Christoph Kühn

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Gute Arbeit für das Saarland“ „gute Arbeit sichert Wohlstand und gesellschaftliche Teilhabe“. Wenn man die Forderungen in beiden Anträgen so liest, dann könnte man eigentlich glauben, die SPD hätte heute zwei Anträge abgegeben. Aber wie wir gehört haben, ist das weit gefehlt, denn der Antrag „Gute Arbeit für das Saarland“ ist von den GRÜNEN. Interessant ist: Alle Forderungen, die dort aufgestellt worden sind, hat die Fraktion B 90/GRÜNE in der letzten Legislaturperiode komplett abgelehnt. Ich sage: Wahlkampf ja, Glaubwürdigkeit sieht aber leider anders aus, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Kollege Ulrich, dies ist meine letzte Rede. Ich werde einiges missen, aber Ihre Zwischenrufe werde ich nach dieser Legislaturperiode garantiert nicht missen.
Die Spannbreite der Forderungen in den vorliegenden Anträgen liest sich wie das Who’s who der letzten Monate oder Plenarsitzungen. Es reicht vom gesetzlichen Mindestlohn über ein neues Tariftreuegesetz bis hin zu einer verbindlichen Frauenquote; schließlich wird sogar eine Individualversteuerung gefordert. Wie gesagt, ging es in den letzten Monaten querbeet. Das Thema Mindestlohn hatten wir in der letzten Legislaturperiode fünfmal oder sechsmal behandelt. Die FDP stand und steht auch weiterhin für guten Lohn für gute Arbeit.
Die FDP lehnt aber die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns weiterhin ab, denn auch ein anfangs niedriger gesetzlicher Mindestlohn würde aufgrund parteipolitischer Überbietungswettbewerbe in Wahlkämpfen - wie zum Beispiel jetzt - zum Spielball der Politik und der Politiker werden und somit schneller als die Durchschnittslöhne wachsen. Wir können es in Frankreich oder
Großbritannien sehen. Die Lohnfindung ist Aufgabe der jeweiligen Tarifpartner. Die haben diese Aufgabe in den vergangenen Jahren gut erfüllt. Frau Kollegin Ries hat eben die NGG angesprochen. Diese hat jetzt am Montag einen sehr guten Abschluss erzielt.
Die Leute müssen von ihrem Gehalt leben können dahin müssen wir -, aber ein gesetzlicher Mindestlohn ist dafür nicht das richtige Instrument. Die Lohnfindung durch die Tarifpartner ist ein bewährter Grundsatz. Zu diesem Grundsatz stehen wir Liberale auch weiterhin.
In den Anträgen fordern die GRÜNEN einen Änderungsentwurf für ein Tariftreuegesetz mit wirkungsvoller Nachkontrolle. Dass die SPD das fordert, ist nur konsequent. Dass die GRÜNEN es fordern, ist putzig. Putzig - das haben wir schon einmal gehört. Das Tariftreuegesetz wurde nämlich durch die Fraktionen von CDU, FDP und B 90/GRÜNE eingebracht und verabschiedet. Ich zitiere die Kollegin - sie hieß damals noch Willger-Lambert -: „Ich bin jedenfalls froh, dass wir heute dieses Gesetz verabschieden. Es ist ein umfassendes Gesetz, umfassender als das, was ich vorher für möglich gehalten habe, weil es Bau-, Liefer- und Dienstleistungsverträge beinhaltet. Ein fairer Wettbewerb ist gewährleistet.“
Das war eine Kollegin, die gar nicht so weit von Ihnen entfernt sitzt. - Zweitens ist putzig, dass die GRÜNEN einen Stellenabbau im öffentlichen Dienst fordern; sie wollen aber mit ihrer Forderung unnötige Bürokratie weiter aufbauen. Wir Liberale - das sage ich auch; darin sind wir geradlinig - stehen weiterhin zu dem Tariftreuegesetz der Jamaika-Regierung. Wir brauchen auch keine staatlichen Eingriffe, wo dies nicht notwendig ist. Aus liberaler Sicht ist es ein unnötiges und aufwendiges Verfahren, bei dem die Kosten den Nutzen weit überschreiten. Auch sollten wir arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Instrumente nicht mit wirtschaftspolitischen verquicken.
Warum Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Fluch oder Segen? Mit der Leiharbeit können Unternehmen flexibel auf Auftragsschwankungen und Auftragsspitzen reagieren. Leiharbeit ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, um Menschen in Arbeit zu bringen, denn 60 Prozent der Leiharbeitnehmer waren vorher nicht regulär beschäftigt. Aber sie darf auch - das sage ich ausdrücklich - kein Mittel zur Ersetzung von Stammbelegschaft oder für eine Lohndifferenzierung nach unten sein.
Wir Liberale stehen auch zu Equal Pay. Aus unserer Sicht sollten Leiharbeiter nach einer Probezeit von neun Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten. Das ist fair und stärkt die Leihar
beit. Sie ist ein flexibles Instrument, um Menschen in Arbeit zu bringen.
Wenn wir den bunten Strauß der Forderungen weiter betrachten, kommen wir zur Frauenquote. Die FDP-Fraktion ist dafür, dass Frauen auf allen Ebenen in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung repräsentativ vertreten sind.
Aber wir sprechen uns im Sinne der Frauen gegen eine Quote aus, denn eine Quote diskriminiert. Studien haben bewiesen, dass sich ein hoher Anteil an weiblichen Führungskräften positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens auswirken kann. Wir Liberale setzen daher auf die Kraft des Marktes, denn Erfolgsmodelle werden von anderen Unternehmen kopiert.
Meine Damen und Herren, die vorliegenden Anträge stellen eine Überbietung an sozialdemokratischen Forderungen dar, denen sich die GRÜNEN und zum Teil die CDU angeschlossen haben. Wir - die FDP werden uns an diesem Überbietungswettbewerb nicht beteiligen und aus diesem Grund die Anträge ablehnen.
Ich mache es wie der Kollege Hinschberger vorhin auch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies war heute meine letzte Rede in diesem Hause. Die vergangenen zweieinhalb Jahre waren für mich spannend, interessant und ereignisreich. Es gab schöne, aber auch weniger schöne Momente. Es war stets ein hartes, aber auch ein faires Ringen um Entscheidungen zum Wohle der Saarländer und Saarländerinnen. Ich habe Sie, meine Damen und Herren, als aufrichtige Kollegen und Kolleginnen kennen und schätzen gelernt. Denen, die dem nächsten Landtag wieder angehören, wünsche ich eine glückliche Hand zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, zu denen ich dann auch wieder gehöre. Denen, die dem Parlament nicht mehr angehören, wünsche ich alles Gute für ihre private und berufliche Zukunft. Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsentwurf weist für den Einzelplan 05, für das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, ein Volumen von circa 314 Millionen Euro aus. Das ist eine gigantische Summe, sie ist für viele Bürgerinnen und Bürger kaum vorstellbar. Doch schaut man genauer hin, stellt man fest, dass insgesamt nur circa 5,4 Millionen Euro frei verfügbar sind, also nicht durch gesetzliche Vorgaben gebunden sind.
Umso wichtiger ist es, bei einer Haushaltsplanung, die das Ziel der Haushaltskonsolidierung verfolgt, darauf zu achten, dass der Mitteleinsatz zum einen unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Aspektes und zum anderen unter Wahrung von Chancengleichheit geschieht. Dieser Balance-Akt ist, das kann ich für die FDP-Fraktion sagen, für das Haushaltsjahr 2012 gelungen.
Der Haushalt im Einzelplan 05 ist, wie kaum ein anderer Einzelplan-Haushalt, geprägt durch das bürgerschaftliche Engagement der Saarländerinnen und Saarländer. Wenngleich der Bereich des Ehrenamtes nicht mehr zu diesem Haushalt zählt, so möchte ich an dieser Stelle doch erwähnen, dass in den Haushalt 100.000 Euro für die Einführung einer saarlandweit gültigen Ehrenamtskarte eingestellt wurden. Mit der Einführung dieser Ehrenamtskarte halten wir Liberalen, aber auch die Regierungsfraktionen insgesamt Wort. Es wird damit ein weiterer wichtiger Punkt des Koalitionsvertrages in die Tat umgesetzt.
Der demografische Wandel stellt die heutige Generation und zukünftige Generationen vor gewaltige Herausforderungen. Er gibt uns aber auch die Chan
ce, diese Herausforderungen aktiv anzunehmen und ihre Bewältigung zu gestalten. Daher haben wir im Kapitel für Sozial- und Altenpolitik - ein Vorschlag an dieser Stelle: die Bezeichnung dieses Kapitels könnte man überdenken und das Kapitel in „Altenpolitik“ umbenennen - einen Schwerpunkt auf den gesellschaftlichen Umgang mit Demenzerkrankten gelegt. Wir haben den Mittelansatz dafür wieder auf 100.000 Euro erhöht, um so einer immer größer werdenden gesellschaftlichen Gruppe und den mit dieser Entwicklung einhergehenden Herausforderungen gerecht werden zu können.
Meine Damen und Herren, die saarländische Infrastruktur und Wohnkultur muss sich stärker an den zukünftigen Generationen orientieren. Wir müssen uns bereits heute Gedanken darüber machen, wie wir das Wohn- und Lebensumfeld so gestalten, dass es den Menschen die Möglichkeit eröffnet, ihr Leben mit wenig oder ganz ohne fremde Hilfe selbst zu gestalten, solange sie das können und wollen. Unter diesem Blickwinkel haben wir den Titel „Förderung von Entwicklungen neuer Wohnformen für ältere Menschen“ nun wieder mit 30.000 Euro ausgestattet.
Ein weiterer Aspekt des demografischen Wandels ergibt sich beim Blick auf unsere Kinder und Jugendlichen. Diese benötigen aufgrund der sich im Wandel befindlichen Familienstrukturen unsere verstärkte Aufmerksamkeit, damit sie später ihre gesellschaftlichen Aufgaben wahrnehmen können. Die heutigen Investitionen in unsere Kinder und Jugendlichen entlasten die öffentlichen Haushalte der Zukunft. Damit der gewünschte Erfolg eintreten kann, benötigen wir gute Konzepte und Strukturen sowie eine effiziente Erfolgskontrolle.
Ein besonderes Anliegen der Regierungsfraktionen ist die Integration von Kindern und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund. Diese Gruppe junger Menschen wird künftig einen starken Eckpfeiler unserer Gesellschaft bilden. Schon heute haben circa 18 Prozent der im Saarland lebenden Menschen einen Migrationshintergrund. Daher investieren wir gerne in die Arbeit von Vereinen wie den Multikultur e. V., das Afrikahaus oder Baris, um nur diese drei Projekte zu nennen. Wir finanzieren auch eine Struktur für Integration, indem wir Mentorinnen und Mentoren für Migranten bereitstellen. So helfen wir dieser Gruppe, einen besseren, einen einfacheren Einstieg in das Leben im Saarland und in die saarländische Gesellschaft zu finden.
Ähnlich dem Konzept der kommunalen Behindertenund Seniorenbeauftragten unterstützen wir das ausländerpolitische Netzwerk im Saarland. Durch diese Projekte und Initiativen wirken wir auf eine inklusive Gesellschaft hin. Dieser Bereich wird im Jahr 2012 mit mehr als 600.000 Euro von uns finanziert werden.
Frau Kollegin Kolb, die Gruppe der Menschen mit Behinderungen - der Kollege Hermann Scharf hat es angesprochen - steht im besonderen Fokus dieser Regierungskoalition. Diese Gruppe wird von uns nicht vergessen. Es ist für uns wichtig, dass Menschen mit Behinderungen eine Chance haben, sich aktiv an unserer Gesellschaft zu beteiligen. Von daher ist es wichtig, dass wir neben Arbeitsplätzen in Werkstätten auch Arbeitsmöglichkeiten in Integrationsbetrieben oder auf dem ersten Arbeitsmarkt schaffen und diese auch fördern. Ich bin mir sicher, dass die zusätzlichen Mittel aus dem Bundesprogramm Initiative Inklusion hierzu einen wichtigen Beitrag leisten werden.
Meine Damen und Herren, wir haben es am Montag der Presse entnehmen können, der Kollege Meiser hat es gestern in seiner Rede bereits angeführt, heute auch der Kollege Scharf: Die Landesregierung hat kurzfristig 1,5 Millionen zur Verfügung gestellt, um die Langzeitarbeitslosen zu unterstützen. Ich möchte für unsere Fraktion betonen, dass wir diese Ausgabe begrüßen und ausdrücklich unterstützen. Ich möchte aber auch betonen, dass wir diese Ausgabe ausschließlich als kurzfristige und einmalige Lösung sehen. Langfristig müssen sich die von Kürzungen der Arbeitsmarktinstrumente betroffenen Träger sowohl organisatorisch als auch konzeptionell auf die geänderten Bedingungen einstellen. Ziel muss es sein, die weniger zur Verfügung stehenden Mittel effizienter, gezielter und passgenauer für die Qualifikation von Langzeitarbeitslosen zu verwenden.
