Christian Brade

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! In den letzten Wochen haben wir breit und zeitintensiv über den Gesetzentwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes diskutiert. Im Bildungsausschuss am 18. November wurden Bedenken und Kritik durch die Opposition vorgetragen, die sich jedoch nicht bestätigt haben. Wir sprechen über ein bereits gutes Gesetz, welches wir durch unsere Vorschläge und die Veränderungen noch einmal verbessern werden.
Am 5. Dezember, also am Samstag letzter Woche, war der Internationale Tag des Ehrenamts. An dieser Stelle möchte ich mich für das großartige Engagement aller Ehrenamtler in Mecklenburg-Vorpommern bedanken und den Fokus auf ein ganz zentrales Thema dieses Gesetzentwurfes legen. Ehrenamtsbezogene Weiterbildungsangebote müssen aktuell mindestens drei Tage betragen. Nun verkürzen wir diese Mindestdauer eines Weiterbildungsangebotes um einen Tag auf zwei. Somit können wir vielfältigere und individuellere Angebote schaffen, die vor allem auch durch kleinere Einrichtungen getragen werden können. Eine stärkere Nachfrage der Angebote wird nur ein logischer und positiver Effekt sein. Arbeitnehmer und Unternehmen werden durch ein lebenslanges Lernen gestärkt und schreiten unter anderem durch das Bildungsfreistellungsgesetz im Gleichschritt mit der schnelllebigen Welt.
Doch auch Verwaltung und Politik setzen die neuen Herausforderungen unserer Zeit mithilfe des Gesetzentwurfes um. Durch die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung werden Abläufe digital und nutzerfreundlicher. Es ist ein guter Anfang, der Hoffnung auf eine noch weitere Technisierung und Vereinfachung in den Strukturen und Abläufen der Verwaltungen weckt. Außerdem ermöglichen wir eine flexiblere Übernahme des Freistellungsanspruches, damit dieser in einem Jahr wie diesem nicht verfällt, wenn zum Beispiel die Corona-Pandemie einen Strich durch die Rechnung aller Weiterbildungsangebote macht.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir können durch diesen Gesetzentwurf nicht nur weiteren Menschen eine ihnen zustehende Weiterbildung in Beruf und Ehrenamt ermöglichen, sondern setzen den Auftrag an die Verwaltung und Politik in einem guten Umfang um. Digitalisierung, Bürokratieabbau und Flexibilität lassen einen frischen Wind durch dieses Haus wehen. – Vielen Dank!
Nimm mal einen Wecker
mit nach vorne! – Peter Ritter, DIE LINKE:
Er ist doch groß genug, Herr Förster! ‒
Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD –
Zurufe von Dr. Ralph Weber, AfD,
und Peter Ritter, DIE LINKE ‒
Die Parlamentarischen Geschäftsführer
treten ans Präsidium heran. –
Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD:
Jetzt werden gleich die Ärmel hochgekrempelt! –
Ja, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Nein, Herr Waldmüller, heute nicht mit dem Fahrrad, heute gehts um Wohnmobile. Wir diskutieren heute den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Qualitätssteigerung des Wohnmobiltourismus in M-V.
Konkret sollen Zahlen zu diesem Tourismuszweig amtlich erhoben werden, Mindeststandards für Stellplätze festgelegt werden und eine Förderung zur App-Entwicklung geprüft werden.
Ich fange mal mit den positiven Aspekten Ihres Antrags an, auch wenn die Liste nicht so lang ist. Sie stellen in Ihrem Antrag fest, dass die Camping- und Caravaningbranche in ganz Deutschland boomt, und damit haben Sie auch vollkommen recht, Herr Foerster.
Wenn man sich die Zahlen des Caravaning Industrie Verbandes anschaut, dann sieht man, dass in den ersten sieben Monaten dieses Jahres über 70.000 neue Freizeitmobile in ganz Deutschland neu zugelassen wurden. Das entspricht einem Plus von 15,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Konkret auf Caravans heruntergebrochen sind wir auch noch bei einem Plus von fast 4 Prozent. Insgesamt setzt die deutsche Caravaningbranche 2019 knapp 11,7 Milliarden Euro um und erzielte damit das beste Ergebnis ihrer Geschichte. Die Branche erfreut sich also in Deutschland immer größerer Beliebtheit.
Schauen wir uns die Campingzahlen für MecklenburgVorpommern an, wo natürlich nicht nur der Wohnmobiltourismus reinzählt, sondern auch das einfache Zelten, zeigt sich coronabedingt ein leichtes Minus, da aufgrund der hohen Hygiene- und Schutzmaßnahmen auf den Campingplätzen nicht alle Stellplätze vergeben werden und die Campingplatzbetreiber auch weiterhin eine konsequente Abstandspolitik zwischen den einzelnen Stellplätzen verfolgen. Trotzdem erwartet der auch von Ihnen erwähnte Landesverband der Campingwirtschaft M-V, durch die Verlängerung der Saison noch die Zahlen von fünf Millionen Übernachtungen aus dem Vorjahr zu erreichen. Das geht aus einer Pressemitteilung vom Juli dieses Jahres hervor.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, die Fülle an Zahlen, ich glaube, die Fülle an Zahlen, die ich hier gerade aufgezählt habe – und das waren bei Weitem noch nicht alle –, zeigt, dass wir keine amtliche Statistik für M-V brauchen, auch wenn hier nicht alles konkret auf die Wohnmobilbranche heruntergebrochen ist. Der Caravaning Industrie Verband Deutschland, aber auch der Bundes- und Landesverband Campingwirtschaft liefern
genügend Zahlen, um die Situation in der Branche einschätzen zu können.
Nun zu der von Ihnen geforderten App für Smartphones: Auf der Webseite des angesprochenen BVCD/MV und der Seite „www.auf-nach-mv.de/camping“ findet man mehrere Übersichten und interaktive Karten, wo sich in M-V Stellplätze und Campingmöglichkeiten befinden, welche Bedingungen vor Ort vorzufinden sind und was das den Urlauber auch am Ende des Tages kosten soll –
alles gut und übersichtlich, sogar nach Regionen aufgeschlüsselt. Und wenn Sie auf dieser Webseite dann auch noch bis nach ganz unten scrollen, finden Sie dazu folgenden Satz: „Dieses Projekt wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.“ Der Tourismusverband, in dessen Zuständigkeitsbereich auch das fällt, wird ebenfalls vom Land mit Fördermitteln unterstützt.
