Steffie Schnoor

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Problemdarstellung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS heißt es: „Dabei sind die Schulämter nach dem Gleichstellungsgesetz verpflichtet, die Gleichstellungsbeauftragten der jeweiligen Schulen an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Dieses Verfahren hat sich in den vergangenen zwei Jahren als sehr schwer praktikabel und zeit- und personalintensiv herausgestellt. Mit der Gesetzesänderung wird deshalb eine Gesamtgleichstellungsbeauftragte auf der Ebene jedes Schulamtes eingeführt. Die weiblichen Beschäftigten im Bereich eines Schulamtes wählen zukünftig neben der Gleichstellungsbeauftragten für ihre Schule bzw. für das Schulamt auch eine Gleichstellungsbeauftragte, die die Interessen der Schulen auf der Ebene des Schulamtes vertreten soll, die Gesamtgleichstellungsbeauftragte.“
Meine Damen und Herren, in Beschlussempfehlung und Bericht heißt es nun in abgeänderter Form, dass „die weiblichen Landesbediensteten eine Gleichstellungsbeauftragte auf der Ebene des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wählen, die ihre Interessen vertritt“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Wahrheit liegt hierbei nicht in der Mitte, sondern bei einer Addition beider Aussagen. Denn in Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a) heißt es: „Darüber hinaus werden für den Bereich der allgemein bildenden Schulen auf der Ebene jedes Schulamtes je eine Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin gewählt. Außerdem werden für den Bereich der allgemein bildenden Schulen und für den Bereich der beruflichen Schulen auf der Ebene des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur jeweils eine Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin gewählt.“
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle sei mir doch die Frage erlaubt: Brauchen wir so etwas überhaupt?
Brauchen wir beim gegenwärtigen Verhältnis von Frauen zu Männern in den Schulen nicht eher einen Gleichstellungsbeauftragten für die Männer?
Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass wir doch weiß Gott andere Probleme an unseren Schulen haben als diese.
Wie heißt es doch so schön im Gesetzentwurf, ich zitiere: „Die für die Gleichstellungsbeauftragten notwendigen Personalstellen... sind im Stellenplan des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur enthalten.“ Meine Damen und Herren, sollten wir nicht diese Planstellen lieber für die Unterrichtsversorgung einsetzen?
In diesem Zusammenhang möchte ich nur das Wort PISA-Studie erwähnen.
Ein weiterer Teil des Gesetzentwurfes befasst sich mit der Durchführung der Gleichstellungsberichterstattung, die über einen Zeitraum von fünf Jahren jährliche Kosten in Höhe von 15.000 Euro entstehen lässt. Auch hier frage ich mich, ob in einem Bereich, wo die Gleichstellung der Frau kein Problem darstellt, ein solch bürokratischer Aufwand eigentlich nötig ist.
Meine Damen und Herren, sollten wir uns nicht endlich auf die wirklich wichtigen Themen der Gleichberechtigung von Frau und Mann konzentrieren?! Da gibt es doch ausreichend Bedarf. Es gibt Bereiche, in denen nicht gerade wenig Arbeit auf uns wartet. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nennen, die Frauen damit einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnen würde.
Oder, meine Damen und Herren, das Thema Abwanderung, da ja insbesondere junge Frauen in Scharen unser Land verlassen. Hier sind Ideen und Konzepte gefordert, aber nicht bei der Schaffung von Gesamtgleichstellungsbeauftragten für die Lehrerinnen an den Schulen unseres Landes.
Und, sehr geehrte, liebe Frau Staszak, ich unterstütze gerne Ihre Initiativen für die Gleichstellung der Männer an unseren Schulen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, setzen Sie endlich Prioritäten bei der Politik für die Lehrerinnen und Lehrer unseres Landes und verzetteln Sie sich nicht länger bei der scheinbaren Bewältigung von nicht vorhandenen Problemen!
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir nun noch eine persönliche Anmerkung. Dies war jetzt nach über
zehn Jahren meine letzte Rede vor diesem Hohen Hause.
Ich bedanke mich bei allen, mit denen es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gab. Es war nicht immer schön, hier vorne zu stehen, aber ich hoffe, dass ich doch das eine oder andere mit auf den Weg bringen konnte. Ich wünsche Ihnen allen sowohl politisch als auch persönlich für die Zukunft alles Gute.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn die Agenturen am Montag meldeten, dass die Hochschulen mit dem Gesetz leben können, wir können es nicht.
Und es ist enttäuschend, dass die Landesrektorenkonferenz in der Betrachtung der Änderungen bedauert, dass der Rektor nicht mehr aus ihrer Mitte gewählt wird und das Konzil Gefahr läuft, keine Professorenmehrheit mehr zu haben. So dpa vom 24. Juni diesen Jahres. Liebe Rektoren, liebe Professoren, wenn das Ihre einzigen Sorgen sind, dann empfinde ich den Kampf als verloren, für Sie für mehr Hochschulautonomie und für Ihre Hochschulen für mehr Freiheit zu streiten.
Nein, meine Damen und Herren, ich gebe diesen Kampf nicht verloren. Es geht nicht um die Privilegierung einzelner Gruppen in einem Gesetz. Wir haben immer deutlich gemacht und wir werden weiter deutlich machen, dass mehr für Mecklenburg-Vorpommern machbar ist, und wir wissen, dass ein Hochschulgesetz, das die CDU im Herbst diesen Jahres vorlegen wird, nicht jeden Professor und Rektor vor Verzückung Freudentänze tanzen lassen wird. Aber es werden diejenigen tanzen, die die Chancen erkennen, dass sich mit diesem neuen Gesetz ihre Chancen im globalen Wettbewerb erhöhen werden. Und um die wollen wir kämpfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Eckhardt Rehberg hat es deutlich gemacht, die CDU kann dieses Landeshochschulgesetz nicht annehmen,
weil das Land damit die Hochschulen nicht ausreichend für den globalen Wettbewerb rüstet. Wir sind ein strukturschwaches Land. Da sage ich Ihnen nichts Neues. Wir sind ein Land, das außer den hier lebenden und arbeitenden Menschen nicht mehr so viel zu bieten hat. Wenn das nicht so wäre, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann würden nicht so viele Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern abwandern. Mit den Hochschulen haben wir sechs Institutionen, die nachhaltig Zuwanderung erzeugen können und bereits erzeugen. Aber sie können noch mehr.
Wir haben zwei Volluniversitäten, drei Fachhochschulen und eine Hochschule für Musik und Theater. Wir haben außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Wir könnten mehr von alledem haben, wenn, ja wenn wir zum Beispiel den Modellversuch für flexible Hochschulhaushalte schneller durchgeführt, umgesetzt und als Regelfall eingeführt und auf die Universitäten übertragen hätten. Aber wo wir nur hinblickten, Bedenkenträger.
Und mit diesem Gesetz soll ab morgen alles anders sein? Sehr verehrter Herr Dr. Bartels, daran glauben Sie wohl auch nicht. Also gemach mit wohlfeilen Worten und Versprechungen! Die Praxis und nicht die Verheißung wird zeigen, wie modern dieses Gesetz ist. Erst die Praxis wird zeigen, wie weit Wissenschaftsministerium und Hochschulen bereit sind, die Freiheiten so aufzuteilen, dass hinter dem Gleichheitszeichen auch Hochschulautonomie herauskommt.
Dass das Gesetz so seine Tücken hat, dass andere Determinanten den Wünschen noch oft entgegenstehen, will ich Ihnen an der Abarbeitung von Empfehlungen versuchen nahe zu bringen. Das Centrum für Hochschulentwicklung entwickelte diese Empfehlungen, um den gegenwärtigen Entwicklungsstand bei der Einführung von Globalhaushalten an Hochschulen in Deutschland in einem Gutachten für die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen darzustellen. Ich beziehe mich hier aufgrund des Zeitlimits nur auf die Empfehlungen, die den Umfang der Freiheiten beschreiben, die im Rahmen von Globalhaushalten vorgehalten werden sollen,
damit dieser Begriff auch Anwendung finden kann.
