David McAllister

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Herr Präsident, ich gebe meinen Bericht zu Protokoll.
Der Ausschuss für innere Verwaltung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 3850, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen und damit zugleich dem bereits unterzeichneten Staatsvertrag zuzustimmen. Diese Empfehlung ist einstimmig ergangen. Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen haben ebenso abgestimmt.
Artikel 1 des Gesetzentwurfs enthält die nach Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Zustimmung zum Staatsvertrag. Der Staatsvertrag regelt eine Beteiligung des Deutschen Fußballbundes an den Umsätzen aus den Oddset-Sportwetten und ermöglicht diesem damit die Finanzierung von gemeinnützigen Zwecken, die im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 stehen. Die Beteiligung ist auf die Jahre 2002 bis 2006 befristet und beträgt 12 v. H. der gegenüber den Umsätzen des Jahres 2001 erwarteten Mehrumsätze. Die Zahlungen werden gemäß der in § 1 des Staatsvertrages vorgesehenen Zahlungsweise jeweils nach Ablauf der sie betreffenden Zeiträume fällig. Dementsprechend erfolgt die erste Zahlung des Landes Niedersachsen an den Deutschen Fußballbund für das Jahr 2002 erst im März 2003.
Artikel 2 des Gesetzentwurfs beinhaltet die Senkung der Konzessionsabgabe für die Oddset-TOPWette und die Rubbellos-Lotterien bei gleichzeitiger Erhöhung des Abgabesatzes der Konzessionsabgabe für die Zusatzlotterie „Spiel 77“. In diesem Zusammenhang empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss, in Artikel 3 Abs. 2 durch einen neuen Satz 2 klarzustellen, dass die anders lautende Verordnung vorzeitig aufgehoben wird.
Der Ausschuss für innere Verwaltung bittet darum, dem Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Tinius, vorab: Sie haben so Recht. Dieser Gesetzentwurf bedeutet in der Tat eine unzumutbare Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit und eine weitere Schwächung des ländlichen Raumes, die wir nicht mitmachen.
Nun hat dieser Gesetzentwurf eine Vorgeschichte. Der Ministerpräsident ist im Jahre 2001 durch das Land gezogen mit dem ursprünglichen Entwurf, der bei den kommunalen Spitzenverbänden und im
ganzen Land auf ganz massiven Protest gestoßen ist. Er hat dann den geordneten ungeordneten Rückzug angetreten. Das Allerschlimmste konnten die Kommunen verhindern. Aber nichtsdestotrotz ist auch der vorliegende Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig.
Im Übrigen weise ich darauf hin, Herr Ministerpräsident, dass Sie damals, im Jahre 2001, Ihre wahren Absichten hinsichtlich des ländlichen Raumes offenbart haben.
Unsere Kritik an dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf wird von den kommunalen Spitzenverbänden und den anderen Fachverbänden geteilt; das hat die Anhörung im Innenausschuss deutlich gemacht.
Ich will grundsätzlich für die Union sagen: Raumordnung muss sich auf überörtliche Notwendigkeiten beschränken.
Das Instrument der Bauleitplanung ist besser als die Landesraumordung geeignet, über Nutzungsansprüche vor Ort zu entscheiden. Wir wollen keine weiteren Einschränkungen der kommunalen Bauleitplanung durch die Raumordnung.
Das ist der Unterschied zwischen der rechten Seite des Hauses und Ihnen, meine Damen und Herren. Wir setzen auf die innovative Kraft der Kommunen. Wir setzen auf die Freiheit der kommunalen Mandatsträger. Sie wollen zentralistisch von Hannover und über die Bezirksregierungen in die Kommunen eingreifen. Das ist der kardinale Unterschied unserer politischen Vorstellungen.
Zu Einzelfragen: Wir als Union begrüßen, dass die Städte Wolfsburg und Salzgitter von Mittelzentren zu Oberzentren aufgestuft werden.
Das haben wir gemeinsam in der Region und auch hier im Landtag deutlich gemacht. Allerdings gibt es schon Fragen zu der Art und Weise, wie das
zustande gekommen ist. Das ursprüngliche Verfahren insbesondere gegenüber der Stadt Braunschweig war nicht in Ordnung. Es bedurfte hier vieler klärender Gespräche zwischen dem Oberbürgermeister und dem Ministerpräsidenten.
Aber es gibt eine ganze Reihe von offenen Fragen, die geklärt werden müssen. Sie schaffen heute ein kommunalrechtliches Novum, den so genannten oberzentralen Verbund. Den gibt es bisher in Deutschland nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Ich schließe mich insoweit der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände an, die gesagt haben, dass dieser Begriff im Ergebnis mehr Verwirrung als Klarheit schafft und für viele offene Fragen in der praktischen Umsetzung sorgen wird.
Es musste ja auch erst eine Initiative der CDUFraktion im Großraumverband Braunschweig zusammen mit den Sozialdemokraten geben, damit Sie bereit waren, den Bestand oberzentraler Einrichtungen in der Region zu sichern, was insbesondere für die Stadt Braunschweig wichtig war.
Wir wissen nicht, welche Auswirkungen dieser oberzentrale Verbund auf die benachbarten Landkreise haben wird: auf Helmstedt, auf Peine, auf Gifhorn und auf Wolfenbüttel. Aber eines ist für uns als CDU klar: Dieser oberzentrale Verbund darf keinen Modellcharakter für weitere Regionen im Lande Niedersachsen haben.
Unsere Ablehnungsgründe sind im Wesentlichen die Regelungen zum großflächigen Einzelhandel sowie zu den Vorranggebieten und Eignungsgebieten für Tierhaltungsanlagen. Der Niedersächsische Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindebund haben es zu Recht kritisiert: Die vorgesehenen Regelungen stellen einen tiefen Eingriff in die kommunale Planungshoheit dar. Wir halten die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände für richtig. Der mit diesem Gesetzentwurf verfolgte Grundsatz der Zentrenverträglichkeit muss aus Sicht des ländlichen Raumes wesentlich flexibler gestaltet werden. Ebenso müssen endlich Lockerungen im Sinne von Einzelfallregelungen vor Ort ermöglicht werden. Es ist bedauerlich, dass Sie dazu nicht in der Lage waren.
Das Gleiche gilt für die Fragen der Landwirtschaft. Die vorgesehenen Regelungen von Vorrang- oder Eignungsgebieten für Tierhaltungsanlagen sind für die Lenkung der Massentierhaltungsanlagen in Niedersachsen nicht erforderlich. Hierauf hat insbesondere die Landwirtschaftskammer WeserEms zutreffend hingewiesen. Die Landwirtschaft hat, wie in vielen anderen Fragen auch, uns an ihrer Seite.
Die Kommunen haben ausreichend zur Konfliktlösung vor Ort die Möglichkeiten der Bauleitplanung und der regionalen Raumordnung in den Landkreisen. Zudem hätten wir abwarten können, ob mit der angekündigten Reform des § 35 des Baugesetzbuches auf Bundesebene eine Regelung für Massentierhaltungsanlagen geschaffen wird.
Schließlich ist die im Verordnungsentwurf enthaltene Regelung zu Standortentscheidungen von öffentlichen Einrichtungen unzureichend. Wir wollen endlich, dass die eklatante Benachteiligung des ländlichen Raumes aufhört. Ministerpräsident Gabriel hatte den kommunalen Spitzenverbänden im letzten Jahr eine Regelung zugesagt, wonach bei Standortentscheidungen über Behörden der ländliche und strukturschwache Raum vorrangig zu berücksichtigen ist. Wir stellen fest: Die nun getroffene Regelung sieht lediglich vor, dass bei künftigen Standortentscheidungen dem regionalen Ausgleich zugunsten der ländlichen Räume Rechnung getragen werden soll. Diese Formulierung deckt sich halt nicht mit der ursprünglichen Forderung, und sie ist gerade keine klare Vorrangentscheidung für Standorte im ländlichen Raum. Das müssen wir an dieser Stelle noch einmal deutlich machen. Aber viel entscheidender ist, Herr Ministerpräsident: Handeln Sie endlich in dieser Frage zugunsten des ländlichen Raumes! - Unsere Erfahrungen, die Erfahrungen der Kommunen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Landesregierung überhaupt nicht gewillt ist, Behörden, Gerichte und landeseigene Betriebe im ländlichen Raum einzurichten. Dies zeigt in aller Deutlichkeit, während wir heute dieses Gesetz vermutlich beschließen werden, dass Sie gleichzeitig bei der zweiten Stufe des automatisierten Mahnverfahrens eine weitere Zentralisierung des Verfahrens zulasten des ländlichen Raumes vornehmen. So viel zum Thema Anspruch und Wirklichkeit Ihrer Politik für den ländlichen Raum.
Wir fordern die Landesregierung auf, endlich eine Deregulierung der Landesplanung und eine Erweiterung der kommunalen Spielräume vorzunehmen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben Sie diese Chance leider verpasst. Es handelt sich vielmehr um einen weiteren Schritt zur Überregulierung und Bürokratisierung in der Landespolitik. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzter Herr Ministerpräsident, Sie haben erstens behauptet, Sie hätten meiner Rede zugehört. Daran habe ich aber meine Zweifel. Zweifel habe ich aber erst recht angesichts Ihrer zweiten Behauptung, die kommunalen Spitzenverbände hätten diesen Gesetzentwurf mit Ihnen abgestimmt und würden ihn 1 : 1 begrüßen. Wissen Sie, Herr Ministerpräsident, Sie haben ein Problem. Wer den ganzen Tag als munterer Dampfplauderer durch Niedersachsen reist, wer den ganzen Tag damit beschäftigt ist, wie er am nächsten Sonntag mit Foto wieder in die Bild am Sonntag kommt, der hat verdammt wenig Zeit, seine schöne Nase in die Akten zu stecken.
