Rüdiger Klos
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Ände rung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes und wei terer Gesetze werden im Ansatz richtige Anpassungen vorge schlagen. Wir begrüßen die Verankerung des Prinzips des le benslangen Lernens und die Konkretisierung der Fortbildungs pflicht für Richter und Staatsanwälte.
Kontinuierliche Fortbildung ist unverzichtbar für die Bewäl tigung des Berufsalltags der Richter und Staatsanwälte. Der Leitgedanke lebenslangen Lernens ist ein selbstverständlicher Grundsatz in der Justiz. Für Richter in Bund und Land besteht schon nach geltendem Recht in Ausgestaltung des Richter dienstverhältnisses eine allgemeine Pflicht zur Fortbildung.
Fragen der Fortbildung für die Richter im Landesdienst lie gen im Kompetenzbereich des Landes. Bei der konkreten Aus gestaltung der Fortbildungspflicht ist aber zwingend zu be achten, dass die in Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes ga rantierte richterliche Unabhängigkeit gewahrt bleibt – der Herr Minister hatte hier schon darauf hingewiesen.
Die AfD verwahrt sich allerdings prophylaktisch entschieden gegen m ö g l i c h e Versuche einer inhaltlichen Einfluss nahme im Wege der Fortbildung, die etwa eine bestimmte Rechtsprechungslinie nahelegt oder diese gar vorgeben will. Die AfD erteilt allen Versuchen, die Richterschaft oder die Staatsanwaltschaft politisch-ideologisch zu instrumentalisie ren und somit zu missbrauchen, eine klare Absage.
Unzulässig wäre es beispielsweise auch, Richter kurzfristig zu zeitlich und örtlich derart gebundenen Fortbildungsmaß nahmen zu verpflichten, dass diese Richter gezielt an der Aus übung ihrer Rechtsprechungstätigkeit in bestimmten Verfah ren gehindert werden. Darauf werden wir auch ein besonde res Augenmerk legen.
Wesentlich ist auch, dass die Richter und Staatsanwälte den notwendigen Freiraum erhalten, um sich eigenverantwortlich – die Eigenverantwortlichkeit und das Subsidiaritätsprinzip kann man hier nicht oft genug betonen – den Möglichkeiten der Fortbildung zu widmen. Das gilt nicht nur für rechtliche Weiterbildungsangebote, sondern gerade auch für Angebote zur Steigerung der persönlichen und technischen Kompetenz wie die Vermittlung von EDV- oder allgemein IT-Fähigkei ten. Der Faktor Technik darf hier nicht unterschätzt werden.
Natürlich sind funktionierende, qualifiziert besetzte Geschäfts stellen unabdingbar. Aber der Faktor Technik ist Kern der per manenten Weiterentwicklung und Digitalisierung der Dezer natsarbeit. Das Land ist gefordert, hier attraktive Anreize zur freiwilligen Fortbildung anzubieten. Die umfangreichen Fort bildungsangebote, u. a. in der Deutschen Richterakademie, die sich bundesweit mit jährlich knapp 150 Tagungen an Rich ter aller Gerichtszweige und Aufgabengebiete richten, und ört liche Fortbildungsprogramme belegen dies eindrucksvoll.
Fortbildungen sind geeignet, Befähigung, Eignung und fach liche Leistung der Richter und Staatsanwälte positiv zu beein flussen und ihnen hierfür Zugang und Aufstieg zu weiter ge henden Ämtern zu verschaffen.
Aber eines darf nicht vergessen werden: Wird eine Fortbil dungspflicht gesetzlich konkretisiert, dann muss auch festge halten werden, dass die Angebote des Landes kostenfrei oder gegen Erstattung durch den Dienstherrn erfolgen. Hierzu, Herr Minister, vermissen wir derzeit eine Aussage im Entwurf. Wir werden diesen Punkt in den Beratungen im Ausschuss erör tern mit dem Ziel einer Ergänzung. Aber es wäre sicherlich hilfreich, wenn Ihr Haus hier schon zur Sitzung des Ständi gen Ausschusses vorarbeiten würde.
Lassen Sie uns zum Schluss noch einen kleinen Ausblick wa gen. Die AfD hält es für angebracht, als Spiegelbild zum Prin zip des lebenslangen Lernens auch die Durchgängigkeit der Justizlaufbahn zu anderen Verwendungen in Staat und Wirt schaft zu erreichen. Höchstaltersgrenzen wie in § 48 der Lan deshaushaltsordnung und § 6 des Landesrichter- und -staats anwaltsgesetzes müssen hinterfragt werden. Passen derart starre Vorgaben noch in die Lebenswirklichkeit und die ge wandelten Anforderungen an das Arbeits- und Privatleben?
Nicht zuletzt erwarten die Bediensteten eine individuelle Fle xibilisierung ihrer Berufs- und Karrierewege. Der Staat soll te nicht ohne Not auf die Teilhabe an der Lebens- und Berufs erfahrung gerade der höchstqualifizierten Teile des Volkes ver zichten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Lassen Sie uns in die Historie gehen: Warum hören wir uns heute überhaupt diesen Bericht an? Am Donnerstag, dem 17. Dezember 2015, befasste sich der Land tag in der 15. Legislaturperiode zum ersten Mal mit dem Ge setzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD – Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauf tragten des Landes Baden-Württemberg –, Drucksache 15/7862.
Liest man sich das Protokoll durch, fällt auf, dass die häufigs ten Vermerke „Unruhe“, „Anhaltende Unruhe“ und „Glocke der Präsidentin“ sowie die Forderung nach Ordnungsrufen bis hin zum Vorwurf, das sei justiziabel, waren.
Der Abgeordnete Hauk nannte den Entwurf eine – Zitat – „lin ke Machenschaft“. Der Bürgerbeauftragte sei das – Zitat – „in stitutionalisierte Misstrauen“ gegenüber der Polizei. Die Grü nen hätten ein – Zitat – „gestörtes Verhältnis zur Freiheit in Deutschland“, das Verhältnis zu den Sicherheitsorganen sei ungeklärt. Der Entwurf zeichne sich durch ein – Zitat – „tief gründiges Misstrauen gegenüber jedem Abgeordneten – der nämlich der wahre Volksvertreter ist –“ aus.
