Ulla Groskurt
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Last Statements
Danke, Herr Präsident. Frau Ministerin, Sie haben zu etlichen Fragen immer wieder auf die Berichtspflicht der Kommunen und darauf verwiesen, dass die Berichte ab April 2008 vorliegen sollen. Es ist zwar für mich unvorstellbar, dass Sie im April 2008 noch die Landesregierung stellen,
aber trotzdem meine Frage.
Sie haben gesagt, auf der Grundlage dieser Berichte werde dann diskutiert. Wo ist denn da für Sie die Schmerzgrenze? Ab wann wären Sie bereit - das ist ja vielleicht für die Öffentlichkeit interessant -, Gleichstellungsbeauftragte wieder verpflichtend einzuführen? Liegt die Schmerzgrenze bei 55, wie sie jetzt besteht, oder wo liegt sie bei Ihnen? Es wäre interessant, das zu wissen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD-Fraktion fordert mit ihrem Antrag, die Niedersächsische Bauordnung zu ergänzen. In die Ergänzung soll der verpflichtende Einbau von Rauchmeldern in privaten Wohnungen aufgenommen werden. Die Verpflichtung soll zum 31. Dezember 2010 wirksam werden.
Dieser Antrag wäre nicht nötig gewesen, wenn die Regierungsfraktionen bei der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung den Argumenten der SPD-Fraktion gefolgt wären. Dass die Regierungsfraktionen nicht gerne zugeben, dass die Opposition recht hat, kann ich verstehen. Dass sie aber den Fachleuten, die in der Anhörung mit ihrem Sachverstand den verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern gefordert haben, nicht folgen, ist nicht zu verstehen. Bei der Anhörung im Ausschuss wurde vom Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes eindringlich darauf hingewiesen, dass bei der Frühwarnung Rauchmelder eine ganz besondere Rolle spielen. Der Landesfeuerwehrverband hat eine Resolution verabschiedet, um eine gesetzliche Vorschrift für die Installation von Rauchmeldern zu erwirken - null Reaktion der Regierungsfraktionen!
Die Feuerwehr ist bei ihrem Einsatz oft Zeuge von Tragödien, die hätten verhindert werden können. Rauch kann niemand hören. Deshalb ist es lebensnotwendig, rechtzeitig durch einen Rauchmelder geweckt zu werden. Feuer entsteht meistens nachts. In Wohnhäusern - in Städten oft in Mehrfamilienhäusern - entstehen Brände zu 80 % im Keller, in dem unterschiedlichstes Material gelagert wird, z. B. Autoreifen. Wenn sie brennen, dann entwickelt sich sehr dicker, schwarzer, giftiger Qualm: Drei Atemzüge führen zur Bewusstlosigkeit, zehn Atemzüge zum Tod.
- Ich finde, wenn man über den Tod spricht, sind solche albernen Zwischenrufe unpassend.
Eine Aussage des Landesfeuerwehrverbandes hat mich tief betroffen gemacht. Es wurde ausgeführt, dass es im Testgebiet in Ostfriesland durch die Anbringung von Rauchmeldern zu 50 % weniger Brandtoten gekommen ist. Die Worte des Vertreters des Feuerwehrverbandes dazu waren noch eindeutiger. Er sagte: Mir ist jeder Brandtote weniger wichtiger als alles andere auf der Welt, auch wenn die Anzahl der Brandtoten nicht um volle 50 % sinkt.
Dass Feuerwehrmänner und -frauen ab und zu einen warmen, lobenden Händedruck für ihren aufopfernden Einsatz bekommen, ist bei Weitem nicht genug. Wir könnten ihnen ihr Leben und ihre Arbeit leichter machen, indem eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchmelden aufgenommen wird. Denn Rauchmelder könnten verhindern, dass sie Tote aus den Häusern holen müssen. Diese Zumutung könnten wir ihnen ersparen. Versuchen Sie doch einmal, sich in die Feuerwehrleute hineinzuversetzen! Mir hat in dieser Woche ein gestandener und nicht gerade zimperlicher Feuerwehrmann davon erzählt, wie er vor zwei Jahren eine 38-jährige Frau, Mutter von zwei Kindern, bei uns in Osnabrück nur noch tot bergen konnte. Ein solches Erlebnis werden diese Menschen nie los.
Der Einbau von Rauchmeldern muss also verpflichtend werden. Daran führt kein Weg vorbei.
Nicht nur Handys, sondern auch Rauchmelder wurden in den letzten Jahren technisch immer weiterentwickelt. Zum Beispiel braucht man sie nicht einmal anzuschrauben, und die Batterien halten zehn Jahre. Inzwischen gibt es auch funkgesteuerte Rauchmelder. Ich schlage vor, dass wir uns von einer Fachkraft der Feuerwehr Rauchmelder und deren Wirkung vorführen lassen. Ich bin sicher, dass das überzeugend sein wird.
Ich bitte Sie, nicht - wie bei den Beratungen zur Niedersächsischen Bauordnung - wieder und wieder Ihre blassen Argumente vorzutragen. Kommen Sie mir bitte nicht wieder mit der Frage: Wer soll die Rauchmelder kontrollieren? - Damit wollen Sie wieder einmal den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Dabei ist Stolpern vorprogrammiert. Wenn Rauchmelder verpflichtend in den Wohnungen angebracht werden müssen und sie zehn Jahre lang zuverlässig funktionieren, dann ist es ein
Leichtes, dass Schornsteinfeger - wie es von der Schornsteinfegerinnung angeboten wurde - die Rauchmelder punktuell in gewissen Abständen überprüfen. Auch Prämienvergünstigungen der Feuer- und Hausratversicherungen könnten Anreize schaffen, Rauchmelder funktionsfähig zu halten.
Die SPD-Fraktion ist sich der Verantwortung bewusst, und auch die Regierungsfraktionen müssen sich der Verantwortung bewusst werden: Rauchmelder müssen in Wohnungen eingerichtet werden. Die statistischen Zahlen, die aufgrund einer Kleinen Anfrage des SPD-Kollegen Harden vorgelegt wurden, waren mehr als eindeutig: Im Jahr 2002 - neuere Zahlen lagen nicht vor - sind 52 Menschen, davon 4 Kinder unter 10 Jahren, ums Leben gekommen. Zwei Feuerwehrleute kamen durch einen Herzinfarkt nach dem Einsatz ums Leben. Der Landesfeuerwehrverband hat überzeugend dargelegt, dass 50 % davon hätten gerettet werden können.
In der Antwort der Landesregierung von 2004 wird ehrlicherweise ausgeführt, dass einige Länder in Deutschland die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern gesetzlich festgeschrieben haben. Inzwischen sind es fünf Länder: Hessen, SchleswigHolstein, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern. Sie haben damals angeboten, das zu prüfen. Inzwischen sind drei Jahre vergangen. Langsam könnten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass auch in Niedersachsen diese Verpflichtung festgeschrieben werden sollte; denn in diesen Ländern hat es dadurch weniger Brandtote gegeben.
Die SPD-Fraktion fordert die Regierungsfraktionen auf, den Antrag der SPD-Fraktion anzunehmen und die Niedersächsische Bauordnung in § 44 zu ergänzen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der CDU und der FDP, nehmen Sie sich doch ein Beispiel an dem derzeitigen Ministerpräsidenten! Das, was er in schöner Regelmäßigkeit macht, sollten auch Sie wenigstens einmal tun: Ändern Sie Ihre Meinung! - Danke schön.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Altenpflegeausbildung ist leider immer noch in Not. Das müsste aber nicht so sein. Obwohl auch Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU und von der FDP, spätestens seit der Vorlage des Landespflegeberichts wissen, dass die Finanzierung der Altenpflegeausbildung auf verlässliche, stabile Füße gestellt werden muss, weigern Sie sich, dieser Entwicklung gegen
zusteuern. Sie lehnen unseren Antrag ohne den Ansatz von schlechtem Gewissen einfach ab. Dass das nicht besonders klug ist, ist noch nicht weiter dramatisch. Dramatisch ist, dass Sie sehenden Auges, in vollem Bewusstsein der Situation, nicht bereit sind, für alte Menschen auch in Zukunft eine bestmögliche Pflege und Versorgung zu gewährleisten.
- Wenn ich es nicht glauben würde, würde ich es nicht sagen. - Außerdem verweigern Sie auch noch jungen Menschen die Chance einer qualifizierten Ausbildung.
Die neueste Statistik des Kultusministeriums zeigt, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler deutlich zurückgeht. Zum Stichtag 15. November 2006 - das ist nun wirklich ganz frisch - begannen nur 1 698 Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung. 2003 waren es noch 1 981. Das ist ein Rückgang um 283 Schülerinnen und Schülern. Dieser Entwicklung können wir unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung nicht tatenlos zusehen.
