Roger Lewentz

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Last Statements

....................... 7563 Abg. Gordon Schnieder, CDU:......... 7564 Abg. Hans Jürgen Noss, SPD:.......... 7566, 7567 Abg. Heribert Friedmann, AfD:......... 7567
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Brand- und Katastrophenschutz ist ein wesentlicher Stützpfeiler der Inneren Sicherheit in unserem Land. Mit unserem Gesetzentwurf passen wir die maßgebliche rechtliche Grundlage, das Brand- und Katastrophenschutzgesetz, an die Bedürfnisse der Praxis an.
Wir werden diesen für unsere Bevölkerung so wichtigen Bereich damit zukunftsfähig ausrichten. Nach den Novellen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, des Verfassungsschutz- und des Rettungsdienstgesetzes gehen wir heute die Weiterentwicklung des nächsten wichtigen Bausteins der Sicherheit in unserem Land mit einem umfassenden Gesetzentwurf an.
Ich möchte auch an dieser Stelle ausdrücklich erneut den Koalitionsfraktionen danken; denn wir haben dann alle Gesetze der Inneren Sicherheit zukunftsfest aufgestellt. Ich
glaube, das ist gerade in der heutigen Zeit sehr, sehr wichtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, Sie alle haben sich mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt. Ihm liegt eine intensive Anhörung zugrunde. Viele wichtige Ideen und Anregungen der verschiedenen Akteure haben dabei ihren Weg in den heute vorliegenden Entwurf gefunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wichtiges Anliegen von mir und der Landesregierung ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf. Ehrenamtlicher Dienst – damit sind wir natürlich bei unseren Freiwilligen Feuerwehren – ist für den Einzelnen auf Dauer nur leistbar, wenn dieser Dienst für unser Gemeinwesen auch mit beruflichen Anforderungen in einer auch durchaus komplizierter gewordenen Berufswelt in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen ist.
Dies ist am besten im Dialog mit der Wirtschaft als privatem Arbeitgeber sicherzustellen. Deshalb werden wir den Abschluss öffentlich-rechtlicher Partnerschaftsvereinbarungen zwischen den kommunalen Aufgabenträgern und den Betrieben nun ausdrücklich zulassen.
Gleichzeitig soll mit der Neuregelung die Belastung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und damit auch ihrer Arbeitgebenden in zumutbaren Grenzen gehalten werden. Amtshilfe durch die Feuerwehren soll nur noch mit Kräften geleistet werden, die keinen besonderen Arbeitsplatzrisiken ausgesetzt sind.
Durch die Flexibilisierung der Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige wird man besser als bisher den demografischen Wandel einerseits und den örtlichen Bedürfnissen andererseits Rechnung tragen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist mittlerweile auf allen Ebenen verinnerlicht. Wir müssen je nach Geburtsjahrgang bis 67 arbeiten. Das ist eine Normalität in der Arbeitswelt, und wir haben die Chance, dies bei unseren Feuerwehren nachzuvollziehen und damit auch die Tagesalarmierungsbereitschaft zu verbessern.
Ich will aber auch sagen: Dies geht nur dann – es ist freiwillig –, wenn die Zustimmung auch vor Ort erfolgt. Es ist also kein Recht, sondern es ist die Möglichkeit, es freiwillig verlängert zu bekommen; und das ist auch gut.
Weiterhin wollen wir die Befugnisse der Einsatzleitung erweitern, deren Anordnungen künftig bei Gefahr in Verzug sofort vollziehbar sind. Zur Gewährleistung einer wirksamen Gefahrenabwehr werden zudem die Eingriffsmöglichkeiten, beispielsweise nach schweren Unfällen in Industrieanlagen oder Kraftwerken, deutlich erweitert.
Der Katastrophenschutz wird an moderne Entwicklungen angepasst. Die neuen Fachbereiche Wasserrettung und psychosoziale Notfallversorgung berücksichtigen neuere Ent
wicklungen im Katastrophenschutz und erweitern die Hilfeleistungsmöglichkeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Feuerwehrund Katastrophenschutzschule erhält mit Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie einen neuen, einen passenden Namen. Diese wichtige Einrichtung trägt künftig schon im Namen, dass sie mehr ist und schon immer – darauf lege ich Wert – mehr war, als eine reine Lehrstätte für Einsatzkräfte. Sie ist ein Kompetenzzentrum für den Brandund Katastrophenschutz insgesamt für unser Land.
Deswegen ist die Bezeichnung Akademie auch richtig.
Für die Kommunen besonders wichtig sind die vorgesehenen Vereinfachungen beim Kostenersatz. Die Abrechnungsverfahren werden insbesondere durch landeseinheitliche Kostenpauschalen für Einsatzfahrzeuge deutlich vereinfacht.
Das Anhörverfahren hat gezeigt, wir legen Ihnen heute einen durchdachten und praxisorientierten Entwurf vor. Vor allem die kommunalen Spitzenverbände haben sich für die Übernahme vieler Anregungen ihrer Mitglieder, insbesondere zur Vereinfachung des Kostenersatzes, ausdrücklich bedankt. Auch Änderungsvorschläge weiterer Verbände haben wir berücksichtigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend ist festzuhalten, dass dieses Gesetz den Brand- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz weiterentwickeln wird und wir der Praxis ein zukunftsfähiges Gesetz an die Hand geben werden.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der bundesweite Warntag war und ist eine bundesweite Übung, die seit diesem Jahr auf der Grundlage des Beschlusses der 210. Innenministerkonferenz vom 12. bis 14. Juni 2019 nunmehr jährlich abgehalten wird.
Der Warntag wurde unter Federführung des Bundes zusammen mit den Bundesländern vorbereitet und diente der technischen Erprobung des vor allem zu Zivilschutzzwecken vorgehaltenen modularen Warnsystem des Bundes, abgekürzt MoWaS, mit den hieran angeschlossenen Warnmitteln. Der bundesweite Warntag hat die wertvolle, natürlich aber auch enttäuschende Erkenntnis geliefert – auch das gehört zu einem Probelauf dazu –, dass technische Probleme und das Nutzerverhalten zu einer Beeinträchtigung des Gesamtsystems MoWaS des Bundes geführt haben.
Die Betreiberfirma mecom GmbH und das BBK – das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – arbeiten mit Hochdruck daran, diese Problematik technisch auszuräumen.
Zu Frage 1: Die für die Warnung der Bevölkerung zuständigen Aufgabenträger in den Ländern waren eingeladen, an diesem Tag ihre weiteren Warnmittel, die nicht über MoWaS ausgelöst werden, zu testen. In Rheinland-Pfalz sind dies die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden. Welche Aufgabenträger mit welchen Warnmitteln teilgenommen haben und bei wie vielen teilnehmenden Aufgabenträgern die Warnsysteme nicht funktionierten, ist der Landesregierung noch nicht bekannt. Das wird natürlich nachgearbeitet.
Die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverantwortung und Selbstverwaltung eigenverantwortlich, wie und in welchem Umfang sie ihre Bevölkerung warnen und welche Warnmittel sie dafür vorhalten und einsetzen.