Meine Damen und Herren, abschließend darf ich mich bei den Mitarbeitern des Ministeriums, insbesondere bei der Haushaltsabteilung und der neuen Ministerin Monika Bachmann, für die gute Zusammenarbeit der letzten Wochen und Monate bedanken. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgabe der Wirtschaftspolitik ist es, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Wirtschaft in unserem Land weiter wachsen kann. Denn nur mit einer gesunden Wirtschaft bekommen wir die - das will ich an dieser Stelle gar nicht verhehlen existenziellen Probleme unseres Landes in den Griff. Aber das geht aus unserer Sicht nur über den Bereich der Wertschöpfung und nicht über Steuererhöhungen beim Spitzensteuersatz, wie es auch gestern wieder von der LINKEN gefordert wurde. Wenn man sich einmal das Wahlprogramm der LINKEN anschaut, so fordert sie einen Spitzensteuersatz von 53 Prozent
ab 65.000 Euro. DIE LINKE hat wohl übersehen, dass es auch noch Lohnnebenkosten gibt. Wenn man die dazurechnet, bleiben von diesem Einkommen 23 Prozent übrig, das sind pro Monat 1.400 Euro netto. Ist der betreffende Arbeitnehmer verheiratet und hat er noch zwei Kinder, wird er zum Aufstocker. Meine Damen und Herren von der LINKEN, damit schaffen Sie kein Wirtschaftswachstum, damit schaffen Sie Aufstocker.
Um die angesprochene Wertschöpfung am Laufen zu halten beziehungsweise weiter in Gang zu bringen, setzen wir uns über den Wirtschaftsetat für die richtigen Akzente ein. Dabei haben wir - um auf den Globalantrag der LINKEN noch mal zu sprechen zu kommen - sehr wohl analysiert, welche Bereiche künftig und langfristig Potenzial haben. Das ist natürlich die bereits angesprochene Industrie, aber das sind auch die Bereiche Handwerk, Mittelstand, Dienstleistungen und auch der schon mehrfach angesprochene Tourismus, zu dem ich nachher auch noch etwas sage.
Was tun wir konkret, um die Wirtschaft in unserem Lande zu stärken? Wir setzen zunächst dort an, wo der Ursprung allen unternehmerischen Erfolges liegt, bei den Menschen. Nur über motivierte und gut
ausgebildete Fachkräfte kann Wirtschaft funktionieren, die Betonung liegt hier auf „gut ausgebildet“. Der saarländische Ausbildungsmarkt befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Mittlerweile gibt es mehr offene Stellen als Bewerber. Wir haben gestern die Zahlen gehört: Es gibt circa 6.200 offene Stellen. Das zeigt, dass es zunehmend wichtiger wird, Jugendliche für die duale Ausbildung zu gewinnen und sie zu einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu führen.
Dabei gilt es, die Qualität der dualen Ausbildung zu erhalten und gleichzeitig allen, auch den vermeintlich schwächeren Jugendlichen, Chancen zu eröffnen, damit sie so schnell wie möglich ihren allgemeinen Schulabschluss schaffen und ohne Umwege eine Ausbildung beginnen können. Zu diesem Zweck haben wir das Landesprogramm „Ausbildung jetzt“ umstrukturiert. Förderungsbedürftigen Jugendlichen lassen wir so die nötige Betreuung und Nachhilfe zukommen. In die gleiche Richtung geht das Modellprojekt „Anschluss direkt“.
Meine Damen und Herren, ausreichend qualifizierte Fachkräfte alleine reichen natürlich nicht aus, um die Wirtschaft in Gang zu halten. Wir setzen nach wie vor auf eine treffsichere, effizientere Wirtschaftsförderung.
Das lässt sich schon an dem steigenden Ausgabenbudget erkennen. In diesem Jahr stellen wir 106 Millionen Euro in diesem Bereich zur Verfügung, das ist ein Aufwuchs von 5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Ein Bereich, der von der Wirtschaftsförderung profitiert und der in Zukunft in unserem Lande eine größere Rolle spielen wird, ist der bereits vielfach angesprochene Tourismus. Der Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Es werden etwa 1,3 Milliarden direkt im Tourismus erzielt und circa 640 Millionen Euro in angegliederten Bereichen wie Handwerk, Dienstleistung und dergleichen.
Daher freue ich mich - sie wurden schon mehrfach genannt, ich nenne sie mit Stolz noch einmal -, dass zwei Leuchtturmprojekte in diesem Jahr auf den Weg gebracht wurden. Das ist zum einen der Ferienpark am Bostalsee. Hier werden rund 350 Arbeitsplätze geschaffen und der Betreiber rechnet mit circa 300.000 Übernachtungsgästen pro Jahr. Diese Gäste geben ihr Geld auch im Saarland aus. Ein weiteres zukunftsweisendes Projekt ist die Saarlandtherme in Rilchingen. Die Kombination von Freizeit, Gesundheit und Medical Wellness ist ein Markt der Zukunft. Mit der Saarlandtherme hat das Land einen wichtigen Schritt in dieses Marktsegment getan. Hier werden 180 Arbeitsplätze geschaffen und 250.000 Besucher im Jahr erwartet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird immer wieder von Arbeitsplätzen und Ansiedlungen
gesprochen. Wenn man den LINKEN zuhört, muss man fast das Gefühl haben, es gebe Arbeitsplätze zweier Klassen: die in der Industrie und die in Tourismus und Dienstleistung, die weniger wert sind. Von unserer Seite gibt es die ganz klare Botschaft: Jeder Arbeitsplatz ist uns im Saarland willkommen.
Dass der saarländische Mittelstand auch vom Tourismus profitiert, habe ich gerade eben angesprochen. Trotzdem haben wir die Fördertöpfe für diesen Bereich erhöht. So werden wir die Förderung der einzelnen Maßnahmen um circa 12,5 Prozent erhöhen, da der Mittelstand die tragende Säule unserer Wirtschaft im Saarland ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch die Landwirtschaft herausstellen. Die landwirtschaftlichen Unternehmen stellen die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sicher. Sie gestalten und pflegen vielfältige Kulturlandschaften als Grundlage für Tourismus und Erholung und leisten wichtige Beiträge zum Erhalt vitaler Räume. Deshalb ist es auch künftig unser Ziel, eine wettbewerbsfähige, innovative und nachhaltige Landwirtschaft im Saarland zu erhalten.
Zentrale Punkte sind die Agrarinvestitionsförderung und die Ausbildung in der Landwirtschaft. Die Mittel für die Agrarinvestitionsförderung wurden um 2,7 Millionen Euro aufgestockt; für die Förderung der Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe werden die Mittel auf 10 Millionen Euro erhöht. Uns war wichtig, dass die Ausbildung mit zusätzlichen 20.000 Euro ausgestattet wurde, denn es ist so, dass die jungen Landwirte einen großen Teil ihrer Ausbildung in Einrichtungen in Rheinland-Pfalz ableisten und selbst Mittel dafür aufbringen müssen. Mit den 20.000, die wir als Regierungsfraktion zusätzlich dafür eingestellt haben, werden sie entlastet.
Abschließend stelle ich fest, dass wir mit dem Einzelplan 08 die richtigen Rahmenbedingungen für eine florierende Wirtschaft im Saarland schaffen und damit die Existenz des Saarlandes sichern. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Bankensektor strikt regulieren, die Interessen des Gemeinwohls stärken - so lautet der betreffende Antrag der LINKE-Fraktion. Abgesehen von dem Wörtchen „strikt“ hört sich das im ersten Moment gar nicht so abwegig an, aber nur im ersten Moment, denn wenn man etwas tiefer in die Begründung einsteigt, so verflüchtigt sich dieser Eindruck sehr schnell, denn es wird klar, dass größtenteils von rechtswidrigen Schnellschüssen - zum EURecht komme ich noch - und unwirtschaftlichen Geschäftsmodellen für die saarländischen Sparkassen gesprochen wird. Dazu komme ich später noch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir gegen Fehlentwicklungen auf den Finanzmärkten etwas tun müssen, ist unstreitig. Wir Liberale setzen jedoch auf tragfähige Konzepte mit Augenmaß statt nur auf populistische Thesen. Wenn Regulierung versagt - und das hat sie in Teilen -, muss man eine bessere Regulierung herbeiführen und nicht eine Verstaatlichung oder eine permanente Verbotspolitik.
Wie wollen wir Liberale zu stabilen Finanzmärkten kommen? Wir wollen Regeln gegen unlauteren Wettbewerb, denn die schiere Größe einiger Marktteilnehmer stört das Funktionieren des Marktes, und schon der Begriff der Systemrelevanz - oder „too big to fail“ - in Bezug auf privatwirtschaftliche Unternehmen ist für Liberale auf Dauer nicht hinnehmbar. Für unser System relevant und unverzichtbar sind Demokratie, soziale Marktwirtschaft sowie der Verfassungs- und der Rechtsstaat. Einen Finanzmarkt, auf dem Privatakteure zulasten Dritter - nämlich der Steuerzahler - agieren, können wir Liberale nicht hinnehmen. Das bedeutet für uns Schuldenbremsen für die Staaten, aber auch Risikobremsen für die Banken. Die Schuldenbremsen sind die eine Seite der Medaille, denn mit ihrem Übermaß an schuldenfinanzierter Politik haben sich die Staaten in eine zu große Abhängigkeit von den Finanzmärkten gebracht. Ändern kann dies nur eine wachstumsorientierte Politik des Schuldenabbaus. Die andere Seite der Medaille sind klare Risikobremsen für den Finanzmarkt. Die marktwirtschaftliche Lösung hierfür ist immer noch die Haftung für übernommenes Risiko. Hier hat die Regulierungspolitik des letzten Jahrzehnts die Akteure auf dem Finanzmarkt fast dazu eingeladen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Dies muss korrigiert werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Alle Geschäfte müssen mit einem dem Risiko angemessenen Eigenkapital unterlegt werden. Das gilt für Banken ebenso wie für
Hedgefonds und andere bisher nicht regulierte Bereiche des Finanzmarktes. Für uns Liberale ist dabei der Schutz des Sparers das wichtigste Ziel, aber dieser Schutz darf nicht zulasten der Steuerzahler erfolgen, sondern muss durch die richtige Regulierung gewährleistet werden. Darauf setzen wir.
Unser Haftungsprinzip kann nur wirken, wenn die Teilnehmer an den Finanzmärkten wissen, was sie tun. Dafür brauchen wir mehr Transparenz bei den Produkten, aber auch beim Handel. - So weit ein kurzer Einblick, welche Inhalte aus unserer Sicht tragfähige Konzepte für den Finanzmarkt haben sollten.
Nun zum Antrag der LINKEN. Er fordert die Wiedereinführung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für Landesbanken und Sparkassen - wohl wissend, dass diese Maßnahme gegen gültiges EURecht verstößt. Anstaltslast und Gewährträgerhaftung wurden abgeschafft, weil die EU sie zu Recht als Wettbewerbsverzerrung angesehen hat. Die Forderung, eine Bank solle sich auf die Kernfunktionen Zahlungsverkehr, Ersparnisbildung und Finanzierung konzentrieren, ist ebenfalls gewagt. Diese Geschäftsfelder dürfen allenfalls im Zusammenhang mit der gegen EU-Recht verstoßenden Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für die Überlebensfähigkeit der Sparkassen und Landesbanken sorgen, und ohne den finanziellen Rückhalt dürfte die Tragfähigkeit dieses Geschäftsmodells sehr gering sein. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer trägt denn bei der Gewährträgerhaftung letztendlich das Risiko? Es ist der Steuerzahler, denn die Kommunen haften für ihre Sparkassen, und der Steuerzahler bringt das Geld den Kommunen. Der Antrag der Linkspartei bietet für uns kein tragfähiges Konzept. Er enthält, wie eben bereits gesagt, populistische und rechtswidrige Schnellschüsse. Aus diesem Grund werden wir diesen Antrag ablehnen.
Der Antrag der SPD enthält aus unserer Sicht einige Vorschläge, die in die richtige Richtung gehen. So werden etwa das Verbot der Spekulation mit den sogenannten CDS, eine Überwachung von Hedgefonds und eine strengere Kontrolle der Ratingagenturen gefordert. Das sind Punkte, die die EU in den letzten Tagen und Wochen bereits auf den Weg gebracht hat. Andere Vorschläge sind aus unserer Sicht etwas zu undifferenziert oder zu pauschal. Trotz aller Freundschaft und Wertschätzung werden wir uns beim Antrag der SPD-Fraktion der Stimme enthalten. - Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir, die FDPFraktion, sagen Ja zum Girokonto auf Guthabenbasis für jeden Menschen. Das Girokonto ist von hoher sozialer Bedeutung. Es ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme der Menschen am Wirtschaftsleben. Nein sagen wir zum jetzigen Zeitpunkt zu einem Anspruch auf ein Girokonto, der gesetzlich verankert ist, denn wir haben es eben vom Kollegen Wegner erfahren: Ende des Jahres wird die Bundesregierung dem Bundestag ihren turnusmäßigen Kon
trollbericht vorlegen. Erst dann liegen verlässliche Zahlen vor, mit denen wir anschließend die Diskussion neu beginnen sollten.
