Hans-Josef Bracht

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Herr Präsident! Zum Thema „Vorbelastungen künftiger Haushalte“ frage ich die Landesregierung:
1. In welcher Höhe ist der Landeshaushalt ab dem Jahr 2007, das Ist 2005 und das Soll 2006 eingerechnet, durch Verpflichtungsermächtigungen vorbelastet?
2. In welcher Höhe hat das Land gegenüber Zuwendungsempfängern Bewilligungsbescheide, die noch nicht ergangen sind, angekündigt, auch mit der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns bei Investitionsmaßnahmen?
3. Welche Vorbelastung des Landeshaushalts 2007 besteht unter Berücksichtigung aller Nebenhaushalte und Kreditaufnahmen?
4. Welche Vorbelastung des Landeshaushalts ab 2007, das Ist 2005 und das Soll 2006 eingerechnet, besteht aus Einnahmeverlusten und gegebenenfalls Zahlungsverpflichtungen des Landes durch den Verkauf von Vermögen, dessen Ertrag nicht wieder angelegt wurde, und durch den seit 2005 betriebenen Verkauf und die Aktivierung des Landeswohnungsbauvermögens unter Einschaltung des Pensionsfonds des Landes und der landeseigenen „plpmanagement GmbH & Co KG“?
Ich habe eine Zusatzfrage zu Frage 2. Ich hatte gefragt, in welcher Höhe es diese Vorbelastungen gibt. Herr Staatssekretär, darauf haben Sie geantwortet, dass sie unter Haushaltsvorbehalt stehen und haben deshalb keine Antwort auf die Frage gegeben.
Wie hoch ist die Vorbelastung aus Zusagen, auch wenn diese unter Haushaltsvorbehalt stehen?
Herr Staatssekretär, wollen Sie ernsthaft behaupten, dass die Inaussichtstellungen von Zuschüssen beim Schulbau, die Inaussichtstellungen beim Bau im Feuerwehrwesen und die aktuellen Inaussichtstellungen im Rahmen des Strukturprogramms „Schwimmbäder“ so gestaltet sind, dass sie keinerlei Haushaltsrelevanz haben und die Regierung damit in den kommenden Jahren quasi nichts zu tun hat?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Thema lassen wir uns natürlich nicht entgehen.
Herr Staatssekretär, obwohl Sie nicht alle Vorbelastungen bekannt haben und vieles zu verschleiern versuchten, hat die Antwort der Landesregierung gezeigt, in welcher dramatischen Form das Land tatsächlich verschuldet ist und in welcher dramatischen Form die Regierung die Finanzen des Landes in eine Schieflage gebracht hat. Die Antwort hat gezeigt, dass die Landesregierung höchst unverantwortlich mit der Zukunftsfähigkeit dieses Landes umgegangen ist und umgeht. Sie hat gezeigt, dass es dieser Landesregierung um des eigenen Machterhalts ziemlich egal ist, wie zukünftige Regierungen und unsere Kinder die dann bestehenden Landesaufgaben noch finanzieren sollen.
Ich möchte dazu im Einzelnen kommen. Wenn man die Schulden und Belastungen des Landeshaushalts komplett erfasst und darstellt, dann muss man zu den originären Schulden von momentan 25 Milliarden Euro – Ende des Jahres werden es vermutlich etwa 26 Milliarden Euro sein – zusätzliche folgende Schulden und Verpflichtungen hinzuzählen, was ich machen möchte, nämlich die Schulden der Landesbetriebe LBB und LSV mit eigener Kreditermächtigung, die Schulden der Universitätsklinik, die aus dem Landeshaushalt zu begleichen sind, und die Schulden aus der privaten Vorfinanzierung von Investitionen für Straßen, Hochwasserschutz und Krankenhausbau. Es müssen außerdem die neuen Formen der kreditfinanzierten Vermögensoptimierung dazugezählt werden. Der Herr Staatssekretär hat dazu heute Morgen 52 Millionen Euro genannt.
Meine Damen und Herren, wenn man all das zusammenzählt, kommt man bis zum Ende des Jahres 2006 auf einen Betrag von über 28 Milliarden Euro Schulden, die das Land mittelbar und unmittelbar aufgenommen hat. Das entspricht einem Wachstum von 17,6 Milliarden Euro in 15 Jahren SPD/FDP-Regierung. Es ist eine Steigerung der Schulden pro Kopf um sage und schreibe 4.138 Euro oder 140 %.
Meine Damen und Herren, das ist die höchste Steigerung der Pro-Kopf-Verschuldung aller westlichen Flächenländer in dieser Zeit.
Wenn man die Vorbelastung für die Zukunft genauer errechnen möchte, muss man zumindest noch die formellen Verpflichtungsermächtigungen hinzurechnen, die mittlerweile ein Volumen von rund 1,8 Milliarden Euro erreicht haben. Dann kommen noch die informellen Verpflichtungen hinzu, die unter einem Haushaltsvorbehalt stehen sollen, wie es der Herr Staatssekretär heute Morgen gesagt hat, zum Beispiel beim Schulbau, wo Sie über Teilbeträge Bewilligungen aussprechen, über weitere Teilbeträge so genannte In-Aussicht-Stellungen, die
Sie aber tatsächlich bedienen müssen, denn sonst dürften die Schulträger in vielen Fällen überhaupt nicht mit dem Schulbau beginnen.
Aus all dem ergeben sich neben Tilgungsverpflichtungen auch massive Zinslasten. Es sind pro Jahr mittlerweile Zinslasten in diesem Landeshaushalt von rund 1,2 Milliarden Euro, die beglichen werden müssen. Es sind pro Jahr Zinslasten in dieser Größenordnung. Auch das sind Vorbelastungen, die in erheblichem Umfang auf Ihre Regierungstätigkeit zurückgehen.
Dann gibt es noch die weiteren politischen Zusagen, insbesondere vor den Wahlen, die Sie für später binden. Offensichtlich hat das Ministerium der Finanzen auch hierüber den Überblick verloren. Anderen aber wirft man Unseriosität vor. Ich denke, das ist so nicht in Ordnung.
Es wäre für uns einmal interessant zu erfahren, ob das Regierungspolitik oder Parteipolitik war, die der Herr Staatssekretär in Bad Ems und anderswo zum Ausdruck gebracht hat. Insgesamt haben Sie also einen riesigen Berg an Schulden, Verpflichtungen, politischen Bindungen, Zinslasten usw. angehäuft, den Sie zu verschleiern versuchen. Ich finde, das alles ist in höchstem Maße unseriös und verantwortungslos, was diese Regierung finanzpolitisch macht.
Diesen Berg an Vorbelastungen haben Sie angehäuft, obwohl Sie in den letzten Jahren für über zwei Milliarden Euro Vermögen veräußert haben. Das muss man sich auch einmal vorstellen.
Ich denke, der Rechnungshof hat Recht. Sie haben den finanzwirtschaftlichen Handlungsspielraum des Landes verspielt. Sie haben den Haushalt an die Wand gefahren und haben laut Rechnungshof kein Konsolidierungskonzept. Was schlimmer ist, Sie haben keinen Konsolidierungswillen, weil es Ihnen egal ist, wie zukünftige Generationen noch Politik machen sollen.
Meine Damen und Herren, Sie haben uns gestern Unchristlichkeit vorgeworfen. Diese Politik nenne ich in höchstem Maße unchristlich. Sie leben heute auf Kosten anderer.
Nachhaltigkeit lassen Sie Nachhaltigkeit sein, Hauptsache, Sie bleiben selbst an der Macht.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen und von der Regierung, so etwas macht man nicht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist ein Hohn, wenn der Staatssekretär hier von einer guten Finanzpolitik dieses Landes spricht.
Ich bleibe dabei, wir haben den höchsten Pro-KopfVerschuldungsanstieg aller westlichen Länder seit 1991. Das ist eindeutig belegt.