Wenn wir nichts unternehmen, bringen wir die alten Menschen in Gefahr.
Frau Kollegin Kohlenberg, Sie berufen sich immer und immer wieder darauf - dadurch wird es aber nicht richtiger und auch nicht überzeugender -,
dass eine Umlageverordnung nur dann erlassen werden könne, wenn ein Ausgleichsverfahren erforderlich sei, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen. Sie sagen, der Nachweis für einen solchen Mangel sei bisher nicht erbracht worden.
Welchen Nachweis brauchen Sie denn noch? - Die Zahl der Schülerinnen und Schüler geht zurück, und die Zahl der zu pflegenden Menschen steigt. Der Landespflegebericht hat es deutlich aufgezeigt. Die Mitteilung des Kultusministeriums vom 11. Mai 2007 bestätigt diese Entwicklung mit neuesten Zahlen.
In der Plenarsitzung am 22 Juni 2006, als wir den Antrag der SPD-Fraktion zum ersten Mal beraten haben, haben Sie freudestrahlend die Aktivitäten des Ministeriums aufgezählt. Sie haben erklärt, dass das Ministerium Werbekampagnen für den Altenpflegeberuf durchführt, dass es Flyer herausgibt und Workshops veranstaltet. Es gebe auch eine Internetpräsentation, was Sie als Wunderwerk gepriesen haben. Sie waren der Ansicht, das sei eine ganz tolle Sache. Offensichtlich aber hat sie leider nicht funktioniert,
sonst wäre die Zahl der Schülerinnen und Schüler nicht gesunken. Der Kollege Riese hat allerdings in derselben Sitzung zugegeben, dass an die Betriebe in deren eigenem Interesse appelliert werden müsse, im Bereich der Altenpflege Ausbildungen vorzunehmen, da sie für die wachsenden Anforderungen der Zukunft gerüstet sein müssen. Zitat:
„Sie werden mehr Fachkräfte brauchen, als sie in der Gegenwart haben. Dazu muss eine Vielzahl von Unternehmen einen Beitrag leisten.“
Es ist schon verwirrend: Die CDU sagt, es bestehe kein Mangel an Fachkräften, und die FDP sagt, dass die Betriebe mehr Fachkräfte brauchten. - Sie sind doch noch in einer Koalition, oder?
Das zeigt doch deutlich: Mit Appellen und bunten Flyern ist es nicht getan. Das beweisen die neuesten Zahlen, die ich Ihnen gerade vorgelesen habe. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen und der Verband Deutscher Privatschulen fordern immer wieder, die Ausbildungsumlage wieder einzuführen. Sie zeigen die Probleme nachdrücklich auf, indem sie ausführen, dass vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der Fachkräftemangel im Bereich der Pflegedienstleistungen bereits heute absehbar ist und
dass die im Jahr 2000 erfolgte Aussetzung der Umlagefinanzierung für die Altenpflegeausbildung diesen negativen Prozess maßgeblich verstärkt hat.
Die Folge davon ist, dass sich heute nur noch wenige Bildungseinrichtungen an der praktischen Ausbildung junger Menschen zum Altenpfleger und zur Altenpflegerin beteiligen. Die Verbände - dabei werden sie von der SPD unterstützt - fordern, den Solidarausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen sofort wieder einzuführen.
Die Forderungen der Verbände sind nicht einfach aus dem Gefühl heraus genannt worden, sondern sie sind alle im Landespflegebericht begründet. Es sind die Forderungen von Experten, die wissen, wovon sie reden. Wir sollten ihren Forderungen entsprechen.
Mit der Wiedereinführung der Umlagefinanzierung für die praktische Ausbildung zum Altenpfleger und zur Altenpflegerin würde dem bereits heute absehbaren Mangel an Fachkräften frühzeitig gegengesteuert werden. Ich sage das noch einmal zur Erinnerung und mit großer Geduld, da ich die Hoffnung nicht aufgebe, Sie mit der Wiedereinführung der gesetzlichen Umlagefinanzierung für den praktischen Teil der Ausbildung zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin auf den richtigen Weg zu bringen.
- Doch, heute noch! - Mit der gesetzlichen Umlagefinanzierung war nämlich die Zielsetzung verbunden, dass landesweit alle Pflegeeinrichtungen solidarisch einen Beitrag entrichten, in einen gemeinsamen Topf einzahlen. Die ausbildenden Betriebe sollten dann entsprechend ihrem tatsächlichen Ausbildungsumfang von der Umlage profitieren, diejenigen Unternehmen hingegen, die nicht selbst ausbilden, sollten außen vor bleiben.
Sehr geehrte Damen und Herren von der FDP - und natürlich auch von der CDU. Herr Riese von der FDP ist mir sehr angenehm in Erinnerung. Seine Aussage hat mir gut gefallen. Deswegen habe ich eben automatisch zunächst nur die FDP angesprochen.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU und der FDP, alles, was ich gesagt habe, wurde im
Landespflegebericht vom Kultusministerium schwarz auf weiß geschrieben. Schwarz ist doch sonst Ihre Farbe. Warum gehen Sie in diesem Fall so achtlos damit um? Das ist unverantwortlich. Sie haben zurzeit die Verantwortung in Niedersachsen. Da hilft nur eines: Sie müssen aus der Verantwortung entlassen werden,
damit die Menschen in Niedersachsen endlich wieder auf eine Sozialpolitik vertrauen können, die das Wort „sozial“ verdient und die die Menschen in Niedersachsen verdienen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu diesem Tagesordnungspunkt spreche, möchte ich die Kolleginnen kurz um Aufmerksamkeit bitten. Liebe Kolleginnen, Sie alle hatten heute Morgen kleine rote Boxhandschuhe auf Ihren Plätzen liegen: für starke Frauen. - Alle Frauen, die hier sind, sind starke Frauen. Die Boxhandschuhe sollen uns alle unterstützen, damit auch in der
nächsten Legislaturperiode der Anteil der Frauen im Parlament nicht geringer ist als jetzt, sondern höher.
Jetzt komme ich zum aktuellen Tagesordnungspunkt. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr bedauerlich, dass ich mir heute schon wieder die Mühe machen muss, Sie davon zu überzeugen, dass es gut wäre, wenn Sie unserem Antrag nach entsprechend zu vereinbarenden Änderungen zugestimmt hätten und ihn nicht, wie im Ausschuss geschehen, kurzerhand ohne ausreichende Beratung einfach für erledigt erklären würden.
Während dieses Plenums haben wir erfreulicherweise einige gute Anträge der SPD-Fraktion plötzlich und unerwartet - von Ihnen wortreich als Ihre Ideen gelobt - wiedergefunden. Diesen Umweg können wir uns bei diesem Antrag sparen. Wir haben in der sehr kurzen Beratung im Ausschuss meiner Wahrnehmung nach einvernehmlich festgestellt, dass die Nr. 5 aus unserem Antrag gestrichen werden kann, da die Bundesmittel für Menschen mit demenziellen Erkrankungen durch die Landesregierung nach einigen Verzögerungen endlich weitergeleitet werden.
Zu Nr. 6 wurde glaubhaft versprochen, dass die Initiative unterstützt wird. Die Nrn. 1, 2, 3 und 4 sind nach wie vor gerechtfertigte Forderungen. Hier wird auf die Notwendigkeit der Erweiterung der Betreuungsangebote hingewiesen, und diese wird auch gefordert. Es ist doch unstrittig, dass die Nachfrage nach Betreuungsangeboten für Menschen mit demenziellen Erkrankungen steigt. Herr Ministerpräsident Wulff hat dieses am 7. Februar bei der Eröffnung eines Altenwohnheimes in Osnabrück deutlich unterstrichen und gefordert, dass Betreuungsangebote für alte und demenziell erkrankte Menschen eingerichtet und erweitert werden müssen. Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihrem Ministerpräsidenten darin folgen würden.
Wollen Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der CDU und der FDP so lange warten, bis ein nicht zu behebender Notstand eingetreten ist? Wollen Sie offenen Auges kranke Menschen diesem Risiko aussetzen? - Wir alle wissen: Gerade demenziell erkrankte Menschen brauchen unsere Fürsorge. Pflegende Angehörige sind häufig einer Überforderungssituation ausgesetzt. Wir
dürfen nicht nur die Patienten, sondern müssen auch die Pflegenden im Blick haben: je geringer die Alltagskompetenz des Kranken, umso stärker die Belastung der Pflegenden. Der Betreuungsaufwand ist häufig sehr hoch.
