Angelika Gramkow
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Last Statements
Herr Albrecht, Sie nannten das Engagement der Landesregierung und der Fraktionen von SPD und PDS für den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor eine Geldverschwendungsmaschine.
Ich frage Sie: Sind Sie für die tarifgerechte Ausgestaltung und mit Qualifizierungsmaßnahmen verbundenen 1.000 Stellen Jugend- und Schulsozialarbeiter, die die Landesregierung aufgelegt hat?
Frau Präsidentin, ich hätte gerne eine Nachfrage.
Herr Albrecht, wissen Sie, dass für diese Stellen Qualifizierungsnachweise und Angebote notwendig sind und dass die Landesregierung als Erstes ein Angebot an Absolventinnen und Absolventen unserer Fachhochschulen und Universitäten gestellt hat und dieses realisiert wird?
Ich danke Ihnen, Herr Albrecht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Rehberg, wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Felsbrocken werfen.
Und wer PISA analysiert, muss als Ausgangsbedingung formulieren, die CDU dieses Landes war dafür verantwortlich, dass ein komplettes Schuljahr gestrichen worden ist, beginnend mit Mathe- und Deutschstunden, und 1992/93 5.000 Lehrerinnen und Lehrer aus Spargründen
aus der Schule entfernt worden sind.
Aber dass Sie es mit Ihrer Arbeit und mit Ihrer Kritik nicht ernst meinen, das haben wir eben wieder gehört. Es war unbestritten ein schwieriger Weg, dass wir nun das Landeshochschulgesetz verabschieden können. Aber es hat sich gelohnt, denn es liegt ein Gesetz vor und es ist
wirklich ein Gesetz, das zu den modernsten Hochschulgesetzen der Bundesrepublik Deutschland gehört.
Es zeigt zudem sehr deutlich, dass die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen trotz knapper Finanzmittel in diesem Land weiterhin konsequent Schwerpunkte setzen und innovative sowie zukunftsorientierte Entwicklungen nachhaltig befördern.
Und, Herr Rehberg, einen Nebensatz hätte ich schon von Ihnen erwartet, nämlich dazu, wie unsere Universitäten und Fachhochschulen denn eigentlich dastehen.
Die Universitäten und Fachhochschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern haben sich wahrlich gut entwickelt. Sie sind national und international anerkannt, sie haben einen guten Ruf und sie haben einen enormen Zulauf. Und das ist zuerst das Verdienst der Menschen, die an diesen Hochschulen arbeiten.
Und deshalb möchte ich mich an dieser Stelle dafür ausdrücklich bedanken bei den Rektoren und Kanzlern, den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, den wissenschaftlichen, künstlerischen, Verwaltungs- und technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Studentenwerken und auch den Kommunen, die sie tragen.
Denn die Zahlen, Herr Rehberg, sprechen doch wohl für sich. Im Vergleich des Studienjahres 1999/2000 zum Studienjahr 2001/2002 stiegen die Gesamtzahlen der Studierenden von 25.830 auf 28.104, die Zahl der Studentinnen von 13.558 auf 14.056, die Zahl der ausländischen Studentinnen und Studenten von 1.075 auf 1.318, die Zahl der Promotionen von 360 auf 401 und sogar bei den Lehramtsprüfungen konnte die Zahl von 129 auf 183 gesteigert werden. Diese Steigerungen sind deshalb bemerkenswert, weil zum Studienjahr 2001/2002 durch das 13-Jahres-Abitur ein kompletter Jahrgang von Abiturientinnen und Abiturienten aus Mecklenburg-Vorpommern gefehlt hat.
Es wurde im Vorfeld befürchtet, dass die Anmeldezahlen zurückgehen. Das ist so nicht eingetreten und zeugt vom guten Ruf und der Flexibilität der Hochschulen, weil dieses Defizit zum Beispiel mit den Studierenden aus anderen Bundesländern ausgeglichen werden konnte.
Nicht zu unterschätzen ist auch, meine Damen und Herren, die Funktion der Hochschulen für die Beschäftigungspolitik im Land und in unseren Städten. Sie sind in ihrer Region häufig der größte Arbeitgeber und das Rückgrat wirtschaftlicher Entwicklung. Darum ist es sehr positiv, dass in allen Personalbereichen von 1999 bis 2001 Zuwächse zu verzeichnen waren. Sie werden vielleicht einwenden, das sei wegen des Anstieges der Studierendenzahlen nicht genug, möglicherweise, aber das ändert überhaupt nichts an der positiven Entwicklung der Hochschulen und Fachhochschulen im Land MecklenburgVorpommern.
Unsere Hochschulen arbeiten unter der Prämisse „Klasse statt Masse“. Und ich denke, dies soll auch so
bleiben. Damit ist nicht gemeint, dass sie nicht weiter wachsen sollen, doch im Vergleich zu den Massenuniversitäten in den alten Bundesländern scheint mir das ein gewichtiger Standortfaktor zu sein. Es ist sicher immer noch genügend Entwicklungspotential vorhanden, ich möchte hier vier Bereiche nennen:
1. die Universitäten und Fachhochschulen selbst in ihrer nationalen und internationalen Bedeutung und Ausstrahlung
2. Potentiale für ihre Kooperation und Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Land, im Bund, aber auch im internationalen Maßstab
3. ihre Wirkungen auf das unmittelbare Umfeld als wichtiger Aspekt kommunaler, vor allem aber wirtschaftlicher Infrastruktur und
4. in ihrer Bindungsfunktion für junge Menschen, die in das Land kommen oder in unserem Land bleiben
Ein Landeshochschulgesetz, meine Damen und Herren, ja, Frau Schnoor, schafft Rahmenbedingungen für die Entwicklung an den Hochschulen. Es muss sich aber im Rahmen der Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes bewegen. Mit den Veränderungen im Hochschulrahmengesetz wurden neue Spielräume eröffnet, die in landespolitische Regelungen umgesetzt werden müssen. Diese neuen Möglichkeiten, wir haben das von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon gehört, wurden weitestgehend ausgenutzt. Dass dies nicht unproblematisch ist, zeigen die kontrovers geführten Diskussionen zum Beispiel um die Juniorprofessur oder die modulierten Studiengänge.
Hochschulen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen. Diese Zwitterfunktion hat in der Vergangenheit häufig zu Auseinandersetzungen geführt, die das Spannungsfeld zwischen autonomen Entscheidungen und staatlichem Einfluss deutlich machen. Die entscheidenden Fragen bei der Erarbeitung unseres Gesetzes waren also:
1. In welchem Verhältnis stehen Autonomie und staatliche Regulierungsmöglichkeiten zueinander?
2. Wie können sie zweckmäßig und zielorientiert für die Erschließung und Umsetzung gesellschaftlicher und hochschulpolitischer Entwicklungspotentiale genutzt werden?
Ich meine, wir sind dabei ein gutes Stück vorangekommen, die Voraussetzungen für eine sinnvolle Symbiose sind geschaffen. Die PDS, und das will ich hier klar erklären, lehnt die Privatisierung staatlicher Hochschulen ab.
Bildung im weitesten Sinne ist eine staatliche Aufgabe und muss es auch bleiben. Andererseits ist die Freiheit der Lehre und Forschung ein verfassungsrechtlich geschütztes, ich sage, ein hohes Gut. Staatliche Eingriffe und gar Reglementierungen können dieses Grundrecht gefährden. Und mit diesem Widerspruch müssen beide Partner umgehen.