Liebe CDU, das ist wirklich lustig. Mit dieser Truppe regie ren Sie seit fast fünf Jahren. Das Ausmaß an Selbstüberwin dung – oder muss ich von Selbstverleugnung reden? – mag man sich ja kaum vorstellen. Arme, bedauernswerte Kollegen von der CDU!
Die Debatte war hoch emotional, und keine Seite hat der an deren etwas geschenkt, was man schon daran erkennen kann, dass die Glocke der Präsidentin im Dauereinsatz war – bei 20 habe ich aufgehört zu zählen. Und Sie erzählen der Bevölke rung das Märchen, durch die AfD sei der Ton rauer geworden. Die Altparteien haben sich hier gestritten wie die Kesselfli cker! Das ist die Wahrheit.
Hören Sie auf, Märchen zu erzählen. Die AfD betreibt Sach politik und ist faktenorientiert –
im Gegensatz zu Ihnen.
Sie machen sich die Welt, wie sie Ihnen gefällt.
Wir haben bei der letzten Debatte zum Bürgerbeauftragten so fort den Finger in die Wunde gelegt und haben die horrenden Kosten aufgelistet, die durch diesen rein ideologisch motivier ten Versorgungsposten entstanden sind. Der Haushaltsansatz 2016 betrug 323 000 €. 2021 schießt der Ansatz schon hoch auf 409 400 €. Die Bürgerbeauftragte wird im Jahr 2021 über 10 000 € im Monat an Dienstbezügen erhalten. Im Jahr 2020 waren es in der Summe noch 118 000 €.
Die Zahl der behandelten Fälle lag bei 471 im Jahr 2018 und 583 im Jahr 2019. Dies ergibt Kosten in Höhe von 717 € pro Fall im Jahr 2018 und Kosten in Höhe von 580 € pro Fall im Jahr 2019.
Meine Damen und Herren, das sind Zahlen aus Absurdistan. Das hat mit angemessenen Kosten nichts mehr zu tun. Wir brauchen keinen 144. Abgeordneten. Sie haben neue Bürokra tie geschaffen, verursachen einen permanenten Aufwuchs bei Kosten und Personal. Dabei lautet gerade in diesen Zeiten das Gebot der Stunde strikte Kostenkontrolle – also genau das Ge genteil von dem, was Sie machen.
Dass Sie noch nicht einmal die Kraft haben, die Abschaffung des Bürgerbeauftragten zu fordern – angesichts dessen, was Sie im Jahr 2015 vom Stapel gelassen haben –, zeigt, wo Sie wirklich stehen.
Allein die AfD schützt die Gelder der Steuerzahler.
Allein die AfD steht für Kostenbewusstsein.
Allein die AfD steht zu den Positionen, die ich für die Frakti on hier schon seit Jahren vertrete.
Die AfD steht zu ihren eigenen Aussagen und Forderungen. Sie nicht! Sie sind nicht in der Lage, Ihre Fehler zu korrigie ren. Sie schaffen keine Kostenstellen ab.
Sie stellen sich Fehlentscheidungen nicht entgegen. Sie be klagen die – Zitat – „undurchsichtige und komplexe Bürokra tie, die den Bürger alleinlasse“. Daher brauche es den Bürger beauftragten. Das ist ja hochinteressant. Wer hat denn den jet zigen Zustand hier in Deutschland und in Baden-Württemberg
zu verantworten? Das sind doch Sie! Sie alle waren an der Re gierung,
und jetzt beklagen Sie sich darüber, was Sie angerichtet ha ben! Sie stellen damit Ihrer Arbeit ein vernichtendes Zeugnis aus. Ihre Handlungen sind inkonsistent, unlogisch und gegen die Interessen der Bevölkerung gerichtet. Sie können es nicht, und Sie konnten es auch noch nie.
Die Bilanz Ihrer Politik beträgt heute 65 000 Millionen € Schulden. Das ist in Zahlen die Bilanz Ihrer Politik.
Nur eine politische Gruppierung vertritt die Interessen der Bürger des Landes und von Deutschland. Das ist die AfD. Wir artikulieren die Interessen des Landes. Wir fordern sie ein. Und mit den entsprechenden Mehrheiten werden wir sie auch umsetzen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Minister Wolf, nachdem Sie bereits vor Wochen Ihre Angst vor meiner Kandidatur im Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen
hier in diesem Plenum minutenlang in Ihrer Rede thematisiert haben, scheint die Sorge bei Ihnen ja noch gewaltig gestiegen zu sein. Schön, dass Sie mich im Auge behalten.
Selbstverständlich bezieht sich meine Handbewegung auf den Wahnsinn, den der Kollege Sänze hier angesprochen hat und der sich hinter der Mogelpackung Europa, Green Deal, CO2Wahn und der Abschaffung unserer nationalen Souveränität...
... und Identität verbirgt.
Die persönliche Erklärung ist dar in zu sehen, dass er mich angegriffen und behauptet hat, ich hätte eine solche Bewegung gegenüber dem Kollegen Sänze gemacht.
Dabei ist das frei erfunden von ihm.
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Heute beschäftigen wir uns zum zwei ten Mal mit einem weiterhin völlig unausgegorenen Gesetz entwurf der SPD. Wir erinnern uns: Laut der SPD steht das Amt des Bürgermeisters vor einer schweren Beschädigung oder wurde bereits schwer beschädigt – bei der SPD weiß man ja nie so genau, was sie wirklich meint –, und zwar durch – wie sie es nennt; ich zitiere aus dem Gesetzentwurf – „Spaß kandidierende“.
Es wird niemanden überraschen, dass die Rechtschreibpro gramme diesen Ausdruck sofort markieren und beanstanden. Überprüft man dieses Wort dann im Duden, stellt man fest: Es existiert laut Duden gar nicht. Ebenso wenig, wie Sie die deutsche Sprache beherrschen, haben Sie die Fähigkeit, ver nünftige Gesetzentwürfe zu machen.
Es gab bereits in der ersten Lesung herbe Kritik an dem Ge setzentwurf. Die Reaktion von Ihnen war, diesen Entwurf nicht zurückzuziehen, sondern tatsächlich noch eine zweite Aussprache zu erzwingen. Zur Krönung legen Sie den Ent wurf auch noch in völlig unveränderter Form vor.
Daraus muss man folgern: Erstens haben Sie nichts dazuge lernt, und zweitens gibt es offenbar in der größten und schwers ten Wirtschaftskrise unseres Landes keine wirklich wichtigen Aufgaben zu erledigen – laut der SPD.