Zu Frage 2: Am bundesweiten Warntag war die klare Vorgabe an alle Teilnehmer, dass ausschließlich der Bund die Warnung über MoWaS versendet und damit alle angeschlossenen Warnmittel wie zum Beispiel Warn-Apps, Radio, Fernsehen, Websites und Stadt-Werbetafeln aktiviert. Die Aufgabenträger durften – wie zu Frage 1 ausgeführt – ihre örtlichen, nicht über MoWaS auszulösenden Warnmittel wie zum Beispiel Sirenen, Lautsprecherdurchsagen und direkt auslösende Warn-Apps erproben.
Entsprechend hatte die Landesregierung selbst über die Mitwirkung im Rahmen der Vorbereitung des bundesweiten Warntags und der mit dem Bund eng abgestimmten Pressearbeit hinaus keine Befugnisse, insbesondere nicht hinsichtlich des durch den Bund vorgehaltenen Warnsystems MoWaS und der am Warntag aufgetretenen technischen Probleme. In Rheinland-Pfalz wurde die Vorgabe, dass nur der Bund die Warnung über MoWaS versendet, eingehalten.
Zu Frage 3: Beschwerden von Kommunen bezüglich Installationen, Wartung und Instandsetzung von Warnsystemen
liegen der Landesregierung aktuell nicht vor.
Zu Frage 4: Im Rahmen der Einführung der digitalen Alarmierung für die Feuerwehren, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz wird auch die neue leistungsfähige digitale Ansteuerungstechnik für die Sirenen vom Land mit 50 % der Anschaffungskosten bezuschusst. Die Auslösung der Sirenensignale zur Warnung der Bevölkerung ist mit der neuen Technik problemlos möglich.
Das Land Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2015 für seinen Zuständigkeitsbereich eine KATWARN-Lizenz für 17.850 Euro erworben. Nutzer der Lizenz können alle Behörden des Landes Rheinland-Pfalz sein. Derzeit nutzen neben dem Innenministerium die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, das Landesamt für Umwelt – mit Blick auf Hochwassermeldungen – und das Landesamt für Bergbau und Geologie – für Erdbebenmeldungen – KATWARN. Die Kosten für den oben genannten Bereich der Landeswarnungen KATWARN belaufen sich auf jährlich 3.570 Euro.
In den Jahren 2015 und 2016 hat die Landesregierung zudem die Anschaffung eines ergänzenden Katastrophenschutzwarnsystems durch die kommunalen Aufgabenträger mit 40 % der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 7.140 Euro, gefördert. 25 Landkreise und kreisfreie Städte haben daraufhin im Rahmen dieser Förderung KATWARNLizenzen erworben.
Weiterhin finanziert das Land den Betrieb der MoWaSAnlagen bei sieben Integrierten Leitstellen und am Standort der Berufsfeuerwehr Mainz mit einer Gesamtsumme der Betriebskosten in Höhe von jährlich 159.620,68 Euro. Die MoWaS-Anlagen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und im Lagezentrum der Landesregierung werden aufgrund der Zuständigkeit für den Zivilschutz durch den Bund finanziert.
Nach dem durch alle Bundesländer hart kritisierten Rückzug des Bundes aus seiner originären Verantwortung für den Katastrophenschutz hat das Land freiwillig einen Teil der vom Bund eingestellten Förderung übernommen. Eine erkennbare Rückbesinnung des Bundes auf seine eigentliche Verantwortung im Katastrophenschutz wird unsererseits ausdrücklich begrüßt.
Ich war einer derjenigen, die in der Innenministerkonferenz sehr darauf gedrungen haben. Ich habe in meiner früheren Tätigkeit in einem Bundesamt, das der Bundeswehrverwaltung zugeordnet war, schon als junger Mann Katastrophenschutzübungen mitgemacht und war einer der Beauftragten im Katastrophenschutz im unteren System. Ich halte viel davon, dass regelmäßig geübt wird, damit das Bewusstsein vorhanden ist und man sich darauf einstellt, dass solche Dinge geschehen können.
Deswegen ist dieser Warntag mit seinem enttäuschenden Ergebnis trotz allem richtig, damit wir endlich eine Bilanz bekommen, wo wir eigentlich stehen. Deswegen wird das in der Innenministerkonferenz und in Rheinland-Pfalz mit den Kreis- und Stadtfeuerwehrinspekteuren als denjenigen nachgearbeitet, die vor Ort den direkten Blick darauf und die Kenntnis über die Anlagen in den jeweiligen Kreisen und Städten haben. Natürlich wollen wir im September 2021 zeigen, dass viel, viel mehr geht, als wir jetzt hinbekommen haben.
Es gibt Fehler, die uns aus anderen Bundesländern berichtet wurden. Man hat vorher wirklich mehrfach darauf hingewiesen, die Dinge nicht parallel zu machen, sondern zunächst MoWaS starten zu lassen. Das ist dort nicht eingehalten worden. Ich glaube, aus guten Beweggründen, denn man wollte sofort ein aktiver Teil sein. Das hat das System zum Umkippen gebracht. Ich kann Ihnen die Erkenntnisse nicht sagen, aber wir werden viele Erkenntnisse gewinnen. Ich hoffe, dass wir Mängel so schnell wie möglich abstellen können, damit wir das, was bis Anfang der 90er-Jahre selbstverständlich war, ein flächendeckendes, die ganze Bundesrepublik warnendes System – damals war es das Sirenensystem, heute gibt es natürlich modernere Mittel – in dieser Mischung wieder hinbekommen, damit wir bei anstehenden Katastrophen unsere Bevölkerung warnen können.
Ich nehme an, Sie werden mir zugehört haben.
Ich habe zur Auslösung und der Verantwortung des Bundes alles gesagt.
Ich habe das eben ausgeführt.
Also ich kann mir jetzt überlegen, ob das schon die Aufforderung ist, es zu tun oder es selbst anzumelden, wenn wir die Erkenntnisse haben.
Wenn wir die Erkenntnisse haben, werden wir im Innenausschuss berichten.
Verehrte, liebe Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der sogenannten AfD
zielt darauf ab, den E-Sport gleichermaßen wie den klassischen Sport steuerlich zu fördern.
Unter E-Sport versteht der Antrag dabei jegliche Mehrspieler-Videospiele. Dies schließt neben reinen Sportsimulationen bzw. virtuellen Sportarten auch Kriegs- und Kampfspiele mit ein. Es ist jetzt viel dazu gesagt worden. Natürlich muss dies auch mit Blick auf die Suchtgefahr ganz besonders bewertet werden, natürlich vorab, bevor man weitere Entscheidungen in die Diskussion bringt.
Bevor ich direkt auf den Antrag eingehe, möchte ich auf die bereits erfolgte Besprechung der Großen Anfrage „E-Sports, Gamerszene und Spielentwicklung“ vom 30. Oktober 2019 im Innenausschuss verweisen. Inhaltlich ist bereits dort auf beide Fragen – die Anerkennung im organisierten Sport und die Frage der Gemeinnützigkeit – eingegangen worden. Insofern ist dieser Antrag in seiner Thematik nicht neu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anerkennung von E-Sport als Sport fällt nach unserem Selbstverständnis in die Autonomie des Sports. Der DOSB hat auf der Basis eines Rechtsgutachtens seine Positionierung im Umgang
mit elektronischen Sportsimulationen umschrieben und auch im Hinblick auf eine moderne und zukunftsorientierte Verbandsentwicklung die Chancen und Risiken von virtuellen Sportarten für den organisierten Sport bewertet.
