Stefanie Lejeune
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben es schon gesagt. Es bedarf keiner umfangreicheren Darlegung, dass die Länder durch die Grundgesetzänderung im Rahmen der Föderalismusreform 2006 die Kompetenz bekommen haben, um den Strafvollzug insgesamt zu regeln. Ich kann mich dem nur anschließen. Es ist schon erstaunlich, dass trotz – dies muss man sagen – der über 50-jährigen Bundeszuständigkeit es nicht geschafft worden ist, ein Jugendstrafvollzugsgesetz oder ein Untersuchungshaftgesetz zu normieren. Vor diesem Hintergrund sind – dies muss man sagen – die Formulierungen unter
Buchstabe A doch sehr wohlwollend geraten, wie dies bisherige Rechtslage war.
Frau Staatssekretärin, in der allgemeinen Begründung ist es etwas deutlicher gesagt. Das hätte man ruhig nach vorne nehmen können. Da kann man grundsätzlich etwas stärker Position beziehen. Von daher ist es sehr erfreulich, dass Rheinland-Pfalz dem Bund nicht nacheifert, sondern wie andere Länder seine Pflichten wahrnimmt und eine gesetzliche Regelung finden will.
Es ist auch schon gesagt worden, Rheinland-Pfalz steht mit diesen Bemühungen nicht allein, sondern hat im Verbund mit elf weiteren Ländern einen weitgehend identischen Gesetzentwurf vorgelegt.
Zu den Vorschriften im Einzelnen seien mir die folgenden Bemerkungen gestattet:
In dem 92 Paragrafen umfassenden Werk sind zahlreiche Parallelen zu den Regelungen des Strafvollzugs erkennbar, auch wenn der Grund der Freiheitserziehung beim Strafvollzug einerseits und der Untersuchungshaft andererseits ein gänzlich anderer ist.
Geht es bei dem Erstgenannten um den Vollzug einer Sanktion, um General- und Spezialprävention sowie um die Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht aus der Sicht des Opfers, so dient die Untersuchungshaft ausschließlich der Durchführung eines geordneten Strafverfahrens, wie § 2 des Gesetzentwurfs feststellt. Aus dieser unterschiedlichen Zwecksetzung folgt eine Differenzierung im Vollzug der Freiheitsentziehung, oder – besser gesagt – sie sollte sich daraus ergeben.
Die Untersuchungshäftlinge unterliegen nicht ganz so stark dem Druck, sich der Vollzugsanstalt und ihren Regeln als Strafgefangener anzupassen. Sie dürfen – soweit dies die geordnete Durchführung des Strafverfahrens und die Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht gefährdet – in einem größeren Umfang Dinge ihres normalen Lebens außerhalb der Anstalt in die Untersuchungshaft einführen, so beispielsweise das Tragen von Privatkleidung oder auch Annehmlichkeiten. Sie unterliegen auch nicht der Arbeitspflicht. Aber natürlich ist es zu begrüßen, dass ihnen die Möglichkeit gegeben wird, arbeiten zu können, was bisher nicht der Fall war.
Andererseits – dies darf man aber auch nicht vergessen – eröffnet gerade die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Strafverfahrens im Einzelfall die Möglichkeit, weitere Eingriffe gegenüber den Untersuchungsgefangenen festzulegen, und damit kann es sein, dass diese Freiheitsentziehung sogar eingriffsintensiver ist als im normalen Strafvollzug.
Die meisten Einzelregelungen, die den Vollzugsablauf betreffen, sind weitgehend dem Landesjugendstrafvollzugsgesetz vom Dezember 2007 entnommen und für die Untersuchungshäftlinge sprachlich angepasst. Dies führt dazu, dass die Anstaltsleitung die Kompetenz für sämtliche vollzugsrechtlichen Anordnungen erhält. Das ist ein Novum. Damit grenzt sich der Gesetzentwurf eindeutig von dem ab, was noch die bislang geltende Untersuchungshaftvollzugsordnung unter Nummer 2 vorgesehen hatte. Sie hat Bezug genommen auf den bislang noch
geltenden § 119 Abs. 6 der Strafprozessordnung, mit dem dem Richter die Aufgabe zugewiesen wurde, über die Art der Unterbringung und den Verkehr mit der Außenwelt, besondere Sicherungsmaßnahmen und Disziplinarmaßnahmen den Untersuchungsgefangenen betreffend zu entscheiden.
In der allgemeinen Begründung bemüht der Gesetzentwurf die Verfassung und führt auf, dass Artikel 104 Abs. 2 des Grundgesetzes der Regelung, die jetzt hier vorgesehen ist, nicht entgegensteht. Das kann man so sehen; denn in der Tat regelt diese Norm der Verfassung das Ob der Freiheitsentziehung, berührt aber nicht das Wie. Folgerichtig wird der Bund die einschlägigen Vorschriften der Strafprozessordnung so gestalten oder gestalten müssen, dass sie mit den landesrechtlichen Regelungen nicht kollidieren; denn sonst haben wir – das wissen Sie alle – Artikel 31: Bundesrecht bricht Landesrecht. –
In der Strafprozessordnung wird es künftig um das Ob einer Freiheitsentziehung gehen und – wie gesagt – im Landesuntersuchungshaftgesetz um das Wie.
Gleichwohl darf diese an der Praktikabilität ausgerichtete Kompetenzaufteilung nicht dazu führen, dass die Untersuchungshaftgefangenen den Strafgefangenen gleichgestellt werden. Hier haben wir, etwas anders als Herr Kollege Wilke, mit § 11 des Gesetzentwurfs durchaus gewisse Bauchschmerzen. Da ist zwar der Trennungsgrundsatz festgehalten, aber es sind so viele Ausnahmen formuliert, dass zu befürchten ist, dass sich das Regelausnahmeverhältnis in der Praxis umkehren wird, und das wäre nicht das, was mit den Grundsätzen vereinbar ist.
Wir sehen an der einen oder anderen Stelle durchaus noch Diskussionsbedarf und sind auch gespannt auf die Diskussion im Rahmen des Rechtsausschusses.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den die CDU uns heute präsentiert, ist nicht neu, sondern dieser stand schon einmal in früheren Jahren zur Diskussion, aber er ist keineswegs ein alter Hut.
Die Debatten in den letzten Wochen um eine Kopftuch tragende Lehrerin in Worms und Speyer haben gezeigt, dass das Thema, wie man mit Lehrerinnen umgeht, die darauf bestehen, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, aktueller ist denn je. Auch wenn bislang nur wenige Fälle in die Öffentlichkeit gelangt sind, so verdient dieses Thema wegen einer zunehmenden Pluralisierung und Heterogenisierung unserer Gesellschaft eine besondere Aufmerksamkeit.
Bislang hat die FDP Rheinland-Pfalz die Auffassung vertreten, das allgemeine Dienst- und Schulrecht gestatte eine sozialadäquate Lösung im Einzelfall, sodass es keiner neuen gesetzlichen Grundlage bedürfe, um die Einhaltung der staatlichen Neutralitätspflicht sicherzustellen.
Der genannte Fall in Worms und Speyer hat aber deutlich gemacht, dass Fälle denkbar sind, in denen eine gesetzliche Klarstellung hilfreich sein könnte.
Nun wollen wir nicht wegen eines einzelnen Falles ein neues Gesetz schaffen; denn das wissen auch die Juristen unter Ihnen, die Verfassung sieht es nicht nur nicht vor, sie gestattet es auch nicht. Aber da zu befürchten ist, dass es künftig mehrere Fälle dieser Art gibt, sehen wir ein Bedürfnis für eine vertiefte und umfassende sachliche Diskussion.
Deshalb haben wir einen Gutachtenauftrag an den Wissenschaftlichen Dienst dieses Hauses gerichtet, der die bestehenden gesetzlichen Regelungen, also Grundlagen der anderen Länder auflistet, sie charakterisiert sowie deren Umsetzung in der Praxis erläutert.
Die schon viel zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2003 steckt zwar das rechtliche Feld ab, in dem sich der Landesgesetzgeber im Falle eines Gesetzes bewegen muss, aber er gibt keine konkreten Handlungsanweisungen. Ähnliche Entscheidungen, die Ihnen auch geläufig sind, wie das Kruzifixurteil von 1995 oder eine ähnliche frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1973 – da ging es allerdings nicht um den Schulbereich, sondern um den Bereich der Justiz, genauer gesagt einen Gerichtssaal –, fordern ausdrücklich die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Religionen.
Das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot gilt aber nicht absolut, sondern ist am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen, wodurch auch die hier von der CDU vorgeschlagene Bevorzugung der christlichen und jüdischen Religion bzw. ihrer Symbole unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein könnte.
