Tobias Koch
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben den Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Juni einstimmig eingesetzt, weil wir ein gemeinsames Interesse daran haben, die Vorkommnisse bei der HSH Nordbank vollständig aufzuklären. Von diesem gemeinsamen Anliegen ist auch die bisherige Arbeit des Untersuchungsausschusses gekennzeichnet. Alle bisher gefassten Entschlüsse wurden einstimmig getroffen.
Mittlerweile füllen die angeforderten Unterlagen Dutzende Aktenordner und umfassen mehrere tausend Seiten Papier. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit hat der Untersuchungsausschuss die entscheidende Basis für die weitere Aufklärungsarbeit gelegt. Ich stelle für meine Fraktion fest: Die Arbeit des Untersuchungsausschusses wird nach der Wahl fortgesetzt.
Mein besonderer Dank gilt heute dem Ausschussvorsitzenden Hans-Jörn Arp sowie seinem Stellvertreter Wolfgang Kubicki.
Beide haben mit besonderem Einsatz und Engagement bis hin zur Androhung von Zwangsmitteln dafür gesorgt, dass die vom Ausschuss angeforderten Unterlagen heute fast vollständig vorliegen.
Wir haben aber nicht nur Akten gewälzt, sondern auch die Betroffenen, also die Bank selbst sowie die Vorstandsmitglieder und die Aufsichtsräte, hatten die Möglichkeit zu einer Stellungnahme vor dem Ausschuss. Das Schuldeingeständnis der HSH Nordbank, das am vorletzten Montag abgelegt wurde, ist ein erstes wichtiges Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses.
Vieles, was sonst erst mühsam hätte ermittelt werden müssen, liegt jetzt offen auf dem Tisch. Insofern kann man schon jetzt sagen: Der Untersuchungsausschuss hat wesentlich zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen.
Der Untersuchungsausschuss soll und wird allerdings nicht nur den Sachverhalt klären, sondern auch das Handeln der Mitglieder unserer Landesregierung daraufhin untersuchen, ob ihr Handeln darauf abzielte, die Interessen des Landes zu vertreten und Schleswig-Holstein vor finanziellem Schaden zu bewahren. Wenn man die Krise aus heutiger Sicht betrachte, dann sind die Fehlentwicklungen allzu offensichtlich. Wie konnte es dazu kommen? Die Antwort ist schlicht: Die Risiken wurden damals nicht erkannt. Wie der Justiziar der HSH Nordbank erklärte, betrachtet man insbesondere das Kreditersatzgeschäft als risikoarmen Ertragsbringer - ein folgenschwerer Fehler, wie wir heute wissen. Heide Simonis hat es im Rückblick auf ihre Zeit als damalige Aufsichtsratsvorsitzende so formuliert: „Wir waren wie besoffen vom Erfolg.“
Nach dem jetzt vorliegenden Kenntnisstand wird deutlich, dass die entscheidenden Weichenstellungen bereits im Anschluss an die Fusion im Jahr 2003 vollzogen wurden. Damals wurde entschieden, die Restlaufzeit der Gewährträgerhaftung zum Aufbau zusätzlicher Liquidität zu nutzen. Damals
wurde entschieden, das Kreditersatzgeschäft aktiv zu managen; und damals wurde entschieden, Zweckgesellschaften im Ausland zu gründen, um die in Deutschland geltenden Eigenkapitalanforderungen gezielt zu umgehen.
2004 wurde das Schnellankaufverfahren eingeführt, um Investitionsentscheidungen unter hohem Zeitdruck treffen zu können. Der Aufsichtsrat wurde erst im März 2005 darüber informiert. Dies war leider durch die 2003 beschlossene Zuständigkeitsrichtlinie möglich geworden. Die Untersuchungen der KPMG haben eindeutig aufgedeckt, dass gerade dieses Verfahren einen entscheidenden Anteil an den Milliardenverlusten der HSH Nordbank hatte. Ich behaupte wohlgemerkt nicht, dass die unverantwortlichen Risiken aus damaliger Sicht offenkundig waren. Unbestreitbar ist jedoch: Sie waren ursächlich dafür, dass die Bank stärker als andere von der Krise betroffen wurde. Denn ohne die Ausnutzung der Gewährträgerhaftung, ohne die Gründung von Zweckgesellschaften im Ausland und ohne die Einführung des Schnellankaufverfahrens hätte es die spätere Krise der HSH Nordbank so nicht gegeben.
Wenn nun das ehemalige Mitglied des Risikoausschusses Ralf Stegner sagt, zu seiner Zeit im Aufsichtsrat sei bei der HSH Nordbank alles in Ordnung gewesen, so ist das eine unglaubwürdige Flucht aus der Verantwortung.
Es kann nicht sein, dass sich diejenigen aus der Verantwortung stehlen, die die wesentlichen Entscheidungen mit getroffen haben. Es ist deshalb absolut unverständlich, dass die damaligen Mitglieder der Landesregierung von ihrem Recht zur Stellungnahme im Untersuchungsausschuss bislang keinen Gebrauch gemacht haben. In ihrem jüngsten Interview in den „Lübecker Nachrichten“ hat Frau Simonis erklärt, sie habe sich als Aufsichtsratsvorsitzende voll und ganz darauf verlassen, dass das, was der Risikoausschuss sagt, richtig sei. Derjenige, auf den sich Frau Simonis dabei offenbar ganz besonders verlassen hat, nämlich ihr eigener Finanzminister, lehnt es jedoch bis heute ab, noch vor der Landtagswahl eine Stellungnahme im Untersuchungsausschuss abzugeben.
Grundsätzlich will Herr Stegner gern eine Stellungnahme als Betroffener abgeben, aber eben nicht am 31. August, nicht am 7. September und auch nicht am 14. September, und überhaupt müsse er erst noch die Akten studieren und könne deshalb erst
nach der Wahl im Untersuchungsausschuss erscheinen.
Da ist man doch fassungslos angesichts dieser Dreistigkeit.
- Natürlich geht es hier um die Rechte von Betroffenen, Herr Kollege Weber. Aber wer in diesem Land mit dem Slogan „kompetent, durchsetzungsstark und glaubwürdig“ wirbt, dem darf man so etwas nicht durchgehen lassen.
Herr Stegner, entweder waren Sie nicht kompetent genug, die Risiken zu erkennen, oder Sie waren nicht durchsetzungsstark genug, unser Land davor zu bewahren. In jedem Fall sind Sie nicht glaubwürdig mit der Behauptung, mit der Schieflage nichts zu tun zu haben.
Herr Kollege Weber, Sie erklären dann, die unternehmerischen Fehlentscheidungen seien erst nach 2005 getroffen worden. Ich frage mich, welche Aussagen des Risikoausschusses Frau Simonis denn meint, wenn damals gar keine falschen Entscheidungen getroffen worden sind. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Handeln und ein öffentliches Bekenntnis zur eigenen Rolle in der Vergangenheit der HSH Nordbank ist doch das Mindeste, was man erwarten kann
wenn schon nicht von einem Bankvorstand wie Herrn Waas, dann doch zumindest von einem Spitzenpolitiker dieses Landes. Sich geschickt an die Spitze der Kritiker zu setzen, wie es Ralf Stegner laut „Focus“ tut, reicht dafür nicht aus. Auch das floskelhafte Einräumen von eigenen Fehlern in vergangenen Landtagssitzungen ist wenig glaubhaft, wenn man gleichzeitig argumentiert, die Bank habe während der eigenen Tätigkeit bis einschließlich 2007 immer nur Gewinne erwirtschaftet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits heute steht fest, dass sich auch in der kommenden Wahlperiode ein Untersuchungsausschuss mit der HSH Nordbank beschäftigen wird. Ich sehe deshalb mit Spannung der Erklärung von Ralf Steg
ner entgegen, die er nach der Landtagswahl zu seiner Rolle bei der HSH Nordbank abgeben wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die HSH Nordbank war die erste Landesbank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, sie war die erste Landesbank mit privaten Anteilseignern, und sie ist nun die erste Landesbank, bei der sich die Politik aus dem Aufsichtsrat zurückzieht. Schleswig-Holstein und Hamburg sind damit erneut Vorreiter, genauso wie sie es bei der Fusion ihrer Landesbanken und beim geplanten Börsengang der HSH Nordbank gewesen sind.
Das alles zeigt: Wir halten nicht an überholten Landesbankstrukturen fest, sondern wir sind die treibende Kraft, wenn es darum geht, sinnvolle und notwendige Veränderungen herbeizuführen.
Abgesehen von der durch die Kollegin Heinold zitierten renommierten Wirtschaftszeitung „Hambur
ger Morgenpost“ hat dieser Rückzug der Politik aus dem Aufsichtsrat auch in der Öffentlichkeit sehr viel Zustimmung gefunden.
Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Eine ausreichende Beteiligung von unabhängigen Mitgliedern, die in keiner Beziehung zu den Gesellschaftern stehen, ist dabei nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex ausdrücklich empfohlen. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Situation der HSH Nordbank halte ich es für geradezu sensationell, dass es gelungen ist, ein derartig hochkarätig besetztes Expertengremium zusammenzustellen:
Dr. Hans Reckers, ehemals Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, Bernd Wrede, ehemals Vorstandsvorsitzender von Hapag-Lloyd, Dr. Joachim Lemppenau, ehemals Vorstandsvorsitzender der Volksfürsorge Versicherung,
Detlev Bremkamp, ehemals Vorstandsmitglied der Allianz AG Holding, Hans-Werner Blöcker, Vorsitzender des Bauindustrieverbandes Schleswig-Holstein.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Zusammen mit Hilmar Kopper, ehemaliger Vorstandssprecher der Deutschen Bank, sind diese Aufsichtsratsmitglieder aufgrund ihrer umfangreichen und langjährigen beruflichen Erfahrung bestens geeignet, um die Geschäftspolitik und die Risiken der HSH Nordbank zu kontrollieren.
Angesichts der monatelangen Negativschlagzeilen der HSH Nordbank und angesichts der schwierigen Aufgabe, die dem neuen Aufsichtsrat noch bevorsteht, hätte - glaube ich - kaum jemand dieses Ergebnis überhaupt für möglich gehalten.
Ich bin fest davon überzeugt, dass die Bereitschaft, in den Aufsichtsrat der HSH Nordbank einzutre
ten, ganz entscheidend durch die Nominierung von Hilmar Kopper zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden befördert wurde.
Seiner Person und seinem Renommee dürfte es zu verdanken sein, dass es gelungen ist, die genannten Herren für die Mitarbeit im Aufsichtsrat zu gewinnen.
Meine Gratulation und mein ganz besonderer Dank gilt deshalb dem Ministerpräsidenten, der mit seinem Geschick und seinem Engagement diese wichtige Personalentscheidung herbeigeführt hat. Herzlichen Glückwunsch!
Die Interessen der Länder Hamburg und SchleswigHolstein werden zukünftig durch Senatsdirektor Dr. Rainer Klemmt-Nissen, sowie durch den Vorstandsvorsitzenden der Investitionsbank SchleswigHolstein, Lutz Koopmann, wahrgenommen.
Diese Besetzung ändert nichts daran, dass die Zuständigkeit für die Beteiligungsverwaltung weiterhin beim Finanzministerium liegt. Finanzminister Rainer Wiegard wird auch in Zukunft dem Finanzausschuss, dem Beteiligungsausschuss und dem Landtag berichten.
Die Rechte des Parlaments und seiner Ausschüsse bleiben damit in vollem Umfang gewahrt.
Wenn man hingegen wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verlangt, dass im Aufsichtsrat zwingend auch Politiker vertreten sein müssen, dann habe ich den Eindruck, dass diese Forderung nur dazu dient, anschließend umso mehr den Rücktritt derselben Politiker fordern zu können.
Aber auch in dieser Hinsicht kann ich Sie beruhigen, Frau Kollegin Heinold. Die politische Verantwortung für die Kontrolle der HSH Nordbank liegt unverändert beim Finanzministerium. Darüber hinaus werden der Finanzminister und die Landesregierung die Interessen des Landes als wichtigem Anteilseigner der HSH Nordbank über den Gesellschafterausschuss geltend machen. Zukünftigen Rücktrittsforderungen der Opposition steht somit überhaupt nichts entgegen. Auch die Opposition wird also durch die getroffene Entscheidung nicht in ihren Rechten eingeschränkt.
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt und unterstützt die Neubesetzung des Aufsichtsrates der HSH Nordbank. Wir lehnen den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deshalb ab und beantragen Abstimmung in der Sache.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, niemand hätte heute ernsthaft erwartet, dass die Opposition diesem 2. Nachtragshaushalt zustimmen würde oder dass er sogar Lob und Anerkennung bei ihr findet.
Ich hätte aber zumindest erwartet, dass eine haushaltspolitische Sprecherin und ein Mitglied des Finanzausschusses hier die Zahlen seriös vorträgt. Das hat Frau Heinold leider nicht getan.
- Sie haben vorhin argumentiert, was das für eine konjunkturell bedingte Erhöhung der Neuverschuldung von 490 Millionen € sei, wenn doch damit der Wegfall der Oberflächenabgabe finanziert würde, wenn davon doch Grippemedikamente finanziert werden müssten. Das sei doch alles gar nicht konjunkturbedingt. So war vorhin die Aussage im Rahmen Ihrer Rede. - Sie nicken, Sie bestätigen das also.
Ich möchte Ihnen die Zahlen gern noch einmal vortragen. Die Steuerausfälle allein betragen 705 Millionen € im Jahr 2009.
Es sind 705 Millionen € Steuerausfälle. Lesen Sie die Unterlage genau! Wir bekommen Geld vom Bund als Kompensation für die Kfz-Steuer in Höhe von 162 Millionen €. Wir hatten mit 56 Millionen € eine Vorsorge in Form einer globalen Steuerminderausgabe im Ursprungshaushalt stehen. Das macht summa summarum eine konjunkturbedingte Steuermindereinnahme von 487 Millionen €.
Genau das finden Sie als konjunkturbedingte Neuverschuldung wieder, 490 Millionen € als konjunkturbedingte Neuverschuldung. Alles andere, was Sie genannt haben - was richtig ist -, Grippemedikamente, Wohngeld, Rechtssachen, Spielbankabgabe, Oberflächenwasserabgabe, Verwaltungskosten bei Kirchensteuern bis hin zum zusätzlichen Zinsaufwand, all das finanzieren wir aus den Ressorts, aus dem laufenden Haushalt, ohne dafür neue Schulden zu machen. Das ist die Wahrheit, das hätte auch seriös vorgetragen werden können.
Sehr gern, Herr Kollege Kubicki.
- Die Frage verstehe ich im Zusammenhang mit meinem Redebeitrag nicht, nein.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Herr Kol
lege Kubicki seinem eigenen Anspruch gerecht geworden ist, Urteile erst am Ende der Arbeit des Untersuchungsausschusses zu fällen. Vorgefasste Meinungen müssen die Arbeit des Untersuchungsausschusses aber nicht beeinträchtigen.
Gemäß § 2 des Untersuchungsausschussgesetzes sind die Unterschriften von einem Fünftel der Mitglieder des Landtages erforderlich, um die Einsetzung eines solchen zu beantragen. An dieser Stelle könnte die heutige Debatte ihr Ende finden; denn die antragstellenden Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordneten des SSW haben zusammen vier Abgeordnete weniger, als für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erforderlich sind.
- Gemach, gemach.
Wenn der Landtag heute dennoch der Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zustimmt, dann ist das somit keine Selbstverständlichkeit, Herr Kollege Hentschel. Darauf wollte ich lediglich hinweisen.
Auch die Tatsache, dass sich die Fraktionen von CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Opposition zu sichern, macht aus der heutigen Abstimmung noch lange keinen formalen Akt; denn wenn eine Opposition mit einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eine ihrer schärfsten politischen Waffen zückt und die Regierungsfraktionen dann diesen Weg mit der Opposition gemeinsam gehen, dann ist das meines Erachtens schon etwas Besonderes, was es hier auch entsprechend zu würdigen gilt. Den Dank der Opposition habe ich dementsprechend erfreut zur Kenntnis genommen.
Für die CDU-Fraktion kann ich sagen, dass wir nicht nur für die fehlenden vier Stimmen sorgen werden, sondern dass wir insgesamt dem heutigen Antrag zustimmen werden. Wir tun dies, weil wir ein eigenes Interesse daran haben, die Vorkommnisse bei der HSH Nordbank über die bisherigen Beratungsergebnisse hinaus weiter aufzuklären.
Kaum ein anderes Thema hat uns in dieser Wahlperiode so intensiv beschäftigt wie die Vorgänge um die HSH Nordbank. Bis heute gibt es fast täglich Neuigkeiten, die die HSH Nordbank betreffen. Das
Ergebnis für das erste Quartal 2009 wies erneut einen Verlust auf, der mit 188 Millionen € jedoch um rund 60 Millionen € niedriger ausfiel als in den Planungen vorgesehen.
Mit Hilmar Kopper konnte ein über die Grenzen Deutschlands hinaus anerkannter Experte als Kandidat für den Vorsitz des Aufsichtsrats gewonnen werden. Mit seinen Erfahrungen, und zwar gerade in der Tätigkeit als Aufsichtsrat, und mit seinen vielfältigen Kontakten wird er mit Sicherheit einen wichtigen Beitrag zur Neuaufstellung der HSH Nordbank leisten können.
Zu guter Letzt hat der Finanzausschuss einstimmig, also auch mit den Stimmen der anwesenden Oppositionsvertreter, festgestellt, dass die Landesregierung die vom Landtag beschlossenen Resolutionen bis jetzt vollständig umgesetzt hat. Es gibt also nach langer Zeit auch einmal wieder gute Nachrichten von der HSH Nordbank und so ein wenig Anlass zur Hoffnung, was aber keineswegs bedeuten muss, dass wir damit bereits über den Berg sind. Zugleich zeigen diese Meldungen, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Anteilseigner noch viel Arbeit vor sich haben. Trotz dieser täglich neuen Herausforderungen ist es meiner Auffassung nach dennoch richtig und sinnvoll, den Blick nicht nur in die Zukunft zu richten, sondern auch nach Ursachen und Fehlentwicklungen in der Vergangenheit zu suchen, wie es der Untersuchungsauftrag vorsieht.