Ich bin aber davon überzeugt, dass man dort auch die zukünftige Entwicklung des E-Sports genau beobachten und eine gewissenhafte Abwägung vornehmen wird, ob er sich in das an körperlicher Bewegung orientierte Gefüge der Sportorganisationen einpasst und dabei auch die Interessen der übrigen Mitglieder in den Sportorganisationen sowie deren Selbstverständnis berücksichtigt werden. Auch ich nenne den Schachsport als zu beurteilende Vergleichsgröße.
Rheinland-Pfalz übernimmt in den kommenden zwei Jahren den Vorsitz in der Sportministerkonferenz (SMK). Ich werde gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen den engen Austausch mit dem DOSB bei der nächsten SMKSitzung und bei den Sitzungen, die dann ab dem Jahr 2021 folgen werden, fortsetzen. Ich beabsichtige darüber hinaus, den Umgang mit elektronischen Sportsimulationen zu einem Schwerpunkt im SMK-Vorsitz zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ob der sogenannte E-Sport gemeinnützigkeitsrechtlich unter den klassischen Sportbegriff fällt oder Kraft Fiktion mit diesem gleichzusetzen sein wird, wird seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert und war ebenfalls bereits Gegenstand der eben genannten Großen Anfrage.
Die Frage, ob es sich beim E-Sport um eine gemeinnützige Tätigkeit im Sinne des Sports handelt, ist aus Sicht der Landesregierung heute zu verneinen. E-Sport ist heute nicht unter den allgemeinen Sportbegriff zu fassen.
Insbesondere die ablehnende Haltung des DOSB, die Frage von Suchtverhalten im Zusammenhang mit Computerspielen sowie die Definition des Sports nach der jüngsten Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum IPSC-Schießen vom 27. September 2018, wonach – ich zitiere – „Sport (...) in erster Linie der Gesundheitsförderung [diene] und (...) so einen Beitrag zur Volksgesundheit [leiste]“, sprechen im Augenblick dagegen.
Darüber hinaus würde auch die Veranstaltung von gewaltverherrlichenden sowie lediglich der Unterhaltung dienenden Videospielen steuerbegünstigt, solange diese nur von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle für den deutschen Markt freigegeben wären. Die sogenannte AfD geht offensichtlich bereits dann von der Förderungswürdigkeit aus, wenn ein Videospiel an Jugendliche abgegeben werden darf, und möchte die Steuerbegünstigung damit letztlich in die Hände der USK legen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem auf die Gleichbehandlung von E-Sport mit dem klassischen Sport im Gemeinnützigkeitsrecht gerichteten Antrag der sogenannten AfD kann nach alledem so nicht zugestimmt werden. Dass mit der Anerkennung von E-Sport das Vereinsleben gefördert würde und ausschließlich Spiele gefördert
würden, deren Abgabe an Jugendliche nicht verboten ist, reicht aus Sicht der Landesregierung nicht aus, um die Förderung dieser Tätigkeit und mittelbar die Entwickler von Videospielen mit Steuermitteln zu rechtfertigen.
Die Entwicklung der virtuellen Sportarten und die Diskussion zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem eSport-Bund Deutschland e. V. werden die Landesregierung und ich als künftiger SMK-Vorsitzender weiterhin eng begleiten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist heute ein guter Tag. Wir schließen die nächste Runde der Erfolgsstory, Innere Sicherheit in Rheinland-Pfalz, gut ab.
Innere Sicherheit in Rheinland-Pfalz bedeutet, wir sind stets rechtssicher und äußerst aktuell aufgestellt. Wir haben in kurzer Zeit das Verfassungsschutzgesetz, das Rettungsdienstgesetz, das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz und heute das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz angepackt. Ich will mich bei der Koalition bedanken. Das ist eine enorm starke Leistung unserer Koalition der drei Fraktionen. Vielen herzlichen Dank dafür.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das POG wurde zuletzt im Jahr 2017 novelliert. Bereits damals wurden auch mit Blick auf die Gefahren des internationalen Terrorismus die Befugnisse der Polizei Rheinland-Pfalz gestärkt, und zwar deutlich.
So wurden beispielsweise Rechtsgrundlagen für die anlassbezogene Kennzeichenfahndung und die Bestandsdatenauskunft geschaffen. Rheinland-Pfalz verfügt daher bereits heute über ein sehr modernes Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Damit gewährleisten wir die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehört aber noch viel, viel
mehr.
Sie erinnern sich an die Jahre 2015, 2016 und 2017, in denen wir diese schrecklichen islamistisch motivierten Terroranschläge in Europa hatten. Als erstes Bundesland haben wir damals mit dem ersten Sicherheitspaket schnell reagiert. Das war für die Republik wegweisend. Wegweisend war auch unsere Aufstellung: lebensbedrohliche Einsatzlagen, eine fünftägige Zusatzausbildung für alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Wechselschichtdienst.
Die Entscheidung, einen weiteren Standort für unsere Spezialkräfte in Rheinland-Pfalz einzurichten – grenznah in Richtung Belgien –, war eine wichtige und gute Entscheidung. An dieser Stelle darf man noch einmal in Erinnerung rufen: Wir waren mit Hessen die Ersten, die die Bodycam eingeführt haben. Wir sind das erste Bundesland, das flächendeckend Taser, also Distanz-Elektroimpulsgeräte, eingeführt hat. Wir führen gerade eine neue Mitteldistanzwaffe ein. Wir haben die neuen Streifenwagen Audi A 6 und – das ist die Grundlage für die Innere Sicherheit – mit 580 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern Rekordeinstellungen.
Ihr müsst Euch die Energie für den Applaus noch ein kleines bisschen aufsparen;
denn der Halbsatz, der jetzt kommt, ist sehr wichtig: Liebe Kolleginnen und Kollegen, das führt dazu, dass wir im nächsten Jahr 9.500 – da wir davon ausgehen dürfen, dass der Haushalt für das Jahr 2021 Zustimmung erfahren wird – und im Jahr 2024 erstmals in der Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz über 10.000 ausgebildete Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ergebnis ist bereits heute sichtbar: höchste Aufklärungsquoten, geringste Kriminalitätsbelastung seit 25 Jahren. Damit kann man sich dem Urteil der Bürgerinnen und Bürger stellen.
Ich bin sehr froh, dass die Anhörung ergeben hat: Dieses POG ist systematisch, transparent und normenklar im Sicherheitsrecht des Landes Rheinland-Pfalz. Es ist ein POG, das sehr genau im Blick hat, dass wir einen Rechtsstaat mit Bürgerfreiheiten haben, die wir natürlich auch in unserer polizeilichen Rahmengesetzgebung widerspiegeln wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die
Dinge, die wir aus europäischem Recht, Bundesrecht und Urteilen vorgegeben bekommen haben, sehr erfolgreich umgesetzt. Ich möchte mich an der Stelle noch einmal herzlich bei der Koalition bedanken, die neue Hinweise auf Veränderungsnotwendigkeiten sehr zeitnah aufgegriffen hat.
Erinnern Sie sich daran: In Rheinland-Pfalz gab es Großveranstaltungen wie Rockkonzerte. Bei einer mussten wir reagieren, weil dort die Sicherheitslage – Stichwort „Terrorismusgefahr“ – nicht eindeutig war. Das ist uns gelungen.
