Brigitte Somfleth

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Landkreis Harburg gibt es in der Gemeinde Rosengarten eine psychosomatische Klinik: den Ginsterhof. Seit Oktober dieses Jahres bietet diese Klinik eine Eltern-Kind-Therapie an. Gerade junge Eltern, die diese Klinik besuchen müssen, haben, wenn sie in Therapie sind, oft Probleme, ihre Kinder im Alter zwischen 6 und 36 Monaten unterzubringen. Dieses sehr wichtige Projekt hat die Klinik Ginsterhof zunächst aus eigenen Mitteln begonnen. Ich frage die Landesregierung und Sie, Frau Ministerin: Gehe ich recht in der Annahme, dass auch die Betreuungsplätze für diese Elterngruppen in das Landesprogramm „Familien mit Zukunft“ passen? Wenn nein, warum nicht?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich darf ganz konkret nachfragen: Wie viele und welche Verwaltungsgemeinschaften sind bis heute von Ihrem Haus genehmigt worden?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass das Biosphärenreservat „Elbtalaue“ mit seiner großartigen Auenlandschaft ein besonderes niedersächsisches Juwel ist, ist schon gesagt worden. Mit dem nun endlich vorliegenden gemeinsamen Entschließungsantrag sind wir dem Ziel, den Schutz dieses Juwels voranzutreiben, einen guten Schritt näher gekommen. Dafür gebührt unser ganz besonderer Dank - das meine auch ich - zum einen unserem Ausschussvorsitzenden Klaus
Peter Dehde, zum anderen aber auch Anne Zachow und Dorothea Steiner. Herrn Dürr möchte ich an dieser Stelle nicht ausschließen. Da diese drei dem nächsten Landtag aber nicht angehören werden, ist das ihr Vermächtnis an das künftige Parlament. Ich versichere Ihnen, dass ich alles tun werde, die Umsetzung der Ziele, die in diesem gemeinsamen Entschließungsantrag festgelegt
werden, voranzutreiben und einzufordern. Das bin ich diesen drei Politikerinnen und Politikern, die sich sehr für dieses Ziel eingesetzt haben, schuldig.
Ich möchte den dreien jetzt für ihr langjähriges Engagement nicht nur für die Elbe, sondern auch für die Umweltpolitik insgesamt danken. Wir haben manch harten Strauß ausgefochten. Aber auch ich finde, dieser gemeinsame Entschließungsantrag ist ein schöner Schlusspunkt für unsere Arbeit in dieser 15. Wahlperiode. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Petenten Olivia Wagner aus Neuhaus an der Oste und Walter Rademacher vom Regionalen Bündnis gegen Elbvertiefung fordern von der Landesregierung und dem Landtag, das Einvernehmen zur geplanten Elbvertiefung aus Gründen der Wasserwirtschaft und der Landeskultur zu versagen.
Der Eingabe des Regionalen Bündnisses gegen Elbvertiefung haben sich rund 13 000 Menschen hinter den Deichen angeschlossen. Die Petenten bemängeln, dass - anders als es im UVP-Gesetz vorgesehen ist - die betroffenen Menschen nicht umfassend und allgemein verständlich über das Vorhaben informiert worden sind. Außerdem führen sie an, dass seit der letzten Elbvertiefung im Altenbrucher Bogen viele Schäden entstanden
sind. Wenn man bedenkt, dass in der Stellungnahme der Landesregierung steht, dass die geplante Elbvertiefung Voraussetzung für ein Wachstum des Hamburger Hafens ist und deshalb auch für Niedersachsen von besonderem Interesse ist, dann schrillen bei mir sämtliche Alarmglocken und nicht nur bei mir, sondern auch bei den Bewohnerinnen und Bewohnern in der Region.
Sie fordern, wie ich schon sagte, von der Landesregierung und dem Landtag, dass das Einvernehmen versagt wird. Erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung in Richtung von Herrn McAllister. Herr McAllister, wenn Sie so nah bei den Menschen des Regionalen Bündnisses sind, wie Sie gestern gesagt haben, dann gehen Sie doch mit gutem Beispiel voran. Stimmen Sie mit uns für Berücksichtigung. Ich hoffe, dass Ihre Fraktionskolleginnen und -kollegen dann auch folgen werden. Schönen Dank.
Liebe Frau Zachow, Sie sind ja in der Zwischenzeit schon etwas schlauer geworden und sprechen nicht mehr von einer niedersächsischen Nachhaltigkeitsstrategie, wie Sie das in den vergangenen Monaten getan haben, als ich Sie immer darauf aufmerksam machen musste, dass es die noch gar nicht gibt. 2005 wurde, wie Sie sich erinnern, erst einmal ein Beschluss gefasst, dass eine Nachhal
tigkeitsstrategie entwickelt werden sollte. Im letzten Jahr wurde ein Bericht über die Ressortüberprüfung vorgestellt. Wenn Sie jetzt alles, was eine Nachhaltigkeitsstrategie ausmachen soll, einzig
und allein an einem Pakt mit der Wirtschaft festmachen, dann ist Ihnen überhaupt nicht klar, was unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist.
Wenn Sie jetzt diesen Antrag benutzen, um nur in die Vergangenheit zu blicken, aber überhaupt keine eigenen Ideen einbringen,
wie Sie den Klimawandel hier bekämpfen wollen, dann ist das ein Armutszeugnis par excellence.
Wo sind denn die 300 Millionen Euro für den Klimaschutz geblieben, die der Ministerpräsident im Dezember letzten Jahres angekündigt hat? Die Millionen, die Sie hier genannt haben, sind doch ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie sollten das Thema Klimaschutz ernsthafter angehen, wenn Sie überhaupt ernsthaft wahrgenommen werden wollen.
Man kann wirklich nur sagen: Es wird Zeit, dass Sie im Januar abgewählt werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dürr, Frau Zachow hat es inzwischen kapiert, Sie aber immer noch nicht. Sie reden immer noch von einer Nachhaltigkeitsstrategie, die es aber immer noch nicht gibt. Ich darf Ihnen das einmal zeigen: Im Spätsommer des letzten Jahres hat zwar die Staatskanzlei von einer Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen gesprochen. Ins Internet eingestellt worden ist aber nur der Ressortbericht. Ein Ressortbericht ist noch lange keine Nachhaltigkeitsstrategie. Auch wenn Sie es ständig wiederholen, sollten Sie sich dennoch darüber klar werden, dass dies noch lange nicht wahr wird, sondern gelogen bleibt. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Der globale Klimawandel hat begonnen...“ Mit dieser Aussage beginnt die Entschließung von CDU und FDP. Ich freue mich darüber, dass diese Erkenntnis endlich auch bei Ihnen angekommen ist.
Zu diesem Erkenntnisgewinn hat bestimmt die Anhörung vom 25. Juni dieses Jahres beigetragen, in der wir mit Experten die Anträge von uns und von Bündnis 90/Die Grünen zum Klima diskutiert haben. Bei dieser Veranstaltung haben uns re
nommierte Wissenschaftler vom Institut für Meteorologie und Klimatologie der Leibniz-Universität, vom Max-Planck-Institut und von der Bremer Universität ins Stammbuch geschrieben, dass die Zeit zum Handeln überfällig ist, Frau Zachow. Sie wollen jetzt erst überlegen lassen, was andere tun sollen.
Zuvor, im Mai, hatte Ihre Fraktion eine Klausur auf einer wunderschönen Nordseeinsel.
Dort hat man sicherlich in dem Papier des Bundesumweltministeriums zum Thema „Klimapolitik - Zeit zum Handeln“ gelesen und auch das eine oder andere daraus abgeschrieben.
Dann ist Ihr Fraktionsvorsitzender mit der frisch gewonnenen Erkenntnis, dass der Klimawandel die zentrale Herausforderung unserer Zeit sei, an die Presse getreten. Als Schlussfolgerung aus dieser für die CDU bahnbrechenden Erkenntnis wurde beschlossen - das begrüßen wir ohne Frage -, im Nachtragshaushalt 2,75 Millionen Euro mehr für den Küstenschutz und 2,5 Millionen Euro vom Wissenschaftsministerium für einen zu gründenden Forschungsverbund zum Klimawandel bereitzustellen. Aber diese Entscheidungsfreudigkeit, die die Fraktion damals gezeigt hat, hielt leider nicht lange vor. Kurz vor der Sommerpause,
nachdem der Entschließungsantrag, den wir heute verabschieden wollen, vorgelegt worden ist, soll nur nachträglich die Einrichtung dieses Forschungsverbundes begrüßt werden. Was ist daran Neues, Frau Zachow?
Außerdem sollte eine weitere Regierungskommission unter der Verantwortung des MU eingerichtet werden.
Die Landesregierung wurde gebeten - Frau Zachow, Sie haben es gesagt -, sicherzustellen, dass vom Forschungsverbund die Auswirkungen des Klimawandels untersucht werden. Anpassungsmaßnahmen und Strategien sollten andere erarbeiten, und Techniken und Verfahren zum Schutz vor und zur Vorbeugung gegen Klimafolgen sollten entwickelt werden. Als ich aber hörte, dass im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie eine Regierungskommission eingerichtet werden soll, die Handlungsstrategien für Niedersachsen entwickeln soll, bin ich wirklich fast vom Stuhl gefallen. Ich frage mich: Wie sollen im Rahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie, die nach der Ankündigung im Sommer 2005 nicht über die Vorlage des Berichts über Ressortüberprüfungen hinaus gekommen ist, in einer Regierungskommission Handlungsvorgaben entwickelt werden?
