(CDU) Vizepräsident Ulrich B i e l (SPD) Vizepräsidentin Ulrike K u h l o (FDP) Vizepräsidentin Silva S e e l e r (SPD) Vizepräsidentin Astrid V o c k e r t (CDU) Schriftführer Lothar K o c h (CDU) Schriftführerin Georgia L a n g h a n s (GRÜNE) Schriftführer Wolfgang O n t i j d (CDU) Schriftführerin Christina P h i l i p p s (CDU)
(SPD) Schriftführerin Bernadette S c h u s t e r - B a r k a u interjection: (SPD) Schriftführerin Brigitte S o m f l e t h interjection: (SPD)
Ministerpräsident Staatssekretär Dr. Lothar H a g e b ö l l i n g , Christian W u l f f (CDU) Staatskanzlei
Minister für Inneres und Sport Uwe S c h ü n e m a n n (CDU) Staatssekretär Wolfgang M e y e r d i n g , Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Finanzminister Staatssekretärin Cora H e r m e n a u , Hartmut M ö l l r i n g (CDU) Niedersächsisches Finanzministerium
Staatssekretärin Dr. Christine H a w i g h o r s t , Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Staatssekretär Joachim W e r r e n , Walter H i r c h e (FDP) Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich E h l e n (CDU)
Justizministerin Staatssekretär Dr. Jürgen O e h l e r k i n g , Elisabeth H e i s t e r - N e u m a n n Niedersächsisches Justizministerium
Minister für Wissenschaft und Kultur Staatssekretär Dr. Josef L a n g e , Lutz S t r a t m a n n (CDU) Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Umweltminister Staatssekretär Dr. Christian E b e r l , Hans-Heinrich S a n d e r (FDP) Niedersächsisches Umweltministerium
Ich möchte Ihnen noch etwas zur Tagesordnung sagen: Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Fragestunde, dem Tagesordnungspunkt 27. Dann folgt Tagesordnungspunkt 2 mit der Fortsetzung der Beratung der Eingaben. Danach behandeln wir den gemeinsamen Antrag „Klare Zukunftsperspektive für Airbus-Beschäftigte“ der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen vom heutigen Tage. Anschließend erledigen wir die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge der Tagesordnung. Das heißt, dass die heutige Sitzung gegen 13.30 Uhr beendet sein wird.
Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Ministerpräsident Wulff bis 9.30 Uhr und ab 11 Uhr und die Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Frau Ross-Luttmann, von der Fraktion der CDU Herr Dr. Biester und Herr Pörtner sowie von der Fraktion der SPD Frau Modder, Herr Haase und Herr Will.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen gab es Presseberichte, wonach Erwachsene und Jugendliche vermehrt mit sogenannten Anscheins- und SoftairWaffen in der Öffentlichkeit hantiert und dadurch Polizeieinsätze provoziert haben. Infolgedessen hat sich der Minister für Inneres und Sport, Uwe Schünemann, dafür ausgesprochen, die täuschend echten Waffennachbauten zu verbieten. Das Landeskriminalamt sowie der Kriminologe und ehemalige Justizminister Professor Christian Pfeiffer fordern ebenfalls ein gesetzgeberisches Handeln, da es aufgrund der großen Ähnlichkeit zu richtigen Feuerwaffen zu einer Verwechslung im Einsatz kommen könne. Zudem belasteten die erforderlichen aufwendigen Untersuchungen eingezogener Anscheins- und Softair-Waffen die Arbeit des Landeskriminalamtes.
2. Welchen Handlungsbedarf sieht sie vor dem Hintergrund, dass nach europäischem Spielzeugrecht diese Waffen zum Teil zwar als Spielzeug eingeführt werden dürfen, gleichwohl im Falle einer Sicherstellung teilweise Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet werden müssen?
3. Würde allein die Heraufsetzung der Altersgrenze, ab der ein Erwerb möglich ist, die Verbreitung und damit das Problem verringern?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie sprechen hier ein ganz aktuelles Thema an. Ich bin der Auffassung, dass Anscheinswaffen dringend verboten werden müssen. Bei den sonstigen Softair-Waffen müssen das Waffen- und Spielzeugrecht aufeinander abgestimmt werden. Daher habe ich dieses Thema auch für die Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder angemeldet. In der letzten Woche haben wir auf der Innenministerkonferenz in Berlin auf meine Initiative hin einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Bundesminister des Innern hat den Ländern zugesagt, bis Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Zum besseren Verständnis lassen Sie mich aber zunächst die Probleme, die wir mit den SoftairWaffen einerseits und den Anscheinswaffen andererseits haben, kurz erläutern.
Bei den Softair-Waffen ist die Rechtslage hinsichtlich der geltenden Bewegungsenergiegrenze umstritten. Während das europäische Spielzeugrecht für Federdruckwaffen, aus denen elastische Geschosse verschossen werden, eine maximale Bewegungsenergie von 0,5 Joule vorsieht, liegt die Energiegrenze nach dem Waffengesetz seit der Änderung 2003 bei 0,08 Joule. Diese niedrigere Grenze des deutschen Waffenrechts kollidiert somit mit dem höherrangigen europäischen Spielzeugrecht.
In seinem Feststellungsbescheid vom Juni 2004 hat das Bundeskriminalamt auf diesen Widerspruch zwischen Waffen- und Spielzeugrecht hingewiesen und die Energiegrenze für Spielzeugwaffen bis zur Angleichung des Waffenrechts auf 0,5 Joule festgelegt. Die Verbindlichkeit dieses Bescheides ist allerdings umstritten, da der eindeutige Wortlaut des Waffengesetzes dem entgegensteht. Dies führt dazu, dass Staatsanwaltschaften bei Softair-Waffen mit einer höheren Bewegungsenergie als 0,08 Joule zunächst immer davon ausgehen, dass es sich um Schusswaffen handelt, die dem Waffengesetz unterliegen, und daher im Rahmen der Strafverfolgung regelmäßig einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz annehmen. Die Polizei muss daher in diesen Fällen einen Ermittlungsvorgang anlegen und die Waffe dem Landeskriminalamt zur Untersuchung zuleiten. Dort wird in aufwendigen Verfahren die tatsächliche Bewegungsenergie der
Die abschließende Prüfung bei der Staatsanwaltschaft dürfte jedoch letztendlich in vielen Fällen ergeben, dass im Hinblick auf den Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes bei dem Betroffenen ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vorliegt oder aufgrund der Auflösung des Wertungswiderspruchs zwischen Waffen- und Spielzeugrecht eine Einstellung des Verfahrens angezeigt ist. Unabhängig vom hohen Vollzugsaufwand bei der Polizei ist diese unübersichtliche Rechtslage meines Erachtens aus Sicht des Betroffenen, gegen den ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, schlicht nicht hinnehmbar.
Ein ganz anderes Problem stellt der Umgang mit Anscheinswaffen dar. Das bis März 2003 geltende Waffenrecht sah ein Verbot von Anscheinskriegswaffen vor. Dieses Verbot unterlag sowohl in der Fachliteratur als auch in der Praxis erheblichen Zweifeln, da es nicht gelungen war, normenklar die Anscheinswaffen ein- bzw. abzugrenzen. Mit dem neuen Waffengesetz wurde daher 2003 der „Anscheinsparagraf“ abgeschafft. Seither drängen immer mehr dieser Nachbildungen im Military-Look auf den Markt. Selbst wenn von diesen Waffen objektiv keine große Verletzungsgefahr ausgeht, so führt der Umgang in der Öffentlichkeit zu erheblichen Verunsicherungen. Besorgte Bürger alarmieren die Polizei, sodass es häufig zu Polizeieinsätzen kommt. Seitens der Polizei wird vor der Eskalation gewarnt, dass Einsatzkräfte in der irrigen Annahme einer bedrohlichen Situation von der Dienstwaffe Gebrauch machen könnten.
