Matthias Lammert
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 30. November 2005 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung „Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik“ an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in der 41. Sitzung am 26. Januar 2006 beraten und empfiehlt dem Landtag einstimmig, bei Abwesenheit des Vertreters und der Vertreterin der Fraktionen der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung.
Der mitberatende Rechtsausschuss hat sich dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 30. November 2005 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung „Landesgesetz zur Ausführung des Artikels 49 Abs. 5 der Verfassung für Rheinland-Pfalz – Konnexitätsausführungsgesetz –“ an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 26. Januar 2006 beraten. Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Vertreter der Fraktion der CDU bei Abwesenheit des Vertreters oder der Vertreterin der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung und des vorliegenden Änderungsantrags.
Der mitberatende Rechtsausschuss hat sich dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich angeschlossen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, ich werde mich noch etwas kürzer fassen können. Es ist schon viel gesagt worden. Der Kollege Presl hat schon viele Punkte aufgeworfen.
Der vorliegende Gesetzentwurf aller Fraktionen ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Fußballweltmeisterschaft ist für Deutschland und auch für Rheinland-Pfalz eine große Chance und ein großes Ereignis. Wir wollen uns als gute Gastgeber und als ein offenes Land präsentieren, und zwar nach dem Motto: Die Welt zu Gast bei Freunden. – Ich weiß, dass der DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger – er kommt aus meinem Heimatwahlkreis – dieses Gesetz durchaus sehr positiv aufgreift, weil es die Möglichkeit schafft, entsprechend zu feiern.
Dieses Gesetz ist von allen Fraktionen für einen bestimmten Zeitraum nur speziell für die WM, nämlich kurz davor und kurz dahinter – das ist letztendlich eine Regelung von acht Wochen –, geschaffen worden.
Diese Regelung ist vor allem für die so genannten Public-Viewing-Veranstaltungen (Großleinwände) gedacht. Die Regelung, die auch in reinen Wohngebieten ein Feiern bis 23:30 Uhr ermöglicht, stellt eine sehr vernünftige zusätzliche Änderung dar. Vernünftig ist auch, dass die Lautstärke von 55 Dezibel nicht überschritten werden darf, wobei die kurzzeitigen Erhöhungen um 20 Dezibel durchaus sinnvoll sind, zum Beispiel wenn ein Tor fällt, Holland ausfällt oder wir die Fußballweltmeisterschaft gewinnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sollte Deutschland nicht so erfolgreich spielen, brauchen wir uns um die Überschreitung von Dezibel-Werten keine Gedanken zu machen. Ich bin überzeugt, dass wir auf einem guten Weg sind. Deutschland wird Fußballweltmeister. Wir werden diesem Gesetzentwurf und auch dem Änderungsantrag zustimmen.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf reagiert zum größten Teil auf Neuerungen im Bundesrecht, die mit dem In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes entstanden sind. Von daher bestehen bei uns keine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des „Ob“ einer Anpassung, sehr geehrter Herr Klöckner. Aber wir sehen bei dem „Wie“, bei der konkreten Umsetzung, schon einige Probleme. Hier halten wir wesentliche Regelungen des Gesetzentwurfs für nicht akzeptabel. Da hat auch die von uns beantragte Anhörung im Innenausschuss durch die kommunalen Spitzenverbände ganz klar zu unserer Meinungsbestätigung geführt.
So hat die Landesregierung vor, die Erstattungsleistungen für die Aufwendungen, die den Kommunen, also den Kreisen bzw. Städten, bei der Umsetzung der Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung entstehen, zu befristen. Zum einen werden die Aufwendungen für die Unterbringung von unerlaubt eingereisten Ausländern und für diejenigen, die aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, nur zwei Jahre lang erstattet.
Vor allem aber auch die pauschale Entschädigung der Kommunen für Personen, deren Asylantrag unanfechtbar abgelehnt worden ist, soll begrenzt werden.
Nach bisheriger Rechtslage gab es keine Befristung. Die zeitliche Befristung erscheint jedoch in unserem letzteren Fall besonders problematisch. Die Landesregierung weist nämlich in der Gesetzesbegründung selbst darauf hin, dass die Leistungen an unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber insgesamt über 25 % der Gesamtsumme der Erstattungen ausmachen.
Weiterhin rechnet die Regierung damit, dass in zwei Dritteln dieser Fälle die Kommunen auch über die Dreijahresfrist hinaus zahlen müssen, dies bereits ab dem 1. Januar 2005 ohne Erstattung durch das Land.
Es zeigt sich, dass insbesondere eine deutliche Mehrbelastung auf die Kommunen zukommen wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Probeberechnungen in einigen Städten und Kreisen, die auf Bitten der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt wurden, zeigen die Dimensionen. Die befragten Kommunen rechnen alle mit
zusätzlichen Mehrbelastungen von jeweils mehreren hunderttausend Euro.
Ich darf einige Beispiele anführen. Allein für die Stadt Ludwigshafen bedeutet dies 673.000 Euro im Jahr, für den Westerwaldkreis 640.000 Euro im Jahr, für den Landkreis Trier-Saarburg 412.000 Euro im Jahr.
Der Landkreis Neuwied rechnet mit über 1 Million zusätzlicher Ausgaben ohne eine konkrete Kompensierung vonseiten des Landes.
Angesichts dieser Zahlen wären vor dem Hintergrund des Konnexitätsprinzips, das wir eben gerade im Rahmen der Beratung zur Enquete-Kommission „Kommunen“ intensiv diskutiert haben, finanzielle Entlastungsmaßnahmen für die Kommunen erforderlich. Wirksame Entlastungen werden aber im Gesetzentwurf nicht angeführt. So geht zum Beispiel der Hinweis der Regierung fehl, dass die zeitliche Begrenzung der Erstattungsleistungen für unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber zu einer schnelleren Statuserklärung animieren soll.
Das sage ich Ihnen gleich. Die Statuserklärung hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die oftmals von den Städten und Landkreisen überhaupt nicht beeinflusst werden können. Zum Beispiel gibt es auch Gerichtsurteile, die das eine oder andere längere Dableiben gerichtlich bescheinigen oder durchaus verzögern.