Ich wünsche mir, Sie würden manchmal etwas mehr lesen. Deshalb habe ich die Protokolle über die Anhörung im Innenausschuss einmal mitgebracht.
- Ich finde, der Ministerpräsident hat in einem Punkt Recht: Wenn man hier vorne spricht, sollten die übrigen Kolleginnen und Kollegen schweigen und zuhören. Das gilt auch für Sie, Herr Schurreit.
Ich habe die Protokolle über die Anhörung im Innenausschuss mitgebracht, Herr Ministerpräsident. Ich möchte zwei Sätze aus ihnen vorlesen, die Ihrem Eindruck meiner Meinung nach ein wenig widersprechen. Erstens sagte der Städtetag:
„Die Raumordnung ist in der Regel nicht in der Lage, so komplexe Zusammenwirkungen der Nutzungsansprüche vor Ort so gut nachzuvollziehen, wie es die Bauleitplanung kann. Es darf daher keine weiteren Einschränkungen der Bauleitplanung durch die Raumordnung geben.“
Herr Ministerpräsident, es wäre darüber hinaus gut gewesen, wenn Sie auch eine aktuelle Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes gelesen hätten. Ich darf zitieren:
„Die geplante Regelung stellte einen tief greifenden Eingriff in die kommunale Planungshoheit dar. Eine Vielzahl von neuen unbestimmten Rechtsbegriffen lädt gerade zu Rechtsstreitigkeiten zwischen der Bauleitplanung und der Raumordnung und Landesplanung ein. Damit wird die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden, die ohnehin durch das Baugesetzbuch stark eingeengt ist, weiter eingeschränkt.“
Angesichts dieser beiden Sätze zu behaupten, Ihr Meisterwerk würde von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt werden, ist durchaus als mutig zu bezeichnen.
Es geht um Folgendes - Sie haben die Politik für oder gegen den ländlichen Raum angesprochen -: Wir stehen für starke Städte und Großstädte in Niedersachsen. Wir stehen aber auch für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Sie hingegen haben mit Ihrer Landesregierung ein gestörtes Verhältnis zum ländlichen Raum. Ich möchte das auch deutlich machen.
Ich beobachte das jetzt schon vier Jahre lang hier im Landtag. Sie wollen versuchen, die Kommunen durch die zentralistische Knebelung der Staatskanzlei zu gängeln.
Herr Ministerpräsident, überrascht es Sie gar nicht, dass bei diesem entscheidenden Thema der zuständige Innenminister nicht da ist?
Trotzdem ist er nicht da!
Sie haben in unserem Bundesland eine beispiellose Finanzmisere der Kommunen zu verantworten. In der Staatskanzlei sind Ihre Beamten im Begriff, die bewährte Landkreisstruktur durch Regionen zu ersetzen. Sie wollen vor allem auch an die kleinen Einheiten herangehen. Ich erinnere nur an die perfide Politik gegen die erfolgreiche Institution der Samtgemeinde, die Sie von Jahr zu Jahr betreiben.
Da können Ihnen auch noch so viele Hochglanzbroschüren der Landesregierung nicht weiterhelfen. Wer Bremerhaven und Cuxhaven mit „f“ schreibt, hat in der Tat keine Ahnung vom ländlichen Raum.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die kommunale Selbstverwaltung in Niedersachsen ist gegenwärtig durch die dramatische Finanzlage der Kommunen bedroht. Die ohnehin seit Jahren stark angespannte Finanzsituation der niedersächsischen Kommunen hat sich im Jahr 2001 und in der ersten Jahreshälfte 2002 dramatisch verschlechtert. Nach einer aktuellen Erhebung des Landesamtes für Statistik gibt es in Niedersachsen mit Ausnahme des Landkreises Northeim keinen schuldenfreien Landkreis.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch sind die Kreditmarktschulden der Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen seit 1990?
2. Welche Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte in Niedersachsen sind gegenwärtig schuldenfrei?
3. Welche Einnahmeausfälle für die niedersächsischen Kommunen ergeben sich infolge der Umsetzung des rot-grünen Steuersenkungsgesetzes 2001 und aus der schrittweisen Anhebung der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder bis zum Jahr 2005?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hochwasserschutz ist ein sehr wichtiges und ernstes Thema. Es ist Aufgabe der Politik, einen effektiven und konsequenten Hochwasserschutz sicherzustellen. Wir haben dieses Thema bereits heute Morgen im Rahmen der Dringlichen Anfrage ausführlich erörtert. Leider ist nach unserer Auffassung der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jedoch kritisch zu bewerten. Vor allem die Aufnahme eines Regelungsinstrumentes „Vorranggebiete für Hochwasserschutz“ erscheint im Raumordnungsbereich problematisch, und zwar deshalb, weil durch diesen Gesetzentwurf die kommunale Planungshoheit außer Kraft gesetzt wird. Aus diesem Grunde sind wir anderer Auffassung als Bündnis 90/Die Grünen. Wir können dem Antrag nur insoweit folgen, als grundsätzlich auch die Raumordnung den Gesichtspunkt eines vorbeugenden Hochwasserschutzes berücksichtigen muss. Präventiver Hochwasserschutz kann aber nicht allein als wasserwirtschaftliche Aufgabe definiert werden. Daher heißt es in der am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Novelle des Bundes-Raumordnungsgesetzes - ich zitiere wörtlich § 2 Abs. 2 Nr. 8 Satz 6 -:
„Für den vorbeugenden Hochwasserschutz ist an der Küste und im Binnenland zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und überschwemmungsgefährdeten Bereichen.“
Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat sich in Entschließungen aus den Jahren 1995 und 1996 mit der Frage des grenzüberschreitenden Hochwasserschutzes befasst. Am 4. Juni 1998 wurden in einem Beschluss die Aufgaben der Raumordnung
zum vorbeugenden Hochwasserschutz bekräftigt. Dabei wurde von allen Ländern deutlich gemacht, dass zur Lösung von Hochwasserproblemen in den Einzugsgebieten grenzübergreifend und sektoralübergreifend zusammengearbeitet werden muss. Dabei soll auf eine gerechte Verteilung der Lasten geachtet und die raumordnerische Umsetzung des vorbeugenden Hochwasserschutzes grenzüberschreitend abgestimmt werden.
Wichtig wäre im Sinne eines umfassenden Hochwasserschutzes die entsprechenden Flusseinzugsgebiete und ihre Ausgangsbedingungen darzustellen und darauf aufbauend raumordnerisch grenzübergreifende Handlungskonzepte zu entwickeln. Meine Damen und Herren, die Flutkatastrophen in den letzten Monaten haben uns vor Augen geführt, wie wichtig gerade eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in einem solchen Katastrophenfall ist.
Es ist uns allen wohl mehr als bewusst geworden, dass Maßnahmen zur frühzeitigen Abstimmung und Kooperation notwendig sind, und zwar alles im Konsens. Genauso notwendig ist aber auch die gemeinsame und grenzüberschreitende Förderung des präventiven Hochwasserschutzes. Ich betone noch einmal - ich hoffe in Zusammenarbeit mit den Kollegen der SPD -, dass wir für einen konsequenten und effektiven Hochwasserschutz sind und hier auch keine besonderen Belehrungen seitens einer dritten Fraktion brauchen.
Ob dies jedoch zwingend voraussetzt, auf der Ebene der Landesplanung Vorranggebiete für den Hochwasserschutz einzuführen, erscheint doch mehr als fraglich. Aus Sicht der CDU-Fraktion würde die Landesregierung damit ein Instrument an die Hand bekommen, mit dem landesweit Vorranggebiete für den Hochwasserschutz festgelegt werden können, ohne die Kommunen an diesem Verfahren zu beteiligen. Damit würde in die Planungshoheit und insbesondere in die Bauleitplanung der niedersächsischen Kommunen eingegriffen. Das machen wir so nicht mit. Aus unserer Sicht sollte es den Trägern der Regionalplanung - sprich: den Landkreisen und kreisfreien Städten selbst überlassen sein, inwieweit Flächen und
Gebiete für den Hochwasserschutz planerisch dargestellt werden.
Das wird auch in verschiedenen anderen Bundesländer so gehandhabt. Daher meinen wir, das Landes-Raumordnungsprogramm in Niedersachsen solle sich darauf beschränken, eine grundsätzliche Darstellung des Hochwasserschutzes aufzunehmen. Eine solche landesplanerische Regelung ist ausreichend. Ich meine, die Beratungen im zuständigen Innenausschuss dürften unsere Auffassung bestätigen und die der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen widerlegen. - Danke sehr!