Also, liebe LINKE, wenn damit Ihre Forderung, alle zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten zur AppEntwicklung zu nutzen, beantwortet ist, freue ich mich wirklich, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Ach, Herr Foerster, mir ist so einiges bekannt, aber anscheinend Ihnen nicht.
Und ich glaube, mit dieser Aussage hat sich das mit der App anscheinend auch schon erledigt,
denn wenn ich heute im App Store auf meinem Smartphone einfach mal „Campingstellplätze“ eingebe, finde ich auf einen Schlag mehrere Anwendungen, unter anderem die vom ADAC zur Stellplatzsuche für das Wohnmobil, wo man dann auch noch seine Bewertung zu den Standards vor Ort angeben kann, woran sich der Urlauber dann wiederum orientieren kann.
Und mein werter Kollege Herr Krüger gab mir vorhin noch einen Tipp mit einer App, die kannte ich persönlich noch nicht: „park4night“ mit Fotos von Stellplätzen, mit Standorten,
mit den Bedingungen, gibt es Entsorgung, gibt es Strom, gibt es WLAN. Und das ist doch das Charmante beim Campen, es ist nicht alles standardisiert, ich brauche nicht überall WLAN und so weiter. Manchmal reicht es doch, ein wenig – und gerade im Urlaub – individuell unterwegs zu sein. Und ob Landesmittel zur Entwicklung einer App hier so gut angelegt wären, wage ich also stark zu bezweifeln.
Zu guter Letzt sollte man dann auch noch mal feststellen, dass so gut wie alle Campingplätze in kommunaler oder privater Hand sind oder von den Gemeinden an Private
verpachtet werden. Das Land ist also nicht zuständig. Und ich freue mich, in einem Land zu wohnen, wo die Leute aus ganz Deutschland und Europa gerne hier sind, hier gerne campen und viel Freude und Spaß haben beim Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern. Und aus den genannten Gründen werden wir diesen Antrag leider ablehnen. – Vielen Dank!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Wir debattieren heute den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie im Alter und bei Erwerbsminderung zum 1. Januar 2021 bedarfsgerecht anheben“. Dafür soll sich die Landesregierung bei der Bundesregierung einsetzen. Dieser Forderung geht ein Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zur Festsetzung der neuen Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 19.08.2020 voraus.
Die Sätze werden alle fünf Jahre neu berechnet, wenn eine neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegt. Das Augenmerk richtet sich dabei auf die unteren 15 Prozent der Singleeinkommen, bei Familien auf die unteren 20 Prozent. An den Ausgaben dieser Referenzhaushalte orientiert sich, was der Staat auch Hartz-IVEmpfängern zugesteht. Außerdem werden noch die Zahlen der jährlichen Lohn- und Preisentwicklung zur Berechnung hinzugezogen, die zur damaligen Kabinettssitzung noch nicht vorlagen.
Derzeit erhalten 5,7 Millionen Menschen die staatliche Grundsicherung. Zu ihnen gehören Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Kleinverdiener oder Kinder. Das sind immer noch viel zu viele, da sind wir uns sicherlich einig. Und der monatliche Regelsatz für Alleinerziehende wird nach den neuesten Berechnungen auf 446 Euro im Monat steigen, 14 Euro mehr als der Hartz-IV-Regelsatz im Jahr 2020.
Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen, etwa dem Ehepartner, in einer Wohnung lebt, erhält ab 2021 401 Euro monatlich. Aktuell sind es 389 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis 5 Jahre steigt im kommenden Jahr um 33 auf 283 Euro monatlich, für Kinder von 6 bis 13 Jahren gibt es eine Erhöhung der Leistung um 1 Euro. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren erhalten dann 373 statt 328 Euro.
Am Ende dieser ganzen Theorie steht aber eine Frage, die nicht nur mathematisch, sondern auch moralisch höchst umstritten ist: Wie viel Geld braucht man für eine menschenwürdige Existenz in Deutschland? Dieser Frage bleiben Sie letztendlich ja auch in Ihrem Antrag eine Antwort schuldig, weil Sie einfach keine genaue Summe genannt haben.
Na ja, Sie haben das wiederholt, was Ihre Kollegin Kipping
so an Zahlen rausgehauen hat. Das ist genau der gleiche Betrag, auf den Cent genau. Und insofern, ich weiß nicht, warum es
bei Ihnen so ist, ob es Feigheit ist oder Unwissenheit, oder vielleicht ist man sich da moralisch auch unsicher, was ich nachvollziehen kann. Also diese Frage moralisch zu beantworten, wie viel braucht ein Mensch zur Grundsicherung, das ist höchst schwierig, Herr Foerster.
Na ja, das ist sehr unseriös, weil Sie im Endeffekt nichts anderes machen, nur mit einer anderen Methode, als das, was wir jetzt schon machen.
Und es kursieren mehrere Zahlen durch verschiedenste Berechnungen in den Medien,
die für sich beanspruchen, menschenwürdig oder existenzsichernd zu sein. 657,55 Euro, und das ist genau der Betrag, den Sie auch genannt haben. Den Betrag hat Ihre Parteikollegin Kipping ja auch schon genannt. Und der Paritätische Gesamtverband fordert eine Summe von 644 Euro Grundsicherung für Erwachsene.
Deckungsgleich bei den jeweiligen Berechnungsmethoden, der genannten, ist, dass Posten der Lebenserhaltung dazu addiert wurden, die von der Bundesregierung als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft werden, wie zum Beispiel Tabak und Alkohol, aber auch Futter für Haustiere oder eine Kugel Eis. Auch hier scheiden sich wieder die Geister. Für mich ganz persönlich sind solche Genussmittel wie Tabak und Alkohol wirklich nicht regelbedarfsrelevant. Andere Sachen – wie ein Weihnachtsbaum, Haustiere und die Kugel Eis – dagegen gehören zur gesellschaftlichen Teilhabe dazu.
Auch die veranschlagten 1,60 Euro für Bildung sind für mich realitätsfern. Doch bei aller Zustimmung, Herr Foerster, doch bei aller Zustimmung finde ich zwei Tatsachen an Ihren Forderungen ebenfalls realitätsfern. Das ganze Vorhaben soll den Steuerzahler mal eben so 28 Milliarden Euro kosten. Die Deckungsquelle bleibt unbenannt. Des Weiteren würden bei diesem Modell Bezieher von Arbeitslosengeld II mehr Geld bekommen als manche Beschäftigte im Mindestlohnsektor.