Sollte sich dann herausstellen, dass die Banken ihre Selbstverpflichtung nicht oder nur teilweise wahrnehmen, müssen weitere Maßnahmen folgen. Dann muss die Weiterentwicklung der Selbstverpflichtung angestrebt werden. Erst dann, wenn dazu keine Bereitschaft besteht, dürfte sich die Einführung eines gesetzlich verankerten Anspruchs gegenüber allen Kreditinstituten auf ein Girokonto auf Guthabenbasis als unumgänglich erweisen, denn für uns Liberale gilt: Eine gesetzliche Regelung sollte per se immer Ultima Ratio sein, das heißt, die letzte Möglichkeit. Für die saarländischen Sparkassen - das wurde bereits angesprochen - ist schon heute festzuhalten, dass sie ihrer Verantwortung nachgekommen sind.
An das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft als Sparkassenaufsichtsbehörde sind in den letzten Jahren keine Beschwerden in puncto Girokonto für jedermann herangetragen worden. Beim Sparkassenverband gingen im Jahr 2010 drei Beschwerden ein. Zwei davon haben sich erledigt. Im verbleibenden Fall war die Kontoführung unzumutbar. Wir haben eben die Gründe für eine Unzumutbarkeit bereits gehört. Bis August 2011 lagen keine Beschwerden vor. Schon aus diesem Grund ist eine sofortige Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes nicht möglich. Frau Kollegin Ries hat auch gesagt, bei den Sparkassen funktioniert es. Sie hat uns dann, sage ich einmal, den Grund bestätigt, warum wir den Gesetzentwurf der LINKEN ablehnen. Denn im Bereich der saarländischen Sparkassen liegt momentan keine Notwendigkeit vor.
Sie haben die Zahlen selbst in der Antwort gelesen. Da können Sie gerne noch einmal nachlesen, Herr Linsler, falls Sie sich überhaupt mit dem Thema so intensiv beschäftigt haben.
Aber zwei Dinge können wir heute schon machen. Wir können die Landesregierung auffordern, sich für die Beibehaltung und Optimierung der Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann einzusetzen und wir können sie dazu auffordern, sich für die Weiterentwicklung der derzeit unverbindlichen ZKA-Empfehlung zu einer rechtlich verbindlichen Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft einzusetzen. In diesem Zusammenhang muss deutlich gemacht werden, dass es konkreter Maßnahmen der Kreditwirtschaft bedarf. Auch hier wurden bereits mögliche Sanktionsmaßnahmen ange
sprochen, um gegen Kreditinstitute vorgehen zu können, die sich dieser Selbstverpflichtung nicht unterworfen haben.
Ich fasse zusammen: Wir warten den Bericht der Bundesregierung Ende des Jahres ab. Sollte es dann negative Ergebnisse geben, stehen wir einer gesetzlichen Regelung jederzeit offen gegenüber.
Girokonto für jedermann ja, gesetzliche Regelung leider, Herr Linsler, es tut mir leid - zum jetzigen Zeitpunkt nein. Deshalb werden wir sowohl den Gesetzentwurf der LINKE-Fraktion als auch den der SPD ablehnen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn etwas gut funktionieren soll, dann braucht man neben dem Handwerker vor Ort auch einen gut aufgeräumten Werkzeugkasten. Die Bundesregierung hat begonnen, die Werkzeuge der Arbeitsvermittlung neu zu sortieren, umzustrukturieren und Unbrauchbares auszusortieren.
Die Intention des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt ist die rasche und nachhaltige Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Der Fokus wird darauf gelegt, die zur Verfügung stehenden Mittel für die Integration in Erwerbstätigkeit, insbesondere in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, besser als bisher zu nutzen. Dies jedoch, ohne die Langzeitarbeitslosen aus dem Auge zu verlieren. Die Novelle soll den Vermittlern mehr Freiheiten für eine passgenaue Förderung geben. Der Budgetgedanke wird gestärkt und Mitnahmeeffekte sollen verhindert werden.
Kolleginnen und Kollegen, alles in allem begrüßen wir diese Vorhaben der Bundesregierung. Als verantwortungsbewusste Regierungsfraktion haben wir dennoch Verbesserungsmöglichkeiten im Gesetzentwurf gesehen. Ich möchte einige Beispiele nennen. Vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels und des steigenden Bedarfs an Pflegekräften muss aus unserer Sicht die befristete Förderung des dritten Umschulungsjahres in der Altenpflege wieder eingeführt werden. Der Zuschuss zur Existenzgründung für Langzeitarbeitslose soll unserer Meinung nach ebenso unverändert bleiben. Als erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung soll dieser Zuschuss nach unserer Einschätzung als Pflichtleistung und nicht als Ermessensleistung erhalten bleiben. Ebenso sehen wir die Pauschalförderung für die Zielgruppe der besonders förderungswürdigen Jugendlichen als zu gering an.
Die Landesregierung hat im Bundesrat und bei der Bundesregierung bereits Einfluss genommen, um verschiedene Punkte, die auch der Kollege Hermann Scharf angesprochen hat, in den Gesetzentwurf einzubringen. Wir bitten die Landesregierung, weiter das Gespräch zu suchen, damit diese Punkte noch umgesetzt werden können.
Es gibt einige Forderungen im Antrag der SPD, die wir garantiert mittragen können, es gibt aber auch einen Punkt, den unsere Fraktion nicht mittragen kann. Es ist der dauerhafte Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung. Dies kann - das sage ich ausdrücklich - ein wichtiger Baustein sein, Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen, aber die Evaluation hat gezeigt, dass zu häufig die Falschen in den Maßnahmen gelandet sind und durch unbefristete Förderung Menschen Chancen verbaut wurden, wieder in einen regulären Job zu wechseln. Für Arbeitsuchende mit unüberwindlichen Vermittlungshemmnissen beziehungsweise verfestigte Langzeitarbeitslose bleibt auch nach der neuen Gesetzeslage der Einsatz im öffentlich geförderten Arbeitsmarkt möglich. Trotzdem sollten wir unsere volle Anstrengung darauf richten, möglichst jeden in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Darauf zielt dieses Gesetz ab. Uns Liberalen ist es wichtig, dass das Gesetz der derzeitigen Situation am Arbeitsmarkt angepasst wird. Effektive Werkzeuge der Arbeitsmarktpolitik müssen den Fachkräftemangel, den demografischen Wandel und die Arbeitsmöglichkeiten für Ältere, aber auch für Frauen berücksichtigen.
Meine Damen und Herren der SPD, wir als FDPFraktion lehnen Ihren Antrag ab, da wir nicht alle Forderungen in Gänze unterstützen können. Wir lehnen ihn aber auch ab, da wir keinen Kollaps der aktiven Arbeitsmarktpolitik in der neuen Gesetzgebung erkennen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen den Strukturwandel, wir wollen ihn auch am Standort Reden. Das stand für unsere Fraktion jederzeit außer Frage. Das Saarland muss zukunftsfähig aufgestellt werden. Hierzu benötigen wir Investitionen, denn Investitionen bringen das Land voran. Auch das steht außer Frage. Spätestens seit der vergangenen Woche steht zudem außer Frage, dass der Bau des Gondwana-Parks und seine Förderung geltendem Recht entsprechen. Das hat der Untersuchungsausschuss bewiesen.
Die Förderung des Gondwana-Parks legte den Grundstein für einen Strukturwandel am Standort Reden. Gleichzeitig sage ich: Bei der Realisierung
des Projektes hätte in Teilen anders verhandelt werden können und müssen. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass sich die Mieten für das Verwaltungsgebäude an der oberen Grenze der Angemessenheit bewegen. Bei der Miete war innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens ein gewisser Spielraum möglich. Dieser Spielraum wurde ausgenutzt und ist rechtlich nicht zu beanstanden. Gleichwohl hätten wir uns an dieser Stelle ein besseres Verhandlungsergebnis gewünscht.
Ich verrate Ihnen auch kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass Investoren nicht Schlange stehen, um ins Saarland zu kommen. Der Wettbewerb mit anderen Bundesländern erschwert es zudem, Investoren ins Land zu holen. Investoren wollen Geschäfte machen und dementsprechende Rahmenbedingungen vorfinden. Dafür sind manchmal sogar weitreichende Zugeständnisse nötig. Bei allem Verhandlungsengagement muss jedoch selbstverständlich sein, dass sich das Land bei eventuellen Zugeständnissen an geltendes Recht hält. Dies ist nach unserer Ansicht beim Gondwana-Projekt so geschehen.
Es ist von den Vorrednern zweimal angesprochen worden und es ist auch nicht zu verhehlen, dass das Projekt Gondwana für uns als FDP in der Vergangenheit einige Fragen aufgeworfen hat; Fragen, die sich um die Höhe des Mietzinses, den ich gerade angesprochen habe, gedreht haben, aber auch Fragen, die sich auf den Letter of Intent beziehen, auf den ich später noch kommen werde.
Aber in Reden tut sich was. Der Park wird angenommen, Familien kommen aus Frankreich, Luxemburg, Belgien, um ihren Kindern die Welt der Dinosaurier anschaulich zu zeigen. Und die Entwicklung am Standort Reden geht weiter. Der Standort kann zum Beispiel für einen gelungenen Strukturwandel an der Saar werden. Strukturwandel bedeutet die Schaffung neuer Arbeitsplätze; das ist besonders wichtig für strukturschwache Regionen wie Reden.
In den vergangenen 15 Monaten Untersuchungsausschuss konnten wir den Sachverhalt gründlich aufarbeiten. Entscheidend ist für uns: Es wurde bestätigt, dass die Einrichtung und Förderung des Gondwana-Parks nach geltendem Recht erfolgte.
Ich komme auf den Letter of Intent zu sprechen und habe eine kritische Anmerkung. Beim Letter of Intent hätten wir uns eine unzweideutige Formulierung gewünscht. In einer Absichtserklärung sollten immer nur belastbare Zusagen getroffen werden, denn auch ohne eine vertragliche Bindung zu erzeugen, kann ein Letter of Intent falsche Erwartungen wecken. Im vorliegenden Fall wurde eine Ein-DrittelFörderung durch das Land zugesagt. Die war aber nie beabsichtigt und es wurde letztendlich auch nur die rechtlich mögliche Förderung von 28 Prozent ge
währt. Aber allein dieser Sachverhalt hat zu Diskussionen und Missverständnissen geführt. Der Investor drängte - aus seiner Sicht verständlicherweise - auf eine Förderung, jedoch ohne Erfolg. Dennoch konnte dadurch im Nachhinein der Vorwurf entstehen, dass es zu einer Kompensation des Differenzbetrages gekommen sein könnte, was jedoch nicht der Fall gewesen ist. Um in zukünftigen Fällen Missverständnissen und Diskussionen vorzubeugen, sollte und muss ab sofort klar und eindeutig formuliert werden.
In der Gesamtschau ist aber Folgendes entscheidend: Es wurde eine begrüßenswerte Entscheidung für den Strukturwandel getroffen und die gesetzlichen Vorgaben bei der Umsetzung eingehalten. Die Einrichtung und Förderung des Gondwana-Parks erfolgte nach geltendem Recht. Die Idee, eine Leitinvestition zu schaffen, war richtig, ein Anfang wurde gemacht. Wahr ist aber auch, dass weiteres Engagement - das in Reden zur Stabilisierung und Fortentwicklung des Standortes erforderlich ist, ein Engagement der Landesregierung, des Landkreises Neunkirchen, aber vor allem auch das Engagement privater Investoren. Dann wird Reden zu einem familienorientierten Freizeit- und Naherholungsstandort, dann werden weitere Arbeitsplätze und Einnahmequellen geschaffen werden. Dann werden wir in einigen Jahren zurückschauen und froh sein, dass wir heute am Ball geblieben sind - mit der Erweiterungshalle Gondwana 2, was das Engagement der öffentlichen Hand angeht, aber auch, was private Investoren angeht.
Dabei denke ich zum Beispiel an die FuN Berg Saar GmbH, deren Konzepte die Landrätin HoffmannBethscheider als „I-Tüpfelchen“ für ihre Halde und „eine wirklich pfiffige Idee“ bezeichnet hat. Der Bürgermeister Markus Fuchs hat das "keine Luftnummer" genannt; eine positive Bewertung, wenn man ihn kennt. Er ist von dem Vorhaben ebenfalls überzeugt. Das Konzept umfasst einen Aussichtsturm, eine riesige Rutschanlage, Gastronomie auf der Halde, eine Allwetter-Rodelbahn und viele weitere Attraktionen. Gondwana 1 hat den Grundstein für den Strukturwandel am Standort Reden gelegt, jetzt muss es weitergehen. Die Bitte unserer Fraktion ist: Begleiten Sie die zukünftige Investition positiv und wohlwollend.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Es wurde bereits mehrfach angesprochen, dass wir seit Beginn dieser Legislaturperiode immer wieder über ähnlich gelagerte Anträge diskutieren. Heute heißt es: „Mindestlöhne gesetzlich verankern“. Diese Diskussion wurde hier bereits mehrfach geführt. Ich denke, alle Argumente sind im Grunde schon ausgetauscht, sei es aus Sicht der Opposition, sei es aus Sicht der Regierungsparteien. Nichtsdestotrotz möchte ich die Gelegenheit nutzen und hier noch einmal unsere Argumente und unsere Überzeugungen kurz darlegen.