Ich darf im Übrigen noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Die so genannten Entlastungsmaßnahmen, die auch von der Landesregierung im Gesetzentwurf angeführt werden, müssen manchmal schon recht komisch erscheinen. So wird ganz besonders herausgestellt, dass man die Pauschalbeträge für die Erstattung zugunsten der Kommunen geglättet habe. Das ist richtig. Statt bisher 311,89 Euro sind es nunmehr 312 Euro. Das sind sage und schreibe 11 Cent pro Monat und Person für die Kommunen mehr, wodurch die Kommunen entlastet werden. Das kann man sicherlich nicht als Entlastung der Kommunen bezeichnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben diesen direkten finanziellen Belastungen treten weitere in Form von Verwaltungsmehraufwand hinzu. Im Übrigen soll nach dem Gesetzentwurf die Zuständigkeit für den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes während der Abschiebehaft nun von den Hafteinrichtungen ebenfalls auf die Kommunen übergehen. Hinsichtlich der Kosten für die Abschiebehaft bleibt zu hoffen, dass diese auch in Zukunft vom Land übernommen werden und nicht auch noch irgendwann auf die Kommunen abgewälzt werden.
Abschließend möchte ich noch einmal in Erinnerung bringen, dass der Gesetzentwurf, über den wir heute abstimmen, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres,
also 2005, in Kraft tritt. Viele kommunale Haushalte sind entweder schon aufgestellt oder in Planung. Ich denke, aufgrund dieser Rückwirkung sind viele finanziellen Planungen überhaupt nicht mehr so gewährleistet und werden komplett über den Haufen geworfen. Von daher entsteht auch hier eine Unsicherheit für die Kommunen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend darf ich noch einmal anfügen, dieses Landesaufnahmegesetz reiht sich in eine lange Liste von Gesetzen dieser Landesregierung ein, die für die Kommunen immer weitere Belastungen vorsehen, ohne dabei eine wirksame Kompensation anzubieten. Daher wird die CDU-Fraktion diesem kommunalfeindlichen Gesetz nicht zustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf noch einige Ausführungen zum ersten Zuwanderungs- und Integrationsbericht der Landesregierung machen.
Es gibt drei Kategorien von Zuwanderern. Die erste sind Zuwanderer, die bereits im Land sind und bei denen es wünschenswert ist, dass sie in Deutschland bleiben. Das sind sicherlich Fälle erfolgreicher Integration, also Menschen, die in Deutschland ein neues Zuhause und Arbeit gefunden haben.
Dann gibt es Zuwanderer, bei denen es wünschenswert und im Interesse von Deutschland ist, dass sie nach Deutschland kommen. Das sind zum Beispiel Fachkräfte und Hochqualifizierte. Im Übrigen wandern jährlich mehr Fachkräfte und Hochqualifizierte ins Ausland aus als aus dem Ausland ein. Das sei dazu vielleicht auch noch einmal angemerkt.
Bei der dritten Gruppe ist oftmals eine Integration nicht möglich, weil diese aufgrund mangelnder Qualifikation nicht in der Lage sind, Arbeit zu finden, oder weil sie
nicht willens sind, sich in die deutsche Lebenswelt einzufügen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, grundsätzlich ist der Integrationsbericht der Landesregierung zu begrüßen. Wenn man sich allerdings den Bericht genauer anschaut, sind dort viele Rechtsvorschriften, Statistiken, Selbstverständlichkeiten und Allgemeinplätze aufgeführt. Der Bericht stellt weniger Lösungen dar als einfach eine Zustandsbeschreibung.
Der Bericht allein ist noch kein hinreichender Beweis dafür, dass in Rheinland-Pfalz Integration gelingt. Die Realität der Integration sieht oftmals anders aus als in diesem Bericht beschrieben.
Das Bildungs- und Qualifikationsprogramm wurde nicht immer optimal genutzt, ist dort zu lesen. Fakt ist, viele Einwanderer haben nur unzureichende Sprachkenntnisse und haben so große Schwierigkeiten, auf dem Arbeits- oder Ausbildungsmarkt eine Stelle zu finden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sprache ist daher der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration. Verpflichtende Deutschkurse bzw. Integrationskurse und möglichst frühzeitige Sprachförderung sind für Einwanderer daher von entscheidender Bedeutung für eine wirkliche Integration. Aus diesem Grund muss noch mehr geleistet werden, als in diesem Bericht aufgeführt ist.
Integration ist keine Einbahnstraße. Die Integration von Menschen, die längerfristig bei uns leben, muss gefördert werden. Diese müssen im Gegenzug die Erfordernisse des Zusammenlebens, Wohnens und Arbeitens in unserer Gesellschaft erfüllen. Dazu gehört beispielsweise das Leben nach unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau gehört dazu. Gegen die Verletzung der in Deutschland garantierten Menschenrechte wird die CDU entschlossen vorgehen. Insbesondere der Schutz von Mädchen und Frauen soll dabei gestärkt werden. Meine Kollegin HuthHaage hat dazu schon einiges ausgeführt. Ich denke, wir werden das im Ausschuss intensiv thematisieren.
Beispielsweise müssen Zwangsverheiratungen stärker bekämpft werden. Der Straftatbestand der Nötigung zur Zwangsheirat muss geschaffen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Integration ist eine wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft. Lieber Herr Staatssekretär Stadelmaier, aus Ihrer Presseerklärung zum Integrationsbericht war zu entnehmen, dass Sie von einer Generationenaufgabe ausgehen. Von 20 bis 30 Jahren war dort zu lesen. Das ist ein Zeitrahmen, den Sie etwa vorgegeben haben. Ich denke, man muss klar sagen, unsere Gesellschaft kann sich nach unserer Ansicht diese lange Zeit nicht mehr erlauben. Wir müssen jetzt handeln und reagieren. Die Probleme dürfen wir nicht länger auf die lange Bank hinausschieben. Es
wäre wichtig, jetzt zu reagieren; denn es ist vor allem wichtig für unsere Gesellschaft.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde bereits im Plenum und im Ausschuss für Umwelt und Forsten ausführlich erörtert. Das Gesetz führt sicherlich zu einer höheren Transparenz in Umweltfragen. Dies insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger. Das begrüßen wir natürlich ausdrücklich.
Auch wir begrüßen es, dass die Richtlinie lediglich 1 zu 1 umgesetzt wird. Wir wünschen uns, dass auch in der Zukunft EU-Richtlinien ausschließlich 1 zu 1 umgesetzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der relativ kurzfristig eingereicht wurde, darf ich nur so viel sagen, dass wir der Ansicht sind, dass im Gesetzentwurf bereits viele Punkte, die im Änderungsantrag aufgeführt sind, hinreichend geregelt sind und sichergestellt ist, dass informationspflichtige Stellen die gewünschten Informationen weitergeben. Sie wollen letztlich eine Kann-Regelung in eine Muss-Regelung umwandeln. Das ist der Hintergrund für diesen Änderungsantrag. Wir sehen in dieser Forderung nur einen zusätzlichen Bürokratismus. Deshalb werden wir diesen Änderungsantrag ablehnen. Die CDU-Fraktion wird aber dem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Umweltinformationsgesetzes wird die EG-Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen umgesetzt.
