Michael Breuer

Appearances

14/3 14/8 14/11 14/13 14/15 14/16 14/19 14/22 14/23 14/24 14/25 14/28 14/29 14/30 14/33 14/35 14/36 14/38 14/39 14/43 14/45 14/46 14/47 14/49 14/50 14/51 14/55 14/57 14/58 14/61 14/62 14/63 14/64 14/65 14/66 14/67

Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will vorweg, Frau Nell-Paul, zwei Anmerkungen zu Ihrem Beitrag machen: Bei dem Thema „Archive und Jugend“ haben Sie nur die Zahlen des Landschaftsverbandes Rheinland zitiert. Ich möchte darauf nur aufmerksam machen, damit es im Protokoll steht, dass es viele kleine Archive gibt, die sich längst zusammenschließen und bei denen die Resonanz wesentlich größer ist. Sie sollten diese Zahlen also ganz abgewogen diskutieren. Ich bin überzeugt, dass dies eine gute Geschichte ist und möchte nur, dass im Protokoll vermerkt ist, dass es eben nicht nur das Archiv beim Landschaftsverband Rheinland gibt.
Zum Zweiten haben Sie etwas zum Ministerpräsidenten gesagt. Wir sind uns, glaube ich, einig,
dass Erinnerungen auch schmerzhaft sein können.
Ich habe den Eindruck gehabt, dass die eine oder der andere von Ihnen gestern auch diesen Schmerz empfunden haben. Das geht übrigens nicht nur Ihnen so.
Bezüglich des Antrags der Koalitionsfraktionen möchte ich deutlich machen, dass es ein Programm ist. Ich bin den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, dass sie diese Initiative in den Landtag einbringen. Sie deckt das weite Feld der Substanzerhaltung ab und stellt dar, wie spannend und wie lebendig diese Fragen sind, meine Damen und Herren.
An diesem Antrag wird auch deutlich, dass nicht irgendwelche Kleinigkeiten oder Gedankenspiele behandelt werden, sondern dass wir mit unserer Kulturpolitik etwas anderes gestalten wollen. Es gilt, im Auge zu behalten, was unsere Gesellschaft zusammenhält und den Kitt für unser Zusammenleben darstellt. Deshalb wollen wir den Ansatz für den Substanzerhalt im kommenden Jahr um rund ein Drittel, um 32 % von 3,2 Millionen € auf gut 4,2 Millionen €. Sie werden das dann ja entsprechend diskutieren.
In der Kürze der Zeit möchte ich noch ein paar Sachverhalte hervorheben, um zu demonstrieren, dass wir Geschichte aufarbeiten und vor allen Dingen auch Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben wollen, sich mit der Geschichte ihrer Region und ihrer Vorfahren auseinanderzusetzen. Nicht zuletzt geht es um Identität. Es geht um die Identität mit unserem Land, und es geht auch um unsere kulturellen, geschichtlichen und historischen Wurzeln.
Lassen Sie mich ein paar Beispiele nennen:
Erstens. Unsere Initiative Substanzerhalt: Sie ist ein voller Erfolg. Was in Zusammenarbeit mit den beiden Landschaftsverbänden geschieht, ist von größter landesgeschichtlicher Bedeutung, meine Damen und Herren.
Ich bin auch froh, dass alle Fraktionen das begleitet haben.
Zweitens. In diesen Kontext gehört ein Kooperationsvorhaben, das Ministerpräsident Jürgen Rüttgers Anfang Juli in Auschwitz unterzeichnet hat. Nordrhein-Westfalen kooperiert mit der dortigen Museumsleitung und unterstützt die Konservierung von 39.000 Akten von KZ-Häftlingen, die
dem grausamen Arzt Mengele damals gnadenlos ausgeliefert waren. Diese Dokumente sind oft die einzigen Zeugnisse überhaupt dafür, dass diese Menschen gelebt haben, und sie sind Zeugnisse dafür, was sie Furchtbares erlitten haben.
Drittens. Ich bin auch sehr dankbar, dass Sie auf unsere Planungen für das Programm zur Restaurierung von Werken der bildenden Kunst hinweisen. In der Tat muss man sich immer wieder bewusst machen, welche Schätze in den Depots unserer Museen lagern, und das sollten wir vor allen Dingen deutlich machen.
Viertens. Wir möchten die Jungen für das Alte interessieren. Wir müssen dieses Geschichtsbewusstsein der jungen Menschen stärker entwickeln. Viele Schülerinnen und Schüler wissen schon gar nicht mehr, wie es in der jüngeren Geschichte in Deutschland angefangen hat. Abhilfe schaffen kann der Geschichtsunterricht, Abhilfe möchten wir aber auch schaffen, indem wir die Archive noch stärker für junge Menschen öffnen und jugendgerecht machen.
Meine Damen und Herren, das sind nur einige Beispiele. Die Arbeit fängt in manchen Bereichen jetzt erst richtig an. Ich freue mich, dass diese Arbeit eine breite parlamentarische Unterstützung hat. Gespannt darf man auf die vertiefenden Diskussionen im Ausschuss sein. Ich habe – auch angesichts aller heutigen Beiträge – die große Zuversicht, dass wir in diesen wichtigen Fragen von Zusammenhalt, Identität und Geschichtsbewusstsein, die Jungen und die Alten zusammenbringen, das Junge und das Alte zusammenbringen. Ich glaube, dass wir mit Konsens an diesem Thema arbeiten sollten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor fast genau einem Monat, am 23. Juli, hat die Regierungskonferenz ihre Arbeit aufgenommen. Es geht um den Reformvertrag und darum, die bestehenden europäischen Verträge entsprechend zu ändern. Mit der Regierungskonferenz knüpft die portugiesische Ratspräsidentschaft nahtlos an die Arbeit und die Erfolge der deutschen Präsidentschaft an. Jetzt nähert sich der Reformprozess der Zielgera
den. Es ist wichtig, dass wir entschlossen und verantwortlich auf allen Ebenen handeln.
Das trifft in besonderem Maße und vor allem in Deutschland auch für uns auf der regionalen Ebene zu. Die Koalitionsfraktionen in NordrheinWestfalen stellen sich dieser Verantwortung mit ihrem vorliegenden Antrag. Auch die Grünen tun das. Ich bin ziemlich sicher, dass die SPD im Hauptausschuss zu einer konstruktiven Haltung zurückfinden wird. Es ist klug, sich mit solchen Themen auch hier im Landtag von NordrheinWestfalen, dem größten Bundesland, zu befassen.
Es geht um wichtige Punkte. Im Verfassungsvertragsentwurf geht es auch um regionale und kommunale Anliegen. Es geht um das Subsidiaritätsfrühwarnsystem und ein entsprechendes Klagerecht, also etwas, das wir hier im Landtag diskutieren müssen. Es geht um die Stärkung der regionalen Mitbestimmung. Es geht um die Achtung der nationalen Identität und der Mitgliedstaaten. Und es geht auch um die Mitwirkung der deutschen Länder.
Deswegen, Herr Töns, ist es wichtiger geworden, dass wir uns damit beschäftigen. Es geht um die Mitwirkung der deutschen Länder im europäischen Ministerrat. Denn seit der Föderalismusreform gibt es Bereiche, in denen der Bund die Zuständigkeit nicht mehr hat. Frau Löhrmann und die Kollegen der Grünen haben es genau wie die Koalitionsfraktionen zutreffend dargelegt, dass es viele Punkte gibt, die uns originär betreffen und bei denen wir auch entscheiden werden, bei denen es keine Ansprechpartner beim Bund gibt, sodass tatsächlich Frau Merkel oder Fachminister für diesen Bereich auf die Länder zugehen und sie fragen werden, was sie davon halten.
Herr Töns, dass wird so sein. Ich glaube, dass Sie diese Fakten einfach zur Kenntnis nehmen müssen. In der Schulpolitik, der Wissenschaftspolitik und der Universitätspolitik werden diese Kompetenzen Stück für Stück auf die Länder übertragen werden. Das heißt, wir werden unmittelbar im Ministerrat ein Wörtchen mitreden müssen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass es auch fair ist, deutlich zu machen, dass wir mit der erfolgreichen Ratspräsidentschaft auch ein bisschen mehr Verantwortung auf uns nehmen müssen.
Ich möchte im Zusammenhang vortragen. Ich habe nur noch wenige Minuten Redezeit. Vielleicht können wir die Diskussion im Ausschuss fortsetzen.
Mir ist wichtig, dass die Bundesregierung – nennen Sie es „Staatsräson“ oder „vernünftige Zusammenfassung von Ergebnissen von Parlamenten und kommunaler Selbstständigkeit im Bundesrat“ –, in die ich den Außenminister ausdrücklich einschließe, in einem langen Prozess abgefragt hat, welches der Schwerpunkt aus Sicht der Bundesländer in der europäischen Ratspräsidentschaft ist. Mit dem Ergebnis kann man wie Sie möglicherweise nicht immer zufrieden sein; aber diesen Prozess hat es gegeben. Und die Agenda der europäischen Ratspräsidentschaft, die Angela Merkel vorgestellt hat, war im Bundesrat mit allen 16 Ministerpräsidenten in der MPK besprochen und gemeinsam formuliert worden.
Ich bin überzeugt, dass das kluge Vorgehen von Angela Merkel und ihrem gesamten Kabinett während dieser Ratspräsidentschaft auch ein wichtiger Stein zum erfolgreichen Handeln in diesen ersten sechs Monaten dieses Jahres war.