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die niedersächsischen Kommunen - das haben wir schon häufiger im Landtag besprochen - befinden sich in einer existenziellen Finanzkrise. Die ohnehin seit Jahren angespannte Finanzsituation von Gemeinden und Landkreisen hat sich im Jahre 2001 und in der ersten Hälfte dieses Jahres aufgrund erheblicher Einnahmeeinbußen dramatisch verschlechtert. Wir können festhalten, dass sich in großen Teilen des Landes in den Kommunen Resignation breit macht. So sind bei den neben dem kommunalen Finanzausgleich wichtigsten Einnahmequellen, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer, massive Einbrüche zu verzeichnen. Die dramatische Talfahrt des Jahres 2001 bei der Gewerbesteuer hat sich im ersten Halbjahr 2002 ungebremst fortgesetzt. Bundesweit ging das Aufkommen dieser Steuer in den Städten im ersten Halbjahr 2002 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum im Durchschnitt um weitere 13,6 % zurück. Nach der Steuerschätzung vom Mai 2002 werden die Kommunen im Zeitraum von 2002 bis 2006 aufgrund sich fortsetzender Steuereinnahmeausfälle zu den großen Verlierern gehören. Diese mittlerweile landesweite traurige Entwicklung ist das Ergebnis der beispiellosen kommunalfeindlichen Steuer- und Wirtschaftspolitik der rot-grünen Bundesregierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wohl unbestritten, dass zur Finanzmisere vor allem die Anhebung der Gewerbesteuerumlage beigetragen hat. Es ist und bleibt unverantwortlich, dass Niedersachsen im Bundesrat dem Antrag Bayerns nicht zugestimmt hat, die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zurückzunehmen. Herr Innenminister, Sie haben damit den Interessen unserer Kommunen schwer geschadet.
Ich sage es hier noch einmal, weil ich auf Ihre Einsichtsfähigkeit, Herr Bartling, immer noch hoffe, dass die Geschäftsgrundlage für die Erhöhung der Umlage wirklich längst entfallen ist. Weil die Kommunen seit fünf Quartalen keinen Zuwachs, sondern einen drastischen Rückgang der Gewerbesteuer erleben, ist und bleibt es ein Irrsinn, dass man von drastisch sinkenden Einnahmen auch noch höhere Umlagen abverlangt.
Die kommunalfeindliche Politik sowohl der SPD als auch der Grünen geht ja munter weiter. So kommen zusätzliche millionenschwere Finanzlasten ab dem 1. Januar 2003 durch das Grundsicherungsgesetz und durch das Zuwanderungsgesetz auf die niedersächsischen Kommunen zu. Zwei besondere Gradmesser für die Brisanz der kommunalen Finanzsituation gibt es zusätzlich in unserem Bundesland.
Erstens. Mindestens die Hälfte, vermutlich sogar drei Viertel aller Städte, Gemeinden und Landkreise haben keinen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt mehr. Zweitens die dramatische Höhe der Kassenkredite und vor allem deren kontinuierlicher Anstieg seit 1992.
Meine Damen und Herren, zum 31. Dezember 2001 betrug der Stand der Kassenkredite 1,84 Milliarden Euro. Vermutlich haben wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die 4-Milliarden-DM-Grenze, also die 2-Milliarden-Euro-Grenze überschritten. Das bedeutet sage und schreibe eine Verdreiundzwanzigfachung der Kassenkreditsituation in den letzten zehn Jahren. Nirgendwo in Deutschland ist die Situation der Kommunen dramatischer als in Niedersachsen. In dieser Situation, die wirklich eine existenzielle Notlage bedeutet, verbietet sich nun wirklich jeglicher Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich.
Meine Damen und Herren, über das, was wir heute diskutieren - hier möchte ich Ihnen, verehrte Frau Kollegin Evers-Meyer, widersprechen -, handelt es sich meiner Meinung nach um einen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich. Es geht also wieder zulasten der notleidenden Kommunen.
Mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf setzen Sie in einem kleinen Teil Ihre Politik des Tricksens, der Schwächung und der Plünderung des kommunalen Finanzausgleiches zulasten der Kommunen fort.
Die Landesregierung will die kommunalen Gebietskörperschaften an den Folgen der Rückzahlungspflicht des Landes an die BEB in Höhe von insgesamt 23 Millionen Euro beteiligen. Auch wenn sie von ihren ursprünglich weitergehenden, geradezu abenteuerlichen Plänen Abstand genommen hat, wollen wir festhalten, dass die Heranziehung der kommunalen Ebene zur Begleichung der vom Land verschuldeten Forderung der BEB sachlich und politisch in keiner Weise gerechtfertigt ist. Die kommunalen Gebietskörperschaften sind in den streitbefangenen Jahren 1980 bis 1998 gerade nicht an den hohen Einnahmen des Landes aus der Förderabgabe beteiligt gewesen. Infolgedessen verbietet sich erst Recht eine Heranziehung dieser Kommunen zur Mitfinanzierung.
Eines ist klar: Gemeinden und Landkreise sind bereits in den 80er-Jahren durch die hohen Einnahmen des Landes aus der Förderabgabe benachteiligt worden. Während das Land die Kommunen nicht an diesen Einnahmen beteiligt hat, haben die Kommunen Mindereinnahmen aufgrund der teilweisen Einbeziehung der Förderabgabe in den Bund-Länder-Finanzausgleich hinnehmen müssen. Insoweit müssten erst Recht die Finanzausweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich verringert werden.
Die erste Feststellung ist also: Nach den Vorstellungen der Landesregierung sollen die Kommunen mit herangezogen werden. Wir lehnen diese konstruierte Pflicht zur Mitfinanzierung ein zweites Mal ab und haben dabei die kommunalen Spitzenverbände an unserer Seite.
Zweitens – hier widerspreche ich Ihnen, Frau Evers-Meyer, ebenfalls – handelt es sich um einen weiteren Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich, wenn Sie die Verbundquote und die Regelungen über die Finanzhilfen nach dem Kindertagesstättengesetz neu festlegen wollen. Im Hinblick auf das Urteil des Staatsgerichtshofs zum Volksbegehren hat der Landtag im Dezember 2001 beschlossen, das alte Kindertagesstättengesetz und damit im Wesentlichen die vor 1999 bestehende Rechtslage wieder herzustellen. Die seit dem 1. August 1999 in den KFA überführten Mittel sollen jetzt durch den Gesetzentwurf wieder aus der Verbundmasse entnommen werden.
Meine Damen und Herren, Folgendes ist dabei nicht in Ordnung: Nach dem Gesetzentwurf soll dem kommunalen Finanzausgleich ein höherer Betrag entnommen werden als der Betrag, der im Jahre 2002 in den Finanzausgleich überführt wurde. So soll ein Betrag von 141,2 Millionen Euro dem Finanzausgleich entnommen werden, obwohl nach der Gesetzesbegründung nur 136,5 Millionen Euro in den kommunalen Finanzausgleich überführt wurden. Die beabsichtigte Herausnahme ist daher um rund 5 Millionen Euro zu hoch. Das ist wiederum ein Griff die Tasche der Kommunen, diesmal in Höhe von 5 Millionen Euro. Machen Sie nur so weiter!
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einen dritten Punkt ansprechen, der für viele Kommunen sehr wichtig ist, Herr Innenminister. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zur Gewährung von Bedarfszuweisungen und die gegenwärtige Praxis der Zuweisungsgewährung wird dem verfassungsrechtlichen Anspruch unserer Kommunen auf eine aufgabengerechte Finanzausstattung leider nicht gerecht. Auch das haben die kommunalen Spitzenverbände zu Recht moniert.
Wir haben den Eindruck, dass bei der Vergabe von Bedarfszuweisungen in unserem Land ein transparentes Verfahren gerade nicht gewährleistet ist. Es ist insbesondere nicht nachvollziehbar, ob und inwieweit anspruchsberechtigte Kommunen bei der Vergabe der Mittel gleich behandelt werden. Im Lande drängt sich zunehmend der Verdacht auf, dass Sie in Teilen Bedarfszuweisungen nach parteipolitischen Gesichtspunkten verteilen. Das wird sich sicherlich im Vorfeld des 2. Februar 2003, wenn Sie und Herr Lichtenberg wieder mit einer Morgengabe durchs Land ziehen, noch verstärken. Schaffen Sie Klarheit. Sorgen Sie endlich für klare
Kriterien, damit die Kommunen wissen, woran sie sind.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist kein besonders großartiges, aber trotzdem ein weiteres Beispiel dafür, dass die SPD-Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich weiter verschlechtert und damit die finanzielle Krise der niedersächsischen Kommunen weiter beschleunigt.
Wir haben x-mal im Landtag diskutiert, was zu tun ist. Sie kommen dem leider nicht nach. Für uns zählen dazu erstens ein aufgabengerechter Finanzausgleich, zweitens die kurzfristige Stärkung der Finanzkraft durch die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, drittens eine Zusammenlegung von Sozialhilfekosten für Langzeitarbeitslose auf den Bund und viertens eine Aufgabenüberprüfung und Ausgabenentlastung auf kommunaler Ebene. Gerade bei der vierten Aufgabe sind Sie, Herr Minister Bartling, gefordert. Wir auf der kommunalen Seite wünschen uns manchmal einen Kommunalminister in Gestalt des Innenministers, der auf die kommunale Finanzsituation mit etwas mehr als nur einem Achselzucken reagiert.