Herr Staatssekretär, wenn Sie hier anderes behaupten, dann muss ich dem entgegenhalten, dass es kein anderes Land gibt, das in so extremer Form Nebenhaushalte, Verpflichtungen und Vorbelastungen außerhalb des Kernhaushalts gebildet hat, wie das diese Regierung macht. Deshalb kommen Sie vielleicht auf diese Zahlen, die in den Statistiken sind.
Aber es entspricht nicht der tatsächlichen Wahrheit, was Sie darstellen.
Im Übrigen brauchen Sie nur den Rechnungshofbericht zu lesen. Ich weiß nicht, weshalb Sie ständig bezweifeln, dass der Rechnungshof Recht hat. Er belegt im aktuellen Bericht ganz klar das, was wir vorgetragen haben. Ich weiß nicht, weshalb Sie das bezweifeln müssen. Wir gehen davon aus, dass das korrekt ist, meine Damen und Herren.
Zum Strukturprogramm „Schwimmbäder“ hat immer noch niemand etwas gesagt. Ist das jetzt Regierungspolitik oder Parteipolitik? Ich wüsste gern, was an formellen Zusagen vor Ort gelaufen ist.
Herr Kuhn, Sie sollten richtig rechnen, was unser Programm betrifft. Im ersten Jahr kostet unser Programm 80 Millionen Euro zusätzlich. Dieser Betrag ist locker durch Umschichtungen zu finanzieren.
Wie seriös Ihre Politik ist, zeigt die Aussage des Ministerpräsidenten, dass Rheinland-Pfalz neben Bayern das einzige Land sei, das im vergangenen Jahr einen verfassungsgemäßen Haushalt hatte. Welch Unseriosität steckt dahinter! Dann vergleicht man sich mit Hessen. In Hessen werden sämtliche Investitionen im kommunalen Bereich nicht als Investitionen gezählt. Sie aber zählen alles mit. Dann kommt man auf ganz andere Zahlen.
Der Ministerpräsident hat die Schulden der Landesbetriebe in Höhe von 175 Millionen Euro nicht mitgerechnet. Auch das ist unseriös. Das ist – Entschuldigung – verlogen. Es ist nicht in Ordnung, was behauptet wird.
Das alles wird gemacht, obwohl wir erhebliche Anteile aus dem Länderfinanzausgleich bekommen, andere aber nicht.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Es ist nicht in Ordnung, so viel Geld für so vieles auszugeben, wenn man infolgedessen kein Geld mehr für die wichtigen Dinge hat, sodass man sich nicht mehr um Bildung, Arbeitsplätze, Infrastruktur sowie um Sicherheit und Ordnung kümmert. Das ist das Problem. Sie haben keine Hierarchie Ihrer Werte. Sie haben zumindest nicht die richtige Hierarchie festgelegt.
Ich glaube, in dieser Hinsicht müssten Sie sich ändern. Dort liegt auch die Antwort auf die Frage, wie wir als CDU unser Programm finanzieren. Wir finanzieren unser Programm, indem wir die richtigen Werte an die richtige Stelle setzen und danach vorgehen. Alles andere muss zurückstehen. Alles andere ist nämlich unmoralisch und belastet zukünftige Generationen.
Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen, auch nicht Ihnen, Herr Mertes.
Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte für die CDU-Fraktion einige Ausführungen zum Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik machen.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz unternimmt der Landtag einen wesentlichen Schritt hin zu einer Modernisierung der Kommunalverwaltung, die unter dem Stichwort „Neue Steuerungsmodelle“ über Jahre diskutiert, ansatzweise umgesetzt und nun mit der Reform des Haushaltsrechts und der Einführung der kommunalen Doppik in erheblich weitergehender Form vollzogen werden soll. Wer im kommunalen Bereich bisher bereits mit Eigenbetrieben gearbeitet hat, für den ist die kommunale Doppik nichts Neues. Dort war und ist die kaufmännische Buchführung schon jetzt Realität. Wer aber bisher nur mit dem kameralen Haushalt zu tun hatte, der wird sich sehr umstellen müssen.
Worum geht es konkret? – Ich zitiere aus der Begründung des Gesetzentwurfs:
„Die entscheidende Neuerung gegenüber der geltenden Rechtslage ist der Schritt vom Geldverbrauchskonzept hin zum Ressourcenverbrauchskonzept. Bislang wurden im kommunalen Rechnungswesen lediglich die Ein- und Auszahlungen, also die Ist-Werte, und die Einnahmen und Ausgaben erfasst, das heißt, die Erhöhungen und Verminderungen des Geldvermögens. Künftig stellen die Erträge und Aufwendungen, die zusätzlich zu den Ein- und Auszahlungen erfasst werden, die zentralen Steuerungsgrößen im kommunalen Finanzmanagement dar.“
Meine Damen und Herren, Sie sehen, man betrachtet zukünftig die Veränderungen des Eigenkapitals einer Kommune. Dieser Ansatz bildet erheblich transparenter als bisher das wirtschaftliche Handeln der Gemeinde ab. Dies liegt daran, dass Zahlungen zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam erfasst werden und nicht wie bisher zum Zeitpunkt ihres Anfalls oder ihrer Fälligkeit.
Auf diesem Wege kann dann zum Beispiel einerseits der vollständige Werteverzehr durch Abschreibungen offen gelegt werden und andererseits heute begründete, aber erst später anfallende Auszahlungen durch Rückstellungen berücksichtigt werden. Es kann also Vorsorge getroffen werden.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt diesen Gesetzentwurf. Er ist alles in allem ein Schritt zu mehr Wirtschaftlichkeit und wirtschaftlichem Handeln im kommunalen Bereich. Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Einführung der kommunalen Doppik noch erhebliche Probleme insbesondere dort bereiten wird, wo ehrenamtliche Räte bisher nichts mit kaufmännischer Buchführung zu tun hatten. Dort wird erheblicher Schulungsaufwand notwendig sein, damit die kommunale Doppik frühestens 2007 und spätestens, wie geplant, 2009 überall eingeführt werden kann.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf auch deshalb zu – wahrscheinlich ist er deshalb auch so rund –, weil er bereits sehr früh in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet und entwickelt wurde. Dies gilt auch für den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP, der nun für das Plenum noch nachgereicht wurde. Die Inhalte auch dieses Antrags gehen ebenfalls auf Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände zurück, die wir gleichfalls mittragen.
Lassen Sie mich aber zum Schluss noch eine Anmerkung machen. Meine Damen und Herren, wenn diese Abkehr von der Kameralistik und die Einführung der kaufmännischen Buchführung im kommunalen Bereich so gut ist, stellt sich doch die Frage, weshalb die Landesregierung die kaufmännische Buchführung neben den wenigen Landesbetrieben, in denen sie praktiziert wird, nicht auch im Landeshaushalt und insbesondere im Kernhaushalt einführt. Andere Länder tun dies schließlich auch, wie wir wissen.
Die Finanzverfassung, wie Herr Ministerpräsident Beck in der letzten Debatte behauptet hat, ist keinesfalls das entscheidende Hindernis; denn diese gilt auch für Hessen und andere Bundesländer. Die Antwort ist einfach: Da die kaufmännische Buchführung und die Bilanzrechnung aufzeigen, wie leistungsfähig ein Land oder eine Kommune tatsächlich noch ist, fürchten Sie zu Recht eine negative Eröffnungsbilanz. Das Ergebnis würde sein, das Land ist längst pleite.
Diese Feststellung, dass das Land dank Ihrer Politik eigentlich längst pleite ist, wollen Sie verschweigen. Deshalb verweigern Sie die Einführung der Doppik im Kernhaushalt des Landes.