Das war etwas Neues – nicht nur für mich persönlich, sondern auch allgemein, wie ich mir habe sagen lassen. Es war eine kluge Agenda-Setzung der Bundesregierung – auch der Kabinettskollegen, aber vor allem der Bundeskanzlerin. Ich glaube, dass sie mit dem hohen Konsensdruck, den sie dort erzeugt hat, auch entsprechend nachhaltig gearbeitet hat.
Frau Löhrmann, ich möchte alles Mögliche, aber in diesem Punkt möchte ich mir von Angela Merkel keine Scheibe abschneiden; denn nach meiner Einschätzung haben wir eine vernünftige Kultur des Miteinander-Umgehens. Ich denke auch, dass wir in diesem Punkt zum Konsens kommen.
Abschließend stelle ich fest: In Ihrem Entschließungsantrag haben Sie viele Punkte wie die Frage nach dem Kommissionspräsidenten und die Frage nach dem – in Anführungszeichen – „Außenminister“ der Europäischen Union angesprochen. Darunter befinden sich zahlreiche Punkte, bei denen Sie – das sage ich als Minister, aber auch als Abgeordneter der Union – bei vielen in der Union und sicherlich auch bei vielen in der FDP, wie ich dem Vortrag von Herrn Brockes entnehme, offene Türen einlaufen.
Wir werden ja heute nicht über den Entschließungsantrag abstimmen, sondern über beide Anträge zusammen im Hauptausschuss diskutieren. Ich halte es für vernünftig, dass wir zu gemeinsamen Überlegungen kommen, damit wir auch mit gemeinsamer Stimme sprechen und den Konsens vertreten können, den Sie einfordern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte vorweg einige Anmerkungen zum Verfahren machen. Frau NellPaul, ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie, wenn sich die Landesregierung im Kabinett im November letzten Jahres damit befasst hat, das heißt Ressortabstimmung im Oktober erfolgt ist, den Vorwurf erheben, dass der Landtag das erst sechs Monate später debattiert.
Doch, das haben Sie gemacht, Frau Nell-Paul. – Seriös wäre es gewesen, wenn Sie ein Stück weit Ihre Parlamentskollegen kritisiert hätten, dass das so lange dauert. Das ist keine Angelegenheit der Landesregierung. Es steht jedem im Hauptausschuss oder in anderen Ausschüssen frei, diese Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Sie haben das nicht gemacht. Sie hatten eine Chance, Frau Nell-Paul.
Ich möchte im Zusammenhang vortragen, Herr Kuschke. Wir können das im Anschluss machen.
Ich finde, das muss an der Stelle klargemacht werden. Sie haben dies nicht sauber auseinandergehalten. Ich hätte es erwartet, dass Sie das tun. Das war nicht in Ordnung.
Zweiter Punkt: Man kann die Qualität der Antworten natürlich im Zusammenhang mit der Qualität der Fragen sehen. Die Fragen kommen von der SPD-Fraktion.
Sie sind für das, was Sie fragen, alleine verantwortlich, genauso wie die Landesregierung für die Antworten. Ich finde es richtig, dass man sich mit den Antworten auseinandersetzt. Das hat übrigens die Fraktion der Grünen gemacht. Sie hatten die Chance, eine medienpolitische Grundsatzrede zu halten. Ich gebe zu, dass ist am letzten Plenartag vor den Sommerferien um 17:54 Uhr nicht ganz einfach. Aber es wäre in Ordnung gewesen, wenn Sie dann wirklich den Rundumschlag gemacht hätten und nicht einfach etwas vorgetragen hätten, was Sie nicht vorbereitet hatten. Ich finde, Sie hätten sich mit dem Thema intensiver auseinandersetzen können. Alle anderen drei Fraktionen haben es übrigens heute gemacht.
Herr Keymis, ich bin Ihnen für den Hinweis auf die katholische Kirche dankbar, dass wir den Ratschlag von der katholischen Kirche annehmen sollen. Ich habe das mitgeschrieben.
Sind Sie Düsseldorfer oder Kölner?
Dann werde ich das dem Erzbischof Meisner mit auf den Weg geben. Der wird sich über diese Bemerkung sehr freuen.
Ich teile ausdrücklich Ihre Auffassung, was das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem und das öffentlich-rechtliche Angebot bezüglich der Qualität angeht. Ich teile es uneingeschränkt, dass wir die Qualität und die Entwicklung auf der privaten Seite noch nicht aufeinander bekommen haben, und die Bedenken, die Sie zur Entwicklung vorgetragen haben, zum Beispiel das Thema „Werbung nach 20 Uhr“. Was die Ablehnung angeht, gibt es bei den drei Fraktionen, die vorgetragen und sich mit den Antworten befasst haben, sehr viele Parallelen. Ich glaube, so weit sind wir da nicht auseinander.
Im Einzelnen möchte ich gerne deutlich machen, dass wir in Nordrhein-Westfalen als Medienland sehr gut aufgestellt sind. Die Fakten, dass wir das Medienland Nummer 1 in Deutschland sind, sind nachzulesen. Dieser Befund ist auch heute unverändert richtig. Die Medienbranche ist erfolg
reich. Sie wächst, und die Landesregierung unterstützt dieses Wachstum gezielt mit einer Förderstrategie unter dem Dach des zukünftigen Medienclusters. Auch das möchte ich an dieser Stelle deutlich machen.
Ein Blick nach Köln belegt das auch. Dort findet in der nächsten Woche das alljährliche Medienforum statt. Erstmals werden nicht nur der Ministerpräsident dieses Landes, sondern sogar die Bundeskanzlerin und die für Medien zuständige EUKommissarin Frau Reding erwartet. Also führende Köpfe des Medienumfelds, der Medienszene aus Unternehmen, aus Rundfunkanstalten und Plattformbetreibern diskutieren alle aktuellen Themen. Die Anmeldezahlen lassen auf weit mehr als 3.000 Besucher der Medientage schließen. Besser lässt sich die besondere Bedeutung des Medienlandes Nordrhein-Westfalen kaum unterstreichen.
Ich möchte nun, Frau Nell-Paul, auf Ihre Kritik am Verfahren zu sprechen kommen, dass viele Sachen nicht aktuell sind, und hier auf einige Entwicklungen eingehen, die aus zeitlichen Gründen von der Großen Anfrage und der Antwort darauf nicht mehr erfasst werden konnten.
Im Bereich des Digitalfernsehens ist es der Landesregierung gelungen, einen sich anbahnenden Konflikt zwischen der Landesanstalt für Medien und dem WDR um die Übertragungsressourcen durch eine Vielzahl von Gesprächen zu befrieden. Am Dienstag dieser Woche – das haben Sie erwähnt, Herr Keymis – konnte deshalb wie geplant DVB-T im Münsterland für den WDR in Betrieb gehen. Bis auf den Raum Aachen ist damit unser Land vollständig mit digitalem Fernsehen versorgt. Tatsache ist aber auch, dass sich die privaten Veranstalter hier leider weiterhin noch zurückhalten. Wir in der Landesregierung wollen diese Veranstalter weiter ermuntern, sich noch stärker zu engagieren.
Für das mobile Fernsehen, DVB-H, laufen zurzeit die Vorbereitungen für die Schaffung der notwendigen rechtlichen Grundlagen in einem entsprechenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dem zehnten. Die Rundfunkkommission der Länder hat hierüber gestern in Berlin beraten. Die Entscheidung durch die Ministerpräsidenten ist für die Jahreskonferenz vom 17. bis 19. Oktober 2007 vorgesehen.
Das Inkrafttreten dieses Staatsvertrages ist allerdings erst für August 2008 geplant. Dies beruht auf den Landtagswahlen im Laufe des Jahres 2008 und die dadurch entstehenden Sitzungspau
sen. Es erscheint aber so, dass dies ein gerade noch vertretbarer Zeitrahmen ist, da insbesondere die Probleme der Beteiligung des öffentlichenrechtlichen Rundfunks an DVB-H zwischen den Beteiligten noch nicht abschließend geklärt sind.
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es richtig ist, sich zu engagieren, und sie engagiert sich in dieser Diskussion massiv. Denn wir haben mit den Rundfunkanstalten, mit den Plattformbetreibern, mit den Content-Herstellern und mit den Telekommunikationsunternehmen alle Player bei uns in Nordrhein-Westfalen ansässig. Wir sind daher am Gelingen dieses Projektes besonders interessiert und hoffen hierbei auf die Zustimmung des Landtages und aller vier Fraktionen.
Meine Damen und Herren, Sie haben in der Großen Anfrage danach gefragt, wie die Landesregierung zu der Verschlüsselung über Satellit ausgestrahlter Fernsehprogramme steht. Das Notwendige hierzu haben wir in unserer Antwort ausführlich dargelegt. Ich will deutlich machen, dass eine Entschärfung der Situation allerdings zwischenzeitlich dadurch eingetreten ist, dass ProSiebenSat.1 von diesem Vorhaben Abstand genommen hat. Es ist aber unübersehbar, dass die Verschlüsselung ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsmodelle der Zukunft sein wird und auch keine Tabuisierung möglich ist.
Im Bereich der europäischen Medienpolitik ist der Inhalt der Änderung der Fernsehrichtlinie inzwischen bekannt. Deshalb möchte ich mich hier kurz fassen. Wir freuen uns aus Sicht der Landesregierung, dass es zwischenzeitlich aufgrund der Vorschläge der Länder gelungen ist, das Beihilfekontrollverfahren betreffend die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einvernehmlich abzuschließen. Die Europäische Kommission hat das Angebot der Länder zur rechtlichen Änderung akzeptiert und das Verfahren eingestellt. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen. Innerhalb eines Zweijahreszeitraums sind die gesetzlichen Änderungen vorzunehmen. Das wird dann in dem 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sein.