In der Diskussion der letzten Jahre hat sich ein Motto durchgesetzt: So viel Autonomie wie möglich, so wenig staatliche Eingriffsmöglichkeiten wie nötig. Dabei ist im vorliegenden Entwurf in vielen Fällen wirkliches Neuland
zugunsten einer weitgehenden Autonomie beschritten worden. Die Belege dafür will ich hier nur exemplarisch noch einmal erwähnen:
budgetierte Globalhaushalte,
Einführung einer Experimentierklausel,
mittelfristige Zielvereinbarung,
weitgehend eigenverantwortliche Stellenbewirtschaftung,
Stärkung der Leitungsstrukturen bei gleichzeitiger Erhöhung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Hochschulgremien,
leistungsabhängige Mittelvergabe,
erweiterte Möglichkeiten zur Bildung organisatorischer Einheiten,
Neuregelungen zum Körperschaftsvermögen.
Besonders hervorzuheben sind die Bestrebungen, den Hochschulen langfristige finanzielle Planungssicherheit zu gewährleisten und beim Einsatz der Mittel weitgehende Autonomie zu gewähren.
Als Finanzerin, meine Damen und Herren, weiß ich sehr wohl, was das für die Entwicklung und Innovationsmöglichkeiten der Hochschulen bedeutet. Ich weiß aber auch, wie schwer es fällt, staatliche Verantwortung gerade in diesem Bereich abzugeben. Das Verfahren, das wir gewählt haben, ist vielleicht mit dem Begriff „Vertrauensvorschuss“ gut zu beschreiben. Ich weiß auch, dass diese Zusage Begehrlichkeiten in anderen Bereichen weckt. Und das ist normal. Aber die schon beschriebene Zwitterfunktion der Hochschulen ist nicht ohne weiteres übertragbar und verlangt – natürlich mit Einschränkungen – andere Bedingungen als in anderen Bereichen.
Das Verfahren hat auch einen Nachteil, wenn man es denn so bezeichnen will. Budgetierte Globalhaushalte werden als Gesamtsummen übergeben. Die Verteilung erfolgt dann so genannt vor Ort. Fehlplanungen sind deshalb auch vor Ort zu verantworten. Praktisch gesehen ist der Deckel auf dem Topf. Und wenn das Essen überkocht, ist der Koch schuld und nicht das Elektrizitätswerk verantwortlich.
Um bei diesem Bild zu bleiben, das Essen kann nur dann schmackhaft sein, wenn die Zutaten stimmen und in der richtigen Menge vermischt werden. Der Einkauf darf das Budget nicht überschreiten. Dafür, dass es schmeckt und dass alle satt werden, ist der Koch zuständig.
Die Opposition unseres Landes hat bereits vor dem Essen festgestellt: Schmeckt nicht, reicht auch nicht. Das mögen Sie, meine Damen und Herren von der CDU, so beurteilen.
Aber warum entspricht eigentlich das, was wir hier jetzt vorliegen haben, den Forderungen im Wahlprogramm der CDU?
Es ist zwar nicht unsere Aufgabe, Ihr Wahlprogramm vorfristig zu erfüllen, aber da es den Hochschulen nützt, müssten Sie heute eigentlich dem Gesetz zustimmen.
Es wäre zudem ein politisch wichtiges Signal am Ende dieser Legislaturperiode. Sie verzeihen mir sicher, wenn ich trotzdem außerordentlich skeptisch bleibe, denn so weit wird Ihr Interesse an positiver Landesentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern sicher nicht gehen.
Was mich allerdings, Herr Glawe, in großes Erstaunen versetzt hat, sind die prophetischen Gaben, die die CDU hat. Ich zitiere mal aus einer Ihrer Hochglanzbroschüren. Dort heißt es: „Hochschulautonomie war versprochen. Genehmigungsvorbehalte in jeder Hinsicht waren Realität und konnten bis zum Schluss nicht ausgeräumt werden.“ Und weiter: „Globalhaushalte werden mit Zielvereinbarungen als Knebelinstrumente für die Hochschulen verknüpft.“ Zitatende.
Ich kann diese Voraussagen im vorliegenden Entwurf nun wirklich nicht finden und nur der ist doch eigentlich der Maßstab unserer Betrachtungen und nicht irgendwelche Zwischenstände bei der Ausarbeitung.
Offensichtlich waren Sie von Ihren eigenen Prophezeiungen so benebelt, dass Sie die weiteren Entwicklungen nicht mehr klar sehen konnten. Nein, Sie wollten sie nicht sehen.
Man könnte auch sagen, schlechtes Flugwetter für Storch Willand.
Oder das Gesetz ist vielleicht doch so gut gelungen, dass Ihre Vertreterinnen und Vertreter im Fachausschuss träge und lustlos jede konstruktive Mitarbeit verweigerten, obwohl sie vollmundig angekündigt hatten, inhaltlich zu debattieren. Das sind die Fakten, meine Damen und Herren von der CDU.
Und wie hat doch noch Herr Rehberg auf dem Landesparteitag der CDU am 03.11.2001 mit Blick natürlich auf die PDS formuliert? Ich zitiere: „Wer so teilnahmslos und gleichgültig mit den Interessen des Landes umspringt, hat vergessen, wofür er eigentlich gewählt worden ist und hat jeden Regierungsanspruch verwirkt.“
Richtig, meine Damen und Herren von der CDU! Nun, Herr Rehberg, Sie haben, denn es handelt sich hier ja um
keinen Einzelfall, damit jeden Anspruch auf Regierung in Mecklenburg-Vorpommern verwirkt.
Sie müssen sich dann schon fragen lassen, ob es Ihnen wirklich um die Hochschulen in unserem Land geht.
Oder wo liegen denn eigentlich Ihre Interesse? Dies ist jedenfalls kein neuer Wille...
Hm! Eigentlich bellen nur getroffene Hunde.
Dies ist jedenfalls, Herr Rehberg, kein neuer Wille fürs Land. Das ist bestenfalls nur der Wille zur bewussten Irreführung der Menschen, die hier leben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Forderungen der Hochschulen aus den Anhörungen ist mit diesem Gesetz weitgehend Rechnung getragen worden. Und natürlich ist das eine oder andere ein Kompromiss. Das halte ich für völlig normal, wenn so unterschiedliche Interessen von verschiedenen Gruppen, wie sie an den Hochschulen oder auch außerhalb von ihnen existieren, angemessen berücksichtigt werden sollten. Eines sollte jedoch Maßstab von Entscheidungen sein – die Bedingungen der Studierenden. Ohne Studentinnen und Studenten sind Hochschulen nur eine Hülle ohne Inhalt. Und da sage ich sehr deutlich, wenn schon Klientelpolitik, dann Klientelpolitik zuerst für sie.
Der erste Entwurf zum Landeshochschulgesetz zog eine überaus kritische Resonanz nach sich. Das will ich hier nicht verschweigen. Wir haben das sehr ernst genommen und deshalb im Rahmen der weiteren Behandlung eine große Zahl der Vorschläge und Änderungswünsche eingearbeitet. Es kommt wohl nicht so häufig vor, dass die Legislative in einem Gesetzgebungsverfahren wirkliche inhaltliche Veränderungen vornimmt. Das wäre unmöglich, wenn nicht die Regierung und die Koalitionsfraktionen kompromissbereit und effektiv zusammenarbeiten. Und das haben wir getan.