Gut, dass der Wähler Sie für diese Legislatur auf die Opposi tionsbänke verwiesen hat. Vernünftige Politik geht offensicht lich nur noch mit der AfD.
Denn nur noch die AfD sichert die Wirtschaft und die Arbeits plätze in diesem Land. Wir beschäftigen uns mit den Dingen, die für unser Land wichtig sind.
Ein weiterer Kritikpunkt: Sie haben Ihren eigenen Entwurf zerschossen, weil Ihre selbst gewählten Beispiele bewiesen
haben, dass niemand, der es mit seiner Kandidatur nicht ernst meinte, auch nur den Hauch einer Chance hatte. Alle wurden vom Souverän, dem Wähler, abgestraft. Der öffentliche Spott war ihnen teilweise auch sicher. Sie schießen mit Kanonen auf Spaßvögel.
Die Bürger entscheiden beim Bürgermeisteramt nach den Kri terien Sachkompetenz und Verantwortung und wollen nicht, dass selbst ernannte linke Bildungsbürger, die Feuilletonmo ralisten der Genderabartigkeit, ihre Auswahl beschneiden und ihnen vorschreiben wollen, wen sie zu wählen haben. Nach deren Maßstäben hätte ein Trump keine Chance. Aber es ist noch immer gut, dass das Volk entscheidet und nicht Redak tionen oder Lobbygruppen entscheiden.
Sie haben doch permanent vollmundig getönt, Sie würden die AfD argumentativ stellen. Wenn ich jetzt auf diese Legisla turperiode zurückblicke, muss ich Sie fragen: Wann haben Sie uns jemals argumentativ gestellt? Die Einzigen, die gestellt wurden, und zwar von uns, waren die Altparteien für ihr Ver sagen, meine Damen und Herren.
Wir haben Sie gestellt – Sie uns kein einziges Mal.
Jetzt schauen wir uns einmal an, was eigentlich hinter dem Gesetzentwurf der SPD steckt. Das ist die gefährliche Ideo logie, nach der der Staat alles und jeden bevormunden und überwachen soll. Regelungswut statt Freiheit – das bestimmt Ihre Ideologie. Sie wollen für den Bürger denken. Wir wol len, dass die Bürger selbst denken.
Sie wollen den Bürger führen. Wir wollen die Wünsche der Bürger ausführen. Sie wollen immer mehr Vorschriften, Ge setze und Verordnungen, die den Bürger einschränken. Wir wollen Entbürokratisierung, Freiheit und Eigenverantwortung für die Menschen.
Der Sozialismus ist auf der ganzen Welt gescheitert. Sie hän gen teilweise noch immer dieser kranken, menschenverach tenden Ideologie an.
Sie wollen die Menschen beherrschen und bevormunden. In dividualität ist Ihnen ein Graus. Die AfD freut sich, hier im Landtag zu sein. Politik macht uns Spaß.
Wir stehen in der Verantwortung für unser Land.
Wenn Ihnen Politik keinen Spaß macht, dann ziehen Sie die Konsequenzen, werter Herr Kollege.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Wir haben einen Gesetzentwurf der Landesregierung mit einem, wie bereits mehrfach erwähnt, relativ sperrigen Titel. Interessant ist das Ende: „aus Anlass
der SARS-CoV-2-Pandemie“. Bei diesem Gesetzentwurf der Regierung geht es um Fragen der inneren Organisation. Es soll auch rückwirkend die Möglichkeit geschaffen werden, Sitzungen über elektronische Medien, über Video, Internet, Telefonie durchführen zu können. Das Stichwort lautet Rechts sicherheit. Insofern begrüßen wir diesen Entwurf, auch wenn wir den Zeitpunkt kritisieren, zu dem dieser kommt. Wir hät ten uns dies schon früher gewünscht.
Liest man sich die Stellungnahmen der einzelnen Verbände durch, so stellt man fest, dass immer wieder die Frage nach Umfang und Geeignetheit der Kommunikation im Hinblick auf Sicherheit und Funktionalität aufgeworfen wird. Die Fra ge lautet: Ist die Ausstattung ausreichend? Das Oberlandes gericht Stuttgart hat hier erhebliche Bedenken. Ich zitiere:
Das OLG Stuttgart schließt sich der Stellungnahme des Präsidenten des Landgerichts Ellwangen und des dorti gen Richterrats an, in welcher die vorgesehenen Rege lungen grundsätzlich begrüßt, jedoch Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung gesehen werden, da die not wendige Technik nur in sehr eingeschränktem Maß zur Verfügung stehe. Die Bereitstellung der erforderlichen Technik sowie einer datenschutzkonformen Software zur Durchführung von Telefon- und Videokonferenzen wird als dringend geboten angesehen.
Das wäre auch meine Frage gewesen, Herr Minister: Wie sieht die Regierung diesen Punkt? Sind Sie der Meinung, die Aus stattung ist ausreichend?
Diese Bedenken, die hier vorgetragen werden, haben ihren Grund auch darin, dass dieses Virus momentan nicht hinrei chend erforscht ist und daher eventuell Maßnahmen getroffen werden, die sich als überzogen herausstellen könnten.
Da Sie „SARS-CoV-2“ direkt in den Titel des Gesetzentwurfs aufgenommen haben, schauen wir uns doch mal die Rahmen daten von SARS-CoV-2 an. Was wissen wir denn ganz genau? Wir wissen, es gibt dieses Virus vom Typ SARS-CoV-2, aber viel mehr wissen wir eigentlich wissenschaftlich valide nicht. Ansteckungswahrscheinlichkeiten haben wir bisher nicht va lide ermittelt. Es ist auch nicht empirisch belegt, wie robust bestimmte Gruppen der Bevölkerung im Hinblick auf das Vi rus sind. Natürlich sind Abstand und Hygienemaßnahmen ver nünftige Maßnahmen, und die Umsetzung im Rahmen von Telefonkonferenzen oder Videokonferenzen, wo Vorgaben zu Abstand und Hygiene leichter einzuhalten sind, ist natürlich sinnvoll.
Aber das Virus hat eine Größe von 70 Nanometern, das sind 70 Milliardstel Meter. Das Virus geht durch jede Maske durch. Insbesondere durch die Stoffmasken, die wir tragen, geht das Virus durch, als seien diese Stoffmasken nicht vorhanden.
