Jochen Haußmann

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht immer ist gut, was gut gemeint ist. Dies trifft auch auf die Landarztquote zu, die die Landesregierung hier vorschlägt.
Lassen Sie mich einige Punkte herausgreifen. Wenn man jetzt die Landarztquote einführt, dann werden sich die Landtage von 2031 bis 2036 bzw. 2036 bis 2041 mit der Evaluation be schäftigen. Die Kollegin Neumann-Martin ist im Gegensatz zu vielen anderen dann noch dabei.
Aber das ist keine Lösung für die aktuellen Probleme. Denn ein Drittel der Hausärztinnen und Hausärzte sind über 60 Jah re alt, zwei Drittel sind über 50 Jahre alt. Wir brauchen schnel lere Lösungen als ein Konzept, das erst in 15 Jahren greift. Die Landarztquote hilft nicht für die Probleme der jetzigen Zeit in Baden-Württemberg.
Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutsch land hatte im letzten Jahr auch Stellung genommen und die Landarztquote kritisiert. Da stellt sich die berechtigte Frage: Wäre es nicht sinnvoller, jetzt auf Studierende im fortgeschrit tenen Studium zuzugehen und sie auf eine Landarzttätigkeit anzusprechen, als jetzt eine verpflichtende Quote einzufüh ren? Die Quote konterkariert den Versuch, ein positives Be rufsbild vom Landarzt zu vermitteln, und erweckt den Ein druck, man brauche die Quote, um einen unattraktiven Stand ort sozusagen zwangsmäßig zu besetzen.
Der Gesetzentwurf zeigt sozialpolitisch keine gute Form. Denn für Familien besteht die Möglichkeit, sich freizukaufen, wenn man über ein entsprechendes Budget verfügt. Deshalb sagen auch die Medizinstudierenden: Das ist sozialpolitischer Unfug, der da gemacht wird.
Familienpolitisch ist dieser Gesetzentwurf ein Armutszeug nis. Sie haben in den Entwurf eine Verpflichtung zur zehnjäh rigen Vollzeittätigkeit hineingeschrieben. 70 % der Medizin studierenden sind weiblich. Wir wissen, dass die Entwicklung im Zuge der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eben nicht nur die Vollzeittätigkeit vorsieht.
Als frauenpolitischer Sprecher bin ich entsetzt über diese Re gelung
und über das Familienbild dieser Landesregierung. Eine zehn jährige Verpflichtung zur Vollzeittätigkeit zeichnet, glaube ich, ein Familienbild, das wir nicht vermitteln sollten.
Deswegen appelliere ich an die Landesregierung: Fassen Sie sich hier ein Herz und ändern diesen Teil. Denn es kann nicht das Ziel sein, dass wir einerseits die Vereinbarkeit von Fami lie und Beruf fördern, und dann legen Sie andererseits ein Ge setz vor, das zu einer zehnjährigen Vollzeittätigkeit verpflich tet. Da hätte ich gedacht, dass die Landesregierung im 21. Jahrhundert weiter ist.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzent wurf dient der Umsetzung des geänderten Fachkräfteeinwan derungsgesetzes des Bundes sowie des Berufsqualifikations feststellungsgesetzes des Bundes. Insofern handelt es sich um eine formale Anpassung an das Fachkräfteeinwanderungsge setz, das so auch von der FDP/DVP-Landtagsfraktion unter stützt wird.
Dadurch wird das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschleunigt und effizienter gestaltet. Eine Ent scheidung hat dann innerhalb von drei Monaten ab Vorlage der vollständigen Unterlagen zu erfolgen. Innerhalb von vier Wochen ab Antragstellung ist die Vollständigkeit der Unter lagen zu prüfen, der Eingang zu bestätigen und eventuell auf noch vorzulegende Dokumentationen hinzuweisen. Wir ha ben auch immer wieder gefordert, dass dieses Verfahren zü gig vollzogen wird.
Die Hinweise, die sich durch die Anhörung ergeben haben, konnten in der Begründung ganz gut erklärt werden.
Insofern wird die FDP/DVP-Landtagsfraktion diesem Gesetz entwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Sehr ge ehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde die Redezeit nicht überschreiten und werde mich kurzfassen.
Das Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, das wir heu te zu beschließen haben, sieht ein Verfahren zur Verhältnis mäßigkeitsprüfung vor. Dabei geht es um Anforderungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken.
Die Kommission gelangt zu der Auffassung, dass die Regu lierung einen Mangel an Klarheit hatte und es ungleiche Rechts anwendung gab. Deshalb wird jetzt ein konkreter Kriterien katalog vorgelegt, der bei der Änderung bestehender Rege lungen und der Schaffung neuer zu beachten ist. Auch Kam mern und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Normadressaten.
Bei dem Gesetz handelt es sich um eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben. Es geht darum, dass nicht nur ein Au genmerk darauf zu richten ist, ob die neue Regelung verhält nismäßig ist, sondern ob das Maß der Verhältnismäßigkeit auch in Kombination mit dem bereits bestehenden Recht ge wahrt wird. Hinzu kommt die Einführung eines Monitorings, um die Verhältnismäßigkeit immer wieder zu überprüfen.
Insoweit handelt es sich bei dem Gesetz um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Daher wird auch die FDP/DVP-Land tagsfraktion diesem Gesetz zustimmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapande mie ist eine große Herausforderung und Bewährungsprobe für die ganze Gesellschaft. Das sehen wir auch an den aktuellen Zahlen, die wir jeden Abend vom Landesgesundheitsamt be kommen.
An dieser Stelle auch seitens der FDP/DVP-Landtagsfraktion herzlichen Dank an alle, die im Gesundheitswesen, aber auch in den Ministerien, den Verwaltungen, bei der Polizei und den Vereinen die Umsetzung der Verordnungen tagtäglich vollzie hen. Es ist große Klasse, was dort geleistet wird.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat in der letzten Woche, in der vorletzten Woche und schon zuvor immer wieder betont, dass neben der Eindämmung die Protektion ein ganz wichti ges Thema ist. Insofern haben wir in der Pressemitteilung des Sozialministeriums vom Dienstag mit Freude gelesen, dass der Schutz vulnerabler Gruppen Priorität hat. Wir fühlen uns auch bestätigt, dass gerade die Themen „Versorgung mit Schnelltests und FFP2-Masken“ sowie „Lüftungsgeräte für Schulen“ den Stellenwert bekommen, den wir für unser Land Baden-Württemberg seit Langem, schon seit vielen Wochen fordern.
Die SPD hat die Aktuelle Debatte zum Thema „Minister Luchas Krisenmanagement in der Kritik“ beantragt. Wir ha ben von Ihnen, Herr Stoch, aber auch von der Kollegin Neu mann-Martin schon viele Fragen gehört, die ich gern noch um einige ergänzen möchte. Denn wir haben durchaus den Ein druck, dass man ein Stück weit die Verantwortung auf ande re Ebenen delegiert.
Ich will mit dem Thema Antigentests beginnen. Am Dienstag wurde in der Pressemitteilung formuliert, dass man eine Not reserve von fünf Millionen Antigentests bestellt hat. In der Pressemitteilung steht:
... ist eine Beschaffung seitens der Einrichtungen über die herkömmlichen Bezugswege vorgesehen.
Deswegen meine Frage, Herr Minister Lucha: Trifft es zu, dass es auf dem Markt bei den Antigentests schon extreme Eng pässe gibt?
Die Kollegin Neumann-Martin hat Fragen gestellt, die ich nicht wiederholen möchte, und sich darauf bezogen, wann die fünf Millionen Tests geliefert und wie diese eingesetzt wer den.
Eine weitere Frage habe ich noch in diesem Zusammenhang: Haben Hersteller Sie oder das Sozialministerium auf die Not wendigkeit der Bestellung von Antigentests hingewiesen? Das ist eine wichtige Frage. Ich hätte gern gewusst, ob die Her steller dem Sozialministerium im Vorfeld empfohlen haben, diese frühzeitig zu bestellen und dem Beispiel von Bayern zu folgen.
Zum Thema Schutzausstattung: Wir haben am 27. Oktober ei ne Stellungnahme zu einem unserer Anträge erhalten, in der das Sozialministerium darlegt, das angekündigte Konzept des Bundes zur Bildung einer „Nationalen Reserve Gesundheits schutz“ sei noch nicht vorgelegt worden; deshalb sei noch nichts abgestimmt. Da stellt sich mir die Frage, ob wir im Land sagen: „Der Bund hat noch nichts geregelt; dann war ten wir erst einmal ab, bis wir mehr über die Strategie des Bundes erfahren.“ Ich glaube, das sollten nicht die Politik und der Anspruch des Landes Baden-Württemberg sein.