Deshalb ist der vorliegende Entwurf das Ergebnis eines sehr konstruktiven und auch streitbaren Prozesses. Dieser Prozess forderte von beiden Seiten Abstriche von ihren Positionen, und das betone ich, zum Wohle der Hochschulen in unserem Land. Dafür möchte ich mich bedanken, denn es ist nicht so einfach, über den eigenen Schatten zu springen. Dieser Prozess macht aber auch eine neue Qualität parlamentarischer Arbeit und einen neuen Ansatz parlamentarischen Wirkens deutlich. Die Legislative ist der Souverän und der Gesetzgeber, sie ist nicht das Anhängsel einer Exekutive. Nur beide gemeinsam können die Aufgaben lösen und ich meine, genau hier haben wir eine neue Qualität und ein neues Verständnis füreinander erreicht.
Streitbare und kritische Fraktionen sind ein Gewinn für jede Landesregierung und umgekehrt.
Meine Damen und Herren, mit dem Landeshochschulgesetz werden neue Maßstäbe gesetzt, neue Anforderungen formuliert und neue Rahmenbedingungen geschaffen. Es ist eine Herausforderung sowohl für die Universitäten und Fachhochschulen unseres Landes als auch für die Politik. Es ist der Beginn einer neuen, konstruktiven, kooperativen und, so hoffe ich, vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten innerhalb und außerhalb der Hochschullandschaft.
Ich will nicht zu euphorisch sein, denn die Mühen der Ebene stehen noch vor uns. Die Umsetzung wird zeigen, dass es an der einen oder anderen Stelle voraussichtlich noch klemmt. Einiges muss erlebt, gelebt oder auch belebt werden. Wir haben die Hochschulen weitgehend in die Autonomie und Eigenverantwortung entlassen. Sie müssen sie verantwortungsbewusst nutzen und wir müssen sie ihre neue Eigenverantwortung nutzen lassen. Wir haben ein Tor aufgemacht, das auf einen langen Weg führt. Ich bin realistisch und optimistisch, dass wir es gemeinsam auch schaffen werden für ein selbstbewusstes Mecklenburg-Vorpommern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den vergangenen Tagen ging mir immer wieder ein Bild durch den Kopf, welches die Situation unserer Landwirte und Landwirtinnen meines Erachtens treffend charakterisiert – das eines Schwimmers, der immer, wenn er langsam Land in Sicht hat, durch eine Welle von hinten wieder fortgespült wird. Ob es Klärschlamm im Futter, Nikotin bei Hühnern, BSE oder Nitrofen ist, nur um einige der letzten Skandale zu nennen, es knirscht und knarrt mächtig im Gebälk der Agrarwirtschaft. Und ich meine, dies war vorauszusehen.
Der bisher geltende Grundsatz, immer mehr und immer billiger zu produzieren, musste zwangsläufig zu solchen Skandalen führen, weil nämlich wichtige Grundsätze außer Acht gelassen wurden. Ich meine, zukünftiges Handlungsprinzip bei allen Entscheidungen in der Agrarwirtschaft muss sein, den vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz als oberste Prämisse nicht nur zu deklarieren, sondern auch umzusetzen.
Es gilt, das Interesse des Verbrauchers und der Verbraucherin an gesundheitlich unbedenklichen Lebensmitteln auch konsequent umzusetzen und bestehende Lücken in Gesetzen oder Schlupflöcher bei Grauzonen zu schließen. Das Zauberwort, meine Damen und Herren, hierfür heißt Kontrolle, Kontrolle und nochmals Kontrolle.
Wir haben es in den letzten Wochen im Lande erlebt: Freiwillige Selbstverpflichtungen, Selbstkontrollen reichen nicht aus. Notwendig sind unabhängige Kontrollen. Es kann nicht sein, dass an die Produktion, Lagerung und Verarbeitung von Futtermitteln geringere Kriterien angelegt werden als an die Produktion, Lagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln. Es ist doch mehr als wahrscheinlich, dass ihre Bestandteile in den späteren Lebensmitteln, vom Steak, den Eiern oder in der Milch, eingelagert werden.
Die aktuellen Ergebnisse im Nitrofenskandal haben genau das bewiesen: Diejenigen, die gegen Gesetze verstoßen haben, bleiben im Dunkeln, und die Landwirte stehen in der Öffentlichkeit und nicht nur als Schuldige da, denn sie haben eben den Imageverlust zu erleiden, aber auch noch die materiellen Verluste zu tragen. Dass sich die Futtermittelindustrie auch noch weigert, den betroffenen Landwirten beizustehen und in einen nationalen Fonds zur Hilfe der betroffenen Betriebe einzuzahlen, zeugt nicht nur von mangelndem Schuldbewusstsein, sondern lässt mich auch von dieser Seite für die Zukunft nichts Gutes hoffen.
Jeder Landwirt, jede Landwirtin, meine Damen und Herren, die sich einen Schweinestall bauen wollen, müssen dies bei der zuständigen Behörde beantragen
und in einem umfangreichen Genehmigungsverfahren nachweisen, dass dieser Stall den umweltrechtlichen, baurechtlichen und agrarrechtlichen Anforderungen entspricht, Herr Riemann. Ich glaube, das zumindest wissen Sie. Für die Lagerung von Futtermitteln gibt es keine vergleichbaren Regelungen. Jeder Futtermittelproduzent kann das Futtermittel lagern, wo er möchte, und muss dies bei keiner staatlichen Stelle genehmigen lassen.
Nur er persönlich haftet dafür...
Herr Landwirtschaftsminister, Sie können das ja nachher korrigieren.
Nur er persönlich haftet dafür, dass das Futtermittel unbedenklich ist und den rechtlichen Anforderungen genügt. Dass dies nicht ausreichend ist, haben wir im aktuellen Fall gesehen. Wenn es anders ist, Herr Landwirtschaftsminister, dann hat wohl was anderes nicht funktioniert? Ich meine, wir brauchen für die Zukunft einen Genehmigungstatbestand für die Erlaubnis zur Lagerung von Futtermitteln. Nur so hat die öffentliche Hand überhaupt die Möglichkeit zu prüfen, ob die Lagerung von Futtermitteln an dieser Stelle in Ordnung geht oder eben nicht.
Der Nitrofenskandal hat aber auch gezeigt, dass in der materiellen Behandlung von Futtermitteln ein qualitativer Unterschied zur Behandlung von Lebensmitteln besteht. Fragwürdig und nicht nachvollziehbar ist nämlich, dass Futtermittel bisher nicht auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht werden müssen. Lebensmittel aber sind nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz natürlich auf eben jene toxischen Rückstände zu testen. Nur so kann es überhaupt passieren, dass erst ein Lebensmittelhersteller von Babynahrung die Nitrofenrückstände bei Eigenkontrollen gefunden hat. Hier ist durch eine Gesetzesänderung für Klarheit zu sorgen. Futtermittel sind auch in dieser Hinsicht wie Lebensmittel zu behandeln, sprich mit den gleichen Kriterien und Grenzwerten zu belegen und darauf zu untersuchen.
