Frank Kupfer
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Last Statements
Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Zu Frage 1: Im Nachgang der Ereignisanalyse der Landeshauptstadt Dresden vom Frühjahr 2014 wird zurzeit das zweidimensionale hydronumerische Modell der Elbe für den Bereich Dresden überarbeitet. Erste Arbeitsergebnisse werden Ende 2014 erwartet. Eine Veröffentlichung von Ergebnissen kann erst nach Prüfung und Abstimmung erfolgen.
Zu Frage 2: Die Staatsregierung geht davon aus, dass von den zuständigen Behörden und Planungsträgern stets alle entscheidungsrelevanten Kenntnisse bei Entscheidungen zu Bauleitplanungen oder Baugenehmigungen im Überschwemmungsgebiet berücksichtigt werden.
Bevor ich auf die Fragen eingehe, möchte ich einiges richtigstellen. Zum einen stimmt es nicht, dass die Gefahr eines Trockenfallens der Teiche durch meine Vorgänger und mich nicht gesehen wurde. Ein teilweises Trockenfallen gab es 2004, 2007 und zuletzt 2014. Es konnte damit schwerlich „nicht gesehen“ worden sein. Vorhersehen kann solche Ereignisse bei Himmelsteichen niemand.
Zum anderen ist auch nicht richtig, dass ich in der 97. Plenarsitzung den Landtag darüber informiert habe, dass „die Eschefelder Teiche in trockenen Jahren immer ohne Wasser waren“. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass bei Himmelsteichen in Perioden mit geringen Niederschlägen einfach von Natur aus erhebliche Wasserdefizite auftreten und dass der Eschefelder Großteich dann trockenliegt, während in den anderen Teichen weiterhin Wasser vorhanden ist.
Zu Ihren Fragen nehme ich nun wie folgt Stellung:
Zu Frage 1: Es gab keine Anordnung meines Hauses zu einem Strategiewechsel bezüglich der Wasserversorgung der Eschefelder Teiche. Geändert hat sich seit der letzten Trockenheit von Teilen des Großteiches Eschefeld im Jahr 2007 lediglich der Kenntnisstand im SMUL – und das in zweierlei Hinsicht:
Zum Ersten ging das SMUL bis vor wenigen Jahren davon aus, dass eine Wiederinstandsetzung der Wasserzuleitung mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Diese Hoffnung hat sich unter anderem bei einem Pumpversuch nicht erfüllt. Es hat sich gezeigt, dass die Leitung in einem unerwartet schlechten Zustand ist.
Zum Zweiten hat sich in den letzten Jahren der Kenntnisstand hinsichtlich der Folgen eines zeitweise partiellen Trockenliegens des Großteiches verändert. Nach dem trockenheitsbedingten Brutausfall einzelner Vogelarten im Jahr 2007 lagen deren Bestände in den Folgejahren wieder auf dem Niveau der Jahre vor 2007 und zum Teil darüber, wenn auch der Bruterfolg in den letzten Jahren gering war. Das war aber keine Konsequenz des Wassermangels von 2007. Vielmehr haben Prädatoren, unter anderem Waschbären, sowie das Hochwasser von 2013 die Bruterfolge eingeschränkt.
Das Trockenliegen 2007 hatte demnach keine anhaltend negativen Auswirkungen auf die entsprechenden Brutvogelbestände im Gebiet. Es ist davon auszugehen, dass einzelne Trockenjahre nicht zu einer anhaltenden Verschlechterung der Erhaltungszustände im Vogelschutzgebiet führen.
Zu Frage 2: Seit 1990 wurden folgende Maßnahmen durch den SIB vorgenommen: Vor dem Hintergrund von Straßenausbau-Arbeiten erfolgte 2004/2005 die Erneuerung eines Teilstücks der Druckrohrleistung in der Thomas-Müntzer-Straße zwischen Streitwalder Straße und Bundesstraße B 95 in Frohburg. 2005 erfolgte die Reparatur punktueller Schadstellen in der Druckrohrleitung. Dafür wurden Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 175 000 Euro bzw. 40 000 Euro ausgegeben. Ein Pumpenhaus im Eigentum der Stadt Frohburg wurde aufgrund des sehr schlechten Zustandes durch die Stadt abgerissen.
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen hat ein halbes Jahr vor dem selbst gesteckten Ziel die Zielgerade erreicht. 10 % der Landesfläche sollen einen Biotopverbund schaffen. Wir haben uns verpflichtet, dieses Ziel bis 2015 zu erfüllen. Dass wir dieses Ziel erfüllen, kommt nicht von ungefähr. Wir haben dafür viel und kontinuierlich gearbeitet.
Die Ergebnisse können sich durchaus sehen lassen, auch wenn man sie mit den Ergebnissen vergleicht, die in anderen Bundesländern vorzuweisen sind. Sowohl bei den Arbeitsfortschritten als auch bei der fachlichen Qualität können sich die sächsischen Maßnahmen durchaus sehen lassen.
Die Kulisse des Biotopverbundes ist flächendeckend im aktuellen Landesentwicklungsplan ausgewiesen. In
unserem Landesentwicklungsplan sind neben einer Karte zur Gebietskulisse des Biotopverbundes auch Darstellungen zu unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen und zum Lebensraumverbundsystem für großräumig wandernde Tiere enthalten.
Das Bundesnaturschutzgesetz fordert für einen Biotopverbund Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente. Wir haben in mehreren Teilabschnitten die Kernflächen für Sachsen identifiziert. Sie werden bis Ende September dieses Jahres – pünktlich vor der Frist – im Internet veröffentlicht. Dazu zählen unter anderem der Nationalpark Sächsische Schweiz und das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft zu 100 %, die Naturschutzgebiete Sachsens zu 96 %. Mit den von uns ausgewiesenen Kernflächen ist die 10-%-Vorgabe des Naturschutzgesetzes erfüllt.
Außerdem haben wir zwischen 2010 und 2014 in Zusammenarbeit mit den Artexperten eine Liste der Zielarten für den landesweiten Biotopverbund definiert. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat 109 Zielarten ausgewiesen.
Darüber hinaus berücksichtigt die Biotopverbundplanung auch Arten, die international bedeutsame Durchzugs-, Überwinterungs- und Brutkonzentrationen im Freistaat Sachsen haben. Dabei handelt es sich um 16 Vogelarten und eine Fledermausart.
Für jede Zielart hat die Naturschutzbehörde eine entsprechende Habitatfläche ermittelt.
Die Identifizierung der Verbindungsflächen und Verbindungselemente ist gemäß dem Landesentwicklungsplan Aufgabe der Regionalplanung und der unteren Naturschutzbehörden. Sie sind verpflichtet, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Arten- und Biotopschutz festzulegen, einen großräumig übergreifenden Biotopverbund zu sichern und als solchen zu kennzeichnen. Sowohl mit den regionalen Planungsverbänden als auch mit der Landesdirektion wurden dazu in Dienstbesprechungen die entsprechenden Aufgaben festgelegt.
Länderübergreifende Aspekte, meine Damen und Herren, sind ebenfalls berücksichtigt und sichergestellt. Wir haben sowohl mit den Nachbarbundesländern als auch mit der Republik Polen und mit Tschechien dazu einen intensiven Fach- und Datenaustausch.
Meine Damen und Herren! Der Biotopverbund ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz keine Schutzkategorie. Die für den Biotopverbund erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind nach der Vorgabe des Gesetzes rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten. Nach einer Zusammenstellung des LfULG unterliegen bereits 99 % der Kernflächen des landesweiten Biotopverbundes einer der geforderten Schutzkategorien. Soweit noch nicht vorhanden, soll der Schutz im Rahmen der Fortschreibung der Regionalpläne über die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten erfolgen.
Nun gilt es, meine Damen und Herren, den Biotopverbund funktionell in der Fläche umzusetzen. Das ist eine naturschutzfachliche Daueraufgabe, die nicht mit einem Abschlusstermin versehen werden kann. Die Verwaltung kann zwar die Grundlagen für einen Biotopverbund schaffen, aber der funktionelle Teil – Erhaltung, Migration und Dispersion der Biotope und Arten – ist ein Prozess der Natur, den wir allenfalls unterstützen können. Das, meine Damen und Herren, tun wir mit der Förderung von Naturschutzmaßnahmen, mit der Bereitstellung von Flächen in öffentlicher Hand für Biotopverbundmaßnahmen, mit einer vorbildlichen Bewirtschaftung unserer landeseigenen Flächen und im Rahmen der Verwaltung der Großschutzgebiete, mit dem Instrument des Ökokontos über Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, mit eigenen Pilotprojekten sowie über die Begleitung von Bundesprojekten.