Dies zeigt erneut, dass Sie überall dort, wo dies möglich ist, die miserablen Ergebnisse Ihrer Finanzpolitik vertuschen wollen. Meine Damen und Herren, darauf wollte ich noch hingewiesen haben.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zu.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Offensichtlich hat innerhalb der Landesregierung noch niemand den vor wenigen Tagen vorgelegten Bericht des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2004 gelesen; denn sonst hätte man nicht gestern zu der Bilanz der Regierungstätigkeit kommen können, wie sie Herr Ministerpräsident Beck gezogen hat, oder man ist an der Spitze der Landesregierung so verblendet, dass man schwarz auf weiß Geschriebenes nur noch rotgelb sieht und die Tatsachen nicht mehr erkennt.
Schlimmer allerdings wäre es, wenn man bewusst – das will ich aber nicht unterstellen – die wahre Haushaltslage des Landes verschweigt. Die Tatsachen geben aber auch wirklich gar keinen Anlass dazu, stolz auf das zu sein, was haushaltspolitisch gelaufen ist.
Meine Damen und Herren, was stellt der Rechnungshof in seinem Bericht fest? Nichts anderes benötigen wir als Grundlage zur Erörterung der Haushaltspolitik. Er nimmt noch nicht einmal das auf, was außerhalb des Kernhaushalts über die Landesbetriebe LBB und LSV, über die Universitätskliniken usw. läuft. All diese Nebenhaushalte werden nicht erfasst.
Erste Feststellung des Rechnungshofs: Überschreiten der Verfassungsgrenze der Neuverschuldung über drei Jahre hinweg. Von 2002 bis 2004 hat der Landeshaushalt im Ist die Verfassungsgrenze der Verschuldung überschritten. Das heißt, die Kredite waren höher als die Investitionen. Ist das ein Erfolg? Ich glaube nicht.
Zweite Feststellung des Rechnungshofs: Verlust des finanzwirtschaftlichen Handlungsspielraums. Die zusammenfassende Wertung steht auf Seite 29 des Berichts: „Der notwendige finanzwirtschaftliche Handlungsspielraum lässt sich ohne nachhaltige Haushaltskonsolidierung nicht zurückgewinnen.“ Das heißt, dass dieser Handlungsspielraum längst verloren gegangen ist. Die Landesregierung hat den Haushalt an die Wand gefahren. Ist das ein Erfolg?
Dritte Feststellung des Rechnungshofs: Übermäßige Kreditaufnahme. Die jährliche Neuverschuldung pro Kopf inklusive der Landesbetriebe LBB und LSV und damit die Kreditfinanzierungsquote – der Anteil der Kredite an den Gesamtausgaben – liegen seit Jahren deutlich über dem Durchschnitt der Flächenländer. Wörtlich heißt es auf Seite 44 des Berichts: „Die Pro-KopfVerschuldung des Landes aus Kreditmarktmitteln nahm seit 1994 stärker zu als im Durchschnitt der Flächenländer (West).“ Das gleiche gilt für den erreichten Stand der Schulden je Einwohner. Von 1994 bis 2004 erhöhten sich die Schulden aus Kreditmarktmitteln um rund 81 %, die Steuern und sonstigen Einnahmen aber nur um etwa 20 %. Ist das ein Erfolg, meine Damen und Herren? Ich glaube nicht.
Vierte Feststellung des Rechnungshofs: Kein Konsolidierungskonzept der Landesregierung. Der Rechnungshof bemängelt, dass nach der Finanzplanung bis 2008 keine wesentliche Entspannung der Haushaltslage zu erwarten sei. Das findet sich auf Seite 45 des Berichts. Ist das ein Erfolg?
Fünfte Feststellung des Rechnungshofs: Immer höhere Belastungen durch Personalkosten. Der Anteil der Personalkosten steigt auf ca. 41,5 % mit weiter steigender Tendenz, obwohl zahlreiche Verwaltungsteile mit viel Personal nach und nach aus dem Haushalt ausgegliedert wurden und werden. Im Jahr 2005 kam die Universitätsklinik Mainz hinzu. Ist das ein Erfolg, meine Damen und Herren? Ich sage Nein.
Sechste Feststellung des Rechnungshofs: Die Investitionsquote sinkt bei vollständiger Kreditfinanzierung. Die Investitionsquote sinkt von ca. 14,8 % im Jahr 1994 auf etwa 11,1 % im Jahr 2004. Es stehen keine eigenen Mittel – also Steuereinnahmen und anderes – mehr für Investitionen zur Verfügung. Diese werden zu 100 % aus Krediten bezahlt. Ist das ein Erfolg, meine Damen und Herren? Nein, das ist kein Erfolg, lieber Herr Kuhn.
Das sind sechs eindeutige Feststellungen, die nur ein Blinder oder jemand, der es bösartig meint, übersehen und zu einem Erfolg umpolen kann. Das Urteil ist also eindeutig: Das Land ist finanziell am Ende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Regierung, was Sie vor dem Hintergrund dieser belegten Zahlen des Rechnungshofs und der Haushaltsplanung tun, ist an Dreistigkeit und ignorantem Verhalten nicht zu überbieten. Eigentlich müsste der Rechnungshofpräsident vor dem Hintergrund der Ignoranz, die Sie seinen Feststellungen entgegenbringen, gegenüber diesem Parlament längst den Bettel hingeworfen haben. Seine Schmerzgrenze scheint sehr hoch zu sein.
Das Problem bei all dem ist, dass unsere Kinder das irgendwann einmal bezahlen müssen. Das ist das Unverantwortliche an der Politik, die Sie betreiben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, wenn man Ihnen und Herrn Abgeordneten Ramsauer zugehört hat, dann muss man zu dem Ergebnis kommen, dass Sie der Meinung sind, dass der Rechnungshof falsch liegt, er falsche Feststellungen getroffen hat.
Diesen Eindruck muss man gewinnen.
Herr Minister, wenn Sie sagen, dass keiner deutlich machen will, dass wir eine gute Finanzlage hätten, dass alles in Ordnung sei, Herr Ministerpräsident Beck hat gestern vor Journalisten in der Pressekonferenz genau diesen Eindruck zu erwecken versucht. Das müssen Sie sich vorhalten lassen. Das ist einfach so.
Er hat versucht, die Lage zu beschönigen. Es ist nur die Zahl von 984 Millionen Euro als Nettokreditaufnahme genannt worden. All das, was die Frau Kollegin vorhin gesagt hat, wo sie über Nebenhaushalte, über PLPs, Veräußerung von Wohnungsbauvermögen, Schaffung von Gesellschaften außerhalb des Landes, die dem Land aber gehören, versuchen, Kredite nach außen zu verlagern, sagen Sie nicht. Sie hat noch nicht einmal die Zahl genannt, was sie über Landesbetriebe an Kredite aufnehmen. In der Gesamtsumme kommt man auf 1,9 Milliarden Euro. Das wäre die realistische Zahl, die Sie nennen müssten.
Nein, Herr Minister, das ist richtig. Veräußern Sie keine Wohnungsbauvermögen?
Haben Sie keine PLP gebildet außerhalb, die Kredite aufnimmt, damit dieses Wohnungsbauvermögen – – –
Trotzdem haben Sie das gemacht. Das müssen Sie sich vorhalten lassen. Das ist Ihre Politik, und Sie täuschen die Bürger darüber hinweg, dass Sie das gemacht haben. Es tut mir leid, das müssen Sie sich schon vorhalten lassen.
Lieber Herr Kuhn, so haben Sie das hier begründet. Mit der Schuldenaufnahme reduzieren Sie nur noch mehr den Spielraum, etwas für Arbeitsplätze, für Mobilität, für Bildung, für unsere Kinder tun zu können. Auch das müssen Sie sich vorhalten lassen.
Wenn die Regierung immer wieder den Eindruck erweckt, dass die Einnahmen für unser Land schlechter seien als in anderen Ländern, so ist auch das falsch. Wenn man vergleicht, wie die Einnahmen und Ausgaben vor Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen und nach Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen liegen, dann stellen wir fest, bevor der Länderfinanzausgleich erfolgt ist, liegen wir auf Rang 6 aller westlichen Länder. Das ist die Folge der schwächeren Wirtschaftskraft und der geringeren Zahl an Arbeitsplätzen im Land.