Studien zu demenziellen Erkrankungen haben eindeutig ergeben, dass das Umfeld der Demenzkranken auf den Krankheitsverlauf großen Einfluss hat. Der Nutzen einer Demenzbehandlung ist nämlich nicht nur an den Symptomen, Funktionen und Fähigkeiten des Kranken abzulesen, sondern auch an der Notwendigkeit der Betreuung. Das Augenmerk ist auf die Höhe des Betreuungsaufwandes und die Lebensqualität der Pflegenden sowie auf die Notwendigkeit einer stationären oder ambulanten Betreuung zu richten.
Die Studien belegen weiter, dass auch der Erkrankungsverlauf um viele Monate verzögert werden kann, wenn ein komplexes Angebot besteht, das die individuellen Unterschiede berücksichtigt. Wenn die Betreuung erleichtert wird, kann der Patient länger in seinem häuslichen Umfeld verbleiben und versorgt werden. Damit diese Möglichkeit besteht, ist das Angebot der psychiatrischen Tagespflege sofort auszubauen. Der Bedarf ist erheblich.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der CDU und der FDP, den Vorschlägen Ihres eigenen Landespflegeberichtes nicht folgen. Hier werden Beispiele genannt, wie mit geringem Aufwand Einrichtungen patientengerecht umgestaltet werden können. Warum unterstützen Sie diese Einrichtungen nicht?
Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl der Demenzerkrankungen ist es unumgänglich, die Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte zu verbessern. Ich bin sehr enttäuscht, und die demenziell erkrankten Menschen tun mir leid, weil von dieser Landesregierung keine Hilfe zu erwarten ist.
Die SPD-Fraktion wird nicht nachlassen, die berechtigten und notwendig umzusetzenden Ansprüche immer wieder einzufordern.
Dass Sie Ihren eigenen Antrag „Optimierung vorhandener Pflegestrukturen“, der gerade ein halbes Jahr alt ist, für erledigt erklären, ist eine freundliche Handlung, der wir uns angeschlossen haben, aber ein etwas merkwürdiges parlamentarisches Arbeitsverständnis. Das hätten Sie wirklich einfacher haben können. Ich habe Ihnen bereits im Juli 2006 gesagt, dass zu Ihrem Antrag nicht allzu viel zu sagen ist, weil er überflüssig ist. Aber wie so oft wollten Sie unseren Rat nicht sofort annehmen. Schade, dabei wurde unnötig Zeit vertan, die wir sinnvoller hätten nutzen können. Das muss sich bitte unbedingt ändern. - Danke schön.
Danke schön, Herr Präsident. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der dramatischen Vorfälle von Kindesmisshandlung ist es wirklich unmöglich, Ihre wortreich vorgetragenen Absichtserklärungen zu schlucken.
Sie nehmen als Beispiel für das Hebammenprojekt immer die großen Städte, die womöglich finanziell gut dastehen und die Finanzierung deshalb auch in Zukunft sicherstellen können. Haben Sie einen Maßnahmenkatalog mit irgendwelchen Vorschlägen und Rahmenbedingungen für Kommunen erarbeitet, die finanziell nicht in der Lage sind, z. B. ein Hebammenprojekt durchzuführen, welches ja erwiesenermaßen genau die Vorsorgearbeit ist, die wir brauchen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben eben auf eine Frage der Abgeordneten Helmhold geantwortet, dass Sie 70 zusätzliche Betten im Maßregelvollzug schaffen werden. Zum einen hat mich die Zahl etwas erstaunt, da sie immer wieder variiert. Ursprünglich war einmal von 200 Betten die Rede. Jetzt geht die Zahl immer weiter herunter.
Zum Zweiten hat mich erstaunt, dass Sie geantwortet haben, die Landesregierung würde diesen Bettenbedarf finanzieren. Ein wesentlicher Grund der Verkaufsabsichten war doch, dass das Land den zusätzlichen Bettenbedarf nicht finanzieren kann. Daher meine Frage an die Landesregierung: Womit bezahlen Sie jetzt diesen zusätzlich notwendigen Bettenbedarf?
Frau Ministerin, Sie haben soeben auf meine Frage, warum das Land den zusätzlichen Bettenbedarf finanziert, geantwortet. Da der Maßregelvollzug beim Land bleibt, wäre das Land, verpflichtet, für den Bettenbedarf zu zahlen. - Die Logik erschließt sich mir nicht. Wo besteht denn der Zusammenhang zwischen den hoheitlichen Aufgaben des Landes, die Patienten zu beaufsichtigen, und
dem reinen praktischen Bau der zusätzlichen Betten? Vielleicht können Sie mir das noch erklären; denn das konnte ich nicht nachvollziehen. Wo besteht der Zusammenhang zwischen der Ausübung der hoheitlichen Aufgaben und dem praktischen Bau von Betten? Warum soll das Land die jetzt bezahlen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst einmal danke an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Anfrage zur Altenpflegeausbildung in Niedersachsen. Außerdem möchte ich mich beim Kultusministerium für die ausführliche und aufschlussreiche Antwort bedanken, wobei ich die Einbindung des Sozialministeriums für sinnvoll gehalten hätte.
Die Antwort macht allerdings sehr deutlich, dass noch großer Handlungsbedarf besteht und dass Änderungen dringend notwendig sind. Einige dieser Antworten will ich hier noch einmal nennen, woraus sich auch wieder Fragen ergeben.
Erst einmal kann ich nicht nachvollziehen, warum die Zahl der Bewerbungen der Schülerinnen und Schüler nicht beziffert werden kann. Im Zeitalter der elektronischen Datenerfassung ist doch davon auszugehen, dass Bewerbungen erfasst werden und dann mit einem Knopfdruck die Anzahl festgestellt werden kann. Ich fände es sehr hilfreich, zu wissen, wie groß das Interesse an einer Altenpflegeausbildung ist, damit überschaubar ist, ob dem
wachsenden Bedarf an Pflegebedürftigen genügend Ausbildungswillige gegenüberstehen und ob für diesen Beruf besonders geworben werden muss.
Nachdenklich hat mich Ihre Aussage zu den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen gegenüber der Zahl der Schülerinnen und Schüler gemacht. Nach Ihrer Darstellung bestanden im Jahr 2005 von 1 836 Schülerinnen und Schülern nur 1 304 ihre Prüfung. Daraus ergeben sich für mich sofort weitere Fragen: Wird die Ausbildung qualifiziert genug durchgeführt? Sind die Praktikumsstellen überfordert? Wie ist die Erfolgsquote zu erhöhen?
In Ihrer Antwort haben Sie weiter die Schülerentwicklung für den Bildungsgang der Altenpflege und der Altenpflegehilfe aufgelistet. Hieraus ist klar erkennbar, dass die Schülerzahlen der Altenpflege sinken und die Schülerzahlen der Altenpflegehilfe steigen. Meiner Meinung nach besteht hier die Gefahr eines Pflegequalitätsverlustes. Das hat nichts mit den Personen, die sich für diesen Beruf entscheiden, zu tun, sondern mit der Ausbildungszeit. Eine dreijährige Ausbildung vermittelt logischerweise umfassendere Kenntnisse als eine einjährige Ausbildung. Hier sollte darauf hingewirkt werden, dass die dreijährige Ausbildung zur Altenpflege verstärkt angeboten und angenommen werden kann.
Auch Ihre Antwort auf die Frage, wie viele Bewerberinnen und Bewerber aufgrund nicht vorhandener Praxisplätze abgewiesen werden, hat mich erschreckt, genau wie auch Frau Helmhold. Bei einer Gesamtzahl der 1 836 Auszubildenden 267 Bewerberinnen und Bewerber ohne Praxisplatz zu lassen - das ist einfach eine viel zu hohe Quote.
Mit positivem Erstaunen verstehe ich Ihre Antwort zu den Kosten der Ausbildung für die Pflegeeinrichtungen so, dass auch Sie die Notwendigkeit einer gewissen Art des Umlageverfahrens sehen - das hat ebenfalls Frau Helmhold erkannt und noch einmal ausdrücklich betont -, da die nichtausbildenden Pflegeeinrichtungen keine Ausbildungskosten tragen. Dadurch haben sie Wettbewerbsvorteile. Sie sagen hier endlich einmal klar und deutlich, durch die proportionale Verteilung der Kosten für die Ausbildungsvergütung auf alle Pflegeeinrichtungen und Heime für alte Menschen
unabhängig davon, ob dort Abschnitte der praktischen Ausbildung durchgeführt werden, wäre hinsichtlich der Ausbildungskosten Wettbewerbsneutralität hergestellt. Das ist genau das, was Frau Helmhold eben schon betont hat. Dabei kann ich Ihnen ausnahmsweise einmal voll und ganz zustimmen und verweise auf unseren Antrag „Altenpflegeausbildung in Not - Umlagefinanzierung wieder einführen!“, der im Plenum am 22. Juni beraten wurde. Sie müssten sich nicht einmal etwas Neues ausdenken, sondern bräuchten unseren Antrag einfach nur noch einmal einzubringen, den wir dann gemeinsam beraten könnten.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 25 des Altenpflegegesetzes ist die Landesregierung ermächtigt, ein Ausgleichsverfahren einzurichten, wenn es erforderlich ist, einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen. Den Mangel zu definieren, kann doch insofern kein Problem sein, als dass auch hier eine Quote festgelegt werden könnte, prozentual ausgerichtet an der Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung.
