Holger Astrup

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Herr Dr. Garg, wenn ich Sie recht verstanden habe, haben Sie in Ihrem Redebeitrag sehr sorgfältig zwischen der Position der SPD Schleswig-Holstein und der SPD-Position im Bund unterschieden. Das ist in Ordnung und legitim. Darf ich Sie einfach fragen, weil ich bekanntermaßen kein Fachmann auf dem Gebiet bin: Wie verhält es sich mit der Auffassung der FDP Schleswig-Holstein zum Thema Atom und mit der
Frau Präsidentin, wenn eine Fraktion nicht zustimmt - so sagt es unsere Geschäftsordnung -, gibt es keine alternative Abstimmung, die hier sinnvoll und ordentlich wäre. Ich empfehle, die Anträge einzeln abstimmen zu lassen.
Frau Präsidentin, bitte erlauben Sie mir, noch einmal zu erläutern, was das Präsidium natürlich schon weiß. Wenn ich das richtig einschätze, reden wir im Moment über den Antrag Drucksache 16/2876. Dieser wiederum geht zurück auf den Ursprungsantrag, der im Sozialausschuss abgelehnt worden ist. Wir empfehlen also, darüber abzustimmen.
Wenn Sie gleichwohl vorschlagen, über den Änderungsantrag zum Änderungsantrag - jetzt spreche ich von Drucksache 16/2877 - zuerst abzustimmen,
kann man dem nicht widersprechen, es sei denn, der Antragsteller tut das.
Ich bitte, klarzumachen, dass wir über den Gesetzentwurf des Kollegen Kayenburg abstimmen und nicht über die Ausschussempfehlung, was vom In
1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei
halt das Gleiche ist, aber von der Bedeutung etwas anderes.
Herr Präsident! Lassen Sie mich zum Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion zwei Sätze sagen.
Inwieweit die Dringlichkeit nach § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung gegeben ist, wird sich erweisen. Die einzige Möglichkeit, über den Inhalt dieses An
trags zu reden, besteht, wenn man der Dringlichkeit zustimmt. Das tun wir.
Herr Kollege Hentschel, sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass ich derjenige im Finanzausschuss war, der nach Bremen und ausdrücklich nach dem Space Center gefragt hat und nicht nach dem Universum? Soll heißen, das mit dem richtigen Lesen der Unterlagen würde ich mir noch einmal überlegen.
- Herr Kollege Astrup, wenn das so ist, dann tut es mir leid, dass ich Sie falsch zitiert habe. Mir ist das anders berichtet worden. Ich werde das natürlich noch einmal ganz gründlich nachprüfen, damit hier keine falschen Beschuldigungen im Raum stehen bleiben.
Meine Damen und Herren, gerade zu Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs brauchen wir Zuversicht und Investitionen in Zukunftsprojekte. Was Sie hier vorgeführt haben, dass Sie ein Projekt, das von
der gesamten Region, von der Stadt und allen Akteuren getragen wird - - Wenn es hier Zweifel gäbe, wenn das nicht so wäre, könnte ich auch verstehen, dass man sagt, da gibt es Zweifel, das muss man nicht machen. Aber die Landeshauptstadt Kiel hat sich mit allen Akteuren auf ein Projekt verständigt. Das wird seit Jahren verfolgt. Es gibt drei Förderzusagen des Landes. Dann die Förderzusage zu brechen, das ist eine wirtschaftspolitische Bankrotterklärung dieses Landtags.
Ein innovatives Leuchtturmprojekt der maritimen Kompetenzen von Wissenschaft und Wirtschaft wird ohne fachliche Begründung gekillt.
Herr Kollege Hentschel, sind Sie bereit anzuerkennen, dass es einen Unterschied zwischen der Inaussichtstellung von Förderung und der Förderzusage gibt?
Herr Kollege, ist Ihnen bei der Nennung der 30 Stundungsanträge klar gewesen, dass es sich um 1 % der gesamten Menge handelt?
Frau Präsidentin, das frage ich mich natürlich auch. - Frau Präsidentin, ich bitte, die Drucksache 16/ 2596, die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses aus der gestrigen Sitzung, zu ergänzen um den letzten Satz der Drucksache 16/2599, dem Antrag der FDP-Fraktion, sodass dann der letzte Satz hieße: „Die Landesregierung wird als Vertreter des Anteilseigners Schleswig-Holstein einer Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008“ - und jetzt ergänzt - „vorläufig nicht zustimmen.“
Mit dieser Formulierung hätten wir eine geänderte Drucksache 16/2596. Ich glaube, dem Hohen Haus damit inhaltlich insoweit Genüge getan zu haben, dass wir die Auffassung des Herrn Finanzministers und des Innenministers als Aufsichtsratsmitglieder ausdrücklich unterstützen können.
Frau Präsidentin, ich bitte um Nachsicht, dass ich den Antrag nicht schriftlich vorgelegt habe, aber ich dachte, es ginge so.
Der letzte Satz des FDP-Antrags Drucksache 16/ 2599 ergänzt um das Wort „vorläufig“ hinter der Zahl 2008
- vor dem Wort „nicht“ - hieße dann: „Die Landesregierung wird als Vertreter des Anteilseigners Schleswig-Holstein einer Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 vorläufig nicht zustimmen.“
Gut. Dann will ich Ihnen ein bisschen auf die Sprünge helfen, Herr Kollege Kubicki. - Teilen Sie meine Auffassung, dass all das, was Sie hier fordern, in Jagel möglich wäre, wenn diejeni
Ich bitte um Entschuldigung. Es scheint sich um ein Missverständnis zu handeln. Wenn Sie erlauben, würde ich Ihnen ein Abstimmungsprozedere für die folgenden Anträge vorschlagen. Wir wollen über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2543, in der Sache abstimmen. Auch über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2544, wollen wir in der Sache abstimmen. Die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2545 und Drucksache 16/2552, schlagen wir zur Überweisung vor.
Frau Kollegin, sind Sie so freundlich, dem Hohen Haus mitzutei
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zwei Bemerkungen machen.
Bemerkung Nummer eins. Herr Kollege Dr. Garg, ich bitte Sie, schlicht und einfach die Formulierung zurückzunehmen, mein Fraktionsvorsitzender wäre der Erste, der irgendwann irgendwen irgendwie denunzieren würde. Ich finde das nicht nur unangemessen und unparlamentarisch, sondern ich finde es schlicht beleidigend.
Zweiter Punkt. Herr Kalinka, Sie haben gesagt, wir würden beim Thema Schily mal zustimmen und mal nicht zustimmen, mal Beifall klatschen und mal nicht Beifall klatschen, je nachdem, wie es passt. Herr Kalinka, wie Sie wissen, stimme ich manchmal sogar Ihrer Rede mit Beifall zu. Insofern sollte man dieses Beispiel nicht zu sehr ausweiten.
Um den Anfang noch einmal in Erinnerung zu rufen: Mein Fraktionsvorsitzender hat sich deshalb in einem Kurzbeitrag geäußert, weil nicht zum ersten Mal und - wie ich den Laden hier kenne - auch nicht zum letzten Mal -
Ich meine das Hohe Haus mit dem Laden. - Herr Kollege Kubicki, Sie sollten einmal darüber nachdenken, wenn Sie, wie vor wenigen Tagen geschehen, in Richtung meines geschätzten Kollegen Günter Neugebauer in einem Zwischenruf gesagt haben, er müsse von seinem Gehalt, von den Diäten leben.
Wie wir wissen, ist es kein Beruf, sondern eine Tätigkeit. Das ist völlig klar.
Ich finde es einfach nur peinlich, wie sich hier Abgeordnete vor den Besucherinnen und Besuchern in manchen Bereichen wechselseitig unterstellen, etwas zu wollen, von dem ich meine, Herr Dr. Garg, dass Sie das so nicht aufrecht erhalten sollten.
