Alexander Krauß

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen jetzt zum Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten. Dem vorausgegangen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr, welches die Regelungen zur Behandlung eines Patienten im Maßregelvollzug ohne dessen Einwilligung für nichtig erklärt hatte. Wenn wir über psychische Krankheiten sprechen, dann sprechen wir bei der Zwangsbehandlung von der absoluten Ausnahme. Im Regelfall – das ist die breite Masse der Fälle – möchte der Betroffene behandelt werden und ist auch mit der Behandlung entsprechend einverstanden. Aber es gibt eben auch Fälle, in denen das leider nicht der Fall und die Einsichtsfähigkeit nicht vorhanden ist.
Worum es geht, möchte ich an einem Beispiel deutlich machen, einem Schreiben von Anwohnern aus dem Dresdner Stadtteil Altgompitz, die sich an verschiedene Behörden gewandt haben und dort das Verhalten eines psychisch kranken Bürgers schilderten. Ich zitiere einmal aus dem Brief: „Er bedrohte Anwohner mit der Axt, schlug Wohnungstüren und Hoftore ein, beschädigte Autos, Stromverteilerkästen und anderes.“ Die Anwohner berichten dann noch von weiterem krankhaftem Verhalten, wie lautem Schreien in der Nacht oder Klingeln an den Türen, Beschimpfen der Anwohner und der Postboten oder dass er mit dem Bademantel in der Stadt unterwegs ist, aber eben nicht behandelt werden möchte.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss eine Zwangsbehandlung nicht völlig ausgeschlossen, die Anforderungen daran aber deutlich höhergesetzt. So ist eine Behandlung ohne Einwilligung des Patienten nur möglich, wenn dieser zu verhaltenswirksamer Einsicht krankheitsbedingt nicht fähig ist. Auch darf eine ärztliche Zwangsmaßnahme nur zum Zweck der Behandlung der Anlasserkrankung sowie nur in Fällen der Eigengefährdung bei krankheitsbedingter Einsichtsunfähigkeit vorgenommen werden. Um also an das Beispiel aus Altgompitz anzuknüpfen: Wenn jemand nur mit dem Bademantel – das ist das eine Verhalten; ich will den Gesamtfall nicht bewerten – durch die Stadt geht, wird das sicherlich nicht der Grund sein, eine Zwangsbehandlung vorzunehmen. Wenn aber jemand mit der Axt unterwegs ist, dann kann man sicher schon mal die Frage stellen: Wäre das ein Fall, der unter unser Gesetz fällt?
Im Beschluss des Verfassungsgerichts wurden ferner weitere materielle und verfahrensrechtliche Voraussetzungen aufgestellt. So muss der Zwangsbehandlung eine hinreichend konkrete Ankündigung vorausgehen und das Krankenhaus hat sich vor der Zwangsbehandlung ernsthaft um eine auf Vertrauen gegründete und freiwillige Zustimmung des Betroffenen zu bemühen. Auch wird klargestellt, dass die Behandlungsmaßnahme nur so lange erfolgen kann, wie sie Erfolg verspricht und der Behandlungszweck noch nicht erreicht ist. Die Behandlung darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn andere, mildere Mittel keinen Erfolg versprechen.
Für die Beurteilung einer solchen Prognose müssen die infrage kommenden milderen Mittel in der Regel eingesetzt werden. Es muss eine Abwägung zwischen dem Nutzen und der Belastung der Behandlung durchgeführt werden. Der zu erwartende Nutzen muss zudem den Schaden der Nichtbehandlung überwiegen. Ein zuvor geäußerter freier Wille des Patienten ist zu beachten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend umgesetzt und bestehende Rechtsunsicherheiten bei der Behandlung psychisch Kranker aus dem Weg geräumt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf nimmt noch weitere Änderungen vor. Dazu gehören exemplarisch die Psychiatrieberichterstattung sowie die Konkretisierung der ambulanten Nachsorge. Mit der Psychiatrieberichterstattung soll die Versorgungsqualität eingeschätzt und im Zeitverlauf kontinuierlich vergleichbar gemacht werden. Damit soll eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Versorgung sichergestellt werden. Die erhobenen Daten werden dabei ausgewertet und sollen Aussagen zum Auftreten und zur Häufigkeit psychischer Erkrankungen sowie zu regionalen Unterschieden liefern und als Grundlage für eine Gesundheitsplanung und Strukturierung der psychiatrischen Versorgung dienen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Datenerhebung freiwillig ist. Die ambulante Nachsorge im Rahmen der Arbeit der forensischpsychiatrischen Ambulanzen ist ein wichtiges Instrument, um Rückfallgefahren der Zielgruppe zu kontrollieren und ihnen zu begegnen. Zielgruppe der forensisch-psychiatrischen Ambulanz sollen künftig sowohl Personen sein, die aus dem Maßregelvollzug entlassen wurden, als auch Personen, die in der Hauptverhandlung eine Maßregel erhalten haben, bei denen diese jedoch ausgesetzt und Führungsaufsicht mit der Maßgabe der Behandlung in einer forensischen Ambulanz angeordnet wurde.
Diese Aufgabe und die medizinisch-therapeutischen sowie psychosozialen Aufgaben nach der stationären Behandlung übernimmt ein multiprofessionelles Team in der forensisch-psychiatrischen Ambulanz. Die Kontinuität der psychiatrischen Behandlung ist somit gewährleistet. Zusätzlich zur forensischen Nachsorge soll aber mit der Einrichtung der forensischen Ambulanzen die Chance genutzt werden, den Anstieg der Neuaufnahmen durch Vermeidung einer stationären Unterbringung abzupuffern sowie die jeweilige Verweildauer zu senken.
Der Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz hat sich im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens intensiv mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auseinandergesetzt und es fand eine Anhörung statt, aus der wichtige Anregungen aufgenommen worden sind. Dabei möchte ich insbesondere dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten für die gute und konstruktive Zusammenarbeit danken.
Eine weitere Änderung betrifft zum Beispiel die Leitung der Sozialpsychiatrischen Dienste in den Landratsämtern
bzw. Stadtverwaltungen. Nicht nur Psychiater können diese leisten, sondern ausnahmsweise auch Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst und Psychologische
Psychotherapeuten, wenn die entsprechende Einwilligung des Sozialministeriums vorliegt. Wir haben dabei einen Wunsch der Psychotherapeutenkammer aufgegriffen und vielleicht auch ein Puzzlesteinchen gegen den Ärztemangel gelegt; denn ich denke, wir sollten an verschiedenen Stellen schauen, welche geeigneten Berufsgruppen es neben den Ärzten noch gibt, die diese Aufgaben wahrnehmen können.
Ich möchte zum Schluss kommen, Sie bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf die grundsätzlichen Bedenken, die die GRÜNEN vorgetragen haben, eingehen. Keine Frage: Auch psychisch kranke Menschen haben Rechte. Die wollen wir ihnen nicht vorenthalten, das ist keine Frage. Deswegen sind die Hürden zur Zwangsbehandlung auch sehr hoch. Aber die UN-Behindertenrechtskonvention ist auch kein Freifahrtschein dafür, alles machen zu dürfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe vorhin einen Fall vorgetragen. Wenn jemand mit der Axt durch die Gegend rennt, dann, finde ich, hat nicht nur der Betreffende, der mit der Axt unterwegs ist, Rechte, sondern auch derjenige, der noch in dem Dorf wohnt, und zwar, dass er nicht von der Axt erschlagen wird. Wenn man das selbst nicht einsehen kann, das nicht sieht, dass man mit der Axt durch die Gegend rennt und vielleicht auf Leute einschlägt, weil man krankheitsbedingt nicht dazu in der Lage ist, dann, finde ich, hat die Gesellschaft die Aufgabe, den Betreffenden zwangsweise zu behandeln und ihn auf die richtige Spur zu bringen. Das ist zwar
immer das letzte Mittel, aber ich bitte darum, dass wir beide Rechtsgüter ein wenig abwägen.
Es gibt nicht nur den psychisch Kranken, es gibt auch die restliche Gesellschaft. Die Menschen haben ein Anrecht darauf, dass ihnen mit Würde begegnet wird. Ich glaube, das ist uns mit dem Gesetz gut gelungen, das haben wir geschafft. Hätte es andere Formulierungsvorschläge gegeben, hätten Sie das gern in einem Änderungsantrag vorbringen können. Sie haben es nicht getan. Ich glaube, Ihnen ist auch nichts Besseres eingefallen, als wir im Gesetz haben. Insofern würde ich mich freuen, wenn auch Sie dem Gesetz zustimmen würden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der vorangeschrittenen Zeit werde ich etwas raffen, aber doch einige Ausführungen sehr gern tätigen.
