Martin Trefzer

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung der Verfassung von Berlin entspringt einem berechtigten Anliegen, das steht außer Frage. Denn die Tatsache, dass in Berlin ein durch Volksentscheid zustande gekommenes Gesetz jederzeit wieder durch das Abgeordnetenhaus aufgehoben oder geändert werden kann, führt in der Tat zu einer Schieflage zwischen Parlaments- und Volksgesetzgebung, die dringend korrigiert werden muss.
Die CDU macht jetzt dazu einen bemerkenswerten Vorschlag: Das Abgeordnetenhaus soll die Möglichkeit bekommen, mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Volksbefragung anzuordnen, sofern es ein durch Volksabstimmung zustande gekommenes Gesetz ändern oder aufheben will. – Das heißt, das Abgeordnetenhaus könnte das Volk dazu befragen, es könnte es aber auch genauso gut bleiben lassen.
Genau an der Stelle, lieber Herr Evers, liegt der Schwachpunkt Ihres Antrages. Denn mal ganz ehrlich: Warum sollte die Mehrheit des Hauses, die beabsichtigt, ein Volksgesetz zu revidieren, gleichzeitig darüber entscheiden können, ob das Volk zu der Änderung befragt werden soll oder nicht? – Das ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll.
Wir halten es jedenfalls für unrealistisch anzunehmen, dass das Abgeordnetenhaus freiwillig Volksbefragungen anordnen wird, bei denen abzusehen ist, dass die Mehrheit der Wähler gegen die Mehrheit des Abgeordnetenhauses steht. Denn welche Parlamentsmehrheit – das wissen Sie so gut wie wir – wäre freiwillig bereit, sich diesem politischen Risiko auszusetzen?
Die Folgen Ihres Vorschlags für das politische Alltagsgeschäft sind also unschwer zu erahnen, und sie wären wie folgt: Entweder die änderungswillige Mehrheit im Abgeordnetenhaus ist der Überzeugung, dass die Wähler die Änderung befürworten; dann, aber nur dann, wird sie die Volksbefragung sicherlich gern anordnen, um dem Vorhaben plebiszitäre Weihen zu geben. Im umgekehrten Fall aber, und auf den kommt es hier allein an, also dann, wenn keine Zustimmung zu erwarten ist, wird sie einfach davon Abstand nehmen. Dann werden sich mit Sicherheit unzählige Gründe finden lassen, warum gerade in diesem einen Fall eine Volksbefragung nun ausgerechnet nicht angebracht sei.
Sie selbst, liebe Kollegen von der CDU, geben ja in Ihrem Antrag schon einen Fingerzeig darauf, wie dann argumentiert werden wird, wenn Sie schreiben, eine Volksbefragung sei nicht immer erforderlich, da ja
ein breiter gesellschaftlicher Konsens … auch anderweitig erkennbar
sei. Nur, wie dieser gesellschaftliche Konsens anderweitig erkennbar sein soll – die Antwort auf diese Frage bleiben Sie schuldig. Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich vermessen, eine solche Beurteilung der Mehrheit des Abgeordnetenhauses zu überlassen, die diese Änderung anstrebt, denn ob ein Änderungsantrag letzten Endes mehrheitsfähig ist oder nicht, steht ja erst am Ende des Wahltages fest und keinen Tag früher. Das ist jedenfalls unser Demokratieverständnis.
Ihr Entwurf ist daher nicht zu Ende gedacht und geht in seiner vorliegenden Form am Ziel der Stärkung der direkten Demokratie vorbei. Aus diesem Grund werden wir Ihnen in den vor uns liegenden Ausschussberatungen einen einfachen, aber, wie wir finden, logischen und zwingenden Alternativvorschlag unterbreiten, nämlich den, dass aus einer Kann-Bestimmung ganz einfach eine Muss-Bestimmung wird. Das heißt, nach unserer Auffassung sollte das Volk in jedem Fall, in dem ein durch das Volk erlassenes Gesetz substanziell geändert oder aufgehoben werden soll, auch dazu befragt werden. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass der Wähler auch befragt wird, wenn ein Volksgesetz wieder geändert werden soll.
Und auch das ist ein entscheidendes Argument: Nur so können wir eine Instrumentalisierung der Regelung im parteipolitischen Meinungskampf vermeiden. Was wir jedenfalls nicht brauchen in der Verfassung von Berlin, ist zusätzliche Manövriermasse im politischen Meinungskampf in diesem Hause. Was wir aber sehr wohl brauchen, sind echte Verbesserungen für direkte Demokratie, und dazu sind wir gern bereit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kittler! Lassen Sie mich zunächst mit einem verfahrenstechnischen Hinweis einsteigen: Wenn Sie mit der Schließung der Kultureinrichtungen in Berlin nicht einverstanden sind, bringen Sie bitte einen Änderungsantrag hier in dieses Haus ein oder stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, aber tun Sie nicht so, als ginge Sie das nichts an und das wäre die Angelegenheit der Bundesebene. Das ist nämlich unsere Angelegenheit hier in diesem Haus.