Letzte Bemerkung. Mir ist die Debatte der vergangenen Viertelstunde ziemlich peinlich. Das mag Ihnen aus anderen Gründen anders gehen. Ich finde aber, wir sollten sie sehr schnell beenden. Jedem Abgeordneten steht es frei, sich zu entscheiden. Ich werde mich dem Votum des Innen- und Rechtsausschusses anschließen. Das mache ich aus freien Stücken, Herr Kollege Hentschel, und werde dazu nicht gezwungen.
Frau Kollegin, stimmen Sie mir zu, wenn ich sage: Noch günstiger wäre es, wenn man die besagten Schilder gar nicht erst aufstellte?
Frau Präsidentin, ich schlage vor, dass wir die Abstimmung zu diesem Punkt heute aussetzen. Mir liegt sehr viel daran, dass nicht der Eindruck entsteht, wir hätten hier unterschiedliche Wahrnehmungen von gemeinsam vereinbarten Verfahren.
Wenn der Kollege Wadephul nicht schon das Angebot gemacht hätte, hätte ich gern noch einmal intern darüber diskutiert, was wir nun vereinbart haben. Wenn der Kollege Wadephul allerdings jetzt sagt, dass er sich an die Zusage von mir gebunden fühle, ehrt mich das, und wenn die Mehrheit das beschließt, würde auch ich das mitmachen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gustav Heinemann hat einmal gesagt: „Wohl dem Politiker, der nichts zu sagen hat und trotzdem schweigt.“ Ich finde, das ist eine hochinteressante Formulierung. Ich wollte sie eigentlich gegenüber Herrn Kollegen Kubicki gebrauchen, aber der ist nun leider nicht da. Fürs Protokoll: Ich bitte, ihm das weiterzuerzählen, weil er die Eigenschaft hat, immer gern dann zu reden, wenn er nicht dran ist.
Vorschriften der Geschäftsordnung sind Spielregeln, die sich Vereine und eben auch ein Parlament
geben. Herr Kollege Geerdts hat schon auf eine Reihe davon hingewiesen. Ich will versuchen, das zu ergänzen. Die Voraussetzung dafür, dass wir uns so verhalten können wie angedeutet - Sachanträge und Abstimmungen, die kein Mensch mehr versteht -, ist, dass wir auch Alternativanträge förmlich erlauben. Das werden wir mit der Änderung der Geschäftsordnung tun, vorausgesetzt, dass die jeweiligen Antragsteller damit einverstanden sind. Auch das ist ein Zeichen dieses Parlaments. Ich komme auf einen anderen, für mich und für unsere Fraktion wichtigen Punkt noch einmal zurück.
Wir wollen lebendiger und etwas lebhafter werden. Nun entsteht bei Besucherinnen und Besuchern immer der Eindruck, dass wir relativ lebhaft sind, wenn auch nicht immer zur Sache. An der Stelle werden wir auch den Versuch machen - Torsten Geerdts hat darauf hingewiesen -, dass die übliche Ausrede: „Ich habe keine Zeit zur Beantwortung einer Zwischenfrage!“ wegfällt und man dringend einer neuen Begründung bedarf, wenn man die Zwischenfrage ablehnt, weil die Begründung, dass man im Rahmen eines Dreiminutenbeitrags keine Zeit mehr habe, logischerweise nicht mehr funktioniert. Ich bin sicher, dass irgendjemandem irgendetwas einfallen wird.
Das mit der Aktuellen Stunde ist auch noch so ein Punkt. Sie wird aktueller, das ist richtig. Ich sage einmal etwas boshaft und spöttisch in Richtung der jeweiligen Antragsteller: Ich vermute, dass die Inhalte der Wochenendausgaben unserer Zeitung noch intensiver gelesen werden als vorher,
sodass wir dann an der Stelle eine deutliche Verbesserung - na ja, wir werden sehen -, vielleicht eine Verbesserung bekommen. Ganz sicher bin ich nicht.
Wie Sie wissen, sind alle Parlamentarischen Geschäftsführer zwangsläufig Anhänger und begeistert von Geschäftsordnungen, denn Geschäftsordnungen bedeuten logischerweise auch dann eine Feinsteuerung, wenn irgendwelche Probleme auftauchen. Die Geschäftsordnung hilft immer. Wenn man etwas profundere Kenntnisse dieser Geschäftsordnung hat, kann man Probleme lösen, bevor andere merken, dass sie überhaupt entstanden sind.
Wir wollen die Geschäftsordnung auch weiterhin fortschreiben, auch das ist ein wichtiger Hinweis. Man darf nur nie vergessen, dass Geschäftsordnungen - das gehört zur Ehrlichkeit dazu - natürlich auch, wenn Sie so wollen, hässlich ausgedrückt ein Machtfaktor sein können. Dieser Machtfaktor bedeutet, dass Minderheit und Mehrheit auch nie durch Geschäftsordnungen relativiert werden können.
Die Frage, was Mehrheit ist, hat Friedrich Schiller einmal beantwortet, indem er gesagt hat: „Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen’gen nur gewesen“ - wobei wir dann wieder bei den Parlamentarischen Geschäftsführern wären.
Diese Parlamentarischen Geschäftsführer werden den Versuch machen, unsere Spielregeln weiterzuentwickeln und auf die Art und Weise dieses Parlament tatsächlich etwas lebendiger zu machen.
Deshalb noch zum Schluss, weil der Kollege Geerdts vieles gesagt hat, was ich nicht zu wiederholen brauche, ein Hinweis, der uns ganz besonders wichtig ist: Sie wissen, dass die derzeitige Zusammensetzung des Landtags - 59 zu zehn - auf der Grundlage unserer Verfassung im Prinzip der Opposition null Rechte ermöglichen würde. Alles das, was wir zum Beispiel heute exerziert haben, die namentliche Abstimmung, wäre nach unserer Verfassung gar nicht möglich, wenn nicht - das bitte ich einmal, auch in Richtung unserer Besucherinnen und Besucher erwähnen zu dürfen - die große Mehrheit der Großen Koalition mit 59 zu zehn Abgeordneten eine freiwillige Vereinbarung eingegangen wäre, in der - Frau Heinold, ich glaube, 19 Regelungstatbestände enthalten sind, durch die die Große Koalition der Opposition, die das zahlenmäßig im Moment nicht kann, zu ihrem verfassungsmäßig verbrieften Recht verhilft.
Mir liegt ausgesprochen viel daran, dies einmal hier zu erwähnen, weil ich Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Landtagsfraktionen erlebt habe, die den Kopf geschüttelt haben, als ich ihnen erzählt habe, wie wir mit Oppositionsrechten umgehen. Ich finde, wir können und sollten auch ab und an ein bisschen stolz darauf sein. Ich habe den Versuch gemacht, das an dieser Stelle zu erwähnen.
Jeder Mensch hat seine Rituale, doch er sollte sie von Zeit zu Zeit überprüfen. Wir haben dies getan, und ich glaube, wir haben das verantwortungsvoll getan. Die Tatsache, dass außer dem Kollegen Austermann dort hinten die Regierung nicht anwesend ist,
soll zum Ausdruck bringen, dass es offensichtlich auch ganz gut ohne Regierung geht. Wir werden sehen, wie das in Zukunft geht.
Frau Kollegin Spoorendonk, könnten Sie dem Hohen Haus mitteilen, wie sich Ihre Fraktion im SchleswigFlensburger Kreistag bei der Einführung des Elternbeitrags vor ein paar Jahren geäußert hat, und können Sie gleichzeitig mitteilen, wie sich die SSW-Fraktion bei dieser Entscheidung geäußert hat? Das wäre sehr interessant zu erfahren.
