Matthias Lietz
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Meine Vorredner und auch ich haben hier heute die Aufgabe, zu diesem Tagesordnungspunkt zu sprechen. Wir alle wissen, dass eines der drängendsten Probleme unserer Zeit der Klimawandel und damit die globale Erwärmung ist. Um ihr entgegenzusteuern, bedarf es einer ungeheuren und, ich betone, gemeinsamen Anstrengung auf vielen Gebieten.
Diese Herausforderung haben wir angenommen und so gibt es heute sowohl auf globaler, europäischer, Bundes- und Landesebene Pläne, wie entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden können und sollen. Wichtig, meine Damen und Herren, ist aber, wir haben dabei grundsätzlich die Verpflichtung, die Menschen mitzunehmen und nicht nur Hoffnungen zu wecken. Und dabei gehört es für mich genauso zur Klarheit,
darauf hinzuweisen, welche finanziellen Ausgaben dazu notwendig sind. So ist das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, den Kohlendioxidausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent und bis 2050 sogar um 80 Prozent zu reduzieren, zwar sehr zu begrüßen, aber damit übernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle, die nicht nur klimapolitisch sinnvoll ist, sondern auch wirtschaftspolitisch Potenziale entfesseln kann,
indem der Technologievorsprung unseres Landes auf diesem Gebiet genutzt
und, Herr Professor Methling, auch ausgebaut wird. An dieser Entwicklung zu partizipieren, ist nicht nur sinnvoll, sondern bietet für unser Land große Chancen. Allerdings müssen Anstrengungen, die über das übliche Maß hinausgehen, auch entsprechend honoriert werden. Wer mehr leistet, darf nicht dafür auch noch Nachteile in Kauf nehmen.
Meine Damen und Herren, um an dieser Entwicklung zu partizipieren, wurde vor fünf Monaten für unser Bundesland das Konzept „Energieland 2020“ beschlossen. Weil der überwiegende Teil der klimaschädlichen Treibhausgase gerade aus der Energieerzeugung stammt, muss in diesem Bereich auch ganz besonders intensiv geprüft werden. Dies erreicht dieses Konzept durch die Schwerpunktsetzung im Bereich des Ausbaus und der Nutzung von erneuerbaren Energien.
Dadurch wird den Anforderungen des ErneuerbareEnergien-Gesetzes, den Anteil dieser Energieträger am Gesamtverbrauch auf 12,5 Prozent in 2010 und 30 Prozent in 2020 zu steigern, Genüge getan. Im Konzept „Energieland 2020“ ist deshalb eine Erhöhung der Stromerzeugung durch diese Energieträger von 9,1 Milliarden Kilowattstunden vorgesehen. Die damit verbundenen Probleme werden heute sicher auch noch einmal im Tagesordnungspunkt 27 angesprochen.
Meine Damen und Herren, diese Strommengen müssen aber nicht nur erzeugt werden, sondern auch in die Netze eingespeist werden. Dies bedingt zwingend einen Ausbau der Netzinfrastruktur, der ein hohes Maß an Kosten verursacht. In dem Endbericht der Studie „Netzintegration der Erneuerbaren Energien im Land Mecklenburg-Vorpommern“ der bereits angesprochenen Universität Rostock wird bei realistischer Betrachtungsweise ein Gesamtinvestitionsbedarf von rund 1 Milliarde Euro ermittelt.
Gemäß den Vorschriften des EEG sind die Netzbetreiber verpflichtet, den steigenden Anteil der erneuerbaren Energien in das Netz zu integrieren und somit diese Investitionen zu tätigen. Diese werden dann in die Netzentgelte der Betreiber der entsprechenden Netze eingerechnet. Somit bezahlen im Endeffekt auch die Verbraucher diese Investitionen mit. Wenn nun in einigen Netzen aufgrund der stärker ansteigenden Anteile von erneuerbaren Energien größere Investitionen nötig werden als in den anderen Netzen, würden sich in der Tat Wettbewerbsverzerrungen ergeben, die nicht hinzunehmen sind. Dieses Risiko sollte aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern, wo ein großes Steigerungspotenzial für diese Energieträger besteht, vermieden werden.
Meine Damen und Herren, im Bereich der Höchstspannungsnetze, also des Netzes mit 380 kV, bestehen schon Regelungen, die einer solchen Benachteiligung entgegenwirken. So werden die Ausbaukosten auf die Netzentgelte in der Regelzone Vattenfall Transmission, das heißt auf alle neuen Bundesländer umgelegt und die Kosten der Offshoreanbindungsleitungen können somit bundesweit umgelegt werden.
Eine solche Regelung besteht aber für den Bereich des Hochspannungsnetzes nicht. Sie belasten unmittelbar die regionalen Netzbetreiber. Damit ist, wie gesagt, eine Wettbewerbsverzerrung für unser Bundesland in Sicht. Um dem entgegenzuwirken, ist es daher sinnvoll zu prüfen, wie ein bundesweiter Ausgleich der EEG-bedingten Folgekosten des Netzausbaus möglich wäre. Wenn unser Bundesland einen größeren Aufwand hat, weil es auch einen größeren Anteil der erneuerbaren Energien bereitstellt, der nötig ist, um die Ziele der Bundesregierung zu erfüllen, dann müssen diese Aufwendungen solidarisch getragen werden. Eine entsprechende Initiative ist daher richtig und wichtig für unser Bundesland.
Meine Damen und Herren, den Änderungsantrag der FDP und auch den der Fraktion DIE LINKE lehnt unsere Fraktion entsprechend der Begründung gerade im Zusammenhang mit der Konzeption „Energieland 2020“ ab. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie dazu um Ihre Zustimmung und Unterstützung für unseren Antrag. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ein weiteres Mal beschäftigen wir uns mit einem Antrag, der eine mögliche Gesetzesänderung zum Inhalt hat, eine Gesetzesänderung des Bundes,
mit der wir uns sehr intensiv heute wiederum in diesem Landtag beschäftigen. Ich hätte mir diese Intensität sicher an manch anderem Punkt gewünscht, aber nicht mit dem Verhalten, wie ich es gerade wieder erlebt habe.
Am Vormittag, meine Damen und Herren, haben wir uns intensiv damit im Rahmen der Beratungen mit der Klimapolitik beschäftigt. Und hier kann ich nur noch einmal deutlich machen, es kann nicht unser Anliegen sein, den Menschen zu suggerieren, Energieland 2020, das erreichen wir mit einem Klick am Schalter und morgen ändern wir unsere Politik.
Es geht praktisch nicht per Knopfdruck, die Energieversorgung umzustellen
und den Großteil durch klimaschonende erneuerbare Energien sicherzustellen.
Dieser Prozess, meine Damen und Herren, stellt eine große Herausforderung dar und braucht Innovationen, Investitionen und, um diese umzusetzen, vor allen Dingen eins, das ist Zeit.
Um während dieser Zeit kein Energiedefizit zu haben, das wir dann garantiert mit ausländischem Strom decken, den wir mit ziemlicher Sicherheit, davon bin ich fest überzeugt, aus französischen Atomkraftwerken erhalten oder durch CO2-intensiven Strom ersetzen, ist der Lösungsansatz aufgekommen – und das stimmt –, in bestimmten Fällen die Laufzeiten besonders sicherer Atomkraftwerke zu verlängern. Dadurch würde die Atomkraft als Brückentechnologie dienen, um während der benötigten Zeit bis zur großflächigen Umstellung auf erneuerbare Energien trotzdem die ehrgeizigen Ziele in Bezug auf die CO2-Emissionen einhalten zu können. Ein Teil der durch die Verlängerung zusätzlich anfallenden Gewinne kann und wird für einen Fonds zum Ausbau erneuerbarer Energien verwendet werden, wodurch die Umstellung auf diese Energieträger beschleunigt würde.
