Wilhelm Hinners
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Fraktion der CDU ist die anonyme Spurensicherung bei Opfern nach Sexualstraftaten ein sehr
sinnvolles Verfahren; denn damit können zumindest, Frau Vogt hat schon darauf hingewiesen, die möglicherweise am Opfer befindlichen Spuren der Tat und des Täters gesichert werden, ohne dass das Opfer psychisch übermäßig in Anspruch genommen oder belastet werden muss.
Dies sollte für den Fall einer späteren Auswertung möglichst zeitnah zum Tatgeschehen durchgeführt werden. Das ergibt sich aus der Spurensicherung, die zu diesem Zeitpunkt noch am sinnvollsten ist. Im Rahmen einer späteren Anzeige und Ermittlung des Sachverhaltes könnten diese Beweismittel kriminaltechnisch sowie gerichtsmedizinisch ausgewertet werden. Die Auswertung dieser gesicherten Spuren kann wesentlich zur Identitätsaufklärung des Tatverdächtigen beitragen und helfen, die Tathandlung beweisbar zu machen.
Ganz wichtig ist, Sie haben darauf hingewiesen, Frau Vogt, dass das Opfer nach der Tathandlung möglichst schonend behandelt und untersucht wird, damit die medizinische Untersuchung möglichst nicht zu einer weiteren psychischen Belastung führt.
Dies ist, selbst bei sehr sensibler Arbeit durch die eingesetzten Mitarbeiter, leider bei einer kriminalpolizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vernehmung oder Tatermittlung unmittelbar nach der Tat unvermeidbar. Fachleute, Sie haben vielleicht schon davon gehört, sprechen in diesem Zusammenhang häufig von der Vergewaltigung nach der Vergewaltigung, die nicht selten auch in Gerichtsverhandlungen stattfindet, wenn der Verteidiger des Angeklagten sehr insistierend auf das Opfer einwirkt.
Meine Damen und Herren, DIE LINKE hat in der Großen Anfrage, völlig zu Recht, das Modell der anonymen Spurensuche auch für Fälle der häuslichen Gewalt angesprochen. Aus der Antwort des Senats geht dazu hervor, dass diese anonyme Spurensuche auch für diese Delikte ein sinnvolles Instrument darstellen kann, da das Stellen einer Strafanzeige, analog zu den Sexualstrafdelikten, häufig mit großen Hemmungen verbunden ist. Das ergibt sich aus der familiären Situation und das kann, glaube ich, jeder nachvollziehen.
Dem dazu vorliegenden Antrag der LINKEN, wonach der Senat ein entsprechendes Konzept vorlegen soll, stimmen wir zu. Aus Sicht, und jetzt spreche ich für meine eigenen Person, eines ehemaligen Kriminalbeamten möchte ich allerdings noch auf Folgendes hinweisen: So sinnvoll die anonyme
Spurensuche für das Opfer auch ist, sie beinhaltet zwangsläufig für die gerichtsverwertbare Tataufklärung einige durchaus erhebliche Probleme, über die man nachdenken muss und die ich hier kurz skizzieren will:
Neben den Spuren am Opfer sind natürlich auch die Spuren am Tatort und am Tatverdächtigen von elementarer Bedeutung. Diese können bei einer anonymen Spurensuche naturgemäß nicht gesichert werden und stehen daher für den Fall einer späteren Anzeige und ein Verfahren zur Aufklärung der Tat nicht zur Verfügung. Auch kann es erhebliche Probleme bereiten, längere Zeit nach der Tathandlung den genauen Tatort zu ermitteln, ebenso können etwaige Zeugen nach einer langen Zeit in der Regel nicht oder nur noch unter sehr schwierigen Bedingungen ermittelt und zum Tatgeschehen befragt werden.
Ich betone allerdings ausdrücklich, meine Damen und Herren, dass diese Hinweise überhaupt nicht gegen die anonyme Spurensicherung sprechen.
Sie kann allerdings im Strafverfahren zu erheblichen Problemen führen, ich deutete es schon an, den Tatverdächtigen zu identifizieren oder die Tat gerichtsverwertbar nachzuweisen.
Abschließend möchte ich jetzt unabhängig von diesem ernsten Thema noch einige persönliche Anmerkungen zu meinem Ausscheiden aus der Bürgerschaft nach zwölf Jahren machen.
Nach einer fast 40-jährigen vielfältigen Tätigkeit als Kriminalbeamter bekam ich vor zwölf Jahren die Chance, als Abgeordneter in die Bremische Bürgerschaft zu kommen. Ich bin sehr dankbar, dass mir diese Möglichkeit eröffnet wurde. Mit der Arbeit als Abgeordneter konnte ich auf Erkenntnisse aus meinem früheren Beruf, ich habe darauf hingewiesen, zurückgreifen und diese in die neue politische Tätigkeit einfließen lassen.
Ich weiß – ich habe diverse Rückmeldungen dazu bekommen – dass ich mit meinen Anträgen in der öffentlichen Verwaltung, aber auch bei einigen von Ihnen hier im Hause, den Abgeordneten, viel Arbeit verursacht habe. Aber, meine Damen und Herren, ich habe da kein schlechtes Gewissen und ich sehe das auch als unsere Arbeit als Abgeordnete an.
Ausdrücklich möchte ich mich bei Ihnen und allen Mitarbeitern in der Verwaltung für den parteiübergreifenden, fairen und sachlichen Umgang sowohl in den Bürgerschaftsdebatten, in den Ausschüssen, aber natürlich auch in der Innendeputation bedanken. Auch in Zukunft werde ich die Arbeit der Bremischen Bürgerschaft mit großem Interesse verfolgen. – Herzlichen Dank!
Herr Staatsrat, können Sie erklären, worin der Unterschied besteht zwischen dem Rechtsanspruch von Tarifbeschäftigten entsprechend ihrer Eingruppierung bezahlt zu werden und dem nicht vorhandenen Rechtsanspruch für Beamte, das auch einzuklagen, wie es bei Tarifbeschäftigten möglich ist?
Herr Staatsrat, können Sie bestätigen, dass es bei Polizeibeamten, die auf solchen Funktionen ihren Dienst versehen, häufig eine Unterdeckung gibt, weil nicht immer eine ausreichende Anzahl von Planstellen entsprechend der Bewertung vorhanden ist?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Jahren wurden die durch Verhandlung erzielten Tarifabschlüsse für die Angestellten im öffentlichen Dienst im Land Bremen nie inhaltsgleich und zeitgleich für die Beamten übernommen – wir haben es gerade gehört. Mindestens seit zehn, zwölf Jahren ist das nicht mehr passiert, sondern immer zeitversetzt und mit teilweise erheblichen Einschränkungen.
Aber immer inhaltsgleich? Da bin ich nicht so ganz sicher. Da würde ich noch einmal genauer nachsehen, Herr Bürgermeister. Darüber hinaus wurde im Vergleich zu den Angestellten bei den Beamten das sogenannte Weihnachtsgeld erheblich gekürzt und für bestimmte Gehaltsgruppen gar nicht mehr gewährt. Auf die unterschiedliche Besoldung im Bundesvergleich hat Frau Vogt schon hingewiesen. Auch das ist von elementarer Bedeutung, wenn wir feststellen müssen, dass viele Bewerber, die hier in Bremen durchaus eine Zusage bekommen haben, im Nachhinein – und in der Polizei gibt es dafür viele Beispiele – darauf verzichten, in Bremen ihren Dienst anzutreten.
Meine Damen und Herren, aktuell stehen wir im Land Bremen wieder vor der Frage, wir haben es gehört, ob der zwischen den Tarifparteien des öffentlichen Dienstes ausgehandelte Tarifvertrag zeitgleich und inhaltsgleich zum 1. Januar 2019 auf die Beamten übertragen werden soll. Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert den Senat zu einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme auf. Wir von der Fraktion der CDU unterstützen diesen Antrag ausdrücklich.
Vielen Dank! In den vergangenen Tagen und Wochen hat der Präsident des Senats, Dr. Carsten Sieling, hier anwesend, mehrfach öffentlich betont, dass dieser Tarifvertrag eins zu eins auf die Beamten im Land Bremen übertragen werden soll. Meine Damen und Herren, außer dieser Ankündigung ist seitdem aber nichts passiert. Frau Dr. Schaefer hat gerade darauf hingewiesen, das soll übernommen werden. Wir warten einmal ab. Dabei hätte es ausreichend Zeit gegeben, meine Damen und Herren, in die aktuelle Landtagssitzung, die hier gestern und heute stattfindet, einen entsprechenden Antrag einzubringen und abstimmen zu lassen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, der Senat muss wirklich ernsthaft darüber nachdenken, wie er an dieser Stelle als Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern umgeht. Eine dauernde Benachteiligung werden die Arbeitnehmer sicherlich mit einer mangelnden Motivation beantworten. Das, glaube ich, kann sich jeder sehr gut vorstellen. Noch schlimmer, meine Damen und Herren, als das, was wir jetzt hier schon diskutieren, wäre es aber, wenn der
Senat und die rot-grüne Regierungsfraktion mit Blick auf die Wahl am 26. Mai 2019 aus taktischen Gründen die Entscheidung – Frau Schaefer hat darauf hingewiesen, das machen wir dann in der MaiSitzung – erst in die Mai-Sitzung der Bremischen Bürgerschaft diesen Vorgang einbringen, um sich des Wohlwollens der Beamten im Land Bremen bei der Wahl zu versichern. Das, meine Damen und Herren, wäre eine äußerst fragwürdige Entscheidung und würde darüber hinaus ein schlechtes Licht auf Ihr Demokratieverständnis werfen.