Ist diese Regierungskommission „Klimaschutz“, die mit Datum 2. Dezember 2007 konstituiert werden soll, nun die 6. Regierungskommission? Soll sie sich auch mit den Themen Emissionsrechtehandel, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz und Chemie beschäftigen? Geht es darum in dieser Regierungskommission, oder soll es auch noch eine 7. Regierungskommission geben, und wann wird sie eingerichtet? Irgendwann in der nächsten Legislaturperiode?
Die Zeit zum Handeln ist gekommen, Frau Zachow.
Dieser Antrag ist zwar ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber er ist in keiner Weise der richtige Schritt, um den zentralen Erfordernissen unserer Zeit, wie Herr McAllister selbst gesagt hat, gerecht zu werden; denn es werden keine nachprüfbaren Klimaschutzziele festgelegt, wie es sie zum Beispiel für Bayern schon seit Längerem gibt. Es fehlt auch die Festlegung eines realistischen Zeitplans für die Umsetzung eines Maßnahmenpaketes. Sie kündigen wieder nur an, wie Sie es seit Beginn dieser Legislaturperiode tun, und letztendlich kommt nichts dabei heraus.
Zusammenfassend kann ich nur feststellen: Der Antrag ist zwar nicht falsch, er führt auch in die richtige Richtung, aber nur mit Minischritten, und das können wir uns nicht mehr erlauben. Das Land muss endlich seine Verantwortung übernehmen.
Es muss selbst handeln, wie auch Herr Brockmann schon sagte, und es muss Vorbild für andere sein und darf nicht nur anderen beim Handeln zuschauen.
Zum Schluss möchte ich mich noch mit einer ganz persönlichen Bemerkung an Sie, Frau Zachow, wenden. Mit diesem Klimaschutzantrag light kann niemand, dem die Zukunft unserer Kinder am Herzen liegt, zufrieden sein. Ich hätte Ihnen nach den langen Jahren als Umweltpolitikerin gewünscht, Sie und Ihre Fraktion hätten zusammen mit der FDP
einen nachhaltig in die Zukunft wirkenden Antrag auf den Weg bringen können. Einen Antrag wie diesen hätte ich Ihnen zum Ende Ihrer umweltpolitischen Laufbahn persönlich nicht gewünscht.
Ich möchte nur ganz kurz auf Ihre Intervention eingehen, Frau Zachow. Das Problem ist, dass Sie schon in der Vergangenheit immer wieder Projekte angekündigt haben und es jetzt auch wieder für die Zukunft tun. Es geht aber darum, dass wir vom Ankündigen zum Handeln kommen. Wenn ich mir den Haushaltsplanentwurf anschaue, vermisse ich zum Beispiel das von Herrn McAllister auch wieder nur angekündigte entscheidende Förderprogramm für energetische Sanierung, und zwar nicht nur für Landesliegenschaften, sondern auch für private Haushalte. Wo ist das bei der Einbringung des Haushalts geblieben?
Eine weitere Bemerkung: Eine 6. Regierungskommission, soll, nachdem sie angekündigt wurde,
jetzt mit ihrer Arbeit beginnen. Wann soll denn die 7. Regierungskommission zum Klimaschutz, die ganz wichtig ist, ihre Arbeit aufnehmen, wenn bisher die 6. Kommission noch nicht einmal eingerichtet worden ist?
Ankündigen allein bringt uns nicht voran, Handeln ist angesagt. Das ist auf vielen anderen politischen Ebenen erkannt worden, bei den Regierungsfraktionen in Niedersachsen aber anscheinend noch nicht. Und das ist schade.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesen drei Eingaben geht es um die geplante Elbvertiefung. Der Einsender der Eingabe 3677 (01) hat für den NABU Niedersachsen sehr detailliert und überzeugend die ablehnende Haltung seines Verbandes, der sich auch die beiden anderen Petenten vollinhaltlich angeschlossen haben, begründet und die Forderung erhoben, dass das Parlament und nicht allein das Kabinett über die Erteilung des Versagens oder die Erteilung des notwendigen Einvernehmens entscheiden solle.
Wenn es die Mitglieder der Regierungsfraktionen, vor allem die aus der betroffenen Region, mit ihrer kritischen Position zur Elbvertiefung ernst meinen und ihre Glaubwürdigkeit wahren wollen, dann müssen sie bezüglich der NABU-Petitionen vor allem auch wegen des sogenannten Parlamentsvorbehalts für „Berücksichtigung“ und nicht für „Material“ votieren. Es geht doch wirklich nicht anders. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Landesregierung auch gegen den erklärten Willen des Parlaments einer erneuten Elbvertiefung zustimmt,
obwohl doch lediglich ein Bruchteil der im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Beweissicherungspflicht für die letzte Fahrrinnenanpassung erfüllt worden ist.
Wenn Sie also die Befürchtung, die vor Ort immer häufiger geäußert wird, dass sich die Landesregierung nur über den Wahltermin hinaus retten will, bevor sie ihr Einvernehmen erteilt,
nachhaltig entkräften wollen, dann stimmen auch Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, für „Berücksichtigung“. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt im Augenblick kein anderes Thema in den Kommunen an der Unterelbe, das die Menschen so umtreibt wie die geplante Elbvertiefung. Mehr als 4 000 Einwendungen von den betroffenen Landkreisen, Gemeinden, Organisationen, Ver
bänden, Bürgerinitiativen, aber auch von Privatpersonen hat es bis Anfang Mai im Rahmen der öffentlichen Beteiligung im eingeleiteten Planfeststellungsverfahren gegeben. Im April hat unter Beteiligung von rund 10 000 Personen bei ganz widrigen Witterungsbedingungen die Protestaktion „Fackeln auf dem Elbdeich“ stattgefunden. Auch einige Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag und ich haben daran teilgenommen. Die Flut der Aktivitäten unterschiedlichster Art hält an. Claus Johannßen wird im Folgenden darüber noch etwas ausführlicher berichten.
Trotz vieler Veranstaltungen mit Vertretern der Wasser- und Schifffahrtsdirektion und der Port Authority Hamburg ist die Sorge vor Ort um die Deichsicherheit ungebrochen. Die Abgeordneten aus den betreffenden Orten werden immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern, von Vereinen und Verbänden angesprochen.
Auch wir in der SPD-Fraktion wissen, dass der Hamburger Hafen Jobmotor für die gesamte Region ist. Aber wir dürfen, meine ich, nicht die berechtigten Belange der Menschen an der Unterelbe dieser Tatsache ohne Wenn und Aber unterordnen.
Im Vorfeld der neuen Elbvertiefung sollte ja auf Beschluss der norddeutschen Regierungschefs im Jahre 2002 - Herr McAllister erinnert sich sicherlich daran - überprüft werden, ob eine weitere Elbvertiefung ökonomisch notwendig und ökologisch vertretbar ist. Ob Letzteres zutrifft, darüber sollten ja die jährlich vorzulegenden Beweissicherungsberichte, die im Planfeststellungsbeschluss für die letzte Elbvertiefung verankert sind, Aufklärung geben. Aber diese sind - das wissen wir alle spätestens seit der Großen Anfrage zum Thema Elbe, über die wir im letzten Monat diskutiert haben - ja nicht zur Zufriedenheit der Landesregierung ausgefallen und zum Teil noch nicht vorgelegt worden. Außerdem sollte ja ein norddeutsches Hafengesamtkonzept entwickelt werden, in dem eventuell auch ein norddeutscher Tiefwasserhafen seinen Platz erhalten sollte. All das ist passiert bzw. nicht passiert. Vor Ort wächst die Sorge - das habe ich schon heute Morgen bei der Behandlung der strittigen Eingabe des NABU zur Elbvertiefung ge
sagt -, dass die Niedersächsische Landesregierung eine Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens zu dieser Maßnahme nur über den Wahltermin hinausschieben will.
Deswegen haben wir heute diesen Antrag eingebracht. In der Petition des NABU, aber auch in einem Appell des Rates der Stadt Winsen - Herr Wiese kann das sicherlich bestätigen - werden die Fraktionen aufgefordert, diese Angelegenheit in ihre Entscheidungskompetenz zu ziehen und die Entscheidung über das Erteilen des Einvernehmens gemäß § 14 Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetzes nicht allein der Landesregierung zu überlassen.
Ich möchte noch einmal eindringlich an alle Abgeordneten appellieren, diese für die Menschen in der Unterelberegion so wichtige Entscheidung nicht geringzuschätzen und unserem Antrag zuzustimmen. Denn es ist ganz wichtig, dass wir, nachdem die Menschen vor Ort so eindringlich auf ihre Sorgen und Nöte aufmerksam gemacht haben, diese Entscheidung fällen und der Landesregierung mitteilen, ob ein Einvernehmen erteilt werden kann oder ob es versagt werden muss. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor denen die Menschheit steht. Die Wissenschaft lässt daran keinen Zweifel mehr. Der Klimawandel ist einerseits das Ergebnis einer nicht nachhaltigen Entwicklung; andererseits werden seine jetzt schon feststehenden Auswirkungen es sehr schwer machen, Nachhaltigkeit zu erreichen. Und doch gibt es keine Alternative, als dass jeder an der Stelle, an der er Verantwortung trägt, die notwendigen Schritte geht, um dieser Herausforderung entgegenzutreten.