Was wir nicht brauchen, sind fortlaufend Presseerklärungen von Ihnen, vom Ministerpräsidenten oder auch von Ihnen, Herr Plaue. Was wir jetzt brauchen, sind Taten.
Herr Minister Bartling, lassen Sie mich zum Schluss sagen: Ich bin maßlos enttäuscht darüber, wie Sie auf das Vorgehen des Landkreises Cuxhaven und des Kreisverbandes des Städte- und Gemeindebundes reagiert haben. Sie sind nicht bereit, den Kommunen mehr Geld zu geben, Sie haben nicht den Mut, Aufgaben und Standards infrage zu stellen.
Wir haben den Vorschlag gemacht, zumindest für diejenigen Kommunen, die mittelfristig und längerfristig nicht in der Lage sind, ihre Situation zu bereinigen, für einen vorübergehenden Zeitraum einen staatlichen Dispens zu erteilen.
Ihr Antwortschreiben, in dem Sie wie üblich auf die rechtlichen Bedenken hinweisen, - -
- - - ist eine große Entäuschung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Sie werden dafür noch die Quittung bekommen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil die Fraktionen übereingekommen sind, zu diesem Tagesordnungspunkt nicht zu sprechen, bitte ich um Erlaubnis, diesen Bericht kurz vortragen zu dürfen.
Der federführende Ausschuss für innere Verwaltung empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Dieses Votum wird auch von den mitberatenden Ausschüssen für Rechts- und Verfassungsfragen und für Haushalt und Finanzen getragen.
Da der Gesetzentwurf direkt an die Ausschüsse überwiesen und deshalb im Plenum noch nicht behandelt worden ist, will ich seinen wesentlichen Inhalt kurz skizzieren:
Der direkt in die Ausschüsse überwiesene Gesetzentwurf hat zum Ziel, rückwirkend eine unmittelbare gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Zusatzleistungen und Troncabgaben von den Spielbanken zu schaffen, die durch das Spielbankgesetz von 1973 zugelassen worden waren. Die Spielbanken hatten seinerzeit, wie vom Spielbankgesetz 1973 vorgesehen, die Zusatzleistungen auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen und die Troncabgaben auf der Grundlage einer Verordnung entrichtet. Diese Form der Abgabenerhebung hat der Niedersächsische Finanzhof auf Klagen der Spielbankbetreiber wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung für verfassungswidrig erachtet und dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmä
ßigkeit der einschlägigen Vorschriften des Spielbankgesetzes 1973 zur Entscheidung vorgelegt.
Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf vor, eine auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Spielbankgesetzes 1973 zurückwirkende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Damit sollen die Vorschriften, deren Wirksamkeit aufgrund der Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichtes zweifelhaft ist, durch rechtlich einwandfreie Erhebungstatbestände ersetzt werden. Die im Gesetzentwurf festgelegten Abgabesätze und Erhebungsmodalitäten sollen im Vergleich zur ursprünglichen Regelung inhaltlich unverändert bleiben. Deshalb stehen der mit der beabsichtigten Regelung verbundenen Rückwirkung nach Auffassung des federführenden Ausschusses keine zugunsten der Betreiber eingreifenden Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes entgegen.
Mit dieser Zielsetzung hat der Gesetzentwurf in den Ausschüssen allgemeine Zustimmung gefunden. Daher bitte ich namens des Ausschusses für innere Verwaltung, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 3406 zu beschließen. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Senff, dieser Gesetzentwurf und dieser Verordnungsentwurf haben eine lange Vorgeschichte, die Sie heute weggelassen haben. Von der ursprünglichen Absicht, die Raumordnung des Landes umfassend zu novellieren, ist leider nicht viel übrig geblieben. Nichtsdestotrotz war es natürlich Ihre Aufgabe, wenn Sie schon einmal Gelegenheit haben, im Plenum das Wort zu ergreifen,
auf die Erfolge der Landesregierung hinzuweisen.
Die heute von der Landesregierung eingebrachten Entwürfe beschränken sich auf die Änderung einzelner Vorschriften und sehen gerade keine umfassende Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms vor, wie dies ursprünglich noch in dem Anfang 2001 vorgelegten Referentenentwurf angekündigt war. Ursprünglich hatte die Landesregierung weit reichende Regelungen insbesondere zur zentralörtlichen Gliederung des Landes und die Festlegung von Ober- und Mittelzentren vorgesehen. Diesen Entwurf haben insbesondere die kommunalen Spitzenverbände und die CDU-Landtagsfraktion heftig kritisiert, weil das Land damals landesplanerische Festlegungen zulasten des ländlichen Raumes vornehmen wollte. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang sagen: Das war im Vorfeld der Kommunalwahlen am 9. September 2001 ein schöner Elfmeter ohne Torwart, den wir dankend aufgegriffen haben.
Als Reaktion darauf hat sich dann die Landesregierung auf Regelungen zur Festlegung der Oberzentren sowie zur Bestimmung von Vorranggebieten bzw. Eignungsgebieten für Tierhaltungsanlagen, zu großflächigen Einzelhandelsbetrieben sowie für Rohstoffgewinnung beschränkt. Meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen.
Dennoch enthalten die jetzt in den Landtag eingebrachten Entwürfe landesplanerische Regelungen, die zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit führen und eine weitere Schwächung des ländlichen Raumes befürchten lassen. Ich möchte in dieser ersten Beratung auf sechs aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion kritische bzw. diskussionswürdige Punkte eingehen.
Erstens. Es ist bereits betont worden: Salzgitter und Wolfsburg sollen neben Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven erstmals als Oberzentren festgelegt werden.
Dabei sollen Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter eine so genannte oberzentrale Verbundstruktur bilden.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang gibt es eine ganze Reihe von offenen Fragen, verehrte Frau Vorsitzende Tinius, die wir gemeinsam im Innenausschuss im Detail klären müssen, z. B. ob eine isolierte Aufstufung bestimmter Mittelzentren zu einem Oberzentrum ohne Überarbeitung des Zentrale-Orte-Konzeptes sinnvoll oder nicht sinnvoll ist. Diese Frage muss geklärt werden. Oder: Die oberzentrale Verbundstruktur wird jetzt in Niedersachsen eingeführt. Das ist etwas Neues in unserem Bundesland. Was bedeutet das in der Praxis, und welche Folgen hat das für die Entwicklung der drei Städte, deren jeweiliges Umland und für den Umgang miteinander? Auch das ist eine wichtige Frage, die im Detail im Innenausschuss und möglicherweise in den anderen Fachausschüssen geklärt werden muss.
Aber eines ist klar, Herr Minister Senff. Das, was Sie vorhaben, muss vor Ort mit allen betroffenen Kommunen im Braunschweiger Land sorgfältig
abgestimmt werden. Hier hat es bisher offensichtlich noch Probleme gegeben.
Meine Damen und Herren, wir kritisieren, dass die Landesregierung im Rahmen der Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms zwar Änderungen bei den Oberzentren vornimmt, jedoch den landesplanerisch insbesondere für den ländlichen Raum besonders bedeutsamen Bereich der Mittelzentren ausspart. Herr Minister Senff, Sie kommen selbst aus dem Süden und müssten es wissen: Niedersachsen besteht nicht nur aus Oberzentren, sondern in der Regel aus Mittelzentren, Grundzentren und vielen Dörfern. Deshalb wäre es sinnvoll und konsequent gewesen, den gesamten Bereich der zentralörtlichen Gliederung des Landes auf den Prüfstand zu stellen und neben einer Erweiterung der Oberzentren auch eine Neubearbeitung bzw. Neufestlegung der Mittelzentren in Angriff zu nehmen, so wie Sie das im Jahre 2001 angekündigt hatten. Dazu hat Ihnen jetzt offensichtlich entweder der Mut oder die Zeit gefehlt.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Einführung von so genannten Vorrang- und Eignungsgebieten für Tierhaltungsanlagen. Nach dieser Regelung sollen die Träger der Regionalplanung die Möglichkeit erhalten, diese so genannten Vorrang- oder Eignungsgebiete für Tierhaltungsanlagen festzulegen und damit eine Steuerung bezüglich der Ansiedlung dieser Anlagen einzuführen. Im Gegensatz zu Ihnen, verehrte Frau Tinius, sind wir der Auffassung, dass diese Regelung landesplanerisch zumindest fragwürdig ist, denn sie stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die kommunale Planungshoheit dar. Das bisherige planungsrechtliche Instrumentarium ist zur Problemlösung geeignet und ausreichend. Es sollte den Kommunen selbst überlassen bleiben, die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen im Wege der Bauleitplanung zu regeln.
Aus diesem Grunde haben der Städte- und Gemeindebund und der Niedersächsische Städtetag die geplante Regelung kritisiert. Beide Spitzenverbände haben ebenso zu Recht gerügt, dass in der Praxis künftig ein Landkreis Tierhaltungsanlagen gegen das Votum der betroffenen Gemeinde planungsrechtlich festlegen kann. Meine Damen und Herren, so geht das nicht! Auch das ist ein schwerwiegender Eingriff in die kommunale Planungshoheit.