Die sich damit verbindenden Fragen sind allerdings so komplex – das werden Sie verstehen –, dass ich das in fünf Minuten nicht alles abhandeln kann.
Geklärt werden müsste meines Erachtens in diesem Zusammenhang, ob im Bereich der Schulen im Hinblick auf die negative Religionsfreiheit, also die Freiheit, nicht
zum Glauben oder Bekenntnis gezwungen zu werden, der Schülerinnen und Schüler eine altersbedingte Differenzierung – Sie wissen, mit 14 beginnt erst die Religionsmündigkeit – vorzunehmen ist. Das ist eine Frage, die das Bundesverfassungsgericht nicht behandelt hat.
Zu bedenken ist dann aber auch, ob eine gesetzliche Änderung des Schulgesetzes, so man sie denn vornimmt, auch Folgeregelungen im allgemeinen Dienstrecht nach sich ziehen muss und einiges mehr.
Nun noch ein paar Worte zu der Fragestunde des vorletzten Plenums, in dem es auch um den Sachverhalt ging, der Ausgangspunkt für diesen Gesetzentwurf der CDU bildet.
In dieser Fragestunde haben Sie, Frau Ministerin, klar gesagt, Sie würden es ablehnen, sich eine Deutungshoheit über religiöse oder weltanschauliche Symbole anzumaßen. Auf meine Nachfrage, ob dies auch für Sie als Dienstherrin gelten würde, haben Sie dies unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bejaht. Mit dieser Rechtsauffassung liegen Sie nach Ansicht der FDP falsch.
Sie können aus politischen Gründen als potenzielle Initiatorin eines Gesetzgebungsverfahrens zwar eine generelle Deutungshoheit über religiöse und weltanschauliche Symbole verweigern, indem Sie kein Gesetz auf den Weg bringen, oder aber – wie Sie es tun – sich ablehnend positionieren. Sie können sich aber nicht Ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht als Dienstherrin zur Deutung auch religiöser und weltanschaulicher Symbole im Einzelfall gegenüber Ihren Bediensteten verweigern.
Zu diesem Handeln und Entscheiden im Einzelfall verpflichtet Sie das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot, für dessen Wahrung Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich die Verantwortung tragen. Wer, wenn nicht der Dienstherr, soll gegenüber einem Bediensteten entscheiden, ob die äußere Erscheinung angemessen ist?
Ich habe es verstanden.
Herr Dr. Wilke, zu Ihnen noch einen Satz. Es geht um die Frage des „Ob“ der Deutungshoheit, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des „Wie“ – das ist klar –, die muss man beachten.
Wir warten das Gutachten ab, was dabei herauskommt.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, darauf muss ich doch noch etwas erwidern. Dies ist der berühmt-berüchtigte Unterschied hinsichtlich des „Ob“ und des „Wie“, einem jeden Juristen geläufig. Selbstverständlich können Sie beim „Wie“ nicht die Position dessen außer Acht lassen, der unmittelbar davon betroffen ist. Auch Herr Dr. Wilke hat soeben angedeutet, Sie müssen sich selbstverständlich ein umfassendes Bild machen, bevor Sie als Dienstherr eine Entscheidung treffen.
Aber es ist die Frage, ob eine Äußerlichkeit eines Bediensteten Anstoß erregt. Das ist genauso, wenn jemand mit einem „Atomkraft, nein danke!“-Button ins Umweltministerium stiefelt und behauptet, es sei seine Gewissensfreiheit. Dann muss auch Ihre Ministerin oder ihre Kollegin letztendlich entscheiden, ob es noch in den Rahmen passt oder nicht. Dies ist mit einem religiösen oder weltanschaulichen Symbol nicht anders.
Endgültig muss der Dienstherr am Ende sagen, was für ihn noch tolerabel ist und was für ihn nicht mehr tolerabel ist. Auch das Bundesverfassungsgericht hat nichts anderes dazu gesagt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit den Vorgän
gen um das Arp Museum hat Ihnen einen umfassenden Bericht über seine mehr als einjährige Tätigkeit vorgelegt, dem Sie die Fragestellung, die Methodik, die Beweisaufnahme sowie das Ergebnis der Untersuchung insgesamt entnehmen können. Ich werde mich deswegen in meinen Ausführungen zwar auf diesen Bericht beziehen, aber auf eine inhaltliche Wiedergabe weitgehend verzichten; denn ich glaube, das ist entbehrlich.
Im Vordergrund für uns als FDP-Fraktion steht eine abschließende Bewertung des Berichts. Zunächst – ich glaube, das ist nicht unwichtig – muss man sich vergegenwärtigen, dass trotz der Beiziehung aller verfügbaren Akten, trotz der Vernehmung von 22 Zeugen an zwölf Sitzungstagen innerhalb eines Jahres die Beweisaufnahme in Gänze nur eine schlaglichtartige Betrachtung aller Vorgänge der letzten 40 Jahre im Zusammenhang mit dem Bahnhof Rolandseck, der Kunstsammlung, bestehend aus den Werken von Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp, sowie des Arp Museums gestattet hat.
Der Ausschuss ist immer wieder dort an seine Grenzen gestoßen, wo Zeugen nicht zuletzt wegen der lang zurückliegenden Ereignisse Erinnerungslücken hatten, wo sich Zeugenaussagen im Detail widersprachen und auch die Akten keine Aufklärung möglich machten, wo es um Abläufe ging, zu denen es keine Akten gab, weil sie nicht eine Handlung im staatlichen Bereich betroffen haben und Personen agiert haben, die nicht mehr am Leben sind, oder wo es um echte Fachfragen ging, etwa um die Frage der Bewertung posthumer Güsse und die Wertigkeit der Kunstwerke insgesamt.
Ich denke, das sollte man sich immer wieder ins Gedächtnis rufen, bevor man den Bericht zur Hand nimmt, und man sollte ihn auch vor diesem Hintergrund lesen und bewerten.
Dieser Bericht zwingt zunächst zu einer Rückschau. Aber er ist auch Mahnung und Weisung für Gegenwart und Zukunft, wozu ich später noch ein paar Worte sagen werde. Rückblickend war und ist die Erhaltung des Bahnhofs Rolandseck als sogenannter Künstlerbahnhof ein Anliegen gewesen, das alle in Regierungsverantwortung Stehende in den letzten 40 Jahren stets verfolgt haben.
Auch die Inbesitznahme der Kunstsammlung mit den Werken von Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp durch das Land Rheinland-Pfalz im Wege der Dauerleihgabe und des käuflichen Erwerbs war lange Zeit erklärtes Ziel der jeweiligen Landesregierung. Strittig war und ist jedoch die Zusammenarbeit mit dem Arp-Verein gewesen. Rückblickend betrachtet muss man auch denjenigen recht geben, die schon vielen Jahren davor gewarnt haben, das Land räume diesem und vor allem auch Johannes Wasmuth zu viele Rechte ein. Sie hatten recht.
Die Auflösung der vertraglichen Beziehungen durch das Land war mithin konsequent, wenn auch reichlich spät. Hier verdient das – vor allem auch materiell – große Entgegenkommen des Landes gegenüber dem ArpVerein und Johannes Wasmuth im Nachhinein eine sehr kritische Betrachtung. Hier war es sowohl die CDURegierung, die Herrn Wasmuth für seine Dienste fürst
lich entlohnte – Herr Pörksen hat es schon erwähnt –, als auch die SPD/FDP-Regierung, die sich weiterhin von der Person Wasmuth bedrängen und ziehen ließ.
Ich muss gestehen, nach den sehr schillernden Beschreibungen der Person Johannes Wasmuth – meine beiden Vorredner haben es auch schon angedeutet – durch die Zeugen und die Aktenlektüren habe ich mich schon des Öfteren gefragt, wie es sein konnte, dass eine einzelne Person so viele andere auf Trab gehalten hat – im positiven wie im negativen Sinne –, aber es war so.
Hauptstreitpunkt war und ist zudem der Museumsneubau gewesen. Natürlich kann man den Versuch unternehmen und zeitliche Zäsuren vornehmen, um an einzelnen Jahreszahlen abzulesen, ab wann wer den Museumsneubau wollte und vorangetrieben hat und wer ihn gebremst hat. Aber dann sollte man bitte auch so ehrlich sein und alle politischen Entscheidungsebenen mit einbeziehen: außer dem Land auch noch die kommunale und die Bundesebene. – Dann erst wird das Bild vollständig.