Die Botschaft des Jugendberichts ist hier schon herausgestellt worden: Die Jugend in Sachsen ist optimistisch. Sie schaut positiv in die Zukunft. Das ist ein schönes Zeichen.
Uns liegen eine Jugendstudie und die Stellungnahme der Staatsregierung vor. Wenn diese selbst von der Opposition gelobt wird, dann will ich hinzufügen, dass auch wir als regierungstragende Fraktion sie loben. Es ist eine sehr gute Stellungnahme. Vielen Dank dafür, Frau Staatsministerin! Vielen Dank aber auch für den Bericht.
Ich finde es spannend, dass in dem Bericht eine andere Herangehensweise gewählt worden ist. Es haben nicht nur die üblichen Verdächtigen, die üblichen Sozialpädagogen, etwas aufgeschrieben. Ich begrüße es, dass die eine oder andere empirische Untersuchung stattfindet und manchmal eine andere Sprache gefunden wird.
Auch ich gehe davon aus, dass es nicht nur in Sachsen, sondern auch außerhalb des Freistaates gute Wissenschaftler gibt, auch wenn es bei uns besonders viele davon gibt. Wir haben gute Wissenschaftler gefunden, die diesen Bericht geschrieben haben. Es ist nicht schlimm, wenn einmal ein Wissenschaftler nicht aus Sachsen kommt.
Ich finde es gut, dass wir eine Regionalbetrachtung vornehmen – diese setzen wir hoffentlich fort – und uns die kreisfreien Städte und die Landkreise einzeln anschauen. Es ist spannend, wie sich die Entwicklung jeweils darstellt; sie verläuft durchaus unterschiedlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Interessant sind auch die finanziellen Aussagen zur Jugendhilfe. Wir hören immer – auch heute wieder – die Mär, dass es in der Jugendarbeit ganz schlecht aussehe und die Mittel gekürzt worden seien. Betrachten wir die Fakten und damit die Realität; Herr Homann hat freundlicherweise die eine oder andere Zahl genannt. Ich freue mich, dass der Bericht zur korrekten Darstellung der Realität beiträgt.
In dem Bericht werden zum Beispiel die Bruttoausgaben der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen dargestellt. Wenn man den Level des Jahres 2006 mit 100 annimmt, stellt man fest, dass im Jahr 2011 die Ausgaben bei über 130 angelangt sind. Das ist eine Zunahme um ungefähr ein Drittel. Unter einer Kürzung verstehe ich etwas anderes, jedenfalls nicht, dass es ein Drittel mehr ist.
Wir haben schon einmal zusammen mit der SPD regiert. Damals haben wir für Kinder- und Jugendhilfe deutlich weniger ausgegeben als heute. Das ist auch die Botschaft des Berichts; das kann man daraus ersehen.
Wir wissen, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen zurückgegangen ist. Deswegen ist es interessant, auf die Entwicklung der Ausgaben pro Kopf zu schauen. Wir stellen fest, dass von 2006 bis 2011 die Ausgaben um sage und schreibe 48 % gestiegen sind. Pro Kopf geben wir ungefähr 50 % mehr für die Kinder- und Jugendhilfe aus.
Ich wünsche mir, dass der eine oder andere Lehren daraus zieht und das nicht als Kürzung bezeichnet, wie Sie von den LINKEN das tagein, tagaus tun. Das ist eine deutliche Mehrung! In Zahlen ausgedrückt: Es ist eine halbe Milliarde Euro pro Jahr mehr.
Dann kann man sich anschauen, wie sich die Bruttoausgaben in den einzelnen Teilbereichen entwickelt haben. In einem Bereich gab es einen deutlichen Ausgabenrückgang: im Bereich der staatlichen Verwaltung, bei den Jugendämtern zum Beispiel; dort sind die Ausgaben vom Level 100 auf das Level 75 gesunken. In anderen Bereichen sind sie deutlich gestiegen: Jugendsozialarbeit – plus 15 %, Hilfen zur Erziehung – plus 28 %, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie – plus 48 %.
Ich finde den Bericht sehr spannend. Er zeigt, dass wir ganz gut aufgestellt sind. Aber wir wissen auch, dass wir fachlich weiterkommen wollen. Darauf will ich jetzt nicht näher eingehen. Die Debatten haben wir zum Teil schon geführt; wir werden sie auch im nächsten Landtag führen. Wir streben eine fachliche Weiterentwicklung an. Der Bericht ist dafür eine sehr gute Grundlage. Ich füge hinzu: Ausgehend von der fachlich sehr fundierten, positiven Stellungnahme der Staatsregierung werden wir über die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit allen Beteiligten weiter diskutieren.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es kurz machen.
Das Thema Mindestlohn spielt in dem Antrag ja eigentlich keine Rolle, aber man kann einmal darauf hinweisen, dass der Mindestlohn dazu beiträgt – wenn Sie einmal Ihren Titel nehmen: „Arm trotz Arbeit“ –, dass sich Arbeit in diesem Land lohnt.
Ganz kurz zu Ihrem Antrag. Die meisten Aufstocker, die wir haben, sind Familienangehörige, also Väter oder Mütter, die Kinder haben und dadurch nicht mehr in der Lage sind, das Existenzminimum durch ihr Gehalt zu erwirtschaften. Das ist die große Zahl derer.
Und es sind andere, die es auch gibt, die zum Beispiel alleinerziehend bzw. alleinlebend sind und arbeiten und deshalb auf Unterstützung angewiesen sind.
Wenn das, was in Ihrem Antrag steht, umgesetzt werden würde, insbesondere, was unter Punkt 3 steht, dann hieße das, dass Väter oder Mütter, die drei Kinder haben und als Verkäuferin oder Kfz-Mechaniker arbeiten, keinen Job mehr bekommen würden, weil jeder Arbeitgeber sagen würde: Das tue ich mir nicht an, wenn jeder in meine Unterlagen hineinschauen und mir vielleicht sagen kann: Hier hättest du das Geld nicht ausgeben können, sondern du hättest lieber das Gehalt ausgeben können.
Wenn so etwas entsteht, dann ist das ein Ausschlussprogramm für alle Menschen, die in diesem Land Kinder haben. Deshalb ist dieser Antrag sinnlos und ich bitte darum, dass er abgelehnt wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man könnte jetzt wahrscheinlich eine ganze Menge Weiterbildungsschecks verteilen.
Mir würden dazu sehr viele Themen einfallen.
Ich glaube, dass bei dem Nachholbedarf, den der eine oder andere hat, die Landeshaushaltsmittel und die EUFördermittel nicht ausreichen würden. Dafür wäre dann wirklich eine richtige Grundausbildung nötig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen über Wirtschaftspolitik. Wie erfolgreich ist Wirtschaftspolitik? Wirtschaftspolitik heißt für mich, dass sie dem Menschen dient, weil die Wirtschaft eine dienende Funktion hat. Wenn wir sagen, sie solle dem Menschen dienen, dann denke ich vor allem an die Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und denen es vielleicht schlechter geht – vor allem den Arbeitslosen.
Wenn wir in die Statistik schauen, sehen wir Folgendes: Wir hatten im Freistaat Sachsen einmal über 400 000 Arbeitslose. Die aktuelle Statistik besagt, dass wir 185 000 Menschen haben, die arbeitslos sind. Das sind immer noch zu viel, aber deutlich weniger als noch vor
vielen Jahren. Wer hätte damals gedacht, dass die Zahl der Arbeitslosen in diesem Ausmaß sinken würde?!
Ein einfacher Beweis, ob Wirtschaftspolitik gut oder schlecht ist, kann man an der Arbeitslosenstatistik ablesen. Man kann es noch einmal mit den anderen Bundesländern vergleichen. Am 1. Juli sind die aktuellen Arbeitslosenzahlen vorgestellt worden. Daran sieht man, wie sich die Arbeitslosenquote in den anderen Bundesländern entwickelt hat.
Man sieht, dass innerhalb eines Jahres die Zahl der Arbeitslosen im Freistaat Sachsen um 5,7 % gesunken ist. In keinem anderen Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland ist die Zahl der Arbeitslosen im vergangenen Jahr so stark gesunken wie in Sachsen.
Die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse ist gestiegen.
Es sind neue Jobs entstanden. Fragen Sie einerseits in der Arbeitsverwaltung nach, fragen Sie andererseits bei Unternehmern nach, die Arbeitskräfte suchen. Wir sehen, dass auch Langzeitarbeitslose wirklich in Arbeit kommen.
Allein diese Zahlen zeigen, dass unsere Wirtschaftspolitik erfolgreich ist, weil sie bei den Menschen ankommt. Schauen Sie sich die Arbeitslosenzahlen an!
