Matthias Manthei
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zahl der Badetoten in Deutschland ist über Jahre hinweg konstant hoch. Wir haben für 2018 bis Ende August einen Höchststand seit zehn Jahren erreicht. Es sind in Deutschland 445 Menschen ertrunken, 148 noch mehr als im vergangenen Jahr. In Mecklenburg-Vorpommern waren es 30 Menschen, die ertrunken sind, eine Zunahme von 9 Menschen im Vergleich zum letzten Jahr, oder anders ausgedrückt, eine Zunahme von 43 Prozent.
Besonders schlimm ist der Anstieg bei den Kindern. Wir haben 2018 26 Kinder – 26 Kinder, die jünger oder gleich zehn Jahre alt waren, die ertrunken sind. Das ist auch ein Anstieg um 13 Kinder. Aber nicht nur das, auch bei den 11 bis 15 Jahre alten Kindern, von mir aus Jugendlichen,
gab es 13 Ertrinkungsfälle in Deutschland, auch ein Anstieg um 9 Fälle. Und was man bei den Ertrinkungsfällen auch immer dazusagen muss, es gibt ja auch die sogenannten Beinaheertrinkungsfälle,...
Danke schön.
Was neben den Ertrinkungsfällen auch zu beachten ist, sind die sogenannten Beinaheertrinkungsfälle, das heißt die Fälle, in denen ein Mensch einen Sauerstoffmangel hatte unter Wasser, dann quasi gerettet wurde, aber in vielen Fällen bleibende Schäden erleidet.
Es geht beim Thema Schwimmen um das Leben, aber es geht auch um vieles andere. Schwimmen zu können, ermöglicht die Ausübung eines gesunden Sports, sei es privat oder im Verein. Es ist Voraussetzung für alle möglichen Arten des Wassersports – gestern hatten wir ja das Thema Bundesstützpunkt –, Segeln zum Beispiel.
Viele Wassersportarten setzen voraus, dass Kinder schwimmen können,
für Kinder und Jugendliche eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung.
Unsere Wasserrettungsorganisationen benötigen junge sichere Schwimmer, um sie zu Rettungsschwimmern auszubilden. Damit wiederum wird das Ehrenamt gestärkt, denn bekanntlich werden unsere Strände im Wesentlichen von ehrenamtlich tätigen Rettungsschwimmern abgesichert.
Aber sicher schwimmen zu können, ist für alle Generationen wichtig. Jeder, der regelmäßig eine Schwimmhalle besucht, weiß, wie intensiv Gesundheitssportkurse im Wasser genutzt werden. Es ist also nachvollziehbar und notwendig, dass die Notwendigkeit des sicheren Schwimmens Einzug in die politische Debatte findet.
Nun zu den strukturellen Bedingungen in MecklenburgVorpommern. Die Kommunen bekommen keine geson
derten finanziellen Mittel zur Unterstützung finanzschwacher Gemeinden bei der Absicherung des Schwimmunterrichts an den Grundschulen. Die Landesregierung ist nicht gewillt, mit den Kommunen zusammen ein Konzept zu erarbeiten, das die Versorgung mit öffentlichen Schwimmhallen verbessert. Demnach wird die untere Ebene im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung mit den technischen und personellen Voraussetzungen für Schwimmhallen alleingelassen. Einige Grundschulen können dem Auftrag, Schwimmunterricht durchzuführen, schwer bis gar nicht nachkommen. Ziel aller Maßnahmen muss es sein, allen Grundschülern die Chance zu bieten, sichere Schwimmer zu werden. Wir sind von diesem Ziel weit entfernt.
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft schätzt die Zahl der Schüler, die nach der Grundschule nicht sicher schwimmen können, bundesweit auf erschreckende 60 Prozent. Die Dunkelziffer wird wie immer deutlich höher liegen, und diese Entwicklung birgt auf lange Sicht ein erhebliches Risiko mit Blick auf die Badetoten.
Ich habe keinen Grund zur Annahme, dass die Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern wesentlich besser sind. Erst dieses Jahr hat die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes in Neustrelitz mit drei Grundschulen einen Schwimmtest durchgeführt. Die gestellten Aufgaben bildeten die Voraussetzungen für das „Seepferdchen“, also insbesondere muss dort das Kind einmal eine Strecke von 25 Metern schwimmen können – ein Abzeichen, mit dem man nach den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz nicht als sicherer Schwimmer gilt.
Das Ergebnis dieses Schwimmtests lautete: Ein Viertel der 133 Schüler aus acht 3. Klassen hat den Test nicht bestanden. Das heißt, sie haben noch nicht einmal den Test bestanden, um das „Seepferdchen“ zu erlangen. Mit dem „Seepferdchen“ gilt man eben nicht als sicherer Schwimmer. Es kann also davon ausgegangen werden, dass viel weniger Grundschüler sichere Schwimmer sind, denn das ist man erst mit dem Erreichen des Jugendschwimmabzeichens Bronze.
Der hier vorliegende Antrag ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein auf dem Weg. Grundschulen schaffen es aus unterschiedlichen Gründen nicht, Schülern das sichere Schwimmen beizubringen. Das muss dann im Zeugnis vermerkt werden. Lehrer auf den weiterführenden Schulen und vor allem die Eltern müssen wissen, ob ihr Kind Nachholbedarf hat. Nur dann kann auch nachgesteuert werden. Wenn man – wenn ich die Kollegin Frau Friemann-Jennert hier mal zitieren darf – von einer großen Verantwortung spricht, für einen frühen Schwimmunterricht sensibilisiert zu sein, dass die Eltern dies unterstützen sollen, kann ich das nur unterstreichen und gerade deshalb dürfen auch diese Informationen nicht vorenthalten werden.
Die Dokumentation im Zeugnis dürfte für MecklenburgVorpommern nicht schwierig zu bewerkstelligen sein. Das Schulinformations- und Planungssystem erfasst ohnehin Daten zum Schwimmunterricht, wie ich mir erlaubt habe, aus der Anfrage der Kollegin Frau Oldenburg, aus der Antwort auf ihre Kleine Anfrage, zu entnehmen.
So werden...
Danke schön.
So werden etwa konkret die Schwimmstufen „Seepferdchen“ und Jugendschwimmabzeichen erfasst.
Das reicht aber nicht, da die Daten anonymisiert sind und weder den Eltern noch den Lehrern der weiterführenden Schulen zur Verfügung stehen. Erst mit dem Zeugniseintrag haben auch die Eltern und die weiterführenden Schulen dann mit der Übergabe der Schülerakten Informationen.
Der Hinweis an die Kollegen der SPD hier in der Fraktion: Ihre Kollegen in...
Herr Butzki, wenn Sie jetzt mal zuhören würden, das wäre, glaube ich, wichtig, weil Ihre Partei in Niedersachsen ist genau unserer Ansicht. Sie hat in der dortigen damaligen Landesregierung das Problem erkannt und empfiehlt den Grundschulen schon seit Jahren, Zitat, „den Erwerb eines Schwimmabzeichens im Zeugnis unter der Rubrik ‚Bemerkungen‘ zu bescheinigen“, Zitatende. SPD!
Auch die SPD in Nordrhein-Westfalen ist unserer Ansicht. Sie hat im Jahre 2016 im Landtag sich dafür entschieden, die Schwimmfähigkeit im Grundschulzeugnis zu dokumentieren. Interessant ist auch, dass der Antrag damals ursprünglich aus der Opposition stammte und dann die Landtagsmehrheit nach einer öffentlichen Anhörung überzeugen konnte.
Ziel muss es sein,
dass in Mecklenburg-Vorpommern alle Grundschüler die Chance haben, sichere Schwimmer zu werden. Kurse für das „Seepferdchen“-Abzeichen müssen bereits in den Kindergärten angeboten werden. Selbstredend ist das ein Eingriff in die Zeugnisstruktur. Für die Detailberatung ist daher eine Behandlung im Bildungsausschuss sinnvoll. Wir beantragen die Überweisung unseres Antrages in den Bildungsausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Butzki.
Ich habe das nur sehr positiv zur Kenntnis genommen, dass die Neustrelitzer Kontakte haben wegen des Schwimmunterrichts.
Da ist ja meine Frage:...
... Würden Sie sagen, dass der Bedarf in Neustrelitz da ist, eine eigene Schwimmhalle zu bauen?
Würden Sie eine Initiative unterstützen, die sich dort für den Bau einer Schwimmhalle einsetzt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch kurz auf die Vorredner eingehen.
Zunächst zur Ministerin: Sie haben natürlich recht, das ist hier – Sie haben das, ich weiß nicht, ob wörtlich, aber sinngemäß gesagt –, das ist nur ein kleiner technischer Antrag. Das wissen wir natürlich auch, aber ich frage mich eigentlich, warum soll man nicht auch Anträge stellen, die kleine, völlig unproblematische, realistische Dinge betreffen, die man auch leicht umsetzen kann, die aber trotzdem wichtig und wirksam sind. Man muss ja nicht immer gleich die ganz großen Grundsatzdiskussionen nur hier führen,
man kann ja auch mal ganz pragmatische, bürgernahe Probleme ansprechen, wofür ich immer sehr bin.
Richtig haben Sie gesagt, Schwimmen ist nur ein Bereich des Sports. Das sehen wir natürlich auch so, aber wir meinen, dass das Schwimmen – und ich hatte eigentlich ausführlich die besondere Bedeutung herausgearbeitet, hatte ich jedenfalls gehofft –, dass hier schon eine besondere Stellung des Schwimmenkönnens besteht. Es
geht ja nicht um den Sport, dass man jetzt Leistungsschwimmer ist oder so,
sondern es geht um das reine, bloße sichere Schwimmen, dass man in der Lage ist, sein Leben zu retten, wenn man in eine gefährliche Situation kommt.