Hier könnten sich Wertschöpfungsmöglichkeiten auch für unser Bundesland, und das nicht nur in der Forschung, ergeben.
Dieses Konzept, meine Damen und Herren, stellt eben gerade nicht den Ausstieg aus dem Ausstieg dar, wie es uns die Fraktion DIE LINKE mit diesem Antrag gerade wieder deutlich machen wollte. Nein, an dem Ziel, alle Atomkraftwerke abzuschalten, halten wir gerade jetzt ausdrücklich fest. Dass Sie sich das lieber anders vorstellen oder uns auch darstellen wollen, das hat Gründe, die außerhalb der reinen energiepolitischen Interessen Ihrer Fraktion zu suchen sind. Lediglich eine Neubewertung, welche Atomkraftwerke unter den genannten klimapolitischen Erwägungen länger am Netz bleiben können, wird vorgenommen. Dabei ist durchaus kritisch zu hinterfragen, ob nicht in einigen Fällen eine frühere Abschaltung von besonders anfälligen Atomkraftwerken sinnvoll ist, so, wie es – und das ist die Realität – gerade in den laufenden Koalitionsverhandlungen diskutiert wird.
Notwendig ist aus meiner Sicht aber auch einmal ein Hinweis auf Sicherheitsaspekte. Meine Damen und Herren, die Kraftwerke in Deutschland haben mindestens das Ziel – sie haben es gegenwärtig auch erreicht –, dass fünf deutsche Kernkraftwerke unter den Top Ten der Welt stehen.
Jährlich wird jedes deutsche Kraftwerk über mehrere Wochen mit einem Aufwand von über 25 Millionen Euro mit über 1.000 Fachkräften inspiziert,
wobei sehr viele Teile ausgetauscht werden und so jährlich wiederum runderneuerte Kernkraftwerke wie zu Betriebsbeginn zur Verfügung stehen.
Deshalb kann ich – und, Herr Borchert, das sage ich Ihnen als Diplomingenieur – derartige flache Anspielungen Ihrerseits nicht unterstreichen. Es handelt sich bei diesen Kraftwerken in keinem der Fälle um Schrottreaktoren.
Und ein Zweites, meine Damen und Herren: Wenn wir – und dazu haben wir uns verständigt in ganz Europa – von der INES-Skala sprechen, also der Skala, wo wir über Störungen und Abweichungen vom Normalbetrieb reden, dann müssen wir den Menschen in unserem Land deutlich sagen, dass in dieser Skala mit der Bezeichnung „INES 0“ keine oder nur geringere sicherheitstechnische Bedeutungsfälle auftreten. Wir hatten in Deutschland in den letzten 15 Jahren 2.158 gemeldete Ereignisse, davon gehörten 96,6 Prozent zu INES 0,
weitere 3,3 Prozent zu INES 1 und lediglich drei der Ereignisse waren sogenannte Störfälle nach dieser Tabelle. Das macht deutlich, dass wir auch in unserer Wortwahl überlegen sollten,
wie wir damit umgehen, meine Damen und Herren.
Das dem Antrag zugrunde liegende Ziel, nämlich am Ausstieg der Atomenergie festzuhalten, meine Damen und Herren, dieser Prozess stellt eine große Herausforderung an uns alle dar.
Meine Damen und Herren, die Entsorgungsproblematik zu entschärfen, erneuerbare Energien und Einsparpotenziale weiterzuentwickeln sowie die Rückbauerfahrungen der Energiewerke Nord in Lubmin zu nutzen, und das, weil gerade Lubmin ein international beachtetes Unternehmen auf dem Gebiet der Beseitigung radioaktiver Materialien ist,
all dies, meine Damen und Herren, widerspricht dem Konzept der Brückentechnologie gerade nicht.
Ich möchte Ihnen gerne ein Beispiel erzählen, es liegt mittlerweile einige Jahre zurück: Wir erliegen ja oftmals auch der Versuchung, uns gerade mit Lubmin zu rühmen, wenn es dann gelingt wie am Beispiel der Entsorgung der atomaren U-Boot-Flottille Murmansk der russischen Armee.
Ich kann Ihnen sagen, wie es zu diesen Verträgen gekommen ist. Die russische Delegation ist nicht gekommen, um sich am Standort umzusehen, wie dort U-Boote zerlegt werden, atomare U-Boote. Nein, sie sind gekommen, um sich die Erfahrungen der deutschen Ingenieure, die dort in verantwortungsvoller Arbeit tätig sind, zunutze zu machen.
Sie haben am Beispiel des Zwischenlagers Nord gesehen, mit diesen Menschen können wir auch diese Probleme lösen.
Meine Damen und Herren, auch wenn ich absolut überzeugt bin, dass die ehrgeizigen Ziele in der Klimapolitik, mit der sich Deutschland zu Recht als Vorreiter etabliert, erreichbar sind, so muss ich Sie doch alle zum Realismus aufrufen. Wenn man die politischen Forderungen in Gänze betrachtet, ergibt sich nämlich das Bild, dass sie aus der Atomenergie aussteigen wollen, den Neubau von effizienteren Kohlekraftwerken ablehnen
und gleichzeitig die CO2-Emissionen, wie von der Bundesregierung vorgesehen, drastisch senken wollen. Das, meine Damen und Herren, wäre die Quadratur des Kreises.
Schauen Sie in unsere Nachbarländer, der Begriff ist heute schon mal in einem Zwischenruf gefallen, schauen Sie nach Brandenburg. Die Koalition aus LINKE und SPD
wird sehr wohl ihre natürlichen Ressourcen der Braunkohle und den Menschenverstand der Techniker nutzen, um diese Energiequellen für sie weiterhin zu nutzen.
Denn die dazu notwendigen Technologien stehen weder in der benötigten Effizienz noch in der Menge bereit, um jetzt schon den von Ihnen abgelehnten Energieträger zu substituieren. Als Alternative, und da kann ich mich nur wiederholen, bleibt da nur der Import von Strom aus dem Ausland und der wird in der Regel in den französischen Atomkraftwerken produziert werden und, auch das ist hier schon einmal deutlich gesagt worden, drastische Preiserhöhungen, die mit der Umstellung auf die noch nicht ausreichend effizienten erneuerbaren Energien einhergehen. Das würde für Deutschland einen nicht verkraftbaren Wettbewerbsnachteil bedeuten.
Ziel einer verantwortungsbewussten Energiepolitik muss eine Energieversorgung sein, die den drei Aspekten gleichberechtigt Rechnung trägt: Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Deshalb ist ein tragfähiger Energiemix, in dem effizientere neue Kohlekraftwerke genauso wie die Atomenergie als Brückentechnologie mittelfristig eingesetzt werden, nötig, um allen Zielen gerecht zu werden. Mit diesem Energiemix kann die Zeit überbrückt werden, die notwendig ist, um die erneuerbaren Energien weiterzuentwickeln und, ich bin überzeugt, flächendeckend einzuführen.
Meine Damen und Herren, als Endpunkt dieser Entwicklung steht dann das von uns allen geteilte Ziel, die Energiegewinnung ohne Atomstrom und unter Einhaltung der vereinbarten niedrigen CO2-Emission zu realisieren. Der Verzicht auf jegliche Laufzeitenverlängerung ist dafür im Moment kontraproduktiv. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den zurückliegenden zwei Jahrzehnten hat sich der Streit um die grüne Gentechnik aus meiner Sicht zum regelrechten Glaubenskrieg entwickelt. Dabei ist es den Gentechnikgegnern in Deutschland gelungen, große Teile der Bevölkerung von den angeblichen Risiken der grünen Gentechnik zu überzeugen. Leider werden diese Bemühungen um eine seriöse Informationspolitik und der Nutzen der grünen Gentechnik immer wieder auch durch Äußerungen einiger Politiker infrage gestellt.