Diese zutreffende Beschreibung der gegenwärtigen globalen Situation hat Dr. Pachauri, Vorsitzender des Intergovernmental Panel on Climate Change, kurz IPCC, bereits im Jahr 2006 in einem Grußwort für die Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Rheinland-Pfalz“ geschrieben. Für alle, die das nicht wissen: Das ist schon die dritte Fortschreibung des Nachhaltigkeitsprogramms von Rheinland-Pfalz.
Und wo stehen wir im Sommer 2007 beim Thema Nachhaltigkeit und speziell beim Klimaschutz? Nachdem wir im November letzten Jahres den Antrag der Fraktion der Grünen und im Frühjahr dieses Jahres unseren Antrag zum Thema Klimawandel diskutiert haben, nachdem wir die Expertenanhörung durchgeführt hatten, haben sich endlich auch die beiden Regierungsfraktionen bewegt - etwas bewegt, kann ich nur sagen.
Denn in der Plenardiskussion im November hat Frau Zachow in einer denkbar knappen Rede zu diesem Entschließungsantrag noch gesagt:
„Lassen Sie uns die Ergebnisse der Bundesebene abwarten, dann die Ergebnisse herunterbrechen und regional ausdifferenzieren! Das spart viel Geld, ist somit nachhaltig und entspricht voll der Nachhaltigkeitsstrategie dieser Landesregierung.“
Einer Nachhaltigkeitsstrategie, Frau Zachow, die - wie Sie wissen müssen - es noch gar nicht gibt. Es gibt die Ankündigung aus dem Jahr 2005, dass eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt werden soll. Aber außer dieser Ankündigung hat es bis jetzt höchstens einen ersten Schritt gegeben,
nämlich die Ressortüberprüfung der einzelnen Ministerien. Erst auf meine Nachfrage hin wurde im Umweltausschuss kurz berichtet, was im Bereich MU bei dieser Ressortüberprüfung herausgekommen ist. Das ist, so denke ich, alles andere als der richtige Weg zu einer Nachhaltigkeitsstrategie. Gleichzeitig ist es auch eine recht merkwürdige Auffassung vom Handeln im eigenen Kompetenzbereich: Man spart Geld, und damit handelt man nachhaltig. - Das ist, meine ich, alles andere als nachhaltig.
Der Kollege Dürr hat in seiner Rede im November vorwiegend darüber polemisiert, was uns das Energieeinspeisegesetz gebracht hat. Herr Kollege Dürr, Sie haben gesagt, „dass es natürlich auch nicht vom Menschen bewirkte Veränderungen des Klimas gibt.“ Sollte man die Schlussfolgerung daraus ziehen, dass man die Sache erst einmal auf sich beruhen lassen sollte, so wie Sie das getan haben? - Erst nach der Klausur auf Juist, Frau Zachow, ist die CDU-Fraktion doch so weit gekommen, dass sie gesagt hat: Wir müssen uns jetzt, da der Landtagswahlkampf naht, wohl auch zu diesem so wichtigen Thema äußern.
Was ist dabei herausgekommen? - Der vorliegende Entschließungsantrag, der nur die Einsetzung einer Regierungskommission fordert. Ich habe nichts gegen Regierungskommissionen, sie sind aber nur eine Facette. Es muss allerdings noch eine ganze Menge mehr getan werden.
Wenn Sie sich die Dokumente des Klimagipfels von Rio de Janeiro ansehen, - Frau Steiner hat auch darauf hingewiesen -, dann stellen Sie fest, dass die Beteiligung von gesellschaftlich relevanten Gruppen ein ganz wichtiger Aspekt ist. Wie wollen Sie diese denn in einer Regierungskommission beteiligen? - Wie Frau Steiner schon sagte: Dort findet etwas hinter verschlossenen Türen statt. - Auch wenn die Regierungskommission wichtige Schlussfolgerungen zieht - das alleine ist es nicht. Und wie ich gehört habe, ist das Thema
der Besetzung der Regierungskommission auch noch nicht geklärt.
Sie haben nur noch ein halbes Jahr Zeit, dann werden Sie hoffentlich abgelöst.
In der Zeit können Sie wirklich nicht mehr viel beschicken. Dann können wir nur auf fünf verlorene Jahre im Hinblick auf Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie zurückblicken.
Frau Zachow, ich weiß nicht, ob Sie vorhin bei der Veranstaltung von InWEnt und VEN gewesen sind. Herr Dürr war da. Er hat auch schon Dr. Edenhofer zitiert. Ich möchte ein weiteres Zitat bringen. Dr. Edenhofer hat nämlich abschließend gesagt: Wir haben die Zeit und das Wissen zum Handeln. Ich bin der Meinung: Handeln wir jetzt, und verschwenden wir nicht weiter die Zeit mit dem
Einsetzen von Regierungskommissionen. - Und diese Kommission arbeitet ja noch nicht.
Um auf den Minister zurückzukommen. Er hat vorhin gesagt: Es ist wahr, dass Niedersachsen im Hinblick auf den Küstenschutz sehr wohl über den Tellerrand gucken muss. - Daraus hätten Sie doch die Schlussfolgerung ziehen können, dass Sie den Vorschlag von Frau Steiner und den Grünen annehmen sollten. Also machen wir doch beides: eine Regierungskommission und einen Klimaschutzrat einrichten. Aber was Sie uns hier vorschlagen, ist nur Stückwerk. Damit werden wir nicht weiterkommen.
Abschließend möchte ich aus dem Appell der Klima-Allianz zitieren, der heute ausgelegen hat. Darin steht sehr treffend - das sollten wir uns wirklich zu Herzen nehmen -:
„Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Bewegung für konsequenten Klimaschutz. Immer wieder wird die Klimapolitik von kurzsichtigen Interessen blockiert. Diese Blockaden wollen wir überwinden.“
Genau das können wir tun, wenn wir weiter als nur in den Harz oder in die Lüneburger Heide gucken. Wir sollten uns dieses Themas länderübergreifend annehmen und uns gemeinsam mit den anderen norddeutschen Küstenländern auf den Weg machen. Ich hoffe immer noch, dass es dann auch irgendwann einmal eine Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen gibt. Wenn Sie das nicht schaffen, dann müssen wir das ab Frühjahr 2008 erledigen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Elbe ist nicht nur eine wichtige Bundeswasserstraße, sondern auch - darin sind sicherlich viele in diesem Haus mit mir einig - ein wunderschöner Fluss, der in vielen Abschnitten, vor allem an der Mittelelbe, noch sehr naturbelassen ist. Nicht nur dass immer mehr Menschen an der Elbe gerne Urlaub machen, es sind wahrlich nicht wenige, die gerne dort leben und arbeiten. Aber immer häufi
ger drängt sich ihnen die Frage auf: Wie lange noch? Wie lange wird das noch möglich sein? - Mit unserer Großen Anfrage zur Elbe wollen wir der Landesregierung Beine machen und von ihr in wichtigen Fragen, wie z. B. zur Elbvertiefung, klare Antworten und Festlegungen einfordern.
Für den Bereich der mittleren Elbe z. B., in dem im Jahre 2002 durch einstimmigen Beschluss des Landtages das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue eingerichtet wurde, heißt dies: Wann endlich beginnt die Landesregierung mit der energischen Umsetzung des Vorhabens, diese einmalige Auenlandschaft mit ihren landschaftlichen, kulturellen, sozialen sowie ökonomischen Werten und Funktionen so zu erhalten und zu entwickeln, dass ein nachhaltiges Miteinander von Mensch und Natur möglich ist?
Danke. - Auch im Hinblick auf das notwendige ländergrenzenübergreifende Hochwasserschutzkonzept und den nach dem Elbehochwasser 2006 angekündigten Staatsvertrag bleiben die Antworten unbefriedigend, weil viel zu vage. Dies gilt auch für die immer wieder auftauchende Forderung nach der ganzjährigen Schiffbarmachung der Mittelelbe.
Nun komme ich zu dem Teil der Großen Anfrage, der die Menschen im Bereich der Tideelbe seit einigen Jahren immer stärker umtreibt und nicht zur Ruhe kommen lässt. Seit im Februar 2002 die Freie und Hansestadt Hamburg den Antrag auf weiteren Ausbau der Fahrrinne von Unter- und Außenelbe gestellt hat, brodelt es in der Region. Zu dieser Region gehören nicht nur die Landkreise Stade und Cuxhaven, sondern auch die Hamburger Elbdörfer und der Landkreis Harburg, aus dem
ich komme. Der Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg wurde gestellt, obwohl die letzte Elbvertiefung erst Ende 1999 abgeschlossen worden ist.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss für diese Maßnahme ist bekanntermaßen eine Beweissicherung für die Zeit von 2000 bis 2015 beschlossen worden. In der Antwort der Landesregierung konnten wir nachlesen, dass lediglich der erste und zweite Beweissicherungsbericht aus den Jahren 2001 und 2002 abgestimmt vorliegen. Dem Jahresbericht 2003 wurde - alle Insider wissen dies sicherlich - nicht zugestimmt, weil über seine Aussagen bislang kein Einvernehmen hergestellt werden konnte. Der Jahresbericht 2004 ist zwar abgeschlossen, aber es gibt keine Aussagen über seine Bewertung. Die Berichte für 2005 und 2006, heißt es in der Antwort auf die Große Anfrage, seien noch in der Bearbeitung. Aber trotzdem soll die Elbe ein weiteres Mal vertieft werden. Dies ist niemandem klarzumachen!