Das hätte in diese jetzige Sitzung gehört, das ist doch klar. Sie verschieben es doch aus scheinbar nicht nachvollziehbaren Gründen.
Vielleicht hören wir aber gleich sachliche Gründe, warum das alles in dieser Sitzung nicht funktionieren kann. Die Fraktion der CDU fordert aus diesen Gründen den Senat auf, heute, und zwar mit den Senatsvertretern, eindeutig Stellung zu beziehen, wie und wann das erzielte Tarifergebnis auf die Beamten übertragen werden soll. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Fraktion der CDU hat die digitale Verwundbarkeit der Gesellschaft eine sehr große Bedeutung und vermutlich stehen wir erst am Anfang dieser Problematik, nicht nur Deutschland, sondern wahrscheinlich sogar weltweit. Denn, meine Damen und Herren, im Cyberraum werden umfangreiche persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gespeichert, die bei bestimmten Personen kriminelle Begehrlichkeiten wecken könnten.
Auch oder gerade Wirtschaftsunternehmen sind bei dem Thema Cybersicherheit massiv gefordert.
Denn neben den materiellen Schäden durch Industriespionage drohen beispielsweise Schäden durch den Ausfall oder die Beeinträchtigung der Informations- und Kommunikationstechnik. Dazu ist heute ein interessanter aktueller Bericht im „Weser-Kurier“, das Thema des Berichtes lautet: „Hacker legen Alu-Hersteller in Achim lahm“.
Die Motive der Urheber dieser Schäden können ganz unterschiedlicher Natur sein. Neben dem Ausspionieren wirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder militärischer Daten durch fremde Nationen und Wirtschaftsunternehmen sind natürlich auch Einzelpersonen Opfer dieser Internetattacken durch Ausforschung ihrer persönlichen Hintergründe mit der Folge unberechtigter Vermögensverschiebungen von Konten aber auch Erpressung oder Schäden durch gespeicherte Viren.
Die sogenannte Ransomware oder das Ziel dieser Ransomware ist Gelderpressung nach illegaler Ausforschung eines Computers. Das ist das, was beispielsweise wohl dort in Achim passiert ist. Damit versucht man von den Personen, Unternehmen Geld zu erpressen, um die Lösung ihres Problems zu offerieren.
Meine Damen und Herren, auf eine weitere Gefahr im Cyberraum oder bei der Cybersicherheit möchte ich noch hinweisen, die meines Erachtens in der öffentlichen Diskussion gegenwärtig noch zu kurz kommt. Bei einem politisch oder religiös motivierten Terror-Cyberangriff auf unsere Infrastruktur könnten beispielsweise die Stromerzeugung oder die Wasserversorgung massiv beeinträchtigt werden.
Ein solcher Angriff könnte unser Land beispielsweise über längere Zeit stilllegen und unter anderem auch große wirtschaftliche Schäden anrichten. Insofern, meine Damen und Herren, sind die vorliegende umfangreiche Große Anfrage der Fraktion der FDP und die Antworten des Senats dazu sehr hilfreich, das für unsere Gesellschaft wichtige Thema der Cybersicherheit verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit zu bringen und hoffentlich wichtige Maßnahmen zu erreichen oder zu ergreifen.
Allerdings fehlen in den Antworten elementare Details zur digitalen Infrastruktur unseres Landes sowie zu den Daten, die dort übermittelt werden. Darüber hinaus sind die Sicherheitseinschätzungen des Senats, die aus diesen Antworten hervorgehen, zum Teil intransparent, weil nicht genau dargestellt wird, welche Teile der Systemarchitektur beziehungsweise der Datenbanken vom Internet aus
zugänglich und damit potenziell gefährdet sind. Die abstrakte Erklärung in der Antwort des Senats, welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, macht nur Sinn, wenn auch bekannt ist, was dadurch konkret geschützt werden kann.
Als Beispiel möchte ich hier die Antwort zu Frage zwei zu Gesundheit Nord anführen. Während das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, abgekürzt BSI, für das dritte Quartal 2018 das Risiko für Ransomware bei den mit dem Internet verbundenen Unternehmen als gleichbleibend hoch und das Risiko von DDoS-Angriffen, das sind Angriffe auf Webseiten, sodass diese nicht mehr verfügbar sind, sowie den Identitätsdiebstahl als hoch und steigend einschätzt, stuft ein von Gesundheit Nord beauftragter IT-Sicherheitsdienstleister dagegen die IT-Sicherheitsinfrastruktur als gut bis sehr gut ein.
Dieser Widerspruch wird, aus meiner Sicht, in der Antwort des Senats nicht weiter erläutert. Meine Damen und Herren, da aus den Antworten des Senats auch weiterhin keine konkreten Details zum Computersystem von Gesundheit Nord dargestellt werden, möglicherweise zugegebenermaßen aus nachvollziehbaren Gründen, könnte ich durchaus verstehen, kann dieser Widerspruch aus den Antworten des Senats nicht weiter aufgeklärt werden.
Abschließend möchte ich für die Fraktion der CDU erklären, dass wir die digitale Entwicklung unserer Gesellschaft und damit verbunden das Thema Cybersicherheit sehr ernst nehmen und für die Zukunft unseres Landes als wichtige politische Aufgabe ansehen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kriminalität ethnisch abgeschotteter Bevölkerungsgruppen, die sogenannte Clankriminalität, stellt nach wie vor ein hohes Bedrohungspotential in unserer Gesellschaft dar. Bei einem Teil, und ich sage ausdrücklich bei einem Teil, der vor über 20 Jahren aus dem Nahen Osten nach Deutschland zugewanderten Mitglieder der Volksgruppe der Mhallami gibt es umfangreiche Erkenntnisse zu begangenen Straftaten beziehungsweise Verurteilungen in bestimmten Deliktsfeldern der organisierten Kriminalität wie Drogenhandel, organisierter Sozialhilfebetrug, aber auch, und das haben wir in dieser Bürgerschaft schon häufiger behandelt, das Thema der umfangreichen Betrügereien zum Nachteil älterer Menschen. Bremen ist neben Berlin und einigen Großstädten in Nordrhein-Westfalen seit Jahren ein Zentrum der Aktivitäten dieser ethnischen Clans.
Meine Damen und Herren, die Probleme bei der Aufklärung dieser Straftaten liegen erstens darin begründet, dass diese Tätergruppen nach außen hin sehr abgeschottet sind und für die Polizei nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der Informationsgewinnung bestehen. Dazu gehört, dass sie eine eher schwach ausgeprägte Organisation haben. Das widerspricht nicht dem Prinzip der organisierten Kriminalität, weil es die unterschiedlichen Familien sind, Großfamilien, die abgesprochen miteinander wirken, aber manchmal auch mit Gewalt gegeneinander wirken, dazu haben wir auch in Bremen Erkenntnisse.
Zweitens sind Zeugenaussagen selten im Gerichtsprozess verwertbar, entweder aus Angst vor Repressalien oder aufgrund sogenannter außergerichtlicher Einigungen. Auch das ist immer wieder Gegenstand öffentlicher Erkenntnisse geworden. Deshalb, meine Damen und Herren, ist für die Fraktion der CDU von elementarer Bedeutung, alle rechtstaatlich zulässigen Mittel anzuwenden, um diese Straftaten aufzuklären und der Justiz belastbare Beweise an die Hand zu geben, damit gegen die Tatverdächtigen adäquate Verurteilungen erfolgen können.
Dazu gehören auch die Maßnahmen zur Abschöpfung illegaler Vermögenswerte aus Straftaten, wie sie in jüngster Vergangenheit erfolgreich von den Polizeibehörden in Berlin und einigen Städten in Nordrhein-Westfalen durchgeführt worden sind. Aus Sicht der Fraktion der CDU sind das sehr sinnvolle Maßnahmen, die auch in Bremen Anwendung finden sollten, –
insbesondere, um die Clankriminalität verstärkt bekämpfen zu können.
Wir erwarten dazu konkrete Konzepte von den zuständigen Behörden, denn natürlich ist nicht nur der Senator für Inneres betroffen, sondern auch weitere senatorische Bereiche. Das allein wird aufgrund der gefestigten Strukturen organisierter Kriminalität nicht reichen.
Vielmehr müssen wir den Nährboden der kriminellen Strukturen in diesen Familien systematisch beseitigen, indem wir insbesondere der jungen Generation in diesen Familien vor allem über schulische und berufliche Ausbildung sowie Integration in die Gesellschaft Alternativen zum herkömmlichen Familienbild eröffnen. Meine Damen und Herren, in Einzelfällen ist das auch in Bremen schon gelungen, wir müssen diesen Weg in Zukunft jedoch konsequent weiter verstärken. Dazu bietet der vorliegende Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einige konkrete und konstruktive Hinweise.