Wenn man das, was Herr Strobl formuliert hat, ernst nimmt, nämlich dass wir uns um die Schwachen, die Menschen, die vulnerablen Gruppen angehören, kümmern sollen, dann muss das Thema „Versorgung mit FFP2-Masken“ in Baden-Würt temberg den Stellenwert erhalten, den Sie in Ihrer Pressemit teilung formuliert haben. Insofern würde mich Ihre Strategie interessieren, wie wir die Menschen in Baden-Württemberg, die Risikogruppen angehören, mit FFP2-Masken versorgen wollen.
Innenminister Strobl hat darauf hingewiesen, seine Eltern würden sich mit Blick auf das Weihnachtsfest Sorgen machen. Vielleicht müssen wir uns im Land, müssen Sie sich als Mit glied der Landesregierung Gedanken darüber machen, wie wir diese Personengruppen mit FFP2-Masken versorgen und wie wir Antigentests bereitstellen können, damit wir schnell wis sen, ob ein Besuch bei der eigenen Familie möglich ist. Dazu hören wir bisher relativ wenig.
Sie haben am 5. November den Sozialausschuss informiert und mitgeteilt, der Vorrat reiche für 200 Tage. Mir stellt sich die Frage, ob das tatsächlich für die gesamte Schutzausstat tung gilt. Ich höre aus Fachkreisen, dass beispielsweise die Bestellung von L- und XL-Handschuhen große Probleme be reitet. Deswegen die Frage: Welche Bedarfsanfragen liegen Ihnen im Sozialministerium vor?
Gern.
Wahrscheinlich ist er wieder aufgewacht. – Uns interessiert Ihre Strategie beim The ma „Luftreinigungsgeräte für Schulen“. Wie ist die weitere Vorgehensweise geplant? Es gibt auch von Unternehmen aus Baden-Württemberg sehr gute Überlegungen hierzu.
Wir haben mit Freude gelesen, dass auch Baden-Württemberg den Corona-Impfstoff geordert hat. Meine Frage, Herr Minis
ter Lucha: Wie sieht es mit der Bestellung von Ultratiefkühl schränken aus? Haben Hersteller das Land bezüglich der Be stellung von Ultratiefkühlschränken darauf hingewiesen, dass Engpässe entstehen können, wenn man nicht rechtzeitig be stellt? Deswegen habe ich die Frage: Sind Ultratiefkühlschrän ke für das Land Baden-Württemberg bestellt worden? Denn es ist sinnvoll, über entsprechende Kühlschränke zu verfügen, wenn man diesen Impfstoff bestellt.
Wir hören aus Kreisen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dass mehr Kommunikation mit Ihnen und dem Sozialminis terium gewünscht ist. Wir fragen gern noch einmal nach: Wie oft gab es in den letzten Wochen und Monaten einen Aus tausch mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst vor Ort? Wie haben Sie auf Anfragen – beispielsweise auf Anfragen, Per sonal bereitzustellen, um die Kontaktbehandlung, um die Kon taktnachfragen entsprechend zu bearbeiten – reagiert?
So harsch wie der Landesvorsitzende der Deutschen Polizei gewerkschaft würden wir es hier, was die Kommunikation an geht, nie vortragen.
Aber ich frage schon noch einmal – wir hatten in der ersten Welle Verständnis dafür, dass man wirklich schnell Verord nungen machen musste, um sie am Wochenende auch zu kom munizieren –: Wo bleibt das Krisenmanagement, wenn man jetzt in dieser zweiten Welle – wir wussten, dass es im Herbst schwieriger wird – nichts aus der ersten Welle gelernt hat und wieder Verordnungen macht, die am Samstagabend herausge geben werden und die dazu führen, dass am Sonntag Konfir mationen abzusagen sind? So motivieren wir die Menschen nicht, Verständnis für das Krisenmanagement unseres Sozial ministers zu haben.
Oder jüngst bei der Corona-Verordnung Einreise-Quarantä ne: Man hatte vom Bund schon am 15. Oktober die Muster verordnung erhalten. Das Land hat die Verordnung aber erst am Samstag, 6. November, verschickt, und sie hatte ab Mon tag zu gelten. Dadurch stehen beispielsweise viele Unterneh men, die internationale Aufträge haben, vor großen Proble men. Da hat man aus der ersten Welle offensichtlich nicht viel gelernt.
Meine abschließende Frage – am Montag ist ja die Kanzler runde –: Für uns wäre an dieser Stelle auch interessant, die Überlegungen des Landes zu hören, die Sie am Montag in die Runde einbringen.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Mi nister Lucha, für Ihre Erläuterungen. Es sind aber nach wie vor viele Fragen offengeblieben.
Sie haben jetzt darüber informiert, dass die Verteilung von FFP2-Masken in der Schule anläuft. Das ist gut so. Wir haben aber jetzt nichts dazu gehört, wie Sie die Risikogruppen in Ba den-Württemberg versorgen wollen. Auch hier können wir al so keine Strategie erkennen.
Zum Zweiten nehme ich zum Thema Antigentest mit, dass Sie im Grunde noch gar nichts bestellt haben. Sie haben mir vor hin zumindest zugenickt, als ich gefragt hatte, ob es bei den Lieferungen Engpässe gibt. Das ist also der Fall. Insofern stel len wir fest, dass Sie da hinterherhinken.
Es gab auch keine Aussage dazu, wie der Bedarf hier ist. Der Bund hat jetzt geregelt, es gebe zehn Millionen Antigentests pro Monat. Aber wie ist denn der Bedarf? Nordrhein-Westfa len hat einen Bedarf von 3,4 Millionen Tests definiert. Wir sollten auch einmal unseren Bedarf definieren, um dann ent sprechend auch einzusetzen.
Es gibt also noch eine ganze Menge Fragen. Insofern herzli chen Dank an die SPD für die Beantragung dieser wichtigen Debatte.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lärm wirkt als Stressfaktor. Wir wissen, dass das Risiko für Herz-KreislaufErkrankungen ab einer bestimmten Lärmintensität zunimmt. Es ist erwiesen, dass Dauerbelastungen durch Verkehrslärm von mehr als 65 dB(A) Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben. Insofern ist eine sinnvolle Lärmschutzpoli tik zu begrüßen.
Ich darf an dieser Stelle durchaus erwähnen, dass der Lärm schutzbeauftragte, Kollege Marwein, und seine Vorgängerin in der letzten Legislaturperiode, Frau Dr. Splett, immer bereit waren, vor Ort zu kommen, um sich die Sorgen und Nöte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Sorgen und Nöte der Verkehrsteilnehmer anzuhören. In diesem Sinn ist es sicherlich gut, eine Person zu haben, die hier als An sprechpartner zur Verfügung steht. Herzlichen Dank dafür stellvertretend für die Betroffenen in meinem Wahlkreis.
Die meisten Diskussionen bei diesem Thema entzünden sich ja am Motorradlärm; wir haben es im Frühjahr und im Som mer dieses Jahres wieder erlebt. Ziel muss es sein, den berech tigten Lärmschutzinteressen der Anwohner gerade in den länd lichen Regionen Baden-Württembergs Rechnung zu tragen, ohne aber die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer allge mein zu verunglimpfen.
Maßnahmen, die auf eine undifferenzierte Einschränkung al ler Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer zielen, sind da her aus der Sicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion völlig un angemessen.
Wir sollten den Lärmschutz auch nicht als Vorwand für par teipolitische Wunschvorstellungen heranziehen. Es ist über haupt keine Frage, dass wir in bestimmten sensiblen Berei chen wie Kindergärten und Schulen auch über Temporeduzie rungen nachdenken. Aber hinsichtlich von Durchgangsstra ßen, an denen die Grenzwerte nicht überschritten werden, sa gen wir ganz klar: Es kann nicht sein, dass wir hier politische Vorstellungen instrumentalisieren. Wir müssen uns vielmehr an den Lärmwerten orientieren, wir müssen uns auch an Un fallschutz und Umweltbelastung orientieren und nicht an Wunsch vorstellungen. Deswegen treten wir dafür ein, dass wir das dann auch wirklich nach dieser Lärmstruktur aufbauen.
Insofern haben wir schon auch immer mal wieder das Gefühl – – In diesem Sommer war dieses Thema ja auch im Bundes rat, wo Minister Hermann für eine erhebliche Verschärfung der Beschlussvorlage gesorgt und insbesondere Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen mit ins Spiel gebracht hat. Das fin det ausdrücklich nicht die Unterstützung der FDP/DVP-Land tagsfraktion.
Für uns ist natürlich wichtig, dass wir dieses Lärmthema über greifend sehen, also nicht nur den Motorradlärm betrachten.
Es wurde auch der Schienenlärm angesprochen; ich nenne ein mal die Rheintalbahn. Wenn man sieht, welche Problematik
es in den betroffenen Wohngebieten in Rastatt und Offenburg gibt, dann ist nachvollziehbar, dass wir einen besseren Lärm schutz brauchen.