Aber letztlich gilt auch jetzt noch in der Zusammensetzung von Futtermitteln, was nicht explizit verboten ist, ist auf alle Fälle erlaubt. Und draufschreiben muss ich es unter Umständen auch nicht. Das ist meiner Ansicht nach irgendwie schizophren. Hier wird mit einer Grauzone, mit
einem Risiko gearbeitet, welches weder finanziell noch moralisch vertretbar ist. Daher fordere ich, eine Positivliste für Futtermittel einzuführen, das Ganze also vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen. Darüber hinaus ist eine umfassende Deklarationspflicht für Futtermittel umzusetzen. Eine Garantieerklärung von Futtermittelproduzenten auf die Unbedenklichkeit ihres Futtermittels ist darüber hinaus ein weiterer Schritt, um verloren gegangenes Vertrauen bei den Landwirten und Verbrauchern zurückzugewinnen. Aber auch das reicht noch nicht. Das Sprichwort „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ gilt auch in diesem Fall.
Meine Damen und Herren, was ist aber, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, wenn also ein Futtermittelhersteller oder eine nachgelagerte private Kontrollstelle zum Beispiel bei Öko-Verbänden oder beim Nahrungsmittelhersteller bei Eigenkontrollen feststellt, dass entweder das Futtermittel oder das Endprodukt belastet ist? Dann ist die Sache nicht unter den Tisch zu kehren, wie oft genug und auch im Fall Nitrofen geschehen, sondern über eine Meldepflicht unverzüglich den Behörden dieses mitzuteilen – und nicht wie eben im Nitrofenskandal, dass die private Kontrollstelle spätestens im März Bescheid wusste, die öffentliche Hand und die Verbraucher jedoch erst am 23.05. informiert wurden.
Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion spricht sich klar für eine Stärkung des Verbraucherschutzes aus. Dazu gehört auch, dass die Verbraucherschutzverbände umfassende Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, damit sie ihre Arbeit wirksam gestalten können.
Deshalb sollten wir die Mittelzuweisung für die Verbraucherzentralen in Mecklenburg-Vorpommern noch einmal überprüfen. Damit diese wichtige Informationsund Beratungsstelle in allen Kreisen weiterexistieren kann, braucht sie die geplanten finanziellen Mittel und nicht Personalabbau. Ich denke, hier ist ein Umsteuern notwendig.
Anschließend möchte ich noch auf einen anderen Aspekt zu sprechen kommen, der in der Vergangenheit immer unterbelichtet gewesen ist, Herr Glawe,
und für den es bis zum letzten Freitag, bis zur Sitzung des Bundesrates eine Lösung gegeben hat.
Dass Sie das nicht hören wollen, meine Damen und Herren aus den Reihen der CDU, ist mir völlig klar. Aber es hilft weder dem Verbraucher noch dem Landwirt, wenn die Aufklärung von Skandalen von Wahlkampfgetöse überschattet wird. Glauben Sie nicht, dass auch für Außenstehende leicht zu durchschauen ist, wer sich für die Stärkung der Verbraucherrechte einsetzt und wer aus wahltaktischen Gründen das Verbraucherinformationsgesetz, das Absatzfondsgesetz, das Tierarzneimittelgesetz und die Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes blockiert und mit fadenscheinigen Begründungen im Bundesrat abgelehnt hat? So haben wir auch weiterhin die Situation, dass in einer konkreten Gefahrenlage die Regierung die Öffentlichkeit quasi nicht vor dem Verzehr von bestimmten Produkten warnen beziehungs
weise informieren kann, dass bestimmte Produkte belastet sind. Es sei denn, sie begibt sich in die Gefahr umfassender Schadenersatzklagen wegen vermeintlicher Rufschädigung.
Und weil sich niemand freiwillig dieser Gefahr aussetzt, wurde in der Vergangenheit eben auch nicht gewarnt. Mit dem Verbraucherinformationsgesetz hätte die Verwaltung ein Instrument in der Hand gehabt, auf Eigeninitiative und ohne Sorge vor Schadenersatzansprüchen die Öffentlichkeit über die neuesten Entwicklungen zum Beispiel im Nitrofenskandal umfassend zu informieren und dabei genau Ross und Reiter zu benennen. Dieses Gesetz, so unzulänglich es in der vorliegenden Fassung auch ist – ich erinnere nur an die fehlenden Auskunftsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Firmen –, wäre zumindest ein kleiner Schritt in Richtung Vorrang des Verbraucherschutzes vor wirtschaftlichen Interessen gewesen.
Und durch die Blockadehaltung der CDU-geführten Länder ist dieses Gesetz im Bundesrat gescheitert. Ich halte das für unverantwortlich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Unterrichtung durch die Landesregierung liegen uns eigentlich die Fakten vor. Wir haben im Land weitere Einnahmeverluste. Einnahmeverluste haben auch die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zu realisieren. Die Ursachen für diese Einnahmeverluste sehe ich natürlich im Steuersenkungsgesetz und in den Steuergesetzgebungsprozessen der Bundesregierung mit den massiven Körperschaftssteuerausfällen und Gewerbesteuereinbrüchen – hier allerdings volkswirtschaftlich betrachtet angesichts einer wirtschaftlichen Situation, die ich als Rezession bezeichne. Wir haben eine Wachstumsstagnation und das Minuswachstum in Mecklenburg-Vorpommern können wir nicht übersehen.
Die von uns allen begrüßte Kindergelderhöhung
und alle Fragen zur Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen haben zu Einbrüchen von Einkommenssteuer und Lohnsteuer geführt. Das alles haben wir beschlossen.
Und wir haben es in Mecklenburg-Vorpommern mitgetragen
Ich denke, angesichts dieser Situation hat die Landesregierung frühzeitig und vorsorglich reagiert und das Parlament mit dem Doppelhaushalt entsprechende Schlussfolgerungen gezogen. Ja, wir haben solide Planungen, wir haben entsprechende Maßnahmen.
Und zu den soliden Planungen, Herr Riemann, habe ich mir die Mühe gemacht, mal zu vergleichen, indem man die Ist-Ausgaben von 2001, den Planansatz 2002, die Maisteuerschätzung und die Differenzen mal zusammenrechnet, um zu sehen, wie lagen wir denn eigentlich in der Planung und was war das Ergebnis der Maisteuerschätzung. Und da stellen wir fest, dass Mecklenburg-Vorpommern in der Planung, korrigiert durch die Maisteuerschätzung, eine Abweichung von 2,1 Prozent hat. Das ist das beste Ergebnis aller ostdeutschen Bundesländer
und das kann sich sogar im Vergleich westdeutscher Bundesländer sehen lassen. Und ich sage Ihnen zum Vergleich, Thüringen hat eine Differenz vom Ansatz zum Plan von 393 Millionen Euro – das sind 5,7 Prozent –, Schleswig-Holstein von 2,7, Brandenburg von 3,4 und Nieder
sachsen von 4,2. Ich denke, das bestätigt bei aller Nichtvorhersehbarkeit der Steuerentwicklung und der wirtschaftlichen Situation, dass diese Finanzpolitik auch in der Mittelfristigen Finanzplanung auf soliden Daten aufgebaut ist und auf Schwankungen reagiert hat.