Es greift hier zu kurz, nur auf die jeweilige Landesregierung zu zeigen und alle anderen politischen Verantwortlichen aus dem Blick zu nehmen. Ohne die Wiedervereinigung, ohne die Bundesmittel in Gestalt des BonnBerlin-Ausgleichs, ohne deren Bewilligung seitens der CDU-geführten Bundesregierung hätte es den Museumsneubau nie gegeben, es sei denn, es wäre kurzfristig für eine sportliche Veranstaltung umgewidmet worden. Dann hätte ein sportbegeisterter Ministerpräsident oder Finanzminister sicherlich noch einen Schatz innerhalb des Landeshaushalts heben können.
Ich selbst sehe die Gewährung von Mitteln einer übergeordneten Ebene durchaus immer etwas kritisch; denn gerade auf der kommunalen Ebene sieht man, dass sie häufig zu Einrichtungen und Geldausgaben führen, deren Sinnhaftigkeit man wegen der Folgekosten, die meist nicht oder nur sehr geschönt bedacht werden, kritisch hinterfragen muss. Aber das ist ein anderes Thema.
Kurzum, es gab Finanzmittel vom Bund, und dies in einem so reichen Maß, dass das Land daraus ein ansehnliches Museum errichten konnte und es auch errichtet hat. Ich bin mir sicher, dass das Museum auch unter einer CDU- oder von einer anderen Partei geführten Landesregierung gebaut worden wäre; denn die Bundesmittel waren allzu verführerisch und der Druck auch von der kommunalen Seite nicht eben gering. Man wollte die Träume von Johannes Wasmuth durch Richard Meier Gestalt werden lassen und damit einen Kontrapunkt zum Magneten der Bonner Kunstszene setzen.
Vor diesem Hintergrund muss man sagen, dass sich in der Zusammenschau aller herangezogenen Beweismittel – insbesondere der Zeugenaussagen – trotz unterschiedlicher Beobachtung und Bewertung im Detail der Gesamteindruck ergibt, dass der Erwerb der ArpKunstsammlung, der Erhalt und Ausbau des Künstlerbahnhofs Rolandseck sowie die Errichtung des Arp Museums über alle vier Jahrzehnte von der Mehrheit der
politischen Entscheidungsträger auf allen Ebenen im Grundsatz mitgetragen und befürwortet wurde.
Dieses Fazit bedeutet aber nicht, dass wir hier alle auf ein angemessenes Maß an Selbstkritik verzichten können. Das sehr großzügige Verhalten des jeweiligen Landesregierung gegenüber Johannes Wasmuth – ich habe es schon angesprochen – und dem Arp-Verein bzw. – – –
Na ja, ich finde, ehrlich gesagt, 1987 10.000 Mark im Monat schon ein bisschen viel für jemanden, der – – –
Ich habe ja auch noch – – –
Moment, es gibt eine erste Rahmenvereinbarung. Ich bin noch nicht fertig.
Das sehr großzügige Verhalten der jeweiligen Landesregierung
ja, ich sehe es auch so, Herr Ministerpräsident – gegenüber Johannes Wasmuth und dem Arp-Verein bzw. seiner Repräsentanten war rückblickend betrachtet ein Fehler, wenn auch keiner, aus dem man eine rechtlich relevante Pflichtverletzung herleiten könnte. Er ist zwar korrigiert worden, aber diese Korrekturen haben eine nicht geringe Menge an Sach- und Personalmitteln verschlungen, ein Umstand, den man wegen des respektablen Ergebnisses am Ende gerne verschweigt. Überhaupt war das beständige Tauziehen des Landes oder, genauer gesagt, der unmittelbar betroffenen Bediensteten mit Wasmuth und Co. ein Eindruck, den vor allem die Zeugenaussagen der ehemaligen Ministerialbeamten beständig geprägt haben. Diese dauernden Reibereien haben Kraft gekostet und hätten von höherer Stelle ein Machtwort erfordert, das zu sprechen kaum einer der Verantwortlichen auf Regierungsebene bereit war, und wenn doch, wurde er von dem jeweiligen Ministerpräsidenten gebremst oder zurückgepfiffen.
Hier gilt es für die Verantwortlichen der Gegenwart und Zukunft, einmal darüber nachzudenken, welche Haltung sie künftig gegenüber potenziellen Vertragspartnern und den eigenen Bediensteten einnehmen möchten. Sie müssen sich fragen, nicht nur im Hinblick auf das Arp Museum, sondern auch im Hinblick auf andere aktuelle Projekte mit privaten Investoren, ob Sie sich wirklich für seriöse und solvente Partner entschieden haben.
Meiner Meinung sollte man die Warnungen erfahrener Ministerialbeamter niemals in den Wind schlagen; denn sie wissen, was Loyalität heißt. Ich bin mir sicher, auch bei aktuellen Projekten gibt es in den jeweiligen Häusern kritische Stimmen, die nur gehört werden müssten. Doch aus den Erfahrungen rund um die Kunst und das Muse
um Arp sollten noch weitere Erkenntnisse gezogen werden. So ist es einfach und für die Landesregierung auch angenehm, wenn man ein vorzeigbares Ergebnis präsentieren kann, aber die Maxime „Der Zweck heiligt die Mittel“ verdient ebenfalls eine kritische Würdigung.
Es zählt im heutigen politischen Leben eben nicht nur das Ergebnis, sondern im Hinblick auf den Vorbildcharakter der politisch Verantwortlichen auch der Weg dahin. Hier wäre es sehr wünschenswert gewesen, schon in der Vergangenheit kritischer zu prüfen, ob es zu Wasmuth und Co. wirklich keine Alternative gegeben hätte. Es ist für mich von daher im Rahmen der Zeugenaussagen auch sehr schwer nachvollziehbar gewesen, in welchem Umfang man hier bereit war, Zugeständnisse zu machen, die schließlich in die erste Rahmenvereinbarung Eingang gefunden haben. Dass die Suche nach Alternativen nicht immer beliebt ist, sieht man auch hier im Hause; denn bei zahlreichen Gesetzentwürfen steht unter dem Passus „Alternativen“ auch regelmäßig: Keine. – Aber künftig ist hier von den Entscheidungsträgern deutlich mehr Kreativität und vielleicht auch Verhandlungsgeschick gefragt, als es in der Zusammenarbeit mit dem Arp-Verein und Johannes Wasmuth geschehen ist.
Was die Zukunft des Arp Museums anbetrifft, ist der Erwerb der „Sammlung Rau“ sicherlich ein Glanzpunkt, der das Museum deutlich aufwertet. Es wird auch künftig eine große Herausforderung sein, die Erwartungen zu erfüllen, die an das Museum und die für es Verantwortlichen gestellt werden. Gleichwohl darf dabei nicht vergessen werden, dass Konzepte eine Sache sind, ihre Umsetzung eine andere.
Es wird auch künftig eine nicht geringe Menge an finanziellen Mitteln erforderlich sein, um das Arp Museum als kulturellen Leuchtturm im Norden des Landes dauerhaft zu etablieren. Die FDP-Landtagsfraktion ist grundsätzlich dazu bereit, die Landesregierung auf diesem Wege weiter zu unterstützen. Allerdings muss das Museum dann auch die in es gesetzten Erwartungen erfüllen. Diese „conditio sine qua non“ ist im Hinblick auf die zahlreichen weiteren kulturellen Einrichtungen des Landes, die ebenfalls gerne von einer größeren finanziellen Zuwendung partizipieren würden, aber zurückstecken müssen, gerechtfertigt. Kultur und ihre Einrichtungen haben einen sehr bedeutsamen Selbst- und Gesellschaftszweck, den man nicht an rein ökonomischen Maßstäben messen kann, aber untereinander müssen sie sich einem Qualitätswettbewerb stellen. Darauf wird die FDP-Fraktion ein wachsames Auge haben.
Abschließend möchte auch ich allen an dem Untersuchungsausschuss Mitwirkenden meinen aufrichtigen Dank aussprechen. Dieser gilt besonders für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die nicht nur für einen reibungslosen Sitzungsverlauf Sorge getragen haben, sondern auch die sehr umfangreiche Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung hervorragend bewältigt haben und eine unaufhörliche Einsatzbereitschaft gezeigt haben.