Deshalb sind solche diffamierenden hysterischen Herabset zungen, wie es sie hier gab, als ein Abgeordneter als Viren schleuder bezeichnet wurde, eigentlich nur in einem dunklen Kapitel unserer Geschichte wiederzufinden, als Menschen und Krankheiten in Zusammenhang gebracht wurden. Ich weiß nicht, ob das hier der geeignete Ort ist, solche Ausdrücke ge genüber Kollegen zu verwenden.
Sie verschweigen eine Tatsache, die sehr unangenehm ist: Al le Menschen müssen sterben. Sie tun so, als könnten Sie durch
Maßnahmen den Menschen teilweise ewiges Leben ermögli chen.
Das wird nicht funktionieren. Eigentlich müssen Sie zugeben, dass Sie Maßnahmen treffen, ohne die Rahmendaten genau zu kennen. Damit sind Ihre Entscheidungen mit massiver Un sicherheit behaftet.
Der Grundsatz, dass sich die Prozesse an die technischen Möglichkeiten anpassen und dass sich Abläufe und Struktu ren verändern, ist ein Gebot der Vernunft. Wir, die AfD, un terstützen es außerordentlich, wenn die gewonnenen techni schen Möglichkeiten auch in der Kommunikation bei Gericht und durch Justizangehörige Anwendung finden. Allerdings müssen Sie, die Regierung, sich schon vorhalten lassen, dass Sie diesen Wandel teilweise verschlafen haben. Bereits seit Jahren gibt es im Zivilprozess die Möglichkeit zur Verhand lung unter Einsatz von Videokonferenztechnik. Wo diese Ver fahrensweise sonst sinnvoll ist, gerade auch im Bereich der Personalvertretung, sollte sie auch Anwendung finden. Die Grenzen der Verwendung – Stichworte Unmittelbarkeitsgrund satz und Verhandlung gegen Abwesende – sind und bleiben gesteckt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Was macht eine rote Partei, die in den Umfragen in Baden-Württemberg zur Landtagswahl am 14. März 2021 ab und zu in die Einstelligkeit abrutscht?
Sie versucht verzweifelt, Aufmerksamkeit zu erringen. Denn offenbar wird politische Konkurrenz als Gefahr wahrgenom men, die um jeden Preis verhindert werden muss – egal, mit welcher Pseudoargumentation.
Die SPD wendet sich gegen sogenannte Spaßkandidaturen. Was ist denn Spaß? Etwas, was unterhaltsam ist, oder aber auch etwas, was nicht ganz ernst gemeint ist. Da stellt sich die Frage: Wendet sich die SPD mit dieser Initiative gar gegen sich selbst? Kann man diese politische Vereinigung eigentlich noch ernst nehmen?
Diese Vereinigung hat eine Vorsitzende, die öffentlich behaup tet hat, Olaf Scholz stünde nicht zu den Grundsätzen der SPD. Er sei kein standhafter Sozialdemokrat.
Ich zitiere einmal:
Moderator Lanz hat offensichtlich nur auf eine derartige Gelegenheit gewartet: „Frau Esken, für Sie heißt das dann übersetzt, Olaf Scholz ist kein standhafter Sozialde mokrat?“
Die Bundestagsabgeordnete – –
Das ist richtig, Frau Präsidentin. Es geht hier um die Bezeichnung im Gesetzentwurf der SPD. Die SPD spricht – ich zitiere – von Spaßkandidaturen. Sie hat die sen Begriff juristisch nicht klar gefasst.
Damit ist auch eines klar: Bei einer Partei, die eine Vorsitzen de hat, die selbst ihre eigenen Leute so massiv angreift, muss ich fragen, ob das jetzt auch eine Spaßpartei ist.
Machen Sie das ernsthaft, oder ist das jetzt nicht ernst ge meint? Insofern, Frau Präsidentin: Nachdem hier von der SPD massiver Widerspruch kam, das sei nicht so, habe ich jetzt hier die Quelle zitiert, aus der sich das ergibt.
Also ich weiß nicht, was Sie da kritisieren.
Jetzt zitiere ich auch einmal aus der WELT:
Es geht hier um politische Parteien.
Sie haben vorhin nicht ganz zu Unrecht auf die Garantie des Rechtswegs verwiesen, ohne sie genauer auszuführen. Das heißt, liebe Kollegen, die SPD muss sich hier die Frage gefal len lassen, ob sie das alles noch ernst meint, was von ihren Vorsitzenden kommt. Sie kommt nicht darum herum, dazu ei ne klare Aussage zu machen.
Und was macht die SPD insgesamt? Sie macht die Rechnung wieder einmal ohne den „Chef“. Das ist der Wähler. Das ist der Souverän.
Ich sage Ihnen klipp und klar: Versuchen Sie nicht, die Aus wahl, die der Wähler hat, zu beschränken. Der Wähler ist mündig und verständig genug, eine Entscheidung zu treffen und eine Auswahl zu beurteilen.
Im Übrigen haben Sie hier Ihren eigenen Gesetzentwurf wi derlegt. Sämtliche Beispiele, die Sie gebracht haben, haben gezeigt, dass das System funktioniert. Keiner, der Ihrer Mei nung nach nicht ernstlich das Amt des Bürgermeisters ange strebt hat, ist damit durchgekommen. Also funktioniert das System. Die Einsprüche haben den normalen Rechtsweg ge nommen. Auch hier funktioniert das System.
Wenn Sie von „Spaßkandidaturen“ reden – abgesehen davon, dass der Begriff juristisch nur sehr schwer zu greifen ist –, ma ßen Sie sich an, zu bewerten, was denn eine solche ist.
In der Ukraine ist ein Komiker zum Präsidenten gewählt wor den. Wollen Sie im Vorhinein festlegen, wen das Volk wählen darf und wen nicht?
Meine Damen und Herren, Gedanken sind frei, und der Wäh ler ist der alleinige Inhaber der Staatsgewalt. Genau dabei muss es bleiben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Wir können die Steuerarten in Subs tanzsteuern und Ertragsteuern unterteilen. Ertragsteuern wer den z. B. auf Zinseinkünfte erhoben, also auf Gewinne und Erträge. Kein Gewinn, keine Steuer – das ist logisch. Bei der Substanzsteuer wird diese Logik aber außer Kraft gesetzt. Man zahlt, weil man etwas besitzt – genauer: weil man Eigen tümer ist –, und man zahlt unabhängig davon, ob man einen Wertzuwachs hat oder nicht.