Insofern gehören Fluglärm, Schienenlärm, Motorradlärm und vieles andere zum Gesamtthema. Allerdings sollte man beim Fluglärm auch berücksichtigen – Herr Kollege Dörflinger, Sie haben es angesprochen –, dass der Lärm, der von einem Po lizeihubschrauber ausgeht, anders zu beurteilen ist, da er un vermeidbar ist, und deshalb nicht mit höheren Entgelten be straft werden sollte – so wie man es im Verkehrsministerium sehr undifferenziert getan hat. Es ist also erforderlich, zu dif ferenzieren, welcher Lärm unvermeidbar ist und welche Lärm problematik man über die Entgeltordnung löst.
Wir, die FDP/DVP-Fraktion, haben ein Positionspapier ent wickelt, welches das Problem des unverhältnismäßigen Lärms sehr ernst nimmt. Es darf keinen Raum für Manipulationen geben, die Motorräder lauter machen. Auch gilt die Pflicht zu einer angemessenen Fahrweise. Die Potenziale moderner Schall reduktion sind umfassend zu nutzen, und kein Motorrad soll lauter sein als unbedingt erforderlich. Einer Weiterentwick lung der Lärmregulierung für neue Motorräder stehen wir auf geschlossen gegenüber.
Aber es gibt viele Beispiele, die uns wichtig sind, ob es Schwer punktkontrollen sind, ob es Lärmmessungen bei der Haupt untersuchung sind, ob es ein Deeskalationsprogramm der Lan desregierung für besondere Konfliktstrecken ist, das helfen könnte. Auch die Lärmdisplays möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich hervorheben.
Es gibt also eine ganze Menge von Unterstützungsmöglich keiten, wo wir sagen: Wir wollen kein Gegeneinander, son dern wir wollen die Interessen von lärmgeplagten Bürgerin nen und Bürgern mit denen der Motorradfahrer in Einklang bringen.
Lärmschutz ist elementar und braucht umsichtiges Handeln. Deswegen: Innovation statt Verbote.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorredner ha ben schon zum Ausdruck gebracht, dass die Änderung des Straßengesetzes verschiedene Themenfelder berührt, die uns teilweise auferlegt wurden, die teilweise aber auch aus eige ner Intention entstanden sind.
Zum ersten Punkt will ich die Zuständigkeitsverschiebung vom Land zum Bund im Bereich der Autobahn GmbH nen
nen. Auch das ist ein Punkt, den wir seitens unserer Fraktion durchaus kritisch sehen, den wir jedoch nicht zu beeinflussen haben. Er ist aber durchaus wichtig; denn aus Gesprächen mit unserer Bauwirtschaft ergibt sich, dass dort schon eine große Sorge besteht, dass es einen nahtlosen Übergang gibt, der er forderlich ist, um die Bauleistungen zu erbringen.
Wir haben gerade in der Coronazeit die Verpflichtung, im Be reich der Bauwirtschaft zu schauen, dass keine Aufträge blo ckiert werden, sondern dass dies rundläuft. Insofern hat der Bund, denke ich, noch eine große Aufgabe vor sich, nämlich das schnell zu organisieren. Baden-Württemberg ist gut auf gestellt, aber es darf nicht sein, dass man zu lange für die ei gene Struktur aufwenden muss. Es ist vielmehr zwingend not wendig, schnell in ein Handeln zu kommen, damit wir die Bauprojekte vorantreiben können.
Gerade in Baden-Württemberg stehen große Vorhaben an. Da für treten wir seitens der FDP/DVP-Landtagsfraktion massiv ein.
Wir unterstützen seitens der Fraktion auch die Verfahrensver einfachungen und -beschleunigungen, die wir für wichtig hal ten. Das ist nicht nur für Radwege gut, sondern für unsere Ver kehrsinfrastruktur insgesamt. Konjunktur, liebe Kolleginnen und Kollegen, braucht Infrastruktur, und da müssen wir uns gemeinsam anstrengen, dass wir auch in den kommenden Jah ren mithilfe einer besseren Infrastruktur im Verkehrsbereich, aber auch mit der Digitalisierung Standorte attraktiver ma chen.
Neben dem Lückenschluss im Radwegebereich treibt uns auch die Sorge um, dass der Güterverkehr zunehmend mit unserer Infrastruktur zu kämpfen hat. Die Staus haben sich seit dem Jahr 2002 verfünffacht. Allein daraus wird deutlich, wo wir vor Herausforderungen stehen, auch im Bereich der Schwertrans porte, die es erforderlich machen, viele Brücken in unserem Land ordentlich zu sanieren.
Es wird also deutlich, dass wir in Baden-Württemberg einen deutlichen Bedarf bei Aus- und Neubau sowie der Optimie rung der Verkehrswege haben. Viele Projekte verzögern sich jedoch aufgrund der komplizierten und oftmals langjährigen Genehmigungs- und Planungsverfahren. Kollege Dr. Schütte hat auf den Kurfürsten verwiesen. Das zeigt schon, wie wich tig die Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen sind.
Unsere Fraktion bringt an mehreren Stellen dieses Gesetzes Kritik an, u. a. an der rechtlichen Verankerung der Möglich keit der Teileinziehung von Straßen. Das sehen wir kritisch. Denn wir wollen nicht, dass Verkehrsträger gegeneinander ausgespielt werden. Erst in der Kombination miteinander kommen wir gemeinsam zum Erfolg und sichern durch eine moderne Infrastruktur auch Arbeitsplätze in Baden-Württem berg.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird das Gesetz unterstüt zen, allerdings nicht in allen Bereichen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war ein langer Weg zu dem jetzt im Entwurf vorliegenden Gesetz. Das The ma wurde ja schon in der letzten Legislaturperiode behandelt. Man ist bei der Thematik nicht so richtig vorwärtsgekommen. Aber das, was jetzt in der zweiten Lesung vorliegt – das möch te ich vorweg sagen – findet auch die Zustimmung der FDP/ DVP-Landtagsfraktion.
Die Finanzierung des ÖPNV, insbesondere die Finanzierung der Busverkehre in unserem Land, die auf eine neue Grund lage gestellt wird, ist ein wichtiger Baustein. Die Erhöhung
des Mittelvolumens in den nächsten Jahren ist sicherlich wich tig. Es gab im Vorfeld, auch unter Beteiligung der Verbände, eine Vereinbarung. Der Verteilungsschlüssel wurde festgelegt. Wir wissen, dass es, auch durch den demografischen Wandel, erhebliche Veränderungen, auch im ländlichen Raum, gibt. In sofern ist es gut, dass man gemeinsam mit den Verbänden ei ne Lösung gefunden hat.
Jetzt hat man den Pakt für den Mittelstand groß proklamiert, der sich ja auch über Jahre hingezogen hat. Der Pakt für den Mittelstand hilft natürlich eher in symbolischer Weise. Denn die Entscheidungen treffen die Aufgabenträger, die Stadt- und Landkreise, und da wird sich zeigen, inwieweit der Pakt für den Mittelstand ausreichend ist.
Da machen wir uns schon Sorgen. Wir haben ja in den ver gangenen ein, zwei Jahren bereits erlebt, dass der Wettbewerb deutlich zugenommen hat und weiter zunimmt. Da wird auch der Pakt für den Mittelstand nur bedingt helfen. Viele wichti ge Punkte lesen wir aus dem Pakt für den Mittelstand eben nicht heraus.
Jetzt haben wir die Sondersituation durch die Coronapande mie, die erhebliche Einnahmeverluste mit sich bringt. Allein beim VVS reden wir inzwischen von 120 Millionen €, die in diesem Jahr fehlen. Im nächsten Jahr wird das ja nicht deut lich besser. Ich will als Stichwort die Clean Vehicles Direc tive benennen, Vorgaben, die insbesondere den ganzen Mit telstand, die mittelständischen Busunternehmen in unserem Land vor extrem hohe Probleme stellen, nämlich die Entschei dung, für eine Dauer von vielleicht acht Jahren zu investie ren, für die man das Busbündel dann auch bekommt. Dazu le se ich nichts.
Da hätte das Land auch sagen können: „Wir unterstützen auch durch ein Förderprogramm.“ Da haben es die städtischen Be triebe einfacher, Herr Minister Hermann. Aber dazu, wie die mittelständischen Busunternehmen – das haben wir im Aus schuss besprochen; da haben Sie mit den Schultern gezuckt – diese Umstellungen stemmen können, die eigentlich nur Pla nungssicherheit für einige Jahre haben, gleichzeitig jedoch er hebliche Investitionen in diesem Bereich vornehmen, lese ich im Pakt für den Mittelstand nichts.