Natürlich danke ich auch meinen Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen aus diesem Hause für das konstruktive Miteinander. Aber da wir uns diese Sitzun
gen selbst eingebrockt haben, ist eine Versachlichung der Dankes- und Lobesworte Ihnen gegenüber geboten. Wir haben uns die Arbeit gesucht, sie bewältigt und Gott sei Dank zum Abschluss gebracht.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, wenn die Landesregierung, die Dienstherrin ist und auf die Neutralitätspflicht achten muss, es ablehnt, die Deutungshoheit für weltanschauliche oder religiöse Symbole zu übernehmen, die von Bediensteten getragen werden, dann frage ich Sie Folgendes: Wer hat dann aus Ihrer Sicht die Deutungshoheit?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mittel für den Kulturhaushalt entsprechen im Wesentlichen den im vorangegangenen Doppelhaushalt veranschlagten Finanzmitteln, wenn man von einzelnen, zum Teil auch deutlichen Anhebungen der Ansätze – etwa für das Arp Museum – einmal absieht. Gleichwohl ist dies kein Grund, den Haushaltsplan einfach so durchzuwinken, sondern es gibt einige Punkte, die doch einer genaueren Betrachtung bedürfen. Daher möchte ich doch einen Kontrapunkt zu Ihnen setzen, Herr Geis. Ihre Rede war doch etwas adventlicher und zu Herzen gehender.
Bei mir wird es ein bisschen anders.
Eine Maßnahme, welche für die Aufstellung des Haushalts weitreichende Änderungen nach sich zieht, ist die Einrichtung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz. Diese soll – außer neuen Türschildern, die sie wahrscheinlich auch schon hat, und auch entsprechend neuen teuren Briefköpfen – vor allem das Marketing verbessern, wozu insbesondere eine Vernetzung mit dem Tourismus gehört. Bevor man applaudiert – das möchten wir vonseiten der FDP allerdings klarstellen –, möchten wir natürlich auch wissen, was mit dem allgegenwärtigen Begriff „Marketing“ verbunden ist, was sich dahinter verbirgt und ob er auch mit einem entsprechenden Inhalt gefüllt werden kann.
Bei allen Bemühungen um eine bessere Vermarktung und Vernetzung mit dem Tourismus darf die Kultur aber
nicht nur aus dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit und Wirtschaftskraft betrachtet werden; denn Kultur ist vor allem für die Befindlichkeit der Menschen von herausragender Bedeutung. Meine Vorrednerin und mein Vorredner haben dies auch entsprechend ausgeführt. Man muss auch sagen, es war in den letzten Tagen schon mehrmals die Rede davon, dass wir zurzeit eine Krise haben, die sich unter Umständen noch verstärken wird. Ich bin davon überzeugt, dass in Zeiten solcher Krisen die Bedeutung der Kultur auf jeden Fall steigen wird.
Wichtig erscheint uns nicht nur die Vernetzung im Bereich des Kulturtourismus, sondern auch eine stärkere Vernetzung der Kultureinrichtungen in Rheinland-Pfalz für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes insgesamt. Wenn man durch Rheinland-Pfalz reist, entdeckt man immer wieder wahre Perlen der Kunst und Architektur. Aber man muss sie erst entdecken; denn leider führen sie oft ein Schattendasein und sind zwar im näheren Umkreis bekannt, aber nicht den Menschen aus anderen Regionen unseres Landes.
Wir würden uns daher – dies ist auch ganz klar eine Anregung an das Haus Ahnen – eine Initiative wünschen, mit der die neu gegründete Generaldirektion auch Einrichtungen in ihr Präsentationsrepertoire – beispielsweise insbesondere im Internet – aufnimmt, die nicht organisatorisch daran angegliedert sind. Ich glaube, dies würde durchaus dem einen oder anderen Museum oder der einen oder anderen Einrichtung helfen.
Kosten dürfte es auch nicht viel. Zwar gibt es schon entsprechende Links, aber man kann es noch einfacher machen.
Die organisatorische Zusammenfassung der Landesdenkmalpflege, der Landesarchäologie, der Kulturstiftung „Burgen, Schlösser, Altertümer“ sowie der drei Landesmuseen Koblenz, Mainz und Trier findet sich dann auch in einem neu gestalteten, d. h. zusammengeführten Doppelhaushalt wieder; allerdings genügt es nicht einfach, wenn man die bisherigen Titel der Kapitel 09 53 und 09 54 addiert, um die gewünschten Ansätze zu erhalten, sondern die organisatorische Umgestaltung hat auch die Kreativität im Hause Ahnen beflügelt, nach dem Motto: Wünsch dir was!
Schnell wird deutlich, dass die Ministerin ihrem Kulturstaatssekretär ein ansehnliches Sümmchen Spielgeld zur Verfügung gestellt hat
das steht auf einem anderen Blatt, Frau Schmitt –, denn wie wären die Arabesken haushalterischer Finesse sonst zu erklären?
Es sei Ihnen gegönnt, Herr Staatssekretär, aber Sie werden auch verstehen, dass wir ganz gern wüssten, was denn mit den Titeln 711 01 und 893 01 aus dem
Kapitel 09 41 passieren soll, und ein wenig mitreden würden wir auch ganz gern.
Daher muss ich Sie schon fragen, warum der Ansatz für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mehr als vervierfacht wurde, die Maßnahmen, die darunter fallen sollen, aber zum Zeitpunkt der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses noch nicht bekannt waren und das Ist 2007 noch nicht einmal ein Viertel dieses Ansatzes ausgemacht hat. Ich kenne das eigentlich nur in der anderen Reihenfolge: Zuerst eruiert die Administrative die Maßnahmen, die im Haushaltszeitraum durchzuführen sind, und dann werden die Ansätze festgelegt. Ihre Methode ist ein Freibrief für Ihr Haus, den man nicht mit den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit in Einklang bringen kann.
Deswegen machen wir Ihnen den Vorschlag, diesen Ansatz deutlich zurückzuführen.
Im Zusammenhang mit diesem und den anderen von mir genannten Titeln fällt auch noch etwas anderes auf. Ich und auch alle anderen von der FDP und wahrscheinlich auch alle anderen im Hause Anwesenden können verstehen, dass Ihnen das Weltkulturerbe Mittelrheintal der UNESCO ein besonderes Anliegen ist. Zweifelsohne rechtfertigt dies auch einen eigenen Titel über eine runde Million Euro. Allerdings finde ich auch an dieser Stelle wieder diese – verzeihen Sie mir bitte – Taschenspielertricks; denn das Weltkulturerbe wird in nicht näher bestimmter Höhe auch noch über andere Titel sehr reichlich bedacht. Dies führt förderungstechnisch – und ich nehme noch das Arp Museum Bahnhof Rolandseck hinzu – zu einer gewissen Rhein-Lastigkeit in der Mittelverteilung, und diese würden wir doch sehr gern ein bisschen kritisch hinterfragen.
Diese Tendenzen, an der einen Stelle sehr großzügig zu sein, irritieren dann insofern, als man an einer anderen Stelle ein größtmögliches Beharrungsvermögen Ihrerseits feststellen kann, wenn nämlich an den alten Ansätzen festgehalten werden soll. Dabei geht es insbesondere um gut funktionierende private Träger von Kulturangeboten, die uns, wie wahrscheinlich auch der CDU und – ich nehme es an – wahrscheinlich auch der SPD die Türen eingerannt haben. Es ging immer um Kostenerhöhungen, insbesondere um Energiekosten und Ähnliches mehr, die diese zu tragen hatten, es ging also um Größenordnungen zwischen 5.000 Euro und 20.000 Euro. Selbstverständlich befürwortet die FDP-Fraktion nicht die staatliche Unterstützung von solchen privaten Einrichtungen, über deren Arbeit man trefflich streiten kann. Aber Einrichtungen, die sich wegen ihrer herausragenden Qualität und ihres besonderen Engagements bewährt haben, sollte man auch im erforderlichen Umfang unterstützen, und wir würden uns sehr freuen, wenn unsere Anträge, die wir dazu gestellt haben, bei Ihnen auf entsprechendes Wohlwollen treffen würden.
Für den Bereich der Musik gestatten Sie mir noch einige Anmerkungen. Die Orchesterstrukturreform war in der Tat schon mehrmals in diesem Haus Thema. Zweifelsohne ist die Deutsche Staatsphilharmonie RheinlandPfalz das Aushängeschild für die musikalische Präsentation unseres Landes, was aber nicht bedeutet, dass es daneben nicht auch noch weitere ausgezeichnete Klangkörper in Rheinland-Pfalz gibt. Allerdings – das wissen wir – ist die Deutsche Staatsphilharmonie in der Liga, in der sie bundesweit spielt, personell sehr knapp bemessen. Daher sollte darüber nachgedacht werden, ob nicht eine höhere Mittelaufstockung erfolgen kann. Ansonsten ist nun der zeitliche Rahmen etwas knapp, um auf weitere Fragen der Orchesterstruktur einzugehen. Wir glauben aber, auch in diesem Bereich wesentlicher Maßstab für die administrativen Entscheidungen kann nicht allein der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit sein, sondern es gibt durchaus noch Mittel, das Ganze noch etwas zu verbessern.
