Angelika Jahns
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind den anderen Fraktionen sehr dankbar dafür, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf im Ausschuss so kurzfristig beraten konnten und dass es einen einstimmigen Beschluss gegeben hat. Dass die Grünen nun mit einem Änderungsantrag kommen, hat sich anscheinend erst jetzt ergeben. Wir werden diesen Änderungsantrag selbstverständlich ablehnen.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch noch ein ganz herzliches Dankeschön an Herrn Landeswahlleiter Strelen richten, der sehr, sehr schnell auf unsere Diskussionsthemen eingegangen ist und die notwendigen Klärungen vorgenommen hat. Dies gilt insbesondere für die Wahlbenachrichtigungsmöglichkeiten und die Briefwahlunterlagen. Die Kommunen werden sehr gute Informationsmaterialien an die Hand bekommen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, eine Briefwahl auch dann zu beantragen, wenn es aufgrund des Zeitablaufs noch keine Antragsunterlagen gegeben hat. Das heißt, wenn jemand schon im Juni weiß, dass er im November und Dezember verreist sein wird, dann kann er seine Briefwahlunterlagen schon im Juni formlos beantragen. Insofern ist hier eine Klärung erfolgt.
Wir sind mit dem vorliegenden Gesetzentwurf natürlich sehr einverstanden. Das Einzige, was wir leider nicht mehr hinbekommen haben bzw. nicht mehr ändern können - das darf ich etwas schmunzelnd anmerken -, ist, dass wir aufgrund des Karnevals in Damme den Wahltermin nicht verschieben konnten. Das wird unser Ministerpräsident sicherlich akzeptieren; denn es gab keine Möglichkeit, für Damme einen anderen Wahltermin festzulegen. Das ist sicherlich ganz in Ordnung so. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktionen von CDU und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Landeswahlrechts eingebracht, vor dem Hintergrund, dass es eine Anpassung der gesetzlichen Vorschriften des Kommunalwahlrechts an das Bundesrecht schon gegeben hat. Wir möchten deshalb auch das Landeswahlrecht dem Bundeswahlrecht anpassen. Damit sorgen wir für eine
Entzerrung von Fristen, die auch aufgrund des gewählten Wahltermins zurzeit so eng zusammenhängen, dass es zwischen den Feiertagen, zwischen Weihnachten 2007 und Neujahr 2008, zu Komplikationen kommen könnte. Deswegen werden bezüglich der Wahlvorschläge und der Parteienanerkennung die Fristen entzerrt. Den Kommunen wird damit eine Erleichterung des Wahlverfahrens ermöglicht, was uns sehr wichtig ist.
Meine Damen und Herren, es sind eigentlich nur trockene Zahlen, die geändert werden. Wir halten das trotzdem für sehr wichtig. Ich habe die Gründe ausgeführt. Es sind zum Teil größere Veränderungen, zum Teil kleinere Veränderungen. Wichtig ist darüber hinaus, dass zukünftig von dem „für das Landeswahlrecht zuständigen Ministerium“ die Rede sein soll. Den Begriff „Innenministerium“ benutzt man dann nicht mehr, um bei einer möglichen Veränderung der Bezeichnung des Ministeriums das Landeswahlrecht nicht wieder ändern zu müssen.
Wir haben in dem Gesetzentwurf noch eine weitere Anpassung vorgenommen, und zwar fällt die Wartezeit weg, nach der ein Bewerber bisher mindestens ein Jahr Deutscher sein musste. Diese Anpassung ist im Kommunalwahlrecht schon vorgenommen worden; nun nehmen wir auch hier eine Anpassung an das Bundeswahlrecht vor. Insofern werden die Wählbarkeitsvoraussetzungen geändert.
Zu den Kosten ist zu sagen, dass die Gesetzesänderung keine Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft hat und die Kommunen mit keiner weiteren Belastung rechnen müssen.
Insbesondere handelt es sich um folgende Veränderungen:
Nach derzeitigem Landeswahlrecht haben die Wahlberechtigten das Recht, das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 15. Tag vor der Wahl einzusehen. Künftig wird das vom 20. bis zum 16. Tag möglich sein. Das ist also nur eine minimale Veränderung von einem Tag.
Die Einreichungsfrist für die Kreisvorschläge bzw. für die Landeswahlvorschläge endete bisher am 34. Tag vor der Wahl. Künftig wird sie am 66. Tag vor der Wahl enden. Das ist eine ziemlich große Veränderung, die wir aber zur Entzerrung der Fristen für sehr positiv halten. Damit kommen wir den Wahlleitern entgegen, die damit mehr Zeit haben, sich mit den Wahlvorschlägen auseinan
derzusetzen. Auch für den Fall von Einsprüchen ist das sehr positiv zu werten.
Darüber hinaus wird die Frist für die Anerkennung einer Partei geändert. Die Parteien konnten bisher bis zum 54. Tag vor der Wahl ihre Anerkennung erreichen. Die Anerkennung erfolgte bis zum 44. Tag vor der Wahl. Künftig werden das der 90. und der 72. Tag sein. Auch das ist eine erhebliche Veränderung, die viel Zeit für die Auseinandersetzung mit einem eventuellen Einspruch gibt.
Die Zulassung der Wahlvorschläge erfolgte bisher bis zum 30. Tag vor der Wahl. Über Beschwerden wurde bis zum 24. Tag vor der Wahl entschieden. Diese Fristen werden verändert, und zwar auf den 58. und den 52. Tag vor der Wahl. Auch dies ist eine erhebliche Ausweitung.
Eine kleinere Veränderung gibt es bei den Modalitäten für die Wahlbenachrichtigung. Die Kommunen hatten die Wahlberechtigten bisher bis zum 23. Tag vor der Wahl zu benachrichtigen. Künftig soll es der 21. Tag vor der Wahl sein. Das ist also eine minimale Veränderung.
Darüber hinaus ist der Stichtag für das Wählerverzeichnis geändert. Bisher war dies der 35. Tag vor der Wahl. An dieser Stelle möchte ich auf ein kleines Versehen in der Drucksache hinweisen. In der Begründung zu Artikel 2 Nr. 3 muss es heißen: „Der Stichtag für das Wählerverzeichnis (35. Tag vor der Wahl) ist somit der 23.12.2007.“ In der Drucksache steht „2006“.
Da die Landtagswahl auf den 27. Januar 2008 terminiert ist, wären die bisherigen Fristen für die Organisation durch die Kommunen sehr problematisch. Beschwerden und Einsprüche müssten zwischen Weihnachten und Neujahr bearbeitet werden. Deswegen möchten wir diese Veränderungen und Anpassungen gerne vornehmen. Damit werden wir dem Anspruch, eine gute Organisation und Vorbereitung für die Wählerinnen und Wähler und die Kommunen, aber auch für die Wahlvorschlagsträger zu gewährleisten, gerecht.
Ich bitte um eine kurze und knackige Beratung im Ausschuss. Ich bin sicher, dass die Empfehlung des Ausschusses einstimmig ergehen wird. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde Ihnen den mündlichen Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes vortragen. Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt in der Drucksache 3373 einstimmig, den Gesetzentwurf anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie für Haushalt und Finanzen haben sich der Empfehlung des federführenden Ausschusses angeschlossen.
Der Gesetzentwurf enthält zwei Schwerpunkte: Zum einen soll die bisherige Unterscheidung in die Gruppen der Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter in Anlehnung an die Änderung im Tarifrecht aufgehoben werden. Zum anderen soll das Nichteinigungsverfahren in den Kommunen im Hinblick auf die besonderen kommunalen Bedürfnisse neu geregelt und dabei vor allem vereinfacht werden. Beides fand einhellige Zustimmung im Ausschuss.
Die vorgeschlagenen Änderungen dienen im Wesentlichen der Klarstellung des beabsichtigten Verfahrens. Die Einzelheiten können Sie dem Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht entnehmen.
Damit möchte ich meinen Bericht beenden und bitte darum, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses zu beschließen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu der Aussage, das bisherige Modell auf Zeit, das durch die damalige SPD-Regierung eingeführt wurde, habe sich bewährt, kann man nur sagen: Es ist eindeutig widerlegt worden. Es wurde eindeutig festgestellt, dass sich dieses Modell nicht bewährt hat.
Deswegen und im Hinblick auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Bayern hat die Landesregierung jetzt die Gesetzesinitiative zur Umstrukturierung des Beamtentums ins Leben gerufen.
Es ist eindeutig festzustellen, dass mit diesem neuen Modell auf Probe die Flexibilität der personalwirtschaftlichen Entscheidungen in den Kommunen und in den einzelnen Behörden viel größer wird, als es bisher der Fall ist.