Vor Kurzem haben Sie die Initiative zur Reaktivierung von Nebenstrecken proklamiert. Auch Herr Kollege Schuler hat das heute noch einmal angesprochen. Vielleicht erinnern Sie sich, dass ich Sie schon im Frühjahr auf die Entwicklung, auf die wir zusteuern, hingewiesen habe: Rekordverschuldung auf Bundesebene, Rekordverschuldung in Baden-Württemberg, Einnahmeausfall im ÖPNV. Und wir proklamieren, dass wir die Nebenstrecken ausbauen, als ob nichts gewesen wäre. Da möchte ich schon auch ein bisschen Wasser in den Wein gie ßen, Herr Kollege Schuler. Da müssen wir auch einmal ein bisschen ehrlich sein. Bei der Schuldenlast, die auf uns zu kommt, müssen wir gerade dann, wenn wir den Busverkehr stärken wollen, auch eine ehrliche Debatte führen, indem wir auch prüfen: Wo macht denn der Busverkehr in Zukunft viel leicht auch wirtschaftlich mehr Sinn, und wo investieren wir besser in die Reaktivierung von Nebenstrecken? Wir können doch nicht so tun, als ob die Welt an uns vorbeigehen würde. Wir haben eine Rekordverschuldung, wir haben eine Rekord
verschuldung auf Bundesebene, wir haben Einnahmeausfäl le. Und deshalb gehört da auch mehr Realität dazu, als das hier so zu verkaufen, wie es das Land Baden-Württemberg und der Verkehrsminister derzeit machen.
Deswegen ist es schon noch einmal wichtig, dass wir in den nächsten Jahren auch auf die Aufgabenträger einwirken. Denn wir wollen die mittelständischen Busstrukturen in unserem Land nicht verlieren.
Die Herausforderungen sind gigantisch, und wir können nur darauf achten, dass die Mittel auch vernünftig eingesetzt wer den. Deswegen fordern wir da auch einen Realismus ein, der nach der Landtagswahl und nach der Bundestagswahl zwangs läufig Einzug hält. Deswegen ist uns das wichtig. Denn die mittelständischen Strukturen, die dann mal nicht mehr da sind – Sie müssen ja nur lesen, wie die Situation bei den Busun ternehmen in unserem Land im Moment aussieht –, können wir nicht mehr zurückholen. Deswegen sagen wir: Wir müs sen da mehr tun – auch für die mittelständischen Busunter nehmen in unserem Land –, wenn wir die Qualität im ÖPNV erhalten wollen.
Die FDP/DVP-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustim men.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Kollege Sckerl, Sie haben gesagt, dass es gerade im Novem ber darauf ankomme, die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Heute gab es wieder ein Chaos bei der Regionalbahn. Auf der Filstalbahn ist ein Zug ausgefallen; der folgende Zug hatte entsprechend weniger Türen geöffnet. Die S-Bahn nach Ess lingen ist ausgefallen.
Wir haben in dieser Woche gelesen, dass die Stickstoffdioxid grenzwerte eingehalten wurden. Was halten Sie davon, die Dieselfahrverbote für diesen Monat befristet auszusetzen, da mit wir in den Zügen zusätzliche Entlastungen schaffen kön nen?
Die Menschen konnten in den Zügen keinen Abstand von 1,5 m einhalten; der Abstand zueinander in der Filstalbahn be trug 15 cm. Deswegen ist mein konkreter Vorschlag, die Fahr verbote im November auszusetzen.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ÖPNV-Gesetz ist im Detail auch für manche Abgeordneten, die Mitglied im Verkehrsausschuss sind, schwer zu überschauen. Insofern wer den wir das Thema sicherlich noch detailliert im Ausschuss besprechen.
Herr Minister, Sie haben es gesagt: Es war ein langer Weg. Ich erinnere mich daran, dass es bereits in der letzten Legis laturperiode Thema war. Es ist auch nicht einfach.
Die Schülerzahlen gehen zurück. Die Finanzierung der Schü lerverkehre, der Ausbildungsverkehre ist einer der wichtigs ten Bausteine im ÖPNV, beim Busverkehr. Insofern ist diese Reform sicherlich nicht ganz einfach. Es ist nachvollziehbar, dass die Beratung längere Zeit gedauert hat und der Vorschlag nur durch die Erhöhung der Mittel die Zustimmung der Ver bände gefunden hat, weil das für die Busunternehmen natür lich absolut existenziell ist.
Ich erinnere mich an lange Diskussionen über die Verteilungs schlüssel. Sie haben es noch einmal beschrieben, Herr Minis ter Hermann: 40 % der Mittel verteilen sich als Basisfinanzie rung nach Flächengröße und Schülerzahl. Die weitere Vertei lung richtet sich nach den angebotenen Kilometern und der Anzahl der Fahrgäste; das ist variabel und kann vielleicht hel fen, die Attraktivität des ÖPNV zu steigern.
Die Ausbildungsverkehrsfinanzierung ist der wichtigste Bau stein im ÖPNV-Gesetz. Wie sensibel diese Konstruktion ist, haben wir in der Coronapandemie, in der die Finanzierungs grundlage eingebrochen ist, erlebt und erleben es noch immer. Wir sehen, wie sensibel diese Systematik ist und wie wichtig die Finanzierung der Ausbildungsverkehre ist. Deswegen ist auch die Erhöhung von 200 auf 250 Millionen € ab 2021 rich tig. Das unterstützen wir ausdrücklich, weil es eine stabile Fi nanzierungsgrundlage für die Busunternehmen in Baden-Würt temberg darstellt.
Wenn wir jetzt einmal ins Detail blicken, dann sehen wir im gemeinsamen Eckpunktepapier die Basis für die Regelungen in einer Rechtsverordnung. Es steht ja nicht im Detail im Ge setz, sondern soll in eine Rechtsverordnung gehen. Wir gehen davon aus, dass das Eckpunktepapier die Basis dafür darstellt.
Es sind einige Punkte aus der Anhörung übernommen wor den. Ich glaube, das war wichtig; denn auch hier stellte sich die Frage der Verfassungskonformität.
Aber es gibt noch einige weitere Punkte, die wir im Ausschuss ansprechen werden, die noch zu klären sind. Da geht es bei spielsweise um die Organisation der Verkehrsverbünde, es geht um die Bewertung von Marketing- und Servicekonzep ten. Es geht auch um die Strukturen der Tarife. Beispielswei se muss beim Zeitfahrausweis des Jedermannverkehrs zusätz lich ein rabattierter Tarif für Zeitfahrausweise im Ausbildungs verkehr angeboten werden. Das macht das Ganze deutlich komplizierter. Das wollen wir gern im Ausschuss nochmals ansprechen.
Aber wir sehen, dass sich bei dem Eckpunktepapier der Land kreistag, der Städtetag, der VDV und der WBO eingebracht
haben. Wenn wir die genannten Dinge noch mit ansprechen, können wir uns durchaus vorstellen, dass wir dem Gesetzent wurf am Ende des Tages zustimmen.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Mi nister, wir testen inzwischen 16-mal mehr als zu Beginn der Pandemie – über 130 000 Tests in der Woche. Ich denke, das muss man auch noch einmal bewerten.
Ich will in der Kürze der Zeit nur einen Punkt ansprechen, auch um Ihnen gegenüber dem Ministerpräsidenten noch ein mal den Rücken zu stärken, was die Abwägung zwischen ge schäftlich und touristisch angeht. Sie haben es heute vielleicht gelesen: Die Musiktage in Donaueschingen sind abgesagt worden. Ich weiß von weiteren Sport- und Kulturveranstal tungen, dass sie nicht stattfinden bzw. ihre Durchführung auf der Kippe steht.
Neben den Existenzen vieler Hoteliers und Gastronomen steht auch die Existenz der Vereine auf dem Spiel. Wenn man die Abwägung trifft, welche Entwicklung sich in den letzten Mo naten in den Hotels vollzogen hat, sollte man nicht nur an ge schäftliche Themen, sondern auch an die Themen denken – deswegen möchte ich Ihnen den Rücken stärken –, die in der Breite unserer Gesellschaft wirken. Deswegen sollte das Be herbergungsverbot komplett aufgehoben werden.
Danke.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne Musik wäre es ganz schön leise. Nach dem Lockdown, wie wir ihn alle er lebt haben, gibt es erfreulicherweise wieder die ersten zarten musikalischen Aktivitäten im Musikland Baden-Württemberg. Darüber freuen wir uns natürlich sehr.
Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, erkennen auch an, dass das Land bemüht ist, die vielfältigen musikalischen Aktivitä ten zu unterstützen. Wir danken ausdrücklich allen in Musik, Kunst und Kultur Engagierten, die in der Coronakrise über viele Monate sehr verantwortungsvoll agiert haben, aber nach wie vor eine sehr schwierige Situation haben.
Gerade weil es aber so extreme und existenzgefährdende Rah menbedingungen sind, muss das staatliche Handeln besonders sensibel und umsichtig sein.
Niemand will die völlige Freigabe, aber wir brauchen eine gu te Balance zwischen Verantwortung für den Gesundheits schutz und Musikausbildung.
Daher ist nicht passend gewesen, wie die Vorgaben des Kul tusministeriums für den Regelbetrieb in den Schulen unter Pandemiebedingungen geregelt waren: Singen in geschlosse nen Räumen ist ausgeschlossen. Auch die Verwendung von Blasinstrumenten ist im Schuljahr 2020/2021 an den Schulen des Landes Baden-Württemberg nicht gestattet.