Zum Schulinformationssystem: Da meinten Sie, dass Eltern sich informieren können. Da muss ich zugeben, ich habe mich natürlich auch in der Schule informiert, wie das ist. Ich bin ja nun mal kein Lehrer, aber da hatte ich die Information bekommen, dass Eltern dort,
dass Eltern sich dort, dass sie dort kein,
dass sie sich informieren können, aber dass die anonymisiert sind.
Eltern dürfen da keinen Einblick haben, Frau Oldenburg bestätigt das gerade, und wir hatten auch die Information, dass die Daten anonymisiert sind, sodass das sozusagen kein Ersatz ist.
Und ich muss hier noch abschließend – letzter Punkt zur Bildungsministerin –, Frau Oldenburg, auch bestätigen, ich habe mich auch gewundert, dass Sie sagten, das Ministerium arbeitet an einer Definition des sicheren Schwimmers. Erst mal gibt es sowieso die Definition von Fachverbänden – ich weiß nicht, woran man da arbeitet –, und wir haben jetzt ja kürzlich, darauf hatten wir auch schon lange gedrungen, die Definition der Kultusministerkonferenz. Ich weiß nicht, ob das Land MecklenburgVorpommern das irgendwie ändern will oder so. Eigentlich ist es ja jetzt geklärt, das Thema.
Dann kurz, ja genau, Herr Schneider hatte das auch gesagt mit der Definition zum sicheren Schwimmer. Ach so, dann noch mal wichtig, Herr Schneider hat es angesprochen und auch Frau Oldenburg, die Sache mit dem „Seepferdchen“. Herr Schneider sagte, 77 Prozent der Grundschüler hätten „Seepferdchen“. – Da hinten sitzt er. – Da muss ich sagen, das ist völlig unzureichend,
das „Seepferdchen“ ist eine Sache für den Kindergarten, das ist was für die Vorschule. Das muss ich normalerweise haben, da sind sich alle Schwimmverbände auch einig. Das reicht nicht, das zum Ende der Grundschule zu haben, weil das definitiv kein sicherer Schwimmer ist.
Zu Frau Oldenburg habe ich mir noch notiert, Sie haben natürlich recht, Sie haben auch gesagt, das ist nur eine
kleine Sache, das Problem wird nicht gelöst. Sie haben zu Recht ganz wesentliche Probleme genannt. Wir haben ja das eine oder andere hier auch schon mal angegangen im Parlament, und ich weiß, dass die Fahrtkosten und Bahnkosten ein Problem sind, aber nicht nur die Bahnkosten, auch überhaupt Bahnzeiten zu bekommen, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich habe mal Rettungsschwimmerkurse im Hochschulsport in Greifswald angeboten und es war unheimlich schwierig, überhaupt Bahnen zu bekommen, abgesehen von dem immensen Preis, den man dann als Universität hatte. Das wäre eigentlich auch noch mal so ein Thema, warum die Universität da so benachteiligt wird von der Kommune im Gegensatz zu den Vereinen.
Jedenfalls sind wir da beim Problem der fehlenden Schwimmhallen – dazu hatten wir schon mal einen Antrag –, und aktuell hat die DLRG eine Kampagne gestartet, eine Onlinepetition, wo ich Sie auch alle ermuntere, dort mitzumachen, für ein bundesweites Bäderkonzept.
Also quasi das, was wir fürs Land gefordert haben, hat die DLRG jetzt übertragen auf den Bund. Ich ermuntere Sie, gucken Sie sich das mal an, und ich würde mich freuen, wenn da möglichst viele mitmachen. Herr Butzki hat es ja auch eindrucksvoll von Neustrelitz berichtet. Er ist natürlich harter Rettungsschwimmer gewesen, hat das draußen immer gemacht, aber trotzdem, ich bin da...
Ja, ich bin aber trotzdem der festen Meinung, wir brauchen für regelmäßigen Schwimmunterricht Hallen. Wir sind nun mal im kalten Norden. Und gut, dieser Sommer war schön, aber regelmäßigen Unterricht brauchen wir.
Was mich aber gewundert hat, ist, Frau Oldenburg, Sie sagten, der sichere Schwimmer sei nicht im Lehrplan.
Wahrscheinlich meinen Sie, es ist noch nicht umgesetzt, die KMK-Beschlusslage. Das mag sein, da muss ich dann mal nachfragen im Bildungsministerium, wann es denn passieren wird. Ich war davon ausgegangen, das war jetzt schon übersetzt worden. Und Sie sagten auch, mit dem „Seepferdchen“ nur in der Grundschule zurzeit, das ist absolut unzureichend.
Mit dem Personenstammblatt, das will ich jetzt nicht in Abrede stellen, ich habe aber bewusst gesagt, die Details, die technische Umsetzung kann man auch im Ausschuss von mir aus noch ändern. Ich habe tatsächlich die Information aus der Praxis. Offensichtlich sind die Schulen auch unterschiedlich. Ich habe aus der Schule, wo ich war, die Information von der Direktorin bekommen, nein, das Zeugnis geht mit der Schülerakte rüber. Deshalb hatte ich das gesagt. Ich gebe das einfach so wieder. Offensichtlich...
Vielleicht wird das unterschiedlich gehandhabt, aber da bitte ich Sie, wenn es nur darum geht, wo wir es eintragen, das können wir doch noch,
das kann man auch im Ausschuss völlig unproblematisch noch abändern.
Abschließend noch zu Herrn Butzki: Sie haben gesagt, letztes Jahr war schlechtes Wetter. Sicher, aber bei einem muss ich Sie doch fachlich korrigieren, da haben Sie regelrecht einen Fehler heute hier gemacht. Und zwar, es geht nicht um die Temperaturunterschiede zwischen Luft und Wasser, sondern die Wassertemperatur muss 18 Grad haben nach den Vorschriften für,
für Schwimmunterricht. Aber 18 Grad muss es mindestens haben.
Und abschließend noch der letzte Satz – die rote Lampe –, einen Satz vielleicht nur noch: Herr Butzki, Sie haben gesagt, in welcher Welt ich lebe. Ich frage: In welcher Welt leben Sie?
Sie wollen die Verantwortung auf die Eltern schieben. Übrigens bedauere ich es...
Machen wir nachher.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem gemeinsamen Antrag setzen wir uns für den Erhalt der Bundesstützpunkte, also der Trainingsstätten für das Hochleistungstraining, in unserem Bundesland ein.
Zuständig ist allerdings die Bundesregierung. Sie hatte zunächst bekanntlich erwogen, drei hier in MecklenburgVorpommern befindliche Bundesstützpunkte – Segeln in Warnemünde, Kanurennsport und Triathlon in Neubrandenburg – nicht mehr als solche anzuerkennen, zwischenzeitlich geht es aber um die Finanzierung über die Jahre 2020 hinaus, und dann sind da auch noch weitere Bundesstützpunkte betroffen.
Hintergrund ist die bundesweite Neustrukturierung des Leistungssports. Die Bundesregierung will die Zahl der Bundesstützpunkte reduzieren und die Sportler an bestimmten Orten konzentrieren. Derzeit gibt es 204 bundesweite Standorte. Ein Teil davon soll künftig von den Bundesländern übernommen, also insbesondere finanziert werden. Es geht sowohl um die Kosten der Betriebsstätten, also der Trainingsstätten, als auch um die Kosten für die Trainer.
Wo werden diese Standorte sein? Nach den Ideen der Bundesregierung sind es diejenigen, die nicht ständig mindestens fünf A- und B-Kader trainieren. Ich habe jetzt in der Anhörung des Bildungsausschusses vom Landessportbund gelernt, dass A jetzt die OK, die Olympiakader, und B-Kader jetzt die P-Kader, die Perspektivkader, sind. Ich hoffe, das richtig wiedergegeben zu haben. Jedenfalls sollen die früheren C- und D-Kader und insbesondere der Nachwuchs hier keine Rolle bei der Auswahl der Standorte der Bundesstützpunkte spielen. Und da liegt genau das Problem für unser Land, denn in den betroffenen Bundesstützpunkten bei uns wird in erster Linie der Nachwuchs ausgebildet. Ab einem bestimmten Alter wechseln die Nachwuchsathleten dann in andere Bundesstützpunkte, etwa im Bereich Segeln nach Kiel. Somit ist es unseren Bundesstützpunkten nur schwer möglich, die Kriterien der Bundesregierung zu erfüllen.
Die Nachwuchsgewinnung im Leistungssport ist jedoch genauso wichtig wie das Training der absoluten Spitzensportler selbst. Ohne Nachwuchs keine Spitzensportler. Haben Eltern ein hochtalentiertes Kind und wollen sie dieses fördern, ist dies oft mit einem erheblichen privaten Einschnitt verbunden. Kinder müssen oft in großer Entfernung vom Elternhaus Schule und Training absolvieren, am Wochenende stehen dann auch Wettkämpfe an. Das heißt, die Trennung von den Eltern ist ohnehin schon da. Wenn nun die Bundesstützpunkte für den Nachwuchsbereich auch noch zusammengestrichen werden, bedeutet dies für Familien, dass in vielen Fällen noch größere Entfernungen zwischen Elternhaus und Sportschule bestehen. Die Familien würden es sich noch mehr überlegen, ob sie ihr Kind im Bereich des Spitzensports fördern wollen. Es besteht die Gefahr, dass viele Talente dem deutschen Spitzensport verloren gehen.