Es gibt noch einen anderen Gesichtspunkt, der uns im Bereich der Musik am Herzen liegt, und dies ist die Förderung musikalisch besonders begabter Kinder.
Da gab es einmal beim Landesmusikrat auch einen entsprechenden Haushaltstitel, der vonseiten des Landes kam. Dieser ist leider gestrichen worden. Ich würde bitten, das noch einmal zu überprüfen; denn ich glaube, das ist sehr wichtig. Wir haben eine Hochbegabtenförderung. Wir sollten dann auch eine Förderung von musikalisch oder künstlerisch sehr begabten Kindern vornehmen.
Abschließend – das wird Sie wahrscheinlich nicht wundern, sondern Sie werden es verstehen – habe ich als Triererin auch noch ein Anliegen.
Doch, doch. Nachdem die Antikenfestspiele für 2009 abgesagt werden mussten, hoffe ich sehr darauf, dass der Antrag der FDP-Fraktion auf eine stärkere finanzielle Unterstützung seitens des Landes dieses für Trier sehr wichtigen Kulturereignisses das Wohlwollen der Regierungsfraktion findet.
Es ist ein dubioses Spiel, wenn man, um am Stuhle des Kulturdezernenten zu sägen, ein so wichtiges Projekt wie die Antikenfestspiele als Mittel zum Zweck einsetzt. Meine Damen und Herren von der SPDLandtagsfraktion, deswegen können Sie vor allem Ihren Kollegen im Trierer Stadtrat zeigen, dass es Ihnen wirklich um die Sache und nicht um Personalfragen geht.
Letztendlich möchte ich allen Kulturschaffenden in unserem Lande sehr sehr herzlich für ihr großes Engagement danken. Sie bereichern dieses Land und tragen wesent
lich dazu bei, dass man Rheinland-Pfalz als ein Land der sehr guten Lebenskultur wahrnimmt.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob Meditation oder Mediation – ich werde hier beides nicht betreiben. Die Mittel für den Justizhaushalt sind auch dieses Mal nicht üppig. Das waren sie noch nie. Das wissen Sie alle.
Gleichwohl muss der Lustfaktor beim Aufstellen dieses Haushalts für die zuständigen Beamten im Justizministerium ungleich höher gewesen sein als in den Jahren zuvor. Die globalen Minderausgaben, der sichere Würgegriff des Finanzministeriums, entfallen für die Jahre 2009 und 2010 im Justizhaushalt.
Herr Hoch, allerdings halte ich es für etwas gewagt zu sagen, die Justiz sei eine Gewinnerin dieses gesamten Haushaltes.
Die globalen Minderausgaben sind einerseits ein geeignetes Instrument, um den Hütern der staatlichen Kassen die Tränen in die Augen zu treiben, wenn unabweisbare Ausgaben stetig steigen, und andererseits ein echter Anreiz, um die haushalterische Kreativität eines jeden Ressorts über sich hinauswachsen zu lassen. Insgesamt waren und sind die globalen Minderausgaben aber bei aller Kritik geeignet, die Haushaltsdisziplin zu schulen und das Ausgabenverhalten kritischer unter die Lupe zu nehmen.
Mit dem Wegfall der globalen Minderausgaben entsteht im Justizhaushalt der finanzielle Spielraum, den man sich wünscht, um zusätzliche Personalstellen zu schaffen,
und für das eine oder andere Zuckerstückchen der Hausspitze. Dazu mehr.
Herr Baldauf, das bestreite ich nicht. Sie wissen auch, dass wir keine Forderungen für mehr Personal gestellt haben. Insofern kennen wir immer noch die Grenzen.
Auf den ersten Blick gibt der Justizhaushalt auch anders als die Haushalte der anderen Ressorts keine Anhaltspunkte dafür, dass die Landesregierung größere Neigungen hat, den Pfad der Tugend zu verlassen und das Geld der Steuerzahler zu verprassen. Erleichternd ist insoweit nicht nur der Wegfall der globalen Minderausgaben, sondern auch die günstige Entwicklung in den Auslagen für Rechtssachen und bei den Belegungszahlen in den Vollzugsanstalten.
In beiden Bereichen war über Jahre hinweg ein konstanter Anstieg zu verzeichnen, der nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft an den Rand des Machbaren brachte, sondern auch die Kosten in den letzten Jahren geradezu explodieren ließ. Inzwischen hat sich die Entwicklung beruhigt, und die Anstiegskurve ist deutlich abgeflacht und zum Teil sogar rückläufig. Das ist gut so. Das bewirkt eine spürbare Entlastung bei den Kosten. Deshalb ist es auch zunächst einmal konsequent, keine höheren Mittel zu veranschlagen.
Dass der Strafvollzug gleichwohl teurer werden wird als in den Vorjahren, hängt damit zusammen, dass wir einen neu geregelten Jugendstrafvollzug haben. Die FDPFraktion – das möchte ich noch einmal ausdrücklich unterstreichen – begrüßt es, dass der Resozialisierung und der Vorbereitung auf die Zeit nach der Haftentlassung durch entsprechende Maßnahmen größere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Gleichwohl kann es dabei nicht bleiben.
Herr Minister, das wissen Sie auch. Es müssen noch weitere gesetzliche Regelungen im Bereich des Erwachsenenstrafvollzugs und der Untersuchungshaft erfolgen. Hier brauchen wir eine landesgesetzliche Regelung. Immerhin ist die Kompetenzverteilung vom Bund auf die Länder schon zwei Jahre alt.
Da die Gesetzgebungskompetenzen im Rahmen der Föderalismusreform jedoch in weiteren Bereichen nicht auf die Länder verlagert wurden, ist es immer noch Sache des Bundes, hier für eine bessere Effektivität zu sorgen. Dazu scheint die Große Koalition in Berlin keine Neigung zu verspüren. Wenn man sich die Beschlüsse der Justizministerkonferenz vom Sommer dieses Jahres ansieht, erkennt man klar, dass der Bund zum Handeln nicht animiert wird, auch nicht aus Rheinland-Pfalz, leider.
Wir haben seinerzeit auch ohne eine große Volkspartei im Rücken andere Erfahrungen gemacht. Wenn man
will, kann man einiges erreichen. Sie alle wissen, drei Viertel der Vorschläge für das Justizmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2003 entstammen rheinlandpfälzischer Feder. Das heißt, es geht, wenn man will.
Ich habe mir den Beschlussbericht der Justizministerkonferenz vom Sommer angesehen. Ich habe selten die Dokumentation einer so uninspirierten Veranstaltung gelesen. Wo bleiben echte Impulse für nötige Änderungen und eine klare Stellungnahme zu Rechtsstaat und Demokratie? Wo bleibt das klare Bekenntnis zur Notwendigkeit einer unabhängigen und funktionsfähigen Justiz?
Das alles sucht man vergeblich. Es ist gemeinhin bekannt, dass die große Justizreform noch nicht einmal ein Reförmchen wurde und sie sich irgendwie zwischen den Aktendeckeln und den Endlosdateien ministerieller PCs verdünnisiert hat.
Bedauert habe ich diese Entwicklung nie; denn die darin ausgebrüteten Vorstellungen waren unausgegoren und mit unserem liberalen verfassungsrechtlichen Verständnis von der dritten Gewalt unvereinbar. Sie hätten letztendlich auch nicht wirklich weitergeführt.
Es gibt sie noch, die guten Ideen, die bei den beiden großen Volksparteien keiner wirklich hören will. Man muss sie nur anpacken.
Dazu zwei Stichworte, die besonders für die Entlastung der ohnehin gebeutelten Sozialgerichtsbarkeit wichtig wären. Das ist auch meine Antwort darauf, warum wir von unserer Seite keinen Antrag auf eine Personalerhöhung gestellt haben. Wir glauben, es geht durchaus auch ohne etwas draufzusatteln, was aber nicht heißt, dass wir den Antrag der Fraktion der CDU insofern nicht unterstützen.
Dies ist zum einen die Einführung pauschaler Gerichtsgebühren.
Herr Pörksen, ja, Sie werden beide Punkte kennen. Da bin ich mir ziemlich sicher.
Die Einführung der pauschalen Gerichtsgebühren in den Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit ist das eine, und zum anderen ist dies die Zusammenführung der beiden Fachgerichtsbarkeiten „Sozialgerichtsbarkeit“ und „Verwaltungsgerichtsbarkeit“.
Die Einführung pauschaler Gerichtsgebühren – ich weiß, die CDU ist aufgeschlossener, die SPD lehnt es aber ab – für alle Prozessbeteiligten in sozialgerichtlichen Verfahren würde querulatorischen Klagen vorbeugen. Kläger von Verfahren ohne eine Erfolgsaussicht würden
es sich sehr wohl überlegen, ob sie eine Klage überhaupt anstrengen sollen.