Geregelt werden insbesondere – wie wir es bereits gehört haben – ein individueller Rechtsanspruch auf Umweltinformationen aller Art sowie eine aktive Informationspflicht aller Behörden und der öffentlichen Unternehmen, besonders auch über die Internetauftritte.
Was sich zunächst gut anhört und sicherlich auch zu höherer Transparenz in Umweltfragen führen wird, bedeutet allerdings in der Praxis leider einen Mehraufwand zunächst von Kosten, Personal und Verwaltung, insbesondere Mehraufwand für alle Landesbehörden und vor allem wieder einmal für die Kommunen.
Zusätzlich sind juristische Personen des Privatrechts betroffen, sofern sie maßgeblich von der öffentlichen Hand bestimmt werden; denn ab In-Kraft-Treten des Gesetzes kann jedermann die Herausgabe aller bei einer Behörde verfügbaren Umweltinformationen verlangen.
Um allerdings eine Flut von Anfragen abzuwenden, wird es daher gerade für die Kommunen vor allem darum gehen, die notwendigen Informationen auf Internetseiten verfügbar zu machen. Man kann sich sicherlich leicht vorstellen, welcher Aufwand durch diese Maßnahmen gerade für kleinere Kommunen entstehen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDUFraktion begrüßt daher ausdrücklich, dass die Landes
regierung die Richtlinie lediglich 1 zu 1 umgesetzt hat. Hier wollte man sicherlich nicht den gleichen Fehler machen wie insbesondere die noch amtierende Bundesregierung, die oftmals über die 1-zu-1-Umsetzung hinausgegangen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ausdrücklich begrüßen wir daher, dass der Vorschlag des BUND, anerkannte Naturschutzverbände generell von der Gebührenpflicht für Umweltinformationen zu befreien, nicht im Gesetzentwurf aufgenommen worden ist.
Hinsichtlich der Kosten, die auf die Kommunen zukommen, weist der vorliegende Gesetzentwurf eine Besonderheit auf. Das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip kommt hier leider nicht zum Tragen, obwohl es sich um ein Landesgesetz handelt. Es geht hier aber um die Umsetzung einer EG-Richtlinie aufgrund eines EG-Vertrags. Daher wird es leider nicht zum Zuge kommen.
Damit wird wieder einmal deutlich, dass Europa nicht nur in den Bereich des Bundes und der Länder, sondern bis in die Kommunen hinein wirkt. Für die zusätzliche Kostenbelastung, für die Kommunen insbesondere, gibt es keine Kompensation.
Wir begrüßen ferner, dass einige der wichtigsten Anmerkungen der kommunalen Spitzenverbände in dem Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt worden sind.
Mit einem Einwand allerdings wird sich nur unzureichend auseinander gesetzt. Frau Ministerin, ich denke, darüber kommen wir vielleicht noch im Ausschuss entsprechend zur Diskussion.
Bei Fällen einer unmittelbaren Bedrohung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt im Sinne des § 10 Abs. 5 sind nunmehr alle Behörden, also auch kleine Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen, verpflichtet, die Öffentlichkeit über Informationen, die die Gefahr betreffen, zu unterrichten. Sollte sich die Gefahr beispielsweise später als unbegründet erweisen, kann es vorkommen, dass auf die Trägerkommune Amtshaftungsansprüche zukommen.
Diese Gefahr ist umso mehr gegeben, als dass den kleineren Behörden oftmals das Fachpersonal, wie es dem Land zur Verfügung steht, fehlt und es so zu Fehleinschätzungen der Situation kommen kann. Hier sollten wir über das Gesetzgebungsverfahren noch einmal miteinander diskutieren und vielleicht eine Minimierung dieser Gefahr im Gesetz selbst verändern.
Beispielsweise könnte die Zuständigkeit für die Unterrichtung der Öffentlichkeit ausschließlich bei den Länderbehörden konzentriert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden sicherlich im Ausschuss intensive Diskussionen miteinander führen. Ansonsten begrüßt die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf und wird sich sicherlich für eine konstruktive Diskussion bereitstellen.
Herr Staatssekretär, wie gedenken Sie in der Zukunft, die Transportprobleme der Bahn, die Sie sicherlich verfolgt haben, zu beseitigen? Bezüglich der Bahntransporte gab es an dem Abend des Festzugs ein größeres Chaos am Bahnhof. Wie gedenken Sie, dies in der Zukunft in den Griff zu bekommen? Überlegt das Land, beispielsweise mehr Bahnkapazitäten vorzuhalten? Sind das Überlegungen für die Zukunft?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung über die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes. Die Änderungen bestehen überwiegend aus redaktionellen Änderungen und erhalten auch die Zustimmung vonseiten der CDU-Fraktion.
Im Wesentlichen werden durch das Änderungsgesetz landesrechtliche Vorschriften mit der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Einklang gebracht.
Bei der vorhergehenden Lesung und auch im Ausschuss ist dazu schon ausführlich Stellung genommen worden. Dennoch möchte ich den einen oder anderen Punkt noch einmal kurz erwähnen. So ist sicherlich die Mög
lichkeit, Biergärten und Außengastronomie um eine Stunde länger offenzuhalten, zu begrüßen.
Es war in der Vergangenheit meistens nicht einzusehen, weshalb abends um 22 Uhr an Sommertagen, wenn es noch warm und noch nicht einmal dunkel war, die Terrasse geräumt und in das Innere der Gaststätte umgezogen werden musste. Das Gesetz greift in diesem Fall ein ganz offensichtlich bei der Bevölkerung bestehendes Bedürfnis auf und trägt insofern den geänderten Lebensgewohnheiten Rechnung.
Auch vor dem Hintergrund des besonderen Stellenwerts des Tourismus für Rheinland-Pfalz ist diese Regelung zu begrüßen. Auch dürfte das Gesetz zur weiteren von uns allen gewollten Belebung der Innenstädte vor allem am Abend positiv beitragen.
Die neue Regelung nimmt aber auch auf nachbarrechtliche Interessen Rücksicht, und zwar insbesondere auf das Ruhebedürfnis älterer Menschen und Kinder. Aus diesem Grund handelt es sich in § 4 Abs. 4 nicht um eine generelle Erlaubnis für eine Öffnung bis 23:00 Uhr, sondern um einen umgekehrten Fall, und zwar darf die Behörde die Genehmigung für die Öffnung bis 23:00 Uhr erteilen, wenn keine größeren Störungen zu erwarten sind. Um das sicherzustellen, gibt es entsprechende Auflagen und Bedingungen zu erfüllen. So ist zum Beispiel grundsätzlich nach 22:00 Uhr keine Musikdarbietung mehr möglich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz regelt weiterhin die Möglichkeit, dass morgens um 06:00 Uhr und bis abends 22:00 Uhr lärmarme Müllfahrzeuge und Kehrmaschinen einzusetzen sind und zu bestimmten Zeiten kein Rasenmäher benutzt werden darf.