Und die Maßnahmen, die nicht leicht sind, wie der ausgerufene Einstellungsstopp oder auch die trotzdem umzusetzende globale Minderausgabe, mit allen Problemen, die zusammenhängend zeigen, dass sowohl Landesregierung als auch Parlament hier in der Lage sind zu reagieren. Außerdem hat uns die Landesregierung immer und frühzeitig über Schwankungen, über Mittelabflüsse und Auswirkungen der Steuerschätzung informiert, Herr Riemann. Und da können Sie nicht sagen, dass hier am Ende Luftschlösser gebaut worden sind.
Allerdings, meine Damen und Herren, möchte ich wieder mal ein bisschen Wasser in den Wein gießen.
Natürlich kann ich die vorbehaltlose Unterstützung der Steuerpolitik der Bundesregierung, Herr Dankert, durch die Landesregierung ohne Alternative, wie Frau Finanzministerin es hier erwähnt hat, so nicht akzeptieren.
Und es wäre fatal, wenn wir es wirklich tun würden. Das weiß auch diese Landesregierung.
Umsatzsteuerzuwachs – na klar.
Aber wir sollten nicht so tun, als ob es die Preisentwicklung und die anspringende Inflation nicht geben würde.
Wir erleben sie tagtäglich und die Euroumstellung hat am Ende dazu geführt. Und wenn man heute mit kleinen und mittelständischen Unternehmen spricht, besonders im Dienstleistungsbereich und auch in der Tourismusbranche, haben sie Umsatzeinbrüche
von über 30 Prozent im ersten und zweiten Quartal gehabt.
Das ist nachweisbar und zeigt sich auch in Finanzierungslücken. Und bei der Zahlungsmoral kommt hinzu, dass oftmals Liquiditätslücken nicht mehr geschlossen werden können. Da sage ich nicht, wer daran schuld ist, nur, die Fakten zu übersehen, das sollten wir in diesem Zusammenhang nicht tun. Das hat mit Absatz, mit Nachfrage zu tun und am Ende auch damit, wie viel Steuereinnahmen auch im Umsatzsteuerbereich realisiert werden können.
Körperschaftssteuer und der alleinige Steuersatz von 25 Prozent waren ohne Alternative? Nein, es hätte die Alternative gegeben, drei Stufen im Körperschaftssteuer
satz einsetzen zu können, je nach Größe von Unternehmen, und damit auch ausländische Investoren anzulocken. Ich würde gerne mal wissen, wie viel wir in den letzten anderthalb Jahren angelockt haben mit dem durchschnittlichen Körperschaftssteuersatz?
Und da Sie ja wissen, dass das natürlich eine prinzipielle Unterscheidung der PDS-Politik im Steuerbereich ist, gestatte ich mir auch an dem Punkt noch einige weitere Bemerkungen: Was ist denn nun tatsächlich mit der Einnahmeseite? Wir sind uns doch eigentlich einig, wenn ich hier mal so reingucke, dass man wieder über die Vermögenssteuer sprechen sollte. Und ich mag nicht immer das Argument: Wenn wir sie wieder erheben, kostet die Wiedererhebung mehr als das, was wir einnehmen. Lassen Sie uns doch über Vermögenssteuer, über Erbschaftssteuer, über Korrekturen in diesem Bereich einmal nachdenken, und zwar gemeinsam!
Und dann muss ich fragen: Hat sich denn die Steuerfreistellung bei Unternehmensverkäufen tatsächlich bewährt oder zahlen wir nicht auch bei der Körperschaftssteuer heute viel mehr aus, als jemals eingezahlt worden ist?
Verdammt noch mal! Auch die Bundesregierung kann doch zugeben, dass sie die Auswirkungen auf Länder und Kommunen und auf den Bund falsch eingeschätzt oder unterschätzt hat und dass die Prognosen am Ende nach anderthalb Jahren nicht eingetreten sind.
Was ist denn dabei, wenn man das konstatiert und wenn man dann gemeinsam sagt, wie im Übrigen bei der Gemeindefinanzreform, wir müssen da etwas tun?! Und mit den Entscheidungen zur Unternehmenssteuerreform zum Jahre 2005 kann doch um Gottes willen angesichts der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Situation in der Bundesrepublik Deutschland nicht heute gesagt werden, wir denken nicht mehr darüber nach, im Einnahme- und Ausgabenbereich bei Steuerpolitik etwas zu realisieren. Das wollen wir doch auch nicht.
Man kann sich ja spaßeshalber mal die Bundestagswahlprogramme anschauen in diesem Bereich. Und ich bin sehr dankbar, dass es gelungen ist, im Gemeindefinanzreformbereich einen Schritt zu gehen, dass die Finanzministerin uns vertritt in diesem Bereich.
Nein, Herr Riemann, machen Sie das doch nicht gleich so schlecht! Es ist doch jahrelang nicht gelungen, auf Bundesebene tatsächlich mal ExpertInnen
und Politik und Verantwortliche zusammenzubringen,
um zu sagen, diese Situation muss letztendlich gelöst werden.
Herr Riemann, lassen Sie uns doch in diesem Zusammenhang, da Sie im Bundesrat sowieso noch eine Mehrheit haben, darüber streiten, was der bessere Weg ist.
Aber nichts zu tun ist etwas Falsches.
Und deshalb glaube ich, dass die Landesregierung auch in diesem Land gut beraten ist zu sagen: Es ist ein Schritt gegangen, aber gemeinsam müssen wir den Schritt auch weitergehen.
Keine vorbehaltlose Unterstützung einer Politik, die letztendlich auch geändert werden kann!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Situation der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern ist ein außerordentlich wichtiges Thema. Dieses Thema ist aktuell, es ist auch sensibel und es eignet sich deshalb vielleicht in einer Aktuellen Stunde tatsächlich nur für eine Oppositionsfraktion.
Aber, meine Damen und Herren, Fragen der Polizeistruktur, der Organisation, der Laufbahn, der Besoldung, das kann ja wohl keiner bestreiten, diese Aufgaben brauchen Lösungen und für diese Lösungen braucht man einen langen Atem. Im Bereich der Polizei haben wir in den letzten Jahren sehr intensiv und sehr emotional diskutiert. Die Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, das Polizeiorganisationsgesetz waren einige dieser wichtigen und nicht unumstrittenen Projekte. Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität, zur Bekämpfung des Rechtsextremismus oder der Wirtschaftskriminalität standen genauso zur Debatte wie Reaktionen auf die Ereignisse des 11. September 2001, eingeschlossen den Oppositionsantrag mit dem bombastischen Titel „Antiterrorpaket M-V in Höhe von 30 Mio. DM“. Alle diese Debatten haben wir der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern zugemutet.
Nun lassen Sie mich aufgrund dieser wichtigen Diskussionen einiges bemerken aus Sicht der PDS-Fraktion:
Erstens ist festzustellen, dass durch das immense Reform- und Maßnahmepaket auch unseren Polizistinnen und Polizisten Erhebliches abzuverlangen war und ihnen an dieser Stelle dafür auch unser Dank, und zwar unser aller Dank gebührt.