Ihre große Gelassenheit bei der dargestellten Aufstellung über die Höhe der Schulgelder kann ich nicht teilen. Das Hauptanliegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion war und ist, kein Schulgeld für Altenpflegeberufe zu erheben. Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Schulgeldfreiheit wiederherzustellen. Das muss doch gemeinsamer politischer Wille sein!
Es darf nicht sein, dass die jungen Menschen für ihre Ausbildung auch noch Geld mitbringen müssen.
- Wenn man zuhört, keine Frage, Herr Klare.
Nun zur Fachkraftquote. Ihre Antwort sollte bei oberflächlicher Betrachtung vielleicht beruhigend wirken. Das tut sie aber ganz und gar nicht. Sie geben in Ihrer Antwort zu, dass die Fachkraftquote
nicht in allen Heimen eingehalten wird. Sie drücken es sehr verharmlosend aus, und zwar mit den Worten, dass dort, wo das nicht der Fall sei, die Heime aber dicht an der Vorgabe lägen. Ihre Aussage in diesem Zusammenhang, dass derzeit keine Überlegungen zur Planung oder Senkung der Fachkraftquote in Niedersachsen bestehen, ist auch nicht gerade dazu angetan, die Beurteilung vertrauensvoll in Ihre Hände zu legen.
Allein der Gedanke daran ist doch wohl angesichts des im Landespflegeberichts mehr als deutlich benannten steigenden Bedarfs an Pflege fast unanständig zu nennen.
Ich darf Sie daran erinnern, dass die Landesregierung im Rahmen der Rechtsaufsicht nach dem Heimrecht auf die Festlegung der Fachkraftquote hinzuwirken hat.
- So ist es. - Sie führen aus, dass Ihre Prüfungen Stichprobenprüfungen sind. Hieran schließen sich sofort die Fragen an: Wie häufig erfolgen diese Stichprobenprüfungen, und in welchem Abstand wiederholen Sie die Prüfungen, wenn Sie feststellen, dass die Fachkraftquote nicht eingehalten wird?
Leider ist aus Ihren Antworten immer wieder zu entnehmen, dass Sie den Landespflegebericht nicht wirklich ernst nehmen.
Mit Ihrer Aussage, dass die Schlussfolgerungen im Landespflegebericht auf einer Reihe von Annahmen beruhen würden und Sie nicht absehen könnten, inwieweit die langfristigen Prognosen im Landespflegebericht durch die weiteren nicht absehbaren Entwicklungen an Verlässlichkeit verlieren, stellen Sie den Bericht infrage und nehmen ihm seine Kompetenz und Ernsthaftigkeit.
Das ist sehr bedauerlich und gefährlich. Es ist einmal deswegen gefährlich, weil dem erwiesenen demografischen Wandel zu spät Rechnung getragen wird
und Sie dadurch ein Unterangebot produzieren. Es ist zum anderen deshalb gefährlich, da dieses unzureichende Pflegeangebot die Menschen trifft, die wehrlos und dringend auf Pflege angewiesen sind.
Mein Fazit: Ihre Antwort widerspricht dem Gesamttenor, den Sie vermitteln wollen, dass alles in Ordnung sei. Es ist viel zu viel nicht in Ordnung, und hier muss die Landesregierung handeln, damit die Pflegesituation in Niedersachsen nicht im Chaos endet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Landespflegebericht ist ein gutes Instrument, um den notwendigen Handlungsbedarf zu erkennen und rechtzeitig zu reagieren. Nutzen Sie dieses Instrument, und legen Sie es nicht nach dem Motto „Schön, dass wir darüber gesprochen haben“ mit ruhigem Gewissen unter das Kopfkissen in dem Irrglauben, dass sich die notwendige Arbeit von allein erledigt! Dahin gehört er nicht. Wir werden ihn immer wieder herausholen und unsere Forderungen artikulieren. Ich möchte das, was Frau Helmhold gesagt hat, noch verstärken: Es ist nicht nur höchste Zeit, sondern es ist dringend notwendig, dass Sie sofort handeln. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, mir jetzt wirklich alle sehr aufmerksam zuzuhören. Es wäre zwar Sache der Präsidentin, das zu sagen. Gleichwohl bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit. Es geht hier um den Schulbesuch von Kindern. Das betrifft irgendwie alle von uns. Von daher würde ich mich freuen, wenn Sie das tun würden, ohne dass die Präsidentin das sagt.
Danke schön. - Die Petenten, Stephanie und Thorsten Flügel, beantragten für ihre zehn Jahre alten Kinder Fenja und Timm eine Genehmigung nach § 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes zur Aufnahme an einer anderen als der zuständigen Schule. Zur Begründung führten sie die erforderliche Betreuung der Kinder im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit an. Die Großeltern betreuen die Kinder nach der Schule und wohnen im Bereich der anderen Schule. Die Landesschulbehörde hat den Kindern den Besuch der anderen Schule gestattet, allerdings auf zwei Jahre befristet, bis zum Abschluss der Klasse 6.
Die Befristung ist nicht im Gesetz vorgeschrieben. Es macht auch keinen Sinn, dass die Kinder nach zwei Jahren die Schule wieder wechseln sollen. Die Eltern bitten in ihrer Petition um eine Gestattung des Schulbesuchs bis zum Schulabschluss, damit die Schullaufbahn der Kinder ungestört vonstattengehen kann.
Aus der Sicht der SPD-Fraktion ist es dringend notwendig, dieser Bitte zu entsprechen und die Eingabe zu berücksichtigen. Vom Grundsatz her steht die SPD-Fraktion mit ihrer Meinung nicht alleine. Vielmehr betonen alle Mitglieder des Parlaments, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein von der Politik dringend und umfassend zu unterstützendes Ziel ist.
Von der Politik wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als vorrangiges Ziel im Hinblick auf die Lebensplanung gepriesen. Kinderbetreuungsplätze werden gefordert, Ganztagsschulen organisiert, Tagesmütter ausgebildet, damit unsere Kinder eine optimale Betreuung und Bildung erhalten und den Eltern eine Berufstätigkeit ermöglicht wird.
In diesem Fall organisiert eine Familie in Zusammenarbeit mit den Großeltern mit großer Verantwortung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Familie Flügel managt das vorbildlich innerhalb der Familie, und das Land muss keinen Cent dazubezahlen.
Auf Nachfrage im Ausschuss erklärte das Ministerium, dass auf das Land durch den Besuch des Gymnasiums in Lüneburg keine zusätzlichen Kosten zukämen. Auch die Schülerbeförderung liegt im Tarifbezirk.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders alle, die Kinder haben, Sie können nicht ernsthaft wollen, dass wir ohne Not in zwei Jahren dann zwölfjährige Kinder nachmittags sich selbst überlassen, obwohl kompetente Großeltern zur Betreuung zur Verfügung stehen. Stellen Sie sich vor: Zwölfjährige Kinder kommen von der Schule nach Hause. Niemand ist da. Sie machen sich irgendetwas zu essen zurecht, essen alleine und können ihre Schulerlebnisse niemandem erzählen. Sie schauen ungehindert Videos, welche auch immer, und surfen im Internet. Wir haben reichlich anerkannte Studien, die beweisen, dass das der Entwicklung der Kinder und letztendlich auch unserer Gesellschaft nicht gut bekommt. Gerade im Alter ab zwölf
Jahren, in der Phase der Pubertät, brauchen Kinder Ansprechpartner.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meiner Meinung nach sollten wir noch einmal darüber nachdenken, bevor wir voreilig eine für die Kinder Fenja und Timm lebensentscheidende Abstimmung vornehmen. Wir müssen hier einer großen Verantwortung gerecht werden und dürfen keine leichtsinnige Entscheidung nach dem Motto „Mit zwölf kommen die schon zurecht“ treffen. Nein, erstens kommen sie mit zwölf nicht alleine zurecht und zweitens ist es hier auch überhaupt nicht notwendig wie vielleicht bei einigen alleinerziehenden Müttern, die keine Großeltern in der Nähe haben.