Und hier beißt sich die Katze wirklich in den Schwanz.
Und, Herr Foerster, wir sind da einer Meinung, an den Löhnen müssen wir was machen und Arbeit muss sich auf jeden Fall weiterhin lohnen in diesem Land.
Und das ist ein ursozialdemokratisches Anliegen, zu dem wir auch weiterhin stehen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass vor einer solchen Änderung der Berechnung der Grundsicherung der Mindestlohn angehoben werden muss. Und da, denke ich, Herr Foerster, sind wir uns einig,
und zwar deutlicher, als das die Mindestlohnkommission bisher vorsieht. So fordert auch Arbeitsminister Hubertus Heil dieses Anliegen.
Also, liebe LINKE,
einen Schritt nach dem anderen! Und letztlich muss es unser aller Ziel sein, dass wir bei aller Diskussion um eine existenzwürdige Grundsicherung die Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bringen. Ich denke, wir sind uns bewusst, dass wir bei diesen Themen nicht allzu weit auseinanderliegen, gerade wenn man sich das Sozialstaatskonzept der SPD anschaut.
Aber trotzdem gibt es einen kleinen feinen Unterschied.
Wir stellen in den Landesparlamenten keine Schaufensteranträge, Herr Foerster, wo die Zuständigkeiten eigentlich woanders liegen, um die Situation der Menschen im Land zu verbessern. Wir setzen uns auf den richtigen Ebenen für die richtigen Sachen ein,
auch wenn die Diskussion mit dem Koalitionspartner oftmals nicht einfach ist
und man letztlich einen Kompromiss finden muss. Und letztlich steht aber das Wohl der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land für uns im Vordergrund. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Debatte im Mai nun also die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes der AfD zur Einführung eines Landeskurzarbeitergeldes für Mecklenburg-Vorpommern. Ich möchte mich insgesamt kurzfassen – nicht ganz so kurz wie mein
Vorredner –, denn im Prinzip ist alles gesagt, und die Gründe zur Ablehnung dieses Antrags haben sich nicht geändert, und ich habe sie in meiner Rede zur Ersten Lesung bereits ausgeführt.
Die Zuständigkeiten und Kompetenzen bei dieser Thematik liegen beim Bund und bei den Arbeitsagenturen.
Wir wollen die Landkreise und kreisfreien Städte in der Krise nicht mit noch mehr Arbeit und Bürokratie überbelasten, indem wir ihnen diese Aufgabe übertragen, so, wie es Ihr Gesetzentwurf vorsieht.
Des Weiteren gibt es ja den angesprochenen Koalitionsbeschluss von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene vom April dieses Jahres, welcher vorsieht, dass das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat auf 77 beziehungsweise 70 Prozent und ab dem siebten Bezugsmonat auf 87 beziehungsweise 80 Prozent erhöht wird. In diesem Zuge möchte ich auch noch mal den Vorschlag unseres Bundesfinanzministers Olaf Scholz und unseres Arbeitsministers Hubertus Heil ausdrücklich begrüßen, denn die beiden forderten, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate zu verlängern, heißt konkret, maximal bis zum Dezember 2021.
Der Koalitionsausschuss im Bund ist dem gefolgt und wir haben den Vorschlag gestern Abend beschlossen. Da die Corona-Krise in den nächsten Wochen ja nicht einfach so vorbei ist, empfinde ich das als genau das richtige Signal der Bundesregierung, denn das Kurzarbeitergeld hat sich in der Krise bewährt und auch gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern viele Arbeitsplätze gesichert. Wir werden also auch weiterhin an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land stehen.
Es ist nun wichtig, es ist nun wichtig, dass die potenzielle Angst vor einer zweiten Corona-Welle nicht zu einer anhaltenden Lähmung der Wirtschaft führt, und deshalb finde ich Ihr Verhalten, liebe AfD, auch mehr als scheinheilig und unanständig. Mit solchen Vorschlägen zur Einführung eines Landeskurzarbeitergeldes spielen Sie sich hier als Partei der arbeitenden Bevölkerung auf, aber gleichzeitig sind Sie die Ersten, die gegen Maskenpflicht und überzogene Regeln hetzen und sich nicht an geltende Bestimmungen halten, so wie zuletzt Ihr Kollege Herr Brandner im ICE auf die schöne Insel Rügen.
Die ganzen Corona-Regeln dienen doch gerade dazu, dass wir keine steigenden Infektionszahlen und keine zweite Welle bekommen, denn wenn das passiert, muss die Wirtschaft wieder heruntergefahren werden und es kommen wieder mehr Leute in Kurzarbeit beziehungsweise bleiben länger in Kurzarbeit. Das ist genau das, was wir nicht wollen. Und Ihr gesamtes Verhalten hier im
Parlament und auf den Straßen zeigt doch, wie widersprüchlich Ihre Politik doch ist.
Die Investitionsbereitschaft beim Mittelstand muss jetzt weiter angekurbelt werden, um die Wirtschaft zum Laufen zu bekommen. Das sichert Arbeitsplätze. Bei der Eisengießerei Torgelow, dem Windkraftanlagenbauer Nordex oder auch bei den MV WERFTEN wird intensiv an Hilfsmaßnahmen gearbeitet. Das Land unterstützt Unternehmen bestmöglich, um durch diese Krise zu kommen.
Im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld tauchen hier und da nun aber vermehrt Missbrauchsfälle auf. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch noch mal betonen, dass diese Pandemie kein Anlass zur Vernachlässigung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Es kann nicht sein, dass Mitarbeiter, obwohl sie sich in Kurzarbeit befinden, ihre tatsächliche Arbeitszeit vollumfänglich leisten und genauso viel Arbeit leisten müssen wie bereits vor der Krise.
Wir als SPD stehen weiterhin an ihrer Seite und machen weiter Politik im Sinne der Menschen von MecklenburgVorpommern.
Ein vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld, die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und der Bezugsdauer, aber auch der Kinderbonus, die Familienentlastung und die verschiedenen Konjunktur- und Hilfspakete für Wirtschaft, Kultur, Sport, Ehrenamt und Co haben gezeigt, dass wir auch in der Krise das Land führen können, und das werden wir auch weiter so tun. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes setzen wir Punkt 257 des Koalitionsbeschlusses von SPD und CDU zur aktuellen Legislaturperiode um
und nehmen weitere erforderliche Änderungen vor, damit das Gesetz auch den jetzigen Zeiten gerecht werden kann.
Ministerin Bettina Martin, der ich an dieser Stelle ausdrücklich
für diesen Entwurf danken möchte,
sprach in ihrer Rede die Änderung ja bereits an.
Uns ist die Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern extrem wichtig, denn nur so sind die Bürgerinnen und Bürger fit für die Zukunft. Ohne sie würde unser Land nicht da stehen, wo wir heute sind.
Und genau deshalb entbürokratisieren und flexibilisieren wir dieses Gesetz und passen es den technischen Gegebenheiten unserer Zeit an, indem Anträge und Nachweise nun auch digital gestellt beziehungsweise eingereicht werden können. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen noch besser ausgeschöpft werden, damit noch mehr Menschen in MecklenburgVorpommern von Weiterbildungsmaßnahmen profitieren, gerade in dem wichtigen Bereich der politischen und ehrenamtlichen Arbeit.
Durch das Herabsetzen der Mindestdauer von Veranstaltungen im politischen, ehrenamtlichen Bereich von drei auf zwei Tage können insbesondere auch kleinere Einrichtungen vermehrt Angebote in diesem Bereich machen. Fast alle, die wir hier sitzen, sind noch ehrenamtlich kommunalpolitisch engagiert, Mitglieder in den verschiedensten Vereinen und Organisationen und wissen somit, wie kräfte- und zeitraubend dieses Engagement ist. Menschen, die sich neben ihren beruflichen Verpflichtungen noch ehrenamtlich engagieren, verdienen unseren allergrößten Respekt. Sie sind der Kitt dieser Gesellschaft und ein Garant für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den wir gerade in so einer Krise, wie wir sie jetzt haben, gebrauchen können.
Zum lebenslangen Lernen eines jeden Menschen gehören also gerade die Weiterbildungen während des Berufslebens dazu. Unser Ziel und Anspruch als Politik muss es sein, das möglichst vielen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen und sie dabei möglichst gut zu unterstützen, denn nur so fordern und fördern wir unsere Bürgerinnen und Bürger im Land und machen sie fit für die Zukunft. Die Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf werden dazu einen großen Beitrag leisten, und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung.
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste!
Für mich kam der Antrag nicht überraschend, Herr Foerster.
Das will ich vorab mal sagen. Das ist ja Ihr Thema und das Gewerkschaftsthema, was ja auch vom Kern her nicht schlecht ist. Und heute debattieren wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Mecklenburg-Vorpommern als Land der guten Arbeit – Befristete Beschäftigung zurückdrängen“. Im Kern soll die Befristung von Arbeitsverträgen, vor allem die ohne sachlichen Grund, zur absoluten Ausnahme beziehungsweise komplett abgeschafft werden, damit die Menschen mehr Sicherheit für ihre Familien und Zukunftsplanung haben. Das ist ein Anliegen, das wir im Sinn unterstützen und wozu meine Partei auf Bundesebene – das ist hier schon angesprochen worden – auch schon klar Stellung bezogen hat. Ich betone da aber vor allem das Wort „Bundesebene“, das ist auch schon mehrfach gesagt worden, denn hier liegt ein Antrag zu einer Thematik vor, die die Bundes- und nicht die Landesgesetzgebung betrifft.
Bei der Erstellung des Koalitionsvertrages auf Bundesebene war es uns eine Herzensangelegenheit, die sachgrundlose Befristung abzuschaffen oder mindestens zu begrenzen. Im jetzigen Koalitionsvertrag finden wir zu dieser Thematik einige Sätze und die erzielten Kompromisse. Die Ausgangsposition für die Verhandlungen war damals von SPD-Seite die komplette Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und von CDU-Seite, alles beim Alten zu belassen. Als Verhandlungsergebnis kam dann heraus, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nur noch maximal 2,5 Prozent ihrer Beschäftigten sachgrundlos beschäftigen dürfen. Gelten soll das Ganze für Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten. Der Vertrag darf maximal 18 Monate statt bislang 24 Monate laufen und nur einmal in dieser Zeit verlängert werden.
Und genau auf Seite 52 des gemeinsamen Regierungsprogramms, Herr Weber, da steht es. Eine Sache …
Ich weiß, Herr Foerster, ich habe Ihnen ja gelauscht
und aufmerksam zugehört.
Eine Sache, die wir uns sicherlich ankreiden lassen müssen – und, Herr Foerster, hören Sie zu, wir üben ein wenig Demut –, eine Sache, die wir uns ehrlicherweise ankreiden lassen müssen, ist die Tatsache, dass dieses Projekt bisher noch nicht in Form gegossen ist. Das liegt aber daran, dass wir bei unserer Arbeitsweise Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten lassen,
wie Sie an den ganzen anderen geplanten beziehungsweise schon umgesetzten Vorhaben durch Hubertus Heil, wie Grundrente, Qualifizierungschancengesetz, Recht auf Homeoffice und Teilhabechancengesetz, um nur einige kurz zu nennen, sehen können. „Gründlichkeit“ ist hier
das Stichwort, denn was wir als SPD am allerwenigsten wollen, ist, dass durch die Reformen Arbeitgeber verstärkt auf andere Beschäftigungsformen, wie Zeitarbeit oder Werk- und Dienstverträge, ausweichen oder sich ganz einfach dann mit Einstellungen zurückhalten. Ziel muss es sein, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, ihnen somit eine Zukunftsperspektive zu geben, um Missbrauch der sachgrundlosen Befristungen zu verhindern.
Das freut mich, Herr Foerster.
Schauen wir uns die nackten Zahlen einmal gründlicher an: Bundesweit haben Befristungen mit einem Anteil von 8,3 Prozent der Beschäftigten aktuell ihren Höchststand erreicht. Knapp die Hälfte davon sind sachgrundlos befristet. Die Zahlen für Mecklenburg-Vorpommern – Sie schreiben es ja selbst in Ihrem Antrag – sehen da ein wenig anders aus. Seit 2017 geht bei uns die Zahl befristeter Arbeitsverträge insgesamt zurück, auch wenn die Zahl bei Neueinstellungen leicht ansteigt. Wenn man in seiner Antragsbegründung mit diesen Zahlen aufwartet, muss man aber auch alle nennen, denn es gehört zur Wahrheit auch dazu, das seit 2009 die Übernahmechancen in unbefristete Arbeitsverhältnisse kontinuierlich gestiegen sind.
Im ersten Halbjahr 2017 sind 42,3 Prozent der Vertragsänderungen bei Befristungen auf innerbetriebliche Übernahmen zurückzuführen. Im gleichen Atemzug nehmen Sie dann Bezug auf die Zahlen in den Ministerien, Landesbehörden und nachgeordneten Behörden in Mecklenburg-Vorpommern. Ja, in einigen Ministerien und Behörden nahm die Zahl sachgrundloser Befristung zu. Aber wenn wir uns da die genauen Zahlen anschauen, was jeder tun kann, denn die Anfrage von Herrn Foerster findet man ja online, dann sehen wir, dass sich die Veränderungen überwiegend zwischen verschwindend geringen ein bis zwei Prozent bewegen. Wenn man danach berücksichtigt, dass in den meisten hier genannten Einrichtungen auch noch die Zahl der Gesamtbeschäftigten angestiegen ist, finde ich es schon etwas vermessen, das in dieser Begründung zu diesem Antrag aufzuführen.
Dazu kommt noch, dass in einigen Behörden, wie den Finanzämtern und dem Landesamt für Finanzen, die Zahl der sachgrundlosen Befristungen zum Beispiel stark zurückgegangen ist. Das wird dann schon mal komplett verschwiegen. Aus der Antwort der Landesregierung geht dann ja auch hervor, warum in einigen Bereichen teilweise sachgrundlos befristet wird, so zum Beispiel, um Zeiträume bis zur anschließenden Übernahme der Tarifbeschäftigten in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zu überbrücken oder auch eine umfassende Erprobung vor der Verbeamtung sicherzustellen.
Sachgrundlose Befristungen stellen also nur einen sehr geringen Teil der Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst des Landes dar. Sie werden zum Beispiel auch genutzt, um Personal für den drittmittelfinanzierten Bereich vorzuhalten, wie Arbeitsverdichtung und temporäre Mehrbelastung abzufedern. Die Befristung richtet sich dabei nach den gesetzlichen Regelungen und dem Personalbedarf des Ressorts. Wenn wir hier jetzt also
eine generelle pauschale Beschränkung der gesetzlich zusätzlichen Befristung vorgeben, würde dies die erforderliche Planung und Flexibilität der Ressorts im Bereich der Personalorganisation erschweren.
Meine Damen und Herren, an diesen Beispielen können wir sehen, wie komplex dieses Thema ist und wie gründlich wir arbeiten müssen, um für alle Beteiligten eine adäquate Lösung zu finden. Gleichzeitig müssen wir jetzt dafür Sorge tragen, dass wir die Menschen hier im Angesicht der Auswirkungen der Corona-Pandemie generell in ihrer Beschäftigung halten beziehungsweise wieder in Beschäftigung bringen, unabhängig von Befristungen, denn zur Planungssicherheit der Menschen trägt vor allem ein stabiler Arbeitsmarkt mit guten Löhnen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen bei, und da haben wir in den letzten Jahren – der Minister erwähnte es – gute Arbeit geleistet.
Liebe LINKE, unter diesen genannten Gesichtspunkten empfehle ich Ihnen, die Ergebnisse auf Bundesebene abzuwarten, und bitte um Verständnis für unsere Ablehnung des Antrages. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Einführung eines Landeskurzarbeitergeldes in Mecklenburg-Vorpommern. Konkret soll das Kurzarbeitergeld durch das Land von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettolohns, was die derzeitige Bundesgesetzlage vorgibt, auf 80 beziehungsweise 87 Prozent aufgestockt werden. Und wer gerade gut zugehört hat, konnte das Wörtchen „Bund“ heraushören, denn genau dieser ist für diesen Bereich zuständig, und nicht das Land.
Und genau dieser Bund, liebe AfD, hat sich des von Ihnen beschriebenen Problems bereits angenommen. Und Sie schreiben es schon selbst in Ihrem Gesetzentwurf, ich zitiere: „Am 22. April 2020 hat der Koalitionsausschuss von SPD und CDU/CSU beschlossen, das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Bezugsmonat auf 77 (bzw. 70) Prozent und ab dem 7. Bezugsmonat auf 87 (bzw. 80) Prozent zu erhöhen.“ Und das ist ein Verhandlungsergebnis, was sich sehen lassen kann, und das wissen die Menschen im Land auch zu schätzen, und das sollten Sie auch anerkennen.
Unterstützt werden diese Maßnahmen der Bundesregierung noch durch einen 100 Milliarden schweren Hilfsfonds der Europäischen Kommission zur vorübergehenden Unterstützung und Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken – zwei Institutionen also, die Sie immer wieder massiv kritisieren, nämlich die Bundesregierung und die
Europäische Union. Aber genau die haben hier zum Wohle der Menschen gehandelt und nicht nur geredet.
Weiterhin heißt es in Ihrem Gesetzentwurf, ich zitiere noch einmal: „Das Kurzarbeitergeld sowohl nach derzeitiger Rechtslage als auch im Falle der Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses ist nicht ausreichend, um in Mecklenburg-Vorpommern seine Funktion der Stabilisierung der Einkommen und damit der Konsumnachfrage zu erfüllen.“ Und ich sage Ihnen: In Zeiten einer solchen Krise geht es den meisten Menschen nicht darum, die Konsumnachfrage zu erfüllen, um so die Wirtschaft anzukurbeln, nein, es geht ganz einfach darum, die Miete und alle laufenden Kosten zu begleichen.
Um die Wirtschaft in diesem Land zu stabilisieren, haben wir als Koalition bereits andere wirksame Entscheidungen getroffen. Ich nenne da als Beispiel die Liquiditätshilfen, welche in unterschiedlicher Höhe unbürokratisch – und das ist, worauf es in einer Krise ankommt, ich wiederhole: unbürokratisch – ausgereicht wurden.
Und jetzt noch mal...
Ja, Sie müssen einfach mal zuhören, werte Kollegen von der AfD!
Hier geht es um Konsumnachfrage, um Unterstützung – in Ihrem Antrag – der Wirtschaft, und für die Wirtschaft haben wir andere wirksame, unbürokratische Instrumente in Anspruch genommen.
Und da möchte ich mich auch noch mal ganz, ganz deutlich bei den Leuten im Landesförderinstitut bedanken, die auch feiertags gearbeitet haben und unbürokratisch den Unternehmerinnen und Unternehmern in diesem Land geholfen haben.