Ein Hauptpunkt ist, dass es mit uns Liberalen keinen gesetzlichen branchenübergreifenden Mindestlohn geben wird, da wir Liberale zur gesetzlich verankerten Tarifautonomie stehen. Wir vertrauen auf die Kraft der Märkte. Zudem wird, wie ebenfalls schon mehrfach angesprochen, die demografische Entwicklung dazu führen, dass wir etwa 2020 faktisch Vollbeschäftigung haben werden. Hierdurch werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einem wertvollen Gut, zu einer begehrten „Ware“ auf dem Arbeitsmarkt. Vor allem aber vertrauen wir auch auf die Umsicht der Tarifpartner. Die Lohnfindung für die jeweilige Branche ist bei Gewerkschaften und bei
den Arbeitgebern in guten Händen. Das Erfolgsmodell Tarifautonomie hat neben der Stärke der mittelständischen Wirtschaft und der Innovationsfähigkeit einen entscheidenden Beitrag zur deutschen Wirtschaftskraft geleistet. Ein gesetzlicher Mindestlohn kann Entsprechendes nicht leisten, würde aber die Tarifautonomie außer Kraft setzen.
Ein gesetzlicher Mindestlohn in der von Ihnen geforderten Höhe von 8,50 Euro würde die notwendige staatliche Unterstützung von Geringverdienern nicht verhindern. Die wirtschaftlichen Folgen für Deutschland wären allerdings immens. Vorhin wurde ein Gutachten angesprochen, das diese Feststellung widerlegen soll. Es gibt aber auch Gutachten, die diese Feststellung belegen. So hat das ifo Institut für Wirtschaftsforschung im Rahmen einer Studie berechnet, dass bei einem Mindestlohn in der von Ihnen geforderten Höhe von 8,50 Euro rund 1,5 Millionen Arbeitsplätze gefährdet wären. Das Essener Wirtschaftsforschungsinstitut RWI kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Auch aus diesem Grund wird es mit uns keinen gesetzlichen branchenübergreifenden Mindestlohn geben.
Mindestlöhne nützen auch nichts, wenn sie lediglich auf dem Papier stehen. Es muss vielmehr eine Art Ehrenkodex für Unternehmer sein, ihre Mitarbeiter angemessen für die geleistete Arbeit zu bezahlen. Uns Liberalen ist es wichtig, das Verantwortungsbewusstsein von Unternehmern gegenüber ihren Mitarbeitern zu stärken. Wir Liberale stellen uns diesbezüglich vertrauensvoll an die Seite der saarländischen Unternehmer.
Der „Sozialticker“, eine Internet-Plattform, schrieb: „Ein Mindestlohn auf Basis einer gesetzlichen Untergrenze (...) ist kein probates Mittel gegen Armut oder Lohndumping.“ Dem kann ich mich voll umfänglich anschließen. Wir setzen uns statt für einen Mindestlohn für ein Mindesteinkommen ein. Es geht uns darum, Menschen in den Arbeitsmarkt und in unsere Gesellschaft zu integrieren. Wir wollen ihnen Teilhabe sowie die Entfaltung ihrer Talente ermöglichen, jeder soll ein Teil unserer Gesellschaft sein.
Aus diesem Grunde sehen wir Liberale in einem Mindesteinkommen eine Möglichkeit, über die wir eine breite gesellschaftliche Diskussion führen wollen. Wir wollen allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Während ein gesetzlicher Mindestlohn nicht die gewünschten und in Ihrem Antrag beschriebenen Effekte erbringen wird, wird ein Mindesteinkommen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
Der branchenübergreifende gesetzliche Mindestlohn ist ein Konzept der SPD, das wir gesellschaftlich und wirtschaftlich nicht mittragen können. Die im Antrag beschriebenen positiven Effekte sehen wir nicht. Unter anderem aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der SPD-Fraktion ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegt ein Antrag der Oppositionsfraktionen vor zur Begrenzung von Zeit- und Leiharbeit, der sich auf die schon oft erwähnte Richtlinie zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Thüringen bezieht. Man könnte jetzt spitz sagen, der Antrag ist vom 01. April. Aber ich sage, der Antrag ist hier im Saarland so unnötig wie eine AlpineSteinschaf-Verordnung. Diese Rasse gibt es nicht im Saarland, deshalb brauchen wir keine Verordnung.
Was für den Thüringer Arbeitsmarkt und Wirtschaftsraum notwendig sein mag, ist für das Saarland schlichtweg nicht nötig.
Es wurde in den Einlassungen von Bernd Wegner schon vieles gesagt. Ich möchte das Ganze noch einmal kurz aus der Sicht der FDP-Fraktion darlegen. Die tatsächlichen Zahlen des Arbeitmarktes sowie die regionale Wirtschaftsförderung zeigen eindeutig, dass eine neue Verordnung zur Wirtschaftsförderung nicht notwendig ist. Schauen wir uns die Arbeitsmarktzahlen an. Wir haben im Saarland 355.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, davon etwa 11.000 in der Zeit- und Leiharbeitsbranche. Das ist eine Quote von derzeit 3,1 Prozent. Wenn man die Diskussion verfolgt, könnte man annehmen, es wäre eine Quote von 30 oder gar 40 Prozent. Noch einmal: Es ist eine Quote von 3,1 Prozent.
Verglichen mit anderen Bundesländern und unter Berücksichtigung der regionalen Wirtschaftssituation ist dieser Anteil nicht besonders spektakulär. Er zeigt, dass unsere Wirtschaft verstärkt Fachkräfte benötigt, damit sie ihre derzeitige Auftragslage bewältigen kann. Einer der Geschäftsführer der IHK, Herr Klingen, hat Folgendes gesagt - ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident -: „Die Zunahme der Zeitarbeit ist Resultat der guten Konjunktur, die Zeitarbeit erfüllt damit ihre ureigenste Funktion. Sie ermöglicht es den Unternehmen, auf konjunkturelle Schwankungen rasch reagieren und Auftragsspitzen abarbeiten zu können.“
Dies wurde im Jahr 2004 auch von den Mitgliedern des 56. Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe, zu denen unter anderem Wirtschaftsminister Clement, der SPD-Finanzminister Eichel, aber auch der damalige Berliner Wirtschaftssenator, Herr Wolf von der LINKEN, zählten, in ihrer Begründung so gesehen und damals in die bundeseinheitlichen Richtlinien der GA-Förderung aufgenommen.
Betrachten wir nun das Programm der regionalen Wirtschaftsförderung für das Saarland. Dieses Programm dient den ansässigen Unternehmen, es macht sie wettbewerbsfähig für den überregionalen Markt. Pro Jahr erhalten etwa 80 Unternehmen Zuwendungen im Rahmen der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Ausgenommen sind die Energie- und die Stahlwirtschaft; diese Branchen erhalten bereits Fördermittel aus anderen Töpfen. Wir haben somit hinsichtlich der Leistungsempfänger einen sehr begrenzten Rahmen.
In Ihrem Antrag führen Sie das Unternehmen AMBAU auf. Die Wahl dieses Beispiels zeigt aus unserer Sicht, dass es am Standort Saarland kein Unternehmen gibt, bei welchem von 100 Beschäftigten 30 Leiharbeiter sind. Um diese Zahlen genau zu recherchieren, haben wir in unseren Antrag Prüfaufträge aufgenommen. Wir wollen nämlich diese Zahlen detailliert auflisten können.
Es wird auch deutlich, dass nicht alles, was für andere Bundesländer taugt, auch im Saarland sinnvoll umsetzbar ist. Wir müssen uns auf unsere regionalen Schwerpunkte konzentrieren. Die Förderung der saarländischen Wirtschaft ist ein wichtiges Instrument, um das Land als Industrie- und Wirtschaftsstandort zu sichern. Dafür müssen von den Unternehmen Anträge auf Förderung gestellt werden. Diese Anträge werden sodann von der Verwaltung geprüft, um Standards zu garantieren. Würden wir durch eine Verordnung oder eine Richtlinie ein weiteres Prüfkriterium mit einer solchen Tragweite, wie das hier gefordert wird, einbauen, würden wir eine zusätzliche bürokratische Hürde aufbauen. Wir Liberale stehen aber für Bürokratieabbau. Wir sagen: Keine staatliche Regulierung, wo es keine Notwendigkeit dafür gibt! Es entstünde nach unserer Auffassung ein unnötiges und aufwändiges Verfahren, das deutlich mehr kosten als nutzen würde. Zudem sollten nach unserer Ansicht arbeitspolitische Maßnahmen nicht mit wirtschaftspolitischen Instrumenten verquickt werden.
Nun eine grundsätzliche Anmerkung. Die saarländischen Unternehmer werden anlässlich jeder Plenardebatte von der Opposition immer wieder unter Generalverdacht gestellt. Diese pauschale Verteufelung der Unternehmer muss ein Ende haben!
Wir müssen vor diesem Hintergrund hier immer wieder festhalten, dass saarländische Unternehmer verantwortungsbewusste Arbeitgeber sind. Sie sorgen sich um ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Vor allem hüten sie auch ihr Fachpersonal, wie ein Schäfer seine Schäfchen hütet.
Die Beweggründe, die die Thüringer zum Erlass der neuen Richtlinie bewegt haben, dürfen wir nicht unreflektiert auf das Saarland übertragen. Bei uns besteht keine einschlägige Notwendigkeit. Statt eine Kluft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern herbeizureden, sollten wir die Unternehmer lieber für ihre gute Wirtschaftspolitik loben. Gemeinsam hat man es geschafft, die Wirtschaftskrise zu überwinden. Unternehmer und Arbeitnehmer haben gemeinsam an der Erreichung dieses Ziels gearbeitet. Wir sollten allen danken, die ihren Beitrag geleistet haben. Ein Lob an dieser Stelle ist sicherlich angebracht; ein solches Lob ist einfach, und es ist ehrlich.
Ich hatte eingangs schon gesagt, dass wir Liberale den Antrag der Opposition ablehnen. Das wird Sie nun sicherlich nicht verwundern, denn auch unsere Fraktionskollegen in Thüringen haben seinerzeit den dort vorgelegten Antrag abgelehnt und einen eigenen Entwurf eingebracht. Wir werden den Antrag hier ablehnen, weil wir keinen Bedarf für eine weitere bürokratische Regelung sehen. Ich bitte aber um Zustimmung zum Antrag der Regierungsfraktionen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe anwesenden Kolleginnen und Kollegen!
Das Saarland hat die schwerste Wirtschaftskrise seiner Geschichte erfolgreich überwunden. Das Saarland ist für die Zukunft wirtschaftlich gut aufgestellt und befindet sich auf einem soliden Wachstumskurs. Die Steuerschätzung für Mai signalisiert eine positive Entwicklung der Steuermehreinnahmen für das Saarland. Das ist sehr erfreulich. Ich möchte dies an ein paar wenigen Daten verdeutlichen: Für das Jahr 2011 ist mit Steuermehreinnahmen von 69 Millionen Euro zu rechnen. Für das Jahr 2012 sagt die Steuerschätzung ein Plus von 84 Millionen Euro voraus. Das Bruttoinlandsprodukt im vergangenen Jahr ist real um 4,7 Prozent angestiegen und übertrifft damit
den Bundesdurchschnitt von 3,6 Prozent deutlich. Das Saarland hat das stärkste Wirtschaftswachstum seit über 30 Jahren erzielt. Da auch für das laufende Jahr ein reales Wachstum von mindestens 3,5 Prozent zu erwarten ist, werden wir bereits in der zweiten Jahreshälfte das Vorkrisenniveau wieder erreichen. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag im Dezember 2010 bei 356.100. Dies ist der höchste Beschäftigungsstand zum Ende eines Jahres seit 2001. Die Arbeitslosenquote lag im Saarland Ende April 2011 bei 7 Prozent und die Zahl der Arbeitslosen somit bei 35.300. Weniger Arbeitslose in einem Monat April gab es letztmalig im Saarland im Jahr 1981.
Ein weiterer sehr wichtiger Beleg für die positive wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land ist der Anstieg echter Betriebsgründungen. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich den parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und Beauftragten der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus Ernst Burgbacher: „Gründungen sind der Motor für Arbeitsplätze und Innovationen in unserer Volkswirtschaft. Sie sichern unseren Wohlstand und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland. Es sind die Gründerinnen und Gründer, die unsere Wirtschaft in Schwung bringen und sie innovativ machen.“ - Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Zahlen bestätigen, dass wir im Saarland auf einem guten Weg sind.
So wies das Saarland 2010 1.836 echte Betriebsgründungen auf und 1.381 vollständige Betriebsaufgaben. Per Saldo übersteigt damit die Zahl der echten Betriebsgründungen die Anzahl der Betriebsaufgaben um 32,9 Prozent; sie liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt, der bei nur 19,6 Prozent liegt. Nicht nur die Betriebsgründungen sind von Bedeutung, ebenso wichtig ist es, die bestehenden Betriebe in Krisenzeiten soweit erforderlich zu unterstützen. Beides hat diese Landesregierung erkannt und beherzigt. Ich nenne zwei konkrete Beispiele der Taten, die uns aus der Krise herausgeholfen haben: die soziale Verantwortung, die die saarländischen Unternehmen gezeigt haben, das Durchhaltevermögen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nicht zuletzt die Maßnahmen der Landesregierung Arbeitsplatzerhaltung durch eine Beschäftigungsund Qualitätsoffensive, die Sicherung der Liquidität des Bestandes wettbewerbsfähiger Unternehmen und die Stärkung der Binnennachfrage durch Landesinvestitionen.