Die Vorschriften über Standorte für großflächigen Einzelhandel - das hat Frau Tinius zu Recht betont - sind umfangreich, kompliziert und nach unserer Auffassung auch unverhältnismäßig detailliert dargestellt. Damit nehmen Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, eine nicht praxistaugliche Überregulierung vor und schränken die kommunale Planungshoheit stark ein. Die Vielzahl der neuen unbestimmten Rechtsbegriffe - darauf weist der Städte- und Gemeindebund zu Recht hin - fordert künftig Rechtsstreitigkeit zwischen der Bauleitplanung und der Raumordnung und Landesplanung geradezu heraus.
Meine Damen und Herren, wir lehnen die Regelung ab, dass großflächiger Einzelhandel bevorzugt im Oberzentrum angesiedelt werden darf. Mittelund Grundzentren werden so benachteiligt. Das Land trifft eine landesplanerische Festlegung ohne Not zulasten des ländlichen Raumes.
Bei den Rohstoffgebieten sind neue, sehr detaillierte Regelungen vorgesehen. Darauf im Detail einzugehen, würde den Zeitrahmen sprengen. Problematisch ist jedoch, dass das Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen nach wie vor nicht geplant ist.
Ich komme nun auf einen politisch kontroversen Punkt zu sprechen, der uns in den letzten fast eineinhalb Jahren begleitet hat, nämlich auf die im Verordnungsentwurf enthaltene Regelung zu Standortentscheidungen für öffentliche Einrichtungen. Die niedersächsische CDU und die kommunalen Spitzenverbände fordern seit langem, dass eine landesplanerische Verpflichtung festgeschrieben wird, wonach öffentliche Einrichtungen entsprechend einem Beschluss der Raumordnungsminister aus dem Jahre 1981 im ländlichen und strukturschwachen Raum angesiedelt werden sollten. Dieses haben die Kommunen sehr deutlich im Anhörungsverfahren vorgetragen. Der Ministerpräsident hatte daraufhin den kommunalen Spitzenverbänden zugesagt, in den Novellierungsentwurf eine Vorschrift aufzunehmen, um diese Forderung entsprechend zu berücksichtigen. Nun lesen wir im Gesetzentwurf, dass bei künftigen Standortentscheidungen zu raumbedeutsamen öffentlichen Einrichtungen struktur- und raumordnungspolitische Ziele in die Standortentscheidung einzubezie
hen sind, wobei insbesondere dem regionalen Ausgleich zugunsten der ländlichen Räume Rechnung getragen werden soll.
Frau Tinius, man kann ja unterschiedlicher Auffassung sein. Sie haben versucht, das als Erfolg für den ländlichen Raum darzustellen. Ich meine, es ist allerhöchstens ein Schritt in die richtige Richtung. Der Gesetzentwurf sieht jetzt ein Abwägungsgebot vor; aber das ist bei weitem nicht das, was eigentlich notwendig ist. Es fehlt die ausdrückliche Festlegung, dass künftig bei Standortentscheidungen in Niedersachsen ausschließlich der ländliche und strukturschwache Raum Vorrang hat.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist es wichtig, deutlich zu machen, dass der ländliche Raum nicht nur beim Landes-Raumordnungsprogramm und beim Verordnungsentwurf berücksichtigt wird, sondern dass wir täglich in der praktischen Politik den ländlichen Raum so angemessen fördern, wie er das verdient hat. Die CDULandtagsfraktion wird morgen in der Aktuellen Stunde der Landesregierung sicherlich noch einige deutliche Sätze dazu sagen.
- Herr Plaue, warten Sie ab. Morgen ist wieder Highnoon im Landtag. Dann geht es Ihnen wieder schlecht.
Zusammengefasst, meine Damen und Herren: Von dem, was angekündigt wurde, ist nicht viel übriggeblieben. Es handelt sich in erster Linie um einen Rumpfentwurf. Dieser Rumpfentwurf enthält wenig Neues, und mit dem wenigen Neuen, was Sie von der Landesregierung bieten, schränken Sie die kommunale Planungshoheit ein und wollen Landesentwicklung zulasten des ländlichen Raumes durchsetzen.
Verehrte Frau Tinius, wir haben im Innenausschuss viel zu korrigieren, damit dieser Entwurf in der jetzigen Fassung nicht beschlossen wird. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Frau Ministerin!
Vor dem Hintergrund, dass Sie heute Morgen noch einmal ein besonderes Sprachförderkonzept für die Kindergärten angekündigt haben, frage ich Sie, ob es in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll wäre, einen entsprechenden Passus in den Kinder- und Jugendplan aufzunehmen. Nach meinem Kenntnisstand ist in dem Entwurf für einen neuen Kinderund Jugendplan dazu bislang kein Wort enthalten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat keine inhaltlichen Vorbehalte gegenüber dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes. Im Gegenteil, wir haben mit dafür Sorge getragen, dass der Innenausschuss die Gesetzesberatungen zügig und präzise durchgeführt hat, sodass das Gesetz heute verabschiedet werden kann. Somit wird es bereits bei der nächsten Landtagswahl und der nächsten Bundestagswahl Anwendung finden können.
Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen wie z. B das Verbot der Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe sowie die Qualifizierung der Ablehnung eines Wahlehrenamtes als Ordnungswidrigkeit sind nicht zu beanstanden und waren auch in den Ausschussberatungen zwischen den Fraktionen unstreitig.
Einzig erörterungsbedürftig ist heute jedoch die Vorschrift, nach der die Kommunen die Abgabe und die Zählung von Stimmen mit Wahlgeräten anstelle von Stimmzetteln und Wahlurnen durchführen können. Wir von der CDU-Fraktion begrüßen es grundsätzlich, dass die Kommunen die Möglichkeit des Einsatzes von Wahlgeräten erhalten, wodurch der kommunale Handlungsspielraum bei der Durchführung von Wahlen vergrößert wird. Dementsprechend haben auch die kommunalen Spitzenverbände keine Einwände gegen die Vorschrift erhoben und zutreffend darauf hingewiesen, dass für die Kommunen mit dem Gesetzentwurf keine Verpflichtung, sondern lediglich eine Option eingeführt wird. Die Kollegin Tinius hat bereits darauf hingewiesen.
Meine Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände haben in diesem Zusammenhang allerdings zu Recht eine Kostenerstattung angemahnt, weil der kommunalen Ebene mit der Anschaffung von Wahlgeräten erhebliche Kosten
entstehen werden. Mein Kollege Hartwig Fischer hat bereits in der ersten Plenarberatung am 13. Februar dieses Jahres auf eine Gesamtkostenbelastung der Kommunen in Höhe von 36 Millionen Euro hingewiesen, wenn die ungefähr 4 000 Euro teuren Wahlgeräte tatsächlich in allen Kommunen eingeführt würden. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass in der Begründung des Gesetzentwurfs ausgeführt wird, haushaltsmäßige Auswirkungen für die Kommunen in Form von Mehrausgaben seien nicht zu erwarten. Das ist in dieser Einfachheit schlicht unzutreffend.
Wir erinnern deshalb die Landesregierung nachdrücklich an ihre Verantwortung, an ihre Verpflichtung zur Kostenerstattung gegenüber den Kommunen. Die Kommunen dürfen mit den Kosten für den gesetzlich gewollten Erwerb der Wahlgeräte nicht allein gelassen werden. Mit diesem kleinen und feinen, für die Kommunen aber doch bedeutenden Wermutstropfen signalisieren wir ansonsten Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch nach der recht langen und kontroversen Diskussion zu einem sehr wichtigen Thema meine ich, dass das Thema Waffenrecht nicht direkt in den Ausschuss überwiesen werden kann und darf, weil demnächst die abschließende Entscheidung im Bundesrat ansteht und es wichtig ist, dass die Landesregierung darüber informiert ist, wie das hohe Haus - zumindest in der ersten Beratung unseres Antrages - hierzu denkt.
Zurzeit ist ja die Jahreszeit der Schützenversammlungen, der Versammlungen der Vereine, der Bezirksverbände, der Landesverbände. Es finden die Kreisjägertage statt. Dies sind normalerweise recht unpolitische Veranstaltungen.
In diesem Jahr ist jedoch alles ganz anders. Ich glaube, alle Abgeordneten - zumindest die von CDU und SPD, die regelmäßig diese Veranstaltungen besuchen - wissen, dass erhebliche Unruhe im Lande herrscht. Zu dieser erheblichen Unruhe im Lande hat der nach wie vor unverändert vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Waffenrechts geführt.
Nach zahlreichen Gesprächen, die viele Abgeordnete zumindest der CDU-Fraktion geführt haben, ist für uns eines ganz eindeutig, Herr Innenminis
ter: Niedersachsen darf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, dass das Waffenrecht änderungsbedürftig ist, dürfte unumstritten sein. Zurzeit besteht das Waffenrecht aus dem Waffengesetz, sechs Durchführungsverordnungen und etlichen Verwaltungsvorschriften. Es ist kompliziert, unübersichtlich und schwer verständlich formuliert. Unsere Kritik richtet sich nicht gegen den generellen Ansatz, das Waffenrecht zu reformieren. Auch die Bundesregierung trat ja mit dem an und für sich lobenswerten Ziel an - ich zitiere wörtlich aus der Koalitionsvereinbarung -, „Transparenz und Verständlichkeit im Waffenrecht zu erhöhen“. Ziel war außerdem, sinnlosen Verwaltungsaufwand und damit unnötige finanzielle Belastungen für den Steuerzahler zu vermeiden. Leider - ich betone: leider - wird dieser Gesetzentwurf dem Ansinnen der rot-grünen Bundesregierung überhaupt nicht gerecht.