Der Antrag der Opposition grenzt dabei den zu betrachtenden Zeitraum auf die Jahre 2003 bis Juni 2009 ein. Die HSH Nordbank ist im Jahr 2003 aus der Fusion der Landesbanken von Hamburg und Schleswig-Holstein hervorgegangen. Dennoch ist dieses Datum im Hinblick auf das kritisch zu hinterfragende Kreditersatzgeschäft relativ willkürlich gewählt. Uns allen ist aus den bisherigen Beratungen des Finanzausschusses bekannt, dass beide Landesbanken zu diesem Zeitpunkt bereits Gelder in jeweils zweistelliger Milliardenhöhe in entsprechende Wertpapiere investiert hatten. Die eigentlichen Wurzeln liegen also sehr viel tiefer, und genau genommen müsste der Untersuchungsauftrag bis Mitte der 90er-Jahre zurückreichen. Die Eingrenzung des Untersuchungsauftrags durch die Antragsteller mag der Regierungsbeteiligung der Grünen in diesen Jahren geschuldet sein.
Erwähnen will ich in diesem Zusammenhang nur eine Aussage der Kollegin Birk aus der vergangenen Woche, als sie einer Schülergruppe bei deren Landtagsbesuch sinngemäß erklärte: Während unserer Regierungszeit haben wir uns als Grüne überhaupt nicht um die HSH Nordbank gekümmert, sondern dabei ganz allein auf unseren Koalitionspartner vertraut.
So viel zum Regierungsverständnis der Grünen. Frau Kollegin Birk, ich glaube, ich habe Ihre Worte ziemlich präzise wiedergegeben.
Gleichwohl verzichten wir darauf, eine diesbezügliche Erweiterung des Untersuchungsauftrags zu beantragen, damit auch nicht der geringste Eindruck entsteht, wir würden uns vor unserer eigenen Verantwortung in den letzten vier Jahren drücken wollen. Als designierter Obmann der CDU-Fraktion kann ich Ihnen vielmehr die konstruktive Mitarbeit der CDU-Abgeordneten im Untersuchungsausschuss zusagen. Ebenso wie die Antragsteller haben auch wir das Ziel, diesen Untersuchungsauftrag in der verbleibenden Zeit bis zur nächsten Landtagswahl vollständig abzuarbeiten. Wir wollen Hintergründe ermitteln und Verantwortlichkeiten klären.
Im Hinblick auf die jüngsten Äußerungen vonseiten Flowers hat jedoch der Kommentator der Tageszeitung „Die Welt“ recht, wenn er darauf hinweist, dass jeder Anteilseigner der HSH Nordbank seine eigenen Interessen verfolgt. Herr Flowers muss sich gegenüber seinen Kapitalgebern genauso rechtfertigen wie die Sparkassenvertreter vor ihren Verbandsmitgliedern. Ich möchte deshalb davor warnen, entsprechende Aussagen als die alleinige Wahrheit zu betrachten. Diese Puzzleteile müssen wir im Rahmen des Untersuchungsausschusses erst mühsam zusammensetzen, statt jetzt voreilige Schlussfolgerungen zu ziehen. Im Übrigen bin ich zuversichtlich, dass die vonseiten der Opposition erhobenen Vorwürfe im Hinblick auf das Krisenmanagement der Landesregierung im Rahmen des Untersuchungsausschusses entkräftet werden.
Im Grunde genommen wird dies bereits aus den gestellten Fragen deutlich. Lediglich der letzte von vier Abschnitten beschäftigt sich mit dem Krisenmanagement der Landesregierung in den vergangenen Monaten. Er ist dabei mit lediglich acht Fra
gen zugleich der kürzeste Abschnitt von allen. Selbst diese wenigen Fragen beschäftigen sich im Wesentlichen mit den Aussagen von Herrn Dr. Marnette. Dagegen wird die alles entscheidende Frage, die uns vor der Landtagsabstimmung am 3. April so intensiv beschäftigt hat, nämlich die Frage nach den Alternativen und deren Prüfung durch die Landesregierung, nur mit einer einzigen Frage aufgegriffen, die bezeichnenderweise auch die allerletzte Frage in diesem Fragenkatalog ist. Ich glaube, bereits diese von der Opposition selbst vorgenommene Gewichtung spricht Bände und lässt eine gewisse Einsicht dahin gehend erkennen, dass an der Entscheidung des Landtags zur Rettung der HSH Nordbank tatsächlich kein Weg vorbeigeführt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses wartet ein Berg an Arbeit mit zahlreichen Sitzungsterminen. Auch wenn ein solcher Ausschuss immer ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein wird, so habe ich dennoch die Hoffnung, dass die sachliche Aufklärung der Fakten im Vordergrund steht. Wir alle sollten uns dabei auch der Verantwortung bewusst sein, die wir mit jeder neuen Schlagzeile und mit jeder neuen Presseberichterstattung gegenüber der HSH Nordbank und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben, die derzeit um ihren Arbeitsplatz bangen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur in der Ökonomie verwendet man den Begriff der „Konsolidierung“, sondern auch in der Medizin. Hier wird er als Synonym für die Heilung von Wunden und Knochenbrüchen genutzt. Daneben bezeichnet er das Nicht-Fortschreiten von Erkrankungen. Insofern finde ich es absolut zutreffend, wenn die Ministerpräsidenten vereinbart haben, den Landesbankensektor neu zu ordnen und dabei wesentliche Konsolidierungsschritte bis zum 31. Dezember 2010 zu vollziehen. Mein Dank gilt deshalb dem Ministerpräsidenten für seinen heutigen Bericht zu diesem Thema.
Etwas verwundert darf man allerdings schon sein, wenn manch ein Redner in der April-Tagung des Landtages unter „Konsolidierung“ ausschließlich die Fusion von Landesbanken zu verstehen schien. Wer glaubt denn ernsthaft, dass die Schaffung einer neuen Mega-Landesbank mit einer Bilanzsumme von rund 2.000 Milliarden € Vorteile bei der Risikosteuerung und der Transparenz bieten würde, zumal wenn anschließend neun Bundesländer als Anteilseigner mit am Tisch sitzen? Nun kommt der Konsolidierung der Landesbanken nicht zuletzt deshalb eine Bedeutung zu, weil sie vom Bund als Voraussetzung für die Auslagerung von riskanten Papieren in eine „Bad Bank“ verlangt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Diskussionen in den vergangenen Monaten waren wir uns über Fraktionsgrenzen hinweg darin einig, dass wir im Falle von weiteren Risiken, welche die jetzt beschlossenen Kapitalmaßnahmen übersteigen, auf die Hilfe des Bundes angewiesen sind. Der
jetzt vorliegende Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers für die Einrichtung von „Bad Banks“ scheint mir jedoch noch keine derartige Hilfe zu sein. Der Hamburger SPD-Haushaltsexperte Peter Tschentscher rät deshalb mit Recht zur Vorsicht. Als Bedingung für eine Teilnahme an einer solchen „Bad Bank“ wird er in der „Welt“ vom 6. Juni mit den Worten zitiert:
„Entweder das Ausfallrisiko für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein nimmt ab, oder die Kosten sinken.“
Damit hat er recht. Beides ist bislang aber nicht ansatzweise erkennbar. Im Gegenteil, die Einbringung von Wertpapieren löst nach dem „Bad-Bank“-Gesetz unmittelbar einen erneuten zehnprozentigen Abschreibungsbedarf aus und belässt trotzdem alle zukünftigen Risiken bei den bisherigen Anteilseignern. Der Aufschrei, den wir von den Sparkassen zurzeit hören, gilt, glaube ich, genauso für uns.
Auch wenn sich der Bund mit einer sachgerechten Unterstützung der Landesbanken offenkundig weiterhin sehr schwertut, führt dennoch an einer Konsolidierung der Landesbanken kein Weg vorbei. Dabei können wir mit Selbstbewusstsein sagen: Wir in Schleswig-Holstein haben die Signale bereits richtig gestellt!
Der Vorstand der Bank hat mit der Aktion „Wetterfest“ Maßnahmen ergriffen, um effizientere Strukturen zu schaffen und Kosten zu senken. Wir haben ein Geschäftsmodell für die HSH Nordbank beschlossen, das eine Fokussierung auf solche Geschäftsfelder vorsieht, die einen klaren regionalen Bezug haben. Wir haben die Trennung von Kernbank und Abbaubank vereinbart, wobei nicht nur risikobelastete Papiere, sondern auch nichtstrategische Geschäftsfelder ausgelagert werden. Als Ergebnis dieser Maßnahmen soll die Bilanzsumme der HSH Nordbank in den nächsten Jahren um rund die Hälfte reduziert werden.
All dieses sind im medizinischen Sinne Konsolidierungsmaßnahmen, die der Heilung des Patienten HSH Nordbank dienen sollen. Darüber hinaus ist das beschlossene Konzept für weitere Lösungen kompatibel, sodass am Ende durchaus eine Fusion stehen kann, genauso aber auch eine vollständige Privatisierung. Beides würde übrigens gleichermaßen zu einer Reduzierung der Anzahl der Landesbanken führen.
Lassen Sie mich abschließend anmerken, dass damit ein Urteil über den Standort Kiel weder in dem einen noch in dem anderen Fall gefällt wird. Wir
sollten es daher der Belegschaft der HSH Nordbank ersparen, sie diesbezüglich zu verunsichern.
