Protocol of the Session on December 10, 2015

Ich eröffne die 11. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die anwesenden Damen und Herren sowie Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Gemäß Paragraf 21 unserer Geschäftsordnung gebe ich Ihnen folgende Eingänge bekannt, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, sie nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen: Es handelt sich insoweit um den Tagesordnungspunkt 66, Krise in der Milchwirtschaft bekämpfen – regionale und ökologische Landwirtschaft unterstützen, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 19/219.

Ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt 6, Präventions- und Aussteigerprogramme bei Extremismus und Islamismus im Land Bremen, und den Tagesordnungspunkt 14, Energiebericht für die öffentlichen Gebäude der Stadtgemeinde Bremen und die Landesgebäude der Freien Hansestadt Bremen, für diese Sitzung auszusetzen.

Die übrigen Eingänge bitte ich dem heute verteilten weiteren Umdruck zu entnehmen.

I. Eingänge gemäß § 21 Satz 1 der Geschäftsordnung

1. Bundesjugendspiele erhalten Antrag der Fraktion der CDU vom 9. Dezember 2015 (Drucksache 19/221)

Diese Angelegenheit kommt auf die Tagesordnung der Januar-Sitzung.

II. Kleine Anfragen gemäß § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung

1. Wie viele Flüchtlinge halten sich derzeit in Bremen auf? Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 9. Dezember 2015

2. „Ausbildungsgarantie“ und Jugendberufsagentur – nur zahnlose Papiertiger? Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 9. Dezember 2015

Meine Damen und Herren, wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde Bürgerschaft (Landtag) liegen 17 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die erste Anfrage bezieht sich auf die „Hygiene in den Krankenhäusern“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Ravens.

Bitte, Herr Kollege Ravens!

Ich frage den Senat:

Erstens: Wie stellt der Senat sicher, dass die Vorgaben zur Hygiene in den Krankenhäusern im Land Bremen eingehalten werden?

Zweitens: Wie ist seitens der Krankenhäuser im Land Bremen sichergestellt, dass grundsätzliche Anforderungen an Hygiene festgelegt, umgesetzt und eingehalten werden?

Drittens: Wie wird zusätzlich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus das Problem der multiresistenten Erreger im Land Bremen bewältigt?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen des Landes aus dem Jahr 2012 sind die für die Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen hygienisch relevanten personellen und inhaltlichen Anforderungen geregelt. Alle Länder haben eine derartige Verordnung erlassen. Sie wurde für Bremen zum einen um die Forderung erweitert, dass alle Krankenhäuser im Land Bremen dem zuständigen Gesundheitsamt und von dort der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz einen jährlichen Bericht über alle hygienerelevanten Infektions- und Erregerdaten zur Verfügung stellen müssen. Die Abfrage der Daten erfolgt mittels eines vom Gesundheitsamt Bremen erstellten standardisierten Erfassungsbogens. Zum anderen sind die in der Verordnung festgeschriebenen zweijährig in allen Krankenhäusern stattfindenden mehrtägigen Hygiene-Audits der Gesundheitsämter hervorzuheben, bei denen die Struktur- und Ergebnisqualität der Hygiene in den Häusern nach einem standardisierten Verfahren überprüft wird.

Zu Frage 2: Die Krankenhäuser legen gemäß Infektionsschutzgesetz in Hygieneplänen ihre innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest. Das Hygienepersonal der Häuser ist verpflichtet, diese laufend zu aktualisieren und zu überprüfen, außerdem die hausinternen Infektionsdaten zu erheben und auszuwerten sowie das medizinische Personal zu schulen. Gemäß der bremischen Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention sind die Krankenhäuser verpflichtet, ausreichend Hygienefachpersonal zu beschäftigen.

Zu Frage 3: Bremen hat seit 2009 alle Krankenhäuser und weitere medizinische und Altenpflegeeinrichtungen zur Teilnahme am Netzwerk für multiresistente Erreger für das Land Bremen gewonnen. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und anderer Fachbehörden zum Umgang mit multiresistenten Erregern werden dabei behandelt und umgesetzt. Hier

zu werden zahlreiche Informationen und Broschüren herausgegeben. Diese sind über die Homepage des MRE-Netzwerks öffentlich zugänglich. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Ravens, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wie können Krankenhauspatienten auf erlebte Hygienemängel hinweisen – was besonders in der letzten Zeit der Fall war – und auf deren Abstellung einwirken?