Besonders die Erfahrungen der Kommunen im Bereich der Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften haben ergeben, dass die bisherige Abordnung auf Zeit sehr viele Schwierigkeiten gebracht hat. Deswegen will die Regierungskoalition von CDU und FDP mit ihrer Initiative erreichen, dass in Zukunft eine Abordnung auf Probe auf längstens vier Jahre beschränkt wird, um mehr Flexibilität zu erreichen. Das ist der richtige Weg, und dafür stehen CDU und FDP.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Innenminister hat soeben den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes eingebracht. Ich betone an dieser Stelle, dass die CDU-Fraktion die Arbeit der Personalvertretungen in den Dienststellen der Landesbehörden ausdrücklich unterstützt und würdigt, wie viel in diesem Bereich geleistet wird, und sage ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das derzeitige Niedersächsische Personalvertretungsgesetz bildet eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Personalvertretungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Landesbehörden in personalrechtlichen Fragen oder Angelegenheiten. Aber - so ist nun einmal der Lauf der Zeit - es gibt veränderte Rahmenbedingungen, und jetzt ist es an der Zeit, dass man diese Rahmenbedingungen mit dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz vereinbart und überwiegend Anpassungen vornimmt.
Die bundesrechtlichen Rahmenregelungen, die sich in den letzten Monaten bzw. im vergangenen Jahr im Rentenversicherungsrecht bezüglich der Arbeiter und Angestellten ergeben haben, sind auf Niedersachsen zu übertragen. Die Niedersächsische Landesregierung trägt dem Vorhaben mit dem Gesetzentwurf Rechnung. Die Novellierung beinhaltet also überwiegend Anpassungen an gesetzliche Vorgaben.
Die Niedersächsische Landesregierung hat unmittelbar nach Übernahme der Regierungsverantwortung einen Veränderungsprozess im Bereich der Aufgabenwahrnehmung, aber auch hinsichtlich der Effizienz in den Landesbehörden vorgenommen. An dieser Stelle sage ich ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen Veränderungsprozess begleitet haben.
Gerade auch die Zustimmung der Bevölkerung zur Politik der Landesregierung der CDU und FDP zeigt, dass dieser Schritt in die richtige Richtung gegangen ist und die Bevölkerung diese Arbeit anerkennt.
Auf einige Änderungen, die mit dem Entwurf vorgenommen werden, möchte ich hinweisen.
Wir haben schon gehört, dass die Gruppen der Angestellten und der Arbeiter zusammengelegt werden. Die Niedersächsische Landesregierung muss in dem Gesetzentwurf aber zwei Gruppen festlegen, weil es darüber hinaus eine Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt, die in diesen Bereich sonst nicht integriert werden könnten: die Beamtinnen und Beamten. - Wir haben lange Jahre gerade im Sozialversicherungsrecht diskutiert, um diese Zusammenführung zu erreichen. Ich bin froh und dankbar, dass diese Zusammenlegung im Jahr 2005 durchgesetzt wurde.
Der Gesetzentwurf enthält aber auch die unterschiedlichen dienst-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und trägt diesen Rechnung. Es gibt aber auch weitere Anpassungen.
Die Bestimmungen über die Wählbarkeit von Mitgliedern in die Personalvertretungen werden den gesetzlichen Veränderungen angepasst. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Altersteilzeit können künftig nicht mehr in die Personalvertretungen gewählt werden. Als das Gesetz seinerzeit verabschiedet wurde, gab es diese Altersteilzeitregelung noch nicht. Deswegen muss auch dieser Rahmen angepasst werden.
Da auch Auszubildende, deren Ausbildungszeit längstens zwei Jahre dauert, bisher nur in Dienststellen wählbar waren, in denen sie mindestens sechs Monate tätig waren, ergibt sich eine Schwierigkeit im Hinblick auf eine Amtszeit von zwei Jahren. Insofern musste auf diese Wählbarkeitsvoraussetzung verzichtet werden, damit sie nun wählbar sind. Auch hier findet somit eine Vereinfachung statt.
Darüber hinaus wird auch dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände entsprochen, in einem Abschnitt die kommunalen Interessen zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Einigungsstelle zwischen Dienststelle und Personalvertretung wird das Verfahren bei Nichteinigung künftig verkürzt. Außer
dem wird ein Verfahren zur Benennung von Vertretern einer Arbeitsgruppe „Personalvertretung für die deutsche Rentenversicherung“ festgelegt. Das heißt, das Land Niedersachsen legt auch diese Benennung landesspezifisch fest.
Der Landesrechnungshof hat sich ebenfalls mit den Bestimmungen des niedersächsischen Personalvertretungsrechtes beschäftigt und sich dafür ausgesprochen, die förmlichen und anlassbezogenen Freistellungen für die Arbeit von Personalvertretungen einzuschränken. Begründet wird dies mit dem erheblichen Kostenaufwand für die Arbeitszeitfreistellung.
Die Berechnungen des Landesrechnungshofes wurden anhand der Mitgliederstärke von Personalvertretungen vorgenommen.
Auch die Personalratsarbeit und die entsprechenden Stundenzuweisungen wurden umgerechnet. Die Landesregierung hat hier aber erhebliche Zweifel angemeldet. Sie hat diese Berechnungen nicht bestätigt, sodass keine entsprechenden Veränderungen vorgenommen werden. An der Praxis der Freistellung wird zurzeit also nichts geändert.
Zur Anhörung zum Gesetzentwurf möchte ich nur kurz zusammenfassen, dass sich die CDUFraktion sehr darüber freut, dass sich die Gewerkschaftsvertretungen ausdrücklich positiv zu diesem Gesetzentwurf geäußert und diesen begrüßt haben.
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich ebenfalls positiv geäußert, fordern allerdings auch die Aufhebung der Freistellungen. Aber dazu habe ich schon etwas ausgeführt. Darüber hinaus wurde von den kommunalen Spitzenverbänden die Forderung nach Aufhebung der Einigungsstelle erhoben. Die CDU-Fraktion unterstützt aber auch hier die Auffassung der Landesregierung, diese Einigungsstelle beizubehalten, weil sie als Schlichtungsstelle dient und unabhängig arbeitet.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass es nach der Kostenabschätzung zu geringfügigen Einsparungen durch die Gesetzesänderungen kommt, und ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass durch die Zusammenführung der
Gruppen der Arbeiter und der Angestellten keine Neuwahlen erforderlich sind. Die bisherigen Personalvertretungen bestehen in ihrer bisherigen Zusammensetzung bis zur normalen Neuwahl, sodass keine zusätzlichen Kosten auf die Kommunen bzw. die Landesbehörden zukommen.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dieses Personalvertretungsgesetz ist sicherlich ein trockenes Thema. Wir begrüßen es aber außerordentlich, dass die Landesregierung die Rahmenbedingungen im Interesse ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landesbehörden anpasst. Damit wird für ein gutes Arbeitsklima gesorgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können immer auf unsere Unterstützung zählen und mit einer kompetenten Vertretung rechnen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Rechtsextremismus beschäftigt alle demokratisch verantwortlichen Kräfte in diesem Land. Wir müssen uns sehr intensiv, aber auch sachlich mit diesem Thema auseinander setzen.
Insofern möchte ich mich ganz herzlich bei der Fraktion der SPD dafür bedanken, dass wir - mit der Formulierung der Änderungen war es etwas schwierig, Frau Kollegin Leuschner - es letztlich hinbekommen haben, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Dafür noch einmal herzlichen Dank, denn ich halte es für besonders wichtig, dass wir alle uns gemeinsam mit diesem Thema auseinander setzen.
Die Art und Weise, lieber Kollege Briese, in der Sie mit diesem Thema in den letzten Sitzungen umgegangen sind, werde ich nachher noch ansprechen. Denn das wird diesem Thema nicht gerecht.
In dem vorliegenden Änderungsvorschlag sind Formulierungen wie „der Landtag begrüßt“, „der Landtag unterstreicht“, „er unterstützt die Landes
regierung“ verwendet worden. In diesen Formulierungen wird deutlich, meine Damen und Herren, das Thema Rechtsextremismus ist bei dieser Landesregierung und insbesondere auch beim Innenministerium sehr gut aufgehoben.
Deshalb, lieber Kollege Briese: Nicht nur Verfassungsschutz und Polizei beschäftigen sich ausführlich mit diesem Thema und haben Aktivitäten entwickelt, sondern auch das Innenministerium in enger Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium und dem Niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz. Aktivitäten und Maßnahmen sind entwickelt worden, um gerade junge Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren und sie zu veranlassen, sich damit auseinander zu setzen. Aufklärungskampagnen in den Schulen dienen als Präventionsmaßnahmen, um den jungen Menschen zu zeigen, welche Verantwortung in diesem Land gefordert wird, um sie mit dem Thema der deutschen Vergangenheit zu konfrontieren und um sie darauf aufmerksam zu machen, welches rechtsextremistische Gedankengut sich auch in diesem Land entwickeln kann.