Auch hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert. Er muss unter Berücksichtigung der mit dem früheren Verbot von Anscheinswaffen gewonnenen Erfahrungen einerseits, aber auch dem von den Nachbildungen ausgehendem erheblichen Drohpotenzial andererseits eine eindeutige gesetzliche Regelung zur Einschränkung des Umgangs mit diesen Waffen schaffen. Auf der Innenministerkonferenz in der letzten Woche habe ich mich daher dafür eingesetzt, dass nunmehr endlich eine gesetzliche Regelung zur Lösung der Probleme sowohl mit den Anscheinswaffen als auch mit den Softair-Waffen geschaffen wird.
Zu 1: Hinsichtlich der von Softair-Waffen ausgehenden Gefahren ist neben der Bewegungsenergie auch immer zu berücksichtigen, wo das Geschoss auf den Körper auftrifft. Aber auch Spielzeug wie Erbsenpistolen oder Saugnapfpistolen kann gefährlich sein, wenn das Geschoss z. B. das Auge trifft. Die Frage, die sich daher stellt, ist, ob Saugnapfpistolen, wenn sie unter Umständen eine höhere Bewegungsenergie als 0,08 Joule vorweisen, unter das Waffengesetz fallen sollen oder ob hier nicht unter dem Gesichtspunkt der Verwendungssicherheit für Kinder das Spielzeugrecht allein maßgeblich sein sollte.
Die Gefahr, die von Anscheinswaffen ausgeht, resultiert vor allem aus der optischen Erscheinung. Wegen der hohen Verwechselbarkeit mit den nachgebildeten Originalen erregen diese Waffen in der Öffentlichkeit Ängste und Verunsicherung. Dies führt nicht selten zu Polizeieinsätzen, bei denen sich wegen des äußeren Erscheinungsbildes der Waffe scheinbar Notwehrlagen gegenüber dem Verwender ergeben können.
Zu 2: Wie ich schon in den Vorbemerkungen ausgeführt habe, geht es bei den Softair-Waffen insbesondere darum, Rechtsklarheit für den Bürger zu schaffen. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, eine klare gesetzliche Regelung zu treffen. Ich bin dem Bundesinnenminister sehr dankbar, dass er dies jetzt auch tun will.
Zu 3: Nein, allein die Heraufsetzung der Altersgrenze reicht nicht aus, um das Problem der Anscheinswaffen zu lösen. Wie schon aus der Einführung zur Fragestellung hervorgeht, hantieren sowohl Jugendliche als auch Erwachsene mit diesen Waffen in der Öffentlichkeit. Darin liegt das eigentliche Problem. Als Bürger und auch als Polizist steht man diesen nachgebildeten Waffen gegenüber, ohne aufgrund des täuschend echten Aussehens in der Lage zu sein zu erkennen, ob es sich um eine echte, scharfe Waffe oder nur um eine Nachbildung handelt. Nur ein generelles Verbot des Umgangs mit diesen Waffen kann wesentlich zur Problemlösung beitragen.
Bevor ich den ersten Fragesteller aufrufe, stelle ich zunächst einmal die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst eine kurze Vorbemerkung: Für eine Landesregierung, die den Niedersachsen mehr Freiheit bringen wollte, fallen dem Innenminister ständig, quasi jede Woche neue Verbotsforderungen ein. Das irritiert mich manchmal schon etwas. In dieser Frage herrscht aber Einigkeit. Wir haben das Problem ebenfalls erkannt und finden den Lösungsansatz auch richtig. Ich habe jetzt konkret die Frage, ob dies europarechtlich überhaupt in den Griff zu kriegen ist. Wir haben ja das Phänomen, dass wir den freien Kapital- und Warenmarkt in Europa haben. Wenn diese Waffen in Frankreich oder England zugelassen sind oder auch produziert werden und ich als Deutscher dort eine Softair-Waffe oder Anscheinswaffe erwerbe, darf ich sie dann zukünftig trotz eines im Waffengesetz vielleicht festgelegten Verbotes in die Bundesrepublik einführen, ja oder nein? Ist das europarechtlich überhaupt zu regeln?