Halberg Guss und SaarGummi, die ich als Beispiele anführen möchte, wurden dank der Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerettet. Ich denke beispielhaft an die kürzlich abgeschlossenen Sanierungstarifverträge. Diese Betriebe wurden jedoch auch gerettet Dank der besonnenen und
standfesten Politik dieser Landesregierung. Zu betonen sei, dass dies ohne Beteiligung der öffentlichen Hand erfolgt ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wie ich dem Antrag der SPD entnehmen kann, sehen die Gewerkschaften die Verdienste der Landesregierung erfahrungsgemäß etwas anders. Das gehört letztendlich gewissermaßen zum Geschäft. Man sollte diese Meinungsverschiedenheit jedoch nicht auf dem Rücken der Unternehmen austragen. Wir sollten froh sein, dass diese Unternehmen gerettet wurden.
Im Fall von SaarGummi gab es finanzielle Unterstützungsmaßnahmen und erfolgreiche Moderatorentätigkeiten seitens der Landesregierung. Bei Halberg Guss hat insbesondere das Wirtschaftsministerium einen wichtigen Beitrag zur Rettung des Unternehmens geleistet. Die 1.100 Arbeitsplätze des Werkes in Saarbrücken sind gesichert, die HTP-Gruppe will in den kommenden fünf Jahren 112 Millionen Euro in die Gießereigruppe mit Standorten in Saarbrücken und Leipzig investieren. Über 90 Prozent dieser Investitionen sollen am Standort Saarbrücken verortet werden. Dennoch hoffen wir, dass wir uns in Zukunft auf Ansiedlung und Neugründung von Unternehmen konzentrieren können, die Chancen stehen gut. Was den Rückgang der Firmeninsolvenzen angeht, belegt das Saarland einen Spitzenplatz mit einem Rückgang von 13,4 Prozent. Insgesamt ist die wirtschaftliche Situation in unserem Land somit als gut zu bezeichnen. Es ist jedoch kein Grund, sich auszuruhen oder in falschen Jubel zu verfallen.
Die Landesregierung hat es als notwendig erachtet, die weitere wirtschaftliche Entwicklung und das Beschreiten des eingeschlagenen Weges durch eine Reihe von Investitionsmaßnahmen und Fördermitteln konstruktiv zu begleiten. Das ist von besonderer Bedeutung und sehr zu begrüßen. Ziel muss nicht nur sein, Arbeitsplätze im Saarland zu halten, sondern auch neue Investoren ins Saarland zu bringen. Dass dies bereits gelingt und dass das Saarland attraktiver Standort für Unternehmen ist, lässt sich an einigen Zahlen belegen: In den letzten vier Monaten dieses Jahres sind beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Förderanträge für Regionalförderung mit einer Investitionssumme von rund 100 Millionen Euro eingegangen. Des Weiteren stehen Projekte mit einem Investitionsvolumen in dreistelliger Millionenhöhe und mehreren hundert Arbeitsplätzen kurz vor dem Abschluss.
Im Bereich des Tourismus ist es nach langjährigen Gesprächen und Vorbereitung durch diese Landesregierung endlich gelungen, zentrale Großprojekte mit entsprechenden Wachstumseffekten zu realisieren. Im Rahmen des Projektes der Saarland-Therme investiert zum Beispiel die Projektgesellschaft mit Unterstützung des Landes in Rilchingen circa 25 Millionen Euro, um im Herbst 2012 eine der attraktiv
sten und modernsten Thermen zu schaffen mit prognostizierten 150.000 Besuchern jährlich.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf, den eingeschlagenen Weg weiter voranzutreiben und die ergriffenen Maßnahmen zur Wiederbelebung der saarländischen Wirtschaft fortzuführen. Sie soll erstens insbesondere die klaren ordnungspolitischen Linien beibehalten, die während der Bewältigung der Krise verfolgt wurden. Zweitens soll sie die wirksame Politik für kleinere und mittelständische Unternehmen ausbauen und verstärken sowie den Service für die Wirtschaftsförderung für den Mittelstand weiterhin verbessern. Ich bitte Sie, dem Antrag der Regierungsfraktionen zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Ries, erlauben Sie mir kurz, auf Ihre Äußerungen einzugehen. Sie haben nichts, aber auch gar nichts von diesem neuen Gesetz verstanden.
Sie sagten, bei dem jetzigen Gesetz müssten ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbe-Zentralregister und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vor Aufnahme auf den Tisch gelegt beziehungsweise der Behörde vorgezeigt werden. Das ist nach dem neuen Gesetz immer noch der Fall, aber Sie haben es einfach nicht verstanden.
Sie haben in den letzten Wochen wiederholt Unwahrheiten und Halbwahrheiten von sich gegeben. Daher hätte ich Ihnen empfohlen, sich mal mit dem Kollegen Commerçon auszutauschen. Der hat in der vorletzten Sitzung gesagt: Unwahrheiten, Halbwahrheiten werden deshalb nicht wahrer, nur weil sie immer wieder wiederholt werden. Sie haben sich an seine Maxime nicht gehalten und auch heute wieder Ihre Unwahrheiten und Halbwahrheiten von sich gegeben, sehr geehrte Kollegin Ries.
So sprachen Sie zum Beispiel davon, dass vor Aufnahme eines Gastgewerbes lebensmittelrechtliche Kenntnisse vorhanden sein müssten. Das hatte ich Ihnen schon im Ausschuss erklärt. Es gibt einen § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung, wo das dezidiert beschrieben ist.
Gerne.
Abg. Ries (SPD) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Kühn, Sie haben behauptet, ich hätte die Unwahrheit gesagt, ich hätte Unwahrheiten verbreitet. Sind Sie dann der Meinung, dass die Lebensmittelkontrollbehörde beim Land die Unwahrheit gesagt hat, dass die Verbraucherzentrale die Unwahrheit gesagt hat, dass der Städte- und Gemeindetag die Unwahrheit gesagt hat? Die alle habe ich zitiert und die haben meine Aussagen in jeder Hinsicht bestätigt.
Es ist mitnichten so, dass die Ihre Aussagen in jeder Hinsicht bestätigt haben. Aussagen anderer machen Ihre Aussagen nicht wahrer. - Wie gesagt, jeder Gastwirt muss vor Aufnahme Kenntnisse im Lebensmittelrecht haben. Dies ist in § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung beschrieben. Sie nehmen es nicht
zur Kenntnis, Sie wollen es nicht zur Kenntnis nehmen.
Dann haben Sie ausgeführt, ein Gastwirt laufe Gefahr, riesige Investitionen getätigt zu haben, auf deren Kosten er nachher sitzen bleibe. Jetzt ist es leider Gottes so, dass bereits seit 2005 für Betriebe, die keinen Alkohol ausschenken, dieses Verfahren gilt. Dann müssen Sie uns und den Gastwirten einmal erklären, warum ein Gastwirt, der Alkohol ausschenkt, betriebswirtschaftlich weniger Kenntnisse vorweisen kann als ein Gastwirt ohne Alkoholausschank. Frau Kollegin Ries, Sie drehen sich, aber es gibt keinen Sinn, was Sie letztlich von sich geben.
Dieses Gesetz geht übrigens auf einen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aus den Jahren 2004/2005 zurück, wo es heißt: „Die derzeitige Gaststättenerlaubnis ist sowohl an personenbezogene wie auch ortsbezogene Kriterien geknüpft. Diese Verquickung von Verantwortungsbereichen führt zu zeit- und kostenintensiven Doppelführungen durch Bauaufsichtsbehörden und Gewerbebehörden. Durch die Auflösung dieser Verschränkungen werden die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche der Gewerbe-, Bau- und Emissionsschutzbehörden klar abgegrenzt.“ Dies datiert vom 13.12.2005 und ging auf einen Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zurück. Da haben wir uns vielleicht mal - auch wenn ich es ungern sage auf einen Experten der SPD verlassen.
Den Vorwurf der Mövenpick-Partei kann man zwar immer wieder bringen, aber das grenzt mittlerweile schon an akustische Umweltverschmutzung.
Sie haben vorhin die Frage gestellt, für wen wir dieses Gesetz gemacht haben.
Für uns Verbraucher ist es nämlich wichtig, ohne Reue genießen zu können. Wir wollen hygienische Bedingungen in den saarländischen Gaststätten und Restaurants. Wir wollen Sauberkeit. Wir wollen rechtschaffene Wirte, bei denen wir uns wohlfühlen. Wir wollen als Verbraucher ernst genommen werden. Deshalb war eine Erhöhung des Verbraucherschutzes eines der obersten Kriterien für unser Gesetz.
Der Kollege Wegner hat es bereits angesprochen. Wir haben den sogenannten Frikadellenschein. Ich hatte die Ehre, die Freude oder wie auch immer man das nennen kann, den Schein selbst machen zu dür
fen. Es war ein reiner Sitzschein, der die Teilnehmer nicht weitergebracht hat. Gemeinsam mit der IHK haben wir nun eine Schulung nach der Lebensmittelhygieneverordnung, die weitaus höherwertiger ist und die genau das umsetzt, was von Ihnen, Frau Kollegin, gefordert wurde.
Zum Zweiten sind wir auf einen Punkt der Anhörung - das Flatrate-Verbot - eingegangen. Wir haben dies aufgenommen, um den Schutz der Jugendlichen zu erhöhen. Zum Bürokratieabbau hatte ich damals den Auszug aus der Begründung des Entwurfes des Bundesgaststättengesetzes vorgelesen. Es führt dazu, dass keine Doppelprüfungen vorgenommen werden. Das führt zu Zeit- und Kostenersparnis sowohl für den Gastwirt als auch für die Behörden.
Es war uns auch wichtig, das Existenzgründerklima in der Gastronomie - Gastronomen sind Existenzgründer wie jeder andere Existenzgründer auch - zu verbessern, denn jede Existenzgründung beziehungsweise jeder neue Betrieb hält vier bis fünf neue Arbeitsplätze vor. Wir haben es erreicht, indem wir eine klare Trennung zwischen personen- und raumbezogenen Kriterien vollzogen haben. Wir haben diese Kriterien nicht abgeschafft, wie es immer wieder versucht wird darzustellen. Wir haben die Zuständigkeiten ganz klar getrennt, sodass es hier nicht zu Doppelprüfungen kommt. Der einheitliche Ansprechpartner - ebenfalls bereits angesprochen erleichtert das ganze Aufnahmeverfahren und dient, wie der Name sagt, als Ansprechpartner für die Existenzgründer.
Meine Damen und Herren, das neue Saarländische Gaststättengesetz stärkt den Verbraucherschutz. Davon profitieren wir alle. Es reduziert Bürokratie, auch davon profitieren wir alle. Und es schafft Arbeitsplätze, auch davon profitieren wir alle. Mehr Arbeitsplätze, mehr Kaufkraft, zufriedene Verbraucher - dies ist der Tenor unseres Gesetzes. - Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.
Ich habe noch eine Anmerkung zum Schluss. Frau Kollegin Ries hat es angesprochen. Es war ein Versehen unsererseits. Es betrifft den Passus „behinderte Menschen“. Den hätten wir gerne ersetzt. Ich beantrage für die Koalitionsfraktionen, dass der Begriff „behinderte Menschen“ jeweils durch den Begriff „Menschen mit Behinderung“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form zu ersetzen ist. Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Der europäische Gedanke lebt vom Zusammenwachsen. Es ist Aufgabe der Politik, diese Chancen und Risiken, die sich aus dem Zusammenwachsen ergeben, auszubalancieren. Die Bevölkerung soll Arbeitnehmerfreizügigkeit als Bereicherung und nicht als Bedrohung ansehen. Ab Mai dieses Jahres wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit für weitere acht Länder - ich erspare mir die Wiederholung dieser Länder - endlich auch in Deutschland als eines der letzten Länder möglich sein.
In Deutschland spricht jeder von Fachkräftemangel. Es wurde eine besondere Green Card für IT-Spezialisten eingeführt. Besonders Frauen und Männer aus Indien wollten wir so in das schöne Deutschland locken. So sollten wir nun auch die Möglichkeit nutzen und die Menschen aus unserer unmittelbaren europäischen Nachbarschaft integrieren. In Großbritannien, Dänemark, Irland und Schweden konnten seit der EU-Erweiterung Osteuropäer auf den Arbeitsmarkt gelangen. Das hat der Wirtschaft dieser Länder nachweislich genutzt. Beispielsweise ist die Beschäftigungsquote in Großbritannien gestiegen. Der Anstieg hat keinerlei Auswirkungen auf die im Vereinigten Königreich geborenen Arbeitnehmer; vor allem haben sich Arbeitskräfte im britischen Arbeitsmarkt integrieren können. Die meisten Arbeitnehmer hatten ein mittleres bis höheres Qualifikationsniveau und füllten häufig Lücken, für die ein Fachkräftemangel bestand. Die Lohnquote ist ebenfalls gewachsen, da vor allem junge und motivierte Arbeitnehmer auf den Arbeitsmarkt strömten. Insgesamt konnte in Großbritannien so ein wirtschaftlicher Nettozuwachs von zirka 500 Millionen Pfund in den ersten elf Monaten nach der EU-Osterweiterung verzeichnet werden. Hier hat aus meiner Sicht Deutschland mit dem verspäteten Lockern der Bedingungen eine Möglichkeit verpasst.