Während zu Beginn der Auseinandersetzung die grüne Gentechnik als Gefahr für die Gesundheit des Menschen dargestellt wurde, verlagert sich die heutige Diskussion mehr denn je auf mögliche ökologische Folgen, die so in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt werden. Die aktuellen Diskussionen und die teilweise widersprüchlichen Argumentationen haben belegt, wie wichtig es ist, sich auf der Grundlage eigener wissenschaftlicher Erkenntnisse ein Urteil zu bilden.
Aus diesem Grund ist die wissenschaftliche Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern weiterzuführen und zu verstärken.
Unverständlich sind für mich solche Anschläge wie zuletzt auf gentechnisch veränderte Apfelbäume und der dazugehörenden Kontrollgruppe im Bundesland Sachsen.
Diese Anschläge sind Angriffe auf die Freiheit der Forschung in Deutschland.
Zehn Jahre Forschungsarbeit sind durch die Zerstörung der gentechnisch veränderten Apfelbäume und der dazugehörenden Kontrollgruppe vernichtet worden.
Immer wieder wird von Gegnern der grünen Gentechnik kritisiert,
dass Forschungsergebnisse fehlen, um die Chancen und Risiken der grünen Gentechnik beurteilen zu können.
Gleichzeitig aber werden immer wieder Versuchsanordnungen durch kriminelle Handlungen zerstört. Der Zweck dieser Aktionen ist klar: Wenn ein Versuch durch Zerstörung ohne Ergebnisse bleibt, dann kann es auch keine Ergebnisse geben,
die nicht in diese Ideologie passen würden.
Meine Damen und Herren, in der Koalitionsvereinbarung haben sich die Koalitionspartner sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene für die Eins-zu-eins-Umsetzung europäischer Vorgaben ausgesprochen. Mit der Freiset
zungsrichtlinie, der Verordnung für Lebens- und Futtermittel und der Verordnung über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen wurden Vorgaben für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in Europa gemacht. Die Bundesregierung hat mit dem Gentechnikgesetz Vorgaben für Deutschland normiert. Auf diese Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes darf nach unserer Auffassung nicht noch zusätzlich aufgesattelt werden.
Meine Damen und Herren, gerade die aktuelle Diskussion zur grünen Gentechnik, auch die Äußerungen einzelner Politiker zum Verbot der grünen Gentechnik stellen die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben sowie die Koalitionsvereinbarung infrage. Klar ist, dass eine Minderheit von Gentechnikgegnern es geschafft hat, weite Teile der Bevölkerung so zu beeinflussen, dass der Nutzen der grünen Gentechnik für die Gesundheit und die Ernährung der Menschen grundsätzlich infrage gestellt wird. Obwohl die Argumente der Kritiker der grünen Gentechnik seit dem ersten kommerziellen Anbau von Gentechnikpflanzen im Jahre 1995 in Kanada entkräftet wurden, wird die Debatte über den Nutzen der Gentechnik auf niedrigem wissenschaftlichen Niveau weitergeführt.
Weltweit bauen immer mehr Landwirte gentechnisch optimierte Pflanzen an. Im Jahre 2008 waren es bereits 125 Millionen Hektar – dreimal so viel wie die Gesamtfläche Deutschlands und mehr als die komplette Ackerfläche Europas. Die Hauptanbauländer sind hierbei die Vereinigten Staaten, Kanada, China, Indien, Argentinien und Brasilien. Die von den Gentechnikgegnern beschriebenen Horrorszenarien sind dagegen bisher ausgeblieben.
Insgesamt fällt auf, dass bei der Diskussion immer wieder mit gleichen Behauptungen argumentiert wird, die nicht belegbar sind. Vor dem Hintergrund, dass mittlerweile weniger als zwei Prozent der Bevölkerung in der Landwirtschaft arbeiten und somit grundlegende Kenntnisse des Pflanzenbaus der Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr geläufig sind,
verfangen diese Argumente leider sehr oft.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion will mit dem vorliegenden Antrag dazu beitragen, dass die Grundlagenforschung in Mecklenburg-Vorpommern weiter verstärkt wird. Gleichzeitig wollen wir darstellen, dass schon heute bei nachgewiesenen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren
ein Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen gesetzlich geregelt ist. Hierüber, meine Damen und Herren, besteht meines Erachtens ein großer, breiter Konsens in der Gesellschaft.
In einem zweiten Teil wollen wir gemäß der Koalitionsvereinbarung die Landesregierung auffordern, die Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes eins zu eins umzusetzen. Zeitgleich sind wir der Auffassung, dass aufgrund der von mir zuvor beschriebenen Informationsdefizite eine Informationskampagne hinsichtlich der Anwendung und Möglichkeiten der grünen Gentechnik notwendig ist. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, erwarte ich Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, gerade der letzte Beitrag hat deutlich gemacht, dass wir als Gesellschaft gefordert sind, uns grundsätzlich zu fragen, inwieweit wir bereit sind, für die Sicherung der Zukunft in Forschung und Entwicklung zu investieren, und damit auch – und das sage ich hier gerade in diesem Haus –, dass wir als Politiker uns der großen Verantwortung bewusst werden, in der wir gegenüber unseren Mitmenschen stehen.
Meine Damen und Herren, nur fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse können als Grundlage für politische Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen angewandt werden. Und diese Diskussionen haben uns gezeigt, dass gerade unsere Bevölkerung auf diesem Weg mitgenommen werden muss.
Die Erforschung und Anwendung dieser neuen Technologie ist eine Grundvoraussetzung für künftige Entwicklung in unserer Gesellschaft.
Meine Damen und Herren, auch hier ist es mehrfach betont worden, mit dem Gentechnikgesetz sind klare Regelungen geschaffen worden hinsichtlich des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen. Und damit, meine Damen und Herren, ist die Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte gesichert.
Meine Damen und Herren, und auch das ist heute hier mehrfach angesprochen worden, bereits heute enthalten Tausende von Lebensmitteln in Deutschland gentechnisch erzeugte Bestandteile. Die Gentechnik ist aus Lebensmittelprodukten nicht mehr wegzudenken.
Meine Damen und Herren, warum ist es gerade in der Medizin selbstverständlich geworden, die Gentechnik anzuwenden? Jawohl, weil der Mensch dann bereit ist, diese Erkenntnisse sofort für sich zu nutzen.
Bei anderen Dingen, wo wir lange Zeit warten und es hinausschieben können, sind wir zu diesem Prozess nicht bereit.
Meine Damen und Herren, ich denke, es ist oftmals auch eine scheinheilige Diskussion, die hier geführt wird.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Mit dem vorliegenden Antrag, meine Damen und Herren, wollen die Koalitionsfraktionen fachlich fundierte Entscheidungen hinsichtlich des Einsatzes und der Anwendung der grünen Gentechnik ermöglichen, den Forschungsstandort Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern stärken und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsunternehmen erhalten.
Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der uns vorliegenden Gesamtstrategie „Energieland 2020“ stellt sich die Landesregierung den Herausforderungen, die die Energiefrage auf die künftige Entwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat. Dabei, und das ist hier schon gesagt worden, sind es im Wesentlichen vier Punkte, die ich an dieser Stelle noch einmal herausheben möchte:
1. die Sicherung der Verlässlichkeit der Energieversorgung – das ist aus meiner Sicht der wichtigste Punkt –, und das zu bezahlbaren und wettbewerbsfähigen Preisen
2. die Verringerung der Abhängigkeit von Erdöl- und Gasimporten
3. die Minderung von CO2-Emissionen
4. die Sicherung der regionalen Wertschöpfung
Meine Damen und Herren, mit der Energiepolitik wird eines der strategisch ganz bedeutenden Handlungsfelder für die Zukunftsfähigkeit bearbeitet. Das war auch rückblickend der Grund für die Koalitionsfraktionen, im Jahr 2007 einen entsprechenden Antrag als Beschlussvorlage in dieses Haus einzubringen. Nun haben wir das Jahr 2009 und sicher, es ist einige Zeit ins Land gegangen. Das aber hängt sicherlich auch damit zusammen, dass nicht jeder Punkt unstrittig und reibungslos von den Koalitionsfraktionen aufgenommen und abgearbeitet werden konnte. Trotz, meine Damen und Herren, der immer wieder ins Spiel kommenden ideologischen Betrachtungsweise ist es gelungen, mit dem jetzt vorliegenden Gesamtkonzept eine sachgerechte Lösung zu finden, die den gesetzten Zielen gerecht wird.
Ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der gesetzten Aufgaben ist die Erfüllung der Ziele des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung bis 2020. Darin ist unter anderem der Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien an der Gesamtstromerzeugung auf 25 bis 30 Prozent vorgesehen. Einhergehend damit sollen die CO2-Emissionen um bis zu 40 Prozent gegenüber dem Status von 1990 gesenkt werden.
Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern wird zur Erreichung der gesetzten Klimaziele einen wich
tigen Beitrag leisten und unter anderem die Bereiche Windkraft, Biogas und Fotovoltaik – und das ist auch hier schon gesagt worden – auf das Drei- bis Sechsfache ausbauen.
Klar ist aber auch, dass bei allem Ehrgeiz im Bereich des Ausbaus erneuerbarer Energien die genannte 4-PunktStrategie insbesondere im Hinblick auf Versorgungssicherheit und Preisstabilität nicht allein durch den Ausbau erneuerbarer Energien erreicht werden kann.
Um eine langfristige stabile Energieversorgung zu erreichen, braucht es nach meiner festen Überzeugung
einen tragfähigen Energiemix aus konventionellen und erneuerbaren Energien.
Mein lieber Kollege Griese, und an der Stelle gehe ich in Ihre Rede hinein, Mut gehört nicht dazu, etwas auf ein Stück Papier zu schreiben. Mut gehört dazu, wenn Sie so wie ich 1990 vor über 1.000 Mitarbeiter eines bestehenden Kernkraftwerkes gehen und ihnen klarmachen, wir legen dieses Kernkraftwerk hier und heute still. Das ist Mut, meine Damen und Herren.
Und ich sage und unterstreiche das, was Minister Seidel deutlich ausgeführt hat. Wir brauchen uns nicht hinter einem Bundesgesetz, was vorliegt, zu verstecken und das, was dort formuliert ist, noch einmal in ein Landesgesetz hineinzuformulieren. Es ist formuliert und es hat Gesetzeskraft.
Und, mein lieber Kollege Timm, eines möchte ich Ihnen sagen, ich habe ihn vor mir liegen und ich spare es mir, Ihnen den jetzt vorzulesen. Der Kollege Professor Weber von der Uni Rostock hat seinen Vergleich deutlich gemacht, indem er gesagt hat: „Ein schneller Ausstieg aus den fossilen Energiequellen wie Öl, Gas und Kohle würde … zu“ einer Steigerung „der Strompreise führen.“ Dieser schnelle Ausstieg war sein Vergleich.
Seine Alternative, seine Kritik – und darauf möchte ich auch noch einmal hinweisen – richtete sich gegen den verstärkten Ausbau der Windenergie.
Und, meine Damen und Herren, wer im Planungsgeschäft drinsteht, der wird ganz schnell merken,
wenn wir unsere Konzeption zur Windenergienutzung umsetzen wollen, wird uns das planungstechnisch noch arge Kopfschmerzen bereiten.
Meine Damen und Herren, ein besagtes Entwederoder halte ich schlichtweg für fahrlässig. Nein, wer über zukunftsfähige Energieversorgung spricht, muss alle Möglichkeiten der Energieerzeugung im Blick behalten.
Und ich komme noch mal auf den Kollegen Timm zurück. Ich habe mich zur Kernenergie geäußert. Aber wenn wir
die Überschrift lesen, die lautet, „Die polnische Regierung im Grenzbereich Westpommern – Wir wollen ein Atomkraftwerk an der Grenze“, dann müssen wir uns auch zu dieser Situation äußern, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass sich Wissenschaft und Technik unseres Landes aktiv einbringen werden in diesen Prozess. Und so wird es uns nach dem Stand der aktuellen Planungen gelingen, bis 2020 das ehrgeizige Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu erreichen. Das gilt selbstverständlich auch nach der Realisierung des geplanten Kohlekraftwerkes in Lubmin.
Dass wir hier jetzt für diesen Prozess nicht bei null starten, auch das ist klar. Die energiepolitische Ausgangslage in unserem Land ist gut. So hat sich beispielsweise der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch seit 2000 von 3 auf 14 Prozent deutlich erhöht. Auch konnten die CO2-Emissionen nach 1995 auf diesem Niveau stabilisiert werden. Und, auch das ist hier schon deutlich gesagt worden, unser Land verfügt mit Rostock und dem Standort in Lubmin über international anerkannte Energiestandorte. Die laufenden Genehmigungsverfahren für das Steinkohlekraftwerk oder für die Gaspipeline sind nur zwei Beispiele herausragender Bedeutung
und sie sind Beleg für den sachorientierten, fachlich exakten Umgang mit dieser Thematik.
Meine Damen und Herren, wichtig für die weitere Entwicklung in der Zukunft ist auch, dass neu geschaffene Netzwerke und Kompetenzzentren wie beispielsweise das Netzwerk Klimaschutz, das Netzwerk Wasserstofftechnologie und das Wasserstoffkompetenzzentrum in Schwerin beziehungsweise auch das Offshore-Energie-Kompetenznetzwerk in Rostock diese Entwicklung unterstützen und mit der Anwendung innovativer Energien und Technologien zur zukünftigen rationalen Energieanwendung beitragen. Auch ihnen kann das erarbeitete Gesamtstrategiekonzept „Energieland 2020“ helfen, ihre Arbeit in Zukunft weiter auszubauen und zu verbessern.
Und auch da möchte ich noch einmal deutlich machen, die erwähnten Bundesländer Brandenburg, SachsenAnhalt und auch Sachsen, Herr Griese, setzen selbstverständlich auf diese Energien. Sie setzen in ihren Bundesländern aber ganz deutlich auch auf den Ausbau der konventionellen Energie, gerade im Zusammenhang mit Schwarze Pumpe, Hagenwerder, Firma Vattenfall, was deutlich macht, diese vorhandenen Energieträger zu nutzen.
Meine Damen und Herren, persönlich freue ich mich, dass es nun nach zwei Jahren gelungen ist, dieses Konzept mit der heutigen Sitzung im Parlament offiziell abschließend zu beraten und formal für erledigt zu erklären und damit nicht mehr zu überweisen.
Erledigt erklärt aber ist dieses Thema nicht. Und ich denke, das ist in meinen Ausführungen deutlich geworden. Wer es ernst und ehrlich meint, wird sich einbringen und am besten – auch das ist schon gesagt worden – in den Aktionsplan Klimaschutz.
Energiepolitik ist und bleibt ein strategisches Politikfeld, um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu sichern. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überprüfung der gemeinsamen Agrarpolitik hat gerade ihren Abschluss gefunden. Mit den Ergebnissen sind wir in Mecklenburg-Vorpommern so richtig nicht zufrieden.