Ich denke, alles in allem sind die vorgenommenen Änderungen durchaus sinnvoll. Die CDU-Fraktion wird daher diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes beruht überwiegend auf redaktionellen Änderungen. Im Wesentlichen werden durch das Änderungsgesetz landesrechtliche Vorschriften mit der 32. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes in Einklang gebracht. Insoweit gibt es wegen des Vorrangs des Bundesrechts schon sehr geringe Regelungsmöglichkeiten.
Ich möchte aber noch einmal kurz die wichtigsten Neuheiten aus dem Gesetz herausgreifen. So trifft insbesondere die Möglichkeit, Biergärten und Außengastronomie um eine Stunde länger offen zu halten, auf unsere positive Zustimmung.
Es war in der Vergangenheit meist sicherlich nicht wirklich einzusehen, warum man schon um 22:00 Uhr abends, wenn es noch warm und noch nicht einmal dunkel ist, die Terrasse räumen musste und ins Innere der Gaststätte umziehen musste. Das Gesetz greift offensichtlich ein Bedürfnis der breiten Bevölkerung auf und trägt insofern den geänderten Lebensgewohnheiten Rechnung.
Auch vor diesem Hintergrund des besonderen Stellenwerts des Tourismus für Rheinland-Pfalz ist diese Regelung zu begrüßen. Auch dürfte das Gesetz zur weiteren von uns allen gewollten Belebung der Innenstädte am Abend positiv beitragen.
Die Neuregelung nimmt aber auch auf nachbarliche Interessen Rücksicht, insbesondere auf das Ruhebedürfnis von älteren Menschen und Kindern. Aus diesem Grund handelt es sich bei dem neuen § 4 Abs. 4 nicht um eine generelle Erlaubnis für eine Öffnung bis 23:00 Uhr abends, sondern um den umgekehrten Fall. Die Öffnung bis 23:00 Uhr ist die Ausnahme, die die Behörde nur erteilen darf, wenn keine großen Störungen zu erwarten sind. Um dies sicherzustellen, soll die Behörde die Genehmigung zudem mit Auflagen und Bedingen versehen. Zum Beispiel sind Musikdarbietungen nach 22:00 Uhr nicht mehr möglich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Zusammenhang mit den Gaststätten wurde auch § 15 Abs. 2 Nr. 1, das unsinnige Nebeneinander von Kompetenzen der Kommunen und der Struktur- und Genehmigungsdirektion, aufgehoben. Bisher waren in der Regel die Kommunen für die Ausführung des Gaststättengesetzes verantwortlich, wohingegen für den Lärm, der beim Betrieb der Gaststätten entstehen kann, die SGD zuständig war. Nun überwacht sinnvollerweise beides die Kommune, was sicherlich auch dort zur Vereinfachung führen dürfte.
Weiterhin wird in dem Gesetz noch die Möglichkeit geschaffen, schon morgens um 06:00 Uhr und abends bis 22:00 Uhr lärmarme Müllfahrzeuge und Kehrmaschinen einzusetzen. Es wird zum Teil Privatpersonen untersagt, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr motorbetriebene Rasenmäher zu betreiben, die besonders lärmstörend sind.
Alles in allem kann man sicherlich den vorgenommenen Änderungen zustimmen bzw. wir werden sie in den Ausschüssen entsprechend positiv begleiten, Frau Ministerin. Ich kann insoweit auf eine konstruktive Diskussion in den Ausschüssen hinweisen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 10. November 2004 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung „Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, des Rettungsdienstgesetzes und anderer Vorschriften“ – Drucksache 14/3502 – an den Innenausschuss – federführend –, an den Sozialpolitischen Ausschuss sowie den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in zahlreichen Sitzungen intensiv beraten. In seiner 32. Sitzung am 13. Januar 2005 hat der Innenausschuss dazu auch eine Anhörung durchgeführt. Der Innenausschuss em pfiehlt mit den Stimmen der Vertreter der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Vertreter der CDU, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der mitberatende Sozialpolitische Ausschuss sowie der Rechtsausschuss haben sich dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Gesetzentwurf des Landesgesetzes zur Änderung und Aufhebung von Vorschriften über das amtliche Vermessungswesen. Es wäre in der Zukunft zu begrüßen, wenn solche Gesetzentwürfe den Fraktionen ein wenig früher zugeleitet werden könnten, damit wir uns damit auch noch ein wenig intensiver beschäftigen könnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser auf den ersten Blick eigentlich unscheinbare Gesetzentwurf wirft nämlich noch einige Fragen auf. Das Ergebnis der von den Berufsverbänden vorgebrachten Einwände und Anregungen ist in der Begründung des Gesetzentwurfs äußert dünn ausgefallen. Die Forderungen seien überzogen und im Übrigen nicht umgesetzt worden, heißt es dort lapidar. Wir würden es aber dann doch gern ein bisschen genauer wissen, um welche Forderungen es sich konkret handelt.
Uns interessiert hier auch, an welche Mitspracherechte die Verbände zum Beispiel konkret denken. Beispielsweise ist in der Thüringer Berufsordnung für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure vorgesehen, dass die Berufsverbände bei der Vorbereitung von Vorschriften zur Berufsausübung sowie zu den Rechtsverhältnissen der Ingenieure beteiligt werden sollen. Die CDU-Fraktion wird daher im Rahmen der Beratungen im Innenausschuss eine Anhörung unter anderem der betroffenen Berufsverbände beantragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die sich ausschließlich an die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure richten, sind äußert knapp. Sie beschränken sich im Wesentlichen auf den neuen § 2 a. Im Vergleich zur noch geltenden Berufsordnung wurde hier ebenfalls sehr stark gekürzt. Sie nennen das die Übernahme von Basisvorschriften, man könnte es aber auch schleichenden Kompetenzzuwachs für die Landesregierung nennen; denn vieles, was bisher recht ausführlich geregelt war, wird nun aufgehoben. Eine neue Regelung wird durch eine Verordnungsermächtigung in das Ermessen der Landesregierung gestellt. Dabei werden auch so wichtige Materien wie die Vergütung oder die allgemeinen Pflichten aus dem Gesetz ausgegliedert.