Nach den Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich und den Bundesergänzungszuweisungen erreichen die Steuereinnahmen des Landeshaushalts pro Einwohner Platz 2 aller westlichen Flächenländer. Das ist ein gravierender Unterschied, meine sehr verehrten Damen und Herren. Damit ist belegt, dass Rheinland-Pfalz kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem hat.
Trotz dieser pro Einwohner sehr guten Steuereinnahmen hinterlassen Sie in dieser Legislaturperiode dem Land und den Menschen eine schlimme Situation, was Schule, Straßenbau und die Finanzlage betrifft. Das müssen alles die Nachfahren einmal aufarbeiten. Das sind viele Probleme, die Sie hinterlassen. Sie haben die Zukunft des Landes mit dieser Finanzpolitik sehr eindeutig verspielt.
Meine Damen und Herren, die sportliche und wirtschaftliche Zukunft des Fußballklubs 1. FC Kaiserslautern bereitet derzeit große Sorgen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Verfolgt die Landesregierung ein eigenes Konzept zur sportlichen Rettung des 1. FCK oder ist ihr ein Konzept bekannt, das sie gegebenenfalls und mit welchen Mitteln unterstützen will?
2. Wie hoch werden bis zur Fertigstellung die Leistungen des Landes für den Ausbau des Fritz-WalterStadions sein?
3. Welche Refinanzierungsleistungen für die Investitionen sind aus Mieten oder Pachten für die Nutzung des Stadions durch den 1. FCK und gegebenenfalls andere Nutzer vorgesehen und erforderlich?
4. Welche Refinanzierung der Investitionsaufwendungen aus dem Landeshaushalt ist für den Fall vorgesehen, dass der 1. FCK wirtschaftlich nicht in der Lage ist, seinen vorgesehenen Beitrag zu leisten?
Herr Staatssekretär, auf welchen Betrag werden sich die Gesamtkosten für den Stadionausbau nach jetzigem Stand belaufen, und welche Zusatzkosten ergeben sich möglicherweise aus dem, was Sie vorhin angeführt haben?
....................................................................................................................................... 6914 Abg. Burgard, SPD:..................................................................................................................................... 6979 Abg. Creutzmann, FDP:........................................................................................................... 6980, 6989, 7002 Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............................................................... 6972, 6976, 6981, 7004 Abg. Dr. Gölter, CDU:......................................................................6907, 6909, 6918, 6923, 6926, 6970, 6988 Abg. Dr. Rosenbauer, CDU:................................................................................ 6909, 6912, 6932, 6995, 6997 Abg. Ernst, CDU:............................................................................................................................... 6970, 6975 Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD:................................................................................. 6942, 6947, 6954, 6957 Abg. Frau Ebli, SPD:.................................................................................................................................... 6992 Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................................................. 6914, 6915, 6916, 6979 Abg. Frau Hammer, CDU:................................................................................................................. 6913, 6978 Abg. Frau Hayn, CDU:................................................................................................................................. 6952 Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:...........................................6908, 6909, 6920, 6925, 6927, 6986 Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU:....................................................................................... 6911, 6912, 6927, 6936 Abg. Frau Morsblech, FDP:........................................................................................... 6944, 6949, 6958, 6994 Abg. Frau Schleicher-Rothmund, SPD:.....................................................6914, 6928, 6933, 6934, 6939, 6982 Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:...........................6913, 6929, 6933, 6937, 6940, 6966, 6998 Abg. Fuhr, SPD:........................................................................................................................................... 6974 Abg. Hartloff, SPD:............................................................................................................................ 6917, 6963 Abg. Hohn, FDP:........................................................................................6919, 6924, 6967, 6973, 6975, 6984 Abg. Jullien, CDU:................................................................................................................... 6917, 6964, 7000 Abg. Keller, CDU:.................................................................................................................... 6943, 6948, 6956 Abg. Kuhn, FDP:...................................................................................................................... 6930, 6936, 6940 Abg. Lelle, CDU:................................................................................................................................ 6952, 6962 Abg. Licht, CDU:.......................................................................................................................................... 6983 Abg. Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................................................................................ 6949, 6991, 6996 Abg. Nink, SPD:............................................................................................................. 6906, 6918, 6922, 6987 Abg. Puchtler, SPD:..................................................................................................................................... 6965 Abg. Ramsauer, SPD:....................................................................................................................... 6971, 6999 Abg. Schreiner, CDU:.............................................................................................................. 6912, 6916, 6917 Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:..................................................................... 6941, 6947, 6957 Abg. Wirz, CDU:................................................................................................................................ 6964, 6969 Bauckhage, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:................ 6906, 6907, 6908, 6909
6925, 6990 Beck, Ministerpräsident:.............................................................................................................................. 6921 Bruch, Minister des Innern und für Sport:...................................................................... 6915, 6916, 6917, 6973 Dr. Auernheimer, Staatssekretär:...................................................................................................... 6996, 6997 Frau Ahnen, Ministerin für Bildung, Frauen und Jugend:.................................................................. 6945, 6960 Frau Conrad, Ministerin für Umwelt und Forsten:............................................................................. 6976, 6984 Präsident Grimm:...............................................6906, 6907, 6908, 6909, 6910, 6911, 6912, 6913, 6914, 6915
6916, 6917, 6918, 6919, 6920, 6921, 6922, 6923, 6924, 6925
6926, 6927, 6928, 6929, 6930, 6931, 6932, 6933, 6934 Prof. Dr. Deubel, Staatssekretär:....................................................................................................... 6968, 7003
Herr Minister, ich komme noch einmal zurück zum Erneuerungskonzept und zur Wirksamkeit. Sie haben ausgeführt, dass das Defizit des Klinikums sich bis 2010 ohne Gegenmaßnahmen auf voraussichtlich 262 Millio
nen Euro belaufen würde. Nun haben Sie Gegenmaßnahmen eingeleitet und gehen von ihrer Wirksamkeit aus.
Ich frage Sie, mit welchem Defizit rechnen Sie mit diesen Gegenmaßnahmen im Jahr 2010 bzw. wann glauben Sie, dass der Punkt null mit diesen Gegenmaßnahmen erreicht ist?
Ferner würde mich interessieren, welchen Investitionsstau es derzeit beim Klinikum gibt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU freut sich, dass die FDP heute das Thema „Flughafen Hahn und die Verkehrsanbindung“ zum Thema macht. Das gibt uns Gelegenheit, wieder einmal auf die Versäumnisse der Landesregierung hinzuweisen, die sie in beträchtlichem Umfang begangen hat.
Diese Landesregierung läuft regelmäßig den Notwendigkeiten hinterher. Das werde ich im Einzelnen gleich belegen.
Zunächst einmal will ich diejenigen beglückwünschen, die sich zu dieser riesigen Investition auf dem Hahn entschlossen haben. Wir freuen uns als CDU darüber, dass diese das getan haben und mitmachen.
Diese kräftige Investition gibt uns riesige Chancen. Das bringt Arbeitsplätze und Einkommen in den Hunsrück, aber auch in das ganze Land. Davon bin ich zutiefst überzeugt.
Deshalb sind wir als CDU stolz darauf, dass wir an dieser Entwicklung in diesen 17 Jahren konstruktiv mitwirken konnten, von der Ideenfindung im Jahr 1988, der politischen Durchsetzung in dieser Zeit gegen den Willen der SPD, um das auch noch einmal deutlich zu sagen – –
Die Kollegin Schmitt lacht.
und dann ab 1991 gemeinsam in die gleiche Richtung. Aber Sie sind immer hinterher getrottet. Das war das Problem von Ihnen; so ist es auch heute noch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir freuen uns, dass die Landesregierung jetzt endlich in die Pötte kommt. Es ist jedes Mal so, wenn Wahlen anstehen. Dann gibt es große Termine, viele Spatenstiche, schöne Ankündigungen, von denen man dann nach diesen Wahlen nur noch wenig hört oder sieht. Wir sind gespannt, was diesmal davon bleibt.