Trotzdem möchte Hamburg nach möglichst zügigem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens schon im nächsten Jahr mit dem Baggern beginnen. Vorgezogene Teilmaßnahmen sollen sogar noch früher umgesetzt werden. Wie ich schon sagte: Dieses Vorgehen ist niemandem in der Region, vor allem nicht denjenigen, die sich um die Deichsicherheit sorgen, verständlich zu machen.
Die Antwort auf unsere Große Anfrage ist hier alles andere als hilfreich. So heißt es auf Seite 6 nur lapidar:
„Das Beweissicherungsverfahren wird eine abschließende Bewertung der sich aus der letzten Fahrrinnenanpassung ergebenden Veränderungen liefern“
Aber welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus? - Darüber schweigt sie sich aus.
Trotz zahlreicher Gespräche mit Verantwortlichen der Bundes- und Landesebene, trotz zahlloser Informationsveranstaltungen zum Vorhaben mit
Vertretern der Wasser- und Schifffahrtsdirektion und der Hamburg Port Authority ist die Sorge der Menschen vor Ort unverändert hoch und die Furcht um die Sicherheit der Deiche ungebrochen. Die Protestflut an Einwendungen im gerade eingeleiteten Planfeststellungsverfahren zeigt dies überdeutlich. Viele Hunderte von Einwendungen von betroffenen Landkreisen, Gemeinden, Organisationen, Vereinen, Verbänden, aber auch von Privatpersonen sind bis Anfang Mai eingegangen.
Mit einer Protestaktion „Fackeln auf dem Elbdeich“ am 18. März - ich habe gehört, dass auch Sie, Herr McAllister, dabei waren; auch ich war da - hatten trotz widriger Witterungsbedingungen Hunderte von Bürgerinnen und Bürgern ihren Widerstand gegen das Vorhaben am Deich deutlich gemacht. Auch die Presseberichte, die seit dieser Zeit nachzulesen waren, konnten die Beunruhigung der Gemüter nicht auflösen. So konnte man z. B. in der Zeit vom 18. Mai lesen: Hamburg lehnt sich ganz entspannt zurück. Herr Senator Uldall rechnet mit dem Einlenken von Wulff nach dem Wahltermin am 27. Februar. - Hier muss man eindeutig sagen: Wenn es um die Sicherheit der Menschen hinter dem Deich geht, darf es keine Wahltaktierereien geben.
Auch die Äußerung, dass die Deichsicherheit oberste Priorität hat, widerspricht einer Aussage des Ministers vom 2. Juni, als er sagte, die Chance, über die Frage der Deichsicherheit die Elbvertiefung zu stoppen, sei sehr gering. Da habe ich gedacht: Das muss alle aufhorchen lassen. Aber er meinte: Bei der Verschiebung der Brackwasserzonen elbaufwärts, die Landwirtschaft und Obstbau bedroht, haben wir bessere rechtliche Möglichkeiten. - Ich denke, Deichsicherheit hat obere Priorität.
Ich hoffe jetzt sehr, dass die Landesregierung ausführlicher und eindeutiger, als das in der Antwort auf unsere Große Anfrage dargestellt worden ist, festlegt, was ihre Position zur Elbvertiefung ist, und dass sie den Forderungen z. B. des NABU oder aus der Stadt Winsen nachkommt und dass nicht allein das Kabinett über das Erteilen bzw. das Versagen des Einvernehmens entscheidet, son
dern das Parlament. Ich denke, Herr Sander, das wäre wirklich Politikmachen mit den Menschen. Dann könnten Sie sich auch nicht aus Gründen der Wahlkampftaktiererei an einer Entscheidung vorbeimogeln. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben sich in einer Antwort damit gebrüstet, dass sich Niedersachsen vorbildlich an der Erarbeitung der 24 Umweltindikatoren beteiligt hat. Ich möchte hier nur daran erinnern, dass das noch von den hoch qualifizierten Fachleuten des NLÖ zu der Zeit der SPD-Landesregierung geschehen ist.
Deren Kompetenz hat sich in dem vorbildlichen Umweltbericht 2001 gezeigt. Im letzten Jahr ist der Umweltbericht 2006 vorgelegt worden. Vor dem Hintergrund Ihrer Aussage, dass alle Aufgaben, die das NLÖ vorher geleistet hat, weiterhin erfüllt werden, frage ich Sie, warum die Angaben zur CO2-Emission - das ist der so wichtige Umweltindikator für den Klimaschutz - im Umweltbericht 2006 mit Datum 2001 enden. Besteht nicht vielleicht doch einen Zusammenhang mit der Ausstattung der Umweltämter? Bayern und Baden-Württemberg haben gut ausgestattete Umweltämter und - anders als Niedersachsen - schon ein Klimaschutzprogramm vorgelegt. Diese Länder können zügiger als wir an die Umsetzung der Pläne zum Schutz unseres Klimas herangehen.
Herr Präsident! Herr Minister, ich beziehe mich auf den zweiten Teil der Dringlichen Anfrage der Grünen, in dem es um die Elbvertiefung geht. Obwohl die Beweissicherung für die letzte Elbvertiefung noch nicht abgeschlossen ist, hat Hamburg im Jahr
2002 dennoch die nächste Anpassung der Fahrrinne beantragt. Vor Kurzem hat Hamburg sogar einen Antrag auf Genehmigung der vorgezogenen Durchführung von Teilmaßnahmen gestellt. Wie steht die Landesregierung zu dieser Maßnahme? Werden Sie zu dieser Maßnahme Ihr Einvernehmen erteilen oder nicht?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Erwärmung der Erdatmosphäre fortschreitet, dann könnte bis Ende des Jahrhunderts nahezu jede dritte Tier- und Pflanzenart ausgestorben sein. Dies prophezeit die derzeitige Fassung des im April zur Veröffentlichung anstehenden zweiten Teils des Klimaberichts des Intergovernmental Panel on Climate Change - kurz: IPCC - der Vereinten Nationen. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis müsste an sich jedem klar sein, wie wichtig der Arten- und Vogelschutz war und weiterhin sein wird.
Somit war es keineswegs Panikmache bzw. - wie Herr Thiele heute wiederholt hat - eine Verunsicherungskampagne vonseiten der Fraktion der Grünen im letzten Jahr, als sie diesen Antrag gestellt hat, sondern es war zwingend notwendig, dass der Landesregierung Beine gemacht worden sind. Es ging den Grünen und uns vor allem darum, Schaden vom Land abzuwenden und ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden,
nachdem die EU-Kommission im April 2006 in einem Mahnschreiben die Beseitigung von Meldedefiziten eingefordert hatte.
Nachdem die Landesregierung die Liste der nachzumeldenden Gebiete vorgelegt hatte, haben wir
uns in zwei Fachausschusssitzungen im November 2006 und dann noch einmal Ende Januar und Ende Februar 2007 mit dieser Liste befasst. Aus unserer Sicht war der Antrag der Fraktion der Grünen somit weithin erledigt. Aber den Änderungsantrag, den die Regierungsfraktionen unter der Überschrift „Nachmeldung der EU-Vogelschutzgebiete mit Augenmaß“ vorgelegt haben, lehnen wir ganz entschieden ab. Das werden Sie sicherlich verstehen können. Neben der aus meiner Sicht unerträglichen Lobhudelei über die Arbeit der gegenwärtigen Landesregierung ist bei der geforderten Zusammenlegung von Vogelschutz- und FFHRichtlinie zu befürchten, dass es dabei nur um eine Nivellierung der Schutzstandards geht.
Der Kollege Janßen hat sehr engagiert und kompetent ausgeführt, warum dieser Änderungsantrag abzulehnen ist.
Danke, nein.
Ich möchte an den Beginn meiner Rede erinnern. Aus unserer Sicht - und ich hoffe auf ein Einsehen der Regierungsfraktionen - müssen wir diesen Änderungsantrag ablehnen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jüngst titelte eine Hannoveraner Zeitung „Gefahren des Klima-Dramas“ und veröffentlichte eine Grafik, auf der weite Teile Norddeutschlands überflutet waren.
Experten prognostizierten, so konnte nachgelesen werden, dass der Anstieg des Meeresspiegels, vorrangig verursacht durch das Schmelzen der Polkappen im Zuge der Erderwärmung, in einigen Jahrzehnten gravierende Auswirkungen auf weite Teile Deutschlands haben wird.
Diese Erkenntnis ist nicht neu. Aber die Dramatik, die in dem beschleunigten Klimawandel liegt, hat sogar hartnäckigste Klimawandelignoranten z. B. in den USA aufgerüttelt. Dort hat z. B. der konservative kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger den Klimaschutz jüngst als Wahlkampfthema erkannt und mit Umwelt- und Klimaschutz
aktivitäten gepunktet und sogar gewonnen. Er und weitere Gouverneure aus dem Nordosten der USA planen konzertierte Aktionen zur Reduzierung von Treibhausgasen und können hoffentlich bald den Präsidenten George W. Bush zum Umsteuern bewegen.
Zwar hat Bush auf dem letzten G-8-Gipfel - man möge das beachten - erstmals eingeräumt, dass die wissenschaftliche Evidenz für den Klimawandel überwältigend ist, aber er hat das KyotoAbkommen zum Klimaschutz immer noch nicht unterzeichnet, da es nach seiner Ansicht der wirtschaftlichen Entwicklung der USA entgegenstehen würde.