Die Landesregierung hat sich in Brüssel in der Viererverhandlungsgruppe sehr engagiert. Wir werden auch die sicher nicht ganz einfache Umsetzungsphase engagiert vorantreiben. Der zukünftige Public-Value-Test ist in seiner inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung nicht ganz einfach zu bestehen. Er ist eine Herausforderung, aber wir werden uns dieser Herausforderung auch widmen.
Am Ende der Großen Anfrage findet sich ein großer Fragenkomplex zum Thema Medienkonzentrationsrecht. Ihnen ist sicher nicht entgangen, dass der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag voraussichtlich Änderungen in der Zusammensetzung der KEK – also der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich – bringen wird. So ist es zumindest angedacht und geplant. Dieser werden erstmals auch Direktoren der Landesmedienanstalten angehören. Dafür soll zukünftig die Möglichkeit entfallen, gegen eine Entscheidung der KEK die KDLM – das ist die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten – anzurufen. Die Rechtssicherheit für alle an medienkonzentrationsrechtlichen Vorgängen Beteiligten wird hierdurch vergrößert werden. Änderungen des materiellen Medienkonzentrationsrechts sind nicht vorgesehen.
In Anbetracht der von mir bereits erwähnten Schnelllebigkeit der Medienbranche stellt die Antwort der Landesregierung natürlich immer nur eine notwendige Momentaufnahme dar, welche bereits zum Zeitpunkt der Drucklegung als Landtagsdrucksache in Teilbereichen überholt ist. Die aktuellen medienpolitischen Entwicklungen werden in der nächsten Woche auf dem Medienforum in Köln erörtert werden. Ich lade deshalb alle an der Medienpolitik Interessierten ein, in der nächsten Woche das Medienforum in Köln zu besuchen.
Abschließend schaue ich noch einmal auf meinen Zettel, ob ich alle Anmerkungen – auch von Ihnen, Herr Keymis – beantwortet habe. Ich glaube, das ist der Fall.
Einen Punkt möchte ich noch ergänzen. Sie wissen auch, dass die Frage der Intervention des damaligen Ministerpräsidenten Steinbrück von der jetzigen Landesregierung nicht geteilt wird. Sie wissen aber auch, dass es einen Kurswechsel gegeben hat. Wenn wir auf die Unterstützung aller vier Fraktionen im Parlament setzen können, da eine Beruhigung und Verstetigung hineinzubekommen, dann ist es auf jeden Fall klug, auch mit einer Zunge im Landtag und als Landesregierung zu sprechen. Ich möchte nicht sagen, dass die paar Cent Streit nicht wert sind, aber ich glaube, dass das Verfahren gezeigt hat, dass es Nordrhein-Westfalen im Endeffekt nicht genutzt hat. Ich würde den Zusammenhang, so wie Sie ihn vorgestellt haben, dass er deswegen auch abgewählt ist, so unmittelbar nicht herstellen.
Wir bedanken uns für das Vertrauen, und ich glaube, dass wir noch spannende medienpolitische Diskussionen im Fachausschuss – in dem
Falle im Hauptausschuss – zu erwarten haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Richtig ist, dass das Thema Daseinsvorsorge in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus europapolitischer Diskussionen gerückt ist. Das Spannungsverhältnis zwischen dem europäischen Binnenmarkt auf der einen Seite und der staatlich organisierten und zum Teil auch erbrachten Daseinsvorsorge auf der anderen Seite wird mit der zunehmenden wirtschaftlichen Integration Europas immer mehr spürbar. Zu einer umfassenden Regelung der Daseinsvorsorge hat die Europäische Union keine Kompetenzen. Jedoch hat die Europäische Kommission insbesondere aus dem Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht heraus Gestaltungspotenzial auch in die Daseinsvorsorge hinein.
Eine ganze Reihe von Sektoren der Daseinsvorsorge ist mit der Schaffung des Binnenmarktes vergemeinschaftet worden. Das ist hier auch Anlass vieler Diskussionen. Das ging mit einer Liberalisierung bzw. – korrekter formuliert – Teillibera
lisierung ehemals großer Staatsmonopole wie etwa bei der Telekommunikation, Strom, Gas, Post, Eisenbahn, Flughafenbodendienste usw. einher. Ich sehe diese Liberalisierung positiv, wenngleich zum Beispiel bei der Energie noch kein vollständiger Wettbewerb existiert.
Auf dem Energiemarkt – das gilt für Strom und für Gas – haben wir tatsächlich manchmal die paradoxe Situation, dass erst mehr Staat den Markt, für den sich die Landesregierung einsetzt, schaffen kann. Deshalb setzt sich die Landesregierung für eine sektorale Regelung bzw. für eine konsequente Umsetzung der europäischen Binnenmarktregelungen aus dem Jahre 2003 ein.
Wir wollen und brauchen die Vollendung des europäischen Binnenmarktes. Der Kollege der SPD hat eben vorgetragen, dass für ihn Wettbewerb keine Religion sei. Das ist es für die Landesregierung auch nicht.
Die Marktradikalen, liebe Frau Löhrmann, finden Sie in dieser Landesregierung nicht. – Für uns ist Wettbewerb nicht nur ein Instrument, wie es in dem Antrag formuliert wird, sondern ein erstrebenswertes gesellschaftliches Organisationsprinzip. Daran muss man sich messen lassen. Im europäischen Binnenmarkt geht es um den europäischen Wettbewerb. Viele Bereiche der Daseinsvorsorge lassen den europäischen Binnenmarkt unberührt.
Die Vereinbarung von europäischem Wettbewerb und Daseinsvorsorge heißt für uns: Wir müssen darauf achten, dass bei der Anwendung des Wettbewerbrechtes zur Durchsetzung des Binnenmarktes der regionale und kommunale Handlungsspielraum nicht über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt wird. Übrigens hat sich Nordrhein-Westfalen, habe ich mich persönlich bei der letzten Europaministerkonferenz am vergangenen Donnerstag dafür eingesetzt. 16 Bundesländer haben einvernehmlich einen entsprechenden Antrag zur Daseinsvorsorge beschlossen. Insoweit teilen wir grundsätzlich Teile der Zielsetzung, die die SPD in ihrem Antrag formuliert.
Wir teilen die Auffassung, dass bei allem notwendigen und zunehmenden wirtschaftlichen Wettbewerb – den wollen wir – die Spielräume der Regionen, der Kommunen, der kommunalen Unternehmen und der Wohlfahrtsverbände bei der Ausgestaltung, Finanzierung und Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge ausreichend groß bleiben, Herr Töns. Damit kann man sicherlich Konsens herstellen. Das richtet sich nicht ge
gen den europäischen Binnenmarkt. Wir wollen eine Balance finden zwischen dem europäischen Wettbewerbs-, Beihilfen- und Vergaberecht und dem berechtigten regionalen und kommunalen Gestaltungsanspruch.
Die Vielzahl der europäischen Politiken, die auf die Daseinsvorsorge einwirken, das wirklich nicht immer ganz einfache europäische Recht und die vielfach vorhandene Unklarheit über die weitere Entwicklung auf der europäischen Ebene führen – das ist zutreffend – hier und da zu Unsicherheit bei Regionen, Kommunen und Entscheidungsträgern. Hier gilt es in der Tat, mehr Klarheit zu schaffen.
Die Daseinsvorsorge in Europa hat viele Ausprägungen. Eine horizontale europäische Rahmenrichtlinie – Frau Löhrmann, Sie haben das in Ihrem Beitrag angesprochen –, wie sie die Fraktion der SPD fordert, wie sie – das ist von dem Kollegen der FDP zutreffend analysiert worden – auch schon mehrmals von dem Kollegen der SPD aus dem Europaparlament in früheren Jahren angesprochen worden ist – es ist kein Vergehen, das einfach zu übernehmen –, ist meiner Meinung nach nicht der richtige Weg. Ich will das auch begründen:
Für eine Rahmenrichtlinie besteht keine Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene. Mit dem Ruf nach einer Rahmenrichtlinie sollten der Europäischen Union keine Regelungskompetenzen zugestanden werden, die sie nicht besitzt. Das ist jedenfalls unsere Auffassung.
Zudem ist die Setzung von europaweiten Standards in der Daseinsvorsorge nicht notwendig und trägt nicht den kulturellen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten Rechnung.
Ferner sind die für eine solche Rahmenrichtlinie geforderten Kriterien zur Abgrenzung von Ausnahmetatbeständen, die nicht dem Wettbewerb unterfallen sollen, unpräzise und nicht justiziabel. Auch verstehe ich nicht, wie mit europaweit definierten Kriterien lokale Gestaltungsspielräume geschützt werden können. Ich finde, hier sind Sie in Ihren Formulierungen sehr unklar.
Nicht zuletzt möchte ich betonen, dass Ihre Ansicht eine sehr optimistische Vorstellung von Rechtssetzung impliziert. Wer garantiert uns eigentlich, dass im Gesetzgebungsprozess im Europäischen Parlament nicht Inhalte in eine solche Richtlinie hineingeschrieben werden, die beispielsweise unserem Konsens in NordrheinWestfalen völlig zuwiderlaufen?