Frau Präsidentin, langsam kriegen wir das mit dem Namen gemeinsam hin. - Ich wollte nur drei Bemerkungen machen. Erstens. Ich stehe hier als der einzige bekennende Raucher. Alle meine Vorrednerinnen und Vorredner waren Nichtraucher oder geben dies zumindest vor.
Zweitens. Ich war etwas überrascht, als der Kollege Hentschel sich beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt vehement und in der üblichen Lautstärke dafür einsetzte, dass man sich das Eingreifen in die Wirtschaft schenken sollte. Hier ging es - wenn ich richtig zugehört habe - um Container. Bei diesem Tagesordnungspunkt hat er mit dem Gegenteil argumentiert. Ich werde nachher mit ihm darüber reden, was es beim nächsten Tagesordnungspunkt geben wird. Diejenigen, die andauernd die Heidelberger Studie zitieren, sollten sich einmal die Mühe machen, sie zu lesen. Das ist leider mein fataler Eindruck.
Ich habe mir die Mühe aus Eigennutz gemacht, das gebe ich gern zu. Wer sie bis zum Ende gelesen hat, der wird zu ganz überraschenden Ergebnissen kommen. Eines dieser überraschenden Ergebnisse ist, dass nicht alles, was die Heidelberger landauf, landab veröffentlichen und worauf sich alle beziehen, so richtig ist, wie es wiedergegeben wird. Ich sage das in der mir angeborenen Zurückhaltung. Lesen Sie einmal nach. Es gibt Leute, die sind an diesem Thema noch interessierter als ich.
Ich will Ihnen sagen, wie sich das Ganze persönlich für mich auswirken wird. Ich fahre bisher sehr gern mit der Bahn, wenn ich Termine in Berlin habe. Ich werde in Zukunft wieder mein Auto benutzen, weil
ich auf Fernstrecken ab September nicht einmal mehr auf dem Bahnhof rauchen darf. Diese Idiotie, dass man nicht einmal auf einem zugigen Bahnhof, auf dem man in aller Regel Mühe hat, einen festen Stand zu bewahren, weil es dort so zieht, nicht mehr rauchen darf, hat sich mir noch nicht erschlossen. Ich finde das albern. Wenn ich nach Frankfurt oder nach München muss, was regelmäßig der Fall ist, dann werde ich nicht mehr wie bisher mit der Bahn fahren, sondern ich werde fliegen. Das ist meine ganz persönliche Konsequenz.
Was die Wirtschaft betrifft, bin ich dezidiert anderer Auffassung, Frau Kollegin Heinold. Ich halte die Wortwahl, die nicht unbedingt von Ihnen, jedoch teilweise von anderen Grünen gewählt wird, für missionarisches Treiben, das mir gewaltig gegen den Strich geht.
Das ist durch die Wortwahl missionarisches Treiben, mit der Absicht, auch in mein Privatleben einzugreifen. Insofern war ich dem Kollegen Harms sehr dankbar dafür, dass er mir zumindest zugestanden hat, dass ich bei mir zu Hause weiterrauchen darf, ohne dass einer klingelt. Ich finde das sehr ermutigend. Auf die spanischen Verhältnisse hätte ich auch hingewiesen, Herr Kollege Kubicki. Da bin ich nämlich auch gerade gewesen. Hier gibt es zwei nebeneinander liegende Kneipen. Die eine trägt ein blaues F, da gehe ich hinein. In der anderen finde ich Frau Heinold und beides finde ich gut so.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich nur gemeldet, damit ich versuchen kann, dem Kollegen Hentschel die Feinheiten der deutschen Sprache nahezubringen.
- Er ist da hinten. - Wenn Herr Hentschel zum Beispiel gesagt hätte: „Ich rede jetzt so dumm wie mein Vorredner“, dann ist das eine Qualifikation, die auf ihn zurückfällt. Schlimmer wäre es, wenn er gesagt hätte: Ich rede mindestens so dumm wie mein Vorredner. - Genau das ist der Unterschied zwischen dem, was Herr Hentschel hier zitiert hat, und dem, was meine Kollegin Herdejürgen vorher gesagt hat. Ich lese wörtlich vor:
„Eine Senkung der Unternehmensteuersätzen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit kann es nur geben, wenn diese Einnahmeausfälle durch die Schließung von Steuerschlupflöchern mindestens kompensiert werden.“
Das heißt, wir werden uns dafür einsetzen - und dem wird nicht einmal der Kollege Kubicki widersprechen -, dass wir nach Möglichkeit mehr bekommen als vorher.
Wir streiten uns im Prinzip nur - das ist ja unter Steuerfachleuten wirklich unbestritten; ich empfehle Ihnen, ab und zu in den Finanzausschuss zu kommen - darüber, dass es um die Frage des Zeitraums geht. Wann setzt was ein?
Um mehr geht es nicht.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mein Kollege Hentschel das korrekt zitieren würde. Wenn man das Wort „mindestens“ weglässt, ergibt es einen erheblich anderen Sinn als diese eben zitierte Aussage. Dies gilt auch für mein Beispiel von „mindestens so dumm“ und nur „so dumm“.
Der mündliche Bericht soll direkt im Ausschuss erstattet werden.
Ist der Tagesordnungspunkt 25 b abgehandelt worden?
Herr Präsident, da sich die beteiligten Mitglieder des Bildungsausschusses in einer Sitzung befinden, verweise ich hiermit auf die Vorlage.
Frau Präsidentin, ich habe leider den gegenteiligen Eindruck und bitte ebenfalls, die Abstimmung zu wiederholen.
Vielen Dank, Herr Kollege Hentschel. Im Übrigen lege ich der Ordnung halber Wert darauf, dass auch noch ein wenig blau darin ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nur auf den Kollegen Kalinka antworten, der nun glaubte, er müsse die
Opposition unbedingt in eine Ecke drängen. Ich, Herr Kollege Kalinka, wollte die Opposition eigentlich loben. Ich habe mir während der Redebeiträge aller drei Oppositionsfraktionen Sorgen gemacht, als ich mir vorzustellen versuchte, wie sie sich bei den Abstimmungen verhalten würden. Nach § 63 der Geschäftsordnung müsste man sich ja für Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden. Ich machte mir große Sorgen, dass alle drei zu dem, was hier auf dem Tisch liegt, möglicherweise überhaupt keine Meinung haben könnten.
Nun habe ich zu meiner großen Freude und Erleichterung gehört, dass alle drei eine sehr dezidierte und sorgfältig begründete Meinung zu all dem haben, was sie erst ab 11:02 Uhr in den Händen hatten. Das finde ich gut. Ich möchte die Opposition also ausdrücklich loben ob der Tatsache, dass sie so schnell, so umfänglich und so exakt den Inhalt all der gesetzlichen Grundlagen hat beurteilen können, von denen sie zu Recht gesagt hat, sie seien sehr spät im endgültigen Zustand vorgelegt worden.
- Herr Kollege Kubicki, man muss manchmal Vorwürfe sorgfältiger formulieren!
- Das ist gut so. Wir haben auch noch viel Zeit.
Das Problem bei der ganzen Geschichte ist Folgendes: Wenn man auf einen solch hohen Baum klettert und sagt, man habe das alles überhaupt nicht beurteilen können, man könne das alles nicht lesen und verstünde es auch gar nicht, sich aber anschließend hier hinstellt und in zehn Minuten sagt, was man alles an dem kritisiert, was man gar nicht hat lesen können, dann wundere ich mich.
Der Kollege Matthiessen hat hier das Wort „Langzeitredezeitkonto“ eingeführt. Das finde ich in Ordnung. Das ist auch das Einzige, weshalb ich seine Rede erwähne.