Ich erinnere dabei nur an die Modulation oder an die bereits hier erwähnten Probleme der Milchbauern. Obwohl nun bis 2013 Planungssicherheit herrschen sollte, ist es zwingend, dass wir uns mit der Agrarpolitik nach dem Jahr 2013 befassen.
Meine Damen und Herren, mit dem Beschluss über den sogenannten Health Check im November 2008 wurde das Augenmerk der künftigen Agrarpolitik auch auf die Zeit nach dem Jahr 2013 gelenkt. Hierbei spielen wie in einigen anderen Wirtschaftsbereichen die finanzielle Ausstattung und die inhaltliche Ausrichtung der künftigen Agrarpolitik eine entscheidende Rolle. Es geht um die Zukunft der Direktzahlungen innerhalb der ersten Säule, aber auch die Ausgestaltung der zweiten Säule zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
Die Entwicklungen während der zurückliegenden Jahre haben verdeutlicht, dass die Landwirtschaft für die Ernährungssicherung und die Bereitstellung von Rohstoffen an Bedeutung gewonnen hat. Zeitgleich wird in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich, dass die Land- und Ernährungswirtschaft einen stabilisierenden Faktor darstellt. Aus diesem Grund ist es meines Erachtens notwendig, auch in der Zukunft ausreichend Finanzmittel für die Unterstützung der landwirtschaftlichen Unternehmen und die Entwicklung der ländlichen Räume bereitzustellen.
Meine Damen und Herren, für meine Fraktion steht fest, dass aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union und der zusätzlichen Aufgaben, welche die Europäische Union übernommen hat, mit einer Reduzierung der Direktzahlungen für Landwirte zu rechnen ist. Dennoch sind wir der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der hohen Standards in den Bereichen des Umwelt- und Tierschutzes eine Produktion zu Weltmarktpreisen nicht ohne Direktzahlungen realisiert werden kann.
Wir fordern aus diesem Grund, dass nach den zahlreichen Reformen seit dem Jahr 1992 eine behutsame, nachhaltige Weiterentwicklung der europäischen Agrarpolitik erfolgt. Hierbei ist es meines Erachtens zwingend notwendig, dass zunächst die Ziele der Agrarpolitik festgelegt und dann die Maßnahmen zur finanziellen Ausstattung innerhalb der ersten und zweiten Säule entschieden werden. Des Weiteren muss mit der Neuausrichtung der Agrarpolitik eine Vereinfachung und ein drastischer Bürokratieabbau erfolgen.
Meine Damen und Herren, zur Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume stellen die Investitionsförderung, Agrarumweltprogramme, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Förderung der Diversifizierung und andere Maßnahmen eine wesentliche Zukunftsperspektive dar.
Meine Fraktion betrachtet die Landwirtschaftsunternehmen als Kern des ländlichen Raumes. Diese tragen maßgeblich zur Sicherung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen bei. Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuwirken, dass für die ländliche Entwicklung eine eigenständige Identifizierung innerhalb der europäischen Agrarpolitik als Schwerpunkt gesetzt wird. Wichtig ist, dass die Politik ein verlässlicher Partner sowohl für die Landwirtschaftsunternehmen als auch für den ländlichen Raum ist.
Ziel unserer Politik muss sein, weiterhin einen bedeutenden Teil der europäischen Finanzmittel für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, für Wachstum und Beschäftigung zu verwenden. Gleichzeitig müssen die nachhaltige Bewirtschaftung und der Schutz der natürlichen Ressourcen Berücksichtigung finden. Im Interesse der Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum muss die wirtschaftliche Diversifizierung durch gezielte Maßnahmen im Agrarsektor unterstützt werden. Eine weitere Ungleichbehandlung der Landwirtschaftsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern wie bereits mit der Einführung der zusätzlichen Modulation gilt es zu verhindern.
Meine Damen und Herren, für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume müssen Gesetze und Regelungen geschaffen werden, die den aktuellen Erfordernissen entsprechen. In diesen müssen die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft verankert und
die rechtliche Regelung und Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum zusammengefasst werden.
Bei der Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik treten wir für eine Marktorientierung, den Ausgleich der höheren europäischen Produktionsstandards, die Honorierung der Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft und die Schaffung eines verlässlichen Sicherheitsnetzes gegen krisenhafte Preisabstürze ein. Die produktionsunabhängigen Direktzahlungen sind für uns dabei ein unverzichtbares Instrument und sollten in angemessener Höhe erhalten bleiben.
Gleichzeitig muss die Integration regionaler Elemente in die gemeinsame Agrarpolitik geprüft werden.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Landwirte stärken und befähigen, sich auf Märkten mit zunehmenden Preisschwankungen abzusichern. Wir wollen über das Steuerrecht Anreize für die landwirtschaftlichen Betriebe schaffen, Rücklagen für Ertragsausfälle zu bilden.
Damit werden die Landwirte in die Lage versetzt, in guten Jahren Kapital zur Risikovorsorge anzusparen. Solche Instrumente brauchen wir auch für gesunde Betriebe, damit sie bei Preisschwankungen nicht vorschnell in die Insolvenz gehen.
Uns ist wichtig, dass die Betriebe sich zukunftsfähig entwickeln können. Deshalb sind wir dafür, dass Investitionsförderung für Land- und Ernährungswirtschaft verstärkt wird. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, in der Europäischen Union eine wettbewerbsneutrale Energiebesteuerung für die Landwirtschaft zu erreichen. Beim Agrardiesel streben wir das niedrige Niveau wichtiger europäischer Erzeugerländer an. Diese Maßnahmen werden wir so lange fortführen, bis der Einsatz biogener Treibstoffe in der Landwirtschaft, den wir weiterhin national steuerfrei stellen wollen, technisch und wirtschaftlich seinen Durchbruch gefunden hat.
Meine Damen und Herren, Bürokratieabbau und Kostensenkung sind für uns Daueraufgaben, national wie auf internationaler, europäischer Ebene. Bei der Umsetzung von EU-Richtlinien werden wir Wettbewerbsverzerrungen zulasten der deutschen Landwirtschaft vermeiden. Dafür streben wir grundsätzlich immer eine Eins-zu-einsUmsetzung an.
In der Erschließung neuer Märkte liegt ein Schlüssel zum Erfolg. Herausragend ist dabei der Export von Qualitätsprodukten mit einer entsprechenden Wertschöpfung. Deshalb müssen wir die Agrar- und Ernährungswirtschaft bei der Erschließung neuer Märkte weiter unterstützen und die Agrarexportförderung deutlich verstärken. Die Veredlungs- und vor allem die Milchwirtschaft haben dabei hohe Priorität.
Meine Damen und Herren, es ist schon angesprochen worden, die Milchquote wird 2015 wegfallen. Wir wollen den Umstieg in ein durch den Markt gesteuertes System aktiv gestalten und begleiten. Für uns stehen dabei die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionsförderung und die Sicherung der Milcherzeugung in Verbindung mit der Ausgleichszulage und tierhaltungsbezogenen Grünland- und Weideprämien im Vordergrund. Die Verbesserung der Strukturen und der Marktstellung der
Molkereien ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben der Milchbranche. Deshalb müssen wir Sorge dafür tragen, dass die notwendige Entwicklung im Einklang mit dem Kartell- und Wettbewerbsrecht möglich ist.
Meine Damen und Herren, Innovation und Qualifikation sind die Grundlagen für eine zukunftsfähige Entwicklung der Agrarwirtschaft für die nächsten Jahrzehnte. Deshalb müssen wir vor allem die Agrarforschung verstärken, das hohe Niveau der Ausbildung sichern und durch innovationsfreundliche Rahmenbedingungen die breite Nutzung moderner Technologien einschließlich der Biotechnologie vorantreiben.