Die Hoffnung darauf, Spielräume der Kommunen und Wohlfahrtsverbände auf diese Weise zu erhalten, halte ich – gelinde gesagt – für sehr trügerisch. Nein, meine Damen und Herren, erfolgversprechender ist es, auf die bestehenden Rechtsinstrumente zu setzen und in Gesprächen und Verhandlungen mit der Europäischen Kommission Lösungen zum Beispiel für mehr Rechtssicherheit zu suchen. Das betrifft die Beihilfe- und Vergabepolitik der Kommission oder ihre Haltung zu öffentlich-privaten Partnerschaften. Wir wollen auf diese Weise dafür sorgen, dass die lokale Reichweite, die Einbettung in die regionale und lokale Kulturarbeit, das politische Gestaltungserfordernis insbesondere auch vor dem Hintergrund sozialpolitischer Ziele, die Personenbezogenheit bei den sozialen Dienstleistungen und der teilweise nicht wirtschaftliche Charakter von Daseinsvorsorgeleistungen stärker beachtet werden.
Meine Damen und Herren, dass es auf diesem Wege durchaus möglich ist, gemeinsam mit der Kommission pragmatische Regelungen zu finden, um kommunale Handlungsspielräume oder auch regionale Spielräume und Spielräume für einzelne Länder und damit auch für Nordrhein-Westfalen in der Daseinsvorsorge zu erhalten, hat sich bereits erwiesen. Vielleicht können wir in der Diskussion im Hauptausschuss auf einzelne Beispiele verweisen.
Weitere Anstrengungen, meine Damen und Herren, sind aber angesichts neuer Entwicklungen, insbesondere im Vergaberecht, erforderlich. Die Landesregierung leistet einen Beitrag dazu und sucht weiterhin das Gespräch mit der Europäischen Kommission. Wir freuen uns auf die Debatte im Hauptausschuss und in den beteiligten Fachausschüssen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege Kuschke hatte die Landesregierung gebeten, über den Stand der Genehmigungsverfahren für die europäischen Programme des Landes in der Förderperiode 2007 bis 2013 zu berichten. Dieser Bitte komme ich natürlich gerne nach.
Für die Strukturfondsprogramme gibt es – das wissen Sie – ein einheitliches Genehmigungsverfahren. Nach Erhalt des Programmentwurfes stellt die Kommission zunächst die formale Zulässigkeit des Entwurfes fest. Dann beginnt die inhaltliche Prüfung. Diese soll maximal zwei Monate in Anspruch nehmen. In dieser Phase können Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf mit der Kommission vereinbart werden.
Ich höre, dass ich zwar gehört, aber nicht verstanden werde – oder umgekehrt. Ich versuche, mithilfe des Mikrofons etwas lauter zu reden.
Ich wiederhole: Nach Erhalt des Programmentwurfes stellt die Kommission zunächst die formale Zulässigkeit des Entwurfes fest. Dann beginnt die inhaltliche Prüfung. Diese soll maximal zwei Monate in Anspruch nehmen. In dieser Phase können Änderungen und Ergänzungen mit der Kommission vereinbart werden. Sobald der Kommission der überarbeitete Entwurf vorliegt, hat sie zwei weitere Monate Zeit, das Programm zu genehmigen. – Dies vorweggeschickt!
Nun zu den europäischen Programmen des Landes!
Zunächst zum Ziel-2-Programm für die Strukturförderung, das aus dem Europäischen Regional
fonds, dem sogenannten EFRE, finanziert wird: Hier gibt es sehr gute Nachrichten. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die europäische Kommissarin für Regionalpolitik, Frau Danuta Hübner, gestern, am 12. Juni, gemeinsam mit meiner Kollegin Frau Wirtschaftsministerin Christa Thoben auf der Ziel-2-Auftaktveranstaltung in Düsseldorf das neue Programm unterzeichnet hat. Damit können wir davon ausgehen, dass wir jetzt eine politische Einigung haben und auch schnell die offizielle Genehmigung erhalten werden. Es werden also bald alle formellen Voraussetzungen für den Start des neuen Programms vorliegen.
Ich möchte Sie aber auch über den Stand der übrigen europäischen Programme des Landes informieren. Alle Programme liegen derzeit der Europäischen Kommission zur Genehmigung vor. Das Ziel-2-Programm für die Beschäftigungsförderung, das aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert wird, wurde am 6. März 2007 bei der Kommission eingereicht. Schon am 15. März 2007 hat die Kommission – auch für das NRWProgramm im ESF-Bereich – die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt. Eine erste Stellungnahme wird jetzt erwartet. Mit einer Genehmigung dieses Programms rechnet das zuständige Haus bis Anfang November 2007.
Die Europäische Kommission prüft derzeit noch die beiden Programme für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Grenzraum zu den Niederlanden und Belgien. Eine Genehmigung erwarten wir ebenfalls im Herbst 2007.
Abschließend möchte ich noch auf das NRWProgramm Ländlicher Raum eingehen, das Teil der europäischen Agrarpolitik ist. Dieses Programm wurde im Oktober 2006 bei der Europäischen Kommission – nach den vorliegenden Unterlagen übrigens als erstes deutsches Programm überhaupt – eingereicht. Ein Fragenkatalog der Kommission wurde bereits abgearbeitet. Alle wichtigen Punkte sind schon mit der Kommission geklärt. Die meisten Maßnahmen konnten bereits zur Bewilligung freigegeben werden, da sie von der Europäischen Kommission als unkritisch angesehen werden. Voraussichtlich wird das Programm Mitte Juli genehmigt werden – nicht jedoch vor der nationalen Rahmenregelung, abgekürzt mit GAK: Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Damit wäre es unter den ersten genehmigten ELER-Programmen in Deutschland und in der Europäischen Union überhaupt.
Sie sehen, dass wir die neuen europäischen Programme des Landes auf einen guten Weg ge
bracht haben. Ich hoffe, dass wir sobald als möglich die formalen Genehmigungen aus Brüssel bekommen, damit wir in allen Bereichen mit den konkreten Förderungen beginnen können.
Ich würde das gerne machen, aber ich kenne auch die parlamentarischen Gepflogenheiten und würde mich daher freuen, wenn Herr Kuschke eine von diesen drei Fragen noch einmal konkret nennen würde. Dann könnte ich die anderen beiden Fragen bilateral beantworten, damit die Fragestunde in dem vorgegebenen Rahmen abgearbeitet werden kann.
Herr Kollege Kuschke, es ist so, dass die Umsetzung der Wettbewerbe nicht nur davon abhängig ist, ob das Programm in den letzten formalen Einzelheiten genehmigt worden ist. Soweit ich weiß, werden die Wettbewerbe wie angekündigt in den nächsten Tagen ins Internet gestellt und die erste Diskussion darüber beginnt.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir gerade bei den operationellen Programmen für den EFRE-Tatbestand die politische Einigung haben und dass weitere zehn Bundesländer noch immer auf die politische Einigung warten. Ich vermute, dass bestimmte Sachen erst dann möglich sind, wenn die anderen Bundesländer ihre Hausaufgaben wie Nordrhein-Westfalen gemacht haben.
Sie wissen aber auch, dass es eine n+2-Regelung gibt – das, was wir immer vorgetragen haben. Ich halte es für klug, dass es die n+2-Regelung gibt. Das heißt, dass die Mittel, die in 2007 genehmigt und eingestellt werden, bis 2009 verfügbar sind. An der Stelle hoffen wir, dass unsere Schnelligkeit und unser Fleiß belohnt werden und wir nicht den Nachteil ausbaden müssen, den die anderen Kolleginnen und Kollegen durch ihre etwas verspätete Abarbeitung verursacht haben.
Lieber Herr Abgeordneter Kuschke, ich habe keinen Zweifel, dass die Ankündigungen und Formulierungen des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers, von Güte und Substanz sind. Den Zusammenhang, den Sie mit den Kohlerückzugsgebieten in dieser harten, apodiktischen Form herstellen, würde ich so nicht wiederholen. Das entspricht auch nicht ganz der Formulierung, die Herr Rüttgers gewählt hat.
Auch wenn Sie sich ziemlich weit von der Ausgangsfrage, die der Kollege Kuschke gestellt hat, entfernt haben, will ich die Frage der Transparenz eindeutig beantworten: Wir sind der Auffassung, dass alle Subventionen bzw. europäischen Fördergelder, die fließen, nach der entsprechenden Zuteilung in den öffentlichen Medien, auch im Internet, transparent dargestellt werden müssen. Wir als Landesregierung haben uns dafür gerade im Bereich EFRE, aber auch auf anderen Gebieten stark gemacht. Sie wissen, dass es im Detail noch die eine oder andere Nachfrage gibt, die abzuarbeiten ist. Auch der Datenschutz muss gewährleistet werden. Das haben Sie in einem Antrag der SPD-Fraktion vor wenigen Monaten im Landtag selber abgewogen dargestellt. Wir halten daran fest, dass wir bei dieser Transparenz bleiben.
Auch dieses haben wir, ich glaube, in der letzten Plenardebatte diskutiert. Da hat die Landesregierung das Notwendige dazu gesagt. Es hat sich auch keine Veränderung dazu ergeben.
Herr Kollege Kuschke, die Wettbewerbe werden nach einem festen Verfahren, nach einem festen Kriterienkatalog ausgewiesen. Ich bin überzeugt, dass das so transparent ist, dass wir uns über diese neue Art und Weise freuen, wie wir europäische Strukturmittel zukünftig vergeben.
Ich bin überzeugt, dass insbesondere das Ruhrgebiet und die von Ihnen genannten Steinkohlerückzugsgebiete einen absolut fairen Anteil und fairen Anspruch in dem Wettbewerb geltend machen werden. Ich glaube, das Ruhrgebiet braucht sich da nicht zu verstecken.