Die Nachwuchsausbildung muss also dezentral bleiben. Auch die Spitzensportförderung darf das Wohl der Kinder und der Familien nicht aus den Augen verlieren. Nur das ist im Interesse der Kinder, der Familien und des deutschen Spitzensports insgesamt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister.
Ich habe eine Frage, da auch ich zu denjenigen gehörte, die Sie jetzt mit den Oberbedenken gerade hier abqualifizierten, möchte aber mal zu den Bedenken der Einwohner eine Frage stellen: Wie schätzen Sie die Bedenken der Einwohner der Gemeinde Bugewitz ein, dass sie Sorgen haben, dass Hochwasser oder halt Wasserschäden eintreten durch die Maßnahme der NABU-Stiftung? Wie können Sie diese Sorgen sozusagen zerstreuen?
Daraus ergibt sich eine Nachfrage: Wer wird die Schäden der Bewohner der Gemeinde Bugewitz dann ausgleichen?
Sie waren
doch gar nicht da, Herr Dahlemann.
Die SPD war nicht auf der Einwoh-
nerversammlung, nicht einer. –
Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)
Vielen Dank, Herr Dahlemann.
Ich habe eine Frage. Sie haben die Selbstbestimmung der Stadt Anklam angesprochen, aber es geht ja heute um die Selbstbestimmung der Gemeinde Bugewitz. Darum geht es heute. Deshalb meine Frage: Würden Sie eine Entscheidung der Gemeindevertretung Bugewitz respektieren, das heißt, das Projekt nicht fördern, wenn die Gemeindevertretung entscheidet, sie will es nicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Krüger hat vorhin schon eine Ausführung zu Amerika gemacht, so möchte ich auch anfangen. Wissen Sie, was heute vor genau 87 Jahren geschah? Am 24. Oktober 1931 wurde ein gewisser Al Capone, einer der berüchtigtsten Gangster der 20er- und 30er-Jahre, verurteilt. Wegen Steuerhinterziehung erhielt er elf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 50.000 Dollar. Al Capone ist als Typus des skrupellosen Gangsters in die Geschichte eingegangen. Der 24. Oktober 1931 wurde zu einem symbolischen Sieg des Rechtsstaats. Er wurde zu einem Symbol dafür, dass sich Sicherheit und Ordnung am Ende durchsetzen. Polizei und Justiz sind die Garanten für diese Sicherheit und Ordnung. Wer Polizei und Justiz vernachlässigt, der sorgt dafür, dass Menschen wie Al Capone die Gesellschaft übernehmen.
Wir stehen für den Rechtsstaat und für Sicherheit und Ordnung. Deshalb haben wir bereits in den letzten Haushaltsberatungen zusätzliche 405 Stellen für die Polizei und jährlich zusätzliche 25 Stellen für Richter und Staatsanwälte gefordert. Es ist deshalb umso mehr verwunderlich, dass heute hier ein sogenannter Pakt für Sicherheit und Ordnung so gefeiert wird. Die Regierung bleibt mit ihren geplanten neuen Stellen – 150 für die Polizei und 23 für Richter und Staatsanwälte – weit unter dem, was notwendig ist.
Ich möchte jetzt insbesondere auf die Justiz eingehen, ein Punkt, der heute von allen Vorrednern noch gar nicht angesprochen wurde, denn die zu geringen neuen Stellen sind nicht das einzige Problem mit diesem Pakt für
innere Sicherheit. Was die Justiz angeht, muss man sagen, liegt hier nur eine Scheinlösung vor. Die ganze Wahrheit ist, dass nicht nur neue Stellen geschaffen werden, sondern die Justiz weiter Stellen abbauen muss, denn die Landesregierung beharrt auf ihrem unseligen Personalentwicklungskonzept. Hiernach müssen jedes Jahr ein Prozent der Personalkosten der Landesverwaltung eingespart werden und damit auch in der Justiz. Während also öffentlich neue Stellen für Richter und Staatsanwälte gefeiert werden, muss hintenherum das Justizministerium überlegen, wie in der Justiz wieder Stellen abgebaut werden.
Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, so geht das nicht! Wir brauchen einen starken Staat, der auch in der Fläche vertreten ist und die Bürger nicht alleinlässt. Wir brauchen eine starke Polizei, aber wir brauchen auch eine gut ausgestattete Justiz.
Am 24. Oktober 1931, vor 87 Jahren, konnte die Welt einen Tag feiern, an dem sich der Rechtsstaat durchgesetzt hat. Heute können wir aber leider nur den berühmten Tropfen auf den heißen Stein feiern. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion wird der Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zustimmen. Die Aufarbeitung der DDRVergangenheit hat sich seit der Wende gewandelt. Mit dem neuen Gesetz und einem neuen Namen für die zuständige Behörde wird darauf reagiert. Die Landesbeauftragte verwaltet keine Stasiunterlagen, wie es der alte Titel suggerieren mag. Ihr Auftrag ist es, DDR-Unrecht aufzuarbeiten. Und das tut sie in beachtlichem Umfang, das wissen wir aus jährlichen Unterrichtungen, aus den Anhörungen in den Ausschüssen und wenn wir die Angebote, Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Behörde sehen. Im Gesetzentwurf wird ausgeführt, der Tätigkeitsschwerpunkt der Landesbeauftragten sei die, Zitat, „Beratung der Betroffenen“, Zitatende.
Über die Notwendigkeit dieser Arbeit dürfte heute Konsens herrschen. Das war vor 25 Jahren, als das Gesetz erstmals erlassen wurde, noch anders. Damals ging es vorrangig um Material, darum, Unrecht in Akten zu bewahren und zu verwalten, auch um Schuldfragen zu klären. So kann man es im Plenarprotokoll der Debatte in diesem Hause vom 11. November 1992 nachlesen.
Nun sind die Opfer im Fokus. Die Zahl ihrer Anfragen ist weiterhin hoch. Im vergangenen Jahr wurden wieder über 1.000 Anfragen an die Behörde gerichtet. Die Beratung von Opfern ist zumeist eine stille Arbeit. Das heißt, die Öffentlichkeit und auch wir bekommen davon nicht so viel mit. Sie ist aber für die einzelnen Opfer wichtig. Und individuelle Opferbiografien können nicht im Akkord auf- und abgearbeitet werden. Deshalb wünsche ich mir, dass wir uns nicht nur über ein Gesetz auf dem Papier kümmern, wo wir die vielfältigen Aufgaben ausdifferenziert ausführen und die Beratungsfunktion und Stärke hervorheben, wir müssen die Behörde vor allem personell so ausstatten, dass sie ihrem Beratungsauftrag vollumfänglich nachkommen kann. Und hier fehlt nach wie vor eine Stelle, eine volle Beraterstelle, das möchte ich noch einmal hervorheben. Wir hatten bereits hierfür in den letzten Haushaltsberatungen einen Antrag eingebracht.
Die Behörde der Landesbeauftragten ist de facto also eine Anlauf- und Beratungsstelle. Hier wird dieses direkte Beratungsangebot, insbesondere für die Opfer, im Titel der Behörde nicht deutlich genug. Aber hier siegt wohl der Pragmatismus. Der Titel ist lang genug und andere Länder haben längst vorgelegt und weitestgehend die Bezeichnung „Aufarbeitung der SED-Diktatur“ eingeführt. Wenn wir der Behörde große zusätzliche Aufgaben übertragen, wie die Beratung der DDR-Doping-Opfer oder die Mitwirkung am Konzept für den Gedenkort für die friedliche Revolution, dann müssen wir laut Gesetz die notwendigen Mittel dafür zur Verfügung stellen.
Drei Punkte möchte ich aber ansprechen, die bisher nicht angesprochen wurden. Was ich in den Ausschüssen noch hinterfragen möchte: Ist zum Beispiel die Amtszeitbegrenzung der Leiterin der Behörde und vor allem die einmalige Wiederwahl möglich? Ich konnte auch in den Gesetzesmaterialien für diese beiden Punkte keine Begründung finden und möchte das noch einmal hinterfragen. Ich sehe hier keinen Grund, warum die Landesbe
auftragte nicht länger als zwei Amtszeiten eine Behörde leiten sollte, wenn, wie gesagt, wie wir dies hier schon einmal in der Landtagsdebatte hatten, sogar die Ministerpräsidentin theoretisch endlos Ministerpräsidentin sein könnte, es also keine Amtszeitbegrenzung gibt. Außerdem ist mir nicht klar, was auch geregelt in dem Gesetz ist, dass der Behördenleiter oder die Behördenleiterin in unserem Fall ihren ständigen Wohnsitz vor 1989 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gehabt haben sollte.
Auch dafür konnte ich bislang in den Gesetzesmaterialien keine objektiven Gründe finden. Darauf würde ich gern im Ausschuss noch mal näher eingehen, sodass ich mich auf die Ausschussberatungen freue. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden den Antrag ablehnen, weil wir den Einfluss der Politik auf die Justiz verringern und nicht erhöhen wollen.
Die Antragsteller wollen, dass Richter künftig aufgrund einer Entscheidung eines Richterwahlausschusses ernannt beziehungsweise befördert werden. Dieser Ausschuss soll im Wesentlichen aus Politikern des Landtages bestehen. Diese sollen in einer nicht öffentlichen Sitzung in geheimer Abstimmung entscheiden. Ziel der Antragsteller ist angeblich eine demokratische Legitimation, Transparenz und das Verhindern von persönlichen Motiven bei den Entscheidungen.