Meine Damen und Herren! Die Sächsische Staatsregierung hat ihre Aufgabe wahrgenommen. Sie ist ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Biotopverbund nachgekommen. Die notwendigen fachlichen Unterlagen liegen vor bzw. sind kurz vor ihrer Fertigstellung. Wir haben einheitliche Standards und verbindliche Verfahren und wir sind auf einem guten Weg.
Abschließend noch eines: Frau Kollegin Kallenbach, Sie sollten wieder einmal ins Internet schauen. Das, was Sie hier gesagt haben, war nicht mehr aktuell.
Meine Damen und Herren! Man kann wirklich verzweifeln, wenn man die Opposition hier reden hört und jemand hier am Pult steht, der allen Ernstes behauptet, die Umweltfrevel von vor 25 Jahren seien mit den jetzigen zu vergleichen.
Da falle ich wirklich vom Glauben ab.
Es ist wirklich eine Unverschämtheit,
gerade von Ihrer Fraktion, sich hier hinzustellen und die Leistungen der Menschen in den vergangenen 25 Jahren dermaßen zu diskreditieren. Das ist eine bodenlose Frechheit!
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich gebe meine Rede zu Protokoll.
Herr Lichdi, gerade mit Ihrer Biografie ist es eine Unverschämtheit, sich so zu äußern, wie Sie es eben getan haben.
Es ist schade, dass der wichtigste umweltpolitische Bericht einer Legislaturperiode zu so später Stunde behandelt wird. Ich möchte Ihnen dennoch die wichtigsten Inhalte vorstellen; denn Umweltschutz in Sachsen ist trotz allem, was es noch zu tun gibt, eine Erfolgsgeschichte.
Der Bericht umfasst die Jahre 2007 bis 2011. Besondere Schwerpunkte, die ich Ihnen kurz näher vorstellen möchte, sind Wasser, Klimaschutz, Energieeffizienz und der Erhalt der biologischen Vielfalt. Wer genauer nachlesen möchte, kann das unter www.smul.sachsen.de tun.
Beginnen wir beim Wasser, genauer gesagt, beim Abwasser. Seit 1991 wurden 87 % der Abwasserbehandlungsanlagen neu errichtet, saniert oder erweitert. Zwischenzeitlich hat die Realität den Bericht bereits überholt. Mittlerweile entsprechen schon 90 % der Anlagen dem Stand der Technik. Mit rund 4 Milliarden Euro hat der Freistaat die dafür nötigen Investitionen unterstützt – seit 2008 auch den Bau von 26 000 Kleinkläranlagen, und zwar mit rund 47 Millionen Euro.
Natürlich ist der Aufwand, den wir für die noch verbleibenden 10 % betreiben müssen, deutlich höher als der für
die ersten 10 %. Damit wir dabei weiter vorankommen, haben wir dafür in diesem Jahr noch einmal die Förderkonditionen verbessert; denn das Ziel steht, bis Ende 2015 eine flächendeckende Abwasserbehandlung nach dem Stand der Technik zu erreichen.
Unmittelbar mit dem Thema Abwasser im Zusammenhang steht die Qualität unserer Gewässer. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz setzen sehr strenge Maßstäbe. Ziel ist der gute Zustand der Oberflächen- und Grundwasserkörper.
79 % der sächsischen Gewässer befinden sich in einem chemisch guten Zustand, nicht zuletzt durch unsere Erfolge beim Abwasser. Dagegen bleibt die Verbesserung des ökologischen Zustandes, insbesondere der Fließgewässer, weiterhin ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Hier erreichen 80 % der Gewässer den guten ökologischen Zustand noch nicht.
Ursache sind in vielen Fällen allein schon die fehlende Durchgängigkeit, also Behinderungen durch Querbauwerke wie Wehre, aber auch durch massive Sohlbefestigungen oder Ufermauern. Sie führen dazu, dass dort Fische oder andere Wasserlebewesen, die als Indikatoren für den guten ökologischen Zustand gelten, nicht vorkommen können. Auch daran arbeiten wir. So wurden zwischen 2009 und 2012 von 279 prioritären Querbauwerken 97 durchgängig gemacht, also zurückgebaut oder mit einer Fischaufstiegshilfe versehen.
Seit dem Augusthochwasser von 2002 ist der Hochwasserschutz ein besonders wichtiger Schwerpunkt der sächsischen Umweltpolitik. Weit über 100 Millionen Euro wurden jährlich in die Beseitigung von Hochwasserschäden und die Hochwasserprävention investiert.
Auch wenn dadurch die Folgen der jeweiligen Hochwasser gemindert werden konnten, hat sich wiederum bestätigt, dass ein angemessener Hochwasserschutz eine Generationenaufgabe ist und dass es keinen Schutz vor jedem Extremereignis geben kann. Wir werden daher in den nächsten Jahren vor allem folgende fachliche Schwerpunkte bearbeiten: die Verminderung bzw. Vermeidung von Schadpotenzial in Überschwemmungs- und überschwemmungsgefährdeten Gebieten, die Umsetzung weiterer Hochwasserschutzmaßnahmen, die Schaffung zusätzlicher Retentionsräume in der Fläche und die weitere Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung von Hochwasserschutz an den Gewässern II. Ordnung und in Bezug auf ihre Gefahrenabwehrarbeit.
Vom Wasser zur Luft. Auch in der Luftreinhaltung konnten in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt werden. Die Frachten der klassischen Luftschadstoffe wurden deutlich reduziert. Jedoch sind noch weitere Anstrengungen, insbesondere bei der Reduzierung der Feinstaubemissionen, notwendig.
Auch beim Klimaschutz sowie der Energieeffizienz bleiben wir am Ball. Dazu wurden zum Beispiel über den Aktionsplan Klima und Energie Maßnahmen zur Minimierung des Energieverbrauchs gefördert. Dazu gehören unter anderem der Austausch veralteter Heiztechnik, energieeffiziente Wohnraumlüftungs- und Beleuchtungsanlagen, die Förderung der Passivbauweise, und zwar als Neubau und bei der Sanierung, Anlagen zur effizienten Wärme- und Kälteerzeugung, zur Wärmerückgewinnung sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, nicht investive Vorhaben wie kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte, die Einführung des European Energy Award für Kommunen und Konzepte zur Steigerung der Energieeffizienz auf kommunalen Kläranlagen.
Bei Energieeffizienz und Klimaschutz setzt die Staatsregierung auf eine enge Kooperation mit den Akteuren aus Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Gesellschaft.
Ein weiteres, mir sehr wichtiges Kapitel im Umweltbericht widmet sich dem Naturschutz. Schwerpunkt des Berichtszeitraumes war die Ausweisung und Meldung der FFH- und Vogelschutzgebiete. Wir haben 270 FFHGebiete und 77 Europäische Vogelschutzgebiete nach Brüssel gemeldet. Das sind 15,9 % der Landesfläche.
Seit Anfang 2010 informieren wir im Internet umfassend über die Ziele der neuen Schutzgebiete, Aktivitäten zur Umsetzung von Natura 2000 und die Möglichkeiten zur Mitwirkung. Denn unser Ziel ist es, in enger Kooperation der Naturschutzbehörden mit den Grundeigentümern das Netz „Natura 2000“ zu sichern und weiterzuentwickeln, um so auch darüber einen Beitrag zur dringend notwendigen Sicherung der biologischen Vielfalt zu leisten.
Der Freistaat Sachsen hat seit 2009 ein eigenes Programm zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Wichtiger Bestandteil sind Maßnahmenpläne mit prioritären Einzelmaßnahmen aus Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Jagd.
Bei allen Aufgaben, die noch vor uns liegen, gibt es auch ermutigende Beispiele wie Bestandsverbesserungen bei Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn oder auch beim Stattlichen Knabenkraut. Davon brauchen wir in Zukunft noch mehr. Ich hoffe, dass wir auch mit den erweiterten Naturschutzmaßnahmen des neuen EPLR dazu beitragen können.
Meine Damen und Herren, so weit mein Schnelldurchlauf durch 140 Seiten Umweltbericht. Es ist schade, dass ich viel Gutes nur fast stichpunktartig im Schnelldurchlauf vorstellen konnte. Aber ich hoffe, Sie nehmen sich die Zeit und blättern einmal selbst nach. Und vor allem hoffe ich, dass ich bei den verbleibenden Aufgaben auf Ihre weitere Unterstützung zählen kann!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe ebenfalls meine Rede zu Protokoll.
Ebenfalls einmal in der Legislaturperiode ist der Forstbericht zu erstellen. Auch diesem sind wir gern nachgekommen, denn Wald und Forstwirtschaft haben sich in Sachsen gut entwickelt.
So können wir im Berichtszeitraum 2008 bis 2012 eine weiterhin positive Entwicklung unserer Waldflächen feststellen. Zurzeit gibt es rund 524 000 Hektar Wald in Sachsen. Das sind fast 16 000 Hektar mehr als wir im 1. Forstbericht ausweisen konnten.