Wir verfügen jetzt über neue Regelungen für mehr Rechtsund Handlungssicherheit in der Frage, wie wir im Vorfeld mit Menschen umgehen, die bei Großveranstaltungen auf dem Veranstaltungsgelände beruflich tätig sind. Auch das ist eine Normierung, die wir jetzt aus einem Anlass, den wir in Rheinland-Pfalz leider zur Kenntnis nehmen mussten, auf den Weg bringen. Sie wissen, diese Großveranstaltung in der Eifel musste damals unterbrochen werden, was zu sehr großen Diskussionen geführt hat. Für uns war an der Stelle – nicht nur bei Naturkatastrophen – die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher oberstes Maß aller Dinge.
Ich freue mich sehr, dass wir diese Neuaufnahme – Stichwort „Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ – vornehmen konnten. Es ist sicherlich gut und rundet die Einsatzfähigkeit unserer Sicherheitsorgane im Land ab, dass den Vollzugskräften der Zollverwaltung eine Eilzuständigkeit gegeben werden konnte.
Zum kommunalen Vollzugsdienst kann ich so viel sagen: Das sind fleißige und engagierte Kolleginnen und Kollegen, die im Reigen der Inneren Sicherheit entlang ihrer Größenverhältnisse eine wichtige Rolle spielen. Es ist aber mehrfach gesagt worden, die Bachelorausbildung bei unserer Polizei ist ein dreijähriges Hochschulstudium. Die Damen und Herren des Vollzugsdienstes absolvieren eine zehnwöchige Ausbildung. Dem haben wir also im Interesse der Rechtssicherheit und den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber absolut Rechnung zu tragen.
Wenn die kommunalen Spitzenverbände auf uns zukommen und die Ausbildung gerne erweitern wollen, sodass man am Ende einer wirklich deutlich erweiterten Ausbildung sagen kann, es gibt mehr mögliche Einsatzinstrumente als bisher, stehe ich dem sehr offen gegenüber. Wir würden selbstverständlich auch einen Teil dieser Ausbildung gerne über die Hochschule der Polizei durchführen, weil sie ein Teil der Inneren Sicherheit in Rheinland-Pfalz ist. Da es aber diese deutliche Unterscheidung gibt, können wir nicht auf alle Wünsche reagieren. Das haben wir mehrfach ausgeführt.
Gerade in der Corona-Pandemie gilt den Damen und Herren bei den kommunalen Vollzugsdiensten ein Dank.
Die Bodycam ist als Schwerpunkt behandelt worden. Ich habe bewusst noch ein paar andere Punkte genannt. Innere Sicherheit wird nicht nur über tragbare Kameras dargestellt. Sie haben eine wichtige Rolle. Deswegen waren wir
Vorreiter.
Ich kann mir vorstellen, dass dann auch die Menschen Rechtssicherheit erhalten, in deren Wohnung die Polizei aus guten Gründen eindringen musste; denn die Daten von Menschen, die sagen, ihre Wohnung ist verletzt worden, sind von Anwältinnen und Anwälten nutzbar. Darüber können wir diskutieren, wenn die Urteile aus anderen Bundesländern vorliegen, in denen die Verfassungsmäßigkeit momentan überprüft wird.
Ich möchte noch einmal sagen: Wir haben in RheinlandPfalz ein sehr, sehr hohes Datenschutzniveau, das wir mit diesem POG noch einmal fortschreiben. Das ist sehr wichtig und sehr gut. Auch ich habe mich sehr gefreut, dass es in dieser Anhörung so unglaublich viel Zustimmung zu unseren Vorstellungen und Überlegungen gegeben hat, sodass ich mit gutem Gewissen sagen kann: Ich freue mich, wenn das POG heute in der Form verabschiedet wird.
Herzlichen Dank.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zur Erhöhung der Attraktivität des Polizeiberufs gibt es seit Langem die Forderung nach der Einführung einer Freien Heilfürsorge für alle rheinland-pfälzischen Polizeibeamtinnen und -beamten.
Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag auf die Prüfung der Einführung einer Freien Heilfürsorge im Polizeibereich geeinigt, die neben der Klärung der finanziellen Effekte für den Landeshaushalt auch die Auswirkungen auf die Gesundheitslandschaft vor allem bei den Polizisten berücksichtigen soll.
Auf dieser Basis wurde der Rechnungshof durch die Landesregierung um eine vergleichende Betrachtung von Beihilfe
und Heilfürsorge für Polizeibeamte und um Bewertung der finanziellen Auswirkungen einer möglichen Systemumstellung für den Landeshaushalt gebeten. Aus der beratenden Äußerung des Landesrechnungshofs vom September vergangenen Jahres geht hervor, dass sich im Vergleich zur Beihilfe Mehrkosten in Höhe von zum heutigen Zeitpunkt bis zu 6,3 Millionen Euro ergeben würden. Werden noch die Kosten für die Altfälle beim Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT) berücksichtigt, müsse man von 7,1 Millionen Euro ausgehen.
Dabei ist zur Kenntnis zu nehmen, dass für diese vergleichende Betrachtung lediglich 80 % der Beihilfefälle des Referenzjahrs herangezogen wurden. Das heißt, diese 7,1 Millionen Euro sind unterm Strich noch nicht einmal die endgültigen Kosten.
Auch bei einer umfassenden Einführung der Heilfürsorge muss der finanzielle Aufwand des Landes mit Blick auf die Gesamtorganisation und die politische Gesamtverantwortung vertretbar bleiben. Ein großes Anliegen der Landesregierung ist es, im Sinne der Gesundheit der Beamtinnen und Beamten insbesondere für diesen Personenkreis ein gutes, möglichst risikofreies Produkt mit einer durchdachten Finanzierung zu erarbeiten. Deshalb wurde ein Arbeitsstab „Heilfürsorge“ aus Vertretern des Innenministeriums, der Polizeibehörden sowie Vertreterinnen und Vertretern des Hauptpersonalrats gebildet.
Ich glaube, insbesondere die regierungstragenden Fraktionen – aber ich habe es auch von den anderen Kolleginnen und Kollegen gehört – sind sich einig, es muss klar sein: Welche medizinischen Leistungen sollen von dieser Heilfürsorge abgedeckt sein? Welche Kosten werden für die Polizeibeamtinnen und -beamten entstehen? Soll die Möglichkeit eingeräumt werden, zwischen den Systemen zu wechseln? Das sind Fragen, die am Ende Kostenstrukturen und Verlässlichkeiten entscheidend mitprägen.