Ich habe diese Frage, die eben identisch von der Kollegin gestellt worden ist, bereits beantwortet. Ich tue es aber gerne noch einmal. Wir haben die feste Absicht und werden dies in den Verordnungen auch durchsetzen – und zwar unter Berücksichtigung der konkreten Punkte, die auch anlässlich Ihres SPD-Antrags vor wenigen Monaten diskutiert worden sind und die noch offen sind, Beispiel Datenschutz –, dass die Empfänger der Fördergelder unter den entsprechenden Kautelen benannt werden und die Transparenz bei den europäischen Förderprogrammen, wie Sie das eben formuliert haben, hergestellt wird.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da haben Sie, lieber Herr Eumann, in den ganz großen Zettelkasten gegriffen. Phrasenkasten wäre das bessere Wort. Egal, zu welchem Thema, Sie haben immer solche Begrifflichkeiten in der Opposition. Egal, ob es um Rundfunk geht, egal, ob es um Kindergärten geht, egal, ob es um Haushalt geht, egal, ob es um irgendwelche anderen Politikthemen geht – Sie haben immer dieselben Begriffe: Sterbeglöckchen, Handstreich, schäbige Art und Weise, Politikverdruss, Engagement mit den Füßen treten, Koalition der Unbarmherzigkeit. Meine Güte! Haben Sie es nicht mal eine Nummer kleiner? Können Sie sich mit diesem Problem nicht einmal sachlich auseinandersetzen? Müssen Sie immer in diesen Phrasen- und Zettelkasten greifen?
Ich finde das nicht besonders zielführend.
Herr Eumann, dann lassen Sie uns ernsthaft über die Sache reden und diskutieren. Keiner der heute hier Anwesenden wird ernsthaft bestreiten, dass sich die Medienwelt seit der Einführung des Bürgerfunks dramatisch verändert hat.
Mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der heute zur Abstimmung vorliegt, soll der Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen auf eine neue Grundlage gestellt werden, welche dieser gewandelten Medienlandschaft Rechnung trägt. Auch in dieser Medienwelt, Herr Eumann, kann es nicht alles so bleiben, wie es ist, nur weil man sich daran gewöhnt hat weil man sich eingerichtet hat. Nein, es ist falsch. Wir müssen mitgehen, meine Damen und Herren. Das macht dieser Gesetzentwurf deutlich.
Wir leben – das haben Sie, wie ich finde, klug zitiert – in der Zeit des vielzitierten „Web 2.0“. Das ist keineswegs nur ein Modewort der Internetbranche, das Angebot nutzergenerierter Inhalte nimmt rasant zu. Damit stehen heute Kommunikationswege zur Verfügung, die die weltweite Verbreitung von Inhalten so kostengünstig wie niemals zuvor ermöglichen. Gut gemachte Angebote erreichen schnell hohe Zugriffszahlen. Die Nutzer schätzen besonders die Möglichkeit der zeitunabhängigen Nutzung.
Der Teilhabegedanke, der Partizipationsgedanke, der bei der Einführung des Bürgerfunks eine wesentliche Rolle gespielt hat, muss erhalten bleiben. Er bezieht sich angesichts dieser Entwicklung aber nicht allein auf den Verbreitungsweg lokaler Hörfunk.
Ich möchte im Zusammenhang reden. Das können wir am Ende machen.
Zentrale Anliegen des Gesetzentwurfes sind Qualitätsorientierung und Medienkompetenz, meine Damen und Herren. Die Umstellung auf ein Finanzierungssystem, dass sich an den Qualitätskriterien orientiert, fördert gut
gemachtes und ansprechendes Radio und sollte zu noch interessanteren Beiträgen im Bürgerfunk führen.
Niemand bestreitet übrigens, dass es heute eine Vielzahl wirklich hochwertiger Beiträge im Bürgerfunk gibt; das bestreitet auch die CDU/FDPKoalition im Landtag nicht. Die Qualitätsoffensive soll jedoch zu einer deutlichen Anhebung dieses Gesamtniveaus führen. Damit finde ich diesen Gesetzentwurf einen richtigen Weg, um für mehr Akzeptanz des Bürgerfunks zu sorgen.
Natürlich verursachen die vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen auch Kosten. Das neue Fördersystem soll es der LfM daher erlauben, Fördermittel flexibler als bisher für diese Zwecke einsetzen zu können. Mit dem Projekt „Radio in der Schule“ verbindet auch die Landesregierung die Hoffnung, der Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern einen kräftigen Schub zu geben.
Im Rahmen der neuen Fördersystematik sollen diese Projekte vorrangig behandelt werden, und mit der Veranstaltergemeinschaft können zusätzlich zu den üblichen Sendestunden für diese Schulprojekte besondere Sendezeiten vereinbart werden. Es wäre fair gewesen, meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie auch das hier deutlich angemerkt hätten.
Kein Zweifel: Die Medienwelt verändert sich rasant, und die Umstellungen für den Bürgerfunk sind erheblich. Deshalb gibt es Kritik, mit der man sich auseinandersetzen muss. Ein Gesetzentwurf, der eine Qualitätssteigerung im Bürgerfunk erreichen will, kann es zwangsläufig nicht jedem recht machen. Mit einem „Weiter wie bisher“ wird die Zukunftssicherung des Bürgerfunks nicht gelingen.
Dies gilt auch für die Verkürzung und die Verschiebung der Sendezeiten. Hierzu ist festzuhalten, dass bereits unter der geltenden Rechtslage – ich erinnere an eine entsprechende Debatte im Fachausschuss – in einer Vielzahl der Verbreitungsgebiete nicht länger als eine Stunde täglich Bürgerfunk gesendet wird. Auch der Sendebeginn liegt schon heute vielfach – auch darüber ist diskutiert worden – am späteren Abend. Das heißt, die gesetzlichen Änderungen führen also nicht immer zu einer tatsächlichen Änderung.
Sie haben schon häufig Prof. Volpers zitiert. Sie sollten ihn bitte komplett zitieren. Der in unserer Diskussion häufig zitierte Prof. Volpers äußerte sich auch in der Anhörung zum Landesmedienge
setz. Dort sagte er: Die Sendezeitverschiebung könnte sich sogar als Chance für den Bürgerfunk darstellen, wenn die Bürgerfunker auf ihrem Sendeplatz ihr eigenes Programm gestalten können.
Dem steht der Gesetzentwurf ausdrücklich nicht im Wege. Auch mit der Kürzung der Sendezeit werde man leben können, so der Sachverständige.
Dessen ungeachtet haben die Regierungsfraktionen mit ihrem Änderungsantrag wesentliche Änderungen aus der umfassenden Anhörung im Hauptausschuss aufgenommen. Zum einen wurden die Übergangsvorschriften eingebaut, welche die Auswirkungen der Systemumstellung deutlich abfedern. Zum anderen wird die LfM genügend Zeit zum Erlass der erforderlichen Satzungen und zum Aufbau der entsprechenden Strukturen haben, und die Förderung der Bürgerfunkbeiträge soll dementsprechend bis zum Ende des Jahres auf der Grundlage der geltenden Fördersatzung fortgesetzt werden.
Auch bedarf es eines gewissen Zeitraums, bis die Qualifizierungsangebote entwickelt sind und in der Praxis tatsächlich greifen. Daher kann die LfM in Ausnahmefällen sogar bis Mitte 2008 auf das Vorliegen der Qualifikationsvoraussetzungen verzichten. Aber danach müssen diese Bereiche wirklich einen höheren qualitativen Anspruch erfüllen.
Ferner wird bei der Verpflichtung zum Gebrauch der deutschen Sprache klargestellt, dass etwa die Entflechtung fremdsprachiger Zitate oder die Gestaltung zweisprachiger Beiträge zulässig ist, solange die Verständlichkeit für deutschsprachige Zuhörer gewährleistet ist.
Die Landesregierung hält es abschließend für sinnvoll, dass die Bürgerfunkbeiträge von einem Großteil von der Bevölkerung verstanden werden können, was bei rein fremdsprachlichen Beiträgen nicht gewährleistet ist. Daneben ist die Regelung auch im Hinblick auf die Kontrollausübung durch die Veranstaltergemeinschaften erforderlich.
Herr Eumann hat noch Redezeit und somit die Möglichkeit, noch etwas dazu zu sagen. Ich würde dann erwidern. Das ist wohl das elegantere Verfahren.
Ich möchte für die Landesregierung noch einmal deutlich machen, dass wir das, was hier vorgetragen wurde, begrüßen. Die von mir dargestellten Justierungen am Gesetzentwurf bekräftigen die Notwendigkeit der Systemumstellung. Ich sage deutlich: Wenn sich Lokalfunk oder Bürgerfunk nicht den Veränderungen von morgen stellt und wenn wir es nicht schaffen, einen wirklichen Qualitätsanspruch als Strukturprinzip in diesem Gesetzentwurf durchzusetzen, werden wir in Zukunft ganz andere Fragen zu beantworten haben.
Dieser Gesetzentwurf bedeutet also nichts anderes als mehr Qualität für den entsprechenden Rundfunk in Nordrhein-Westfalen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass wir für den fortschreitenden europäischen Integrationsprozess die Rolle der Jugend in Europa von entscheidender Bedeutung sehen.