Den Antrag des Abgeordneten Tassis von der AfD zu diesem Thema lehnen wir aufgrund der einseitigen Betrachtung und Forderungen ab. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als sichere Herkunftsstaaten definiert das Gesetz laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Länder, von denen sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lässt, dass dort keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nicht staatlicher Verfolgung schützen kann. Für diese Länder gilt deshalb die sogenannte Regelvermutung im Gesetz, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt. Mit Antragstellern aus diesen Staaten wird allerdings zunächst die gleiche persönliche Anhörung durchgeführt wie mit Angehörigen anderer Herkunftsländer. Ich finde, als CDU zumindest, das ist ein ganz wichtiger Grundsatz, dass zunächst alle gleich behandelt werden.
Die Antragsteller erhalten, also alle Antragsteller, dabei die Möglichkeit, Tatsachen und Beweismittel vorzulegen, die belegen, dass ihnen abweichend von der von mir eben dargestellten Regelvermutung im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht. Ist dieser Nachweis anzuerkennen, können diese Personen Anspruch auf Asyl erheben. Wenn nicht, wird der Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt mit der Folge, dass Rechtsbehelfsfristen verkürzt werden und damit das Verfahren beschleunigt wird. Frau Aulepp hat darauf hingewiesen, als Juristin wissen Sie, dass Verfahrensbeschleunigung nicht gegen jemanden gerichtet ist, sondern dass in diesem Verfahren durchaus die Rechte desjenigen, der hier Asyl beantragt, geltend gemacht werden können.
Die Asylanerkennungsquoten, Herr Zenner hat darauf hingewiesen, für diese Länder sind laut BAMF sehr gering, nämlich für Georgien, ich wiederhole es noch einmal, 0,7 Prozent, Algerien 1,2 Prozent, Tunesien 1,9 Prozent und Marokko 2,3 Prozent. Ich finde – und deswegen habe ich es jetzt wiederholt –, es ist wichtig zu wissen, wie umfangreich das Verwaltungsverfahren ist, wenn wir nach dieser Betrachtung alle weiteren Maßnahmen genauso
treffen wie bei Menschen, die aus anderen Ländern mit einem hohen Asylanspruch kommen.
Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht, Frau Aulepp, und das sollte gerade für Sie als Juristin wichtig sein, in der Vergangenheit in zwei Entscheidungen das Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten bestätigt. Für die Fraktion der CDU hat der humanitäre Grundsatz des Asylrechts natürlich eine sehr große Bedeutung, das steht für uns außer Frage.
Dabei muss nach einer rechtskonformen und sachgerechten Anwendung des Asylrechts im Asylverfahren der Fokus auf die anerkannt Hilfesuchenden mit umfangreichen Integrationsangeboten gelegt werden.
Das bedeutet, rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber müssen dagegen grundsätzlich unser Land wieder verlassen, denn wir wollen ja den Fokus auf die legen, die hier einen rechtskräftigen Asylbescheid, also anerkennenden Bescheid bekommen haben. Alles andere wäre ein Aufwand, den wir betreiben, ohne dass der Personenkreis, der wirklich davon betroffen ist, das auch genießen und in den Vorteil geraten kann. Das würde auch unser Rechtswesen überfordern und darüber hinaus – das muss auch einmal deutlich gesagt werden – den Sozialstaat durchaus beanspruchen. Die Ablehnung dieses Antrags von Rot-Grün ist deshalb für uns völlig unverständlich, insbesondere – und da, Frau Aulepp, verweise ich noch einmal auf Sie – weil die Bundes-SPD in diesem Zusammenhang aktuell eine völlig andere Meinung vertritt. Die Fraktion der CDU stimmt deshalb dem vorliegenden Antrag der FDP zur Einstufung der Länder Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer zu. – Vielen Dank!
Herr Fecker, Sie haben ja deutlich gemacht, dass Bündnis 90/Die Grünen mit diesem Weg nicht einverstanden sind. Jetzt meine konkrete Frage: In Baden-Württemberg regiert ein grüner Ministerpräsident, der ganz eindeutig erklärt hat, er sei einverstanden mit dieser Regelung?
Herr Staatsrat, wie bewerten Sie die Tatsache, dass die katholische Kirche zwar angeblich eine sehr umfangreiche Untersuchung durchgeführt hat, aber Teile des Ergebnisses dieser Untersuchung nicht veröffentlicht?
Herr Staatsrat, Sie sind ja selbst Jurist. Hätten Sie die Möglichkeit gesehen, einen Durchsuchungsbeschluss gegen die katholische Kirche erwirken zu können, um, als Staat, an diese nicht veröffentlichten Teile der Untersuchung zu gelangen?
Herr Staatsrat, das, was Sie gerade gesagt haben, möchte ich noch einmal aufgreifen. Bei den genehmigten Spielkasinos, Wettbüros und so weiter, haben Sie deutlich gemacht, gibt es Warnhinweise. Wenn diese nun geschlossen werden, besteht dann nicht die Gefahr, dass die Anbieter ihre Geschäfte in der Illegalität weiterführen?
Sie haben es kurz schon angedeutet, Herr Staatsrat, dahinter steht ja eine Sucht – bei vielen zumindest. Muss nicht dort der große Hebel angesetzt werden, dass man Menschen, die dieser Sucht erliegen, möglichst Hilfen anbietet, um sie aus diesem Milieu, egal ob legal oder illegal, herauszukommen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorbeugende Brandschutz bei Bestandsbauten hat eine sehr große Bedeutung, das ist hier, glaube ich, schon durch meine Vorrednerinnen und Vorredner deutlich geworden. Wie wir alle wissen, meine Damen und Herren, verursachen Brände in Wohngebäuden nicht nur große Sachschäden, sondern es kommt häufig auch zu Personenschäden und sogar Todesfällen. Dabei zeigen die Untersuchungen nach diesen Brandschäden, und jetzt werden Sie wissen, warum ich hier rede, dass die Eigentümer von Wohngebäuden nicht selten ihrer Verantwortung für vorbeugenden Brandschutz nicht gerecht geworden sind.
Meine Damen und Herren, insbesondere durch fehlende oder mangelhaft ausgeführte Sanierungsmaßnahmen, kann es zu gravierenden Mängeln im Brandschutz kommen. Bei Neubauten dagegen, findet in der Regel ein Genehmigungsverfahren, eine detailliert geforderte Brandschutzmaßnahme statt, die bei der Abnahme auch kontrolliert wird.
Die im Antrag der LINKEN geforderte Sonderkommission Brandschutz geht allerdings weit über das erstrebenswerte Ziel hinaus, denn, meine Damen und Herren, nicht alle vorhandenen Gebäude müssen regelmäßig und auf Kosten der Eigentümer per Gesetz überprüft werden, sondern nur die Gebäude, bei denen die Eigentümer ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Dies bezieht sich in der Regel auf sogenannte Schrottimmobilien, beispielsweise in Bremerhaven, und natürlich auch auf Gebäude, bei denen entsprechende Hinweise von Mietern oder Nachbarn oder sonstigen Personen eingehen.
Meine Damen und Herren, für die fachkundige Überprüfung dieser Gebäude liegen bei konkreter Verdachtslage allerdings schon heute nach Ansicht der Fraktion der CDU entsprechende Ermächtigungen sowohl im Baurecht als auch im Bremischen Polizeigesetz, das wird häufig verkannt, für die zuständigen Verwaltungsbehörden, hier beispielsweise den Baubehörden, vor. Dabei kann im Rahmen der Amtshilfe natürlich auch die Feuerwehr und damit auch deren Sachverständige angefordert und darauf zurückgegriffen werden. Insbesondere können darüber hinaus in den §§ 1, 64, 67 und 69 des Bremischen Polizeigesetzes Regelungen zur Zuständigkeit und Durchführung von erforderlichen Maßnahmen durch oder für die zuständigen Behörden, hier in der Regel Baubehörden, durchgeführt werden. So können beispielsweise diese Behörden nach § 69 Bremisches Polizeigesetz bei konkreter Gefahr Überprüfungen auch gegen den Willen der Eigentümer oder der Bewohner in Gebäuden vornehmen und Weisungen erteilen.
Meine Damen und Herren, für die Fraktion der CDU ergibt sich somit nicht die Notwendigkeit, eine neue Rechtsnorm zu schaffen.
Vielmehr ist aus unserer Sicht erforderlich, dass der Senat die zuständigen Behörden personell und materiell, das wurde von den LINKEN auch schon gefordert, in die Lage versetzt, diese Aufgaben auch im Rahmen des vorhandenen Gesetzes wahrnehmen zu können. Da wir, wie dargestellt, aber durchaus Handlungsbedarf sehen, nämlich das, was ich dargestellt habe, werden wir uns in der Abstimmung zum Antrag enthalten. Den Bericht des Senats nehmen wir zur Kenntnis. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht erst im Jahr 2019, wie hier mehrfach behauptet worden ist, und wie im Antrag der FDP-Fraktion dargestellt wurde, ist bekannt geworden, dass bei der Polizei Bremen deutlich zu viel, gegenwärtig 337 000 Überstunden aufgelaufen sind. Frau Vogt hat darauf hingewiesen. Wir haben dieses Thema in den letzten Jahren mehrfach behandelt.
Diesen unsozialen und der inneren Sicherheit auch nicht zuträglichen Zustand gibt es aus unserer Sicht sogar seit mindestens zehn Jahren – mit zunehmender Tendenz! Verantwortlich dafür ist die völlig verfehlte Personalpolitik des Bremer Senats und der Koalition – übrigens einschließlich Herrn Fecker –
und damit in erster Linie des Bremer Innensenators.