Die Frage des Ausbaus und der Rekonstruktion der Hunsrückbahn ist mittlerweile schon eine unendliche Geschichte. Eine unendliche Geschichte ist mittlerweile auch der Bau der B 50. Die Hunsrückbahn sollte schon 2002 fahren. Wo sind wir heute? Ende 2005 und es gibt immer noch keine Planungssicherheit bezüglich der Frage, wann sie denn fahren wird.
Die B 50 sollte nach den Ankündigungen dieser Landesregierung – unterstützt sogar vom damaligen Bundeskanzler – 2006 fix und fertig sein. Heute gibt es noch nicht einmal Planungssicherheit bezüglich der Frage, wann es denn weitergeht. Sie haben mit einem kleinen Brückenbauwerk bei Simmern begonnen. Die Aussage aber, dass dann gebaut wird, wenn Rechtskraft vorherrscht, halten Sie nicht ein. Für den letzen Abschnitt vor dem Hahn gibt es fast schon ein Jahr Rechtskraft. Wo sind Sie? Wo ist die Landesregierung? Wo ist der Ausbau? Wann beginnt er?
Wir haben erhebliche Zweifel an der Willenskraft und Entschlossenheit dieser Landesregierung, was das gesamte Projekt betrifft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gilt ebenso für das Projekt Hunsrückbahn. Herr Kollege Creutzmann hat es angesprochen. Herr Kollege Licht, dem es ausnahmsweise heute einmal die Stimme verschlagen hat, hat das in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr angesprochen und gesagt, die Landesregierung läuft den tatsächlichen Zahlen hinterher und folgt nicht dem, was ansteht.
Sie haben dort Zahlen genannt, die von 3.000 Fluggästen pro Tag ausgehen. Am Tag darauf in der Pressekonferenz ist von mindestens 5.000 Fluggästen die Rede, in der Spitze von noch viel mehr.
Wenn Sie uns heute als Fantasten bezeichnen, dass wir immer viel zu hohe Zahlen nennen würden, so muss man sagen, die Vergangenheit belegt das Gegenteil. Wir waren Ihnen immer voraus, und Sie mussten immer hinterhertrotten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es würde mich jetzt natürlich reizen, noch einmal
auf die „Homepage“ einzugehen. Es ist natürlich Unsinn, dass erzählt wurde, dass ich nach wie vor zu Unterschriften gegen die Ökosteuer aufrufe, obwohl man das nach wie vor tun könnte. Sie haben tief in den Archiven meiner Homepage gekramt, um Vorgänge aus dem Jahr 2000 herauszubekommen. Das war auch so ein Ding, was hier vorgetragen wurde, wie so vieles, was nicht so korrekt war.
Meine Damen und Herren, ich will jetzt als Vorsitzender der Rechnungsprüfungskommission zu meinem Bericht kommen.
Dies ist das letzte Entlastungsverfahren in dieser Wahlperiode. Gestatten Sie mir deshalb einen kurzen Rückblick auf die Entwicklung der Haushaltslage. Darüber haben wir heute Morgen und heute Mittag auch schon ein wenig diskutiert. Ich will deshalb auch nur wenige Zahlen aus dem Bericht des Rechnungshofs hier noch einmal wiederholen.
Meine Damen und Herren, Ende 2001, dem ersten Jahr dieser Wahlperiode, betrug die Verschuldung des Landes 19,7 Milliarden Euro. Ende 2003, dem Jahr, das Gegenstand der diesjährigen Rechnungsprüfung ist, lag die Gesamtverschuldung bei 22,9 Milliarden Euro. Das ist ein Plus in diesen zwei Jahren von 16 %. Wie der Bericht des Rechnungshofs zeigt, stieg die Pro-KopfVerschuldung ab 2001 sogar noch rascher an als zuvor. Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug 2001 4.852 Euro pro Einwohner. 2003 waren es bereits 5.458 Euro, also 606 Euro mehr.
Meine Damen und Herren, es gibt allerdings eine positive Entwicklung: Bei der Pro-Kopf-Verschuldung hat sich Rheinland-Pfalz zwar verschlechtert, aber relativ gesehen weniger schnell als andere Länder. Lag RheinlandPfalz 2001 noch auf dem neunten Platz der Flächenländer, lag es 2003 immerhin auf dem siebten Platz.
Absolut hat sich der Abstand zum Durchschnitt aber weiter vergrößert. 2001 lag das Land in der Pro-KopfVerschuldung 1.025 Euro über dem Durchschnitt der westlichen Flächenländer, 2003 waren es 1.076 Euro. Diesen Trend gibt es schon länger. In den zehn Jahren bis 2003 nahm die Verschuldung von Rheinland-Pfalz am Kreditmarkt stärker zu als im Durchschnitt der anderen westlichen Flächenländer. Die Schulden aus Mitteln des Kreditmarkts erhöhten sich in Rheinland-Pfalz von 1993 bis 2003 um 81 %. In derselben Zeit nahmen die Steuern und sonstigen Einnahmen lediglich um 17 % zu, so der Rechnungshof. Von dem Ziel, die Nettoneuverschuldung mittelfristig abzubauen, ist schon lange keine Rede mehr.
Bei der Aufstellung des Landeshaushalts hat die Landesregierung bisher – wie auch immer – mehr Investitionen veranschlagt als neue Kredite. Damit hat sie zumindest formal die Kreditobergrenze der Verfassung eingehalten. Manch anderen Ländern gelingt das nicht. Aber im Vollzug sah es 2003 anders aus: Zum zweiten Mal nach 2002 hat das Land die Kreditobergrenze nicht einhalten können, sondern sie um 316 Millionen Euro überschritten. Das hat sich 2004 fortgesetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zahlen machen deutlich: Der Zustand der Landesfinanzen ist weiterhin Besorgnis erregend, ja – wie die Rechnungshöfe 2004 feststellten – bedrohlich. Darüber war sich die Rechnungsprüfungskommission im Grundsatz einig.
Ich will deshalb die Zahlen an dieser Stelle nicht weiter kommentieren. Lassen Sie mich nur eine Bemerkung machen. Wir müssen hier im Land das Notwendige tun, um die Finanzen wieder in den Griff zu bekommen. Die Beschlussempfehlung, die Ihnen vorliegt, enthält dazu entsprechende Forderungen.
Dass die Ressorts und Verwaltungen in der Vergangenheit nicht immer ausreichend auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet haben, zeigen die zahlreichen Einzelpunkte, die der Rechnungshof bei seinen Prüfungen zu monieren hatte. Lassen Sie mich einige davon nennen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind.
Beginnen möchte ich mit der Bildungspolitik. Bildung ist ein politischer Schwerpunkt. Das Geld fließt – verglichen mit anderen Politikbereichen – vor allem in den Lieblingsprojekten der Landesregierung reichlich. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten, bildungspolitische Ziele zu verfolgen. Man kann es effektiv und effizient machen, also wirtschaftlich tun. Das kann man sogar dann, wenn man viel Geld hat. Manchmal aber können eine üppige Ausstattung und das Gefühl, politisch auf der Sonnenseite zu stehen, auch den Blick auf die wirtschaftlichere Alternative verstellen.