Mit einem Waldanteil von 28,4 % nähern wir uns zwar langsam, aber stetig unserem landespolitischen Ziel von 30 %. Schnellere Zuwächse sind nicht realistisch, da es für die Grundeigentümer meist heißt: Einmal Wald, immer Wald.
Ein weiterer Schwerpunkt der letzten Jahre war der Waldumbau hin zu naturnahen, stabilen, leistungsfähigen und strukturreichen Mischwäldern. Im 4. Forstbericht wird deutlich, dass extreme Witterungsereignisse, wie der Sturm "Emma" im Jahr 2008, der Tornado von 2010 oder die Schneebruchkatastrophen 2010 und 2012 den heute noch verbreiteten Nadelholzreinbeständen enorm zusetzen. Trotzdem sind die Holzvorräte im sächsischen Wald gut. Vom Holzzuwachs wird lediglich gut die Hälfte jährlich stofflich oder energetisch genutzt. Nachhaltigkeit ist und bleibt weiterhin die Maxime für das Bewirtschaften unserer sächsischen Wälder!
Die Ertragslage der Forstbetriebe hat sich unter anderem wegen des höheren Holzpreisniveaus verbessert. Aber wenn wir hier von Forstwirtschaft sprechen, so sind doch neben der Holzproduktion auch die Schutz- und Erholungsfunktionen ein elementarer Bestandteile der ganz normalen Waldbewirtschaftung. Allen grünen Unkenrufen zum Trotz trifft das besonders auf den Naturschutz zu; denn die biologische Vielfalt in den sächsischen Wäldern ist, ungeachtet und manchmal sogar wegen vielfältiger menschlicher Einflüsse, hoch. Unser Staatsbetrieb Sachsenforst setzt alles daran, diese Vielfalt zu bewahren und
beeinträchtigte Lebensräume möglichst wieder herzustellen.
Neben zahlreichen Einzelmaßnahmen wie der Pflege von Sandmagerrasen, dem Erhalt von Biotopbäumen oder das zeitweilige Ausweisen von Horstschutzzonen für Seeadler, Uhu oder Schwarzstorch wurden und werden verschiedene Schwerpunktprojekte durchgeführt. Dazu zählen unter anderem die Moorrenaturierung, zum Beispiel bei Satzung und Zinnwald im Erzgebirge, der Erhalt und die Verbesserung von Birkhuhnhabitaten im Osterzgebirge sowie Maßnahmen zur Bereitstellung von Vermehrungsgut der Schwarzpappel für eine Wiedereinbringung entlang der Flüsse in Sachsen.
Ebenfalls weniger in Verbindung mit der Forstwirtschaft gebracht – und trotzdem gut –, gelingt die Weitergabe von forstlichem Wissen. Ich freue mich, dass in der letzten Berichtsperiode die forstliche Kommunikation und die Waldpädagogik zunehmend professioneller geworden sind und eine breite Öffentlichkeit erreichen.
Die jährlichen Waldjugendspiele oder öffentliche Baumpflanzaktionen wurden hervorragend angenommen. Neu und sehr gut nachgefragt ist unsere Fortbildung für ein länderübergreifendes Waldpädagogikzertifikat. Damit gibt es einen Rahmen für waldpädagogische Mindeststandards, und gleichzeitig erhalten potenzielle Auftraggeber wie Schulen oder Kindergärten Sicherheit über die Qualität der Anbieter.
Weitere Aspekte des Forstberichtes wie Informationen zum Waldzustand habe ich Ihnen bereits in der letzten Landtagssitzung vorgestellt, sodass ich nun mit der Waldstrategie 2050 noch einen Blick nach vorn werfen möchte.
Die Waldstrategie 2050 soll gewährleisten, dass der heimische Rohstoff Holz in mindestens gleichem Umfang wie bisher bereitgestellt wird, der Wald den Menschen für Erholungsaktivitäten aller Art offensteht und Arbeit und
Einkommen durch den Wald und Holz attraktiv und zukunftsfähig bleiben.
Dazu haben wir in unserer Waldstrategie dargelegt, wie Wald und Forstwirtschaft im Freistaat Sachsen zur Mitte des 21. Jahrhunderts beschaffen sein müssen, vor allem auch, um Herausforderungen wie Klimawandel, weitere Anforderungen des Naturschutzes, neue Erholungsformen und die demografische Entwicklung meistern zu können.
Die Waldstrategie beschreibt elf Handlungsfelder, die wesentliche Aspekte von Wald und Gesellschaft widerspiegeln. Zu jedem Handlungsfeld sind Ausgangszustand, die zu erwartenden Entwicklungen, der angestrebte Zielzustand im Jahr 2050 sowie die notwendigen Meilensteine und Erfolgsfaktoren beschrieben.
Beim Erstellen der Strategie wurden auch die waldbezogenen Inhalte anderer Programme und Strategien, wie zum Beispiel das Energie- und Klimaprogramm und das Programm zur Biologischen Vielfalt sowie die nationalen und internationalen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Die Waldstrategie kann nicht allein vom SMUL umgesetzt werden. Wir brauchen dazu auch künftig Waldbesitzer, Forstbehörden und Interessenverbände. Daher war es mir überaus wichtig, dass sich der Landesforstwirtschaftsrat, die Umwelt- und Wirtschaftsverbände, der Staatsbetrieb Sachsenforst und nicht zuletzt die Bürger in diese Strategie einbringen konnten.
Im Ergebnis gab es eine breite Unterstützung für die Waldstrategie 2050. Diese breite Unterstützung für unseren sächsischen Wald erhoffe ich mir natürlich auch weiterhin von Ihnen. Bleiben Sie dem sächsischen Wald und seiner Forstverwaltung weiterhin gewogen. Unterstützen Sie die Belange von Wald und Forstwirtschaft. Sie tun damit nicht nur etwas für jetzt, sondern auch für unsere nachkommenden Generationen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, zur ersten Frage: In Perioden mit geringen Niederschlägen weisen die Eschefelder Teiche als sogenannte Himmelsteiche natürlicherweise erhebliche Wasserdefizite auf – insbesondere der größte Teich der Teichgruppe, der Eschefelder Großteich, liegt dann trocken, während in anderen Teichen weiterhin Wasser vorhanden ist.
Zuletzt bestand 2007 eine vergleichbare Situation wie 2014. Für die Wasservögelbrutsaison 2014 wäre nur bei zeitnahen hohen Niederschlagsmengen noch zu erwarten, dass sich die Situation ändert. Für 2015 und die Folgejahre kann keine sichere Prognose abgegeben werden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass bei ausreichenden Niederschlägen wieder ein ausreichender Wasserstand zur Verfügung steht.
Zu Frage 2: Da nicht alle Teiche im Eschefelder Teichgebiet im selben Maße wie der Großteich vom Wassermangel betroffen sind, kann diese Frage für die Wasservögelbrutsaison 2014 noch nicht abschließend beantwortet werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die traditionell von Lachmöwen genutzten Vogelinseln 2014 nicht als geeigneter Brutplatz zur Verfügung stehen. Im Schutz der Lachmöwenkolonien brüteten in den vergangenen zwei Jahren im Erhaltungsziel des Vogelschutzgebietes genannte Arten, und zwar Schwarzhalstaucher und Schwarzkopfmöwe. Es ist davon auszugehen, dass auch diese beiden Arten 2014 nicht am traditionellen Brutplatz brüten werden.
Inwieweit andere aktuell Wasser führende Teiche der Teichgruppe von diesen Arten als Ausweichbrutplätze genutzt werden, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.
Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass die Abstimmungsgespräche zwischen SIB, der Gemeinde und meinem Haus laufen. Ich kann Ihnen noch kein endgültiges Datum nennen, wann diese Leitung wieder hergestellt wird, und ich kann Ihnen eigentlich auch nicht sagen, ob es überhaupt gemacht wird.
Sie wissen, dass diese Leitung in den Jahren erstellt wurde, die vor dem Zweiten Weltkrieg lagen, und dass die Teiche als Himmelsteiche eingestuft sind, also eigentlich nicht künstlich mit Wasser versorgt werden sollten. Man muss die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, diese 4 Kilometer lange Leitung wieder zu bauen. Aber das ist eine Frage, die ich heute nicht abschließend mit Ja oder Nein beantworten kann. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir in der Diskussion sind.
Natürlich sind wir da einer Meinung.
Es muss natürlich schon gestattet sein, dass man Aufwand und Nutzen zumindest einmal hinterfragt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war in der Tat eine müde Diskussion. Es gab überhaupt keine neuen Argumente. Sie haben pauschal Gentechnik schlechtgeredet, ohne zu differenzieren und ohne einen einzigen wissenschaftlichen Beleg dafür zu bringen, dass die grüne Gentechnik wirklich so gefähr
lich ist, wie Sie es hier immer propagieren. Es gibt keinen einzigen Beweis.