Wir alle, meine Damen und Herren, die wir mit in dieser Verantwortung stehen, müssen dafür Sorge tragen, dass unsere demokratische Staatsform, die durch Toleranz, soziale Fürsorge, Solidarität und Gleichberechtigung aller Bevölkerungsschichten geprägt wird, nicht infrage gestellt wird.
Die Ausstellung des Landesamtes für Verfassungsschutz mit dem Titel „Unsere Demokratie schützen - Verfassungsschutz gegen Rechtsextremismus“ ist eine von vielen Aktivitäten dieser Landesregierung, die z. B. durch filmische Wiedergabe einen Überblick über die aktuellen Erscheinungsund Werbeformen der rechtsextremen Szene zeigt, die auf die einschlägigen Musikstücke, Internetforen und die verschiedenen Begrifflichkeiten der rechtsextremen Szene hinweist. Die Niedersächsische Landesregierung setzt damit ein Zeichen, das nicht nur im Inland, sondern auch in den angrenzenden europäischen Nachbarländern auf ein sehr großes Interesse gestoßen ist. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken.
Die Aktivitäten des Innenministeriums, des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Kultusministeriums, des Justizministeriums sowie der Ausländerbeauftragten umfassen einen breiten Kata
log von Aktivitäten und von Angeboten für Lehrer, Schüler, Eltern, aber auch für die Kommunen. Gerade das Aussteigermodell des Justizministeriums soll jungen Menschen die Möglichkeit bieten, in die Gesellschaft zurückzufinden. Damit geht unsere Landesregierung beispielgebend mit dem Thema Rechtsextremismus um.
Der gemeinsame Antrag der Fraktionen der CDU, der FDP und der SPD umfasst auch den Hinweis, das NPD-Verbot nicht aus den Augen zu verlieren. Dazu möchte ich sagen, Frau Kollegin Leuschner: Wir als CDU-Fraktion unterstützen die Auffassung unseres Innenministers, dass diese Szene zunächst einmal weiter beobachtet werden muss, um daraus Hinweise und Schlüsse zu ziehen, welche Möglichkeiten für die Landesregierung und das Land Niedersachsen bestehen, um dort aktiv zu werden und um eventuell zu sehen, welche Anträge gestellt werden können. Allein dadurch wird sich in Zukunft zeigen, welche Schritte eingeleitet werden können.
An dieser Stelle, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, möchte ich den vielen Menschen, die sich Aufmärschen der NPD sofort entgegengestellt und zu Gegendemonstrationen aufgerufen haben, besonders danken. In unserem Land gibt es eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch persönliches Engagement und Zivilcourage ausgezeichnet haben. Sie beweisen, dass Rechtsextremismus hier in Niedersachsen und auch in Deutschland keine Chance mehr bekommt.
Viele Bürgerinnen und Bürger stehen zu unserem demokratischen Staat und setzen sich auch dafür ein.
Eine kleine Bemerkung am Rande: Gerade jetzt, im Zeichen der Fußballweltmeisterschaft - der Kollege Briese hat auch dies angeführt -, kann man feststellen, dass sich alles wirklich in geordneten Bahnen bewegt. Ich hoffe, das bleibt auch in den nächsten Tagen noch so. Aber es gehört einfach zum Straßenbild dieser Weltmeisterschaft, sich in Freude und Harmonie zu unserem Land zu bekennen. Ich kann nichts Negatives daran entdecken, wenn jemand die deutschen Farben hoch hält und die Nationalhymne singt.
Deshalb halte ich es für wenig hilfreich, eine Diskussion vom Zaun zu brechen, wie es sie in den letzten Tagen zum Thema Nationalhymne gegeben hat. Dies könnten gerade jene Kräfte zum Anlass nehmen, ihr unsägliches Gedankengut weiterzugeben. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir alle doch verhindern.
Vielmehr ist es an dieser Stelle geboten, in einen gemeinsamen Dialog einzutreten und die unterschiedlichen Argumente auszutauschen und zu gewichten.
Hierzu, liebe Kolleginnen und Kollegen, braucht man keine neue Institution, wie von den Grünen gefordert. Die vorhandenen Aktivitäten in den unterschiedlichen Ministerien sind vielmehr ausreichend und auch zielführend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Äußerungen des Kollegen Briese in den vergangenen Sitzungen haben mir Angst gemacht. Das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen.
Eigentlich habe ich erwartet, dass die Grünen ihren Antrag zurückziehen. Denn aus den Äußerungen war nie richtig erkennbar, soll es eine neue Institution geben, soll es keine geben. Dem Presseartikel, der am 2. Juni veröffentlicht worden ist, kann man nicht entnehmen, was nun gilt. Die Äußerungen, die der Kollege hier in den Sitzungen getan hat, widersprechen diesen Ausführungen völlig.
Auch die Antwort, dass Institutionen weiter gefördert werden und welche Institutionen gefördert werden sollen, sind Sie schuldig geblieben.
Zwei Sätze noch. - Ihre Ausführungen, die mir Angst gemacht haben, waren Flüche wie „verdammt noch einmal“, und das mehrmals. Ich habe das nachgelesen. Uns Kollegen zu betiteln als - -
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/FDP-Landesregierung ist im Jahre 2003 angetreten, um diesem Land, unserem Heimatland Niedersachsen, wieder eine Zukunft zu geben.
Priorität hat für diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hierbei die Konsolidierung des Haushalts. Aber auch der Bürokratieabbau hat Vorrang und wurde gerade unter unserem Ministerpräsidenten Christian Wulff mit großer Akribie betrieben.
Niemand konnte sich vorstellen, die Bezirksregierungen tatsächlich abzuschaffen. Wovon die Vorgängerregierung nur geträumt, aber nie den Mut gehabt haben, dies auch umzusetzen die CDU/FDP-Regierung hat es geschafft,
und dies mit einer Geschwindigkeit, die niemals erwartet wurde, und darüber hinaus völlig geräuschlos. Endlich, meine Damen und Herren von der Opposition, sind viele Vorschriften abgebaut. Eine Verwaltungsmodernisierung ist auf den Weg gebracht worden, die ihresgleichen sucht und die Vorbildcharakter hat. Lange Wege werden vermieden. Die Bürger brauchen nicht mehr durch mehre
re Instanzen Entscheidungen abzuwarten, weil viele Aufgaben auf die Kommunen übertragen wurden und somit direkt vor Ort erledigt werden können.
Außerdem frage ich Sie, meine Damen und Herren: Welcher Bürger hat schon die Bezirksregierungen tatsächlich betreten? Eher waren es doch die Vertreter der Städte und Gemeinden, die langwierige Planungsvorhaben abstimmen oder Widersprüche klären mussten, oder die Anwälte, die mit der Bezirksregierung reden mussten.
Dies alles ist nun Gott sei Dank bereits seit fast einem Jahr vorbei. Das Beste daran ist aber - dies betone ich ausdrücklich -, dass durch diese Verwaltungsmodernisierung der Landeshaushalt entlastet wird - eine dauerhafte Entlastung von jährlich ca. 193 Millionen Euro. Die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wird hierdurch erheblich gestärkt. Dafür möchte ich unserer Landesregierung ganz herzlich danken.
Aber diese Landesregierung hat nicht nur durch die Abschaffung der Bezirksregierungen Aufgaben auf die Kommunen übertragen, sondern sorgt jetzt auch dafür, dass die rechtliche Grundlage für die Finanzzuweisungen geschaffen wird. Nach dem Motto „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ bekommen die Kommunen jetzt die entsprechenden Mittel für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Wir lassen die Kommunen nicht im Regen stehen.
Da die Übertragung der Aufgaben bereits zum 1. Januar 2005 erfolgte, haben die Kommunen in diesem Jahr bereits den vollen Abschlag auf die Zahlung erhalten, und zwar schon am 1. August. Um die Verteilung der Mittelzuweisungen entsprechend dem Bedarf der unterschiedlichen Gebietskörperschaften vorzunehmen, wurde eine Projektgruppe aus Vertretern des Innenministeriums, des Finanzministeriums sowie der kommunalen Spitzenverbände gebildet.
An dieser Stelle möchte ich mich besonders bei den Kommunen bedanken, die durch ihre Selbstverpflichtung zur prozentualen Übernahme des zuvor beim Land beschäftigten Personals erheblich zur Umsetzung dieser Verwaltungsreform beigetragen haben.