Ein Beispiel sind Personaleinsatz und Organisation an Ganztagsschulen. Die Mittelausstattung für den Ausbau der Ganztagsschulen, die der Landtag bewilligte, war – so die Landesregierung – optimal. Sie war sogar so optimal, dass von den 46,4 Millionen Euro Personalmitteln nur 19 Millionen Euro für die Ganztagsschulen benötigt wurden. Was übrig blieb, floss nach Angaben des Ressorts im Wesentlichen in die allgemeine Lehrerversorgung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war im System der Personalkostenbudgetierung durchaus korrekt. Aber die Budgetierung ist eigentlich dafür gedacht, den Mangel zu verwalten, nicht den Überfluss: Weniger Geld und dafür mehr Flexibilität, so war die ursprüngliche Idee. Das Beispiel zeigt, in welchem Umfang die Regierung heutzutage ohne das Parlament Mittel entgegen der Zweckbestimmung des Haushaltsgesetzgebers umschichten kann. Hier wurden immerhin 60 % der veranschlagten Mittel für etwas anderes ausgegeben als vom Parlament bewilligt. In den Budgetberichten zum Jahr 2003 findet sich kein Hinweis auf diese Umschichtung. Das ist weder im Sinn der Haushaltsklarheit und -wahrheit noch des parlamentarischen Budgetrechts. Auch die Begründung des Ministeriums, das Geld sei für einen vernünftigen Zweck ausgegeben worden, genügt nicht. Wir erwarten eigentlich ohnehin, dass die Landesregierung Steuergelder vernünftig verwendet. Nein, meine Damen und Herren, es geht um Transparenz und die Mitwirkung des Parlaments.
Das Mindeste ist, dass das Bildungsministerium die Mittel künftig genauer veranschlagt. Dies mag in der
Anfangsphase des Gesamtschulprogramms so noch nicht möglich gewesen sein. Das wollen wir eingestehen. Deshalb frage ich mich, ob wir die parlamentarischen Informations- und Zustimmungsrechte im Rahmen der Budgetierung nicht noch einmal verschärfen sollten.
Meine Damen und Herren, der Rechnungshof hat – neben unwirtschaftlichen Kleinstgruppen von zwei bis vier Schülern – außerdem bemängelt, dass den Lehrkräften auch bei fachfremdem Einsatz in der Nachmittagsbetreuung wie Aufsicht, Betreuung und ausbildungsfremden sonstigen Aufgaben, stets die volle Zeit auf ihr Unterrichtsdeputat angerechnet wird.
Dies kann deshalb unwirtschaftlich sein, weil einerseits kostengünstigere Kräfte diese Aufgaben übernehmen könnten und andererseits nicht in jedem Fall dieselbe Vor- und Nachbereitung erforderlich ist wie bei Fachunterricht.
Die Forderung, den Schulen einen begrenzten Entscheidungsspielraum zu übertragen, wie viel Zeit für das Stundendeputat angerechnet wird, fand in der Rechnungsprüfungskommission allerdings keine Mehrheit und deshalb auch nicht in den Empfehlungen, die Ihnen heute vorliegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus dem Wissenschaftsbereich hat uns erneut der Neubau der Fachhochschule Kaiserslautern beschäftigt. Es geht darum, ob die Zusammenlegung der beiden Hochschulstandorte wirtschaftlich ist.
Ärgerlich ist daran vor allem, dass dieser Restant aus dem Vorjahr bis heute noch nicht erledigt ist. Die Ressorts hinken mit den versprochenen Daten nach, sodass der Rechnungshof seine Prüfung auch nach einem Jahr noch nicht abschließen konnte und dem Landtag somit noch immer eine vernünftige Beurteilungsgrundlage fehlt. Dabei hat es die Landesregierung doch selbst offenbar eilig.
So sollte man weder mit dem Rechnungshof noch mit dem Parlament umgehen.
Wie auch immer die Entscheidung ausfällt, sie muss auch auf einer sorgfältigen Prüfung der Wirtschaftlichkeit beruhen. Hierzu muss die Landesregierung schleunigst die erforderlichen Daten liefern.
Der Rechnungshof prüfte beim Klinikum der Universität Mainz, wie die Bezüge und Beihilfen festgesetzt werden. Es scheint, als hätte er dort eine Pandorabüchse aus Unfähigkeit und Verschwendung geöffnet.
Vor wenigen Jahren meinte das Klinikum, es könne die Personalabrechnung selbst billiger durchführen als die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBV). Ohne Wirtschaftlichkeitsberechnung und ohne Ausschreibung beschaffte es eine kostspielige Software, die mit dem Programm der ZBV nicht kompatibel ist.
Im Ergebnis ist alles deutlich teurer geworden als vorher, schlampig organisiert, und alles wird mit einem aufgeblähten Personalapparat erledigt.
Meine Damen und Herren, das Grundproblem, das dahinter steckt, ist der Rechnungsprüfungskommission schon häufiger begegnet, nämlich die Frage: Wie steuert die Landesregierung ihre verselbstständigten Betriebe und Verwaltungen so, dass sie tatsächlich besser und wirtschaftlicher handeln?
Zumindest hat die Landesregierung, die im Aufsichtsrat des Klinikums durchaus prominent vertreten ist, zugesagt, Konsequenzen zu ziehen.
Meine Damen und Herren, der Leistungsvergleich zwischen den Finanzämtern ist die Grundlage eines detaillierten Leistungsauftrags im Haushaltsplan. Deshalb war seine Prüfung besonders interessant.
Es stellte sich unter anderem heraus, dass Daten erhoben wurden, die für die Steuerung der Finanzämter nicht gebraucht wurden, die Daten oft zu alt waren und die Qualität der Steuererklärungen nicht gemessen wurde.
Dieser Befund wäre für die Testphase nicht verwunderlich gewesen, sie ist schließlich dafür da, um solche Unzulänglichkeiten zu erkennen. Verwunderlich war eher die flächendeckende Ausweitung des Leistungsvergleichs auf alle Finanzämter, ohne die Ergebnisse der Testphase auszuwerten.
Meine Damen und Herren, es ist gut, dass der Rechnungshof immer wieder Aspekte der Reform der Mittelbehörden überprüft.
Das hilft bei der Beurteilung, inwieweit es sinnvoll war, die Bezirksregierungen durch Direktionen zu ersetzen. Außerdem werden Fehler bei der Umsetzung der Reform aufgedeckt.
Diesmal ging es um die Zentralabteilungen der beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen.
Wie schon im letzten Jahr beim Landesuntersuchungsamt, so stellte sich auch diesmal heraus, dass die Zuständigkeit dreier Ministerien und die Bewirtschaftung von Mitteln aus sechs Kapiteln in drei Haushaltsplänen die Arbeit der Behörden deutlich erschwerte.
Dazu kamen Mängel in der Organisation, im Arbeitsablauf und in der EDV. Mehr als ein Fünftel der Stellen kann eingespart werden.
Meine Damen und Herren, die Abrechnung des Neubaus des Kleinen Hauses des Staatstheaters in Mainz droht zu einer unendlichen Geschichte zu werden. Sie beschäftigt die Rechnungsprüfungskommission nun schon im dritten Jahr.
2003 haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass bei der Auftragsvergabe und -abwicklung zum Teil haarsträubende Fehler gemacht wurden. Jetzt geht es zum wiederholten Mal darum, dass die Stadt Mainz die Vorlage eines prüffähigen Verwendungsnachweises hinauszögert.
Auch nach jahrelangem Hin und Her ist immer noch nicht klar, inwieweit die Zuwendung des Landes ordnungsgemäß verwandt wurde. Die Rechnungsprüfungskommission hätte Ihnen gern vorgeschlagen, dies ausdrücklich zu missbilligen.
Allein es geht heute um die Entlastung der Landesregierung, die für diese Verzögerung nicht verantwortlich ist.
Ich möchte an dieser Stelle dennoch keinen Zweifel daran lassen, dass sich das Land in dieser Sache verschaukelt vorkommen muss. Falls es zu weiteren Verzögerungen seitens der Stadt Mainz kommt, sollte die Landesregierung prüfen, ob sie die Zuwendung widerruft.
Meine Damen und Herren, bei der Prüfung der Landesbeteiligungen ist der Rechnungshof wieder einmal auf eine Gesellschaft gestoßen, bei der sich die Landesbeteiligung nicht mehr lohnt: Die Europäische Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung in Bad Ems.
D’accord, nicht und nicht mehr lohnt.
Gegründet, um mit Weiterbildungsveranstaltungen Besucher nach Bad Ems zu locken, hat sie außer einem Schnupperseminar für die Stadt nichts zuwege gebracht. Sicherlich war die Landesbeteiligung an der Gesellschaft gut gemeint, sie war auch nicht besonders groß.