Das sorgte für eine landesweite Verunsicherung in den Schu len. Der Bildungsplan hätte nicht mehr erfüllt werden können. Die Kernfächer würden nicht mehr vermittelt, Gesangsklas sen wären tabu, Schülerinnen und Schüler, die im nächsten Jahr in den Fächern Gesang oder Blasinstrument für das Ab itur Prüfungen hätten ablegen wollen, hätten sich oder haben sich bereits jetzt große Sorgen gemacht. Das Kerncurriculum des Schulfachs Musik umzusetzen wäre nicht mehr möglich gewesen.
Das hat nicht nur die FDP/DVP-Landtagsfraktion gewundert. Es war nicht nachvollziehbar, warum in den Schulen nicht möglich sein sollte, was in den Musikschulen möglich war, was in den Musikhochschulen möglich war und was für die Vereine und Kirchen möglich war.
Insofern danken wir der Ministerin, Ihnen, liebe Frau Eisen mann, dass Sie gestern an die Öffentlichkeit gegangen sind und eingelenkt haben. Die vielen besorgten Rückmeldungen, die wir erhalten haben, die vielen Proteste, die Petitionen und nicht zuletzt die Beantragung dieser Aktuellen Debatte durch die FDP/DVP-Landtagsfraktion haben hierzu sicherlich ent scheidend mitgeholfen. Sie haben jetzt und heute Gelegenheit, dem Parlament und der Öffentlichkeit die weiteren Schritte zu erklären.
Trotzdem bleibt Kritik an der Art und Weise dieses unsensib len Vorgehens. Es lagen Vorschläge auf dem Tisch. Mit einer besseren Einbindung der Schulen und Musikexperten hätte es erst gar nicht so weit kommen müssen. Ich bin wirklich sehr beeindruckt von den konstruktiven und verantwortungsvollen Lösungsansätzen, von denen ich in den Gesprächen, die ich in den letzten Wochen mit Schulen und Musiklehrern geführt habe, gehört habe. Dafür sage ich herzlichen Dank. Sie sor gen mit dafür, dass Baden-Württemberg weiterhin Musikland bleibt.
Herzlichen Dank auch an den Landesmusikrat, den Landes musikverband, den Landesverband der Musikschulen und den Bundesverband Musikunterricht für ihre wichtigen und sehr hilfreichen Impulse in dieser Sache.
Dennoch bleiben einige Fragen. Ich habe in der „Stuttgarter Zeitung“ gelesen, dass Sie, Frau Ministerin, gesagt haben, man sei aktuell an Lösungen dran. Das wundert uns schon, weil die Lösung im Grunde genommen auf dem Tisch liegt. Seit dem 25. Juni 2020 gibt es die Corona-Verordnung für Mu sik-, Kunst- und Jugendkunstschulen. Insofern könnten Sie hier heute sagen: Wir wenden diese Corona-Verordnung, die es seit Wochen gibt, auch für die Schulen an.
Dann brauchten Sie nicht an Lösungen zu arbeiten. Dann könnten Sie auch gleich in die Umsetzung gehen. Lieber Herr Röhm, Sie kennen diese Corona-Verordnung ja auch.
Sie wird mit Erfolg angewendet und könnte im Grunde ge nommen ab morgen, also noch vor den Sommerferien, als Grundlage für die Schulen in Baden-Württemberg dienen.
Der zweite Punkt, der nach wie vor nicht geklärt ist, ist das Thema Arbeitsgemeinschaften. Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die Rege lungen zur Gruppenzusammensetzung gelten auch für Arbeits gemeinschaften bzw. den Ergänzungs- oder den Ganztagsbe reich. Dazu haben wir nichts gelesen. Vielleicht ist das The ma aber auch abgeräumt. Das würde uns freuen. Denn ansons ten würde das das Aus bedeuten für Chöre, Orchester, Bands und weitere Instrumentalmusik-AGs, auch für Arbeitsgemein schaften zu den unterschiedlichen Sportarten, Theater-AGs, Technik-AGs und AGs für Querschnittsaufgaben wie den Schulsanitätsdienst, insbesondere auch für Schulkooperatio nen wie beispielsweise das gerade in Baden-Württemberg so erfolgreiche Modell der Musikmentoren.
Der dritte Punkt, der insbesondere für die Musikschulen und die Vereine sehr wichtig ist und für das nächste Jahr entschei dend ist, betrifft die Nutzung der Räumlichkeiten der Schulen für den Unterricht. Das ist entscheidend dafür, ob die Musik schulen und die Vereine weiterhin ihre qualifizierte Ausbil dung durchführen können.
Frau Ministerin, nutzen Sie das Know-how unserer Schulen und Verbände. Wir hoffen, dass sich das Kultusministerium im Bewusstsein unserer breiten humanistischen Schulausbil dung entsprechend orientiert.
Ein Gymnasium hat, wie ich finde, eine sehr schöne Beschrei bung für den Musikzug gefunden. Ich darf zitieren:
Die Schüler profitieren in vielfacher Weise von einer in tensivierten musikalischen Ausbildung. Musizieren – ob alleine oder in der Gruppe – macht nicht nur Spaß, son dern fördert die Konzentrationsfähigkeit, das Selbstver trauen und die Präsentationskompetenz. Durch das ge meinsame Musizieren im Unterricht und in den AGs wer den die sozialen Kompetenzen gestärkt. Einfühlungsver mögen und gegenseitiger Respekt sind Grundlagen der musikalischen Arbeit in der Gruppe.
Oder wie es der Ulmer Hirnforscher Professor Manfred Spit zer sagte: „Musik macht die Menschen schlauer.“
Vor weiteren nicht abgestimmten Entscheidungen wäre es al so vielleicht besser, einmal ein Musikinstrument in die Hand zu nehmen oder kräftig zu singen – natürlich mit Abstand.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Ei senmann, Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie die wissen schaftlichen Erkenntnisse intensiv heranziehen, dass Sie das Problem auch als medizinisches Thema erkennen. Dies hat auch niemand, der für die Fraktionen gesprochen hat, bestrit ten. Ich darf noch einmal betonen, dass wir nicht gesagt ha ben, jetzt könnten wir alles aufheben.
Aber interessant ist schon, wie Sie, wenn Sie sagen, wir müss ten auf Sicht fahren, dazu kommen, in der Regelung, die Sie an die Schulen gegeben haben, Vorgaben bis zum Sommer 2021 festzulegen und zu sagen: „Noch bis zum nächsten Schuljah resende verbieten wir Gesang und Blasmusik in geschlosse nen Räumen.“ Letzteres passt nicht zu Ihrer Aussage, wir müssten auf Sicht fahren.
Ich hätte mir schon gewünscht, dass wir Antworten bekom men. Die Schulen gehen jetzt in die Sommerferien und wis sen nicht, wie sie planen sollen. Auch gibt es Schülerinnen und Schüler, die jetzt entscheiden müssen, wie sie im nächs ten Schuljahr im Musikbereich ins Abitur gehen. Insbesonde re nach den Aussagen der Vertreter der Regierungsfraktionen, von Herrn Kern und Herrn Dr. Becker, hätte ich mir von Ih nen, Frau Ministerin, gewünscht, dass Sie sagen: „Vor den Sommerferien gibt es hierzu noch eine Vorgabe.“ Sie haben sie in der Presse angekündigt. Jeder wartet darauf. Sie haben noch nicht gesagt, wann sie kommt. Auch hätte ich mir ge wünscht, dass Sie etwas zu den Arbeitsgemeinschaften sagen und dass Sie sagen, wie Musikschulen und Vereine im nächs ten Schuljahr mit Schulräumen umgehen können.
Das, was Sie zum Ausdruck gebracht haben, war recht wenig. Nach dem Artikel in der „Stuttgarter Zeitung“ hatte ich auf die gemeinsame Aussage gehofft: Die Debatte der Fraktionen war erfolgreich und hat auch gut begonnen. Daher bin ich
schon überrascht, dass Sie zu diesen Punkten im Grunde ge nommen nichts gesagt haben.
Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt werden wir den Ent wurf eines Gesetzes zur parlamentarischen Kontrolle der Frei heitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie sowie zwei weitere Gesetzentwürfe beraten. Nach den übereinstim menden Aussagen der Fraktionen ist es bitter notwendig, dass wir nicht länger über Verordnungen regiert werden, sondern dass das Parlament wieder mehr mitredet, dass wir hier mehr unterstützen.
Daher ist es umso wichtiger, dass wir beim nächsten Tages ordnungspunkt zu einer Lösung kommen und so vielleicht auch den Ministerien mehr Unterstützung geben. Die Unter stützung wurde jetzt von allen Seiten zugesagt. Deswegen hof fe ich einmal, dass vor der parlamentarischen Sommerpause eine Entscheidung im Sinne der Schulen und im Sinne der Schülerinnen und Schüler getroffen wird. Es ist auch relativ schwer zu erklären, warum es in Musikschulen möglich sein soll. Da kommen auch Fragen, Sorgen und Nöte auf. Es soll te möglich sein, dass Sie das vor der parlamentarischen Som merpause entscheiden. Ich glaube, das ist auch in der heuti gen Debatte klar geworden.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf doch ein mal herzlichen Dank sagen. Ich finde es toll, dass jemand den ganzen Tag die Aufgabe wahrnimmt, das Redepult zu desin fizieren. Ganz herzlichen Dank für diese Unterstützung.