Gestatten Sie mir noch einen Hinweis auch an den Regierenden Bürgermeister: Der Ministerpräsident von Thüringen war vielleicht nicht ganz schlecht beraten, als er am Ende der Ministerpräsidentenkonferenz einen Vorbehalt formuliert hat, als er nämlich gesagt hat: Ich kann dem nur zustimmen, nachdem meine entsprechenden Parlamentsgremien damit befasst waren. Das wäre vielleicht auch für Berlin ganz sinnvoll gewesen.
Lassen Sie mich die Ausführungen meines Kollegen Hansel an der einen oder anderen Stelle ergänzen, insbesondere im Bereich Kultur. Das Diktum der Kanzlerin bei ihrer Aufzählung der Lockdownmaßnahmen am Donnerstag im Bundestag, wo sie sagte: Kulturveranstaltungen wird es nicht geben, hat die Kultur in Deutschland und Berlin bis ins Mark getroffen. Das Entsetzen bei Künstlern, Kulturschaffenden, Mitarbeitern der Kultur- und Veranstaltungsbranche ist auch drei Tage danach noch mit Händen zu greifen. Der Bundesverband Schauspiel hat bereits erklärt, dass ein kultureller Kahlschlag ohne Beispiel die Folge sein werde. Gerade viele kleine und nicht öffentlich geförderte Häuser würden diesen erneuten und völlig unnötigen Schlag vor den Bug nicht überleben.
Theater nun zu schließen, obwohl sie kein Risiko darstellten, sei weder sinn- noch maßvoll. – Die Entscheidung
der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten zeugt von einer bislang nicht für möglich gehaltenen Geringschätzung unserer kulturellen Einrichtungen. Die Tatsache, dass Theater, Opern und Konzerthäuser allen Ernstes von den obersten Repräsentanten unseres Staates mit Spielhallen und Bordellen als Freizeitvergnügungen auf eine Stufe gestellt wurden, hätte eigentlich im Land Goethes und Schillers zu einem Schrei der Entrüstung führen müssen.
Dass viele Theater und Betriebe in Hygienekonzepte und Lüftungsanlagen investiert haben, hat ihnen ebenso wenig geholfen wie die Unterstützungserklärung führender Virologen wie zum Beispiel von Prof. Willich von der Charité, der gar von einem Affront gegen die Kulturschaffenden sprach. Dabei ist die Stilllegung des Kulturbetriebs bis heute durch kein vernünftiges Argument gedeckt. Keine medizinische Studie legt sie nahe. Im Gegenteil: Noch am Donnerstag hat ein Forschungsteam der Hallenser Universitätsmedizin gezeigt, wie auch größere Veranstaltungen problemlos möglich gemacht werden können. Die Schließung der Bühnen wird von den Betroffenen daher verständlicherweise als reine Willkürmaßnahme ohne wissenschaftliche Evidenz, ohne Sinn und Verstand betrachtet. Aber in Coronazeiten steht offenbar nicht nur im Bereich Kunst und Kultur die rationale Güterabwägung nicht sehr hoch im Kurs, das Spiel mit der Angst dagegen umso mehr. Dabei ist Angst ein denkbar schlechter Ratgeber, wie wir alle wissen. Angst kann Menschen dazu bringen, ihre Freiheit Stück für Stück gegen vermeintliche Sicherheit einzutauschen. Dabei kann es hundertprozentige Sicherheit niemals geben. So sehr der Wunsch nach Eindeutigkeit, nach Sicherheit, nach unbeeinträchtigter Gesundheit verständlich ist, so sehr gefährdet er unsere freiheitliche Gesellschaft, wenn er absolut gesetzt wird.
Nur der Rechtsstaat, das Grundgesetz und die Wahrung der demokratischen Institutionen schützen uns vor dem willkürlichen Maßnahmenstaat und der Hysterisierung von Politik. Deswegen dürfen wir uns nicht an Grundrechtseinschränkungen gewöhnen, so maßvoll sie auch auf den ersten Blick daherkommen mögen. Nur wenn wir es schaffen, eine nüchterne und ehrliche Güterabwägung vorzunehmen, statt mit Ängsten Politik zu machen, werden wir unserem Anspruch als Repräsentanten des Volkes gerecht.
Eine Gesellschaft, die eine vollständige Disziplinierung, eine vollständige Kontrolle über das Virus anstrebt, wird totalitär. Die vollständige Kontrolle des Coronavirus kann daher kein vernünftiges Ziel von Politik sein. Dort, wo sie dennoch angestrebt wird, führt der Weg weg von den freiheitlich-demokratischen Grundlagen unseres Staates. Man muss kein Hellseher sein, um zu sehen, dass
(Frank-Christian Hansel)
Corona bereits jetzt genutzt wird, um unter dem Deckmantel der Coronabekämpfung das Koordinatensystem der Bundesrepublik Deutschland immer weiter zu verschieben.
Die soziale Marktwirtschaft ist schon jetzt kaum wiederzuerkennen. In rasendem Tempo geht die Schussfahrt Richtung Staatsfetischismus, Überregulierung und Umverteilung.
So wurde die Coronakrise zum Einfallstor für die Ausweitung der unverantwortlichen und unsozialen Geldpolitik der EZB und für neue Formen vertragswidriger Umverteilung innerhalb der EU.