Was die Fragen im Zusammenhang mit dem Langzeitredezeitkonto angeht - das ist wiederum ausgesprochen ernst gemeint, meine Damen und Herren -, so finde ich es richtig, wenn sich jemand über Verfahrensfragen beklagt. Aber ich finde, wenn er sich schon beklagt - da hat der Kollege Kalinka, glaube ich, die richtigen Antworten gegeben -, dann sollte er auch ein bisschen genauer begründen, warum er glaubt sich darüber ereifern zu müssen,
dass hier etwas im Schweinsgalopp oder wie auch immer durchgeführt worden ist.
Ich stelle für meine Fraktion fest: Der Text hat sich nicht geändert. Er ist anderswo eingeordnet worden. Ich sage noch einmal, ich finde es gut, dass die Opposition das dann auch gelesen hat.
Ich sage abschließend: Wenn wir uns alle so viel Mühe machten, hier und anderswo über Alternativen zu diskutieren, wie wir es vorgeben - Vorschläge der Oppositionsfraktion exakt zu dem Text habe ich auch nicht gehört -, dann sollte man sich vielleicht auch etwas mehr mit Vorwürfen zurückhalten, weil man zufälligerweise eine schnelle Entscheidung mit treffen muss. Ich möchte mich bei dem Kollegen Kalinka ausdrücklich für seine exakte Darstellung des Ablaufs bedanken. Nun sind wir wieder beieinander, Herr Kalinka. Sie hätten sich ja sonst schon fast gewundert.
Frau Präsidentin, genau das, fürchte ich, ist aus Ihrer Sicht nicht der Fall. Die Fraktionen haben sich verständigt, dass wir natürlich die Tagesordnung heute abarbeiten, auch wenn wir zehn Minuten länger diskutieren. Ich denke mir, dass diejenigen, die Anschlussverpflichtungen haben und nicht reden müssen, dann entbehrlich sind. Wir finden aber schon, dass wir unser Pensum erfüllen sollten.
Herr Kollege Matthiessen, könnten Sie sich vorstellen, dass das, was Sie wollen, möglicherweise durch die Regelung, die jetzt Gesetz werden wird, geschehen kann? - Schließlich können die Ladenbesitzer in Zukunft selbst darüber entscheiden, ob es für sie interessant ist oder nicht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kubicki, die Koalitionsfraktionen halten den Antrag für wichtig, aber nicht für dringlich. Deshalb nicht für dringlich, weil nach unseren Informationen keineswegs beabsichtigt ist, in der kommenden oder übernächsten Woche eine abschließende Stellungnahme der CdS herzustellen, sondern die Entscheidung im Dezember fallen soll. Insofern gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag aufrechterhalten bleibt, wenn er wichtig und nicht so dringlich ist, und in der normalen Oktober-Tagung verhandelt wird. Wenn es der letzte Zeitpunkt sein sollte, müssten Sie Ihren Antrag möglicherweise zum Oktober zurückziehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass Sie mich bei diesem Thema so gelassen sehen - die FDP wundert sich darüber -,
mag daran liegen, dass ich mich seit mittlerweile 16 Jahren mit diesem Thema herumschlagen muss, seit 16 Jahren, in denen ich eigentlich immer nur mit denselben Sprechblasen konfrontiert worden bin. Ich kann mich sehr gut erinnern - ich habe es noch einmal nachgelesen -: Die erste öffentliche Veranstaltung zu diesem Thema war am 28. November 1990 in Kropp. Seit dieser Zeit hat sich eigentlich nur wenig geändert. Im Wesentlichen haben sich zwei Dinge geändert: Erstens. Die AIRGATE SH ist im Jahre 2004 entstanden. Vorher hieß das Ganze Luftverkehrskreuz Jagel GmbH.
Das Zweite, was sich geändert hat, ist viel bedeutsamer, nämlich die Qualität der Power-Point-Präsentation. Die Qualität der Power-Point-Präsentation ist wirklich gut. Die Präsentation ist sehenswert und lesenswert. Die FDP-Fraktion hat sich damit beschäftigen können. Alles andere aber ist geblieben, wie es war.
Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit als örtlicher Abgeordneter - der Kollege Callsen kennt meine Meinung dazu -: Wer bereit und finanziell in der Lage ist, 50 Millionen oder 55 Millionen € zu investieren, um erst einmal die luftfahrtrechtlichen Grundvoraussetzungen zu schaffen, zu denen man noch etwas sagen kann, wer bereit und finanziell in der Lage ist, die sich abzeichnenden Defizite dauerhaft aus eigener Tasche zu tragen, wer dann tatsächlich einen Carrier, eine Fluggesellschaft finden sollte, die bereit ist, von Jagel aus zu fliegen - seit 16 Jahren gibt es dort niemanden -, und wer nach eigener Aussage - das ist schon gesagt worden keinerlei öffentliche Mittel beansprucht, ist herzlich eingeladen, eine Genehmigung zu beantragen. Er wird sie bekommen.
Der Pferdefuß allerdings ist die Qualität dessen, was außerhalb der Power-Point-Präsentation vorge
legt wird. Das gilt auch für Hohn, um den Kollegen Neugebauer gleich mit zu ärgern.
- Das gilt selbstverständlich auch für Kiel-Holtenau! - Gucken wir uns einmal diese Potenzialanalyse, wie sie nach Aussage der Betreiber GmbH AIRGATE heißt, daraufhin an, wie das gemacht worden ist.
Ich habe am 3. März dieses Jahres einen Brief von einem im Kreis Schleswig-Flensburg relativ bekannten CDU-Mann bekommen, der mir wörtlich geschrieben hat:
„Zurzeit ist es Mode, dass sich Gemeindevertretungen“
- Kollege Callsen hat darauf hingewiesen
„mit dem Für und Wider des Airports befassen. Die dann als fortschrittlich gelten wollen, sind dafür, und wer dagegen ist, ist rückständig.“
So weit, so gut. Er hat sich dann darüber verbreitet, was er davon hält. Das will ich jetzt einmal weglassen. Sein letzter Satz aber war entscheidend; er ist für mich nach wie vor entscheidend. Deshalb zitiere ich ihn:
„Sorge bitte dafür,“
- so dieser namhafte CDU-Mann aus SchleswigFlensburg
dass keine öffentlichen Geldmittel in die Hände dieser Träumer kommen.“
Wörtliches Zitat! Soll heißen - an der Stelle sind wir schon erheblich weiter als früher -: Es gibt keine öffentlichen Gelder. Über diese Aussage des Ministers Austermann bin ich ausgesprochen froh, weil es sich mit dem deckt, was er seit Monaten stringent sagt.
Die FDP muss wohl wach geworden sein, nachdem ihr Landesvorsitzender Koppelin als Einziger - in Klammern: den das interessierte - bei der Unterzeichnung des Vorvertrages im Oktober anwesend gewesen ist. Da ist die FDP-Fraktion offensichtlich mutig geworden und hat gesagt: Nun wollen wir auch. - Der Witz bei der Geschichte ist, dass es die Unterzeichnung eines Vorvertrages ist. Diese ist gewaltig gefeiert worden. Ich selbst hatte auch eine Einladung, aber leider keine Zeit. Wenn ich Zeit gehabt hätte, hätte ich nicht teilgenommen.
Es ist eine Absichtserklärung des Bundesministeriums für Verteidigung unterzeichnet worden, wonach sie eine zivile Mitnutzung gestatten würden, wenn alle Voraussetzungen, die der Minister hier teilweise aufgezählt hat, erfüllt würden. Dazu gehört die Einrichtung eines Instrumentenlandesystems, eines zivilen ILS, das allein schon 10 Millionen bis 12 Millionen € an Kosten verursacht. Ferner muss die Startbahn verbreitert werden und die Tragfähigkeit muss erhöht werden.
Schauen Sie sich einmal die Potenzialanalyse an, dann wissen Sie, worauf das Ganze gebaut ist. Ich lese vor, weil die Zeit leider - wie üblich - nicht reicht. Es ist sinngemäß gefragt worden: Würdet ihr den Flughafen Jagel benutzen, wenn Folgendes passieren würde - ich zitiere wörtlich -:
„Die Routen Berlin, Frankfurt, Köln, Düsseldorf, London sowie Paris und Rom als mögliche Direktverbindungen sind mit Potenzial verbunden, auch Spanien und Portugal als mögliche Direktverbindung, dazu Frankreich und Italien sowie Großbritannien. TUI, Hapag Lloyd sind die attraktivsten Anbieter und daher potenzielle Partner.“
Dann kommt der Gutachter; als solcher ist er ja zu bezeichnen.
- Nun hören Sie doch erst einmal zu, Kollege Kubicki; Sie wissen von nichts, aber reden trotzdem; das ist schon sehr bedauerlich. - Der Gutachter macht sinnvollerweise eine Anmerkung, die ich zum Schluss zitieren will, Frau Präsidentin. Ich höre dann auch auf; es reicht dann nämlich eigentlich schon vom Ergebnis her. Er sagt:
„Die Nachfrage wird entscheidend geprägt vom Angebotsverhalten der Airlines und der Reiseveranstalter.“
Schließlich:
„Da die Passagierzahlen in Jagel entscheidend von der Qualität des Angebots abhängen, muss hierbei mit einer gewissen Vorsicht argumentiert werden.“
Recht hat der Mann.
Frau Präsidentin! Ich hatte mich ja prophylaktisch gemeldet, als der Kollege Kubicki seinen Arm gehoben hatte, um gleich reagieren zu können.
Lieber Kollege Kubicki, all das, was Sie hier fordernd formuliert haben, ist etwas, was alle diejenigen, über die wir hier reden, die Investoren, seit 16 Jahren hätten machen können.
- Entschuldigung, informieren Sie sich ein bisschen genauer; das stimmt nur zum Teil.
Sie hätten alles machen können, wenn sie die vom Minister geforderten Voraussetzungen, die luftfahrtrechtlich geboten sind und deutschlandweit gelten, endlich erbringen würden. Das haben sie bisher nicht. Niemand ist bisher in die Verlegenheit gekommen und nach meiner Vermutung wird es auch so schnell nicht passieren, diese Genehmigung erteilen zu müssen.
- Schauen wir mal, ein beliebter Spruch. Aber, lieber Kollege Kubicki, ich möchte schon bitten, wenn Sie anderen die Vorwürfe machen, sie verstünden nichts von Wirtschaft, dass Sie sich zumindest mit dem speziellen Punkt etwas genauer beschäftigen. Man soll sich ja nicht unbedingt seine Vorurteile durch Fakten verbiegen lassen - Sie sind immer ein leuchtendes Beispiel für so etwas -, aber ein bisschen Sachverstand kann nicht schaden. Ich nehme als Beispiel Ihre letzte Bemerkung Bundeswehr. Natürlich wird eine Staffel weggezogen von dem AG 51, das ist bekannt. Dazu gibt es aber im Jahre 2009 eine Neuerung, nämlich die so genannten Drohnen, pilotenlose Flugzeuge. Die wiederum haben den Nachteil, dass sie sich sehr langsam in die Luft auf 12.000 m Höhe schrauben.
- Herr Kubicki kennt davon mehr als der Kommodore des Geschwaders; ich grüße ihn von Ihnen.
Lieber Kollege Kubicki, die müssen sich, wie gesagt, sehr langsam hochschrauben, und weil sie sich sehr langsam hochschrauben, Kommodore Kubicki, ist es so, dass sie möglicherweise den Luftraum blockieren, der für den Start oder die Landung eines Flugzeuges benötigt wird.
Was die Regionalflughäfen betrifft: Wir haben 39 Regionalflughäfen in Deutschland. Da gibt es die so genannten Big Six, an der Spitze Hahn mit knapp zwei Millionen. Hahn ist deshalb erfolgreich, weil Frankfurt am Main kein LCC-Flughafen ist, ein Low-Cost-Carrier-Flughafen, und die weichen dann aus - Ryan Air an der Spitze - nach Hahn. Von den 39 sind sechs inklusive Hahn mit Passagierzahlen über 100.000. Hahn und die Big Six haben über 90 % dessen, was an Aufkommen von regionalen Flughäfen kommt. Die anderen 33 liegen unter 100.000 pro Jahr und schreiben rote Zahlen. Das viel zitierte Rostock Lage hat derzeit ein Defi
zit von 1 Million €. Diese 1 Million € führen dazu, dass die Hansestadt Rostock sagt, unser Anteil nach Gesellschaftsanteilen bei der RVV liegt bei knapp 600.000 €, von denen sie sich fürchterlich gern trennen würde, weil sie das nicht mehr bezahlen kann.
Ich sage zum Schluss das, was ich zu Beginn gesagt habe, auch für den Kollegen Kubicki: Das, was Sie hier fordernd darstellen, dürften alle diejenigen, die es betrifft, seit 16 Jahren machen, wenn sie es denn täten. An der Stelle sind wir uns völlig einig: Das Land wird genehmigen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Aber mit Sprechblasen, lieber Wolfgang Kubicki, kommen wir an der Stelle nicht weiter.
Herr Kollege Kubicki, könnten Sie sich vorstellen, dass man den Vorwurf an den Kollegen Puls, er habe doch der Einbringung dieses Antrags zugestimmt, dadurch entgehen könnte, dass man derlei Anträgen in Zukunft nicht mehr zustimmt?
Weil Sie den Kreis Schleswig-Flensburg erwähnt haben, Herr
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich jetzt nur gemeldet, weil ich nicht gern möchte, dass Unsinn im Raum stehen bleibt, um es deutlich zu sagen. Wenn der Kollege Hentschel sich hier hinstellt und sagt, über die Direktwahl der Amtsausschüsse ist nicht geredet worden, hat er Recht, weil es darüber nichts zu reden gibt. Wenn er auf einen rot-grünen Koalitionsvertrag hinweist, der geschlossen wurde und worin das steht, hat er auch Recht, nur haben wir im Moment keinen rot-grünen Koalitionsvertrag, Herr Kollege Hentschel. Ich denke, das sollte man zur Kenntnis nehmen, ob einem das gefällt oder nicht, und es muss einem ja nicht alles gefallen, was man so täglich macht.
Zu Anke Spoorendonk! Ich finde das putzig, Frau Kollegin Spoorendonk, sich auf der einen Seite hier hinzustellen und zu sagen, das mit den Zentralorten, das wolle man alles zusammenfassen, und alle amtsangehörigen Gemeinden sollten zu einer Gemeinde werden. Versuchen Sie doch einmal, der verehrten Öffentlichkeit mit Ihrem Demokratieverständnis, das Sie für sich in Anspruch nehmen, zu erklären, wie das beispielsweise, Herr Kollege Callsen, im Amt Süderbrarup mit 17 Gemeinden funktionieren sollte. Diese 17 Gemeinden werden eine Gemeinde, sind Unterzentrum, und dann ist es so, dass beispielsweise die Gemeindevertretung in Scheggerott nichts mehr zu sagen hat, weil das Ganze in Süderbrarup stattfindet. Das ist dann nähere Demokratie nach Ihrer Definition. Wie das funktioniert, hat sich mir noch nicht erschlossen.
Ein Weiteres. Sie sagen, alle Gemeinden sollen dann auch ländliche Zentralorte werden. Dann frage ich mich, wie das heute funktioniert. Ich bleibe dazu im Kreis Schleswig-Flensburg, Frau Kollegin Spoorendonk, weil wir aus dem Kreis kommen. Im Kreis gibt es derzeit 18 Ämter, es gibt davon aber nur acht Ämter mit einem ländlichen Zentralort. Es gibt dann noch drei Unterzentren, also sieben Ämter und das Amt Tolk beispielsweise neben der Stadt Schleswig hat bedauerlicherweise noch nie einen ländlichen Zentralort gehabt. Die hätten gern einen. Erstaunlicherweise funktioniert die Verwaltung trotzdem, im Übrigen besser als in anderen Ämtern, wie Sie wissen, die ländliche Zentralorte sind.
- Der Kreis macht da überhaupt nichts, Martin.
Ich will dazu etwas sagen, was ich eigentlich gar nicht sagen wollte. Wir haben in Schleswig-Hol
stein derzeit, wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe, rund 13.000 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter. Das sind eine Menge. Viele davon kommen aus den unterschiedlichsten Parteien, 128 landesweit von den Grünen. Es könnte sein, dass die Einschätzung der Verhältnisse auf Amtsebene in anderen Parteien, Herr Kollege Hentschel, rein statistisch etwas besser sein könnte als bei Ihnen mit 0,986 % der Gemeindevertretungen. Ich finde es manchmal dann umgekehrt arrogant, wenn man sagt, ich, der ich noch nie in einem Amtsausschuss gesessen habe, verstehe davon mehr als manche auch hier Anwesende, die das seit 20 Jahren tun. Das finde ich ein bisschen arrogant, darüber sollte man vielleicht nachdenken.
Letzte Bemerkung, weil die Zeit endet. Wir haben alle gemeinsam einen Kraftakt vor uns. Ich habe aber niemanden gehört, der gesagt hat, wir wollen in diesem Land die Verwaltung nicht reformieren. Alle wollen reformieren und mich persönlich befriedigt das, denn das war nicht immer so. Weil das nicht immer so war, bin ich sehr froh, dass es so ist, Herr Kollege Hentschel, und es wird möglicherweise zu einer Verwaltungsmodernisierung in Schleswig-Holstein kommen, die den Grünen nicht gefällt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich aus zwei Gründen gemeldet. Erstens will ich den Versuch machen, der verehrten Besucherschar dort oben zu erklären, was hier im Moment passiert ist. Hier stellt sich der verehrte Kollege Hildebrand von der FDP hin und sagt, er
beklage, dass der Innenminister nichts gesagt habe, heute nichts sagen wolle und auch in Zukunft nichts sagen werde. Das macht er sehr wortreich. Er sagt, wir wollen gern über Inhalte reden, aber der Innenminister sagt ja nichts. Anschließend - in der zweiten Hälfte seiner Rede - beklagt der Kollege Hildebrandt sich darüber, dass das, was der Innenminister nicht gesagt hat, eigentlich Mist sei und dass man das eigentlich generell und durchgehend kritisieren müsse. Er kritisiert also etwas, was er heute gar nicht gehört hat. Das fand ich bemerkenswert.
- Herr Kollege Hentschel, mit der Zeitung ist das so eine Sache. Darauf komme ich gleich.
Zweitens. Herr Hildebrandt, Ihre Sorge um die Haltung der SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzenden ehrt Sie. Diese Sorge mache ich mir auch. Ich lese aber immer die neuesten Zeitungen. Ich empfehle Ihnen, die „Lübecker Nachrichten“ von heute zu lesen. Da steht zu dem, was Sie, Herr Kollege Hildebrandt, gesagt haben: Widerspruch aus dem Herzogtum. Damit ist wohl Lauenburg gemeint. Hier wird genau das kritisiert, was gestern veröffentlicht worden ist und was offensichtlich nicht ganz den Tatsachen entsprach. Ich kann das, was heute drin steht, bestätigen. Ich war nämlich bei der Veranstaltung dabei.
Ich kann dem nicht so ganz folgen, was andere veröffentlicht haben. Noch eine Bemerkung: Herr Kollege Hentschel, ich habe akustisch nicht alles verstanden.
- Ich wollte gerade sagen, warum ich zu den Grünen gar nichts sage.
Frau Kollegin Spoorendonk, der SSW wird den kleinen Gemeinden vor der Kommunalwahl gern erklären, wobei ich Hilfestellung leisten werde, dass sie eigentlich nicht da sein sollen und dass man sie zugunsten einer Großgemeinde abschaffen will. Ich werde gern mithelfen, diese Meinung des SSW -
- Deshalb sage ich das ja. Frau Kollegin, ich biete hier Unterstützung an. Sie haben das völlig falsch verstanden. Wenn die kleinen Gemeinden noch nicht gehört haben, was der SSW will, dann will ich gern dazu beitragen, dass dies passiert.
Noch eine Bemerkung an diejenigen, die uns oben zuhören: Ich finde es schade, dass wir eine halbe
Stunde über etwas reden, was Ende April - wie in jedem Terminplan nachlesbar - das Licht der Öffentlichkeit erblicken wird. Ich finde es ein bisschen gewagt, vom Innenminister zu erwarten, dass er sich zu diesem Zeitpunkt vor das Parlament stellt, um etwas zu verkünden, was das Kabinett noch nicht beschlossen hat. Ich finde das nicht in Ordnung.
Herr Kollege Hentschel, dass landauf, landab diskutiert wird, ist völlig klar. Sie tragen ja Ihren Teil dazu bei. Das ist auch völlig in Ordnung. Grundlage dessen, worüber wir letztlich aber zu entscheiden haben, wird das sein, was das Kabinett Ende April vorlegt. Vorher sollten wir - jedenfalls hier unsere Zeit damit nicht verplempern.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lasse mich gern als Holzkopf bezeichnen. Damit habe ich nun gar keine Probleme. Aber ich lasse mich ungern in eine Ecke stellen, in der der Eindruck entstehen könnte, ich hätte das, was ich gesagt habe, unbegründet gesagt. Wie es der Zufall manchmal so will, sind nun ausgerechnet Schülerinnen und Schüler aus dem Amt Süderbrarup da. Deshalb will ich gern vorlesen, was im SSW-Papier vom Parteitag, „Stimme des Nordens“, Nummer 3, März 2006, auf Seite 3 wörtlich steht:
„Weil die Gemeinden in einem Amt selbstständig sind, müssen sie eigene Budgets haben. Die Ämter müssen also für jede Gemeinde jährlich einen Haushalt und einen Nachtragshaushalt erarbeiten. Im Amt Süderbrarup mit 17 Gemeinden sind dies zum Beispiel schon 34 Budgets. Würden die Gemeinden zusammengelegt, dann käme man mit zwei aus.“
Wieso eigentlich mit zwei? Logisch gedacht, mit einem.
Im Klartext, Kollegin Spoorendonk:
Das Amt Süderbrarup habe ich als Beispiel genannt. Ich habe das genannt, weil wir Besucher von dort haben. Hätten wir andere Besucher gehabt, hätte ich ein anderes Amt genommen, wir haben ja im Land 118 davon.
Ich finde nicht richtig, wenn bestritten wird, was Sie, der SSW, hier wörtlich schreiben, nämlich dass Sie aus einem Amt mit hier 17 Gemeinden eine Gemeinde machen wollen.
- Gerade eben ja. Das ist doch genau mein Problem.
Ich verspreche Ihnen - das ist so meine Art, ich halte meine Versprechen -, Ihre Meinung weiter zu verbreiten. Das ist gut, weil wir demnächst Kommunalwahl haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist in der Tat schon alles gesagt. Manche Leute reden gern über Dinge, die sie eigentlich deshalb nicht hätten erzählen müssen, weil sie schon gesagt sind. Herr Kollege Herbst hat in seinem jugendlichen Überschwang - eigentlich müsste er ja Frühling heißen
schon in seinem ersten Redebeitrag deutlich gemacht, was Sache ist. Unsere Seite - Frau Redmann hat darauf hingewiesen - versteht Folgendes überhaupt nicht:
Es gibt null Veranlassung, zu diesem Zeitpunkt über den § 47 f, an dessen Entstehen ich massiv beteiligt war, Frau Kollegin, oder einen anderen Paragraphen aus der Gemeindeordnung überhaupt zu reden. Der Kollege Herbst hat gesagt: Der Paragraph steht nicht zur Disposition.