Die im Antrag der Koalitionsfraktionen „Europa für junge Menschen erfahrbar machen – die europäische Jugend von Europa stärker begeistern“ bei
spielhaft genannten Punkte, spiegeln einerseits unsere Ausführungen und Aufforderungen wider, die wir in den letzten Wochen und Monaten ausgetauscht haben. Andererseits, meine Damen und Herren, werden aber auch die Bedürfnisse und die Erwartungen von jungen Menschen selbst sehr aufschlussreich beschrieben. Dieser Herausforderung stellen wir uns vor allem mit den europabezogenen Bildungselementen in Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen.
Frau Löhrmann, was Sie zum Schluss in drei, vier Punkten vorgetragen haben, können wir im Ausschuss gerne noch einmal vertiefen. Sie wissen sehr gut, dass wir in den letzten Wochen sehr viel weitergekommen sind, als Sie das eben in Ihrem Beitrag formuliert haben.
Ausdrücklich unterstützen wir die jugendpolitischen Aktivitäten der Europäischen Union und die Entschließungen zu den Themen Bildung, lebenslanges Lernen, Mobilität, Beschäftigung, soziale Integration und vor allen Dingen auch Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Konkret gibt es in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Angebote und Maßnahmen, die den Mehrwert Europas für junge Menschen erfahrbar machen sollen.
Neben meinem eigenen Haus sind es vor allen Dingen – ich finde, sehr erfolgreich – das MGFFI, MSW und das MIWFT, die sich in diesen Prozess einbringen. Dies geschieht unter anderem mit Beteiligungsprojekten und -strukturen für Kinder und Jugendliche wie dem strukturierten Dialog, dem – neben der Methode der offenen Kollidierung – neuen Instrument innerhalb der europäischen Jugendpolitik.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Begegnung zwischen jungen Menschen. So geht NordrheinWestfalen mit etwa 2.500 Schulpartnerschaften zwischen Schulen in NRW und dem europäischen Ausland weit über den Rahmen der europäischen Programme hinaus. Ich finde, das sollten wir an dieser Stelle auch noch einmal deutlich machen und nicht unter Wert verkaufen, was die vielen engagierten Schülerinnen und Schüler zu Wege bringen.
Wichtig ist auch, mit den Partnern aus der Schule und aus der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung über die Weiterentwicklung der europapolitischen Bildung zu sprechen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Unterstützung junger Menschen, die ihre praktischen Europaerfahrungen in die europapolitische Debatte einbringen können und sollen.
Sie, meine Damen und Herren, haben eben auch kritisiert, dass es eine Zurückhaltung zu den organisierten Jugendwerken gebe. Die ist nun einmal vorhanden. Wenn wir die Bedenken der Jugendorganisationen zu organisierten Jugendwerken nicht ernst nehmen, dann können wir das auch nicht von oben drüberstülpen. Es muss mit Leben gefüllt werden. Das hat nichts damit zu tun, dass wir dem Gedanken von niederländischem oder nordrhein-westfälischem Jugendaustausch oder Jugendarbeit nicht nahe genug stehen, sondern es hat damit etwas zu tun, dass mittlerweile andere Institutionsmöglichkeiten vorhanden sind und wir über Jugendzusammenarbeit heute anders reden, als das noch vor wenigen Jahren oder Jahrzehnten der Fall war.
Als effektiv ist es erachtet worden, dass wir anlässlich des Europaprojekttages im Januar 2007 für Tagesseminare für Lehrerinnen und Lehrer gesorgt haben. Das ist wichtig. Es ist richtig, Frau Löhrmann, dass die Schulministerin dafür zuständig ist. Aber ich glaube, dass sich auch der Hauptausschuss und diejenigen, die sich europapolitisch engagieren, damit beschäftigen können. Das ist im Zusammenhang zu sehen.
Daraus entstand auch – ich finde, dass ist nicht zu kritisieren – die allen Lehrkräften in NordrheinWestfalen zugänglich gemachte Handreichung „Erlebnisraum Europa“. Darin finden sich Methoden, Inhalte und Materialien, die zum Einsatz im Unterricht bestimmt sind. Es ist ganz klug, dass die Schulministerin das so gemacht hat.
Nicht nur die Schülerinnen und Schüler sind ein Thema. Ein anderer Ansatz ist die Ausbildung junger Erwachsener zu Europaprofis, den Juniorenteams NRWs. Diese jungen Menschen bringen Schulen, anderen Bildungseinrichtungen und Jugendorganisationen den Prozess der europäischen Integration und die Auswirkungen auf unsere Lebenswelt näher.
Schließlich will ich nur erwähnen, dass wir die Schulen mit unserem Konzept der Europaschulen für das Thema Europa sensibler machen müssen. In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung die Zahl der Europaschulen deutlich erhöhen. Sie wissen auch, dass wir bisher kein klares Anforderungsprofil an eine Europaschule gehabt haben. Das wollen wir durch ein Zertifizierungsverfahren ändern, das die Landesregierung am 8. Mai 2007 auf den Weg gebracht hat.
Herr Töns, es ist nicht alles schlecht. Deshalb will ich abschließend in diesem Zusammenhang auch die von uns anlässlich der deutschen Ratspräsi
dentschaft online gestellte Internetseite noch einmal ansprechen. Ich glaube, es ist klug, dass wir solch ein Internetangebot – übrigens als einziges Bundesland – auf den Weg gebracht haben. Ich habe keinen Zweifel daran, dass das von allen vier Fraktionen getragen wird.
Man fragt sich immer: Ist es richtig, dass wir ein zusätzliches Internetangebot für junge Menschen auf den Weg bringen? – Wenn 250.000 junge Leute mehr als acht Minuten – die Millionen Klicks, die man schnell zusammen hat, einmal außen vorgelassen – auf diesen Internetseiten, die meiner Meinung nach jugendgerecht sind, verbringen, dann sollten wir diesen Weg der neuen Medien und der Ansprache der Jugendlichen gemeinsam gehen.
Ich freue mich auf die Debatte im Hauptausschuss und bedanke mich für die Beratung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin dankbar dafür, dass wir über dieses Thema sprechen können. Ich habe jedoch den Eindruck, dass der Antrag bewusst oder unbewusst etwas anders verstanden wird,
als er eigentlich gemeint ist. – Das möchte ich abweichend von meinem Manuskript voranstellen.
Ich glaube, dass es klug ist, die Erinnerung auch in den eigenen, wenn ich das so sagen darf, Erlebnisräumen, in der eigenen Familie wach zu halten. Ich kann das aus meinem eigenen Erleben sagen. Meine Mutter kommt aus Oberschlesien. Ich kenne jede Menge Leute aus dem Raum, die aus dieser Generation kommen und die Bestimmtes erlebt haben. Das Klügste ist nicht, über aktuelle Fälle bei Flucht und Vertreibung zu sprechen oder Zeitungsartikel bzw. Fernsehsendungen zu machen, sondern das Klügste ist, die Erinnerungen der noch lebenden Zeitzeugen in einer entsprechenden Form wach zu halten.
Es ist wichtig, dass wir das Thema Flucht und Vertreibung in den historischen und aktuellen Bezügen an unseren Einrichtungen hinreichend vermitteln. Das ist meiner Meinung nach der Kern der Auseinandersetzung, die wir eigentlich führen sollten. Ich bin davon überzeugt, dass wir – ich kann Ihnen das nur aus privaten Gründen sagen – diesbezüglich erheblichen Nachholbedarf haben.
Als mich meine Kinder gefragt haben: „Wo kommt denn eigentlich die Oma genau her?“, habe ich versucht, ihnen unter Zuhilfenahme alter Geschichtsbücher eine Antwort zu geben. Ich hatte damals noch einen dtv-Atlas zur Geschichte – ich weiß nicht, ob Sie den noch kennen –, und wollte ihnen mithilfe von historisch gesicherten Quellen und nicht am Kaffeetisch antworten. Das ist schwierig. Ich behaupte, es ist fast unmöglich, diesem Thema einen angemessenen Stellenwert einzuräumen.
Insofern ist es wichtig – auch die Redner von SPD und Grünen haben dies betont –, den Zusammenhang wach zu halten. Dies gelingt am besten, wenn man in der eigenen Familie darauf hinweist, wie es den Flüchtlingen und Vertriebenen ergangenen ist. Dann ist auch ein gewisser Hochmut, der manchmal schnoddrig geäußert wird, schnell beseitigt.
Wir haben in dem Europa – das sage ich als Europaminister –, das zusammenwächst, viele Chancen, die jungen Menschen für die Geschichte unseres Kontinents zu interessieren. Wir wollen sie an dieser Stelle neugierig machen und begeistern. Das geht nur, wenn sie selbst Menschen begegnen, die dies erlebt haben, und die Begeisterung wiederum kann nur geweckt werden, wenn sie jemandem begegnen, den sie sehen, tasten, fühlen und hören können.
Bei diesem Antrag geht es darum, wie wir die Erlebniswelt erhalten können, und auch um das Ziel,
die Lehrbücher und die Lehrerhandreichungen zu diesem Thema perfekt zu gestalten.
Jetzt rede ich gegen den breiten Rücken des Arbeitsministers, aber ich wollte Sie trotzdem noch einmal ansprechen.
Ja, im Moment waren die Grünen komplett aus meiner Sicht verschwunden, Herr Remmel. Das ist völlig richtig.
Herr Jäger, ich werde das einmal überprüfen. Ich denke sehr wohl, dass wir darüber mal diskutieren können.