Meine Damen und Herren, noch einmal zur Erinnerung: Die große Polizeireform 2004/2005 unter dem damaligen Senator Röwekamp ist zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der Polizei Bremen mindestens 2 600 Mitarbeiter erforderlich sind. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Polizei Bremen 2 637, lag also knapp darüber. Jetzt bietet sich natürlich die Frage an, wie sich die Anzahl der Mitarbeiter seitdem entwickelt hat. Unter der Regierungsverantwortung von Rot-Grün – mehrfach wurde das hier angedeutet – wurde die Anzahl der Mitarbeiter in der Polizei Bremen seit 2007 ohne sachliche Begründung systematisch auf gegenwärtig ungefähr 2 500 reduziert. Der tiefste Punkt lag vor einigen Jahren schon einmal bei 2 300 Mitarbeitern. Wir haben diese Themen hier schon mehrfach debattiert und immer wieder darauf hingewiesen.
Gegenwärtig verfügt die Polizei, wie gesagt, über ungefähr 2 500 Mitarbeiter. Das schwankt je nach Monat des laufenden Jahres, weil ja nur einmal im Jahr Nachwuchs eingestellt wird. Also haben wir bei der Polizei Bremen auch heute noch mindestens 100 Beamte weniger als 2005. Damit hat der rotgrüne Senat die Polizei und damit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sehenden Auges vor die Wand gefahren.
Das, meine Damen und Herren, wenn man sich die Statistik der letzten Jahre anschaut, bei steigenden Einsatzzahlen und erheblich größerer Aufgabenvielfalt für die Polizei im Land Bremen! Unschwer erkennbar ist der Personalmangel und die völlige Überlastung der Polizei, wenn man sich den Überstundenberg anschaut. Bei einer verantwortlichen Wahrnehmung seiner Aufgaben hätte der Senat und hier natürlich der verantwortliche Senator für Inneres einen kontinuierlichen Personalaufbau bei der Polizei Bremen auf heute – das sage ich ganz
deutlich – 2 800 Mitarbeiter in Bremen und in Bremerhaven auf 520 Mitarbeiter betreiben müssen.
Meine Damen und Herren, seit kurzem versucht der Senator für Inneres durch hektische Betriebsamkeit, die Anzahl der Auszubildenden bei der Polizei zu erhöhen. Wir haben das heute auch von den Sprechern der Koalition gehört, dass das vor ganz kurzer Zeit – der 26. Mail 2019 lässt grüßen – ganz offensichtlich auf die Agenda gekommen ist. Der Senator für Inneres verspricht öffentlich sogar zukünftig 2 900 Mitarbeiter, verheimlicht dabei aber, dass diese Anzahl aufgrund der Pensionierungen bei der Polizei im Land Bremen in der nächsten Legislaturperiode selbst bei 200 Einstellungen – Herr Fecker hat darauf hingewiesen, dass das in diesem Jahr geplant ist – nicht erreicht werden kann, weil es pro Jahr natürlich maximal einen Zuwachs abzüglich der Pensionierungen gibt. Weil wir in den nächsten Jahren viele Pensionierungen haben werden, ist selbst bei 200 Einstellungen pro Jahr, im besten Fall erst 2023 mit ungefähr 2 800 Mitarbeitern zu rechnen.
Dabei muss darüber hinaus berücksichtigt werden, dass die räumlichen und personellen Kapazitäten der HfÖV – es wurde schon darauf hingewiesen – auf jährlich circa 70 Studenten ausgelegt ist und von heute auf morgen nicht so schnell geändert werden kann. Jetzt kommt hier von den Grünen, Herrn Fecker, der Hinweis, wir können ja einen Campus planen. Was glauben Sie denn, wie lange das dauert? Dann sind wir wieder vier, fünf Jahre damit beschäftigt. Wir brauchen jetzt Lösungen und nicht erst in Jahren.
Der Senat wird also auch seiner Verantwortung nicht gerecht, rechtzeitig genug zunächst die Rahmenbedingungen zu verbessern, also beispielweise die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Bereitschaftspolizei – wir haben es gehört – ist baulich in einem erbärmlichen Zustand. Und dann erst die Erhöhung der Einstellungen vorzunehmen! Das heißt, man hätte das alles schon viel früher, also Jahre vorher auf den Weg bringen müssen.
Damit, meine Damen und Herren, droht nämlich zusätzlich zu allen Problemen auch noch ein erhebliches Defizit in der Ausbildung der zukünftigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Es ist natürlich klar, wenn man mehr einstellt, aber sowohl
im Lehrkörper als auch bei den räumlichen Kapazitäten die Bedingungen nicht geschaffen hat, kann das nicht funktionieren.
Diese Politik des Senats kann man abschließend nur als dilettantisch bezeichnen. Der Schaden für die innere Sicherheit ist offensichtlich. Dem Antrag der FDP stimmen wir bei Enthaltung zu Ziffer 2 zu, wir bitten deshalb um getrennte Abstimmung. – Vielen Dank!
Herr Staatsrat, sind denn alle Spuren, die von diesen circa 60 Taten aus der Vergangenheit bekannt sind, nicht nur gesichert, sondern auch entsprechend ausgewertet worden? Ich denke da besonders an die DNA-Spuren und die Möglichkeiten der immer besser werdenden Auswertung dieser DNA-Spuren. Die KTU hat ja auch personelle und sonstige Probleme. In solchen schwerwiegenden Fällen sollten alle Spuren auch entsprechend ausgewertet sein.
Herr Staatsrat, was halten Sie von der Idee, die in einigen angelsächsischen Ländern praktiziert wird, qualifizierte pensionierte Kriminalbeamte für solche Fälle einzusetzen, um das Aktenstudium noch einmal durchzuführen, Recherchen durchzuführen und so weiter?
Herr Senator, gibt es denn einen Kodex, wonach diese öffentliche Förderung von Fan-Projekten gestaltet werden kann? Haben Sie eine Richtlinie, an die sich die Fan-Projekte halten müssen, oder nicht?
Herr Senator, Sie haben darauf verwiesen, dass es dort ein laufendes Strafverfahren gibt und das Ergebnis noch nicht bekannt ist. Ob da am Ende eine Verurteilung herauskommt oder nicht, bleibt ja dahingestellt. Davon jedoch unabhängig, können Sie ja durchaus die Bewertung dessen anstellen, was da gemacht worden ist, anhand des von Ihnen geschilderten Kodexes.
Das ist Ihre Bewertung, Herr Senator, aber ein Transparent mit der Aufschrift „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ sollte aus meiner Sicht dazu führen, dass sehr kritisch geprüft wird, ob es staatliche Zuschüsse für solche Vereine gibt.
Herr Staatsrat, übernehmen Sie das Modell aus Hamburg eins zu eins oder machen Sie Abstriche?
Eins zu eins, oder machen Sie Abstriche?
Wir werden uns den dann ansehen.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Passersatzpapiere hat der Senator für Inneres in den Jahren 2017 und 2018, Stichtag: 1. Juli 2018, bei ausländischen Botschaften beantragt?
Zweitens: Wie viele von den beantragten Papieren wurden abgerufen und dann tatsächlich für eine Ausreise genutzt?
Drittens: Welche waren in dieser Zeit die drei Hauptherkunftsländer, bei denen Passersatzpapiere beantragt wurden?
Herr Staatsrat, ich muss ein wenig gezielter nachfragen. Für welchen Personenkreis sind denn diese Passersatzpapiere erforderlich?
Herr Staatsrat, wie sind denn Ihre Erfahrungen mit den unterschiedlichen Botschaften, um Passersatzpapiere für den von Ihnen eben geschilderten Personenkreis zu besorgen?
Herr Staatsrat, einmal unabhängig von Ihren soeben getroffenen Äußerungen, von wegen 600 Ausländerbehörden in Deutschland, haben Sie auch Erkenntnisse darüber, dass ausländische Botschaften sich grundsätzlich damit schwertun Passersatzpapiere auszustellen?
Herr Staatsrat, welche Konsequenzen hat es denn, wenn sie jetzt auch mit allen Versuchen keine Passersatzpapiere besorgen können?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Tassis, Ihr Antrag enthält nur propagandistische Behauptungen ohne inhaltliche Begründung.
So behaupten Sie, Polizeigesetze erhalten keine Stützung durch die Politik. Offensichtlich haben Sie immer noch nicht verstanden, dass in einer Demokratie Gesetze und damit auch Polizeigesetze von der vom Volk gewählten Mehrheit im Parlament verabschiedet werden.
Meine Damen und Herren, das soll auch so bleiben!
Des Weiteren benutzen Sie im Antrag Formulierungen, wirre Formulierungen sage ich sogar. Dazu will ich Ihnen hier, meine Damen und Herren, eine kleine Kostprobe zitieren oder abliefern. Ich zitiere: „Diese“, damit meinen Sie offensichtlich Polizeigesetze in Bremen und in anderen Bundesländern. Also ich wiederhole: „Diese mit teils problemverdrängenden Fußfesseln und teils selbstproblematischen Maßnahmen zu erfüllen“. Das ist das Zitatende. Ich habe den Text dreimal gelesen und habe es nicht verstanden. Vermutlich können Sie das selbst nicht verstehen, zumindest haben Sie hierzu keine weiteren Formulierungen gemacht.