Nach unserer Auffassung sollte nur ein solches Heilfürsorgemodell umgesetzt werden, das zwar den Landeshaushalt nicht zusätzlich belastet, aber gleichzeitig einen Mehrwert für die Polizeibeamtinnen und -beamten darstellt. Die Gestaltung eines solchen Modells ist jedoch komplexer als oft dargestellt. Dies zeigt sich schon daran, dass sich heute schon die in anderen Bundesländern existierenden Modelle beim Eigenanteil und dem Umfang der Leistungskataloge deutlich unterscheiden. Auch die Frage, was nach der Pensionierung geschieht, wird oft ausgeblendet. Die zusätzlichen Kosten für jede Einzelne und jeden Einzelnen, die durch eine volle Anwartschaft entstehen würden, müssen ebenfalls bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Lassen Sie mich abschließend kurz auf die Forderung eingehen, die Heilfürsorge auch auf hauptamtliche Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte zu erstrecken. Diese Frage kann nach Auffassung der Landesregierung erst dann geklärt werden, wenn feststeht, ob ein Heilfürsorgemodell gefunden werden kann, das trotz seiner Kostenneutralität von der großen Mehrheit der Polizeibeamtinnen und -beamten als attraktiv empfunden
wird und eine hervorragende medizinische Versorgung weiterhin gewährleistet. Mit anderen Worten, erst wenn wir wissen, wie ein Heilfürsorgemodell nach seiner Einführung angenommen wird, macht es Sinn, sich mit der möglichen Erstreckung auf andere Berufsgruppen zu beschäftigen.
Ich finde, der Weg, mit dem Hauptpersonalrat, also mit den Vertreterinnen und Vertretern unserer Polizeibeamtinnen und -beamten, sowie den Expertinnen und Experten dies alles zu erarbeiten, ist der richtige. Wir wollen, wenn es möglich ist – die Kriterien habe ich genannt –, ein solches Modell einführen, weil es der einzelnen Beamtin, dem einzelnen Beamten auch finanzielle Vorteile bringen kann. Das halten wir für richtig. Es muss aber in der gesamten Fragestellung so sein, dass wir nicht am Schluss Verantwortung dafür haben, ein neues System eingeführt zu haben, welches sich nach einiger Zeit als für den Einzelnen, für die Einzelne nachteilig erweist. Deswegen ist es ein etwas längerer Prozess.
Wir sind dem Rechnungshof dankbar für die Ergebnisse, die er uns zugeleitet hat; sie fließen in die Berechnungsmodelle mit ein. Das ist im Moment der Sachstand, den ich berichten kann. Für ernsthafte Gespräche würde schon die Personalvertretung sorgen. Diese sollen zielführend sein. Am Ende muss das Ergebnis stimmen.
Vielen Dank.
Ich will noch einmal betonen – nicht, dass hier ein falscher Eindruck entsteht –, unsere Beamtinnen und Beamten, damit auch die Polizeibeamtinnen und -beamten, arbeiten in einem hervorragenden System der Beihilfe. Viele Menschen draußen wären froh, Teil des Beihilfesystems zu sein.
Ich glaube, das darf man an der Stelle ausdrücklich betonen.
Ich sage noch einmal: 7 Millionen Euro sind auch für den rheinland-pfälzischen Landeshaushalt viel Geld. Deswegen muss das sehr genau untersucht werden. Wir müssen einen Weg finden, so wie ich ihn eben aufgezeigt habe.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Herber, mit dieser Rede haben Sie gezeigt, dass aus Ihnen auch nicht mehr als ein Seiteneinsteiger geworden ist.
Ich möchte mich bei Jens Guth herzlich bedanken. Das war eine glasklare sozialdemokratische Rede. Ich stimme auch Monika Becker zu, keine Überhöhung emotionaler
Debatten, das ist hier völlig fehl am Platz. Deswegen argumentiere ich auch nicht aus Amerika heraus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, da sind wir uns in diesem Hohen Hause alle einig. Rechtsextreme und dieser vermummte schwarze Block sind alles gefährliche, undemokratische Staatsfeinde.
Die Polizei steht mittendrin bei der Bekämpfung beider Extreme.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie übernimmt eine Regierung, in dem Fall die von unserer Ministerpräsidentin geführte Landesregierung, Verantwortung gegenüber ihrer Polizei?
Das geschieht zum einen, indem wir die Polizei optimal ausstatten. Es ist mehrfach gesagt worden. Wir werden im nächsten Jahr 9.500 ausgebildete Polizeibeamtinnen und -beamte in diesem Land haben.
In der nächsten Legislaturperiode werden wir 10.000 Polizeibeamtinnen und -beamte haben. Das ist eine Zahl, die wir noch nie erreicht haben.
Das liegt an Rekordeinstellungszahlen. Das ist die Entscheidung der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Dafür sage ich als Innenminister ein herzliches Dankeschön.
Ausweislich aller Stellungnahmen aller Gewerkschaften der Polizei ist unsere Polizei extrem gut ausgestattet. Beispiele sind genannt worden, insbesondere bei der Frage der persönlichen Schutzausstattung, bei der Frage der Wirkmittel. Wir haben bundesweit als Erste den Taser eingeführt. Wir haben mit Hessen als Erste die Bodycam eingeführt. Wir führen eine neue Mitteldistanzwaffe ein. Wir haben einen modernen Fahrzeugpark und viele Dinge mehr. Das geht bis hin zu der Frage, dass wir als erste Polizei in Deutschland Tablets, Smartphones und andere Kommunikationsmittel haben. Das ist vorbildlich. Das ist das Bekenntnis der Landesregierung zur Polizei.
Herr Herber, wer Zweifel an der inneren Haltung unserer Ministerpräsidentin anführt, der hört nicht hin. Sie wollen Wahlkampf führen. Das können Sie machen. Aber die Ministerpräsidentin, die Landesregierung und die die Regierung tragenden Parteien stehen hinter ihrer Polizei.
Das wissen die Polizeibeamtinnen und -beamten.
Ich will diesen Begriff ganz bewusst noch einmal aufgreifen. Unsere Bürgerpolizei, die Polizei in Rheinland-Pfalz, schützt die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger. Die Verfassungstreue der Beamtinnen und Beamten ergibt sich – das ist schon angesprochen worden – aus dem Grundgesetz und der besonderen Verpflichtung zur Landesverfassung Rheinland-Pfalz. Sie schützen diese demokratische Grundordnung. Daran kann es überhaupt keinen Zweifel geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe im Innenausschuss und zuvor schon ausdrücklich gesagt, sollte es bei Einsätzen der Polizei zu Fehlern kommen, dann werden diese Fehler untersucht. Wenn die Fehler als Fehler nachgewiesen sind, werden sie geahndet. Das ist selbstverständlich. Das war im Übrigen schon immer so in Rheinland-Pfalz und in Deutschland. Wir haben eine demokratisch verfasste Polizei. Deswegen sind Konsequenzen hin und wieder notwendig.
Ich sage Ihnen – da bin ich in voller Übereinstimmung mit unserer Bürgerbeauftragten, mit der Beauftragten für Polizeifragen – Folgendes: Sie hat genau untersucht, wie oft sich Bürgerinnen und Bürger mit dem Stichwort Rassismus an sie gewandt haben. In einem Jahreszeitraum war das einmal der Fall. Sie hat gesagt, sie hat überhaupt keine Hinweise darauf, dass es in der rheinland-pfälzischen Polizei auch nur Ansätze von strukturellem Rassismus gibt.