Ich möchte zum Kern des Anliegens zurückkommen. Ich würde mich freuen, wenn dieses Anliegen der Fraktionen von FDP und CDU so behandelt werden könnte, dass wir zu einem Konsens hinsichtlich der Behandlung des Themas Flucht und Vertreibung in unseren Schulbüchern kämen und wenn wir diesen Schritt gemeinsam angehen könnten. Es wäre ein wirklich ehrenwerter Schritt, den andere Bundesländer schon geschafft haben. Nordrhein-Westfalen kann dazu einen wirklich prominenten Beitrag leisten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Es geht um die Details der Erweiterung der Rundfunkgebührenbefreiung. Wie Sie wissen – das ist auch kurz angesprochen worden –, ist zurzeit vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anhängig. Dazu hat am 2. Mai 2007 eine mündliche Verhandlung stattgefunden. Dieses Urteil dürfte grundlegende Ausführungen zu Fragen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks enthalten. Ich glaube, es ist klug, dieses Urteil erst einmal abzuwarten. Wir halten deswegen die Befassung mit diesem Antrag in dieser Form nicht für zielführend.
Ich will das noch einmal deutlich machen: Eine Ausdehnung der Rundfunkgebührenbefreiung ist nur möglich, meine Damen und Herren, wenn die bestehenden Rundfunkänderungsstaatsverträge von allen Landesregierungen und allen Parlamenten geändert werden. Die Positionen der 16 Landesregierungen, Ergänzungen zu Befreiungstatbeständen und Änderungen zu Härtefallregelungen im Rundfunkstaatsvertrag festzuschreiben, sind derzeit sehr, sehr unterschiedlich.
Zweitens gilt grundsätzlich: Eine Befreiung von Rundfunkgebühren ohne Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse würde – das muss man wissen – einen Bruch der bisherigen Systematik der Rundfunkgebührenbefreiung darstellen, meine Damen und Herren.
Drittens kommt hinzu, dass das derzeitige Gebührensystem insgesamt auf dem Prüfstand steht. Nachdem sich im vergangenen Jahr die Proteste – etwa bei der Diskussion gegen die Gebührenpflicht von Internet-PCs – gehäuft haben, gaben die Ministerpräsidenten bei der Rundfunkkommission der Länder in Auftrag, auch einmal alternative Finanzierungskonzepte zu der derzeitig gerätebezogenen Gebühr zu erarbeiten. Auch dieser Umstand,
meine Damen und Herren, sollte Berücksichtigung finden.
Zudem ist die Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig und das Urteil im Sommer abzuwarten.
Aus den genannten Gründen macht eine isolierte Betrachtung, lieber Kollege Kuschke, lieber Kollege Keymis, der im Antrag aufgeworfenen Änderungsvorschläge – ich betone das – zum jetzigen Zeitpunkt nach unserer Auffassung keinen Sinn. Auch wenn wir den Antrag, so wie ich das erwarte, heute nicht mit Mehrheit bescheiden können, nimmt die Landesregierung – das versprechen wir – das Anliegen auf und wird es gegebenenfalls zu entsprechender Zeit auch mit dem Parlament, wenn Sie das möchten, gerne wieder diskutieren und auch vernünftig und zielführend vorantreiben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will einen Punkt klarstellen, der nicht richtig ist. Wenn hier von zwei Rednern der Oppositionsfraktionen dargelegt wird, dass dieser Antrag Punkt für Punkt und Satz für Satz die Unterstützung aus der Staatskanzlei habe, so muss ich sagen, dass das nicht zutreffend ist. Sie werden uns nicht gegeneinander ausspielen. Das ist nicht zutreffend. Der Antrag hat nur die Arbeitsebene erreicht. Die politische Ebene hat sich mit diesem Antrag im Vorfeld nicht auseinandergesetzt.
Ich will das deutlich machen. Wenn Sie hier in einer öffentlichen Sitzung den Eindruck erwecken, ein Antrag von SPD und Grünen würde die Zustimmung der Landesregierung bekommen, aber nicht die Zustimmung der Koalitionsfraktionen CDU und FDP, ist das schlicht falsch und unwahr. Das ist die Wahrheit.
Zum Zweiten habe ich den Eindruck: Es geht Ihnen nicht um die Sache!
Ich will das auch begründen: mit der Wortmeldung der Kollegen der SPD-Fraktion und mit meinem Angebot. Die Landesregierung hat Ihnen das Angebot gemacht, das Anliegen zu prüfen und mitzunehmen, unabhängig davon, wie heute der Landtag entscheidet. Sie sind teilweise auf dieses Angebot eingegangen und teilweise nicht.
Herr Kuschke hat eben vorgetragen, wenn der Antrag heute nicht die Mehrheit findet, wird er den Antrag wiederholen, wenn das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gesprochen hat. Das finde ich richtig; das ist zielführend.
Den Zinnober mit der namentlichen Abstimmung verstehe ich nicht. Sie wollen eine namentliche Abstimmung, um etwas zu inszenieren und nicht um der Sache willen! Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren.
Nichtsdestotrotz bleibt es dabei, dass wir das Anliegen teilweise richtig finden, aber nicht das gesamte, Herr Kuschke. Ich habe auch vorgetragen, dass eine Befreiung von Rundfunkgebühren ohne Prüfung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen, was dieser Antrag insinuiert, einen Bruch der bisherigen Systematik der Rundfunkgebührenbefreiung darstellen wird. Ich habe Ihnen schon mit auf den Weg gegeben, dass man eigentlich überlegen muss, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, die bei der Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Rolle spielen. Dazu gehört etwa, inwieweit demnächst mit Änderungen bei Fernsehen, Internet und Handy – ich habe sogar das aktuelle Diskussionsbeispiel des PCs mit angeführt – zu rechnen ist.
Das heißt, wir sind in der Sache nicht in hundertprozentiger Übereinstimmung, sondern wir sagen: Einen Teil dieses Antrags – das Anliegen, was darunter erkennbar ist – nehmen wir gerne mit und prüfen das. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Wenn Sie jetzt, weil Sie eine soziale Frage daraus machen wollen, den gesamten Antrag zur Abstimmung stellen und damit auch alle Details, die Sie in diesem Antrag nach meiner Auffassung sachlich falsch darstellen, zwingen Sie uns – ich kann als Landesregierung nur eine Empfehlung abgeben, das ist richtig –, diesen Antrag, so wie er ist, abzulehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Teil, der in der Analyse steht, ist aus unserer, nicht nur aus meiner Sicht nicht viel hinzuzufügen. Es ist völlig richtig, dass die europäische Ebene für die kommunale Seite immer wichtiger wird. Es ist unbestritten, dass immer mehr Richtlinien und Verordnungen, die aus Brüssel kommen, einen unmittelbaren Eindruck auch bei der kommunalen Familie hinterlassen. Aber wenn die Befunde grundsätzlich richtig sind, dann kann von einer Nichtberücksichtigung, wie es dieser Antrag suggeriert, nun wirklich nicht die Rede sein.
Kommunale Interessen finden auf vielfältigem Weg Eingang in die europäische Willensbildung, zum Beispiel über die kommunalen Netzwerke, über die kommunalen Spitzenverbände oder über die Kollegen Europaabgeordneten – die sollen an dieser Stelle nicht vergessen werden – und nicht zuletzt über die Vertretung der Belange der Kommunen, was eine Aufgabe der Länder ist. Ich glaube, dass wir das in den letzten Monaten sehr gut in den Griff bekommen haben.
Dass die Kommunen flächendeckend mit Europa überfordert sind, wie Sie es in Ihrer Rede formuliert haben, stimmt so nicht. Diese Pauschalität ist völlig fehl am Platze. Die Kommunen sind inzwischen deutlich besser, ich würde sagen: sogar teilweise hervorragend aufgestellt, mit qualifiziertem Personal bestückt und europaweit vernetzt. Das sollte man an dieser Stelle ganz deutlich sagen. Ich finde es unangemessen, das so pauschal zu behaupten.
Richtig ist, dass es weiße Flecken gibt sowohl in der kommunalen Landschaft als auch bei spezifischen Herausforderungen. Wer aber behauptet, die Kommunen in diesem Land würden sich immer noch mit Europa schwertun, wie Sie es dauernd tun, der tut den vielen engagierten und qualifizierten Verantwortlichen Unrecht. Sie sollten die
positive Entwicklung auch seitens der Sozialdemokraten wahrnehmen.
Ich finde es nicht sehr toll, wenn ich das so sagen darf, einfach einen Antrag immer nur abzuschreiben und im Jahresrhythmus vorzulegen, wenn er parlamentarisch bereits abgearbeitet ist. Sie haben in diesem Hause keine Mehrheit für Ihr Anliegen. Das dann wieder und wieder zu bringen, finde ich parlamentarisch nicht besonders sinnvoll. Ich als Teil der Landesregierung kann mich mit diesem Antrag erst dann auseinandersetzen und werde das auch tun, wenn er die Mehrheit in diesem Hause findet. Das tue ich gerne. Aber Sie sollten auch konstatieren, dass Sie mit diesem Anliegen eines sogenannten Masterplanes hier keine Mehrheit haben.
Ich halte die Begrifflichkeit und auch das, was Sie beabsichtigen, für eine völlig verkehrte Sichtweise. Einen solchen Masterplan wird es mit mir nicht geben; denn aus Ihrer undifferenzierten und lückenhaften Analyse des Status quo folgt, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung die Kommunen praktisch mit einem Masterplan beglücken soll und dass etwas von der kommunalen Selbstverwaltung, was vernünftig und gewachsen ist, abschmilzt. Ich halte das für falsch.