Dass dies mitnichten so ist, hat der frühere Weltbankökonom Sir Nicholas Stern in seiner 700seitigen Studie für die britische Regierung nachgewiesen. Dort resümiert er, dass der Klimawandel die Welt in die schwerste Rezession der neuen Geschichte stürzen könne, dass sie mehr kosten könne als beide Weltkriege zusammen und dass sie Hunderte von Millionen Menschen zu Flüchtlinge machen könne. Nur ein geschlossenes, globales Aktions- und Investitionsprogramm könne die Auswirkungen und somit die Kosten des Klimawandels dramatisch reduzieren.
In der Auftaktveranstaltung zum Weltklimagipfel in Nairobi vor einigen Tagen nannte der kenianische Umweltminister den Klimawandel eine der schwersten Bedrohungen für die Menschheit. Ich denke, er hat recht.
Diese Erkenntnis setzt sich jetzt langsam, aber stetig durch. Die EU will ihre Bemühungen, die in den vergangenen Jahren nicht allzu erfolgreich waren, verstärken. EU-Kommissionspräsident Barroso erklärt z. B., dass der Klimawandel eine neue Energiestrategie dringend erforderlich mache. Auch die Bundesregierung war sich nach dem jüngsten Energiegipfel einig: Deutschland muss handeln, und zwar national ebenso wie im Rahmen seiner EU-Präsidentschaft und im Kreis der G-8-Staaten. Vorrangige Ziele sollten die weltweite Steigerung der Energieeffizienz und ein erstmals völkerrechtlich verbindliches internationales Klimaschutzabkommen für die Zeit nach 2012 unter Einbeziehung aller großen Treibhausgasemittenten sein.
Für Niedersachsen ist festzustellen, dass das Problem des Klimaschutzes für die SPD schon seit Langem im Fokus steht. Das NLÖ hat maßgeblich
- auch auf Bundesebene - an der Entwicklung von Indikatoren mitgearbeitet, die den Zustand und die Veränderung unserer Umweltbedingungen aufzeigen. Hieran ausgerichtet, sind für unsere Zukunft Ziele gesetzt worden. Für den Klimaschutz spielten da die CO2-Emissionen bekanntermaßen eine bedeutende Rolle. So wurde noch zu SPD-Zeiten erkannt, dass man hier wirksame Maßnahmen ergreifen muss, und hat sich für das Jahr 2005 eine Reduktion um 25 % zum Ziel gesetzt.
Von diesem Ziel ist man bei der jetzigen Landesregierung weit entfernt. Davon ist keine Rede mehr. Es ist nicht zu erkennen, was sich daran substanziell ändern soll. Auch Teile der Wirtschaft nehmen offensichtlich das Thema „Klimaschutz in Niedersachsen“ nicht genügend ernst. Die Financial Times Deutschland berichtete Ende Oktober von einer EU-Studie, wonach die deutschen Autohersteller - VW gehört dort zu einer Spitzengruppe - weit hinter der freiwilligen Selbstverpflichtung zur CO2-Reduzierung hinterherhinken. Das ist nicht nur beschämend, sondern auch ökonomisch unvernünftig.
Ein anderes Beispiel aus dem Bereich Energieeffizienz ist kennzeichnend für das Klimaschutzbewusstsein der Regierung. Unter der SPDRegierung wurden die Indikatoren zur Energieeffizienz und auch zur Energieproduktivität insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien erarbeitet, an denen sich umwelt- und klimaschutzpolitisches Handeln ausrichten sollte. Diese Landesregierung hat diese Kennnormen kurzerhand abgeschafft, obwohl sie auf der Umweltministerkonferenz im Mai 2004 noch Zustimmung gefunden haben.
Die aktuelle Berichterstattung in den Medien, die bekannte Situation in Niedersachsen und die spürbaren Veränderungen in unseren Ökosystemen und auch beim Wetter lassen keine Verzögerungen der verantwortlichen Politik zu. Deshalb gehen wir auch mit dem konform, was die Grünen in der Begründung zu ihrem Antrag geschrieben haben. Ihre Schlussfolgerung, dass wir für Norddeutschland einen Rat für Klimafragen brauchen, können wir aber nicht teilen. Es gibt zum einen schon den Weltzukunftsrat mit Sitz in Hamburg. Es gibt weiterhin den von der Bundesregierung eingesetzten Rat für nachhaltige Entwicklung. Frau Zachow hat auch bereits kurz dargestellt, dass es seit Oktober 2005 das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung - KomPass - im Umweltbundesamt gibt. Angesichts des dringlichen Handlungsbedarfes
wurde dort beschlossen, ein nachhaltiges Konzept zur Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln. Ziele sind dabei die Festlegung prioritärer Handlungsfelder sowie die Koordinierung von Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Ich denke, noch mehr Räte brauchen wir nicht. Wir müssen handeln. Das ist das Entscheidende.
Wir müssen die Landesregierung auffordern - darin gehen wir mit den Grünen konform -, in ihrem ureigensten Kompetenzbereich gerade im Bereich des Klima- und Umweltschutzes zu handeln, um nicht die Zukunftsfähigkeit unseres Landes aufs Spiel zu setzen. Das ist natürlich nicht ganz einfach, nachdem die neue Regierung das NLÖ abgeschafft hat. Man hatte die Versäumnisse bei den Kernindikatoren schon katalogisiert, aber jetzt ist niemand mehr da, der die Landesregierung darauf hinweist, wo es bei ihr Versäumnisse gibt. Wenn die jetzige Landesregierung es nicht schafft, diese Versäumnisse zu beseitigen, müssen wir bis 2008 warten. Nach dem Regierungswechsel müssen wir dieses Thema dann verstärkt angehen.
Wir werden uns dieser Herausforderung mit Tatendrang stellen. Es geht um die Zukunft Niedersachsens und um die Bewahrung einer gesunden und lebensfähigen Umwelt, aber auch um eine in Zukunftstechnologien wettbewerbsfähige Wirtschaft. Angesichts dessen müssen dringend Aktivitäten ergriffen werden. Wenn diese Regierung das nicht schafft, muss die neue Regierung diese Aktivitäten ab 2008 mit verstärktem Tempo ergreifen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, können Sie mir erklären, wie sich die Kleientnahme im Deichvorland mit der Verordnung über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ vereinbaren lässt?
- Im Gesetz. Sie haben Recht, Frau Zachow.
Herr Minister, Sie haben eingangs gesagt, dass in Zukunft die drei Säulen - ökologisch, ökonomisch und sozial - bedacht werden sollen. Ich frage Sie - ich hoffe, dass ich eine konkrete Antwort darauf bekomme -: Werden in Zukunft, wenn Kleientnahmen außendeichs erwogen werden, auch binnenlands ausreichend Alternativen geprüft, oder werden bei dieser Entscheidung vorrangig finanzielle Gründe berücksichtigt werden? Denn dann würde dies Ihre Aussage von vorhin wirklich mehr als konterkarieren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! EU-Vogelschutz und FFH-Richtlinie, das ist - einige Kolleginnen und Kollegen werden mir da sicherlich Recht geben - eine wahrlich unendliche Geschichte. Nachdem die Landesregierung nach mehr als zähem Ringen und intensiver Überzeugungsarbeit durch die Oppositionsfraktionen
endlich Anfang dieses Jahres die FFH-Nachmeldungen nach Brüssel auf den Weg gebracht hat, droht unserem Land nach dem EuGH-Urteil vom 10. Januar nun erneut möglicherweise sehr teures Ungemach.
Da nicht alle Kolleginnen und Kollegen die zum Teil intensiven Diskussionen über die EU-Vogelschutzrichtlinie oder die FFH-Richtlinie in den vergangenen Jahren miterlebt bzw. miterlitten haben, erlauben Sie mir einige Anmerkungen zu ihrer Historie.
Gemäß Artikel 4 der Richtlinie des Rates vom 2. April 1979
- ja, ein CDU-Kanzler hat das damals unterschrieben - über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, die so genannte Vogelschutzrichtlinie, haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Vogelarten Schutzgebiete auszuweisen und hierüber die Europäische Kommission zu unterrichten. In Deutschland liegt diese Verpflichtung bekanntermaßen bei den Bundesländern.
1983 ist Niedersachsen diesen Pflichten nach damaligem Kenntnisstand nachgekommen
und hat 48 Gebiete gemeldet. 1988 wurde der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer nachgereicht. 1993 kam mit der Eingliederung des Amtes Neuhaus ein Teil des Naturparks Elbetal aus dem ehemals zu Mecklenburg-Vorpommern gehörenden Gebiet hinzu. Damit waren Anfang der 90er-Jahre 50 EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 130 000 ha ohne Wattflächen gemeldet und gesichert.
Im Juli 2000 wurde dann das Kabinett über die Notwendigkeit der Aktualisierung, sprich Ergänzung der EU-Vogelschutzgebiete und über das geplante umfängliche Beteiligungsverfahren informiert. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden zu den vom MU vorgeschlagenen 55 Gebieten über 100 detaillierte und naturschutzfachlich begründete Neu- und Erweiterungsvorschläge abgegeben.