Der Staatssekretär, dessen Namen Sie hier erwähnt haben, hat selbstverständlich die Aufgabe, Vorschläge zu machen. Wenn die Zahl - ich kenne sie nicht - von 860 Vorschlägen stimmt, dann ist das eben der 859. Es gibt überhaupt keine Veranlassung, zum heutigen Zeitpunkt darüber zu reden.
Sie bringen uns aber in eine Schwierigkeit. Eigentlich müsste man diesen Antrag ablehnen, weil es keine Veranlassung gibt. Jetzt wird er überwiesen Ende der Durchsage. Das ist überhaupt kein Problem. Alle Fraktionen haben hier erklärt, sie wollen nicht, dass sich an dieser Stelle etwas ändert. Herr Gott noch mal, was wollen Sie denn noch alles?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor Ihnen steht ein bekennender Raucher. Ich gedenke, das auch zu bleiben. Ich habe keineswegs die Absicht, mich von irgendwem darüber belehren zu lassen - ich spreche nur von mir; zum anderen Teil komme ich noch –, was mir gut tut oder nicht. Das entscheide ich selber.
Ich bin durchaus bereit, die Sorgen, die hier geäußert worden sind, was das Thema Passivrauchen betrifft, sehr ernst zu nehmen. Ich habe im Vorfeld der heutigen Debatte mit meinem Kollegen Peter Eichstädt diskutiert, was das Ganze soll, mit „Quatsch“ und so, die üblichen Diskussionen mit den üblichen Sprüchen nach dem Motto: Wer nicht raucht, hinterzieht Steuern. Sie kennen das alles. Aber das Thema ist natürlich zu ernst.
Insofern finde ich es völlig in Ordnung und vernünftig, sich hier darüber zu unterhalten, wie man diejenigen, die nicht von Rauch belästigt werden wollen, davor schützen kann, dass ihnen genau dies widerfährt. Das ist völlig in Ordnung.
Was ich nicht in Ordnung finde, ist die in Teilen der Redebeiträge von den Grünen zum Ausdruck kommende Beseeltheit, andere davon zu überzeugen, was sie selber glücklich machen sollte. Das gefällt mir einfach nicht.
Anke Spoorendonk hat gesagt, wir seien einen Tick zu spät. Nein, Kollegin Spoorendonk, wir sind im Jahre 2003 mit Vorläufen aus dem Jahre 2002 so weit gewesen, dass wir im Landeshaus an sehr eng begrenzten Stellen - für Raucher zu eng begrenzten Stellen - das Rauchverbot aufgehoben und Rauchen erlaubt haben. Diese Vereinbarung zwischen dem Personalrat, denjenigen, die sich belästigt fühlen, und den Kolleginnen und Kollegen gilt. Ich finde, sie hat sich bewährt. Denn sogar ein eingefleischter Raucher wie ich raucht selbstverständlich in Sitzungen nicht, genauer gesagt: nicht mehr.
- Ganz früher haben wir in Sitzungen geraucht. Ich habe es spätestens mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung eingestellt. Insofern bleibe ich dabei, dass ich gern selber entscheiden möchte, was für mich gut oder schlecht ist, und will andere dabei nicht belästigen.
Wer ernsthaft glaubt - das ist der zweite Kritikpunkt –, dass man in einer Eingangshalle, die ausdrücklich als Raucherbereich ausgewiesen ist, Frau Kollegin Heinold, und etwa 4.000 m3 umfasst, wie mich die GMSH gelehrt hat, von „Rauchschwaden“ reden darf, wenn fünf Leute an den Dreiertischen stehen und tatsächlich rauchen, sollte bei der Wortwahl ein bisschen vorsichtiger sein. Wer noch ernsthafter glaubt - das sage ich auch mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler –, dass die Tatsache, dass ich oder der Kollege oder die Kollegin, der oder die im Eingangsbereich eine Zigarette raucht, zu dem die Schülerinnen und Schüler hereinkommen, jemanden vom Rauchen abhält oder zum Rauchen führt: Auch da bitte ich die Kirche im Dorf zu lassen!
Eine letzte Bemerkung, weil die Zeit wie immer nicht reicht. Den Auftritt der Grünen muss man nicht verurteilen. Ich hätte nie Lust, im Parlament mit so etwas herumzulaufen.
Da ich ein toleranter Mensch bin, finde ich, das müssen die Grünen für sich entscheiden. Einige sehen besser aus als sonst.
Bei alledem ist meine Quintessenz bei dem, was wir hier diskutieren und das Rauchen betrifft: Ich habe für mich die Konsequenz aus dieser ersten Runde gezogen.
Karl-Martin Hentschel kriegt im Gegensatz zur Vergangenheit von mir nie wieder eine Zigarette!
Frau Präsidentin! Es ist völlig korrekt. Man müsste den Gesetzentwurf überweisen. Wir schlagen nach Abstimmung zwischen den Fraktionen vor, dass wir auf die eigentlich notwendige Überweisung nach § 24 der Geschäftsordnung verzichten und morgen den Staatsvertrag in zweiter Lesung durchwinken -
- und abstimmen, damit er in Kraft treten kann.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Heinold! Der Herr Finanzminister hat sich lediglich versprochen. Er hat auf den Nachtrag Bezug genommen. Sie werden diesen Antrag zur Beratung des Haushalts 2006 finden. Das war ein schlichter Versprecher. Er wird in der Mittagspause gefertigt und liegt dann vor.
Frau Präsidentin! Ich rate an, dass beide Anträge in der Tat dem Ausschuss mit der Maßgabe überwiesen werden, den Versuch zu machen, aus den beiden Anträgen einen gemeinsamen Antrag zu machen. Die antragstellende Fraktion hat, wenn ich mich recht erinnere, gesagt, unter diesem Blickwinkel verzichte sie auf eine Aussprache. Insofern sollten wir, wie ich denke, aus der Not eine Tugend machen. Wenn es gelingt, freuen wir uns, wenn es nicht gelingt, dann nicht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrter Damen und Herren! Herr Minister Austermann, Sie haben bei Ihrem Wortbeitrag - denke ich - schlicht übersehen - was ja mal vorkommen kann -, dass es sich bei dem vorgelegten Tagesordnungspunkt nicht um einen Antrag, sondern um einen Gesetzentwurf handelt, der selbstverständlich nach § 25 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung in dem zuständigen Ausschuss beraten werden muss.
Herr Präsident, ich bitte um Klärung einer Frage. Nach § 62 der Geschäftsordnung müsste dann, wenn es eigenständige Anträge sind, der Eingang der Anträge, in diesem Fall also das Datum, als Grundlage für die Reihenfolge der Beratung genommen werden. Deshalb beantrage ich, über den Antrag Drucksache 16/90 vom 17. Mai 2005 zuerst abzustimmen, da er zeitlich vor dem Antrag Drucksache 16/25 (neu) vom 26. Mai 2005 liegt.
Herr Präsident, ich bitte darum, sich den Text des Antrages anzuschauen. Man wird feststellen können, dass hier von einer steuerlichen Förderung die Rede ist. Das heißt, es ist ein Finanzthema. Wir sollten andere Ausschüsse nicht mit etwas belasten, was im Antrag selbst gar nicht steht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Schwalm hat ebenso wie die Kollegin Lütkes deutlich gemacht, dass Konsens in diesem Haus über die Rechte von Minderheiten im Parlament besteht. Wir alle gemeinsam sind gut beraten, bei entsprechenden Gelegenheiten das in Erinnerung zu rufen, was wir uns hier gegenseitig sagen.