Ich glaube, dass die Abstimmung im Ausschuss auf einem Missverständnis kurz vor Ende der Sitzung beruhte. Ich schlage vor, die Petition in den Ausschuss zurückzuverweisen, damit wir dort in aller Ruhe sachlich diskutieren können. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich empfinde es für die Familie als unzumutbare Härte, noch zwei Jahre lang im Ungewissen darüber zu bleiben, ob der Schulbesuch der Kinder an der genannten Schule weiterhin genehmigt wird und die Betreuung durch die Großeltern sichergestellt werden kann.
Versetzen Sie sich doch einmal in die Lage dieser Familie! Im Jahre 2008 sind Landtagswahlen. Versetzen Sie sich doch einmal in die Situation, dass Ihre Kinder eine bestimmte Schule besuchen und Sie nur für zwei Jahre die Gewissheit haben, dass sie diese Schule besuchen dürfen. Sie könnten sich ja nicht einmal mehr zur Wahl stellen, weil Sie überhaupt nicht abschätzen können, ob Ihre Kinder versorgt sind. Die Mutter ist Zahnarzthelferin. Sie hat nach langen Bemühungen endlich eine Stelle bekommen und kann wieder arbeiten. Der Vater ist in einer Druckerei beschäftigt und hat unregelmäßige Arbeitszeiten. Sie sind auf ihre Berufstätigkeit angewiesen. Ich appelliere noch einmal an Sie: Lassen Sie uns diese Eingabe bitte noch einmal an den Petitionsausschuss zurücküberweisen, damit wir dort über sie noch einmal in Ruhe beraten können.
Wir können es wirklich nicht verantworten, diese Eingabe heute mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden mit der Folge, dass diese Familie zwei Jahre lang im Ungewissen bleibt.
Die Kinder sind dann zwölf Jahre alt. Wer von Ihnen will, dass sich zwölfjährige Kinder den ganzen Tag allein überlassen sind? - Das können wir nicht machen! - Danke schön.
Ich frage die Landesregierung, ob sie bei dem derzeitigen Kenntnisstand der Gesundheitsreform schon sagen kann, wie sich die Aufsichtskompetenzen des Landes in Zukunft auswirken.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschreibt die Situation der Menschen mit Behinderungen so, wie sie leider tatsächlich ist. Hier kann ich die Ausführungen von Frau Helmhold nur unterstreichen. Die Situation ist uns allen sehr bewusst und zwingt uns, zu handeln und nicht nur zu reden. Hier möchte ich im Sinne des Antrages Goethe zitieren, der gesagt hat:
„Es ist nicht genug, zu wissen, man muss es auch anwenden. Es ist nicht genug, zu wollen, man muss es auch tun.“
Diese Aussage ist heute so wahr wie zu Goethes Zeiten und betrifft leider nicht zuletzt Politikerinnen und Politiker.
Der Landespflegebericht enthält aufschlussreiche, grundlegende Daten und vermittelt damit Wissen. Nun ist es die Aufgabe des Landtages, auf der Grundlage dieses Wissens konkrete Planungen vorzunehmen und durchzuführen. Der Landespflegebericht sagt eindeutig aus, dass angesichts der Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen inzwischen erfreulicherweise die gleiche Lebenserwartung wie der Durchschnitt der Bevölkerung haben, in den nächsten Jahren mit einer deutlich steigenden Zahl zu rechnen ist. Der Landespflegebericht regt an, tragfähige Konzepte für die richtige Versorgung dieser Personen zu entwickeln und diese Thematik vom Landespflegeausschuss mitbearbeiten zu lassen. Bei diesen deutlichen Vorgaben brauchen wir jetzt nur noch zu wollen und müssen es tun - allerdings wir alle, auch die Fraktionen der CDU und der FDP.
Menschen mit Behinderungen wollen ganz normal leben. Sie haben meist ziemlich ähnliche Wohnbedürfnisse wie Menschen ohne Behinderungen. Sie möchten ein Zuhause haben, das ihnen Sicherheit, Geborgenheit und Beständigkeit ebenso bietet wie Raum für Individualität und Entfaltung. Sie möchten mit anderen, die sie gern haben, zusammen sein können, vielleicht auch mit ihnen zusammen leben. Sie möchten Raum haben für sich allein, um
sich zurückzuziehen auf sich selbst. Sie möchten Herr oder Frau in den eigenen vier Wänden sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesen Grundbedürfnissen unterscheiden sich Menschen nicht, egal ob sie Hilfe, Assistenz, Pflege oder Unterstützung brauchen, ob sie jung oder alt, krank oder gesund, arm oder reich sind. Worin sie sich unterscheiden, sind die Möglichkeiten, dieses Recht auf menschenwürdiges Wohnen zu verwirklichen. Das ist nicht nur eine Frage des Geldes. Im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wird berechtigterweise auf die finanziellen Auswirkungen hingewiesen. Es geht um Fragen des Menschenbildes, des Umgangs miteinander. Es geht auch um Fragen des Angebotes und der Anbieter.
Gibt es wirklich ein Angebot, das eine Wahl ermöglicht? - Zurzeit bei Weitem nicht ausreichend. Gefragt sind nicht mehr große Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, sondern eine sensible Planung, die allgemeine Wohnstandards und besondere Anforderungen so integriert, dass möglichst normale Wohnungen und Wohnhäuser entstehen, unabhängig davon, ob Wohnungen oder Wohnheime neu errichtet werden.
So viel Normalität wie möglich zu realisieren, muss der Leitgedanke eines zukunftsorientierten Wohnangebotes für Menschen mit Behinderungen sein.
Dabei will ich auf keinen Fall in Abrede stellen - auch Frau Helmhold hat das deutlich gemacht -, dass Menschen sich in Heimen zu Hause fühlen können. Ich möchte da nicht missverstanden werden. Man muss einmal deutlich sagen: Es muss Heime und Heimplätze geben. Es wird Lernphasen in den Heimen für ein Leben in einer eigenen Wohnung geben müssen. Es wird eine Entwicklungsphase geben müssen. Wie viel Assistenz und Unterstützung braucht der Mensch? Wie viel Hilfe braucht er quantitativ und qualitativ?
Das Heim mit Rundumversorgung kann und sollte den Schwächsten offenstehen. Wir müssen endlich anfangen, von unten nach oben zu denken und nicht immer umgekehrt. Ein Erfolg versprechender Anfang und ein Schritt in diese Richtung ist bereits durch das Modellprojekt des persönlichen Budgets getan. Darauf müssen wir aufbauen. Das persönliche Budget soll die Eigenverantwortung der Betroffenen stärken und ihnen bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe möglichst viel Raum zu
eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände lassen. Es hilft behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihre eigenen Belange so weit wie möglich selbst und eigenverantwortlich zu bestimmen. An die Stelle der Fürsorge ist die Idee der Teilhabe gesetzt.
Menschen mit Behinderungen wollen nicht Zuschauer unseres Alltags sein. Einiges ist erreicht. Es ist aber noch mehr Überzeugungsarbeit notwendig. Wir müssen Barrieren abbauen, manchmal auch in dem einen oder anderen Kopf. Die Frage darf nicht „Behindert oder nicht behindert?“ lauten, sondern „Geeignet oder nicht geeignet?“.
Hier ist Nordrhein-Westfalen wieder beispielgebend. Die heutige Versorgungssituation wird analysiert. Die vorhandenen ambulanten und stationären Angebote für Menschen mit Behinderungen werden aufgelistet und eventuelle Versorgungslücken benannt. Anhand dieses Datenmaterials sollen möglicherweise neue Angebote initiiert und Heimplätze in ambulante Betreuung umgewandelt werden. Ziel ist zudem eine weitgehende Vernetzung der verschiedenen Angebote in enger Zusammenarbeit mit allen Diensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Bei allen diesen Überlegungen steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten im Vordergrund. Deshalb wird ein individuell entwickelter Hilfeplan für jeden Beratungsfall verbindlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Fraktionen der CDU und der FDP und Frau Ministerin Ross-Luttmann, in diesem Zusammenhang wird wieder einmal sehr schmerzlich klar, dass wir in Niedersachsen immer noch kein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben.
Genau in ein solches Gesetz gehören diese Bestimmungen. Es ist inzwischen schon peinlich, dass Niedersachsen auch hier wieder das Schlusslicht ist. Frau Ministerin Ross-Luttmann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, knipsen Sie endlich die Scheinwerfer an, damit das von Ihnen immer wieder versprochene Gesetz endlich zu sehen ist!
Lassen Sie uns den Antrag auf dieser Basis im Ausschuss beraten und einvernehmlich beschließen. Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Großen Ankündigungen der Landesregierung, Hilfe und Betreuung für Menschen mit demenziellen Erkrankungen zu verbessern, sind leider keine Taten gefolgt.