Zweitens will und kann ich nicht abschließend beurteilen, ob das vorgelegte Reformtempo – der Innenminister hat es ja eben anschaulich noch einmal dargestellt – immer adressenkonform gewesen ist. Die PDS hat sich stets dafür ausgesprochen, die notwendigen Polizeireformen in engem Schulterschluss mit den Betroffenen, insbesondere auch mit der GdP, vorzubereiten und umzusetzen. Dies ist nicht immer und überall gleich gut gelungen, das will ich eingestehen.
Drittens ist die PDS von Anfang an dafür eingetreten, die durchgeführten Strukturveränderungen nach einer angemessenen Frist zu evaluieren. Diese Forderung schauen wir uns nach einem, nach zwei Jahren an, was aus den Reformansätzen im Bereich der Polizei zur Gewährleistung der Sicherheit in Mecklenburg-Vorpom
mern geworden ist, und wir sind uns nicht zu schade, Schwächen und Stärken dieser Reform zu bewerten und dann notfalls auch zu korrigieren. Allerdings aus meiner Sicht hat es wenig Sinn, vier Monate nach dem eigentlichen Beginn bereits darüber nachzudenken, wie was wo funktioniert hat.
Und viertens ist es nachweislich dem Drängen meiner Fraktion zu verdanken, dass manchmal ja auch in Konfrontation zur Landesregierung, insbesondere aber in guter Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium es gelungen ist, bei der Errichtung des Betriebs für Bau- und Liegenschaftsverwaltung die besonderen Interessen der Polizei und damit auch der Polizistinnen und Polizisten in diesem Land besonders zu behandeln und gesetzgeberisch zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, wie stellt sich nun die Situation der Polizei aus meiner Sicht dar?
Erstens – und das möchte ich unterstreichen – hat der Innenminister bereits ausgeführt, wir haben eine hochmotivierte Polizei. Steigende Aufklärungsquoten mögen ein, aber auch nur ein Beleg dafür sein.
Zweitens ist es auch für den Bereich der Polizei eine allgemeine und allzu menschliche Unzufriedenheit, wie in allen neuen Bundesländern, und diese Unzufriedenheit hängt mit 80 und 90 Prozent des Gehaltsniveaus zusammen. Und, Herr Rehberg, hier werden Sie sich irgendwann mal entscheiden müssen. In der „Süddeutschen Zeitung“ vom 27.04.2002 war zu lesen auf die Frage an Sie, was Sie denn von der Angleichung der Gehaltsniveaus halten bis zum Jahr 2007, dass Sie damit unglücklich sind, weil der öffentliche Dienst nicht das Problem ist, denn er ist abgesichert.
Was denn nun, Herr Rehberg, angesichts der aktuellen Debatten in diesem Land und der Situation, dass wohl diese Haltungen auch damit zusammenhängen, dass es immer wieder eine Partei gibt, die nichts Besseres zu tun hat in diesem Land, als dieses Land und die Bürger, die darin leben, schlechtzureden?!
Und drittens haben wir natürlich bei der Polizei die Personal- und die Überstundenproblematik. Hier ist meiner Ansicht nach eine differenzierte Sicht nötig. Ist dem einen Kollegen bei der Polizei nämlich die gemeinsame Freizeit mit der Familie wichtig, so ist es bei dem anderen ein Zuverdienst. Und ich habe genau diese Debatten mit Polizistinnen und Polizisten bei meinem letzten Besuch bei der Bereitschaftspolizei erlebt. Die Älteren, Familienväter möchten natürlich auch Freizeit, aber Jüngere mit 90 Prozent Gehalt würden auch gerne mehr arbeiten und dafür mehr Bezahlung entgegennehmen. Ich denke, diese Debatten sollten wir miteinander führen und an der Stelle dann auch aussprechen.
Bei aller Unzulänglichkeit, meine Damen und Herren, pro Einwohner gerechnet hat Mecklenburg-Vorpommern die höchste Polizeidichte.
Ich komme noch dazu, dass Sie, meine Damen und Herren von der CDU, das, was in diesem Bereich gemacht worden ist, was mit Besoldungsanpassung passiert ist, was mit Beförderungsstrukturen passiert ist und mit Einstellungskorridoren in den letzten vier Jahren, nicht sehen wollen. Das stört mich allerdings wenig.
Wir haben die höchste Polizeidichte. Und natürlich würden wir bei einer weiteren Erhöhung insbesondere bei den Altbundesländern – und ich muss hier die schärfsten Kritiker der Finanzpolitik der neuen Bundesländer nicht benennen – immer wieder die Diskussion haben, warum wir uns mehr leisten als reiche Altbundesländer.
Und deshalb, denke ich, müssen wir mit dieser hohen Polizeidichte auskommen. Hierzu zählt auch der Beförderungsstau, ja, auch das muss finanziert werden. Und ich denke, hier gibt auch die mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung bis zum Jahr 2005 Antworten für die Polizistinnen und Polizisten in diesem Land.
Aber auch das nehmen Sie bekanntlich nicht zur Kenntnis.
Vielleicht geht Ihre Haushaltspolitik ja nur bis zum 22. September dieses Jahres.
Und ich möchte aber viertens auch betonen, dass man Polizei nicht mit Landespolitik verwechseln soll. Wir können nicht alle Probleme des Landes mit der Polizei lösen. Und neben der Polizei gibt es einige andere Bereiche, die, wenn sie ihre Arbeit vor allen Dingen im präventiven Bereich verstärken würden, so manche Entlastung auch für die Polizistinnen und Polizisten in diesem Land bringen würden.
Der Innenminister hat berechtigterweise darauf hingewiesen.
Meine Damen und Herren, die PDS-Landtagsfraktion hat sich am 6. April 2002 mit einer eigenen Fachkonferenz in Neubrandenburg unter dem Thema „Persönliche und öffentliche Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern“ unter anderem diesen Komplexen von Polizei, Sicherheit und Prävention gewidmet. Die Ergebnisse dieser Konferenz, an der übrigens auch Verantwortliche der Landespolizei von Mecklenburg-Vorpommern teilgenommen haben, werden in Kürze der Öffentlichkeit als Diskussionsangebot vorgestellt.
Ich will aber die Umfrage nicht unerwähnt lassen. Meine Damen und Herren, die Umfrage der GdP und die enthaltenen Ergebnisse sind nicht so überraschend. Die GdP ist
dafür da, im Interesse ihrer Mitglieder und darüber hinaus gemeinsam und notfalls auch gegen den öffentlichen Arbeitgeber Verbesserungen zu erstreiten. Das ist richtig und das ist auch gut so.
Dennoch sollten wir die in der Umfrage verdeutlichten Einzelprobleme ernst nehmen, zum Beispiel zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft oder auch zur Fahrbereitschaft. Solche Fragen, meine Damen und Herren, lassen sich durch Gegenumfragen allerdings nur schwerlich lösen.
Und nun zu Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU:
Ist das Glas nun halb voll oder ist es halb leer?
Für unseren Innenminister ist das Glas verständlicherweise mehr als halb voll.
Und diesen Optimismus hat er ja durch seine Bilanz auch unterlegt. Ich denke, bis zum Rand haben wir noch etwas zu tun.
Für die GdP müsste das Glas allerdings doppelt so groß sein, dann wäre es nämlich fast leer.
Und wie ist die Situation nun bei Ihnen, meine Damen und Herren? Wer in diesem Land acht Jahre Verantwortung trug für die Situation der Polizei, dem wird es schon subjektiv kaum möglich sein, selbst ein halb volles Glas zu erkennen.