Herr Minister Lucha, ich sage Ihnen und den Regierungsfrak tionen ganz herzlichen Dank, dass wir am 9. Juli im Ausschuss die Anhörung durchführen konnten. Diese Anhörung war, wie es Kollege Hinderer schon gesagt hat, wirklich interessant. Es gab eine deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Ich hatte auch das Gefühl, dass wir das Ganze unterschiedlich interpre tiert haben. Aber es wurde noch einmal sehr deutlich gemacht und beschrieben, wie sich die Situation der Heilmittelerbrin ger in Baden-Württemberg darstellt. In den Bundesländern rund um Baden-Württemberg besteht die Schulgeldfreiheit. Viele Fragen zum Gutachten sind in der Anhörung nicht aus geräumt worden, sondern es haben sich noch zusätzliche Fra gen ergeben.
Herr Minister, Sie haben gesagt, das Thema Schulgeldfreiheit habe nicht zum Auftrag gehört. Ich weiß nicht, wer Ihnen den Auftrag erteilt hat. Es wäre ja eine Position gewesen, wie sie in anderen Ländern auch besteht, wonach man das für sich selbst als Auftrag mitnimmt.
Die Situation ist schon bizarr. Wir legen in dem Gesetzent wurf die Kopfsätze fest, und wahrscheinlich werden Sie nach her noch ein Überraschungsei auspacken und sagen: In einer Übergangsphase – die vielleicht bis zum Termin der Land tagswahl geht, vielleicht auch noch darüber hinaus, vielleicht aber auch nur bis zum Jahresende – wird es wahrscheinlich den Kopfsatz entsprechend dem Entschließungsantrag geben. So, wie es im Entschließungsantrag steht, ist das der bis 2018 geltende Fördersatz. Aber das werden wir nachher sicher hö ren.
Nur: Es ist bemerkenswert, jetzt etwas zu beschließen, bei dem man schon jetzt sagt: Der Betrag bleibt nicht so, sondern
wird noch einmal freiwillig angepasst. Das habe ich so bisher auch noch nicht erlebt. Insofern glaube ich: Einem Gesetz, das so merkwürdig aufgebaut ist, dass man schon jetzt sagt: „Die Werte, die darin stehen, werden für die Physiotherapieschu len nicht ausreichen“, kann man nicht zustimmen.
Der zweite Bereich, bei dem wir uns gewünscht hätten, dass man das Ganze in einem Gesetz regelt, sind die Ergotherapie schulen, die nach wie vor als Ergänzungsschulen und nicht als Ersatzschulen geführt werden und jetzt nur eine freiwillige Förderung bekommen – die im Übrigen nach dem Entschlie ßungsantrag von CDU und Grünen auch nochmals zu über prüfen ist. Vielleicht gibt es schon heute ein Ergebnis, und wir bekommen eine Information zu dieser Überprüfung.
Aber die Situation bei der Ergotherapie wird sich noch deut licher verschlechtern, denn wir haben hier ein Schulgeld von teilweise 400 oder 450 € im Monat, und es gibt Schülerinnen und Schüler, die Kredite aufnehmen, damit sie ihre Schulzeit finanzieren können.
Herr Minister Lucha, Sie waren wie ich auch am 4. Juli 2019 bei der bundesweit größten Demonstration von ErgotherapieAuszubildenden hier in Stuttgart. Man hätte jetzt ein ganzes Jahr Zeit gehabt, dieses Thema mit aufzunehmen. Es ist für mich wirklich nicht nachvollziehbar, warum man nicht die Heilmittelerbringer insgesamt in den Blick genommen hat, sondern jetzt nur ein Stückwerk macht und die Ergotherapie schulen vor große existenzielle Herausforderungen stellt.
Wenn ich die Ansprüche aus dem Wahlprogramm der Grünen und aus dem Koalitionsvertrag nehme, dann ist das jetzt nicht sehr weit gesprungen, was das Privatschulgesetz anbelangt.
Der Entschließungsantrag enthält auch Punkte, die man mit Sorge sehen muss. Wenn man beispielsweise die Zielsetzung hat, die Finanzierung mittelfristig nach dem Krankenhausfi nanzierungsgesetz zu gestalten, würde das bedeuten, dass al le Physiotherapieschulen 51 % der Anteile an die Kranken häuser abgeben müssen. Dann frage ich mich schon, inwie weit es eine faszinierende unternehmerische Option ist, wenn man für diese Finanzierung die Mehrheit seines Unterneh mens abgeben muss. Ich glaube, das kann nicht die Lösung sein.
Man ist mit einer großen Motivation gestartet, aber das Er gebnis ist kein großer Wurf. Deswegen wird die FDP/DVPLandtagsfraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der gestrigen dpa-Vorausmeldung zur heutigen Aktuellen Debatte stand zu lesen, die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus seien aus Sicht der AfD völlig übertrieben.
Daraufhin habe ich mir einmal die Zeit genommen, das Land tagsprotokoll unserer Aktuellen Debatte vom 5. Februar an zuschauen. Damals hatten wir über dieses Coronavirus ge
sprochen. Ich darf die Kollegin Dr. Baum vom 5. Februar zi tieren:
Die von China ergriffenen drastischen Maßnahmen las sen jedenfalls vermuten, dass das Virus doch sehr ernst zu nehmen ist....
Auch die Meldung, dass die Weltgesundheitsorganisation aufgrund der rasanten Ausbreitung des Coronavirus den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen hat, lässt doch eher auf eine ernste gesundheitliche Bedro hung schließen.
Insofern sieht man doch, wie scheinheilig die Diskussion zu dieser Sache geführt wird.
Sie gehen auf den Anspruch nach § 56 des Infektionsschutz gesetzes ein, der regelt, dass Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler, die im Einzelfall von einer behördlich angeord neten Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind, auch Anspruch auf Entschädigung haben. Das hat man dann im März auch auf berufstätige Eltern ausgedehnt, die durch die Betreuung ihrer Kinder aufgrund einer Schul- oder Kita schließung nicht arbeiten können.
Meine Vorredner haben auf die aktuellen juristischen Diskus sionen verwiesen. Wir sehen, dass auch in der juristischen Fachwelt diese Thematik intensiv diskutiert und bearbeitet wird. Unserer Meinung nach könnte man sich daher ein Gut achten auf Steuerzahlerkosten sparen; denn wir glauben, dass wir durch ein solches Gutachten keine Neuerungswerte errei chen können, sondern dass die Rechtsprechung in BadenWürttemberg und auch im Bundesgebiet hier sehr gut intakt ist.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat sich schon sehr frühzei tig über viele Wirtschaftsthemen, über die Förderung der Wirt schaft und auch über Erleichterungen bei den aktuellen Ver ordnungen Gedanken gemacht. Wir haben liberale Wege aus der Wirtschaftskrise aufgezeichnet, einen Kompass von Kon junkturimpulsen entworfen, die notwendig sind, um BadenWürttemberg voranzubringen – bis hin zu den Themen Büro kratieabbau und Technologieoffenheit, gerade in der Automo bilindustrie. Es geht aber auch um ein starkes Engagement des Staates im Bereich der Infrastruktur und der Innovation, ins besondere um eine Digitalisierungsoffensive. Denn wir haben doch gesehen, was Baden-Württemberg noch an Hausaufga ben im Bereich der Digitalisierung zu leisten hat. Deswegen macht es auch Sinn, gerade hier eine Investitionsoffensive zu tätigen.
Jetzt kann man sich natürlich noch an dem Überbietungswett bewerb der Länder und des Bundes beteiligen. Wenn man sich die Zahlen anschaut, dann sieht man, was hier an Hilfen ge währt wird: Allein die 16 Bundesländer haben Hilfen im Um fang von 95 Milliarden € bereitgestellt. Der Bund stellt Hil fen im Umfang von 218 Milliarden € bereit, und von der EU kommen noch einmal 750 Milliarden €.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir Herausforderungen durch die Steuerausfälle haben. Hinzu kommt der demografi sche Wandel. Insofern sollte man hier nun nicht in einen wei teren Überbietungswettbewerb gehen, sondern konkret schau en: Was ist wirklich notwendig, um die Wirtschaft voranzu bringen? Was kann das Land dafür tun? Das sind Ansätze, die auch wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, sehen.