Neu eingegliedert wurde dafür aber in einem Beruf im Übrigen, in dem in Rheinland-Pfalz bisher nur Männer tätig sind, die Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Hier wird dem GenderMainstreaming-Prozess Rechnung getragen, was sicherlich in jedem Fall zu begrüßen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Übrigen ergibt sich aus der Begründung, dass der Entwurf einem Prozess der Rechtsbereinigung entspricht, der auch im Koalitionsvertrag vereinbart war.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass die CDUFraktion ihre Bedenken und Anregungen entsprechend in den anstehenden Ausschussberatungen noch vorbringen wird und wir uns natürlich von der entsprechenden Anhörung neue Erkenntnisse für den parlamentarischen Prozess erhoffen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 10. November 2004 ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/3512 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 17. Dezember 2004 beraten. Dabei lag noch ein Änderungsantrag vor. Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreter der SPD, der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der mitberatende Rechtsausschuss hat sich dieser Empfehlung angeschlossen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute zu diskutierende Gesetzentwurf stimmt inhaltlich weitgehend mit der von der CDU ebenfalls schon unterstützten Rechtsverordnung über gefährliche Hunde überein. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – Herr Kollege Pörksen hat es bereits zitiert – vom Juni dieses Jahres zwingt uns, die Verordnung durch ein Gesetz zu ersetzen, da die Rassenliste nicht durch eine einfache Verordnung allein gedeckt werden kann.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ist sicherlich wie auch schon die Verordnung im Großen und Ganzen ein effizientes Mittel, um die Gefahren, die von gefährlichen Hunden ausgehen können, zu minimieren, ja, sogar sicherlich die Anzahl von gefährlichen Hunden überhaupt zu reduzieren, weil das Gesetz auch ein Zuchtverbot erlässt.
Es geht bei diesem Gesetz – auch das muss man deutlich sagen – allerdings nicht um die pauschale Feststellung, dass sämtliche Hunde als gefährlich einzustufen sind, sondern die Einordnung als gefährlicher Hund erfolgt laut Gesetz nach dem Kriterium der drei angeführten Hunderassen, die bereits genannt wurden, und nach dem entsprechenden Verhaltensprinzip. Die weitaus größte Zahl der Hunde in Rheinland-Pfalz ist sicherlich eher als ungefährlich einzustufen und wird unter dieses Gesetz sicherlich nicht fallen.
Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass das Gesetz in Teilen über die Verordnung hinausgeht. Das gilt insbesondere für die beabsichtigte Einführung der bereits angesprochenen Haftpflichtversicherung. Von nun an ist jeder Halter eines gefährlichen Hundes verpflichtet, eine Versicherung über eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personen- bzw. über 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen. Der Gesetzentwurf betont bei dieser Maßnahme insbesondere den präventiven Charakter der Pflicht zum Abschluss der Versicherung. Dem Halter soll hierdurch, insbesondere auch durch die hohe Versicherungssumme, verdeutlicht werden, welche gravierenden Schäden und Verletzungen sein Hund anrichten kann. In erster Linie geht es aber auch darum, dass die Opfer von Hundeattacken geschützt werden. Ihre berechtigten Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen sollen nicht ins Leere laufen.
Weiter begrüßt die CDU-Fraktion die hohen Anforderungen, die auch an den Halter eines gefährlichen Hundes gestellt werden. Volljährigkeit, Nachweis hinreichender Sachkunde, persönliche Zuverlässigkeit und natürlich auch der Abschluss der schon erwähnten Haftpflichtversicherung sowie das Bestehen eines berechtigten Interesses für das Halten des Hundes stellen zusammen eine hohe Hürde für denjenigen dar, der einen gefährlichen Hund hält oder halten möchte.
Bei der Auslegung dieser Kriterien ist unbedingt darauf zu achten, dass der Grundsatz, von dem das Gesetz ausgeht, dass uns nämlich gefährliche Hunde letztlich unerwünscht sind, unbedingt eingehalten wird. Im Bezug auf die persönliche Zuverlässigkeit des Hundehalters ist ganz wichtig, dass auch in diesem Fall die strengen Voraussetzungen gelten. Sobald es konkrete Hinweise
darauf gibt, dass der Antragsteller nicht geeignet ist, einen gefährlichen Hund zu halten, darf die Erlaubnis nicht erteilt werden; denn in erster Linie geht es nicht um die Gefährlichkeit der Hunde allein, sondern es geht oft auch um die Gefährlichkeit der jeweiligen Halter. Am Ende der Leine, wie es immer wieder heißt, kann durchaus der gefährlichere Partner stehen. Man kann auch harmlose Hunde zu gefährlichen Hunden abrichten.
Die andere Seite der Medaille sind die Ausnahmen, die auch im Gesetz vorkommen. Hier geht es insbesondere um die Ausnahmen von der Anlein- und Maulkorbpflicht. Der Gesetzentwurf sieht beispielsweise vor, dass für junge Hunde bis zum zwölften Lebensmonat hiervon eine Ausnahme zugelassen werden kann.
Meine Damen und Herren, ich erinnere darin, dass der tödliche Beißunfall in Horbach im Jahr 2002 immerhin von zwei Hunden ausging, die gerade erst acht Monate alt waren. Es gab damals einen tödlichen Unfall. Dabei ist ein sechsjähriges Kind umgekommen. Ich bin der Meinung, dass es nicht angebracht ist, allein aufgrund des Lebensalters über die Gefährlichkeit bzw. Ungefährlichkeit eines Hundes zu entscheiden. Daher sollten wir uns auch bei den Ausnahmen im Interesse des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere im Interesse des Schutzes unserer Kinder vor einer pauschalen Verwaltungspraxis hüten. Auch hier muss der Einzelfall stets geprüft werden, bevor eine Ausnahme erteilt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend sage ich zunächst noch einmal grundsätzlich, dass wir den Gesetzentwurf begrüßen. Wir werden ihn sicherlich noch in den Fachausschüssen eingehend beraten. Ich darf aber auch dazu mahnen, dass in der Praxis alle Mittel, die das Gesetz der Verwaltung an die Hand gibt, ausgeschöpft werden. Insbesondere müssen sicherlich pauschale Erlaubnis- und Ausnahmeerteilungen vermieden werden. Dabei muss meines Erachtens der Grundsatz gelten, im Zweifel gegen den Hund und gegen den Halter, aber für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 5. November 2003 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und des Landeswahlgesetzes, an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. November beraten. Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Der Rechtsausschuss hat sich dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bereits durch meine Vorrednerin verdeutlicht worden, dass es sich um einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, SPD und FDP handelt. Es ist sicherlich zu begrüßen, dass dieser gemeinsame Gesetzentwurf parteiübergreifend und auf breiter Ebene getragen wird.
Mit diesem Gesetzentwurf folgen wir zahlreichen Bundesländern, die bereits eine Öffnung von Videotheken an Sonntagen gesetzlich geregelt haben. Teilweise gibt es in anderen Bundesländer noch weitergehende Regelungen als in unserem Gesetzentwurf in RheinlandPfalz. Aber ich denke, die Regelungen in RheinlandPfalz sind vollkommen ausreichend.