Meine Damen und Herren, im Antrag fordert Herr Tassis im Zusammenhang mit Straftaten, bei denen Messer als Tatmittel zum Einsatz kommen, die Täterherkunft, er hat es gerade wiederholt, ihre Staatsangehörigkeit und einen eventuellen Migrationshintergrund der Tatverdächtigen statistisch in der PKS, also Polizeilichen Kriminalstatistik, zu erfassen. Damit, meine Damen und Herren, sollen nicht alle Tatverdächtigen, die ein Messer bei einer Straftat einsetzen, sondern nur Ausländer oder Menschen mit Migrationshintergrund erfasst werden.
Meine Damen und Herren, damit wird die ausländerfeindliche Gesinnung und Zielrichtung dieses Antrags völlig klar.
Die Fraktionen der Bürgerschaft lehnen den Antrag deshalb ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschland hat in den vergangenen Jahren aus rechtsstaatlichen und humanitären Gründen vielen politisch Verfolgten aus dem Ausland Asyl gewährt und eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Dieses Grundrecht ist ein hohes Gut und sollte ange
sichts unserer Vergangenheit eine Selbstverständlichkeit sein. Aber selbstverständlich sollte aus Sicht der Fraktion der CDU auch sein, dass sich die Menschen, die in ihrem Herkunftsland politisch verfolgt werden und denen wir ein Aufenthaltsrecht gewähren, in Deutschland an Recht und Gesetz halten.
Völlig klar ist, dass die allermeisten Geflüchteten dem nachkommen. Aufgrund diverser Vorfälle der letzten Zeit ist leider auch klar, dass einige wenige, die allerdings in der Regel straff organisiert sind, sich nicht nur darauf beschränken, in Deutschland friedlich gegen das Regime ihres Heimatlandes zu demonstrieren, sondern dabei auch Gewalt ausüben oder dazu aufrufen. So wurden in Deutschland zum Beispiel bei dem Konflikt um Afrin mit entsprechenden Demonstrationen Angriffsziele wie Gerichte, Polizei, SPD- und CDU-Büros in Deutschland genannt und teilweise auch angegriffen. Diese Situation hat dazu geführt, dass Landeskriminalämter davor gewarnt haben, dass kurdische und türkische Gruppen ihren politischen Kampf auch in Deutschland gewaltsam austragen könnten.
Die Fraktion der CDU hat dies zum Anlass genommen, im Rahmen einer Großen Anfrage, die wir hier jetzt debattieren, den Senat nach seinen Erkenntnissen zu fragen. Aus den umfangreichen Antworten des Senats, dafür herzlichen Dank, Herr Senator, geht hervor, dass in den Jahren 2015 bis Mitte 2018 in Bremen insgesamt 95 Straftaten angezeigt wurden die im Zusammenhang mit Ausländerextremismus stehen, wie zum Beispiel Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sachbeschädigungen und Verstöße gegen das Vereins- und Versammlungsgesetz.
Dabei weist der Senat darauf hin, dass in diesem Zusammenhang überwiegend pro kurdische Veranstaltungen in Form von Mahnwachen, Kundgebungen und Aufzügen festgestellt wurden. In der Antwort zu Frage drei teilt der Senat mit, dass es in der Bundesrepublik insgesamt über 1 000 Veranstaltungen gab, bei denen es – wie in Bremen – zu versammlungstypischen Straftaten, aber auch zu Brandanschlägen gekommen ist. Aus der Antwort des Senats geht ferner hervor, dass von 2016 bis Mai 2018 insgesamt 66 Versammlungen in der Stadtgemeinde Bremen durchgeführt worden sind, davon allein 59 vom Birati e.V.
Der Arbeitsaufwand für die Polizei betrug bei diesen Versammlungen über 5 500 Stunden. Im Rahmen der Versammlungen von Birati e.V. wurden diverse Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz, besonders schwerem Fall des Landfriedensbruchs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der Senat weist in den Antworten ferner darauf hin, dass Linksextremisten seit jeher die Autonomiebestrebungen der Kurden in Deutschland unterstützen. Aus diesem Grund beteiligt sich dieser Personenkreis auch an teilweise gewaltsamen Protesten in Bremen, insbesondere die Interventionistische Linke Bremen.
Aus all dem wird deutlich, dass wir durch eine kleine Minderheit, das betone ich ausdrücklich, der Geflüchteten und Asylsuchenden eine nicht unerhebliche Gefährdung unserer Sicherheit durch ausländische Konflikte und importierten Extremismus haben. Die Fraktion der CDU fordert deshalb den Senat auf, im Rahmen des Rechtsstaates mit aller Entschlossenheit gegen diese gewaltbereiten Gruppen vorzugehen und dabei insbesondere auch entsprechende Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. – Vielen Dank!
Wollen wir uns weiterhin respektvoll gegenübertreten, Herr Senator?
Erstens würde ich Sie gern fragen, was es aus Ihrem Munde heißt, zu sagen, die Polizei knüppelt da niemanden nieder?
Das ist ganz banales Wissen in der Polizei. Sie übersteigern etwas. Als wenn die Polizei permanent in irgendeiner Form oder irgendwo in Deutschland irgendwelche Leute niederknüppelt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Geburtenrückgang in Deutschland in den letzten 40 Jahren führt aktuell zu einem erheblichen Fachkräftemangel und darüber hinaus zu einer Alterung der Gesellschaft. Das ist, glaube ich, allen bekannt.
Mittelfristig sind mit dieser Entwicklung erhebliche Probleme bei der Suche nach Arbeitskräften, bei der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Sicherung unseres Renten- und Sozialsystems zu erwarten. Eine Abhilfe, meine Damen und Herren, kann nach dem Vorbild von Einwanderungsländern wie beispielsweise Kanada, in einem Gesetz zur Einwanderung von entsprechend qualifizierten jungen Menschen gesehen werden.
Allerdings darf dabei meines Erachtens nicht unbeachtet gelassen werden, dass den Ländern, aus denen diese Menschen kommen, qualifizierte Arbeitskräfte verloren gehen.
Zur Abhilfe der Probleme in Deutschland wird seit mehreren Jahren über ein Einwanderungsgesetz diskutiert. Die große Koalition hat sich auf Bundesebene darauf verständigt, bis zum Jahresende 2018 ein entsprechendes Gesetz zur Abstimmung vorzulegen. Gegenwärtig befindet es sich zwischen den Ressorts Inneres, Wirtschaft und Arbeit in der Endabstimmung. Eckpunkte dieses geplanten Einwanderungsgesetzes sollen sein: Erstens, ein Punktesystem, welches die folgenden Kriterien entsprechend bewertet, nämlich, die berufliche Qualifikation und Erfahrung, das Alter, die Sprachkenntnisse, der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes. Für die CDU-Fraktion sind das sehr sinnvolle Kriterien für ein Einwanderungsgesetz.
Meine Damen und Herren, eine Bevorzugung einheimischer Bewerber soll es nach diesem Gesetz in Zukunft nicht mehr geben. Für die CDU-Fraktion steht die Notwendigkeit eines Einwanderungsgesetzes für Deutschland mit den aufgeführten Eckpunkten außer Frage. Die rot-grüne Koalition legt heute einen Dringlichkeitsantrag mit dem Titel „Deutschland braucht ein Einwanderungsgesetz“ vor. Meine Damen und Herren von der SPD, es darf die Frage erlaubt sein: Haben Sie keine Kenntnisse darüber, was in Berlin von Ihrem Arbeitsminister aktuell geplant wird?
Aber Ihr Arbeitsminister ist auch maßgeblich beteiligt. Schaut man sich den vorliegenden Antrag an, so sind die Inhalte der Ziffern 1 bis 8 im Wesentlichen Gegenstand des auf Bundesebene gegenwärtig zwischen Inneres, Wirtschaft und Arbeit in Abstimmung befindlichen Gesetzesentwurfs. Der vorliegende Antrag von Rot-Grün in Bremen ist deshalb zu diesen Punkten im Grunde genommen überflüssig. Wir als CDU werden ihm aber trotzdem zustimmen.
Meine Damen und Herren von Rot-Grün, der eigentliche Grund für Ihren Antrag verbirgt sich jedoch in Ziffer 9, unter der Sie fordern, dass das Einwanderungsgesetz auch abgelehnte Asylbewerber als so genannte Spurwechsler – wir haben es eben schon gehört – zu legaler Einwanderung verhelfen soll. Damit werden allerdings aus unserer Sicht falsche Anreize bei der Überführung in einen anderen Status geschaffen. Für uns als CDU-Fraktion ist völlig klar, dass in Einzelfällen bei guter Integration und entsprechend vorhandenen beziehungsweise erworbenen beruflichen Qualifikationen –
hören Sie doch einmal zu, Herr Senkal – auch abgelehnte Asylbewerber Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und damit ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommen sollen. Dies ist allerdings mit den vorhandenen Regelungen, die das Aufenthaltsrecht in Deutschland bietet, schon möglich.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die so genannte Drei-Plus-Zwei-Regelung, wonach die Ausbildung und eine anschließende Tätigkeit zu
einem Aufenthaltsrecht führen. Einer darüber hinausgehenden Regelung in einem neuen Einwanderungsrecht bedarf es deshalb aus Sicht der CDUFraktion nicht.