Angenommen, Sie haben Ersparnisse von 1 Million € auf der Bank. Dann nimmt Ihnen eine Vermögensteuer in Höhe von
1 % in zehn Jahren nahezu 100 000 € weg, und zwar einfach nur, weil Sie so „dumm“ waren, Ersparnisse anzulegen.
Man erkennt sofort: Eine Substanzsteuer ist ungerecht; man versteuert hier doppelt.
Auch eine Grundsteuer ist eine Substanzsteuer. Die AfD hat sich für die Abschaffung aller Substanzsteuern ausgesprochen.
Daher lehnen wir eine Grundsteuer ausdrücklich ab.
Meine Damen und Herren, das Steuerkonzept der AfD ist klar. Wir fordern u. a. gerechtere Steuern durch den AfD-Stufenta rif, eine Obergrenze für Steuern und Abgaben, die Einführung eines Familiensplittings, die Abschaffung der Vermögen- und der Erbschaftsteuer,
die Harmonisierung der Umsatzsteuersätze, den Erhalt des Wettbewerbs der nationalen Steuersysteme. Das Bank- und Steuergeheimnis muss wiederhergestellt werden, der Födera lismus und die Eigenständigkeit sind zu stärken, Staatsschul den sind planmäßig zu tilgen, und – das Wichtigste – das Bar geld muss erhalten bleiben.
Wir wollen nicht den ausgepressten, ängstlichen, willenlosen, gläsernen Steuerbürger, der zum Untertan der Regierung ge worden ist.
Die Regierungen haben sich dem Willen der Bürger zu unter werfen und nicht umgekehrt.
Meine Damen und Herren, Zweck und Sinn von Steuern ist vor allem eine gesellschaftliche Steuerungs- und Lenkungs funktion.
Wenn der Staat etwas verhindern will, kann er es verbieten – Beispiel: Drogen wie Heroin. Das ist vernünftig. Wir wollen ja nicht, dass die Menschen von diesen gesundheitsschädli chen Stoffen abhängig werden.
Der Staat kann weiter – diese Option hat er auch – das Ver halten mit Steuern und Abgaben beeinflussen. Er kann etwas besteuern, beispielsweise den Nikotinkonsum.
Hier will man durch Entzug von Geld die Menschen zu einem vernünftigen Handeln zwingen.
Es gibt auch Steuern, die keine Steuerungsfunktion haben. Da bei geht es nur um das Abkassieren. Es ist schön, dass einige, die hier vorn standen, gesagt haben: Ja, das ist der einzige
Grund für die Grundsteuer – den Menschen Geld wegzuneh men. Da waren Sie mal ehrlich, meine Damen und Herren.
Was soll die Grundsteuer in der Gesellschaft bewirken?
Danke, Frau Präsidentin. – Also: Was soll die Grundsteuer in der Gesellschaft bewirken? Wel che Steuerungsfunktion hat sie? Was ist an dieser Steuer po sitiv?
Wollen Sie verhindern, dass die Menschen in Gebäuden woh nen oder sich Grundstücke zulegen? Hier ist Ihre Steuer kon traproduktiv und auch gesellschaftspolitisch hochgefährlich.
Wer der Gesellschaft oder dem Staat nicht zur Last fallen will, wer Ersparnisse anlegt, sich sogar eine Immobilie zulegt, dem sagen Sie eigentlich: „Schön dumm, dass du das machst.“ Da für wird er nämlich besteuert. Sie besteuern volkswirtschaft lich sinnvolles, sozial vernünftiges Handeln, und das ist ab surd, meine werten Kollegen. Denken Sie doch einmal vorur teilsfrei darüber nach!
Was ich hier auch gehört habe, ist schon schlimm genug. Es wird so getan, als hätte jeder, der ein Grundstück hat, auch die liquiden Mittel, dieses zu bebauen.
Wie kommen Sie denn auf diese absurde Idee? Das ist völlig absurd. Diese Schlussfolgerung ist reine Spekulation.
Sie kommen mit solchen skurrilen Forderungen aus den sozi alistischen Parteien der Enteignungsfetischisten.
Man müsse die Eigentümer enteignen oder zum Bauen zwin gen – das zeigt, Sie haben jeglichen Realitätsbezug verloren,
und Sie stehen nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-de mokratischen Grundordnung.
In unserem Grundsatzprogramm haben wir uns die Aufgabe gestellt, die Lebensverhältnisse der Menschen zu verbessern, also, allgemein gesprochen, den Wohlstand zu erhöhen.
Wir lassen uns nicht niederschreien. Sie können toben und schreien, so viel Sie wollen, aber ich werde die Position der AfD hier weiter darlegen, meine Damen und Herren.
Mit Ihren Methoden werden Sie mehr Ungerechtigkeit schaf fen. Sie werden vor allem ältere, alleinstehende Immobilien besitzer, die dieses Land, unsere Nation nach dem Krieg wie der aufgebaut haben, teilweise in die Armut treiben. Wir brau chen kein Mehr an Steuern und Abgaben, sondern ein Weni ger. Das geht, wie diese Debatte gezeigt hat, nur mit der AfD.
Sie sind in Ihrem Denken so verkrustet, dass Sie gar nicht mehr kapieren, was vernünftig ist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Herren und Damen! Bereits in der Ersten Beratung haben wir massive Zweifel angemeldet, dass es sich bei diesem Ge setzentwurf um einen handelt, der ernst gemeint ist. Nach der Befassung im zuständigen Ausschuss sehen wir uns in unse ren Bedenken bestätigt. Denn als Ihr Gesetzentwurf dort auf gerufen wurde, kam von der einreichenden Fraktion nichts, keine einzige Wortmeldung. Auf keinen der Einwürfe aus der Ersten Beratung hier im Plenum – da kam ja einiges – ging die Fraktion der SPD ein – nur Schweigen. Das können Sie gern so handhaben. Das spart Zeit, zeigt aber überdeutlich, dass Ihnen an vernünftiger Sachpolitik und dem Austausch von Argumenten in keiner Weise gelegen ist.
Tatsache ist: Die AfD leistet konstruktive Oppositionsarbeit,
Sie nicht. Deshalb lag im Finanzausschuss zur Rettung der KMUs auch nur ein Antrag der AfD vor. Von Ihnen lag nichts vor. Im Höhepunkt der von Ihnen mitverschuldeten größten Wirtschaftskrise aller Zeiten unseres Landes haben Sie ver sagt.