Nach Abwägung und intensiver Prüfung wurden im Sommer 2001 dann 59 weitere Vogelschutzgebiete nach Brüssel gemeldet und mit geeigneten Maßnahmen gesichert. Dafür wurden Haushaltsmittel in Höhe von damals rund 6 Millionen DM aufgebracht. Außerdem entstanden dauerhafte Kosten für das vorgeschriebene Vogelmonitoring in Höhe von knapp 700 000 DM im Jahr.
Die 59 gemeldeten Gebietsvorschläge repräsentierten nach damaligem Wissensstand die gemäß Artikel 4 Abs. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie geforderten zahlen- und flächenmäßig am besten geeigneten Gebiete. Ich muss sagen - Frau Zachow, Sie erinnern sich vielleicht -, diese 59 Gebiete sind zum Teil gegen erbitterten Widerstand der CDU gemeldet worden. Für die Gebiete des Voslapper Grodens und Moore bei Buxtehude waren die Prüfungen noch nicht abgeschlossen bzw. wurden - für die Moore bei Buxtehude - neu aufgenommen. Nach Abschluss der Prüfung sollte dann dem Kabinett ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt werden. Diese Meldungen aus dem Jahre 2001 wurden jedoch von der EU als nicht ausreichend eingestuft, ein Mahnschreiben wurde in Richtung Deutschland und dann weiter an Niedersachsen auf den Weg gebracht.
Im März 2003 kam der Regierungswechsel. Die jetzige Landesregierung hatte nach dem ergänzenden Mahnschreiben vom April 2003 drei Jahre lang Zeit tätig zu werden und kann sich, denke ich, jetzt wirklich nicht mehr damit herausreden, es sei
die Vorgängerregierung gewesen, die nicht ausreichend gemeldet habe.
Das zur Historie für die, die in den Jahren noch nicht im Landtag waren.
Es hat - der Kollege Janßen hat es gesagt - in der Zwischenzeit ein weiteres Schreiben der EU gegeben. Diese Problematik haben die Grünen jetzt in ihrem Entschließungsantrag aufgegriffen. Als ihre Hauptforderung steht dort, dass umfassend und zeitnah die geeigneten Gebiete an die EUKommission zu melden sind, damit die niedersächsischen Kommunen und auch unsere Betriebe Planungssicherheit bekommen; denn - das ist uns ja bekannt - für die faktischen Vogelschutzgebiete, also die Gebiete, die nicht ordnungsgemäß gemeldet sind, gibt es keine Ausnahmemöglichkeit für Vorhaben. Deshalb ist es so wichtig, dass die Schutzgebiete ordnungsgemäß gemeldet sind; denn dann gelten die Vorschriften der FFHRichtlinie über die Verträglichkeitsprüfung. In ausgewiesenen Vogelschutzgebieten sind nämlich auch Ausnahmen möglich.
Ich hoffe sehr, dass die Landesregierung aus den Erfahrungen bei den FFH-Nachmeldungen gelernt hat und nun zügig im Hinblick auf die EUVogelschutzlinie nach Brüssel nachmeldet, um Schaden vom Land abzuwenden. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie kennen sicherlich die Anhörung zu dieser Thematik aus Bayern vom Oktober 2002. Teilen Sie die Auffassung, dass, anders als Ihre Kollegen von der FDP es annehmen, eine Absenkung der Gebühren aufgrund von EU-Vorgaben nicht möglich ist? - Das ist die eine Frage.
Die zweite Frage: Sie haben die Frage des Kollegen Meyer noch nicht beantwortet, welche Position das Innen- und das Finanzministerium zu dem Thema Privatisierung der Abwasserentsorgung vertreten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Bingo!“, die Umweltlotterie ist eine Erfolgsstory. Das soll sie auch in Zukunft bleiben. „Bingo!“ hat - das haben wir in dem Geschäftsbericht von Lotto Niedersachsen für das Jahr 2004 nachlesen können - von ihrem Start im September 1997 bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres eine Fördersumme von 34,1 Millionen Euro für Natur- und Umweltschutzprojekte in unserem Lande sowie für Entwicklungshilfeaktivitäten zur Verfügung gestellt.
Für die Umwelt konnten mit diesem Geld über 2 900 Projekte in allen Regionen unseres Landes verwirklicht werden, z. B. Artenschutzprogramme für bedrohte Tierarten, Landschaftsschutzprojekte für Watt und Hochmoore, aber auch Informationskampagnen zum Umweltschutz oder zum pfleglichen Umgang mit unseren Ressourcen, Agenda21-Projekte oder auch die vielen Projekte zur ökologischen Umgestaltung von Schulhöfen oder Kindergartenaußengeländen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte diese Liste noch weiterführen, mache hier aber Schluss. Ich wollte Ihnen nur zeigen, welche große Bandbreite von Projekten mit „Bingo!“-Mitteln gefördert worden ist.
„Bingo!“ hat sich in den vergangenen Jahren mit einem überarbeiteten Konzept ständig positiv entwickelt. Die Spieleinsätze bei „Bingo!“ sind 2004 gegenüber dem Vorjahr um sage und schreibe 5,4 Millionen auf insgesamt 33,4 Millionen Euro gestiegen. Das entspricht einer Steigerungsrate von knapp 20 %. Das ist eine Rate, von der wir für andere Bereiche nicht zu träumen wagen.
Da - das wissen wir alle - in den vergangenen Jahren aufgrund der angespannten Haushaltslage die finanzielle Ausstattung auch für die Bereiche Umwelt- und Naturschutz sowie Entwicklungszusammenarbeit mehr und mehr eingeschränkt wurde,
kommt den niedersächsischen Stiftungen - ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion vom Dezember 2004 - eine zunehmend größere Bedeutung zu. Dies betrifft die Bereiche Kunst und Kultur, aber auch Umwelt und Entwicklung sowie Soziales, Jugend und Sport. Hier fördern Stiftungen - dies möchte ich besonders hervorheben - im Interesse der Allgemeinheit vielfach Projekte, zu denen der Staat heute finanziell nicht mehr in der Lage ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Auffassung teilen wir in der SPD-Fraktion uneingeschränkt. Der Staat sollte aber auch die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen und die zur Verfügung stehenden Mittel, die leider in den vergangenen Jahren drastisch gekürzt worden sind, so effizient wie möglich einsetzen.
Ich bin froh, dass sich im vergangenen Jahr Ministerpräsident Wulff im Rahmen der Antwort auf eine Dringliche Anfrage meiner Fraktion zur Zukunft der Stiftungen im Umweltbereich geäußert hat. Ich zitiere aus dem Landtagsprotokoll vom 16. September:
„Ich habe den Vertretern“
- das waren die Vertreter der Verbände
„gegenüber immer deutlich gemacht, dass wir den Konsens suchen, denn von dem Konsens mit den Beteiligten und deren Einfluss auf die Mittelvergabe hängt ab, ob diese Lotterie eine besonders anerkannte Lotterie bleibt. Sie entwickelt sich im Moment gut.“
Der Ministerpräsident fügte an:
„Wir befinden uns mit Minister Sander in Kontakt, um zu erreichen, dass der Einfluss der Verbände auf die Mittelvergabe auch bei einer Neustrukturierung der Stiftungslandschaft erhalten bleibt.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist es, was wir in unserem Antrag fordern. Ich glaube, es ist im Interesse aller, wenn wir hier sorgfältig und nach den von der Landesregierung in ihrer Antwort auf unsere Dringliche Anfrage vom September
letzten Jahres formulierten Zielsetzungen, die übrigens auch schon unter der alten Landesregierung galten, den Umwelt- und Entwicklungsbereich neu strukturieren.
Besonders wichtig ist uns dabei - ich bin sicher, dass das bei der CDU, und ich hoffe, dass das auch bei der FDP so ist -, dass Staatsferne und Unabhängigkeit der Stiftungen erhalten bleiben.
Ein weiterer wichtiger Punkt sollte außerdem die Transparenz bei der Vergabe der Fördermittel sein. Dazu hat sich im letzten Jahr auch Umweltminister Sander geäußert. Ich möchte ihn gerne an seine Aussage erinnern. Er sagte nämlich:
„Wenn es zu einer Umstrukturierung bei den Stiftungen kommt, können Sie sicher sein, dass wir die bewährten Strukturen, die es bisher insbesondere auch im ehrenamtlichen Bereich und bei der fachlichen Zuarbeit gegeben hat, auf jeden Fall erhalten wollen.“
Ich freue mich sehr, Herr Minister, dass wir an dieser Stelle offensichtlich einer Meinung sind. Ich fordere aber Sie und gleichzeitig die Landesregierung insgesamt auf, diese Ankündigung jetzt auch zügig umzusetzen. Meines Erachtens ist es ein unerträglicher Zustand, in dem die Verbände, die sich bei „Bingo!“ engagieren, sind, wenn jetzt seit knapp zwei Jahren eine Entscheidung über die Neustrukturierung der Stiftungen in Niedersachsen aussteht.
Ich bin davon überzeugt, dass wir die Strukturen, die sich bei „Bingo!“ bewährt haben, erhalten und zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit der Stiftungslandschaft die im Umwelt- und Entwicklungsbereich tätigen Stiftungen bei der Lotto-Stiftung zusammenführen sollten. Das dient dem Ansehen der Stiftungen und der Glaubwürdigkeit ihrer Arbeit und ist somit in unser aller Interesse, weil die eingespielten Finanzmittel sinnvoll, transparent und effizient eingesetzt werden.