Die Forderung nach einer gentechnikfreien Region ist auch nur wieder ein Veralbern der Bevölkerung. Sie wissen genau, dass Sachsen nicht gentechnikfrei sein kann. Das beziehe ich jetzt nicht nur auf die grüne Gentechnik. Selbst bei der grünen Gentechnik werden wir nicht gentechnikfrei sein. Durch die Futtermittel, die nach Sachsen kommen und hier verfüttert werden, werden sie nicht gentechnikfrei sein. Durch die Lebensmittel, die nicht hier, sondern woanders erzeugt, aber hier verkauft und verzehrt werden, wird Sachsen niemals gentechnikfrei sein. Mit so einer Deklaration, wie Sie hier fordern, veralbern Sie die Menschen.
Sie verunsichern sie durch diese Debatte sowieso. Mir konnte auch noch keiner erklären – weil Frau Kagelmann oder Frau Dr. Pinka gerade wieder einmal den Bacillus thuringiensis ins Spiel brachte –, was, bitte, der Unterschied ist, wenn ein Ökobetrieb den Bacillus thuringiensis als ganz normales Insektizid einsetzt, um Schädlinge zu bekämpfen, und im Gegensatz dazu der Bacillus thuringiensis in der Maispflanze MON 810 wirkt. Ich habe keine Ahnung, was hier der Unterschied sein soll, wirklich keine Ahnung.
Gentechnische Veränderung, meine Damen und Herren, ist ein Prozess, der hier durchlaufen wird, den Sie vom Ergebnis her aber genauso erzielen können, wenn Sie über lange Jahre züchten. Es entsteht der gleiche Effekt, nur dass es bei der Gentechnik schneller geht. Sie verdummen die Menschen, Sie schüren bewusst Ängste.
Sie verlangen von mir, dass ich Farbe bekennen soll, und selber malen Sie nur schwarz-weiß.
Nun zur aktuellen Diskussion – jetzt angeschoben vom Genehmigungsverfahren zum Mais der Linie 1507 auf der europäischen Ebene –, wie sich Deutschland und Sachsen verhalten: In Deutschland haben wir eine Mehrheit dafür, dass dieser Mais der Linie 1507 nicht angebaut wird. Wenn der Bund dies einheitlich für Deutschland so festlegt, wird sich Sachsen nicht dagegenstellen.
Das hat mit Mitläufer überhaupt nichts zu tun. Das hat nur etwas damit zu tun, dass wir nicht mit Schaum vor dem Mund und mit Scheuklappen vor den Augen die Menschen hier verdummen, sondern ganz bewusst und wissenschaftlich begründet an diese Thematik herangehen.
Wenn man sich freut, meine Damen und Herren, dass BASF in Deutschland nicht mehr forscht, dann sagt das doch alles: keine vernünftigen Gründe liefern, aber gegen alles sein, erzählen, dass Gentechnik schädlich ist, aber jede Forschung dafür nicht zulassen. Es kann überhaupt
keinen Nachweis geben, wenn man nicht forscht, ob Gentechnik schädlich ist oder nicht.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich darum, bei den Fakten zu bleiben, auch zur Kenntnis zu nehmen, dass in Sachsen seit 2009 überhaupt keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr angebaut sind. Wenn ich auf einzelne Wahlplakate schaue, gerade von den GRÜNEN, auf denen „GENug“ steht, dann impliziert das und gaukelt den Leuten vor, dass wir hier flächendeckend gentechnisch veränderte Pflanzen haben wollen. Dem ist nicht so.
Ich möchte auch nicht undifferenziert für GVO reden und richtig verstanden werden, dass wir hier flächendeckend gentechnisch veränderte Organismen anbauen. Nein, ich möchte nur einen fairen Umgang mit diesem Thema, und die Menschen sollen nicht hinters Licht geführt werden.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, habe ich mich bekannt, und ich füge meinen Ausführungen auch nichts weiter hinzu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Abgeordnete! Die Staatsregierung redet sehr gern über den Wald, aber die Staatsregierung tut auch gern etwas für den Wald. Ich werde morgen Bäume pflanzen und meine Rede heute zu Protokoll geben.
Auch wenn die Opposition es nicht für notwendig gehalten hat, den Waldzustandsbericht im Plenum zu erörtern, möchte ich Ihnen auch in diesem Jahr die Erfolge sächsischer Forstpolitik nicht vorenthalten; denn die Waldzustandserhebung 2013 weist ebenso wie in den vergangenen Jahren eine insgesamt stabile Vitalität unserer Waldbäume aus.
Besonders freue ich mich, dass das kein vorübergehendes Phänomen ist. Seit 2008 befindet sich der Zustand des sächsischen Waldes auf einem gleichbleibend guten Niveau – ein Ergebnis der konsequenten Luftreinhaltepolitik des Freistaates Sachsen, aber auch unseres Wald
umbaus sowie der im Auftrag der Staatsregierung kontinuierlich durchgeführten Bodenschutzkalkung.
Wer heute vom Kahleberg im Osterzgebirge auf die grünen Fichtenwälder schaut, wird keine Ähnlichkeit mehr finden mit den entnadelten, verdorrten und gespenstisch in die Luft ragenden Baumskeletten, die mit einem Wald rein gar nichts mehr zu tun hatten. Mittlerweile nun schon 24 Jahre deutsche Einheit tun auch dem sächsischen Wald sehr gut.
Ich freue mich als Umweltminister über diese Entwicklung, denn der Wald ist einer unserer wichtigsten Naturräume in Sachsen. Nur stabile, vitale Wälder können Lebensraum für eine vielfältige Flora und Fauna sein, ausgleichend auf das Klima wirken, als zuverlässiger Wasserspeicher dienen, dem Menschen Erholung bieten, wertvolles Holz produzieren und darüber hinaus gleichzeitig Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum garantieren. Meine Damen und Herren, so ein Multitalent ist es allemal wert, hier im Sächsischen Landtag gewürdigt zu werden!
Was sagt nun der Waldzustandsbericht 2013 im Detail? 37 % der Bäume in unseren Wäldern sind gesund. An ihnen sind keine Kronenverlichtungen oder Blatt- bzw. Nadelverfärbungen zu erkennen. 46 % zeigen einen schwach beeinflussten Kronenzustand und nur 17 % eine deutliche Beeinflussung. Eine etwas ungünstigere Entwicklung hatten die Wälder im Vogtland, wohingegen sich für das waldreiche Erzgebirge, das Zittauer Gebirge und das Elbsandsteingebirge der positive Trend der vergangenen Jahre verstetigte.
Auch bei den Baumarten ist das Bild differenziert. Die Fichten und die Rotbuchen haben einen im Durchschnitt verbesserten Kronenzustand, während sich der Zustand von Kiefern und Eichen 2013 etwas verschlechtert hat.
Aufmerksam beobachten müssen wir die Entwicklung der Forstschädlinge. So haben 2013 die Schäden an den Eichenbeständen durch Eichenwickler, Schwammspinner
und Frostspanner-Arten zugenommen. Das Übergreifen des wärmeliebenden Eichenprozessionsspinners nach Sachsen ist ein Indikator für den Klimawandel, an den wir unsere Wälder weiterhin durch einen gezielten Waldumbau anpassen werden. Dazu wurden allein im Staatswald in 2013 über 5 Millionen Bäume gepflanzt. Das tun andere Bundesländer in dieser Intensität nicht!
Wir bleiben beim Waldumbau auch weiterhin am Ball. Frau Kagelmann hat im Bericht des Ausschusses moniert, dass „die Waldstrategie des Freistaates Sachsen dem Parlament bis dato noch nicht offiziell zugleitet wurde“. Das stimmt nicht. Die Waldstrategie wurde dem Landtag im Februar offiziell übersandt, aber noch nicht verteilt. Die Sächsische Waldstrategie sieht vor, dass wir in Sachsen bis 2050 zumindest im öffentlichen Wald und auf möglichst großen Teilen des Privatwaldes auf den kritischen Standorten naturnahe, stabile, artenreiche und leistungsfähige Mischbestände erreichen.
Dazu müssen im Landeswald weiterhin anspruchsvolle – rund 1 300 Hektar – pro Jahr umgebaut werden. Im nicht staatlichen Wald streben wir mindestens 500 Hektar an.
Mit diesen ehrgeizigen Zielen wollen wir den Wald nicht nur erhalten, sondern so umbauen, dass er weiterhin optimal seine Leistungen erbringen kann. Die Sächsische Staatsregierung hat dafür – auch Dank der Unterstützung des Sächsischen Landtags – mit einer soliden Finanzierung des Waldumbaus im Staatswald, mit ausreichend dotierten Förderprogrammen zum Waldumbau und zur Bodenschutzkalkung im Privat- und Körperschaftswald sowie durch ein neues Sächsisches Jagdgesetz zur effektiven Jagd und Wildbestandsregulierung die Voraussetzungen geschaffen.