Sie haben in der Ersten Beratung beklagt, das Bild des Poli tikers und das Ansehen seien nicht gut. Da ist Ihnen zuzustim men. Aber wer hat denn das Bild der Politik und des Politi
kers geprägt? Das sind doch Sie gewesen, liebe Kollegen – teilweise seit über 70 Jahren. Sie tragen doch die Verantwor tung dafür. Es sind Ihre Skandale gewesen; es ist das Verhal ten Ihrer Mitglieder und Abgeordneten gewesen, das das Ver trauen der Bevölkerung in die Politik erschüttert hat.
Nun zu Ihrem Gesetzentwurf. Das Wichtigste habe ich bereits in der Ersten Beratung vorgetragen. Außer persönlichen An griffen kam damals von der einreichenden Fraktion und der Regierung mal wieder nichts. Und wer sich rühmt, ihm gin gen Dinge in das eine Ohr hinein und aus dem anderen wie der heraus, dem kann man die Frage stellen: Warum? Ist da kein Hindernis dazwischen?
Nun zu den Einzelheiten Ihrer Initiative. Die grundsätzliche Stoßrichtung der Initiative tragen wir mit, denn die AfD hat bereits Regelungsvorschläge hinsichtlich Hygiene und Com pliance im Landtag und in der Politik gemacht.
Stichwort „Versorgungsregelung der Abgeordneten“: Wir wa ren gegen die Erhöhung. Stichwort „Verbot von Überkreuz beschäftigungen“: Sie lassen sie zu. Sie sind nicht bereit, hier eine Sperre einzuführen. Stichwort „Erweiterung der Anstel lungssperre beim Mitarbeiterbudget auch auf sogenannte wil de Ehen“: Sie haben weiterhin – das ist eigentlich ein Skan dal – die Schlechterstellung der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft zementiert. Das nehme ich besonders der CDU richtig übel.
Meine Damen und Herren, Stichwort „Erweitertes Führungs zeugnis bei Mitarbeitern im Landtag“: Auch hier wollten wir maximale Transparenz. Sie ist von Ihnen verhindert worden.
Das alles waren Maßnahmen für Transparenz und politische Hygiene. Sie haben alles abgelehnt. Tatsache ist: Sie wollen keine Compliance im Landtag und auch nicht in der Politik. Dann sind aber auch Sie für das von Ihnen beklagte Bild von Politikern und der Politik in der Öffentlichkeit verantwortlich.
Die Rückkehr aus der Politik in die Wirtschaft muss grund sätzlich möglich sein. Die Tatsache, dass Mitglieder der Re gierung engen Kontakt zur Wirtschaft halten – so z. B. in Auf sichtsräten vertreten sind –, sehen wir grundsätzlich positiv. Das Berufspolitikertum, das Mandat als finanzielle Absiche rung, das sehen wir von der AfD kritisch. Abgeordnete, die fi nanziell vom Mandat abhängig sind, sind eine Gefahr. Die können nicht mehr frei entscheiden. Wir wollen Kandidaten mit Berufserfahrung, am besten mit vielen Kindern, finanzi ell unabhängig, verlässlich und mit Charakter, meine Damen und Herren,
und nicht die Typen „Kreißsaal, Hörsaal, Plenarsaal“. Die braucht niemand, am wenigsten unser Land.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Werte Kollegen!
Sie erinnern mich an eine Geschichte aus dem Mittelalter.
Damals durchzog die Pest dieses Land. Als die Pest dieses Land durchzog, hieß es: Die Hexen sind schuld.
Dann hat man Folgendes gemacht. Man hat Frauen, die man für Hexen hielt, ermordet. Dann hat man auch die Helfershel fer der Hexen – das waren die Katzen – ermordet. Dummer weise waren die Katzen diejenigen, die die Ratten und Mäu se gefressen haben, die tatsächlich die Überträger der Pest wa ren.
Genauso ist es heutzutage hier. Sie argumentieren ohne wis senschaftliche Erkenntnisse, und die, die vorliegen, ignorie ren Sie. Die Erkenntnisse von CERN bezüglich Wolkenbil dung und allem, was dazugehört, ignorieren Sie. Sie haben ei nen Popanz aufgebaut, der lautet CO2. Das ist Ihre Ideologie. Ohne diese Ideologie sind Sie verloren.
Der Witz an der Sache ist: Woher kommt denn die CO2-Ideo logie? Die kommt von der Atomindustrie. Die ist nämlich da mals mit dem Argument an die Öffentlichkeit gegangen, sie habe keinen CO2-Ausstoß, und deshalb müsse man in Atom kraft investieren.
Sie werden unser schönes Baden-Württemberg mit Ihrer Ideo logie kaputt machen, und wir, die AfD, werden alles tun, um am 14. März zu verhindern, dass Sie das weitermachen kön nen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Der Entwurf der Fraktion auf links außen könnte unter dem Oberbegriff Compliance subsumiert werden, worunter man Regeltreue, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes, versteht – all das, was die AfD-Fraktion hier im Landtag schon zu Beginn dieser Wahlperiode einführen wollte.
Sie alle zusammen haben das verhindert. Also ist Ihr heutiger Versuch nicht glaubhaft und rein dem Wahlkampf geschuldet. Ernst nehmen kann man das nicht.
Wir, die AfD, wollten Überkreuzbeschäftigungsverhältnisse verbieten, also den Fall, dass Familienangehörige eines Ab geordneten bei einem anderen Abgeordneten oder einer Frak tion angestellt werden. Sie haben eine entsprechende Rege lung verhindert. Was haben Sie denn zu verbergen?
Wir, die AfD, wollten scharfe Regeln mit erweiterten Füh rungszeugnissen und damit größtmögliche Transparenz. Sie haben solche Regeln verhindert.
Hätten Sie alle sich nicht so massiv gegen Compliance-Re geln gestellt, wäre dieser Versuch glaubhaft. So ist er es nicht. Nur die AfD steht für Compliance.
Sie bringen einen Entwurf zur Änderung des Ministergeset zes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der politi schen Staatssekretäre ein. Ziel ist die Fixierung einer Karenz zeit für ausscheidende Regierungsmitglieder, bevor diese Tä tigkeiten in der Privatwirtschaft übernehmen. Die politische Historie – voller Skandale der Altparteien – ist bekannt. Re gierungsmitglieder verfügen über Insiderwissen und Informa tionen, und es muss verhindert werden, dass in Aussicht auf lukrative Posten Regierungsmitglieder während ihrer Regie rungstätigkeit einseitig Einfluss ausüben. Es geht also um die Verhinderung von Insidergeschäften und Korruption.
