Protocol of the Session on February 22, 2018

Wir fragen den Senat:

1.: Wie beurteilt der Senat die Bedeutung von Webangeboten des Landes Bremen und der bremischen Stadtgemeinden im Hinblick auf ihre dauerhafte Bewahrung als Archivgut?

2.: In welcher technischen und organisatorischen Form stellt der Senat die Archivierung dieser Webseiten sicher beziehungsweise plant dies für die Zukunft?

3.: Sieht der Senat Möglichkeiten, in dieser Hinsicht mit anderen Akteuren, insbesondere dem Land Niedersachsen, zu kooperieren?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Emigholz.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Aus Sicht des Senats kann Webangeboten und amtlichen digitalen Publikationen, ähnlich wie den früheren analogen Informationsangeboten des Landes Bremen, Quellencharakter für spätere Generationen sowie für die historische Forschung und Nutzung zukommen.

Behördeninformationen auf Webseiten in Verbindung mit digital publizierten Organigrammen und Geschäftsverteilungsplänen sind komprimierte Abbildungen von Struktur und Arbeitsweise einer Behörde. Behördenwebseiten sind oft auch Plattformen für Bürgerbeteiligung und stellen somit auch einen Spiegel der öffentlichen Meinung und der gesellschaftlichen Realität dar.

Im Hinblick auf ihre dauerhafte Bewahrung als Archivgut hat darüber laut Bremischem Archivgesetz das Staatsarchiv Bremen zu entscheiden, soweit öffentliche Stellen die Webangebote betreiben.

Zu Frage 2: Das Staatsarchiv verfügt bislang noch nicht über die technische Infrastruktur für die dauerhafte Archivierung von digitalem Schriftgut oder auch Webangeboten. Um die Voraussetzungen für ein digitales Archiv zu schaffen, ist die Freie Hansestadt Bremen einem Kooperationsverbund mit mehreren norddeutschen Bundesländern beigetreten. Dieser Verbund hat Anschluss an die derzeit leistungs- und zukunftsfähigsten Verfahren zur elektronischen Magazinierung und soll die erforderliche Infrastruktur für den dauerhaften Erhalt digitalen Schriftguts schaffen. Durch Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses vom 26. Januar 2018 werden die erforderlichen Mittel zur Finanzierung von anteiligen Ausschreibungs- und Errichtungskosten des digitalen Archivs bereitgestellt.

Zu Frage 3: Durch die Teilnahme an dem Verbund „Digitale Archivierung Nord“ wird die Freie Hansestadt Bremen die oben genannten Aufgaben der digitalen Archivierung in einem Kooperationsverbund mit den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wahrnehmen. Das ursprünglich an der Planung des Kooperationsverbundes beteiligte Land Niedersachsen ist 2016 aus dem Verbund ausgeschieden.

Des Weiteren ist eine Kooperation bei der Archivierung von Webseiten mit der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen denkbar, dies insbesondere bei der gegebenenfalls arbeitsteiligen Archivierung von Netzpublikationen und digitalen amtlichen Publikationen. - So weit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Staatsrätin, für die umfassende Antwort! Verstehe ich Sie richtig, dass der Senat diese Aufgabe weiterhin und auch in Zukunft für wichtig hält und sicherstellen wird, dass die Finanzmittel vorhanden sind und wir nicht wie unsere niedersächsischen Nachbarn irgendwann wieder aus diesem wunderbaren Projekt „Digitale Archivierung Nord“ ausscheiden, bei dem wir anders als unsere niedersächsischen Nachbarn Mitglied sind, was aber auch mit Kosten für uns verbunden ist und verbunden sein wird - das haben Sie mit dem Verweis auf den Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses angesprochen -, dass wir ein festes Mitglied bleiben und gemeinsam mit Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt weiterhin unsere digitalen Archive speichern werden?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Wir arbeiten im Verbund, stehen zu dieser Aufgabe, haben die notwendigen Mittel für dieses Jahr bereitgestellt und beabsichtigen, dies auch weiterhin zu tun, weil wir natürlich das kulturelle Gedächtnis der Stadt pflegen wollen und in der Entwicklung auch das breitestmögliche Informationsangebot auch im Selbsterlernen und Eigenzugriff sicherstellen wollen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff „Nimmt der Senat ausreichend Einfluss auf die Versorgung mit Kinderärzten?”. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bensch, Frau Dertwinkel, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Bensch!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die Versorgung mit Kinderärzten in den Stadtteilen Bremens und Bremerhavens?

Hat die senatorische Behörde von ihrem Beanstandungsrecht der aktuellen Bedarfspläne für die Planbereiche Bremen und Bremerhaven nach Paragraf 99 Absatz 1 SGB V Gebrauch gemacht, und was genau wurde durch die Senatorin beanstandet?

Für wann ist die Aktualisierung des Bedarfsplans im Landesausschuss geplant, und sieht der Senat die Möglichkeit, in den Verhandlungen mehr Kinderärzte nach Paragraf 99 Absatz 1 Satz 3 SGB V zuzulassen, da der Bedarf aufgrund regionaler Demografie und regionaler Morbidität gegeben sein könnte?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Bei Versorgungsgraden von 157,6 Prozent in Bremen-Stadt und von 133,0 Prozent in Bremerhaven-Stadt bewertet der Senat die rechnerische Versorgung mit Kinderärzten als gut. Der Senatorin ist allerdings auch bekannt, dass die Verteilung der Vertragsärzte innerhalb der jeweiligen Planungsbereiche höchst unterschiedlich ist. Vor dem Hintergrund der in einzelnen Stadtteilen festzustellenden Bedarfe werden die Gespräche der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz mit der Kassenärztlichen Vereinigung geführt.