Herr Kollege Kubicki, können Sie mir zeigen, wo die von Ihnen oft zitierte Frist vom 30. Juni 2009 schriftlich in einem Gesetz oder sonst irgendwo - niedergelegt ist, oder handelt es sich hierbei nicht vielmehr um eine Einzelaussage des Bundesfinanzministers?
Halten Sie Einzeläußerungen eines Bundesfinanzministers für ausschlaggebend und für uns in Schleswig-Holstein maßgeblich, wo wir doch gleichzeitig sagen, wir akzeptieren es nicht einmal, wenn uns der Bundesgesetzgeber eine Schuldenbremse vorschreibt? Dagegen würden wir verfassungsrechtlich klagen. Hier machen Sie eine Einzelmeinung als maßgebliches Instrument fest.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Bericht der Landesregierung beschreibt sehr zutreffend die Situation der Sparkassen. Sie sind ein Eckpfeiler der Versorgung von Bevölkerung und mittelständischer Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen. Mit einem Anteil von über 35 % sind sie Marktführer bei der Kreditfinanzierung von Unternehmen und Selbstständigen in Schleswig-Holstein. Gerade in der gegenwärtigen Finanzmarktkrise hat sich das Drei-Säulen-Modell aus Privatbanken, Genossenschaftsbanken und öffentlichen Banken bewährt.
Zutreffenderweise wird in dem Bericht aber auch darauf hingewiesen, dass die Sparkassen einem zunehmenden Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind, dass das Zinsergebnis aller Sparkassen in Schleswig-Holstein zusammen rückläufig ist und dass Ausfallrisiken aufgrund der Wirtschaftskrise zunehmen. Deshalb ist mit steigenden Einzelwertberichtigungen zu rechnen.
Erschwerend kommt nun hinzu, dass durch Vermögensverluste im Beteiligungsportfolio - hierbei insbesondere an der HSH Nordbank - Vermögensverluste eingetreten sind, wodurch die Eigenkapitalbasis der Sparkassen reduziert und damit die Kreditvergabefähigkeit eingeschränkt wird.
Der Berichterstattung der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung am 25. April 2009 lässt sich auch entnehmen, dass die Vermögensverluste nicht nur auf die Anteile an der HSH Nordbank beschränkt
sind, sondern sich weitere Vermögensverluste aus den im Jahr 2007 erworbenen Anteile an der Berliner Landesbank ergeben haben.
Im Extremfall führen all diese Faktoren dazu, dass Sparkassen ihre Existenz nicht mehr aus eigener Kraft aufrechterhalten können, sondern zum Stützungsfall ihres Verbandes werden. Der Bericht der Landesregierung weist darauf hin, dass auch diese Extremsituation zwischenzeitlich bei einer Sparkasse im Land eingetreten ist. Im bereits erwähnten Artikel der Landeszeitung heißt es hierzu, dass die betreffende Sparkasse 130 Millionen € benötigen würde, um einer Schließung zu entgehen. Im Sicherungsfonds des Verbandes seien allerdings lediglich 80 Millionen € vorhanden, sodass zusätzlich auf die Hilfe des Bundesverbandes zurückgegriffen werden müsse.
Es liegt mir absolut fern, hier Schwarzmalerei zu betreiben. Die Stabilität und Vertrauenswürdigkeit der Sparkassen wird durch die genannten Faktoren keineswegs infrage gestellt. Wenn man aber bei der Betrachtung der Situation zu dem Ergebnis kommt, dass die Sparkassen perspektivisch zusätzliches Eigenkapital benötigen, dann geht es doch allein um die Frage, wie dieses praktisch am besten organisiert werden kann.
Die dafür zur Verfügung stehenden Alternativen sind allerdings nicht durchweg empfehlenswert: Angefangen bei einer Privatisierung à la FDP über die Inanspruchnahme des Sparkassen- und Giroverbandes auf Bundesebene bei allen zukünftigen Notlagen bis hin zu einer Eigenkapitalzufuhr durch die Träger der Sparkassen, also durch die Städte und Kreise sind das zwar alles denkbare Alternativen, die aber zum Teil mit schwerwiegenden Nebenwirkungen verbunden sind.
Der Finanzausschuss des Landtags hat deshalb in seiner Sitzung Anfang April erneut über die Möglichkeit einer Änderung des Sparkassengesetzes diskutiert. Europaminister Döring wurde beauftragt, auf Arbeitsebene Gespräche mit der EU-Kommission zu führen, um die europarechtlichen Aspekte einer Änderung des Sparkassengesetzes unter Einbeziehung der Hamburger Sparkasse auszuloten.
Daneben ist in der Sitzung aber auch durch den Vortrag der Minister Döring und Hay deutlich geworden, dass eine Einführung von Beteiligungsmöglichkeiten der öffentlichen-rechtlichen Sparkassen untereinander europarechtlich unproblematisch wäre und der bereits praktizierten Regelung in Rheinland-Pfalz entsprechen würde. Vor diesem Hintergrund bedauert die CDU-Fraktion, dass es
bislang nicht gelungen ist, eine politische Einigung über eine Änderung des Sparkassengesetztes herbeizuführen beziehungsweise der EU-Kommission einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Notifizierung vorzulegen.
Ich will ganz deutlich sagen: Für mögliche künftige Kapitalprobleme der Sparkassen tragen deshalb diejenigen die Verantwortung, die nicht einmal den ernsthaften Versuch unternommen haben, hier eine europarechtlich saubere Lösung auf den Weg zu bringen, sondern immer nur europarechtliche Bedenken vorgetragen haben.
Denn solche einseitigen politischen Vorfestlegungen und entsprechende Resolutionen sind kein geeignetes Mittel für eine pragmatische, vorausschauende und vertrauensvolle Politik, so wie wir sie als CDU-Fraktion betreiben. Sie können sich deshalb darauf verlassen, meine Damen und Herren: Wir werden die Frage nach der Verantwortung zu gegebener Zeit wieder stellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mitte Januar hat das Bundeskabinett den Pakt für Beschäftigung und Stabilität und damit das 50 Milliarden € schwere zweite Konjunkturpaket auf den Weg gebracht. Bis Ende Februar haben Bundestag und Bundesrat ihre Zustimmung erteilt. Darauf aufbauend hat die Landesregierung Mitte März den Entwurf der Förderrichtlinie für Schleswig-Holstein vorgelegt. Heute nun schaffen wir mit dem
vorliegenden Nachtragshaushalt die finanziellen Voraussetzungen, damit die in dem Pakt vorgesehenen öffentlichen Investitionen in Schleswig-Holstein zum Tragen kommen können.
In Zeiten, in denen Nachrichten sekündlich getwittert werden, mag ein Zeitraum von rund zweinhalb Monaten lang erscheinen. Bei seriöser Betrachtung kommt man aber, glaube ich, zu dem Ergebnis, dass die Politik, dass Bundes- und Landesregierung sowie die sie tragenden Koalitionen schnell, entschlossen und effizient gehandelt haben.
Auch wenn es noch einige weitere Monate dauern wird, bis Anträge gestellt und genehmigt sind, bis Aufträge vergeben sind und mit den Arbeiten begonnen werden kann, kommen diese öffentlichen Investitionen zum richtigen Zeitpunkt, nämlich dann, wenn die vielerorts noch vorhandenen Auftragsbestände abgearbeitet sind, es aber an Folgeaufträgen mangelt.
Insgesamt werden auf diese Weise 430 Millionen € zusätzlich in Schleswig-Holstein investiert, und zwar in Schulen, Kindergärten, in Hochschulen, Krankenhäuser, im Städtebau und in der Breitbandversorgung. Besonders erfreulich hierbei ist, dass uns der Bund mit 322 Millionen € dabei unter die Arme greift, sodass wir einen weiteren Teil des in der letzten Jahrzehnten aufgelaufenen Investitionsstaus in Schleswig-Holstein jetzt mithilfe des Bundes abbauen können. 70 % der Gesamtinvestitionen und damit über 300 Millionen € werden dabei in den Kommunen eingesetzt, lediglich 30 % sind für Landesprojekte vorgesehen.
Die zweite besonders erfreuliche Tatsache besteht darin, dass die zur Kofinanzierung erforderlichen Landesmittel aus der vorhandenen Rücklage bestritten werden können und damit nicht zu einer Erhöhung der Neuverschuldung in den Jahren 2009 und 2010 führen. Der Landesrechnungshof weist zu Recht darauf hin, dass es sich bei der Rücklage nicht um Geld handelt, das wir auf die Seite gelegt haben, sondern um nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen. Diese stammen aber aus dem verfassungsgemäßen Jahresabschluss 2008, woran noch einmal deutlich wird, wie erfolgreich die Politik dieser Landesregierung ist. Nur dank der konsequenten Haushaltskonsolidierung wurde uns dieser Spielraum überhaupt eröffnet.
Meine Damen und Herren, gleichwohl stellen diese erfreulichen Tatsachen nur die eine Seite der Medaille dar. Die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise wird auch in Schleswig-Holstein Spuren hin
terlassen, die sich in unserem Landeshaushalt in Form von geringeren Steuereinnahmen niederschlagen werden. Mehr Klarheit darüber wird uns die bevorstehende Mai-Steuerschätzung liefern. Für die CDU-Fraktion ist es eine absolute Selbstverständlichkeit, dass wir die daraus zu gewinnenden Erkenntnisse in unsere mittelfristige Finanzplanung einarbeiten. Nur so können wir ein klares Bild über die zukünftigen Haushaltsrisiken erlangen und dann mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern. Diese Transparenz und Offenheit bei Haushaltsangelegenheiten war und ist das Markenzeichen unseres Finanzministers Rainer Wiegard, der sich damit wohltuend von seinen Vorgängern abhebt.