Meine Damen und Herren, ich will zunächst auf die formellen Rahmenbedingungen des Gesetzentwurfs eingehen. Die Bürokraten in Berlin haben wieder einmal ganze Arbeit geleistet. Die Bundestagsdrucksache 14/7758 hat 91 Seiten mit Erläuterungen, eng bedruckt.
Sie ist gekennzeichnet durch eine komplizierte Sprache, durch auffällig viele Querverweise und verlangt vom Anwender eine extreme Fingerfertigkeit und Kombinationsgabe, um die einzelnen Regelungen überhaupt zu verstehen. Ich möchte dazu gerne ein Beispiel anführen, das insbesondere die Problematik anspricht, dass die Trennung von Gesetzestext und Anlage - Waffenliste - vorgenommen wurde. Dies ist ein Beispiel, das ich in einem GdP-Beitrag im Internet gefunden habe. Ich zitiere:
„Wer... als Bürger, der sich gerne gesetzestreu verhalten möchte, wissen will, wie die Regelungen für Erwerb und Besitz einer Gaspistole aussehen,“
- wahrlich kein komplizierter Vorgang
„also ein Tatbestand, der hunderttausendfach auftritt!, der wird fündig unter § 2 Abs. 2 und 4; dort wird er auf die Waffenliste“
- nämlich die Anlage 2 des Gesetzes
„verwiesen. In dieser Waffenliste kämpft er sich durch bis zum Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1.“
„Unter dieser Nr. 2.1 findet er wiederum einen Verweis, nämlich zurück zu Unterabschnitt 2 Nr. 1.3. Dort endlich steht, was er von Anfang an wissen wollte, nämlich die Auflistung von ‚Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen‘. Das Führen ebensolcher Gaspistole findet er schließlich unter § 10 Abs. 4 geregelt.“
Meine Damen und Herren, wer will allen Ernstes verlangen, dass die ehrenamtlich in Schützenvereinen Tätigen, die legalen Waffenbesitzer usw. solche Dinge begreifen können? Dies ist ein Musterbeispiel dafür, wie man ein Gesetz gerade nicht machen sollte.
Der Präsident des Nordwestdeutschen Schützenbundes, der wort- und redegewandte Johnny Otten, hat es beim Bezirksschützentag BremerhavenWesermünde deutlich gemacht: Die Schützen möchten ja gerne das Waffenrecht anwenden; aber dies muss so gefasst werden, dass es auch verständlich ist, damit die Menschen begreifen, was der Gesetzgeber von ihnen will.
Herr Innenminister, Sie sind auch für die Kommunen und für die Behörden zuständig. Für alle Beteiligten wird dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung natürlich einen erhöhten Verwaltungsaufwand zur Folge haben und damit zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für die zuständigen Länder und Gemeinden führen.
Aber auch materiell-rechtlich ist der Gesetzentwurf ausgesprochen problematisch. Zugegebenermaßen gibt es manch sinnvolle Neuerung im Gesetzentwurf, beispielsweise dass Mitglieder verbotener Vereine oder verfassungswidriger Parteien keine
Waffen besitzen dürfen. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl von Regelungen im Gesetzentwurf, die wir so nicht bereit sind mitzutragen. Ich möchte einige wenige Beispiele nennen.
Erstens. Die Frist für die Vornahme von Regelüberprüfungen der Zuverlässigkeit durch die Waffenbehörde soll von fünf auf drei Jahre verkürzt werden. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, was soll das? - 99,9 % der legalen Waffenbesitzer in Deutschland sind ordentliche Bürgerinnen und Bürger, die sich stets an Recht und Gesetz halten.
Die Regelüberprüfung von fünf auf drei Jahre zu reduzieren, bedeutet im Ergebnis nur einen erheblichen Verwaltungsaufwand und unnötige Bürokratie.
Zweitens. Es darf auch nicht sein, dass die Jäger bei der Waffenbehörde ein Bedürfnis, die Geeignetheit der Waffe zur Jagdausübung und ihre Zuverlässigkeit nachweisen müssen, obwohl die Jagdbehörde dies bereits festgestellt hat. Das ist ebenfalls ein Beispiel für Überregulierung und zusätzliche Bürokratie.
Drittens. Die seit 1973 nun wahrlich bewährte gelbe Waffenbesitzkarte soll abgeschafft werden. Das bedeutet im Ergebnis: Die Behörde müsste künftig für jede Einzelladerwaffe eine umfassende Einzelfallprüfung durchführen. Gerade bei dieser Art von Waffen ist aber eine missbräuchliche Verwendung nahezu ausgeschlossen.
Auch hier wiederum zusätzliche Bürokratie und ein erheblicher Verwaltungsaufwand für die Vereine.
Viertens. Die Waffenbehörde soll die Möglichkeit erhalten, bei temporärem Auslandsaufenthalt die Waffenbesitzkarte zu widerrufen. Hier ebenfalls die Frage: Was soll das? - Dies ist im Hinblick auf Globalisierung und Mobilität und Flexibilität in der Arbeitswelt nun wirklich eine kontraproduktive Vorschrift.
Fünftens. Das ist ein wirklich ärgerliches Thema in der Fläche. Offensichtlich wissen die Berliner Bürokraten nicht, was in den Schützenvereinen los ist.
- Die Vereine und Verbände sollen verpflichtet werden, der Waffenbehörde aus dem aktiven Schießsport ausgeschiedene Mitglieder zu benennen. Diese Meldepflicht ist in § 14 Abs. 1 des Gesetzentwurfs geregelt. In den Erläuterungen zu dem Gesetzentwurf heißt es dazu:
„Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens 18 Mal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht.“
Meine Damen und Herren, wie und vor allem von wem soll das denn in der Praxis kontrolliert werden? - Wir erwarten von einem Gesetzentwurf auch, dass er zumindest die Realität zur Kenntnis nimmt. Wer das beschließt, hat keine Ahnung vom Schützenwesen in den Vereinen.
Ich sage hier ganz offen: Ich bin amtierender Schützenkönig von Bad Bederkesa,
und ich weiß, dass das bei uns zurzeit ein ganz ernstes Thema ist.
Diese Regelung bringt Unfrieden in die Vereine, Herr Kollege Lanclée, sie wird die Abgabe unrichtiger Bescheinigungen geradezu provozieren, und sie bedeutet vor allem eine unzumutbare Belastung für die ehrenamtlichen Vorstände der Schützenvereine, und das wenige Monate nach Ablauf des Internationalen Jahres der Ehrenamtlichen.
Meine Damen und Herren, es gibt viele weitere Punkte in dem Gesetzentwurf, die ebenfalls einer kritischen Überprüfung bedürfen. Ich denke da an die sehr komplexen Regelungen zur Vererbung von Waffen, die möglicherweise einen Eingriff in das Verfassungsgut des Erbrechts bedeuten, oder auch an die geringe Flexibilität bei der Herabsenkung der Altersgrenze für unsere jungen Sportschützen.
Insgesamt ist dieser Gesetzentwurf ein praxisferner Gesetzentwurf, der wenig an den Menschen dran ist und viel Bürokratie zur Folge hätte.
Abschließend noch eine Bemerkung. Das Waffenrecht muss eine ausgewogene Balance zwischen den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Waffenbesitzer finden. Ich meine, das ist das Anliegen aller politischen Parteien.
Die Bundesregierung gaukelt den Menschen vor, mit diesem Gesetzentwurf einen Beitrag zur inneren Sicherheit zu leisten. Für mich ist aber nicht erkennbar, wie ein Gesetz, das sich weitgehend nur gegen die 2,5 Millionen behördlich erfassten und ohnehin schon kontrollierten Sportschützen, Jäger und Waffensammler richtet, die innere Sicherheit verbessern soll. Dieser Gesetzentwurf behindert nämlich nicht nur in erster Linie die berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer - man hat bei der Lektüre zum Teil den Eindruck, dass legale Waffenbesitzer geradezu in die Nähe von Straftätern gerückt werden -, sondern er leistet leider auch keinen Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes. Unser Problem in der inneren Sicherheit sind jedoch nicht die legalen, sondern die illegalen Waffenbesitzer.
Die Kriminalitätsstatistiken machen deutlich, dass von legalen Waffenbesitzern in Deutschland kaum Gefahren ausgehen. So waren im Jahr 2000 bei sage und schreibe nur 0,013 % aller Straftaten legale Waffen involviert. Das bestätigt nicht nur Innenminister Schily, sondern auch Justizministerin Frau Däubler-Gmelin, und die weiß in der Regel sowieso alles besser.
Meine Damen und Herren, seit Monaten hagelt es massive Kritik von den Schützen, von den Jägern, von den rechtmäßigen Waffenbesitzern. Der Deutsche Schützenbund, der Deutsche Jagdschutzverband und das Freiwillige Forum Waffenrecht haben den Gesetzentwurf gemeinsam als - ich zitiere wörtlich – „Tiefschlag gegen Jäger und Sportschützen“ bezeichnet. Seit Monaten läuft eine au
ßergewöhnlich erfolgreiche Unterschriftenaktion im Internet. Die Polizeigewerkschaft hat scharfe Kritik geübt. Wolfgang Dicke von der GdP hat den Gesetzentwurf als „Lachnummer“ bezeichnet. Sage und schreibe 160 Änderungsanträge der Länder im Bundesrat unterstreichen die Schwächen des Gesetzentwurfs ebenfalls.