Dazu muss man gar nicht viel mehr sagen. Man kann noch viel hin und her diskutieren, philosophieren und sonst irgendetwas. Menschen sind in Arbeit gekommen – das ist das Ziel unserer Wirtschaftspolitik. Daran sieht man, dass Wirtschaftspolitik vor allem in Sachsen ganz besonders erfolgreich ist, und wir sollten diese erfolgreiche Wirtschaftspolitik fortsetzen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind beim Thema Sucht sehr gut aufgestellt. Wir haben einerseits – das ist schon gesagt worden – den 2. Sächsischen Drogen- und Suchtbericht, der dieses Jahr vorgelegt worden ist, und andererseits den in diesem Jahr vorlegten 10-PunktePlan zur Prävention und zur Bekämpfung des CrystalKonsums.
Dort sind viele wichtige Punkte aufgeschrieben, zu denen wir in den kommenden Monaten und vielleicht sogar Jahren einen Plan haben, wie wir diese dort genannten Ziele umsetzen können. Wir brauchen keinen extra Zeitplan oder Nachhilfe vonseiten der GRÜNEN. Dort ist viel Gutes aufgeschrieben. Das gilt es jetzt umzusetzen. Wir müssen auch nichts oben draufsetzen.
Die GRÜNEN haben es selbst gesagt: Der 10-PunktePlan ist ambitioniert, er ist allumfassend. Das ist der große Vorteil. Er betrifft nicht nur das Sozialressort. Jetzt geht es darum, ihn mit Leben zu erfüllen.
Richtig ist: Es gibt auch im 2. Sächsischen Drogen- und Suchtbericht Themen, die angesprochen worden sind, denen man jetzt nachgehen muss, wenn ich zum Beispiel an die Jugendhilfe denke. Das ist eine neue Aufgabe und man muss schauen, wie man Jugendhilfe und Suchthilfe stärker miteinander vernetzen kann. Uns sagen auch die Berater, dass sie zum Teil überfordert sind, wenn eine junge Frau in die Beratungsstelle kommt, die vielleicht erst 16, 17 Jahre alt und suchtkrank ist. Dann ist das eine neue Herausforderung, weil die Suchtberater bislang diese Probleme nicht hatten. Wir haben auf der anderen Seite Erziehungsberatungsstellen, die dafür zuständig sind. Jetzt muss man schauen, wie man beide Systeme miteinander verzahnen kann. Das ist das richtige Herangehen.
Insgesamt ist der 10-Punkte-Plan davon geprägt, dass er drei Bausteine hat, die zusammengehören. Einen Baustein darf man nicht allein betrachten. An erster Stelle steht das Thema Prävention durch Information, danach kommt das Thema Beratung und Behandlung und als Drittes kommt das Thema Repression. Das sind drei wichtige Punkte, die aber einen Kontext bilden.
Mich hat diese Woche eine Oberärztin angesprochen, die sich um Drogenkranke kümmert. Sie hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Thema Repression für sie enorm wichtig ist. Sie behandelt vor allem CrystalPatienten. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu sagen, dass das Thema Repression wichtig ist. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Droge möglichst erst gar nicht in unser Land kommt.
Deshalb sollte man die Punkte auch nicht gegeneinander abwägen, sie sind gleichgewichtig. Wir hatten das bereits in der Mai-Sitzung behandelt. Es gab unterschiedliche Schwerpunktsetzungen. Wir sagen: Diese Punkte gehören gleichwertig nebeneinander. Wir brauchen sowohl die Prävention als auch die Beratung und Behandlung, wir brauchen aber auch Repression. Wir sollten die Repression nicht hintanstellen, wie es leider bei den GRÜNEN hin und wieder der Fall ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind gut aufgestellt. Wir haben einen klaren Fahrplan sowohl mit dem 10-Punkte-Plan als auch mit dem Suchtbericht. Dieses gilt es jetzt umzusetzen. Dafür brauchen wir keine Nachhilfe, sondern Leute, die das machen. Wir haben gute Leute in der Praxis, in den Ministerien, die bereit sind, anzupacken.
Insofern lassen Sie es uns tun und diesen Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte bei dem Thema voranstellen, dass ich die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa für gut und richtig halte, und auch wir in Sachsen profitieren davon. Wir haben 2 000 Ärzte aus dem Ausland bei uns in Sachsen, die zum Beispiel die medizinische Versorgung sicherstellen.
Ich bin für jeden dankbar, der hier ist und uns in unserem Land unterstützt.
Wir wissen, dass Deutschland sehr attraktiv ist. Die OECD hat eine Studie vorgestellt, wonach Deutschland – nach den USA – das Land ist, in das Zuwanderer besonders gern kommen. Ich kann das verstehen. Sie haben hier gute Jobchancen. Es gibt einen funktionierenden Staat; das ist nicht selbstverständlich, auch nicht in Europa. Wir
haben das beste Gesundheitswesen der Welt und eine tolle Landschaft. Wir sind attraktiv! Das ist gut so, darüber freue ich mich.
Das gilt auch in umgekehrter Richtung: Deutsche gehen ins Ausland. Ihr ehemaliger Parteigenosse hat es vorgemacht. Auch er ist der Ansicht, dass man mal ins Ausland gehen sollte und auch dort arbeiten können müsse.
Das sei ihm auch gegönnt.
Noch ein Satz zum Kindergeld: Wenn die Spargelstecher Kindergeld bekommen, dann – dieser Ansicht bin ich – ist das berechtigt.
Es wird oft so getan, als ob das Kindergeld eine sozialpolitische Leistung sei. Um es klar zu sagen: Das Kindergeld ist keine sozialpolitische Leistung für diejenigen, die arbeiten. Es ist eine Erstattung von zu viel gezahlten Steuern, weil zuvor auch das Existenzminimum des Kindes besteuert worden war. Da ist es egal, ob man Deutscher oder Ausländer ist – das Existenzminimum ist besteuert worden, und ich finde, es sollte steuerfrei sein.
Jetzt kommen wir zur anderen Seite, zum Sozialmissbrauch. Für uns ist klar: Missbrauch der Sozialsysteme werden wir bekämpfen. Dabei ist es übrigens egal, ob es ein Deutscher oder ein Ausländer ist.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass ein Kollege von Ihnen in der vorigen Legislaturperiode in Ihre Fraktion einrückte, der sonst mit seinem Hund „Adolf“ in Zwickau Gassi ging und vorher keinen Handschlag gemacht hatte. Er hat Sozialleistungen bezogen. Auch von dem erwarte ich, dass er sich um Arbeit bemüht. Das will ich ganz deutlich sagen. Das erwarte ich von jedem, ob er Ausländer oder Deutscher ist, wenn er Sozialhilfeleistungen bekommen will. Sie können durchaus in Ihren eigenen Reihen nachschauen, um festzustellen, dass es dort nicht nur fleißige Gesellen gibt, sondern auch einige, die auf Kosten des Sozialstaates leben. Damit habe ich nämlich auch meine Probleme.
Wir wissen: Es gibt Sozialleistungsbetrug – auch von Ausländern, die nach Deutschland kommen. Ich finde, dass die Bundesregierung richtig gehandelt hat, als sie eine Arbeitsgruppe zu der Frage eingesetzt hat, wie wir den Sozialhilfemissbrauch bekämpfen können. Es liegen schon erste Ergebnisse vor. So sollen Einreisesperren nach Sozialbetrug möglich sein. Das sind die richtigen Positionen.
Wir haben aktuell einen Fall in Leipzig; auf den ist schon eingegangen worden. Eine rumänische Staatsbürgerin, die eingereist ist und offensichtlich nicht arbeiten wollte, beanspruchte Sozialleistungen vom Jobcenter. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof vertritt die Auffassung: Das Jobcenter hat richtig entschieden, weil man Sozialleistungen nicht beziehen kann, wenn man nicht arbeiten will.
Das Urteil steht noch aus – aber man weiß, dass der Europäische Gerichtshof im Regelfall der Meinung des Generalanwalts folgt.
Insofern kann ich nur sagen: Wir sind auf dem richtigen Weg, Missbrauch vorzubeugen. Jemand, der hier nicht arbeiten, sondern nur Sozialleistungen beziehen möchte, soll bei uns keine Sozialleistungen bekommen. Das ist die richtige Entscheidung. Ich hoffe, dass das so bleibt.
Das werden wir sehen.