Die einzelnen Kriterien für die Berechnung der Zuweisungen will ich an dieser Stelle nicht aufzählen; denn der Vorteil dieses Gesetzes liegt darin, dass es kurz und bündig ist, und so sollen es auch meine nächsten Ausführungen sein.
Ich weise darauf hin, dass für jede Gebietskörperschaft der auf sie entfallene Anteil aus den Anlagen des Gesetzes ersichtlich ist. Auch die besonderen Aufgaben der Region Hannover sind berücksichtigt worden. Außerdem wurde einigen Gebietskörperschaften der Status einer selbständigen Gemeinde im Sinne der Niedersächsischen Gemeindeordnung zuerkannt, sodass die Berechnung für die Jahre 2005 und 2006 unterschiedlich erfolgen muss. Deswegen hat das Gesetz zwei Anlagen.
Die Ausgleichsbeträge orientieren sich an der Zahl der Einwohner oder an der Fläche einer Gebietskörperschaft und an einem besonderen Verteilungsmodus. Damit wird auch dem Flächenbezug Rechnung getragen, der z. B. in den Bereichen Wasserwirtschaft und Naturschutz von Bedeutung ist.
Im Rahmen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde vom Städtetag Kritik geübt, die aber anhand spezieller Beispielsberechnungen vom Landkreistag und vom Städte- und Gemeindebund widerlegt wurde. Allerdings halten diese beiden kommunalen Spitzenverbände den Verteilungsschlüssel in Teilbereichen ebenfalls für zu grob. Da sie aber der Projektgruppe angehörten und da man sich schließlich auf die Überarbeitung des Schlüssels für 2007 geeinigt hat, kann man von einer einvernehmlichen Festlegung der Ausgleichszahlungen sowohl für 2005 als auch für 2006 ausgehen. Der gemeinsame Wunsch einer schnellen und einvernehmlichen Festlegung der Ausgleichszahlungen an die Gebietskörperschaften durch das vorliegende Gesetz ist auch in der Beratung des federführenden Ausschusses für Inneres und Sport deutlich geworden.
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Oppositionsfraktionen bedanken, dass wir diese einvernehmliche Abstimmung auch in den mit beratenden Ausschüssen erreicht haben.
Zum Schluss noch eine kurze Bemerkung. Gestern gab es eine tumultartige Aufregung im Bereich der Frauenpolitik. Ich möchte zu diesem Gesetz sa
gen: Dieses Gesetz hat keine frauenpolitischen Auswirkungen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 2429 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Inneres und Sport mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dem entspricht auch das Votum des mitberatenden Kultusausschusses und der
Ausschüsse für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Bei im Übrigen gleichem Abstimmungsergebnis hat sich die SPD-Fraktion demgegenüber im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen nicht an der Beschlussfassung beteiligt. Im mitberatenden Umweltausschuss konnte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der abschließenden Ausschussberatung nicht teilnehmen.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf dient der zeitlich befristeten und räumlich beschränkten Erprobung erweiterter kommunaler Handlungsspielräume. Hierzu ist nach dem Gesetzentwurf eine Vielzahl von Vorschriften in den Modellkommunen entweder überhaupt nicht mehr oder nur in modifizierter Form anzuwenden. Das dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Ziel, zunächst durch einen Modellversuch die Wirkung der Schaffung von Handlungsspielräumen zu erproben, ist während der Ausschussberatungen durchaus von allen Fraktionen getragen worden. Uneinigkeit gab es nur darüber, ob einzelne Vorschriften, über die ich gleich noch berichten werde, in den Modellversuch mit einbezogen werden sollten.
Ich will meinen Bericht mit einem Aspekt der Ausschussberatungen beginnen, der genereller Natur ist und der deswegen den Gesetzentwurf insgesamt betrifft: Dies ist die in den Ausschüssen diskutierte Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des hier geregelten Modellversuchs. Die Ausschüsse sind mehrheitlich der Auffassung, ein zeitlich befristeter und fachlich begleiteter Modellversuch
könne die Setzung unterschiedlichen Rechts für die Modellkommunen mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Abs. 1 des Grundgesetzes und auf das allgemeine Willkürverbot grundsätzlich rechtfertigen. Um den Modellcharakter des Gesetzes zu unterstreichen und so verfassungsrechtliche Risiken auf ein Minimum zu reduzieren, ist ein neuer Artikel 6/1 in den Gesetzentwurf eingefügt worden. Dieser enthält Evaluierungspflichten der Landesregierung. Außerdem soll dem Landtag regelmäßig über den Fortgang des Versuchs und die gewonnenen Erkenntnisse berichtet werden.
Aus den angesprochenen verfassungsrechtlichen Gründen gestrichen worden ist im Rahmen der
Ausschussberatungen die Vorschrift über die regelmäßige - alle fünf Jahre erforderliche - Beurteilung von Beamtinnen und Beamten nach der Niedersächsischen Laufbahnverordnung, § 3 Nr. 7 des Gesetzentwurfs. Diese könnte im Einzelfall zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung der Betroffenen führen.
Der federführende Ausschuss empfiehlt Ihnen zudem die Streichung derjenigen Vorschriften, die Abweichungen von Regelungen des Kommunalverfassungsrechts vorsehen, die auch Gegenstand der gerade verabschiedeten Novelle des Gemeindewirtschafts- und Gemeindehaushaltsrechts waren. Die Bewährung der neuen Vorschriften sollte nach Auffassung des Ausschusses erst einmal abgewartet werden.
Die Beschlussempfehlung enthält zudem eine Reihe von Änderungsempfehlungen, die redaktioneller oder sprachlicher Natur sind und die ich hier im Einzelnen nicht erläutern will. Das wird Aufgabe des schriftlichen Berichts sein, der Ihnen noch zugehen wird. Aus der Vielzahl der Vorschriften, die durch den Gesetzentwurf modifiziert werden oder die in den Modellkommunen vorübergehend nicht mehr angewendet werden, möchte ich für meinen mündlichen Bericht nur zwei Komplexe auswählen, die in den Ausschussberatungen besondere Bedeutung hatten.
Dies sind zum einen die Modifikationen der Verbandsbeteiligung nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz - § 3 Nr. 3 sowie § 5 Nr. 2 des Entwurfs -, die von den Oppositionsfraktionen abgelehnt worden sind. Die Regierungsfraktionen haben insoweit den Modellcharakter des Gesetzentwurfs betont und festgestellt, dass sich die Bewährung der Modifikationen durch diesen Versuch gerade erweisen sollte. Die in der Beschlussempfehlung enthaltene Fassung der Vorschrift des § 3 Nr. 3 beseitigt Bedenken, die gegen den Gesetzentwurf im Hinblick auf Vorgaben des Bundesrahmenrechts und des Europarechts geltend gemacht worden waren.
Ein anderer Diskussionsschwerpunkt - insbesondere im mitberatenden Kultusausschuss - war die Aufhebung der Vorschriften über die räumlichen Mindeststandards in der Verordnung über die Anforderungen an Kindertagesstätten, § 4 Nr. 2 des Entwurfs. Während die Oppositionsfraktionen befürchtet haben, die Aufhebung führe zu einer Absenkung auch von Bildungsstandards und eigne sich nicht für einen Versuch, haben die Fraktionen
von CDU und FDP die Notwendigkeit einer versuchsweisen Flexibilisierung betont. Diese liege auch im Interesse von Eltern, Kindern und Betreuern.
Mit diesem kurzen Abriss möchte ich meinen Bericht über die Ausschussberatungen beenden. Weitere Erläuterungen zu der Beschlussempfehlung können Sie dem schriftlichen Bericht entnehmen.
Ich bitte namens des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2429 zuzustimmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag wurde von uns gestellt, weil bereits kurz, nachdem wir die Regierung übernommen haben, viele unserer Kolleginnen und Kollegen auf das Thema „Borreliose“ von Selbsthilfegruppen angesprochen worden sind. Diese Ansprache erstreckte sich auf Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen. Deshalb freue ich mich natürlich ganz besonders darüber, dass wir den Antrag heute einstimmig beschließen werden.
Borreliose ist ein Thema, das viele Menschen in Niedersachsen beschäftigt. Nachdem wir im Landtag bzw. im Sozialausschuss das erste Mal darüber gesprochen haben, ist uns klar geworden, wie viele Menschen eigentlich von dieser Krankheit direkt oder indirekt betroffen sind. Auch wenn man in die Öffentlichkeit gegangen ist und mit Menschen diskutiert hat, ist oft mit Erschrecken festgestellt worden, dass es viele Menschen gibt, die diese Krankheit entweder selbst haben oder bei denen sie in ihrer Familie vorkommt. Auch hier, im Kreise der Kollegen, sind sehr, sehr viele, die sich mittlerweile mit dieser Krankheit auseinander gesetzt haben.