Was die Betroffenheit der Kommunen durch die Umsetzung und den Vollzug von EU-Recht anbelangt, haben wir übrigens klare Zeichen gesetzt. Wir haben mehr als einmal darüber berichtet. Wir wollen, dass Vorgaben aus Brüssel nur 1:1 umgesetzt werden. Das ist ein wichtiger Beitrag. In dem Moment, in dem Sie mehr als 1:1 machen – das haben Sie zwischen den Jahren 1995 und 2005 zu Genüge getan –, haben die Kommunen Probleme, diese Feinheiten in der kommunalen Familie abzuarbeiten.
Nein, ich möchte im Zusammenhang vortragen.
Meine Damen und Herren, ich möchte darüber hinaus darauf hinweisen, dass wir das mit der Better-Regulation-Initiative, die wir als Landesregierung durchführen – wir führen das als einziges Bundesland, übrigens auch mit dem Kommissar Verheugen durch, der auch in der Sozialdemokratie in Nordrhein-Westfalen kein Unbekannter ist –,
nicht nur als ständige Aufgabe machen werden, sondern mit den entsprechenden Symposien, die bereits stattgefunden haben und im Juli dieses Jahres stattfinden werden, werden wir einen ständigen Punkt setzen, wo wir mit Entbürokratisierung einen Schritt nach vorne gehen können.
Ich möchte mich mit Ihren parteipolitischen Anmerkungen, die Sie in Bezug auf die Landesvertretung in Brüssel gemacht haben – das scheint des Pudels Kern Ihres Störpotenzials zu sein –, nicht lange aufhalten. Dazu hat der eine oder andere hier im Raum das Passende gesagt. Ich finde es ungerecht, die wirklich gute Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, die sich im Übrigen deutlich verbessert hat – ich bleibe auch dabei, dass sie das gut machen –, schlechtzureden. Ich finde es falsch, weil viele Kollegen, die in Brüssel arbeiten, sehr gut zusammenarbeiten; die haben übrigens auch schon unter Rot-Grün gearbeitet. Das möchte ich an der Stelle doch einmal deutlich machen.
Kollege Becker hat einen wichtigen Punkt angesprochen – das gebe ich gerne zu –, der das einzig Neue an diesem Antrag ist, worauf auch die Kollegin Thoben gleich noch zu sprechen kommen wird. Damit werden wir uns auch noch beim folgenden Tagesordnungspunkt beschäftigen. Ich möchte dem an dieser Stelle nicht vorgreifen.
Ich glaube, dass wir sehr gut aufgestellt sind und dass auch die Initiativen mit Kommunen über die EU-Förderprogramme greifen. Wir haben darüber informiert, dass wir die Landesbank neu eingebunden haben, dass wir eine neue Belebung der Netzwerke geschaffen haben und dass wir, wie ich finde, mit der kompletten Landesregierung ein hervorragender Ansprechpartner für die Kommunen bei jeder Frage sind. Es ist nicht nur der Europaminister allein gefordert, sondern auch die Wirtschaftsministerin. Dabei geht es sehr viel um Umweltschutz und innere Verwaltung. Sie sollten fair sein und anerkennen, dass sich die Landesregierung und alle Behörden darum bemühen, die Kommunen stärker einzubinden. Das gelingt uns auch. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Innerhalb eines halben Jahres befassen wir uns jetzt zum zweiten Mal mit der Aufteilung der Regierungsfunktion des Bundes auf Bonn und Berlin, weil – gestatten Sie mir diese Wertung – in der Öffentlichkeit entgegen wirklich aller Vernunft immer wieder infrage gestellt wird, was sich in über 15 Jahren mehr als bewährt hat. Ich finde, solches Verhalten ist gegenüber Bonn, seinem Umland und Nordrhein-Westfalen nicht zu antworten, meine Damen und Herren.
Der Deutsche Bundestag hat am 20. Juni 1991 beschlossen, seinen Sitz von Bonn nach Berlin zu verlegen. Er hat sich dabei auch von der Erwartung leiten lassen, dass der Kernbereich der Regierungsfunktionen in Berlin angesiedelt wird und – und! – eine faire Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn gewährleistet wird.
Wir haben das mit einem Beschluss 1994 konkretisiert und umgesetzt. Der Bund hat mit dem Berlin/Bonn-Gesetz seine Verantwortung für die Stadt und die Region Bonn anerkannt, deren Entwicklung er seit 1949 maßgeblich geprägt hatte.
Meine Damen und Herren, in einem bemerkenswerten Wachstum von Bevölkerung und Arbeits
platzzahl spiegelt sich in der Tat wider, dass Bonn, die Region und Nordrhein-Westfalen diesen Umzug, den es teilweise schon gegeben hat, ganz vernünftig bewerkstelligt haben. Das ist eigentlich erst recht ein Grund, seine Zusagen einzuhalten, und kein Grund, diejenigen zu bestrafen, die sich angestrengt haben. Da werden ansonsten völlig falsche Anreize gesetzt.
Die Landesregierung hat zugesagt, die Entwicklung der Region weiter zu fördern und zu unterstützen. Dabei haben wir darauf zu achten, dass das Berlin/Bonn-Gesetz nach Geist und Buchstaben eingehalten und Bonn als Standort für die internationale Zusammenarbeit und den internationalen Dialog weiter ausgebaut wird.
Wir bekennen uns zu den Festlegungen. In diesem Bekenntnis fühlt sich die Landesregierung auch durch die Beschlüsse zur Föderalismusreform gestützt und gestärkt.
Herr Dr. Papke, Sie haben eben angesprochen, welche Möglichkeiten wir haben. Ich will es noch einmal deutlich machen: Sowohl in der Begründung zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes als auch in der Begleitentschließung zu dem Gesamtpaket Föderalismusreform wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Regelung des Berlin/BonnGesetzes durch die Neufassung von Art. 22 des Grundgesetzes zur Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland unberührt bleibt. Das ist gerade einmal ein paar Monate her. Dieser Beschluss ist mit Zweidrittelmehrheit gefasst worden – sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag. Ich glaube, dass wir das denjenigen in Erinnerung bringen müssen, die solche eindeutigen Beschlüsse bereits wenige Monate später wieder öffentlich infrage stellen, meine Damen und Herren.
Von den Vorrednern, zum Beispiel von Frau von Boeselager, sind viele wichtige Punkte angesprochen worden, auch die Frage des UNOStandortes. Wir setzen hier auf die Rückendeckung der Bundesregierung.
Wenngleich der Haushaltsausschuss des Bundestages derzeit durch das Bundesinnenministerium und das Bundesfinanzministerium die Vor- und Nachteile eines kompletten Umzuges auch finanziell noch prüfen lässt, will ich an dieser Stelle schon einmal unterstreichen, dass allein die 5 Milliarden € plus x, die hier in Rede stehen, ein Hemmschuh sein sollten.
An dieser Stelle möchte ich aber auch noch einmal daran erinnern: Meine Damen und Herren,
wäre es nach den finanziellen bzw. wirtschaftlichen Erwägungen bei dem entsprechenden Beschluss aus dem Jahre 1994 gegangen, dann wäre Bonn selbstverständlich Regierungssitz und Sitz des Parlamentes geblieben. Daran erinnere ich alle diejenigen, die an diesen Grundfesten rütteln wollen und die durch die Arbeitsteilung entstehenden Kosten in Höhe von rund 10 Millionen € gegen diesen großen Kostenblock rechnen wollen.
Meine Damen und Herren, ich froh darüber, dass sich zum Beispiel auch der Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bundestages im „General-Anzeiger“ erst vorgestern dazu deutlich geäußert hat, und ich bin froh darüber, dass wir an dieser Stelle deutlich machen können: NordrheinWestfalen steht zusammen – fraktionsübergreifend, parteiübergreifend. Düsseldorf und die anderen Regionen stehen zum entsprechenden Gesetz. Wir stehen zu der wirklichen Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Lieber Herr Keymis, ich will bei Ihnen anfangen, weil Sie mit einer, wie ich finde, etwas dreisten Unterstellung aufgehört haben, ohne abzuwarten. Die Landesregierung kann nur schlecht kommentieren, was aus der Mitte der Fraktionen kommt. Ich finde, das ist kein vernünftiger parlamentarischer Stil, meine Damen und Herren.
Ich will mit Ihrem Entschließungsantrag beginnen. Wenn das alles so hervorragend war, wie Sie formuliert haben, und wenn Sie sagen, man sollte bloß nichts ändern, verstehe ich Ihren Entschließungsantrag nicht. Darin steht – das haben Sie eben vorgetragen –:
„Der ‚Tag der Medienkompetenz’ wird bei seiner entsprechenden Weiterentwicklung im November 2007 durchgeführt …“
Sie sprechen von Weiterentwicklung. Das heißt: Sie sind mit dem Tag der Medienkompetenz, wie er stattfindet, auch nicht zufrieden, sonst hätten Sie es nicht so formuliert. Sagen Sie doch, wenn
Sie unzufrieden sind, und eiern Sie hier nicht so herum, wie Sie es gerade getan haben!
Ich finde es ärgerlich, Herr Kuschke und Herr Keymis, dass Sie diesen Antrag in Bausch und Bogen ablehnen. Wenn Sie ein Problem haben, wenn der Landtag und der Ministerpräsident oder die Landesregierung etwas gemeinsam machen, verstehe ich den ersten Punkt des Beschlusses Ihrer Entschließung nicht.
Dort steht: Der Tag der Medienkompetenz wird weiterentwickelt und dann gemeinsam vom Landtag, dem Ministerpräsidenten und der Landesregierung präsentiert. – Wieso also haben Sie bei der Formulierung im Antrag der Koalitionsparteien das Problem der fehlenden Gewaltenteilung? Das ist wirklich Unfug, Herr Keymis; das wissen Sie ganz genau.