Auch bei der Verschuldung von Bund und Ländern sind die letzten Hemmschwellen gefallen. Die wachsenden Schuldenberge beschneiden schon jetzt massiv die Zukunftschancen zukünftiger Generationen. Dabei geht es längst nicht mehr um vorübergehende Hilfestellungen, sondern um einen Umbau unserer sozialen Marktwirtschaft zu einer im besten Fall staatskapitalistischen, im schlimmsten Fall protosozialistischen Form der Wirtschaftslenkung.
Das sind selbstverschuldete Auswirkungen von Corona, die uns nicht weniger besorgen müssten als das Virus selbst. Wir müssen langsam aufpassen, dass wir nach Corona nicht in einer anderen Republik aufwachen.
Deswegen brauchen wir jetzt umso mehr eine Coronastrategie, die mit den Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Einklang steht, und keinen Vierwochenaktionismus, mit dem wir unsere Freiheit, unseren Wohlstand und unsere Kultureinrichtungen aufs Spiel setzen.
Die Vorstellung allein: Jetzt noch vier Wochen Lockdown, und dann wird alles gut! – ist an Einfältigkeit nicht zu überbieten.
Was machen Sie denn, Herr Regierender Bürgermeister, wenn Weihnachten vor der Tür steht und sich die Lage nicht wesentlich entspannt hat? Ein Lockdown kann immer nur die Ultima Ratio sein, und Corona wird uns mit Sicherheit auch noch im Dezember und im kommenden Jahr beschäftigen. Deswegen ist es unverantwortlich, dass Sie jetzt Weihnachten als neues Framing ausgemacht
haben und mit Weihnachten wedeln, um den Lockdown durchzusetzen. Umso größer werden die Ernüchterung und die Enttäuschung der Berliner sein, wenn die Fallzahlen im Dezember hoch bleiben.
Nein, ich möchte im Zusammenhang ausführen. – So tragen Sie schon jetzt, Herr Regierender Bürgermeister, absehbar zur Demoralisierung der Bürger in dieser Stadt bei.
Was Berlin braucht, ist kein kurzfristiger Aktionismus, sondern es sind mittel- bis langfristig tragfähige Lösungen, die die Menschen nachvollziehen können. Nur so können wir die Berliner auch von einzelnen Einschränkungen überzeugen. Aber wir können unsere Stadt nicht auf Dauer lahmlegen. Deswegen appelliere ich an Ihre Vernunft: Stellen Sie die angekündigten Maßnahmen noch einmal auf den Prüfstand! Alle Anstrengungen müssen jetzt auf die Risikogruppen konzentriert werden. Die von Ihnen vorgeschlagenen darüber hinausgehenden Maßnahmen sind zum Großteil nicht nur nicht notwendig, sie sind auch nicht sinnvoll, da sie unverhältnismäßig und zum Teil sogar kontraproduktiv sind. Hören Sie endlich auf, wie schon in der Euro-Rettungspolitik und der Klimapolitik den Menschen Angst zu machen und ihnen einzureden, es gebe keine sinnvolle Alternative zu Ihrer Politik,
denn es gibt vernünftige Alternativen zur Schließung von Theatern, Opern und Konzerthäusern, Gaststätten, Restaurants, Sportplätzen und vielen anderen Einrichtungen!
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin! – Es gibt eine Alternative zum Auszehren der Kultur und dem massenhaften Sterben unzähliger Betriebe in dieser Stadt. Es gibt eine Alternative zum Lockdown. Diese Alternative liegt Ihnen in Form unseres wohlabgewogenen Änderungsantrags zu den aktuellen Verordnungen vor. Es ist eine Alternative für Deutschland.
Stimmen Sie unserem Antrag zu, und geben Sie den Berlinern die Hoffnung zurück! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war der 19. Juli vergangenen Jahres, als FU, HU, TU und Charité als Verbund im Rahmen der Berlin University Alliance den Zuschlag bei der Exzellenzstrategie des Bundes erhalten haben. Das war ein großer Erfolg für die beteiligten Partner, aber auch für den Verbund als Ganzes und für den gesamten Wissenschaftsstandort Berlin, zumal es ja der einzige Verbundantrag war, der ins Rennen geschickt worden war. Vor diesem Hintergrund hat der Erfolg der Berlin University Alliance auch ein Stück weit Signalcharakter für andere Bundesländer, das steht außer Frage. Insofern wird es bei der Begutach
tung 2026 ein wichtiger Punkt sein, ob es gelingt, dieser Vorbildfunktion gerecht zu werden und bis dahin stabile und funktionsfähige Strukturen innerhalb der Berlin University Alliance aufzubauen, also ein dauerhaft tragfähiges Gerüst zu schaffen.
Ein entscheidender Eckpfeiler soll dabei die Kooperationsplattform in Form einer Körperschaft öffentlichen Rechts sein, wie sie im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen ist. In der Tat ist es den Anzuhörenden in unserer Ausschussanhörung zu diesem Thema gelungen, den Ausschuss von der Notwendigkeit der Kooperationsplattform als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu überzeugen. Die Errichtung der Körperschaft öffentlichen Rechts ist ein essenzieller Schritt zum integrierten Forschungsraum Berlin, so haben es Prof. Kroemer und Prof. Ziegler überzeugend ausgeführt.