Der Antrag der SPD-Fraktion fordert zum wiederholten Male von der Landesregierung, notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Hilfen für demenziell Erkrankte zu ergreifen. Diese Maßnahmen haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, schon 2002 gefordert, dann aber leider vergessen, sie selbst durchzuführen. Nachdem wir Sie heute daran erinnern, kann ich für die SPD-Fraktion davon ausgehen, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden. Denn auf der Grundlage des Landespflegeberichtes, der von rund 100 000 an mittlerer und schwerer Demenz erkrankten Menschen in Niedersachsen sowie von einer deutlichen Zunahme bis 2020 um rund 39 000 Menschen ausgeht, besteht dringender Handlungsbedarf. Das steht übrigens auf Seite 41 des Landespflegeberichtes. Das sage ich freundlicherweise deshalb, damit Sie nicht wieder wie im letzten Plenarsitzungsabschnitt nach den Pflegeausbildungszahlen hektisch suchen müssen, die bei Ihnen etwas durcheinander geraten waren.
- Genau! Das ist doch ein guter Vorsatz, oder?
Dass die Versorgung der Demenzkranken zu verbessern und ihnen möglichst lange ein würdevolles und entsprechend ihren noch vorhandenen Fähigkeiten erfülltes Leben zu ermöglichen ist, ist unstrittig.
Nach Schätzungen sind in der stationären Altenpflege etwa 60 % der Bewohnerinnen und Bewohner an einer Demenz erkrankt. Die alltägliche Begleitung von Menschen mit Demenz stellt viele Mitarbeitende in Altershilfeeinrichtungen und auch Angehörige vor große Probleme. Vor allem dann, wenn Aggressionen, ein erhöhter Bewegungsdrang, starke Orientierungsprobleme, ein hohes Maß an Selbst- oder Fremdgefährdung auftreten, stehen Pflegende und Begleitung demenzkranker Menschen diesen hilflos gegenüber.
Großer Wert muss bei der Pflege darauf gelegt werden, dass die Begleitung von Menschen mit Demenz darauf abzielt, sie sozial zu integrieren. Es kommt darauf an, die Menschen mit Demenz als Gegenüber ernst zu nehmen und ihre Befindlichkeit und ihr Erleben zu ergründen. Nicht nachvollziehbares Verhalten erweist sich oft als unverstandenes Verhalten.
Der Blick muss weg von den Defiziten der Erkrankung hin auf die ihnen verbleibenden Kompetenzen gerichtet werden. Werden diese vermehrt genutzt, können sie zugleich gestärkt werden. Zu den Hauptmerkmalen einer solchen Versorgung gehören bedürfnisgerechte Koordination und Vernetzung von Leistungen, Akteuren und Kostenträgern. Alle, die in der Politik Verantwortung tragen, müssen sich darüber einig sein, dass eine Verbesserung der Versorgungssituation, insbesondere von demenziell erkrankten Menschen, dringend erforderlich ist.
Das Spektrum der Probleme, die angegangen werden müssen, um zu einer durchgreifenden Verbesserung zu kommen, ist groß. Dies zeigt auch der vorliegende Landespflegebericht. Aus dem sich verändernden und künftig weiter verschiebenden Altersaufbau der Bevölkerung erwachsen vielfältige Handlungserfordernisse in Politik und Gesellschaft.
Alten Menschen gebührt die Solidarität der Gesellschaft. Sie haben den Anspruch und das Recht darauf, ein möglichst selbständiges, selbstbestimmtes Leben als geachtete und gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft zu führen.
Aufgabe der Politik ist es, die für ein aktives und kompetentes Altern notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Den alten Menschen, die krank, hilfe- oder pflegebedürftig sind, muss die Politik die notwendige Unterstützung und den gebotenen Schutz bereitstellen. Der Erhalt der individuellen Würde bis zum Lebensende ist dabei Grundlage aller Bemühungen. Die Bedingungen für die Pflege alter Menschen zu verbessern und zu sichern, muss Ziel der Politik sein. Die Forderungen in unserem Antrag zeigen hier Lösungen auf.
Zu Nr. 1: In der Praxis hat sich gezeigt, dass insbesondere ein hoher Bedarf für ein unbürokratisches niedrigschwelliges Angebot zur Betreuung der dementen Pflegebedürftigen und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen besteht. Oft erleichtern gerade diese niedrigschwelligen Angebote den pflegenden Angehörigen den für sie schweren Schritt, erstmals Hilfen von außen in Anspruch zu nehmen.
In den Parlamentsferien habe ich in einer Tagespflegeeinrichtung für demenzkranke Menschen gearbeitet. Es war zwar nur eine Woche, aber die hat mir sehr deutlich gemacht: Das ist das optimale Angebot, wenn sich Erkrankte und Angehörige mit der Erkrankung auseinander setzen müssen. Es ist für die Angehörigen eine zeitliche Entlastung - sie können ihren Alltag häufig mit Berufstätigkeit fast uneingeschränkt bewältigen - und auch eine psychische Entlastung, den Erkrankten nicht stationär in ein Pflegeheim abgeschoben zu haben. Der Erkrankte wird morgens zu Hause abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht. Er hat eine geregelte Tagesstruktur, in der er sich mit seiner Erkrankung gut zurechtfinden kann, in der er gefordert und gefördert wird. Dieser Tagesablauf gibt ihm das Gefühl eines Arbeitsalltags, verbunden mit der Wahrnehmung einer gewissen Normalität.
Zu Nr. 2: Rahmenbedingungen und Pflegekonzepte gerade in stationären Einrichtungen müssen zunehmend auf die Bedürfnisse Demenzkranker abgestimmt werden. Architektonisch notwendige Umbaumaßnahmen zur bedarfsgerechten Betreuung Demenzkranker in gesonderten Wohnbereichen lassen sich in ganz normalen Pflegeheimen erfolgreich realisieren. Auf Seite 376 des Landespflegeberichts heißt es
- ich bitte die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, jetzt einmal zuzuhören -:
„Nach Kenntnisstand des Ministeriums steht zu vermuten, dass derzeit erst ein nicht näher bekannter Teil der Pflegeheime ihre innerbetriebliche Organisation, die Wohnbedingungen und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner auf die neuen Erkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit dementen alten Menschen umfassend ausgerichtet hat.“
Das kann aus meiner Sicht nicht einfach so hingenommen werden.
„Es steht zu vermuten“ gibt eindeutig den Auftrag, hier zu recherchieren. Dies ist vor allem deswegen erforderlich, weil einen Absatz später auf Seite 377 zu lesen ist:
„Zudem zeigen gelungene Beispiele von Heimen mit konventioneller Bauweise aus früheren Jahrzehnten, dass bereits mit vergleichsweise geringen Eingriffen in die Bausubstanz und durch entsprechende Milieugestaltung der Wohn- und Aufenthaltsbereiche erhebliche Verbesserungen erzielt werden können.“
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb Sie, geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, das Ministerium da noch nicht in Ihrer freundlichen Art gebeten haben, aktiv zu werden.
Zu Nr. 3: Um der Herausforderung durch die demografisch bedingt wachsende Anzahl demenzkranker alter Menschen auf Dauer gerecht werden zu können, bedarf es jedoch einer gesellschaftlich breit angelegten Informations- und Qualifizierungsaktion.
Für eine angemessene Versorgung hochaltriger und demenzkranker Menschen ist der Einsatz besonders geschulten Pflegepersonals unverzichtbar. Um den Kenntnisstand der Helferinnen und Helfer auf ein landesweit etwa einheitliches Niveau zu bringen und um grundsätzlich auch zur Qualitätssicherung niedrigschwelliger Angebote beizu
tragen, müsste das Land die Entwicklung von Eckpunkten eines Curriculums zur Qualifizierung unterstützen - eine Maßnahme, die in NordrheinWestfalen bereits durchgeführt wird.
Zu Nr. 4: Die Demenzforschung muss in Zusammenarbeit mit entsprechenden Institutionen unterstützt werden, um über Fakten als wichtige Entscheidungshilfen für die weitere Verbesserung der Situation von Hilfe- und Pflegebedürftigen zu verfügen.
Zu Nr. 5:
Ich unterhalte mich sonst ganz gerne.
Zu Nr. 5: Hier möchte die SPD-Fraktion Sie an Ihre Versprechen erinnern, die Bundesmittel unverzüglich weiterzuleiten.