Für uns war es deshalb besonders wichtig, dass wir uns im Rahmen einer zunächst internen Anhörung mit Betroffenen und Fachleuten mit diesem Thema auseinander gesetzt haben.
Die Fragen und Sorgen, die diesbezüglich aufgetreten sind, haben uns dann veranlasst, weitere Schritte einzuleiten und auch mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen zu sprechen. Ich möchte an dieser Stelle dem Landesgesundheitsamt ein ganz besonderes Dankeschön dafür aussprechen, dass es dazu im vergangenen Jahr eine Fachtagung durchgeführt hat,
die sich perspektivisch mit allen für die BorrelioseErkrankung wichtigen Schwerpunkten auseinander gesetzt hat. Wir müssen uns als Land Niedersachsen mit dieser Krankheit beschäftigen; denn letztendlich ist der volkswirtschaftliche Schaden - -
Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch diese Krankheit entsteht, ist enorm. Die Behandlungsverläufe und die Spätfolgen verursachen dermaßen hohe Kosten, dass auch die Krankenkassen ein Interesse daran haben müssen, dass eine Verbesserung der Diagnose sowie der Behandlungsmethoden erreicht wird.
Die chronischen Verläufe - die Statistiken weisen aus, dass die Fallzahlen sehr zugenommen haben - müssen wir ebenfalls in den Fokus rücken. Wie wir aus der Statistik wissen, erkranken in Niedersachsen jährlich fast 5 000 Menschen an Borreliose. Es gibt Berufsgruppen, die besonders gefährdet sind, z. B. Forstarbeiter.
Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD noch einmal ausdrücklich dafür, dass wir in einer sehr harmonischen Beratung eine gemeinsame Fassung dieses Antrags erarbeitet haben, die wir heute beschließen werden.
Wir wollen gemeinsam erreichen, dass die Priorität auf Prävention gelegt wird. Bereits in den Kindergärten - gerade auch in den entstehenden Waldkindergärten - und in den Schulen muss über den Schutz vor und die Behandlung von Zeckenbissen oder -stichen informiert und aufgeklärt werden. Es gibt bereits einige Projekte in den Schulen, die sich mit diesem Thema sehr ausführlich befasst haben und die auch schon Informationen bieten. Auch das neue Faltblatt des Landesgesundheitsamtes trägt zur Information und Aufklärung bei.
Ein bisschen geschmunzelt habe ich darüber, dass zwischen Fachleuten strittig ist, ob es „Zeckenbiss“ oder „Zeckenstich“ heißt. Ich meine aber, das sollte nicht in den Fokus gerückt werden.
Hinsichtlich der Meldepflicht bestehen sehr unterschiedliche Auffassungen der Fachinstitutionen. Allein durch die Meldepflicht einer Krankheit als rein statistische Grundlage wird keine Verbesserung der einzelnen Krankheitsstadien erreicht. Darüber hinaus bestehen noch erhebliche Probleme im Diagnostikbereich, sodass die Meldung einen Unsicherheitsfaktor in sich birgt.
Da das Erscheinungsbild der Lyme-Borreliose mit sehr vielen unterschiedlichen Symptomen verbunden ist, wäre eine eventuell einzuführende Meldepflicht umfangreich zu konkretisieren. Bisher gibt es nur in den neuen Bundesländern und in Berlin eine Meldepflicht. Deshalb soll zunächst eine Auswertung der dortigen Erfahrungen abgefragt werden und dann in Niedersachsen das Ergebnis, sofern entsprechende Maßnahmen möglich erscheinen, umgesetzt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt muss die Forschung bzw. Durchführung von Therapiestudien sein. In Amerika ist die Medizin auf diesem Gebiet schon sehr weit. Dort sind allerdings die Erscheinungsformen auch unterschiedlicher Art gegenüber denen hier in Europa. Wir begrüßen es deshalb, wenn durch gezielte Kontaktaufnahme des Landes Niedersachsen mit den Hochschulen bzw. Universitäten sowie dem Bundesministerium erreicht werden könnte, dass finanzielle Unterstützung für die weitere Erforschung der Lyme-Borreliose zur Verfügung gestellt wird. Eine Verbesserung der Diagnostik, eine Spezialisierung der Labore sowie eine umfassende Fortbildung der Ärzteschaft würden vielen Patienten zugute kommen. Der lange Irrweg vieler Menschen, bevor sie die richtige Behandlung bekommen, führt zu erheblichen psychischen und physischen Belastungen und ist oft sogar mit dem Verlust des Arbeitsplatzes oder auch mit der Zerstörung der Familie verbunden.
Um die bisher vorhandenen Erkenntnisse über die Krankheit Borreliose und die zu ergreifenden Maßnahmen zu bündeln und letztendlich eine qualifizierte Diagnose und erfolgreiche Behandlungsmethode zu erreichen, sollte die Einrichtung einer Spezialambulanz in Niedersachsen durch Gespräche mit den Kassen, dem MWK sowie den Universitäten angestrebt werden. Gerade auch die Kassen profitieren von spezialisierten Methoden, um den betroffenen Menschen zu helfen. Hierdurch können auch Kosten eingespart werden.
Im Interesse aller Menschen in Niedersachsen, die von Borreliose betroffen sind, wünsche ich mir, dass unser gemeinsamer Antrag zu einer Verbesserung der Situation in den drei Stadien bei der Lyme-Borreliose führt, nämlich im Bereich der primären, sekundären und tertiären Prävention, sodass die Lebensqualität der betroffenen Menschen verbessert wird. Auch die schriftliche Anhörung hat ergeben, dass viele Institutionen und die Selbsthilfegruppen unseren Antrag befürworten.
Wir werden uns in absehbarer Zeit sicherlich wieder mit diesem Thema beschäftigen, wenn die Ergebnisse vorliegen. Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass durch unsere gemeinsame Initiative erreicht wird, dass Niedersachsen im Bereich der Aufklärung und des Umgangs mit einem Zeckenstich unter den westlichen Bundesländern führend sein wird. Wir werden ein Beispiel in dieser Hinsicht sein. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist eben schon gesagt worden: Wir sind uns alle einig, dass die Arbeit der Fachstelle für Wohnberatung in den vergangenen drei Jahren hervorragend gelaufen ist. Aber es war auch von Anfang an klar, dass die Vorgängerregierung die Förderung für diese Fachstelle auf drei Jahre begrenzt hat. Das heißt, die Fachstelle für Wohnberatung hat in den vergangenen drei Jahren einen Betrag in Höhe von 267 000 Euro als Unterstützung erhalten und konnte sich darauf einstellen, dass ab 2005 keine Förderung mehr erfolgt.
Wir haben diese Petition ausführlich beraten. Es ist sehr deutlich geworden, dass alle vier Petenten in der vergangenen Zeit, in den letzten Monaten die Möglichkeit gehabt hätten, sich intern über eine weitere Finanzierung zu verständigen. Sie konnten sich also darauf einstellen, dass die Förderung ausläuft. Wir meinen, dass die Gespräche, die jetzt zwar anberaumt und vom Ministerium unterstützt werden, nebenbei laufen und mit den betroffenen Petenten geführt werden müssen. Aber die Landesregierung ist nicht verpflichtet, weiter zu fördern. Die Fraktionen der CDU und der FDP sind der Meinung, dass die Petition abgeschlossen ist. Wir sprechen uns dagegen aus, sie in den Ausschuss zurückzuholen.
Mittlerweile wird auch die Arbeit - die Koordinierung dieser Aufgabe - von vielen Kommunen durch eigene Beratung fortgeführt. Viele Wohnungsbauunternehmen haben sich auch mit dem Thema „Wohnen im Alter“ beschäftigt, sodass auch dort viele gute Ansätze vorhanden sind. Es ist auch ein gutes Netz vorhanden. Insofern bitten wir darum, bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu bleiben. - Danke.
Liebe Kollegin Groskurt, Sie haben für die SPDFraktion Ihren alten Gesetzentwurf wieder eingebracht; das haben Sie auch zugegeben.
- Nein, das tue ich nicht. Ich will Sie ja nicht mit den alten Worten langweilen, sondern Ihnen etwas Neues sagen.
Aber ich muss Ihnen klar und deutlich sagen, meine Damen und Herren von der SPD: Ihr Gesetzentwurf ist natürlich Schnee von gestern. Sie haben ihn zwar um zwei Paragrafen erweitert, aber Sie haben - und das finde ich besonders bedauer
lich - noch nicht einmal den Begriff korrigiert, der schon damals von den Behindertenverbänden kritisiert worden ist: Im Behindertenrecht heißt es nämlich nicht „behinderte Menschen“, sondern „Menschen mit Behinderungen“. In Ihrem Antrag aus dem Jahr 2003 haben Sie den korrekten Begriff verwendet. Ich bitte Sie, das zu korrigieren.