Was ich an den Ausschussberatungen bemerkenswert fand, und mein Kollege Grasse hat schon darauf hingewiesen, war, dass die Oppositionsfraktionen am Ende näher an der ursprünglichen Vorlage des Senats waren als die Koalitionsfraktionen selber. – Mit Ihren zum Teil völlig unnötigen Änderungsanträgen in letzter Minute haben Sie die ursprüngliche Vorlage leider verschlimmbessert und so die Kooperationsplattform ohne Not ein Stück weit inflexibler und schwerer zu handhaben gemacht. Diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen, Herr Schulze.
Von zwei, drei Kleinigkeiten wie der Umbenennung des Wissenschaftlichen Beirats in Beirat vielleicht abgesehen, waren diese Änderungsanträge so unnötig wie ein Kropf.
Es gab sogar Teile der Koalitionsparteien, so wie die AG Wissenschaftspolitik der Linken, die ganz auf die Körperschaft öffentlichen Rechts verzichtet hätten. Aber die ist nun gerade einmal ein Kernpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfes, ohne den Verbundprojekte insbesondere mit außeruniversitären Partnern erheblich verkompliziert, wenn nicht gar unmöglich gemacht würden. Herr Prof. Kroemer hat immer wieder auf diesen Punkt hingewiesen.
Vielleicht sollte man an dieser Stelle eines noch mal deutlich sagen, weil es da immer wieder Missverständnisse gibt: Es geht bei der geplanten Kooperationsplattform nicht darum, eine neue Dach- oder Superuni aufzubauen. Es geht bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts in allererster Linie darum, interaktive Forschung innerhalb der BUA rechtlich abzusichern. Es handelt sich um eine administrative unterstützende Einheit, keine wissenschaftliche. Die Kooperationsplattform soll ein Dienstleister für die beteiligten Partner sein und nicht etwa Forschung selbst an sich ziehen, wie immer wieder behauptet wird.
(Tobias Schulze)
Aus diesem Grund und weil wir glauben, dass effiziente und schlankere Strukturen dem integrierten Forschungsraum Berlin guttun würden, sind wir der Auffassung, dass eine Beteiligung der akademischen Gremien an Entscheidungsprozessen nicht in dem jetzt von Ihnen vorgeschlagenen Ausmaß nötig gewesen wäre. Im Gegenteil: Mit Ihren Last-Minute-Änderungen haben Sie der Schlagkraft und der Handlungsfähigkeit der Berlin University Alliance leider einen Bärendienst erwiesen.
Deshalb reicht es bei uns am Ende dann auch nur zu einer Enthaltung zu diesem im Kern zweifelsohne richtigen und sinnvollen Gesetz. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung zu mehr Demokratie, darüber brauchen wir an dieser Stelle nicht zu streiten – aber er ist eben auch nicht mehr als das, liebe Kollegen von der Koalition. Der Entwurf kann nämlich nicht verhehlen, dass er den kleinsten gemeinsamen Nenner der Koalitionsfraktionen abbildet und nach jahrelanger Verschleppung alles andere als einen großen Wurf darstellt. In Zeiten wie diesen, in Zeiten, in denen Grundrechte eingeschränkt und wichtige Entscheidungen ohne Beteiligung der Parlamente auf dem Verordnungswege getroffen werden, reicht das aber nicht aus. Da wächst bei vielen Bürgern das Verlangen nach mehr, das Verlangen, Politik aktiver mitgestalten zu können, als das bisher der Fall war.
Denn, liebe Kollegen, man muss kein Prophet sein, um zu sehen, dass Corona unser Land auch demokratiepolitisch verändern wird. Die Menschen werden nach dem Ende der Coronakrise wie aus einem Winterschlaf erwachen, und dann werden sie die Vorhänge aufziehen, die Fenster aufstoßen und nach mehr Demokratie verlangen, nach neuen Instrumenten direkter Demokratie, und sich nicht mit ein paar Brosamen abspeisen lassen.
Deswegen kann der vorliegende Gesetzentwurf nur ein Anfang sein. Wir müssen den Bürgern in Zukunft Wege aufzeigen, wie sie auch unabhängig von allgemeinen Wahlen und unabhängig vom Engagement in den doch teilweise sehr behäbigen politischen Parteien stärker über die Belange ihres Gemeinwesens mitbestimmen können. Dazu kann man einfach einmal über den Tellerrand blicken zu unseren Nachbarn, das ist doch gar nicht so schwer: Warum soll das, was in der Schweiz oder in Österreich möglich ist, bei uns nicht funktionieren? Halten Sie die Berliner wirklich für politisch so viel unreifer
als die Bürger von Zürich, Genf oder Lugano? – Das kann doch nicht wahr sein.