Gemach, gemach, Herr Dr. Bartels!
Ich weiß nicht, inwieweit den Damen und Herren der Regierungskoalitionen und dem Minister dieses Gutachten bekannt ist. Es ist im Internet beim CHE abrufbar und ich empfehle es als lesenswert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier die erste Empfehlung: „Grundlegende Ziele sollten eine Integration von Personal- und Bauausgaben in Globalhaushalten und eine Reduzierung auf eine minimal notwendige Zahl an Titeln sein.“ So das CHE.
Aber, meine Damen und Herren, wie heißt es im Gesetz in Paragraph 15 Absatz 2: „ Die Haushalte der Hochschulen werden als budgetierte Globalhaushalte ausgebracht.“ So weit, so gut. Da sich dieser Passus im Gesetz gegenüber dem Entwurf nicht verändert hat, können wir sicher in der Begründung eine Definition des budgetierten Globalhaushaltes finden. Da heißt es zum einen, es wird die Anzahl der Titel auf ein Minimum reduziert – zwei Zuschusstitel je Hochschule. Ein Teil der Empfehlung ist damit scheinbar erfüllt. Dann heißt es aber weiter: die Einräumung weitgehender Deckungsfähigkeiten, die Ermöglichung der Übertragbarkeit bestimmter Beträge und Wirtschaftsplan. Das klingt alles sehr gut, bis dann der verbindliche Stellenplan kommt. Und dieser verbindliche Stellenplan, von dem das Ministerium nicht abweichen will und wird, das wird das Mittel der Finanzministerin sein, um nur scheinbare Globalhaushalte durchzusetzen. Und das haben wir auch schwarz auf weiß, denn am 18. September vorigen Jahres machte das Bildungsministerium in einer Stellungnahme hinsichtlich der Zahnmedizin an der Universität Rostock an die SPD-Fraktion Folgendes deutlich: „Ebenso wird ein vollständiger Globalhaushalt ohne Stellenplanbindung... ausgeschlossen,...“ Zitatende. Meine Damen und Herren, der Stellenplan und der Umfang der damit verbundenen Kosten beträgt 70 Prozent und mehr eines Hochschulhaushaltes. Wenn der Stellenplan nicht in den Globalhaushalt integriert wird, dann haben wir keinen echten Globalhaushalt.
Sehr geehrter Herr Bluhm, wir haben ihn auch dann nicht, wenn wir die Bewirtschaftung der Stellen und Mittel nicht mehr als staatliche Aufgabe definieren. Was hat denn das, was Sie als mehr Autonomie im Ausschuss definierten, in der Realität zur Folge? Im jetzigen Haushalt wurden im Stellenplan der Ernst-Moritz-Arndt-Universität pauschal 150 Stellen mit einem kw-Vermerk versehen. Dieser verbindliche Stellenplanvermerk ist ein Diktat des Finanz- und Wissenschaftsministeriums, bis hierher noch ohne Zielvereinbarung. Die Hochschulen wurden nun aufgefordert, diese Stellen zu spezifizieren. Können und wollen sie nicht, da in jeder Hochschule das die Schließung eines Studienganges zur Folge hätte. Und nach der gegenwärtigen Gesetzeslage muss die Spezifizierung nun durch die Fachaufsicht wahrgenommen werden. Damit müssen dann die entsprechenden Ministerien über die Schließung entsprechender Studiengänge verfügen, wenn sie diese Stellen spezifizieren.
Also, Herr Bluhm, die wichtigen Entscheidungen werden von der Landesregierung getroffen und die Hochschulen müssen zusehen, wie sie die im Rahmen ihrer neu gewonnenen so genannten Autonomie umsetzen. Schöne Autonomie, die Sie da versprechen! Können Sie sich die Folgen für die Kanzler ausmalen, die nach acht Jahren wiedergewählt werden wollen und denen Sie jedes Jahr mit dem Haushaltsgesetz und dem verbindlichen Stellenplan eine solche Aufgabe zuweisen? Das harmoniert einfach nicht.
Auch die Bauausgaben sind nicht in den Haushalten integriert. Sie haben noch nicht deutlich gemacht, wie die zentrale Liegenschaftsverwaltung hinsichtlich der Hochschulen funktionieren soll. Im Errichtungsgesetz für die BBL steht in Paragraph 5 zwar der Hinweis, dass Hochschulen und Justizvollzugsanstalten – ich finde diese Kombination schon sehr beachtenswert – spezifische Bedürfnisse haben, aber nicht die Hochschulen werden als Nutzer und Vertragspartner definiert, sondern das
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. So frage ich mich also weiter: Wo werden die Investitionskosten veranschlagt? Wo werden die Bauunterhaltungskosten veranschlagt? Welche Handlungsmöglichkeiten werden die Kanzler künftig zur Bewirtschaftung haben? Alles Fragen, die noch längst nicht geklärt sind. Und ich bin skeptisch, dass die BBL, wenn wir schon einmal so ein Gesetz verabschiedet haben, auf die Bewirtschaftung der Hochschulliegenschaften verzichten wird. Wo bleibt dann ihre Legitimation?
Wie Eckhardt Rehberg schon deutlich machte, ich möchte Sie davor warnen, ich möchte Sie eindringlich davor warnen, auch in diesem Fall Nordrhein-Westfalen nachzueifern. Erkundigen Sie sich dort, wozu ein staatlich gesteuertes Liegenschaftsmanagement in der Hochschulpolitik führen kann!
Für die erste Empfehlung möchte ich also zusammenfassen: Da es weiter verbindliche Stellenpläne geben wird, haben wir keine vollständigen Globalhaushalte zu erwarten.
Da die Liegenschaftsverwaltung zentralisiert wurde, für die Hochschulen keine separaten Vereinbarungen getroffen wurden,
ist auch keine Integration von Investitionen und Bewirtschaftungskosten zu erwarten. Also wird die erste Empfehlung des CHE im wesentlichen Punkt nicht umgesetzt.
Meine Damen und Herren, ich komme zur zweiten Empfehlung: „Der Grundsatz der unbegrenzten Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit (von dem es genau definier- te Ausnahmen geben kann) sollte als Teil der Finanzverfassung von Hochschulen gesetzlich verankert werden.“ So das CHE.
Dieser Grundsatz wird nicht definiert. Sie sind nicht bereit, unbegrenzte Deckungsfähigkeiten und Übertragbarkeiten einzuräumen.
Im Gegenteil, Sie gehen in der Begründung nur von Übertragbarkeit bestimmter Beträge aus und wollen nur eine weitgehende Deckungsfähigkeit einräumen, keine generell unbegrenzte. Damit bestimmt die Landesregierung weiter maßgeblich über die Haushaltsgestaltung der Hochschulen, nicht der Gesetzgeber. Das wird vom CHE in Bezug auf Mecklenburg-Vorpommern auch explizit angemerkt. So, wie Sie in der Begründung hinsichtlich der zweiten CHE-Empfehlung Globalhaushalte definieren, wird auch die zweite Empfehlung nicht eingehalten.
Meine Damen und Herren, die dritte Empfehlung: „Die Mittelschöpfung aus freien Stellen ist die wesentliche Grundlage für die Bildung einer finanziellen Manövriermasse der Hochschulen. Sie ist damit unverzichtbarer Bestandteil der Globalisierung.“ So das CHE.
Aber, meine Damen und Herren, darauf finden wir keinen Hinweis im Gesetz. Und wie ist die Erfahrung der letzten Jahre mit dem Modellversuch? Die Beträge, die in Neubrandenburg, Wismar und Stralsund aus freien Stellen erwirtschaftet wurden, standen im Haushalt des Folgejahres den Hochschulen nicht mehr zur Verfügung.
Der Begriff der so genannten Effizienzdividende macht immer wieder die Runde und kennzeichnet die Politik des Finanzministeriums bei der Flexibilisierung der Hochschulhaushalte in den vergangenen Jahren, eben die erwirtschafteten Mittel wieder dem Landeshaushalt zuzuführen. Die Effizienzdividende hat nichts mit der dritten Empfehlung des CHE zu tun – auch da also durchgefallen.
An anderer Stelle sagt das CHE dazu: …
Ach, Herr Dr. Bartels, beruhigen Sie sich!
Lassen Sie den Blutdruck nicht so sehr steigen, das ist nicht gut für Ihre Gesundheit!
Ich zitiere noch einmal das CHE:
„Der Verbleib der Effizienzdividende und die Übernahme unternehmerischer Risiken sind konsequente und komplementäre Bausteine einer autonomen Haushaltsführung.“
So weit aus dem oben genannten Gutachten für die CDU-Landtagsfraktion auf Seite 24.
Ich komme zur vierten Empfehlung: „Globalhaushalte der Hochschulen und zentrale Mittel des Landes sollten über einen Formelmechanismus automatisch aufeinander abgestimmt werden.“ So das CHE.
Meine Damen und Herren, das betrifft das Kapitel 0770 „Allgemeine Bewilligungen – Wissenschaft, Forschung und Hochschulen“. Ich kann hier aber im Doppelhaushalt 2002/ 2003 keinen Ansatz erkennen, in dem eine automatische formelgebundene Mittelzuweisung zentraler Titel erfolgt, die originär Bestandteil des Kapitels 0770 sind.
Ich kann auch keinen Ansatz erkennen, dass dieser Minister einmal daran gedacht hat, das Kapitel 0770 auf die Hochschulen aufzuteilen.
Im Gegenteil, nur in zwei Titeln sind größere Töpfe gebildet worden, die über formelgebundene Mittelzuweisung künftig ausgeschöpft werden. Dabei ist die Formel für den einen Topf klar und über die Formel des zweiten Topfes wurde lange gestritten. Beide Töpfe wurden zudem nicht über Mittel aus dem Kapitel 0770 gebildet, son
dern aus Mitteln, die aus den einzelnen Hochschulen abgezogen wurden und nun neu verteilt werden.
Hier wurde damit der umgekehrte Weg gegangen. Dieser Sammelansatz, so, wie er gebildet wurde, ist das ganze Gegenteil von Hochschulautonomie und entspricht auch nicht der Empfehlung des CHE.
Meine Damen und Herren, anhand der kurz skizzierten Widersprüche von Anspruch und Realität, die sich aus den weiter unklaren Formulierungen des Gesetzes ergeben, sehen wir, dass im Gesetz eine klare Definition des Globalhaushaltes zwingend notwendig ist. Die Unwägbarkeiten, die mit diesem Gesetz verbunden sind, sind für die Hochschulen zu groß. Das zeigen die vier dargestellten Beispiele, meine ich, sehr genau.
Meine Damen und Herren, Sie schränken sogar die Verlässlichkeit von Zielvereinbarungen wieder ein, indem Sie das Wissenschaftsministerium quasi zu jeder Zeit ermächtigen, mit den Hochschulen neue Verträge abzuschließen.
Das ist ein über den Haushaltsvorbehalt hinausgehender Tatbestand. Und das Initiativrecht hat ausschließlich das Bildungsministerium.
Warum können nicht die Hochschulen in gleicher Weise unter Berücksichtigung fachlicher Entwicklungen Vereinbarungen mit kürzerer Laufzeit mit der Landesregierung treffen? Wie ernst meinen Sie es mit der Hochschulautonomie, sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie auf der einen Seite die Regel von fünf Jahren definieren und kurz darauf gesetzlich die ministerielle Ausnahme zulassen?
Bevor ich kurz noch andere Widersprüchlichkeiten des Gesetzentwurfes aufdecke und damit unsere Ablehnung fachpolitisch begründe, lassen Sie mich noch eine wichtige Empfehlung des CHE aussprechen und auf das Land übertragen. Es ist nicht damit getan, dass sich die Hochschulen ändern. Und das vermisse ich nach wie vor. Wenn wir den Hochschulen per Gesetz Veränderungen verordnen, dann können sie nur funktionieren, wenn in den Ministerien neue Organisations- und Kommunikationsmodelle entwickelt werden. Das viele vertrauensvolle Miteinander, von dem der Minister in den letzten vier Jahren wieder und wieder redete, aber nicht danach handelte, dies muss sich strukturell äußern. Und, sehr geehrter Herr Bartels, Sie wissen wie ich, dass dies eine unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren Ihres Gesetzes ist, sonst hätten Sie an der einen oder anderen Stelle nicht den Landtag so betont in Stellung gebracht.
Das ist Ihr Ausdruck von Misstrauen gegenüber der Veränderungsbereitschaft der Ministerien, Herr Dr. Bartels.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere gravierende Widersprüche ergeben sich im Hinblick auf das Hochschulrahmengesetz. In Paragraph 58 des Hochschulrahmengesetzes heißt es: „Die Hochschulen sind in
der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts“. In Mecklenburg-Vorpommern sind sie Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Ein Rechtsformwechsel ist ausgeschlossen, wird auch durch die Erprobungsklausel nicht ermöglicht.
Eine Umwandlung der Hochschulen in, zum Beispiel, Stiftungen wie in Niedersachsen wird es in MecklenburgVorpommern nicht geben.
Chancen werden hiermit von vornherein ausgeschlossen.
Und zweitens. In Paragraph 45 des Hochschulrahmengesetzes wird die Berufung der Professoren geregelt. Da heißt es unmissverständlich: „Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer werden auf Vorschlag der zuständigen Hochschulorgane von der nach Landesrecht zuständigen Stelle berufen.“ Ende des Zitats. Meine Damen und Herren, ich bin zwar ein juristischer Laie, aber die Rechtsexperten meiner Fraktion bestätigen meine Auffassung, dass nach dieser Regelung das Landesrecht auch eine zuständige Stelle definieren muss. Paragraph 60 trifft aber keine Aussagen über die nach Landesrecht zuständige Stelle.
Nach dem Landesrecht ist keiner dafür zuständig. Vielmehr, und hier berühren wir einen kritischen Punkt der Hochschulautonomie, entscheidet das Bildungsministerium, welcher Professor in welchem Fach von wem berufen wird. Das Durcheinander ist vorprogrammiert, wenn es heißt: Der Germanist Dr. Bartels wird von der Universität berufen,
aber der Medizinprofessor X vom Land.
Meine Damen und Herren, nach welchen Kriterien soll das wohl entschieden werden? Warum waren Sie nicht so konsequent der Hochschulautonomie verpflichtet, die Berufung wie auch das Berufungsverfahren in die Hände der Hochschulen zu geben? Hier sage ich Ihnen die Konflikte mit den Hochschulen voraus, wenn, ja wenn sich in den Ministerien nicht die neuen Organisations- und Kommunikationsmodelle durchsetzen. Aber darauf kann sich ein Gesetz nicht verlassen, zumal das Bundesrecht klare Regelungen einfordert. Wieder ein Rechtsbruch der Koalition?
Meine Damen und Herren, ein Wort zu den Gremien. Hier übertreiben Sie und die Gremienvielfalt ist ein gewichtiger Grund, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Deklinieren wir die Gremien mal durch! Sie haben
1. die Hochschulleitung,
2. den Senat,
3. das Konzil,
4. die organisierte Studierendenschaft,
5. den Hochschulrat,
6. die Kommission für Hochschule und Forschung,
7. die Gleichstellungsbeauftragte,
8. den Behindertenbeauftragten,
9. die Fachbereichsleitung,
10. den Fachbereichsrat und
11. den Studiendekan.
Meine Damen und Herren, Sie haben genug Gremien geschaffen,
damit nahezu jeder Professor einem dieser Debattierklubs beitreten kann.
Das, meine Damen und Herren, ist kein Modell einer modernen Hochschulleitung, mit der wir die kollektive Verantwortungslosigkeit durch persönliche Verantwortung ablösen wollen.
Welche Handlungsspielräume hat eine Hochschulleitung in Zeiten des Umbruchs, wenn zwei Drittel des Senats bei der Haushaltsaufstellung die Vorschläge der Hochschulleitung kippen können? Klare Entscheidungsstrukturen werden nicht im Gesetz definiert.
Auch das ist eine Gefahr bei der Einführung von Globalhaushalten, die eigentlich klare Entscheidungsstrukturen voraussetzen.
Zuletzt, meine Damen und Herren, die Einführung der Juniorprofessuren erscheint problematisch. Wir sind alle dafür, den Einstieg junger Wissenschaftler in wissenschaftliche Karrieren zu erreichen. Klar! Das sollte aber nicht auf dem Weg geschehen, dieses durch die Abschaffung der Habilitation zu erreichen. Und es kommen keine neuen Stellen hinzu. Sowohl Bundes- als auch Landesregierung machen deutlich, dass die Juniorprofessur kostenneutral eingeführt wird. Sie ist begrenzt auf sechs Jahre. Was passiert mit den jungen Wissenschaftlern danach, wenn, ja wenn weiter nach dem Prinzip der verbindlichen Stellenpläne gearbeitet wird? Es zeichnet sich ab, dass diese Dienstrechtsreform nicht die erwünschten Effekte haben wird, die sich Bundes- und Landesregierung hier erhoffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen die zentralen fachlichen Elemente dargestellt, die die CDU-Fraktion bewogen haben, eine Entscheidung gegen dieses Gesetz zu treffen. Aber auch das Gesetzgebungsverfahren hat gezeigt, dass dieses Parlament sich disqualifiziert hat. Wie beim Schulgesetz, bei dem 22 Änderungsanträge der Opposition vorlagen, war von vornherein auch beim Landeshochschulgesetz keine Diskussion vorgesehen.
Der Kollege Dr. Rißmann bestätigte dies auf meine Bemerkung im Bildungsausschuss hin. Nahezu wörtlich sagte er, wir seien heute ja nur zur Abstimmung hier. Es fand aber keine Ausschusssitzung statt, in der hätte diskutiert werden können.
Wie auch bei 117 Änderungsanträgen, bei denen selbst die Koalition im Abstimmungsverfahren die Übersicht verloren hat?!
Wie auch, wenn der Bildungsminister die Sitzung des Ausschusses knapp 40 Minuten nach Beginn verließ,
in dem es um eines der wichtigsten Gesetze seiner Amtszeit ging, und dann nicht einmal mehr ein Staatssekretär anwesend war?! Wie auch, wenn der Bildungsminister bei der Schlussabstimmung zum Gesetz wieder nicht anwesend war und auch nicht der Staatssekretär?!
Meine Damen und Herren, die Termine der Ausschusssitzungen lagen Ende vergangenen Jahres vor. Alles war also planbar.
Und wenn dieses Gesetz so wichtig ist und so gut, dann bleibe ich da. Das ist eine grobe Missachtung des Ausschusses
und widerspricht eklatant den guten Vorsätzen des Ministers vom Anfang dieser Legislaturperiode.
So wichtig, sehr geehrter Herr Minister, war Ihnen das Gesetz demnach nicht. Damit steht für mich fest, dass die entsprechenden Diskussionen außerhalb des Ausschusses stattgefunden haben und eine Diskussion mit der Opposition nicht stattfinden sollte. Dann hätte man sich mit den Argumenten, die ich hier anführte, ja auseinander setzen müssen. Also für alle Medienvertreter noch einmal ganz deutlich:
Im demokratischen Mecklenburg-Vorpommern hat im Bildungsausschuss zum Landeshochschulgesetz keine Diskussion stattgefunden,
übrigens auch zum Schulgesetz nicht.
Alle Anträge der Opposition wurden im Schulgesetz ohne Diskussionen und Argumentationen abgelehnt und dieses Verfahren erübrigte Anträge der CDU beim Landeshochschulgesetz.
Welchem Experten außerhalb des Landtages wollen Sie von vornherein nutzlose Arbeit zumuten?
Meine Damen und Herren, ich hoffe, und das ist meine Schlussfolgerung aus vier Jahren qualvollen Ringens für ein Hochschulgesetz,
das übrigens nicht der große Wurf ist, dass in diesem Land, dass in diesem Landtag mit einer neuen Zusammensetzung wieder eine neue, eine demokratische politische Kultur einziehen möge. Dafür wünsche ich Ihnen alles Gute und, wie gesagt, die CDU-Fraktion wird dieses Gesetz ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon 1994 war der Landtag ein erstes Mal mit dem zukunftsweisenden ITER-Projekt befasst, dies im Zusammenhang mit dem Wendelstein-Kernfusionsprojekt des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik. Zwei Jahre später dann, 1996, befürwortete der Landtag die Aufrechterhaltung der Bewerbung für Greifswald-Lubmin als Standort des ITER-Projekts.
Meine Damen und Herren, nun, nach weiteren sechs Jahren wurden wesentliche Schritte vor allem durch den ITER-Förderverband Lubmin unternommen. So konnte der Öffentlichkeit im Sommer diesen Jahres eine stichhaltige Bewerbung präsentiert werden und sie soll nun an den ITER-Rat weitergeleitet werden, der über die Standortvergabe entscheidet. Um nun dieser Bewerbung einen Impuls zu verleihen, ist es unabdingbar, sie von Seiten der Politik, das heißt von Seiten der Landesregierung und der Bundesregierung ausdrücklich zu unterstützen. Und, Herr Minister, nur darum geht es hier.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kernfusionsforschung ist das wegweisende wie notwendige Energieprojekt dieses Jahrhunderts. Der Energieverbrauch in der Europäischen Union wird in den kommenden Jahren um 80 Prozent zunehmen, Herr Dr. Bartels hat darauf schon hingewiesen, und dem entgegen werden die Ressourcen der fossilen Brennstoffe in den nächsten Jahrzehnten verbraucht sein. Die erneuerbaren Energien wie Wind- und Solaranlagen weisen nur eine begrenzte Leistungsfähigkeit auf
und können also der Energienachfrage nicht gerecht werden. Auf die Gefahren der Kernspaltung wird ausdrücklich verwiesen und sie sind jedem von uns mit dem Reaktorunfall in Tschernobyl 1986 wohl bekannt. Aus diesen Gründen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Kernfusion das Energieprojekt der Zukunft.
Die technischen Einzelheiten möchte ich Ihnen an dieser Stelle ersparen, dazu würde meine Redezeit auch nicht ausreichen. Es sei hier nur so viel gesagt, dass von wissenschaftlicher Seite, Herr Dr. Bartels, einer Fortsetzung des Wendelstein-7-X-Projekts durch das ITER-Projekt nichts im Wege steht, wie es seinerzeit von Seiten von SPD und PDS bemerkt wurde.
Die forschungstechnischen Fortschritte der vergangenen Jahre sind enorm und versprechen für alle künftigen Projekte Erfolg. So gelang zum Beispiel im Juli des vergangenen Jahres erstmals die für die Energiegewinnung notwendige Plasmazündung. Die nun folgenden Bemühungen müssen in Richtung einer Stabilisierung des
Plasmas gehen, um den notwendigen Druck für die Atomkernverschmelzung dauerhaft zu erzeugen.
Meine Damen und Herren, die Vorteile der Kernfusion im Vergleich zu anderen Energiegewinnungsmethoden liegen auf der Hand. Die gewonnene Energiemenge ist bedeutend höher als bei den regenerativen Energien und genauso hoch wie bei der Kernspaltung, dafür aber umso gefahrenfreier, da die Menge der gespeicherten Kernenergie gering ist und ein Außer-Kontrolle-Geraten der Reaktion ausgeschlossen ist.
Darauf komme ich noch zurück.
Des Weiteren bestehen Vorteile gegenüber der Kernspaltung hinsichtlich des radioaktiven Abfalls, Herr Ritter. Zwar ist die radioaktive Abfallmenge bei der Kernfusion beinahe ebenso hoch wie bei der Kernspaltung, dafür aber biologisch weit ungefährlicher. So liegt zum Beispiel die Halbwertzeit der Substanzen bei nur zwölf Jahren.
Meine Damen und Herren, der ursprünglich geplante Designentwurf konnte nicht umgesetzt werden. Dennoch gelang es, innerhalb eines halbierten Kostenrahmens ein Referenzdesign zu entwerfen, das die modifizierten wissenschaftlichen und technischen Ziele erfüllen konnte. Dieser Entwurf, genannt ITER-FEAT (Fusion Energy Amplifier Tokmak), kurz ITER, ist Grundlage der im Antrag stehenden Bewerbung.
Meine Damen und Herren, die wissenschaftlichen Fortschritte und ihr zukunftsweisender Charakter sind ein Grund für das in letzter Zeit zu bemerkende erneute Interesse der Amerikaner an dem Projekt. Auch Polen zeigt Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem ITER-Projekt, vor allem aber für den Fall der Ansiedlung in GreifswaldLubmin.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau diese Ansiedlung in Mecklenburg-Vorpommern ist Ziel der im Antrag der CDU-Fraktion zur Rede stehenden Bewerbung des ITER-Förderverbandes. Zur erfolgreichen Durchsetzung des Antrages wurden bereits zahlreiche Anstrengungen unternommen, womit der absolute Wille der Verantwortlichen, aber auch der Bevölkerung außerordentlich deutlich wird. Schon 1992 gründete sich der ITER-Förderverein. Ein wichtiges Signal der lokalen Unterstützung ist auch der Beschluss des Hauptausschusses des Amtes Lubmin im April diesen Jahres, die vorliegende Bewerbung zu unterstützen. Darüber hinaus gibt es eine einstimmige Empfehlung des Kreistages von Ostvorpommern sowie der Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald, denn, meine Damen und Herren, die Bedeutung einer Ansiedlung des Internationalen Thermonuklearen Experimentellen Reaktors ist bekannt und würde die Effekte einer nun leider verpassten Ansiedlung von Airbus oder BMW weit übersteigen. Schon jetzt sind immerhin 50 Arbeitskräfte mit dem Bau eines Fusionsreaktors im MaxPlanck-Institut für Plasmaphysik bis 2006 befasst. Die Zahl würde freilich mit der Inbetriebnahme des Reaktors stark ansteigen, aber auch der Bau des Reaktors hätte wesentliche weiterreichende positive Auswirkungen auf die Arbeitslandschaft.
Und vielleicht sollten wir auch mal so rechnen, was ist zukunftsrelevant, und nicht, wo können wir sparen.
Meine Damen und Herren, der Standort GreifswaldLubmin scheint vor allem aus folgenden Gründen ideal für eine Ansiedlung des ITER:
Erstens. Greifswald ist quasi die Heimat der Plasmaphysik. Bereits 1907 wurde der Forschungszweig mit dem Nobelpreisträger Johannes Stark und seinen Vorlesungen zur Gasplasmaphysik hier angesiedelt.
Zweitens. Mit der Gründung des Instituts für Plasmaphysik und der Ansiedlung des Wendelstein-7-X-Projekts ist ein wesentlicher Meilenstein in Richtung der Fusionsforschung gelungen und Greifswald hat sich deutschlandund weltweit einen Rang auf dem Gebiet der Kernfusionsforschung erarbeitet.
Bislang liegt dem ITER-Rat die Bewerbung aus Frankreich vor. Aber auch Italien beispielsweise ist an einer Errichtung des Testreaktors interessiert. Im Vergleich zum französischen Standort Cadarache weist Greifswald-Lubmin einige markante Vorteile auf, die sich vor allem auf den Standort Greifswald als Kernfusionsstandort beziehen als auch auf die sehr guten und entscheidenden seismographischen Voraussetzungen.
Ebenso hat der Standort, der sich bei der innerdeutschen Konkurrenz ja bereits durchgesetzt hat, wegen der guten Kanalwasserkühlung und den guten technischen Voraussetzungen sehr gute Chancen.
Meine Damen und Herren, ein weiteres entscheidendes Kriterium bei der Standortvergabe des ITER durch den ITER-Rat ist die politische Rückendeckung. Von lokaler Seite sind alle denkbaren Voraussetzungen erfüllt. Der nächste Schritt ist die Unterstützung von landespolitischer Seite. Die CDU-Fraktion leistet mit dem Antrag ihren Beitrag zur Durchsetzung des Antrages und somit zur Prosperierung Mecklenburg-Vorpommerns als Wissenschafts- und Forschungsstandort. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wäre auch ein notwendiges Signal in Richtung Bundesregierung, die ja dem ITER-Projekt sehr zurückhaltend und ablehnend gegenübertritt und mit der Zurückziehung der Bewerbung im Jahr 2000 den Schritt in die falsche Richtung getan hat. Meine Damen und Herren, ich bitte daher um Ihre Unterstützung für den Antrag der CDU. Den Änderungsantrag bitte ich abzulehnen. Bitte machen Sie aus unserem Antrag keinen Papiertiger.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kultur ist für das Land unheimlich wichtig, identitätsstiftend und nicht zuletzt Standortfaktor. Um das ins Kulturelle zu übersetzen: Eine reiche und vielfältige Kulturlandschaft verbessert das Lebensumfeld für die Menschen. Daran muss uns allen ja wohl gelegen sein.
Und ich bin froh, zum Ende der Legislaturperiode, und das hat weniger damit zu tun, das hat sich einfach so ergeben, ich freue mich, einmal nach zehn Jahren sagen zu können, dass ich in dem einen oder anderen Punkt mit Frau Bretschneider einer Meinung bin. Bleiben Sie ruhig hier, Frau Bretschneider,
ich habe Ihnen einiges zu sagen.
Das, was Frau Bretschneider in der vergangenen Woche zur Zukunft der Kulturförderung im Bildungsausschuss darlegte, findet meine uneingeschränkte Unterstützung, wenn sie denn heute noch dazu steht.
Das ist und war Kulturpolitik, wie sie die CDU für die Zukunft dieses Landes will. Kurz skizziert: Ja, Frau Bretschneider, in den vergangenen Jahren hat sich eine vielfältige Kulturlandschaft bei uns entwickelt und vieles davon verdient es, bewahrt zu bleiben. Vieles davon muss bewahrt, gefördert und auch weiterentwickelt werden.
In einigen Kulturbereichen liegt eine große Chance. Ich denke dabei an Film und Medien und dass wir mehr daraus machen können. Gerade im Bereich Film und Medien haben wir die Chance, Kultur und Wissenschaft miteinander zu verbinden. Daher müssen wir ganz genau schauen, ob wir über einen Ausbau der Projektförderung gewachsene und erfolgreiche Strukturen gefährden, sie herausfordern, immer neue Projekte zu Lasten einer kontinuierlichen Arbeit finden.
Zu hinterfragen ist das Ziel, die Förderbandbreite zu erweitern. Was haben wir davon, wenn immer weniger Künstler und Kulturschaffende immer weniger Geld für ihre Projekte zur Verfügung bekommen? – Kaum etwas, meine Damen und Herren, außer dass das Klagelied der Kultur immer lauter und nachdrücklicher wird.
Also, Frau Bretschneider, auf dem von Ihnen skizzierten Weg wollen wir gerne mitgehen und die Kulturförderung neu ausrichten.
Sehr geehrte Damen und Herren, aber bei so viel Lob zum Schluss doch noch ein wenig politische Kritik, sonst hätten Sie mich hier auch nicht ernst genommen heute.
Sie wissen alle, dass dieser Kulturminister mit Kultur nicht allzu viel am Hut hat. Deswegen war die Kulturentwicklungsplanung auch nie so sein eigenes Ding gewesen. Der Ausschuss musste ihn regelrecht zum Jagen tragen. Dabei war es nicht die CDU, die in ihrer Koalitions
vereinbarung die Landeskulturentwicklungsplanung als politisches Ziel definierte, sondern es waren SPD und PDS. Bereits die zweite Legislaturperiode wird nun daran gewerkelt – mehr schlecht als recht. Wir waren nie ein Freund eines Planes. Gerade wenn wir von Kultur sprechen, von einem Plan zu sprechen, das widerspricht sich eigentlich in sich selbst. Und wenn, sehr geehrter Herr Minister, Ihre Projektgruppe 1999 bereits zu dem Ergebnis kam, dass eine Landeskulturentwicklungsplanung nicht praktikabel erscheint,
warum haben Sie nicht im Sinne der Ausführungen von Frau Bretschneider in der Kulturpolitik schon längst umgesteuert?
Ja, er hat sich heute angewöhnt, immer, wenn ich rede, den Saal zu verlassen. Das passiert mir jetzt gerade zum dritten Mal. Ich vermerke das mit Aufmerksamkeit.
Mit dem Haushalt 2002/2003 hatten wir dazu eigentlich eine gute Gelegenheit. Wir wären darüber wirklich nicht böse gewesen, aber wenn man Ihren Bericht, Herr Minister, so weiterliest, dann wird mir wirklich bange. Sie schaffen Schaltstellen, Koordinationsbüros, Sie reden, Sie reden und Sie reden – Entscheidungen werden keine getroffen. Sie wollen über eine ABM die Kulturarbeit in den Kommunen analysieren lassen, Sie wollen aus der Kulturentwicklungskonzeption ein Beschäftigungsprogramm machen. Aber, meine Damen und Herren, das ist nicht das Ziel. Wir wollen nicht in erster Linie die Kulturarbeit der Kommunen unterstützen, das ist nämlich nicht unsere Aufgabe. Und – ich will hier wieder an Frau Bretschneider anknüpfen, das ist auch unsere Position – wir wollen und müssen als Land definieren, was wir fördern wollen.
Und, Herr Kauffold, Ihr Ministerium kennt die Struktur. In zwölf Jahren sind doch bei Ihnen so viele Förderanträge eingegangen, dass Sie wissen, welche Strukturen wir haben. Was wir bis heute nicht geschafft haben, ist die Tatsache, dass wir neben den Theatern bestrebt sind, alles und jeden zu fördern.
Und darum kommen jedes Jahr die Musikschulen und nun auch die Filmleute. Wer ist es denn dann nächstes Jahr? Alle wollen nicht unbedingt mehr, meine Damen und Herren, sie wollen Verlässlichkeit und Planbarkeit.
Dann können sie auch damit leben, dass eventuell einmal Entscheidungen gegen den einen oder anderen getroffen werden.
Herr Friese, ich möchte eine klare Entscheidung, was wir fördern und wie wir es fördern, damit die Kulturschaffenden im Land endlich Klarheit darüber haben, wie sie zukünftig arbeiten können.
Aber nicht in jedem Jahr anders, meine Damen und Herren, gerade so, wie die Antragslage bei der Projektförderung liegt.
Und somit hat eine Kulturentwicklungskonzeption natürlich und zwingend mit der Kulturförderrichtlinie zu tun. Die, meine Damen und Herren, muss grundlegend überarbeitet werden, wenn wir uns auf bestimmte Schwerpunkte der Kulturförderung verständigen. Diesen Prozess, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich aber nicht von einem Kulturminister umgesetzt bekommen, der wenig für die Kultur übrig hat und sich nicht gerade durch Entscheidungsfreude ausgezeichnet hat. Für ein Schulgesetz benötigte er vier Jahre, für ein Hochschulgesetz benötigte er vier Jahre.
Beide Gesetze nahmen ihn so sehr in Anspruch, dass er für die Kultur keine Zeit mehr hatte.
Also, meine Damen und Herren, wenn Frau Bretschneider im Bildungsausschuss derart konsensfähige Vorschläge unterbreitet, dann sollte sich der neue Bildungsausschuss im Herbst so schnell wie möglich dieser Aufgabe annehmen. Und da Frau Bretschneider bei der SPD ja einen vorderen Listenplatz einnimmt, wird sie diesen Prozess bestimmt aktiv begleiten wollen. Ich wünsche ihr, dem Bildungsausschuss und dem Hohen Hause viel Erfolg dabei, doch eine Kulturkonzeption und eine Kulturförderrichtlinie auf den Weg zu bringen, die die Kultur unseres Landes wirklich unterstützen.
Herr Minister, in den Verhandlungen zur Zahnmedizin war immer wieder die Rede davon, mögliche Klinikumsdefizite im Zusammenhang mit der Wiedereinrichtung des Studiengangs Zahnmedizin durch Mittel aus dem Landeszuschuss für Forschung und Lehre abzudecken. Inwieweit wird der Landeszuschuss für Forschung und Lehre heute bereits zur Deckung von Klinikumsmedizin eingesetzt?
Danke, Herr Minister, Sie haben mich verwirrt.
Herr Minister, seit den gefassten Landtagsbeschlüssen ist ja viel Zeit ins Land gegangen. Sehen Sie für die Zukunft des Studienganges Zahnmedizin einen Schaden durch diesen entstandenen Zeitverlust?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Bildungspolitik heute, das heißt im Jahr 2002, geht es um mehr als die Neufassung eines Schulgesetzes. Dieses Änderungsgesetz, das heute zur Beschlussfassung ansteht, ist nicht mehr und nicht weniger als die politische Selbstverwirklichung von SPD und PDS, nachdem sie vier Jahre an diesem Projekt herumgewerkelt hat. Es ist nach wie vor nicht ausgereift und lässt viele Fragen offen und hat nach den Ausschussberatungen viele neue Fragen aufgeworfen. Dieses Schulgesetz zeigt, dass diese Landesregierung, dass SPD und PDS immer noch nicht begriffen haben, dass es in der Zwischenzeit um grundsätzliche Fragen der Bildungspolitik geht und nicht um die Frage, ob Regionale Schule oder Haupt- und Realschule oder eine Prüfung nach Klasse 10 im Gymnasium für alle Gymnasiasten.
Diese grundsätzliche Frage, wie Schüler und Lehrer ihre Unterrichtszeit optimal nutzen können,
wird durch Ihr Schulgesetz nicht beantwortet
und durch Ihre praktische Schulpolitik konterkariert. Und daran ist nicht die CDU schuld.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass der Kollege Andreas Bluhm seine Rede heute nicht wieder mit seinen endlosen Zahlenreihen und seiner historisierenden Rückschau beginnt oder mit ihr endet,
um mit den Fehlern der CDU seine eigenen Fehler zu begründen. Er ist damit mittlerweile nachweislich auf dem Holzweg.
PISA zeigt, dass Andreas Bluhm mit seinen Rechenspielen viel Zeit verschwendet hat. Entscheidend ist nicht, so PISA, wie lange man hinter oder auf der Schulbank sitzt, sondern wie man die zur Verfügung stehende Zeit optimal nutzt.
Ihre Berechnungen, Herr Bluhm, wie viele Stunden bis 1992 durch eine CDU/F.D.P.-Regierung gekürzt wurden,
werden durch die Feststellung konterkariert,
dass Schüler in der 9. Klasse im OECD-Durchschnitt 951 Stunden Unterricht haben,
in Deutschland 909 Stunden und in Finnland 855 Stunden.
Beide Länder, Herr Schoenenburg, eines der schlechtesten und eines der besten Länder, liegen unter dem OECD-Durchschnitt. Ihre Analyse von PISA, Herr Bluhm,
hört bei der Darstellung von Zahlen auf.
Sie streifen immer nur am Rande den inhaltlichen Aspekt von Schule und Unterricht.
PISA zeigt, dass genau dies eine wesentliche Frage in den vergangenen Jahren war. Wenn Sie mir in den vergangenen Jahren genau zugehört hätten,
wenn Sie meine Argumente hätten wahrnehmen wollen,
dann wäre es Ihnen nicht weiter darum gegangen, der CDU in jeder Debatte wieder und wieder ihre Fehler vorzurechnen.
Sie hätten dann auch vernehmen können, wenn Sie gewollt hätten, Herr Bluhm,
dass ich in der Bildungspolitik seit 1994 nicht hin und her gerechnet habe, abgesehen vom Stundenausfall. Aber das hat dann auch etwas mit Unterrichtsqualität und -kontinuität zu tun. Sie und Ihre Regierung sind nicht einmal in der Lage, die von Ihnen beklagte viel zu niedrige Stundentafel durch tatsächlichen Unterricht auszugleichen. Das ist doch heute das Problem unserer Bildungspolitik und nicht die zu niedrige Stundentafel. Dort sind wir unter Druck geraten, weil der Bildungsminister in der KMK nicht in der Lage ist, zusammen mit seinen ostdeutschen Kollegen und mittlerweile einiger, vor allem CDU-Westkollegen die unsinnige 265-Wochenstunden-Regelung zu kippen. Doch nur deshalb wird die Stundentafel auch im Sekundarbereich über alle Bildungsgänge hinweg angepasst.
Wann, ja, wann, meine Damen und Herren, hat der Bildungsminister denn einmal über sein Tun in der KMK hier vor dem Landtag oder vor dem Bildungsausschuss Rechenschaft abgelegt, so, wie es mehrere Beschlüsse des Ausschusses gefordert haben? In der Beschlussfassung auf Seite 3 wird wieder der Landtagsbeschluss bemüht, nach dem der Bildungsminister in der KMK diese pädagogisch unsinnige Beschlussfassung kippen sollte. Es reicht aber nicht aus, darauf zu verweisen, warum etwas nicht geht. Wir wollen, dass es geht, und in keiner Zeit, vor allem im Vergleich zu 1996, war die Situation dafür günstiger als heute. Man muss nur wollen, man muss in der Lage sein, Allianzen zu schmieden, auch über Parteigrenzen hinweg.
Dazu aber, meine Damen und Herren, war der Minister seit dem 15. April 1999 nicht in der Lage. Die Leidtragenden dieser Willenlosigkeit sind nicht wir, sondern sind die Schüler, Eltern und Lehrer, ist die Wirtschaft unseres Landes. Sicher, es war Ziel meiner Bildungspolitik, Schritt für Schritt nach 1996 die Stundentafel wieder anzupassen. Das war aber nicht Kernstück meiner Bildungspolitik. Als Lehrerin, als ehemals praktizierende Lehrerin – und da unterscheiden wir uns, Herr Bluhm – und als Schulrätin weiß ich, worauf es in der Schule ankommt. Das habe ich mit meiner Bildungspolitik versucht umzusetzen.
Wenn Sie sich die Mühe machen würden, dann finden Sie dies auch noch in den Mitteilungsblättern des Kultusministeriums von den Jahren 1993 und 1994. Wir haben damals mit vielen engagierten Mitstreitern im Ministerium, in der Schulabteilung und in den Fraktionen die inhaltliche Ausgestaltung der Bildungsgänge begonnen.
W ä r e n diese Konzepte, meine Damen und Herren, umgesetzt worden, dann hätten wir viele der heutigen Probleme nicht. Aber diese Konzepte sind noch im November 1994 durch die Ministerin der SPD, Frau Marquardt, ersatzlos zurückgezogen worden und bis heute wurde Schule, auch durch Sie, nicht inhaltlich weiterentwickelt. Sie waren ja bis heute mit diesem Schulgesetz beschäftigt, da blieb kaum Zeit für die wesentlichen Dinge. Alle Maßnahmen, die Sie als Verbesserung der Schulqualität anpreisen, waren ausschließlich durch das Ziel geprägt, mit dem Schuljahr 2002/03 die Regionale Schule einzuführen. Mit Qualität hatte dies noch lange nichts zu tun. Es ist weder der Unterrichtsausfall geringer geworden
noch kommen die Schüler mit besseren Ergebnissen aus der Schule.
Dass Ihnen das nicht zu denken gibt, das finde ich äußerst bedauerlich und auch bedenklich.
Ja, meine Damen und Herren, die Schüler, die sich heute der PISA-Studie unterzogen, wurden Anfang der 90er Jahre eingeschult. Die Ergebnisse der Studie sind aber nicht so schlecht, weil die CDU Anfang der 90er Jahre die Stundentafel anpasste.
Meine Damen und Herren! Diese Vereinfachung, Herr Kollege Bluhm, trägt nicht, denn ich bin nicht bereit, die Verantwortung für ganz Deutschland zu übernehmen.
Ich – und auch keiner meiner Fraktionskollegen – werde gewiss nicht im Büßerhemd durch das Land ziehen, wie Sie es im Dezember gefordert haben.
Es ist zudem vermessen und unangebracht, wenn gerade die PDS hier im Landtag religiöse Anwandlungen bekommt.
Zum Büßerhemd besteht kein Anlass. Sie haben heute die Verantwortung. Und die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sagt auch nicht, dass die Opposition ausschließlich Rückschau halten sollte, sondern sagt, und das ist unser Verfassungsauftrag, dass wir die Arbeit der Regierung kritisch zu begleiten und Alternativen zur Regierungspolitik zu entwerfen haben.
Und dass wir Alternativen zur Regierungspolitik entworfen haben, das haben Sie, sehr geehrter Herr Bluhm, im Juni vergangenen Jahres angesichts unseres Schulgesetzentwurfes eingeräumt.
Sie werden sich wohl noch an Ihre eigenen Worte erinnern, Herr Bluhm. Wir sind auch nicht die rettenden Engel. Wir hätten nur von Ihnen erwartet, Herr Bluhm, dass Sie Ihre hehren Ansprüche aus Oppositionszeiten in der Regierung aufrechterhalten hätten, so zum Beispiel im Umgang mit Anhörungsergebnissen.
Aber dazu kommen wir später noch.
Meine Damen und Herren, Sie hatten in den vergangenen Jahren nichts zu bieten, außer der CDU wieder und wieder ihre bildungspolitische Geschichte vorzuhalten. Das Einzige, was man Ihnen anrechnen kann,
ist das zielstrebige Bemühen, Ihre bildungspolitischen Vorstellungen in praktische Schulpolitik umzusetzen. Ihr Landesarbeitskreis Bildung, sehr geehrter Herr Bluhm, hat ja ausgesprochen, was Sie praktizieren, und das ist die Rückkehr zur zehnklassigen Oberschule. Das zu leugnen dürfte Ihnen in der Zwischenzeit schwer fallen.
Aber Sie haben wenigstens ein Konzept, im Gegensatz zu Ihrem Koalitionspartner. Der hat ja bis heute wahrscheinlich nicht die Tragweite der vorliegenden Beschlussempfehlung abschätzen können und er läuft in seinen bildungspolitischen Ansichten und Vorstellungen entweder der CDU hinterher oder unterwirft sich dem Druck der PDS.
Denn nur so kann ich Frau Polzin interpretieren, wenn Sie im „Nordkurier“ zitiert wird, dass die Koalition fast allen Anträgen der CDU inhaltlich gefolgt sei.
Darum lohnt die Auseinandersetzung mit der SPD nicht, meine Damen und Herren, das haben sogar die Menschen im Land begriffen. Denn das kennzeichnet die bildungspolitische Auseinandersetzung in MecklenburgVorpommern seit 1998, die sich im Wesentlichen nur zwischen der CDU und der PDS abgespielt hat, obwohl die SPD den Bildungsminister stellt. Dabei ist es beispielsweise bezeichnend, wenn Herr Bürgermeister Siegfried Friese von der SPD die PDS und ihre Mitarbeiter bemüht, um die Regionale Schule in Bad Kleinen erklären zu lassen, und dies dann gründlich misslingt.
Es ist schon bezeichnend, wenn besorgte Eltern auf einem Bildungsforum in Stralsund vor einigen Tagen dem Bildungsminister das Wort entziehen, weil er nachweislich nicht über den schulischen Alltag und die Probleme von Eltern und Lehrer unterrichtet ist. Die Menschen werden das Gefühl nicht los, dass die engsten Mitarbeiter ihrem Minister die zahlreichen Beschwerdebriefe vorenthalten, die an alle Fraktionen und das Ministerium gehen.
Ich denke, auch Sie, Herr Bluhm, werden einmal mehr in Stralsund erfahren haben – ich sprach zur gleichen Zeit mit Lehrern und Eltern in Ueckermünde –, wo die tatsächlichen Probleme von Schule und Unterricht liegen. Und Sie werden gelernt haben, Herr Bluhm, dass Ihnen der Bildungsminister Ihrer Koalition dabei keine große Hilfe für die Umsetzung Ihrer Schulpolitik ist, wenn er immer wieder und immer wieder für seinen Statistikkurs in der Volkshochschule übt und wirbt. Ich bin gespannt, wie Herr Professor Kauffold dort in einem Kurs mit 30 Schülern die Grundlagen der Statistik vermittelt bekommt. Sollten ihm das zu viele Kursteilnehmer sein, dann können wir ihn mit der Aussage beruhigen, dass im Durchschnitt nur 22,4 Teilnehmer einen Kurs in der Volkshochschule belegen. Damit wird er dann ja wohl fertig werden.
Meine Damen und Herren, das ist genau die Argumentation, die Herr Professor Kauffold mit jeder Pressemitteilung, mit jedem Statement vorbetet. Genau dies geht aber meilenweit an den Realitäten, an den Schulstandorten vorbei, an denen Schüler durch die neue Schulentwicklungsplanungsverordnung des gleichen Ministers konzentriert werden.
Genauso verhält es sich mit dem Stundenausfall. Statistisch gesehen stehen wir gut da. Aber was nutzt die Statistik den Schülern am Gymnasium in Dorf Mecklenburg, wenn die Eltern uns mitteilen, dass in der Klasse 5/1 zu Schuljahresbeginn von 30 Stunden Mathematik in sechs Wochen nur 3 erteilt wurden? Was sagen Sie denen? Und, meine Damen und Herren, das ist kein Einzelbeispiel. Um alle Beispiele aufzählen zu können, würde ich meine Redezeit um ein Vielfaches überziehen müssen. In wessen Verantwortung, Herr Bluhm, fallen eigentlich diese Statistiken?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur das. PISA hat deutlich gemacht, dass die deutschen Schüler eine außergewöhnliche Schwäche im Verstehen von Texten haben. Richtig ist, das betont der Bildungsminister, das betonen auch Sie, Herr Bluhm, dass wir dazu PISA nicht gebraucht hätten. Richtig ist auch die Nachfrage der Eltern in Stralsund: Wenn dies sattsam bekannt war, warum haben die, die seit 1998 die Verantwortung in diesem Land haben, nicht längst etwas dagegen getan?
Wie kann es sein, dass wir an Realschulen Schüler haben, die Russisch lernen und nicht der eigenen Muttersprache mächtig sind? Auch das sind keine Einzelfälle.
Und viele Einzelfälle ergeben ein Bild von Schule in Mecklenburg-Vorpommern, das in eine Bildungskatastrophe führt.
Ja, meine Damen und Herren, wir müssen den Bildungsnotstand in Mecklenburg-Vorpommern erklären. Die Ergebnisse der Mathematikprüfungen sind doch nicht
so schlecht, weil die Schüler nicht rechnen können. Sie sind so schlecht, weil sie die Aufgaben nicht verstehen. Wir können die Stundentafel so auffüllen, dass die Schüler nur noch in der Schule sitzen. Aber gibt uns das die Gewähr dafür, dass diese Schüler dann häufiger zu Hause ein Buch zur Hand nehmen oder Eltern mit den Kindern lesen? 42 Prozent aller befragten Schüler in Deutschland gaben an, nicht zum Vergnügen zu lesen. Das ist der mit Abstand höchste Wert. Hier bin ich auf die Ergebnisse für Mecklenburg-Vorpommern gespannt.
Mich interessiert weniger, ob das gegliederte Schulwesen oder das integrierte Schulwesen gut oder schlecht ist. Mich interessieren die Fakten dahinter. Mich interessiert die Quote, wie viele Schüler in Mecklenburg-Vorpommern mit Vergnügen lesen, wie viele nicht. Mich interessiert, wie die Rahmenpläne sich auf solche Quoten einstellen, welche Schlussfolgerungen Lehrer aus solchen Quoten ziehen, wie wir die Rahmenpläne, die Gestaltung des Unterrichts auf solche Fragen abstellen.
Sie haben uns belächelt, als wir mit unserem Schulgesetz die Rahmenpläne auf Lehrpläne umstellen wollten, einen höheren Grad der Verbindlichkeit in die Curricula hineinbekommen wollten, um auf diese Defizite reagieren zu können. Ich sagte es eingangs schon, es geht um grundsätzliche Fragen von Bildung, es geht um Bildungsverständnis in der Gesellschaft. Dafür tun Sie sehr wenig. Im Gegenteil, Sie beschneiden die Fördermöglichkeiten für die Schüler, die mit einem hohen Maß an Defiziten aus dem Elternhaus, aus der Grundschule in die Regionale Schule kommen. Fach-Leistungs-Differenzierung im Fach Deutsch setzt in der Regionalen Schule erst mit der 8. Klasse ein, in Mathematik in der 7. Klasse.
Die gleichen antiquierten Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung in der Stundentafel. Der mathematischnaturwissenschaftliche Bereich wird gestärkt. Sicher, Deutsch erhält auch eine Stunde mehr, aber Musik zum Beispiel ist und bleibt ein Einstundenfach. Mit diesem System, das im Gegensatz zur Behauptung von Herrn Bluhm inhaltlich gar nicht auf PISA reagiert, obwohl alle gewusst haben, wie die Ergebnisse dieser Studie ausfallen, werden Sie auch in Zukunft scheitern.
Und, meine Damen und Herren, Sie haben die Öffentlichkeit getäuscht, und das in mehrfacher Hinsicht. Sie haben der Öffentlichkeit nicht gesagt, dass Sie mit der Schulentwicklungsplanung Geld sparen wollen. Sie haben der Öffentlichkeit nicht gesagt, dass die Regionale Schule eine Sparschule ist. Sie haben der Öffentlichkeit ebenso klar machen wollen, dass nach Klasse 6 die Schule über die weitere Schullaufbahn der Schüler entscheidet, dies so in Ihrem Gesetzentwurf vom Dezember aber gar nicht vorhanden ist. Dies sind nur drei Auswüchse Ihrer Täuschungsmanöver gegenüber den Menschen im Land.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schulentwicklungsplanung und Regionale Schule sind nicht voneinander zu trennen, so, wie es uns auch der Finanzausschuss weismachen wollte. Im Finanzausschuss räumte die Regierung ein, dass dadurch Mittel im erheblichen Umfang für das Land eingespart werden. Die gleiche Aussage wollten Sie aber für die Regionale Schule nicht treffen. Wir wissen es aber besser. An den Staatssekretär im Finanzministerium ist am 22. März 2000 ein Schreiben der Arbeitsgruppe „Strukturmaßnahmen zum Haushaltsplan 2001 – Aufgabenbereich Schulorganisation“ ergangen. Im Finanzausschuss hat die Landesregierung nur vage oder gar nicht den dortigen Darstellungen widersprochen. Ich habe extra
dafür einmal die Protokolle dieser Finanzausschusssitzung gelesen. Und die Realität zeigt, dass vieles aus diesem Brief Eingang in die Schulpolitik gefunden hat.