- Ja, das können wir gerne tun.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf hat in der SPD schon eine lange Geschichte und macht die Versäumnisse der SPD-Landesregierung sehr deutlich.
Seit 1999 haben wir uns mit diesem Thema mehrfach beschäftigt. Gerade auch der Antrag der SPD aus dem Jahre 2003 hat deutlich gemacht, dass wir alle ein großes Interesse an der Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen haben. Deshalb will ich auch nicht alles wiederholen, was wir damals schon gesagt haben.
Das Thema ist für die SPD keine Erfolgsstory. Bereits zwischen 1990 und 1994, als Sie zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen regiert haben, haben Sie zwar vieles zu Papier gebracht, was zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung dienen sollte. Aber wie das bei Ihnen während der 13 Jahre Ihrer Regierungszeit oft der Fall war, galt auch hier: Papier ist geduldig. Geschafft haben Sie nichts.
Meine Damen und Herren, die Fehlbilanz Ihrer 13jährigen Regierungstätigkeit unterstreichen Sie auch durch den § 1 - das Gesetzesziel -, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf natürlich auch beibehalten haben:
„Ziel dieses Gesetzes ist es, in Niedersachsen die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen ei
ne selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“
Damit, meine Damen und Herren, dokumentieren Sie, dass Sie 13 Jahre lang keine Verbesserung für die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen erreicht haben.
Sie haben es nicht einmal geschafft, die Beschäftigungsquote in Ihren Ministerien zu erhöhen. Im Gegenteil: Auf Bundesebene haben Sie sogar dafür gesorgt, dass die Beschäftigungsquote verringert wurde. Das finden wir sehr bedauerlich. Sie haben damit die Situation der Menschen mit Behinderungen verschlechtert.
Deshalb sind wir auch besonders stolz darauf, dass sich unsere Sozialministerin dieses Thema seit Beginn der Legislaturperiode zu Herzen genommen und die Beschäftigungsquote der Menschen mit Behinderungen im Sozialministerium erhöht hat. Das ist eine Erfolgsbilanz.
Meine Damen und Herren, die damalige SPDLandesregierung hat den Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung jahrelang verschleppt. Selbst den Behindertenbeauftragten Ihrer eigenen Landesregierung haben Sie im Regen stehen lassen und seinen Gesetzentwurf in der Schublade versenkt. Erst die Grünen mussten diesen Gesetzentwurf im Jahre 2000 einbringen.
Kurz vor Ende Ihrer Regierungszeit haben Sie es dann endlich geschafft, einen Gesetzentwurf vorzulegen, und das auch nur auf Druck der Opposition und der Behindertenverbände. Dieser Gesetzentwurf blieb jedoch - das hat die Kollegin Groskurt vorhin ja auch gesagt - weit hinter den Erwartungen zurück. Es gab auch viel Kritik von den Behindertenverbänden. Auf den Inhalt dieses Gesetzentwurfs will ich deshalb auch nicht lange eingehen. Er sagt halt nicht viel aus.
Der Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfs war genau kalkuliert. Damit er nicht mehr beraten werden konnte, wurde er sechs Wochen vor der Abdankung der SPD-Regierung eingereicht.
Deshalb, meine Damen und Herren von der SPD, lassen wir uns jetzt auch nicht drängen. Unsere CDU/FDP-geführte Landesregierung wird einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen vorlegen,
wenn er diesen Namen auch verdient und wenn er mit allen Betroffenen abgestimmt ist.
Ja, bitte!
Ich will Ihnen meine Hoffnung gerne mitteilen. Ich denke, dass das sehr kurzfristig geschehen wird.
- Das überlassen Sie bitte der Landesregierung.
- Eben! Und das möchte ich noch einmal bekräftigen: Wir haben in den zwei Jahren schon erheblich mehr geleistet als Sie in Ihren 13 Jahren.
Meine Damen und Herren, auch wenn Sie noch zehn Anträge oder Gesetzentwürfe einbringen: Wir werden dafür sorgen, dass sich in Niedersachsen die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen verbessern wird. Wir werden auch gemeinsam dafür Sorge tragen, dass ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ihr Recht auf Selbstbestimmung gestärkt wird.
Frau Ministerin von der Leyen hat gleich zu Beginn ihrer Regierungszeit bekräftigt, sich für die Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Wir haben bereits am 16. Juni letzten Jahres im Sozialausschuss eine Unterrichtung über den Sachstand zu diesem Thema bekommen. Sie wissen deshalb auch ganz genau, dass sich der Gesetzentwurf in der Abstimmung befindet. Insofern ist die Ministerin ihren Worten sofort nachgekommen und hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt.
Aber Sie wissen auch genau, welche Problematiken damit verbunden sind; denn diese haben letztendlich ja auch dazu geführt, dass Sie Ihren Gesetzentwurf, den Sie ursprünglich einmal vorgelegt hatten, erheblich abgespeckt haben. Sie wissen, welche Auswirkungen ein solches Gesetz haben wird. Man muss genau berechnen, welche Folgekosten auf die Kommunen zukommen. Und da reicht es nicht, wenn Sie in § 16 wieder einmal fordern, dass das Land für die Kosten, die den Kommunen entstehen, im Rahmen des Finanzausgleichs aufkommen muss. Es muss bezifferbar sein, welche Belastungen bei den Kommunen wirklich entstehen. Das geht nun einmal leider nicht von heute auf morgen. Dafür braucht man Zeit, und deswegen hat das auch etwas länger gedauert.
An dieser Stelle möchte ich Sie aber auch einmal auffordern, meine Damen und Herren von der SPD. Sie haben schließlich jetzt schon die Möglichkeit, selbst tätig zu werden. In den Kommunen, in denen Sie Verantwortung tragen, können Sie sich für die Menschen mit Behinderungen einsetzen.
Dort, wo Sie die Entscheidungen mittragen, können Sie erheblich dazu beitragen, dass sich die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen verbessert. Das Gleiche gilt für die kommunalen Spitzenverbände, an deren Entscheidungsfindung Sie mitwirken: Auch dort können Sie sich schon
jetzt einsetzen. Wir werden Sie an dem messen, was Sie in den Kommunen, in denen Sie die Verantwortung tragen, zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen beigetragen haben.
Es ist ganz wichtig, dass wir gemeinsam an dieser Aufgabe arbeiten. Ich hoffe auf Ihre konstruktive Unterstützung des Gesetzentwurfs und freue mich schon auf die Ausschussberatungen.
Der Gesetzentwurf wird mit allen Betroffenen abgestimmt werden können, sodass wir auch einen positiven Beschluss erreichen werden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Umstellung des Landesblindengeldes hat uns alle in den vergangenen Monaten sehr beschäftigt. Wir haben in vielen Sitzungen sowohl im Sozialausschuss als auch im Plenum darüber diskutiert. Ich möchte an dieser Stelle betonen: Ich bin schon sehr enttäuscht, Herr Plaue, dass Sie den Stil, den Ihr Fraktionsvorsitzender in der letzten Plenarsitzung praktiziert hat, heute fortgesetzt und zum Teil
eine Auseinandersetzung unter der Gürtellinie geführt haben, die diesem Thema nicht gerecht wird.
Ich denke, dieses Thema hat nicht verdient, auf diese Art und Weise diskutiert zu werden; denn wir wissen alle, wie schwer blinde Menschen mit ihrem Schicksal zu kämpfen haben. Wir als Regierungsfraktion setzen uns mit diesem schweren Schicksal auch auseinander. Wir haben uns mit der ganzen Situation in vielen Sitzungen auseinander gesetzt. Sie können dessen sicher sein, dass wir alle Argumente, auch die, die Sie in Anträgen angeführt haben, in unsere Arbeit haben einfließen lassen. Es ist aber schon unglaublich, solche Forderungen zu stellen, wenn man eine so desolate Haushaltslage hinterlassen hat.
Meine Damen und Herren, Sie haben in Ihren Anträgen Punkte angeführt, die wir diskutiert haben. Wir haben auch z. B. den Vorschlag der Fraktion der Grünen in unsere Arbeit mit einbezogen, bei blinden Menschen ab 70 eine Veränderung vorzunehmen. Ich möchte Ihnen sagen, dass wir alle Möglichkeiten erörtert haben. Aber die Möglichkeit, blinde Menschen ab 70 nicht mehr zu bedenken, haben wir völlig ausgeschlossen, weil das in unseren Augen eine Diskriminierung älterer Menschen gewesen wäre.