Der Gesetzentwurf beseitigt auch die eventuelle verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung zwischen der Berufsgruppe der Videothekare und der Vergleichsgruppe
der Film- und Theaterbetreiber. Ich denke, auch dies ist der Rechtssicherheit dienlich.
Ich möchte noch einmal auf einen Punkt eingehen. Es ist sicherlich sehr zu begrüßen, dass die Öffnung der Videotheken erst ab 13:00 Uhr möglich ist, da durch diese Regelung der Sonntagvormittag nach wie vor unberührt bleibt und damit auch ein Schutz der Gottesdienste gewährleistet ist. Damit wird sicherlich auch den berechtigten Interessen der Kirchen Rechnung getragen. Der Schutz wird zudem ausgeweitet durch die Änderung des Gesetzentwurfs, dass am Ostersonntag und am Pfings tsonntag ausdrücklich überhaupt keine Öffnung erfolgen darf. Dies ist sicherlich eine richtige Änderung.
Ich bin gespannt, wie die Einlassung vonseiten des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein wird. Ich weiß nur, im Innenausschuss wurde dem Gesetzentwurf auch von Ihnen zugestimmt. Vielleicht kommen wir noch zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf. Ich würde mich freuen.
Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf in jedem Fall zustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 10. Juli 2003 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes – Drucksache 14/2300 – an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 16. September und am 2. Oktober beraten. In seiner Sitzung am 2. Oktober hat der Ausschuss für Umwelt und Forsten auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion ein Anhörverfahren durchgeführt.
In dieser Sitzung am 2. Oktober wurde nach dem Anhörverfahren über den Gesetzentwurf mit einem Änderungsantrag der SPD und FDP abgestimmt. Der Ausschuss für Umwelt und Forsten empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den entsprechenden Änderungen anzunehmen. Der mitberatende
Rechtsausschuss hat sich dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG). Es hat sehr lange gedauert, bis dieser Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Seit nunmehr über zwei Jahren sprechen wir in diesem hohen Hause und in der Öffentlichkeit darüber. Jetzt endlich, nach langen Forderungen und Nachfragen vonseiten der Opposition und der Gewerkschaften der Polizei, können wir in die parlamentarischen Beratungen gehen und den Gesetzentwurf erörtern.
Im Übrigen sind viele Änderungsanträge vonseiten der CDU und auch vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer wieder in der Hoffnung zurückgestellt worden, bald über den kompletten Gesetzentwurf sprechen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU sieht das POG als wichtiges Handwerkszeug für die Arbeit unserer Polizei an. Es trägt dazu bei, viele Rechtsuns icherheiten für die Polizisten im Dienst zu beseitigen.
Viele neue Herausforderungen bei der Bekämpfung und insbesondere bei der Verhütung der Kriminalität, wie zum Beispiel internationaler Terrorismus – ich darf an den 11. September erinnern – oder den unterschiedlichen Formen der Organisierten Kriminalität, machten eine Novellierung des bestehenden POG dringend notwendig. Der vorgelegte Entwurf enthält eine Reihe von gesetzlichen Regelungen, die die CDU-Fraktion schon seit Jahren immer wieder vehement gefordert hat. Wir begrüßen daher die Aufnahme dieser Regelungen in den vorgelegten Gesetzentwurf.
Allerdings – Herr Minister, das werden wir sicherlich in den Ausschussberatungen, so wie Sie das angekündigt haben, noch vertiefen – würden wir uns eine Ausweitung der Videokontrolle schon noch wünschen.
Regelungsbedarf sehen wir genauso wie die Polizeigewerkschaften bezüglich des Videoeinsatzes beim Übergang vom öffentlichen in den privaten Raum. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Täter durch ein Polizeifahrzeug, das auch über Videoüberwachungssysteme verfügt, bis auf ein Privatgelände verfolgt wird. Da gibt es sicherlich noch Regelungsbedarf. Das wird auch so von den Gewerkschaften gesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die neue Personenkontrollbefugnis zur Durchführung von Anhalteund Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten ist sicher zu begrüßen. Allerdings wird die Befugnis zur anlassunabhängigen und verdachtsfreien Kontrolle nur mit Einschränkungen eingeführt. Die CDU erwartet, dass die Landesregierung in einem weiteren Schritt die Schleierfahndung ermöglicht. Die Schleierfahndung, also Kontrollen ganz ohne Verdacht, wären ein sehr wirksames Mittel, um Kriminalität frühzeitig zu bekämpfen und zu verhindern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der Häufung der Polizistenmorde und tätlicher Angriffe auf Polizeibeamte ist es sicherlich sehr zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf Erweiterungen und Ergänzungen der Befugnisse zur Eigensicherung der Polizei enthält, wie die Durchsuchung von Personen nach Waffen oder gefährlichen Werkzeugen.
Auch die Änderungen und Verbesserungen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt – ich nenne die Stichworte Platzverweis und längerfristiges Aufenthaltsverbot – sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Insbesondere die ausschließliche Zuständigkeit der Polizei zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt ist sicherlich der richtige Weg. Im ersten Entwurf war noch eine Doppelzuständigkeit von Polizei und allgemeinen Ordnungsbehörden geplant. Jetzt liegt die Zuständigkeit allein bei der Polizei. Diese Regelung wurde sicherlich aufgrund geübter Kritik aufgenommen. Das ist auch positiv zu bewerten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bestimmungen über die Evaluation, die Überprüfung von einigen neuen Eingriffsbefugnissen und verschiedener polizeilicher Befugnisse nach fünf Jahren – Herr Minister, Sie erwähnten das schon – tragen sicherlich den Bedenken des rheinland-pfälzischen Beauftragten für den Datenschutz Rechnung und stellen daher eine logische Aufnahme in den Gesetzentwurf dar.
Wir werden in den Ausschussberatungen unsere Änderungs- und Ergänzungsvorschläge einbringen. Darüber hinaus wird die CDU-Fraktion – das darf ich jetzt schon ankündigen – eine Anhörung im Innenausschuss beantragen, da wir noch einige Detailfragen und Detailpunkte
erörtern und anschließend in den Ausschüssen darüber noch einmal intensiv beraten wollen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! So positiv der Truppenabzug im Rahmen der Entspannungspolitik zu bewerten ist, für viele Rheinland-Pfälzer bedeutete er zunächst einmal die private Katastrophe. Arbeitslosigkeit und schwindende Kaufkraft gerade in strukturschwachen und ländlichen Gebieten ließen die auf Land, Städte und Kreise zukommenden Aufgaben wie einen unüberwindlichen Berg erscheinen.