Ich würde mich freuen, wenn wir für unsere Wälder auch künftig an einem Strang ziehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen!
Fachregierungserklärung des Staatsministers für
Umwelt und Landwirtschaft zum Thema „Das neue
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum – verlässliche Politik für Sachsen!“
Können Sie sich noch an die Zeit vor 1989 erinnern, meine Damen und Herren? Können Sie sich das Bild nochmals vor Augen holen? Einheitsgrau, morbider Verfall. In den Städten und Dörfern sah es katastrophal aus. Schauen Sie jetzt einmal in die Dörfer und in die Städte!
Es blühen nicht nur die Blumen, Frau Kollegin. Das Leben in den Städten und in den Dörfern hat sich zum Positiven entwickelt.
Wir haben gemeinsam viel getan. Insbesondere die Menschen im ländlichen Raum haben sich engagiert, und wir als Politik haben versucht, mit Förderung zu helfen. Sie können sich an die Dorfentwicklung vor 2007 erinnern. Wir haben Geld in die Dörfer gegeben. Sie haben das genutzt, das Wohnumfeld verschönert und Infrastruktur geschaffen.
Ich komme aus dem Dreiländereck zu Sachsen-Anhalt und zu Brandenburg. Wenn wir über die Landesgrenze in ein anderes Dorf gegangen sind, brauchten wir kein Grenzschild. Man hat es am Bild der Dörfer gesehen, dass man aus Sachsen raus ist. In Sachsen waren die Häuser besser in Schuss als woanders. Das hat etwas mit der Förderung und dem Engagement der Menschen zu tun.
Nachdem wir bis 2007 die einzelnen Dörfer unterstützt haben, haben wir mit der Förderperiode ab 2007 eine
neue Qualität erreicht. Wir haben gesagt: Die Regionen sollen sich finden, und die Regionen sollen sehen, wie sie sich als Regionen entwickeln, also den Blick nicht nur auf den eigenen Kirchturm, sondern darüber hinaus richten. Das war uns wichtig.
Wie ist das Bild des ländlichen Raumes jetzt, meine Damen und Herren? Wenn man die Menschen fragt, dann haben sie Assoziationen zum ländlichen Raum, zu Landschaft, Natur und Lebensqualität und den Eindruck und das Empfinden, dass der ländliche Raum naturbelassen, familienfreundlich und liebenswürdig ist. Das ist jetzt keine Einschätzung von mir. Nein, das ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage, die wir im letzten Jahr veröffentlich haben.
Und, meine Damen und Herren, solche Erfolge, wie sie die Gemeinde Rammenau oder auch die Gemeinde Kirchbach vorweisen können, nämlich beim Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ eine Goldmedaille zu erringen, kommen nicht von ungefähr.
Kirchbach war noch in einer anderen Sache erfolgreich. Bei der Entente Florale 2013, einem europäischen Wettbewerb, hat dieses Dorf eine Silbermedaille erreicht. Auch das ist aller Ehren wert.
Die Staatsregierung, meine Damen und Herren, hat die Gemeinden im ländlichen Raum, die Menschen im ländlichen Raum mit Fördermitteln unterstützt. Allein von 1991 bis 2007 sind 2,2 Milliarden Euro Fördermittel in den ländlichen Raum geflossen. Dieses Geld wurde mit eigenen Zuschüssen veredelt. Insgesamt wurden bis 2007 im ländlichen Raum 4,5 Milliarden Euro investiert. Damit sind Arbeitsplätze entstanden. Damit wurde das Dorfbild schöner und die Infrastruktur verbessert. Insgesamt 2 000 neue Arbeitsplätze sind in diesem Zeitraum entstanden.
Natürlich will ich nicht verkennen, meine Damen und Herren, dass es im ländlichen Raum auch noch offene Fragen gibt. Es ist nicht alles rosarot. Mir ist durchaus bewusst, wie schwer es ist, Abwasseranlagen bezahlbar zu gestalten. Mir ist auch bewusst, wie schwer es ist, den Arzt und die Sparkasse vor Ort zu halten, den ÖPNV zu organisieren und auch eine wohnortnahe Schule abzusichern.
Wir haben noch eine große Aufgabe vor uns: Das ist die demografische Entwicklung, die Anpassung an diese demografische Entwicklung. Wir sind in Sachsen Alterspioniere, wie es meine Kollegin Clauß einmal formuliert hat. Aber was ist schlimm daran? Bei der Bundeswehr sind Pioniere diejenigen, die vorangehen, die Hindernisse wegräumen. So machen wir das auch im Freistaat Sachsen.
Es gibt eine ganze Reihe Vorteile, die wir im ländlichen Raum haben. Auf diese Vorteile bauen wir. Das ist zum
einen das Engagement der Menschen. Auch mit 65 oder 70 Jahren gehört man keineswegs zum alten Eisen. Man kann sich engagieren, und vor allem kann man selbst noch ein Unternehmen führen. Das machen die Menschen im ländlichen Raum.
Es gibt noch einen Lichtblick: Wir wissen, dass viele Sachsen, die sich zwischenzeitlich woandershin orientiert haben, nach Sachsen zurückkommen. Die Rückkehrer kehren nicht etwa in die Ballungszentren zurück, sondern vorwiegend in den ländlichen Raum.
Das sind 40-jährige gut ausgebildete Leute.
Das Ehrenamt spielt bei uns in Sachsen eine große Rolle, meine Damen und Herren. Auch da sind wir spitze. Seit 2004 steigt nur noch in Sachsen die Zahl derjenigen, die sich ehrenamtlich engagieren. All diese Vorteile und diesen Schwung nutzen wir für unsere Politik im ländlichen Raum.
Ein wesentliches Merkmal unserer Politik ist der ressortübergreifende Ansatz. Sie wissen, dass wir im vorletzten Jahr im Kabinett Leitlinien für den ländlichen Raum verabschiedet haben. Das Besondere an diesen Leitlinien ist, dass wir im Schulterschluss mit den Kollegen der anderen Ministerien gestanden und so die Leitlinien für den ländlichen Raum entwickelt haben.
Wir haben die Situation beschrieben. Wir haben beschrieben, wo wir hinwollen, und wir haben die Maßnahmen formuliert, die wir brauchen und erfüllen müssen, um dieses Ziel zu erreichen. Wir haben das aufgeschrieben und mit den Menschen in zehn Veranstaltungen in den zehn Landkreisen diskutiert und im Februar dieses Jahres in Limbach-Oberfrohna auf einem Abschlusskongress mit unserem Ministerpräsidenten.
Es gibt viele Ideen aus diesen Diskussionen, die bereits umgesetzt wurden. Ein Beispiel dafür ist die Initiative von Frau Staatsministerin Kurth und mir, die Schulstandorte im ländlichen Raum zu sichern, insbesondere die Grundschulstandorte. Es war uns wichtig, dass wir den Grundschulen eine Perspektive geben. Mit diesen Maßnahmen ist es gelungen, dass 16 Grund
schulstandorten weiterhin eine Perspektive gegeben werden kann und auch 28 Oberschulstandorte gesichert sind, die es sonst schwer gehabt hätten.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Beispiel ist die ärztliche Versorgung. Das Sozialministerium hat Studenten eine Ausbildungshilfe angeboten, wenn sie sich verpflichten, sich nach dem Studium und der Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner im
ländlichen Raum niederzulassen. Ähnliches hat die Kultusministerin für junge Lehrer auf dem Land vor.
Ein anderes Beispiel ist die Verkehrspolitik. Verkehr ist wichtig für die Wirtschaft im ländlichen Raum, aber auch für die Bewohner des ländlichen Raumes. Es ist wichtig, eine leistungsfähige und intakte Verkehrsinfrastruktur zu haben. Auch das unterstützt die Staatsregierung mit zahlreichen Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen über das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. Investitionen in Staatsstraßen sind für uns ein Garant dafür, dass der ländliche Raum erschlossen bleibt.
Der durch den Freistaat unterstützte Ausbau der regionalen Eisenbahninfrastruktur wird unter anderem im Erzgebirge in diesem Jahr abgeschlossen. Auch für umweltfreundliche Fahrzeuge, Omnibusbahnhöfe,
ÖPNV-Übergangsstellen oder telematische Anlagen, insbesondere im ländlichen Raum, sind Fördermittel eingeplant. Wichtig war mir auch, dass die S-BahnVerbindungen im Leipziger Raum bis tief in den ländlichen Raum gestaltet werden, intakt sind und jetzt fahren.
Der nächste wichtige Punkt zur Entwicklung des ländlichen Raumes ist der Anschluss an Hochgeschwindigkeitsdatennetze. Dazu hat die Staatsregierung die „Digitale Offensive Sachsen“ gestartet. Hochgeschwindigkeitsinternet ab 25 Megabit pro Sekunde kann damit finanziell unterstützt werden. 160 Millionen Euro stehen zur Verfügung; davon sind die Hälfte, 80 Millionen Euro, Landesmittel und die anderen 80 Millionen Euro werden über den EFRE finanziert.