Deswegen war es unsere Aufgabe, eine Lösung zu finden, die umsetzbar und entsprechend anderen Verhaltenskriterien auch gerecht ist, sodass man die blinden Menschen gerecht behandelt, aber nicht eine spezielle Gruppe herausnimmt. Für uns war wichtig, gerade für junge Menschen eine Ausbildungsalternative zu schaffen, sodass junge Menschen, die blind sind, zumindest auch die Möglichkeit haben, ihren Lebensweg zu gestalten.
Meine Damen und Herren, blinde Menschen bis 27 bekommen jetzt einkommensunabhängig weiterhin einen Pauschalbetrag, den sie zur Gestaltung ihrer Lebensgrundlage verwenden können. Darüber hinaus gibt es den Mobilitätsfonds, der dazu da ist, besondere Ausgaben abzudecken und Betroffenen
die Möglichkeit zu geben, besondere Anschaffungen zu finanzieren.
Wir werden die Entwicklung sorgsam beobachten. Auch die Auswirkungen auf die Kommunen werden wir beachten. Sie können sicher sein, dass wir mit unserer Beschlusslage ein Stück dazu beigetragen haben, Gerechtigkeit in das System zu bringen,
indem es in Zukunft eine Inanspruchnahme der Bundesblindenhilfeleistung in Niedersachsen gibt.
Unter den gegebenen finanziellen Bedingungen ist es nicht einfach, gerechte Lösungen zu finden.
- Wenn Sie als gerecht betrachten, was Sie hier 13 Jahre lang verzapft haben, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Niedersachsen!
Frau Kollegin Helmhold, Sie haben noch angeführt, dass wir in Niedersachsen an der Regierung wären und dass es unsere Sache wäre, die Initiative auf Bundesebene zu ergreifen, diese Leistung in das SGB IX zu integrieren. Ich denke, das ist Ihre Aufgabe. Sie sitzen in Berlin. Ich habe Ihnen das schon beim letzten Mal gesagt. Wir müssen das nicht von Niedersachsen aus initiieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es uns in allen Fraktionen nicht leicht gemacht, dieses Thema zu diskutieren. Aber ich verspreche Ihnen an dieser Stelle auch: Wir bleiben bei unserem Beschluss, den wir gefasst haben, wir werden die Entwicklung in Niedersachsen beobachten und natürlich auch mit dem Anliegen der Betroffenen sorgsam umgehen. Ich kann Ihnen
sagen, dass wir mit den Betroffenen viele Gespräche geführt haben, dass wir ihnen keine Versprechungen gemacht, sondern dass wir sachlich diskutiert haben. Auf diese Art und Weise werden wir unsere Arbeit auch fortsetzen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur finanziellen Situation des Landes haben wir gestern und auch heute Morgen schon sehr viel gehört, und wir wissen, wie dramatisch die Situation ist. Für den Sozialhaushalt betone ich aber ausdrücklich: Wir müssen lösungsorientiert an der Verringerung der Verschuldung in Niedersachsen arbeiten und können bei Kürzungen leider auch den Sozialhaushalt nicht außen vor lassen. Wir stehen vor drastischen Einschnitten. Trotz der dramatischen Situation haben es sich CDU und FDP nicht leicht gemacht und versucht, die Belastungen für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Dies wird sicherlich unterschiedlich bewertet, aber wir schaffen mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf eine solide Grundlage für die soziale Zukunft in Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass es gerade im Sozialetat kaum finanzielle Spielräume gibt. 98 % der Mittel sind gesetzlich gebunden; nur 2 % des Sozialhaushalts stehen für freiwillige Leistungen zur Verfügung. Gerade deshalb erfor
dert die Verteilung dieser wenigen Mittel ein besonderes Fingerspitzengefühl, um den vielen Forderungen und Anträgen gerecht zu werden und den wirklich Bedürftigen auch weiterhin die Unterstützung zu gewährleisten, die sie brauchen. Für uns war es deshalb besonders wichtig, ganz gezielt Prioritäten zu setzen durch Maßnahmen, die den Menschen in Niedersachsen zugute kommen. Hilfe, wo Hilfe Not tut, ist die Maxime der Sozialpolitiker der Fraktionen von CDU und FDP. Eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip, wie sie in der Vergangenheit unter der Vorgängerregierung durchgeführt wurde, wird es mit uns nicht mehr geben. Wir setzen die wenigen Mittel gezielt ein. Unsere sozialpolitischen Schwerpunkte werden die Mehrheit der Menschen erreichen. Wir zeigen Gestaltungswillen in der Sozialpolitik auch in Zeiten fast leerer Kassen.
Einer unserer Schwerpunkte gleich zu Beginn der Regierungszeit war die Änderung des Landespflegegesetzes. Unsere Priorität liegt darin, die ambulante Versorgung zu stärken und auch den Menschen in den Familien die Hilfe zukommen zu lassen.
Darüber hinaus setzen wir uns auch für die Integration von benachteiligten Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt ein. Gerade diese Jugendlichen haben es in der Vergangenheit besonders schwer gehabt, weil sie viele verschiedene Institutionen aufsuchen mussten. Die Jugendlichen in den ländlichen Bereichen hatten besondere Probleme, weil es ihnen aufgrund der fehlenden Mobilität vielfach nicht möglich war, das Sozialamt, das Arbeitsamt, RAN oder RABaZ oder das Jugendamt aufzusuchen.
Deshalb haben wir die Pro-Aktiv-Centren ins Leben gerufen, in denen die benachteiligten Jugendlichen endlich Beratung unter einem Dach finden, was wir als große Verbesserung innerhalb der letzten zwei Jahre angesehen haben.
Hier bekommen Jugendliche jetzt die erforderliche speziell auf sie abgestimmte Beratung. An dieser Stelle möchte ich dem Ministerium und auch den engagierten Kommunen ein Dankeschön ausspre
chen; denn immerhin ist es innerhalb kurzer Zeit gelungen, 44 Pro-Aktiv-Centren in Niedersachsen einzurichten. Das bedeutet eine fast flächendeckende Versorgung und ist eine tolle Leistung innerhalb dieser kurzen Frist.
Natürlich sind auch in einem großen Umfang Mittel dafür bereitgestellt worden, immerhin 15 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt und darüber hinaus auch ESF-Mittel. Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass am 1. Januar Hartz IV in Kraft treten wird und eigentlich die Bundesagentur diese Beratung übernehmen müsste, möchte ich dies besonders hervorheben. CDU und FDP legen ein besonderes Augenmerk auf diese Jugendlichen, die aufgrund verschiedener Benachteiligungen Schwierigkeiten bei der Integration in das Berufsleben haben. Wir setzen diese Mittel sinnvoll ein.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch das Problem der Nichtsesshaften erwähnen. Zunächst war vorgesehen, diese Mittel zu streichen, weil die Unterstützung und Wiedereingliederung der Nichtsesshaften nach In-Kraft-Treten von Hartz IV ab 1. Januar 2005 Aufgabe der Arbeitsgemeinschaften oder der optierenden Kommunen ist. Aber auch hier hat sich unsere Fraktion überzeugen lassen, dass eine Übergangsregelung gefunden werden muss, damit diese Betroffenen auch weiterhin versorgt sind.
Ein weiterer politischer Schwerpunkt sind die von unserer Sozialministerin ins Leben gerufenen Mehrgenerationenhäuser,
die die Fraktionen von CDU und FDP auch unterstützen.
In den Kommunen und auch bei den privaten Trägern stößt dieses Vorhaben auf große Resonanz. Bis jetzt wurden 13 Häuser eingeweiht; weitere zehn sollen 2005 folgen. Im Haushalt sind für diese Objekte 550 000 Euro eingeplant.
Bereits jetzt ist zu erkennen, dass durch die Mehrgenerationenhäuser die früher vorhandenen Familienstrukturen wieder belebt werden und damit die Verständigung zwischen Alt und Jung gefördert wird.
Die Mehrgenerationenhäuser sind mittlerweile beliebte Anlaufstellen für alle Generationen. Ob Kindergartenkinder, junge Mütter, allein Erziehende oder auch Großeltern - alle Generationen bewerten diese Begegnungsstellen als wertvoll. Damit hat Niedersachsen Modellcharakter in der Familien- und Generationenverständigung.
Frau Helmhold hat bereits angesprochen, dass wir einen neuen Titel zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem Volumen von 250 000 Euro schaffen. Das ist eine ganz wichtige neue Einrichtung, damit Frauen auch in Zukunft in ihrem Interesse, Familie und Beruf zu vereinbaren, in Niedersachsen unterstützt und beraten werden.