Dennoch ist es natürlich Ihr gutes Recht als Opposition zu fordern,
und ganz im Stile der Linksfraktion tun Sie das mit diesem 198 Millionen Euro schweren Gesetzentwurf,
so, als ob Sie die Fraktion DIE LINKE nun noch links auf dem Grünsteifen überholen wollten, schlappe 190 Millionen Euro für das Landeskurzarbeitergeld, und dann noch einmal knapp 9 Millionen Euro als Entschädigung für den Verwaltungsaufwand
an die Landkreise und kreisfreien Städte,...
Herr Foerster, noch mal genau zuhören!
... natürlich auch,
natürlich auch,
ohne nur eine einzige Deckungsquelle zu nennen, jedenfalls nicht in Ihrem Antrag und auch nicht in Ihrem Redebeitrag –
wobei das nicht ganz stimmt: Einer Tageszeitung konnte ich entnehmen, dass die AfD vorschlägt, nämlich die Lohnerhöhung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer zurückzunehmen, um davon das Kurzarbeitergeld zu bezahlen.
Wenn uns diese Krise eins gelehrt hat, dann das, welch tolle Arbeit Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land leisten.
Und alle Eltern, die in letzter Zeit ihre Kinder zu Hause im sogenannten Homeschooling betreut und unterrichtet haben,
wissen, wovon ich da rede.
Deshalb, werte Herren von der AfD, stehen wir als SPD weiterhin zu unserer Entscheidung und wollen jetzt erst recht nicht Berufsgruppen gegeneinander ausspielen, so, wie Sie das hier tun.
Des Weiteren erwähnen Sie den Bürokratieaufwand, den Ihr Gesetz bedeuten würde, und haben diesen ganz pauschalisiert mal dargestellt,
mit zwei Stunden Arbeitsaufwand und damit 114 Euro kalkulatorischem Arbeitslohn pro Antrag.
Doch wenn man
die schon relativ komplizierte Gesetzeslage des Bundes anschaut und diese dann auch durch Regelungen des Landes ergänzt, bedeutet das immer einen riesigen Mehraufwand für die Verwaltung. Und eine Sache, die wir in dieser Krise wirklich nicht gebrauchen können, ist bürokratischer Aufwand.
Mit Ihren aufgestellten Rechnungen machen Sie es sich zudem ziemlich einfach,
und anscheinend haben Sie den Kontakt zur Realität verloren.
Es gibt nicht nur die betroffenen Beschäftigten mit 100 Prozent Kurzarbeit, es gibt auch einige Beschäftigte, die arbeiten 50 Prozent oder 80 Prozent.
Da sage ich Ihnen mal,
viel Spaß beim Ausrechnen des Zuschusses, Herr de Jesus Fernandes! Das bekommen Sie mit einer Fallpauschale von zwei Stunden und 114 Euro pro Antrag nicht hin. Und der errechnete Zuschuss liegt dann eventuell bei 50 oder 100 Euro, für einige Menschen hier im Land immer noch viel Geld, aber wenn man Kosten und Nutzen – was man auch machen sollte – gegenüberstellt, ist Ihr Vorschlag fern von jeder Lebenswirklichkeit.
Wir lernen also, die Kernkompetenzen und Zuständigkeitsbereiche sollten bleiben, wo sie sind. Die Finanzierung des Kurzarbeitergeldes soll auch in Zukunft durch die Arbeitslosenversicherung erfolgen und nicht aus Landesmitteln bezahlt werden, denn die sind woanders sehr viel besser zu gebrauchen.
Und in dem Zusammenhang frage ich mich, wo Sie eigentlich bei der letzten Plenarsitzung waren,
als wir das 1,1 Milliarden schwere Corona-Hilfspaket beschlossen haben. Ich weiß ja, dass einige in Ihrer Fraktion auch hin und wieder zum Einnicken neigen,
aber das mit dem Hilfspaket sollte Ihnen nun wirklich nicht entgangen sein. Wir helfen mit unseren Maßnahmen ganz konkret den Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen, Kulturschaffenden, Tierparks, Sozialeinrichtungen und allen
weiteren im Land, um diese Krise zu bewältigen. Außerdem fahren wir mit den kürzlich beschlossenen Lockerungen das gesellschaftliche Leben wieder Stück für Stück hoch.
Und, liebe AfD, wie sah es eigentlich in den letzten Jahren mit Ihrem Interesse an Arbeitsmarktpolitik aus?
Ich musste lange nach Anträgen suchen, die Sie in dieser Legislatur gestellt haben, die die Worte „Arbeit“, „Arbeitsmarkt“, „Arbeitsmarktpolitik“, „Arbeitnehmerinnen“, „Arbeitnehmer“, „Arbeitsplatz“, „Arbeitslosigkeit“ oder „Arbeitsbedingungen“ enthielten. Ganze zwei Stück! Da kann man doch mal sehen, wie scheinheilig Ihr Manöver heute ist.
Zum Schluss möchte ich mich deshalb noch einmal an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes wenden:
Lassen Sie uns gemeinsam gut durch diese Krise kommen und fallen Sie nicht auf die Taschenspielertricks der AfD herein,
denn die wollen diese Krise einfach nur nutzen, um daraus politisches Kapital zu schlagen
und ihre verwirrte Ideologie zu verbreiten!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Weber!
Na ja, Politik hat auch immer was mit Timing zu tun. Und das scheint ja bei Ihnen in der Partei auch Usus zu sein, das hatten wir ja vorhin schon gehört: Am Anfang dieser Krise, wo es entscheidende, richtungsweisende Entscheidungen zu treffen gab,
da waren Sie ganz, ganz leise.
Jetzt,
jetzt kommen Sie hier mit solchen Vorschlägen um die Ecke
und kennen sich im Detail mit den Abläufen wahrscheinlich gar nicht aus.
Sie wissen, dass ich Unternehmer bin, und Sie wissen, dass ich mit diesen Prozessen auch vertraut bin, und ja, auch bei uns im Unternehmen gab es das Thema Kurzarbeit. Das haben wir relativ unterschiedlich bei jedem einzelnen Arbeitsplatz gelöst, und deshalb weiß ich auch, wie kompliziert es ist, überhaupt Kurzarbeitergeld auszurechnen für jeden im Einzelnen, in jeder einzelnen persönlichen Situation. Das ist ein Riesenaufwand. Und die Profis, die das machen, die sitzen in der Agentur. Die rechnen ganz genau aus.