(Holger Szymanski, NPD: Er arbeitet! – Gisela Kallenbach, GRÜNE: Er kann doch Kindergeld beziehen! – Holger Szymanski, NPD: Es ist rührend, dass Sie sich um Herrn Apfel so sorgen!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen bei der Thematik Mitte und Maß. Der Antrag, den Sie von der NPD vorgelegt haben, hat nicht Mitte und Maß, sondern er ist ohne Augenmaß. Deswegen werden wir ihn ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist es wichtig, wenn wir über das Thema Crystal sprechen, dass wir die Betroffenen vor Augen haben. Ich war bei einem Träger, bei dem junge Leute waren, die mit Anfang 20 de facto nicht mehr arbeitsfähig sind. Sie haben als 18-Jährige – oder vielleicht noch früher – Drogen genommen. Man weiß also nicht so richtig, was das bedeutet und was für ein Leben vor diesen Menschen liegt, wenn sie eigentlich noch 40 Jahre arbeiten müssten, aber nicht mehr arbeiten können. Das sind die Menschen, die ich mir immer vorstelle. Ich möchte nicht, dass Menschen solch einen Lebensweg vor sich haben.
Deswegen finde ich es ganz gut, dass wir uns hier im Landtag schon einmal einig sind. Ich kann mich noch an die Zeit erinnern, als DIE LINKE davon gesprochen hat: Man könnte auch von der Brücke herunterspringen, das sei eigentlich egal, und deswegen sollte man die Drogen freigeben.
Das sagen sie heute nicht mehr. Oder vielleicht sollte man sagen: Das getrauen sie sich nicht mehr heute zu sagen. Das weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist es erst einmal ein Vorteil und ein Fortschritt, dass auch Sie dort etwas vorsichtiger geworden sind, vielleicht auch, weil Sie selbst das Leid vor Augen haben, wozu Drogenkonsum führt, und dass man damit etwas verantwortungsbewusster umgeht, wie man sich in der Öffentlichkeit äußert.
Drogen zerstören Menschen. Die Trias, die angesprochen worden ist – dass man sagt, wir wollen aufklären, wir wollen verhindern, dass Menschen zu Drogen greifen, wir wollen beraten, wir wollen die helfende Hand denen
entgegenstrecken, die Hilfe brauchen, auf der anderen Seite aber auch mit harter Hand gegen die vorgehen, die Drogen dealen, die Drogen verkaufen –, halte ich für einen sehr guter Dreiklang. Er ist richtig und ausgewogen.
Alle drei Punkte haben ihre Berechtigung. Ich hätte mir deswegen gewünscht, dass DIE LINKE einmal etwas gegen Drogendealer sagt. Wir können doch nicht nur die Leute beraten, wenn sie Drogen konsumieren, den Drogendealer aber, der auf dem Schulhof steht, vielleicht mit Wattebällchen bewerfen oder einen Sozialpädagogen holen, der dann intensive Gespräche führt. Es muss doch knallhart durchgegriffen werden. Wenn jemand auf dem Schulhof mit Drogen dealt, dann muss er knallhart dafür bestraft werden.
Das darf übrigens auch einmal DIE LINKE sagen.
Lassen Sie mich zurückkommen: Ich glaube, die Ausgeglichenheit bei diesen drei Punkten ist sehr wichtig. Wenn ich höre, in den Drogenberatungsstellen würde man ein Vierteljahr warten, dann ist das absoluter Quatsch. Das muss man einmal so deutlich sagen: Das ist Quatsch. Sie waren offensichtlich noch nie in einer Beratungsstelle.
Ja, es ist ja erst einmal positiv, wenn Sie nicht dort waren. Aber trotzdem werden Sie sich einmal mit den Beratern unterhalten können.
Unterhalten Sie sich einmal mit den Beratern. Das sind alles hoch engagierte Leute. Sie lassen niemanden ein Vierteljahr warten.
Nein, Entschuldigung. Gehen Sie einmal hin. Wenn sie merken, es ist ein dringender Fall, dann bekommt derjenige sofort eine Beratung.
Das sind hoch engagierte Leute, die auch einmal bereit sind, eine halbe Stunde mehr zu arbeiten. Unterhalten Sie sich einmal mit den Leuten.
(Elke Herrmann, GRÜNE: Dann sollten sie dafür angemessen bezahlt werden! Schauen wir einmal zurück: Wir als regierungstragende Fraktion haben während der Haushaltsberatungen gesagt, dass wir den Ansatz für die Suchtberatungsstellen erhöhen wollen. Es war ein Novum in diesem Haus – jedenfalls im Sozialbereich –, dass wir gesagt haben, wir erhöhen eins zu eins das, was die Landesstelle gegen Suchtgefahren an finanziellen Mitteln gegen Suchtgefahren fordert; denn wir wussten, sie haben uns nicht verarscht. Das sage ich einmal so an dieser Stelle. (Zuruf der Abg. Heike Werner, DIE LINKE)
Wir haben aber gesagt: Das, was ihr fordert, das bekommt ihr; denn wir wollen, das ihr eine ordentliche Beratung hinbekommt. Jetzt kommt die Sozialministerin und sagt: Wir stocken noch einmal um 1,4 Millionen Euro auf. Jeder weiß, dass solche Vorgriffe auf den Haushalt nicht unbedingt automatisch auf die Gegenliebe des Finanzministers stoßen, in dem Fall allerdings schon. Das ist eine Leistung, und ich finde, es ist positiv, dass wir sagen können: Leute, wir wollen die Mittel aufstocken, und wir wollen auch die Kommunen mitnehmen, damit auch sie ihren Beitrag leisten.
Lassen Sie mich noch zu zwei Punkten aus der Debatte kommen: Die SPD hat gesagt, die Alkoholabhängigen bleiben auf der Strecke. Das stimmt so natürlich nicht. Alkoholabhängigkeit ist weiterhin der wichtigste Bereich in den Drogenberatungsstellen. Es gibt aber Verschiebungen, auch das muss man wahrnehmen. Es gibt jetzt mehr, die Crystal nehmen – gerade bei den jungen Leuten stellen wir das fest –, aber auch weniger, die zum Beispiel Alkohol zu sich nehmen. Es gibt dort also Verschiebungen. Nach dem Motto, es gibt weiterhin ganz viele Alkohol- und Drogenerkrankte, es kommen viele dazu, und obendrauf noch das Crystal-Problem – so ist die Realität nun auch nicht. Es gibt also Verschiebungen, die man auch so wahrnehmen sollte.
Zu den speziellen Beratungsangeboten, die die GRÜNEN für Crystal-Abhängige gefordert haben.
Darüber sollte man sich mit den Fachleuten unterhalten, die ganz deutlich sagen: Wir wollen das im Zusammenhang behandeln, weil es eben vorkommt, dass einer nicht nur Crystal nimmt, sondern zum Beispiel auch ein Alkoholproblem hat oder sich mit anderen Drogen hoch und runter regelt.
Deswegen ist dieser gemeinsame Ansatz wichtig. Wir brauchen keine zusätzlichen Beratungsstellen. Wir haben gute Beratungsstellen, bei denen es wunderbar hineinpasst, und wir haben zum Glück auch die finanziellen Möglichkeiten, um das im nächsten Doppelhaushalt gut auszugestalten.
Vielen herzlichen Dank.
Ich möchte auch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben. Erstens
wundert es mich, dass nur die Hälfte der LINKEN anwesend ist. Ihnen gefällt der Gesetzentwurf wahrscheinlich selber nicht.
Aber ich wollte zu meinem Abstimmungsverhalten sprechen. Ich finde diesen Populismus scheinheilig. Versuchen wir es doch alle einmal mit Ehrlichkeit, auch im Wahljahr, und sagen den Menschen, dass man nicht alles kostenlos und umsonst machen kann. Diese Ehrlichkeit wünsche ich mir. Ich denke, der Wähler goutiert es. Deswegen stellt die CDU auch die größte Fraktion, weil wir nicht ständig diesen Populismus fahren.
Ja, das ist meine Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Deswegen habe ich gegen dieses Gesetz gestimmt. Denn ich denke, die Wähler erwarten von uns Ehrlichkeit, auch wenn es schwierig ist, und zwar auch bei diesem Thema.
Ich würde gern versuchen, Ihren Gedanken zu folgen. Wenn wir die Wirtschaftsförderung anschauen und dort etwas in den Haushalt eingestellt ist, hieße das dann, dass ein Unternehmen, das Damenstrümpfe herstellt, eine Förderung über die SAB bekommen könnte und eines, das Herrenstrümpfe herstellt, nicht? Oder wie haben Sie sich das bei der Förderung vorgestellt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe meine Rede zu Protokoll.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten 1994 wurde in § 3 auch der Aspekt der Besuchskommission geregelt. Ihre Aufgabe ist es zu prüfen, ob die Rechte von Patienten in psychiatrischen Einrichtungen gewahrt werden und ob diese Einrichtungen Mindeststandards in der Betreuung und Behandlung erfüllen.
Ausgehend von einer gewissen Skepsis gegenüber psychiatrischen Einrichtungen – gerade auch im Hinblick auf die Erfahrungen in der DDR – soll die Besuchskommission mit ihrem Bericht die Grundlage dafür schaffen, diese Skepsis und Misstrauen abzubauen.
Der vorliegende Bericht umfasst den Zeitraum von September 2007 bis Juli 2013. In dieser Zeit wurden 435 Visitationen in psychiatrischen Krankenhäusern und psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern, an Kliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Tageskliniken, Einrichtungen des Maßregelvollzugs gemäß §§ 63, 64 StGB, sozialtherapeutische Wohnstätten für chronisch psychisch kranke Menschen, WfbM, Einrichtungen der Altenhilfe sowie ein Wohnpflegeheim für pflegebedürftige Menschen mit geistiger Behinderung durchgeführt.
Im Ergebnis der Visitationen ist festzustellen, dass die besuchten Einrichtungen im Allgemeinen die Mindest
standards der Behandlung und Betreuung erfüllen. Ebenso entsprechen die baulichen Voraussetzungen den geforderten Mindeststandards. Mängel wurden nur wenige angezeigt, diesen wurde aber Abhilfe geleistet. Auch ist festzustellen, dass sich die Versorgung psychisch erkrankter Menschen im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren erweitert und gleichzeitig ausdifferenziert hat.
Der vorliegende Bericht weist aber auch auf ein paar Baustellen hin. So fehlt es in den Krankenhäusern und Abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie hauptsächlich an Fachärzten, was durch den landesweiten Mangel an Fachärzten für Psychiatrie erschwert wird. In Wohnstätten und Heimen fehlen teilweise Fachkräfte für die Betreuung der Bewohner. Die fachärztliche psychiatrische Versorgung der Bewohner von Wohnstätten und Altenpflegeheimen ist weiterhin entwicklungsbedürftig. Gute Ansätze sind bei der Vernetzung der Leistungserbringer vorhanden, die noch von einer größeren Anzahl von Einrichtungen genutzt und weiterentwickelt werden sollten.
Um eine ganzheitliche Versorgung der Patienten sicherzustellen, ihnen eine schrittweise Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen und um Drehtüreffekten und Langzeitbetreuung entgegenzuwirken, ist eine enge Kooperation zwischen den verschiedenen Versorgungsstrukturen unerlässlich. Besonders Angebote der ambulanten Betreuung treten hierbei in den Vordergrund. Dieser Baustellen muss man sich annehmen und prüfen, wie sie beseitigt werden können.
Abschließend möchte ich den Mitgliedern der Besuchskommissionen für ihre Arbeit und ihre Vorschläge danken.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf die Mütterrente eingehen, weil sie im Antrag erwähnt worden ist, auch wenn Herr Pellmann jetzt allgemein gesprochen hat.
Die Mütterrente war eine der Kernforderungen der Union im Bundestagswahlkampf. Wenn man mit den Menschen auf der Straße gesprochen hat, hat man festgestellt, dass das ein Thema war, das die Menschen interessiert hat, weil es viele Mütter gibt, die auch schon in Rente sind und wissen, dass sie davon profitieren werden. Es sind 9,5 Millionen Frauen in Deutschland.
Herr Pellmann, wenn Sie fragen, was die Staatsregierung gegen Altersarmut tut, dann ist die Mütterrente ein ganz, ganz wichtiger Schritt gegen Altersarmut, denn wir wissen, dass zwei Drittel derjenigen, die in Altersarmut sind, Frauen sind. Altersarmut ist weiblich, und deswegen ist die Mütterrente so wichtig.
Bitte schön.
Herr Kollege Pellmann, aus persönlicher Erfahrung ist mir auch bekannt, dass in der Tat in diesem Land Väter existieren, die sich auch um die Erziehung der Kinder kümmern. Ich leiste dabei auch meinen Beitrag, so wie Sie auch Ihren Beitrag leisten. Nichtsdestotrotz gilt – das ist auch Ihnen bekannt –, dass die Hauptlast die Mütter in diesem Land tragen. Man darf ruhig einmal aussprechen, dass das so ist. Dass man dann auch von „Mütterrente“ spricht, ist aus meiner Sicht in Ordnung, wenngleich auch klar ist – da sind wir uns auch einig –, dass Väter eine ganz wichtige Rolle für die Erziehung der Kinder und für das Rentensystem spielen.
Lassen Sie mich zu den Kindern zurückkommen. Herr Pellmann, man muss auch einmal sagen, dass es einen Zusammenhang zwischen der Zahl der Kinder, die in einem Land geboren werden, und der Rentenzahlung gibt. Bei uns im Land werden 1,4 Kinder je Mann und je Frau geboren. Das sind natürlich zu wenig. Bestandserhaltend wären 2,1 Kinder je Mann und je Frau. Wenn wir uns anschauen, wie sich die Lebenserwartung in Rente entwickelt, so war es vor 50 Jahren so, dass man acht Jahre Rente bezogen hat. Heute sind wir bei 18 Jahren, die man im Regelfall die Rente bezieht. Das heißt, man muss das auch finanzieren können.
Wie ist es derzeit bei den Müttern? Eine Frau, die beispielsweise fünf Kinder hat, konnte nicht durchgängig arbeiten. Wenn sie dann wieder gearbeitet hat, hat sie nicht die Karriere gemacht. Die haben andere gemacht. Nehmen wir auf der anderen Seite eine Frau, die überhaupt keine Kinder gehabt hat, aus welchen Gründen auch immer. Es ist ja auch legitim, dass man keine Kinder hat. Diese Frau hat vielleicht eine gute Arbeit gehabt, sie hat gut verdient, sie hat keine gebrochene Erwerbsbiografie. Sie bekommt einmal eine gute Rente, während die Frau, die viele Kinder hat, heute in unserem Land eine mickrige Rente bekommt. Aber diese gute Rente der Frau, die keine Kinder hat, wird von den Kindern der Frau finanziert, die viele Kinder gehabt hat. Zu hinterfragen, ob das gerecht ist, ist doch wohl richtig.
Deswegen ist es richtig, dass die Kindererziehung in der Rente anerkannt wird, so wie das mit der Mütterrente geschieht. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Ich glaube, die Große Koalition hat gut daran getan, diese Mütterrente jetzt ins Regierungshandeln aufzunehmen.
Das kostet uns eine Stange Geld. Sie als LINKE machen sich über Finanzen keine Gedanken. Wir müssen das tun, weil wir nicht das Blaue vom Himmel versprechen können. Das kostet 6,5 Milliarden Euro. Das ist eine Stange Geld. Wir haben gesagt, das ist uns so wichtig, weil wir die Erziehungsleistung der Mütter wertschätzen und ein zusätzliches Jahr bei der Rentenberechnung schaffen wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Pellmann, Sie haben recht, es gibt Unterschiede pro Kind, die für die Rente gutgeschrieben werden. Im Osten sind es 26 Euro pro Monat, die man zusätzlich pro Kind ab 1. Juli bekommt, und im Westen sind es 28 Euro. Man darf die Frage stellen, warum das so ist.
Sie haben es aber nicht verstanden, habe ich das Gefühl.
Man muss deutlich sagen, dass das eine Schlechterstellung im Osten bedeutet. Richtig ist, dass es auch am Rentenniveau liegt. Bei der gleichen Erwerbsbiografie bekomme ich 91,5 % Rente von dem, was bei der gleichen Zahl an Arbeitsjahren jemand im Westen bekommt. Ich muss der Fairness halber aber sagen, dass der Osten an anderer Stelle bevorzugt wird, nämlich wenn es um die Menschen geht, die heute in Arbeit stehen. Wenn heute jemand im Osten für 7 Euro Stundenlohn arbeitet, bekommt er später eine Rente wie jemand im Westen, der für 8 Euro arbeitet. Der Rentenfaktor wird aufgewertet.
Machen wir uns nichts vor: Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass man in den westdeutschen Bundesländern mitmacht, dass wir Rosinenpickerei betreiben und sagen, wir suchen uns immer das Schönste heraus! Der Aufwertungsfaktor würde natürlich so sicher wie das Amen in der Kirche wegfallen, wenn wir die Rentenangleichung mit einem Schritt machen.
Deswegen gehört es zur Ehrlichkeit, das anzusprechen. Wir haben derzeit eine schrittweise Anpassung. Im letzten Jahr gab es im Westen eine Rentenerhöhung um 0,25 % und im Osten um über drei Prozentpunkte mehr. Die Rentenschere schließt sich. Ich finde, dieser Weg ist dreimal besser als der Vorschlag, den Sie unterbreiten.