Anschließend an dieses Thema möchte auf die demographische Entwicklung in unserem Land eingehen, die sich dramatisch gerade auch in den Familien auswirken wird. Die CDU-Fraktion hat sich bereits bei den Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr der Steigerung der Fallzahlen der demenziell Erkrankten angenommen. Die seelische und körperliche Belastung der Familienangehörigen dieser Erkrankten ist unglaublich hoch. Leider wird diese Krankheit bisher in den Sozialgesetzbüchern nicht berücksichtigt. Es können lediglich ein jährlicher Betrag von 460 Euro für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder ein Betrag bis ca. 1 400 Euro für die so genannte Verhinderungspflege geltend gemacht werden. Die allgemeinen Betreuungsleistungen können nicht abgerechnet werden. Meine Damen und Herren von der Opposition, hier muss endlich die Bundesregierung initiativ werden und die Pflegeversicherung entsprechend ergänzen.
Wir haben bereits im vergangenen Jahr gerontopsychiatrische Zentren unterstützt, die sich mit
dem Aufbau von niedrigschwelligen Angeboten befassen, um flächendeckend für Betreuung zu sorgen. Zur Sicherung der Qualität bedürfen diese niedrigschwelligen Angebote der staatlichen Anerkennung nach § 45 SGB XI. In Niedersachsen gibt es bereits jetzt 88 nach diesen neuen Richtlinien anerkannte Angebote und für 2005 liegen bereits 72 Förderanträge nach diesen Richtlinien vor. Die Fraktionen von CDU und FDP haben hier einen Schwerpunkt zur Unterstützung der Familien gesetzt und bereits im vergangenen Jahr dafür über 1 Million Euro bereitgestellt. Im kommenden Haushaltsjahr wird ebenfalls ca. 1 Million Euro zur Verfügung gestellt.
Meine Damen und Herren, die Vorgängerregierung hat die Einrichtung von Beratungs- und Informationsstellen bei häuslicher Gewalt, die so genannten BISS-Stellen, modellhaft gefördert. Dieses Modellprojekt mit den sechs BISS-Stellen war befristet bis 31. Dezember und wäre ohne die Unterstützung der Fraktionen von CDU und FDP ausgelaufen.
Auch wir haben uns immer für den Schutz von Kindern und Frauen vor häuslicher Gewalt eingesetzt. Deshalb haben CDU und FDP dafür Sorge getragen, dass die BISS-Stellen auch im Jahr 2005 weiter gefördert werden. Darüber hinaus haben wir dafür gesorgt, dass ein Konzept für eine flächendeckende Beratung und eine Angliederung an die 33 Polizeiinspektionen entwickelt wird, sodass im ganzen Land eine Beratung und Unterstützung für von Gewalt betroffene Kinder und Frauen gewährleistet wird.
Wir haben weiter dafür gesorgt, dass für das ethno-medizinische Zentrum, für das zunächst auch keine Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten, für das Jahr 2005 ein Betrag von 69 000 Euro eingesetzt wird, weil wir es auch für besonders wichtig halten, dass diese Aufgabe - z. B. die Dolmetschertätigkeit, die Beratung für Migranten etwa in Krankheitsfällen in Krankenhäusern oder bei Arztbesuchen - weitergeführt werden kann. Wir sind aber auch der Auffassung, dass über neue Strukturen nachgedacht werden soll, weil diese Aufgabe ja eigentlich von den Krankenkassen bzw. von anderen Trägern übernommen werden müsste.
Darüber hinaus - das ist eben kurz angesprochen worden - sind natürlich Kürzungen bei den Lotto/Toto-Mitteln erforderlich. Aber auch diese Kürzungen wurden etwas abgemildert. Die Kürzungen betragen jetzt nicht mehr 11 %, sondern nur noch 10 %. Das bedeutet, dass die Wohlfahrtsverbände insgesamt über ca. 230 000 Euro mehr verfügen können.
Kritisiert wurde gestern, dass die Regierungsfraktionen den Vorschlag der Landesregierung auf Aussetzung des Städtebauförderungsprogramms nicht korrigiert haben, weil dadurch für Niedersachsen ein erheblicher Investitionsausfall gerade für das Baugewerbe eintritt. Diese Diskussion haben wir mit den betroffenen Kommunen geführt. Es ist ausdrücklich signalisiert worden, dass in vielen Kommunen eine Weiterführung der angefangenen Maßnahmen möglich ist und dass eine Aussetzung für ein Jahr durchaus akzeptiert wird.
Einzigartig im Bundesgebiet hat sich die Niedersächsische Landesregierung für eine Erhöhung der Investitionen in Krankenhäusern eingesetzt, die von den Regierungsfraktionen unterstützt wird. Die Vorgängerregierung hatte einen Investitionsstau von mehreren Milliarden hinterlassen, den wir abbauen werden.
Wir wollen dazu beitragen, dass der Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft auch unter Berücksichtigung der Einführung der DRGs, der Reduzierung der Betten, der Veränderungen im Gesundheitswesen unterstützend begleitet wird. Deshalb hat das Land die Mittel um 500 Millionen Euro aufgestockt.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich mir einen Seitenhieb auf Herrn Gabriel nicht verkneifen. Herr Gabriel, Sie haben gestern den großen Sozialpolitiker markiert. Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie weder in Ihrer Regierungserklärung noch in Ihrer Einjahresbilanz noch in Ihrer Zehnjahresbilanz ein einziges Wort über Sozialpolitik verloren haben.
Sie haben das Wort Sozialpolitik überhaupt nicht gekannt. Ich darf daran erinnern, dass Ihre Sozial
politiker sehr, sehr unglücklich darüber gewesen sind, dass Sozialpolitik in Ihrem Wortschatz überhaupt nicht vorkam. Insofern sollten Sie sich überlegen, ob Sie andere dementsprechend angreifen. - Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, der Landtagskollege Uwe Schwarz hat laut Protokoll vom 29. Oktober 2004 behauptet, dass der Hildesheimer Bischof Homeyer die Kopfpauschale stark kritisiert habe. Wie steht die Landesregierung dazu? Wie bewerten Sie diese Aussage?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion beschäftigt sich mit dem Thema „Zertifizierung von Pflegeeinrichtungen unterstützen“. Es ist richtig: Zertifizierung, Qualifizierung und auch Qualitätsmanagement sind Schlagworte in der Gesundheitspolitik, die auch in der
Pflege, insbesondere in den Pflegeeinrichtungen, eine große Rolle spielen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, aufgrund Ihres Antrages frage ich mich natürlich, warum Sie auf Bundesebene nicht selbst initiativ geworden sind; denn Sie sind doch in der Bundesregierung. Sie sagen: Auf Bundesebene müssen Mindeststandards und staatliche Anerkennung erreicht werden. - Sie haben doch den besten Draht nach Berlin, um sich dort auch entsprechend einzusetzen.
Darüber hinaus hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gerade vor einigen Wochen mehrere Anfragen auf Bundesebene eingereicht, die sich mit diesen Themen beschäftigen. Ich wünschte mir natürlich, dass sich Ihre Fraktion auf Bundesebene entsprechend dafür einsetzen und die Anregungen der CDU/CSU-Fraktion mit umsetzen würde.
Aber es war natürlich auch für die CDU in Niedersachsen und ganz besonders auch für unsere Sozialministerin Frau Dr. von der Leyen selbstverständlich, dass wir uns in Niedersachsen sofort nach Regierungsübernahme mit dem Thema Verbesserung in der Pflege auseinander setzen. Der erste Antrag, den wir in dieser Beziehung gestellt haben, war der Antrag „Bürokratieabbau in der Pflege“.
Wir alle sind uns darüber einig, dass das Pflegethema für die Menschen ein besonders wichtiges Thema ist, gerade unter dem Gesichtspunkt der demografischen Entwicklung nicht nur in Niedersachsen, sondern in allen Bundesländern.
Kostengesichtspunkte im Rahmen des Gesundheitssystems werden immer mehr in den Vordergrund gerückt. Aber wir müssen natürlich auch die tatsächliche Pflege am Menschen beachten. Es ist besonders wichtig, dass wir in Niedersachsen Sorge dafür tragen, dass die Pflegeeinrichtungen den Menschen eine gute Versorgung bieten und dass sich die Menschen in Niedersachsen in diesen Einrichtungen gut aufgehoben fühlen.
In den letzten Jahren ist die Pflegesituation durch einige negative Berichterstattungen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt worden. Aber wir sind in Niedersachsen auf dem Weg, aufgrund der letzten Berichterstattungen bzw. Überprüfungen durch den MDK sagen zu können, dass eine Verbesserung eintritt. Pflegemängel sind abgestellt worden. Insofern haben wir die Hoffnung, dass sich die Situation tatsächlich verbessert.