Wir müssen endlich auch in Deutschland und Berlin zu Formen der Bürgermitbestimmung kommen, wie sie in anderen europäischen Ländern schon längst gang und gäbe sind, und dabei denken wir nicht zuletzt an die Möglichkeit fakultativer Referenden. Es muss doch auch für die Bürger in Deutschland eine Möglichkeit geben, Entscheidungen der Parlamente, die sie für falsch halten, wieder korrigieren zu können. Was soll so verwerflich daran sein, dass schlechte Gesetze durch das Volk rückabgewickelt werden können?
Genau deshalb brauchen wir fakultative Referenden. Ein erster kleiner Schritt dazu könnte für Berlin etwas Vergleichbares zu dem fakultativen Referendum in Hamburg sein, wo immerhin verhindert werden kann, dass erfolgreiche Volksentscheide anschließend wieder durch das Parlament ausgehebelt werden können. Auch konsultative Referenden sind unseres Erachtens ein sinnvolles Instrument.
Ziel muss es sein, in Zukunft die parlamentarische Demokratie noch effizienter und wirkungsvoller mit den Instrumenten der direkten Demokratie zu versöhnen. Daher kann das, was wir heute beschließen – also vor allem verbesserte Transparenz, verbindliche Fristen für die Zulässigkeitsüberprüfung und die Zusammenlegung der Abstimmungstermine mit allgemeinen Wahlen – nur ein erster Schritt sein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Matthias Goerne, einer der weltweit führenden Baritonsänger, hat
am vergangenen Wochenende in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ einen erschütternden Ausblick auf das kulturelle Leben in Deutschland nach Corona gegeben: Deutschland stehe vor einer Welle des Bühnensterbens, viele Künstler seien kurz vor dem Absprung, und der Nachwuchs werde über Jahre vergrault, prognostiziert Goerne – und mehr noch: Die deutsche Kulturlandschaft insgesamt sei durch die Coronamaßnahmen in ihrer Substanz bedroht. „Die Kultur steht vor dem Bankrott“, so Goerne wörtlich. Das besonders Frappierende an dieser Analyse ist aus der Sicht des Baritons dabei nicht etwa die Unausweichlichkeit dieses Szenarios, nein, ihn empört gerade, dass wir sehenden Auges auf dieses Desaster zusteuern, sozusagen ein Schiffbruch mit Ansage, der obendrein absolut grundlos sei.
Denn während in anderen Ländern die Kultur mit innovativen Konzepten wieder hochgefahren worden ist und auch hierzulande das allgemeine Wirtschaftsleben längst wieder Tritt gefasst hat, halten die Verantwortlichen in Deutschland die Kultur schlicht für nicht relevant genug, um sich für sie in die Bresche zu werfen – so Goerne.
Es hätte sich in der Krise gezeigt, dass die Sonntagsreden der Politiker über die Bedeutung der Kultur nicht ernst gemeint gewesen seien. Anders sei nicht zu verstehen, dass das, was im öffentlichen Verkehr und im Dienstleistungssektor längst wieder gang und gäbe ist, im Kultur- und Veranstaltungssektor nicht möglich sein soll. Dabei geht es Goerne nicht etwa darum, an der einen oder anderen Zuschussschraube noch einmal nachzujustieren. Nein, Goerne geht es darum, dass kulturelle Veranstaltungen überhaupt wieder Publikum anziehen und freie Veranstalter wieder etwas verdienen können, statt sich selbst abwickeln zu müssen.
Die Postulate von Matthias Goerne decken sich mit den Forderungen der Verbände der Veranstaltungswirtschaft, wie sie sie auf ihrer Großdemonstration am 9. September 2020 unter dem Motto: „Alarmstufe Rot – Rettet die Veranstaltungsbranche!“ gestellt haben. Es ist in der Tat keinem Künstler mehr zu vermitteln, dass Flugzeugfliegen und Bahnfahren bei Tragen einer Maske mittlerweile wieder problemlos möglich sind, während gut belüftete Konzertsäle unverändert leer stehen – auch in Berlin.
Das ist purer Hohn, denn die ohne Not aufrechterhaltenen Abstandsregeln werden die meisten Häuser früher oder später zum Aufgeben zwingen. Anhaltende Zuschauerbeschränkungen haben auf den Kultur- und Veranstaltungsbetrieb verheerende Auswirkungen. Weil das so ist,
(Anne Helm)
unterstützen wir als AfD-Fraktion die Forderungen von Matthias Goerne und „Alarmstufe Rot“ und waren selbstverständlich auch bei der Demo dabei.
Nun kommen wir aber zum Senat. Was macht der Senat in dieser Situation? Was macht der Kultursenator? – Wie nicht anders zu erwarten: Er steckt den Kopf in den Sand und bewegt sich keinen Millimeter mehr als er muss, statt sich in der Stunde der Not mit unkonventionellen Maßnahmen für alle Bereiche der Kultur in die Bresche zu werfen.
Wo sind denn in Berlin die kreativen Lösungen, die bei den Salzburger Festspielen vorgemacht wurden? – Fehlanzeige. Wo ist denn die zentrale Anlaufstelle für den Kultur- und Veranstaltungssektor, die der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Entertainment AG, Herr
Prof. Schwenkow, in der letzten Ausschusssitzung dringend gefordert hat? – Natürlich Fehlanzeige bei diesem Senat. Statt den Vorschlag aufzugreifen, haben Sie die Nase gerümpft, weil Herr Prof. Schwenkow die kommerzielle Event- und Veranstaltungsbranche vertritt.