Und wenn Sie jetzt mit Ihrem Vorschlag – und das ist das, was mich am allermeisten stört –, Sie wollen die Arbeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen, so steht es da drin in Ihrem Antrag, und ich habe ihn schon genau gelesen, Herr Weber. Sie müssen hier nicht immer von einigen Menschen ausgehen in Ihrer Fraktion, die das wahrscheinlich nicht tun. Wir tun es und wir setzen uns damit schon seit Jahren auseinander.
Und wenn die Aufgabe von Profis in der Agentur für Arbeit gut erledigt wird, dann soll sie doch auch dort bleiben. Wo wollen Sie denn die Menschen herkriegen, die jetzt kurzfristig – weil das wird keine Situation von Dauer sein, dieses Kurzarbeitergeld –, wenn die Krise vorbei ist, dann hoffen wir, dass die Leute, die es betrifft, auch wieder zu hundert Prozent arbeiten. In meinem Unternehmen ist es so, seit 01.05. wird bei uns wieder voll gearbeitet, da ist das Kurzarbeitergeld also überhaupt gar kein Thema mehr. So geht es anderen Unternehmen auch, wenn wir jetzt die Wirtschaft langsam wieder hochfahren.
Und wenn Sie jetzt in einem mühsamen Prozess mit Anhörungen hier im Plenarsaal, mit Einstellen von entsprechenden Experten, die Sie ja erst mal finden müssen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, dann möchte ich mal sehen, wann Sie zu Potte kommen wollen und dieses Kurzarbeitergeld ausrechnen wollen.
Ich glaube, dann sprechen wir über die Corona-Krise in diesem Land nicht mehr.
Ist gut? Na, dann können Sie sich ja setzen. – Danke!
Hm?
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete!
Liebe Fraktion DIE LINKE, so kurz vor Weihnachten hätten Sie es sich ziemlich leicht machen können, mit einem einfachen Satz, der da lautet: Die Südbahn rollt, die Bagger können zu Hause bleiben und wir ziehen unseren Antrag zurück. Aber nein, das haben Sie nun nicht getan, also debattieren wir heute über unsere Südbahn,
jene Südbahn, deren Erhalt lange auf der Kippe stand, jene Südbahn, die von vielen schon totgesagt wurde.
Nun konnte im November nach intensiven Gesprächen mit Initiativen, Landräten, Kreisverbänden und weiteren
Akteuren vor Ort zusammen mit Infrastrukturminister Christian Pegel und dem Chef der Staatskanzlei Heiko Geue der Erhalt der Mecklenburger Südbahn verkündet werden.
Wir investieren 8 Millionen Euro, um die Südbahn zur Hauptsaison von Himmelfahrt bis Ende August an den Wochenenden wieder fahren zu lassen, samstags und sonntags jeweils drei Züge. Das Fortbestehen der Südbahn ist damit bis 2027 gesichert, die komplette Stilllegung konnte verhindert werden. Dafür möchte ich mich auch noch mal bei CdS Heiko Geue und unserem Minister Christian Pegel bedanken.
Aber unseren größten Dank verdienen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die nicht aufgegeben haben, demonstrierten, marschierten, Initiativen gründeten, Unterschriften sammelten, um so auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Dieser Erfolg gehört vor allem ihnen.
Dass die Akteure vor Ort die jetzigen Ergebnisse auch als Erfolg empfinden, konnte man den Statements in den Gazetten des Landes bereits entnehmen und so wurde es mir auch in persönlichen Gesprächen übermittelt. Aber nein, das, was verkündet wurde, nämlich der Fortbestand der Südbahn, geht den LINKEN und den GRÜNEN nicht weit genug, so wie bei eigentlich allen Entscheidungen, die die Landesregierung trifft. Erst mal das Komplettpaket fordern, und finanzieren sowie umsetzen können dann die anderen.
Aber wenn Sie die vollständige Wiederherstellung der alten Bahnverbindung fordern, dann müssen Sie den Leuten auch erklären, dass der Schienenersatzverkehr wieder eingestellt wird und das einmalige System des Rufbusses nicht mehr funktionieren wird. Freuen Sie sich doch einfach mit uns, dass wir den Weiterbetrieb bis 2027 sichern konnten, sich die Regierung bei diesem Thema deutlich bewegt hat
und wir mit dieser Entscheidung den ländlichen Raum nicht abschreiben, sondern stärken! Und wir sind die Fraktion, die sich besonders für die Stärkung des ländlichen Raumes einsetzt und das auch umsetzt!
Was mich ebenso an Ihrer Argumentation zu diesem Thema stört, ist, dass Sie die Erhöhung der Taktzahl der Busse zwischen Parchim, Lübz und Plau am See vollkommen ausklammern. Sie bemängeln, dass die Pendlerinnen und Pendler leer ausgehen, dass die Menschen, die zum Arzt, zum Supermarkt oder zum Friseur wollen, von dieser Lösung nicht profitieren und mit der Bahn nicht vom Fleck kommen. Doch Ihre Argumentation
stimmt so nicht, sie hinkt, denn zusätzlich zur nun wieder rollenden Südbahn haben wir die Linie 77 gestärkt. Diese fährt ab dem nächsten Fahrplan stündlich zwischen Plau und Parchim, insbesondere, um die Pendler in unserer Region zu ihrer Arbeit zu bringen.
Diese stündliche Taktzahl, gepaart mit unserem Rufbussystem, bringt die Menschen von jedem kleinen Kleckerdorf zur Arbeit, zum Arzt, zum Sportverein und auch zum Friseur.
Und ich sage Ihnen, es ist den Leuten egal, mit welchen öffentlichen Verkehrsmitteln sie zur Arbeit und zum Einkaufen oder zum Arzt kommen. Die Hauptsache ist doch, dass sie dort ankommen, wo sie hinmüssen. Und das ist auch unser Hauptanliegen.
Ich fasse also noch einmal zusammen: Im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind wir jetzt gut aufgestellt. Durch die Erhöhung der Taktzahl der Busse, die Wiederaufnahme des Betriebs der Südbahn und ein Rufbussystem, um das wir landes-, wenn nicht sogar bundesweit beneidet werden, können wir größtenteils gewährleisten, dass Jung und Alt von A nach B kommen, und das auch ohne Pkw, im Stundentakt. Das System Rufbus wird weiter ausgebaut und für die individuellen Bedürfnisse vor Ort optimiert. Wir sind da insgesamt zwar noch lange nicht am Ziel angekommen, aber auf jeden Fall auf einem guten Weg.