Eine solche Regelung, wie von Rot-Grün gefordert, wird nach unserer Sicht allerdings zu einer verstärkten Zuwanderung in unsere Sozialsysteme führen können. Meine Damen und Herren, wir stimmen deshalb dem Antrag in den Ziffern 1 bis 8 zu und den Punkt 9 lehnen wir ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal auf die Rechtslage im
Asyl- und Aufenthaltsrecht eingehen, zum sogenannten Spurwechsler, den gibt es ja dort tatsächlich. Da ist die Rechtslage aber wie folgt – das ist das, was wir unter Ziffer neun beschrieben haben – aus meiner Sicht nicht richtig.
Es gibt natürlich die Möglichkeit für jeden, einen Asylantrag zu stellen, das ist auch richtig und gut so. Nach rechtskräftiger Ablehnung besteht aber die hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine freiwillige Ausreise oder Abschiebung die Folge ist. Wie soll in diesem Zusammenhang der Erwerb schulischer oder beruflicher Abschlüsse nachgewiesen werden. Das ist das, was Sie dort in Ihrer Ziffer neun eingefügt haben.
Dagegen gibt es tatsächlich den sogenannten Spurwechsler, nämlich, das ist der Asylantrag mit Anerkennung, natürlich ist in solchen Fällen der Erwerb schulischer und beruflicher Abschlüsse möglich und sollte auch vollzogen werden. – Vielen Dank!
Herr Staatsrat, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie für den Fall, dass auf Bundesebene ein Einwanderungsgesetz beschlossen wird, auf die Ziffer neun, nämlich den Spurwechsel, verzichten können?
Sie haben meine Frage nicht beantwortet.
Herr Senator, haben Sie einmal auswerten lassen, ob es einen signifikanten Unterschied gibt zwischen Selbsttötungsversuchen oder auch vollendeten Selbsttötungen in der – ich nenne es einmal – Normalbevölkerung und den hier angesprochenen Zugewanderten, die möglicherweise in einem Asylprozess stecken?
Können Sie das ein wenig konkreter ausdrücken oder sollen wir das selbst nachlesen?
Ich teile das meiste von dem, was Sie gesagt haben, aber gilt das auch für die Sehstärke? Jeder, der einen Führerschein macht, muss ja seine Sehstärke nachweisen, aber diese lässt ja bekanntlich im Alter nach. Sollte man in dem Fall vielleicht nicht doch über Augenuntersuchungen nachdenken?
Ich habe jetzt nicht auf die Brillenstärke abgestellt, sondern auf die Frage, ob es überhaupt Untersuchungen zur Überprüfung der Sehstärke gibt und daraus ableitend Erfordernisse, gegebenenfalls eine neue oder eine andere Brille zu tragen. Gibt es bei dieser Korrelation zwischen dem Alter und der Sehstärke Überlegungen, entsprechende Veränderungen im Alter herbeizuführen?
Wird denn nach einem Verkehrsunfall, bei dem eine ältere Person oder ein Brillenträger als Verursacher angesehen wird, die Sehstärke überprüft?
Frau Dr. Schaefer, ist Ihnen bekannt, dass auch das Kraftwerk Hastedt der swb AG Fernwärme abgibt und in das öffentliche Netz eingespeist?
Das haben Sie eben aber nicht gesagt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Her
ren! Der vorliegende Antrag von Rot-Rot-Grün offenbart eine sehr einseitige Betrachtung der tatsächlich vorhandenen Probleme.
Ganz offensichtlich ist das dem ideologischen Weltbild von Rot-Rot-Grün geschuldet. Sie benutzen in Ihrem Antrag die Daten vom BKA falsch, indem Sie erstens alle Delikte von Sachbeschädigungen über Propagandadelikte bis hin zu tätlichen Angriffen nicht differenzieren, sie sprechen von Gewalttaten. Ein Propagandadelikt ist weder strafrechtlich noch kriminologisch ein Gewaltdelikt.
Zweitens unterlassen Sie es, darauf hinzuweisen, dass das Bundeskriminalamt bei zwei Drittel der ermittelten Tatverdächtigen keinen Kontakt zum Rechtsextremismus feststellen konnte. Laut BKA sind diese Tatverdächtigen nämlich nicht nur sogenannte alteingesessene Rechte, sondern auch viele, die bisher nicht als politisch motivierte Straftäter aufgefallen beziehungsweise bisher polizeilich in Erscheinung getreten sind. Das macht es nicht besser, meine Damen und Herren, aber für eine objektive Betrachtung und Analyse – Sie können sich gleich noch einmal zu Wort melden, ich möchte hier diese fünf Minuten nutzen. –
Nein, das möchte ich gegenwärtig nicht, Sie können sich gleich noch einmal zu Wort melden. Das macht es nicht besser, aber für eine objektive Betrachtung der Analyse und Analyse der Probleme ist das Wissen zwingend erforderlich. Darüber hinaus, sollten nach Ansicht der CDU-Fraktion im Zusammenhang mit diesen Straftaten gegen Flüchtlinge neben den Opfern rechtsextremistischer Straftaten auch die vielen anderen, teilweise sehr schwerwiegenden Straftaten, wie Vergewaltigungen, Zwangsprostitution, Raub, schwere und gefährliche Körperverletzung gegen Minderjährige, Frauen und Männer auf den Flüchtlingsrouten, aber auch nach Ankunft in den europäischen Ländern, thematisiert werden. Sie haben es kurz angedeutet.
Wenn in Deutschland Mädchen und Frauen ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gewaltsam gezwungen werden, für Männer in Bordellen oder sonstigen Absteigen zur Verfügung zu stehen und die Strafverfolgungsbehörden davon überhaupt
keine Kenntnisse haben, dann sollten wir in den Flüchtlingsunterkünften darauf achten, was dort passiert. Wir sollten sehr viel genauer hinschauen, ob dort nicht auch weitere Vergewaltigungen unter Flüchtlingen stattfinden, die in der Regel nicht angezeigt werden, weil natürlich dort diese geschädigten Frauen kaum eine Möglichkeit haben, sich an die Polizei oder Strafverfolgungsbehörden zu wenden. Die Beweisführung ist in solchen Fällen, es gibt viele Beispiele dafür, in der Regel völlig unmöglich. Damit bleiben diese Taten ohne Konsequenz. Diese Erkenntnisse können Sie in allen oder in ganz vielen Dunkelfeldforschungen nachlesen.
Wenn wir das unterstellen, müssen wir erkennen, dass das Problem sehr viel umfangreicher ist, als im vorliegenden Antrag von Rot-Rot-Grün darstellt wird.
Deshalb gibt es aus Sicht der CDU-Fraktion, völlig zu Recht, viele therapeutische und psychosoziale Maßnahmen, um diesen Opfern hier in Deutschland zu helfen. Dabei arbeitet die Polizei mit den Ausländerbehörden eng zusammen, um traumatisierten Opfern zu helfen und ein humanitäres Bleiberecht zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren von Rot-Rot-Grün, Sie fordern mit Ihrem einseitigen und ich sage hier deutlich auch populistischen Antrag ein humanitäres Bleiberecht nur für Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt.
Natürlich, hören Sie doch erst einmal zu, natürlich müssen auch diese Opfer angemessen behandelt werden, keine Frage. Aber damit schaffen Sie Opfer erster und zweiter Klasse und das, lehnen wir von der CDU-Fraktion eindeutig ab.
Nach dem Aufenthaltsgesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention, die sollten Ihnen allen bekannt sein, ist schon mit den bestehenden Gesetzen ein Bleiberecht möglich und wird auch in Deutschland und in Bremen umfangreich praktiziert. Zu Recht! Gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz kann nämlich die oberste Landesbehörde – ein Vertreter der obersten Landesbehörde sitzt hier – aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen eine Abschiebung aussetzen und eine Duldung
aussprechen. Dies wird in Bremen auch praktiziert. Für die CDU-Fraktion ergibt es damit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Wir lehnen deshalb den einseitigen Antrag von Rot-Rot-Grün ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Fecker, Sie haben eben, entweder haben wir Sie missverstanden oder Sie haben etwas behauptet, das so nicht richtig ist. Sie haben von deutschen Tatverdächtigen gesprochen. Ich habe nicht von deutschen Tatverdächtigen gesprochen, ich habe von Opfern gesprochen –
von ausländischen Opfern und dass wir unter ausländischen Opfern nicht Opfer erster und zweiter Klasse bekommen, je nachdem welche Straftaten diese Opfer erleiden mussten. Ich habe auch nicht gesagt, dass es nur deutsche Täter sein müssen, sondern ich habe auch gesagt, es können natürlich auch ausländische Täter sein, beispielsweise in einem Flüchtlingsheim. Insofern habe ich Sie entweder falsch verstanden – –.
Deutsche Opfer werden in der Regel nicht abgeschoben – das habe ich nicht gesagt.
Gut, ja, aber anlasslos, genau. Ich habe diesbezüglich keinen Hinweis gegeben und Sie haben mich mit diesem Hinweis zitiert, das war falsch. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die polizeiliche Kriminalstatistik, kurz PKS, wird auf der Grundlage der Daten, die von den 16 Landeskriminalämtern geliefert werden, erstellt. Die Daten werden jeweils nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen im System erfasst. Die PKS dient damit dem Erkennen von Umfang und Veränderungen in der Kriminalitätsentwicklung, und daraus, dass können Sie, glaube ich, alle nachvollziehen, werden gesetzliche Veränderungen sowie polizeiliche Organisationsentwicklungen und Arbeitsweisen begründet.
Meine Damen und Herren, den vorliegenden Antrag haben wir aus folgenden Gründen gestellt: Das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat aktuelle Daten insbesondere zu der Frage ausgewertet, wie die Kriminalität sich als Folge der Flüchtlingszuwanderung in den Jahren 2015, 2016 entwickelt hat und wer die Täter waren, auch hinsichtlich ihrer Herkunft. Bei dieser Forschungsarbeit ist es zu folgenden Ergebnissen gekommen: Im Vergleich zum Jahr 2014 gab es in Deutschland in den Jahren 2015 und 2016 zum Beispiel jeweils eine Zunahme in der Gewaltkriminalität von über zehn Prozent. Für diese Zunahme waren nach dem Ergebnis der Untersuchung in 92,1 Prozent der Fälle Flüchtlinge verantwortlich, die in diesem Zeitraum nach Deutschland gekommen sind. Im Jahre 2017, meine Damen und Herren, gab es dagegen wieder einen Rückgang.
In der PKS, meine Damen und Herren, werden diese Erkenntnisse allerdings nicht differenziert nach Flüchtlingen oder Ausländern ausgewiesen, sondern nur als tatverdächtige Ausländer erfasst mit der Folge, dass eine differenzierte Analyse und entsprechende Prävention bei dieser Tätergruppe
nicht durchgeführt wird, sondern alle Betroffenen zusammengefasst werden.
Der Leiter des kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen, Herr Prof. Dr. Bliesener, erklärte dazu, dass eine differenzierte Statistik, also das Ausweisen der Straftaten, die von Ausländern oder von Flüchtlingen begangen worden sind, wichtig ist zum Erkennen von Entwicklungen und persönlichem Verhalten; denn aus kriminologischer Sicht können nur mit diesem Erkenntnisstand sinnvolle Präventionsmaßnahmen eingeleitet werden.
Meine Damen und Herren, für die Fraktion der CDU ergibt sich daraus die Notwendigkeit, in der PKS nach Straftaten ermittelte nichtdeutsche Tatverdächtige differenziert nach ihrem jeweiligen ausländerrechtlichen Status als Flüchtlinge oder Ausländer auszuweisen. Denn nur so können fundierte Präventionsmaßnahmen frühzeitig genug bei Flüchtlingen durchgeführt werden und darüber hinaus eine undifferenzierte und gegebenenfalls populistische Auslegung von Ergebnissen in der PKS zur Anzahl von ausländischen Tatverdächtigen verhindert werden.
Denn, meine Damen und Herren, je länger diese Flüchtlinge, das hatte ich ja eingangs in der Statistik schon dargestellt, in unserem Land und je besser sie integriert sind, desto geringer ist nach allen kriminologischen Forschungsergebnissen ihre Straffälligkeit.
Wir fordern deshalb mit unserem Antrag den Senator für Inneres auf, dem Beispiel von mittlerweile mehreren Bundesländern zu folgen und sich in der nächsten IMK dafür einzusetzen, dass Flüchtlinge, die als Tatverdächtige von Straftaten ermittelt worden sind, mit diesem Status in der PKS separat erfasst werden. In der nächsten Deputationssitzung möge der Innensenator darüber berichten.
Für die Fraktion der CDU ist völlig unverständlich, dass die rot-grüne Koalition diesem Antrag nicht beitreten will. Das dient weder einer vernünftigen Integrationsarbeit noch dem berechtigten Interesse der Bevölkerung. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Abgeordneter, Sie haben eben differenziert dargestellt und mir Fragen gestellt, oder Sie haben sich selbst Fragen gestellt – –.
Ich will helfen, Ihnen bei der Beantwortung zu helfen. Können Sie nachvollziehen, dass es einen Unterschied gibt in Präventionsmaßnahmen zwischen längerfristig hier lebenden Ausländern und gerade angekommen Geflüchteten, deren Status noch völlig unklar ist? Können Sie nachvollziehen, dass da sehr unterschiedliche Präventionsarbeit erforderlich ist?
Herr Staatsrat, Sie haben gerade dargestellt, wie umfangreich und kompliziert es ist, an diese Daten in der PKS heranzukommen. Deswegen haben ja einige Bundesländer, ich hatte darauf hingewiesen, ganz bewusst die Trennung zwischen Ausländern und Geflüchteten herbeigeführt, um den sehr viel schnelleren Weg in der PKS für die Recherche benutzen zu können. Im Übrigen, Sie haben gerade auch darauf hingewiesen, dass dieser komplizierte Weg erst vor Kurzem eingeführt worden ist, den gibt es noch gar nicht lange. Andere Bundesländer bleiben trotzdem bei ihrer Forderung, nämlich dieser Differenzierung zwischen Ausländern und Geflüchteten, um die bessere Prävention bei den Geflüchteten und sehr viel schneller wirksame Arbeit einzuführen. Sehen Sie das nicht auch als sinnvolle Maßnahme an?
Wir fragen den Senat:
Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Betrugsprozess am Kieler Landgericht, in dem mehrere Männer angeklagt sind, die Bundesagentur für Arbeit mit fingierten Anträgen auf Arbeitslosengeld I geschädigt und Scheinfirmen unter anderem in Bremen eingerichtet zu haben?
Inwiefern wurden strafrechtliche Ermittlungen in Bremen eingeleitet, und wenn ja, welchen Stand hat das Verfahren?
Inwiefern wurden weitere Überprüfungen, etwa bei Bremer Sozialleistungsträgern, eingeleitet?
Gibt es Personenbezüge zwischen dem Verfahren in Kiel und Personen, die in Bremen anwesend sind?
Und was bedeutet das für Sie?
Herr Staatsrat, haben Sie den Modus Operandi dessen, was in Kiel bisher offenkundig geworden ist, mit dem Modus Operandi, den wir in Bremerhaven hatten und der durch den Untersuchungsausschuss hier in der Bürgerschaft ja hinreichend aufgeklärt worden ist, einmal verglichen? Also haben Sie Bezüge festgestellt? Nicht personeller Art, das haben wir eben ja geklärt, sondern inhaltlicher Art?
Herr Staatsrat, weil Sie es eben schon angedeutet haben, dass wir das weiter beobachten müssen, das halte ich für ganz wichtig, um Präventionsmaßnahmen hier in Bremen möglichst früh treffen zu können, und weil ich ja hier Fragen stellen muss, meine Frage an Sie: Haben Sie diese Präventionsmaßnahmen schon auf den Weg gebracht?
Ja, eine letzte! Herr Staatsrat, können Sie aus Ihrer Sicht damit Sozialhilfebetrug im organisierten Maße zukünftig ausschließen?
Wir fragen den Senat:
Wie viele Auszubildende gab es in der Zeit von 2013 bis 2018 bei der Polizei Bremen jährlich, und wie viele dieser Auszubildenden haben die Abschlussprüfung nicht bestanden?
Wie viele der Auszubildenden haben in der Zeit von 2013 bis 2018 die Polizeiausbildung abgebrochen und wenn bekannt, aus welchen Gründen?
Wie viele Kündigungen aus dem laufenden Dienst gab es jährlich in der Zeit von 2013 bis 2018, jeweils zum Stichtag 1. April 2018 bei der Polizei Bremen?
Herr Senator, ist das für Sie ein Ergebnis, mit dem Sie zufrieden sind?
Ja, eine letzte zur Bewerberzahl! Wie hat sich in diesem Zeitraum die Bewerberzahl für die Ausbildung an der Polizeihochschule für Sie dargestellt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bremen hat in den letzten Jahren viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen, das ist allgemein bekannt und ist sicherlich auch in den allermeisten Fällen richtig gewesen. Diese Jugendlichen und teilweise auch Kinder konnten nur in sehr seltenen Fällen Ausweisdokumente vorlegen, was natürlich häufig dem Alter oder der Fluchtsituation geschuldet war. Meine Damen und Herren, das bedeutet, dass regelmäßig Probleme bei der Identitäts- und Altersfeststellung bei diesen Personen vorhanden waren mit der Folge, dass das erforderliche Verwaltungshandeln keine eindeutigen Vorgaben beinhalten konnte.
Das führte dazu, dass erkennungsdienstliche Behandlungen durchgeführt wurden. Aber, Sie wissen, diese erkennungsdienstlichen Behandlungen führen nur dazu, dass dabei Wiederholungen des Asylantrags entdeckt werden, aber nicht dazu, dass die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann. Die Ergebnisse der erkennungsdienstlichen Behandlungen führen dazu, dass es eine sogenannte Führungspersonalie für diese Personen gibt. Diese ist erforderlich, um einheitliches Führungshandeln zukünftig zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, die in Bremen durchgeführten Befragungen zur Identitäts- und Altersfeststellung sind nach Ansicht der CDU-Fraktion kaum in der Lage, ein objektives Ergebnis zu erzeugen mit der Folge, dass häufig viele Unsicherheiten zur Identität, insbesondere hierbei natürlich zum Alter vorhanden sind und das mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen. Wenn keine weiteren Maßnahmen durchgeführt werden, meine Damen und Herren, müssen die Betroffenen in das Fürsorgesystem für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernommen werden und gegebenenfalls der Fa
miliennachzug ermöglicht werden. Objektiv betrachtet allerdings, könnte es sich bei einer Falschaussage zum Alter und der Konsequenz, die sich daraus ergibt, um einen Betrug handeln, denn der Tatbestand des Betruges könnte verwirklicht werden, wenn man bewusst und vorsätzlich sein Alter falsch angibt, um danach Sozialhilfemaßnahmen auszulösen.
Meine Damen und Herren, in einigen Bundesländern werden deshalb regelmäßig bei dem Verdacht, dass die behauptete Altersangabe aufgrund von fehlenden Anhaltspunkten in Zweifel zu ziehen ist, zusätzlich bestimmte medizinische Untersuchungen durchgeführt. Für diese Untersuchungen gibt es auch Rechtsgrundlagen, nämlich den Paragrafen 49 des Aufenthaltsgesetzes sowie den Paragrafen 42 f des Sozialgesetzbuches VIII. Dabei gab es regelmäßig, also bei diesen Altersfeststellungen, eine hohe Abweichung von den behaupteten Altersangaben. So zum Beispiel im Saarland in zirka 40 Prozent der untersuchten Fälle sogar um mehrere Jahre sowie, das haben Sie wahrscheinlich alle den Medien entnehmen können, bei dem Tatverdächtigen des Sexualmordes in Freiburg, wurde eine Altersabweichung zwischen fünf und sechs Jahren medizinisch festgestellt und auch vom Gericht übernommen.
Meine Damen und Herren, zur Beseitigung dieser Probleme, fordert die CDU-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag erstens, dass der Senat sich dafür einsetzt, dass einheitliche Standards bundesweit zur Feststellung des Alters von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen geschaffen werden. Zweitens fordern wir, dass auch in Zweifelsfällen bereits bei der Einreise nach Deutschland eine medizinische Altersfeststellung erfolgen soll. Daraus ergibt sich dann in der Regel auch die Möglichkeit der Identitätsfeststellung. Ferner fordern wir den Senat auf, seine bisherige Praxis im Umgang mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen dahingehend zu ändern, in Zweifelsfällen grundsätzlich eine medizinische Untersuchung, und das ist ja Gegenstand unseres Antrages heute, des Betroffenen durchzuführen, um dessen Alter so genau wie möglich zu ermitteln. Nur mit diesen Maßnahmen können aus Sicht der CDU-Fraktion falsche Altersangaben von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Asylverfahren nachhaltig verhindert werden.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen, so stellen wir uns als CDU das vor, führt dazu, dass die tatsächlich hier vom Alter her identifizierten minderjährigen Flüchtlinge deutlich effizienter vom Hilfesystem erreicht werden können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Prinzip hat mich die Debatte hier nicht so sehr überrascht, sie hat mich aber enttäuscht. Es ist für mich wirklich unverständlich, warum Rot-Grün und auch die Teilnehmer der LINKEN überhaupt nicht einsehen wollen, dass wir bundesweit bei allen Kontrollen, die durchgeführt worden sind, entweder weil es Strafverfahren waren oder weil es einen Verdacht auf falsche Altersfeststellung oder Alterseinschätzung gegeben hat. Es hat erhebliche Differenzen zur Altersangabe gegeben, da ging es nicht um ein, zwei Jahre, sondern da ging es um fünf, sechs Jahre. Das kann doch nicht negiert werden. Wir können doch nicht einfach so tun, als
wenn es das alles nicht gegeben hätte. Teilweise 40, 50 Prozent, im Ausland bis 80 Prozent, das wurde hier schon genannt.
In Bremen eine einzige medizinische Untersuchung, es wurde darauf hingewiesen, bei knapp 4 300 Fällen. Das immer wieder behauptete Verfahren hier in Bremen, nämlich durch Befragung auf ein realistisches Alter zu kommen, das ist in keiner Weise gerichtsfest. Kommt es tatsächlich zu einem Verfahren, ist eine medizinische Untersuchung unerlässlich, weil dieses Verfahren gerichtlich überhaupt keine Bedeutung hat.
Unsere Forderung, die wir heute erheben, die ist moderat, die ist bundesweit auch eigentlich konsensfähig, die sollte auch in Bremen zu einem positiven Ergebnis, zu einer positiven Rückmeldung führen, denn wir fordern ja gar keine Bremensie. Wir fordern ja gar kein Verfahren nur für Bremen, wir fordern ein bundeseinheitliches Verfahren, was aber auch in Bremen dann Anwendung findet. Das hat es bisher ja nun nicht gegeben. Das alles muss man immer unter der Bedingung sehen, dass wir in Bremen ein erhebliches Maß – das kann man ja an den Statistiken erkennen – an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen haben, die eben nicht minderjährig sind und damit erhebliche Steueraufwendungen nach sich ziehen.
Ich wiederhole noch einmal: Es geht hier nicht darum, ob jemand 17 oder 18 ist, es geht darum, ob jemand 16 oder 22 ist. Und das, meine Damen und Herren, lässt sich mit einer medizinischen Untersuchung sehr wohl und sehr gut feststellen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte darauf eingehen, was Herr Fecker und jetzt eben noch einmal Frau Leonidakis gesagt haben: Dass diese Menschen, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf der Flucht oder möglicherweise auch in ihrem Heimatland viel Unwürdiges erlebt haben, ohne Frage. Aber das hat doch überhaupt keinen Grund, deswegen eine falsche Altersangabe zu machen. Diese Verbindung zwischen Altersangabe –
zwischen falscher Altersangabe und dem, was man im Heimatland oder auf der Flucht erlebt hat, haben überhaupt nichts miteinander zu tun, sondern die korrekte Altersfeststellung dient lediglich dazu, sie richtig in unsere Sozialsysteme einzuordnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der FDP, die Bürgerinnen und Bürger dazu zu motivieren, an Badeseen und im öffentlichen Raum keinen Müll zu hinterlassen, kann eigentlich nur mit Zustimmung auf breiter Front bedient werden,
denn tatsächlich ist der beschriebene Tatbestand des Müllzurücklassens täglich an vielen Stellen zu beobachten. Viele Menschen nutzen das schöne Wetter und nehmen offensichtlich zu den verschiedenen Seen, in den Bürgerpark, an den Osterdeich
und viele weitere Plätzen im Land Bremen Getränke und Speisen mit – das ist an sich völlig in Ordnung –, und nicht selten wird auch noch gegrillt. Allerdings hinterlassen diese Menschen – Frau Dr. Schaefer hat darauf hingewiesen – leider, ich selbst wohne in der Nähe eines Badesees, nicht an einem Badesee, das kann ich mir nicht leisten,
an einem schönen Tag riesige Müllberge und auch Glasscherben. Mein Hund hat sich beispielsweise an herumliegenden Glasscherben schwer verletzt. Nicht selten werden also Müllberge und Glasscherben mit der Folge zurückgelassen, dass der Wind und Wildtiere den Müll verteilen, vielleicht sogar fressen, und dass sich Menschen und Tiere an diesen Hinterlassenschaften verletzen.
Meine Damen und Herren, für die CDU stellt sich natürlich die Frage, welche Maßnahmen dieses Verhalten und ihre Folgen verhindern können. Ein Vorschlag ist hier von der FDP vorgetragen worden.
Zunächst sehen wir die Aufstellung größerer Abfallcontainer – sie sind manchmal wirklich zu klein – als sehr sinnvoll an, denn häufig sind die Müllmengen, die dort erzeugt werden, sehr schnell in den Mülleimern nicht mehr unterzubringen. Der Müll liegt dann neben den Mülleimern. Das ist natürlich auch nicht in Ordnung, ich denke aber, dass man das besser organisieren kann.
Meine Damen und Herren, des Weiteren ist der leider erst im Herbst zur Verfügung stehende Ordnungsdienst der Innenbehörde sicherlich geeignet – ich muss einfach sagen, manchmal muss man auch mit behördlichen Maßnahmen dagegen vorgehen –, durch Präsenz und notfalls auch über Bußgelder eine Verhaltensänderung zu bewirken.
Darüber hinaus halten wir es für angebracht, Schilder mit Hinweisen zur Müllentsorgung aufzustellen und mit entsprechenden Symbolen zu versehen, denn nicht jeder kann vielleicht die Hinweise lesen oder verstehen. Auf diesen Schildern sollte auch nicht der Hinweis fehlen, dass ein Zuwiderhandeln eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die auch schon nach geltendem Recht geahndet werden kann. Leider fehlt dazu – das wissen wir alle – gegenwärtig das Personal. Der Ordnungsdienst steht leider erst im Herbst zur Verfügung.
Der vorliegende Antrag der FDP verlangt nun, dass bei entsprechenden Umweltdelikten ein Mindestbußgeld von 250 Euro erhoben werden soll, bisher sieht der Bußgeldkatalog dafür 20 Euro vor. Es kann bei entsprechender Qualifizierung – beispielsweise Glasscherben – durchaus teurer werden. Diese von der FDP geforderte Androhung steht aus der Sicht der CDU-Fraktion in keinem Verhältnis – Frau Dr. Schaefer, Sie haben schon darauf hingewiesen – zur Ahndung bei sonstigen Ordnungswidrigkeiten. Das muss natürlich in einem Verhältnis stehen.