Die zeichnet aber nun einmal für 70 Prozent der Umsätze im Kultursektor und Hunderttausende von Mitarbeitern verantwortlich. Sie ist Ihnen aber scheinbar egal. – Was Ihnen vorschwebt, Herr Lederer, ist kein Geheimnis. Es ist im Grunde das Gleiche, was Sie auch im Bausektor praktizieren: einzelne staatliche Akteure, die Ihr Wohlwollen genießen, über Wasser zu halten, aber private Akteure immer mehr in Abhängigkeit der öffentlichen Hand zu bringen oder im Zweifel über den Jordan gehen zu lassen.
So sind die Coronamaßnahmen auf verdeckte Weise auch im Kulturbereich nichts anderes als ein Programm zur Verstaatlichung der Kulturbranche.
[Bravo! und Beifall bei der AfD –
Beifall von Jessica Bießmann (fraktionslos) und
Andreas Wild (fraktionslos) –
Lachen von Torsten Schneider (SPD) –
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit der neuen Imagekampagne Berlins, die unter dem Motto steht: „Wir sind ein Berlin“. Ist dem Senat bekannt, dass der dabei verwendete Werbespruch „Vom Ich zum Wir“ aus dem Sprachschatz der DDRPropaganda stammt –
ja, da sollten Sie vielleicht mal gut zuhören! – und dort 1960 als Massenbefehl für die Zwangsverstaatlichung der Landwirtschaft benutzt wurde?
Vielen Dank Herr Präsident! – Herr Müller, dieser Spruch „Vom Ich zum Wir“ ist von Opfern der DDR-Diktatur an uns herangetragen worden. Also so wirklich weit hergeholt ist das nicht.
Deswegen noch mal meine Frage: Sind Sie bereit, auf diese Empfindlichkeiten, auch auf diese Befürchtungen, auf diese Erinnerungen der Opfer der DDR-Diktatur Rücksicht zu nehmen oder sind Sie das nicht?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Translationsforschung ist ein immer wichtiger werdender Teil der Biomedizin, meine Vorredner haben darauf hingewiesen. Es wird in der medizinischen Forschung und Entwicklung der Zukunft ganz entscheidend darum gehen, Labor, Krankenbett und Wissenschaft noch effizienter miteinander zu verbinden und so die Erkenntnisse der Grundlagenforschung besser in die Welt der Medizin zu übersetzen – nichts anderes heißt ja Translation. Da ist das BIG in den vergangenen Jahren zu einem unbestrittenen Leuchtturm geworden, der dem Gesundheitsstandort Berlin einen wichtigen Schub verliehen hat.
Der enorme Erfolg des BIG macht nun eine Antwort erforderlich, wie es dauerhaft institutionell aufgestellt werden soll. Da bietet der novellierte Artikel 91b des Grundgesetzes zum Zusammenwirken von Bund und Ländern im Bereich der Hochschulen einen guten Rahmen für eine sinnvolle Kooperation des Bundes und Berlins. Das ist in diesem herausragenden Fall auch in Ordnung, auch wenn man der schleichenden Übernahme von Bundesverantwortung im Hochschulbereich durch die unterschiedlichsten Pakte grundsätzlich skeptisch gegenüberstehen muss. In diesem Fall macht es aber Sinn.
Ja, da kann man klatschen! – Insofern ist es folgerichtig, dass nach der Vereinbarung mit dem Bund vom Juli 2019 jetzt hier auch die Integration in die Berliner Gesetzgebung erfolgt. Wir sind da also grundsätzlich aufgeschlossen, und wir werden die Beratungen im Ausschuss auf jeden Fall auch konstruktiv begleiten.
Wichtig dabei wird sein, darauf zu achten, dass die bereits bestehenden Zweige der Translation in der Charité produktiv mit dem BIG verbunden und weiter gestärkt werden. Auch dürfen die Entscheidungsvorgänge und die Arbeitsfähigkeit in der Charité insgesamt nicht verkompliziert werden, was durch eine zusätzliche Vorstandsposition oder auch durch die Debatte um Vetorechte sicherlich nicht einfacher wird. Insgesamt aber ist der eingeschlagene Weg zu einer Integration des BIG in die Charité unter Wahrung einer größtmöglichen Autonomie richtig und wichtig.
Diesen Prozess werden wir konstruktiv begleiten, denn wir sind der festen Überzeugung, dass das BIG auch innerhalb der Charité eine gute Zukunft haben wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
(Tobias Schulze)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anfang Juli dieses Jahres schockierte die BVG die Berliner mit der Mitteilung, der U-Bahnhof Mohrenstraße solle umbenannt werden. Was dann ablief, kann man mit Fug und Recht als Schmierentheater beschreiben. Die grüne Wirtschaftssenatorin und Aufsichtsratsvorsitzende, die die BVG eben noch angestiftet hatte, die Umbenennung als hausinterne Entscheidung zu verkaufen, bekam kalte Füße und distanzierte sich von der Umbenennung. Schlimm genug, dass Frau Senatorin Pop – ich sehe sie gerade nicht – auf diese Art und Weise Schindluder mit
der BVG getrieben hat, aber dass sie dann noch die Chuzpe hatte, den Schwarzen Peter der BVG zuzuschieben, als der Plan schiefging, schlägt dem Fass den Boden aus.