Der Antrag verfehlt jedoch sämtliche Ziele. Grundlage unseres Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative. Derzeit ernennt und befördert die Exekutive die Richter, also das Justizministerium beziehungsweise die Ministerpräsidentin. Bestehen hieran Bedenken, ist nicht ersichtlich, weshalb eine Übertragung auf die Legislative, also auf den Landtag, diese Bedenken beseitigen sollten. Im Gegenteil, Versuche politischer Einflussnahme können gerade nicht dadurch verhindert werden, dass die Entscheidungen in die Hände der Politik gegeben werden. Das Gegenteil ist zu befürchten, nämlich, dass die Politik mithilfe dieses neuen Gremiums maßgeblichen Einfluss auf Einstellung und Beförderung von Richtern nehmen wird. Es ist zu befürchten, dass Personalentscheidungen parteipolitisch getroffen werden. Denkbar wären etwa in richterlichen Beförderungsverfahren Deals, um die Kandidaten der Mehrheitsparteien durchzubringen.
Die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Landgerichts Hamburg in diesem Jahr im Sommer hat genau dies bestätigt. Es hat gezeigt, welchen entscheidenden Einfluss parteipolitisches Kalkül bei der Wahl eines Richters in gehobene Positionen haben kann. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in dieser Sache in seinem Beschluss deutlich gemacht, dass grundsätzlich das Prinzip der Bestenauslese gilt, nach dem Grundgesetz, aber ein Wahlausschuss eben nicht zwingend an die Vorgaben dieser Bestenauslese, die dienstlichen Beurteilungen, gebunden ist. Mit anderen Worten, um das mal deutlich zu sagen, durch politische Entscheidungen kann
ein fachlich ungeeigneterer Kandidat den Vorrang vor dem geeigneten Kandidaten haben.
Gänzlich nicht nachvollziehbar ist die Behauptung, der Entwurf trage zur Transparenz von Entscheidungen und zur Verhinderung von unsachlichen Entscheidungsmotiven bei.
Der Ausschuss tagt nicht oder soll nach dem Gesetzentwurf nicht öffentlich tagen und die Entscheidungen sollen geheim getroffen werden. Wo, bitte schön, ist da die Transparenz?
Die Entscheidung des Ausschusses ist zudem, und das ist ein ganz entscheidender Punkt, nicht anfechtbar. Das heißt, der Ausschuss begründet auch seine Entscheidungen nicht. Das Bundesverfassungsgericht weist darauf hin, dass die Wahl allein ein verfahrensrechtliches Internum bleibt und keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Das Auswahlergebnis des Ausschusses bedarf keiner nach außen sichtbaren Begründung. Allein die Entscheidung des zuständigen Ministeriums ist im gerichtlichen Verfahren überprüfbar, eine Überprüfbarkeit, die also nach dem heutigen Verfahren gegeben ist. Das bedeutet, entweder wir schaffen, wie der Gesetzentwurf es will, nicht überprüfbare Entscheidungen, oder wir belassen es bei gerichtlich überprüfbaren. Wir plädieren für Letzteres. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte muss zweigeteilt werden, erstens muss über die Folgen
des Tötungsdelikts von Chemnitz gesprochen werden und zweitens über die berechtigten Folgen in der Bevölkerung. In beiden Fällen geht es aber darum, dass der Rechtsstaat vor einer Bewährungsprobe steht.
Zunächst zu dem, was in der Folge des Tötungsdeliktes passiert ist. Hier hat sich gezeigt, dass es politische Kräfte in Deutschland gibt, die keinen Respekt mehr vor dem Rechtsstaat haben. Die Rechtsstaatlichkeit aber ist das wesentliche Element unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Rechtsstaat ist nicht verhandelbar.
Ein Unrechtsstaat hat keine soziale Marktwirtschaft, keine Demokratie, keine Sicherheit, keine Ordnung.
Zur Rechtsstaatlichkeit zählt das staatliche Gewaltmonopol. Wird eine Straftat begangen, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. So ist es hier in Chemnitz geschehen, der Rechtsstaat hat funktioniert, schnell wurden zwei Tatverdächtige ermittelt.
Dennoch rief ein rechtsradikaler Bundestagsabgeordneter öffentlich zu Folgendem auf, Zitat: „Wenn der Staat die Bürger nicht mehr schützen kann, gehen die Menschen auf die Straße und schützen sich selbst – ganz einfach. … Heute ist es Bürgerpflicht, die todbringende Messermigration zu stoppen.“ Zitatende.
In die gleiche Richtung geht ein weiterer rechtsradikaler Bundestagsabgeordneter in der Talkshow „Maischberger“ in der ARD, Zitat: „Der Rechtsstaat hat sich im Prinzip fast aufgegeben. Wir haben Chaos in Deutschland in diesen Bereichen.“ Zitatende.
Ein anderer rechtsradikaler Landtagsabgeordneter schrieb öffentlich, Zitat: „Ich biete Daniel Zabel aus Chemnitz eine Arbeitsstelle in meinem Team an. … Ich danke Herrn Zabel für seine wahrhaftige Zivilcourage … Es ist auch als Beamter … Ihre Pflicht, Widerstand und Ungehorsam zu leisten. … Sie sind ein Held“. Zitatende. Der Angesprochene ist aber kein Held, sondern ein Krimineller.
Er hatte als Justizmitarbeiter den Haftbefehl eines der mutmaßlichen Täter fotografiert und veröffentlicht. Hier sieht man wieder einmal die Ähnlichkeit im radikalen Denken, egal ob links, rechts oder islamistisch, es werden Straftäter gefeiert.
Gerade zu diesem Fall muss ich ganz persönlich sagen, es ist ein unglaublicher Vorgang. Ich selbst war jahrelang Ermittlungsrichter und habe dort viele Jahre mit meinen Kollegen in der Justiz, im Gericht, mit Staatsanwaltschaft und Justizvollzugsbeamten zusammengearbeitet, doch was hier passiert ist, darüber haben wir nicht einmal nachgedacht. Das war außerhalb unserer Vorstellung. Dass ein Mitarbeiter geheime oder vertrauliche Unterlagen an die Öffentlichkeit gibt, das ist schon schlimm genug. Ich weiß gar nicht, ob es so etwas in der Bundesrepublik Deutschland schon mal gegeben hat. Mir ist kein Fall bekannt aus meiner 16-jährigen Praxis und ich habe auch noch nicht gehört, dass so etwas schon passiert ist.
Aber diesen Straftäter dann auch noch als Helden zu feiern, zeugt von einer tiefen Verachtung des Rechtsstaates. Es wird also versucht, ein totales Versagen des Rechtsstaates herbeizureden.
Meine Damen und Herren, das ist eine vollkommene Abkoppelung von der Realität.
Diese Leute leben nur noch in der Welt des Hasses und der Hetze von Facebook. In der Realität gehen Zehntausende Polizeibeamte und Mitarbeiter der Justiz tagtäglich mit großem Fleiß und Engagement ihrer Arbeit nach. Der Rechtsstaat in Deutschland funktioniert. Ihnen hier völliges Versagen vorzuwerfen, beleidigt alle Mitarbeiter im rechtsstaatlichen Bereich. Was aber noch viel schlimmer ist, man will eine aggressive Stimmung in Deutschland erzeugen, um unser Land zu destabilisieren.
Es wird auch gesagt, dass in Chemnitz ganz normale Bürger demonstriert haben und keine Extremisten. Doch wer sich nicht entfernt, wenn beispielsweise Hitler-Grüße gezeigt werden, leistet diesen Rechtsextremisten auch noch psychische Beihilfe.
Ergänzend muss man hier auch noch sagen, dass die verantwortlichen Versammlungsleiter natürlich hier hätten einschreiten müssen, was offenbar nicht geschehen ist. Weil immer diskutiert wird, die Polizei hätte einschreiten müssen: Das ist immer so ein bisschen schwierig zu beurteilen, weil die Polizei hier nach Lage handelt und es auch möglich ist, dass sie es dokumentiert und je nach Situation dann später einschreitet. Verantwortlich ist die Versammlungsleitung, die offenbar das hier hingenommen hat.
Ich habe auch überhaupt kein Verständnis dafür, wenn die in Chemnitz begangenen Straftaten bagatellisiert und verharmlost werden oder gar Verständnis dafür gezeigt wird. Das höhlt den Rechtsstaat aus.
Wir haben auch überhaupt kein Verständnis dafür, wenn die Straftat von Chemnitz politisch instrumentalisiert wird. Das hat mit Trauer und Betroffenheit nichts zu tun. Die Folgen sind nicht zu tolerieren, auch das höhlt den Rechtsstaat aus.
Zusammengefasst: Der Rechtsstaat muss gegen die Verächter des Rechtsstaates entschieden vorgehen. Unsere Demokratie muss wehrhaft sein.
Doch nun zum zweiten Teil der Debatte, zu den berechtigten Sorgen in der Bevölkerung. Hierbei ist das Entscheidende, dass wir das Vertrauen dieser Bürger in den Rechtsstaat wiedergewinnen. Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass der Staat das geltende Recht beachtet und durchsetzt und für die Bürger da ist. Das betrifft zum einen den großen Bereich der illegalen
Einwanderung. Die illegale Einwanderung muss gestoppt werden. Die illegale Einwanderung verstößt gegen nationales und internationales Recht. Noch heute werden monatlich 15.000 Asylanträge gestellt, obwohl Deutschland komplett von sicheren Drittstaaten umgeben ist. Jeden Monat wandert also eine Kleinstadt illegal ein. Das muss aufhören. Solange die Bundesregierung die illegale Einwanderung nicht stoppt, werden die Rechtsradikalen hohe Umfragewerte haben.