Ich will eine Anmerkung zum Lohn- und Sozialdumping in Bezug auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit machen. Ein Mindestlohn in der Zeitarbeit ist aus liberaler Sicht nicht nötig. Es gibt aus unserer Sicht aktuell keinen Grund, einen Mindestlohn in der Zeitarbeit einzuführen. Wir haben eine nahezu einhundertprozentige Tarifbindung. Welchen Sinn sollte ein Mindestlohn vor dem Hintergrund dieser hohen Tarifbindung haben? Es bleibt die Frage, wegen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa notwendigerweise zu einem Mindestlohn bei der Zeitarbeit zu kommen. Darüber sollten wir in Ruhe nachdenken.
Zunächst einmal glaube ich, dass die Vorstellung, Deutschland würde mit Herstellung der Freizügigkeit von ausländischen Zeitarbeitern überrannt beziehungsweise überzogen werden, falsch ist. Zum einen brauchen die Verleiher nach der Herstellung der Freizügigkeit eine Zulassung in Deutschland, wenn sie hier tätig sein wollen. Zum anderen stellt sich die Frage, wie viele Menschen zu welchen Löhnen tatsächlich in Deutschland als Zeitarbeiter tätig werden wollen. Zurzeit gibt es neun polnische Leiharbeitsunternehmen in Deutschland.
Wir wissen aus dem Saisonarbeitergeschäft, dass die Polen längst an Deutschland in Richtung England vorbeigezogen sind. Man kann insgesamt sagen, dass der Einfluss ausländischer Entleiher auf das Gesamtgeschehen der Zeitarbeit - in Deutschland bisher jedenfalls - vernachlässigbar ist. Auch wenn sich dies künftig in einem bestimmten Maß ändern sollte - darauf müssen wir natürlich ein Auge haben - bleibt doch die Frage, ob es zu echten, gravierenden Marktverwerfungen kommen wird. Ich glaube, für unser Saarland bietet das saarländische Tariftreuegesetz gute Möglichkeiten, auf eventuell auftretende Verwerfungen zu reagieren. Das wurde bereits mehrfach angesprochen. Jedenfalls besteht heute nach unserer Auffassung kein Anlass für ein vorschnelles, überzogenes Handeln beziehungsweise für alle Maßnahmen, wie sie uns im Antrag der SPD vorliegen. Wir als FDP-Fraktion werden diesen Antrag daher ablehnen. - Danke.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der reichste Mann der Welt hat ein Vermögen von 74 Milliarden Dollar. Für ihn mag unser Landeshaushalt Soziales nur Peanuts sein. Für uns Liberale ist er hingegen die Grundlage für eine Gerechte-Chancen-Politik. Eine Grundlage zur Vermeidung von Armut ist Arbeit. Durch gezielte Arbeitsmarktförderung sind Arbeitssuchende wieder in reguläre Beschäftigungsverhältnisse gekommen. Vor allem ältere Arbeitslose brauchen unsere besondere Hilfestellung: Ein gutes Beispiel dafür ist das Kompetenzzentrum Ü55. Dort werden ältere Menschen, die arbeitslos geworden sind, wieder schneller in den Arbeitsprozess integriert. Das Kompetenzzentrum wird gemeinsam von Landesregierung, Wirtschaftsorganisationen und der Arbeitsagentur getragen. Durch diese Bildungs- und Weiterbildungsangebote konnten die Chancen von älteren Arbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.
Durch ein regelmäßiges Einkommen wird das Armutsrisiko minimiert. Auch das Armutsrisiko von Kindern wird durch arbeitende Eltern eingedämmt. Diese Eltern sind ihren Kindern ein Vorbild, denn sie verdeutlichen ihnen: Wer arbeitet, kann sich mehr leisten als diejenigen, die nicht in Arbeit stehen. Ich denke, wir alle kennen das gute Gefühl, das wir hatten, als wir uns von unserem ersten selbstverdienten Geld etwas Langersehntes kaufen konnten. Und dieses Gefühl müssen wir vermitteln!
Die Korrelation zwischen Armut und Migrationshintergrund ist statistisch eindeutig zu erkennen. Trotzdem erzielen viele unserer ausländischen Mitbürger
bereits heute höhere Bildungsabschlüsse. Durch abgestimmte Fördermaßnahmen und persönliches Engagement von Einzelnen wurden die Chancen für Jugendliche mit Migrationshintergrund in unseren Schulen verbessert. Wichtig ist es nun, dass wir diese positive Entwicklung auch in unserer Gesellschaft sichtbar machen. Im öffentlichen Dienst zum Beispiel sind Ausländer immer noch unterrepräsentiert. Wir Liberale setzen uns für eine bessere Chancennutzung von jungen Ausländern in unseren öffentlichen Einrichtungen ein. Lehrer, Polizisten, Finanzund Verwaltungspositionen sollen für Menschen mit Migrationshintergrund interessanter gestaltet werden. Es gilt, die kausale Kette zwischen Armut und Migrationshintergrund zu beseitigen. Uns Liberalen ist es hier wichtig, die Chancen für Ausländer im öffentlichen Dienst zu erhöhen.
Aber, meine Damen und Herren, wer A sagt, muss auch B sagen. Für uns Liberale bedeutet das, Arbeit als wichtigste Möglichkeit zur Armutsüberwindung zu begreifen. Doch dürfen wir das B, die Lebenswirklichkeit vieler Menschen, nicht außer Acht lassen. Vor allem Frauen können häufig keine Arbeit aufnehmen, da sie sich um ihre Kinder kümmern müssen. Doch haben wir Liberale die Zeichen der Zeit erkannt und setzen uns für einen Ausbau von Kinderbetreuung im Saarland ein. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Garantie, dass der Unterrichtstag an der Grundschule nicht vorzeitig endet. So garantieren wir arbeitenden Müttern und Vätern, dass die Schule nicht vor der fünften Stunde schließt. Dadurch werden die Arbeitstage für Eltern von Grundschülern besser planbar.
Wir Liberale setzen uns auch für eine verlässliche Nachmittagsbetreuung ein. Die Betreuungsgarantie verbessert die Chancen für Eltern, einer Ganztagsbeschäftigung nachzugehen. Aber auch die Bildungschancen unserer Kinder werden dadurch deutlich erhöht. Wir Liberale befürworten daher eine qualitative Betreuung durch Fachpersonal an Ganztagsschulen. Allen Kindern kann so die Chance auf gute Bildung gewährt werden. Die Verbesserung von Perspektiven ist Gerechte-Chancen-Politik. Diese ist wichtiger, als bei Sonntagsreden über Transferleistungen und deren Höhe zu reden.
Arbeit verhindert Armut. Wir schaffen diese Perspektiven und Chancen für Arbeitslose. Die Landesregierung hat bereits in den letzten Monaten große Anstrengungen vollbracht, um gerechte Teilhabemöglichkeiten für alle zu schaffen. Ein Aktionsplan wird dieses Ziel noch einmal konkretisieren. Es ist nun wichtig, dass wir diesen Aktionsplan gegen Armut auch zügig abschließen und zur Umsetzung bringen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der heute vorgelegte Gesetzentwurf zur Gleichstellung zeigt deutlich, dass wir seit der Schaffung der saarländischen Verfassung eine große gesellschaftliche Entwicklung vollzogen haben. Die Verfassungsväter wollten durch das Diskriminierungsverbot die Abgrenzung zum Nationalsozialismus deutlich hervorheben. Die Aufnahme des Verbotes mit den Persönlichkeitsmerkmalen Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft zeigten diese historische Komponente besonders deutlich. Unverkennbar handelt es sich um Persönlichkeitsmerkmale von Menschen, die unter Verfolgung und Ausgrenzung im Dritten Reich gelitten haben. Aufgrund der historischen Aufarbeitung der Schreckensherrschaft Hitlers und des wachsenden gesellschaftlichen Unrechtsbewusstseins den Opfern gegenüber wurde das Gesetz ergänzt. So wurde 1994 im Rahmen einer Verfassungsreform die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Grundgesetz verankert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns Liberale ist dies heute ein denkwürdiger Augenblick in zweierlei Hinsicht. Wir stellen mit dieser Verfassungsänderung das Merkmal sexuelle Identität neben die Persönlichkeitsmerkmale Rasse, Herkunft, religiöse und politische Anschauung. Dadurch zollen wir allen Homosexuellen, die unter der Nazidiktatur gelitten haben und verfolgt wurden, den gleichen Respekt wie allen anderen Opfern. Wir verpflichten uns gesetzlich, darauf zu achten, dass Menschen nicht aufgrund ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden. Zum anderen zeigen wir, dass sich das gesellschaftliche Bewusstsein diesbezüglich verändert und weiterentwickelt hat. Heute, im Jahr 2011, ist es möglich, einen politischen und gesellschaftlichen Konsens über die Gleichstellung von Hetero- und Homosexuellen zu formulieren.
Der Gesellschaftsprozess der Anerkennung von unterschiedlichen sexuellen Identitäten hat für große Diskussionen gesorgt und ist immer noch nicht beendet. So wurde ich wie auch viele meiner Kollegen in den letzten Tagen von Bürgern angesprochen. Ich
möchte auf diese geäußerten Bedenken eingehen, aber auch klarstellen, dass wir durch eine Gleichstellung aufgrund sexueller Identität - ich betone dies - nicht die sexuellen Aktivitäten von Pädophilen legalisieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, diese Stimmen aus der Bevölkerung zeigen deutlich die weiterhin geführte gesellschaftliche Diskussion. Dennoch ist die Akzeptanz in den vergangenen Jahrzehnten stetig gewachsen, sodass der gesamte saarländische Landtag über Parteigrenzen hinweg heute politisch für die gesellschaftliche Gleichstellung eintreten kann. Darauf sind wir Liberale besonders stolz.
Meine Damen und Herren, und doch ist unsere Aufgabe mit dieser Verfassungsänderung nicht erledigt. Papier ist bekanntermaßen geduldig. Es ist uns wichtig, dass wir es schaffen, nicht nur den Verfassungstext zu ändern. Uns ist es wichtig, auch das Denken in den Köpfen der Menschen weiter zu verändern.
Die saarländische Landesregierung ist sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Durch die Änderung des saarländischen Besoldungsgesetzes wird die Regierung dieser Verantwortung gerecht. Verantwortungsvoll zeigen wir den Saarländern, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Identität wie auch im Allgemeinen im Saarland keinen Platz hat. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute einen Haushalt, der durch drei Aspekte geprägt ist. Wir sparen, wo es vertretbar ist, wir setzen Schwerpunkte, wo es klug ist, und wir behalten die Zukunftschancen der Menschen im Blick. Der Einzelplan 05 zeigt, dass das Ministerium den notwendigen Spagat zwischen Haushaltskonsolidierung und durchdachter Ausgabenpolitik zur Wahrung der Chancengleichheit gut gemeistert hat. Insgesamt beträgt das Haushaltsvolumen des Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport rund 302 Millionen, davon 277 Millionen Finanzierungsverpflichtungen und freiwillige Leistungen in Höhe von circa 25 Millionen, die zu einer besseren Chancenverwirklichung im Saarland beitragen werden.
Die einzelnen Kapitel stellen folgende Schwerpunkte heraus: Frauen- und Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ministerium hat die verfügbaren Mittel gut verteilt und sinnvoll eingesetzt. Es wurde erkannt, dass gerade die jüngere Generation heute besondere Unterstützung benötigt. Deshalb werden insgesamt für die Kinder- und Jugendpolitik und das Landesjugendamt fast 700.000 Euro zusätzlich eingestellt.
Ich möchte kurz auf die Einsparungen im Bereich des Landesjugendrings zu sprechen kommen. Die Kollegin Kugler hat die 21 Mitgliedsverbände genannt. Sie hat aber vergessen zu erwähnen, dass bei diesen keine Einsparungen vorgenommen werden; die werden ausgestattet wie immer. Somit ist der Bedarf an Kinder- und Jugendmaßnahmen ausreichend finanziert, sodass es möglich sein wird, qualitativ gute Arbeit zu leisten.
Meine Damen und Herren, durch den Aufwuchs von Zuschüssen bei den Beratungsstellen in Zusammenhang mit der Familienplanung zeigt das Ministerium, dass es verstanden hat, dass Familienpolitik und Frauenpolitik untrennbar sind. So wird der Titel 624 03 um zirka 5 Prozent auf nun 1,5 Millionen Euro erhöht werden. Eine moderne Gesellschaft wie die saarländische muss sich Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten können.