So kann man nicht mit dem Tafelsilber dieser Stadt umgehen. So kann man weder mit der altehrwürdigen Mohrenstraße und ihren Anwohnern, noch mit der BVG umgehen.
Die bedauernswerte BVG, so muss man fast sagen, blieb dann tatsächlich auf dem Schaden sitzen, musste sich sogar den Vorwurf des Antisemitismus gefallen lassen, ohne dass sich die BVG der Tragweite ihrer Entscheidung je bewusst gewesen wäre oder auch nur über den historischen Sachverstand verfügt hätte, diese Fragen angemessen zu beurteilen. Der Fall zeigt, diese Form der Auslagerung politischer Entscheidungen an Dritte, funktioniert nicht nur nicht, sie ist auch eine reale Gefahr für unsere demokratischen Entscheidungsprozesse.
Natürlich, das sollte allen Beteiligten klar geworden sein, ist die in Rede stehende Frage einer Umbenennung der Mohrenstraße eine eminent politische Frage, die nicht einfach BVG-intern mit der Aufsichtsratsvorsitzenden ausbaldowert werden kann.
Es ist eine Frage, die mit den Bürgern diskutiert werden muss, und die endlich auch hier an dieser Stelle diskutiert werden muss, wo sie hingehört, nämlich in das Abgeordnetenhaus von Berlin.
Da machen wir Ihnen, liebe Kollegen, mit unserem Antrag einen Vorschlag, der nicht neu ist, der aber sinnvoll ist und unterschiedliche Interessen abdeckt. Der Vorschlag lautet: Der U-Bahnhof behält seinen Namen, es sollen aber Informationstafeln aufgestellt werden, auf denen die Straßenbenennung erläutert wird und auf denen auch Raum gegeben werden soll für die Darstellung der Geschichte der afrikanischen Diaspora in Berlin von den ersten, damals Mohren genannten Schwarzen in Berlin, bis heute.
So könnte gerade das Fortbestehen des Namens Mohrenstraße zu einem kritischen Bewusstsein und einer Auseinandersetzung mit der Stadtgeschichte anregen, denn die Berliner wollen sich mit ihrer Geschichte auseinandersetzen, sie wollen sie aber nicht entsorgen.
Was für uns daher überhaupt nicht in Betracht kommt, um das hier klar zu sagen, ist eine Umbenennung von UBahnhof oder Straße. Die Mohrenstraße gehört zu Berlin wie der Kudamm oder die Friedrichstraße. Sie hat sich seit Anfang des 18. Jahrhunderts tief im kulturellen Gedächtnis der Berliner eingeprägt. Wer die Mohrenstraße
(Senator Andreas Geisel)
tilgen will, versündigt sich nicht nur an einer der ältesten und schönsten Straßen in Berlins Mitte, sondern versündigt sich auch an der kulturellen Identität unserer Stadt.
Bevor Sie hier in Wallung geraten, liebe Kollegen von der Linkskoalition, dass der Name Mohr nicht rassistisch konnotiert ist, wissen Sie selbst gut genug. Das können Sie selbst in unserem Antrag oder in den Arbeiten von Professor Ulrich van der Heyden noch einmal nachlesen. Das kann ich aus Zeitmangel nicht wiederholen. Sie betreiben gezielte historische Falschmünzerei, wenn Sie etwas anderes behaupten.
Um was es Ihnen in Wahrheit geht, ist das Ausradieren und Tilgen von Geschichte, um in einem symbolisch entleerten Raum Ihr politisches Narrativ durchsetzen zu können. Aber damit werden Sie bei den Berlinern nicht durchkommen. Das verspreche ich Ihnen!
Auch mit Ihrer Nanny-Nummer, in der Sie sich gönnerhaft zum Fürsprecher schwarzer Menschen in Deutschland aufschwingen, sind Sie wenig glaubhaft. Sie merken scheinbar gar nicht, wie Sie in Ihrem weißen Paternalismus die Dauerviktimisierung von Schwarzen in Deutschland immer weiter vorantreiben und so schwarze Deutsche zu unmündigen Bütteln Ihrer Politik degradieren.
Genau an der Stelle wäre ein bisschen mehr Critical Whiteness tatsächlich angezeigt. Wenn Sie wirklich an einer Ehrung von Anton Wilhelm Amo interessiert wären, würde sich dafür an anderer Stelle sicherlich rasch Einigkeit erzielen lassen. Aber niemand täte Amos Andenken einen Gefallen, wenn ausgerechnet die Mohrenstraße für eine Ehrung desjenigen Philosophen weichen sollte, der sich selbst als einer der ersten in Deutschland als Mohr bezeichnete.