Den immer wieder gebetsmühlenartig vorgebrachten Bedenken, Kläger in Streitigkeiten über Sozialhilfeleistungen bzw. Hartz IV könnten durch die Einführung von Pauschalgebühren von einer Klageerhebung abgehalten werden, kann ich nur mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe begegnen. Es stimmt einfach nicht – ich weiß dies nicht nur aus Gesprächen mit Sozialrichtern, sondern auch aus eigener langjähriger Erfahrung –, dass die Einführung von Pauschalgebühren zu einer sozialen Schieflage bei den Klageeingängen führen würde.
Auch die Zusammenführung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit, und zwar nicht im Sinne einer Besetzung von Beförderungsstellen der Sozialgerichtsbarkeit durch Verwaltungsrichter, sondern die umfassende Zusammenführung könnte die Entlastung bringen, welche die Sozialgerichtsbarkeit dringend braucht.
Es ist gemeinhin bekannt, wenn auch nicht gerne thematisiert, dass wir in der Belastung der beiden Gerichtsbarkeiten eklatante Unterschiede bei den Eingangszahlen haben. Da ist ein „Weiter so“ kaum der richtige Weg, zumal – Herr Minister, das wissen Sie auch – die Zementierung einer auf Dauer ungünstigen Altersstruktur in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu einem großen Problem werden wird. Wir laufen zurzeit Gefahr, dass es dazu kommt.
Bei meiner Werbung für eine ausgewogene Belastung zwischen den Gerichtsbarkeiten geht es mir nicht nur um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Gerichtsbarkeit, sondern vor allem um die Interessen der Rechtsuchenden, die eine schnelle und gerechte Entscheidung begehren. Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang, dass Sie in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 30. Oktober zwar einen Mehrbedarf an Stellen in der Sozialgerichtsbarkeit bejaht haben, aber dann leider doch erst vonseiten der Ersten Gewalt dazu angeschoben werden mussten, Herr Justizminister.
Nun mag es ein kleiner Klecks Balsam für die Seele der ordentlichen Gerichtsbarkeit und auch für die Staatsanwaltschaften sein, dass ihnen sowohl 2009 als auch 2010 immerhin jeweils zehn zusätzliche A 1-Stellen in Staatsanwaltschaften und fünf bei den Amts- und Landgerichten zufallen sollen. Allerdings wird dadurch der tatsächliche Mehrbedarf nur unzureichend abgedeckt, wenn man den Bericht des Landesvorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Herrn Edinger, zugrunde legt, den man am 28. Oktober in der „Rhein-Zeitung“ lesen konnte.
In seinem Beitrag machte der Deutsche Richterbund nicht nur auf das Problem der Unterbesetzung und die damit verbundene Belastung aller Bediensteten der rheinland-pfälzischen Justiz aufmerksam, sondern zeigte auch, wie wichtig für eine gute Bewerber- und Personalstruktur ein entsprechender Rückhalt der dritten Gewalt in Gesellschaft und Politik ist. Dieser Rückhalt wiederum hängt entscheidend vom Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit ab.
Dies wird aber nicht besser, wenn fast jedes halbwegs prominente Besetzungsverfahren von so vielen Meinungsverschiedenheiten begleitet wird, dass diese sich ihre Bahn in die Medien und damit in die Öffentlichkeit brechen. Herr Dr. Wilke hat schon ausgeführt, welche Verfahren es leider Gottes alles gegeben hat.
Der Deutsche Richterbund weist zudem darauf hin, dass eine angemessene Besoldung eine wichtige Voraussetzung für das Ansehen, vor allen Dingen aber auch für die Motivation und die Qualität der Arbeit in der Justiz ist. Die Landesregierung war hier in der Vergangenheit mit einer 0,5%igen Gehaltserhöhung beim gehobenen und höheren Dienst, also deutlich unter der Inflationsrate, sehr knauserig. Auch die kräftig gestiegenen Steuereinnahmen konnten lange Zeit keinen Sinneswandel bewirken.
Nun mag man vor dem Hintergrund der derzeitigen Weltwirtschaftskrise und den stündlich ausgerufenen Hiobsbotschaften eine sparsame Haltung in eigenen Angelegenheiten als löblich betrachten, wenn es nicht Hinweise darauf gäbe, dass die mit Inbrunst geforderte Solidarität an die Adresse des öffentlichen Dienstes Lücken hätte.
Sie alle werden sich an den Ausflug der Hausspitze nach Berlin erinnern, der im Sommer ein großes Presseecho gefunden hat. Dementsprechend findet man darum auch im Haushalt die Anhebung der Reisekosten im Justizministerium um mehr als 50 % auf 100.000 Euro.
Geschuldet ist diese Anhebung des Justizministers der Kontaktpflege mit dem befreundeten Ausland. Da diese Kontaktpflege vorzugsweise Aufgabe der Hausspitze ist, hat man sich das Reisebudget eben einmal ein bisschen erhöht. Herr Minister, wir gönnen Ihnen das.
Herr Pörksen, doch, doch. Wir gönnen es ihm, wir haben seinerzeit auch umfangreiche Kontakte zum Ausland gepflegt.
Man darf aber nie vergessen, es geht dabei sicherlich auch um Steuergelder. Insgesamt mag man sagen: Was sind 40.000 Euro? Aber fragen Sie einmal Otto Normalverbraucher, was er von dieser Summe hält. Für die meisten Menschen in diesem Land ist das viel Geld.
Da kann ich auch nur sagen, die von Sozialdemokraten viel beschworene Solidarität fängt im Kleinen an.
So lobenswert die Bemühungen sind, die Flexibilisierung der Wirtschaftsverwaltung in Eigenbetrieben der Justizvollzugsanstalten durch die Einführung computergestützter Systeme voranzutreiben, so irritierend ist für mich die
umfangreiche Verlagerung der Verantwortung der justizspezifischen EDV auf das Innenministerium. Zwar ist mir klar, dass die dort nach dem Regierungswechsel geschaffene B-8-Stelle ein Arbeitsfeld benötigt, um ihre Existenz rechtfertigen zu können, gut, aber gerade die sehr spezifischen und vielfältigen EDV-Systeme in der Justiz sind ein ungeeignetes Operationsfeld – –
Man müsste einmal genauer schauen.
Ich zweifele lediglich den Transfer der Aufgaben an, das habe ich gerade deutlich gemacht.
Ja gut, zur Versorgungspolitik könnten wir noch einmal eine Extraveranstaltung machen.
um die Grenzen des Ressortprinzips auszutesten und einer Zentralisierung weiter Vorschub zu leisten. Wie gesagt, ich sehe das kritisch.
Hat man so große Zweifel an der fachlichen Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizministeriums? Das würde mich sehr wundern. Ich würde das auch sehr bedauern; denn ich habe nur die gegenteilige Erfahrung gemacht. So wie diese stets loyal und weit über Gebühr hinaus ihre Dienste verrichtet haben, so war dies die Arbeitsdisziplin der gesamten rheinlandpfälzischen Justiz.
Mir bleibt es deshalb auch nur, abschließend allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der rheinland-pfälzischen Justiz für ihren großartigen Einsatz und ihr Engagement sehr herzlich zu danken und ihnen weiterhin viel Freude bei ihrer Arbeit zu wünschen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom März 1999 das Land Rheinland-Pfalz zur Nachbesserung der verfassungswidrigen Vorschriften des Landesdenkmalschutzgesetzes aufgefordert hat, hat es eine Frist bis Juni 2001 gesetzt. Es hat keiner geahnt, dass es dann noch sieben Jahre dauern würde, bis der Gesetzentwurf fertig auf dem Tisch liegt.
Die Ursachen für die Verzögerungen mögen vielfältig sein. Ich werde mich nicht in irgendeiner Art und Weise in Spekulationen ergehen. Gleichwohl zeigt die lange Zeitspanne, dass der Denkmalschutz ein politisch sehr viel heikleres Thema ist, als der unbefangene Betrachter zunächst vermuten könnte.
Es geht dabei vor allem um die Schaffung eines gesunden und vernünftigen Interessenausgleichs zwischen dem betroffenen Eigentümer einerseits und dem Staat als Wahrer kultureller Allgemeininteressen andererseits. Dass dieses Gleichgewicht sich keineswegs von selbst einstellt, zeigt das zähe Ringen der Regierung mit den beteiligten Sachverständigenkreisen und den Fraktionen.
Bereits in der ersten Lesung hat die FDP-Fraktion deutlich gemacht, dass in dem vorgelegten Gesetzentwurf das Gleichgewicht der Interessen ihrer Auffassung nach nicht gewahrt ist, sondern sehr zugunsten des Staates verschoben ist. An dieser Einschätzung hat sich auch nach der Expertenanhörung nichts geändert.
