Bernhard Henter
Appearances
15/12
15/13
15/14
15/17
15/22
15/24
15/26
15/28
15/35
15/43
15/46
15/49
15/50
15/60
15/69
15/88
15/90
15/96
15/99
15/104
15/105
Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesfinanzausgleichsgesetz
hat den Landtag erst im vergangenen Jahr beschäftigt, als hier eine Fortschreibung auf Antrag der SPDLandesregierung abgestimmt worden ist. Wir haben damals gegen diese Weiterentwicklung des Landesfinanzausgleichsgesetzes gestimmt, weil wir der Auffassung waren, dass die darin vorgesehenen kleinen Verbesserungen für unsere Kommunen viel zu gering sind.
Die CDU-Fraktion fühlt sich durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2010 in vollem Umfang bestätigt.
In seinen Leitsätzen führt das Gericht aus, die Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes über die Gewährung von Schlüsselzuweisungen an die Landkreise verstoßen gegen den Anspruch auf eine angemessene kommunale Finanzausstattung im Sinne von Artikel 49 Abs. 6 der Verfassung für Rheinland-Pfalz.
Zweitens führt das Gericht aus, der verfassungsrechtliche Anspruch auf eine angemessene kommunale Finanzausstattung umfasst insbesondere einen gerechten Ausgleich des Anstiegs der Ausgaben der Landkreise für Soziales. Geboten sei insoweit eine prozentuale Steigerung der Schlüsselzuweisungen, die jedenfalls die Hälfte der prozentualen Steigerung der Sozialaufwendungen ausmacht. Die Landesverfassung garantiere den Gemeinden und Gemeindeverbänden eine angemessene Finanzausstattung. Ein angemessener Ausgleich des Anstiegs von Ausgaben, welche sich der Einflussnahme der Kommunen entzögen, sei insbesondere verfassungsrechtlich geboten. Angemessen in diesem Sinne sei eine prozentuale Steigerung der Schlüsselzuweisungen.
Dann führt das Gericht aus, dass die Sozialausgaben der Landkreise von 1949 bis 2007 um 325 % gestiegen sind. Die Schlüsselzuweisungen des Landes haben sich in diesem Zeitpunkt lediglich um 27 % erhöht. Damit steht fest, dass die Landesregierung unsere Kommunen vollkommen im Stich gelassen hat.
Das Gericht führt weiter aus, dass angesichts – –
Herr Ministerpräsident, wenn Sie vielleicht zuhören –
der relativ geringen freiwilligen Selbstverwaltungsausgaben Einsparungen und Erhöhung der Kreisumlage nicht geeignet sind, die Finanzausstattung dauerhaft zu verbessern. Das ist eine Auffassung, die die CDULandtagsfraktion in der Vergangenheit genau so vertreten hat.
Der Vorsitzende des Landkreistages, der Landrat des Landkreises Kusel, Herr Hirschberger, begrüßt die Ent
scheidung des Oberverwaltungsgerichts und erwartet, dass der Landesgesetzgeber und die Landesregierung jetzt zügige Schritte unternehmen, um die Finanzausstattung der Kreise insgesamt auf eine rechtlich und tatsächlich tragfähige Basis stellen.
Der Mann gehört zwar nicht unserer Partei an, aber er hat recht, meine Damen und Herren.
Er führt weiter aus, Zeit, um auf die Erkenntnisse aus neuerlichen gutachterlichen Untersuchungen zu warten, haben die Landkreise nicht. Auch das ist unsere Meinung. Wir haben in der Vergangenheit wiederholt angemahnt, den Finanzausgleich zu erhöhen, den Kommunen mehr Leistungen zur Verfügung zu stellen, und die absolute Mehrheit in diesem Hause von der SPD hat das immer wieder abgelehnt.
Ihr Finanzminister hat gerade eben ausgeführt, dass alles in Ordnung sei, Herr Fraktionsvorsitzender. Er hat doch ausgeführt, wie gut es uns geht.
Die Finanzlage der rheinland-pfälzischen Kommunen ist auch im Vergleich mit anderen Bundesländern seit Jahren extrem schlecht. Die Defizite, die Liquiditätskredite sind im Durchschnitt der letzten Jahre in Rheinland-Pfalz doppelt so schnell gestiegen wie bei den Kommunen in anderen Bundesländern. Sie betragen das 2,2-Fache des Länderdurchschnitts. Seit 20 Jahren reichen die Einnahmen der rheinland-pfälzischen Kommunen nicht zur Deckung ihrer Ausgaben aus.
Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht festgestellt, dass die finanzielle Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz als desolat zu bezeichnen sei.
Weitere Ausführungen in der zweiten Runde.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, selbstverständlich ist es zutreffend, dass der Beschluss des OVG das Jahr 2007 betroffen hat. Aber, meine Damen und Herren, seitdem ist die Situation nicht besser geworden, im Gegenteil, sie ist bei den Landkreisen und kreisfreien Städten noch dramatisch schlechter geworden.
Herr Minister, ich finde es richtig, dass Sie sich bei den aktuellen Bescheiden nicht auf ihre Bestandskraft berufen werden. Aber ich denke auch, es bleibt dem Land doch gar nichts anderes übrig. Man stelle sich einmal vor, die weit überwiegende Anzahl der Landkreise und kreisfreien Städte würde gegen Bescheide der Landesregierung vorgehen! Das wäre ein bundesweit einmaliger Vorgang. Er würde das Desaster der kommunalen Finanzen in Rheinland-Pfalz in einem Maße zum Ausdruck bringen, wie es dies in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie gegeben hat.
Auch wir waren immer der Meinung, der Bund muss, wenn er Gesetze erlässt, auch das Geld dazu geben. Aber es muss doch die Frage gestellt werden, die auch Herr Kollege Mertin schon thematisiert hat: Warum sind die kommunalen Defizite und die Kassenkredite in Rheinland-Pfalz höher als im Bundesdurchschnitt? – Die Bundesgesetze gelten doch – der Wortlaut besagt es schon – im gesamten Bundesgebiet, aber die negativen Auswirkungen bei den Kommunen sind bei uns wesentlich drastischer als in allen anderen Flächenländern.
Sie sind drastischer als in allen anderen Flächenländern, Herr Pörksen. Es laufen 5,5 Milliarden Euro Liqui
ditätskredite auf. Diese Kredite, die eigentlich zur Abdeckung der laufenden Verwaltung gedacht sind, übersteigen sogar die Investitionskredite. Wir haben noch Glück, dass der Zinssatz derzeit niedrig ist. Stellen Sie sich doch einmal vor, die Zinsen steigen an, was dann mit den Kommunen und ihrer Haushaltslage passiert.
Die CDU-Fraktion wiederholt, der kommunale Finanzausgleich im Land Rheinland-Pfalz ist dringend reformbedürftig. Wir müssen unseren Kommunen helfen. Die Landesregierung darf sie nicht länger im Regen stehen lassen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 9. September 2010 (Plenarprotokoll 15/96) ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 16. September 2010, in seiner 41. Sitzung am 4. November 2010 und in seiner 43. Sitzung am 13. Januar 2011 beraten.
In seiner 41. Sitzung am 4. November 2010 hat der Innenausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 20. Januar 2011 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um das vorwegzusagen, die CDUFraktion wird diesem Gesetz zustimmen. Mein Vorredner hat schon ausgeführt, es liegt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde, nach der die Vergnügungssteuer nicht mehr als Pauschalsteuer erhoben werden darf.
Bisher waren die Gemeinden durch die bestehende landesgesetzliche Regelung hinsichtlich der Besteuerungsmaßstäbe an Höchststeuersätze gemäß § 2 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer gebunden. Das ist jetzt als verfassungswidrig angesehen worden. Es bedarf nun eines, wie es so schön heißt, Wirklichkeitsmaßstabes, anhand dessen die Gemeinden die Vergnügungssteuer festlegen können.
Das heißt, die Gemeinden erlangen einen größeren Spielraum zur Festlegung der Vergnügungssteuer.
Da es im Kommunalabgabengesetz (KAG) schon geregelt ist, dass die Gemeinden auch für die Erhebung der Hundesteuer zuständig sind, bedarf es dieses Gesetzes der Gemeinden zur Erhebung von Hunde- und Vergnügungssteuer nicht mehr. Dieses Gesetz kann ersatzlos aufgehoben werden. Es wird dann in Zukunft allein im KAG geregelt, dass die Gemeinden für die Erhebung von Vergnügungs- und Hundesteuer zuständig sind.
Es ist ein Gedanke, dem wir zustimmen können. Es ist gibt ein Gesetz weniger. Das ist für den Gesetzesdschungel positiv. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes muss umgesetzt werden. Die Gemeinden erlangen einen größeren Spielraum. Wir stimmen der Gesetzesvorlage zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren! Die kommunalen Finanzen sind in einem schlechten Zustand. Die Landesregierung hat den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum kommunalen Finanzausgleich vorgelegt. In der Begründung wird ausgeführt, dass die Kassenkredite Ende des Jahres 2008 3,6 Milliarden Euro betragen haben, wozu im Jahr 2009 noch einmal 800 Millionen Euro hinzugekommen sind. Seriöse Angaben sagen, dass unsere Kommunen inzwischen bei Kassenkrediten in Höhe von mehr als 5 Milliarden Euro angelangt sind. Zur Begründung des Gesetzentwurfs wird ausgeführt: „Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen in den kommunalen Finanzen besteht im Landesfinanzausgleichsgesetz an einigen Stellen kurzfristiger Fortentwicklungsbedarf.“
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist eine höfliche Umschreibung der tatsächlichen Situation. Der Rechnungshof kommt in seinem Kommunalbericht 2010 zu dem schlichten Ergebnis, dass die Lage der kommunalen Finanzen desolat ist. Ich denke, diese Einschätzung des Rechnungshofs trifft die Wirklichkeit in weitaus größerem Maße als die Verschönerung, die die Landesregierung hier vorbringt.
Der Landkreis Neuwied – wir haben es gestern in den Medien gehört – klagt beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Die Kassenkredite in den rheinlandpfälzischen Kommunen betragen das Doppelte des Bundesdurchschnitts. Der Landkreistag führte im Rahmen der Anhörung zum Landesfinanzausgleichsgesetz aus, dass im Finanzausgleich 200 bis 300 Millionen Euro fehlen. Der Kämmerer der Stadt Ludwigshafen hat in der Anhörung dargelegt, dass von den 20 Städten mit den höchsten Kassenkrediten in Deutschland neun Städte aus Rheinland-Pfalz kommen – und wir haben nicht die größten Städte in der Bundesrepublik. Ich denke, das umschreibt die schlimme Lage der kommunalen Finanzen.
Von daher erachten wir diesen Gesetzentwurf als bei Weitem nicht ausreichend. Es sind viel zu kleine Schritte. Das kommt mir vor, als wollten Sie mit einer Gießkanne einen Flächenbrand löschen. Meine Damen und Herren, dem können wir nicht zustimmen.
Wenn wir auf einige Details der Regelungen eingehen, können wir über die Erhöhung der Schlüsselzuweisung B 2 sprechen. Richtig ist: Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen gestärkt werden, weil sie die hohen Lasten der Jugendhilfe und der Sozialhilfe tragen müssen. Aber, meine Damen und Herren, das darf nicht auf Kosten der Gemeinden gehen. Wir müssen die Gemeinden stärken; denn sie sind die Quelle der kommunalen
Selbstverwaltung. Deshalb dürfen wir eine Stärkung der übrigen Ebenen nicht zulasten der Gemeinden vornehmen.
Die CDU hat wiederholt gefordert, dass wir die Summe im kommunalen Finanzausgleich erhöhen müssen. Das Geld ist vorhanden. Aus der Verstetigungssumme könnten wir 80 bis 100 Millionen Euro dem kommunalen Finanzausgleich zuführen, oder wir könnten den Verbundsatz um einen Punkt erhöhen. Das würde den Kommunen wirklich helfen, aber nicht derartige kleine Maßnahmen, wie Sie sie jetzt hier vorschlagen.
Eine weitere Geschichte ist die Erhöhung der Nivellierungssätze. Wir müssen dann ehrlich sagen, Herr Ministerpräsident: Sie nehmen dem Bürger das Geld aus der Tasche; denn die Räte müssen dann die Erhöhung der Grundsteuer B beschließen. Das ist die Folge einer Erhöhung der Nivellierungssätze. Keine Gemeinde wird es sich leisten können, unterhalb der Nivellierungssätze zu verbleiben, denn sonst müsste sie ja Geld zusetzen. Alle Stadt- und Gemeinderäte werden gezwungen werden, die Nivellierungssätze zu erhöhen, auf 338 % oder auch mehr. Das bedeutet, dass der einzelne Bürger mehr Grundsteuer bezahlen muss. Das ist die Folge dieser Geschichte.
Herr Innenminister Bruch, ich frage mich, was zur Einnahmenausschöpfung festgeschrieben wird, wenn der Entschuldungsfonds kommt und die Gemeinden ihre Verträge abschließen müssen. Da bewegen wir uns am Rande der kommunalen Selbstverwaltung.
Was können die Gemeinderäte noch selbst beschließen, und was wird ihnen von der Kommunalaufsicht aufgezwungen, das sie beschließen müssen?
Da sind Fragen, die an den Kern der kommunalen Selbstverwaltung gehen.
Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, da er unserer Auffassung zufolge bei Weitem nicht ausreichend ist.
Zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes sind wir in der ersten Lesung. Damit werden wir keine größeren Probleme haben. Das ist ja eine reine Übernahme von Rechtsprechung. Ich denke, da werden wir auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine größeren Schwierigkeiten sehen.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch zwei Sätze zu den Beamten sagen: Wir erwarten, dass die Tarifergebnisse für die Beamten auch in Zukunft übernommen werden, weil unsere rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Be
amten es verdient haben, ihrer Leistung entsprechend angemessen besoldet zu werden.
Noch ein letzter Satz: Die CDU hat schon einmal vorgeschlagen, dass die Möglichkeit einer Mitnahme von Altersrückstellungen bei Beamten, wenn sie in die Privatwirtschaft wechseln, auch hier in Rheinland-Pfalz eingeführt wird.
Auf Bundesebene wird das diskutiert, und es hat mich gefreut, im „Behördenspiegel“ jetzt eine Stellungnahme des stellvertretenden innenpolitischen Sprechers der SPD, Hartmann, zu lesen, der genau diese Forderung teilt. Deshalb mein Appell an die SPD-Innenpolitiker, dass wir uns im nächsten Jahr auch über dieses Thema noch unterhalten sollten.
Über diese Sache sollten wir uns verständigen. – Herr Ministerpräsident, nehmen Sie doch gute Vorschläge Ihrer Bundespolitiker auf.
Das käme auch dem Lande Rheinland-Pfalz entgegen.
Zusammengefasst möchte ich sagen: Der beabsichtigten Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes werden wir nicht zustimmen, da es absolut unzureichend ist. Hinsichtlich der Änderung des Kommunalabgabengesetzes sehe ich keinen größeren Streitpunkt.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Ände
rung des Landesbeamtengesetzes. Hintergrund ist eine Änderung des Grundgesetzes aus dem Jahr 2006.
Es hat eine Neuregelung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern im Bereich des öffentlichen Dienstrechts und des Landesbeamtenrechts stattgefunden.
Beim Bund verblieb die Kompetenz zur Regelung der Statusangelegenheiten der Landesbeamtinnen und -beamten als konkurrierende Gesetzgebung.
Die Ländergesetzgebungskompetenz ist beim Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht zu sehen.
Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht sind wichtige Bestandteile des Beamtenrechts.
Herr Minister, insofern hätten wir es gern gesehen, wenn es gelungen wäre, heute eine allumfassende Regelung zu beschließen. Aber wir reden heute nur über eine Teilfortschreibung des Landesbeamtenrechts.
Bayern hat zum Beispiel den Weg einer allumfassenden Regelung gewählt und quasi einen Gesetzentwurf aus einem Guss hingelegt.
In Teil 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs über die allgemeinen Bestimmungen und in Teil 2 über die Beamtenverhältnisse werden ergänzend zum Beamtenstatusgesetz die bisherigen Regelungen fortgeschrieben.
Ich will für die CDU-Fraktion vorweg sagen, wir geben ein klares Bekenntnis zum Berufsbeamtentum ab. Ich hätte mir das vielleicht noch etwas deutlicher in diesem Gesetzentwurf gewünscht.
Das neue Laufbahnrecht in Teil 3 bildet den Mittelpunkt dieses Gesetzes.
Der Gesetzentwurf – dies haben wir schon in der ersten Lesung diskutiert – ist von folgenden Grundsätzen ge- staltet:
1. Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt,
2. Aufrechterhaltung des Laufbahnprinzips als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums,
3. größere Transparenz durch Verschlankung der Strukturen mittels Reduzierung der Anzahl der Laufbahnen und Abschaffung der Laufbahngruppen,
4. stärkere Flexibilität und größere Durchlässigkeit der Laufbahnen in horizontaler und vertikaler Hinsicht und
5. eine stärkere Orientierung am Leistungsprinzip bei Einstellung und bei der beruflichen Entwicklung. –
Lassen Sie mich auf einige Aspekte dieser Grundprinzipien, insbesondere die Verschlankung und Flexibilisie
rung des Laufbahnrechts und das Leistungsprinzip näher eingehen.
Die Fachrichtungen werden auf sechs begrenzt. Die vier Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes werden abgeschafft und in einer Laufbahn zusammengefasst.
Allerdings – es klingt revolutionärer, als es ist – gibt es vier Einstiegsämter, bei denen auch die Ausbildung entscheidendes Kriterium für den Einstieg in diese Einstiegsämter ist. Insofern ist die Änderung zum bisherigen Prinzip so drastisch nicht.
Die berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahn vollzieht sich – unter Beachtung des Grundsatzes des lebenslangen Lernens – nach Leistung und Qualifizierung.
Herr Minister, hier bitten wir bei dem anerkannt hohen Standard, den der öffentliche Dienst in unserem Land hat, dass die Kriterien für die Fortbildungsqualifizierung so ausgestaltet werden, dass dieser anerkannt hohe Standard auch in Zukunft weiter gewährleistet wird.
Für uns ist das klare Bekenntnis zum Berufsbeamtentum auch deshalb wo wichtig, weil wir wissen, dass wir einen hohen Leistungsstandard haben, aber nicht als Selbstzweck, sondern als klarer Service für unsere Bürgerinnen und Bürger, die mit Recht gute Leistung von unserem öffentlichen Dienst erwarten können.
Selbstverständlich tritt die CDU dafür ein, größtmögliche Durchlässigkeit zu gewährleisten, sodass bei jedem, wenn er die individuelle Leistung erbringt, auch ein berufliches Fortkommen gewährleistet werden kann.
Der Leistungsgedanke darf aber nicht außer Acht gelassen werden.
Unter dem Gesichtspunkt der Flexibilität haben wir einen Vorschlag: Wir reden immer davon, dass es gut ist, den Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und freier Wirtschaft zu befürworten. In Baden-Württemberg führt man bei der Fortschreibung des Landesbeamtengesetzes ein sogenanntes Altersgeld ein, um dem ehemaligen Beamten, der freiwillig oder auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis zum Land Baden-Württemberg ausscheidet, seine im Rahmen eines bestehenden Beamtenverhältnisses erdienten Ansprüche auf Alterssicherung zu erhalten, weil gerade dieser Gesichtspunkt eine Bremse, ein Hemmschuh für den Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und freier Wirtschaft ist.
Das Altersgeld tritt dann an die Stelle der bisherigen Form der Nachversicherung bei Ausstieg aus dem Beamtenverhältnis. Grundlage ist eine Dienstzeit von fünf Jahren.
Der Innenausschuss des Bundestages hat sich ebenfalls mit dieser Problematik befasst. Alle Sachverständigen, mit Ausnahme eines einzigen, treten für eine derartige
Regelung ein, dass man den Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und freier Wirtschaft verbessern kann.
Deshalb hat die CDU einen derartigen Entschließungsantrag gestellt, um das zu fordern. Wir sollten uns darüber in Zukunft einmal unterhalten.
Ich habe eben den Leistungsgrundsatz betont. Ein wesentlicher Grundsatz für unsere Beamtinnen und Beamten ist aber auch die Rechtssicherheit. Aus diesem Grund, weil wir unseren Beamtinnen und Beamten Rechtssicherheit gewährleisten wollen, treten wir dafür ein, dass es eine Übergangsregelung bei dem Verwendungsaufstieg gibt.
Viele Beamtinnen und Beamte, die jetzt im Dienst sind, vertrauen auf Regelungen, die jetzt bestehen. Man sollte diese praxisorientierte Regelung des Verwendungsaufstiegs mit einer Übergangsregelung versehen – auch das haben wir in einem Entschließungsantrag eingebracht –, damit hier Rechtssicherheit für diese Beamtinnen und Beamten besteht.
Ein letzter Punkt, den ich nur kurz anreißen will, weil der Kollege Lammert das nachher näher ausführen wird, ist die Regelung in § 208 Landesbeamtengesetz bei den Polizeibeamtinnen und -beamten.
Herr Minister, es freut uns, dass die Regelung, die bisher Bestand hatte, durch Anträge der Fraktionen geändert werden soll – die CDU hat einen weitergehenden Antrag gestellt –, damit den besonderen Belastungen der Polizeibeamtinnen und -beamten im Wechselschichtdienst Rechnung getragen werden kann und bundesweit annähernd gleiche Verhältnisse geschaffen werden. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Bruch hat es schon dargestellt, Ausgangslage zur Verabschiedung dieses Gesetzes sind die großen und riesigen Defizite vor allen bei den kreisfreien Städten und den Landkreisen in unserem Land.
Leider stehen die Kommunen in Rheinland-Pfalz im Bundesdurchschnitt besonders schlecht da, was die finanzielle Belastung darstellt, und zwar sowohl bei den Kassenkrediten als auch bei der Pro-Kopf-Verschuldung.
Herr Minister, insofern – Sie haben es kurz dargestellt – hat die Landesregierung dieses Gesetz jetzt eingebracht, um die kreisfreien Städte und die Landkreise zu stärken. Deshalb sollen die Schlüsselzuweisungen A zugunsten der Schlüsselzuweisungen B 2 etwas gesenkt werden. Die Schlüsselzuweisungen B 2 kommen in erster Linie den großen kreisfreien Städten und einigen Landkreisen zugute.
Der Soziallastenansatz wird erhöht, und es erfolgt auch eine andere Gewichtung beim Schulansatz.
Die Nivellierungssätze bei der Berechnung der gemeindlichen Steuerkraft werden wieder an den Landesdurchschnitt angepasst, und die Finanzausgleichsumlage wird progressiv ausgestaltet und dadurch leicht erhöht. Auch dies führt dann zu einer Stärkung der Schlüsselzuweisungen B 2.
Die Umverteilungsmasse, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt, beziffert sich auf ca. 30 Millionen Euro, ein Mehraufkommen bei der Finanzausgleichsumlage beträgt 7,5 Millionen Euro, weniger Schlüsselzuweisungen A sind 12,9 Millionen Euro, und der Zuwachs aus dem Stabilisierungsfonds sind 10 Millionen Euro. Dann haben wir 30 Millionen Euro, die umverteilt werden können.
Die Gesamtschau der Maßnahmen nach Körperschaftsgruppen ergibt folgende Ergebnisse: Die Finanzausstattung der kreisfreien Städte steigt um gut 10 Millionen Euro, die der Kreise um 19 Millionen Euro, dort allerdings auf Kosten der kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden. Nach den vorläufigen Berechnungen würden die Gemeinden – es sind 1.750, die davon betroffen wären – ca. 13 Millionen Euro verlieren, wobei man in der Tat die Umlagegrundlagen wie bei Verbandsgemeinde- und Kreisumlage wieder berücksichtigen muss. Dann muss man sehen, was davon wieder kompensiert wird. Man muss fairerweise dazusagen,
dass diesen Berechnungen der Zeitraum Oktober 2007 bis September 2008 zugrunde liegt, das Gesetz aber erst 2011 in Kraft tritt und wir dann das nächste Jahr berücksichtigen müssen, sodass das größtenteils Prognosen sind, von denen wir nicht genau wissen, ob sie so eintreten.
Die heutige Gesetzesvorlage zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes ist in kurzer Zeit schon die zweite. Vor über etwas einem Jahr haben wir schon einmal über das Landesfinanzausgleichsgesetz gesprochen. Dort ging es um die Schlüsselzuweisungen B 1, um den Schulansatz. Es war auch eine vergleichbare Situation wie hier, das heißt, Herr Minister, Sie sind immer häufiger gezwungen, im kommunalen Finanzausgleich Korrekturen vorzunehmen. Dies aber behebt nicht das Grundübel, die chronische Unterfinanzierung unserer Kommunen im Land Rheinland-Pfalz.
Wenn man das alles addiert, muss man feststellen, dass Sie den Kommunen seit 1991 ca. 3 Milliarden Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich entzogen haben. Jetzt müssen Sie wieder Korrekturmaßnahmen ergreifen, um diesen Missstand zu beheben.
Sie haben es ausgeführt, und es ist heute Morgen ausgeführt worden, dass die kreisfreien Städte und die Landkreise sehr unter den steigenden Sozial- und Jugendhilfeleistungen leiden. Es ist auch zutreffend, dass diese Gesetze vom Bund verabschiedet wurden. Aber auch das Land, das für die Finanzierung der Kommunen zuständig ist, kann sich von der Verantwortung nicht freisprechen.
Ich will Ihnen das an einem Beispiel demonstrieren. Nach § 89 d SGB VII ist das Land verpflichtet, den Kommunen die jährlichen Jugendhilfeaufwendungen anteilig zu erstatten. Bis zum Jahre 2003 hat sich das Land Rheinland-Pfalz mit 25 % an den tatsächlichen Nettoaufwendungen für die Hilfe zur Erziehung bei den Landkreisen beteiligt.
Mit Einführung des Landesgesetzes – ein schöner Titel – zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften und zur Entlastung des Landeshaushalts – ich frage mich immer noch, wo da der Schwerpunkt gelegen hat; wahrscheinlich bei der Entlastung des Landeshaushalts – vom 10. April 2003 wurde die bisherige Beteiligung des Landes von 25 % an den tatsächlichen Aufwendungen abgeschafft.
Artikel 2 wurde dahin gehend zu § 26 AGKJHG geändert, dass das Land den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe nur noch einen Anteil der Kosten zur Hilfe zur Erziehung erstattet. Die bisherige Beteiligung des Landes wurde gedeckelt. Für das Jahr 2003 wurde der Anteil des Landes auf 40,4 Millionen Euro festgeschrieben. Dieser Festbetrag soll jährlich um 2 % ansteigen.
Für das Jahr 2010 sind im Landeshaushalt 46,3 Millionen Euro hierfür vorgesehen. Der Landesanteil ist somit in den letzten sieben Jahren um rund 5,9 Millionen Euro, das sind 14,6 %, angestiegen.
Wenn man jetzt diese Zahlen mit der Praxis vergleicht – ich nehme jetzt einmal den Landkreis, für den ich im Kreistag sitze; das ist der Kreistag Trier-Saarburg –, dann stellt man fest, dass wir mit den Nettojugendhilfeaufwendungen des Landkreises Trier-Saarburg in diesem Zeitraum einen Zuwachs, eine Steigerung von 4,1 Millionen Euro auf 10,8 Millionen Euro hatten. Das sind 160 %. Das heißt, die Steigerungsrate des Landes beträgt 14 %, und die tatsächlichen Kosten betragen 160 %.
Da frage ich mich, wo die Fürsorgepflicht des Landes für die Kommunen ist. Erst statten Sie die Kommunen mit ungenügenden Finanzmitteln aus, dann versuchen Sie krampfhaft, Verbesserungen im Finanzausgleich herbeizuführen, um notdürftige Reparaturen zu erreichen.
Im Jahr 2003 betrug – ich habe es ausgeführt – der Anteil des Landes 25 % an den Kosten. Wenn man im Jahr 2010 sieht, was der Landkreis Trier-Saarburg bekommt, sind wir bei 11 % angelangt, also 25 % Kostenerstattung im Jahr 2003, 11 % im Jahr 2010.
Dann werfen Sie dem Bund alleine vor, er hätte das finanzielle Desaster durch die Gesetzgebung verschuldet. Das Land hat ordentlich mit dazu beigetragen und seine Kommunen in diesen Fragen vollkommen im Regen stehen gelassen.
Wenn man das landesweit hochrechnet – der Landkreis Trier-Saarburg ist nicht allein in Rheinland-Pfalz –, dann kommt man auf eine Summe von 120 Millionen Euro bis 140 Millionen Euro, die das Land in diesem Zeitraum den Kommunen vorenthalten hat. Herr Minister, dann ist es meines Erachtens nicht sehr redlich zu sagen, wir haben immer alles für unsere Kommunen getan.
Ich nehme Ihnen ab – das haben Sie heute Morgen auch in aller Ernsthaftigkeit vorgetragen –, dass Sie den Kommunen helfen wollen. Sehr geehrter Herr Minister Bruch, nur, die Einsicht kommt sehr spät. Hätten Sie früher reagiert, bräuchten wir heute nicht krampfhaft Maßnahmen zu ergreifen, um die Kommunen vor dem finanziellen Desaster zu retten.
Dieses Gesetz, Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes, das Sie uns heute vorgelegt haben, ist ein Gesetz, das nicht mehr Geld in das System bringt, sondern eine Umverteilung innerhalb des Systems bewirkt. Es ist heute Morgen schon einmal gefordert worden, wir brauchen auch mehr Mittel im kommunalen Finanzausgleich. Da wäre zum Beispiel die Erhöhung des Verbundsatzes um einen Prozentpunkt durchaus angebracht, damit wir dauerhaft und nicht nur für ein Jahr etwas zur Konsolidierung unserer Kommunen beisteuern können.
Wir werden das Gesetz, das, isoliert für sich betrachtet, gute Ansätze enthält, prüfen und uns in den weiteren Beratungen im Innenausschuss aktiv daran beteiligen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat richtig, dass in Mertesdorf ein Versuch stattgefunden hat. Vielleicht zur Historie: In Mertesdorf steht eine Anlage, in der der Abfall getrocknet wird. Durch die Gewichtsreduzierung spart der Zweckverband Kosten bei der Müllverbrennung. –
Als diese Anlage errichtet wurde, gab es immer wieder Diskussionen, ob diese Anlage technisch erweiterbar ist. Das heißt: Lassen sich weitere Fraktionen aus dem Müll separieren und verwerten? – Dies ist jetzt in einem Modellversuch erprobt worden.
Frau Kollegin Schellhaaß, wenn Sie kritisieren, dass die Ergebnisse, die noch gar nicht abschließend vorliegen,
erst einmal in einer nicht öffentlichen internen Sitzung des Zweckverbandes diskutiert worden sind, ist das meines Erachtens legitim. Derjenige, der den Modellversuch bezahlt, hat auch das Recht, erst einmal darüber zu sprechen. Dann kann man selbstverständlich die Ergebnisse in einem Abschlussbericht weiter diskutieren. Ich denke, das ist legitim und ein ganz normaler Verfahrensschritt.
Jetzt hat auch der „Trierische Volksfreund“ – die Presse – schon über den Modellversuch berichtet. Nach dem, was man dort lesen konnte, hat er funktioniert. Es ist möglich, weitere Fraktionen aus dem Müll zu separieren und diese zu verwerten, seien es Plastikfraktionen oder Ersatzbrennstoffe.
Die Frage ist natürlich: Zu welchen Kosten? – Man muss unterscheiden zwischen der technischen Machbarkeit und den Kosten, die auf unsere Bürgerinnen und Bürger zukommen. Jetzt ist es nun einmal so, dass der Markt es nicht hergibt, die separierten Wertstoffe effizient und kostengünstig zu verwerten, wenn man vergleicht, welche Preise im Moment auf dem Markt für die Müllverbrennung zum Beispiel gelten und wenn man in Vergleich setzt, was man investieren müsste, um das, was jetzt in einem kleinteiligen Versuch erfolgreich durchgeführt worden ist, in voller Kapazität zu leisten. Diese Abwägung muss man treffen, weil wir im Trierer Raum mit die niedrigsten Müllgebühren im Land RheinlandPfalz haben. Wir wollen diesen Zustand auch in Zukunft beibehalten. Deshalb muss die Zweckverbandsversammlung eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen, wie man in der Zukunft weitermacht und welchen Weg man beschreitet. Deshalb haben wir die Entscheidung getroffen, nochmals auszuschreiben.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die CDULandtagsfraktion zwei Anträge gestellt hat, diese Thematik im Umweltausschuss zu diskutieren. Da gehört es meiner Meinung nach jetzt auch hin, weil die Sache noch nicht endgültig in einem Abschlussbericht vorliegt. Wir regen an, dass man im Umweltausschuss über die Thematik weiter spricht, man den Geschäftsführer des Regionalen Abfallzweckverbandes Trier, Herrn Dr. Monzel, und auch Herrn Professor Preetz einlädt, der die Geschichte wissenschaftlich begleitet hat. Dann kann man in die technischen Details in der Diskussion einsteigen und sehen, welche Ergebnisse letztendlich zum Tragen kommen.
Der Versuch war, was die technische Seite betrifft, erfolgreich. Keiner von uns weiß, wie sich das Marktgeschehen in den nächsten Jahren entwickeln wird. Das ist eine Unbekannte. In der gesamten Abfallwirtschaft haben wir eine sprunghafte Entwicklung. Wenn wir zum Anfang der 90er Jahre zurückdenken, was wir für eine sprunghafte Entwicklung vorgenommen haben, kann keiner sagen, wie der Markt in fünf oder zehn Jahren aussehen wird.
Zum Zweiten sind wir davon abhängig, was der Bundesgesetzgeber mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für Ideen vorbringt. Kommt die Wertstofftonne? Schreibt er vor, dass im Haushalt separiert wird, oder kann man die
Kriterien auch erfüllen, wenn man den Müll einfach nur einsammelt und später separiert? –
Das sind alles Fragen, die noch offen sind und die einer abschließenden Beantwortung zugeführt werden müssen. Ich meine, das sollte im Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz verantwortungsvoll diskutiert werden. Wir werden dann im Land sicherlich auch verantwortungsvoll Entscheidungen treffen können.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 wurden die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern neu geregelt. Im Bereich des öffentlichen Dienstrechts wurde die Gesetzgebungskompetenz für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Richterinnen und Richter ebenfalls neu geregelt.
Der Bund hat weiterhin die Befugnis zur Regelung der Statusangelegenheiten der Landesbeamtinnen und Landesbeamten, und zwar als konkurrierende Gesetzgebung. Die Länder haben die Gesetzgebungskompetenz in Fragen des Besoldungs-, des Versorgungs- und des Laufbahnrechts der Landesbeamtinnen und Landesbeamten.
Das Recht der Beamtinnen und Beamten wird daher künftig in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt werden – das ist verfassungsrechtlich anders nicht machbar –: im vom Bund erlassenen Beamtenstatusgesetz, das die Grundstrukturen der statusprägenden Pflichten und Rechte für die Beamtinnen und Beamten in den Ländern einheitlich regelt, und in den Landesbeamtengesetzen der Länder, die Regelungen enthalten, die das Beamtenstatusgesetz ergänzen, zum Beispiel Festlegung von Verfahrensfragen, Fristen, oder aber eigenständige Regelungen enthalten, wo der Bund auf eigene verzichtet, zum Beispiel im Zeitbeamtenverhältnis, im Nebentätigkeitsrecht oder Urlaubs- und Arbeitszeitrecht.
Zudem wird in den Landesbeamtengesetzen der Bereich geregelt, in dem die Kompetenz des Bundes auf die Länder übergegangen ist. Das ist zum Beispiel das Laufbahnrecht.
Wir sind dann aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben auch nicht allein mit unserer Reform des Landesbeamtengesetzes. In Bayern und in norddeutschen Ländern hat man ähnliche Bestrebungen. Baden-Württemberg geht einen etwas anderen Weg, jedenfalls was die formellen Voraussetzungen betrifft. Ob es sich inhaltlich nachher groß unterscheidet, da wird man sehen müssen, was dabei herauskommt.
Kernstück des neuen Landesbeamtengesetzes stellt das neue Laufbahnrecht dar. Es wird, laut Begründung der Gesetzesvorlage, von folgenden Grundsätzen geleitet:
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt, Aufrechterhaltung des Laufbahnprinzips als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz, größere Transparenz durch Verschlankung der
Strukturen mittels Reduzierung der Anzahl der Laufbahnen und Abschaffung der Laufbahngruppen, stärkere Flexibilität durch größere Durchlässigkeit der Laufbahn in horizontaler und vertikaler Hinsicht, stärkere Orientierung am Leistungsprinzip bei Einstellung und der beruflichen Entwicklung, mehr Offenheit der Einstiegsregelungen zu den Entwicklungen im Bildungsbereich sowie Aufrechterhaltung der bundesweiten Mobilität, was auch sehr wichtig ist.
Die neuen Laufbahnen umfassen alle Ämter, die derselben Fachrichtung angehören. Die vier Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes werden abgeschafft. Sie werden in einer Laufbahn zusammengefasst.
Die Zugehörigkeit zur Laufbahn bestimmt sich nach der Fachrichtung. Der Minister hat das eben schon ausgeführt. Es wird dann sechs Fachrichtungen geben.
In Zukunft wird es aber auch vier Einstiegsämter geben, sodass nicht jeder in ein hohes Einstiegsamt einsteigen kann, sondern nach gewissen Qualifikations- und Bildungsvoraussetzungen bei vier Einstiegsämtern beginnen kann.
Man wird sehen, wie sich das Ganze in der Praxis bewährt. Wir sind jetzt in der ersten Lesung.
Die neue Laufbahnsystematik geht dabei davon aus, dass nicht nur eine, sondern unterschiedliche Ausbildungen zum Erwerb der Befähigung führen können. Dies stellt eine Verbreiterung dar. Die Laufbahnsystematik beruht auf dem Prinzip des lebenslangen Lernens. Die berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahn soll nach Leistung und Qualifizierung erfolgen.
An die Stelle des bisherigen Aufstiegsverfahrens – Regel- und Verwendungsaufstieg – tritt eine Qualifizierung mit zwei unterschiedlichen Qualifizierungsformen: die Ausbildungsqualifizierung und die Fortbildungsqualifizierung. – Diese wiederum wird – wie soeben schon ausgeführt – getragen von dem Prinzip des lebenslangen Lernens. Wir von der CDU wünschen uns, dass einheitliche und vergleichbare Qualitätsanforderungen für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung im Rahmen der Fortbildungsqualifizierung gelten; denn dies führt unserer Meinung nach dazu, dass das Leistungsprinzip, auf das wir großen Wert legen, erhalten bleibt.
Wir sind auch dafür, dass eine größtmögliche Durchlässigkeit für leistungsfähige und leistungsbereite Beamtinnen und Beamte gewährleistet wird, dass sprichwörtlich jeder, der die Leistung bringt, auch höhere Ämter erreichen kann.
Herr Minister, auch Sie haben die Fortbildungsqualifizierung angesprochen. Wir befinden uns in der ersten Lesung, und die Anhörung wird zeigen, was im weiteren Gesetzgebungsverfahren dabei herauskommt. Bei der Fortbildungsqualifizierung stellen wir uns die Frage, wie sich das in der Praxis bewähren wird. Wer darf fortbil
den? Werden die Fortbildungen einheitlich in der Verwaltungshochschule in Mayen absolviert, oder bedient man sich des Marktes, sodass verschiedene Anbieter auf dem Markt tätig werden? – Es müssen einheitliche Kriterien definiert werden. Ich denke, in diesem Bereich muss in der Praxis noch nachgebessert werden, und diese Kriterien müssen erarbeitet werden.
Eine andere Frage wird in der Anhörung von uns mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht werden. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf fällt der Verwendungsaufstieg weg. Es ist derzeit noch zu früh für eine abschließende Stellungnahme. Man wird im Rahmen der Anhörung prüfen müssen, ob es eine Übergangsfrist geben kann. Wenn man eine ganz neue Systematik beginnt, stimme ich Ihnen insoweit zu, dass das andere nicht mehr so recht dazu passt; aber die Frage wird sein, ob ein gewisser Vertrauensschutz geschaffen wurde und ob man deshalb eine Übergangsfrist festlegt. Ich denke, dies muss man im Rahmen der Anhörung mit den Berufsverbänden und den Gewerkschaften eruieren und in der zweiten Lesung noch einmal diskutieren.
Herr Minister, was Sie zur Probezeit, zum Höchstalter und zur Verlängerung der Beurlaubung ausgeführt haben, findet unsere Zustimmung. Ich denke, dies dürfte unstrittig sein.
Ich möchte mich noch einer weiteren Frage zuwenden, die allerdings auch in einem separaten Prüfungsverfahren zu behandeln ist. Es handelt sich um die Altersgrenze im Polizeivollzugsdienst. In diesem Bereich müssen wir eine Regelung finden, die die jetzige Regelung, die sogenannte „Fallbeilregelung“, ersetzt, die zu Ergebnissen führt, die nicht immer ganz gerecht sind. Auch dies müssen wir beraten und eine gerechtere Lösung für die Polizeivollzugsbeamten finden.
Die CDU wird im Innenausschuss eine Anhörung beantragen. Wir werden diesen Gesetzesvorschlag konstruktiv begleiten. Ich möchte es einmal so formulieren, die Grundrichtung stimmt, und über Details muss man im Rahmen der Anhörung diskutieren. Damit werden wir in der abschließenden Beratung zu einem für unsere Beamtinnen und Beamten tragfähigen und guten Gesetz kommen, damit die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gesichert ist und wir auch in Zukunft einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst im Land RheinlandPfalz haben.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 4. Februar 2009 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 26. Februar 2009, in seiner 26. Sitzung am 19. März 2009 und in seiner 27. Sitzung am 7. Mai 2009 beraten. In seiner 26. Sitzung am 19. März 2009 hat der Innenausschuss ein öffentliches Anhörverfahren durchgeführt.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 28. Mai 2009 beraten.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 30. Sitzung am 23. Juni 2009 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. –
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich erst noch ein paar Sätze zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der mir heute zu Gesicht gekommen ist, sagen, und zwar insbesondere zu Buchstabe f. Diesem liegt wohl der Fall der Ortsgemeinde Mandern zugrunde. Das ist ein außergewöhnlicher Fall. Es ist zu begrüßen, dass diese Sache geregelt wird.
Die Ortsgemeinde Mandern hat hohe Gewerbesteuervorauszahlungen gehabt und entsprechende Umlagen an die Verbandsgemeinde und den Landkreis abgeführt. Später ist der Gewerbesteuerbescheid geändert worden. Es musste alles zurückbezahlt werden. Die Gemeinde ist aber auf den Umlagen sitzen geblieben und hat dadurch ein riesiges Minus im Haushalt. Diese Geschichte sollte geregelt werden. Wir begrüßen diese Änderung. Diese sollte auf den Weg gebracht werden.
Zum gesamten Gesetz will ich sagen, dass keine große systematische Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes vorliegt. Es geht um neun oder zehn Einzelregelungen, die zum Teil vernünftig sind.
Wir können nur begrüßen, wenn bei den Sportvereinen mit eigenen Sportanlagen und bei Schulen in freier Trägerschaft Förderungen gewährt werden können. Wir sind auch dafür, dass im Ausgleichsstock die Möglichkeit geschaffen werden soll, kommunalen Gebietskörperschaften in außerordentlichen Lagen Hilfen zu gewähren, wobei sich dann, Herr Minister, die Frage stellt, wann diese außerordentlichen Lagen eintreten. Das können wir aber mittragen. Auch die folgenden Nummern 6, 7 und 8 erscheinen uns sehr vernünftig.
Bedenken haben wir allerdings, wenn es um die finanzielle Ausstattung unserer Kommunen geht. Ich will Ihnen ausdrücklich konstatieren, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf einen kleinen Schritt auf dem richtigen Weg sind, aber unseres Erachtens nur einen ganz kleinen Schritt.
Die Befürchtungen, die die CDU zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens bezüglich dieses Gesetzes hatte,
haben sich in der Anhörung, die der Innenausschuss durchgeführt hat, in vollem Umfang bestätigt. Die rheinland-pfälzischen Kommunen haben leider 19 Jahre in Folge einen negativen Finanzsaldo zu verzeichnen.
Die Finanzlage ist insbesondere bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten besorgniserregend. Wir alle – nicht nur ich, sondern auch die Kollegen – erhalten Resolutionen, zum Beispiel von der Stadt Ludwigshafen und der Stadt Landau, in denen auf die besorgniserregende katastrophale Finanzlage hingewiesen wird. Die Landkreise haben pro Jahr ein Defizit von 150 Millionen Euro. Die Kassenkredite sind in Rheinland-Pfalz inzwischen auf ca. 3,7 Milliarden Euro aufgelaufen.
Der Rechnungshof hat in seinem letzten Bericht diese Sicht der Dinge in vollem Umfang bestätigt und weist ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzlage der kommunalen Haushalte in Rheinland-Pfalz besorgniserregend sei. Dies zeige sich auch im Ländervergleich.
Sie wollen die Schlüsselzuweisungen B 1 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten in geringem Umfang erhöhen und bei den Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden eine Glättung der Beträge vornehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Maßnahmen sind unzureichend, um die katastrophale Finanzlage der Landkreise und kreisfreien Städte zu beseitigen und Abhilfe zu schaffen.
Ich möchte einen weiteren Punkt nennen, der vom Ansatz her zu begrüßen ist. Sie haben den Schulansatz erhöht. Das sehen wir auch so. Das ist eine gute Sache. Sie weigern sich aber, eine Regelung aufzunehmen, die es gestatten würde, auf der Kreisebene eine Schulumlage einzuführen, wie wir sie auf der Verbandsgemeindeebene haben.
Ich verstehe Ihre Weigerung nicht, wieso man nicht wenigstens eine Rahmenvereinbarung einführt, wie sie der Gemeinde- und Städtebund gefordert hat, um Verträge zwischen den Kreisen und Verbandsgemeinden abzuschließen.
Der Hintergrund ist, dass wir nachher Verbandsgemeinden haben werden, die weiter Träger der Realschule plus bleiben wollen. Wir werden aber auch Verbandsgemeinden haben, die nicht Träger der Realschule plus sind. Dort ist es der Landkreistag. Dadurch haben wir eine vollkommen ungleichmäßige Gewichtung bei der Kreisumlage.
Von Herrn Pörksen wird im Innenausschuss entgegengehalten, dass man das alles freiwillig regeln kann. Man kann das freiwillig regeln. Das ist aber eine freiwillige Regelung. Wir haben eine Aufsichtsbehörde. Diese sagt dem Landkreis, dass man das nicht freiwillig regeln darf, weil es eine freiwillige Leistung ist. Dann wird aus der freiwilligen Regelung eine Nichtregelung. Wenn wir dies im Gesetz geregelt hätten, wäre die Rechtssicherheit in viel größerem Umfang gegeben, als wenn wir darauf
abstellen, dass die Landkreise freiwillig bereit sind, Verträge abzuschließen,
es sei denn, Herr Minister – das will ich Ihnen nicht unterstellen –, das Gesetz soll intendieren, dass die Verbandsgemeinden nach und nach ihre Schulträgerschaft freiwillig auf die Landkreise übertragen, damit sie von den Kosten entlastet werden.