Seit dieser Zeit sind mehr als zehn Jahre vergangen. Heute stehen wir vor der Frage, ob das Land RheinlandPfalz den richtigen Weg bei der Bewältigung dieser Probleme gewählt hat.
Die Überschrift der Regierungserklärung spricht vom „Zukunftsprojekt Konversion“. Allerdings habe ich Ihrer Regierungserklärung nicht sehr viel von Zukunft entnehmen können. Sie haben weder Zukunftsweisendes
gebracht noch langfristige Perspektiven aufgezeigt, sondern letztendlich Altherbekanntes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den vielen Wortmeldungen haben die Kollegen sehr eindrucksvoll auf die ganzen Mißstände hingewiesen, was zeigt, es gibt nach wie vor erhebliche Probleme bei der Umsetzung der Konversionsprojekte im Land. Es ist natürlich klar, dass die Mängelliste bzw. die Zukunftsprobleme in Ihrer Regierungserklärung nicht angesprochen, sondern verschwiegen wurden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, künftig wird weniger Geld für Konversionsprojekte zur Verfügung stehen. Herr Innenminister, laut der Aussage von Ihnen wird eine Konzentration auf sogenannte Schlüsselprojekte erfolgen. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn wir erfahren hätten, was Sie konkret unter Schlüsselprojekten verstehen, und Sie dies hier ausgeführt hätten. Sie haben auch in Ihrer Regierungserklärung nichts dazu ausgeführt, ob aufgrund der defizitären Lage des Landeshaushalts verschiedene Vorhaben in der Zukunft Gefahr laufen, nicht umgesetzt werden zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir geben offen zu, sicherlich gibt es den einen oder anderen Erfolg bei verschiedenen Konversionsprojekten. Dies gibt aber noch keinen Anlass zu einer solchen Jubelorgie und einer kurzfristig anberaumten Regierungserklärung. Man stelle sich vor, es ist immerhin die erste Regierungserklärung im Jahr 2003. Ich denke, es hätte sicher anderer Regierungserklärungen und anderer Themen bedurft. Offensichtlich sind der Landesregierung die Themen ausgegangen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bedenken Sie bitte auch, dass oftmals der Einsatz und das Risiko der Gemeinden, Städte oder Landkreise vor Ort weitaus größer als das der Landesregierung ist. Die Bilanz der Landesregierung würde wesentlich schlechter aussehen, wenn sich die Kommunen vor Ort nicht so stark eingesetzt hätten. Auch das hätten Sie vielleicht das eine oder andere Mal bedenken sollen.
Abschließend darf ich trotzdem noch einmal die Frage stellen, was Sinn dieser Regierungserklärung gewesen ist. Statt zukunftsweisende Konzepte vorzulegen, beschränkt sich die Landesregierung auf Selbstbeweihräucherung.
Aus der Regierungserklärung ist nicht erkennbar, welche Akzente und Prioritäten künftig auf diesem Weg gesetzt werden sollen.
Zum Abschluß möchte ich sagen, einmal mehr wird deutlich, diese Landesregierung steht für Stillstand und nicht für Fortschritt.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 6. November 2002 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Umwandlung des Daten- und Informationszentrums Rheinland-Pfalz in den Landesbetrieb Daten und Information – Drucksache 14/1459 – an den Innenausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Medien und Multimedia sowie den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 14. November 2002 und in seiner 16. Sitzung am 28. November 2002 beraten.
In seiner Sitzung am 28. November 2002 hat der Innenausschuss zudem ein Anhörverfahren durchgeführt.
Es lag ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Vorlage 14/1696 – vor. Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP anzunehmen.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der sich aus dem Änderungsantrag ergebenden Fassung anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Medien und Multimedia sowie der Rechtsausschuss haben sich dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 13. März 2002 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung „Landesgesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften“ – Drucksache 14/772 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 9. Sitzung am 9. April 2002 beraten.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD, CDU und FDP bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Der mitberatende Rechtsausschuss hat sich in seiner gestrigen Sitzung dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme mir vor wie in der ersten Klasse. Klein-Carsten hat nichts verstanden, Klein-Friedel hat es
offensichtlich nicht gelesen, und der Herr Minister Zuber müsste es eigentlich besser wissen.
Das Sicherheitspaket der Landesregierung enthält im Wesentlichen Altbekanntes, ohnehin Geplantes und bereits seit langem Angekündigtes. Auch die Gewerkschaften der Polizei halten von Ihrem so genannten Sicherheitspaket nicht viel, betrachtet man einmal nur die Personalpolitik im Bereich der Polizei.
Die von der Landesregierung geplante Aufstockung von 225 auf 300 Polizeianwärter erfolgte lang vor dem 11. September letzten Jahres. Die unendliche Geschichte bei der Anschaffung der individuellen passgenauen Schutzwesten spielte sich auch längst vor den Anschlägen in den USA ab.
Die Leasingverträge für die neuen sicherlich gut ausgestatteten Polizeifahrzeuge wurden ebenfalls lang vor dem 11. September beschlossen. Ich frage mich: Was ist an Ihrem Sicherheitspaket so neu?
Was haben Sie außer vielleicht im Bereich des Verfassungsschutzes definitiv nach dem 11. September verändert? – Nichts.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Fakt ist, dass sich der Personalabbau bei der Polizei in den letzten Jahren leider fortsetzt. 300 Anwärterinnen und Anwärter sollen zukünftig eingestellt werden. Das stand schon in den Koalitionsvereinbarungen. Die regulären Ruhestandsversetzungen liegen allerdings deutlich über der Zahl der Neueinstellungen. Schon heute haben wir weniger als 9.000 Beamtinnen und Beamte in RheinlandPfalz.
Herr Pörksen, hören Sie doch einfach einmal zu. In den nächsten fünf Jahren – das sind aktuelle Zahlen, die wir vonseiten des Polizeipräsidiums Koblenz bekommen haben – werden rund 300 Polizeibeamte weniger als heute im Dienst sein. Zu der Frage, warum dies so ist, hat der Rhein-Lahn-Kreis an dieser Stelle einen kleinen Wissensvorsprung. Hier tat nämlich der Innenstaatssekretär, der leider heute mit Abwesenheit glänzt, kürzlich in der „Rhein-Zeitung“ kund, dass er keine Polizeibeamten backen könne. Backen sollen Sie diese auch nicht. Sie sollen einfach mehr Anwärter einstellen.