Meine Damen und Herren, wir wollen lebendige, lebenswerte ländliche Räume,
die gerade jungen Menschen und Familien Perspektiven bieten, aber auch die Versorgung der älteren Generation sicherstellen, meine Damen und Herren, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die auf die Stärkung der Wirtschaftskraft und die Schaffung von Arbeitsplätzen hinarbeiten und eine flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Infrastruktur, die Versorgung mit ortsnahen Schulen und eine gute Verkehrsanbindung. Hierzu zählen auch der Aufbau dezentraler Energienetze und die der neuen Medien. Auch dazu kommen wir heute noch.
Das sind nur einige Anmerkungen zum gesamten Feld der künftigen Agrarpolitik. Es gilt, sich frühzeitig einzubringen, und aus diesem Grunde fordere ich Sie auf, unserem Antrag zuzustimmen. Den Änderungsantrag lehnen wir ab. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist durch Sie in der Einbringung, Frau Reese, deutlich Ihr Antrag formuliert worden, vorgetragen worden, der Minister hat in seinen Ausführungen noch einmal die Ziele deutlich gemacht, die für den Nationalparkplan definiert sind. Wir sind informiert worden über die Kernaufgaben des Nationalparkamtes Vorpommersche Boddenlandschaft. Der Minister hat auch angeführt, dass dieses Personalkonzept, was letztendlich im Landespersonalkonzept vorliegt, auch unterstützt werden kann durch Kooperationen mit privaten Dritten.
Und, meine Damen und Herren, die geforderte Erstellung eines neuen Konzeptes würde nichts an den bereits beschlossenen und umgesetzten Vorgaben des Landes
personalkonzeptes ändern. Aus diesem Grund hält meine Fraktion den vorliegenden Antrag für nicht begründet und wird ihn ablehnen. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe zu, auch ich bin beeindruckt, aber im negativen Sinne, von der Art und Weise,
wie wir in dieser Form die Diskussionen um die Situation in der Landwirtschaft in unserem Lande zu diesem Zeitpunkt führen. Und, Herr Borrmann, Ihnen kann ich eins versichern, ich habe im real existierenden Sozialismus in der Landwirtschaft arbeiten müssen, müssen. Ich habe nicht eine Stunde bereut in meinem Leben. Das war eine Schule für das Leben.
Und ich habe im Gegensatz zu Ihnen in dieser Zeit in der Deutschen Demokratischen Republik Arbeitslosigkeit erlebt und ich habe sie auch in der Bundesrepublik erlebt.
Aber eins verbitte ich mir, dass Sie mir in dieser Gegenwart und in dieser Stunde vorschreiben wollen,
wie wir zu handeln und zu arbeiten haben. Das verbitte ich mir einfach, ein für alle mal.
Und, meine Damen und Herren, ich kann mich noch sehr gut – ich bin erst seit drei Jahren Abgeordneter hier in diesem Hause – an die Situation vor Ort erinnern. Was glauben Sie, was die Menschen von uns erwarten? Sie erwarten Lösungen, sie erwarten von uns Hinweise, Richtlinien, Kompetenzen, die wir zu erfüllen haben. Und wenn wir einen Minister haben, der in der Spur ist, und das ist ja nicht der Minister allein, dann können Sie sich mit ihm auseinandersetzen. Aber es ist letztendlich eine Landesregierung, die seit Monaten auf dem Wege ist und die Situation erkannt hat. Wir müssen uns fragen
lassen, und das sage ich ganz gezielt in diese Runde, ob die Gesetze, ob die Regelungen, die wir in den letzten Jahren gemeinsam verfasst haben, richtig waren in der Gänze. Und ich denke insbesondere daran, ob wir uns immer bewusst sind, wenn wir hier beschließen, ich sage Beispiele, zur Ausweisung von Schutzgebieten in unserem Land, zur Umsetzung zum Beispiel der Schweinehaltungsverordnung, der Legehennenhaltungsverordnung,
der Einführung der Ökosteuer auf Agrardiesel, das Haushaltsbegleitgesetz und andere Dinge, dann sage ich Ihnen, das sind Auswirkungen,
die langfristig auch auf eine Situation für die Landwirtschaft in unserem Land hinwirken.
Und ich würde Sie, meine Damen und Herren, darum bitten, dass wir in dieser Situation deutlich machen, dass der Weg durch die Mitglieder unserer Landesregierung und insbesondere auch in dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz auf dem richtigen Weg ist, dass wir einen solchen Antrag, wie heute gestellt, für kurzfristige Maßnahmen nicht brauchen. Wir sind auf dem Weg. Das Ministerium hat kurzfristig gehandelt. Wo wir gefordert sind, ist, dass wir gemeinsam nach Möglichkeiten suchen im Rahmen der Bundesrepublik Deutschland, im Rahmen der Europäischen Union, diese Situation unserer Landwirte in diesem Land zu verbessern. Meine Damen und Herren, einzig und allein aus diesem Grund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP-Fraktion lautet: „Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis zum 30.09.2009 zu berichten, welche Strategie die Landesregierung verfolgt, um das ,maritime Erbgut‘ Fischereiwesen in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig zu entwickeln.“
Ich gebe zu, auch ich habe Schwierigkeiten gehabt, als ich diesen Antrag gelesen hatte ohne Begründung, den Intentionen der Fraktion der FDP zu folgen. Ich sage Ihnen aber – und das noch ganz unter dem Eindruck meines gestrigen Besuches bei den Fischern an der Boddenküste –, diese Berichte, meine Damen und Herren, haben sich für mich erledigt. Spätestens dann, wenn man aufmerksam den Worten des Ministers zugehört hat, welche Aufgaben wir uns bereits in diesem Lande gestellt haben, denke ich, steht vor uns eine ganz andere Geschichte, nämlich die Aufgabe, sich intensiv um diese Problematik zu kümmern.
Und, meine Damen und Herren, spätestens nach der Anhörung im Agrarausschuss zu dieser Thematik hatten wir gemeinsam beschlossen, uns dieser Thematik weiter kontinuierlich anzunehmen. Und ich sehe das in der Form, dass wir bei Besuchen vor Ort gerade auch in der Auseinandersetzung mit den vorliegenden Gutachten und in der kritischen Suche nach Möglichkeiten der Unterstützung dieser Aufgabe gerecht werden. Meine Damen und Herren, aus dieser Hinsicht kann ich Ihren Antrag nur ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Ich bin Ihnen dankbar, Frau Peters, dass Sie sehr ausführlich bei der Einbringung noch mal auf die Inhalte des Antrages eingegangen sind, und auch Sie, Herr Minister, haben deutlich ausgeführt, welche Aufgaben noch vor uns stehen.
In den zurückliegenden Jahren ist ein wesentlicher Teil geleistet worden, um die Abwasserentsorgung in unserem Land auf feste Füße zu stellen. Lassen Sie mich zwei Punkte ergänzen. Zum einen ist es sicher ursächliches Interesse gerade der CDU-Fraktion hier im Landtag für dieses Ansinnen, dass nicht nur die großen Anlagen im Land gefördert werden, sondern auch die privaten Unternehmen, die privaten Betreiber von Kleinkläranlagen hier in unserem Land Unterstützung erhalten.
Ich sehe eine weitere Komponente, und Herr Griese hat es in seinen Ausführungen schon angemerkt, wir werden gerade auch durch die demografische Entwicklung in unserem Land in dem sogenannten ländlichen Raum – und wer weiß, was wir in Mecklenburg-Vorpommern unter dem ländlichen Raum verstehen,
dass es gerade in diesem Bereich zutrifft – noch wesentliche Schnitte bekommen, was die Abwasserentsorgung, auch die Trinkwasserversorgung in entlegenen Bereichen betrifft.
