Michael Hüttner
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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lammert, ich habe zwar nicht verstanden, was der Beförderungsstau oder ein vermeintlicher Beförderungsstau bei der Polizei mit dem POG zu tun hat, aber Sie werden sich schon Ihre Gedanken darüber gemacht haben. Sie müssen aber auch wissen, dass die Polizei die am meisten befördertste Institution ist, die wir überhaupt landesweit haben.
Wenn Sie über die Polizeistärke reden, wir haben noch niemals so viel Polizisten gehabt, wie wir sie heute haben, und wir haben – das ist mit dem Haushalt beschlossen worden – die Einstellungszahlen nochmals erhöht. Insoweit ist vonseiten der Landesregierung entsprechende Vorsorge getroffen.
Nun zum POG: Der Gesetzentwurf wird zum Vorbild für die künftige Weiterentwicklung anderer Polizeigesetze in der Bundesrepublik Deutschland werden. Er ist umfangreich, detailliert und präzise, so der Gutachter Professor Dr. Kugelmann von der Deutschen Hochschule der Polizei in seiner schriftlichen Stellungnahme bzw. in
seinen mündlichen Ausführungen in der Anhörung zum POG. Nicht nur Professor Kugelmann, sondern ähnlich haben sowohl die Gewerkschaften als auch der Landesdatenschutzbeauftragte gesprochen, wenn auch nicht ganz so deutlich.
Damit dokumentieren die Anzuhörenden, dass in dem Entwurf eine geschickte Bilanz zwischen den Aufgaben des Staates auf der einen Seite und den Rechten und Interessen des Bürgers auf der anderen Seite gefunden wurde, also eine gute Arbeit des Ministeriums im Vorfeld, deswegen erst einmal herzlichen Dank dafür.
Lassen Sie mich auf einige von insgesamt 37 Änderungen neben den Anpassungen, die wir gemeinsam gemacht haben, noch eingehen.
Als Erstes die Quellen-TKÜ: Hier wird in der Technik, und zwar in einer extrem wichtigen Technik der Telekommunikation, zu einem Zeitpunkt angesetzt, zu dem noch keine Verschlüsselung da ist. Wenn Sie die heutige Telekommunikationsüberwachung sehen, dann wird ein Gespräch überwacht. In Zukunft werden wir mehr über das Internet telefonieren, oder die jungen Menschen machen dies schon. Also ist es richtig, auch einen Zeitpunkt früher ansetzen zu können, bevor eben eine Verschlüsselung stattfindet. Hierzu wird eine entsprechende Software auf den Computer aufgebracht werden können.
Hier haben wir im Änderungsantrag – das hat Herr Lammert nicht erwähnt – den Nichtverantwortlichen noch herausgenommen. Es ist ja eine ganz elementare Sache, dass sich die Maßnahme nur an den Verantwortlichen richtet.
Lassen Sie mich auf den zweiten Punkt, nämlich den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, eingehen. Hier hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach erkannt, dass wir diesen Kernbereich haben und dieser dem staatlichen Zugriff uneingeschränkt entzogen ist.
Hier sind Maßnahmen im gesamten Gesetz insgesamt getroffen, dass, wenn es einmal zu dem Fall kommen könnte, dass man doch solche Daten erhoben hat, die dem höchstpersönlichen Charakter unterliegen, also eine Person das genau so haben möchte, man dann Löschungssituationen hat, um dementsprechend gegenwirken zu können.
Es ist nun einmal eine extrem schwierige Situation, dies konkret festzustellen; denn Sie wissen nie, ob sich nicht aus einem privaten und höchst vertraulichen Gespräch, das zwei Menschen in einem Zimmer führen – es ist ja vorher zu prüfen, wo in welchem Zimmer welche Gespräche geführt werden könnten –, plötzlich doch etwas ganz anderes entwickelt; denn auch Lebenspartner oder Freunde oder wie auch immer könnten in einen anderen Slang des Gesprächs verfallen.
Deswegen haben uns unter anderem die Anzuhörenden gesagt: Denkt noch einmal darüber nach, ob dieses Wort „alleine“ – alleine Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung – dann das absolut richtige Wort ist.
Hier gab es diverse Untersuchungen, auch von den Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes, die sagen: Mit dem „alleine“ können wir nicht definitiv ausschließen, dass eine Verletzung stattfinden könnte. Sie sagen aber auch, dass ein „hauptsächlich“ oder ein „vor allem“ oder ein anderes Wort, das man suchen könnte, noch viel weniger geeignet ist und das „alleine“ schon das beste Wort, die beste Formulierung ist, die man sich dort vorstellen kann, und schließlich auch in der StPO, im BKAGesetz oder G-10-Gesetz geregelt ist. Deswegen sollten wir es auch so stehen lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, umso wichtiger ist es als Vorschlag des Landesdatenschutzbeauftragten, dass wir die Sachleitungsbefugnis ausdrücklich noch einmal formulieren und dann diese Kernbereichsrelevanz vom OVG noch einmal geprüft werden kann.
Als dritten Punkt haben wir die Rasterfahndung. Hier hat uns das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich eine Veränderung nahegelegt. Jetzt wird das Ganze auf eine konkrete Gefahr hochgesetzt. Auch das ist ganz wichtig, dass man dem entsprechenden Erfordernis des Bundesverfassungsgerichts nachkommt. So ist die automatische Kennzeichenabgleichung als vierter Punkt gestrichen worden. Nicht nur, dass wir im Sinne der Generalklausel die Möglichkeit hätten oder bisher keinen Gebrauch in der ganzen Sache hatten, sondern das, was da war, war ja verfassungsrechtlich bedenklich, so das Urteil des Verfassungsgerichtes. Dementsprechend ist es auch konsequent, dies abzusetzen.
Über die eine oder andere weitere Änderung hat Herr Lammert schon etwas gesagt. Lassen Sie mich noch einmal insoweit verdeutlichen, warum es wichtig ist, im POG das Versammlungsgesetz und das Post- und Briefgeheimnis auch zitiert sehen zu müssen; denn es ist so, dass, wenn eine Maßnahme im Vorfeld einer Versammlung als Kontrolle stattfindet oder wenn wir einen Verdacht haben, dass über einen Brief gewisse Drohungen ergehen, wenn wir allein diesen Eingriff leisten würden und wir hätten dieses Zitat nicht, dann wäre die Maßnahme rechtswidrig. Insoweit wird hier eine Rechtsklarheit dargestellt.
Eine weitere Änderung, die wir mit dem Änderungsantrag der drei Fraktionen einbringen, ist die Tatsache, dass wir die Datenübermittlung an die anderen Länder im Schengener Abkommen ebenfalls leichter machen, weil dort geregelt ist, dass es im Schengener Bereich insgesamt nicht schwieriger sein darf, als es deutschlandintern geregelt ist.
Zur Onlinedurchsuchung: Natürlich ist die Onlinedurchsuchung der wichtigste Punkt oder der meist diskutierte Punkt, zumindest wenn man die Medien betrachtet. Das war sowohl nach der Vorstellung des Ministers so, als auch so, als wir hier im Plenum die erste Runde hatten.
Es wird analog des BKA-Gesetzes geregelt, dass wir die Onlinedurchsuchung durchführen dürfen. Es wird von uns im Gesetz hier geregelt, dass wir eben kein Betretungsrecht hineinnehmen. Ich muss nicht mehr im Detail darauf eingehen, dass natürlich alles den strengen Maß
stäben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen wird und alles im Detail geregelt ist. Das ist eine Selbstverständlichkeit, aber zum Betretungsrecht ist das eine oder andere schon noch einmal zu sagen, weil die Gewerkschaften in der Anhörung unter anderem gesagt haben, die Polizeigewerkschaften hätten dieses Betretungsrecht sehr gerne.
Das mag aus der Sicht der Polizei natürlich verständlich sein, aber auch nach den wiederholt geführten Diskussionen sind wir der Auffassung, dass wir uns an die Regelung, die im BKA-Gesetz beschrieben ist, halten sollten. Erstens ist dort kein Betretungsrecht gegeben, zweitens ist Rheinland-Pfalz überhaupt das zweite Bundesland, das die Onlinedurchsuchung jetzt regelt. Das erste Bundesland, das es regelt, seit der Bund sein Gesetz gemacht hat, ist Bayern. Dort wird genau diese Regelung derzeit vor dem Verfassungsgerichtshof beklagt.
Es wäre ja absolut unsinnig, wenn wir hier sehenden Auges eine Regelung treffen würden, bei der wir absolut sicher sein müssen, dass wir in kürzester Zeit damit vor dem Verfassungsgericht stehen würden, um mit möglicher, mit großer Wahrscheinlichkeit – das ist zumindest meine Hypothese – dann dort ausgebremst zu werden, sonst hätte der Bund das ja auch schon gemacht. Also ist es auch konsequent, was wir hier tun.
Wenn Sie meinen, Frau Kohnle-Gros.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da Herr Lammert das schon angekündigt hat und aus dem Ausschuss heraus die FDP dem Gesetz schon zugestimmt hat – wir bringen den Änderungsantrag alle drei gemeinsam ein –, denke ich, ist es müßig, auf die Details noch weiter einzugehen, aber lassen Sie mich insoweit zusammenfassend noch einmal sagen: Hier wird ein Gesetz entsprechend den Vorgaben des Rechts noch sicherer gemacht. Es werden der Polizei damit gute Instrumente in die Hand gegeben, um in Zukunft eine gute Sicherheitsarbeit noch besser machen zu können. Von daher bedanke ich mich schon für die Signale der beiden Fraktionen und für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte kürzlich die Gelegenheit, mich mit Absolventen der Deutschen Hochschule der Polizei auszutauschen. Es war interessant zu erfahren, wie Polizisten aus anderen Ländern, die in Hiltrup die Schule besuchen, das Land Rheinland-Pfalz sehen. Sie sehen das Land Rheinland-Pfalz und die Polizei als eine Art Vorreiter, und sie schauen mit einer hohen Anerkennung und fast mit einem neidischen Auge nach RheinlandPfalz, weil hier sehr viele wegweisende Schritte gegangen werden.
Meine Damen und Herren, wenn Sie sich den Entschließungsantrag betrachten, wird Rheinland-Pfalz bundesweit das erste Land sein, das eine zweigeteilte Laufbahn auch zum Abschluss bringt. Schauen Sie einmal in andere Bundesländer. Teilweise ist noch nicht einmal die Hälfte im gehobenen oder höheren Dienst. Von der Bundespolizei will ich da gar nicht reden. Hier übernimmt Rheinland-Pfalz eine absolute Vorreiterrolle.
Wir haben in Rheinland-Pfalz rund 9.500 Polizisten. Davon befinden sich noch 180 im mittleren Dienst. 70 stehen ohnehin zur Ernennung an. Daher ist der Schritt jetzt konsequent und richtig. Das Mindestalter wird abgesetzt. Soweit die anderen Voraussetzungen vorliegen, kann eine Überführung in den gehobenen Dienst stattfinden.
Wir haben einen weiteren wegweisenden Schritt vor wenigen Wochen mit dem Paragrafen 208 durchgeführt. Mit der Heraufsetzung auf das 62. Lebensjahr für eine Pensionierung im gehobenen Dienst, aber insbesondere mit der Faktorisierung für die besonderen Leistungen im Schichtdienst ist Rheinland-Pfalz auch einen besonderen Weg gegangen. Hessen hat in den vergangenen Tagen mit einer anderen Art der Faktorisierung nachgezogen und hat auch auf das 62. Lebensjahr erhöht. Sie müssen dabei aber berücksichtigen, Hessen hat die 42Stunden-Woche. Das bedeutet umgerechnet auf 40 Lebensarbeitsjahre, dass man quasi zwei Jahre mehr arbeitet. Oder übertragen auf Rheinland-Pfalz – das wäre ein anderes Beispiel und passt zum Thema „Überstunden“ – wären das im Jahr 1 Million Überstunden. Das ist also eine Version, wie man auch mit dem Thema „Überstunden“ umgehen könnte. Dieser Weg wird nicht gegangen. Auch das ist ein wichtiges Zeichen.
Um aber die Belastung im Polizeidienst weiter gut einschätzen zu können, wird die Evaluierung fortgesetzt. Es wird daran gearbeitet, dass das Gesundheitsmanagement aktiver greifen wird, um damit die hohe Zahl der eingeschränkt Dienstfähigen zu reduzieren.
Mit dem neuen Haushalt gehen wir – Herr Lammert hat das bereits angesprochen – den guten Weg, erneut nach 2009 25 Polizeibeamte mehr einzustellen, womit wir auf 350 kommen. Es ist absoluter Quatsch, dass sich die Polizeistärke dadurch reduziert; denn mit dieser Zahl liegen wir in einem Bereich, der noch nie da war. Ich bin 1978 eingestellt worden. Bereits damals hat man permanent einen Quotienten von 1 : 400 gefordert. Damals waren es aber 8.500 Polizisten und jetzt haben wir 9.500 Polizisten. Hier ist eine deutliche Leistung zu sehen, die die Landesregierung erbracht hat.
Ja, aber nicht viele.
Deshalb – das passt in Richtung Thomas Auler – wird die SPD dem Entschließungsantrag der FDP zustimmen können.
Betrachten Sie auch einmal die Zahl von 350 Neueinstellungen. Das sind nicht nur die 350, die eingestellt werden, sondern die, die abbrechen, werden zusätzlich kompensiert. Damit landen wir insgesamt bei einer Zahl von nahezu 400. Das bedeutet in der Tat, dass die Kapazitätsgrenzen der Landespolizeischule nahezu erreicht sind.
Darüber hinaus haben wir die Hoffnung – das bestätigt sich in Gesprächen mit Polizisten immer wieder –, dass einige freiwillig verlängern werden und dementsprechend auch dort der richtige Weg gegangen wird, um die hohe Stärke zu erhalten.
Auch das Konzept der Nachwuchsgewinnung zieht. In Rheinland-Pfalz bewerben sich nach wie vor gute und qualifizierte junge Menschen. Mit den drei Standorten der Fachoberschule in Bad Kreuznach, Lahnstein und Ludwigshafen warten jedes Jahr 90 junge und engagierte Menschen darauf, in die Ausbildung für den Polizeidienst übernommen zu werden.
Herr Lammert hat vorhin das Thema „Überstunden“ angesprochen. Insbesondere kommen diese aus den Einsätzen heraus und stehen nicht im Zusammenhang mit dem alltäglichen Dienst. Terrordrohungen liegen vor. Wenn Sie derzeit auf die Weihnachtsmärkte gehen, sehen Sie überall Polizei. Auch die Situation einer verfehlten Atompolitik fordert aber dazu auf, dass 20.000 Polizisten beim letzten Mal über mehrere Tage hinweg etliche Überstunden leisten mussten. Wir hatten vor einigen Tagen ein Gespräch mit Polizisten. Viele haben abgesagt, weil sie in der Pfalz schon wieder im Sondereinsatz steckten und der Einladung nicht Folge leisten konnten. Das wäre auch eine Version, bei der Politik letztlich darauf eingreift, dass Überstunden gemacht werden müssen.
Schauen Sie sich die Situation bei den Fußballspielen an. Herr Lammert, Sie haben vorhin von 200, 300 gesprochen. Bei dem Spiel von Kaiserslautern II gegen Waldhof Mannheim waren 850 Kräfte im Einsatz. Teil
weise bis in die dritte und vierte Liga hinein müssen wir Sondereinsätze fahren. Die Polizei leistet diese Arbeit engagiert und gut.
Reden Sie aber nicht immer nur von Überstunden; denn Sie gehen doch immer wieder hin und fahren es zum Skandal hoch, wenn nicht alles absolut super, top und perfekt läuft.
Übernehmen Sie doch einmal ein Stück weit Mitverantwortung und sagen Sie auch, wir können mit einer geringeren Stärke als mit 800 Leuten einen Polizeieinsatz fahren.
Es gibt eine sehr hohe Zahl von Baumaßnahem im Bereich der Polizei. Schauen Sie sich das Polizeipräsidium Trier an. Nach langen Irrungen und Wirrungen – Herr Polizeipräsident Schömann hat mir das erst vor wenigen Tagen bestätigt – ist man da auf einem sehr guten Weg. Es geht noch um die eine oder andere Kleinbaustelle, zum Beispiel, dass das Erdgeschoss mit ausgebaut wird, bevor man einzieht und sonst letztlich doch wieder in einer Baustelle sitzen würde.
Schauen Sie nach Betzdorf. Dort wird in wenigen Tagen mit der Maßnahme begonnen. KI und PI Betzdorf werden nach langen Planungen umgebaut. Schauen Sie auf den Hahn, wo ein Umbau erfolgen wird. In Zweibrücken wird umgebaut. In Ingelheim baut man. Landau steht im Plan. Es ist wichtig und notwendig, dort ein zukunftsfähiges Gebäude zu errichten.
In diesem Zusammenhang wird auch das Thema „Einsatzzentrale auf dem Nürburgring“ angesprochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind alles nur kleine Beispiele; denn darüber hinaus wird in vielen Dienststellen zusätzlich gearbeitet. Modernisierungen und Renovierungen werden durchgeführt. Insbesondere in den Bereichen der K 7, das heißt dort, wo man sich mit dem Erkennungsdienst beschäftigt, werden permanent die neuen technischen Voraussetzungen umgesetzt. Die hohe Zahl von Baustellen führt dazu, dass wir insgesamt eine gute Arbeitsplatzsituation haben, was für die Polizei ganz wichtig ist.
Im Beförderungsbudget stehen 2,2 Millionen Euro, was bedeutet, dass es wieder über 1.000 Beförderungsstellen gibt. Das Ganze wird mit über 500 Stellenanhebungen dokumentiert.
Herr Lammert, es handelt sich nicht um die Gehaltsgruppe A 9, sondern der Schwerpunkt liegt auf A 10. A 9 wäre nur eine Ernennung; denn die erste Beförderung erfolgt nach A 10. Nunmehr wird verstärkt daran gearbeitet, auch die Gehaltsgruppen A 12 und A 13 in den Blick zu nehmen. Das sind über 10 % der Beförderungen. So viele Beförderungen gibt es in keinem anderen Bereich. Insoweit ist es eine hohe Wertschätzung für die gute Arbeit der Polizei, die die Landesregierung erbringt.
Auch der Abschluss der zweigeteilten Laufbahn mit den weiteren 200 Ernennungen ist unter dem Zeichen der Schuldenbremse ein wichtiger Punkt.
Schauen Sie sich einmal den Haushalt an. Von 1,2 Milliarden Euro sind 900 Millionen Euro im Personalhaushalt eingestellt. Von 16.000 Stellen im Innenministerium befinden sich fast 12.500 Stellen bei der Polizei. Gestern hat Herr Schreiner davon gesprochen, dass die CDU nicht bei den Investitionen einsparen will. Insofern bleibt für Einsparungen nur das Personal übrig.
Im Innenministerium geht es gar nicht anders. Gleichzeitig stellen Sie aber neue Anträge. Alle kosten zusätzliches Geld im Personalhaushalt. Das ist doch ein Widerspruch und purer Populismus, den Sie betreiben.
Schauen Sie sich einmal Seite 185 des Haushalts an. Darin steht beim Landeskriminalamt die Erhöhung um 21 Stellen hauptsächlich in den Bereichen E 10, E 11 und E 12. Das sind 21 Stellen im Angestelltenbereich mehr. Ein Blick in den Haushalt hätte vielleicht etwas zur Aufklärung beigetragen.
Ich möchte noch ein paar Anmerkungen machen, und zwar, dass die Ausbildungsplätze von 39 auf 60 erhöht werden, die technische Ausstattung weiterhin sehr hochgefahren wird und der Digitalfunk mit 38 Millionen Euro immense Kosten verursacht.
Darüber hinaus werden die Mittel für die Dienstkleidung von 2 Millionen Euro auf 2,3 Millionen Euro erhöht. Damit wird weiterhin eine gute Umsetzung der neuen Dienstuniform gewährleistet. Auch das sind wichtige Punkte, die insgesamt eine hohe Wertstellung für die Polizei durch die Landesregierung darstellten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unter diesen Umständen haben die Landesregierung und die SPD einen guten Haushalt aufgestellt. Er ist zukunftsorientiert. Das spricht sowohl für die Polizei als auch die Bürgerschaft.
Die SPD-Landtagsfraktion sagt der Polizei ein ganz herzliches Dankeschön für die sehr gute Arbeit, die hohe Aufklärungsquote, die mit 62,3 % eine der besten im Bundesgebiet ist, die vielen Sondereinsätze und die präventive Arbeit, die geleistet wird.
Ich möchte noch ein paar Worte zum Rettungsdienstgesetz sagen. Wir haben darüber gesprochen, dass es wichtig ist, den Ansatz für Rettungsassistenten und Rettungssanitäter umzusetzen. In diesem Zusammen
hang weise ich auch auf den gemeinsamen Antrag für die Notärzte hin.
Wir hören oft, dass Gaffer und Schaulustige die Einsätze behindern. Insofern ist es erforderlich, dass wir die Kompetenzen erweitern. Ein Ausgleich ist, dass wir bis dato die vollzugspolizeilichen Kompetenzen in der allgemeinen Hilfe oder im Katastrophenschutz haben.
Insoweit gehen wir einen Weg, der für das Bundesgebiet wegweisend ist. Rheinland-Pfalz ist das erste Land, das ein solches Gesetz verabschiedet. Andere Länder schauen hierher und erwägen, auf diesem Gebiet nachzuziehen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD hat einen Änderungsantrag zum Landesbeamtengesetz eingebracht, der sich auf den Bereich der Polizei bezieht. Dabei geht es darum, die Altersgrenze erstmalig auf 62 Jahre herabzusetzen. Dies gilt für den noch vorhandenen mittleren Dienst, aber insbesondere auch für den gehobenen Dienst. Für den höheren Dienst soll die Altersgrenze um ein Jahr von derzeit 65 auf dann 64 Jahre reduziert werden. Darüber hinaus – das ist ein ganz wichtiger Punkt – soll eine Faktorisierung für diejenigen eingeführt werden, die Schichtdienst geleistet haben, um nicht nur eine Fallbeilregelung nach 25 Jahren zu haben und einen Bonus von drei Jahren zu erhalten. In einer Situation, in der ein Beamter 20 Schichtdienstjahre geleistet hat, kann er sich per anno jeweils vier Monate zusätzlich anrechnen lassen. Dies ist insoweit eine saubere Regelung, weil sie eine Differenzierung enthält.
Das Ganze ist nicht nur einfach so gemacht worden, sondern es fußt auf der Basis des Gutachtens von Herrn Professor Dr. Nachreiner, der sich mit der gesamten Thematik der Belastung in der Polizei beschäftigt hat. Er sagt, der Polizeidienst ist per se schon besonders belastend, aber der Schichtdienst ist noch einmal belastender.
Man muss jedoch auch sehen, was nicht in den Buchstaben des Gesetzes zu regeln ist oder geregelt wurde. Dies sind die weichen Faktoren, die auch dazugehören. Wenn Sie einmal in den Haushalt schauen, besteht die Möglichkeit, auch weiterhin 25 Personen einzustellen und damit das Kontingent zu erhöhen und Vorsorge für diejenigen zu treffen, die früher in den Ruhestand gehen, und um der allgemeinen Entwicklung Rechnung zu tragen.
Wir haben dieses. Das wird auch vom Innenministerium gut ausgeführt, aber es ist auch weiterzuführen. Es geht darum, dass diejenigen, die eingeschränkt dienstfähig sind, dann wieder in den normalen Dienst zurückgeführt werden können, oder solche Krankheiten erst gar nicht entstehen. Von wichtiger Bedeutung ist auch, die Evaluation soll erstens fortgesetzt werden, und zweitens soll eine individuelle Analyse stattfinden, weil nicht jeder Dienstposten mit dem anderen vergleichbar ist.
Hier richtet sich die Situation auch ein Stück weit auf das, was Herr Lammert gleich noch sagen wird, nämlich auf den Aspekt des höheren Dienstes. Das war nie Untersuchungsgegenstand von Professor Nachreiner gewesen. Deswegen ist es auch richtig, dass wir zunächst für alle nur ein Jahr machen.
Wenn man weiter analysiert, muss man weiter schauen, was dabei herauskommt. Es mag sein, dass es hier passt. Ich habe damals, als das Gesetz eingeführt wurde, schon gesagt, der Posten, den ich hatte, war nichts anderes als der eines Verwaltungsbeamten. So gibt es auch im höheren Dienst Leute, die man nicht mit anderen vergleichen kann. Deswegen bedarf es dieser individuellen Lösung und nicht einer pauschalen Abhandlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, andere Länder haben heute die Regelung mit 62 Jahren. Was sie aber nicht haben, ist eine Faktorisierung. Mit dieser Änderung des SPD-Antrages wird die SPD eine Vorreiterrolle in Gesamtdeutschland einnehmen, was die Dienstaltersstrukturen bei der Polizei betrifft.
Man muss in der ganzen Situation sehen, dass der übliche Rhythmus eines Polizeiarbeitslebens der ist, dass man zunächst viele Jahre im Schichtdienst verbringt. Der eine oder andere kommt früher heraus. Thomas Auler hat das sehr viel früher geschafft, als das bei mir der Fall war.
Sehr gut. Die meisten machen aber in der Tat in einem Bereich von 20 Jahren Schichtdienst. Das heißt, hier kommt eine unheimlich hohe Zahl in den Genuss eines Bonusses, der mit der Faktorisierung erzielt werden kann. Man muss den gesamten Kontext dieser Veränderungen auch unter dem Aspekt sehen, dass wir in anderen Bereichen eine Verrentung mit 67 wollen, auch wenn es stufenweise ist.
Man kann deswegen nicht hingehen und darüber hinaus noch unter die Grenze von 60 Jahren gehen, was insgesamt gefordert ist. Herr Lammert, bei allem, wo wir nicht
weit auseinanderliegen bzw. sehr nahe beieinander sind, wie immer das man auch sehen mag, muss man hier schon ein Stück weit sehen, dass man – vielleicht auch dem Wahlkampf geschuldet – etwas mehr verspricht, als es wirklich in Ordnung ist,
frei nach dem Motto „Darf’s ein bisschen mehr sein“, wie es in der Metzgertaktik zu sehen ist. Es darf keinesfalls passieren, dass wir eine Reduzierung der Personalstärke bei der Polizei erhalten. Mit jeder weiteren Veränderung werden wir diese erhalten. Das können wir uns im Sinne der Sicherheit nicht erlauben.
Die FDP hat in ihrem Entschließungsantrag die Belastung der individuellen Analyse noch einmal angesprochen. Ich habe davon geredet, dass das in die gleiche Richtung geht. Den Aspekt des Lebensarbeitszeitkontos sehe ich ein Stück weit anders. Ich befürchte, dass ein Lebensarbeitszeitkonto gerade bei der Polizei der gänzlich falsche Schritt wäre. Ich befürchte, bei der Polizei würde man dazu neigen – viele Kollegen haben dies heute –, man sammelt in jungen Jahren Stunden ohne Ende an und versucht dann, zu einem Zeitpunkt, der möglichst früh liegt, ob das mit 55 oder 57 Jahren oder wann auch immer ist, in den Ruhestand zu gehen.
Wir wissen aber alle, dass das von vornherein bedeutet, dass diese Personen unter einer enormen Belastung stehen. Diese enorme Belastung führt eher dazu, dass sie krank werden. Im Sinne davon, dass sie dann nicht mehr voll einsatzfähig wären, hätten wir überhaupt nichts davon. Deswegen ist es wichtiger, dass wir ein Gesundheitsmanagement betreiben, damit die Kollegen gesund älter werden und gesund in den Ruhestand gehen können und nicht mit einem Dienstzeitalterskonto viel früher in den Ruhestand gehen.
Ich schließe mich den Worten von Herrn Pörksen dergestalt an, dass ein gutes Gesetz, ein guter Änderungsantrag eingebracht wurde. Ich bitte herzlich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der „Allgemeinen Zeitung“ war am Dienstag zu lesen, dass das Bundeskriminalamt bei der Internetkriminalität weitgehend hilflos ist, da es seit einem halben Jahr kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mehr gibt. Der BKA-Präsident spricht davon, dass 60 % der Ermittlungen ins Leere gehen.
Wir reden heute über das POG, also über den präventiven Ansatz zur Verhinderung von Straftaten. Dieser Artikel zeigt uns aber, wie rasant die technische Entwicklung im Bereich des Internets oder des PCs ist, sodass wir hier wirklich zum Handeln gezwungen sind. Der vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt genau diese Anpassung und hält einiges an Neuigkeiten, Herr Lammert, bereit. Denn hier ist erstmals geregelt, dass es einen Kernbereich gibt. Es gibt eine Datenschutzregelung mit einem eigenen Paragrafen, die so deutlich noch nie da war. Die Telekommunikationsüberwachung ist neu geregelt und vieles andere auch.
Meine Vorredner haben darauf hingewiesen, dass neben dem Bundesverfassungsgericht, das einige Urteile gesprochen hat, natürlich bei allen Gesetzen auch ein ausgewogenes Maß zwischen den Eingriffen des Staa
tes und den Rechten des Bürgers zu gewährleisten ist. Ich bin sicher, das ist hier vorbildlich gehandelt worden.
Insgesamt haben wir 37 Anpassungen. Nicht alle sind gravierend. Ich möchte einige kurz ansprechen. Zum einen ist das Streichen der automatisierten Kennzeichenüberprüfung ein wichtiger Punkt. Denn es ist, wie die Vorredner gesagt haben, zum einen nie benutzt worden, aber zum anderen ist es ähnlich der Regelung gewesen, wie Schleswig-Holstein sie hatte. Die Regelung in Schleswig-Holstein ist vom Bundesverfassungsgericht verboten worden. Dementsprechend ist es konsequent, eine analoge Situation herauszunehmen.
Ein zweiter Punkt ist die Rasterfahndung. Auch die Rasterfahndung ist vom Bundesverfassungsgericht 2006 mit dem Gesetz in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt worden, da es darum geht, nicht im Vorfeld schon die Möglichkeiten einer Regelung zu haben, sondern erst bei einer konkreten Gefahr selbst die Regelung anwenden zu können. Dementsprechend ist es hier notwendig gewesen, diese konkrete Gefahr jetzt darzustellen, was mit diesem Gesetz ebenfalls geschehen ist.
Zum Dritten – das ist auch eine Neuerung – geht es um die Quellen-TKÜ gemäß § 31 Abs. 3. Danach ist eine neue und detaillierte Regelung in diesem Bereich gefasst worden. Es geht dabei darum, dass die laufende Kommunikation überwacht wird, bevor sie verschlüsselt wird, also man in den PC hineinkommen kann, bevor in der Internettelefonie die Verschlüsselung entsteht. Es steht technisch zu erwarten – wir alle arbeiten mit PCs, und unsere Kinder machen es uns in großem Maße vor –, in Zukunft wird es Standard sein, dass über den PC telefoniert wird. Dann ist es wichtig, bevor die Verschlüsselung stattfindet, an dieser Stelle auch eine Ermächtigung zu haben.
Wir stehen in einer Internetzeit; es ist ein neues Zeitalter. Andere nennen es auch Web-Age.
Ein Web-Age, „World Wide Web“ und „Age“ für Alter. Du bist schon etwas älter, Carsten.
Es geht in der Tat darum, dieser modernen Situation ein Stück weit nachzukommen; denn diese Entwicklung wird immer schneller.
Hier hätten wir uns durchaus eine erweiterte Anpassung erwünscht. Es geht dabei letztendlich um die Datenspeicherung. Aber das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf das Telekommunikationsgesetz einen Verstoß gegen dieses Recht festgestellt, und man ist in Berlin leider nicht in der Lage gewesen, binnen eines halben Jahres hier eine neue Regelung auf den Weg zu bringen. Deswegen bleibt uns nur die Chance, ähnlich wie im repressiven Bereich, auf die vorgehaltenen Daten von Anbietern und Providern zurückzugreifen. Also hier
wird zum passenden Zeitpunkt noch nachgearbeitet werden. Aber Berlin hat hier noch Regelungsbedarf.
Dann kommt es zum wichtigsten Punkt dieses Gesetzes, zumindest wenn man die Medien betrachtet, die bei der Vorstellung des Entwurfs vom Innenminister das als Hauptpunkt dargestellt haben, die Online-Durchsuchung. Ich denke, über die Bedeutung des Computers muss man nicht weiter reden. Ohne ihn geht nichts mehr, und mit ihm geht eigentlich alles.
Dann ist es wichtig, dass man diesen verdeckten Zugriff auf die Informationssysteme wahren und die dortige Sichtung und die Erhebung von Daten auch leisten kann. Es müssen konkrete Gefahren für höchste Rechtsgüter vorliegen,
und es steht unter dem Richtervorbehalt beim Oberverwaltungsgericht.
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Lammert, bin ich der Überzeugung, das Oberverwaltungsgericht – das gilt für andere Regelungen gleichermaßen – ist hier eine Hochregelung. Ich denke, es ist von der Kompetenz und der Gesamtstellung in der Gerichtsbarkeit eine gute Situation, dass wir das gemacht haben. Es ist auch erstmalig in der Bundesrepublik, dass es so geregelt worden ist.
Im BKA-Gesetz ist kein Betretungsrecht vorgesehen, und das ist auch hier in dem Entwurf der POG nicht der Fall. Das bedeutet, dass es der Polizei nicht erlaubt ist, in die Wohnung hineinzugehen und die Software zu installieren. Das heißt aber nicht, dass es nicht möglich ist. Man muss es nur einmal von außen gewährleisten. Der eine oder andere von uns hat vielleicht auch schon einmal einen Trojaner auf seinem PC gehabt. Das ist schon möglich. Dementsprechend wird es auch hier die Möglichkeiten geben. Oder aber – das ist in Zeiten von Netbook und Laptop immer leichter der Fall –: auch außerhalb der Wohnung sind die PCs vorhanden und dementsprechend kann man mit diesem Rechtsinstrument daran.
Ich weiß, die Online-Durchsuchung steht in einem absoluten Spannungsverhältnis. Die einen verteufeln diese Möglichkeit, den anderen geht sie nicht weit genug. Ich denke, mit den Regelungen, die das Bundesverfassungsgericht mit auf den Weg gegeben hat, haben wir ein Instrument, welches dazu beitragen kann, dass wir in Extremsituationen, also Ultima Ratio, einen entsprechenden Schutz für Bürgerinnen und Bürger gewährleisten können.
Lassen Sie mich fünftens zu einem für mich sehr wichtigen Punkt kommen, nämlich dem Kernbereich privater Lebensgestaltung. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach einen Kernbereich privater Lebensgestaltung anerkannt, der dem staatlichen Zugriff entzogen ist und in den unter keinen Umständen eingedrungen werden darf. Diese neue Vorschrift in § 39 a setzt verfassungs
rechtliche Anforderungen bei der Durchführung von verdeckten Maßnahmen. Es ist ein allgemeiner Grundsatz, und dieser kann auch nicht von dem Verfassungsmäßigkeitsgrundsatz gebrochen werden. Zu klären ist natürlich: Ist dieser Kernbereich betroffen? – Das heißt, ist ein höchst persönlicher Charakter vorhanden, und will diese Person selbst diese Belange auch geheim halten? Im Detail ist weiter geregelt, dass, wenn es zu einer Erhebung gekommen ist, diese unverzüglich zu löschen ist, es dokumentiert werden muss, aber aus der Dokumentation heraus auch nicht festgehalten werden kann, worum es sich gehandelt hat.
Das heißt in der Konsequenz auch, dass im Vorfeld dieser gesamten Maßnahme bereits Prüfungen stattfinden müssen, ob ich es vielleicht schon ausschließen kann, dass in bestimmten Räumen oder bei bestimmten Telefonen immer nur der Kernbereich vorhanden ist. Als Beispiel ein Telefon, das von der betroffenen Person nur mit seinem Partner benutzt wird oder möglicherweise einen Raum in der Wohnung, der nur von den beiden benutzt wird.
Das ist auch schwierig; denn man muss immer wieder sehen, dass sich auch aus einem privaten Gespräch etwas anderes entwickeln kann. In dieser Situation ist die Löschungsregelung von hoher Bedeutung.
Der Innenminister hat davon gesprochen, dass der Landesdatenschutzbeauftragte sehr frühzeitig eingebunden war. Das kann ich bestätigen. In der letzten Sitzung der Datenschutzkommission, bei der im Übrigen die CDU leider nicht anwesend war, hat der Datenschutzbeauftragte die innere und gute Abstimmung bewusst betont und davon gesprochen, dass wir mit diesem Gesetz und den Regelungen zum Datenschutz eine Vorreiterrolle für viele andere Länder haben werden.
So ist in § 41 a eine spezielle Regelung für die technischen und organisatorischen Überprüfungen getroffen worden. Es geht darum, Dokumentationen speziell festzuhalten. Auch ist die Durchführung eines IT-Sicher- heits- und Datenschutzaudits vorgesehen.
Ebenso ist zu erwähnen, dass die Berichtspflichten zum Landtag erweitert worden sind, und zwar unabhängig davon, ob eine Maßname stattgefunden hat. Ich habe bereits erwähnt, dass die richterlichen Anordnungen vom Oberverwaltungsgericht und nicht von einem Amtsgericht zu treffen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man könnte noch auf viele weitere Regelungen eingehen. Meine Vorredner haben es teilweise getan. Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass in die gesamte Abstimmung neben dem Datenschutzbeauftragten auch die kommunalen Spitzenverbände und die Gewerkschaften eingebunden waren. Die Gewerkschaften haben aus der Spezifikation Polizei heraus noch den einen oder anderen Wunsch gehabt. Wenn Sie sie aber einmal fragen, werden sie bestätigen, dass ein sehr guter Entwurf vorgelegt wurde. Damit ist auch eine Zufriedenheit auf dieser Ebene vorhanden.
Die Eingriffsschwellen, die das BKA vorsieht, sind in großem Maße überschritten. Die Regelungen, die uns
das Bundesverfassungsgericht mit auf den Weg gegeben hat, sind erfüllt. Ich denke, der Gesetzentwurf ist ein guter Kompromiss hinsichtlich aller Belange. Ich schließe mich der Forderung nach einer Anhörung an, die wir ebenfalls mittragen werden, und freue mich auf die weiteren parlamentarischen Beratungen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Zweite Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform – Drucksache 15/4489 – wurde ebenfalls am 29. April in diesem Hause beraten und an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 6. Mai 2010, in der 36. Sitzung am 10. Juni 2010, in der 37. Sitzung am 29. Juni 2010 und in seiner 38. Sitzung am 26. August 2010 beraten. In der 36. Sitzung hat der Innenausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 2. September 2010 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob Prüfungen stattfinden, in welchem Maß auch andere Anflugtechniken, also Gleitflug oder Ähnliches, oder andere Höhen im Anflug möglich sind?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kollegen! So wie der Bericht über die Polizeiliche Kriminalstatistik im Allgemeinen, so ist der Bericht über die Innere Sicherheit im Besonderen immer eine Bilanz, eine Rückschau und eine Schwerpunktsetzung, aus der man erkennen kann, was die Polizei leistet und wo Schwerpunkte zu setzen sind.
Wenn man diesen Bericht durcharbeitet, kann man sehr klar erkennen, Rheinland-Pfalz ist wieder ein Stück sicherer geworden. Warum ist es sicherer geworden? – Weil unsere Polizei mit einem sehr großen Engagement und mit einer ganz großen Leistung hier für diese tolle Arbeit und damit letztendlich auch für unsere Sicherheit sorgt. Deswegen gilt es, an den Minister bzw. an den
Staatssekretär in Vertretung dieses Dankeschön der SPD an die Polizei weiterzugeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist Fakt, dass in den letzen Jahren die Zahl der Straftaten auf 283.000 gesunken ist. Das sind 15.000 weniger als zu Beginn dieses Berichtszeitraums. Das sind 5,3 % weniger. Diese 5,3 % weniger bedeuten, dass wir deutlich besser sind als der Bundesdurchschnitt mit etwa 4,0 %. Dementsprechend ist daraus auch abzuleiten, dass wir in Rheinland-Pfalz sehr gut aufgestellt sind.
Wenn wir nun diese Zahlen einfach einmal nackt betrachten, dann kann man sie nur schlecht ins Verhältnis setzen. Deswegen gibt es die sogenannte Häufigkeitszahl. Nach dieser Häufigkeitszahl, die feststellt, in welcher Relativität man möglicherweise Opfer einer Straftat werden kann, hat dieses Reduzieren der Straftaten dazu geführt, dass wir jetzt mit 7.029 Punkten auf einem Niveau liegen, das zuletzt 2003 erreicht war. Das bedeutet, auf der Bundesebene stehen wir damit insgesamt auf Platz 6, einer sehr guten Quotierung für unser Land.
Wenn wir aber über die Anzahl der Straftaten reden, müssen wir auch eines sehen, die Polizei selbst sorgt mit einem immensen Arbeitsaufwand dafür, dass wir das Dunkelfeld permanent weiter erhellen, also mehr Straftaten angezeigt werden, um letztendlich dann auch die Sicherheit zu transportieren. Das heißt, man bringt im Prinzip seine eigene Statistik ein Stück weit durcheinander. Das Gleiche gilt für die Holkriminalität. Insbesondere im Bereich der Betäubungsmittel ist dies der Fall. Das heißt, auch da sorgt man mit dem besonderen Engagement dafür, dass letztendlich eine hohe Anzahl von Straftaten zur Anzeige kommt.
Lassen Sie mich einige Punkte einmal im Detail betrachten. Wir sehen zum Beispiel den Aspekt des Diebstahls, der vor etwa 30 Jahren zwei Drittel aller Straftaten ausgemacht hat. Das ist bundesweit, aber auch in Rheinland-Pfalz im Besonderen, auf nur noch etwa ein Drittel zurückgegangen. Das ist natürlich auch der Situation zu verdanken, dass in der Zusammenarbeit von Polizei und verschiedenen Unternehmen die Sicherheitssysteme immer besser greifen. Wenn Sie die Fahrzeuge über Wegfahrsperren oder Codierungen an Autoradios betrachten, so wird in dieser Richtung unheimlich viel getan.
Wenn Sie einmal erlebt haben, wie es ist, wenn in ein Haus eingebrochen wird und was es für einen Menschen bedeutet, wenn in sein Haus eingebrochen wird, so ist es eine ganz wichtige Arbeit, wie man Sicherungssysteme an den Häusern schafft. Wenn Sie es einmal erlebt haben, wenn Ihnen die Polizei vorführt, dass man binnen fünf Sekunden jedes herkömmliche Fenster öffnen kann, dann werden Sie auch erkennen, wie wichtig diese präventive Arbeit ist, die noch einmal zusätzlich geleistet wird.
Wenn wir einen Blick auf diese sogenannten Vermögensdelikte werfen – insbesondere der Betrugsbereich
fällt hier hinein –, dann müssen wir feststellen, dass das in etwa auf einem Niveau verbleibt. Das geht mal ein bisschen hoch und mal ein bisschen runter. Wir müssen aber eines dabei sehen, dass die Internetkriminalität permanent ansteigt. Bei der Internetkriminalität haben wir ein besonderes Phänomen zu beachten. Hier wirkt der Geschädigte oder das Opfer letztendlich mit. In der Hoffnung, dass er irgendwo ein Schnäppchen macht, sitzt er vor seinem Computer und glaubt, in eBay oder sonstigen Angeboten irgendwo den großen Sieger platzieren zu können, und wundert sich dann am Schluss, dass er betrogen wurde. Hier ist natürlich diese besondere Situation noch einmal zusätzlich zu beachten.
Wenn Sie sehen, dass wir bei den Straftaten der sexuellen Selbstbestimmung ebenfalls eine Reduzierung haben, muss man zusätzlich beachten, dass wir bei diesem besonderen Umgang, den wir mit aller Vorsicht zu leisten haben, hier auch ein großes Dunkelfeld haben, aber insbesondre wiederum die Leistung der K-2Kommissariate zu sehen ist. Für diejenigen, die sich nicht damit auskennen, das ist das Kriminalkommissariat 2, das diese Straftaten bearbeitet. Durch permanente Aufklärungsarbeit in den Schulen, in den Universitäten und Ähnlichem wird dafür Sorge getragen, dass ein ganz großes Selbstbewusstsein vorhanden ist. Auch das trägt zur Reduzierung mit bei.
Wir haben auch bei der Situation der sogenannten Rohheitsdelikte ebenfalls eine Stagnation. Wir haben aber dort zwei Phänomene zu beachten. Vor drei Jahren kam das sogenannte Stalking dazu, also diese Permanentbelästigung. Hier sind auch ganz immense Zahlen festzustellen, die dort natürlich auch zu Steigerungen geführt haben. Auf der anderen Seite haben wir das Problem, dass immer mehr – insbesondere junge Menschen – dazu neigen, über Alkohol ihre Hemmschwellen ein wenig zu reduzieren. Da gibt es eine fantastische Arbeit in der Kooperation zwischen Polizei, den Ordnungsämtern und den Genehmigungsbehörden, wenn es um Veranstaltungen geht: Wenn Sie die Auflagen sehen, die dort immer wieder gemacht werden, um letztendlich dafür Sorge tragen zu können, dass wir hier eben nicht einen jungen Menschen haben, der sich betrinkt, dann ist dies in der Tat schon einmal eine tolle Sache.
Wenn wir aber in der Zusammenfassung sehen, dass wir dennoch nicht weiterkommen, so können wir das nicht nur aus der Sicht der Kriminalpolizei oder der Polizei im Allgemeinen betrachten, sondern dann müssen wir darüber hinaus auch die gesamtgesellschaftliche Situation sehen. Wenn ein 12-Jähriger mit einer Flasche Wodka auf eine Party geht, dann müsste man eher fragen, warum Eltern eine solche Situation zulassen, als dass wir dann mit der Keule „Polizei“ oder einem ähnlichen Instrument hintendran stehen. Ich denke, hier muss man auch mit anderen Instrumenten in der Familie aufwarten.
Ich habe vorhin angesprochen, dass Prävention – das ist nicht nur so, weil es im Gesetz steht – einfach wirklich der Schwerpunkt bei der Polizei ist: Gewaltprävention, Kriminalitätsprävention, aber auch Verkehrsprävention. – Hier geht nun wirklich die Polizei in all diesen Sektoren
sehr sorgfältig mit den ganzen Sachen um. Wir haben eine Unmenge an Programmen, wobei mit den verschiedenen Systemen an die Schulen gegangen wird. Wir haben aber auch diese Situation, dass man schon im Vorschulalter Verkehrserziehung leistet, wie man richtig Fahrrad fährt und wie man sich richtig verhält. Auch das sind Sensibilisierungen, die auf die Dauer die Menschen prägen und insgesamt auch dazu führen, dass wir eine bessere Situation erreichen können.
Wir haben aber auch an einer ganz anderen Stelle eine Schwierigkeit, die in den letzten Jahren permanent wächst oder ansteigt. Das ist die Situation des Extremismus. Wir haben in der letzten Sitzung hier auch darüber gesprochen. Wenn man die Gesamtzahl betrachtet, so haben wir mit Stand von 2009 zwar nur 1.156 Fälle – also von 283.000 relativ wenig –, wir müssen aber auch sehen, dass wir auf der Bundesebene fast ganz hinten in der Liste der Bundesländer mit dieser Anzahl der Straftaten stehen. Wir dürfen aber nicht verkennen, dass wir hier eine besondere Situation haben. Dabei ist es ganz egal, ob das Rechtsextremismus, Linksextremismus oder der religiöse Extremismus ist. Wenn Sie einfach einmal sehen, als es darum ging, dass eine Bombe in einem Zug platziert war, hätten wir statistisch möglicherweise über eine Straftat gesprochen. Aber welche Auswirkungen eine solche Situation hätte, belegt, dass man deswegen das in der Gesamtsumme betrachten muss und nicht nur die Zahl allein sehen darf.
Man darf die Zahl auch nicht nur allein sehen, wenn bei der Summierung immer noch zwei Drittel aus dem Bereich des Rechtsextremismus sind. Wir müssen dies aber erkennen und dabei auch weiter unsere Schwerpunkte in diesem Sektor halten. Gerade diese Bereiche des Extremismus sorgen summa summarum auch dafür, dass die Polizei eine ernorm hohe Einsatzlage hat. Das heißt also, man ist permanent neben der normalen Arbeit, die hervorragend läuft, auch immer wieder damit beschäftigt, zusätzliche Einsätze fahren zu müssen. Rechtsextremismus und Linksextremismus treten meist in dieser Gemengelage auf. Wenn Sie aber diese Einsatzlagen weiter betrachten, kommt man auch auf Fußballspiele. Dabei betrifft das nicht nur unsere Bundesligisten. Wenn Sie einmal betrachten, dass wir – ich glaube, das war die dritte Liga – bei dem Spiel der zweiten Mannschaft des 1. FC Kaiserslautern gegen Waldhof Mannheim 800 Polizisten einsetzen müssen, dann müssen wir uns natürlich die Frage stellen, wo das insgesamt noch hinführt.
Vierte Liga, noch eins niedriger. Wir haben aber auf der anderen Ebene Demos, ob das in Büchel ist – – –
Sie spielen jetzt in der dritten Liga, das wird uns auch noch ein bisschen beschäftigen.
Wenn wir aber die Situation sehen, in der die Demonstrationen in Büchel laufen, in denen es Großeinsätze bei „Rock am Ring“ und beim 24-Stunden-Rennen gibt, so ist immer wieder das besondere Engagement der Polizei
herausgefordert. Dementsprechend gilt das Lob immer wieder auch, diese hohe Motivation weiterzutragen.
Lassen Sie mich noch einmal einen letzten Einzelpunkt ansprechen. Das ist die Verkehrssituation und auch die Verkehrsprävention. Wir haben eine Situation, dass die Unfallzahlen etwa bei 125.000 per anno gleich bleiben.
Wir haben aber auch die Situation, dass die Schwere der Unfälle permanent rückläufig ist. Wenn es zu einem Unfall kommt, ist darüber hinaus die Situation gegeben, dass wir immer weniger Leicht- und Schwerverletzte haben und die Zahl der tödlichen Unfälle in RheinlandPfalz rückläufig ist. Auch dies geht auf die Zusammenarbeit zwischen der Polizei in mehreren Stufen mit den Autoherstellern einher.
Natürlich haben wir auch auf der anderen Ebene die Situation, dass eine hohe Leistung in die Verkehrserziehung im Sinne von Kontrolle oder auch im Sinne von Ermahnungen und Verwarnungen geht. Dementsprechend befinden wir uns auch in diesem Bereich auf einem guten Weg, auch wenn die Zahl der Unfälle noch ein Stück zu hoch ist.
Für die SPD darf ich sagen: Die Innere Sicherheit ist ein Schwerpunkt. Insgesamt haben wir die Polizei gut aufgestellt. Mit der zweigeteilten Laufbahn, die nahezu abgeschlossen ist, haben wir eine sehr gute Lebensperspektive. Wir haben mit knapp 9.500 Leuten eine sehr gute Mannschaft stehen. Mit der technischen Ausrüstung haben wir ebenfalls nahezu alles perfekt geleistet, dies zuletzt mit den Waffen bzw. Schutzwesten, die im Einzelnen an die Beamten ausgeliefert wurden.
Es lässt sich damit abschließend feststellen: RheinlandPfalz ist ein sicheres Land. Rheinland-Pfalz hat eine gute und motivierte Polizei. Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten, dass wir dies so fortsetzen können.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Extremismus steht gegen den Staat. Damit ist der Extremismus in jeglicher Form zu verurteilen.
Es gibt keinen Unterschied – Herr Baldauf hat darauf hingewiesen –, ob das Rechts- oder Linksextremismus ist, es gibt auch keinen Unterschied, ob das der weltliche oder der religiöse Extremismus ist, es gibt auch keinen Unterschied, wenn wir die religiösen Ausrichtungen betrachten, ob das der Islam ist, der Bereich der Taliban, der PKK oder ob das die Extremisten in Sri Lanka sind. Man muss letztendlich klar Farbe dazu bekennen.
Was man aber auch sehen muss, ist die Nähe der ganzen Situation zum internationalen Terrorismus. Gerade aus dem Islambereich muss man das Zitat des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Fromm, vom vorgestrigen Tag sehen, bei dem er sagt, dass dem Islamismus die allerhöchste Priorität gewidmet werden muss.
Was man hier auch insgesamt sehen muss, ist die Tatsache, dass wir immer nur wenige Personen und nur wenige Taten haben. Herr Baldauf hat die Zahlen addiert. Wir kommen auf 2.300 Personen. Wenn wir in den Verfassungsschutzbericht zu der Anzahl der Straftaten hineinschauen, dann kann man sehen, dass es insgesamt nur sehr wenige sind, die im Gewaltbereich liegen.
Es ist richtig, dass diese Taten im letzten Jahr gestiegen sind. Herr Bundesinnenminister de Maizière hat die Zahlen vorgestellt.
Es ist auch richtig, dass insbesondere im Bereich des Linksextremismus Zahlen der Gewalt deutlich gestiegen sind. Wir müssen aber auch sehen, dass die Zahlen der Gewalt in Rheinland-Pfalz auch im rechten Bereich erneut gestiegen sind.
Deswegen muss man auch die Tatsache betrachten, dass von allen 34.000 politisch motivierten Straftaten 20.000 nach wie vor noch aus dem rechten Lager stammen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, daher müssen wir einen besonderen Appell nach Berlin richten. Wenn Frau Bundesfamilienministerin Schröder das ohnehin schon sehr knapp bemessene Geld in Höhe von 19 Millionen Euro auch noch auf die drei Bereiche des Extremismus aufteilen will, droht doch die Gefahr, dass dadurch vorhandene Strukturen, die gute Arbeit gegen Rechtsextremismus leisten, zerschlagen werden. Damit wird verantwortungslos gehandelt gegen vorhandene Strukturen, und das kann nicht angehen, wenn wir das Gesamtziel vor Augen haben.
Herr Bundesinnenminister de Maizière hat ebenfalls verkündet, im Bereich Linksextremismus ein Konzept zu erarbeiten; allerdings kommt er derzeit aufgrund der Islam-Konferenz und aufgrund von personellen Debatten nicht weiter. Frau Bundesfamilienministerin Schröder würde es meines Erachtens gut anstehen, mit ihm gemeinsam neue Konzepte zu erarbeiten und zusätzliches Geld für das Problemfeld insgesamt bereitzustellen, aber nicht die vorhandenen Strukturen zu zerschlagen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, dieses Thema auch in den Lehrplänen zu verankern. Sie sprechen von einem gesamtgesellschaftlichen Bereich, den man sehen muss. Sie sollten wissen, dass in Rheinland-Pfalz in allen Bereichen die Demokratieerziehung im Mittelpunkt steht. Möglicherweise verkennen Sie auch, was wir alles tun.
Wenn wir über Lehrpläne sprechen, existiert in der Grundschule das Programm „Ich und Du und Wir“, mit dem die Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen aufgebaut wird. In den Klassen 5 und 6 haben wir das Programm „Prävention im Team“ – PiT – aufgelegt, mit dem wir Konfliktbewältigung und Gewaltprävention betreiben. Es geht weiter mit dem Programm zur Primärprävention – ProPP –, mit dem die langfristigen Ziele umgesetzt werden.
Wenn wir über die gute Arbeit sprechen, die in den Schulen bereits geleistet wird, müssen wir sehen, es sind in den Lehrplänen – ob im Bereich Religion oder im Bereich Sozialkunde – sehr wohl einige Programme integriert. Dort steht allgemein geschrieben, dass wir die politische Ordnung zu betrachten haben. Dann gehört dieses Thema idealerweise dazu.
Es steht nicht ausdrücklich geschrieben, aber wenn wir jedes Detail ausdrücklich regeln wollten, würden die Lehrer irgendwann die Frage an uns richten: Was wollt ihr noch alles auf die Schulen abwälzen? Sollen Probleme, die an anderen Stellen nicht mehr bewältigt werden, auch noch im Lehrplan der Schulen gelöst werden? – Ich denke, dies ist an dieser Stelle nicht der richtige Weg.
Sie sprechen davon, dass dies ein gesamtgesellschaftliches Problem ist. Es existiert das jugendschutz.net, das eine hervorragende Arbeit leistet, wenn es um die Probleme im Internet geht. Das Internet ist bei Rechts und bei Links eines der entscheidenden Foren.
Wir haben das Netzwerk für Demokratie und Courage. Die beteiligten Organisationen gehen in die Schulen und leisten eine offene Jugendarbeit mit vielen Workshops und Lehrgängen. Es existiert die offene Jugendarbeit in den Jugendgruppen und Jugendclubs. An dieser Stelle wird ein riesiges Arbeitspensum geleistet.
Des Weiteren nenne ich das Programm EASI mit dem Schwerpunkt Suchtprävention. Ich nenne die Elterninitiative gegen Rechts oder Mut gegen Rechts. Wenn Sie auf diese Plattformen schauen, werden Sie sehen, dass auch Hinweise auf den Linksextremismus vorhanden sind. Bei einem Anruf wird niemand abgewiesen werden, nur, weil er ein anderes Problemfeld anspricht.
Schauen Sie sich die großen Arbeitsprogramme wie „Jugend in Arbeit“, Jobfux und Jugend-Scout an, in denen es darum geht, junge Menschen, die möglicherweise zu einem Problem werden könnten, bereits frühzeitig in die Demokratie zurückzuführen und dafür zu sorgen, dass es ein Mensch wird, der in die Gesellschaft integriert wird.
Ich nenne abschließend die Landeszentrale für politische Bildung, der doch wohl niemand einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz absprechen kann. In all diesen Bereichen wird eine hervorragende Arbeit geleistet, die mit einem ihrer Schwerpunkte auf den Extremismus ausgerichtet ist.
Herr Staatssekretär Lewentz sprach heute Morgen die Kriminalpräventiven Räte an, die sich um Problempunkte an den jeweiligen Orten kümmern, ob es Gewaltexzesse, Medienproblematiken oder Auswüchse von Extremismus sind. Alle arbeiten letztendlich an dem gleichen Problem und leisten damit einen wichtigen Beitrag.
Wir können also feststellen, es gibt bereits sehr viele Maßnahmen. Alle Menschen werden sensibilisiert oder haben die Chance dazu. Alle Maßnahmen sind auch geeignet, sonst würden sie nicht wahrgenommen werden. Diejenigen, die die Programme anbieten, werden aufgrund ihrer Nähe zu den Menschen bestätigen kön
nen, wie gut diese Maßnahmen angenommen werden. Wir können gemeinsam feststellen, dass eine gute Arbeit geleistet wird. Dies bedeutet: Weiter so. – Man darf nicht nachlassen, das ist klar. Aber wir müssen auch feststellen, es wird schon sehr viel getan.
Ich habe vorhin schon Herrn Präsidenten Fromm genannt, der in seinem Artikel auch davon gesprochen hat, dass der Linksextremismus eine Renaissance erlebt. Ich habe darauf hingewiesen, wie sich die Zahlen im Allgemeinen darstellen. Ich habe schon darüber gesprochen. Wenn wir uns alle dazu durchringen könnten, das Verbot der NPD verstärkt anzugehen, hätten wir auch auf dem anderen Gefechtsfeld weniger zu tun; denn der größte Teil des Linksextremismus richtet sich gegen den Rechtsextremismus. Dann wären wir an dieser Stelle schon ein Stück weiter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der CDU ist einerseits sinnvoll, weil er natürlich für den Staat und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung steht. Er ist aber auf der anderen Seite auch unsinnig, weil in Rheinland-Pfalz schon eine gute Arbeit geleistet wird. Wir sollten aber dennoch im Ausschuss auch weiterhin darüber debattieren, wo der gemeinsame Nenner für uns alle liegt, damit wir uns nicht in Details verlieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, ich hätte die Bitte an Sie: Gehen Sie auf Frau Bundesfamilienministerin Schröder zu. Sprechen Sie mit ihr, damit sie nicht gute Strukturen und damit eine gute Arbeit vernichtet, die wir gegen den Extremismus brauchen, und damit wir in diesem Staat sicherer leben können.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, Sie sprachen davon, dass viele Straftaten durch die Linksextremen im Zusammenhang mit Demonstrationen durch Rechtsextreme stattfinden. Kann man Ihres Erachtens daraus schließen, dass wir weniger Straftaten durch den Linksextremismus hätten, wenn wir weniger Demonstrationen durch Rechte oder einen noch intensiveren Kampf gegen den Rechtsextremismus hätten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Monsignore Mayer sprach am ver
gangenen Mittwoch in seiner Rede im Parlament davon, dass die Anzahl der Rechtsextremen und deren Gewaltbereitschaft eine erschreckende Situation für Staat und Gesellschaft darstellen.
Es ist Fakt, dass die Straftaten permanent steigen. Es ist Fakt, dass die Einsätze für die Polizei steigen. Es ist Fakt, dass das Auftreten der Rechtsextremen immer dreister wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist erschreckend, dass immer mehr Bürger glauben – eine Umfrage aus der Westpfalz ergibt dies sehr deutlich –, dass die NPD eine ganz normale Partei ist.
Das Land Rheinland-Pfalz leistet eine hervorragende Arbeit, sowohl bei den Einsätzen als auch bei der Prävention.
Ausreichend Einbindung der Kommunen, Hilfestellungen und Handlungsanweisungen, Aussteigerprogramm, Elterninitiativen und diverse andere Programme sprechen für sich. Jugendschutz.net, das Netzwerk für Demokratie und Courage, Landeszentrale für politische Bildung, alle leisten eine riesige Arbeit.
Arbeitsmarktpolitische Themen, soziale Themen, alle werden bearbeitet und sorgen dafür, dass junge Menschen in Arbeit kommen. Herzlichen Dank für diese umfassende und gute Arbeit der Landesregierung!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem CDUAntrag steht, dass man die Präventionsarbeit überprüfen muss. Ich denke, das ist obligatorisch, die wird immer überprüft, auch wenn – das habe ich vorhin ausgeführt – man wohl die beste Präventionsarbeit im gesamten Bund hat.
Wenn man aber auf der Bundesebene im Augenblick betrachtet, dass die neue Familienministerin überlegt, permanent alles infrage zu stellen und aus dem sowieso schon knappen Etat dann auch noch andere Aufgaben bestücken zu wollen, dann sollte man sich auf der Ebene einmal neue Gedanken machen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2003 im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens ein Verbot nicht zugelassen. Dies ist etwas ganz anderes als abgelehnt. Dies erfolgte mit der Begründung, dass ein nicht behebbares Verfahrenshindernis vorliegt, und zwar namentlich, dass die NPD-Leute auch als V-Leute agiert haben und teilweise in sehr entscheidenden Funktionen entscheidende Beiträge für dieses Verfahren eingebracht haben.
Das Verfassungsgericht hat aber auch ausgeführt, dass es keine abschließende Entscheidung für ein NPDVerbotsverfahren ist, und dabei auch gesagt, dass erneute Anträge nicht unbedingt ausschließlich auf neue Tatsachen gestützt werden müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat nicht davon gesprochen, dass alle V-Leute abgezogen werden müssen; denn es hat davon gesprochen, dass eine Offenlegung und eine klare Nennung der Aussagen der V-Leute dokumentiert werden muss.
Die Bundesländer Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben im Mai eine Studie präsentiert und aus öffentlichen Quellen – damit keine V-Mann-Aussagen und damit entsprechend den Aussagen des Verfassungsgerichts –, klar belegt, dass die NPD gegen die Verfassung steht.
Der CSU-Innenminister aus Bayern spricht davon, es müsse ein NPD-Verbotsverfahren geben. Der CDUInnenminister von Mecklenburg-Vorpommern schließt sich dem an, und auch die NPD spricht davon, dass sie verfassungsfeindlich ist, gegen diesen Staat, gegen sein Zusammenleben und gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung steht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, ich kann auf die Zitate aus dem Gutachten verzichten. Diese Zitate triefen regelrecht vor Hetze gegen den Staat und gegen die Demokratie. Menschen werden wegen ihrer Hautfarbe, Religion oder anderer Weltanschauungen verachtet und diskriminiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was mich wirklich stört: Wir bezahlen diese NPD auch noch. Für jede einzelne Stimme zahlen wir, bei der letzten Bundestagswahl fast 2 Millionen Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ein Punkt ist extrem unredlich – das sollten Sie bei Ihren Entscheidungen bedenken –: Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger permanent auf, sich aufzulehnen. Wir fordern Bündnisse, wir fordern die Lehrerinnen und Lehrer auf, ihre Schüler zu sensibilisieren, wir fordern lokale Gremien für Demokratie.
Bei jeder einzelnen Demonstration – von denen haben wir ausreichend viel im Land – gehen die Bürger auf die Straße und demonstrieren gegen die Undemokraten. Dann ist es notwendig und richtig, dass wir hier ebenfalls konsequent handeln,
nicht nur vom Bürger fordern, dass er handeln soll, sondern dann müssen wir auch an dieser Stelle gegen die Verfassungsfeinde stehen.
Wir können – das werden Sie gleich wieder anführen – nicht die Ideologien aus einigen Köpfen herausschlagen, aber was wir leisten können, ist, denen die Plattform zu nehmen.
30.000 Ideologen und 630.000 Stimmen ist einfach eine andere Welt. Die Plattform müssen wir denen nehmen. Deswegen dürfen wir nicht den Kopf in den Sand ste
cken, sondern wir müssen handeln, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Frau Kohnle-Gros, deswegen kann man in der Konsequenz dem CDU-Antrag – der auch viele gute Sachen enthält, aber in der Konsequenz fordert, das NPDVerbotsverfahren nicht anzustrengen – leider nicht zustimmen. Wäre er etwas anders formuliert – es sind ja viele gute Sachen drin –, wäre das möglich.
Deswegen bitte ich Sie noch einmal herzlich: Denken Sie darüber nach, stimmen Sie dem SPD-Antrag zu.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Extremismus – es ist gleich, welcher Ausrichtung – steht gegen den Staat und ist zu verurteilen. Da gibt es keine Unterscheidung zwischen rechts und links.
Das habe ich schon immer gesagt.
So ist der neu aufzunehmende Prozess gegen die Kampfgruppe 34 zu begrüßen, und es sind die Anschläge auf Polizei, Abgeordnetenbüros und Kanzleramt in den letzten Tagen in Hamburg und Berlin ausdrücklich zu missbilligen und fordern konsequentes Handeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, während die rechtsextremistischen Straftaten in Rheinland-Pfalz im Gegensatz zum Bund 2008 noch leicht gesunken sind, stehen wir 2009 anscheinend wieder vor neuen Rekordzahlen: mehr Straftaten, mehr Demonstrationen, neue aufwendige Einsätze. Die Rechtsextremisten fordern uns permanent heraus.
Das sogenannte Gefahrenpotenzial sieht in RheinlandPfalz ca. 1.000 Personen vor. Das ist ein leichter Rückgang, aber es ist keine Entwarnung.
Das Land Rheinland-Pfalz leistet eine hervorragende Arbeit. Das gilt sowohl bei den Einsätzen als auch insbesondere bei der Prävention. Im Gegensatz dazu, dass die neue Ministerin auf Bundesebene schon davon spricht, die ersten Präventionsmittel zu kürzen, wird hier im Land Rheinland-Pfalz investiert.
Die Einbindung der Kommunen, Hilfestellung und Handlungsanweisungen, Informationsveranstaltungen, geschaffen von Bündnissen, das Aussteigerprogramm, „Elterninitiative gegen Rechts“, InformationsplattformKomplex und viele weitere Ideen und Programme gibt es, jugendschutz.net, das Netzwerk Demokratie und Courage, die Landeszentrale, alle sind aktiv. Hier ist eine umfassende und gute Arbeit gegeben. Dafür herzlichen Dank.
Ich war kürzlich in einer Schule und habe die Freude gehabt, vor 100 Jugendlichen reden zu dürfen. Als es um das Thema „Rechtsextremismus“ ging, kam dann auch prompt die Frage: Warum bezahlen Sie die NPD eigentlich?
Ich habe versucht – etwas länger, als ich Ihnen das eben darstellte – zu sagen, welche Bemühungen es insgesamt gibt. Aber auf die Frage, warum wir die NPD eigentlich bezahlen, ohne den großen Exkurs der Parteienfinanzierung zu machen, ist mir auch nichts eingefallen.
Die NPD spricht selbst davon, verfassungsfeindlich zu sein, steht gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, will alles verändern, was unser System, unser Zusammenleben ausmacht, und wir bezahlen dafür? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist doch schizophren.
Mir ist klar, mit einem Verbot wird man nicht in der Lage sein, die Ideologien aus einigen Hardlinerköpfen herauszubekommen. Aber hier geht es nicht nur um die Hardliner, von denen man etwa von 30.000 spricht, sondern bei der letzten Bundestagswahl gab es 635.000 Stimmen. Eben diese 600.000, das ist unser Ansatz. Dort
müssen wir herangehen. Dort müssen wir die Plattform eliminieren. Das geht über ein solches Verbot.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2003 das angestrebte Parteiverbotsverfahren nicht zugelassen. Das ist etwas ganz anderes als abgelehnt.
Es ging um ein nicht behebbares Verfahrenshindernis, einfach um die Mitwirkung von V-Leuten, bei denen man nicht genau differenzieren konnte, welchen Anteil sie geleistet haben.