Und noch der zweite wichtige Punkt: Der Staat muss zum Bürger zurückkommen. Gerade hier in MecklenburgVorpommern haben wir es erlebt. Der Staat hat sich aus der Fläche zurückgezogen, wir haben die Polizeistrukturreform, die Kreisgebietsreform und die Gerichtsstrukturreform erleben müssen. Immer hat der Staat seine Koffer gepackt und sich vom Bürger verabschiedet. Wenn der Bürger etwas auf einer Behörde erledigen will, muss er einen Urlaubstag nehmen und sehen, wie er seine Angelegenheiten schafft. Deshalb gehört es zu den drängendsten Aufgaben, dass der Staat wieder zum Bürger zurückkommt, zum Beispiel durch Polizeipräsenz in der Fläche. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMV unterstützt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, nach dem auch Georgien und die sogenannten Maghrebstaaten als sichere Herkunftsstaaten eingeordnet werden sollen. Wir haben immer noch, tatsächlich auch heute noch – ich habe es auch schon mehrfach in meinen Reden ausgeführt –, sehr hohe Asylzahlen. Derzeit sind es nach aktuellen Zahlen immer noch 15.000 Asylanträge pro Monat. Also wenn teilweise davon die Rede ist, dass wir jetzt nicht mehr so hohe Zugangszahlen haben, dann ist das falsch. Es ist noch immer erheblicher Handlungsbedarf, sodass wir uns inhaltlich auf jeden Fall für diesen Gesetzentwurf aussprechen.
Den Antrag lehnen wir aber ab, weil das einfach hier der falsche Antragsgegner ist. Er richtet sich gegen die Landesregierung,
aber wie Herr Minister schon ausgeführt hat, liegt das Problem bei den GRÜNEN im Bundesrat.
Die haben wir nicht in der Landesregierung. Daher muss auch die Landesregierung hier zu nichts aufgefordert werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im 19. Jahrhundert waren die Feuerwehren in einigen Städten und Landstrichen der USA als privatwirtschaftliche Unter
nehmungen organisiert. Nur, wer eine Plakette des Unternehmens am Haus hatte und regelmäßig Geld zahlte, dessen Brand wurde auch gelöscht.
Fehlte die Plakette, packten die Feuerwehrmänner ihre Schläuche erst gar nicht aus.
Wir in Deutschland
haben uns für ein komplett anderes System der Feuerwehren entschieden. Bei uns sorgen die freiwilligen Feuerwehren flächendeckend für den Großteil des Brandschutzes.
Kurz gesagt, der Staat finanziert die Ausrüstung und die Infrastruktur, den Brandschutz, das Löschen ihrer Häuserbrände besorgen die Bürger aber selbst, und zwar im ehrenamtlichen Engagement. Kein System in Deutschland ist so abhängig von der freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeit der Bürger unseres Landes. Deshalb ist das Thema dieser Aussprache auch richtig gewählt: „Dank den Brandschützern“.
Die Feuerwehren sind aber nicht nur für das Löschen der Brände zuständig, sie übernehmen gerade bei uns in Mecklenburg-Vorpommern auch eine soziale Funktion. Oft halten nur noch sie das gesellschaftliche Leben in unseren Dörfern aufrecht. Auch dafür wollen wir den Feuerwehrfrauen und -männern danken.
Liebe Kollegen, unser Brandschutz ist eine gute und bewährte Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Staat. Die Brandabwehr übernehmen die Bürger, der Staat sorgt für die Ausrüstung und Infrastruktur. Damit kommen wir zum zweiten Teil des Themas dieser Aussprache, „Brandschutz zukunftsfest gestalten“. Und hier sind wir gefragt, sehr geehrte Kollegen des Landtages. Wir finanzieren den Brandschutz aus der Feuerschutzsteuer und Landesmitteln. Das hat sich meines Erachtens nach bewährt. Doch wir müssen dringend darüber nachdenken, wie wir die Finanzierung noch weiter verbessern können.
Die Regierungskoalition hat bisher punktuell mit Projektförderungen aus dem Strategiefonds reagiert. Aber der Strategiefonds ist langfristig nicht das richtige Instrument dafür. Er ersetzt auf keinen Fall eine flächendeckende Bedarfsplanung. Der richtige Ort, um grundlegend über die Probleme der Finanzierung des Brandschutzes zu sprechen, ist und bleiben die Haushaltsberatungen. In den Haushaltsberatungen können wir zum Beispiel – wie heute auch schon mehrfach angesprochen – darüber diskutieren, ob wir die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz ausschließlich aus Landesmitteln finanzieren sollten.
Liebe Kollegen, um es ganz klar zu sagen, die Sicherung der freiwilligen Feuerwehren im Land ist für uns unge
mein wichtig. Machen wir als Abgeordnete unsere Hausaufgaben und sorgen für eine gute und solide Finanzierung der freiwilligen Feuerwehren, unterstützen wir die vielen ehrenamtlichen und freiwilligen Feuerwehrleute in unserem Land! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Besetzung von Spitzenämtern in der Justiz hat in der jüngeren Zeit leider zu stärkeren öffentlichen Debatten geführt. Leider! Dennoch ist der Antrag hier notwendig, denn die Regierung hat hier öffentlich Uneinigkeit demonstriert, und es ist, glaube ich, für die Bürger dieses Landes und insbesondere für die Mitarbeiter in der Justiz dieses Landes sinnvoll, wenn sie wissen, wie es in Zukunft weitergeht.
Die Ministerpräsidentin selbst hat eine Debatte angestoßen und möchte nun politischen Einfluss auf die Besetzung von Spitzenämtern in der Justiz nehmen. Sie möchte bestimmte Führungspositionen in der Justiz bundesweit ausschreiben, um den Frauenanteil zu erhöhen. Derzeit werden diese Stellen nur landesintern und nur bei Bedarf bundesweit ausgeschrieben – nicht nur derzeit, sondern eine seit Mitte der 90er-Jahre durch alle Justizminister praktizierte Praxis.
Wir fordern mit unserem Antrag die Landesregierung auf, die bisherige Praxis beizubehalten. Die Ministerpräsidentin möchte praktisch in die 90er-Jahre zurückfallen. Sie erinnern sich: Nach der Wende gab es einen gewaltigen Bedarf an Juristen. Dieser konnte auf allen Ebenen nur dadurch gedeckt werden, dass Juristen aus den westlichen Bundesländern hier in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt beziehungsweise eingestellt und befördert wurden. Will die Ministerpräsidentin das Rad der Geschichte zurückdrehen?
Sollte es nicht heute, fast drei Jahrzehnte nach der Wende, Ziel der Landespolitik sein, endlich die eigenen Mitarbeiter in ihrer Entwicklung zu unterstützen?
Rechtlich sei der Rahmen kurz umrissen. Zu befördern ist nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Das schreibt unser Grundgesetz in Artikel 33 so vor. Von Geschlecht ist da keine Rede. Nur im Einzelfall kann vor dem Hintergrund des Artikel 3 des Grundgesetzes eine Bevorzugung weiblicher Bewerber bei gleicher Eignung gerechtfertigt sein. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung im Anschluss noch umfassend rechtlich vortragen wird zu diesem Punkt – wir hatten das ja auch im Rechtsausschuss schon thematisiert – beziehungsweise bei dem Punkt der Gleichstellung gehe ich fest davon aus, dass die Kollegin Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE sich dazu noch gleich umfassend äußern wird.
Ich möchte daher auf weitere politische Gesichtspunkte hinweisen, denn meiner Meinung nach ist nicht das Rechtliche, sondern das Politische das Entscheidende. Dass sich Politik im Rahmen des Rechts zu halten hat, ist eine Selbstverständlichkeit. Wir machten es uns aber zu einfach, aus dem Landtag einen Gerichtssaal zu machen und uns vor politischen Entscheidungen zu drücken. Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch sinnvoll. In politischer Hinsicht gilt es, von Anfang an schon den Verdacht auszuräumen, dass die Landesregierung politisch angenehme Richter oder Staatsanwälte aus anderen Bundesländern ins Land holen will. Es geht wohlgemerkt nur um den Verdacht! Dieser ist ja sofort nach Bekanntwerden der Pläne geäußert werden.
Selbstverständlich wird die Ministerpräsidentin diesen Verdacht entschieden zurückweisen, aber darum geht es nicht. Ich vergleiche die Situation mit der Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit vor Gericht. Sie kennen das. Wenn ein Beteiligter einer Gerichtsverhandlung meint, er könne von einem Richter kein objektives Urteil erwarten, hat er die Möglichkeit, den Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Entscheidend ist also nicht, ob der Richter tatsächlich befangen ist, sondern ob man besorgt sein könnte, dass er es ist.
So verhält es sich hier auch, denn es gibt für den plötzlichen Vorstoß der Ministerpräsidentin keinen objektiv nachvollziehbaren Grund. Im Gegenteil, eine jahrzehntelange Praxis soll nunmehr geändert werden, ohne dass sich am Sachverhalt irgendetwas geändert hätte. Und so entsteht der Verdacht des Versuchs einer politischen Einflussnahme. Von den 620 Richtern und Staatsanwälten sind 254 Frauen, also 41 Prozent. Es gibt also gar keinen Bedarf wie am Anfang der 90er-Jahre. Ganz offensichtlich ist es lediglich so, dass Juristinnen vor dem mühsamen Weg zurückschrecken, der vor einer Beförderung liegt. Hierzu muss man wissen, dass derzeit ein zweijähriger Dienst im Justizministerium in Schwerin notwendig ist, um sich auf bestimmte Führungspositionen erfolgreich bewerben zu können – für Mitarbeiter in Vorpommern und im östlichen Mecklenburg eine erhebliche Hürde, zumal, wenn zu Hause Kinder zu versorgen sind.