Ich will ein paar Stichworte dazu nennen, was für das Land wichtig ist und was unserer Wirtschaft in dieser besonderen, dieser einmaligen und existenziellen Herausforderung weite re Unterstützung leisten und helfen kann. Wir haben in der letzten Woche im Sozialausschuss bereits einige dieser The men angesprochen. Uns, der FDP/DVP-Landtagsfraktion, ist es wichtig, dass wir jetzt den Pandemieplan fortschreiben, da mit wir uns auch für mögliche künftige Pandemiefälle – nicht nur für eine mögliche zweite Welle – rüsten und fit machen. Es geht darum, dies in das ganze Land hinein zu kommuni zieren, in die Kreise und Kommunen. Es geht dabei auch um das Thema Schutzausstattung, und es geht um die sektoren übergreifende Versorgung. Wie können wir den ambulanten Bereich sowie den stationären Bereich stärken? Wie schaffen wir es, die Reservekapazitäten, auch in wirtschaftlicher Hin sicht, bereitzustellen? Wie können die Kreise dabei unterstützt werden?
Auch die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist dabei ein Thema; dieser ist eine wichtige Plattform und ein wichtiger Dienstleister auch für die Betriebe. Wir sollten, glaube ich, auch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in den Blick nehmen. Wie wirkt sich das auf die gemeinnützigen Trä ger in Baden-Württemberg aus? Diese haben uns auch noch einmal darüber informiert, vor welchen Herausforderungen sie stehen. Ich glaube, das ist wichtig, auch um hier beglei tend tätig zu sein.
Deswegen nehmen wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, die se Themen im Bereich Soziales und Gesundheit sehr ernst.
Ein ganz wichtiger Bereich, auch um die Wirtschaft zu unter stützen, um die Familien zu unterstützen, ist natürlich der Bil dungsbereich. Dazu gehört zwingend ein verlässlicher Unter richt im kommenden Schuljahr, damit eine Planbarkeit gege ben ist. Das ist eine ganz wichtige Voraussetzung dafür, dass die Unternehmen, dass die Familien Planungssicherheit ha ben. Deswegen muss im nächsten Schuljahr zwingend ein ver lässlicher Unterricht angeboten werden. Wir müssen zudem eine Digitalisierungsoffensive machen, und wir müssen auch in der Kommunikation hin zu den Schülern und den Eltern deutlich besser werden.
So bekomme ich, Frau Ministerin Eisenmann, beispielsweise Rückmeldungen zu den Lernbrücken: Dort herrscht nach wie vor extreme Unsicherheit. Ich weiß von Empfehlungen von Schulen, die eher darauf hindeuten, dass diese Dinge nicht un bedingt in Anspruch genommen werden sollen, weil überhaupt nicht genau bekannt ist, wie das funktioniert. Da brauchen wir mehr Verbindlichkeit bei diesen Dingen.
Bitte gestatten Sie mir als jemandem, der hierauf auch beson deren Wert legt, noch folgende Anmerkung: Die Regelung, wonach im nächsten Schuljahr Gesang und Blasmusik verbo
ten sein sollen, sollte man wirklich noch einmal überdenken. Dies passt nicht ins Bild; es passt nicht zu dem, was wir in den anderen Bereichen jetzt an Lockerungen haben. Da er warten wir, dass man noch einmal deutlich sagt: So kann das nicht bleiben.
Wir kommen daher zu dem Schluss – das war ja auch der Im puls der FDP/DVP-Landtagsfraktion; wir freuen uns, dass die anderen Fraktionen nun nachgezogen haben –: Unser Gesetz entwurf zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbe schränkungen der Covid-19-Pandemie ist außerordentlich wichtig. Wir müssen aus diesem Chaos der Verordnungen ei ne parlamentarische Orientierung machen. Hierzu haben wir den Impuls gesetzt, und wir freuen uns, wenn wir dazu eine gemeinsame Lösung hinbekommen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entwicklung der Gesundheitsfachberufe ist für die FDP/DVP-Landtags fraktion seit vielen Jahren ein wichtiges Thema. Wir haben zahlreiche Initiativen dazu eingebracht. Ich erinnere nur an einen Antrag von 2016; damals hatten wir das Thema im Aus schuss diskutiert. Anlass war, dass der Fachkräftemangel bei spielsweise bei den Physiotherapeuten vonseiten der Landes regierung deutlich gemacht worden war.
Auch in den Landtagswahlprogrammen und vor allem im Ko alitionsvertrag der beiden Koalitionspartner steht, dass man sich für eine Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbe dingungen der Gesundheitsfachberufe einsetzt. Nun drängt am Ende der Legislaturperiode langsam aber die Zeit, um sich zumindest diesen Gesetzentwurf noch auf die Fahnen schrei ben zu können.
Uns liegt nun der Gesetzentwurf zum Privatschulgesetz vor. Dabei stellt sich natürlich die Frage: Wird dieser Gesetzent wurf dem im eigenen Koalitionsvertrag formulierten Anspruch gerecht? Positiv hervorheben kann man zumindest, dass die Bereiche Physiotherapie und Logopädie eigene Kopfsätze be kommen sollen, dass sie also aus der Kategorie „Berufskol leg – Übrige“ herauskommen und dass es eigene Definitionen geben soll. Das war es dann aber schon fast, was das Gesetz betrifft.
Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, hätten uns gewünscht, dass man jetzt die Chance ergreift und den Einstieg in ein um fassendes Gesundheitsmonitoring macht. Wir sollten uns auch damit befassen, wie die Zukunft in den Bereichen Physiothe rapie, Logopädie, Podologie und Ergotherapie aussieht, wel che Schulplatzzahlen es da braucht. Denn wir sehen, wie wichtig diese Heilmittelerbringer für die Gesundheitsversor gung in Baden-Württemberg sind. Deswegen hätten wir uns dazu auch mehr Impulse gewünscht.
Das wäre jetzt die Chance gewesen, nicht nur die Physiothe rapie und die Logopädie in das Gesetz mit aufzunehmen, son dern auch gleich die Ergotherapie und die Podologie und die se nicht sozusagen erst in einem zweiten und weiteren Schritt in den Blick zu nehmen.
Der dritte Punkt ist die Chance, das Thema Schulgeldfreiheit mit aufzunehmen. Wie Kollege Hinderer schon angesprochen hat, sind andere Bundesländer, insbesondere auch die an Ba den-Württemberg angrenzenden Bundesländer, schon weiter, was die Schulgeldfreiheit anbelangt. Wenn wir den Fachkräf temangel konstatieren, müssen wir aufpassen, dass wir durch das Schulgeld nicht in Wettbewerbsverzerrungen kommen. Das erleben wir massiv in den Bereichen, in denen es dann keine Schulgeldfreiheit mehr gibt.
Ich darf das einmal exemplarisch am Bereich der Ergothera pie beschreiben. Wenn sich jemand nicht damit beschäftigt, versteht er die Situation nicht. Man kann nur noch mit irgend welchen historischen Entwicklungen argumentieren. Denn die Ergotherapieschulen sind Ergänzungsschulen, keine Ersatz schulen. Damit gibt es auch nicht die Unterstützungen. Es gibt die freiwillige Zulage des Landes in Höhe von 2 000 €. Wir haben aber Schulgelder, die bis zu 400 € monatlich gehen. Wenn man sieht, dass in anderen Bundesländern Schulgeld freiheit herrscht, dann droht uns natürlich sehr schnell, dass sich der Fachkräftemangel nochmals zusätzlich verstärkt. Das Thema Schulgeldfreiheit sollten wir für dieses Privatschulge setz jetzt mit aufgreifen. Wir hätten die Chance, das noch in dieser Legislaturperiode zu machen.
Deswegen setzen wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, uns dafür ein, dass wir diese Themen auch in den weiteren Bera tungen nochmals intensiv aufgreifen.
Die Kritik am Umgang mit den Ergebnissen der Anhörungen ist hier deutlich geworden. Wenn man sieht, was die Schulen jetzt gerade auch in der Coronakrise geleistet haben, um den Ausbildungsjahrgang zum Abschluss zu bringen – was für die Gesundheitsversorgung der Menschen wichtig ist –, dann er kennt man auch, was die Schulen alles leisten. Daher auch von unserer Seite ein herzliches Dankeschön für diese Qualifizie rung, auch für dieses besondere Engagement in der Corona
krise, um die Ausbildung fortzuführen, was für die Gesund heitserhaltung in Baden-Württemberg ganz wichtig ist.
Ich will jetzt nicht auf die Details der Kostenermittlung ein gehen – das wurde dargestellt. Uns wäre es wichtig, dass wir uns gerade in dieser Situation – jetzt wurden von den Verbän den, von den Schulen die Probleme der Kostenermittlung be nannt – die Zeit nehmen, eine Anhörung, wie sie SPD und FDP/DVP wünschen, durchzuführen, um bei diesen Themen die Verbände mitzunehmen. Wie wir gehört haben, gibt es frei willig noch zusätzliche Leistungen. Dann sollten wir uns die Zeit nehmen, in einer Anhörung die Verbände mitzunehmen. Es steht viel auf dem Spiel; wir sollten jetzt keinen Schnell schuss machen. Dann haben Sie vielleicht sogar die Chance, bei diesem Gesetz auch die anderen Fraktionen noch mitzu nehmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die FDP/ DVP-Landtagsfraktion wird dem Gesetz zustimmen. Das Ge setz macht Sinn. Es geht – das wurde von meinen Vorredne rinnen und Vorrednern bereits angesprochen – um eine Liqui ditätshilfe für die Verkehrsunternehmen, die dringend notwen dig ist. Wir wissen, dass die Situation der Verkehrsunterneh men nach wie vor schwierig ist.