Jetzt aber ist es Zeit auszusteigen. Das zuständige Wirtschaftsministerium hat sich dieser Ansicht angeschlossen.
Meine Damen und Herren, „Bilder sagen mehr als tausend Worte“, das stellte der Rechnungshof mit einem Fernsehbericht des SWR unter Beweis, der ein wunderschönes „Haus der Fischerei“ zeigte, das aber seit Jahren mehr oder weniger ungenutzt leer steht.
Das Land hat dieses Projekt massiv gefördert, ausgerechnet in dem Ort Oberbillig; der Name war leider nicht Programm.
Die zuständige Behörde hat dabei einen schweren organisatorischen Fehler begangen. Der zuständige Mitarbeiter war nicht nur für die Bewilligung der Zuschüsse und die Prüfung ihrer Verwendung verantwortlich, er war auch Mitglied des Zuwendungsempfängers, des Vereins „Haus der Fischerei Rheinland-Pfalz e. V.“ und dort zuständig für die Ausschreibungen und Vergaben.
Im Ergebnis bewilligte er sich die Mittel selbst, gab sie aus und kontrollierte, wie er sie verwandte. Dies alles geschah offenbar mit Wissen der Vorgesetzten.
Dass er Zuschüsse ohne Antrag bewilligte und auf Verwendungsnachweise verzichtete, verwundert nicht. Die Zuschüsse sind verbaut, sodass Rückforderungen so gut wie aussichtslos sind.
Darüber hinaus war das Projekt bislang ein ziemlicher Fehlschlag. Letztlich bleibt nur die Hoffnung, dass sich doch noch ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept für das Haus findet und sich ein solcher Organisationsfehler nicht wiederholt.
Meine Damen und Herren, hinweisen möchte ich schließlich auf den Kommunalbericht des Rechnungshofs. Er ist diesmal zweigeteilt. Ihnen liegt bislang Teil I zur Haushaltslage der Kommunen vor.
Danach hat der Zuwachs der Gewerbesteuer das negative Finanzierungssaldo der Kommunen zwar sinken lassen, negativ ist es aber weiterhin, und das bereits im 15. Jahr hintereinander.
Ich möchte es bei dieser Auswahl von Feststellungen belassen und alles Weitere der anschließenden Diskussion überlassen.
Meine Damen und Herren, der Rechnungshof hat wieder an vielen Beispielen gezeigt, dass man mit organisatorischen Verbesserungen und konsequenter Führung oft genauso viel erreichen kann wie mit Geld. Dafür schulden wir dem Rechnungshof mit seinem Präsidenten Herrn Hartloff an der Spitze ein ganz herzliches Dankeschön.
Die Landesregierung greift die Hinweise des Rechnungshofs in vielen Fällen auf, leider – möchte ich anmerken – nicht in allen.
Unabhängig davon wären unsere Beratungen ohne die Unterstützung der Regierungsvertreter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ressorts so nicht möglich gewesen. Dafür möchte ich mich bedanken. Ebenso gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen und der Landtagsverwaltung, speziell des Stenographischen Dienstes.
Last but not least möchte ich mich am Ende meines letzten Berichtes, den ich in dieser Legislaturperiode als Vorsitzender der Rechnungsprüfungskommission erstatte, ganz besonders herzlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission und des Haushalts- und Finanzausschusses bedanken. Bei allen grundsätzlichen Meinungsunterschieden ziehen wir in aller Regel an einem Strang, wenn es um die konkreten Fälle von Verschwendung in den Ressorts und den nachgelagerten Behörden geht; denn an einer unwirtschaftlichen Mittelverwendung haben weder die Regierungsfraktionen noch die Opposition ein Interesse. Ich glaube, dies war eine gute Voraussetzung, um für das Parlament und unser Land gut zu arbeiten.
Meine Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, die Landesregierung und den Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2003 zu ent
lasten. Bei der Empfehlung, die Landesregierung zu entlasten, hat sich die Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie schon in den Jahren zuvor enthalten. Im Übrigen haben Rechnungsprüfungskommission und Haushalts- und Finanzausschuss einstimmig votiert. Der Bericht und die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Feststellungen des Rechnungshofs liegen Ihnen schriftlich vor. Ich bitte um Ihre Zustimmung dafür.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, dass Sie 2003 die UNESCO-Gremien darüber informiert haben, dass es konkretere Brückenpläne gäbe. Sie haben auf eine Nachfrage gesagt, dass auch im Rahmen des Anerkennungsverfahrens bereits die Entscheidungsgremien darüber informiert worden seien, dass es schon zu diesem Zeitpunkt Überlegungen für ein Brückenprojekt gäbe.
Können Sie bestätigen, was uns Ihr Vorgänger in der Funktion des Regierungsbeauftragten immer wieder zum damaligen Zeitpunkt gesagt hat, dass mit der Anerkennung des Welterbes ausdrücklich keine Glockenfunktion verbunden ist, innerhalb derer nichts mehr verändert werden darf, sondern dass die Anerkennung als Welterbe ausdrücklich auch die angepasste strukturelle Fortentwicklung dieser Kulturlandschaft beinhaltet und dazu auch eine Brücke gehören kann?
Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer ersten Antwort auf meine Frage die Aussage vertreten, dass es korrekt sei, dass mit der Anerkennung als Welterbe und dem Ziel, eine Brücke zu bauen, die Menschen im Rheintal hohe Erwartungen und wirtschaftliche, strukturpolitische Zukunftserwartungen verbinden.
Gehen Sie mit mir und uns konform, wenn ich sage, dass ein Brückenprojekt auch wirtschaftlich notwendig ist, um im Rheintal Perspektiven zu schaffen?
Anschließend daran, unterstützt die Landesregierung die Kommunen – völlig unabhängig von der Frage, wie die Finanzierung und die Trägerschaft dann endgültig erfolgen – bei dem Bemühen, ein welterbeangepasstes Brückenprojekt zu realisieren?
Halten Sie es auch für wirtschaftlich notwendig? Das war die erste Frage.
Herr Staatssekretär, hält die Landesregierung diese Imagekampagne und ihre komplette Finanzierung über Kredite – das ist so – vor dem Hintergrund der schon geplanten Kreditaufnahme des Landes von ungefähr 1,2 Milliarden Euro für dieses Jahr, vor dem Hintergrund der zur Finanzierung der Aufgaben des Landes notwendigen Veräußerungen von Vermögen in der Größenordnung von 600 Millionen Euro, vor dem Hintergrund einer desolaten Steuerschätzung, vor dem Hintergrund in der Realität noch schlechter verlaufenden Einnahmen bei den Steuern und vor dem Hintergrund der angeblich so tollen Politik der Regierung tatsächlich für zwingend? Hält sie eine solche Kampagne, die kreditfinanziert ist, tatsächlich für zwingend?