Neben dem fehlenden Bedarf ist auch ein weiterer wichtiger politischer Punkt zu beachten, und zwar die Mitarbeitermotivation. Ist es nicht Aufgabe eines Arbeitgebers – hier des Landes Mecklenburg-Vorpommern –, seine eigenen Mitarbeiter zu motivieren? Wir haben doch gerade erst einen massiven Eingriff in die Justiz hinter uns, die Gerichtsstrukturreform. Die Hälfte der Amtsgerichte wurde geschlossen, mit all den negativen Folgen, für die Bürger natürlich in erster Linie, aber eben auch für die Mitarbeiter. Von 21 Amtsgerichten sind nur noch 10 übrig.
Hier in unserem heutigen Zusammenhang ist dabei folgender Effekt zu beachten: Mit der Schließung von über der Hälfte der Amtsgerichte entfielen auch zahlreiche Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeiter der Justiz, zum Bespiel die Beförderung zu einem Amtsgerichtsdirektor. Auch darüber hinaus gibt es nur wenige Beförderungsmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn ich die Zahlen richtig in Erinnerung habe, die Frau Justizministerin im Rechtsausschuss wiedergegeben hat, gibt es bei den höheren, also ab R3-Richterbesoldung aufwärts, lediglich 36 Beförderungsstellen für alle Mitarbeiter. Und nun soll auch hier ohne Not von der jahrzehntelangen Praxis abgewichen werden, Stellen landesintern auszuschreiben. Welches Signal wird damit an die eigenen Mitarbeiter gesandt? Warum werden die eigenen Mitarbeiter nicht gefördert?
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin! In der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten hoch qualifizierte und hoch motivierte Juristinnen. Hören Sie auf, Signale zu senden, die sagen, die eigenen Mitarbeiterinnen sind nicht gut genug!
Zu Recht sind die Ausschreibungen auf das Land – aus personalwirtschaftlichen Gründen – beschränkt worden. Wird ein Mitarbeiter auf eine hohe Position befördert, wird eine darunterliegende Stelle frei. Auf die können sich dann wiederum Mitarbeiter von wiederum darunterliegenden Stellen bewerben und so weiter.
So bleibt Bewegung im System und interessierte Mitarbeiter werden mit einer Aussicht auf eine Beförderung motiviert. Doch was passiert jetzt, wenn sich die Pläne der Ministerpräsidentin durchsetzen sollten? Es wird an der Spitze durch einen Import ausgetauscht und in der Folge werden alle darunterliegenden Stellen blockiert. Es gibt keine Bewegung, keine Aussichten für die eigenen Mitarbeiter, dass sie sich weiterentwickeln können. In jedem Fall aber hat die Ministerpräsidentin mit der von ihr unnötig angestoßenen Diskussion Nebelkerzen gezündet. Offensichtlich möchte sie von den dringendsten Aufgaben in der Justiz ablenken. Hierzu zählen etwa die Nachwuchsgewinnung und die dringend notwendige Aufstockung der Staatsanwaltsstellen.
Wir alle haben hier schon mehrfach die Pensionierungswelle diskutiert, die auf uns zurollt. Bis 2030 werden über die Hälfte aller Richter und Staatsanwälte pensioniert. Schon jetzt haben wir bei den Staatsanwaltschaften einen Mehrbedarf von 20 Prozent. Es fehlen konkret 29 Staatsanwälte. Hier sollte das Augenmerk – und es liegt ja auch das Augenmerk in der Politik, in der Jus
tizpolitik darauf – liegen und es sollten nicht solche unnötigen Diskussionen geführt werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank.
Ich habe eigentlich zwei Fragen, aber ich darf ja erst nur eine stellen.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie – anders als vorhin die Frau Justizministerin – dafür sind, dass generell die Spitzenpositionen in der Justiz bundesweit …
Ja, vielen Dank.
Hat sich wahrscheinlich schon erledigt, die Frage. Sie waren ja selber mehrere Jahre Justizminister beziehungsweise Ministerpräsident. Das heißt, haben Sie Ihre Meinung bis heute geändert in diesem Punkt oder, mit anderen Worten, haben Sie damals das auch so praktiziert oder damals ausschließlich landesintern ausgeschrieben, die Spitzenämter?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn unser Antrag, wie es aussieht, abgelehnt werden wird, war der Antrag doch erfolgreich, weil wir heute hier sozusagen festgestellt haben, dass, auch wenn die Ministerpräsidentin sich selber nicht geäußert hat, davon auszugehen ist, dass die ganze Sache nicht so weitergehen wird, wie es medial angekündigt wurde. Im Grunde haben wir die Äußerung gehört, dass eigentlich das alte Verfahren beibehalten werden soll, das heißt, nur ausnahmsweise soll bundesweit ausgeschrieben werden. Von daher freue ich mich, habe ich mich sehr gefreut über diese Debatte,
weil wir das erreicht haben, was wir wollten. Wir haben jetzt hier erst mal eine Aussage überhaupt bekommen,
wie das nun weitergeht.
Trotzdem muss man das natürlich weiter beobachten, weil, wie jeder Jurist weiß, das Regel-AusnahmeVerhältnis nicht so sein muss, dass die Ausnahme weniger ist als die Regel, wie der normale Mensch eigentlich denkt. Das heißt, wir werden das natürlich beobachten, inwieweit das hier in der Praxis dann tatsächlich von der Landesregierung angewandt wird.
Positiv möchte ich hervorheben die Aktivitäten des Justizministeriums, die wir unterstützen. Das hatte ich ja auch in meiner Eingangsrede gesagt, dass es nicht darum geht, bei der Beförderung selbst hier sozusagen auf das Geschlecht zu achten – das ist nicht zulässig –, sondern dass man quasi im Vorfeld natürlich Maßnahmen ergreifen kann, um eine Beförderung attraktiver zu machen, zum Beispiel die Einrichtung eines Homeoffice oder die Teilzeitarbeit, um auch hier eine Arbeit in Schwerin von Mitarbeitern aus anderen Landesteilen zu ermöglichen. Das unterstützen wir sehr.
Kurz zu Herrn Sellering noch. Was mich selber angeht – Sie haben ja den Richterbund angesprochen –, was mich selber angeht, habe ich nie behauptet, dass da irgendwas verfassungswidrig wäre oder so. Ich habe ausdrücklich gesagt, wir treffen hier politische Entscheidungen. Der rechtliche Rahmen ist selbstverständlich, den müssen wir einhalten. Aber hier sind politische Gründe zu sehen, die für unseren Antrag sprechen. Einer der Gründe war ja die Motivation der Mitarbeiter. Da möchte ich nur anfügen: Mitarbeitermotivation ist nicht reines Geld, sondern ich motiviere natürlich auch meine Mitarbeiter durch positive Unterstützung, durch Lob, durch Anerkennung. Auch das ist ja ein Grund, warum ich mich vielleicht beruflich weiterentwickeln will. Ich weiß nicht, ob man beruflich so engagiert und gut sein kann, wenn man ausschließlich das Geld im Kopf hat, ich glaube nicht, sondern man sollte auch mit Herzblut bei der Sache sein,
weil man sonst, glaube ich, die Arbeit nicht gut wird machen können. Es ist ja doch eine sehr hohe Belastung und auch Zusatzbelastung, die man auf sich nimmt, wenn man zum Beispiel zusätzlich Verwaltungstätigkeiten an einem Gericht übernimmt. Das war mir noch mal wichtig, darauf hinzuweisen.
Und dann abschließend noch zu Frau Bernhardt: Sie hatten gefragt, ob wir den Antrag auch stellen würden, wenn es nicht um Frauenförderung ginge.
Die Frage, dachte ich eigentlich, hätte ich klar beantwortet. Ja, hätten wir, weil ich habe klar gesagt, dass ich mich auch für die bisherige Praxis ausspreche, dass in der Regel hier nur landesweit ausgeschrieben wird.
Es wurden sozusagen die Sachverhalte hier, das haben Sie richtig gesagt, so ein bisschen vermengt, weil verschiedene Fragen hier einfach angesprochen wurden. Aber ich will Ihnen die Frage, wie gesagt, beantworten. Diesen Antrag hätten wir auch so gestellt, wenn es jetzt nicht nur um die Frauenförderung ginge, sondern um die Frage der bundesweiten Ausschreibung.
Eins muss ich Ihnen allerdings auch klar sagen: Was nicht geht, was Sie gefordert haben, ist das mit der Frauenquote. Das kann natürlich nicht richtig sein und wäre mit Sicherheit auch nicht verfassungsgemäß, wenn es nicht mehr nach der Qualifikation ginge, nach der Eignung, sondern nur um eine Frauenquote zu erfüllen, da halt x-beliebige Frauen. Und ich bin mir auch ganz sicher, dass die Juristinnen, die hier im Justizdienst tätig sind, das a) nicht wollen, dass sie Quotenfrauen werden,
und b)
das auch definitiv nicht nötig haben. Deshalb haben wir auch, das zur Erklärung, Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz zu Recht nicht in unserem Antrag erwähnt. Wir haben darüber nachgedacht, aber in unserem Antrag hätte er nichts verloren, das hat Frau Justizministerin deutlich dargestellt, weil im Antrag geht es ja nur um die Beförderung, also um die Ausschreibung für Beförderungsstellen, und da geht es ganz klar nur nach Artikel 33 Grundgesetz. Da hat der Artikel 3 nichts verloren. Die Förderung kann man im Vorfeld machen, wie es auch dargestellt wurde. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung möchte, dass Mecklenburg-Vorpommern zum Gesundheitsland Nummer eins wird. In der Realität sind wir ein Stück davon entfernt. Wir haben eine der höchsten Raucherquoten Deutschlands und der Nichtraucherschutz auf den Spielplätzen unseres Landes ist unvollständig.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Gesundheit unserer Kinder besser schützen und positiv auf die Erziehung unserer Kinder einwirken. Wir wollen, dass das Rauchen auf den Kinderspielplätzen unseres Landes untersagt wird. Das ist bereits so geschehen in Bayern, Brandenburg, Bremen, dem Saarland und NordrheinWestfalen. Die Vorbildfunktion der Eltern mag zwar nicht per Gesetz erzwungen werden, aber wir können sehr wohl darauf hinwirken, dass Kinder nicht mehr von Passivrauch beeinträchtigt werden, und zwar wohlgemerkt auf öffentlichen Spielplätzen, und dass sie nicht durch her
umliegende Zigarettenkippen gefährdet werden. Es mag eine schöne Wunschvorstellung sein, dass sich die Gesellschaft hier selbst reguliert. Das ist aber nicht der Fall.