Ich bin mir absolut sicher, dass es den heute eingebrachten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage einer aktualisierten mittelfristigen Finanzplanung nicht bedurft hätte, sondern dass unsere Regierung auch von sich aus tätig geworden wäre. Der nun vorliegende Antrag gibt uns aber die Möglichkeit, zuvor im Finanzausschuss darüber zu beraten, in welchem Umfang die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung vorgenommen werden soll.
Meine Damen und Herren, zu guter Letzt zum Abstimmungsverhalten der Opposition, die diesen Nachtragshaushalt im Finanzausschuss abgelehnt hat, und zwar abgelehnt hat, ohne dabei auch nur einen einzigen eigenen Änderungsantrag einzubringen! Schon das äußerst differenzierte Abstimmungsverhalten von FDP und Grünen im Bundestag und im Bundesrat war ja höchst bemerkenswert, ließ sich aber vielleicht gerade noch mit Hinweis auf die unterschiedlichen Bestandteile des Konjunkturpakets erklären. Heute geht es aber nicht um Abwrackprämien oder Steuervorteile, heute geht es ausschließlich um den Teil der öffentlichen Investitionen, und zwar insbesondere im kommunalen Bereich. Wer diesen Nachtragshaushalt dennoch ablehnt, der wird erklären müssen, weshalb er Schleswig-Holstein und unseren Städten und Gemeinden die 322 Milliarden € Bundeshilfe vorenthalten will. Wer so entscheidet, ist nicht regierungsfähig!
Eine Opposition, die in dieser schwierigen Zeit weiterhin parteitaktische Spielchen betreibt, handelt verantwortungslos. Jeder Versuch, ein solches Ver
halten zu begründen, ist nichts anderes als ein fadenscheiniger Vorwand.
Meine Damen und Herren von der Opposition, lassen Sie uns an dieser Stelle den Parteienstreit einstellen! Zum Wohl unseres Landes sollten wir hier an einem Strang ziehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schön, wie berechenbar unsere Opposition hier im Haus ist. Genau das, was wir heute hier gehört haben, habe ich vorhin mit dem Begriff „fadenscheinige Begründungen“ vorhergesagt. Sie wollen also allen Ernstes auf die 322 Millionen € Investitionshilfe des Bundes verzichten, weil Sie sagen: Wir können das nicht beschließen, solange wir nicht wissen, wie sich die Steuereinnahmen in diesem Jahr entwickeln werden.
Wir sollen auf 322 Millionen € verzichten, weil Sie sagen, die Regierung hat drei zusätzliche Stellen beantragt, die Regierungsfraktionen haben sie wieder rausgestrichen, deshalb können wir diesem Nachtragshaushalt nicht zustimmen? - Das war genau das, was ich vorhin mit verantwortungslos, mit Regierungsunfähigkeit meinte.
Sie müssen das voneinander trennen. Wir machen einen Schritt nacheinander. Wir setzten jetzt das Konjunkturprogramm um, wir sorgen jetzt für zusätzliche öffentliche Investitionen.
Die Probleme sind uns sehr wohl bewusst; das habe ich vorhin in meiner Rede auch zum Ausdruck gebracht. Deshalb werden wir die mittelfristige Finanzplanung fortschreiben. Das ist inhaltlich völlig unstrittig. Wir werden nur noch einmal im Finanzausschuss darüber zu sprechen haben, wie viel Arbeit sich die Regierung da machen muss und wie umfangreich das Ganze sein soll. Im Grunde geht es doch darum, hier die Zahlen fortzuschreiben, uns eine aktualisierte Tabelle vorzulegen. Ich denke, deshalb können wir das abschließend im Finanzausschuss beraten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zu Beginn festhalten: Die schleswig-holsteinischen Sparkassen sind trotz der Krise gut aufgestellt. Sie sind neben Privatbanken und Genossenschaftsbanken die unverzichtbare dritte Säule im Bankwesen Deutschlands, und sie tragen in vorbildlicher Art und Weise dazu bei, die Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft auch in diesen schwierigen Zeiten zu gewährleisten.
Das Anliegen der CDU-Fraktion ist es, dass das auch in Zukunft so bleibt. Diese Absicht liegt so
wohl den Überlegungen der Koalitionsfraktionen zu einer Änderung des Sparkassengesetzes als auch dem Vorschlag der Landesregierung für eine Garantieerklärung zugunsten der Sparkassen zugrunde. In beiden Fällen geht es darum, unsere Sparkassen zu stärken, indem wir für eine ausreichende Eigenkapitalausstattung sorgen. Dadurch sollen die Sparkassen in die Lage versetzt werden, auch zukünftig die Bürgerinnen und Bürger, die Handwerker und den Mittelstand vor Ort ausreichend mit Krediten zu versorgen.
Meine Damen und Herren, ich finde beide Vorschläge höchst ehrenwert. CDU- und SPD-Fraktion nehmen damit ebenso wie die Landesregierung ihre Verantwortung für unser Land und für die Bürgerinnen und Bürger wahr.
Alle Vorschläge rundweg abzulehnen, ohne dabei auch nur einen einzigen eigenen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, ist einfach zu wenig, meine Damen und Herren von den Grünen.
Auch die Opposition trägt Verantwortung für unser Land. Ich frage mich: Wo sind eigentlich die grünen Ideale und Werte geblieben, wenn Sie in der aktuellen Krise ausschließlich versuchen, daraus politisches Kapital zum eigenen Vorteil zu ziehen.
Ich glaube, damit ist zu den Diskussionsbeiträgen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN alles Erforderliche gesagt.
Herr Kollege Kubicki, ich will mich jetzt gern den Vorschlägen der FDP zuwenden,
die immerhin in der letzten Woche eigene Vorschläge unterbreitet hat. Das gilt es zunächst einmal anzuerkennen. Allerdings ist schnell festzustellen, wenn man sich diese Vorschläge anschaut, dass die damit verbundenen Fragezeichen und Probleme weitaus größer sind als die noch offenen Detailfragen aufseiten der Koalitionsfraktionen und der Landesregierung.
Nehmen wir zum Beispiel den Vorschlag, den Sparkassen ihren Anteil an der HSH Nordbank zu einem fairen Preis abzukaufen. Würde sich dieser faire Preis am aktuellen Verkehrswert bemessen
das ist die übliche Grundlage zwischen Vertragspartnern; das weiß niemand besser als die Liberalen -, dann wäre den Sparkassen damit überhaupt nicht geholfen. Ganz im Gegenteil. Denn der aktuelle Verkehrswert dürfte nach erfolgter Wertberichtigung deutlich unterhalb des bisherigen Buchwertes liegen.
Er dürfte deutlich unter dem bisherigen Buchwert liegen. Wenn dann das Land zu diesem Preis die Anteile ankauft, ergibt sich für die Sparkassen unmittelbar ein realisierter Kursverlust, der das Eigenkapital mindert und die Kreditvergabefähigkeit einschränkt.
Offensichtlich meint die FDP mit dem fairen Preis aber gar nicht den Verkehrswert, sondern sie meint einen am bisherigen Buchwert orientierten Preis.
- Ja, wir können sie aber bewerten, mithilfe von Wertgutachten können wir die Anteile bewerten.
Aber Sie meinen offensichtlich ja den bisherigen Buchwert, so wie die Anteile bei den Sparkassen in den Büchern stehen, und schlagen vor, dass das Land die Anteile zu einem derartigen Preis ankaufen soll, mit anderen Worten zu einem deutlich überhöhten Preis, der nicht dem aktuellen Wert entspricht. Dieses würde zulasten des Landes gehen und daraus würde sich unmittelbar der EU-rechtliche Tatbestand einer unerlaubten Beihilfe ergeben. Der ist doch um Längen gravierender, als es die rechtlichen Fragen sind, die bei einer Garantieoder Bürgschaftserklärung derzeit noch offen sind. Ein derart überhöhter Kaufpreis ist doch als eine unmittelbare Beihilfe viel, viel schwieriger EU-rechtlich zu lösen, als das bei einer Bürgschaftserklärung der Fall ist.
Im Übrigen gibt es noch eine weitere Konsequenz: Wenn das Land die Anteile ankauft, wird Schleswig-Holstein auf einmal zum allergrößten Aktionär der HSH Nordbank. Wenn das eintreten würde, was uns der Kollege Kubicki schon die ganzen letzten Wochen vorhersagt, nämlich dass die Anteilseigner noch weiteres Kapital zuführen müssen, dann müsste auch Schleswig-Holstein den weitaus größ
ten Teil dieser Eigenkapitalaufstockung tragen. Das wären weitere Risiken im dreistelligen Millionenbereich für das Land Schleswig-Holstein. Das kann auch die FDP nicht ernsthaft wollen.
Ich erläutere Ihnen das gern später noch einmal genauer, Herr Kollege Kubicki.