In Bezug auf die Südbahn wird man jetzt die ersten Zahlen abwarten müssen, von wem und vor allem wie oft dieses Verkehrsmittel genutzt wird, um dann weitere Schritte einzuleiten. Es liegt nun also an uns, nicht an uns Politikern, sondern an uns Nutzern, dieses schienengebundene Angebot auch wahrzunehmen.
Denn nur ein Angebot, welches nachgefragt wird,
hat auch seine Daseinsberechtigung.
Ich kann abschließend nur versprechen, dass wir dieses Thema nicht aus den Augen verlieren.
Die Signale für die Südbahn,
die Signale für die Südbahn stehen auf Grün,
also nutzen wir sie!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Und fahren Sie alle Bahn!
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Hallo, Herr Waldmüller! Ich möchte nicht, dass wir die Verkehrsangebote gegeneinander ausspielen. Vielleicht sind die Vorteile des Rufbusses, so, wie wir sie im Landkreis Ludwigslust-Parchim momentan genießen, noch nicht jedem klargeworden. Wenn wir die Südbahn, die Bahnlinie, isoliert betrachten, haben im Endeffekt nur die Menschen was davon, die direkt an der Bahnlinie wohnen, um das Angebot nutzen zu können. Wir wollen aber als SPD, dass jeder auch im entferntesten Winkel unseres Landkreises den öffentlichen Personennahverkehr für seine individuellen Bedürfnisse nutzen kann.
Und das machen wir.
Und wenn Sie sich mal die Zeit nehmen und mit Herrn Lösel, dem Chef des VEP, sprechen und sich einfach mal anhören, was für tolle Ideen er auch noch hat für die Zukunft des Rufbussystems in unserem Landkreis, dann würden Sie hier wahrscheinlich nicht so sprechen. Klar geht es um die Verzahnung der Verkehre, aber wir sollten den einen Verkehr nicht dem anderen Verkehr vorziehen. Wichtig ist, dass die Leute von jedem Punkt in unserem Landkreis zu ihrem Ziel kommen, und dafür stehen wir als SPD. Und wenn Sie sich einfach mal die Region um Lübtheen angucken, ich erwähne da nur die BRÜGGEN-Fahrzeugwerke, da organisieren wir mithilfe des Rufbusses, dass die Leute zu ihrer Schicht kommen, und das zu dem Zeitpunkt, wann die Schicht anfängt, die Frühschicht, die Mittelschicht und die Nachtschicht.
Und dafür, lieber Herr Waldmüller, sollten wir gemeinsam kämpfen, dafür werbe ich, und das auch fraktionsübergreifend. – Vielen Dank.
Ich weiß gar nicht, ist das jetzt …
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Selten hat ein Thema die Diskussionen als auch das Stimmungsbild in meinem Wahlkreis so sehr geprägt wie dieses. Seit nun mehr als einem halben Jahr diskutieren wir auf den verschiedensten Ebenen die Situation der Kinder- und Geburtenstation in Parchim. Unzählige Gesprächstermine, Demonstrationen von Initiativen, Unterschriftensammlungen, Presseartikel und besänftigende Statements der Klinikleitung – später müssen wir leider konstatieren, dass sich wenig bis gar nichts verbessert hat.
Das Gegenteil ist viel eher der Fall: Die Situation hat sich noch weiter angespannt, und das frustriert die Bürgerinnen und Bürger vor Ort vollkommen zu Recht, denn es geht hier um eine Dienstleistung im Leben der Menschen, die eigentlich selbstverständlich sein sollte, nämlich die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum, welche keineswegs renditeorientiert arbeiten sollte. Der Patient muss im Mittelpunkt stehen, unabhängig davon, wie viel er in die Kassen des Konzerns spült. Das ist und bleibt ein ursozialdemokratisches Anliegen.
Schauen wir ein paar Jahre in die Geschichte zurück, da war das alles auch noch selbstverständlich. Ausreichend Hausärzte und Polikliniken in staatlicher Hand sicherten die Gesundheitsversorgung der Menschen ab, egal, ob man in einer Großstadt lebte oder eben auf dem Dorf.
Heute sieht die Situation in Teilen des Landes leider anders aus. Hausärzte sind Mangelware und Polikliniken nahezu komplett aus dem Gesundheitssektor verschwunden. Die meisten Kliniken sind jetzt in der Hand von privaten Konzernen und Investoren, welche profitorientiert arbeiten und dem Anschein nach nicht mehr zum Wohle des Patienten.
Völlig zu Recht erheben die Menschen hier in unserer Region auch heute noch dieselben Ansprüche an den Bereich der Gesundheitsversorgung, wie sie es schon zu Vorwendezeiten getan haben. Und was wäre das für ein Signal, nicht nur für die Menschen in meinem Wahlkreis, sondern in ganz Mecklenburg-Vorpommern, wenn wir jetzt tatenlos zuschauen und die Schließung der Kinder- und Geburtenstation in Parchim einfach so hinnehmen?!
Alles Reden von der Stärkung des ländlichen Raumes wäre nur Schall und Rauch. Und ich sage hier, wir dürfen den ländlichen Raum nicht ausbluten lassen,
und das steht und fällt vor allem mit der ärztlichen Versorgung. Und gerade deshalb muss ich einem Statement
eines führenden CDU-Politikers aus meinem Landkreis Ludwigslust-Parchim auch vehement widersprechen.
Wir können jetzt nicht leise sein und den AsklepiosKonzern einfach mal so machen lassen.
Und es ist keine Klassenkampfrhetorik, wenn wir feststellen, dass der Asklepios-Konzern ein kapitalistisches Unternehmen ist
und mit der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gute Gewinne erwirtschaftet.
Das ist per se auch nichts Schlechtes,
nur wir müssen es doch auch einmal konkret aussprechen dürfen an dieser Stelle.
Und, Herr Waldmüller, weil Sie ja so schön lachen gerade, es ist erst recht keine marxistische Dialektik, wenn wir fordern, dass trotz des Strebens nach hohen Gewinnen die ärztliche Versorgung unserer Kinder, Jugendlichen und werdenden Mütter vor Ort sicherzustellen ist.
Richtig, Herr Ritter.
Der öffentliche Druck, der öffentliche Druck muss weiter aufrechterhalten werden, und ich kann die Menschen vor Ort nur weiter ermutigen, am Drücker zu bleiben.