Wir kennen viele Busunternehmen, die in der Tradition oft auf verschiedene Standbeine gesetzt haben und bei denen jetzt al le Bereiche leiden – ob es der Reiseverkehr ist, ob es der Li nienverkehr ist oder ob es die Sonderfahrten für den Trans port von Menschen mit Behinderungen sind. In all diesen Be reichen gibt es Schwierigkeiten. Insofern macht es Sinn, mit diesem Gesetz jetzt für eine bessere Liquidität der Verkehrs unternehmen zu sorgen. Deswegen stimmen wir auch sehr gern zu.
Wichtig ist, dass die Aufgabenträger die Mittel auch tatsäch lich weiterreichen und nicht irgendwelche Reserven einbehal ten, damit die Verkehrsbetriebe die Mittel vollumfänglich er halten.
Es gab im Ausschuss schon die Anregung, die Regelungen im ÖPNV-Gesetz so zu ändern, dass für Maßnahmen wie Liqui ditätshilfen keine Gesetzesänderung benötigt wird. Das kann man in der Tat, glaube ich, etwas unbürokratischer machen. Es geht nicht um die Änderung eines Gesamtvolumens, son dern um einen zeitlichen Vorschub. Insofern würden wir mit Sicherheit auch zustimmen, wenn man in der nächsten Novel le auch vorsieht, dass solche Maßnahmen ohne eine Gesetzes änderung durchgeführt werden könnten.
Ich will aber noch einen Punkt ansprechen, weil er in dieser Woche auch in der Zeitung angekündigt wurde: die neuen Ausschreibungen. Wir wissen natürlich nicht, wie sich der Personenverkehr und die Fahrgastzahlen im ÖPNV entwi ckeln, wie sich die Coronapandemie weiterentwickelt bzw. wie sich auch neue Technologien oder Homeoffice nieder schlagen. Wir wissen aber andererseits, dass die finanziellen Rahmen des Landes nicht so bleiben, wie sie momentan sind. Die Situation wird deutlich schwieriger.
Es hat uns überrascht, dass man jetzt im Zuge der Ausschrei bung einen 30 Jahre laufenden Vertrag über 130 und eventu ell noch einmal weitere 100 Doppelstockwagen machen möchte. Dazu möchte ich schon einmal sagen, dass wir das im Hinblick auf die Veränderung noch einmal sehr genau in den Blick nehmen sollten, damit wir uns nicht über zwei Ge nerationen hinweg in ein Risiko begeben, das man vermeiden kann. Dass man dies genau in den Blick nehmen sollte, ge hört an dieser Stelle auch dazu.
Ansonsten wird die FDP/DVP dem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Salomon, Sie ha ben gesagt, Sie lassen sich leiten vom Infektionsschutz. Das ist auch wichtig. Würden Sie mir aber dann einfach erklären, inwieweit die Infektionsgefahr unterschiedlich ist, je nach dem, ob jetzt ein Probenbetrieb in der professionellen Musik stattfindet oder im Bereich der Amateurmusik? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gehen Sie davon aus, dass in der Amateurmusik die Infektionsgefährdung größer ist als bei den Profis.
Es passt gerade dazu. Frau Staatssekretärin, vielen Dank. Ich habe nur die Nachfra ge, ob ich das richtig aufgenommen habe. Wenn ich Sie rich tig verstanden habe, ist schon jetzt ein Probenbetrieb im Ama teurmusikbereich mit bis zu fünf Personen möglich und ab 1. Juni dann in größerem Stil.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Woche war in der „Stuttgarter Zeitung“ zu lesen, dass die Luftqualität am Neckartor die EU-Vorgaben erfüllt. Vor einiger Zeit äußerte sich Minister Untersteller dazu, dass für ihn angesichts des Rückgangs beim Verkehr die drohenden großflächigen Fahr verbote in Stuttgart vom Tisch seien. Dies unterstreicht die Forderung der FDP/DVP-Landtagsfraktion, jetzt das klare Si gnal zu setzen, dass man auf weitere Fahrverbote in Stuttgart verzichten kann.
Stattdessen spielt Verkehrsminister Hermann aber auf Zeit, um an seinem Ziel weiterer Fahrverbote festhalten zu können. Diese trickreiche Strategie sorgt nicht nur für eine enorme Ver ärgerung, sondern auch für große Unsicherheit. Denn dies ist in der aktuellen Situation ein völlig unangemessenes Signal. Die Erkenntnisse der letzten Coronawochen können nur eine Schlussfolgerung haben: Eine Verschärfung der Fahrverbote ist völlig unverhältnismäßig.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob auf streckenbezoge ne Fahrverbote für Euro-5-Diesel nicht gänzlich verzichtet werden kann. Die FDP unterstützt die Aussagen des CDUFraktionsvorsitzenden Wolfgang Reinhart vom 12. März 2019, der schon damals fragte, ob man bei besseren Luftmesswer ten in Stuttgart überhaupt noch Fahrverbote brauche, und wis sen wollte, ob man dies im Rahmen der Verhältnismäßigkeit prüfe. Ich kann die CDU nur auffordern, sich hier nicht wei ter auf der Nase herumtanzen zu lassen.
Nein. Lassen Sie mich in meinen Gedanken fortfahren. – Ich gehe gern noch einmal darauf ein, dass wir letzte Woche im Verkehrsausschuss eini ge Informationen aus dem Ministerium erhalten haben. Die Werte seit den Coronakontaktbeschränkungen ab dem 7. März zeigen, dass am Neckartor werktags 40 % und am Wochen ende ca. 60 % weniger Verkehr ist.
Man sollte vermuten, dass die Stickstoffdioxidmesswerte am Neckartor zurückgingen. Nehmen wir aber die Mittelwerte der sechs Wochen vor den Kontaktbeschränkungen und der sechs Wochen nach den Kontaktbeschränkungen, so hatten wir vor dem Lockdown am Neckartor einen Durchschnitts wert von 37 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und in den sechs Wochen nach dem Lockdown von 41 Mikrogramm.
Die Argumentation, dass das Wetter einen sehr großen Ein fluss auf die Belastung durch Stickstoffdioxid hat, klingt in teressant. Ich erinnere mich an einen Antrag der FDP/DVPFraktion vom November 2016, in dem wir diese Messwerter gebnisse angefragt und auch explizit nachgefragt hatten, wie sich die Messwerte sonntags auswirken. Denn sonntags hat ten wir im Jahr 2015 beim Verkehr einen Rückgang um 31 %, und die Werte der Stickstoffdioxidbelastung haben sich um 28 % reduziert. Damals wurde uns mitgeteilt, dass eine Dif ferenzierung nach Wetterlage nicht möglich sei; entsprechen de Daten lägen nicht vor. Die Untersuchungen der LUBW be legten, dass sich eine Verminderung des Verkehrs unmittelbar positiv auf die Schadstoffkonzentrationen auswirke.
Inzwischen hört sich das ganz anders an. Deswegen frage ich Sie, Herr Minister Hermann: Ist denn eine Messgröße, die of fenbar eine maßgebliche Abhängigkeit vom Wettergeschehen aufweist, als Entscheidungskriterium für weitere Fahrverbo te geeignet?
Ich frage Sie, Herr Minister Hermann: Ist mit dieser Kennt nis die notwendige Verhältnismäßigkeit gegeben, wenn Sie sagen, dass man nicht wissenschaftlich valide einzelne Maß nahmen exakt bestimmen könne und Wetter und Luft chemi sche Prozesse von größter Bedeutung seien? Andere Städte, andere Bundesländer bewerten diese Verhältnismäßigkeit klar und eindeutig und halten Fahrverbote für unverhältnismäßig, insbesondere dann, wenn die Grenzwerte eben in Kürze ein gehalten werden können.
Bemerkenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, dass man auf der Homepage des Umweltbundesamts inzwischen Argumentationen findet, die wir vor Wochen, vor Monaten, vor Jahren dort so nicht finden konnten. Neben dem Verkehr gibt es – angesichts der Coronakrise wird da so argumentiert – über gesamte Stadtgebiete verteilte Quellen, z. B. Industrie anlagen, Kraftwerke, verarbeitendes Gewerbe und private Haus halte, die zu einer mittleren Grundbelastung von 20 bis 30 Mi krogramm führen; der Grenzwert der EU liegt bei 40 Mikro gramm. Das war vom Umweltbundesamt bisher so nicht zu lesen und ist ganz interessant für die weitere Bewertung auch hier in Baden-Württemberg.