Zu Nr. 6: Der Begriff der Pflegebedürftigkeit, der auf die Verrichtungen des täglichen Lebens abstellt, um Hilfebedarfe, die Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben, festzustellen und insbesondere Demenzkranken Leistungen der Pflegeversicherung für ihren allgemeinen Betreuungsbedarf zu gewährleisten, ist unbedingt zu erweitern. Der Gesamthilfebedarf altersverwirrter Menschen geht über den Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung oftmals weit hinaus. Dieser weitergehende Hilfebedarf liegt außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Systematik der Pflegeversicherung. Er hat somit für die Leistungen der Pflegeversicherung keine Bedeutung, obwohl er einen erheblichen Teil des Versorgungs- und Betreuungsaufwands ausmachen kann. Deshalb will die SPD-Fraktion die Notwendigkeit einer Verbesserung der Pflegesituation demenzkranker Menschen bewusst machen. Die Landesregierung muss im Bundesrat eine Initiative mit dem Ziel ergreifen, dass die Pflegeversicherung den allgemeinen Betreuungsaufwand von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz besser berücksichtigt.
Die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Pflegenden hängt wesentlich von der Haltung unserer Gesellschaft ab. Wir müssen Demenz und ihre Folgen aus der Tabuzone herausholen und Ängste abbauen. Dazu bedarf es wirksamer Aufklärungsund Öffentlichkeitsarbeit. Niemand kann einen Menschen mit Demenz auf Dauer allein unterstützen. Ein würdiges und erträgliches Leben für die von der Krankheit Betroffenen und die sie pflegenden Personen ist nur dann möglich, wenn Angehörige und professionelle Dienste vor Ort eng zusammenarbeiten und so dazu beitragen, dass das Lebensumfeld den Bedürfnissen der betroffenen Familien einigermaßen entspricht.
Danke schön, Herr Präsident. - In NordrheinWestfalen gibt es die Landesinitiative Demenzservice, die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, der Stiftung Wohlfahrtspflege und den Landesverbänden der Pflegekassen finanziell unterstützt wird. Ein Schwerpunkt der Landesinitiative liegt im Aufbau von regionalen Demenzservicezentren. Mein Vorschlag ist, dass sich unser Ministerium die Strukturen dort einmal anschaut, sie sich erklären lässt und sie eventuell in Niedersachsen ebenfalls einrichtet.
Wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft gehen auch von Modellprojekten aus, die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Verbund mit den Landesverbänden der Pflegekassen aufgelegt werden. Wir haben nicht nur die Verantwortung für die demenzkranken Menschen, sondern auch für die sie Pflegenden, für die pflegenden Angehörigen ebenso wie für die professionell Pflegenden. Wir sind in jeder Hinsicht aufgefordert, uns diesem Thema zu stellen - und das mit aller Heftigkeit, weil es sonst zu spät ist. Warten Sie nicht so lange, bis es zu spät ist! Beraten Sie kurz und erfolgreich und stimmen Sie unserem Antrag zu!
Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt komme ich zu Ihrem Antrag „Optimierung vorhandener Pflegestrukturen“. Ich habe ihn interessiert gelesen in der Hoffnung, wenigstens Lösungsansätze für eine Optimierung von Pflegestrukturen zu finden. Ich habe sie aber nicht gefunden. Eine Optimierung der Strukturen allein ist nun wirklich nicht die Lösung der Probleme. Hohes Alter darf gesellschaftlich nicht nur unter den Aspekten von Krankenversorgung und Hilfebedürftigkeit gesehen werden, das als mit möglichst minimalem Aufwand zu lösendes Problem diskutiert wird. Gerade die Jüngeren, denen in zunehmendem Maße ein hohes Alter als Lebensperspektive bevorsteht, sollten danach fragen, wie Älterwerden erlebt wird und gestaltet werden kann.
Zu Ihrem Antrag ist nicht allzu viel zu sagen, da er eigentlich überflüssig ist. Die Bitten, die Sie darin äußern, sind entweder schon erfüllt - nicht von Ihrer, sondern von der vorherigen Landesregierung - oder unstrittig und warten auf die Ausführungen, die von der derzeitigen Landesregierung kommen müssen. Die Daten, die Sie erfragen, stehen schon im Landespflegebericht. Sie müssten ihn eben nur einmal lesen. Die SPD-Fraktion kann ihn aber auch gerne vorlesen.
Außerdem wurden wir gerade am 15. März und am 24. Mai 2006 ausführlich und umfassend vom Ministerium im Zusammenhang mit dem Landespflegebericht unterrichtet.
In Bezug auf Entbürokratisierung haben Sie zwar schon wortreich versprochen, dass das unbedingt und sofort passieren muss. Bisher aber ist nichts passiert. Leider mussten wir diese Erfahrung schon häufiger mit Ihnen machen.
Ich befürchte, dass Sie bei Ihren Anträgen mindestens eines nicht ganz richtig machen: Sie stellen immer solche Bittanträge. Die gehen der Landesregierung doch am Herzen vorbei.
Sie müssen unmissverständlich mit deutlichen Worten fordern und dürfen nicht auf Gutmenschlichkeit setzen. Liebe Kolleginnen und Kolleginnen der CDU und der FDP, ich mache mir Sorgen um Sie.
Ihre soziale Grundlage geht Ihnen verloren bzw. wird Ihnen weggenommen. Ihre Wirtschafts- und Juristenkollegen versuchen, Sozialpolitik zu machen. Das kann nur schief gehen.
Sie Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker haben die Kompetenz. Lassen Sie sich doch nicht beirren! Gehen Sie Ihren sozialpolitischen Weg! Die Demenzkranken können nicht länger auf Barmherzigkeit warten. Sie brauchen Hilfe, und zwar jetzt. Sie dürfen nicht ins Bitten und Betteln abgeschoben werden.
Sie haben einen Anspruch auf Hilfe, den sie selbst nicht formulieren können. Deshalb müssen wir es tun.
Zu Ihren einzelnen Bitten an die Landesregierung komme ich nur kurz. Ihre Bitten können nicht kurzfristig erfüllt werden; das wissen Sie genau. Bei der ausführlichen Unterrichtung und Diskussion zum Landespflegebericht wurde vom sehr kompetenten Vertreter des Ministeriums auf unsere Frage, warum die letzten Erhebungen aus dem Jahre 2003 stammen, deutlich erklärt, es sei nicht möglich, Auswertungen in kürzeren Zeiträumen zu erstellen.
Das heißt, wenn Sie heute den Antrag stellen, können die Daten erst 2009 zur Verfügung stehen, und auf der Grundlage der dann gewonnenen Erkenntnisse kann gearbeitet werden. Das ist zum einen nicht besonders zielführend, und zum anderen brauchen Sie sich dann sowieso nicht mehr darum zu kümmern, da ab 2008 die SPD die Sozialpolitik wieder in ihre bewährten Hände nehmen wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich habe Ihnen hoffentlich deutlich gemacht, dass Ihr Antrag schon erledigt ist und Sie sich die Arbeit sparen können. Stimmen Sie unserem Antrag zu, und alles wird gut bearbeitet. - Danke schön.
Frau Ministerin, Sie haben gerade zur Frage 1 gesagt, dass die derzeitige Situation an den Landeskrankenhäusern, die auch den Maßregelvollzug durchführen, beibehalten werden soll. Wie wird das Land in Zukunft, wenn die Krankenhäuser privatisiert sind und neue Träger haben, die hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen? Wie kann das gewährleistet werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Antrag nennt die derzeitige Situation in der Altenpflegeausbildung beim Namen: Sie ist in Not. Wir beschreiben aber nicht nur die schwierige Situation, sondern legen auch einen Lösungsvorschlag vor.
Die problematische Lage in der Altenpflegeausbildung ist immer wieder Thema im Landtag. Das ist auch notwendig. Der Landtag hat die Pflicht, unter Berücksichtigung des demografischen Wandels die pflegerische Versorgung alter Menschen bestmöglich zu gewährleisten.
Wir haben die Verpflichtung, für alte Menschen zu sorgen. Die Menschen, die jetzt auf Pflege angewiesen sind, sind die Menschen, die sich nach dem Krieg für unseren Wohlstand, den wir heute alle genießen, krank gearbeitet haben. Niemand hat nach dem Krieg auf die psychische und die physische Befindlichkeit Rücksicht genommen. Aber wir müssen heute Rücksicht nehmen und alles tun, um den alten Menschen ein lebenswertes langes Leben zu gestalten.
Hierzu ist es unbedingt erforderlich, Fachpersonal auszubilden, das die Bedürfnisse alter Menschen kennt und darauf eingehen kann. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Begründung zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Umlagefinanzierung ausgeführt:
„Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:
die sach- und fachkundige... insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege,
die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen...
die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung,
die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung...
die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind...
Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen.“
Diese hohen Ansprüche an die Altenpflege müssen unterstützt werden. Der drohende Fachkräftemangel kann nicht hingenommen werden.