Ich sehe einmal also in dieser demografischen Entwicklung einen Handlungsansatz, zum Zweiten aber gerade in der gegenwärtigen Situation, wo wir über ein Konjunkturpaket sprechen, nicht nur des Bundes, sondern auch des Landes, einen direkten Handlungsansatz, dass also gerade das Kleingewerbe in diesem Falle die Möglichkeit hat, durch diesen spezifischen Maßnahmenkatalog Aufträge zu erhalten und damit Aufgaben zu erfüllen.
Insofern möchten wir hier als Fraktion diesen Antrag ausdrücklich unterstützen. Wir sind uns dessen bewusst, dass künftig gerade die Frage der Abwasserentsorgung weitere Aufgaben vor uns stellen wird, und insofern bitte ich Sie um Unterstützung dieses Antrages.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der schriftliche Bericht über die Ausschussberatungen auf der Drucksache 5/2068 stellt ausführlich die Arbeitsschritte zur Entwicklung der Beschlussempfehlung dar.
Hervorzuheben ist, dass dies eines der seltenen Beispiele dafür ist, wie aus Aktivitäten eines Ausschusses heraus eine Fraktion in Form eines Antrages aus ihrer Sicht bestehende Handlungsbedarfe herausgearbeitet hat. Darum ist dieser Teil abweichend von sonst geltenden strikten Vorgaben besonders hervorgehoben und auch textlich etwas länger geworden. Auf diese Weise soll den Bürgerinnen und Bürgern anders lautenden Vorwürfen einer Fraktion zum Trotz vermittelt werden, wie Demokratie funktionieren kann und welche Regeln dafür gelten. Also zunächst Information durch das Ministerium in Ausübung des Selbstbefassungsrechts, dann Anhörung, wiederum Selbstbefassungsrecht, dann Antragstellung und Überweisung, dann Ausschussberatung der überwiesenen Vorlage und Beschlussempfehlung.
Als Ergebnis ist ein Beschluss zustande gekommen, der weitestgehend der Intention der Antragsteller entspricht und diese weiter präzisiert. Das hat auch seinen Niederschlag im Abstimmungsergebnis gefunden. Die Fraktion der FDP hat der Beschlussempfehlung zugestimmt.
Aus meiner Sicht als Ausschussvorsitzender und Berichterstatter gibt es dabei nur ein, man kann sagen, Wermutströpfchen, wenn auch ein ganz kleines. Die Formulierung dieses Beschlusses erscheint doch etwas sehr hölzern. Die Ursache dafür liegt aber sicher in der Natur der Sache. Wenn zwei Fraktionen um die Formulierung eines Änderungsantrages ringen, dann möchte natürlich jede sich im Wortlaut wiederfinden und dann klingt es im wahrsten Sinne des Wortes etwas hölzern.
Wichtig sind aber die Inhalte des Beschlusses, die ich hier noch einmal kurz zusammenfassen möchte: Der Ursprungsantrag ist in geänderter Form anzunehmen, das heißt, die FSC-Zertifizierung für landeseigene Wälder in Nationalparken ist einzustellen. Zunächst haben Bund, Länder und EUROPARC Qualitätskriterien und Qualitätsstandards für deutsche Nationalparke erarbeitet. Diese sollen künftig bei der Umsetzung der Nationalparkverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien zur Anwendung kommen und es soll ein an die spezifischen Bedingungen der Nationalparke angepasstes Steuerungs- und Monitoringsystem aufgebaut werden.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun passt es sehr günstig, dass ich unmittelbar nach Ihnen sprechen kann, Herr Dr. Timm. Ich schließe mich vollinhaltlich Ihren Worten das Gesetz betreffend an. Aber erlauben Sie mir noch einige Worte zu der Vorlage, die hier durch die Fraktion DIE LINKE eingereicht wurde: Zum einen, sie fordert eindeutig die einseitige Ausrichtung der Energiepolitik des Landes auf den Bereich der erneuerbaren
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wir brauchen einen Richtungswechsel.)
und damit eine 100prozentige Versorgung über erneuerbare Energien.
Und, Herr Professor Methling, da erinnere ich mich sehr gut
an unsere gemeinsame Sitzung mit den Umweltverbänden dieses Landes, als wir da drüben im Sitzungssaal gesessen haben.
Es waren ja zumindest neun Parlamentarier anwesend.
Und es kann eben nicht sein, dass gerade uns die Umweltverbände auch in Richtung 2020 den Energiemix vorgeschlagen haben.
Und da ist auch meine volle Unterstützung zu diesem Energiemix. Ich kann mittelfristig nicht von einem Energiemix abgehen hin zu einer einseitigen Ausrichtung, sprich 100 Prozent erneuerbare Energien.
Meine Damen und Herren, und gleichzeitig ist uns allen bewusst, dass wir die Voraussetzungen benötigen für diese Energie, die erneuerbaren Energien, die wir erzeugen wollen. Auch die produzieren Strom, auch diesen Strom müssen wir anlanden, zum Beispiel von den Offshoreanlagen, und dazu fehlen uns in diesem Land garantiert die notwendigen Voraussetzungen.
Wir werden es gemeinsam lösen. Und der Minister hat hier zugesichert, und auch ich warte, dass wir kurzfristig für unsere weitergehende Arbeit die Energiekonzeption 2020 des Landes hier vorgelegt bekommen.
Dort werden wir gemeinsam diese Dinge dann auch fixieren.
Meine Damen und Herren, bei allem darf für mich nie aus dem Blickfeld verloren werden, dass Energieversorgung, die zum einen sicher sein muss, zum anderen preisgünstig sein muss, eine wichtige Grundvoraussetzung für eine leistungsfähige Wirtschaft ist, und das ist für mich der Erhalt beziehungsweise auch die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.
Meine Damen und Herren, auch ich möchte einen kleinen Blick auf die Diskussion gestern zum Standort Lubmin bringen. Ich habe sehr aufmerksam die Darstellungen verfolgt, die uns die Vertreter der Umweltverbände dort gezeigt haben, auch der Bürgerinitiative. Ich bin wirklich gespannt, was diese Vertreter uns sagen werden, wo wir vor Rügen, vor Usedom die sogenannten Offshorewindanlagen hinstellen werden, wo wir die Stromversorgung anlanden werden.
Und dann werden wir diese Diskussion hier sehr gerne begleiten, meine Damen und Herren.
Richtig.
Meine Damen und Herren, das einseitige Ausrichten der Energiepolitik, wie es der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert, könnte fatale Folgen für unser Land haben und somit wird es durch unsere Fraktion abgelehnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sicher beschäftigen wir uns heute zum wiederholten Mal mit der Thematik um das geplante Steinkohlekraftwerk in Lubmin. Ich begrüße das außerordentlich, gibt es mir doch zumindest heute wieder Gelegenheit, noch einmal den Versuch zu unternehmen, die oftmals unsachlich und vor allen Dingen sehr emotional geführte Debatte auf eine rationale Ebene zu heben.
Ich sage das auch gerade mit dem Hinweis auf den heutigen Morgen und ich stehe noch unter dem Eindruck der Zettel, die mir dort überreicht wurden. Wenn ich diesen Zettel sehe, und zwar zum wiederholten Male, und das am heutigen Tage, wo wir am 28.10.2008 den Anhörungstermin haben, und ich sehe zum Steinkohlekraftwerk Lubmin wieder schwarz qualmende Kühltürme, dann fällt mir beim besten Willen dazu nichts mehr ein, denn das habe ich in den Antragsunterlagen nicht gelesen. Und ich frage die Kollegen von Rügen, ob ein solches Bild im Sinne des Tourismus auf der Insel Rügen ist,
die schwarzen Wolken, die Ihnen da vom Festland gegenüber wehen. Und ich frage mich ganz ernst, ob es nicht vielleicht doch Interessen auf einer anderen Seite des Tourismus gibt, die das sehr gut finden,
wie wir unseren eigenen Tourismus hiermit schädigen, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, ich sage das im vollen Ernst, da ich, und da brauche ich mich nur zu wiederholen, seit 1989 in dieser Gemeinde Lubmin die regionale, die örtliche Entwicklung mit begleitet habe.