Der Druck auf die Bundesregierung ist ja auch da. Vor allem unsere SPD-Bundestagsabgeordneten knicken bei den Schützen- und Jägerversammlungen jetzt reihenweise ein und kündigen nebulös erneute Beratungen, Erörterungen, Anhörungen oder gar Änderungen an. Auch Bundesinnenminister Schily - Sie sind bei der Konferenz am 30. Januar in Berlin ja dabei gewesen, Herr Minister - hat gegenüber verschiedenen Verbänden eine Änderung des Gesetzentwurfs zugesagt. So weit, so gut. Wir stellen aber fest: bislang ohne konkrete Folgen; nach wie vor liegt kein Änderungsantrag der Bundesregierung vor. Solange dieser Änderungsantrag nicht vorliegt, müssen wir von dem vorliegenden Gesetzentwurf ausgehen. Deshalb laufen die Protestaktionen im Land gegen das Waffenrecht weiter, und deshalb haben auch wir unseren Antrag heute in den Landtag eingebracht.
Meine Damen und Herren, wenn ich mir erlauben dürfte, der Bundesregierung eine Empfehlung zu geben: Ich würde den Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode besser ad acta legen. Das wird in dem kurzen zeitlichen Rahmen sowieso nichts mehr. Ich sage auch: Im Zweifel lieber kein neues Waffenrecht als eine völlig verkorkste Reform, wie sie jetzt droht.
Erhebliche Nachbesserungen sind dringend erforderlich. Nur so kann der großen Bedeutung des traditionsreichen Schützenwesens und den berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer auch in unserem Bundesland Rechnung getragen werden. In dieser Fassung, Herr Minister, darf der Gesetzentwurf nicht die Stimmen Niedersachsens im Bundesrat erhalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der
Drucksache 3166 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag für erledigt zu erklären. Diesem Votum hat sich auch der mitberatende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten mit gleichem Stimmverhalten angeschlossen.
Der Ausschuss für innere Verwaltung hat sich mit dem Antrag in drei Sitzungen befasst. Ein Mitglied der antragstellenden Fraktion der CDU begründete den Antrag damit, dass die Bundesregierung zusammen mit anderen Regierungen der Mitgliedstaaten der EU eine Reihe von Richtlinienentwürfen der EU-Kommission zum Asyl- und Flüchtlingsrecht zurückgewiesen habe. Damit habe die Bundesregierung in wesentlichen Punkten die Position eingenommen, die auch Vertreter der CDUFraktion bei der ersten Beratung des Antrags im Plenum vorgetragen hätten. Durch die nationalen Regierungen seien u. a. die Nachzugsregelung, die eine Altersgrenze von 18 Jahren vorgesehen habe, die Ausweitung der materiellen Asylgründe auf Tatbestände der so genannten nichtstaatlichen Verfolgung sowie die Aufhebung der Drittstaatenregelung zurückgewiesen worden. Der Vertreter der CDU-Fraktion ergänzte, dass die Diskussionslage zu der in Rede stehenden Problematik momentan recht verwirrend sei, da auf einer Vielzahl von Ebenen an der Entscheidung mitgewirkt werde. Dabei sei auch die CDU-Fraktion immer an einer einheitlichen europäischen Regelung interessiert. Diese Thematik müsse jedoch vor allem deshalb intensiv diskutiert werden, weil asyl- und flüchtlingsrechtliche Regelungen auf europäischer und auf nationaler Ebene naturgemäß Auswirkungen auf das Land und auf die Kommunen hätten. Dies gelte insbesondere auch für die Frage, wer die Kosten für einzelne der angedachten Maßnahmen tragen müsse.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion vertrat die Auffassung, dass es des Antrags der CDU-Fraktion nicht bedurft hätte, da die Bundesregierung mit diesem Thema verantwortungsbewusst umgehe. Es sei festzuhalten, dass sich die großen Fraktionen in einer Reihe von Punkten einig seien. Dies gelte etwa für die Aufrechterhaltung der Drittstaatenregelung und, trotz aller Schwächen, des Flughafenverfahrens. Darüber hinaus würden von der CDU-Fraktion zahlreiche Punkte angesprochen, zu denen die Landesregierung eine Bundesratsinitiati
ve erarbeiten würde. Aus seiner Sicht sollte deshalb die CDU-Fraktion ihren Antrag zurückziehen.
Auch die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen räumte ein, dass es momentan ausgesprochen schwierig sei, zu erkennen, was in Bezug auf das Asyl- und Flüchtlingsrecht auf europäischer Ebene geschehe und was die rot-grüne Bundesregierung mache. Vor diesem Hintergrund sei sie im Sinne der Transparenz der Debatte daran interessiert, dass die CDU-Fraktion ihren Antrag aufrechterhalte und dass die SPD-Fraktion – gegebenenfalls in Form eines Änderungsantrages darlege, welche Standpunkte sie zu der Problematik im Einzelnen einnehme. Ferner müsse klargestellt werden, welche Position die Landesregierung auf Bundesebene vertreten werde.
Nachdem ein Vertreter der Landesregierung einen ersten Sachstandsbericht zur Diskussion des Asyl-, Zuwanderungs- und Flüchtlingsrechts auf europäischer Ebene gegeben hatte und dabei zu erkennen gab, dass die Bundesländer verabredet hätten, dass sie ihre Position der Bundesregierung in Form einer Entschließung des Bundesrates übermitteln würden und dass der Entschließungsantrag durch die Länder Bayern und Niedersachsen dem Bundesrat vorgelegt werden solle, ließ sich der Ausschuss für innere Verwaltung im Laufe der Beratungen durch die Landesregierung unterrichten.
Den Rest meines Berichtes gebe ich zu Protokoll und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3166 zu folgen und den Antrag der CDUFraktion damit für erledigt zu erklären.
In der 131. Sitzung des Ausschusses für innere Verwaltung am 16. Januar 2002 wurde dann der von der Landesregierung erbetene umfangreiche Sachstandsbericht gegeben. Dabei wurde vorgetragen, dass es ein besonderes Anliegen der deutschen Bundesländer sei, in der Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Bereich Asyl und Einwanderung Klarheit zu schaffen. Die von der Europäischen Union in diesem Zusammenhang vorgelegten Richtlinienentwürfe würden nach Einschätzung der Landesregierung zu einer erheblichen Ausweitung der Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen in den EU-Raum führen. Die zu entwickelnde Bundesratsinitiative sei demzufolge darauf angelegt, dass die Länder rechtzeitig ihre
Position zu den Entwürfen der Europäischen Union formulierten und der Bundesregierung an die Hand gäben. Denn die gesamte Asylpolitik berührte in einem föderativen Staat wie der Bundesrepublik Deutschland im besonderen Maße die Interessen der Länder und der Kommunen. Diese hätten unmittelbar die Lasten einer verfehlten Ausländer- und Asylpolitik zu tragen. Dabei sei erkennbar, dass die sich abzeichnende Tendenz zur Ausweitung der Zuwanderung, die sich aus den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen abzeichne, von der Bundesregierung nicht mitgetragen werde. Wenn dies durch eine Bundesratsentschließung unterstützt würde, würde dadurch die Position des Bundeskanzlers auf europäischer Ebene erheblich gestärkt.
Auf die weitergehenden detaillierten Ausführungen in dieser Unterrichtung durch die Landesregierung einzugehen, würde den Rahmen dieses Berichtes letztlich sprengen, sodass ich auf weitere Details nicht eingehen werde.
In der abschließenden Beratung des Entschließungsantrages wies ein Vertreter der SPD-Fraktion darauf hin, dass sich die Diskussion über die in dem Antrag der Fraktion der CDU angesprochene Problematik mittlerweile weiterentwickelt habe. Anfang Februar werde im Bundesrat über die Initiative des Landes Niedersachsens abgestimmt; insofern habe sich dieser Antrag aus Sicht der SPD-Fraktion erledigt.
Dem hielt ein Vertreter der Fraktion der CDU entgegen, dass sich der Antrag nur insofern erledigt habe, als der Entwurf einer Richtlinie, der der von EU-Kommissar Vitorino vorgelegten Leitlinie entspreche, zurückgezogen worden sei. Bei anderen Punkten sehe die CDU-Fraktion ihre Forderungen keineswegs als erledigt an. Im Übrigen müsse auch abgewartet werden, welche Entscheidung der Bundesrat treffen werde.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemerkte, sie könne den Vorschlag, den Antrag der CDU-Fraktion für erledigt zu erklären, nur dann nachvollziehen, wenn dem Ausschuss der von der Niedersächsischen Landesregierung im Bundesrat gestellte Antrag im Detail vorgelegt würde. Da dies nicht möglich sei, werden sie sich der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist heute Morgen aufgefallen, dass sowohl bei der Rede des Kollegen Adam als auch bei der Rede des Herrn Innenministers kein einziger Sozialdemokrat zu einem Zwischenapplaus angesetzt hat.