Das wichtigste Förderinstrument für den ländlichen Raum ist und bleibt, meine Damen und Herren, die Integrierte Ländliche Entwicklung. Wir stehen nun am Beginn des neuen Förderzeitraumes von 2014 bis 2020. Ich möchte kurz Bilanz ziehen über die jetzt auslaufende Förderperiode 2007 bis 2013. Insgesamt hatten wir zwölf LEADER- und 23 ILE-Regionen, die, wie ich bereits sagte, in den Regionen über den Kirchturm hinaus geblickt und die Region insgesamt entwickelt haben.
650 Millionen Euro an Fördermitteln sind bewilligt, und das ist eine Punktlandung gewesen, meine Damen und Herren. Es ist nicht selbstverständlich,
dass man innerhalb dieser sieben Jahre solch eine Menge Geld punktgenau ausgibt. Diese Mittel kamen den ländlichen Regionen zugute. Mithilfe der Fördermittel sind Investitionen von insgesamt 1,1 Milliarden Euro ausgelöst worden. Es wurden Straßen und Gehwege gebaut und Radfahrwege saniert. Breitbandanschlüsse sind entstanden, insbesondere im Vogtland. Das möchte ich als Beispiel herausstellen, weil es der erste Landkreis war, der insgesamt als Landkreis die Breitbandversorgung organisiert hat mit einer erhebli
chen Kosteneinsparung bei den Investitionen. Andere Landkreise sind dem gefolgt. Wanderwege sind entstanden und die Wirtschaft ist unterstützt worden. – All das ist mit diesem Geld passiert.
In den letzten sieben Jahren haben wir damit 1 000 neue Arbeitsplätze im ländlichen Raum geschaffen, und es sind 5 000 Arbeitsplätze erhalten worden. Das sind insgesamt 6 000 Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Meine Damen und Herren, das ist so viel, wie BMW Mitarbeiter in Leipzig hat. Das, was BMW für Leipzig ist, das ist die Apotheke, die Arztpraxis, die Autowerkstatt für den ländlichen Raum – Arbeitgeber im ländlichen Raum, Wertschöpfung im ländlichen Raum.
Meine Damen und Herren, wir haben auch Unternehmen unterstützt. Mir ist es besonders wichtig, die Unternehmen der Umweltbranche weiter zu fördern; denn die Unternehmen der Umweltbranche haben Innovationen entwickelt – aus der Not heraus, weil das Grundwasser angegriffen war, weil nach 1989 die Böden verseucht waren, weil die Luft verschmutzt war. Sie haben Technologien entwickelt, die sie hier angewendet haben, die hier Erfolg hatten und die wir jetzt auch in andere Länder exportieren können. Das ist ein wichtiges Markenzeichen sächsischer Politik.
Die Ernährungswirtschaft ergänzt das regionalwirtschaftliche Spektrum. Wir wollen und müssen weiter daran arbeiten, regionale Wirtschaftskreisläufe zu schaffen. Mir ist es wichtig, dass das Geld in den Regionen erarbeitet, aber auch in den Regionen ausgegeben wird. Wertschöpfung muss im ländlichen Raum passieren.
Zur Halbzeit, meine Damen und Herren, hatten wir ein neues Förderspektrum aufgenommen: die Bildungsinfrastruktur. Dort sind innerhalb weniger Jahre – innerhalb von drei Jahren – 77 Millionen Euro in
240 Schulen, Kindertageseinrichtungen, Turnhallen
und Horte geflossen. Das Besondere daran ist: Wir haben das Geld nicht einfach so hingegeben, sondern eine Bedingung daran geknüpft: dass energiesparend gebaut werden muss. Am Anfang war der Aufschrei etwas groß, aber die Gemeinden haben sehr schnell gemerkt, dass sie mit dieser energiesparenden Bauweise auch die Betriebskosten in der Folge senken, also langfristig sparen können.
Hinter all diesen Zahlen und Projekten, meine Damen und Herren, stehen engagierte Menschen im ländlichen Raum: fleißige Landfrauen, kundige Unternehmer, bodenständige Landwirte, emsige Kirchenvertreter, tatkräftige Vereine und aktive Privatpersonen, aber auch findige Kommunalpolitiker. Das ist einen großen Dank wert.
Im Unterschied zu anderen Ländern haben wir in Sachsen den Regionen ein Budget und mit diesem Budget einen Katalog von Maßnahmen, die sie mit diesem Geld finanzieren können, zur Verfügung gestellt. An diesem Prinzip wollen wir festhalten, weil wir festgestellt haben, dass das richtig war. Es war richtig, die Verantwortung in die Regionen zu geben und die Regionen selbst entscheiden zu lassen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Region als Ganzes voranzubringen.
Jetzt startet die Förderperiode 2014 bis 2020; die reguläre Förderung wird erst im nächsten Jahr beginnen. Ich sage es immer etwas scherzhaft: Wenn die Beamten in Brüssel genauso fleißig wären wie meine Beamten im Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, dann hätten wir pünktlich zum 01.01.2014 begonnen; jetzt ist es ein Jahr später.
Mir ist es wichtig, dass wir Kontinuität haben, trotz dieses einen Jahres Verzögerung. Wir haben die wichtigsten Fördermaßnahmen mit Übergangsangeboten ausgestattet, sodass es keinen Abbruch gibt. Die investive Förderung in der Landwirtschaft ist das Erste: Mit neuem Geld haben wir nach alten Regeln auch Investitionen in die Landwirtschaft, in den Tierschutz weiter finanziert – dort insbesondere auch kleine Betriebe, unter anderem den Gartenbau, der mir persönlich sehr wichtig ist.
Bei den Flächenmaßnahmen werden wir 2014 übergangsweise ein Jahr eine Verlängerung haben. Beim Ökolandbau sind neben der Verlängerung bestehender Verpflichtungen sogar auch in diesem Jahr wieder Anträge für Neueinsteiger zulässig – und das, meine Damen und Herren, ist bei Weitem nicht in allen Bundesländern üblich. Wir tun das in Sachsen im Interesse des Ökolandbaus. Wenn Sie wissen, dass wir damit Verpflichtungen für fünf Jahre eingehen, dann wissen Sie auch, dass wir in Sachsen das finanzielle Risiko übernehmen, wenn uns die EU das nicht genehmigt. Aber wir tun es, weil uns der Ökolandbau wichtig ist.
Wir haben auch in den ILE- und LEADER-Regionen mit 18 Millionen Euro Rückflussmitteln und mit 15 Millionen Euro, die die Koalitionsfraktionen in den letzten Doppelhaushalt eingestellt haben, 33 Millionen Euro zur Verfügung, die in diesem Jahr noch bis zum Juni bewilligt werden und weitere Investitionen im ländlichen Raum möglich machen.
Für die neue Förderperiode, meine Damen und Herren, war es schwierig, Geld von der Europäischen Union zu bekommen, und es war fast noch schwieriger, auch innerhalb Deutschlands dafür zu sorgen, dass Sachsen nicht unter die Räder kommt. Die Aufteilung des
Geldes unter den Bundesländern war alles andere als ein nettes Kaffeetrinken.
Wir werden heute über den EPLR sprechen und den EPLR dann, so hoffe ich, auch bestätigen. Nach der Befassung im Landtag werden die Öffentlichkeit und die Wirtschafts- und Sozialpartner weiter beteiligt. Das läuft parallel. Meine Damen und Herren, wir planen, diesen EPLR bereits im Mai zur Genehmigung in Brüssel einzureichen. Wenn Sie wissen, dass andere Bundesländer dafür erst den Juni im Visier haben, dann sehen Sie, dass wir wieder einen Schritt voraus sind. Wir möchten die Förderprogramme schnell zum Laufen bringen, um schnell weiter im ländlichen Raum investieren zu können.
Was erwartet uns nun finanziell und inhaltlich? Für mich stand stets außer Frage, um jeden Euro für Sachsen zu kämpfen. Ich sage Folgendes ganz offen: Ich habe mich darüber geärgert, dass mir bestimmte politische Kräfte eine Rückwärtsgewandtheit vorgeworfen haben, weil ich mich für Sachsen eingesetzt habe. Hätten wir auf die grünen Länder und die grünen Agrarministerkollegen gehört – immerhin sieben sind das jetzt –, hätten wir in Sachsen jährlich 119 Millionen Euro weniger für den ländlichen Raum zur Verfügung gehabt. Dafür wird mir Rückwärtsgewandtheit vorgeworfen. Ich verstehe das nicht.