Die Schülerzahlen an den Schulen für Alten- und Krankenpflege gehen zurück. Die Landesregierung hat keine Maßnahmen ergriffen, um dem bereits seit längerem absehbaren Rückgang der Schülerzahlen und dem bereits jetzt absehbaren zukünftigen Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Der in diesem Jahr vorgelegte Landespflegebericht weist hierzu eindeutige Zahlen aus. Von 1999 bis 2004 sind die Schülerzahlen von 1 500 auf 1 000 gesunken. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen ist allerdings gestiegen. Das ist ein Besorgnis erregendes Missverhältnis.
In der vorangegangenen Legislaturperiode haben wir gemeinsam das niedersächsische Altenpflegeberufegesetz verabschiedet, das gut und richtig ist. In § 8 unseres Altenpflegeberufegesetzes wurde ein Umlageverfahren geregelt, in dem die finan
ziellen Aufwendungen der Ausbildungsvergütung zwischen den Trägern der praktischen Ausbildung ausgeglichen wurden. Die Summe der Ausbildungsvergütungen einschließlich der Pflichtanteile der Arbeitgeber an den Beiträgen zu den Sozialversicherungen und der Arbeitslosenversicherung sowie die Kosten, die durch die Bereitstellung und die Auszahlung der Ausbildungsvergütungen entstanden, und die Kosten der Umlagestelle wurden auf die Träger der Einrichtungen umgelegt.
Den Umlagemaßstab bildete der Bestand an Pflegepersonal. Maßgebend dafür, ob ein Träger der praktischen Ausbildung einen Anspruch aus Zahlung aus der Umlage hatte oder ob er eine Zahlung in die Umlage zu leisten hatte, war die Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem auf ihn entfallenden Anteil an der Umlage und den eigenen Aufwendungen.
Das Umlageverfahren führte die vom zuständigen Ministerium zu bestimmende Umlagestelle für die Gesamtheit der in § 8 Abs. 1 genannten Träger durch. Die beteiligten Träger waren verpflichtet, der Umlagestelle die zur Durchführung des Umlageverfahrens erforderlichen Auskünfte innerhalb einer von dieser gesetzten Frist zu erteilen. Die Umlagestelle war berechtigt, die für das Umlageverfahren maßgeblichen Unterlagen anzufordern bzw. diese bei dem Träger einzusehen. Die Umlagestelle setzte die Höhe der Zahlungen fest, die die am Umlageverfahren beteiligten Träger erhalten haben oder die von diesen an die Umlagestelle zu leisten waren.
Mit dem Erlass des Altenpflegeberufegesetzes im Jahr 1996 sollte eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die sowohl den Pflegeschülerinnen als auch den Trägern der Schulen sowie den Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit gab, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Die Finanzierung der Ausbildungsvergütungen über die so genannte Umlageerhebung war eine Maßnahme, die einen gerechten Ausgleich darstellen sollte zwischen den ausbildenden Pflegeeinrichtungen und denjenigen Einrichtungen, die sich der Ausbildung verweigern. Leider mangelte es einigen Pflegeeinrichtungen jedoch an Solidarität. Diese haben die Umlage nicht gezahlt und haben darüber hinaus Rechtsmittel eingelegt.
In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 8 des Niedersächsischen Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege vom 20. Juni
1996 wegen Verstoßes gegen Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes und Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verfassungswidrig und damit nichtig ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 17. Juli 2003 - dieses Datum sollte man sich merken entschieden, dass § 8 mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und bestätigt, dass die Umlagefinanzierung verfassungskonform ist. Das heißt, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Umlage rechtssicher ist.
Nun haben CDU und FDP bisher leider nicht die Chance genutzt, die Umlagefinanzierung wieder einzuführen. Wir meinen, dass drei Jahre eine zu lange Zeit des Nichtreagierens sind, und legen unseren Antrag zur Beratung vor.
Wenn ich die Protokolle der vorherigen Legislaturperiode durchlese, habe ich die große Hoffnung, dass wir wieder gemeinsam, wie auch im Jahre 1999, für die Umlagefinanzierung kämpfen und die Umsetzung des § 8 des Niedersächsischen Gesetzes über die Berufe der Altenpflege einfordern.
Sie, sehr geehrte Damen und Herren der CDUFraktion, haben sich in der Plenarsitzung am 6. Mai 1999 vehement dagegen ausgesprochen, die Umlageerhebung auszusetzen, was zu dem Zeitpunkt wegen des beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens erörtert werden musste. Ich zitiere Frau Jahns:
„... die Einrichtungen, die ausbilden, erleiden als Strafe auch noch Wettbewerbsnachteile. Ist das mit Ihren Zielen, sozial gerecht zu sein... zu vereinbaren?“
Und weiter:
„Die Pflegeeinrichtungen, die ihren Verpflichtungen nachkommen und sowohl ihre Fachkraftquote vorhalten als auch ausbilden und die Umlage gezahlt haben, dürfen nicht im Regen stehen bleiben.“
Sehr richtig, Frau Jahns. Sehr richtig, sehr geehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion. Also spannen Sie bitte endlich den Regenschirm auf!
- Das hilft auch. Schirm ist Schirm. - Sie haben völlig Recht. Alte Menschen sind nicht das Klientel, um auf ihrem Rücken Wettbewerb auszutragen. Die Kräfte der Pflegenden müssen für die Arbeit an und mit den Menschen gebündelt werden. Gerade die Pflege älterer Menschen ist eine gesellschaftspolitische Verpflichtung für die Gesamtbevölkerung.
Es kann deshalb nicht sein, dass sich das Land Niedersachsen aus der Mitverantwortung für eine qualifizierte Pflege der älteren Menschen ausklinkt.
Deshalb ist es erstaunlich und auch bedauerlich, dass Sie seit Juli 2003 die gesetzliche Grundlage nicht genutzt und nicht darauf reagiert haben.
Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktionen der CDU und der FDP und vor allem Sie, Frau Ministerin Ross-Luttmann, ich fordere Sie auf, die Altenpflegeausbildung aus gesamtpolitischer, sozialer Mitverantwortung für Niedersachsen und für die älteren Menschen in unserem Land zu sichern. Mit § 8 des Niedersächsischen Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege gibt es bereits eine Norm für die Umlagefinanzierung. Die Landesregierung muss sie nur nutzen, und zwar noch in diesem Jahr, damit die Ausbildungszahlen endlich wieder steigen. - Danke schön.
- Aus dem Landespflegebericht, von Ihnen erstellt
- Ja, das waren 600 Seiten. Lesen Sie das. Es lohnt sich.
Danke, Herr Präsident. - Nach meiner Kenntnis ist bei einer europaweiten Ausschreibung dem günstigsten bzw. höchsten Bieter der Zuschlag zu geben. Sie haben jetzt immer von Chancengleichheit gesprochen und den Eindruck erweckt, dass das in diesem Fall nicht zutrifft. Gibt es eine Ausnahme für die Ausschreibungen zur Privatisierung der Landeskrankenhäuser von dieser Richtlinie, und - wenn ja - wo kann man das in den EU-Richtlinien nachlesen? Wie bekommen wir die Bestätigung, dass es wirklich so ist, dass jeder die gleichen Chancen hat?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich hatte ich mich auf heute gefreut,
da ich gehofft hatte, wir würden den Antrag gemeinsam verabschieden. Ich hatte mich auch deshalb gefreut, da dadurch die Förderung der Mädchen- und Jungenhilfe in Niedersachsen gezielt weiterentwickelt worden wäre, im lückenlosen Anschluss an das im Dezember 2005 ausgelaufene Projekt „Lebensweltbezogene Mädchenarbeit“.
Diese Hoffnung war auch sehr berechtigt, da Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP und auch Herr Minister Schünemann, in der Sitzung am 10. November 2005, in der unser Antrag zum ersten Mal beraten wurde, eindeutig signalisierten, dass Sie ihn befürworten und Interesse an einem gemeinsamen Weg hätten. Ich zitiere Gabriele Jakob:
„Durch den Dialog mit den zahlreichen Trägern der Jugendhilfe wurde aber auch deutlich, dass Mädchenarbeit ebenso wie die Arbeit mit Jungen innerhalb der Jugendhilfe strukturell kaum verankert ist. Im KJHG werden die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und der Abbau bzw. die Vermeidung von Benachteiligungen als zentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe bezeichnet.... Deshalb begrüßt und unterstützt die CDU-Fraktion, dass auch für die nächsten drei Jahre Haushaltsmittel für diesen wichtigen Bereich zur Verfügung stehen.“
Gesine Meißner sagte:
„Meiner Meinung nach muss man beides machen. Man muss sowohl Jungen als auch die Mädchen in ihrer Unterschiedlichkeit fördern.“
Minister Schünemann erklärte: