Claudia Ravensburg
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Rock, ich freue mich, dass Sie uns heute noch einmal Gelegenheit geben, über die Kindertagesbetreuung zu sprechen; denn heute ist ein guter Zeitpunkt dafür. Wir können jetzt auf den Beginn des Kindergartenjahres schauen. Das gibt uns Gelegenheit, festzustellen, dass wir gehalten haben, was wir versprochen haben.
Wir haben die hessischen Eltern von den Kindergartengebühren für sechs Stunden am Tag freigestellt, und alle hessischen Kommunen haben unser Angebot angenommen. Das ist ein großer Erfolg für die hessischen Eltern. Alle 423 Kommunen haben den Förderantrag gestellt und damit für die Gebührenfreistellung in den hessischen Kindertagesstätten am Vormittag für die sechs Stunden gesorgt. 5.000 € Entlastung im Durchschnitt in der Kindergartenzeit – das ist es, was die hessischen Eltern in ihrem Geldbeutel spüren.
Meine Damen und Herren, schwarz-grüne Kinderpolitik ist verlässlich, sie ist verantwortungsbewusst, und sie entlastet
die Eltern. Deshalb war die Freistellung ein erster wichtiger Schritt, ein sehr großer, aber nicht der einzige in unserem Familienprogramm; denn natürlich liegt uns auch – Herr Rock, Sie haben es gesagt – die Qualität der Betreuung am Herzen.
Hierfür stocken wir die Mittel weiter auf: 50 Millionen € stehen zur Verfügung, um die Kita-Qualitätspauschale von 100 € schrittweise auf 300 € zu erhöhen. Diese kann man natürlich auch für die Schulkinderbetreuung verwenden. Wir sind stolz auf die Vielfalt unserer hessischen Träger. Deshalb wollen wir auch nicht vorschreiben, wofür das Geld zu verwenden ist. Natürlich würden wir uns auch mehr wünschen, was die Personalschlüssel anbelangt. Aber wenn man verantwortungsbewusst handelt, muss man sagen – und das erwarte ich eigentlich auch von der FDP –, mit welchem Personal man solche Ziele umsetzen will, gerade in einer Phase, in der wir weiterhin mehr Kinder in den Kindertagesstätten erwarten.
Deshalb ist der FDP-Gesetzentwurf eher ein Zukunftstraum als eine aktuelle wirksame Verbesserung für die Kindertagesstätten. Wir haben es eben auch gehört: Eigentlich geht es heute um eine Positionierung für die Wahl. Das ist Wahlkampf, was die FDP heute hier macht;
denn Sie können Ihr Versprechen gar nicht einhalten, und das wissen Sie auch ganz genau. Deshalb haben Sie auch einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Personalschlüssel nicht etwa für die nächste Legislaturperiode verbessert, sondern Sie haben sehr bewusst immer das Jahr 2024 hineingeschrieben. Sie versprechen etwas, Sie machen Seifenblasenpolitik. Bei näherem Hinsehen aber ist diese Seifenblase leider sehr schnell zerplatzt.
Meine Damen und Herren, mit der CDU gibt es für die Zukunft keine Versprechungen, die wir nicht halten können. Verbesserungen ja, aber immer mit solider Finanzierung – das ist der rote Faden, der sich selbstverständlich durch unser gesamtes Wahlprogramm zieht, das die hessischen Delegierten der CDU am Wochenende beschlossen haben. Das gilt auch für die Freistellung der Eltern von den Gebühren in der Kita und in der Krippe.
So haben wir im Wahlprogramm – wenn die Kollegen von der FDP das machen, muss ich natürlich antworten – bei der Freistellung von Kindergartengebühren festgehalten, dass auch das ein wichtiger erster Schritt ist. Wir wollen die Eltern perspektivisch natürlich weiter entlasten, sowohl in der Krippe als auch ganztägig im Kindergarten. Ich finde, man sollte an dieser Stelle – ich finde gut, dass sich das auch im Wahlprogramm widerspiegelt – die Kinder in der Tagespflege nicht vergessen.
Aber die wirtschaftliche Lage unseres Landes muss es erlauben. Deshalb schauen wir gespannt auf Berlin, auf das Gute-Kita-Gesetz, wie es so schön heißt. Wir hoffen sehr auf Nachbesserung, vor allem auf eine nachhaltige Finanzierung. Diese sollte ohne Knebel und nicht einzuhaltende Bedingungen funktionieren.
Meine Damen und Herren, wir sind uns der großen Bedeutung der frühkindlichen Bildung bewusst. Die hat die FDP nicht alleine gepachtet. Der Hessische Bildungs- und Er
ziehungsplan ist die Grundlage für die frühkindliche Bildung. Deshalb legen wir einen ganz besonderen Schwerpunkt auf die Sprachförderung. Wir werden weiter in Qualität in den Kindertagesstätten investieren.
Uns ist bewusst: Dafür brauchen wir auch das Personal. Deshalb werden wir bei den Anstrengungen, die wir für die Attraktivität des Erzieherberufs unternehmen, nicht nachlassen. Wir werden nach der erfolgten Aufstockung der Kapazitäten in Erzieherschulen weitere Ausbildungswege öffnen, ob über das Studium der Kindheitspädagogik oder die praxisintegrierte Ausbildung. Das sind alles Anstrengungen, die wir unternehmen und die wir verstärken werden, um mehr Personal für die Kindertagesstätten zu gewinnen.
Natürlich gehört in unseren Augen auch eine angemessene Vergütung dazu; denn die Erzieherinnen und Erzieher leisten tagtäglich eine hervorragende Arbeit. Das sollte von den Tarifparteien anerkannt und honoriert werden.
So will ich meine heutige Rede mit dem Dank an die hessischen Erzieherinnen und Erzieher beenden. Sie sind es, die den hessischen Bildungs- und Erziehungsplan umsetzen. Sie sind es, die sich hierfür weiterbilden, um die Qualität ihrer Arbeit zu erhöhen. Sie sind es, die die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag unterstützen.
Wir werden deshalb auch zukünftig für den Dreiklang in der Kinderbetreuung sorgen, und das alles mit solider Finanzierung. Wir stehen erstens für den bedarfsgerechten Ausbau der Plätze. Wir stehen zweitens für die Stärkung der Qualität. Drittens stehen wir für die weitere Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Das ist verantwortungsvolle Kinderpolitik, und dafür steht die hessische CDU.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Rock, sehr geehrter Herr Kollege Merz, wir sind uns einig in der Feststellung, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf enorm wichtig für die Familien, für die Eltern und im Besonderen für alleinerziehende Mütter ist. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sie die Möglichkeit haben, ihr Kind mitzunehmen, wenn das sinnvoll und richtig erscheint – das ist immer die Entscheidung der Mutter –, auch in die Kommunen, wo sich der Arbeitsplatz befindet. Wir haben, als wir damals über das KiföG gesprochen haben, festgestellt: Es gibt Kommunen, die lehnen es ab, dass Mütter ihre Kinder mit zur Arbeitsstätte nehmen und dort z. B. in eine Betriebskrippe geben, weil sie keinen Kostenausgleich erhalten. Deshalb ist es nach wie vor richtig und sinnvoll, dass es § 28 HKJGB gibt.
Herr Rock, wir sind uns uneinig in der Frage, ob Ihr Gesetzentwurf die Situation für die Eltern verbessern würde. In dieser Einschätzung unterscheiden wir uns, und deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf auch in dieser Lesung ab. Wir haben uns darüber unterhalten, was wir tun können und wie wir für die Eltern die bestmögliche räumliche Betreuung finden. Da gibt es neben dem Arbeitsplatz auch noch andere Gegebenheiten, wenn man z. B. eine Tagesmutter hat, die betreuen soll und in einer anderen Kommune lebt, oder wenn die Großeltern die Betreuung übernehmen. All das sind Situationen, die durch die damalige gesetzliche Neuregelung verbessert worden sind, und wir freuen uns darüber, dass hierfür Lösungen gefunden worden sind.
Sie haben eben gesagt: Ja, aber die Zahl der fremdbetreuten Kinder stagniert. – Dabei haben Sie aber den Hauptgrund völlig außer Acht gelassen. Das hängt nämlich damit zusammen, dass aufgrund des Rechtsanspruches und auch der Unterstützung durch den Bund und durch das Land Hessen die Zahl der Betreuungsplätze in Hessen massiv und flächendeckend ausgebaut worden ist. In der Vergangenheit war es so, dass viele Eltern ihre Kinder in anderen Kommunen mit längeren Betreuungszeiten betreuen lassen mussten
schauen Sie sich die alten Anhörungsunterlagen noch einmal an –, weil sie in der eigenen Kommune entweder keinen oder keinen passenden Betreuungsplatz bekommen haben. Die Situation hat sich deutlich verbessert, und das ist einer der Gründe dafür, weshalb der Kostenausgleich in vielen Fällen gar nicht mehr notwendig ist, weil die Kinder in der eigenen Kommune betreut werden können.
Dass wir kein einheitliches Bild haben, hat meiner Meinung nach die Diskussion in der Anhörung deutlich widergespiegelt. Herr Rock, ich habe schon in der ersten Lesung zum Ausdruck gebracht, dass wir in der Tat einen sehr schwierigen Kompromiss gefunden haben, um eine faire und auch möglichst einheitliche Kostenausgleichsregelung zu finden. Das hat lange gedauert und intensive Verhandlungen erforderlich gemacht. Da gibt es z. B. den Städte
tag, der immer dagegen ist. Da gibt es den Städte- und Gemeindebund, den Sie hier unterstützen, der eher dafür ist, und da gibt es natürlich die Kommunen, die sagen: Wir haben nichts dagegen, wenn das Land die Kosten übernimmt. – Es gibt die Träger, die kritisieren, dass sie aufgrund des Platzmangels vorrangig Kinder aus der eigenen Kommune aufnehmen können, und es gibt Kommunen, die schon längst Vereinbarungen getroffen haben, die sich beispielsweise gegenseitig gar keine Kosten in Rechnung stellen, weil die Zahl der aufgenommenen und der abgegebenen Kinder etwa gleich hoch ist, sodass keine Notwendigkeit für einen Ausgleich besteht.
Die Anhörung ergab also keineswegs eine deutliche Tendenz, dem Vorschlag der FDP-Fraktion nachzukommen. Deshalb gibt es auch für uns keinen zwingenden Grund, den damals gefundenen Kompromiss aufzubrechen. Im Gegenteil, wir sehen in Ihrem Gesetzentwurf die berechtigten Interessen der Eltern nicht realisiert, auch wenn ich Ihre Bemühungen durchaus anerkenne.
Vom Städte- und Gemeindebund wurde Kritik an dem von Ihnen vorgeschlagenen Betreuungsschlüssel geäußert, der weder das Alter eines Kindes noch die Betreuungszeit berücksichtige. Dazu liegt jetzt ein Änderungsantrag vor. Sie haben die Situation dadurch zwar entschärft, aber weiterhin fehlt z. B. der regionale Bezug der Pauschalen. Uns ist völlig klar: Je mehr Kriterien Sie einbauen, desto komplizierter wird es. Sie werden nie eine Regelung finden, mit der alle Kommunen einverstanden sind. Deshalb rate ich sehr davon ab, diesen Kompromiss wieder aufzubrechen.
Herr Rock, außerdem liegen die Probleme aus meiner Sicht an einer ganz anderen Stelle.
Nein, ich möchte gerne in meinen Ausführungen fortfahren.
Ich komme zu dem Thema, dass der Gesetzentwurf eine Problemlage gerade der großen Städte in Hessen völlig unberücksichtigt lässt. Da geht es nämlich darum, dass beispielsweise die Stadt Frankfurt jährlich einen Zuzug von weitaus mehr als 10.000 Menschen und damit auch von vielen Kindern zu verkraften hat und sie einen Rechtsanspruch erfüllen muss. Das bedeutet natürlich auch: Sie brauchen weitere Kindertagesstättenplätze in der Kommune.
Es liegt nicht an einer Kostenausgleichsregelung, und es geht auch nicht um Fördermittel; denn die Fördermittel sind vorhanden. Der Engpass besteht darin, dass es schwierig ist, weiterhin neue Kindertagesstättenplätze zu schaffen. Gerade deshalb haben wir z. B. auch das Baurecht geändert. Es muss beispielsweise möglich sein, in einem Gewerbegebiet eine Kindertagesstätte neben einem Betrieb zu bauen, damit die Eltern dort ihre Kinder unterbringen können. Das Land Hessen unterstützt die Städte dabei. Deshalb ist es wichtig, diesen Grund zu beachten.
Zu dem Kritikpunkt, die Pauschale müsse eingeführt werden, weil der Aufwand bei unserer Regelung für die Kommunen zu groß sei. Es ist auch in der Anhörung klar und
deutlich zum Ausdruck gekommen: So etwas muss in eine Excel-Tabelle eingepflegt werden. In die Tabelle werden die Kinderzahlen eingegeben und ruck, zuck hat man die Kosten, die ausgeglichen werden sollen. Der Verwaltungsaufwand ist also ein Problem, das gar nicht existiert.
Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab; denn das Land soll die Kosten nicht übernehmen – das kann es auch gar nicht –, schließlich ist die Kinderbetreuung eine kommunale Angelegenheit. Deshalb muss auch der Kostenausgleich dort verortet werden.
Herr Rock, ich kann verstehen, dass Sie Ihre Initiative aus wahltaktischen Gründen heute eingebracht haben und wieder darüber diskutieren,
aber zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf trägt Ihr Gesetzentwurf nicht bei. Sie sehen an der breiten Ablehnung im Plenum, dass die deutliche Mehrheit im Hause meiner Auffassung ist. Wir können Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal betonen, was Herr Kollege Rock gesagt hat. Natürlich sind auch wir für die Konstituierung einer besseren Mitsprache der Eltern, deren Kinder die hessischen Kindertagesstätten besuchen. Natürlich sind wir auch diejenigen, die dem Wunsch nachkommen wollen, einen Landeselternbeirat zu bilden.
Deshalb freuen wir uns so sehr über die Initiative und das Engagement der hessischen Kita-Eltern. Deshalb streiten wir heute auch gar nicht in der Sache mit Ihnen, Herr Rock. Das haben Sie schon richtig formuliert. Aber wir halten den jetzt vorliegenden FDP-Gesetzentwurf für noch nicht ausgereift, und wir halten ihn für verfrüht und noch nicht so umsetzbar, wie Sie ihn formuliert haben. Das hat auch die Anhörung ergeben. Der FDP-Vorschlag wird nicht seinem Anspruch gerecht, einen demokratisch legitimierten Landeselternbeirat zu konstituieren.
Jetzt haben Sie mit Ihrem Wunschpartner – so habe ich das in den Presse gelesen – SPD einen Änderungsantrag eingebracht, der – das ist unbedingt notwendig, wenn man so etwas, demokratisch legitimiert, von den Kindertagesstätten auf Stadt- und Gemeindeebene über die Kreis- und Jugendamtsebene bis hin zum Landeselternbeirat anfangen will – auch die untere Ebene, die Stadt- und Gemeindeebene, berücksichtigt. Darin stimmen wir auch überein.
Aber so einfach ist das eben nicht. Damit alle Kollegen, die sich nicht jeden Tag mit den hessischen Kitas beschäftigen, eine kleine Vorstellung von dem haben, was das bedeutet, rate ich einmal, sich vorzustellen, wie viele Kitas wir in Hessen haben. Es sind mehr als doppelt so viele Kitas wie Schulen. Es sind über 4.000 Kitas und damit über 4.000 Elternbeiräte, die wir jetzt schon in den Kindertagesstätten haben. Die müssen berücksichtigt werden.
Dann haben wir die Frage zu diskutieren – Herr Merz hat es angesprochen –, wie die Tagespflege in die Entscheidungen integriert werden sollte. Das Wichtige, was zu berücksichtigen ist und was der große Unterschied zu hessischen Schulen ist: Wir haben eine ganz breite Vielfalt von Trägern, und darauf sind wir in Hessen auch stolz. Wir haben nicht d e n Träger, sondern wir haben eine ganz breite Vielfalt von kommunalen, kirchlichen und freien Trägern.
Das geht auf der Stadtebene los.
Ja, aber die Eltern haben ihre Kinder in sehr viele unterschiedliche Kitas mit unterschiedlichen Trägern geschickt, und die müssen vernetzt werden. Darüber sind wir uns einig. – In Frankfurt gibt es bereits einen Stadtelternbeirat, aber nur für die kommunalen Kitas. Selbst dort ist es noch nicht gelungen, die Eltern aus dieser breiten Trägerschaft miteinander zu verbinden. Deshalb sind wir der Auffas
sung, man sollte nicht den zweiten, dritten und vierten Schritt vor dem ersten tun.
Zunächst wollen wir der neuen Servicestelle der LAG Kita-Eltern Hessen Zeit lassen, sich bekannt zu machen und Strukturen zu bilden, um die Kommunikation auf allen Ebenen aufzubauen. Dafür ist eine erhebliche Vorarbeit zu erbringen. Genau das haben die Kita-Eltern in der Anhörung auch zur Sprache gebracht.
Das ist ihnen ganz besonders wichtig. Für die personelle Unterstützung und die Ausstattung haben die Kita-Eltern die finanzielle Unterstützung aus dem Ministerium erhalten. Das ist gut so, und das wird von den Kita-Eltern sehr begrüßt.
Ich will an dieser Stelle ausdrücklich den Kita-Eltern meine Anerkennung aussprechen. Mit großem Elan gehen sie an ihre Aufgabe heran. Mich hat persönlich sehr beeindruckt, wie sie in kürzester Zeit schon den ersten Newsletter auf den Weg gebracht haben. Den haben wir in unserem Postfach gefunden. Sie beteiligen sich schon regelmäßig an den Anhörungen, und sie haben sich auch bereits im Landesjugendhilfeausschuss vorgestellt.
Nein, tut mir leid. Meine Redezeit ist gleich zu Ende. – Deshalb möchte ich für unsere Fraktionen zusammenfassen: Wir sind der Meinung, man muss erst die Strukturen aufbauen. Man soll den Kita-Eltern die Chance geben, ihnen den Freiraum lassen, damit sie ihre Strukturen aufbauen können. Deshalb geht es nicht darum, wann wer wie welchen Gesetzentwurf einbringt, sondern wir sind einfach noch nicht so weit. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag von SPD und FDP und den Gesetzentwurf zum heutigen Zeitpunkt ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte dem Kollegen Rock gerne den Vortritt gelassen.
Ich stelle für die Fraktion der CDU fest: Wir freuen uns über die Initiative der hessischen Kita-Eltern, die Interessen der Eltern von Kindern in hessischen Kindertagesstätten auf Landesebene zu vertreten. Deshalb haben wir auch mit den Initiatoren und Initiatorinnen Gespräche geführt und uns näher mit den in Hessen bereits vorhandenen Strukturen der Elternvertretungen in Kindertagesstätten beschäftigt.
Die Mitsprache der Eltern in diesen Einrichtungen ist uns aber nicht erst seit der Initiative der Kita-Eltern ein großes Anliegen. Wir haben bereits beim Hessischen Kinderförderungsgesetz die Verpflichtung zur Wahl von Elternbeiräten in den Kindertagesstätten verankert. So haben wir es ermöglicht, dass sich in Hessen bereits landesweit Strukturen etabliert haben – aber eben nur auf der Ebene der Kindertagesstätten. Elternvertretungen gibt es nicht nur in den kommunalen Kindertagesstätten, sondern auch in den Kindertagesstätten der freien Träger und auch der kirchlichen Träger.
Die Kenntnis dieser Strukturen ist aus unserer Sicht ganz wichtig für die Bildung eines Landeselternbeirats. Es gibt in den Kindertagesstätten aber keine homogenen Strukturen, und die Interessen der Eltern mit Kindern in diesen Einrichtungen sind ganz unterschiedlich. Das ist auch in der Anhörung im Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss bestätigt worden.
Damit die Elternvertretung auf Landesebene die notwendige Rückenstärkung erhält, ist der Aufbau von einrichtungsübergreifenden Strukturen auf den Ebenen unterhalb der Landesebene sehr wichtig. Die Strukturen auf diesen Ebe
nen fehlen zurzeit aber noch. Mir sind lediglich einige wenige Stadtelternbeiräte, z. B. in Frankfurt, bekannt, die nach meiner Kenntnis allerdings nur die kommunalen Kitas vertreten. Ansonsten fehlen einrichtungsübergreifende Elternvertretungen auf der Stadt- und der Gemeindeebene, aber auch auf der Kreisebene. Die Einrichtung solcher Elternvertretungen können wir von hier aus aber nicht verordnen.
Die Eltern sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Interessen auf die Landesebene zu tragen. Das Ziel muss dabei sein, dass die Elternvertretung auf der Landesebene die Interessen aller Eltern in Hessen vertreten und repräsentieren kann. Aus unserer Sicht ist deshalb ein Landeselternbeirat nur durch eine demokratisch legitimierte Wahl möglich – analog den Wahlen an den Schulen.
Genau deshalb müssen diese Strukturen geschaffen werden. Auch darüber haben wir mit den Kita-Eltern Hessen gesprochen. Sie sehen das ganz genauso, und sie wollen inhaltlich arbeiten – und zwar jetzt schon – und nicht alle Energie darauf verwenden, die fehlenden Strukturen aufzubauen. Langfristig streben sie den Landeselternbeirat aber an. Dabei wollen wir sie unterstützen.
Ich sagte, dass sich die Kita-Eltern Hessen bereits inhaltlich einbringen. Wir begrüßen das sehr. Sie bringen sich nicht nur in den Anhörungen zu Gesetzen ein, die die Kindertagesstätten in Hessen betreffen – in unserem Sozialund Integrationspolitischen Ausschuss –, sondern sie haben sich z. B. auch im Forum der hessischen Familienkommission beteiligt. Sie sind bereits jetzt zu wichtigen Ansprechpartnern für die Fraktionen des Hessischen Landtags geworden, genauso wie für die Elternbeiräte auf den unteren Ebenen.
Ich freue mich deshalb auch über die Initiative von Staatsminister Stefan Grüttner; denn er begrüßt die Elterninitiative genauso und hat unverzüglich und pragmatisch gehandelt, um sie zu unterstützen.
Sie wurden nämlich dabei unterstützt, ein Büro aufzubauen und sich weiterzubilden. Die ortsübergreifende und landesweite Vernetzung der Eltern soll unterstützt werden. Hierzu haben die Regierungsfraktionen im aktuellen Haushalt die entsprechende finanzielle Förderung verankert. Wir sind also bereits tätig.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf der FDP zum HKJGB im Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss hat gezeigt, dass die Einrichtung des Landeselternbeirats von allen Seiten begrüßt wird. Lieber Herr Rock, allerdings kommt uns die Gesetzesinitiative der FDP zu früh. Deshalb werden wir den Gesetzesentwurf an dieser Stelle ablehnen. Aber wir lehnen ihn nicht etwa ab, weil wir gegen das Ansinnen der Eltern sind, Kreis- und Landeselternbeiräte zu etablieren, sondern wir lehnen ihn deshalb ab, weil wir die Kita-Eltern Hessen, die das maßgeblich unterstützen, an dieser Stelle nicht überfordern dürfen. Wir wollen unterstützen, aber wir sollten nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen.
Wir können Kreiselternbeiräte und einen Landeselternbeirat nicht im HKJGB verankern, solange wir überhaupt noch keine Strukturen haben. Deshalb haben wir heute
einen eigenen Antrag vorgelegt – der ist an Sie verteilt worden –, in dem wir die Förderung der Kita-Eltern Hessen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf Landesebene, als LAG, begrüßen und den Aufbau der regionalen Strukturen im Austausch mit den Kita-Eltern Hessen fördern wollen.
Wir brauchen die Strukturen, um einen demokratisch legitimierten Landeselternbeirat zu installieren. Dazu müssen wir alle einbeziehen.
Erst wenn sich die Elternbeiräte etabliert haben, ist es möglich, einen Landeselternbeirat zu wählen. Mir ist es ganz besonders wichtig, dass ein Elternbeirat die Eltern aus der breiten Vielfalt der Strukturen der hessischen Kindertagesstätten – von kommunalen über kirchliche bis zu freien Trägern – repräsentieren kann. Genauso haben sich die Vertreterinnen der Kita-Eltern Hessen in der Anhörung geäußert. Deshalb bitten wir heute um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Ich habe mich schon gefreut, Herr Rock, dass Sie heute zu mehr Qualität in den Kindertagesstätten Stellung genommen haben. Da sind wir auf jeden Fall auf Ihrer Seite.
Was ich nicht ganz verstanden habe, ist die Vorgehensweise der FDP, die heute den dritten Gesetzentwurf zu Kindertagesstätten und sogar hinterher noch einen Antrag einbringt. Ich vermisse da ein schlüssiges Konzept oder eine Vision für die nächsten zehn Jahre; denn Ihr Gesetzentwurf ist einer, der richtungsweisend für die nächsten zehn Jahre sein sollte.
Wir stimmen Ihnen zu. Sie bekennen sich zum Bildungsund Erziehungsplan. Das finden wir sehr positiv. Sie haben gemeinsam mit uns die Qualitätspauschale beschlossen, und in Ihrem Antrag wollen Sie sie von 100 € auf 300 € erhöhen. Das finden wir gut, aber dazu hätten Sie auch unserem Gesetzentwurf zustimmen können. Wir erhoffen das natürlich in der Abstimmung, weil das nichts anderes ist als das, was wir schon vorgeschlagen haben.
Dann schlagen Sie eine Erhöhung der Schlüssel vor, also eine Personalerhöhung. Das ist durchaus legitim. Aber dann sagen Sie: Das ist eigentlich gar nicht umsetzbar. – Das verwundert mich dann schon. Sie beschließen Änderungen. Daher müssen Sie auch sagen – das haben Sie in Ihrer Rede leider nicht erwähnt –, dass diese erst in fünf Jahren eingeführt werden sollen; denn so steht es schwarz auf weiß in Ihrem Gesetzentwurf. Sie schränken ja ein, indem Sie sagen, die Fachkräfte seien knapp, und daher könnten Ihre Vorstellungen zurzeit nicht umgesetzt werden.
Dann haben Sie den Antrag zu den Fachkräften hinterhergeschoben. Das ist richtig und sinnvoll. Wenn es diese Erkenntnis gibt, dann müssen wir bei den Fachkräften etwas tun. Dazu haben Sie eben gesagt: Wir brauchen 7.000 Erzieher mehr. – Dazu möchte ich nur einmal sagen, dass wir in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen haben, beispielsweise indem wir die Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher fast verdoppelt haben, mit der Einführung von Ausbildung in Teilzeitmodellvorhaben und der dualen Ausbildung. Herr Kollege Bocklet hat noch weitere Vorschläge genannt.
Wir sind für gute Vorschläge sehr offen, wie wir die Fachkräfteausbildung und die Anwerbung von Erzieherinnen
und Erziehern in Hessen noch verbessern können. Wir sind durchaus für Gespräche offen. Wo ich allerdings eine Einschränkung machen muss, ist, was Sie in Ihrem letzten Punkt vorgeschlagen; denn wir sind zwar immer für gute Vorschläge, aber wir können keinen Eingriff in die Tarifautonomie vornehmen. Dort sollten wir uns heraushalten; das ist schon immer unsere Auffassung, und das gilt eben auch hier.
Was mich bei Ihrer Initiative aber ein bisschen wundert – ich habe gesagt, das greift erst in fünf Jahren –, ist, dass Sie schon heute wissen wollen, wie die Bedarfslage in fünf Jahren aussehen wird. Wir haben den Eindruck, dass die Änderungen in der Kindertagesstättenlandschaft doch sehr zügig vorangehen; daher muss man relativ schnell reagieren. Deshalb haben wir ein bisschen Zweifel daran, dass wir hierüber schon jetzt entscheiden können. Wir wollen die Bedingungen für die Eltern jetzt verbessern, nicht erst in fünf Jahren.
Sie haben die qualifizierte Schulvorbereitung erwähnt. – Ja, das ist ein Projekt mit guten Ideen. Darin stimme ich mit Ihnen überein. Worin ich nicht mit Ihnen übereinstimme, ist die Einführung einer verpflichtenden Kinderschule. Da sind wir dagegen. Aber diese guten Ideen sollte man bei einer Weiterentwicklung des Bildungs- und Erziehungsplans durchaus mit aufnehmen. Dazu brauchen wir eigentlich keine weitere Vereinbarung.
Dann haben Sie das Thema „Kinder mit Behinderungen“ aufgenommen. Das hat mich auch wieder ein bisschen gewundert; denn es gibt schließlich eine Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der freien Wohlfahrtspflege. Dort sind schon „zwei Kinder“ verankert, wie Sie dies jetzt vorschlagen. Wir haben dort im Gegenteil extra fünf Kinder mit Behinderungen und zehn Kinder dazu vorgesehen, um kleinere Gruppen bilden zu können. Das würde Ihr Gesetzentwurf verhindern. Das enttäuscht mich ein bisschen.
Was mich aber auch wundert, ist, dass die FDP, die Freien Demokraten, eine zentrale Landesjugendhilfeplanung vorschlägt. Wir sind der Meinung: Erstens sind die Kommunen vor Ort dafür verantwortlich, und zweitens wissen sie sehr viel besser als das Land, wie die Bedingungen und die Bedarfe vor Ort sind. Deshalb sollte die Aufgabe auch bei den Kommunen und den Trägern verbleiben. Aber das Land sollte genau dort ansetzen, wo es die Träger und Kommunen unterstützen und fördern kann. Damit sind wir dann wieder bei Ihnen.
Dabei geht es unter anderem um den Ausbau der Kindertagesstätten. 86 Millionen € stehen aus dem Bundesprogramm bereit, 6 Millionen € sind erst abgerufen worden. Das heißt, an Fördermitteln scheitert es nicht. Woran es allerdings scheitert – das hätten Sie vielleicht erwähnen sollen angesichts der schwierigen Bedingungen, die wir in den Großstädten haben, und angesichts der Zahl von Kindern, die immer weiter hinzuziehen –, ist, dass es gerade in den Großstädten schwierig ist, geeignete Grundstücke zu finden, um Kindertagesstätten auszubauen oder neue zu schaffen. Wir freuen uns ja auch, dass die Kinderzahlen in Hessen steigen.
Um eines möchte ich Sie aber noch bitten: Sie sollten den Eltern in Hessen reinen Wein einschenken. Da Sie jetzt ein Gesetz für zehn Jahre machen, sehe ich für Eltern keinerlei Möglichkeiten der Entlastung. Deshalb müssen Sie den Eltern auch sagen, dass von Ihnen keine Freistellung von der Kindertagesstättengebühr vorgesehen ist. Das brauchen sie auch nicht, weil wir das morgen gemeinsam mit unseren Kollegen von den GRÜNEN in diesem Landtag beschließen werden.
Ich freue mich darüber, dass wir die Eltern morgen ab dem 1. August 2018 von den Gebühren freistellen werden. Die Kommunen haben bereits signalisiert, dass sie bereit sind, die Satzungen zu ändern und anzupassen. Wir werden auch die Qualitätspauschale einführen; wir werden sie stufenweise auf 300 € erhöhen.
Deshalb erlauben Sie mir noch einen abschließenden Satz: All das kann nur mit den engagierten Fachkräften in den Kindertagesstätten und in der Tagespflege funktionieren. Deshalb darf ich zum Abschluss meiner Rede einmal allen Dank sagen, die trotz dieser schwierigen Bedingungen jeden Tag eine tolle Arbeit in unseren Kindertagesstätten in Hessen leisten. Von meiner Fraktion vielen Dank dafür.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass uns der Setzpunkt unserer Kollegen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute die Gelegenheit gibt, noch rechtzeitig vor dem Weltfrauentag am 8. März über unseren gemeinsamen Antrag zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Landtag zu debattieren. Liebe Frau Kollegin Gnadl, ich freue mich, dass Sie so gespannt auf meine Rede sind, dass Sie lange mit der Abgabe Ihres Wortmeldezettels gewartet haben und erst meiner Rede lauschen. Das freut mich sehr.
Ich möchte in meiner Rede besonders darauf aufmerksam machen, dass 2018 ein ganz besonderes Jahr für die Frauen ist, nämlich ein Jubiläumsjahr, wo wir auf 100 Jahre Frauenwahlrecht aufmerksam machen wollen. Es ist eben erst 100 Jahre her, dass das aktive und passive Frauenwahlrecht in Deutschland beschlossen wurde. Vorausgegangen war – das haben die Vorredner schon erwähnt – ein langer Kampf mutiger Frauen, um bereits vor dem Ersten Weltkrieg hierfür den Weg zu ebnen. Damit war Deutschland aber immer noch eines der ersten Länder, die das Frauenwahlrecht beschlossen haben. Fast unglaublich war, daran will ich einmal erinnern, dass die Schweizer Männer auf Landesebene erst 1971 das Frauenwahlrecht beschlossen haben. Liechtenstein war gar noch später dran, dort wurde es nämlich erst 1984 beschlossen.
Als das Wahlrecht nach dem Ersten Weltkrieg, im Jahr 1918, kam, war das ein ganz unglaublicher Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben von Frauen.
Es war ein entscheidender, aber kein abschließender Schritt. Viele Fortschritte, aber eindeutig auch Rückschritte wie im Dritten Reich sind in den letzten 100 Jahren erfolgt; und wir haben immer noch weitere Schritte zu gehen. Aber 2018 ist nicht nur das Jubiläumsjahr für das Frauenwahlrecht, sondern in diesem Jahr soll auch die Reform der Hessischen Verfassung erfolgen. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Verfassungsenquetekommission – ich schaue einmal Herrn Kollegen Banzer an – jetzt analog zum Grundgesetz den Gleichheitsgrundsatz von Frauen und Männern vorschlägt.
Dabei will ich nicht verschweigen, dass es auch Kritiker gibt, die die geplante Verfassungsänderung kleinreden wollen. Aber diese Kritik weise ich ganz scharf zurück.
Ich will das am Beispiel des Gleichheitsgrundsatzes begründen. Die Verankerung des Gleichheitsgrundsatzes von Frau und Mann ist doch viel mehr als nur ein Nachvollziehen eines bereits selbstverständlichen Rechts in der Hessischen Verfassung. – Nein, diese Verfassungsänderung ist ein ganz wichtiges Zeichen, ein Signal für die Frauen in unserem Bundesland.
Ich will das ausdrücklich so sagen, auch als Zeichen für diejenigen Frauen und Männer, die als Flüchtlinge in unser Bundesland gekommen sind, und auch als Zeichen für diejenigen Parteien, die ein rückwärtsgewandtes Frauenbild propagieren und damit den Frauen einen Bärendienst erweisen.
Lassen Sie mich deshalb an dieser Stelle an die Anfänge der Hessischen Verfassung vom 29. Oktober 1946 erinnern. Kollege Heinz hat mich noch darauf aufmerksam gemacht, am 1. Dezember 1946 wurde die Verfassung in Kraft gesetzt. Die Verankerung der Gleichberechtigung war damals in der Umbruchphase im Nachkriegsdeutschland noch gar nicht denkbar.
Erst die Hessin Elisabeth Selbert und ihre Mitstreiterinnen haben es durchgesetzt, den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz zu verankern. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, steht in Art. 3 Abs. 2. Das wurde drei Jahre später, nachdem die Hessische Verfassung in Kraft getreten ist, im Grundgesetz verankert.
Ja, Herr Schäfer-Gümbel, ich sage ausdrücklich: Es war eine Sozialdemokratin. Es war auch eine Frau, die an der Spitze der Frauenbewegung stand. Die Frauen haben mit Wäschekörben voller Postkarten den Protest friedlich unterstützt. Sie fanden auch Mitstreiterinnen im Parlament. Da darf ich mit Helene Weber auch eine Christdemokratin erwähnen.
Was zunächst gar nicht denkbar war, das geschah. Der Gleichheitsgrundsatz wurde anschließend einstimmig an
genommen. Viele weitere Schritte für die Gleichstellung der Frauen in der Politik mussten in der Folge erst errungen werden.
Da will ich noch ein weiteres Beispiel nennen. Es war eine weitere Hessin, die Vorreiterin war. Ich meine die Wiesbadener Bundestagsabgeordnete Elisabeth Schwarzhaupt, die 1961 – Herr Rock hat es erwähnt – als erste weibliche Bundesministerin die Männerriege in der Bundesregierung aufgebrochen hat. – Entschuldigung, das darf man als Frau heute sagen. – Es war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur ersten Bundeskanzlerin, nämlich zur Bundeskanzlerin Angela Merkel. Darauf sind wir alle stolz.
Dass Gleichberechtigung von Mann und Frau aber auch heute keineswegs selbstverständlich ist, zeigen uns leidvolle Entwicklungen in vielen Ländern dieser Erde. Aber auch in Deutschland ist es wichtig, immer wieder auf Gleichberechtigung und Freizügigkeit für Frauen aufmerksam zu machen. Deshalb wollen wir diese 100 Jahre Frauenwahlrecht auch in Veranstaltungen und Dokumentationen hierfür nutzen.
Deshalb möchte ich die Hessische Landeszentrale für politische Bildung und – das haben wir in unserem Antrag extra aufgeführt – das Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel nennen,
die, auch unterstützt durch das hessische Sozialministerium, eine Dokumentation und auch eine Ausstellung vorbereiten. Ich lade Sie alle dazu ein, sich diese Ausstellung in diesem Jahr anzuschauen.
Der Weg war lang und ist noch nicht zu Ende. Jetzt erleben wir eine selbstbewusste Generation an jungen Frauen, die die Gleichberechtigung auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen genauso wie in ihrer Partnerschaft ganz selbstverständlich einfordern. Das ist gut. Sie gehören zu einer Generation von Frauen, die gut ausgebildet sind, die Ja zu Beruf und Familie sagen und selbst bestimmen wollen, ob und zu welchem Zeitpunkt sie mehr Wert auf den Beruf oder mehr Wert auf die Familienzeit legen und wie sie die Kindererziehung gemeinschaftlich mit ihrem Partner organisieren können.
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf den Kindergarten- oder Krippenplatz, aber auch die Gleichberechtigung in der Arbeitswelt sind unabdingbare Forderungen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss selbstverständlich werden.
Zur Wahrheit gehört auch, das beklagen wir immer noch, dass Hessen mit 14,1 % durchschnittlichem Lohnunterschied noch nicht am Ziel, aber besser als der Bundesdurchschnitt ist. Doch was sagt uns ein Durchschnittswert? – Wir sind sehr dankbar, dass im Hessischen Lohnatlas eine gründliche Analyse aufzeigt, in welchen Branchen und in welchen Regionen noch Handlungsbedarf besteht. Hier sind wir in Hessen Vorreiter.
Das ist auch eine wichtige Information für die Frauen in Verhandlungen mit ihren Arbeitgebern. Sie sollten selbst
bewusst darangehen, und sie sollten auch den Finger in die Wunde legen.
Meine Damen und Herren, mit Elan und Engagement sollten wir in diesem Jahr in Hessen auf 100 Jahre Frauenwahlrecht aufmerksam machen. Wir sollten die große Bedeutung der Hessischen Verfassung und der in ihr verankerten Rechte öffentlich machen und für die Verfassungsänderung werben.
Wir sollten alle daran arbeiten, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu informieren. Wir sollten ihnen sagen, dass Demokratie davon lebt, dass die Bürgerinnen und Bürger am 28. Oktober von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, nicht nur, um den Hessischen Landtag zu wählen, sondern auch, um über die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen abzustimmen, wie den Gleichheitsgrundsatz von Männern und Frauen.
Wenn das so wäre und wir eine große Beteiligung hätten, dann könnten wir alle im nächsten Jahr zufrieden sein. Gleichberechtigung von Frauen gehört zu einem wichtigen Grundrecht, worum wir alle gemeinsam kämpfen sollten. – Danke.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Ergebnisse wurden mit dem Naturschutzprojekt „Messeler Hügelland“ erzielt?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage mit – Herr Degen, Sie haben das erwähnt – 231 Fragen ist umfangreich. Deshalb auch einmal ein herzlicher Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kultusministerium.
Dies will ich zum Anlass nehmen, um die für uns besonders wichtigen Punkte der Inklusion an den hessischen Schulen darzustellen.
Die Hessische Landesregierung baut die inklusive Beschulung in Hessen kontinuierlich aus. Das ist erst einmal eine Feststellung. Das will ich Ihnen auch mit Zahlen belegen.
Im Schuljahr 2012/13 wurden 20,5 % der Schüler mit Förderbedarf inklusiv beschult. Im Schuljahr 2016/17 waren es bereits 27 % und damit 8.285 Schüler. Das, was sich vielleicht auch Herr Degen einmal genau anschauen sollte, ist Folgendes: Wir haben nämlich noch 33.429 Schüler, für die vorbeugende präventive Maßnahmen in den allgemeinen Schulen zur Förderung hinzukommen.
Sehr geehrter Herr Degen, vielleicht sind wir der SPD bei der Umsetzung nicht schnell genug.
Das schließe ich auch aus Ihren Fragen nach der Umsetzung in den anderen Bundesländern. Wir sagen aber: Geschwindigkeit ist für uns kein Kriterium, wenn es um einen so umfassenden Prozess geht wie die Umsetzung der Inklusion hier in Hessen.
Andere Bundesländer sind vorgeprescht, wie z. B. NRW oder Niedersachsen. Doch sie haben vergessen, dort die Eltern und die Schulen mitzunehmen. Das Ergebnis konnte man bei den Wahlen besichtigen.
Wir achten und respektieren den Elternwunsch. Eltern können in Hessen wählen und haben auch die Möglichkeit, sich ausführlich in unseren Beratungs- und Förderzentren beraten zu lassen, um den besten Weg für ihr Kind zu finden. Denn das steht im Vordergrund.
Wahlfreiheit heißt aber auch, dass es eine Wahlmöglichkeit geben muss, nämlich zwischen dem Unterricht in den Förderschulen und dem inklusiven Unterricht. Deshalb werden wir in Hessen auch die Förderschulangebote aufrechterhalten.
Deswegen frage ich mich, Herr Degen, was Sie auf Ihre Frage hören wollen, wenn Sie die Frage stellen, wann die Inklusion in Hessen umgesetzt sei.
Ich sage ganz klar: Wir sind nicht der Auffassung, dass Inklusion erst dann umgesetzt ist, wenn es keine Förderschulen mehr gibt.
Ich sage Ihnen: Wir setzen die Inklusion bereits heute um und bauen sie kontinuierlich in unseren inklusiven Schulbündnissen flächendeckend aus. Das Wort haben Sie sehr bewusst vermieden.
Für uns ist klar: Inklusion muss immer vom Kind her gedacht werden.
Deshalb wollen wir ein Schulangebot, das jedem Kind die jeweils bestmögliche Beschulungsmöglichkeit bietet, und zwar – auch das sage ich bewusst – allen Kindern, mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.
Inklusion ist ein Prozess, der sich entwickeln muss und Unterstützung braucht. Die Grundlage ist der hessische Aktionsplan, in dem die Grundsatzziele dafür formuliert sind. Ein solcher Prozess kann nur erfolgreich sein, wenn er dann auch gemeinschaftlich durch enge Zusammenarbeit – Schule, Eltern, Schüler, Lehrkräfte, Verwaltung, Verbände und Kommunen – erfolgt.
Genau das ist schon in den Modellregionen inklusive Bildung umgesetzt worden. Dort haben nämlich die Kreise und Schulämter eng zusammengearbeitet, um beste Bedingungen für Wahlmöglichkeiten der Schüler zu schaffen und diese zu verbessern. Deswegen sage ich auch hier ganz klar: Förderschulen waren auch in den Modellregionen immer ein wichtiger Bestandteil.
Auf diesen Erfahrungen bauen wir jetzt mit dem Aktionsplan für die inklusiven Schulbündnisse auf, mit regionalen Schulnetzen, in die wir alle Beteiligten einbinden. Weil es eben so wichtig ist, möchte ich noch auf zwei, drei Merkmale der Schulbündnisse eingehen.
Wir sorgen in den Schulbündnissen dafür, dass die Kinder, die einen festgestellten Förderbedarf haben, auch mit den notwendigen Ressourcen versorgt werden. Diese fließen dann mit dem Kind an den jeweiligen Förderort – ob Förderschule oder inklusive Beschulung. Dadurch wollen wir natürlich auch Fehlanreize verhindern.
Außerdem ermöglichen wir, dass die Lehrkräfte möglichst nur an einem Schulstandort eingesetzt werden. Damit müssen die Lehrkräfte nicht mehr – ich habe großes Verständnis für die damals geäußerte Kritik – von einer Schule zur anderen springen und viel Zeit auf der Straße verbringen. Das entlastet künftig die Förderschullehrer, das stärkt ihre Zugehörigkeit zu den Kollegien und erhöht die Arbeitszufriedenheit.
Die iSB arbeiten in den regionalen Bündnissen so, dass sie sich jedes Jahr über die jeweiligen Standorte der inklusiven Beschulung verständigen, und zwar entsprechend der Bedarfslage. Sie haben dann die nötige Flexibilität, um für die
Kinder den bestmöglichen Förderweg zu finden; und – auch noch einmal in Ihre Richtung, Frau Faulhaber – Schwerpunktschulen, wie sie die SPD erfragt hat, gibt es deshalb aus gutem Grund eben nicht.
Auf eine Frage will ich noch einmal besonders hinweisen. Die SPD fragt:
Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden im Schuljahr 2015/2016 über das Beratungssystem der Beratungs- und Förderzentren bzw. Förderschulen in das sonderpädagogische System
meine Damen und Herren, hören Sie zu –
eingewiesen?
Was meinen Sie denn damit, Herr Degen? – Eine Einweisung in die Psychiatrie kenne ich. Die Beratung von Eltern bei ihrer Entscheidung, ob eine Förderschule gewählt werden soll, einer Einweisung in eine Anstalt gleichzusetzen, finde ich schon mehr als unverschämt.
Das zeigt auch, welche Ideologie hinter Ihren Fragen steht. Ihnen geht es nicht um Wahlfreiheit, Ihnen geht es um die Verordnung und die Vorstellung einer Gemeinschaftsschule, bei der Förderschulen eben nicht mehr vorkommen. Eltern, die Beratung suchen und dann sehr bewusst die Förderschule für ihr Kind wählen, sollten dies nach meiner Meinung auch unbedingt wissen.
Noch einmal zu den Förderschullehrern. Mit 2.170 Stellen in den allgemeinbildenden Schulen haben wir jetzt mehr Lehrkräfte in der inklusiven Beschulung als jemals zuvor, und es sind mittlerweile auch mehr Stellen als in den Förderschulen. Hinzu kommen weitere 200 Stellen für die Schulbündnisse im aktuellen Doppelhaushalt.
Ich möchte noch auf eine letzte Frage der SPD hinweisen. Sie fragen, ob der Förderschulbedarf an einem Förderschulstandort – also dort, wo in einem Wohnort auch eine Förderschule ist – höher ist als dort, wo es keine Förderschule gibt. – Ja, das ist so. Nur warne ich ausdrücklich vor der falschen Schlussfolgerung,
wenn es keine Förderschule mehr gäbe, dass es auch keine Förderschüler mehr gäbe. Das hat NRW gedacht, genau diesen Fehler haben sie gemacht. Sie haben ihre Inklusionsquote schlagartig verbessert, aber Eltern und Lehrer schlicht zur Verzweiflung gebracht. Das machen wir in Hessen nicht mit.
Wir arbeiten daran, durch vorbeugende Maßnahmen – beginnend mit einer hoch qualifizierten Frühförderung im Kindergartenalter – Förderbedarf gar nicht erst entstehen zu lassen. Wir verzichten aber aus gutem Grund auf die Medaillenränge in den verschiedenen Rankings; denn uns geht es nicht um die höchste Quote oder die Geschwindigkeit wie im sportlichen Wettbewerb, sondern uns geht es um die Qualität der Bildung und das Wohl der Kinder in unserem Schulsystem. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den heute vorgelegten Gesetzentwurf der FDPFraktion finde ich schon erstaunlich. Ich finde ihn vor allen Dingen deshalb erstaunlich, weil Sie vorhin angesprochen haben, dass Sie damals gemeinsam mit uns die nun von Ihnen kritisierte Kostenausgleichsregelung beschlossen haben. Nun vollziehen Sie eine 180-Grad-Wende. Jetzt wollen Sie nämlich nicht nur feste Pauschalen für den Kostenausgleich einführen, sondern Sie wollen die Kosten dann auch noch aus dem Landeshaushalt bezahlen. Jetzt geht es schließlich um Wählerstimmen.
Doch erreichen Sie auch – das muss man hier im Landtag einmal fragen, wenn es um Landesgeld geht –, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf wollen? Ich melde da erhebliche Zweifel an.
In Ihrer Pressemeldung haben Sie darauf hingewiesen, dass Sie durch die Zahlung von Pauschalen durch das Land bewirken wollen, dass Eltern einen Kitaplatz auch in einer Stadt oder Gemeinde bekommen, die nicht ihr Wohnort ist. Doch warum ausgerechnet die Einführung von Pauschalen, die das Land bezahlen soll, die Lösung bringen soll, dazu haben Sie aus meiner Sicht auch heute keine ausreichende Erklärung geliefert.
Durch den Kostenausgleich zwischen den Kommunen haben wir dafür gesorgt, dass Eltern ihre Kinder mitnehmen können, dass sie ihre Berufstätigkeit nicht einschränken müssen, wenn sie keinen Kitaplatz mit ausreichenden Öffnungszeiten in ihrer Nähe finden oder wenn sie ihre Kinder in der Nähe ihres Arbeitsplatzes betreuen lassen wollen.
Ich erinnere mich an einen Fall, der unter anderem zu dieser Regelung in § 28 geführt hat. Eine Mutter, die bei der Universität Gießen beschäftigt war, wollte ihr Kind mitnehmen. Gießen hatte aber mit dem Verweis auf einen fehlenden Kostenausgleich entschieden, dass das Kind nicht kommen kann. Solche Fälle haben uns dazu bewogen, einen Kostenausgleich in § 28 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs zu verankern. Daran waren Sie auch beteiligt, Herr Rock.
Natürlich gab es Diskussionen über die Höhe des Ausgleichs. Aber auch dazu ist eine Regelung getroffen worden. Das Land hat gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden darum gerungen. Schließlich ist ein Kompromiss gefunden worden, nämlich eine einheitliche Berechnungsformel, die wir auch gesetzlich verankert haben.
Das Argument, die Berechnung sei zu kompliziert, kann so nicht stehen bleiben; denn solch eine Formel lässt sich einfach über Excel programmieren. Somit kann man das auch für jedes Kind leicht berechnen.
Das ist aber nur ein Weg der Berechnung. Es gibt in Hessen auch Kommunen, die vereinbart haben, sich gegenseitig keine Kosten in Rechnung zu stellen. Im Landkreis Waldeck-Frankenberg z. B. funktioniert das in vielen Kommunen problemlos. Die Kommunen können auch andere Regelungen untereinander treffen. Solche Diskussionen gab es im Main-Taunus-Kreis. Komischerweise hat der FDP-Bürgermeister aus Eschborn da nicht mitmachen wollen. Schade.
Zudem lassen Sie in Ihrer Argumentation unbeachtet, dass die Kommunen zunächst einmal den Rechtsanspruch ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger auf einen Betreuungsplatz erfüllen müssen. Wenn also die Zahl der Kinder steigt, wenn neue Kitaplätze geschaffen werden müssen, wenn beispielsweise die Wunschkommune ein Platzproblem hat, weil sie beim Ausbau nicht nachkommt, dann nutzen auch die von Ihnen vorgeschlagenen Pauschalen wenig.
Sie sprechen davon, dass nur eine begrenzte Zahl von Kindern betroffen sei. Da denken Sie aus meiner Sicht viel zu kurz. Aus unserer Sicht würde die Zahl der Betroffenen deutlich steigen. Schließlich haben wir in Hessen sehr pfiffige Bürgermeister – glücklicherweise, möchte ich hinzufügen –, die immer zusehen, ihren Kommunen bei neuen Regelungen Vorteile zu verschaffen. Herr Rock, wäre die Einführung einer neuen Regelung nicht geradezu fahrlässig, weil die Kommunen, die bisher keine Kosten in Rechnung gestellt haben, sofort auf eine Verrechnung umstellen würden, wenn das Land zahlt? Es würde sich für die Kommunen dann sogar lohnen, ihre Kinder in einer anderen Kommune betreuen zu lassen. Das fände ich eine sehr merkwürdige Regelung.
Haben Sie das überhaupt bedacht? Es gibt zudem eine große Zahl von Kommunen, bei denen die Zahl der zu betreuenden einpendelnden Kinder und der zu betreuenden Kinder aus der Kommune fast gleich hoch ist. Das zeigt der Evaluationsbericht, den Sie hier immer wieder anführen. Warum müssen wir hier Landesgeld einsetzen? Wozu brauchen diese Kommunen einen Ausgleich?
Meine Damen und Herren, wir halten diesen Gesetzentwurf für nicht zielführend. Er könnte unerwünschte Entwicklungen verursachen und damit für das Land viel teurer werden, als Sie von der FDP das einschätzen.
Wir stehen bei unseren politischen Entscheidungen in Sachen Kinderbetreuung für die Familien in Hessen. Wir stellen sie ins Zentrum unserer Politik. Wir richten unsere Politik danach aus, dass das Wahlrecht der Eltern für eine räumlich und inhaltlich passende Kinderbetreuung erfüllt werden kann, und das werden wir auch in den Ausschusssitzungen zum Ausdruck bringen.
Deshalb geben wir im Rahmen des heute beschlossenen Haushalts Anreize für eine bessere Qualität in den Kindertagesstätten.
Wir halten aber auch daran fest, dass die Kinderbetreuung eine Aufgabe der Kommunen ist und bleiben muss. Bei dem, der eine Aufgabe zu erfüllen hat, muss aus unserer Sicht auch die Kostenverantwortung liegen, sonst ist ein effizienter Umgang mit Steuermitteln nicht umsetzbar. Wir werden die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben aber weiterhin unterstützen. Wir unterstützen auch die Eltern hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, damit sie auch künftig wählen können, an welchem Ort und bei welchem Träger ihre Kinder die Kita besuchen.
Liebe Kollegen von der FDP-Fraktion, Ihr Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht ungeeignet, diese Ziele zu erreichen. Wir befürchten, dass noch weitere Probleme entstehen werden. Deshalb werden wir die weiteren Beratungen sehr kritisch begleiten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Rock, Kollege Marcus Bocklet hat eben schon erwähnt, dass auch wir sehr offen gegenüber dem Vorhaben sind, eine Landeselternvertretung für Kindertagesstätten-Eltern in Hessen zu haben.
Die hessischen Kindertagesstätten haben sich in den vergangenen zehn bis 15 Jahren grundlegend geändert. Sie haben sich zu umfassenden Betreuungs- und Bildungseinrichtungen gewandelt. Der „Hessische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren“ hat dieser Entwicklung Rechnung getragen.
Unsere Kindertagesstätten sind heute wichtige Partner der Eltern. Sie arbeiten mit ihnen in einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zum Wohle der Kinder zusammen. Deshalb sollten Eltern auch in die Entscheidungen der Kitas einbezogen werden. Mitwirkung, Beteiligung und Anhörung der Eltern halten auch wir für ein unterstützenswertes Anliegen. Aus diesem Grund haben wir im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch auch die Pflicht zur Wahl eines Elternbeirats – Herr Rock hat den § 27 HKJGB erwähnt – verankert. Erfreulicherweise hat das auch dazu geführt, dass in vielen hessischen Einrichtungen erstmals eine Elternvertretung gewählt worden ist.
Jetzt geht es darum, wie man die Elternvertretung über die einzelnen Einrichtungen hinaus vernetzen kann und wie man Strukturen auf kommunaler, Kreis- und Landesebene schaffen sollte. Wir halten es auch für richtig, dass die Eltern auf kommunaler, auf Kreis- und Landesebene ihre Interessen vertreten können sollen. Deshalb finden wir es auch richtig und konsequent, und wir würden es sehr begrüßen, wenn sich diese Strukturen bilden würden. Ich habe das Gefühl, dass es hierüber in diesem Haus Einigkeit gibt.
Wir haben nun einen Ansprechpartner, eine Initiative in Hessen, die das umsetzen will. Wir haben bereits mit ihnen gesprochen. Das ist die Arbeitsgemeinschaft „Kita-Eltern Hessen“. Wir waren von den Initiatorinnen beeindruckt, die mit viel Herzblut angetreten sind. Sie wollen diese Vernetzung der Elternvertretung über die einzelnen Kindertagesstätten hinaus auf Kreis- und Landesebene schaffen.
Sie haben uns erläutert, dass sie langfristig – ich betone: langfristig – das Ziel verfolgen, eine legitimierte Landeselternvertretung zu installieren, analog zur Schule. Genau dieses Anliegen wollen wir unterstützen, denn wir dürfen sie auch nicht überfordern. Deshalb: Über den Weg, wie das Anliegen dieser „Kita-Eltern“ umgesetzt werden kann, sollten wir diskutieren.
Die FDP – auch die SPD – hat sich in ihrem Gesetzentwurf für einen Weg entschieden. Dass das zunächst über eine gesetzliche Regelung erfolgen soll, glauben wir im Moment nicht; denn wir sind überzeugt, dass es nicht reicht, nur ein Gesetz zu schaffen, sondern wir müssen einen gemeinsamen Weg suchen, wie die Elternvertretungen auf verschiedenen Ebenen auch umgesetzt werden können. Wir waren uns deshalb im Gespräch mit den „Kita-Eltern“ darüber einig, dass wir zunächst Strukturen brauchen, damit wir dann eine legitimierte Landeselternvertretung einsetzen können.
Deshalb will ich an dieser Stelle noch einmal betonen, worum es eigentlich geht. Es geht darum, dass die Elternbeiräte der 4.211 hessischen Kinderkrippen, Tagesstätten
und Horte vernetzt werden sollen – 4.211 Elternbeiräte, die die Eltern von 258.000 Kindern in Hessen vertreten. Es geht darum, Stadtelternbeiräte – wie es sie vereinzelt, z. B. in Frankfurt, schon gibt – und Kreiselternbeiräte zu bilden. Diese sollen anschließend die Landeselternvertretung wählen. Wenn Sie sich diese Zahlen vor Augen halten, wird schnell klar, dass das eine Herkulesaufgabe ist, die diese Elterninitiative nicht allein stemmen kann.
Zu bedenken ist dabei auch, dass wir es in Hessen mit einer sehr breiten Trägerlandschaft zu tun haben, was wir auch für sehr gut halten und worauf wir stolz sein können. Wir haben die kommunalen, die kirchlichen, aber natürlich auch die freien Träger. Darauf sollten wir Rücksicht nehmen. Deshalb kann das Land das nicht einfach anordnen.
Ich freue mich deshalb, dass der hessische Sozialminister Stefan Grüttner, der ebenfalls mit diesen Eltern gesprochen hat, eine Landesförderung in Aussicht gestellt hat, um die ehrenamtliche Arbeit der Elterninitiative zu unterstützen: damit diese Personen eine Servicestelle bilden können, um von dort aus die Strukturen aufzubauen und den hessischen Eltern eine Plattform zum Austausch zu bieten.
Meine Damen und Herren, ich will abschließend zusammenfassen: Wir stehen hinter dem Anliegen der Eltern. Wir stehen hinter dem Anliegen, Strukturen sowie Elternbeiräte über die einzelnen Einrichtungen hinaus auf allen Ebenen zu schaffen, damit sich Eltern besser austauschen können, damit sie an der Qualitätsentwicklung der Kindertagesstätten beteiligt werden, damit sie bei Entscheidungen auf Kreis- und Landesebene – z. B. bei Gesetzesvorhaben – mitwirken können und damit die Eltern in entsprechenden Gremien mitsprechen dürfen.
Zudem begrüßen wir es, dass in diesem Haus Einigkeit darüber besteht, dass wir solche Strukturen schaffen wollen. Über die Umsetzungsschritte werden wir uns im Ausschuss weiter austauschen. Wir sehen der Anhörung mit Interesse entgegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung über das hessische Ausführungsgesetz zum SGB VIII. Hier geht es um die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.
Wir haben im Ausschuss beraten und eine Anhörung ausgewertet. Daraus lässt sich festhalten, wir wollen die Spielräume, die uns die bundesgesetzliche Regelung gegeben hat, nutzen, weil wir hier in Hessen funktionierende Strukturen haben. Aufgrund der Erfahrungen, die in Hessen bereits mit einem praxisnahen Verfahren gesammelt worden sind, das sich am einzelnen Kind oder Jugendlichen orientiert, wollen wir das auch beibehalten. In der Anhörung gab es zwei Diskussionspunkte, auf die ich kurz eingehen möchte:
Erstens ging es um die Landesstelle. Soll das Regierungspräsidium Darmstadt die Verteilung organisieren und Landesstelle werden? Dazu gab es unterschiedliche Auffassungen. Wir sind der Überzeugung, dass Darmstadt bereits die Verteilung von Flüchtlingen regelt und auch umfangreiche Erfahrungen mit der Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gesammelt hat. Es kennt auch die Jugendämter in Hessen sehr genau. Deshalb halten wir es für richtig, dass das RP Darmstadt Landesstelle wird.
Zweitens ging es um das Kindeswohl. Hierzu verweise ich auf unseren Änderungsantrag, der bereits im Ausschuss Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat. In der Anhörung wurde gewünscht, dass das Kindeswohl explizit aufgeführt wird. Wir haben gesagt, das ist bundesgesetzlich schon in SGB VIII geregelt. Es ist folglich selbstverständlich, dass alle Entscheidungen dem Kindeswohl unterstellt werden müssen. Aber wir wollen dem Wunsch gern nachkommen. Deshalb haben wir das Kindeswohl entsprechend dem Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes aufgenommen.
Es lässt sich festhalten: Wir brauchen ein gerechtes Verteilverfahren; denn wir wollen keine Überlastung einzelner Jugendämter. Wir wissen, dass unsere Jugendämter in Hessen das Kindeswohl in ihren Qualitätsstandards beachten. Aber wir wollen auch die besonderen Spielräume, die wir haben, nämlich den Blick auf den einzelnen Jugendlichen, nicht vergessen. Auch wenn Jugendliche und Kinder wegen des Gesundheitsschutzes bestimmten Jugendämtern eher zugewiesen werden sollten als anderen – es geht auch um geschlechtsspezifische Bedürfnisse – oder wenn sie besondere Hilfen oder Unterstützungsmaßnahmen benötigen, geben wir durch unser Gesetz den nötigen Spielraum. Das ist eine Leitmaxime, die das Bundesgesetz vorgesehen hat.
Deshalb will ich abschließend zusammenfassen: Wir machen mit unserem Gesetz aufgrund der Erfahrungen, die wir bereits gesammelt haben, den Weg für eine faire und gerechte Verteilung frei. Wir ermöglichen eine immer am Kindeswohl orientierte Entscheidung bei der Auswahl des Jugendamtes. Dem trägt unser Gesetzentwurf Rechnung. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die Einführung des Deutschen Sprachdiploms I Pro?
Herr Minister, welche Ergebnisse wurden im Prüfungsdurchgang 2017 erzielt?
Herr Minister, wie viele der 84 Intensivklassenstandorte, die wir an hessischen beruflichen Schulen haben, nehmen inzwischen an diesem Deutschen Sprachdiplom teil?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Maßnahmen ergreift sie zur Unterstützung und Entlastung der Grundschulen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Minister hat eben darauf hingewiesen, dass auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle im Jahr 2015 Bundesländer und besonders belastete Kommunen vor einer großen Herausforderung standen, nämlich der hohen Anzahl der nach Deutschland gekommenen minderjährigen unbegleiteten Jugendlichen und Kinder gerecht zu werden.
In Hessen waren besonders Frankfurt – wegen des Flughafens und des Bahnhofs – und natürlich auch die Erstaufnahmestadt Gießen belastet. Die rechtliche Verpflichtung zur Inobhutnahme, die genau in der Kommune bestand, in der die Flüchtlinge zuerst angekommen waren, war natürlich ein großes Hindernis dabei, um die Flüchtlinge – die Jugendlichen – gleichmäßig zu verteilen. Bei der Erreichung der Kapazitätsgrenzen drohte die Gefahr, dass den Jugendlichen die notwendige Fürsorge nicht mehr zuteilwurde. Es war deshalb sehr gut, dass das SGB VIII auf Bundesebene schnellstmöglich geändert wurde, um die Trennung der vorübergehenden und der dauerhaften Inob
hutnahme zu gewährleisten und um die Verteilung der Jugendlichen und Kinder so bald wie möglich zu regeln.
Auch in Hessen wurde schnell gehandelt. Im Zuge der zügigen Umsetzung der Neuregelung der Aufnahme und Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer hat die Hessische Landesregierung mit dem Landkreistag und dem Städtetag eine Übergangsregelung zu einem Verteilverfahren vereinbart. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass die Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden sehr zügig und konstruktiv waren.
Die Regelung orientierte sich an der lange Jahre praktizierten Verteilungsmöglichkeit in Hessen. Diese beinhaltet, dass Hessen von der Öffnungsklausel im SGB VIII Gebrauch gemacht hat, um die Verfahren den hessischen Strukturen anzupassen. Der heute vom Sozialminister eingebrachte Gesetzentwurf setzt diese Vereinbarung durch eine Ergänzung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfsgesetzbuchs in einem neuen – Siebenten – Teil um.
Ich will an dieser Stelle nur einige wenige, aber mir sehr wichtige Punkte erwähnen. Zunächst wird das Regierungspräsidium Darmstadt – das ist in Hessen eben die Besonderheit – als zuständige Landesstelle eingesetzt. Für mich ist der Grund dafür offensichtlich: Darmstadt hat bereits umfassende Erfahrungen bei der Verteilung der Flüchtlinge. Dort arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tief in das Thema eingestiegen sind, die über die rechtlichen Kenntnisse verfügen und die die notwendigen Netzwerke auf der Bundesebene sowie mit den Jugendämtern in Hessen schon längst aufgebaut haben. Das sollten wir nutzen. So ist es auch richtig, dass das Meldewesen durch den RP Darmstadt aufgebaut wird und von dort die Zuweisungen an die Jugendämter vorgenommen werden können.
Meine Damen und Herren, um einen fairen Ausgleich für die Kreise und Städte zu erreichen, wird im Gesetz eine Aufnahmepflicht für die Jugendämter bestimmt und das Ganze an eine Zuweisungsquote gekoppelt. Hier muss das Rad nicht neu erfunden werden, sondern es kann auf bewährte Verfahren zurückgegriffen und damit eine faire Verteilung auf die Jugendämter gewährleistet werden.
Es ist mir besonders wichtig, zu betonen: Das Kindeswohl steht immer im Vordergrund. Das abgebende Jugendamt kann auf das einzelne Kind bezogene Kriterien mitteilen; denn die kennen die Kinder am besten. Diese sollten dann auch bei der Auswahl der aufnehmenden Jugendämter beachtet werden. So muss natürlich immer darauf geachtet werden, ein geeignetes Jugendamt zu finden. Gründe für die Auswahl eines bestimmtes Jugendamts könnten gesundheitliche oder geschlechtsspezifische sein oder auch die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche besondere Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen benötigen. Deshalb ist im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Jugendamt auch eine Aufnahme entgegen der Verteilungsquote möglich – das ist wichtig –, wenn die Kapazitäten der aufnehmenden Stadt oder des Kreises ausreichen.
Einen letzten Punkt will ich noch erwähnen, den auch der Minister dargestellt hat. Der Gesetzentwurf beinhaltet jetzt eine Ermächtigung für eine Rechtsverordnung, um die Zuweisungsquoten für die Jugendämter festzulegen. Deshalb bildet der vorliegende Gesetzentwurf eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass die Verfahren in Hessen klar, eindeutig und pragmatisch geregelt werden; denn Kinder dürfen nicht im Gesetzesdickicht
untergehen, sondern es muss den besonderen Schutzbedürfnissen der Kinder und Jugendlichen, die jetzt nach Hessen gekommen sind, Rechnung getragen werden. Verfahren müssen dem Kindeswohl untergeordnet werden und nicht umgekehrt. Deshalb freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss.
Herr Minister, ich glaube, meine Heimatstadt Bad Wildungen ist mit 1,4 Millionen Übernachtungen das größte hessische Heilbad. Sie ist natürlich auf den Bäderpfennig angewiesen. Liegen Ihnen Erkenntnisse vor, wie Bad Wildungen durch die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs beim Bäderpfennig profitieren konnte?
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland 1992 unterschrieben hat, regelt das Wertefundament für die Rechte von Kindern und Jugendlichen weltweit. Weltweit haben fast alle Staaten der Konvention zugestimmt, doch die Umsetzung der Kinderrechte ist in vielen Teilen dieser Erde leider in keinster Weise erreicht.
Frau Schott, Kinderrechte werden aber in Deutschland ganz groß geschrieben. Deshalb hat es mich wirklich entsetzt, was Sie vorhin in Richtung Bundeswehr gesagt haben. Ich weise Ihre Äußerung entschieden zurück.
Die Bundeswehr steht auf dem Boden unseres Grundgesetzes. Dazu gehört eben auch und gerade ihre Präsentation in der Öffentlichkeit. Wir wollen keine Bundeswehr, die sich hinter Kasernenzäunen versteckt, sondern wir wollen eine Bundeswehr, die sich öffentlich präsentiert und Gespräche führt. Hierfür ist der Hessentag die genau richtige Veranstaltung.
In Deutschland haben der Schutz der Kinder und die Umsetzung der Kinderrechte eine sehr große Bedeutung.
Nein, danke. Ich möchte meine Rede weiterführen.
Kinder werden durch unser Grundgesetz geschützt. Kinder sind Träger von Grundrechten; denn Grundrechte gelten selbstverständlich für alle, ohne Altersbegrenzung. Kinder haben das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit. Kinder verdienen Respekt, Unterstützung und Schutz. Deshalb ist es in Ordnung, wenn wir über die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz debattieren; gleichwohl gelten diese Rechte aber bereits jetzt.
Aus diesem Grunde begrüßen wir auch, dass die Rechte von Kindern ein wichtiges Thema in den Debatten der Verfassungsenquetekommission hier in Hessen sind und auch in den Bürgerforen diskutiert werden. Ich finde es gut, ich finde es richtig, dass das Für und Wider einer Aufnahme von Kinderrechten in die Hessische Verfassung mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit den Experten gegenwärtig breit diskutiert wird.
Noch wichtiger ist mir allerdings die Art und Weise, wie wir jeden Tag mit den Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft umgehen, wie wir ihre Rechte respektieren und berücksichtigen.
Die Landesregierung erachtet in ihrem politischen Handeln die Umsetzung der Rechte von Kindern als eine sehr wichtige und ressortübergreifende Aufgabe von außerordentlicher Bedeutung. Zwar sind es in erster Linie – das ist wichtig und richtig – die Eltern, die einen Erziehungsauftrag für ihre Kinder haben. Das ist in Art. 6 Grundgesetz verankert. Das Ermöglichen von Chancen, die Förderung der Stärken und Talente ihrer Kinder, das liegt richtigerweise in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Zur Verantwortung der Eltern gehören auch die Unterstützung der Entwicklung ihrer Kinder und der Schutz gegenüber körperlicher und seelischer Gewalt.
Wir alle mussten aber leidvoll erfahren, dass es eben auch Fälle von Kindesvernachlässigung oder Gewalt im familiären Umfeld gibt. Hinzu kommt, dass aus verschiedensten Gründen nicht alle Eltern in der Lage sind, die Erziehungsarbeit allein zu bewältigen. Ihnen deshalb Hilfestellung zu geben und Kinder zu schützen, eine Umwelt zu schaffen, in der Kinder aufgefangen, aber auch stark gemacht wer
den, Nein zu sagen, ist unsere gesellschaftliche Aufgabe und selbstverständlich auch eine Aufgabe des politischen Handelns unserer Landesregierung.
Wir begrüßen es deshalb sehr, dass Staatsminister Stefan Grüttner am Montag die erste hessische Kinder- und Jugendrechtsbeauftragte vorstellen konnte. Mit Frau Dr. Katharina Gerarts ist eine ausgewiesene Expertin für Kinderrechte gefunden worden. Sie war nicht nur Sachverständige in der Enquetekommission „Kein Kind zurücklassen“, sondern sie ist auch Mitglied im Beirat des Masterstudiengangs „Children‘s Rights“ an der Hochschule Potsdam. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich klarstellen: Die Kinderrechtsbeauftragte soll das bestehende Angebot ergänzen, nicht ersetzen.
Ein niederschwelliges Angebot ist neben der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrecht in Hessen das Kinder- und Jugendtelefon des Deutschen Kinderschutzbundes mit einer bundesweit einheitlichen, kostenfreien Telefonnummer.
Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte wird Ansprechpartnerin sein. Sie wird Netzwerkerin für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sein, und sie wird Lobbyarbeit für unsere Kinder leisten. Darüber hinaus ist ihr Ziel, die erste hessische Kinderrechtscharta gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten.
Wir halten das für unbedingt wichtig; denn wir müssen den Weg zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft immer weiter beschreiten – nicht über die Köpfe der Kinder hinweg, sondern immer gemeinsam mit ihnen. Ein Stillstand ist hier immer falsch.