Mit dieser Problematik kennen Sie, die Sie schon viel zu lan ge hier regieren – ganz besonders die rote Truppe –, sich per sönlich bestens aus.
Ich erinnere nur an den Genossen der Bosse, an die Tätigkeit von Gerhard Schröder für Gazprom.
Ich erinnere an den Beraterjob von Sigmar Gabriel für Tön nies – und Gabriel, der Arme, sitzt jetzt auch im Aufsichtsrat der Deutschen Bank.
An die Adresse der Grünen gerichtet nenne ich nur den Na men des ehemaligen Ministers für Ländlichen Raum und Ver braucherschutz, Herr Bonde.
Handwerklich taugt der Entwurf auch nicht. Die vorgelegte Regelung weist grundlegende Probleme auf...
... – danke, Frau Präsidentin –, die sich so auch in der Vorbildnorm im Gesetz über die Rechts verhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung finden. Sie sehen eine Karenzzeit von 18 Monaten vor. Dieser Zeitraum ist willkürlich festgelegt;
er ist nicht geeignet, den nachgelagerten Missbrauch von In siderkenntnissen und die korruptive nachträgliche Dotierung zu verhindern.
Die Anzeige- und Genehmigungspflicht ist insbesondere un geeignet, Gratifikationen durch bezahlte Vorträge und ähnli che PR-Auftritte zu erfassen.
Zentral ist aber Ihre Formulierung der – Zitat – „Besorgnis der Beeinträchtigung öffentlicher Interessen“ in § 6 b Absatz 1 als Voraussetzung für die Untersagung der Erwerbstätigkeit bzw. der Beschäftigung. Dieses Kriterium ist nicht ausrei chend greifbar. Selbst die ausdrückliche Einbeziehung von Tätigkeiten im bisher verantworteten Ressort – so mit Regel beispiel in der Variante von Satz 2 Nummer 1 – schließt nicht aus, dass Minister und Staatssekretäre in persönlich initiier ten Angelegenheiten außerhalb des eigenen Amtes eine späte Ernte einfahren. Ihre vage Auffangformulierung in Satz 2 Nummer 2 macht es nicht besser, wonach von einer Beein trächtigung öffentlicher Interessen dann auszugehen ist, wenn die Beschäftigung – Zitat – „das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung“ beeinträchtigen kann. Ob dieser Gummiparagraf greift, das soll die Landesregierung entscheiden – und jetzt kommt der Clou –: auf nicht öffentli che „Empfehlung eines aus drei Mitgliedern bestehenden be ratenden Gremiums“, in dem die Regierung die Mehrheit hat.
Transparenz, Öffentlichkeit und Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit sehen anders aus. Das Parlament bleibt auch außen vor. Sie schicken es in Urlaub.
Zur Karenzzeit und zum Übergangsgeld: Sie geben mit die sem Entwurf der Regierung ein Mittel an die Hand, an Exkol legen für bis zu 18 Monate die Bezüge aus dem Amt weiter fließen zu lassen, selbst dann, wenn eigentlich gar kein An spruch mehr auf Übergangsgeld besteht.
So wichtig es ist, wie bei Konkurrenzschutzklauseln, einen Ausgleich für die Tätigkeitsuntersagung vorzusehen, so bie ten Sie mit Ihrem Entwurf im besten Fall eine Einladung zur Selbstbedienung.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Um es kurz zu machen: Wenn wir zehn Jahre Zeit hätten, würde dies nicht reichen, um sämtliche Skandale der Altparteien seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hier aufzulisten. Das ist die Wahrheit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Wir schauen uns nach dieser Mär chenstunde, die man hier teilweise mit anhören musste, jetzt zuerst einmal die Tatsachen an.
Tatsache ist: In einer beispiellosen, kopflosen und hysterischen Weise hatte und hat die Regierung Kretschmann mit überzo genen Rechtsverordnungen Baden-Württemberg gewaltsam in den Lockdown geschickt. Betriebsschließungen, Versamm lungsverbote, Zwangsmaskierung waren ab dem 17. März die ses Jahres ihre inadäquate Antwort auf ein Krankheitsgesche hen, dessen Peak bereits am 10. März erreicht worden war und das bereits abflachte.
Obwohl die Reproduktionsrate unter den Faktor 1 gesunken war, erließen Sie noch am 22. März ein landesweites Kontakt verbot. Statt aber das Parlament zeitnah und umfassend zu in formieren, die gewählten Vertreter des Volkes, also uns, das Parlament, in die Maßnahmen einzubinden, entschieden Sie sich mehrheitlich für eine Zwangspause der Demokratie.
Die AfD-Fraktion hier im Landtag von Baden-Württemberg hat als einzige Kraft entschieden gegen diese Selbstabschaf fung des öffentlichen Lebens, des Wirtschaftsverkehrs und vor allem des Parlamentsbetriebs gestimmt.
Die AfD ist nicht bereit, die massiven Eingriffe in die Grund rechte hinzunehmen. Zahlreiche Gerichte haben die Rechts auffassung der AfD bestätigt
und die Vorgaben als gleichheitswidrig und unverhältnismä ßig verurteilt. Dabei haben sich zwei zentrale Probleme ge zeigt.
Erstens: Das Infektionsschutzgesetz des Bundes ist in seiner gesetzlichen Konzeption nicht auf einen breiten Lockdown angelegt. Ich zitiere § 31 Satz 1 IfSG:
Die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsver dächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen.
Das Gesetz zielt damit gerade nicht auf landesweite Betriebs schließungen ab und auch nicht auf Restriktionen für nicht störende Dritte, die weder krank, krankheitsverdächtig oder sonst Erregerträger sind. Wir, die AfD, halten es für verfas sungsrechtlich geboten, derart wesentliche Eingriffe, die in ih rer Intensität, ihrer zeitlichen und räumlichen Geltung bei spiellos in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in der Geschichte unseres Landes sind, gesetzlich ausdrücklich zu regeln.
Zweitens: Es hat sich gezeigt, dass die Gefahr des Exekutie rens derartiger rechtswidriger Maßnahmen durch die Regie rung extrem ist. Denn es fehlt den an der Macht Befindlichen am Willen zu Maß und Angemessenheit. „Macht vor Recht“, so lautete Ihre Parole.
Die Geschichte zeigt auch hier: Die größte Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung geht seit jeher von den Machthabern, aber niemals von der parlamentarischen Opposition aus.
Mit Entsetzen müssen wir zum wiederholten Mal feststellen, dass die anderen, die Möchtegern-Oppositionsparteien wie der einmal eingeknickt sind. Der Grund ist offensichtlich: Im Vorfeld der Landtagswahlen wollen sie sich alle Optionen of fenhalten.
Meine Damen und Herren, das hat nichts mehr mit Charakter und Standfestigkeit zu tun – denn dafür steht allein die AfD –, sondern mit dem genauen Gegenteil.
Aber wenn ich Sie sehe: Sie stehen ja gar nicht mehr, Sie kni en, Sie liegen ja schon vor der Regierung.
Meine Damen und Herren, das, was wir hier erleben, ist die altbekannte Politprostitution der Gebrauchtparteien bis zum Gehtnichtmehr.
Das, was wir im Ausschuss erlebt haben, war keine Befassung mit diesem Gesetz, sondern ein Geschachere wie auf einem orientalischen Basar. Wir lehnen Ihren demokratiefeindlichen Entwurf ab.
Wir werden einen Gesetzentwurf einbringen, der auf folgen de Schwerpunkte setzt:
Erstens: Es wird kein symbolhaftes Einzelfallgesetz geschaf fen, sondern ein tragfähiger Grund gelegt, damit auch außer halb der diesjährigen Coronasaison
Rechtsverordnungen zum Infektionsschutz nach § 32 IfSG im Parlament besprochen werden.
Allein unser Entwurf wird die Mitsprache und das Gehörtwer den im Parlament sichern.
Ihr Vorschlag einer parlamentarischen Behandlung – –
Frau Präsidentin, ich habe das Wort, und ich hätte gern, dass Sie dafür sorgen, dass ich auch gehört werden kann. Danke.
Ihr Vorschlag, Rechtsverordnungen nach dem IfSG erst zwei Monate nach der Geltungsetzung parlamentarisch zu behan deln, ist ein Schlag ins Gesicht dieses Parlaments und der De mokratie. Das ist die Wahrheit.
Niemand will Ihnen die exekutive Möglichkeit nehmen, punk tuell Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Wenn es aber um einen landesweiten Lockdown geht, dann ist die vorheri ge Genehmigung, mindestens aber die unverzüglich folgende parlamentarische Behandlung und Bestätigung binnen höchs tens sieben Tagen das Gebot der Stunde.
Wer Demokratie und parlamentarische Mitbestimmung ernst nimmt, kann von diesem Minimum nicht abrücken. Eine in Gesetzesform gegossene Verordnungsdiktatur wird von der AfD abgelehnt. Wir stehen für Freiheit!
Ja, ich habe genauso lange gespro chen wie der eine Kollege.
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Herr Sckerl, zu Ihnen wirklich nur ei nen Satz: Das war die Arroganz der Macht – nichts weiter.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns einmal an: Was ist hier durch Corona passiert? Was ist durch Ihre Maßnah men passiert? Inwieweit ist der Gesetzentwurf hier passge nau?
Ihr Coronazwangsregime hat unser Land fest im Würgegriff. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt wird um 9 % zurückge hen; in Baden-Württemberg wird der Rückgang aufgrund der
Exportlastigkeit unseres Landes sicherlich noch höher ausfal len. Millionen Menschen kämpfen um ihre Existenz. Die größ te Gefahr von Corona liegt also nicht in der Erkrankung selbst, sondern in den gravierenden Nebenwirkungen einer politisch verordneten Medizin. Die Regierung und die sie stützenden Fraktionen erdrosseln mit dem trojanischen Pferd Corona-Ver ordnung unser Land.
Die massiven Eingriffe in die Grundrechte sind wegen ihres überzogenen Charakters rechtswidrig. Die Verstöße gegen das Übermaßgebot sind mittlerweile in einer Vielzahl von Urtei len festgehalten. Konsequenzen aus diesen gerichtlich ange prangerten Rechtsbrüchen: keine. Sie provozieren die Aufga be von allem, was unser Land ausmacht: Freiheit, Arbeit, Wohlstand. Das Chaos und die Gewalt nehmen Sie dann bil ligend in Kauf.
Wo waren Sie denn, als Ihre Versammlungsauflagen von ei nem hysterischen Multikulti-Mob unter der verlogenen ras sistischen Parole „Black Lives Matter“ öffentlich gebrochen wurden? Wo waren Sie, als die Lobbyisten des großen Aus tauschs sich zur Ausübung von Gewalt zusammenrotteten? Ich sage es Ihnen: Die Versammlung in der Stuttgarter Stadt mitte am 7. Juni, aus deren aggressiven Reihen heraus Steine auf Polizisten geworfen wurden, sah die Präsidentin dieses Landtags, sah die grüne Landtagspräsidentin, Frau Aras, an ihrer Seite. Das, meine Damen und Herren, ist grüne Doppel moral: Grundrechte abschaffen, ein Volk einsperren, aber Seit’ an Seit’ mit Autonomen
und schwarz-arabischen Fanatikern als Aushängeschild von People-of-Color-Propagandisten, die Gewaltexzesse gegen die Polizei bemänteln. Waren Sie, Frau Abg. Aras, eigentlich auch beim Sturm auf das Innenstadtrevier dabei, als an die Tür gehämmert wurde mit Rufen wie
„Ganz Stuttgart hasst die Polizei“? Distanziert haben Sie sich jedenfalls nicht.
Ja, leider.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich setze selbstverständlich jede Anweisung von Ihnen um. Aber erstens bin ich kein Hellseher; ich weiß also nicht, ob Frau Aras zu dem Zeitpunkt, da ich meine Rede halte, anwesend ist. Zum Zweiten habe ich ausgeführt, dass der Regierungs entwurf der Realität standhalten muss.
Ja, dann ist es halt der Entwurf von den die Regierung stüt zenden Fraktionen. Ist Ihnen das lieber?
Das ändert gar nichts; es ist im Endeffekt nämlich das Glei che.
Jetzt, meine Damen und Herren,
fahre ich in meiner Rede fort.