Die einzige Ausnahme für einige wenige Sekunden war Dr. Domröse. Der Ministerpräsident verließ nach wenigen Minuten den Saal und kam erst wieder, als Michel Golibrzuch sprach. Ich habe die ganze Zeit meinen Landkreistagspräsidenten, Herrn Endlein, angeschaut. Ich habe gesehen, wie traurig er aussah. Teilweise hatte er die Hände vor das Gesicht geschlagen, als der Innenminister sprach.
Meine Damen und Herren, als der Entschließungsantrag der SPD auf den Tisch kam, war ich zunächst überrascht. Ich habe mich gefreut, dass sich die Sozialdemokraten endlich zum Thema - -
- Frau Wörmer-Zimmermann, wie kommt es eigentlich, dass ich immer dann, wenn ich Sie höre, an die Rabenvögelverordnung hier im Landtag denken muss?
Meine Damen und Herren, als der Entschließungsantrag der SPD auf den Tisch kam - -
- Nun beruhigen Sie sich doch!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Entschließungsantrag der SPD zum ersten Mal gelesen habe, habe ich mich in der Tat gefreut - -
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag der SPD-Fraktion zum ersten Mal gelesen habe - -
Als ich den Antrag der SPD zum ersten Mal gelesen habe, war ich überrascht, dass sich die SPDFraktion zumindest zum Thema der kommunalen Finanzkrise äußert. Wenn man sich den Antrag aber im Einzelnen anschaut, dann stellt man fest, dass er Punkte enthält, die hier nicht unwidersprochen bleiben dürfen.
Sie teilen angeblich die Sorgen der niedersächsischen Kommunen und ihrer Spitzenverbände wegen der Finanzkrise. Vielleicht ist es so, dass Sie die Sorgen teilen, meine Damen und Herren, aber Sie teilen mit Sicherheit nicht die Analyse. Denn es geht zwar auch um den Rückgang der Gewerbesteuer, aber nicht ausschließlich. Ebenso geht es um den beispiellosen Raubzug durch die kommunalen Kassen in unserem Bundesland in Milliardenhöhe, den Sie seit 1990 zu verantworten haben.
Unter Nr. 2 Ihres Antrages führen Sie eine vermeintliche Erfolgsbilanz auf. Im Ergebnis sind das alles aber nur minimale Korrektureingriffe zur Veränderung der kommunalfeindlichen Steuergesetzgebung. Das ist gleichzeitig ein bemerkenswertes Beispiel und ein weiterer peinlicher Beweis für die chaotische Steuergesetzgebung in Berlin.
Unter Nr. 6 begrüßen Sie, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine Kommission zur Vorbereitung einer umfassenden Gemeindefinanzreform einrichten will, obwohl das 1998 ausdrücklich Gegenstand der Koalitionsvereinbarung von Rot-Grün war. Dreieinhalb Jahre haben Sie zu diesem Thema nichts getan. Sie haben in Berlin geschlafen. Die letzten Wochen in Berlin werden dazu auch nicht mehr reichen.
Unter Nr. 4 sagen Sie, dass die Finanzprobleme der niedersächsischen Kommunen nicht hausgemacht seien. Natürlich haben die Kommunen deutschlandweit Finanzprobleme. Besonders dramatisch stellt sich aber die Lage in unserem Bundesland Niedersachsen dar, was der Kollege Schünemann hier schon eindrucksvoll dargestellt hat. Sie haben es geschafft, die kommunalen Kassenkredite in Höhe von 155 Millionen DM im Jahr 1992 bis zum 30. September 2001 um sage und schreibe das Zwanzigfache auf 3,9 Milliarden DM zu erhöhen. 20 % aller kommunalen Kassenkredite in Deutschland fallen allein in Niedersachsen an, und das bei einem Bevölkerungsanteil von 10 %.
Das ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass die Situation bei uns in Niedersachsen weitaus dramatischer ist als in anderen Bundesländern.
Wie unglaubwürdig Sie sind, beweisen Sie damit, dass Sie heute die beiden Entschließungsanträge der Union ablehnen wollen.
In der Drucksache 2933 fordern wir die Rücknahme der erhöhten Gewerbesteuerumlage. Der Kollege Schünemann hat die Situation eindrucksvoll beschrieben. Trotzdem machen Sie sich jetzt zum Gehilfen der Bundesregierung und haben die Gewerbesteuerumlage der Kommunen an Bund und Land von 20 % auf 30 % erhöht. Herr Ministerpräsident, wir hätten uns gewünscht, dass Sie in dieser Frage wirklich einmal den Mut hätten, die Interessen unseres Bundeslandes und unserer Kommunen vor die Interessen Ihrer Partei zu stellen.
Bayern hat im Bundesrat eine Initiative ergriffen. Leider hatten Sie nicht den Mut, dieser Initiative zuzustimmen und die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zurückzunehmen.
Schauen wir uns jetzt einmal den anderen Antrag der CDU-Fraktion an. In der Drucksache 3035 fordern wir Sie auf, Ihren Zahlungspflichten gegenüber den Kommunen bei der Wahrnehmung von staatlichen Aufgaben nachzukommen. Das ist im Grunde genommen eine politische Selbstverständlichkeit. Aber selbst dazu müssen wir Sie jetzt offensichtlich zwingen. Herr Kollege Endlein, wir haben uns auf die NLT-Informationen Nrn. 5 und 6 aus dem vergangenen Jahr bezogen. Darin hat der Landkreistag dagegen protestiert, dass sich das Land immer häufiger nicht in der Lage sieht, den Kommunen zeitgerecht Landesmittel zur Durchführung des Pflegegesetzes und des Aufnahmegesetzes zur Verfügung zu stellen. Die Vertreter der SPD-Fraktion im Innenausschuss haben diese Sachverhaltsdarstellung pauschal bestritten, das Problem heruntergespielt und dem NLT damit indirekt die Verbreitung von falschen Informationen unterstellt.
Wir haben dann versucht, eine Brücke zu bauen, damit die kommunalen Spitzenverbände die Gelegenheit bekommen, im Innenausschuss zumindest ihre Position darzustellen. Selbst das haben Sie mit Ihrer Mehrheit abgelehnt. Meine Damen und Herren, so können wir doch nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden in unserem Bundesland umgehen!
Lieber Herr Kollege Endlein, ich habe sehr bedauert, dass Sie an jener Sitzung des Innenausschusses nicht teilgenommen haben. Sie hätten es vermutlich verhindert. Leider aber haben sich die anderen Kräfte um Frau Wörmer-Zimmermann und Herrn Lanclée durchgesetzt.
Meine Damen und Herren, wir haben dann angekündigt, dass wir uns diese Aussagen des Landkreistages bestätigen lassen werden. Selbstverständlich haben sich im Zusammenhang mit dem Aufnahmegesetz im Regierungsbezirk Hannover mehrere Landkreise beschwert.
Hinsichtlich der verzögerten Zuweisung von Mitteln zur Durchführung von Aufgaben nach dem
Pflegegesetz möchte ich aus dem Schreiben eines Oberkreisdirektors aus dem Regierungsbezirk Lüneburg wörtlich zitieren:
„Zu dem von Ihnen aufgezeigten Komplex ist darzulegen, dass unserem Landkreis die Landesmittel, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Niedersächsischen Pflegegesetzes stehen, für das vierte Quartal 2001 erst auf Grund eines sehr deutlichen Schreibens zur Verfügung gestellt wurden. Ähnlich musste bereits im Jahr 2000 vorgegangen werden.“
So viel zur Realität bei diesem Thema.
Meine Damen und Herren, wenn Sie schon nicht bereit und nicht willens sind, den Kommunen die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, dann zahlen Sie die viel zu niedrigen Beträge wenigstens pünktlich aus! Ist das denn zu viel verlangt in unserem Bundesland?
Meine Damen und Herren, wir von der CDU haben in unserem Antrag fünf Sofortmaßnahmen gefordert, die dazu dienen sollen, die kommunale Finanznot zu beseitigen: erstens die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, zweitens die Aussetzung der Gewerbesteuerfreiheit von Dividenden aus Unternehmensbeteiligungen und Veräußerungsgewinnen, drittens ein Leistungsgesetz zur Finanzierung der Dauerarbeitslosigkeit, um die Kommunen von der Sozialhilfe zu entlasten, viertens die ausreichende und zeitgerechte Kostenerstattung der Erfüllung staatlicher Aufgaben, wie eben besprochen, und schließlich fünftens die Erhöhung der Bedarfszuweisungen.
Meine Damen und Herren, nun noch ein Satz zu den Bedarfszuweisungen. Wir haben Sie im Juni 2001 mit einem Entschließungsantrag aufgefordert, den Bedarfszuweisungstopf um 100 Millionen DM zu erhöhen. Das ist wahrlich ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber das sollte ein Signal sein.
Sie haben unseren Antrag jedoch abgelehnt. - Herr Kollege Schurreit, lesen Sie das Urteil des Staats
gerichtshofs vom 16. Mai 2001! Der Staatsgerichtshof hat nämlich festgestellt - ungefähr auf den Seiten 52 und 53 -, dass jede einzelne Kommune, Landkreise wie Gemeinden, nach Artikel 58 einen Individualanspruch gegenüber dem Land auf aufgabenkonforme Mindestausstattung mit Finanzmitteln hat. Das bedeutet im Ergebnis eine verfassungsrechtliche Ermessensbeschränkung bei der Bewilligung von Bedarfszuweisungen.