Für das Sparkassengesetz schlägt die FDP vor, dass sich alle schleswig-holsteinischen Sparkassen an einer neuen Sparkassenholding beteiligen, welche sich umgekehrt wiederum mit 25,1 % an allen Sparkassen beteiligt. Es bleibt das Geheimnis der FDP, wie auf diesem Wege auch nur eine Sparkasse einen einzigen Euro zusätzlich an Eigenkapital erhalten soll. Das ist doch ein reines Nullsummenspiel.
Dann die nächste Ungereimtheit: Entscheidungen über Beteiligungen sollen autonom vom jeweiligen Eigentümer der Sparkasse getroffen werden. Hierfür bedürfe es einer Zustimmung von 75 % des Stammkapitals. Nach den eigenen Vorschlägen der FDP verfügen zumindest die öffentlichen Eigentümer nur noch über 74,9 % - Pech, da fehlen leider 0,1 %. Also, die öffentlichen Eigentümer könnten zumindest nach den Vorstellungen der FDP nicht mehr autonom über Anteilseigner entscheiden.
Sollte es aber dennoch zu einer Beteiligung Dritter kommen, dann will die FDP auch die Beteiligung privater Aktionäre zulassen und glaubt, mit einer gesetzlichen Regelung, dass mindestens 50,1 % der Anteile von der öffentlichen Hand zu halten seien, alles geregelt zu haben.
Meine Damen und Herren, ich frage mich, warum wir uns im Augenblick über die Hamburger Sparkasse so sehr den Kopf zerbrechen, wenn das alles so einfach ist, und man nur einfach in das Gesetz hineinschreiben müsste, 50,1 % müssen bei der öffentlichen Hand liegen. Das wäre, sobald sich Private beteiligen, doch ein ganz klarer Verstoß gegen die Kapitalmarktfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Private Anteilseigner würden diskri
miniert, indem ihnen gesetzlich ein Mehrheitserwerb verboten wird. Eine solche gesetzliche Regelung ist doch anschließend das Papier nicht wert, auf dem sie steht.
Ich bin deshalb so ausführlich auf die Vorschläge der FDP eingegangen,
um gerade in der Abgrenzung aufzuzeigen, dass die Überlegungen der CDU und SPD sowie der Landesregierung deutlich realistischer sind, wirkliche Problemlösungen bieten und wesentlich geringere rechtliche Probleme aufwerfen.
Eine Änderung des Sparkassengesetzes, wie von den Koalitionsfraktionen überlegt, würde es kapitalstarken Sparkassen ermöglichen, sich an schwächeren Sparkassen mit einem Minderheitsanteil zu beteiligen. Wenn dies auf den Weg einer Kapitalerhöhung geschieht, erhalten die kapitalschwächeren Sparkassen zusätzliches Eigenkapital, also auch weitere Möglichkeiten, Kredite zu vergeben.
Die Möglichkeit eines solchen Minderheitsanteils ließe sich auf öffentlich-rechtliche Sparkassen in Schleswig-Holstein begrenzen. Man könnte auch auf die öffentlich-rechtlichen Sparkassen im gesamten Bundesgebiet diese Regelung ausdehnen. Beides wäre EU-rechtlich unproblematisch, da wir uns ausschließlich im öffentlichen Bereich bewegen. Als weitere Option könnte auch die Hamburger Sparkasse einbezogen werden, sofern man sie dem öffentlichen Sektor zurechnen kann.
Nun kennen wir alle die Situation der Hamburger Sparkasse als Gesellschaft alten Hamburger Rechts, die über keine privaten Anteilseigner verfügt, sondern quasi sich selbst gehört und außerdem gemäß ihrer eigenen Satzung auf das Allgemeinwohl verpflichtet ist. Es gibt also zumindest gute Anhaltspunkte dafür, dass sie zum öffentlichen Sektor gehört.
Eine Entscheidung hierüber wird letztlich nur die EU-Kommission treffen können. Die Entscheidung werden wir nicht treffen können. Das wir letztlich nur die EU-Kommission tun können. Deshalb plädiere ich nachdrücklich dafür, diese Frage auch nicht von vornherein zu beantworten und von vornherein diese Option auszuschließen. Sondern lassen Sie uns gemeinsam einen Gesetzentwurf einbringen, lassen Sie uns damit zur EU-Kommission gehen und unsere Entscheidung davon abhängig machen, was die EU-Kommission uns antworten wird.
Eine solche Änderung des Sparkassengesetzes wäre eine dauerhafte, strukturelle Maßnahme zur Stärkung unserer Sparkassen, indem wir neben den bestehenden Instrumenten eine weitere Option zur Stärkung ihres Eigenkapitals hinzufügen. Neben den stillen Einlagen und der Fusion zweier Sparkasse stünde ihnen dann das zusätzliche Instrument einer Minderheitsbeteiligung zur Verfügung.
Bei der von der Landesregierung erwogen Garantie- oder Bürgschaftserklärung handelt es sich im Unterschied dazu um eine akute Hilfsmaßnahme, die verhindern soll, dass die Eigenkapitalbasis der Sparkasse geschmälert wird durch die dargestellten Wertberichtigungen der HSH Nordbank. Auch hier gibt es rechtliche Fragen zu klären. Deshalb ist von der Regierung völlig zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die Sparkassen zunächst glaubhaft die Notwendigkeit belegen müssen. Es muss auch ein marktüblicher Preis als Bürgschaftsprovision gezahlt werden. Völlig klar muss auch sein, dass eine solche Bürgschaft kein vorweggenommener Kaufvertrag, sondern eine zeitlich begrenzte Wertabsicherung ist, bei der das Land im Bürgschaftsfall seine Verpflichtung auch durch die Zahlung des Differenzbetrages erfüllen kann.
Zu guter Letzt kann man von der Sparkasse auch erwarten, dass sie zunächst alle eigenen finanziellen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor das Land in die finanzielle Verantwortung genommen wird.
Ich meine, die Änderung des Sparkassengesetzes wäre genau eine solche Hilfe zur Selbsthilfe innerhalb des Sparkassensektors, und deshalb ist sie für mich auch eine Voraussetzung für eine mögliche Landesbürgschaft.
Die Lösungsvorschläge sind damit aufgezeigt. Die sorgfältige Prüfung und das konsequente Vorantreiben der geschilderten Vorhaben schließen sich gegenseitig nicht aus, sondern sie bedingen einander. Indem wir beides gleichzeitig tun, werden wir unserer Verantwortung gerecht und tun unser Möglichstes, um unseren Sparkassen in dieser Krise beizustehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Lage nicht so ernst wäre, dann könnte man das, was die Opposition hier heute Morgen geboten hat, als witzig bezeichnen. Sie kritisieren unsere Lösungsvorschläge. Gleichzeitig werfen Sie uns vor, dass wir damit nicht schneller fertig werden. Wir haben Lösungsvorschläge vorgetragen, die Sie selbst zitiert haben. Sie werfen uns vor, dass wir damit nicht fertig werden.
- Ich komme noch dazu. Bei Ihren eigenen Vorschlägen stellen Sie nicht die Frage nach der Rechtmäßigkeit und danach, ob das rechtlich umsetzbar ist.
- Ja, das ist die gleiche rechtliche Situation, die auch wir zu prüfen haben. Sie stellen sich aber hin und machen Vorschläge, gehen aber mit keinem Wort darauf ein, wie das rechtlich zu beurteilen ist. Ich komme noch zu Ihnen. Dankenswerterweise erhalte ich jetzt mehr Redezeit.
Ja.
- Sobald mir die Frau Landtagspräsidentin zusätzliche Redezeit einräumt.
Neue Geschäftsordnungsregeln! - Ich kann Ihnen das gern beantworten. Der Wissenschaftliche Dienst hat uns mitgeteilt, dass die Ausweisung von Stammkapital und die Beteiligung im öffentlichen Bereich EU-rechtlich unbedenklich ist. Das habe ich vorhin vorgetragen. Von den Koalitionsfraktionen ist überhaupt nicht von Privatisierung die Rede gewesen.
Es ging darum, zu sagen, wir schaffen im öffentlich-rechtlichen Sparkassensektor Beteiligungsmöglichkeiten. Wir machen das für die Hamburger Sparkasse nur dann, wenn sie von der EU-Kommission als öffentlich anerkannt wird. Das war die klare Aussage. Frau Kollegin Heinold, ich kann nach oben in mein Büro gehen. Dort nehme ich ein Stück Papier und schreibe darauf: Gesetzentwurf. Darunter schreibe ich Koch und Heinold. Schon haben wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf.
Es ist nett, wenn Sie sich auf interne Arbeitspapiere beziehen, die ein halbes Jahr alt sind. Die Krönung von all dem ist, dass Sie einen eigenen Vorschlag machen und diesen mit dem tollen Wort „Put-Option“ überschreiben. Heute Morgen haben Sie sich ausschweifend über die Auswüchse des Kapitalmarktes ereifert. Jetzt sagen Sie, wir machen eine Put-Option, dann haben wir kein Problem. Was ist eine Put-Option anderes als eine Garantieerklärung? - Das ist genau das gleiche wirtschaftliche Instrument!
Auch diese Put-Option können Sie nicht einfach so herüberschieben. Auch die hat einen Wert, und auch die muss von den Sparkassen bezahlt werden. Auch hier haben Sie beihilferechtliche Erklärungen. Nur weil Sie ein englisches Etikett aufdrucken, wird das nichts anderes. Das ist doch die gleiche rechtliche Situation, auch das müssten Sie prüfen.