Die Patientinnen und Patienten haben zunächst einmal die Möglichkeit, sich bei der Stations- oder bei der Klinikleitung zu melden. Sie können sich daneben bei der Patientenfürsprecherin und dem Patientenfürsprecher melden, und sie können sich natürlich auch in der senatorischen Dienststelle melden. Alle diese unterschiedlichen Stellen gibt es. Wenn diese Mängel an die Krankenhäuser herangetragen werden und die Umstände in den Häusern nicht geklärt werden, bearbeiten wir sie meistens bei uns in der zuständigen Abteilung über den Patientenbeauftragten und gehen ihnen nach.

Eine weitere Frage stellt die Abgeordnete Grotheer. – Bitte, Frau Kollegin!

Frau Senatorin, ist denn die Kontrolle der Krankenhäuser seit 2012 intensiviert worden, insbesondere durch unangekündigte Kontrollen, wie es der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Krankenhauskeime“ empfohlen hat?

Wir können feststellen, dass durch die regelmäßigen Audits, die jetzt stattfinden, also durch die kontinuierlichen Begehungen der Krankenhäuser, erstens im Bereich der Prävention sehr viel mehr stattgefunden hat. Wir können feststellen, dass zweitens durch die konsequenten Schulungen und Fortbildungen der einzelnen Personen die Qualität dort besser geworden ist. Drittens lassen wir in Krankenhäusern natürlich auch unangekündigte Besuche stattfinden. Ich glaube, dass es im letzten Jahr fünf waren.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich möchte gerne wissen, ob von den Krankenhäusern im Lande Bremen in ausreichendem Umfang Fachärztinnen oder Fachärzte für Krankenhaushygiene beschäftigt werden.

Wir gehen davon aus, dass das, was wir im Moment an Personal vorhalten, hinlänglich ist. Damit will ich nicht sa

gen, dass ein Mehr nicht besser wäre. Es ist ausgesprochen kompliziert, Fachärzte zu gewinnen, diese sechsjährige Zusatzausbildung zu absolvieren. Wir haben eine Übergangsfrist, ich glaube, bis zum 31. Dezember 2016, um mehr Personal einzubringen. Wir sind bis jetzt guten Mutes, dass uns das noch gelingen kann, aber es muss an dieser Stelle ein dickes Brett gebohrt werden, um die Facharztausbildung an der Stelle zu bewerben und zu realisieren.

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Hinners. – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wie stellen Sie sicher beziehungsweise wie häufig können Sie nachvollziehen, dass die Hygienekontrollen in sogenannten Tageskliniken, also in Arztpraxen, in denen ambulante Operationen durchgeführt werden, genauso umfangreich stattfinden wie in Krankenhäusern?

Sie sind Bestandteil des Hygiene-Audits; im Abstand von zwei Jahren werden alle Einrichtungen begangen, genau wie diejenigen, in denen ambulant operiert wird. Diese Einrichtungen sind in dem Hygiene-Audit den Krankenhäusern gleichgestellt.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie gehen Sie damit um, wenn Sie konkrete Hinweise darauf bekommen, dass sich beispielsweise in einer Arztpraxis vermehrt Keimvorfälle ereignen?

Dann gehen wir dem nach. Das Hygiene-Audit sieht ein bestimmtes Verfahren vor, in dem festgelegt ist, wie man in diesen Fällen zu agieren hat. Es sieht vor, dass – in diesem Fall – die Praxis nachweisen muss, dass sie die Mängel behoben hat. Das erfolgt dann nicht in einem schriftlichen Bericht, sondern wird mit einer zweiten Begehung zeitnah überprüft, um Vorsorge zu treffen, dass sich das nicht weiterentwickelt.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, ohne dass Sie Namen nennen müssen, aber: Sind Ihnen Arztpraxen in Bremen bekannt, die ein gehäuftes Auftreten von Keimen hatten, und wenn ja, in welcher Anzahl?

Ich mache das ausdrücklich nicht, weil es schwierig ist, auf Einzelfälle einzugehen. Wir hatten aber einen Fall, und dabei ist auch entsprechend gehandelt worden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage trägt die Überschrift „Was wird aus dem Versprechen eines ,Sozialen Arbeitsmarktes‘ von Bürgermeister Dr. Sieling?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bergmann, Frau Grönert, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Bergmann!

Wir fragen den Senat:

Wie hat sich die Zahl öffentlich geförderter Arbeitsplätze im Land Bremen und wie haben sich die Ausgaben des Stadtstaates Bremen, einschließlich EUMittel, für öffentlich geförderte Beschäftigung von 2011 bis 2015 entwickelt?

Wie sieht das Konzept des Senats für einen „Sozialen Arbeitsmarkt“ im Land Bremen aus, und wie viele Teilnehmende kommen dafür infrage?

Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang das Programm „Öffentlich geförderte Beschäftigung, ÖgB, in Nordrhein-Westfalen“ sowie die „Thüringer Initiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit“?