Dagegen sprechen wir uns aus, weil wir die kommunale Selbstverwaltung hochhalten und eine echte Freiwilligkeit in diesem Bereich einführen wollen. Aus diesem Grund können wir dem gesamten Gesetzentwurf leider nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Änderungen im Finanzausgleichsgesetz beinhalten eine Reihe notwendiger Anpassungen an aktuelle Entwicklungen im System des kommunalen Finanzausgleichs.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind für die kommunalen Gebietskörperschaften bedeutsam. Die CDUFraktion beantragt daher, im Innenausschuss eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchzuführen.
Lassen Sie mich kurz auf die einzelnen Punkte eingehen.
Punkt 1, Förderung von Sportvereinen mit eigenen Sportanlagen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1. Es ist sicherlich zutreffend, dass die Sportvereine mit eigenen Anlagen die Gemeinden oder Verbandsgemeinden entlasten, da
diese ansonsten selbst solche Anlagen vorhalten und unterhalten müssten. Eine Förderung erscheint konsequent und richtig. Gleiches gilt für freie Schulträger bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten.
Beim Stabilisierungsfonds soll gemäß § 5 a durch eine veränderte Steuerung ein schnellerer Aufwuchs der Verstetigungssumme für die Finanzausgleichsmasse erreicht werden. Ziel ist eine Stärkung der Kommunalfinanzen. Es stellt sich die Frage, ob dies ausreichend ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen.
Die kommunalen Spitzenverbände haben weitergehende Maßnahmen vorgeschlagen, um eine Erhöhung der allgemeinen Zuweisungen um 50 Millionen Euro zu erreichen. Der Gemeinde- und Städtebund fordert eine gänzliche Aufhebung des Stabilisierungsfonds.
Immerhin hat die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände dazu geführt, dass die Landesregierung ihren ursprünglichen Entwurf etwas nachgebessert hat, indem die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Verstetigungssumme im Jahr 2009 um 20 Millionen Euro angehoben wird.
Dritter Punkt, die „Kopfbeträge“ für die Schlüsselzuweisungen B 1 sollen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 für die kreisfreien Städte und die Landkreise jeweils um 4 Euro auf 46 Euro, für die kreisfreien Städte und die Landkreise auf 27 Euro angehoben werden.
Bei den Verbandsgemeinden und großen kreisangehörigen Städten sind Aufrundungen auf 10 Euro vorgesehen.
Bemerkenswert ist an dieser Vorlage, die von ihrer Intention her richtig ist, dass die Landesregierung Handlungsbedarf bei der Finanzausstattung der Landkreise und der kreisfreien Städte konstatiert.
Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind chronisch unterfinanziert, Herr Kollege Pörksen. Es ist im Lande allgemein bekannt, vielleicht in Bad Kreuznach nicht, aber ansonsten ist es allgemein bekannt, weil die Landkreise viele Aufgaben zu erfüllen haben und deshalb chronisch unterfinanziert sind.
Bezeichnenderweise hat der Landkreis Neuwied im Herbst letzten Jahres eine Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz angestrengt – der Landrat in Neuwied gehört nicht der CDU an –, mit der die mangelhafte Finanzausstattung gerügt und begehrt wird, dass verbesserte Schlüsselzuweisungen auf die Landkreise entfallen sollen.
Wir sind der Auffassung, dass das, was die Landesregierung mit der Erhöhung der Schlüsselzuweisungen B 1 vorschlägt, ein Schritt in die richtige Richtung darstellt,
aber der Problematik bei Weitem noch nicht gerecht wird. Eine angemessene Finanzausstattung der Landkreise und kreisfreien Städte müsste wesentlich weiter gehen.
Herr Kollege Pörksen, auch aus diesem Grunde sind wir der Auffassung, dass wir in einer Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Problematik diskutieren und eruieren sollten.
Dann haben wir in § 11 Abs. 4 Nr. 4 die Anhebung für die Realschulen und Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen und berufsbildenden Schulen für die Gebietskörperschaften, die Schulträger sind. Hier wird, und das ist anzuerkennen, eine Erhöhung um 67 % vorgenommen. Es stellen sich allerdings noch einige Fragen, die wir sorgfältig diskutieren sollten.
Der Gemeinde- und Städtebund hat z. B. angeregt, in der Landkreisordnung oder im Landesfinanzausgleichsgesetz eine Bestimmung aufzunehmen, damit man auch eine Kreisschulumlage erheben kann, wie es auf Verbandsgemeindeebene schon möglich ist. Man sollte darüber diskutieren; denn wir dürfen nicht zu dem Ergebnis kommen, dass wir in einem Schulgesetz Möglichkeiten eröffnen, dass Verbandsgemeinden theoretisch Träger von Realschulen plus werden können, sie es aber nachher nicht wollen, weil sie ansonsten die Kreisumlage zahlen sollen und ihre Schule unterhalten müssen. Dies könnte in der Tat durch eine Sonderschulumlage verbessert werden.
Man muss auf jeden Fall einmal darüber sprechen, ob das ein sinnvoller Weg ist.
Herr Präsident, ich komme gleich zum Ende. Deshalb sollten wir das in der Anhörung durchführen.
Herr Minister, zum Ausgleichsstock sind wir Ihrer Meinung, für Katastrophen besondere Möglichkeiten vorzusehen.
Sie müssen aber von den Kriterien her genau definiert werden.
Die CDU – lassen Sie mich zusammenfassen – beantragt eine Anhörung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Innenausschuss und auch im Plenum die rechtlichen Fragen schon einmal erläutert, sodass man sich heute auf das Wesentliche beschränken kann. Bei der zur Diskussion stehenden Frage geht es um die Bemessung des Umlagesolls als Kriterium für die Erhebung von Umlagen. Das ist ein Problem, das in der Praxis in der Zukunft – Herr Creutzmann hat das zutreffend dargestellt – eine große Relevanz haben wird, weil wir viele Körperschaften und Kommunen haben, die Umlagen zahlen sollen. Beim Bezirksverband Pfalz müssen sogar die Landkreise zahlen.
Das wird ein Problem sein – Herr Creutzmann, auch da stimme ich Ihnen zu –, das uns in der Zukunft wahrscheinlich auch noch einmal im Plenum beschäftigen wird, weil die Folgen nach meiner Einschätzung heute noch gar nicht abschließend abgeschätzt werden können.
Im Innenausschuss ist erläutert worden, ob wir auf den Ergebnishaushalt oder den Finanzhaushalt abstellen. Im Innenausschuss ist uns von der Landesregierung darge