Der wird wohl vielmehr jedes passende und unpassende Glas umstoßen und auskippen. „Siehste, hab ich doch gewusst!“ ist das Motto. Gleichzeitig aber, meine Damen und Herren, …
Nein, Herr Glawe, es reicht eben leider nicht.
Und damit möchte ich schließen. Gleichzeitig aber, meine Damen und Herren, findet sich weder im CDUAntrag zur demographischen Entwicklung in unserem Land noch in dem Diskussionspapier für ein lebenswertes Land, also in den CDU-Aussagen für die Zukunft unseres Landes,
auch nur ein einziges Wort zu unserer Polizei beziehungsweise zur Sicherheit als Faktor einer hohen Lebensqualität.
Nein, im Gegenteil,
als Drohung auch gegenüber unserer Polizei muss verstanden werden, dass die CDU …
Meine Damen und Herren, nur getroffene Hunde bellen.
Und Sie können davon ausgehen, dass ich zumindest Ihre Papiere wirklich genau gelesen habe.
Im Gegenteil, als Drohung auch gegenüber unserer Polizei muss verstanden werden, dass die CDU zu einer zentralen Schwäche unseres Landes den Umstand zählt, dass der öffentliche Dienst der größte Auftraggeber des Landes ist. Das, meine Damen und Herren von der CDU, ist –
und auch in Wahlkampfzeiten konsequent zu Ende gedacht – unserer Polizei gegenüber unredlich
und lässt tief blicken in die Situation der CDU in Mecklenburg-Vorpommern.
Meine Damen und Herren!
Herr Riemann, ich würde gerne wissen, woher Sie wissen, dass bestimmte Akten bezüglich eines sehr wichtigen Unternehmens in Mecklenburg-Vorpommern nicht zur Verfügung gestellt worden sind.
Vielleicht können Sie es mir mal sagen.
Meinen Damen und Herren! „Der „Landesrechnungshof ist eine selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit“.
Das war ein Zitat, Artikel 68 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Für die PDSFraktion stehen die Unabhängigkeit und der Verfassungsrang des Landesrechnungshofes außer Frage. Insofern nehmen wir die Informationen des Landesrechnungshofpräsidenten sehr ernst, er sei versuchter Einflussnahme durch Mitglieder der Landesregierung und des Parlaments ausgesetzt.
Meine Kolleginnen und Kollegen, ich spreche es deshalb hier sehr offen an: Wir müssen diese Vorwürfe klären und ausräumen! Ich gehe davon aus, dass alle Beteiligten dieses auch wollen. Maulkörbe verpassen, von wem auch immer, richtet politischen Schaden an.
Die Landesrechnungshofbehörde ist und bleibt Instrument des Parlamentes, um dessen eigene Kontrollfunktion als Haushaltsgesetzgeber gegenüber der Landesregierung und ihrer Verwaltung zu unterstützen und zu ergänzen.
Und, meine Damen und Herren, unser aller Interesse sollte sich deshalb darauf richten, dass Landes- wie auch Kommunalverwaltungen mit dem Landesrechnungshof vorbehaltlos und sachdienlich zusammenarbeiten können. Die politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen sollten ihrerseits die Auseinandersetzungen mit den Prüfergebnissen des Landesrechnungshofes nicht nur, wie manchmal, zur Nebensache machen.
Viel deutlicher und ohne Umschweife formulierte es Goethe allerdings seinerzeit: „Ich hasse alle Pfuscherei, besonders aber die Pfuscherei in Staatsangelegenheiten, woraus für Tausende und Millionen nichts anderes als Unheil hervorgeht.“ Das unterstreicht sehr eindrucksvoll, wie wichtig die Arbeit der Rechnungshöfe ist. Sie überwachen die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung und prüfen hierbei Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben führt maßgeblich dazu, und das ist doch wohl jedem von uns klar, dass Verwerfungen und Unregelmäßigkeiten erkannt und thematisiert werden, denn „Was ich nicht weiß, das macht mich nicht heiß“ kann nicht und darf nicht das Motto des Parlamentes sein.
Meine Damen und Herren, deshalb haben wir uns wie bisher in jedem Jahr die Feststellungen des Landesrechnungshofes genau angesehen, entsprechende Schlussfolgerungen für die parlamentarische Arbeit gezogen und sie Ihnen heute, insbesondere durch die Arbeit der Ausschüsse und des Finanzausschusses, vorgelegt. Da geht es zum Beispiel letztendlich auch darum, dass wir uns überparteilich zu Entschließungen durchringen konnten, so zum Beispiel um die konsequente Anwendung eines Durchführungserlasses des Innenministers, der somit auf die Feststellungen des Landesrechnungshofes reagierte und womit Korruption auf kommunaler Ebene abgewendet werden kann. Mein Kollege der SPD, Herr Borchert, ist ja schon darauf eingegangen. Es geht darum, weiterhin zu prüfen, ob möglicherweise die Verantwortlichkeit für die Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen auf die Planungsregion oder das Land verlagert werden könnte, um so zukünftig Fehlinvestitionen, wie der Landesrechnungshof sie festgestellt hat, vermeiden zu können.
Meine Damen und Herren, gerade weil wir diese Fragen sehr ernst nehmen, hat das Parlament in diesem Jahr eben entschieden – Herr Borchert ging bereits auch darauf ein –, die Unterrichtung in alle Ausschüsse zu überweisen. Das war eine richtige Entscheidung. Wir sollten dieser richtigen Entscheidung allerdings auch das richtige Handeln folgen lassen, denn in einigen Ausschüssen haben wir die wirkliche Möglichkeit, mal intensiver über Verwaltungen, Finanzen, Beschließen, Ausgeben, Abrechnen zu beraten, uns leider durch die Lappen gehen lassen. Es wäre schön, wenn alle Ausschüsse zukünftig in einem neuen Landtag diese Gelegenheit beim Schopfe packen würden.
Insofern möchte auch ich mich sehr herzlich für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes, des Senates und des Präsidenten bedanken.
Und was steht, ist die vorbehaltlose Zusammenarbeit der PDS im Parlament von Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesrechnungshof. Ich denke, dieses Zeichen nach außen würde uns allen sehr gut zu Gesicht stehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, dieses Parlament ist der Ort zur Diskussion. Und als eine von wenigen Abgeordneten kenne ich fast jede Pressekonferenz in den letzten zehn Jahren seit 1992, wo Berichte vorgestellt worden sind. Und es war immer so,
es war immer so, dass wir wussten, was uns erwartet. Natürlich war dieses Mal etwas anders. Und der Präsident als Abgeordneter oder Präsident hat nicht den vorgelegten Bericht kritisiert und die Feststellungen, Herr Riemann, sondern die Art und Weise, wie dieses Mal der Bericht öffentlich verkauft wurde.
Sie waren dabei und wir auch, aber in dem Punkt sollten wir keine Medienschelte betreiben, denn die Fakten stimmen. Und in jeder Pressemitteilung gab es eine Überschrift, die zugespitzt hat. Auch das muss dann legitim sein. Der Landesrechnungshof mit seinem Senat hat diesen Weg gewählt in dem Bewusstsein, dass es zu dieser Auseinandersetzung kommt, denn jeder war sich klar, wenn man das Wort „Mobbing“ benutzt, was das bedeutet.