Wir alle waren uns einig, dass wir unsere Sparkassen nicht allein stehen lassen wollen. Wir haben vom Innenminister aber auch gehört, dass unsere 15
schleswig-holsteinische Sparkassen eine rückläufige Ertragslage zu verzeichnen haben, dass die Erträge unserer Sparkassen im Bundesvergleich unterdurchschnittlich sind, und dass das alles noch ohne die Wertberichtigung der HSH Nordbank der Fall ist. Ich glaube, es ist ein Gebot der Stunde, sich über Lösungsansätze Gedanken zu machen. Das tun wir als Regierungsfraktionen.
Das tut die Regierung auch. Wir prüfen die rechtlichen Konsequenzen sorgfältig. Deshalb wird es mit uns auch keine Privatisierung geben, denn die rechtlichen Konsequenzen wären so, dass anschließend alle Sparkassen komplett in privater Hand sein könnten. Das wollen wir nicht.
Meine Redezeit ist gleich abgelaufen. Wenn Sie eh nicht mehr zuhören, dann höre ich einfach auf. - Ich wünsche allen einen guten Appetit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beantragt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Steuererhöhung in Form einer Anhebung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer.
Dieser Vorschlag knüpft an die letzte Landtagsdebatte zum beitragsfreien Kindergartenjahr an. Schon damals sprach sich die Abgeordnete Heinold dafür aus, dieses mittels einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu finanzieren. Nunmehr liegt der Vorschlag auch in Form eines Gesetzentwurfes auf dem Tisch. Der einzige Vorteil dieses schriftlichen Gesetzentwurfes besteht allerdings darin, dass ich nunmehr fünf Minuten Redezeit anstelle der drei Minuten bei der letzten Landtagsdebatte zur Verfügung habe,
um Ihnen die Gründe unserer Ablehnung zu erläutern.
Wenn man sich den Lebenszyklus eines Menschen anschaut, dann wird man feststellen, dass ganz viele Menschen zu dem Zeitpunkt ein Grundstück kaufen, wenn sie eine Familie gegründet haben, wenn Kinder geboren wurden oder wenn dieses geplant ist. Damit wird die Grunderwerbsteuer nicht ausschließlich, aber doch zu einem nennenswerten Teil von genau denjenigen jungen Familien bezahlt, die durch ein beitragsfreies Kindergartenjahr entlastet werden sollen.
Deshalb bleibt es dabei: Eine solche Finanzierung ist und bleibt eine unseriöse Mogelpackung. Wir können nicht immer weitere Staatsausgaben beschließen und diese durch immer neue Steuererhöhungen finanzieren.
Nun ist die Welt seit der letzten Landtagstagung im Oktober nicht stehen geblieben. Die Ausmaße und Gefahren der weltweiten Finanzund Wirtschaftskrise sind immer klarer zu erkennen. Wir haben das heute Morgen ausführlich diskutiert. Nur die Grünen in Schleswig-Holstein scheinen überhaupt nicht mitzubekommen, was um uns herum passiert. Überall auf der Welt wird überlegt, mit welchen Maßnahmen ein Abgleiten in eine Rezession verhindert werden kann, mit welchen Staatsaus
gaben und mit welchen steuerpolitischen Maßnahmen Konsum und Investitionen wieder angekurbelt werden können.
In dieser schwierigen Phase wollen nun SchleswigHolsteins Grüne genau diejenigen mit höheren Steuern bestrafen, die zum jetzigen Zeitpunkt trotz aller Unsicherheiten bereit sind, ein Grundstück zu kaufen, um darauf ein Haus oder auch eine neue Werkhalle zu errichten.
Was wir jetzt brauchen, sind keine Steuern, mit denen Investitionen verteuert und damit erschwert werden, sondern wir brauchen überhaupt erst einmal wieder Vertrauen und den Mut, solche Ausgaben in Angriff zu nehmen. Wir brauchen Familien, die weiterhin Häuser bauen, und wir brauchen Unternehmer, die auch zukünftig am Standort Schleswig-Holstein investieren und damit Arbeitsplätze schaffen.
Deshalb ist allein schon die heutige Debatte dazu geeignet, für weitere Verunsicherung angesichts vermeintlich drohender Steuererhöhungen zu sorgen. Wir sollten diese Diskussion deshalb schnellstmöglich beenden und den Gesetzentwurf in der Sache ablehnen.
Ich kann mir überhaupt nur ein einziges Szenario vorstellen, Frau Kollegin Heinold, in dem eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Betracht zu ziehen wäre, nämlich dann, wenn wir uns - erstens im Rahmen der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, im Rahmen der Föderalismusreform II, auf ein weitgehendes Verschuldungsverbot verständigt haben, wenn wir zweitens - dieses anschließend in der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein verankert haben, wenn - drittens - dann die vom Bund und den Ländern gewährten Zinsbeihilfen nicht ausreichen, um die Neuverschuldung in Schleswig-Holstein auf null zu senken, und wenn es uns - viertens - trotz aller Anstrengungen nicht gelingt, dieses Ziel aus eigener Kraft zu erreichen. Dann und nur dann kommt eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer überhaupt in Betracht.
Sie ist die einzige Stellschraube der Steuerpolitik, die wir als Land in eigener Zuständigkeit verändern können, und kann deshalb immer nur Ultima ratio sein.
Vorher gilt es, den von der Landesregierung erfolgreich eingeschlagenen Kurs der Haushaltskonsolidierung konsequent fortzuführen und alles dafür zu tun, um zum angestrebten Zeitpunkt, zum Jahre 2015, einen ausgeglichen Haushalt ohne Neuverschuldung zu erreichen, und zwar nach Möglichkeit, ohne dafür die Steuern zu erhöhen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Fraktionsvorsitzender Jo Wadephul hat darauf hingewiesen, dass ein beitragsfreies Kindergartenjahr, vom Land finanziert, letztlich aus Krediten bezahlt wird. Die Kollegin Heinold hat das als unseriösen Finanzierungsvorschlag gebrandmarkt. Das ist ein Missverständnis, Frau Kollegin Heinold. Das ist kein Finanzierungsvorschlag. Das ist eine nüchterne Beschreibung der Tatsachen.
Unser Ziel als Union ist es, schnellstmöglich einen Haushalt zu erreichen, der gänzlich ohne neue Schulden auskommt. Wir sind froh, dass wir dieses Ziel mit unserem Koalitionspartner jetzt vereinbaren konnten
entsprechend dem Datum, das wir als CDU immer in unserem Wahlprogramm stehen hatten, nämlich das Jahr 2015.
Einen Haushalt, der 2015 ohne Kreditaufnahme auskommt, haben wir gemeinsam vereinbart. Das ist unser Ziel, Frau Kollegin Heinold.
Interessanter fand ich, dass Sie Ihren Finanzierungsvorschlag auf den Tisch gelegt haben. Dieser Finanzierungsvorschlag lautet: Steuererhöhungen das ist Ihr Finanzierungsvorschlag - in Form einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer.
Da möchte ich Sie fragen: Ist Ihnen bewusst, wer diese Grunderwerbsteuer bezahlt? Ich möchte Ihnen sagen: Ich habe diese Grunderwerbsteuer bezahlt, als meine Frau und ich 2006 das Grundstück für unser Eigenheim gekauft haben. Warum haben wir das getan? Wir haben 2006 gekauft, weil 2005 unser erster Sohn geboren wurde. Es sind die jungen Familien, die aus ihrer Etagenwohnung ausziehen, die sich ein Eigenheim kaufen, die dann Grunderwerbssteuer bezahlen müssen. Sie versprechen also den jungen Familien: Ihr bekommt ein beitragsfreies Kindergartenjahr, müsst es aber durch eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer selber bezahlen. Das nennen Sie dann einen seriösen Finanzierungsvorschlag! Ich bitte Sie!
Es ist eine absolute Mogelpackung, jungen Familien etwas zu versprechen und gleichzeitig dieselben jungen Familien bezahlen zu lassen. Ich glaube, Sie müssen noch lange darüber nachdenken, bis Sie seriöse Finanzierungsquellen finden. Dazu sind auch die Grünen aufgefordert. Wir würden uns über Ihre seriösen Vorschläge freuen.
- Ich stelle fest, Herr Kollege Matthiessen, bisher liegen von Ihnen keine seriösen Vorschläge auf dem Tisch.
Bei der ersten Lesung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes im Juni dieses Jahres habe ich für die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf aus zweierlei Gründen kritisch betrachten: Wir haben dort zum einen einen finanzpolitischen Aspekt, der sich aus den erforderlichen Stellenhebungen zur Einrichtung der Koordinatorenstellen ergibt. Dafür sind kurzfristig 215 Beförderungen erforderlich, die bis zum Jahr 2013 einen zusätzlichen Finanzbedarf von rund 5,2 Millionen € verursachen. Im Falle einer Beibehaltung der Koordinatorenstellen über diesen Zeitraum hinaus würden weitere Kosten von rund 1 Million € pro Jahr anfallen.