Und nun zu den in der Ersten Lesung vorgebrachten Gegenargumenten. Uns wurde der Vorwurf gemacht, dass unsere Studie viel zu alt sei. Als ich einige Wochen später meine Kleine Anfrage zum Nichtraucherschutz zurückbekam, musste ich doch feststellen, dass auch die Landesregierung selbst nur auf eine allgemeine Studie aus dem Jahr 2010 zurückgreift. Weiterhin wurde vorgetragen, dass die Kommunen ihren Aufgaben nachkommen und Rauchverbote erlassen haben. Laut meiner Kleinen Anfrage hat die Landesregierung aber überhaupt keine Informationen darüber, welche Kommunen ein Rauchverbot umgesetzt haben. Dass die Kommunen hier selbst entscheiden sollen, ist nicht überzeugend, denn wenn das Land den Nichtraucherschutz will und entscheiden kann, warum sollte es dann nicht entscheiden?
Es kann natürlich auch sein, dass man den Nichtraucherschutz nicht weiter ausdehnen will und damit in Kauf nimmt, dass Kinder in der einen oder anderen Gemeinde dem Passivrauchen ausgesetzt sind. Es stellt sich die Frage, warum das Land mit dem Nichtraucherschutzgesetz einerseits landesweite Regelungen schafft, andererseits diese jedoch nicht logisch und konsequent ausdehnt. Ein weiteres Gegenargument lautet, dass sich die Wirksamkeit des Nichtraucherschutzgesetzes bewährt hätte und man nicht nachjustieren müsse. Da es aber gar keine Evaluation gibt und laut meiner Kleinen Anfrage auch keine Evaluation seitens der Landesregierung beabsichtigt ist, ist dieses Argument nicht überzeugend.
Zum Abschluss noch ein kleiner Blick in Nachbarbundesländer beziehungsweise weiter darüber hinausgehend. Zunächst richte ich mich daher hier an die Kollegen der SPD: Ihre Kollegen in Berlin haben ganz aktuell in dieser Woche genau das gemacht, was wir auch gemacht haben. Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem gefordert wird, dass ein Rauchverbot auf Spielplätzen verhängt werden soll.
Darüber hinaus setzt sich die SPD in Schleswig-Holstein noch viel weitergehend dafür ein, dass der Nichtraucherschutz ausgeweitet wird, und sie fordert dort auch ein Rauchverbot in Pkws.
Auch ein Beispiel aus dem Ausland will ich abschließend noch hinzufügen. In Paris wurde aktuell ein Rauchverbot in sämtlichen öffentlichen Parks verhängt, also sogar über die öffentlichen Spielplätze noch weit hinausgehend.
Ich beantrage daher nochmals, was ich vorhin nicht so richtig verstanden habe, dass das nicht gehen sollte, dass eine Dritte Lesung durchgeführt wird und deshalb dieser Gesetzentwurf doch noch in die Ausschüsse überwiesen wird. Bedenken Sie, es geht um die Gesundheit unserer Kinder! Wir haben es heute in der Hand, uns dafür einzusetzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Landesverfassung ist seit dem Jahr 1994 in Kraft, also nunmehr seit 24 Jahren. Sie sieht neben der repräsentativen Demokratie auch Mittel der direkten Demokratie vor. Herr Renz hatte sie ja schon aufgezählt, und zwar die Volksinitiativen und die Volksentscheide sowie die vorgeschalteten Volksbegehren sozusagen. Frau Oldenburg hat schon ausführlich die Geschichte der Volksinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern dargestellt und ich war dann ganz froh, dass sie mir den Teil mit der Geschichte der Volksentscheide überlassen hat, unabgesprochen.
In dem aktuellen Gesetzentwurf ist von Verbindlichkeit die Rede. Es heißt, qualifizierte Volksbefragungen sind für die Landesregierung verpflichtend. Frau Ministerpräsidentin sprach auch von einer Mitbestimmung des Volkes. Ich finde, wir sollten hier schon ehrlich sein und das klarstellen, denn der Bürger denkt ja, wenn er die Frage beantwortet bekommen hat, wird diese auch genau so in seinem Sinne gelöst werden. Das wurde suggeriert mit diesem Beispiel. Ich möchte noch mal hervorheben, was mein Fraktionsvorsitzender gesagt hat: Es ist absolut nicht sinnvoll, ein Gesetz hier zu diskutieren anhand eines konkreten Einzelfalles, sondern da müssen wir abstrakt alle Fälle bedenken. Der Bürger denkt also, wenn es da eine Antwort gegeben hat, dann wird das auch automatisch so laufen. Aber Sie wissen, es sind noch etliche Hürden dort eingebaut, weil ja letztlich das Parlament in aller Regel noch entscheiden muss.
Tatsächlich verbindlich sind allein Volksentscheide. Hier legen Bürger einen Gesetzentwurf vor, der durch einen Volksentscheid angenommen wird oder auch nicht. Wird er angenommen, wird dieser Entwurf Gesetz. Es wird also eine verbindliche Regelung geschaffen.
Unsere Verfassung sieht zwei Arten von Gesetzen vor, in erster Linie die Parlamentsgesetze, die wir hier sozusagen Monat für Monat erlassen, und die sogenannten Volksgesetze, die aufgrund eines Volksentscheids erlassen werden. Daher ist es wichtig, auf die Diskrepanz zwischen der geschriebenen Verfassung und der Verfassungswirklichkeit hinzuweisen. Wir haben bis heute, 24 Jahre nach Inkrafttreten der Landesverfassung, kein einziges Volksgesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Selbstverständlich ist unsere Demokratie in erster Linie
repräsentativ, das sieht unsere Verfassung so vor, und das ist auch gut so, aber die Verfassungswirklichkeit muss mit unserer Verfassung, mit der geschriebenen Verfassung in Einklang gebracht werden. Das bedeutet, dass die Hürden für einen Volksentscheid gesenkt werden müssen.
Der Gesetzentwurf weist selbst darauf hin, dass die Absenkung der Quoren in der vergangenen Wahlperiode für Volksentscheide und die Volksbegehren erfolgt war. Aber offensichtlich war diese Absenkung unzureichend. Wie meine Kleine Anfrage ergab, gibt es seit dem 1. Januar 2016 keinen Volksentscheid und noch nicht einmal ein Volksbegehren. Darüber hinaus hat die Landesregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage mitgeteilt, dass überhaupt seit Inkrafttreten der Landesverfassung nur ein einziges Volksbegehren zustande gekommen ist. In der Folge gab es dann den einzigen Volksentscheid in der Geschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wie Sie wissen, handelt es sich hierbei um den Volksentscheid über die Gerichtsstrukturreform. In diesem Volksentscheid sprachen sich 83 Prozent der Abstimmenden für den Volksentscheid, also gegen die Gerichtsstrukturreform aus. Dennoch scheiterte der Volksentscheid, weil die Wahlbeteiligung zu gering war.
Die Hürden für einen Volksentscheid sind zu hoch und müssen gesenkt werden. Festzuhalten ist, dass es Hürden geben muss, aber hier besteht bereits die Hürde des Volksbegehrens, die vor einem Volksentscheid genommen werden muss. Derzeit müssen 100.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt werden. Aus eigener Erfahrung bei der Unterstützung des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform weiß ich, wie viel Aufwand, wie viel ungezählte Arbeitsstunden notwendig sind, um die Unterschriften einzusammeln. Damals waren ja sogar noch 120.000 Unterschriften notwendig. Die Anzahl ist jetzt zwar auf 100.000 abgesenkt worden, aber gleichzeitig ist eine Frist für die Unterschriftensammlung von fünf Monaten festgelegt worden. Wenn ich mich daran erinnere, dass es etwa ein Jahr gedauert hat, die über 120.000 Unterschriften für das Volksbegehren zur Gerichtsstrukturreform zu bekommen, bedeutet das Folgendes: Die Absenkung der Anzahl der Unterschriften mit der gleichzeitigen Frist von fünf Monaten bedeutet unterm Strich nicht nur keine Erleichterung eines Volksbegehrens, sondern sogar eine Erschwerung.
Abschließend ist auch kein Grund ersichtlich, warum eine weitere Hürde beim Volksentscheid entsteht. Hier sollte die Mehrheit der Abstimmenden entscheiden. Ein Beteiligungsquorum ist überflüssig, ein hinreichender Schutz für einen Missbrauch des Volksentscheids ist durch die Hürde des Volksbegehrens gegeben. Auch hier zeigt sich, dass durch die Absenkung des Beteiligungsquorums für einen Volksentscheid in der vergangenen Wahlperiode die direkte Demokratie nicht gestärkt wurde. Während früher eine Zustimmung von einem Drittel der Wahlberechtigten notwendig war, ist jetzt nur noch die Zustimmung von einem Viertel der Wahlberechtigten notwendig. Das einzige Beispiel eines Volksentscheides in Mecklenburg-Vorpommern hat aber gezeigt, dass dort nur knapp 20 Prozent aller Wahlberechtigten zugestimmt hatten, also auch selbst nach der Änderung wären es nicht genug gewesen.