Wenn die Landesregierung in § 1 Abs. 4 das partnerschaftliche Miteinander von Bürger und Staat ausdrücklich betont, dann sollte man erwarten, dass sich eine Konkretisierung dieses Postulats bei den einzelnen Maßnahmen wiederfindet.
Das ist aber bedauerlicherweise nicht der Fall. Die Umsetzung der höchstrichterlichen Vorgaben zu den §§ 13 und 31 – das waren die, die das Bundesverfassungsgericht kritisiert hat –, insbesondere zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sind gelungen – das habe ich schon
mehrfach attestiert – und begegnen aus rechtsstaatlicher Sicht keinen durchgreifenden Bedenken, auch wenn – diese Bemerkung sei mir gestattet – ein bisschen weniger „Verfassungsprosa“ in § 2 deutlich besser gewesen wäre. Deswegen auch unsere Streichungsanträge.
Selbstverständlichkeiten braucht man im Gesetz nicht festzuschreiben, und sie haben auch für den Gesetzesanwender keinen Erkenntniswert. Ausdrücklich positiv ist die durch den neuen § 13 a geschaffene Genehmigungsbeschleunigung zu bewerten, und damit bin ich mit meinen lobenden Worten auch schon am Ende.
Man mag zu dem Systemwechsel hinsichtlich der Unterschutzstellung unbeweglicher Kulturgüter stehen wie man will, wichtig aber ist und bleibt, dass eine allgemeine Akzeptanz des Denkmalschutzes gewahrt wird, insbesondere aus liberaler Sicht die hinreichende Wahrung der Eigentümerinteressen.
Ein solches Unbehagen überkommt mich aber, wenn ich die §§ 8 und 10 in der jetzigen Fassung lese. Was nutzt es dem Eigentümer, wenn er im Nachhinein erfährt, dass man sein Wohnhaus unter Denkmalschutz gestellt hat und er aus dem Gesetzestext nur mühsam erkennbar – – –
Herr Geis, genau darin liegt das Problem. Laut Gesetzesbegründung gibt es den Klageanspruch. Das ist ausgeführt. Die Klagearten sind genau dargelegt. Aber sie finden nichts im Gesetz dazu.
Was nützt es ihm, wenn er das Gesetz liest; denn wir wissen, die Gesetzesbegründung lesen im besten Falle Juristen im Falle eines Streits.
Wer so vorgeht, ist an einem fairen oder gar partnerschaftlichen Miteinander nicht wirklich interessiert,
sondern wähnt – da liegt der wirklich wesentliche Unterschied zwischen dem liberalen und dem sozialdemokratischen Ansatz – die Sozialbindung des Eigentums immer noch als oberstes Ziel staatlichen Lenkens.
Das lehnt die FDP-Fraktion ab. Wir fordern in unserem Änderungsantrag zum Regierungsentwurf, einen An
spruch des betroffenen Eigentümers auf Erlass eines Verwaltungsakts im Gesetz ausdrücklich vorzusehen. Er ist zwar schon jetzt enthalten, aber er ist so undeutlich und unklar formuliert, dass man das nicht erkennen kann.
Wir erachten die vorherige Information des Eigentümers und nicht nur der Kommunen, in deren Gebiet das Kulturdenkmal steht, über die Aufnahme in die Denkmalliste als unabdingbar. Dies darf eben nicht im Nachhinein geschehen. Damit wird die Position des Eigentümers gestärkt.
Er wird in den staatlichen Entscheidungsprozess eingebunden und kann selbst entscheiden, ob er sich mit der Aufnahme seines Eigentums in die Denkmalliste zunächst abfindet – dann läuft keine Frist, Herr Geis, Sie haben das gesagt – oder gleich auf einen Verwaltungsakt als Ausgangspunkt einer verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung drängt. Er hat aber dann – darauf muss man ihn auch hinweisen – den Nachteil eines relativ engen Zeitkorridors zur Anfechtung der Unterschutzstellung. Es ist uns klar, dass das durchaus auch mit Nachteilen behaftet ist. Der Eigentümer soll aber entscheiden können, wie er mit der Situation umgeht. Wegen dieses Nachteils bin ich der Meinung, dass keine Lawine in Gang gesetzt wird, wenn das Gesetz so geändert würde, wie wir uns das vorstellen.
Zu kurz kommt auch die Bedeutung der Akzeptanz der getroffenen Entscheidung bei den Betroffenen. So wird künftig seitens der Verwaltung zu erwägen sein, ob in zweifelhaften Fällen nicht eine Einigung zwischen Eigentümer und Denkmalschutz auf dem Weg des öffentlichrechtlichen Vertrags zu erzielen ist. Das wäre dann auch ein weiteres Beispiel für das partnerschaftliche Miteinander von Bürger und Staat im Interesse des Denkmalschutzes.
Die Regelung zum Schatzregal – auch das war schon mehrfach Thema – im § 19 a des Gesetzentwurfs ist halbherzig und deshalb dringend verbesserungsbedürftig. Wenn der sogenannte ehrliche Finder belohnt werden soll, ist es angezeigt, das Schatzregal an den zivilrechtlichen Anspruch auf Finderlohn anzulehnen und sich nicht hinter einer Soll-Vorschrift zu verstecken, in die auch noch der Haushaltsvorbehalt aufgenommen wurde.
Wir haben einen Regelungsvorschlag in unserem Änderungsantrag unterbreitet und haben die Höhe des Anspruchs in das Ermessen der Denkmalfachbehörde gestellt, weil wir natürlich wissen, dass es einerseits schwierig wäre, eine völlige Parallelität zu § 971 BGB zu schaffen, in dem der Finderlohn geregelt ist, und weil es andererseits oft auch sehr schwer ist, überhaupt einen merkantilen Wert für Fundstücke festzustellen.
Bedenklich ist die Umsetzung des Verursacherprinzips in § 21 des Gesetzentwurfs. Zwar mag die gesetzliche
Festschreibung dieses Grundsatzes und die genaue Festlegung der Höhe der zu erwartenden Belastung ein Beitrag zu viel mehr Rechtsklarheit sein und ggf. sogar den Abschluss der wenig beliebten sogenannten Investorenverträge erübrigen, aber dennoch ist eine Präzisierung der gesetzlichen Voraussetzungen unverzichtbar. Es muss klar sein, dass sich die Kostentragungspflicht nur auf solche Vorhaben bezieht, deren Errichtungs- und Förderkosten 500.000 Euro nicht übersteigen. Die Grunderwerbskosten dürfen dabei nicht eingerechnet werden. Herr Staatssekretär, das Problem ist, dass sich das nicht ausdrücklich aus der Begründung ergibt.
Sonst haben wir nämlich die Situation, dass in Trier oder Mainz fast jedes Einfamilienhaus betroffen sein könnte. Das kann nicht im Sinne der mit dem Gesetz verfolgten Absicht sein.
Diese begriffliche Klarstellung ist aus liberaler Sicht unverzichtbar. Es behagt mir auch überhaupt nicht, wenn die Details dieser Kostentragungspflicht in einer Verwaltungsvorschrift geregelt sind. Wenn es darüber irgendwann einmal eine gerichtliche Auseinandersetzung gibt, bin ich mir auch sicher, dass es einige Richter geben wird, die durchaus meiner Auffassung in dieser Hinsicht folgen. Eine Rechtsverordnung sollte in diesem Fall das Mindeste sein, was uns das als Landesgesetzgeber wert sein sollte. Schließlich geht es um erhebliche Eingriffe in das Eigentum.
Denkmalschutz ist eine wesentliche Sache für uns alle. Das haben alle Fraktionen mehrmals betont. Deshalb werde ich das jetzt nicht weiter ausführen. Wir haben auch mehrmals betont, dass wir ein großes Interesse daran haben, dass dieser vernünftig gewahrt wird.
Die von mir vorgetragenen Punkte sind aber für die FDP-Fraktion nicht verhandelbar. Ihre Implementierung im Gesetzentwurf bedeutet auch keineswegs ein Minus für den Denkmalschutz, sondern im Gegenteil ein Mehr an Akzeptanz bei den Eigentümern von Kulturgütern und damit einen deutlichen Gewinn für den Denkmalschutz.