Ich will nicht weiter auf das eingehen, was schon gesagt worden ist, um Wiederholungen zu vermeiden, möchte nur für die Öffentlichkeit deutlich machen, dass es sich in der Tat, im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbart, um ein Bündel von Maßnahmen handelt, das beispielsweise auf fünf Passagen in der Landesverfassung, auf neun Passagen im Untersuchungsausschussgesetz und auf ebenfalls fünf Passagen in der Geschäftsordnung eingeht. In allen diesen Passagen der Verfassung, von Gesetzen und der Geschäftsordnung wird auf die Rolle der Minderheit abgestellt und nach allen Passagen ist ein Quorum erforderlich, das die derzeitige Opposition nicht aufbringen kann.
Das ist der Grund, weshalb sich die Koalitionsfraktionen verpflichten - das wird sich auch gleich bewahrheiten -, die Rechte der Minderheit sozusagen durch eigene Stimmen so aufzufüllen, dass es in der Tat einer Änderung der Verfassung, die man nicht jeden Tag ändern sollte, ebenso wenig Bedarf wie der Änderung von Gesetzen und der Geschäftsordnung.
Die Kollegin Schwalm hat schon darauf hingewiesen: Eine Passage in dem Antrag gefällt uns allerdings nicht, Frau Kollegin Lütkes. Ich will Sie, die Sie diesen Antrag Drucksache 16/39 vorliegen haben, auf diese Passage hinweisen und darum bitten, nach Möglichkeit dem Vorschlag zu folgen, der das aufgreift, was die Kollegin Schwalm schon gesagt hat.
Im zweiten Absatz der Ziffer 1 steht etwa in der Mitte folgender Satz:
„Der Landtag von Schleswig-Holstein verpflichtet sich …“
Wir sind der Auffassung, der Landtag kann sich nicht verpflichten, und schlagen deshalb vor, diesen Satz und nur diesen Satz umzustellen, der dann - fürs Protokoll - heißen könnte:
„Der Landtag begrüßt, dass in den im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD aufgeführten Fällen die erforderlichen Quoren bei Antragstellung durch zwei Fraktionen durch die Fraktionen von CDU und SPD sichergestellt werden.“
Wenn Sie, meine Damen und Herren, dem so zustimmen können, dann werden wir die Nummer 1 des Antrages Drucksache 16/39 begrüßen und ihr zustimmen. Die Nummer 2 allerdings - Frau Kollegin Lütkes, da bitte ich um Verständnis - werden wir nicht begleiten, sondern ablehnen.
Wenn wir uns so verständigen könnten, wäre in diesem hohen Haus klargestellt: Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrer großen Mehrheit die Rechte der Minderheit wahren. Wir werden - glaube ich - durch diese veränderte Form keine Änderung im Inhalt bekommen, sondern wir werden bekräftigen, was Sie - das sage ich ausdrücklich - zu Recht einfordern.
Ich empfehle, sie auch dem Finanzausschuss zu überweisen, weil es sich um sehr finanzwirksame Entscheidungen handelt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich einer fürsorglichen Bemerkung in Richtung SSW enthalten.
Ich will noch einmal an das erinnern, was wir am 17. März dieses Jahres beschlossen haben, und auch sagen, warum wir es taten. Wir haben - so ist es nachzulesen - dem hohen Haus vorgeschlagen, die Deckungsgleichheit der Plenarmehrheit mit der Ausschussmehrheit herzustellen. Das ging, wie Sie wissen, auf zwei Wegen. Wir haben einen vorgeschlagen, nämlich, dies durch die Einführung des Grundmandats für den SSW widerzuspiegeln, um einerseits die
Effektivität der Parlamentsarbeit und andererseits die Verfassungsmäßigkeit der Abfolgen zu gewährleisten.
Kollege Kubicki hat damals wörtlich geäußert, er halte das, was wir am 17. März eingebracht und beschlossen haben, für konsequent. - Das war es auch - auf der Grundlage einer zu sichernden Ausschussmehrheit, die einer Parlamentsmehrheit entsprach. Aber - das ist der entscheidende Punkt - diese Ausgangsgrundlage, diese Basis für die Entscheidung am 17. März, ist entfallen. Weil sie entfallen ist, haben wir der Bitte, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, entsprochen, indem wir den betreffenden Halbsatz in § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung wieder herstellen.
Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments ist gesichert, wenn wir auf den Ursprungszustand zurückgehen, wie die Kollegin Schwalm formulierte. Natürlich bleibt bestehen, was der SSW selbst an der Stelle gesagt hat - ich zitiere Kollegin Spoorendonk wörtlich -:
„Es ist natürlich richtig, dass wir in unserer SSW-Arbeit auch ohne dieses Stimmrecht klargekommen sind, weil wir als Abgeordnete letztlich alles zurück in den Landtag holen können. Das ist unser Recht als Abgeordnete in diesem Haus.“
Meine Damen und Herren, dabei bleibt es natürlich auch. Ich denke, dass man unter diesem Blickwinkel der beantragten Änderung der Geschäftsordnung - back to the roots, Frau Kollegin Schwalm - zustimmen kann.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Kubicki hat natürlich eine Variante, nämlich die fünfte, vergessen. Man könnte auch auf die Idee kommen, überhaupt keinen Oppositionsführer mehr zu haben, aber auch das bedürfte der Änderung der Landesverfassung. Die Kollegin Schwalm hat darauf hingewiesen. Das geht also nicht.
Es geht aber auch nicht, eine einfache Änderung der Geschäftsordnung durchzuführen. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätten wir sicherlich einen Lösungsweg gefunden. Wir müssen in der Tat darüber nachdenken, wie wir eine Lösung für dieses Problem schaffen, von dem auch ich als damals bei der Änderung der Landesverfassung Mitbeteiligter nicht geahnt habe, was auf uns zukommen könnte.
Insofern eine Lücke, die wir entdeckt haben, die wir entdecken mussten. Die Entscheidung, die Anträge an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen, ist die einzig gängige Möglichkeit.
Ich persönlich - das ist meine Privatmeinung - bin überzeugt, dass wir das Problem ohne eine Verfassungsergänzung nicht werden lösen können. Ich glaube nicht, dass das funktioniert.
Was die Wahlergebnisse betrifft - das kann man argumentativ machen, aber es geht nach unserer Verfassung und auch nach dem Grundgesetz nicht.
Der Wissenschaftliche Dienst hat uns zu diesem Problem mit einem ausführlichen Gutachten über 12 Seiten beehrt. In diesem Gutachten, das auch im Ältestenrat sorgfältig und seriös diskutiert worden ist, ist deutlich geworden, dass wir eine Definition brauchen.
Für die Öffentlichkeit ist wichtig zu wissen: Bei der Rolle des Oppositionsführers/der Oppositionsführerin geht es nicht nur darum, dass man als stärkste nicht regierungstragende Fraktion diesen Titel führen darf, sondern es geht nach § 52 Abs. 4 der Geschäftsordnung auch darum, wer von der Opposition unmittelbar auf den Ministerpräsidenten antworten darf. Das ist im politischen Wechselspiel natürlich eine nicht ganz uninteressante Reihenfolge, die man sich dort schafft oder nicht schafft.
Die Oppositionsfraktionen haben sich nicht einigen können. Wir müssen ein Verfassungsproblem lösen.
Wir werden es lösen. Der Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss ist nichts entgegenzusetzen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlagen Ihnen mit Drucksache 16/8 eine Änderung der Geschäftsordnung vor, die sich im Wesentlichen auf zwei Veränderungen in diesem ersten Zusammenspiel bezieht. Zunächst schlagen wir Ihnen vor, gemäß der Schneidung der Ministerien die Ausschüsse spiegelbildlich sich abbilden zu lassen, was im Endergebnis bedeutet, dass wir einen Landtagsausschuss weniger haben und einen gemeinsamen Umwelt- und Agrarausschuss vorschlagen.