Ich bin einig mit den Gewerkschaften, insbesondere mit der größten, der Gewerkschaft der Polizei, dass wir uns die Wertesituation bei unserer Polizei, was rund um die Polizei an Einschätzung denkbar ist, welche Wertediskussionen bei der Polizei laufen, wie zufrieden die Polizei mit den Dingen ist, die ihnen das Land zur Verfügung stellt, diese innere Verfasstheit sehr genau anschauen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn irgendwo behauptet würde, die rheinland-pfälzische Polizei habe strukturelle Verwerfungen, egal in welche Richtung, insbesondere zu dem Polizeibeamtinnen und -beamten ins Mark treffenden Vorwurf, sie wären rassistisch, kann ich Ihnen nur sagen, das weise ich auch im Namen der Landesregierung mit voller Überzeugung zurück. Ich bin seit 14 Jahren in der Verantwortung für die Polizei Rheinland-Pfalz. Wir haben gemeinsam enorm viel erreicht. Das ist eine gut ausgestattete, demokratisch verfasste Polizei. So wird das auch in Rheinland-Pfalz bleiben.
Im Übrigen haben Sie heute der Presse entnehmen können, dass die Bundespolizei einen eigenen Blick auf den Einsatz in Ingelheim, Ingelheim erster Einsatz, hat. Der Präsident der Bundespolizei, Herr Dr. Roman, hat mich darüber informiert. Natürlich werden wir die Erkenntnisse im Innenausschuss vorstellen. Es ist gewünscht worden, dass
insbesondere die Tunnelsituation im Innenausschuss beleuchtet wird. Ich will mir das zunächst einmal selbst anschauen. Deswegen will ich es jetzt nicht bewerten. Ich bin mir einig mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses, lieber eine Sitzung später, dann aber genau ausgewertet und dokumentiert die Dinge zu berichten. Insofern gibt es überhaupt nichts zu verheimlichen. Wenn es in Einzelfällen Konsequenzen hat, dann wird es diese geben. Ansonsten lehne ich jeden generellen Vorwurf gegen die rheinlandpfälzische Polizei ab.
Vielen Dank.
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit für die Ausgabe einer elektronischen Chipkarte, zur punktuellen Änderung in der Landesbesoldungsordnung B des Landesbesoldungsgesetzes und zur Ergänzung des Landesreisekostengesetzes. Der dem Ministerrat am 10. März 2020 zur Billigung vorgelegte Gesetzentwurf sah zudem ein Landesgesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 vor. Da der Bund Ende März eine Verschiebung des Zensus angekündigt hat, wurden die den Zensus betreffenden Regelungen jedoch aus dem Gesetzentwurf herausgenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende
Gesetzentwurf regelt entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben des eID-Karte-Gesetzes die Zuständigkeit für die Ausgabe einer elektronischen Identitätskarte an EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie sonstige Angehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums. Diese wird den örtlichen Ordnungsbehörden zugewiesen. Die Chipkarte ermöglicht insbesondere Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern den elektronischen Identitätsnachweis im Rechts- und Geschäftsverkehr und damit einen verbesserten Zugang zu deutschen digitalen Verwaltungsleistungen.
Für die Ausgabe der eID-Karte wird eine bundeseinheitliche Gebühr erhoben. Als Ausgleich für die erweiterte fachliche Zuständigkeit vereinnahmen die Gemeinden und Gemeindeverbände den nicht an die Bundesdruckerei abzuführenden Anteil dieser Gebühr. Mehraufwendungen sind allenfalls in geringem Umfang zu erwarten.
Darüber hinaus wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Landesbesoldungsordnung B punktuell geändert. Dabei handelt es sich um die Hebung des Amts der Inspekteurin oder des Inspekteurs der Polizei von Besoldungsgruppe B 3 nach Besoldungsgruppe B 4 und die Absenkung des Amts der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation von Besoldungsgruppe B 5 nach Besoldungsgruppe B 4.
Diese Anpassungen sind vornehmlich unter Berücksichtigung einer Gesamtschau der jeweils wahrzunehmenden Aufgaben und der Einordnung dieser Leitungspositionen im Ländervergleich erforderlich. Sie sollen ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die vorgesehene Anpassung der Landesbesoldungsordnung B wird zu Mehrausgaben von rund 6.000 Euro jährlich und zu Minderausgaben in Höhe von rund 6.900 Euro jährlich führen.
Über die bereits genannten Punkte hinaus ist eine Ergänzung des Landesreisekostengesetzes vorgesehen. Flugreisen, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, sind bedingt durch den hohen Ausstoß von CO2 klimaschädlich. Um die Anzahl von Dienstreisen mit dem Flugzeug zu reduzieren, soll mit der vorgesehenen Ergänzung die Möglichkeit eröffnet werden, bei der Anordnung oder Genehmigung von Dienstreisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln auch umwelt- und klimarelevante Aspekte zu berücksichtigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände, der Kommunale Rat sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben. Von den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften hat der dbb beamtenbund und tarifunion – landesbund rheinland-pfalz Änderungsvorschläge hinsichtlich der Absenkung der Besoldung des Amts der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformationen vorgebracht, die natürlich eingehend geprüft, im Ergebnis aber nicht weiter verfolgt wurden.
Ich bitte um Ihre Unterstützung für den vorliegenden Ge
setzentwurf.
Vielen Dank.
....................... 7019 Abg. Wolfgang Schwarz, SPD:......... 7020 Abg. Dirk Herber, CDU:............. 7020 Abg. Heribert Friedmann, AfD:......... 7021 Abg. Monika Becker, FDP:............ 7022 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 7023, 7024
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12072 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 7024
Landesgesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften im Bereich der Gesundheitsfachberufe Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12073 – Erste Beratung.................. 7025
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Dr. Braun, in dem Fall verändern wir jetzt einmal preußisches Recht, nicht immer bayerisches.
Es ist alles von den Vorrednern ausgeführt worden. Ich will auf einen Punkt hinweisen, nämlich die Sorgen der Mitarbeiter zu Beginn des Prozesses, was denn möglicherweise mit ihnen bei einer Fusion passiert. Es sind eine ganze Reihe von Schutzbezeichnungen formuliert worden. Heute heißt die endgültige Formulierung zu diesem Bereich: Bei der Abschmelzung und Stellenmigration wird möglichst natürliche Fluktuation genutzt, und im Rahmen der Fusion – ich glaube, das ist das Ausschlaggebende – gibt es keine betriebsbedingten Kündigungen. – Das ist sehr wichtig.
Ich möchte an der Stelle ganz herzlich Frau Lech-Weber danken, die die Fraktionen – glaube ich – und uns als Landesregierung sehr intensiv informiert und permanent über die Weiterentwicklung unterrichtet hat.
Nun zu der Frage, wie das denn mit der Rechtsaufsicht ist. Die Provinzial Rheinland Holding unterliegt als Anstalt des öffentlichen Rechts der Rechtsaufsicht des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Rechtsaufsicht wird im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz ausgeübt,
da die Rheinische Provinzial in der alten Rheinprovinz und damit auch im Bereich der ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier tätig ist. Wir werden schon darauf achten, dass die Dinge so umgesetzt werden, wie wir es erwarten.
Danke.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben in diesem Jahr das Landesverfassungsschutzgesetz und das Rettungsdienstgesetz auf den Weg gebracht. Bereits in der Beratung befindet sich das Landesbrandund Katastrophenschutzgesetz. Jetzt kommt das Polizeiund Ordnungsbehördengesetz, sodass die Dinge, die zu regeln sind, die die Aufstellung unserer Sicherheitsorgane und Sicherheitsbehörden betreffen, alle modern und auf Stand sind.