Meine Damen und Herren, Herr Schulte hat sehr ausführlich – ich möchte mich an dieser Stelle nicht wiederholen – noch einmal für den federführenden Wirtschaftsausschuss gesprochen, nämlich zur Darstellung der einzelnen Behandlungen in den verschiedenen Sitzungen. Ich möchte vielleicht nur noch einmal die Darstellung der Volksinitiative im Zusammenhang mit dem Hinweis auf den Paragrafen 9 Absatz 3 im Volksabstimmungsgesetz zeigen, wo es dort – Herr Präsident, ich zitiere – heißt:
„In dem mit der Volksinitiative befaßten Ausschuß des Landtages steht einem Vertreter des Antragstellers das Recht zu, die Volksinitiative zu erläutern. Näheres, insbesondere den zeitlichen Ablauf, bestimmt der jeweilige Ausschuß. Er kann“ – er kann! – „auch weitere Personen in die Anhörung einbeziehen.“
Und, meine Damen und Herren, das konkrete Anhörungsverfahren wurde auf der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vor Ort in Rostock-Warnemünde besprochen. Dabei haben sich auch die anwesenden Mitglieder der Fraktion DIE LINKE, Frau Lück und Frau Schwebs, einverstanden mit dem gewählten Verfahren erklärt, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, allein der Umfang der Beratungen zeigt, wie ernst es allen Beteiligten bei der Behandlung dieses sensiblen Themas war und ist. Dies muss an diesem Punkt insbesondere denjenigen immer wieder gesagt werden, die nicht müde werden, das entsprechende Gegenteil immer wieder im politischen Raum zu behaupten. Gezielte Falschinformationen, Panikmache in der Öffentlichkeit und Unsachlichkeiten bis hin zu persönlichen Diffamierungen – und dazu zähle ich auch eindeutig die Frage, die Herr Liskow in der Anhörung gestellt hat –, das kann nicht Gegenstand der heutigen Debatte sein, meine Damen und Herren. Leider gehört dieses zur Tagesordnung zu diesem Thema.
Ich meine Ihre Äußerungen, Herr Professor Methling, zur Fragestellung. Ich war dabei, als Herr Liskow die Frage
im Ausschuss gestellt hat. Er hat nur eine Frage zu den Teilnehmerzahlen gestellt.
Sie haben sie gerade ausgewertet in Ihrer Rede, und das gehört sich nicht.
Meine Damen und Herren, es ist ein demokratisches Grundrecht, das in Artikel 59 unserer Verfassung verankert ist. Volksinitiativen an sich sind ein hohes Gut und Ausdruck demokratischer Willensbildung und Meinungsäußerung.
Und, meine Damen und Herren, ich kann mich nur wiederholen, wer den Rechtsstaat benutzt, der muss anerkennen, dass genau dieser Rechtsstaat sein Verwaltungsverfahren ebenfalls regelt, und man kann erwarten, dass dieses Verfahren anerkannt und respektiert wird.
Wenn ich mir allerdings die Initiatoren dieser Volksinitiative noch einmal anschaue, muss ich mich schon ernsthaft fragen, welche politischen Absichten hier offensichtlich betrieben werden sollen.
Ich kann auch Ihnen noch einmal sagen, Herr Minister, die ausdrückliche Ausweisung des Standortes Lubmin für die Energieerzeugung, ausgeschlossen Kernenergie, die habe ich mit Ihrer Unterstützung, mit Unterstützung des Ministers Holter, zu meiner Aufgabe gestellt,
zumindest seit dem Jahre 1999. Und wir waren uns sehr wohl vor Ort einig, was an künftiger Nutzung an diesem Standort möglich ist und vorhersehbar ist.
Und ich beziehe diesen Streit, den Sie gerne auf den Kabinettstisch beziehen, auf Sitzungen, die waren in Anwesenheit von Ministern, die sind protokollarisch belegt, und dort haben wir sehr wohl die Thematik des Standortes innerhalb der Flächennutzungsplanung und der Bebauungsplanung der Gemeinde Lubmin behandelt.
Meine Damen und Herren, wer behauptet, das laufende Verfahren sei in irgendeiner Weise politisch beeinfluss
bar, der irrt. Diese Zeiten haben wir Gott sei Dank überwunden.
Die Grünen – und das ist heute hier auch schon gesagt worden – in der Hamburger Koalition mussten merken, dass die zuständige Senatorin die Genehmigung für Moorburg auszusprechen hatte.
Meine Damen und Herren, natürlich ist es wichtig, dass die Sorgen und Ängste der Menschen gerade in Ostvorpommern und auf Rügen besonders ernst genommen werden. Deshalb ist es auch so wichtig, dass das Genehmigungsverfahren in seiner vollen Umfänglichkeit, in seiner Detailtiefe und Zeitintensität durchgeführt wird.
Die Notwendigkeit, dass alle vorliegenden Einwände öffentlich erörtert werden müssen, hat der Wirtschaftsausschuss in seinen vorgelegten Beschlussempfehlungen noch einmal unterstrichen. Es ist daher nur folgerichtig, darauf zu verweisen, dass es unter Berücksichtigung der Ergebnisse der weiteren Erörterungen den Genehmigungsbehörden obliegt, zum gegebenen Zeitpunkt zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen die beantragten Genehmigungen erteilt werden können, meine Damen und Herren. Die Kernbotschaft der Beratungen im Ausschuss ist somit auch, dass dem rechtsstaatlichen Genehmigungsverfahren Rechnung getragen und dieses möglichst zeitnah abgeschlossen wird.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zur vorgelegten Beschlussempfehlung und Ad-acta-Legung des Antrages der Fraktion DIE LINKE. Selbstverständlich, Herr Roolf, bei getrennter Abstimmung kann auch ich dem ersten Teil meine Zustimmung erteilen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Frau Reese, Sie haben Ihren Antrag klar und ausführlich hier dargestellt. Ich danke Ihnen dafür. Die CDU-Fraktion teilt das Anliegen Ihres Antrages, aber ebenso deutlich ist durch Minister Backhaus klargestellt worden, dass es noch eine Reihe Fragen zu klären gilt, bis wir dazu kommen, dieses Zertifikat vielleicht einmal nicht mehr zu benötigen.
Deshalb unterstütze ich den Antrag und wir werden gemeinsam für die Koalition die Überweisung in den Agrarausschuss beantragen. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Europäische Kommission hat am 8. September 2008 ihre Empfehlungen zur Festsetzung der Fangquoten für Herings- und Dorschbestände in der Ostsee für das Jahr 2009 bekannt gegeben. Gerade für die Kutter- und Küstenfischerei in unserem Land, und ich betone, das ist Mecklenburg-Vorpommern,
sind die beabsichtigten Regelungen für den Heringsbestand in der westlichen Ostsee mit einer Quotenkürzung von 63 Prozent und der Dorschbestände in der westlichen Ostsee mit einer Quotenkürzung von 15 Prozent und der östlichen Ostsee mit einer Quotenerhöhung von 15 Prozent besonders gravierend.
Sie, meine Damen und Herren der NPD,
wollen die Bekanntgabe dieser Vorschläge nutzen, um Ihrer nationalen Gesinnung nachzugehen.