Auch wir wissen, dass die Ausbildung über drei Jahre dauert und nicht sofort Polizeibeamte auf dem freien Markt zur Verfügung stehen und eingesetzt werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir jetzt nicht handeln, dann wird die personelle Situation in den nächsten Jahren nur noch kritischer. Die CDU hatte im Übrigen im Rahmen der Haushaltsberatungen klare Einsparvorschläge unterbreitet, um zusätzliche finanzielle Mittel für die Einstellung von jährlich 400 Anwärterinnen und Anwärtern zu ermöglichen.
Die Landesregierung hat aber nicht für nötig gehalten, diese Vorschläge aufzugreifen. Stattdessen nimmt man einen 20- bis 30%igen Fehlbedarf im Wechselschichtdienst in Kauf. Jetzt wurde jedoch zur Verbesserung des Personalschlüssels eine Veränderung vorgenommen. Während früher mindestens 30 Beamte in einer Polizeiinspektion im Wechselschichtdienst ihren Dienst machen mussten, reichen plötzlich 24 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus dem Rhein-Lahn-Kreis. In zwei von vier Polizeiinspektionen sind im Augenblick im Wechselschichtdienst noch nicht einmal 24, sondern gerade einmal 23 Beamtinnen und Beamte im Einsatz. Das bedeutet, dass in der Nachtschicht oftmals wirklich nur drei Beamte im Dienst sind und für zwei Verbandsgemeinden für rund 35.000 Einwohner ein Streifenwagen besetzt werden kann.
Das ist im Rhein-Lahn-Kreis nicht nur ein Einzelfall. Das ist im gesamten Land leider kein Einzelfall. Ich könnte Ihnen noch eine ganze Reihe von Beispielen nennen.
Wir fordern von der CDU ganz klar, nach wie vor mindestens 400 Polizeianwärterinnen und -anwärter einzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen kurzen Blick möchte ich auch noch auf das Sicherheitspaket im Bereich der Justiz werfen.
Das geht von meiner Zeit ab. Ich möchte ganz gern meine Rede zu Ende bringen. Sie können nachher noch einmal kurz fragen.
150 Neueinstellungen im mittleren Dienst werden im Strafvollzug als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September verkauft, außerdem rund 40 Millionen Euro für bauliche und technische Ausstattungen. Fakt ist, dass diese Zahlen allerdings alle schon im
Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Die Justizvollzugsanstalten sind überbelegt. Auch hier haben wir kein ausreichendes Personal. Ich denke, auch das ist uns allen bekannt. Trotzdem wäre es dringend notwendig gewesen, 24 neue Stellen besonders im Bereich des gehobenen Dienstes im Strafvollzug zu schaffen. Auch das ist nicht geschehen. Nein, in den nächsten Jahren muss der Justizminister auch noch 140 Stellen im Bereich der Justiz einsparen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich darf Sie gerade vor dem Hintergrund der Ereignisse in den letzten Tagen auffordern, sich das Thema „Terrorbekämpfung“ deutlicher auf die Fahne zu schreiben. Ich denke, Verbrecher nehmen keine Rücksicht auf Personalengpässe bei der Gegenseite. Legen Sie uns endlich ein Sicherheitspaket mit Inhalt vor und kein aufwendig verpacktes rotes Knallbonbon!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 23. Januar 2002 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes an den Innenausschuss – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 7. Sitzung am 29. Januar 2002 beraten. Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen.
Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss sowie der Rechtsausschuss haben sich dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung „Landesgesetz zur Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften“ in seiner 6. Sitzung am 6. Dezember 2001 beraten. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über Maßnahmen, die die Innere Sicherheit des Landes Rheinland-Pfalz erhöhen sollen. Ich muss zugeben, ich fühle mich deutlich sicherer, seit unsere Ausweise vom Landtagspräsidenten höchs tpersönlich unterschrieben worden sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sicher ist auch, das Maßnahmenpaket der Landesregierung ist die sicherste Möglichkeit, sich in Kaisers neuen Kleidern lächerlich zu machen. Es enthält im Wesentlichen Altbekanntes, ohnehin Geplantes und bereits seit langem Angekündigtes, betrachtet man nur einmal die Personalpolitik im Bereich der Polizei. Der Personalabbau bei der Polizei in den letzten Jahren setzt sich weiter fort. Wir sind bereits bei unter 9.000 Beamtinnen und Beamten im Land.
Herr Zuber, das ist richtig, zwar wollen Sie jetzt 300 einstellen, das haben Sie allerdings auch schon in Ihren Koalitionsvereinbarungen und in der Landesregierung im Mai angekündigt. Ich denke, Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass aktuell die Zahl der regulären Ruhestandsversetzungen deutlich über der Zahl der Neueinstellungen liegt, was bedeutet, dass natürlich nach wie vor ein Personalabbau stattfindet.
30 % Personalfehlbedarf im Wechselschichtdienst!
Herr Zuber, ich kann Ihnen nur einmal empfehlen, gehen Sie einmal in eine Polizeiinspektion im Land, vielleicht sogar im ländlichen Bereich.
Dort finden Sie zum Teil in der Nachtschicht oftmals nur gerade einmal drei Beamte. Ich kann Ihnen einen Besuch in meinem Wahlkreis oder im Rhein-Lahn-Kreis gern einmal empfehlen. Da finden Sie zum Teil gerade einmal drei Beamte im Nachtdienst. Oftmals ist nur ein Streifenwagen zu besetzen. Mehr ist nicht mehr möglich. Daher fordert die CDU – dazu werden wir nachher auch noch einmal kommen –, mindestens jährlich 400 Anwärterinnen und Anwärter bei der Polizei einzustellen, um dort endlich auch wieder langfristig den Polizeistand entsprechend zu erhöhen.
Vielleicht kurz noch einmal zu dem Thema „Schutzwesten“. Herr Pörksen hat es vorhin auch angesprochen. Ich will es trotzdem noch einmal verdeutlichen und klar sagen. Die Landesregierung versucht, uns die Anschaffung dieser 6.000 individuellen Schutzwesten trotzdem als neue Maßnahme zu verkaufen. Ich bezeichne es nach wie vor – ich kann mich Frau Kohnle-Gros nur anschließen –
als dreist, dass Sie diese Maßnahme als neue Maßnahme ansprechen.
Ich habe noch eine halbe Minute.
Die Maßnahme im Übrigen wurde vonseiten der Landesregierung seit langem angekündigt und ist erst durch massiven Druck vonseiten der CDU und der Polizeigewerkschaften umgesetzt worden. Auch daran sollte vielleicht in diesem Zusammenhang erinnert werden.
Zum Schluss an die Landesregierung vielleicht ein nicht ganz ernst gemeinter Vorschlag: Lassen Sie am Besten die neuen Schutzwesten der Polizei auch mit der Unterschrift des Herrn Innenministers besticken. Sicher ist sicher!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 6. Juni 2001 ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der FDP an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.