Das muss man, glaube ich, nicht kommentieren. Es sind jetzt nicht 119 Millionen Euro, sondern nur 48 Millionen Euro weniger geworden. Dank dieser doch guten Verhandlung können wir 879 Millionen Euro an EU-Mitteln für die nächsten sieben Jahre in den ländlichen Raum geben. Insgesamt, wenn man die Bundes- und Landeskofinanzierung dazunimmt, haben wir 1,1 Milliarden Euro in diesen sieben Jahren für den ländlichen Raum zur Verfügung. Das ist schon eine ganze Menge Geld. Das ist, alles in allem, eine gute Startposition für die künftige Strukturfondsförderperiode.
Uns ist wichtig, weiterhin eine hohe Investitionsquote zu haben. Im Bereich der ländlichen Entwicklung möchten wir noch stärker auf die regionale Entscheidung hinwirken. Wir möchten ebenfalls die Angebote für den Natur- und Umweltschutz stärken. Mit 455 Millionen Euro geht der größte Teil des Geldes in die Integrierte Ländliche Entwicklung. Uns war es wichtig, dass wir dieses Bottom-up-Prinzip – von unten – stärken, also die regionale Verantwortung beibehalten dürfen. Die Europäische Union ging in den Diskussionen von einem Top-down-Prinzip aus, von oben nach unten, wie wir das Geld ausgeben. Wir haben uns in zähen Verhandlungen und Gesprächen in Brüssel durchgesetzt, um dieses Bottom-up-Prinzip weiter anwenden zu können.
Wir möchten zukünftig in Sachsen nur noch LEADERGebiete haben. Es soll keine Unterscheidung mehr zwischen ILE- und LEADER-Gebieten, zwischen Integrierter Ländlicher Entwicklung und LEADER, geben. Es soll 100 % LEADER-Gebiete im Freistaat Sachsen geben. Was bedeutet das? Es bedeutet eine noch stärkere Verantwortung der Akteure vor Ort. Die Regionen bekommen Geld, aber keinen Katalog mehr in die Hand. Sie können mit dem Geld selbst entscheiden, wie und wofür sie investieren, um die Region insgesamt nach vorn zu bringen.
Es werden Lösungsansätze – natürlich nicht von ungefähr, auf gut Glück oder wie es gerade passt – für die nächsten sieben Jahren in den Regionen ausgearbeitet. Es werden regionale Entwicklungskonzepte – so haben wir sie früher bezeichnet, jetzt heißen sie LEADEREntwicklungsstrategien – erarbeitet. Es gibt Vorgaben der Europäischen Union dazu, wie diese auszusehen haben. Es wird keine Koordinierungskreise mehr, sondern LEADER-Aktionsgruppen, sogenannte LAGs, geben. Das ist ein neuer Begriff. Es geht im Prinzip so weiter, wie wir es gewohnt sind. Diese LEADERAktionsgruppen werden die LEADER-Entwicklungsstrategien schreiben. Sie werden unterstützt durch unabhängige Gutachter, die sie engagieren müssen und die ihnen bei der Erstellung der Entwicklungsstrategien helfen. Meine Damen und Herren, diese Entwicklungsstrategien werden auf Grundlage der im ELER verankerten Kriterien bewertet. Diese Kriterien spiegeln vor allem die Anforderungen der EU, aber auch die Fachziele des Freistaates Sachsen wider. Das sind zum Beispiel die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und Produkte.
Das ist zum anderen aber auch die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung mit zum Beispiel demografiegerechtem Dorfumbau, mit Maßnahmen zur Anpassung der Infrastruktur, zur Barrierefreiheit, aber auch zum Umgang mit leer stehenden Wohnräumen. Hinzu kommen die ökologischen Aspekte. Ein Kriterium ist der Hochwasserschutz und ein weiteres der Umgang mit der Baukultur. Der Umgang mit Boden, Klima und Emissionen und die Verminderung des Flächenverbrauchs sind Kategorien, an die sich die regionalen Vertreter halten müssen.
Diese Strategien, so sie denn erarbeitet sind, werden vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft genehmigt. Wenn die Strategien genehmigt sind, wählen die Regionen passende Projekte aus und bestätigen diese. Das ist das gleiche Verfahren, welches wir jetzt bereits haben. Die LAGs begründen die Förderwürdigkeit einer Maßnahme. Die eigentliche Förderung, im Verwaltungssinne, übernehmen in bewährter Weise die Landkreise. Sie prüfen die Förderfähigkeit und genehmigen die Projekte.
Wichtig ist mir auch festzustellen, dass in diesen regionalen LAG-Aktionsgruppen die Besetzung festgelegt ist. Es darf keine Interessengruppe über 49 % der Sitze innehaben. Sowohl die Politik und die Kommunalverwaltung auf der einen Seite als auch die Bürger, die Wirtschaft und die Sozialpartner auf der anderen Seite dürfen nicht mehr als 49 % der Sitze innehaben. Somit ist eine breite Palette und ein breites Spektrum von Interessen im Entscheidungsgremium gewährleistet, damit keine Gruppe übervorteilt werden kann.
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass 100 % LEADER der beste Weg für eine erfolgreiche ländliche Entwicklung im Freistaat Sachsen ist, weil die Projekte durch die Betroffenen vor Ort selbst ausgewählt werden. Es sind damit die nachhaltigsten und diejenigen Projekte, die auf die größte Akzeptanz in den Regionen stoßen.
Sachsen hätte damit in Deutschland und in Europa ein Alleinstellungsmerkmal. Was wir vorhaben, ist mir aus keinem anderen Bundesland oder Mitgliedsstaat bekannt: Es ist der vollständige LEADER-Ansatz. Andere stellen einen viel kleineren Betrag und keine 40 %, so wie wir das tun, des Gesamtbudgets für LEADER zur Verfügung und stricken nebenher andere Projekte. Das machen wir nicht. Wir geben das Geld, die Verantwortung und die Chance in die Regionen.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt des neuen EPLR wird die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus sein. Diese Betriebe sind Grundvoraussetzung für die Entwicklung unseres ländlichen Raums. Sie sind Grundvoraussetzung für Arbeitsplätze und Wertschöpfung im ländlichen Raum. Dabei legen wir weiterhin großen Wert darauf, dass sich das Unternehmertum in der Landwirtschaft mit nachhaltigen Wirtschaftsmethoden frei ausrichten kann: ökologisch oder konventionell, klein oder groß. Unsere Vorstellungen von einer modernen Landwirtschaft orientieren sich genau an diesem Kompass. Dazu werden wir rund 331 Millionen Euro aus dem ELER-Topf für flächenbezogene Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich des ökologischen Landbaus zur Verfügung stellen. Das trägt zu einer ressourcenschonenden Entwicklung des ländlichen Raums in Sachsen bei.
Einen größeren Raum als bisher nehmen künftig naturschutzorientierte Maßnahmen ein. Dabei verfolgen wir auch für Sachsen neuartige Ansätze wie zum Beispiel die Ergebnishonorierung für Grünland. Das ist eine wesentliche Vereinfachung. Wenn Sie sich einmal vor Augen halten, wie es bisher war: Es gab einen einheitlichen Blühzeitpunkt in Sachsen, der beachtet werden musste. Wir wissen, dass es selbst in diesem kleinen Land Sachsen eine Vegetationsverschiebung von 14 Tagen vom Flachland bis ins Gebirge gibt. Einen einheitlichen Schnittzeitpunkt festzulegen war kompliziert. Deswegen haben wir Folgendes gesagt:
Künftig orientiert es sich an dem Vorhandensein von Pflanzenkennarten: vier, sechs oder acht Kennarten. Wenn diese nachgewiesen werden können, gibt es die Prämie. Mehr Flexibilität bei der Flächennutzung ist somit möglich.
Wir werden im Programm eine Maßnahme mit dem Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel anbieten. Damit möchten wir den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie und der Erfüllung der Ziele näherkommen. Wir möchten ebenso bessere Lebensbedingungen für Wild, Pflanzen und insbesondere für Vögel schaffen.
Der zweite Schwerpunkt bei der Entwicklung der Landwirtschaft sind natürlich die Investitionen im Bereich der Landwirtschaft. 202,5 Millionen Euro möchten wir zur Verfügung stellen. Meine Damen und Herren, für besonders tiergerechte Investitionen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, möchten wir einen nochmaligen Bonus von 15 % zur Verfügung stellen – 25 % Grundförderung und bei besonders tierschutzgerechten Investitionen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, noch einmal 15 %, sodass wir auf 40 % Förderung kommen können.
Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass wir neben der Tierproduktion insbesondere auch die Gartenbaubetriebe und den Weinbau unterstützen; Gartenbaubetriebe deshalb besonders, weil die Strukturen in Sachsen im Vergleich zu den Strukturen im Gartenbau in den alten Bundesländern aufgrund ihrer geringen Größe noch Wettbewerbsnachteile haben. Ich möchte die Gartenbaubetriebe unterstützen, dass sie sich für den Wettbewerb fit machen, dass sie sich vergrößern können und fester am Markt etabliert werden.