Zum anderen haben wir einen schulpolitischen Aspekt zu beachten. Wir haben uns die Frage gestellt, ob und inwieweit die neu geschaffenen Koordinatorenstellen zu mehr Bürokratie und zu mehr Verwaltung führen. Dahinter steht unsere Sorge, dass die Koordinatoren nur eingeschränkt für die Unterrichtserteilung zur Verfügung stehen und dadurch weniger Unterricht und damit weniger Bildung bei unseren Kinder ankommt.
Aus diesen Gründen hat die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf eingehend erörtert.
Im Hinblick auf den Finanzbedarf für die Stellenhebungen ist festzustellen, dass dieser aus dem Einzelplan des Bildungsministeriums gedeckt wird, indem dort auf die für das Lehrerbudget gebildete Rücklage zurückgegriffen wird. Diese Vorgehensweise ist haushaltstechnisch aus unserer Sicht nicht zu beanstanden. Ich will allerdings hinzufügen, dass wir uns als CDU-Fraktion durchaus auch eine andere Verwendung dieser Rücklagenmittel hätten vorstellen können.
Im Hinblick auf die Unterrichtsversorgung ist zunächst festzustellen, dass nach derzeitigem Kenntnisstand über 500 Koordinatorenstellen im ganzen Land entstehen werden. Die überwiegende Zahl der
Schulen wird dabei über zwei bis vier Koordinatoren verfügen. An einzelnen Schulen wird es darüber hinaus einen fünften und ganz vereinzelt sogar einen sechsten Koordinator geben, nämlich dann, wenn organisatorische Verbindungen auch mit einer Grundschule und einem Förderzentrum bestehen.
Die sich daraus ergebende Auswirkung auf die Unterrichtsversorgung hängt entscheidend davon ab, in welchem Umfang diese Koordinatoren für die Wahrnehmung ihrer schulfachlichen und pädagogischen Aufgaben von der Unterrichtserteilung freigestellt werden. Das Bildungsministerium hat uns hierzu mitgeteilt, dass Lehrkräfte mit Koordinatorenfunktion eine Entlastung aus dem Zeitbudget der Schule nach den näheren Maßgaben der §§ 7 bis 9 des Leitungszeiterlasses erhalten können. Darin ist geregelt, dass bei organisatorischen Verbindungen ein Zeitbudget von drei Unterrichtsstunden für jede hinzugekommene Schulart zur Verfügung steht. Darüber hinaus gibt es ein Zeitbudget für pädagogische Arbeit und für Schulentwicklung, welches sich auf eine Unterrichtsstunde pro zugewiesene 110 Lehrerwochenstunden beläuft. Diese Zeitbudgets stehen zwar für eine Unterrichtserteilung nicht zur Verfügung, sind aber - wie man feststellen kann - einigermaßen eng bemessen. Die genannten Zeitbudgets gelten dabei pro Schule und nicht pro Koordinator, sind also unter den Koordinatoren aufzuteilen.
Aus diesen Überlegungen heraus wird die CDUFraktion heute der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen. Wir wollen damit einen reibungslosen Start der neuen Schulformen sicherstellen, denn gerade in der Einführungsphase ist ein erhöhter Koordinationsbedarf sicherlich nicht von der Hand zu weisen.
Wir werden uns allerdings die von der Regierung vorgesehene Überprüfung zum Ablauf des Schuljahres 2011/12 ganz genau anschauen. Zu diesem Zeitpunkt wird dann zu entscheiden sein, ob wir die Koordinatoren über die Eingangsphase hinaus tatsächlich weiterhin benötigen. Insofern steht der heutige Gesetzesbeschluss für die CDU-Fraktion ganz klar im Zeichen einer zeitlich befristeten Einführungslösung, ohne dass sich daraus ein Präjudiz für eine Dauerlösung ableiten ließe.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Redebeitrag der Kollegin Heinold war schon erstaunlich und hat mich dazu veranlasst, mich noch einmal zu Wort zu melden. Global gaming, sagten Sie, ist nicht das, was Sie wollen. Weltweites Spiel, um mal zu versuchen, es ins Deutsche zu übersetzen. Glücklicherweise wissen wir, dass die HSH Nordbank Glücksspiel ausschließlich im Land Schleswig-Holstein betreibt, nämlich in Form der schleswig-holsteinischen Spielkasinos. Das ist von einer Vorgängerregierung entschieden worden, dass die HSH Nordbank dieses Geschäft wahrnehmen soll.
Was sie international tut, ist internationales Geschäft. Das ist als weltweiter Marktführer im Bereich der Schiffsfinanzierung nichts Erstaunliches. Das ist und war immer eines ihrer Kerngeschäfte. Es macht den Wert dieser Bank aus, weltweites Schiffsfinanzierungsgeschäft zu betreiben. Es ist uns als Mitgliedern des Finanzausschusses, Frau Kollegin Heinold, immer auch dargestellt worden, dass die HSH Nordbank nicht nur eine norddeutsche Regionalbank ist, sondern dass sie in ihren Sparten - Schiffsfinanzierung, Immobilien, Energie - weltweit tätig ist. Dass eine Niederlassung in Hanoi besteht, das dürfte uns beide nicht überraschen. Das war uns auch vorher im Finanzausschuss bestens bekannt. Dass eine Niederlassung in New York besteht, haben wir auch vorher gewusst. Wir haben vor ein paar Wochen die Erfolgsmeldung in der Zeitung gelesen, dass die HSH Nordbank Luxuszüge in China finanziert. Auch das haben wir gewusst.
Nur was wir zu keinem Zeitpunkt erlebt haben, war der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diese Geschäfte tunlichst zu unterlassen, weil die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Geschäfte nicht will.
Das haben wir zu keinem Zeitpunkt gehört. Solange diese Geschäfte also zum Erfolg der Bank beigetragen haben, war auch die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit diesen Geschäften einverstanden und hat sie nicht beanstandet.
Auch die Kreditersatzgeschäfte, die die HSH Nordbank getätigt hat, wo sie also nicht selber Kredite vergeben hat, sondern wo sie Kreditportefeuilles oder verbriefte Forderungen erworben hat, hat sie nicht erst in den letzten zwei oder drei Jahren getan. Das Kreditportefeuille, mit dem sich die HSH Nordbank gerade im Zusammenhang mit der UBS auseinandersetzt, stammt noch aus Zeiten der Landesbank Schleswig-Holstein. Diese Verpflichtung ist schon vor vielen Jahren eingegangen worden. Damals gab es hier in diesem Land eine andere Regierung, die diese Geschäfte hätte unterbinden können. Da sind wir an genau dem gleichen Punkt, den wir heute Morgen zum Haushalt diskutiert haben. Als Sie selber Verantwortung getragen haben, hätten Sie diese Forderung, die Sie gerade eben hier aufgestellt haben - kein weltweites Geschäft -, durchsetzen können. Sie haben es nicht getan. Aber heute, wo dieses Geschäft Probleme verursacht, stellen Sie sich hier besserwisserisch hin und sagen, das ist das was wir nicht wollen.
Das ist immer sehr einfach. Es ist wirklich sehr einfach,
wenn Probleme wirklich für jeden erkennbar sind, zu sagen, das ist das, was wir nie gewollt haben, aber es vorher nicht einmal kritisiert zu haben. Da macht man es sich sehr leicht in der Politik. Da wird man der schwierigen Situation auch in keiner Weise gerecht. Da haben wir auch eine Verantwortung gegenüber der Bank. Wir haben das als Finanzausschuss immer so dargestellt bekommen, wir haben das bislang mitgetragen. Und es ist ein gewisses Maß an Unfairness, wenn man sich jetzt hinstellt und sagt, dass wir das nie gewollt haben und dass wir das der Bank vorwerfen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Thematik am heutigen Vormittag gibt es jetzt einen gewissen Bruch. Ich hoffe, es gelingt uns allen, uns jetzt gedanklich umzustellen. Wir beraten nun in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein.
Dieser Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Umsetzung der EU-Abschlussprüferrichtlinie. Deren Übernahme in nationales Recht wurde in einer bundesländerübergreifenden Arbeitsgruppe abgestimmt. Das Ergebnis wird vom Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein als sachgerecht angesehen.
Diese Umstände erklären auch, weshalb der vorliegende Gesetzentwurf nach den Ausschussberatungen im Innen- und Rechtsausschuss und begleitend im Finanzausschuss weitgehend unverändert gegenüber der ersten Lesung geblieben ist. Ich will deshalb auf die entsprechenden Bestandteile des Gesetzentwurfs auch nicht näher eingehen.
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus allerdings auch einige Punkte, die in keinem Zusammenhang mit der EU-Abschlussprüferrichtlinie stehen. Hierbei handelt es sich zum einen um die Neuregelung des § 28 betreffend die Verwendung von Überschüssen. Zukünftig ist eine Abführung von bis zu 35 % des Jahresüberschusses an den Träger zulässig. Bisher war die Ausschüttung - in Abhängigkeit von der Höhe der vorhandenen Sicherheitsrücklage - dagegen auf maximal 25 % beschränkt.
Zum anderen wird in § 5 die Genehmigung von Baukosten für den Neubau des Sparkassengebäudes durch die Vertretung des Trägers gestrichen. In den §§ 5 und 10 wird hingegen neu die Anforderung aufgenommen, dass der Vertretung des Trägers die Gelegenheit gegeben werden muss, vor der Schließung von Zweigstellen eine Stellungnahme abzugeben.