Der von der SPD-Landtagsfraktion formulierte Antrag greift also all das auf, was Ministerpräsident Wulff, Umweltminister Sander und, wie ich habe läuten hören, auch Innenminister Schünemann im Sinn haben, wenn sie von einer Neustrukturierung der Stiftungslandschaft sprechen.
Ich hoffe nun auf eine baldige, im Sinne unseres Antrages positive, Entscheidung, wenn es um die
Neustrukturierung der Stiftungen geht. Ich würde mich sehr freuen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir diesen Antrag gemeinsam und einstimmig beschließen könnten. - Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Ich werde diese Zeit nicht ausnutzen. Aber auf Frau Zachow antwortend möchte ich in den Raum stellen, dass „Bingo!“ und die Verbände seit zwei Jahren auf eine Entscheidung warten. Für sie ist das ein Damoklesschwert, das über ihnen hängt. Frau Zachow weiß sehr genau, dass für den 20. Juni dieses Jahres eine Entscheidung angekündigt worden war, die wir aber immer noch nicht haben. Deswegen war es sehr wichtig - das möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen hier sagen -, dass dieser Antrag eingebracht worden ist.
Es ist nämlich wahrlich nicht alles so einfach, wie es hier vorgetäuscht wird. Hinter den Kulissen werden harte Kämpfe geführt. Aber ich hoffe, dass wir noch vor den Haushaltsberatungen zu einem guten Ergebnis im Hinblick auf eine Neustrukturierung der Stiftungen kommen, wobei Staatsferne und Transparenz die wichtigsten Aspekte sind. Deswegen habe ich diesen Antrag heute einge
bracht, obwohl die Zeit schon so weit fortgeschritten ist, dass alle lieber nach Hause wollen.
Ich hoffe auf eine positive Entscheidung über diesen Antrag. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schön, Herr Minister, dass Sie am Ende unserer Beratung doch noch folgen. Miesmuscheln haben - ich denke, darüber sind wir uns im Ausschuss immer einig gewesen - eine überaus wichtige Funktion für das ökologische Gleichgewicht im Wattenmeer. Sie nehmen ihre Nahrung aus den Trübstoffen des Wassers auf, reinigen es dadurch, und außerdem bieten die Muschelbänke zahlreichen anderen Organismen einen geschützten Lebensraum und sind eine unverzichtbare Nahrungsgrundlage für Millionen von Vögeln, die dort leben oder dort Station machen.
Jetzt zum Antrag: Schon im November 2003, noch vor Ablauf der alten Miesmuschel-Managementregelung, den noch die alte SPD-Landesregierung erarbeitet hatte, haben die Grünen einen Entschließungsantrag eingebracht. Der Miesmuschel-Managementplan der alten Landesregierung war Ende der 90er-Jahre nach intensiven Diskussionen als konstruktiver Kompromiss zwischen den
Belangen der Fischerei und des Naturschutzes erarbeitet worden.
Der Nachfolger des Miesmuschel-Managementplans, der Miesmuschel-Betriebsplan, wurde uns im federführenden Ausschuss erst im letzten Quartal des vergangenen Jahres vorgelegt. Damit wurden vollendete Tatsachen geschaffen. Es wäre sicherlich interessant gewesen, nachdem die Grünen diesen Entschließungsantrag vorgelegt hatten, wenn wir den Entwurf hätten diskutieren können. Richtig ist, dass nach Vorlage des Plans der Antrag der Grünen in Teilen erledigt war. Aber die Grünen haben - das haben Sie in dem Änderungsantrag, über den wir heute beraten, aufgezeigt noch Schwachstellen entdeckt, die ihrer Meinung nach mit einer kurzfristigen Überarbeitung des Betriebsplans beseitigt werden sollen. Aber, lieber Herr Kollege Janßen, so sehr ich Ihr Anliegen in der Sache unterstütze: Wenn Sie ehrlich sind, können Sie nicht glauben, dass es realistisch ist, dass eine kurzfristige Überarbeitung dieses Planes möglich ist.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle versichern, dass Sie in der Sorge um den Bestand der Miesmuschelbänke im niedersächsischen Wattenmeer nicht alleine standen und nicht alleine stehen. Ich möchte hier im Haus in Erinnerung rufen, dass uns während der Beratung eine Resolution zum Umgang mit der Miesmuschelfischerei von der Stadt Norderney erreicht hat. Sie bat uns, die Resolution zur Kenntnis zu nehmen und deren inhaltliche Umsetzung zum Schutze des Ökosystems Wattenmeer aktiv zu unterstützen. Dies gilt auch für das begleitende Monitoring, das außer von der Stadt Norderney auch vom Niedersächsischen Heimatbund in seiner 45. Roten Mappe eingefordert worden ist. Deshalb werden wir im Umweltausschuss besonders darauf achten müssen, dass bei den Haushaltsberatungen für das kommende Jahr die nötigen Mittel dafür eingestellt werden.
Ebenfalls werde ich hellhörig, wenn ich den Punkt 7 des Betriebsplanes lese. Dort heißt es unter „Fortschreibung“: Der Bewirtschaftungsplan wird gemäß § 9 Abs. 2 des Nationalparkgesetzes nach fünf Jahren fortgeschrieben. - Das kann auch
eine unveränderte Übernahme von Rahmenbedingungen und Maßnahmen für die Jahre 2009 bis 2013 bedeuten, wenn keine zwingenden Gründe für eine inhaltliche Veränderung vorliegen.
Aber die Mitglieder des Umweltausschusses werden genau prüfen, ob zwingende Gründe vorliegen, weil eine automatische Verlängerung bis 2013 nicht erfolgen dürfte. Da hoffe ich doch sehr, dass von Umweltpolitikerinnen und Umweltpolitikern die wirtschaftlichen Belange im Hinblick auf Miesmuscheln nicht, wie es zurzeit häufig der Fall ist, über ökologische Aspekte gestellt werden. Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister Sander, vor dem Hintergrund, dass ich annehme, dass diese beiden Fälle keine Ausnahmen und keine Einzelfälle sind, frage ich Sie: Können Sie uns sagen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in leitenden Positionen - ich meine Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Dezernentinnen und Dezernenten sowie Präsidentinnen und Präsidenten - in Ihrem Haus seit der Regierungsübernahme versetzt wurden oder ausgeschieden sind?
Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass meine erste Frage nur sehr vage bzw. gar nicht beantwortet worden ist, frage ich die Landesregierung, ob sie mir sagen kann, wie groß der Anteil der Frauen in Führungspositionen in der niedersächsischen Umweltverwaltung vor und nach der Verwaltungsreform der Landesregierung war bzw. ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ende der Schonzeit“ heißt es in einer kürzlich erschienenen Broschüre aus dem Bundesumweltministerium zur Umsetzung der 1996 verabschiedeten EU-Luftqualitätsrichtlinie - und das zu Recht.
- 2002. Das hat Frau Steiner ja schon gesagt.
Mehr als acht Jahre sind also seit der Verabschiedung ins Land gegangen. Lange haben einige Bundesländer - ich fürchte, auch Niedersachsen und viele Kommunen das Problem der Luftverschmutzung und die Richtlinie, die das Problem bekämpfen soll, verdrängt. Vor allem in Metropolen - in Niedersachsen trifft es insbesondere die Städte Hannover, Osnabrück und Braunschweig; auch das hat Frau Steiner schon gesagt - sammeln sich Feinstäube und Stickstoffoxide an verkehrsreichen Straßen. Zwar sind ohne Frage in den vergangenen Jahrzehnten die Smogbelastungen aus Industrieanlagen und Auspuffrohren dank moderner Filter und Katalysatoren zum Teil stark zurückgegan
gen. Aber da gleichzeitig das Verkehrsaufkommen und die Nutzung Sprit sparender Dieselfahrzeuge rasant gestiegen sind, hat sich dieser positive Trend schließlich ins Gegenteil verkehrt.
Dass Feinstäube die Atemwege und die Lunge belasten, dass die winzigsten Teile über Atemwege und Blut direkt in viele Organe des Körpers und auch in das Herz gelangen, ist unter Experten unstrittig. In ihrem Gesundheitsbericht 2002 hat die WHO konkrete Zahlen genannt: Danach sterben ca. 100 000 Menschen in Europa Jahr für Jahr an den unsichtbaren Feinstaubwolken. Der Münchner Umweltepidemiologe Heinz-Erich Wichmann schätzt auf Basis jahrzehntelanger Forschung, dass in Deutschland jährlich zwischen 10 000 und 19 000 Menschen vorzeitig an Rußabgasen sterben, die meist unsichtbar aus den Auspuffrohren von Diesel-Pkw und -Lkw geschleudert werden. Es sterben also - das möge man bedenken - daran mehr als doppelt so viele Menschen wie durch Unfälle im Straßenverkehr. Besonders gefährdet sind - das gilt es zu bedenken - Kleinkinder, Menschen mit geschwächter Immunabwehr und alte Menschen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen also: Dringender Handlungsbedarf ist gegeben. Deshalb ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr als nötig, vor allem weil - wie wir ja gehört haben seit dem 1. Januar 2005 die neuen Grenzwerte für Feinstaub gelten.