Ich finde es gut, dass die Regierungskoalition gesagt hat, – –
– wir wollen bis 2030 diese Rentenlücke insgesamt schließen.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mütterrente ist etwas sehr Vernünftiges. Ich bitte darum, dass
wir dies unterstützen. Wir sind auf einem sehr, sehr guten Weg mit dieser Mütterrente.
Ich möchte gern an Ihrer Weisheit Anteil haben und fragen, wo die sächsische Stimme war bzw. heute ist, Herr Dulig. Christine Clauß ist zum Glück sächsische Ministerin und nicht Bundesministerin. Die Bundesministerin ist bei der SPD. Wo ist Ihre sächsische Stimme gewesen, damit die Finanzierung der Mütterrente nicht aus Beitragsmitteln kommt? Das würde mich interessieren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich kann man seinen Kopf so lange schütteln, bis man auch wirklich ein Haar in der Suppe findet.
Bei allen Punkten, die man hier hat – keine Frage, man kann viel über Gerechtigkeit philosophieren –, ist allen eines klar: Diese Mütterrente ist eine deutliche Verbesserung für diejenigen Frauen – über 600 000 Frauen in Sachsen –, die sich für die Kindererziehung entschieden haben; 9,5 Millionen in Deutschland.
Ich finde das von den GRÜNEN Gesagte lustig: Also Entschuldigung, Sie haben im Bundestagswahlkampf selbst gefordert, dass die Kindererziehungszeiten besser anerkannt werden müssen. Jetzt sind Sie nicht in der Regierung, und weil die Regierung es fordert, müssen Sie reflexartig genau das Gegenteil sagen. Heute sagen Sie: Das ist ganz ungerecht, was die da machen! – Ich finde das sehr schade. Da kann man doch auch einmal die Größe haben und zumindest innerhalb eines Jahres die Meinung beibehalten und sagen: Die Mütterrente ist etwas Gutes, und dazu stehen wir auch als GRÜNE.
Dann sagen Sie: Das ist doch ganz ungerecht. Die machen ja nichts gegen Altersarmut. – Wenn Sie das in Klammern bei der Rente mit 63 sagen würden, hätte ich noch Verständnis dafür, weil wir da sicherlich nicht die erreichen, die in Altersarmut abgerutscht wären, denn die haben ja keine unterbrochenen Erwerbsbiografien. Aber bei der Mütterrente, bezüglich derer wir wissen, dass die Frauen vor allem in Altersarmut leben – nicht die Männer –, tun wir doch gerade den Frauen etwas Gutes und sorgen dafür, dass sie nicht in Grundsicherung, also in Hartz IV, im Alter leben, sondern vielleicht den Sprung darüber schaffen und eine Rente haben, die über dem Grundsicherungsniveau liegt.
Zur Gerechtigkeit: Sie wollen mir doch nicht ernsthaft sagen, dass es gerecht ist, dass es richtig ist, dass eine Frau, die sich für Kindererziehung entschieden hat, die zu Hause geblieben ist, die vielleicht sieben Kinder hat, im Alter nichts hat und auf Grundsicherung angewiesen ist, während einer Frau, die durchgängig gearbeitet hat, die keine Kinder hat – was in Ordnung ist –, die Rente von den Kindern gezahlt wird, deren Mutter in Altersarmut lebt. Das können Sie mir nicht ernsthaft sagen. Das können Sie doch den Leuten im Land nicht erklären, sondern es muss doch deutlich werden, dass sich die Leute, die sich für Kinder entschieden haben, die sich für Rentenzahler entschieden haben, im Alter auch bitte schön etwas davon haben, dass Sie sich um die Generationengerechtigkeit kümmern.
Dann noch etwas zur Gerechtigkeit zwischen Ost und West: Auch darüber kann man philosophieren. Ich bin vorhin auf das eingegangen, was Sie immer verschweigen: dass es eine Aufwertung für diejenigen gibt, die heute arbeiten, die eine höhere Rentenanwartschaft haben als die im Westen. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Wenn Sie aber über Gerechtigkeit philosophieren, dann hätte ich mir gewünscht, dass Sie auch einmal bezüglich der Gerechtigkeit der Rente eines DDR-Rentners und seiner Hungerrente und den heutigen Renten philosophieren.
Die Gerechtigkeitsdiskussion hätten Sie ruhig auch einmal führen können, wenn Sie so im Großen und Ganzen über Gerechtigkeit philosophieren.
Bei ihnen war Altersarmut mit der Mindestrente vorprogrammiert. Da sagen Sie: Das ist ein Rentenpaketchen. – Mich wundert es, dass die ganze Welt darüber spricht. Wie auch, wenn es nur ein Paketchen ist?
Ein Päckchen. Ja, das ist okay, das ist richtig. Da wird sich Herr Besier ja freuen, dass bei den LINKEN nicht alle intellektuell unterbelichtet sind. – Beim Rentenpäckchen, wie Sie das schon so nennen, sind einige Punkte dabei, über die man, finde ich, auch einmal eine Aktuelle
Debatte führen könnte, zum Beispiel, wenn es um diejenigen geht, die krankheitsbedingt aus dem Erwerbsleben eher ausscheiden, dass wir sagen: Wir wollen nicht, dass die automatisch in Altersarmut fallen. – Das, finde ich, ist ein ganz wichtiger Punkt. Denn Krankheit darf nicht dazu führen, dass man in Altersarmut kommt. Das ist ein wichtiger Punkt.
Wir haben im Koalitionsvertrag auch das Thema der solidarischen Lebensleistungsrente. Auch das ist mir wichtig, und auch das ist für mich eine Frage der Gerechtigkeit. Gerecht ist Folgendes: Derjenige, der früh aufsteht, den ganzen Tag lang arbeitet, muss am Lebensende eine Rente haben, die höher als Grundsicherung ist. Arbeit muss sich lohnen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Das ist für mich auch eine Frage der Leistungsgerechtigkeit. Deswegen sollten wir das nicht schlechtreden. Wir haben beim Thema Rente sehr viele gute Punkte. Man kann über Einzelheiten streiten, das ist vollkommen legitim, aber ich glaube, wir sind mit diesem Rentenpaket auf dem richtigen Weg, und wir tun damit etwas für die Menschen in unserem Land, die ihr Leben lang gearbeitet haben.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu einer eher trockenen Gesetzgebungsmaterie, die aber nicht weniger wichtig ist.
Mit der heute vorzunehmenden abschließenden
2. Beratung zum Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch findet eine länger andauernde Diskussion ihren Abschluss. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht neben umfangreichen redaktionellen Änderungen und Anpassungen von Landesregelungen an Bundesrecht beispielsweise die Aufnahme einer Rechtsverordnung zur Regelung von Einzelheiten zum Zielvereinbarungsprozess zur Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Möglichkeit einer Satzungsermächtigung zur Regelung der angemessenen Aufwendungen der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II vor.
Im Laufe der Beratungen zum Gesetzentwurf der Staatsregierung wurden die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene berücksichtigt und in den Änderungen aufgenommen. Maßgeblich ist dabei insbesondere die seit 2012 vorgenommene schrittweise Anhebung der bisherigen Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von damals 45 auf 100 % in diesem Jahr sowie die Weiterentwicklung von einer Erstattung der Nettoausgaben des Vorvorjahres zu einer vollständigen Erstattung der Nettoausgaben des laufenden Kalenderjahres durch den Bund.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht unerheblich. Die gesamte Entlastung, also das vom Bund für die Nettoausgaben an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung den Ländern zusätzlich zur Verfügung gestellte Entlastungsvolumen, beträgt allein im Zeitraum von 2012 bis 2016 insgesamt fast 20 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2015 wird die jährliche Entlastung auf über 5 Milliarden Euro anwachsen und sich damit gegenüber dem Jahr 2012 mehr als vervierfachen. Von dieser Entlastung profitieren insbesondere finanzschwache Kommunen mit einer angespannten Finanzsituation und aufgrund der zu erwartenden Dynamik der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung. Gerade auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung dürfte diese Maßnahme des Bundes mittel- bis langfristig sogar eine noch größere Bedeutung erlangen.