Wir haben heute im Landtag den Gesetzentwurf zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) sowie beamtenrechtlicher Vorschriften anzuberaten. Dieser Entwurf dient in erster Linie der – ich will es feststellen – überfälligen fachspezifischen Umsetzung der EUDatenschutzrichtlinie. Dies ist insbesondere für die Aufgabenerfüllung der Polizei relevant – Sie wissen es – und in nationales Recht umzusetzen.
Dies wurde für den Bereich des allgemeinen Datenschutzrechts bereits mit dem am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen neuen Landesdatenschutzgesetz umgesetzt. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun die fachspezifischen Umsetzungen erfolgen.
Hierbei geht es insbesondere um Vorgaben zur polizeilichen Datenverarbeitung, zur Benachrichtigung betroffener Personen, zum Auskunftsrecht sowie zur Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Ergebnis werden hierdurch die Rechte der von einer polizeilichen Maßnahme betroffenen Person gestärkt.
Daneben sollen mit dem Gesetzentwurf Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalamtgesetz (BKA-Gesetz) umgesetzt werden. Wesentliche Vorgaben, wie zum Richtervorbehalt, zur Zweckänderung und zum Kernbereichsschutz, sind zwar bereits im Jahr 2017, also sehr zügig, umgesetzt worden, nun folgen aber weitere Änderungen, die insbesondere die Dokumentations-, Berichts- und Protokollierungspflichten betreffen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ein wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs ist die weitere Verbesserung der Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen. In Rheinland-Pfalz gibt es bislang weder eine generelle Anzeigepflicht für Veranstaltungen ab einem gewissen Risikopotenzial noch eine gesetzliche Verpflichtung des Veranstalters, bei Groß
veranstaltungen außerhalb einer Versammlungsstätte ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Sie kennen die Diskussion, beginnend mit „Loveparade“ über Veranstaltungen wie „Rock am Ring“ und andere mehr, die uns veranlasst haben, diese Dinge zu regeln.
Der Gesetzentwurf sieht deshalb eine Anzeigepflicht für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel ab 5.000 Besucherinnen und Besuchern vor. Hiervon nicht erfasst werden Versammlungen und Veranstaltungen, die unter die Versammlungsstättenverordnung fallen. Für Großveranstaltungen wird die Vorlage eines Sicherheitskonzepts verbindlich vorgeschrieben. Die bisherige Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde wird auf die Kreisordnungsbehörde übertragen. Auch das ist ein Ergebnis von Veranstaltungen, die wir in außergewöhnlichen Situationen in Rheinland-Pfalz bewältigen mussten, zum Beispiel Gewittersituationen oder andere.
Darüber hinaus werden das Verfahren zur behördlichen Abwicklung solcher Veranstaltungen konkretisiert und eine Rechtsgrundlage für den Erlass von Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge geschaffen, zum Beispiel die Anordnung zur Errichtung mobiler Sperren. Da es keine bundesweit gültige Definition für Großveranstaltungen gibt, wird der Begriff legal definiert. Voraussetzung ist, dass entweder mindestens 15.000 Personen zeitgleich oder mindestens 30.000 Personen täglich anwesend sind.
Neu aufgenommen werden außerdem Rechtsgrundlagen für die Durchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen, die durch die EU-Datenschutzreform notwendig geworden sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf sieht keine erweiterten oder neuen Eingriffsbefugnisse für die Polizei vor. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut. Auch offene Aufnahmen mittels der Bodycam innerhalb von Wohnungen stellen einen schweren Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar. Deshalb soll der Einsatz der Bodycam auf den öffentlichen Raum beschränkt bleiben.
Der Forderung, den kommunalen Vollzugsdienst zum Einsatz der Bodycam im öffentlichen Raum zu ermächtigen, wird nicht gefolgt. Für die Ermächtigung sprechen die deeskalierende Wirkung der Bodycam und die Tatsache, dass kommunale Vollzugsdienste von zunehmender Aggression betroffen sind. Ich will ausdrücklich eine Lanze für die äußerst engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Ebene brechen. Es ist völlig inakzeptabel, dass wir Gewaltexzesse auch gegen diesen Personenkreis erleben müssen.
Dagegen abzuwägen ist jedoch – wir mussten abwägen –, dass Ton- und Bildaufnahmen einen sensiblen Grundrechtseingriff darstellen, dessen rechtskonforme Handhabung einen vertieften Ausbildungsstand voraussetzt. Das ist unsere Meinung. Die kommunalen Vollzugsbediensteten absolvieren aktuell nur einen zehnwöchigen Ausbildungslehrgang. Verändern sich dort Dinge, kann man
über andere Rechtsbefugnisse diskutieren.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass den Vollzugskräften der Zollverwaltung eine Eilzuständigkeit eingeräumt werden soll. Diese wird dann relevant, wenn die Zollbediensteten im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung auf Situationen treffen, in denen sofortiges polizeiliches Einschreiten erforderlich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend sage ich, wichtigstes Ziel des Gesetzentwurfs ist, wie eingangs dargestellt, die fachspezifische Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie. Die neuen Vorgaben werden dazu führen, dass die Transparenz und Überprüfbarkeit polizeilicher Datenverarbeitung in hohem Maße gewährleistet ist.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die gemeinsamen Beratungen. Ich hoffe, dass wir dieses vierte Gesetz der Sicherheitsarchitektur gut durch diesen Landtag bekommen.
Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal möchte ich den Koalitionsfraktionen für die Einbringung dieses Gesetzes ganz herzlich danken. Ich danke aber auch allen Vorrednern, die ihr Verständnis zum Ausdruck gebracht haben, dass diese Veränderungen der Rahmenbedingungen notwendig sind.
Ich glaube, die Pandemie – wir reagieren ja wiederum auf Auswirkungen der Pandemie – hat gezeigt, dass wir zum einen einen großartigen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst im Land Rheinland-Pfalz haben und wir uns auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in einer solchen Ausnahmesituation immer verlassen konnten.
Wir haben soeben das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz fortgeschrieben, und wir haben der Polizei zu Recht gedankt. Wir haben heute das Schulgesetz beraten und haben den Lehrerinnen und Lehrern herzlich gedankt. Bei jeder Gelegenheit ist es richtig, auch auf die Bediensteten des öffentlichen Gesundheitswesens und insgesamt auf alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzugehen.
Wir haben – das freut mich sehr – sehr engagierte Personalvertretungen, die auch in dieser Zeit eine sehr wichtige Rolle bei der Bewältigung der Pandemie übernommen haben. Zu Beginn der Pandemie mussten einige Personalratssitzungen abgesagt werden. Personalräte und Gewerkschaften baten die Landesregierung deshalb, schriftliche Umlaufbeschlüsse generell zu erlauben. Dieser Bitte ist mein Haus im Vorgriff auf die Gesetzesänderung bereits Mitte März durch Rundschreiben nachgekommen.
Die Gewerkschaften und der Kommunale Arbeitgeberver
band haben darüber hinaus das angeregt, was wir heute regeln, nämlich Telefon- und Videokonferenzen anstelle von Sitzungen zuzulassen. Wir haben sozusagen den Regelungen der Pandemie folgend die Geschäftsordnung für den Landtag und für den Ministerrat sowie die Vorgaben auf der kommunalen Ebene verändert, haben diese Regelungen aber befristet.
Für mich ist ganz klar, und ich bin fest davon überzeugt, der Grundsatz, nach dem Personalrätinnen und Personalräte ihre Beschlüsse in Sitzungen zu fassen haben, bleibt neben den genannten Alternativen bestehen. Die Sitzung als Regelform der Willensbildung der Personalräte stellt kein überholtes Relikt aus vordigitaler Zeit dar, sondern sichert letztlich eine vertrauliche und effektive Personalratsarbeit.
Wir sind auch froh, dass wir in dieser Runde wieder physisch zusammengekommen sind und nicht nur per Videokonferenzen oder Telefonschalten tagen müssen. Aber ich glaube, es bedarf an dieser Stelle keiner seherischen Fähigkeit, um zu erahnen, dass wir die Erfahrung, die die Personalvertreterinnen und Personalvertreter jetzt machen, ein Stück weit auch in die Vorschriften übernehmen werden, die dann nach der Pandemie gelten. Ich persönlich freue mich darauf, nicht mehr für jede Ein-Stunden-Konferenz zu vielleicht nicht ganz so wichtigen Themen in die Bundeshauptstadt fliegen zu müssen. Ich hoffe, dafür werden wir viel öfter das Instrument der Videokonferenzen einsetzen.
Wir alle lernen, und das heißt, wir müssen dieses Wissen, diese Erfahrung, dieses Lernen auch in die gesetzlichen Vorgaben einfließen lassen, und die Personalvertretungen werden das auch einfordern.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Herber, Sie haben gleich noch einmal Gelegenheit, erneut ans Mikrofon zu treten. Dann erklären Sie uns einmal, was sich bei der Haushaltsentwicklung der letzten Jahre beim Verfassungsschutz, was die Haushaltsmittel, das Personal und die Sachausstattung betrifft, getan hat. Das ist alles nach oben gegangen, deutlich nach oben gegangen.
Herr Junge, zu Ihren Anwürfen gegen unsere Kollegin Dr. Köbberling: Nach meiner Kenntnis hat die Staatsanwaltschaft ausdrücklich festgestellt, es gibt keine undemokratischen Verhaltensmuster, die man Frau Dr. Köbberling vorwerfen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Landesregierung ist jeder Fall von Extremismus ein Fall zu viel.
Trotzdem stellen wir fest, religiöse Ideologie im Jahr 2019: 19 Fälle, ausländische Ideologie: 19 Fälle, links: 109 Fälle, und rechts: 640 Fälle. Was soll ein Innenminister für ein anderes Fazit ziehen, als dass die größte Bedrohung von rechts ausgeht? Was soll man an dieser Stelle sonst sagen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht darf ich Ihnen noch einmal die Aufgaben des Verfassungsschutzes in Erinnerung rufen, und zwar zur Klarstellung, auch wenn es die AfD aus naheliegenden Gründen weiterhin nicht wahrhaben will. Der Verfassungsschutz als Frühwarnsystem ist ein Element der wehrhaften Demokratie. Diese Demokratie in Deutschland und in Rheinland-Pfalz ist eine wehrhafte.
Sein gesetzlicher Auftrag sieht vor, alle Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, zu beobachten. Er wird also stets dann tätig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass ein Personenzusammenschluss – wie hier, ich nehme das Beispiel Ihrer Jugendorganisation –
bestrebt ist, die bestehende Rechtsordnung zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.
Der Verfassungsschutz ist aufgrund seines gesetzlichen Auftrags verpflichtet, fortlaufend zu prüfen, ob die Beobachtungsvoraussetzungen gegeben sind. Ich sage es noch einmal: Es geht nicht um parteipolitische, mediale oder sonst irgendwelche Einflussnahmen.
Dieser Verfassungsschutz arbeitet eigenständig und unabhängig,
und das ist richtig so.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird auch keine Landtagsfraktion beobachtet. Es wird der sogenannte Flügel beobachtet, und zwar von allen 16 Bundesländern und der Bundesebene.
Die Junge Alternative ist Verdachtsfall in allen 16 Bundesländern und auf der Bundesebene, Herr Bundesvorsitzender der Jungen Alternativen.
Da wird beobachtet und gesammelt, das ist richtig.
Wenn Sie sich heute die Medien anschauen zu verfassungsfeindlichem Verhalten, dann schauen Sie einmal nach Hessen auf die frischen Meldungen.
Spionagevorwürfe in einer Landtagsfraktion, in Ihrer Landtagsfraktion dort.
Mal sehen, wie das dort weitergeht. Schauen Sie nach Niedersachsen. In Niedersachsen schätzt der Verfassungsschutz die AfD als teils rechtsextrem ein.
Ja, das war mir klar. Zu Mainz und zu Rheinland-Pfalz kom
men wir noch.
Ich schaue einmal in Ihre Fraktion. Da ist einer Bundesvorsitzender der Jugendorganisation. Da ist einer in den Bundesvorstand gewählt. Da ist einer Fraktionsvorsitzender, der wollte in den Bundesvorstand. Da ist ein Landesvorsitzender, der natürlich auch auf Bundesebene Verantwortung hat. Sie haben Mitverantwortung in der Gesamtpartei, Sie aus Rheinland-Pfalz in dieser Gesamtpartei.
Jetzt lese ich Ihnen einmal einige Zitate von Abgeordneten der AfD vor – nicht aus Rheinland-Pfalz, zu Rheinland-Pfalz kommen wir gleich.
„Was ist schlimmer? Eine beschädigte Synagogentür oder zwei getötete Deutsche?“ – ein sächsischer Landtagsabgeordneter Ihrer Partei.
„Was die Partei jetzt bräuchte, ist ein Anschlag, Anis Amri 2.“ – ein sächsischer Landtagsabgeordneter.
„Burkas, Kopftuchmädchen, alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern.“ – Ihre Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag. Dieser Fraktion gehören Abgeordnete aus RheinlandPfalz Ihrer Partei an.
Das sind die Zitate, und die könnte ich unglaublich lange weiterführen. Das ist die gesamte politische Ausrichtung Ihrer Partei.
Wo sind die von Ihnen beantragten Parteiausschlussverfahren gegen Menschen, die so etwas Unsägliches, Ekelhaftes äußern? Wo sind Ihre Initiativen aus Rheinland-Pfalz dagegen?
Herr Junge, es war wahrscheinlich keine falsche Beobachtung, Sie in Chemnitz mit Ihrem künftigen Parteifreund, Herrn Bachmann, mit einem wirklichen Pegida-Hetzer,
in der ersten Reihe marschieren zu sehen.
Ich glaube, es ist auch nicht so falsch, dass Sie mit Ihrem Parteifreund Herrn Ahnemüller in der Facebook-Gruppe „Unser Deutschland patriotisch & frei“ unterwegs waren.
Herr Lohr, sind Sie nicht mit der Identitären Bewegung unterwegs gewesen?
Herr Frisch, Ihre Parteifreundin Bublies-Leifert wirft Ihnen nach meiner Kenntnis NPD-Verbandelungen vor und sogar einen Mitarbeiter mit NPD-Hintergrund beschäftigt zu haben.
Das ist Ihre Parteifreundin, ich greife das nur auf.
Haben Sie nicht, verehrter Herr Landesvorsitzender der AfD, die Identitäre Bewegung als „junge, politisch interessierte und engagierte Leute“ bezeichnet?