Dass die Einhaltung der neuen Grenzwerte und die Aufstellung sowie Umsetzung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen nicht nur ein niedersächsisches Problem darstellen, zeigt der Beschluss des Bundesrates vom Juni letzten Jahres, in dem die Länder darauf hinweisen, dass zurzeit - speziell im Hinblick auf die Kurzzeitgrenzwerte für Feinstaub in vielen Städten in Deutschland der Grenzwert überschritten wird. Es sei davon auszugehen, heißt es dort, dass ohne Einleitung einschneidender Maßnahmen in ca. 70 bis 120 Kommunen in Deutschland mit einer Überschreitung des Grenzwertes zu rechnen ist. Diese Feststellung, meine ich, muss uns allen zu denken geben.
Frau Steiner hat es schon erwähnt: Der Bund hat seine Hausaufgaben bereits gemacht. Die Siebente Novelle zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und die 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung sind verabschiedet. Nun sind die Länder und die betroffenen Kommunen in der Pflicht.
Ich habe versucht, mich im Internet schlau zu machen. Auch ich bin auf die Homepage des Umweltministeriums gestoßen, auf der unter den Links „Technischer Umweltschutz“, „Luftqualität“ und „Situation in Niedersachsen“ nachzulesen ist, dass - wie gesagt - seit 2000 jährlich Messdaten zur flächendeckenden Beurteilung der Luftqualität erstellt werden. Aufgrund dieser vorgelegten Messdaten wird konstatiert, dass in Niedersachsen an zahlreichen Messstationen der Tagesgrenzwert für Feinstaub nicht eingehalten wird, sodass Maßnahmen nach den zu erstellenden Luftreinhalteund Aktionsplänen nötig werden, um die neuen Immissionsschutzgrenzwerte einzuhalten.
Dort kann außerdem nachgelesen werden, dass jetzt - etwas spät zwar, aber immerhin - für die Landeshauptstadt Hannover - dort für die Göttinger Straße - ein Entwurf für einen Luftreinhalteplan vorgelegt worden ist. Bei allen Schwierigkeiten, die bei der zügigen Umsetzung dieser Luftreinhalteund Aktionspläne bestimmt noch zu lösen sein werden, hoffe ich, dass fraktionsübergreifend Einigkeit darüber hergestellt werden kann, dass zum Wohle der betroffenen Bevölkerung dringlicher Handlungsbedarf besteht. Über die einzelnen Aspekte im Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden wir in den beiden Fachausschüssen sicherlich trefflich streiten können. Wir müssen alles tun, um diese Luftreinhalte- und Aktionspläne zügig zu erarbeiten und umzusetzen. Ich hoffe sehr, dass wir in den Ausschüssen konstruktiv diskutieren werden, und zwar zum Wohle der betroffenen Bevölkerung. - Schönen Dank.
Herr Minister, auch ich bin nicht Mitglied des Vereins.
Trotzdem möchte ich eine Frage an Sie stellen. Vor dem Hintergrund der bekannten knappen Kassen auch im Umweltministerium - es gibt auch die institutionelle Förderung der Umweltverbände, deren Ortsgruppen vor Ort ganz wichtige Arbeit leisten; von den Verbänden wird nicht Umweltpolitik aus Hannover gemacht, sondern in den Gruppen vor Ort - frage ich Sie: Wie wird es im Hinblick auf diesen Verein weiterlaufen, wenn die fünf Jahre um sind? Werden dann die Flächen, die jetzt von dem Verein bearbeitet werden, unter Schutz gestellt? Wird das Programm weiterlaufen? Oder wie sieht die Zukunft dieser Flächen nach Ablauf der Förderkulisse aus?
Herr Präsident! Auf das Niveau der Antwort auf meine Frage werde ich mich nicht begeben.
Ich möchte nur ganz ruhig und sachlich meine Frage wiederholen, die ich dem Herrn Minister gestellt habe. Wie geht es weiter mit den Flächen, die
der Verein zurzeit bearbeitet, wenn die Förderkulisse ausläuft? Das war eine ganz sachliche Frage, und ich erwarte eine sachliche Antwort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir das letzte Mal in diesem Hause zum Thema Moorschutz gesprochen haben - das war im November 2002 -, hat uns die Kollegin Ortgies darauf
hingewiesen, dass wir uns in regelmäßigen Abständen mit dem Thema Moorschutz beschäftigen und dass deshalb an sich keine großen Reden mehr gehalten werden müssten. Damals habe ich Ihnen zugestimmt, Frau Ortgies. Seinerzeit herrschte noch große Einmütigkeit hier im Hause. Die CDU-Fraktion hatte dem SPD-Antrag „Den Schutz der niedersächsischen Moore fortentwickeln“ zugestimmt. Ich würde mich freuen, wenn es auch heute und in Zukunft bei diesem Thema eine gemeinsame Position gäbe. Aber Redebedarf gibt es zurzeit wieder mehr als genug, Frau Ortgies, auch wenn er vor Jahren nicht zu bestehen schien.
Bitte, wenn das nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt.
Ich akzeptiere, dass Frau Ortgies, die ja in der letzten Legislaturperiode sehr engagiert an diesem Thema gearbeitet hat,
eine Stellungnahme abgeben wollte.
Ich möchte an dieser Stelle gerne, ebenso wie Frau Steiner, auf ein aktuelles Beispiel zurückkommen. Dieses Beispiel macht meiner Meinung
nach den Antrag der Fraktion der Grünen nachvollziehbar und zeigt vor allem, dass dieser Antrag notwendig ist. Trotz des großen Einverständnisses, das in der Landtagssitzung im November 2002 herrschte, hat sich unter der neuen, CDU/FDPgeführten Regierung in Sachen Moorschutz einiges wesentlich verändert und, wie ich fürchte, verschlechtert. Herr Minister Sander, das sind keine Klagelieder, sondern Tatsachen.
Ich erinnere mich noch gut, dass unser damaliger Umweltminister Jüttner in seiner Rede zum Thema Moorschutz die Esterweger Dose explizit angesprochen hat. Damals, vor fast zwei Jahren, hat er ausgeführt, dass für das Gebiet der Esterweger Dose die Ausweisung zum Naturschutzgebiet unmittelbar vor dem Abschluss stehe. Auch Frau Steiner hat schon darauf hingewiesen. Wie sieht es heute unter dem neuen Umweltminister aus, der doch angeblich Politik mit den Menschen macht?
Ausweisung der Esterweger Dose? - Fehlanzeige! Die Esterweger Dose ist mit mehr als 5 000 Hektar das größte und wichtigste Moorschutzgebiet in Niedersachsen. Das hat auch schon Ministerpräsident Albrecht 1981 erkannt und das angesprochene Moorschutzprogramm erlassen, das dann Mitte der 90er-Jahre fortgeschrieben wurde. Die Zielsetzung war und bleibt die weitestgehende Wiederherstellung natürlicher Moore und die Renaturierung der abgetorften Flächen.
Wie einige von Ihnen vielleicht noch wissen, hat das Land damals, zu SPD-Zeiten, unter hohem finanziellen und personellen Aufwand in intensivsten Verhandlungen mit Kommunen, mit Landwirten und der Torfindustrie für die zukünftige Entwicklung des Gebietes einen Plan entwickelt und in eine Naturschutzgebietsverordnung einfließen lassen. Dabei haben gerade die Abtorfungsflächen eine entscheidende Bedeutung z. B. für die Bruterfolge des Goldregenpfeifers, auch wenn Herr Minister Sander das, wie ich einer Aussage vom Mittwoch entnehme, etwas anders sieht.
Trotzdem - das war ein Ergebnis dieser intensiven Verhandlungen - kann die Torfindustrie in diesen Flächen immer noch flexibel gemäß ihren Bedürfnissen arbeiten. Aber der Naturschutz ist als verlässlicher Partner in der Region anerkannt. In den vergangenen Jahren konnten viele Konflikte entschärft oder beseitigt werden.
Dies ist Politik mit den Menschen, Herr Minister, die Sie doch an sich lediglich fortsetzen müssten. Nun aber, 23 Jahre nach Verabschiedung des CDU-Moorschutzprogrammes, scheint die CDU/FDP-Landesregierung neue Ziele zu verfolgen. Anders kann ich mir die Schlagzeilen der letzten Wochen aus der Region nicht erklären, die da lauteten: „Ackern im Vogelschutzgebiet“ oder „Pachtverlängerung als Präzedenzfall“. Was ist dort passiert? - Herr Umweltminister Sander, dort ist, weil die Naturschutzgebietsverordnung auch nach zehn Jahren immer noch nicht beschlossen ist und wahrscheinlich noch beim Staatssekretär in der Schublade liegt - oder haben Sie sie ähnlich wie am Mittwoch dabei? -, einem einzelnen Landwirt eine Verlängerung seiner auslaufenden Pachtverträge in der Esterweger Dose zugesagt worden - erst einmal für ein Jahr, aber mit der Option auf eine jährliche Verlängerung. Das stellt meines Erachtens aber das gesamte Entwicklungskonzept für die Esterweger Dose in Frage und gefährdet obendrein auch noch den dauerhaften Schutz der angrenzenden Flächen. Man könnte uns - den Grünen und der SPD - ja vorwerfen: Da sind mal wieder ideologisch verblendete Naturschützer am Werk, die nur gegen den Minister stänkern wollten.
Aber, Herr Minister Sander, in diesem Fall trifft es nicht nur den Naturschutz, sondern auch die Landwirtschaft in der Region. Denn obwohl es ein Gesamtkonzept für die Esterweger Dose gibt, das mühsam, aber konstruktiv in der Region vor allem mit den Landwirten abgestimmt worden ist, verschaffen Sie nun einem einzelnen Landwirt einen Vorteil.