Deshalb werden wir – das wird Sie nicht überraschen – dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen können. Auch der Änderungsantrag der SPD-Fraktion stößt bei uns nicht auf Begeisterung; denn in ihm geht es im Wesentlichen um die Hinzufügung einer weiteren dirigistischen Vorgabe. Eben habe ich schon betont, dass das nicht nach unserem Geschmack ist.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt muss ich doch ein ganz klein wenig bissig werden. Heute Vormittag haben wir schon Nachhilfe in puncto Gewaltenteilung erteilt. Frau Ministerin, es ehrt Sie, wenn Sie Erklärungen und Erläuterungen zu einem Gesetzentwurf abgeben. Aber normalerweise soll ein Gesetz so gut formuliert und geschrieben sein, dass auch der Nichtjurist seine Rechte erkennt und es versteht.
Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung auf einen Teilbereich der Probleme, die sich um das große Feld der Privat- oder Verbraucherinsolvenzen ranken. Nicht nur der allgemeinen Gesetzesbegründung, sondern auch der Berichterstattung in den Medien, den warnenden Worten Betroffener oder
zum Teil auch geprellter Gläubiger sowie den Stellungnahmen der damit befassten Juristen kann man entnehmen, dass die Lage in der Tat sehr ernst ist.
Zwar könnte man so mancher Pleite aus dem bunten Blätterwald der Boulevardmedien bekannter Persönlichkeiten noch einen zynisch gemeinten Unterhaltungswert abgewinnen, aber die Lage ist viel zu ernst, als dass man mit zweifelhaften Entschuldungshilfen via Fernsehbildschirm scheinbar alle Zahlungsprobleme dieser Welt in einer halben Stunde lösen könnte.
Es ist eine Frage, warum immer mehr Menschen in die Situation kommen, dass sie ihre finanzielle Lage ganz offensichtlich nicht objektiv einschätzen, geschweige denn überblicken können, und es ist eine andere Frage, wie sich die derzeitige weltweite Finanzkrise auf diese Entwicklung auswirken wird. Kommt es zu der befürchteten wirtschaftlichen Rezession, dürfte der Anteil der überschuldeten Haushalte dramatisch steigen. Das haben auch meine beiden Vorredner deutlich gemacht. Die damit einhergehenden Enttäuschungen über geplatzte Lebensentwürfe und die wirtschaftliche Vernichtung von Existenzen sind im Hinblick auf die Masse der potenziellen Schuldner, aber auch – was, wie ich glaube, man nie vergessen darf – im Hinblick auf ihre Gläubiger von entscheidendem politischem und gesellschaftlichem Gewicht.
Die Redezeit ist nur sehr kurz. Deswegen kann man die Probleme auch nicht in der Tiefe weiter behandeln. Ich glaube, wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass wir mit diesem Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, nur an den Symptomen und Folgeerscheinungen herumdoktern, aber nicht die Ursachen kurieren können.
Zwar sind die Bemühungen der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit wesentlich ursachenbezogener, aber auch hier bedarf es einer sorgfältigen Prüfung, dass einem weiteren Umsichgreifen des unbedachten und – das muss man auch so deutlich sagen – zum Teil auch verantwortungslosen Schuldenmachens kein Vorschub geleistet wird.
Es ist zweifelsohne mehr als traurig, wenn Menschen, die in eine verzweifelte Situation geraten, dann auch noch scheitern, wenn sie versuchen, sich aus der Situation zu befreien, weil sie an zweifelhafte Institutionen oder Personen geraten, die mehr ihren eigenen Profit als eine Problemlösung für die Betroffenen vor Augen haben. Es versteht sich von selbst, dass eine Schuldnerberatung durch nicht hinreichend qualifizierte Personen unterbleiben muss.
Insofern ist der Gesetzentwurf zur Überarbeitung des seit Juli 1998 geltenden Landesgesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung konsequent und auch erforderlich.
In der weiteren Gesetzesberatung wird noch zu erörtern sein, ob die Änderungen ausreichend oder noch weitere gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind, um die
Grauzonen in der Schuldnerberatung aufzuhellen oder sie vielleicht sogar zu beseitigen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Abgesehen davon, dass der Name dieses Gesetzes sprachästhetisch immer noch keine Verbesserung erfahren hat,
und der Begriff „Verhinderung“ jede Assoziation hervorruft, die man nach allgemeiner Lebenserfahrung nur zu denken vermag, kann sich die FDP-Fraktion auch inhaltlich dem Gesetz nach dem derzeitigen Sachstand nicht anschließen. Um das Ergebnis vorwegzunehmen, wir werden uns enthalten.
Alle Varianten sind möglich.
Wir werden uns deswegen enthalten, weil wir den Zweck des Gesetzes, die verbesserte Unterbindung der Verwendung nicht gestatteter Mobiltelefone durch Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten unseres Landes zwar befürworten, aber erhebliche Zweifel daran haben, ob das Gesetz nach den derzeitigen Erkenntnissen
seinen Zweck durch die vorgesehenen Mittel erreichen kann.
Nein, Herr Pörksen, es geht auch anders.
Diese Zweifel, die ich bereits bei der ersten Beratung dieses Gesetzes in diesem Haus angemeldet habe, sind durch die Expertenanhörung am 25. September dieses Jahres nicht ausgeräumt worden, sondern sie sind eher verstärkt worden. So waren sich die Sachverständigen keineswegs einig, ob die Geräte, welche den unerlaubten Einsatz von Mobiltelefonen durch das Stören der verwendeten Frequenzen unterbinden sollen, tatsächlich räumlich so ausgerichtet werden können, dass eine Störung des Funkverkehrs, etwa von Navigations- oder Notrufsystemen, außerhalb der Vollzugsanstalt unterbleibt. Gerade das ist aber für uns ein wesentlicher Punkt für eine eventuelle Zustimmung. Die Beeinträchtigung Nichtbetroffener muss definitiv ausgeschlossen werden.
Da unsere Nachbarn – jetzt kommt es bezüglich der Gründe, warum wir uns enthalten – in BadenWürttemberg an der Justizvollzugsanstalt in Offenburg im kommenden Jahr einen entsprechenden Pilotversuch starten, bleibt abzuwarten, ob und inwieweit sich die technischen Anforderungen, also die Nichtbeeinträchtigung anderer Teilnehmer, erfüllen lassen. Wir werden die dortige Entwicklung mit großem Interesse verfolgen.
Doch selbst wenn die technische Umsetzung des gezielten Einsatzes von Störsendern gelänge, so ergibt sich nach Auffassung der FDP-Fraktion noch ein anderes Problem, und zwar kein geringes. Das ist ein Problem, das sich damit verbindet, wenn Geräte zum Auffinden der unerlaubten Mobiltelefone eingesetzt würden, das sind nämlich die Kosten. Natürlich könnten schon jetzt noch mehr und bessere Geräte zum Auffinden von unerlaubten Mobiltelefonen, sogenannte Mobifinder, in den Vollzugsanstalten eingesetzt werden. Auch Geräte, die an ausgeschalteten Mobilfunkendgeräte entsprechende Signale aussenden und diese dadurch aktivieren und leichter auffindbar machen würden, sind denkbar. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die technische Aufrüstung in den Justizvollzugsanstalten nur mit einem erheblichen Mehraufwand an Kosten erreichbar wäre.
Wollte man – und unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung müsste man dies wohl auch – alle in Rheinland-Pfalz befindlichen Vollzugsanstalten entsprechend ausstatten, kämen Kosten in Höhe von einigen Millionen Euro auf uns zu. Die von Experten genannten ersten groben Zahlen schwanken auf Rheinland-Pfalz bezogen zwischen 5 Millionen Euro und 11 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und der Anzahl der bislang gefundenen und auch vermuteten unerlaubten Mobilfunktelefone wäre es nach Ansicht der FDP-Fraktion ein krasses Missverhältnis zwischen Aufwand und Erfolg.
Auch das Argument, man solle bereits jetzt ein Gesetz sozusagen auf Vorrat erlassen, selbst wenn das Vorhaben mit einer Ungewissheit und einer Unwägbarkeit einer gelingenden technischen Umsetzung behaftet sei, überzeugt nicht. Es gibt nach unserer Auffassung keinen zeitlichen und faktischen Druck, der ein Handeln jetzt gebietet.
Der vorliegende Gesetzentwurf behandelt ein sachlich derart übersichtliches Themenfeld – wir haben es schon gehört, es sind drei Artikel –, sodass ich glaube, wenn wirklich auf einmal ein schnelles Handeln geboten wäre, dann bekämen wir das in diesem Hause sehr schnell geregelt. Der Vorteil des Zuwartens liegt darin, dass die Realisierbarkeit insbesondere von bestimmten Detektionsmöglichkeiten noch nicht 100 %ig feststeht. Das wäre bei einem Zuwarten auch gewährleistet.
Danke schön.
Frau Präsidentin, ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung einen Nachfolger für die Position des Chefdirigenten der Deutschen Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz gewinnen können?