Aber aufgrund der Schuldenbremse ist auch ein Sozialministerium gezwungen, Einsparungen vorzunehmen. Das Ministerium hat es geschafft dort zu sparen, wo es vertretbar ist. Das Ministerium hat es geschafft dort zu sparen, wo das Saarland Zahlungen über dem Bundesdurchschnitt leistet. Dies ist unter anderem auch im Bereich der Behindertenpolitik der Fall, der schon mehrmals angesprochen wurde. Schauen wir uns doch einmal die Zahlen im Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen an! Die Bruttoausgaben pro Platz liegen bei uns hier im Saarland bei zirka 16.000 Euro - das ist eine Zahl, die die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialträger ermittelt hat, die ist nicht einfach gegriffen -, im Bundesdurchschnitt werden aber nur 13.000 Euro bezahlt, sodass wir zirka 23 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegen.
Wir vergüten die Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung mit 2.500 Euro pro Jahr über dem Bundesdurchschnitt. Das sind auf den Monat umgerechnet 200 Euro. Als es heute Morgen in der Debatte um die Beihilfe A 8 - 100 Euro pro Jahr - ging, war der Aufschrei groß. Dann sollten aber bitte diese 200 Euro dazu in Relation gesetzt und anerkannt werden, meine Damen und Herren.
Natürlich hätten wir - insbesondere ich, der mir dieser Bereich sehr am Herzen liegt - diesen Spitzenplatz gerne beibehalten. Doch es ist schwierig, dies gegenüber anderen Bundesländern, was den Länderfinanzausgleich betrifft, zu rechtfertigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es fällt schwer - das kennt jeder von sich -, Liebgewonnenes aufzugeben. Aber man muss auch den Mut haben, das Notwendige zu tun, selbst wenn es unpopulär ist und man damit rechnen muss, dass es von der Opposition zum Teil schamlos zur Stimmungsmache ausgenutzt wird.
Meine Damen und Herren, dank der guten Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsentwicklung können im Bereich der Maßnahmen zur Förderung des Arbeitsmarktes aus unserer Sicht vertretbare Mittelkürzungen vorgenommen werden. Im Hinblick auf die Wirtschafts- und Beschäftigungskrise haben wir die Fördergelder für ALG-II-Empfänger im letzten Jahr überproportional erhöht. Die Arbeitslosenquote bewegt sich im Saarland bei zirka 7 Prozent. Das sind in etwa 35.000 Arbeitslose. Die Zahl ist heute Morgen mehrmals genannt worden. Die Arbeitskammer hat damals 50.000 prognostiziert. Davon waren wir Gott sei Dank weit entfernt. Da sich diese Arbeitslosenquote deutlich verringert hat, ist es vertretbar, hier die Haushaltsmittel zu kürzen.
Das Ministerium hat durch den Haushalt 2011 die Schwerpunkte auf den Bereich der institutionellen Kinder- und Jugendarbeit gelegt. Die finanziellen Mittel für das Landesinstitut für Präventives Handeln wurden um 100.000 Euro aufgestockt. Auch können durch die finanzielle Ausstattung nun Schoolworker an Grundschulen eingesetzt werden. Es wurden ebenfalls Gelder für weitere Jugendbildungsreferenten eingestellt, sodass die Kinder- und Jugendinstitutionen personell hervorragend ausgestattet sind.
Doch darf Kinder- und Jugendarbeit nicht immer ausschließlich den erhobenen Zeigefinger von Institutionen - Lehrern, Schoolworkern oder sonstigen Vollzeitpädagogen - sehen. In diesem Bereich ist bürgerliches Engagement, sind ehrenamtlich Tätige unverzichtbar. Da ist es für uns Liberale wichtig, dass wir einerseits eine finanzielle Unterstützung an Initiativen, kleinere und größere Organisationen und Vereine gewährleisten, andererseits aber darauf hinwirken, dass alle ein Gespür für eigenständige Finanzierung, Fundraising und Generierung von Geldund Sachleistungen entwickeln. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat eine Datenbank - ich glaube, sie ist auch online gestellt -, wo sich diese Organisationen sachkundig machen und gezielt nach Stiftungen suchen können, die Projekte beziehungsweise Organisationen finanziell und materiell unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch sollte man das soziale Netzwerk im Saarland weiter ausbauen; das können wir Saarländer. Wie heißt es? Jeder kennt jemanden, der jemanden kennt. Es ist wichtig, lokale Unternehmen und Firmen mit einzubinden. So ist es möglich, ein Netzwerk aus Unterstützern zu etablieren, sodass bürgerliches Engagement gefördert und die saarländische Gesellschaft gefordert wird.
Kolleginnen und Kollegen, die Debatte um den Einzelhaushalt 05 lässt keinen Zweifel: Sozialpolitik
lässt niemanden kalt. Sie betrifft uns alle. Aus diesem Grund schmerzen uns die notwendigen Kürzungen in den sozialen Bereichen umso mehr. Doch werden uns die Haushaltsplanungen in den kommenden Jahren noch vor weitere große Aufgaben stellen. Die Lösung dafür müssen wir gemeinsam finden. Es ist vor allem wichtig, dass wir in den nächsten Jahren die Chance wahrnehmen, neben der Konsolidierung des Sozialhaushaltes auch funktionsfähige Strukturen zu schaffen.
Meine Damen und Herren, für uns Liberale ist es in schwierigen Haushaltszeiten besonders wichtig, dass unsere Haushaltspolitik transparent ist, dass die Bürgerinnen und Bürger vor allem in schwierige Entscheidungsprozesse eingebunden werden und dass wir dadurch zu einer politikberatenden Bürgergesellschaft kommen.
Mit dem Einzelplan 05 haben wir Belastbarkeit und Berechenbarkeit wie auch die neuen Chancen für die Menschen im Blick behalten, aber auch die Schuldenbremse und die Haushaltskonsolidierung berücksichtigt.
An dieser Stelle darf ich als sozialpolitischer Sprecher meiner Fraktion dem Ministerium, den Haushältern und den Mitarbeitern für die konstruktive und gute Zusammenarbeit bei der Erstellung dieses Haushaltes danken. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Drei, vier Vorbemerkungen zu der Rede des Kollegen Commerçon. Erstens. Jedem Unternehmen, das in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, das sich ans Wirtschaftsministerium wendet, wird ein Termin gegeben. Aber es muss sich melden. Sie hatten Sakthi angesprochen. Ich gehe davon aus, Sie sind der große Wirtschaftsexperte. Sie kennen Sakthi wahrscheinlich nur, weil einmal ein Familienangehöriger von Ihnen in Wellesweiler gearbeitet hat.
In der Saarbrücker Zeitung war Mitte des Jahres zu lesen, am 05.07.: Belegschaft feiert bei sommerlichen Temperaturen gemeinsam mit Staatssekretär Kiefaber die Übernahme, 437 Arbeitsplätze gerettet.
Der Kollege Jost ist jetzt leider nicht im Raum. Er hat gestern oft von Hütchenspielen, Taschenspielertricks gesprochen. Anscheinend gibt es da eine Stabsabteilung der SPD, weil das ein klassischer Taschenspielertrick von Ihnen war, Herr Commerçon.
Dann hatten Sie uns Ratschläge gegeben. Ich als FDPler bin froh, dass wir auf Ihre Ratschläge nicht angewiesen sind. Denn es ist besser, bei uns mit den innerpolitischen Problemen den Stimmenanteil zu verdoppeln als bei Ihrer Partei ohne diese innerpolitischen Probleme den Stimmenanteil zu halbieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Kommen wir doch zum Wesentlichen, zum Einzelplan 08. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die zentrale Herausforderung bei der Erstellung des Einzelplans ist gewesen, den Wirtschaftsstandort Saarland zu stärken, dies erstmalig unter dem Diktat der Schuldenbremse. Dies ist sicherlich kein einfaches Unterfangen gewesen, das dürfte allen hier Anwesenden klar sein. Aber mit dem richtigen Setzen zukunftsweisender Akzente im Etat des Einzelplans des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft ist dies für den Haushalt 2011 hervorragend gelungen. Ich darf drei Bereiche aus dem Teilabschnitt Wirtschaft herausgreifen. Das ist zum einen die klassische Förderung der Wirtschaft, zum Zweiten die spezifische Mittelstandsförderung und zum Dritten die zur Stärkung der Wirtschaftskraft unseres Landes außerhalb des Einzelplans 08 bereitgestellten Mittel.
Zunächst zur Wirtschaftsförderung. Im ersten Jahr der Schuldenbremse und in Anbetracht der noch nicht überstandenen - es ist mehrfach angeklungen schwierigen finanz- und wirtschaftspolitischen Gesamtlage stellt die Wirtschaftsförderung nach wie vor eine tragende Säule der Regierungspolitik dar. Denn nur eine starke Wirtschaft gewährleistet den Menschen in unserem Lande Perspektiven und damit einen sicheren, guten Lebensstandard. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Investitionszuschüsse zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Hier haben wir das Volumen um circa 15 Prozent steigern können. Im Bereich der Erschließungsmaßnahmen beläuft sich das Ausgabevolumen auf rund 8 Millionen Euro.
Diese Mittel sind unbedingt erforderlich, um die für eine saarländische Wirtschaft notwendige moderne Infrastruktur zu schaffen. Denn nur mit einem ausreichenden Angebot an hochwertigen Industrie- und Gewerbeflächen können wir Neuansiedlungen, die Sicherung sowie den Ausbau bereits bestehender Unternehmen sicherstellen. Dies ist eine weitere Notwendigkeit, um Arbeitsplätze zu sichern. Darüber hinaus ist die Wirtschaftsförderung durch das enge Zusammenspiel mit der Wirtschaft ein maßgebender Faktor für den erforderlichen Strukturwandel des Saarlandes. Nur so schaffen wir es, unser Saarland innovativer, moderner und erfolgreicher zu gestalten.
Der nächste und sehr wichtige Eckpfeiler des Einzelplans 08 ist, wie bereits erwähnt, die Förderung des Mittelstandes. Der Mittelstand ist in unserem Land von besonderer Bedeutung. Er bildet das so wichtige Rückgrat unserer Gesellschaft und der Wirtschaft. Ich denke dabei auch an die kleinen Betriebe, an den Bäckereibetrieb oder den Einzelhändler um die Ecke. Denn im Mittelstand, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind 63 Prozent der saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Im Mittelstand entstehen Arbeitsplätze. Von daher ist es wichtig, ihn zu stärken, denn ein starker Mittelstand stärkt auch das Saarland. Genau diese Stärkung des Mittelstandes leistet diese Landesregierung.
Mit einer maßgeschneiderten Förderstrategie wird die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen gesichert und verbessert. Im Vordergrund stehen dabei die Hilfen für Existenzgründer, die Sicherung bestehender Unternehmen und die Sicherung der technologischen Wettbewerbsfähigkeit, um nur einige wenige zu nennen. Aber auch außerhalb des Einzelplans 08 konnten Mittel bereitgestellt werden, zum Beispiel aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative zur Förderung von Maßnahmen, welche die Wirtschaftsstruktur verbessern und für die Aufwertung des Standortes Saarland sorgen. Ich denke dabei insbesondere an das Max-Planck-Institut für Softwaresysteme, an das Forschungsinstitut für Mechatronik und Automatisierungstechnik und an das Labor der Zukunft. Letzteres ist ein wichtiger Schwerpunkt. Das ist eine Technologieplattform und ein Anwendungsfeld für die saarländische Wirtschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal feststellen, der Tenor der saarländischen Wirtschaftspolitik für das Haushaltsjahr 2011 lautet: Der Mittelstand wird gestärkt. Eine attraktive Infrastruktur für neue Unternehmen wird geschaffen. Bestehende Arbeitsplätze werden gesichert. Die Voraussetzungen für neue Arbeitsplätze werden geschaffen. Den Unternehmern und den Unternehmerinnen, aber auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserem Lande werden positive Perspektiven geboten. Dies sind die entscheidenden Signale des Einzelplans 08 für den Haushalt 2011. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zukunft im Blick, in die Zukunft investieren - das muss der Leitgedanke sein, gerade wenn es um die Hochschullandschaft im Saarland geht. Die Zukunft unseres Landes ist eng an die weitere Entwicklung der Hochschullandschaft gekoppelt. Die Regierungserklärung heute Morgen hat verdeutlicht, dass die Landesregierung unter Federführung des zuständigen Ministers Hartmann sich dieser Verantwortung und den damit verbundenen Herausforderungen stets bewusst ist. Wir stehen mitten im Wandel zu einer wissensbasierten Gesellschaft. Das zur Bewältigung dieser Aufgabe zwingend erforderliche ausreichende Angebot an Fachkräften müssen wir deshalb schnellstmöglich und qualitativ hochwertig zur Verfügung stellen. Das geht natürlich nur, wenn wir eine gute Ausbildung der Bevölkerung gewährleisten. In der schulischen und beruflichen Ausbildung spielen in diesem Zusammenhang die Hochschulen als Aus-, Weiter- und Fortbildungsstätten eine herausgehobene Rolle. Genauso sind diese Institutionen bedeutender Standortfaktor und damit ebenfalls Garant für eine höhere Attraktivität und Wirtschaftskraft des Saarlandes.