Der Bund leistet damit einen deutlichen und vor allem nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation. Da zwischen Bund und Kommunen nach dem Grundgesetz grundsätzlich keine direkten Finanzbeziehungen bestehen, wurden im Änderungsantrag die Möglichkeiten zur Umsetzung der Regelungen zur Umsetzung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Landesebene geschaffen. Neben der Regelung der Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung wurden gleichzeitig der Umfang und der Inhalt der Fachaufsicht bestimmt sowie Melde- und Abrufverfahren der Bundeserstattung festgelegt. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurde intensiv der Austausch mit der kommunalen Ebene gesucht.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei den kommunalen Spitzenverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit und für die Stellungnahmen, die sie abgegeben haben und mit denen wir uns intensiv auseinandergesetzt haben, bedanken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal auf die angedachten Änderungen der Linksfraktion eingehen, welche im Ausschuss in den zwei eingebrachten Änderungsanträgen vorgeschlagen worden sind. Sie haben zum einen die Abschaffung der Pauschalierung gefordert und sich dafür ausgesprochen, die Höhe der Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft nur per Satzung zu bestimmen. Der Bundesgesetzgeber hat die Möglichkeit der Pauschalisierung eröffnet, um verstärkt regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.
Damit greift man auch einen Vorschlag der kommunalen Ebene auf, welcher im Rahmen der öffentlichen Anhörung von den Vertretern des Landkreistages, des Städte- und Gemeindetages und des Vertreters des kommunalen Jobcenters des Landkreises Leipzig bestätigt worden ist. In der Anhörung wurde deutlich, dass die Möglichkeit der Pauschalisierung eine Option und kein Muss ist. Die Hürden für eine solche Pauschalisierung sind sehr hoch und derzeit wird auch noch nicht die Möglichkeit der Anwendung der Pauschalisierung gesehen.
Gleichwohl sollte man aber deren Anwendung nicht völlig ausschließen und diese Möglichkeit offenhalten.
Als Zweites haben Sie bei der Ermittlung der Nettobelastung einen Ausgleich der tatsächlichen Belastungen gefordert. Wir sehen das kritisch, da es zum einen dazu führen würde, dass man damit die Landkreise als kommunale Träger der Grundsicherung finanziell benachteiligt.
Natürlich. – Auch wird den kreisfreien Städten der Anreiz genommen, ihre Kosten der Unterkunft in Richtung des Landesdurchschnitts zu senken, und sie müssten dazu keine oder wenige Anstrengungen unternehmen.
Ihre Forderungen können wir deshalb nicht mittragen. Wir bitten Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Grundrechteagentur hat in der vergangenen Woche eine viel beachtete Studie zum Thema Gewalt gegen Frauen veröffentlicht.
Ich möchte an dieser Stelle nicht noch einmal auf die Zahlen eingehen. Aus meiner Sicht ist es erschreckend, dass so viele Frauen mindestens ein Mal in ihrem Leben
Gewalt durch ihren Partner – sei es durch Beleidigungen, Schläge, Demütigungen, Vergewaltigungen bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen – erlitten haben.
Die Studie hat ebenfalls deutlich gemacht, dass zumindest im europäischen Vergleich Opfer von häuslicher oder Beziehungsgewalt eher in Deutschland darüber reden und Hilfe suchen als in vielen anderen Ländern. Gleichwohl ist aber davon auszugehen, dass die Dunkelziffer nicht unerheblich ist und dass es bei Betroffenen mehrerer Anläufe bedarf, bis sie bereit und in der Lage sind, sich aus Gewaltsituationen zu lösen. Die Frauen schämen sich. Sie trauen sich nicht anzusprechen, was mit ihnen passiert. Oft haben sie auch gar nicht mehr die Kraft, sich Hilfe zu holen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um den Opfern von Gewalt zu helfen und sie zu unterstützen, haben die Bundes- wie die Landesebene verschiedene Möglichkeiten in Angriff genommen. So gibt es beispielsweise seit dem 1. März vergangenen Jahres das Hilfetelefon für von Gewalt betroffene Frauen. Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0800 116016 kann man anrufen und bekommt kostenlos, anonym und vertraulich Rat durch erfahrene Fachkräfte. Dieses Hilfetelefon ist die erste wichtige anonyme Anlaufstelle und bietet in seiner Lotsenfunktion Informationen darüber, wo man Hilfe bekommt, und man erfährt, wohin man sich wenden kann.
In einer ersten Zwischenbilanz gab es innerhalb der ersten zwölf Wochen fast 19 000 Anrufe. Man kann natürlich darüber streiten, ob diese Zahl gut oder schlecht ist. Entscheidend ist, dass das Hilfetelefon in Anspruch genommen wird. Man kann darüber streiten, ob es gut oder schlecht ist, dass sich so viele Frauen an diese Stelle wenden mussten bzw. konnten. Die Zwischenbilanz hat ergeben, dass es bei diesem Hilfetelefon 19 000 Anrufe gab. Das sind mehr als 220 Anrufe täglich. Auf der einen Seite macht dies deutlich, dass das Angebot gut angenommen wird. Auf der anderen Seite wäre es natürlich schön, wenn es keinen einzigen Anruf gäbe, weil – das wäre der Idealzustand – keiner notwendig ist. Aber es sind nun einmal diese 19 000 Anrufe innerhalb der ersten zwölf Wochen. Wir versuchen, den Betroffenen mithilfe dieses Angebots individuell zu helfen.
Auch ist an anderer Stelle auf den Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu verweisen. Ich möchte an dieser Stelle nicht auf die Inhalte des Aktionsplans eingehen, sondern nur deutlich machen, dass man sich auf Bundesebene der Sensibilität des Themas bewusst ist.
Gleiches lässt sich auch für den Freistaat Sachsen sagen. So nimmt der vorliegende Antrag Stellung auf den Landesplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt sowie zur Landesförderung der Schutz-, Hilfe- und Beratungseinrichtungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit möchte ich zum vorliegenden Antrag kommen. Ohne die Wichtigkeit des Themas verharmlosen zu wollen, sehe ich zum ersten Punkt unsererseits keinen größeren Handlungsbe
darf. So hat die Bundesfamilienministerin angekündigt, dass sie bei der nächsten Gleichstellungskonferenz mit den Ländern darüber reden möchte, was man gemeinsam tun kann, damit die Frauenhäuser, aber auch die vielfältigen Frauenberatungsstellen auf sichere Beine gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist es ihr wichtig, die Frauen über ihre bestehenden Rechte aufzuklären, zum Beispiel darüber, dass sie nach dem Gewaltschutzgesetz Schutzanordnungen erhalten und den Täter auch aus der Wohnung verweisen lassen können.
Auch wird am morgigen Tag den weiblichen Mitgliedern des Bundestagspräsidiums eine Unterschriftenliste der Kampagne „Schwere Wege leicht machen“ überreicht. Mit dieser Kampagne sollen Parlament und Regierung aufgefordert werden zu gewährleisten, dass alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder sicher, schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht Schutz und qualifizierte Hilfe in einem Frauenhaus ihrer Wahl erhalten können, sowie sicherzustellen, dass alle Frauenhäuser als Einrichtungen auf gesetzlicher Grundlage verlässlich finanziert werden sowie räumlich und personell und barrierefrei ausgestattet sind. Eine entsprechende Sensibilisierung auf Bundesebene dürfte damit erreicht sein, und ich gehe davon aus, dass die Behandlung der Themen auf der Gleichstellungskonferenz entsprechend gewürdigt wird.
Gleichwohl darf an dieser Stelle nicht vergessen werden – ich verweise auf den Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder –, dass es verfassungsrechtlich nicht unproblematisch sein dürfte, Verantwortungen zu verschieben.
Hinsichtlich der beiden weiteren Forderungen im zugrunde liegenden Antrag würde ich das Ergebnis der Diskussionen auf Bundesebene sowie in der Gleichstellungskonferenz abwarten wollen. So erscheint es widersprüchlich und unter Umständen auch wenig zielführend, wenn einerseits bundeseinheitliche Standards gefordert werden, andererseits aber ein sächsischer Sonderweg gegangen wird. Über eines muss man sich an dieser Stelle klar sein: Kommt es zu bundeseinheitlichen Standards, kann es durchaus sein, dass sich diese negativ von den Forderungen im zugrunde liegenden Antrag unterscheiden können.
Auch sehe ich in diesem Zusammenhang noch eine weitere Baustelle: die Beteiligung der Kommunen. Der vorliegende Antrag fordert eine angemessene Beteiligung der Kommunen. Ich finde es gut, dass Sie die Kommunen in ihre Verantwortung einbinden. Gleichwohl halte ich es für schwierig, diese angemessene finanzielle Beteiligung durchzusetzen sowie sicherzustellen, dass das Geld auch dort landet, wo es hin soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit möchte ich zum Schluss kommen. Ich möchte an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Beratungs- und Hilfseinrichtungen für ihre nicht immer leichte Tätigkeit danken. Uns ist wichtig, dass Gewalt – in
welcher Form auch immer – schon von vornherein verhindert wird. Sollte dies nicht möglich sein, ist es uns wichtig, dass entsprechende Unterstützungsleistungen vorhanden sind. Auch ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass man sich traut, darüber zu reden. Die heutige Befassung mit dem zugrunde liegenden Antrag kann durchaus dazu beitragen, eine entsprechende Sensibilisierung in der Gesellschaft zu erreichen. Aus den dargelegten Gründen halten wir an dieser Stelle Ihren Antrag aber für wenig zielführend und werden ihn ablehnen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ bewegt jeden Tag viele Mütter und viele Väter bei uns im Freistaat Sachsen. Ich darf hinzufügen: auch viele Mütter und viele Väter hier bei uns im Hause.
Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat man sehr schnell die Frauen im Blick. Aber es ist auch ein Thema, das die Männer betrifft. In diesem Monat hat eine überregionale Tageszeitung getitelt: „Familie und Beruf überfordern die Väter“ und sich auf das Ergebnis einer Untersuchung bezogen, wonach nur 40 % der Väter von sich behaupten konnten, dass sie eine gute Balance zwischen Beruf und Familie gefunden haben. Im Umkehrschluss konnten 60 % das nicht von sich behaupten.
Ich habe einen Freund, dessen Frau Rechtsanwaltsfachangestellte ist. Beim zweiten Kind hat die Chefin gefragt: „Wie wollen Sie das machen? Wie wollen Sie mit zwei Kindern Beruf und Familie unter einen Hut bringen?“ Die Frau konnte dann nicht mehr dort arbeiten. Das zeigt, dass die Arbeitswelt nicht automatisch familienfreundlich ist. Die Familie hat mittlerweile – zum Glück – vier Kinder.
Unser Ministerpräsident hat in diesem Monat im „Focus“ eine Gastkolumne geschrieben, aus der ich zitieren möchte – daher kommt auch der Titel für unsere Aktuelle Debatte; es geht sehr stark um die Arbeitswelt –:
„Vor den größten und mutigsten Schritten steht die Arbeitswelt. Die Arbeitswelt muss erkennen, wie wichtig Familie für eine motivierte Mitarbeit im Arbeitsleben ist. Das muss nicht viel kosten. Aber es kann viel helfen. Und zwar allen: den Unternehmen, weil die Mitarbeiter ausgeglichener, motivierter und gesünder sind und damit ihre Arbeit besser machen; und den Familien, weil sie weniger unter Druck stehen.“
Das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ muss in Tarifverhandlungen und Betriebsvereinbarungen, aber auch in individuellen Gesprächen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Thema sein, sodass man wirklich passfähige Lösungen findet. Und wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Es gibt neue technische Entwicklungen.
Denken wir nur an die Telearbeit: Was ist da alles möglich! Man muss nicht mehr automatisch ins Büro fahren, um seine Arbeit erledigen zu können. Das liegt im beiderseitigen Interesse.
Die Frau oder der Mann kann zum Beispiel den Arbeitsweg sparen. Auf der anderen Seite wird eine Frau, die Telearbeit macht, auch arbeiten, wenn das Kind krank ist, weil sie sagt, das Kind kann ich zu Hause behalten, während sie ansonsten, wenn sie zur Arbeit gefahren wäre, gesagt hätte: Das bekomme ich nicht hin, ich melde mich krank. Ich glaube, es gibt dort wirklich Dinge, die im beiderseitigen Interesse sind.
In dieser Aktuellen Debatte möchte ich gern drei Vorschläge in den Raum stellen, wobei ich mich freuen würde, wenn wir darüber diskutieren könnten: erstens Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten, zweitens Telearbeit für Männer und drittens Karriere im Teilzeitjob.
Kommen wir zum ersten Punkt, den Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten: Ich glaube, das ist nicht nur ein Thema für die Privatwirtschaft, sondern vielleicht ist das im öffentlichen Dienst noch ein bisschen leichter umsetzbar, wenn ich an Beamte denke, bei denen klar ist, dass sie wahrscheinlich eher ihr ganzes Leben bei einem Arbeitgeber beschäftigt bleiben. Es wird Familien geben, die sagen: Während der Familienzeit möchte ich ein bisschen kürzer arbeiten; wenn die Kinder außer Haus sind, bin ich vielleicht auch bereit, zwei Stunden länger zu arbeiten. Solche Modelle hinzubekommen, ist, finde ich, eine spannende Aufgabe. Ich würde mich freuen, wenn wir uns dieser Aufgabe stellen würden.
Der zweite Punkt ist die Teilzeit für Männer. Das ist etwas, was es derzeit auch relativ selten gibt, obwohl sich offenbar auch viele Männer wünschen, ein bisschen kürzer zu arbeiten, um Zeit für die Familie zu haben. Vor wenigen Jahren war es noch verpönt, dass Männer Elternzeit genommen haben. Wenn wir uns das jetzt anschauen, stellen wir fest, dass es mittlerweile völlig normal ist, dass Väter für zwei Monate zu Hause bleiben, um sich um ihr Kind zu kümmern. Das wird gesellschaftlich anerkannt, es wird wertgeschätzt und auch gemacht. Ich glaube, es ist auch möglich, dass Teilzeit anerkannt wird – auch bei Männern.
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist Führungsverantwortung auch unterhalb der Teilzeitbeschäftigung. Wie ist die Situation derzeit? Wenn eine junge Frau Kinder bekommt und sich danach für Teilzeit entscheidet, ist im Regelfall klar, dass ihre Karriere zu Ende ist. Wenn
gefragt wird, wer aufsteigen soll, denkt man mit Sicherheit nicht mehr an die Frau, die sich für Kinder entschieden hat. Ich finde, das ist falsch.
Ich habe im Physikunterricht gelernt, dass Arbeit Leistung in Zeit ist. Da kann man über das Thema Zeit reden. Aber es gibt auch Menschen, die eine höhere Leistung bringen, weil sie effektiver arbeiten. Wir haben vielleicht im Landtag oder auch in anderen Sitzungsrunden schon gemerkt, dass es Menschen gibt, die in einer halben Stunde einen Sachverhalt darlegen können, und andere, die das in zehn Minuten können. Ich finde, dass jemand, der das in zehn Minuten machen kann und somit eine bessere Leistung bringt, deswegen nicht schlechtergestellt werden darf. Wir dürfen also nicht nur schauen, wie lange die Uhr läuft, was der Präsident jetzt gleich bei mir machen wird, –
– sondern wir müssen auch schauen, welche Leistung dahintersteckt.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, Eltern wollen Familie und Beruf unter einen Hut bringen. Wir sollten ihnen zusammen mit den Sozialpartnern auch helfen, dass sie das schaffen.
Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Erstes geht ein herzliches Dankeschön an Christine Clauß. Sie hat deutlich gemacht, wie breit Familienpolitik in Sachsen aufgestellt ist, dass es nicht nur um den Sozialbereich geht, sondern auch um andere Bereiche. Es ist nicht nur Frau Kurth betroffen, sondern wir sprechen auch über Wirtschaft und alle anderen Bereiche der Gesellschaft. Ich glaube, das ist hervorragend dargestellt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz noch einmal zum Familienbild kommen, weil das eine wichtige Rolle spielt. Ich habe mich übrigens gefreut, auch bei den LINKEN zu hören, dass sie das Wort Verantwortung in den Mund genommen haben. Das ist auch unser Ansatz.
Wir sagen: Familie ist dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung übernehmen.
80 % der Deutschen – ein Wert, der angestiegen ist –, also vier von fünf Menschen in diesem Land, sagen: In Notfällen kann ich mich auf meine Familie verlassen. Das ist ein toller Wert und zeigt, dass diese Verantwortungsgemeinschaft wirklich gelebt wird, dass wir funktionierende Familien haben.
Das Beste für ein Kind ist es – es ist gerade bemängelt worden, dass die Ministerin zu wenig von Frauen und Männern gesprochen habe, deswegen will ich das an dieser Stelle nachholen –, wenn es mit Vater und Mutter aufwächst, wenn es beide hat.
Natürlich gibt es auch andere Familienformen, vor denen wir hohen Respekt haben. Gerade Alleinerziehende haben besonderen Respekt verdient, weil sie es besonders schwer haben.
Jeder von uns weiß, auch weil wir einen stressigen Job haben, dass eine Ehe auch scheitern kann. Ich habe aber noch keinen Alleinerziehenden getroffen, der bewusst alleinerziehend ist. Aber ich habe viele Alleinerziehende getroffen, bei denen es das Schicksal so gewollt hat, dass sie alleinerziehend sind. Aber auch die Alleinerziehenden würden den Satz unterstreichen: Es ist das Beste, wenn ein Kind mit Vater und Mutter aufwächst.