Zu Frage 2: Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz hat bei dem aktuell geltenden Bedarfsplan von ihrem Beanstandungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Da der Bedarfsplan nicht gegen geltendes Recht verstößt und bei seiner Aufstellung die regionalen Besonderheiten des Landes Bremen in beiden Planungsbereichen angemessen berücksichtigt wurden, bestand kein rechtlicher Anlass für eine Beanstandung.

Zu Frage 3: Der Bedarfsplan besteht im Wesentlichen aus den beiden Komponenten „Grundsätze der Bedarfsplanung“ und „Stand der Bedarfsplanung“. Dabei umfassen die in Zeitabständen von drei bis fünf Jahren aufzustellenden Grundsätze

der Bedarfsplanung Untersuchungen zur regionalen Versorgung und systematische Abweichungen von der Bedarfsplanungsrichtlinie. Dazu gehören beispielsweise auch Feststellungen zur Infrastruktur, die Einfluss auf die Versorgung ausüben. Der geltende Bedarfsplan wurde mit seinen Grundsätzen am 10. Dezember 2015 aufgestellt; eine Überarbeitung oder Neuaufstellung wird daher bis 2019 erwartet.

Demgegenüber stellt der Stand der Bedarfsplanung die arztgruppenspezifischen Versorgungsgrade je Planungsregion dar und wird in der Regel halbjährlich, zuletzt zum 1. Januar 2018, erstellt. Er basiert jeweils auf den aktuellsten zur Verfügung stehenden Zahlen der Vertragsärzte und der Einwohnerinnen und Einwohner sowie auf den aktuellen Verhältniszahlen. Die Verhältniszahlen wiederum, die ausweisen, wie viele Patientinnen und Patienten eine Ärztin oder einen Arzt regelmäßig versorgen kann, setzt der Gemeinsame Bundesausschuss unter Berücksichtigung des festgestellten Versorgungsbedarfs fest. Da sich die Berechnung des Versorgungsgrades für Kinderärzte nicht auf die Gesamtzahl der Bevölkerung, sondern auf die Zahl der Unter-18-Jährigen bezieht, ist auch die Demografie ausreichend berücksichtigt.

Um Forderungen nach einer kleinteiligeren Bedarfsplanung begegnen zu können, hat die Kassenärztliche Vereinigung Bremen für den Planungsbereich Bremen-Stadt Ende 2017 auf Anfrage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz beispielhaft die auf Stadtbezirke bezogenen Versorgungsgrade für Kinderärzte ermittelt. Diese lagen zwischen 121,06 Prozent in BremenNord und 190,39 Prozent in Bremen-Ost und somit in allen Stadtbezirken oberhalb der für eine Überversorgung maßgeblichen Grenze von 110 %.

Der Senat sieht daher keine Möglichkeit, dass ausschließlich auf der Grundlage der aktuellen Bedarfsplanung mehr Kinderärzte zugelassen werden können. Dem steht jedoch nicht entgegen, dass im Einzelfall ein besonderer zusätzlicher Versorgungsbedarf nachgewiesen und dem im Wege einer Sonderbedarfs-Zulassung entsprochen werden kann. Insoweit hat sich die Senatorin in die Diskussionen in Bremen-Nord zur Realisierung einer weiteren Zulassung für eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt eingebracht. Die Entscheidung liegt jetzt bei der Kassenärztlichen Vereinigung.

Darüber hinaus setzt sich die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz dafür ein, dass der sich wandelnde Versorgungsaufwand

speziell bei den Kinderärztinnen und Kinderärzten auch in den bundesweit geltenden Verhältniszahlen berücksichtigt wird. - So weit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Bensch, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Bensch [CDU]: Nein, die Senatorin hat an- scheinend gewusst, was ich nachgefragt hätte! Ich bedanke mich für die sehr ausführliche Antwort!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, begrüße ich auf dem Besucherrang recht herzlich Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer der Wirtschafts- und Sozialakademie Bremen.

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Wie grün sind öffentliche Gebäude?”. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Neumeyer!

Wir fragen den Senat:

Welche Dächer öffentlicher Gebäude wurden in den letzten zwei Jahren begrünt?

Welche öffentlichen Gebäude sollen in den nächsten zwei Jahren mit einer Dachbegrünung versehen werden?

Welche finanziellen Ressourcen stellt der Senat für Dachbegrünungen öffentlicher Gebäude 2018 und 2019 bereit?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2016 wurde in der Stadt Bremen eine Kindertagesstätte in der Fritz-GansbergStraße in Bremen-Schwachhausen mit einer Dachbegrünung versehen.

Zu Frage 2: Im Rahmen der Planungen für die Jahre 2018 und 2019 sind aktuell im Zuge der baulichen Umsetzung zwei Dachbegrünungen durch Immobilien Bremen geplant. Dies betrifft die Oberschule Hermannsburg in Bremen-Huchting sowie den Campus Ohlenhof in Bremen-Gröpelingen mit dem Bau einer Oberschule.

Zu Frage 3: Spezielle finanzielle Mittel für die Dachbegrünung öffentlicher Gebäude stehen nicht zur Verfügung. Die Bau- und Unterhaltungskosten sind dementsprechend im Rahmen der für ein Vorhaben bereitgestellten Finanzmittel zu bestreiten. - So weit die Antwort des Senats!