Ein Forschungsstandort mit besten Bedingungen ist Magnet für die klügsten Köpfe nicht nur der Republik, sondern der Welt, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Bereits heute gibt es erfolgreiche Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Ich denke an die Stiftungsprofessur zum Beispiel im Bereich der Nachhaltigkeit, an die Weiterbildungskooperationen und an die Zusammenarbeit mit hochschulexternen Forschungseinrichtungen wie zum Beispiel dem DFKI, dem Fraunhofer-Institut, dem Leibniz-Institut oder dem Max-Planck-Institut. In dem Zusammenhang möchte ich besonders die innovative Kooperation zwischen der HTW und Evonik erwähnen im Bereich der Speicherung von Energie auf Lithium-Basis, den sogenannten LESSY. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies ist Forschung auf höchstem Niveau.
Ich möchte kurz auf den geplanten Lehrstuhl für Allgemeinmedizin eingehen. Im Hinblick auf den zukünftigen Bedarf an Allgemeinmedizinern im Lande ist es eine wichtige und richtige Erweiterung. Nicht nur, dass dies zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Saarland beiträgt, auch einem Abwandern des Fachkräftenachwuchses wird so wirksam entgegengetreten. Es ist also nicht nur die Ausbildung von Fachkräften wichtig, auch deren Abwanderung in andere Bundesländer beziehungsweise ins Ausland muss verhindert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Minister Hartmann hat bereits eindrucksvoll dargestellt, der Hochschulstandort Saarland prosperiert schon jetzt und steht in Bereichen wie beispielsweise der Forschung bundesweit an der Spitze.
Aber es gibt auch weiche Faktoren. So belegt die Uni einen Platz unter den Top 10 der frauenfreundlichsten Universitäten des Landes. Die Entwicklung des Hochschulstandortes ist erfreulich und muss weiter vorangetrieben werden, und zwar, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Investitionen. So erhalten die Hochschulen 72,4 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren, so viele Mittel wie nie zuvor, aber nicht, ohne in die Pflicht und in die Verantwortung genommen zu werden.
Konkret heißt das, dass diese, um in den vollen Mittelgenuss zu kommen, beispielsweise die Absolventenzahl verbessern müssen oder als Leistungsindikator die durchgeführten Promotionen und Habilitationen erweitern müssen. Nicht weniger wichtig ist aber auch in diesem Zusammenhang die Erhöhung des Drittmittelaufkommens. Dies beträgt bereits zurzeit 55 Millionen Euro. Denn nur mit einem stark qualitäts- und leistungsorientierten Finanzierungsmodell versetzen wir die Hochschulen in die Lage, die großen Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu bewältigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zukunft im Blick, in die Zukunft investieren, dies beherzigt die derzeitige Landesregierung in Person des Wirtschaftsministers Christoph Hartmann seit Amtsantritt. Dies wird auch das Credo in den nächsten Jahren sein. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Finanzspritze für SaarGummi-Gruppe in zweistelliger Millionenhöhe“, „Insolvente SaarGummi-Gruppe kann vorläufig weiterproduzieren“, „Strategischer Investor in Sicht“ - das sind die positiven Nachrichten zu dieser Aktuellen Stunde. Dass wir sie in den letzten Tagen den Medien entnehmen konnten, daran haben die Belegschaft, aber auch die Banken, die OEM und nicht zu vergessen die Landesregierung unter Führung des Wirtschaftsministers Hartmann und seines Staatssekretärs Kief
aber großen Anteil. Von daher mein Dank von unserer Seite.
Dass die derzeitige Unternehmensführung von SaarGummi gelinde gesagt suboptimal gearbeitet hat,
ist in den einzelnen Ausschüssen herübergekommen und garantiert auch unstrittig. Aber - so hat es die Presse in den letzten Tagen versucht herüberzutransportieren - es ist genauso falsch, dass sich das Saarland an SaarGummi beteiligt. Es ist nicht die Aufgabe eines Landes, sich an Unternehmen zu beteiligen, denn wo soll die Grenze gezogen werden? Wir haben eben die Zahl von über 400 Insolvenzen im Jahr gehört. Es sind genau 441. Wo soll die Grenze gezogen werden? Welchem Unternehmer sollen wir sagen: Nein, bei dir steigt das Land nicht ein, du bist ein Unternehmer zweiter Klasse, du bist uns nicht wichtig? Von daher die ganz klare Botschaft der FDP-Landtagsfraktion: Eine Beteiligung der Landesregierung an Unternehmen gibt es mit uns nicht.
Kollege Bierbaum hat Halberg Guss, ALSTOM und Telekom angesprochen. Es gibt garantiert noch weitere Unternehmen. Sie wissen, die Landesregierung ist bei allen dicht mit dran - auch wieder mit den handelnden Personen, die ich genannt habe. Es ist schwierig - Sie wissen es aus eigener Erfahrung -, gerade bei einem Unternehmen wie Halberg Guss eine Lösung, ein tragfähiges und nachhaltiges Konzept zu finden, aber daran wird gearbeitet. Wir, die FDP-Fraktion, sind zuversichtlich, dass die Landesregierung es speziell im Fall Halberg Guss hinbekommt. Zur Telekom haben wir heute einen eigenen Tagesordnungspunkt; dazu dann noch etwas mehr.
Abschließend möchte ich sagen, dass die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten richtig und besonnen gehandelt hat. Sie steht - dieses Signal haben wir bereits gesendet - zu den Unternehmen und deren Belegschaften. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entwurf eines saarländischen Gaststättengesetzes wird das bestehende Gesetz notwendige Änderungen und Verbesserungen erfahren. Der Entwurf steht im Einklang mit den Beschlüssen der Wirtschafts- und der Bauministerkonferenz vom Juni 2005. Das saarländische Gaststättengesetz wird erstens dem Gedanken der Deregulierung und Entbürokratisierung Rechnung tragen, zweitens stärker auf Eigenverantwortung bauen, drittens vermehrt Anreize zur Aufnahme eines Gaststättengewerbes schaffen und dabei den erforderlichen Verbraucherschutz weiter gewährleisten. Selbstständigkeit soll im Saarland wieder heißen: Freiheit statt Fremdbestimmung, aber keine Freiheit ohne Verantwortung.
Ich möchte Ihnen die wesentlichen Veränderungen im Folgenden kurz darstellen. Der bisherige Erlaubnisvorbehalt für den Ausschank alkoholischer Getränke entfällt. Stattdessen wird für das Gaststättenrecht einheitlich die Anzeigepflicht beziehungsweise die Überwachungsbedürftigkeit geregelt. Der Vorteil dieser Änderung wird deutlich, wenn man sich die Ausgestaltung der Erlaubnispflicht anschaut. Bei der bisher geltenden Gaststättenerlaubnis handelt es sich um eine gemischte Konzession mit personenund ortsbezogenen und damit fachfremden Elementen. Dadurch kam es in der Vergangenheit regelmäßig zu zeit- und kostenintensiven Doppelprüfungen durch Bau- und Gewerbebehörden und in der Folge auch zu rechtlichen Unklarheiten. Dies wiederum führte zu Hemmnissen für die Aufnahme eines Gaststättengewerbes. Mit der Einführung der Anzeigepflicht werden die gerade genannten Unwägbarkeiten abgeschafft. Die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche der Gewerbe-, Bau- und Immissionsschutzbehörden werden nun klar abgegrenzt. Künftig können sich die zuständigen Behörden auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und ihre Regelungsmaterien bestmöglich durchsetzen. Für den Gewerbetreibenden bedeutet das mehr Klarheit und weniger Irritation. Mit anderen Worten: keine Kollision unterschiedlicher Stellen mehr, keine unnötigen Parallelregelungen mehr, mehr Klarheit, einfachere Strukturen.
Die Umstellung auf die Anzeigepflicht birgt aber noch einen weiteren Vorteil gegenüber der bisherigen Genehmigungspflicht: Der sogenannte Frikadellenschein entfällt, und eine bislang vorhandene Scheinpromotion wird beseitigt. Der Unterrichtsnachweis ist ohnehin kein echter Sachkundebeleg ganz im Gegensatz zu der in der Lebensmittelhygieneverordnung geregelten Schulungsverpflichtung für Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln
umgehen. Diese Schulungsverpflichtung gilt auch für den Gastronomiebereich; sie stellt an den Probanden weit höhere Anforderungen. Damit wird deutlich, dass bisweilen auch der erforderliche Verbraucherschutz in den Fachvorschriften besser aufgehoben ist. Eine weniger effektive Regelung im Gaststättengesetz ist somit entbehrlich.
Die notwendigen und möglichen Überwachungsmaßnahmen, die im Rahmen des Gesetzes bestehen, sind in § 4 Absatz 1 des Gesetzentwurfs im Rahmen der Überwachung geregelt. Damit entfaltet die Gewerbeanzeige, welche der Antragsteller von der Gewerbebehörde ausgestellt bekommt, in Kombination mit der Vorlagepflicht eine präventive Wirkung. Das Schutzniveau des saarländischen Gaststättengesetzes ist insgesamt durch das bekannte gewerberechtliche Instrumentarium aus Überwachung, Nachschau, Auflagenerteilung und Untersagung hinreichend gewährleistet, ohne jedoch auf die Aufnahme des Gewerbes als solches eine abschreckende Wirkung auszuüben.
Abschließend fasse ich zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen trägt dem Gedanken der Entbürokratisierung und Deregulierung Rechnung, er beschränkt sich auf gaststättenrechtliche Fragestellungen und bietet bestmöglichen Verbraucherschutz. Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und um Überweisung in den zuständigen Ausschuss. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute ein echtes Vergabe- und Tariftreuegesetz. Somit haben sich Ihre Hoffnungen und Erwartungen, Kollege Linsler, erfüllt. Von daher könnten Sie ja heute unserem Gesetz glücklich zustimmen.
Mit der Verabschiedung dieses Tariftreuegesetzes befinden wir uns unter den ersten Bundesländern und wir haben - der Kollege Wegner hat es eben schon angesprochen - Wort gehalten als Regierungsfraktion. Wir haben das Gesetz zu Beginn des Jahres angekündigt und wir werden es heute verabschieden. In vielen Debatten, die wir bereits zu diesem Thema geführt haben, wurden alle Argumente
ausgetauscht. Ich möchte noch einmal die Wichtigsten aus Sicht der Liberalen zusammenfassen.
Das Gesetz hat aus unserer Sicht folgende Ziele zu erfüllen: Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung, Einhaltung der Tarifautonomie und ein möglichst geringer Bürokratieaufwand. Diese Ziele haben wir mit diesem Gesetz erreicht. Die Auswertung der Anhörung hat uns dazu veranlasst, weitere Optimierungen an unserem Gesetzentwurf vorzunehmen. So haben wir erstens das Gesetz auch für grenzüberschreitende Tätigkeiten ausgelegt. Für Projekte des ÖPNV hört unser Vergabe- und Tariftreuegesetz nicht an den saarländischen Landesgrenzen auf. Bei länderübergreifenden Leistungen ist von den Vergabestellen eine Einigung über die Anforderungen nach den §§ 3 bis 11 nötig. Es wird somit gewährleistet, dass auch bei überregionalen Verkehrsprojekten ein Tariflohn an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt wird. Zweitens haben wir durch die Aufnahme von weiteren Präqualifizierungsverfahren die Rahmenbedingungen für solche Unternehmen gelockert, die sich häufig an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Bieter werden häufig von Vergabeverfahren ausgeschlossen, weil sie entweder einzelne Nachweise vergessen haben oder diese nicht mehr aktuell sind. Dieses Risiko wird nun durch die weiteren Präqualifizierungsmaßnahmen minimiert. Drittens haben wir das Saarländische Vergabe- und Tariftreuegesetz an bundesgesetzliche Regelungen angepasst. Die Möglichkeit des Wettbewerbsausschlusses ist deshalb auf eine Dauer von ein bis drei Jahren angesetzt worden. Diese wirksamen Sanktionsmaßnahmen sind auch notwendig, damit das Vergabe- und Tariftreuegesetz kein zahnloser Tiger wird.
Ich will kurz auf die vom Kollegen Roth angesprochenen 10 Prozent eingehen. Auch wir haben die Möglichkeit der Kontrolle, wenn das Angebot abweicht. Diese 10 Prozent - Sie hatten die Lohnkosten angesprochen - kommen jedoch nicht nur durch die Lohnkosten zusammen, deshalb war uns diese 10-Prozent-Grenze einfach zu niedrig. Es gibt in jedem Unternehmen unterschiedliche Kostenstrukturen und unterschiedliche Gewinnabsichten. Deshalb kann man diese 10 Prozent nicht ansetzen.
Meine Damen und Herren, bei aller Einigkeit mit der Opposition - es wurde bereits angesprochen - gibt es einen wichtigen Punkt, der uns unterscheidet, und damit sind wir bei der vorhin angesprochenen Tarifautonomie: Wir stehen zu der Tarifautonomie. Es ist aus unserer Sicht keineswegs Aufgabe der Politik, ausgehandelte Tariflöhne zu werten oder Gewerkschaften zu bevorzugen. Ich nehme Bezug auf Verdi, weil sie immer zitiert wird; auch Verdi hat mal klein angefangen. Würden wir heute argumentieren und agieren, wie Sie es wollen, wäre Verdi heute nicht so groß geworden, wie sie es jetzt ist.