Letztendlich trägt das auch zu den regionalen Wertschöpfungsketten bei.
Der dritte Punkt dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis. Wissenstransfer ist mir wichtig. Die Praxis stellt die Fragen und die Wissenschaft beantwortet sie und koppelt sie zurück in die Praxis. 19,5 Millionen Euro werden dafür in den nächsten sieben Jahren zur Verfügung gestellt.
Wichtig ist mir nach wie vor der Naturschutz, meine Damen und Herren. Das sage ich nicht einfach so, nein, das ist Realität in der Politik. Sie sehen das unter anderem im Ansatz der Förderung. Wir haben 52 Millionen Euro dafür zur Verfügung. Das ist das Doppelte dessen, was wir über das bisherige EPLR für diesen Bereich ausgegeben haben. Das betrifft beispielsweise spezielle Pflegemaßnahmen für Biotope mit erschwerten Nutzungsbedingungen. Gleichzeitig soll im EPLR Bewährtes fortgesetzt werden, wie spezielle Artenschutzmaßnahmen, die Biotopgestaltung oder die Unterstützung bei der Anschaffung von Tech
nik für eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung und Pflege.
Außerdem planen wir die Anwendung von Standardkostensätzen, wie sie bereits bei Hecken- und Obstbaumpflanzungen erfolgten, beispielsweise für Alleenpflanzung oder für die Sanierung von Weinbergsmauern – weniger Bürokratie in diesem Bereich.
Wichtig ist mir auch der Wald, meine Damen und Herren. Für den nachhaltigen Waldumbau werden wir ungefähr das gleiche Finanzvolumen zur Verfügung stellen wie in dieser Förderperiode – 1 Million Euro mehr, 31 Millionen Euro –, für einen nachhaltigen Waldumbau, aber auch für die Erschließung der Wälder, für Waldbrandvorsorge und – ganz wichtig – für die Bodenschutzkalkung.
Wir wissen, durch die Schwefeleinträge in den vergangenen Jahren sind die Böden immer noch übersäuert. Durch die Kalkung sorgen wir für eine bessere Bodenqualität – und das über alle Eigentumsformen hinweg, also nicht nur im Staatswald, sondern auch im Körperschaftswald und im Privatwald. Das finanzieren wir mit den europäischen Mitteln.
Meine Damen und Herren, so weit die 300 Seiten EPLR im Schnelldurchlauf. Mir ist es wichtig, dass wir die Vorgaben der Europäischen Union eins zu eins umsetzen und nicht noch mit deutschen oder sächsischen Erschwernissen belasten.
Weniger Bürokratie, meine Damen und Herren, war eine Hoffnung, die wir an die Europäische Union gestellt haben, die sich aber leider sehr schnell zerschlagen hat.
Ich möchte noch auf eines hinweisen: Ländlicher Raum in Sachsen, Unterstützung für den ländlichen Raum – das sind nicht nur die Fördermittel über das EPLR. Sachsen hat noch anderes vorzuweisen, das uns ein Alleinstellungsmerkmal in der Bundesrepublik
Deutschland gibt. Nehmen Sie das Kulturraumgesetz. Das gibt es nur bei uns. Das ist eine verlässliche Grundlage, um neben der Wirtschaft auch Kultur im ländlichen Raum zu finanzieren.
Das Finanzausgleichsgesetz oder der Gleichmäßigkeitsgrundsatz, der in der Sächsischen Verfassung steht, sind auch nicht selbstverständlich. Es ist nicht selbstverständlich, dass die Kommunen eine verlässliche Finanzgrundlage haben. Über die Höhe der Finanzzuweisung kann man streiten, aber diese Verlässlichkeit ist ein großes Pfund für die Gemeinden, insbesondere im ländlichen Raum.
Der Rahmenvertrag, den wir mit dem Landessportbund haben – ich komme aus dem Sportbereich und bin dort engagiert –, ist ebenfalls nicht selbstverständlich. Das ist für die Vereine und die sportlichen Fachverbände im Landessportbund eine gesicherte Finanzgrundlage, nach der sie arbeiten können. Auch das ist ein Alleinstellungsmerkmal für den Freistaat Sachsen, meine Damen und Herren.
Sie sehen, die Grundlagen für eine weitere gute Entwicklung im ländlichen Raum im Freistaat Sachsen sind durchaus gegeben. Ich möchte und ich wünsche mir, dass die Menschen, insbesondere in den Großstädten, das nicht nur erkennen, sondern den nächsten Schritt tun und aus den Städten zusehends auf das Land ziehen, das Land bevölkern.
Ich wünsche mir, dass aus dieser immer einmal wieder zu verzeichnenden Landflucht perspektivisch eine Stadtflucht wird.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt heute ein Gesetzentwurf vor, der den Wiederaufbau nach dem Hochwasser 2013 erleichtern und die Hochwasservorsorge verbessern soll. Die Redner der Koalition haben den Inhalt dieses Gesetzes in hervorragender Art und Weise reflektiert, sodass ich meine Rede zu Protokoll geben kann.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung, denn das nächste Hochwasser kommt bestimmt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Sächsischen Staatsregierung soll der Wiederaufbau nach dem verheerenden Hochwasser im Juni 2013 erleichtert sowie die Hochwasservorsorge im Freistaat Sachsen weiter verbessert werden. Der Gesetzentwurf enthält Änderungen von sechs Landesgesetzen. Diese sind das Sächsische Wassergesetz, das Sächsische Naturschutzgesetz, das Sächsische Straßengesetz, das Sächsische Denkmalschutzgesetz, das Landesplanungsgesetz und die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen. Ich will kurz auf die wichtigsten Gesetzesänderungen eingehen.
Da das im vergangenen Jahr novellierte Sächsische Wassergesetz bereits einen wesentlichen Beitrag für einen nachhaltigen Wiederaufbau leistet, enthält das Wiederaufbaubegleitgesetz in diesem Bereich nur wenige Änderungen. So soll klargestellt werden, dass die gesetzlichen Verbote an Deichen, wie zum Beispiel das Lagern von Gegenständen, nicht für den Träger der Unterhaltungslast an dem Deich gelten. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, wird aber in der Praxis teilweise anders gesehen.
Weiter wollen wir die Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen für öffentliche Hochwasserschutzanlagen von fünf auf bis zu zehn Jahre verlängern. Damit können neue Planfeststellungsverfahren vermieden
werden, wenn ein Planfeststellungsbeschluss aufgrund von Kapazitäts- oder Mittelengpässen nicht rechtzeitig umgesetzt werden kann.
Als Drittes soll analog einer entsprechenden Regelung im Sächsischen Straßengesetz in Plangenehmigungsverfahren öffentlicher Hochwasserschutzanlagen für Behörden eine Einvernehmensfrist mit Fiktionswirkung eingeführt werden. Das heißt, wenn sich eine Behörde nicht innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist meldet, gilt ihre Zustimmung als erteilt.
Schließlich wird ebenfalls analog dem Sächsischen Straßengesetz eine spezielle Regelung zur vorzeitigen Besitzeinweisung bei Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes eingeführt. Damit sollen Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz auch dann erleichtert werden, wenn beispielsweise Enteigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind.
Im Sächsischen Naturschutzgesetz soll das im Zuge der Novellierung im vergangenen Jahr unbeabsichtigt herausgefallene Bergbauprivileg wieder eingeführt werden. Auf weitergehende Änderungen im Sächsischen Naturschutzgesetz wurde im Ergebnis der Behörden- und Verbändeanhörungen verzichtet. Die Änderungen des Sächsischen Straßengesetzes zielen auf eine allgemeine Verfahrensbeschleunigung und dienen damit auch der Beschleunigung des Wiederaufbaus nach dem Juni-Hochwasser 2013.
Sie beinhalten eine Zustimmungsfiktion, die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Erörterungstermin zu verzichten, sowie erweiterte Duldungspflichten bei der Vorbereitung von Straßenbauvorhaben.
Weiterhin werden Regelungen, die sich mittlerweile inhaltsgleich im Verwaltungsverfahrensgesetz finden,
gestrichen. Auch in das Sächsische Denkmalschutzgesetz sollen einige Regelungen aufgenommen werden, die der Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dienen. Insbesondere planen wir, für die Wiederherstellung und Instandsetzung von Baudenkmalen nach Naturkatastrophen ein Anzeigeverfahren einzuführen. Bisher ist hier stets eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
Außerdem wird künftig dem Hochwasserschutz bei der Abwägung mit den Belangen des Denkmalschutzes in Genehmigungsverfahren ein gewisser Vorrang eingeräumt. Im Landesplanungsgesetz soll ein neuer gesetzlicher Grundsatz der Raumordnung eingeführt werden, der dem Hochwasserschutz bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen künftig das nötige Gewicht geben soll.