Da frage ich nach den Ursachen und dem Umgang miteinander,
damit zukünftig die Arbeit, die ich vorhin skizziert habe, in den Mittelpunkt kommt.
Und wenn beide Seiten dann aufeinander zugehen, die es betrifft, dann sollten diese Unstimmigkeiten zukünftig ausgeräumt werden. Ich denke, das könnte das Signal sein. Aber die Worte, die hier gefallen sind, halte ich trotzdem für berechtigt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag „Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West“, über den ich mich wirklich sehr freue, bringen die Koalitionsfraktionen ein Anliegen in das Parlament, das ein Signal geben soll, ein Signal für die heutige Generation der Rentnerinnen und Rentner in den ostdeutschen Ländern, die mit ihrer Lebensarbeit die Last des Krieges und des Wiederaufbaus getragen haben.
Wir wollen ein Signal setzen für soziale Gerechtigkeit, für soziale Gleichstellung für Seniorinnen und Senioren im
Osten der Bundesrepublik Deutschland. Und dieses Signal ist dringend erforderlich.
Nach zwölf Jahren der Wiedervereinigung wollen und können wir es nicht mehr akzeptieren, dass die versprochene Angleichung der Rente wie allerdings auch die der Löhne und Gehälter immer weiter hinausgezögert wird. Bereits mit dem Rentenüberleitungsgesetz 1991 war für die neuen Bundesländer ein gesondertes Anpassungsverfahren festgelegt, um zu garantieren, dass die Renten rasch dem Niveau West angeglichen werden können.
Dieses Verfahren wurde auch in den ersten Jahren angewandt. Aber erinnern wir uns: Anpassung der Renten und der Rentenhöhe an die allgemeine Lohnerhöhung plus eines gewissen Prozentsatzes für die Rentnerinnen und Rentner im Osten war Ausdruck der schrittweisen Angleichung an das Rentenniveau West. Nach Vorstellung der damaligen Regierung sollte diese Aufholphase bis 1995 abgeschlossen sein.
Welches Fazit müssen wir heute ziehen? Die Angleichung der Einkommensverhältnisse erfolgte entschieden langsamer und auch die geplante Anpassung der Renten wurde auf ein Minimum heruntergesetzt. Die Standardrente in den neuen Bundesländern beträgt heute 87 Prozent der Standardrente in den gebrauchten Ländern. Während Anfang der 90er Jahre spürbar an einer Angleichung der Renten gearbeitet wurde, soll nach den jetzigen Vorstellungen der Bundesregierung eine vollständige Angleichung des ostdeutschen Rentenniveaus an das westdeutsche bis zum Jahr 2030 erfolgt sein. Dieser Zeitraum wird nicht nur von den Betroffenen als nicht hinnehmbar abgelehnt, sondern auch für uns ist dieser Zeitraum nicht zu akzeptieren.
Ich brauche sicher nicht auszuführen, welche Lösung diese Zeitverzögerung mit einkalkuliert. Also muss die Zeitspanne auf ein überschaubares Maß gekürzt werden. Noch in diesem Jahrzehnt sollte die Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West erfolgen.
Das ist eine generelle Forderung der Rentnerinnen und Rentner, der Verbände, der Gewerkschaften und nicht zuletzt hat das zweite Altenparlament in MecklenburgVorpommern diese Forderung artikuliert. Und im Vorweg an die CDU-Fraktion:
Über die Parteigrenzen hinweg besteht diese Forderung der Menschen, die es verdient haben, dass man dieser Forderung nachkommt.
Die Begründung dazu ist doch eindeutig. Es geht um die im Grundgesetz garantierte Gleichheit vor dem Gesetz und den Schutz vor Benachteiligung. Es geht um die Angleichung der Lebensverhältnisse Ost und West. Es geht um soziale Gleichstellung und Gerechtigkeit für die
ältere Generation, das gleiche Altersruhegeld, die gleiche Rente für die gleiche geleistete Lebensarbeitszeit.
Die Differenzierung in der Rentenberechnung nach einkommens- und strukturschwachen Regionen ist aber abzulehnen. Auch in Westdeutschland gibt es, unter anderem bedingt durch Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur, Unterschiede im Entgeltniveau. Das war jetzt die Rentensprache. Seit eh und je wird ein einheitlicher Rentenwert in den alten Bundesländern angewandt. Oder ist uns eine Bayernrente beziehungsweise Ostfriesenrente in Schleswig-Holstein bekannt?
Im Westen ist es selbstverständlich, dass alle Rentnerinnen und Rentner den aktuellen Rentenwert – und jetzt sage ich ihn mal, 49,51 DM – erhalten. Die Festlegung ist vom 01.07.2001. Und deshalb ist es doch nicht nachvollziehbar, warum dieser Rentenwert im Osten nur 43,12 DM beträgt. Verzeihen Sie mir, ich habe die Cent-Umrechnung oben liegen lassen. Dieser Unterschied führt zum Beispiel bei einer gleichen Rente nach 45 Jahren Erwerbsarbeit bei den Rentnerinnen und Rentnern hier bei uns im Land zu einer Einbuße von circa 140 Euro im Monat. Diese Einbuße können wir keiner Rentnerin und keinem Rentner mehr erklären.
Wir fordern deshalb, dass die Angleichung der Renten zügig in Angriff genommen wird, damit die ältere Generation die Herstellung einheitlicher Lebensbedingungen im geeinten Deutschland noch erlebt. Und wir fordern, dass dieses Parlament, nachdem sich die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern in dem uns vorliegenden Programm „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ klar positioniert hat, dass auch dieser Landtag sagt, mit dieser Ungleichheit wollen wir gemeinsam aufhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie aus der bisherigen Diskussion um den Bau der Autobahn A 14 deutlich wird, gibt es gute Gründe, dieses wichtige strukturpolitische Thema im Rahmen einer Aktuellen Stunde zu behandeln, wortreich und lautstark. Ich sage klar Ja zur A 14, wir brauchen diese Mittelanbindung. Und ein Ergebnis dieser heutigen Beratung will ich schon mal vorwegnehmen. Die Diskussion um den Bau der Autobahn A 14 taugt nicht mehr dazu, der PDS wieder mal den schwarzen Peter zuzustecken und ihr dann vorzuwerfen, sie würde mit ihrer Verweigerungshaltung wichtige Infrastrukturvorhaben im Land blockieren.
Herr Jäger, fragen Sie doch morgen Frau Merkel, die angesichts des Wahlkampfes zur Oberbürgermeisterwahl morgen in Schwerin anreist, was Sie denn von der A 14 hält.
Meine Herren, Sie müssen nicht so lautstark sein, es wird nichts nützen in Schwerin, es wird nichts nützen.
Meine Damen und Herren, die PDS nimmt sich allerdings bei aller Akzeptanz der Sachlage das Recht heraus,
ihrer Ansicht nach verkehrspolitisch vernünftige Bedingungen mit dem Bau der A 14 zu verknüpfen.
Wir haben in diesem Zusammenhang in den vergangenen Tagen und Wochen wiederholt deutlich gemacht, dass die Autobahn in erster Linie nicht auf Kosten anderer wichtiger Infrastrukturvorhaben unseres Landes gebaut werden darf.