Zusammengefasst: Wir setzen uns für eine Stärkung der direkten Demokratie ein. Hierbei muss aber vor allem der stärkste Ausdruck der direkten Demokratie, der Volksentscheid, gestärkt werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns sicher einig darüber, dass Mecklenburg-Vorpommern durchaus über ein, Zitat, „breites Spektrum an einzigartigen regionalen Produkten“ Zitatende, verfügt, so der Feststellungsanteil des Antrags. Die Fraktion der BMV wird dem Antrag aber aus den hier auch schon von den Vorrednern genannten Gründen nicht zustimmen können.
Wie bereits aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Lerche hervorgeht – die ist ja hier auch schon erwähnt worden –, können eben Anträge auf eine Eintragung von geografischen oder Ursprungsbezeichnungen in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes, ich zitiere aus der Antwort, Zitat, „grundsätzlich nur von einer Vereinigung von Erzeugern oder Verarbeitern des Produktes gestellt werden“, Zitatende. Der Antrag hier für das Plenum ist vor Eingang der Antwort auf die Kleine Anfrage gestellt worden. Es stellt sich also die Frage, warum hat man nicht entweder die Antwort abgewartet oder den Antrag nicht danach zurückgenommen. Aber gut!
Aus der Antwort der Landesregierung geht auch hervor, dass nur unter ganz bestimmten Bedingungen auch natürliche Personen – oder in diesem Fall geht es ja um juristische Personen, um den Staat – einer Vereinigung von Erzeugern und Verarbeitern eines Produktes gleichgestellt werden können, also ausnahmsweise auch staatliche Organisationen oder Tochtergesellschaften. Insofern geht der Antrag unter Ziffer II.1 bereits fehl, da damit eben die Landesregierung aufgefordert wird, sich dafür einzusetzen, dass die geografischen Bezeichnungen „Mecklenburg-Vorpommern“ und „Rügen“ beim Amt eingetragen werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist weder Erzeuger noch Verarbeiter eines Produkts, welches geschützt werden könnte, auch Landkreise und Kommunen nicht.
Ziffer II.2 des Antrags bezieht auf Basis dieser falschen Grundannahmen nun auch noch die polnischen Nachbarregionen ein. Der Antrag kann hier im Plenum daher nur als Appell an die Privatwirtschaft verstanden werden: Sichern Sie sich selbst eine gute Marktposition, indem Sie für die Eintragung von geografischen oder Ursprungsbezeichnungen Ihrer Produkte Sorge tragen. Hier geht es um Erfindungsgeist und Geschäftssinn der Produzenten. Der Staat kann dabei bestenfalls nur unterstützen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jedes Land muss tun, was in seiner Macht steht, um unerlaubten Aufenthalt zu unterbinden und grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen. Gemäß Paragraf 27a unseres Sicherheits- und Ordnungsgesetzes ist die Polizei befugt, verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Viele dieser Kontrollen tun genau das, nämlich Straftaten von erheblicher Bedeutung, grenzüberschreitender Kriminalität und unerlaubtem Aufenthalt vorzubeugen.
Der Wegfall der Grenzkontrollen hat ganz sicher viele Vorteile, aber eben auch die Nachteile der illegalen Einwanderung und der grenzüberschreitenden Kriminalität. Der Kontrollverlust kann durch verdachtsunabhängige Kontrollen im grenznahen Raum bis zu einem gewissen Umfang kompensiert werden. Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 21.12.2007, als die Kontrollen zu Polen wegfielen, selbst unmittelbar betroffen.
Am 4. März 2017 hatte der damalige Bundesinnenminister an die Bundesländer appelliert, ihre entsprechenden Befugnisse zur sogenannten Schleierfahndung verstärkt zu nutzen. Die Europäische Kommission forderte die Mitgliedsstaaten am 02.05.2017 auf, zunehmend auf verhältnismäßige Polizeikontrollen in Grenzgebieten und entlang der Hauptverkehrsrouten zurückzugreifen. Bayern hat die Schleierfahndung in den vergangenen Jahren erheblich ausgebaut. Ab dem 1. Juli 2015 wurden dort 500 zusätzliche Beamte für diese Arbeit eingesetzt. Am 5. Juni 2018 hat der Bayerische Ministerrat ein Konzept zur Errichtung einer Bayerischen Grenzpolizei beschlossen. Das Konzept zielt insbesondere darauf ab, die Schleierfahndung zu intensivieren. Die Personalstärke soll dafür bis 2023 auf 1.000 Beamte erhöht werden. Die bayerischen Schleierfahnder verstärkten die Bundespolizei an der Grenze zu Österreich.
2017 haben die Bayern rund 14.600 illegale Einwanderer aufgegriffen. Nimmt man die Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung hinzu, verzeichnet Bayern jährlich 20.000 Aufgriffe. In Sachsen wurden mithilfe der verdachtsunabhängigen Kontrollen im Jahr 2016 über 500 Fahndungserfolge bei Personen erzielt und rund 2.000 Straftaten aufgedeckt.
Die Polizeipräsenz im Grenzraum und die stichprobenartigen Kontrollen entfalten abschreckende Wirkung. Grenzpolizeiliche Maßnahmen wirken sich unmittelbar auf die Routen der Schleuser aus. Wenn einige Bundesländer an ihren Grenzen kontrollieren, werden sich die illegalen Einwanderer andere Wege suchen. Dem möglichen Ausweichen auf die deutsch-polnische Grenze muss vorgebeugt werden.
Mit verstärkten verdachtsunabhängigen Kontrollen an der östlichen Grenze Mecklenburg-Vorpommerns kann auch hier eine abschreckende Wirkung erzielt werden.
Mecklenburg-Vorpommern ist vom unerlaubten Einreisen und grenzüberschreitender Kriminalität betroffen. Die grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Streifen der Bundespolizei der gemeinsamen deutsch-polnischen Dienststelle Pomellen zählen zu ihren Hauptaufgaben die Verhütung der illegalen Migration und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Sie nehmen regelmäßig gesuchte Straftäter oder illegale Migranten fest. Im Jahr 2017 hat die Bundespolizei 134 illegale Einreiseversuche an der Grenze Mecklenburg-Vorpommerns zu Polen registriert. In Brandenburg waren es 641 Fälle und in Sachsen 1.256.
Laut Bundeskriminalamt zur Schleusungskriminalität für das Jahr 2016 wurden an der deutsch-österreichischen Grenze die meisten Schleuser beziehungsweise Geschleusten festgestellt. Doch bereits an zweiter Stelle rangierte die deutsch-polnische Grenze. 16 Prozent der bundesweit festgestellten tatverdächtigen Schleuser und 10 Prozent der Geschleusten wurden 2016 an der deutsch-polnischen Grenze registriert. So wurde etwa im September 2017 in Brandenburg ein Lastwagen überführt, der 51 Menschen eingeschleust hatte. Die Bundespolizei gab zu dem Zeitpunkt an, zu prüfen, ob es Parallelen zu anderen Vorfällen im Grenzgebiet zu Polen gebe, da zuletzt eine Häufung festgestellt worden sei.
Schleuser gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 2015 wurden hier 35 Schleuser festgenommen, 2016 waren es 12. Im März 2018 ging die Bundespolizei gegen 2 Schleuser in Stralsund vor, im April 2018 wurden 2 mutmaßliche Schleuser auf Rügen festgenommen, die mindestens 32 ausländische Staatsbürger ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland arbeiten ließen.
Für die organisierte Kriminalität stellt die Landesregierung auf meine Kleine Anfrage hin fest, „dass die Anzahl der Straftaten … durch international organisierte Tätergruppierungen zunimmt“. Sie schätzt die organisierte Kriminalität als im höchsten Maße gesellschaftsschädigend ein. Eine hervorgehobene Stellung in diesem Phänomenbereich hat die organisierte Eigentumskriminalität. Schwere landwirtschaftliche Geräte, Baumaschinen oder ganze Lastwagen samt hochwertiger Ladung werden gestohlen. Zum Teil werden letzte Ortungssignale entsprechender Fahrzeuge oder Maschinen an der Grenze zu Polen ausgemacht.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landkreises Vorpommern-Greifswald für das Jahr 2017 verzeichnet erneut in der Gemeinde Heringsdorf, welche an der Grenze zu Polen liegt, die höchsten sogenannten Häufigkeitszahlen von Kriminalität. Gleichzeitig ist in dieser Gemeinde die Aufklärungsquote im Kreisvergleich am niedrigsten. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald waren 37 Prozent der nicht deutschen Tatverdächtigen polnisch.
In Mecklenburg-Vorpommern wird bereits verdachtsunabhängig kontrolliert. Wie meine Kleine Anfrage allerdings ergab, führt die Landesregierung hierüber im Allgemeinen keine Statistik. Demnach liegt für die Öffentlichkeit auch keine Auswertung über die Regelmäßigkeit und über die Erfolge derartiger Kontrollen in Mecklenburg-Vorpommern vor.
Im September 2017 teilte die Landesregierung in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage hin mit, dass verdachtsunabhängige Kontrollen abhängig von der Entwicklung der Lage durchgeführt werden. Sie sah keine Auswertung vor. Doch schon einen Monat später fand erstmals entlang der deutsch-polnischen Grenze eine europaweit abgestimmte Schleierfahndung statt, an der auch Landespolizisten mitwirkten. Im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg erzielten die Beamten 21 Fahndungserfolge. Sie stellten ebenfalls zahlreiche Diebstahls- und Betrugsdelikte sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz fest.