....................................................................................................................6145, 6153 Abg. Creutzmann, FDP:......................................................................................... 6130, 6134, 6148, 6149 Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................................................................... 6129, 6134, 6151 Abg. Dr. Gebhart, CDU:......................................................................................................................6150 Abg. Dr. Geisen, FDP:........................................................................................................................6142 Abg. Dr. Schmitz, FDP:......................................................................................................................6138 Abg. Frau Fink, SPD:.........................................................................................................................6140 Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:..........................................................................6157 Abg. Frau Huth-Haage, CDU:.............................................................................................................6160 Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:......................................................................................6143 Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU:....................................................................................................6120, 6125 Abg. Frau Mangold-Wegner, SPD:......................................................................................................6151 Abg. Frau Meurer, CDU:.....................................................................................................................6137 Abg. Frau Mohr, SPD:........................................................................................................................6153 Abg. Frau Morsblech, FDP:................................................................................................................6161 Abg. Frau Schleicher-Rothmund, SPD:......................................................................................6119, 6125 Abg. Frau Spurzem, SPD:..................................................................................................................6159 Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:...................................6122, 6126, 6147, 6149, 6152, 6154 Abg. Hartloff, SPD:.............................................................................................................................6142 Abg. Hohn, FDP:.................................................................................................... 6135, 6152, 6155, 6158 Abg. Itzek, SPD:................................................................................................................................6146 Abg. Klöckner, SPD:..........................................................................................................................6136 Abg. Kuhn, FDP:................................................................................................................................6121 Abg. Lammert, CDU:..........................................................................................................................6150 Abg. Licht, CDU:.......................................................................................................................6140, 6141 Abg. Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:....................................................................................6135, 6138 Abg. Mertes, SPD:.............................................................................................................................6119 Abg. Noss, SPD:................................................................................................................................6157 Abg. Ramsauer, SPD:...............................................................................................................6128, 6133 Abg. Schnabel, CDU:.........................................................................................................................6157 Abg. Schreiner, CDU:.........................................................................................................................6145 Abg. Stretz, SPD:..............................................................................................................................6141 Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:...................................................................................6158 Abg. Wirz, CDU:.......................................................................................................................6127, 6133 Bruch, Minister des Innern und für Sport:....................................................................................6139, 6156 Frau Ahnen, Ministerin für Bildung, Frauen und Jugend:.......................................................................6162 Frau Conrad, Ministerin für Umwelt:...........................................................................................6144, 6152 Mittler, Minister der Finanzen:.......................................................................................... 6131, 6150, 6156 Präsident Grimm:............................................6119, 6120, 6121, 6122, 6123, 6125, 6126, 6127, 6128, 6129 6130, 6131, 6133, 6134, 6135, 6136, 6137, 6138, 6139 Prof. Dr. Zöllner, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur:.................................6123 Vizepräsidentin Frau Grützmacher:..................6140, 6141, 6142, 6143, 6144, 6145, 6146, 6147, 6148, 6149 6150, 6151, 6152, 6153, 6154, 6155, 6156 Vizepräsidentin Frau Hammer:.................................................... 6157, 6158, 6159, 6160, 6161, 6162, 6164
92. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 27. April 2005
Die Sitzung wird um 14:00 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und des Ingenieurkammergesetzes wurde durch Beschluss des Landtags vom 16. März 2005 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 56. Sitzung am 19. April 2005 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 21. April 2005 beraten.
Da noch eine Debatte erfolgt, erspare ich mir inhaltliche Darstellungen.
Die Beschlussempfehlung der Ausschüsse lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesgesetz zu der Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein vom 27. Juli 1999 zu.
Ich begründe dies kurz.
1. Wir sind der Auffassung, dass die mit der ursprünglichen Vereinbarung und der jetzigen Ergänzungsvereinbarung verbundenen Investitionen in Spangdahlem und Ramstein unabhängig von den Problemen bei der Bauausführung, die es derzeit in Ramstein gibt – aber darüber reden wir an anderer Stelle –, im Gesamtinteresse des Landes Rheinland-Pfalz liegen. Die Baumaßnahmen sind von großem wirtschaftlichen Interesse für unser Land, und das sowohl kurz-, mittel- und hoffentlich auch langfristig.
Die Baumaßnahmen sichern aktuell und zukünftig viele Arbeitsplätze in Eifel und Pfalz.
2. Wir freuen uns, dass sich vor allem die Amerikaner und mit ihnen auch der Bund und vor allem die heute hier so sehr von den Kollegen der SPD gescholtenen
Hessen in einem so beträchtlichen Maß und Umfang in Rheinland-Pfalz finanziell engagieren.
3. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass die Zusatzkosten, um die es jetzt in dieser Zusatzvereinbarung geht, hätten verhindert oder vermieden werden können. Ich will auch nicht ausschließen, dass das in einem gewissen Umfang möglich gewesen wäre. Wir müssen aber eingestehen, dass die Zusatzkosten größtenteils 1999 nicht absehbar und kalkulierbar waren, um sie in die damalige Vereinbarung bereits einzubeziehen, weil die jetzt nachzufinanzierenden Schallschutzmaßnahmen erst über die nach der Vereinbarung von 1999 erfolgten Genehmigungsauflagen genauer kalkulierbar waren.
Herr Minister, wir hoffen allerdings, dass die Aussagen des Finanzministeriums im Haushalts- und Finanzausschuss, dass die gesamten verbleibenden und nicht von US-Seite finanzierten Zusatzkosten in Höhe von 20,7 Millionen Euro, von denen das Land maximal nach Ihrer Vorlage 8,64 Millionen Euro tragen soll, für Schallschutzmaßnahmen auch tatsächlich eingehalten oder möglichst nicht erreicht werden.
4. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, weil diese Schallschutzmaßnahmen, die hier finanziert werden, den Menschen in der Region und dem Schutz der Menschen dienen und damit die Nachteile wie Lärm, die mit einem solchen Flughafen natürlich verbunden sind, reduziert werden.
Im Ergebnis bleibt: Der Gesetzentwurf dient den Menschen. Deshalb stimmt die CDU-Fraktion zu.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will kurz über die Beratung der beiden Gesetzentwürfe zur Änderung des Ministergesetzes berichten. Ich komme zunächst zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3459 –. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet die Kürzung der Ruhegehälter der Minister um 1,62 %.
Durch Beschluss des Landtags vom 7. Oktober 2004 ist dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 44. Sitzung am 12. Oktober und in seiner 47. Sitzung am 2. November 2004 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 9. November 2004 beraten. Die Beschlussempfehlung der Ausschüsse lautet, der Gesetzentwurf wird angenommen.
Ich komme zum zweiten Gesetzentwurf – Drucksache 14/3493 –. Das ist ebenfalls ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ministergesetzes. Dieser zweite Gesetzentwurf beinhaltet die grundsätzliche Angleichung der Altersgrenze für den Bezug des Ruhegehaltes für ehemalige Mitglieder der Landesregierung an die Regelaltersgrenze im Renten- und Beamtenrecht. Der Anspruch auf Ruhegehalt soll zudem künftig erst bei einer Mindestamtszeit von fünf Jahren statt bisher zwei Jahren gewährt werden.
Dieser Gesetzentwurf wurde an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 47. Sitzung am 2. November 2004 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 9. November 2004 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet ebenfalls, der Gesetzentwurf wird angenommen.
Die CDU-Fraktion hat mit Drucksache 14/3679 einen Änderungsantrag zu den Gesetzentwürfen vorgelegt, der in der Debatte begründet werden soll und auf eine weitere Absenkung des Ruhegehaltes der Minister abzielt.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mit dem beginnen, was Sie am Schluss gesagt haben, Herr Ministerpräsident. Die Tatsache, dass Sie behauptet haben, wir würden mit unseren Vorschlägen die Verfassungsgrenze schlimmer reißen als Sie und über der Verfassungsgrenze liegen, die Sie vorgegeben haben, beweist, dass Sie unsere Anträge und unsere Gesetzentwürfe nicht ausreichend gelesen haben oder überhaupt nicht gelesen haben;
denn sonst hätten Sie nicht zu diesem Ergebnis kommen dürfen und können.
Es ist völlig klar und, unsere Anträge belegen das, wenn man sie richtig liest, dass wir in der Summe der beiden Jahre über 100 Millionen Euro für das Land sparen.
Dies geschieht in der Form, dass wir Einsparungen vornehmen und die Einnahmen, die wir erwarten aus den Zinserträgen des Wohnungsbauvermögens, in einen Sicherungsfonds hineingeben, der für das Land erhalten bleiben und nicht verausgabt oder verprasst werden soll, wie Sie das machen. So erreichen wir über 100 Millionen Euro Einsparungen in unserem Haushalt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn der Kollege Mertes – jetzt ist er leider nicht da – den Kollegen Christoph Böhr kritisiert, dass er nicht richtig gerechnet habe, so ist auch das falsch. Die Zahl, die Christoph Böhr am Anfang seiner Rede genannt hat, ist völlig richtig.