Deshalb lassen Sie uns alle auch in diesem politisch erhitzten Sommer einen kühlen Kopf bewahren, denn dann kann auch die Mohrenstraße die Mohrenstraße bleiben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Jahnke! Was Sie hier gerade gesagt haben, kann ich beim besten Willen nicht stehen lassen, diesen Versuch einer Legendenbildung, die Art und Weise, wie Ihre Koalition versucht hat, diese Namensumbenennung durchzusetzen. Wir haben diesen Antrag gestellt, um die Frage Mohrenstraße hier im Plenum zu diskutieren. Sie haben versucht, durch die Hintertür, durch die kalte Küche, über den Aufsichtsrat Druck auf die BVG auszuüben, um an diesem Parlament vorbei, entgegen den demokratischen Gepflogenheiten in dieser Stadt den Berlinern diese Entscheidung auf undemokratische Art und Weise aufs Auge zu drücken. Es ist genau umgekehrt, wie Sie das hier dargestellt haben. Was Sie hier gemacht haben, ist eine Unverschämtheit.
Wir als AfD sind unserer Aufgabe als Opposition gerecht geworden und haben dieses wichtige Thema hier zur Debatte gestellt und als Antrag hier eingebracht. Die Unterstellung, wir hätten hier autoritär versucht, etwas zu regeln, ist vollkommener Bullshit, ist vollkommener Blödsinn. Es ist genau umgekehrt. Sie wollten es doch so machen.
Ich entschuldige mich für diesen Ausdruck, Frau Präsidentin. – Es war kompletter Unsinn, was Sie hier erzählt haben.
Herr Jahnke! Sie werden mit dieser Legendenbildung nicht durchkommen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass dieses Parlament umgangen werden sollte, dass durch die Hintertür Druck auf die BVG ausgeübt wurde, um eine undemokratische Entscheidung zu erzwingen. Das waren nicht wir. Wir haben das hier zur Debatte gestellt.
Vielleicht noch etwas zum Thema Geschichtsklitterung, zu dem, was Sie uns hier alles vorgeworfen haben: Haben Sie sich eigentlich mal die Literatur zu diesem Thema angeschaut? Haben Sie mal bei Ulrich van der Heyden hineingeschaut? Haben Sie sich mal die Forschung angeschaut? – Was Sie hier gesagt haben, ist wirklich bar jeder Kenntnis. Schauen Sie mal, was Ulrich van der Heyden beispielsweise dazu im Deutschlandfunk im Juli dieses Jahres gesagt hat! Sie können nicht einfach hingehen und sagen: Es sind ein paar Betroffene da, die sich so oder so fühlen. – Sie müssen schon auch die sozialwissenschaftliche Forschung zu diesem Thema zur Kenntnis nehmen. Und wenn Herr Ulrich von der Heyden Ihnen sagt, dass er von seinen afrikanischen Studenten, von seinen Gästen aus Afrika, von allen Afrikanern, mit denen er wissenschaftlich zusammengearbeitet hat, noch nie gesagt bekommen hat, dieser Begriff sei rassistisch, dann sollten Sie diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Kenntnis nehmen und rezipieren, anstatt auf irgendein Gefühl zu verweisen. Sie machen hier gefühlsgeladene Politik bar jeder wissenschaftlichen Grundlage. So kann das nicht laufen. Wir brauchen hier eine sachbezogene Grundlage. Sie können hier nicht einfach irgendetwas in den Raum stellen, was nicht nachvollziehbar ist. Sie müssen von dem ausgehen, was der wissenschaftliche Erkenntnisstand ist. Mohr ist ein veralteter Begriff, gar keine Frage, aber es ist kein rassistisch konnotierter Begriff. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen geht es um die Frage, inwieweit Forschungskooperationen von Hochschulen mit Forschungseinrichtungen, die in öffentlicher oder überwiegend öffentlicher Trägerschaft sind, zukünftig der Umsatzsteuerpflicht unterliegen sollen oder eben nicht.
Die mit langen Übergangsfristen ab 01. Januar 2016 in Kraft getretene Novelle des Umsatzsteuerrechts, insbesondere des § 2b des Umsatzsteuergesetzes, macht eine Beantwortung dieser Frage jetzt erforderlich.
Es ist aus der Sicht der Hochschulen in dieser Situation nachvollziehbar, hier eine Klarstellung herbeiführen zu wollen, um eine drohende umsatzsteuerrechtliche Belastung zu vermeiden. Insofern, Herr Schulze, ist es begrüßenswert, dass die Koalitionsfraktionen einen diesbezüglichen Gesetzesantrag vorgelegt haben, und es ist auch grundsätzlich richtig, die Kooperation der Berliner Hochschulen untereinander und zwischen den Hochschulen und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen hervorzuheben, zu fördern und als öffentlichen Auftrag im BerlHG festzuhalten. Was mich allerdings stört, ist die die Kurzfristigkeit, Herr Schulze, mit der der vorliegende Entwurf ohne Anhörung durch den Wissenschaftsausschuss gepeitscht wurde. Die genannte Umsatzsteuernovelle wurde ja schon im Jahr 2015 im Deutschen Bundestag verabschiedet. Da darf man, denke ich, schon einmal fragen: Warum muss die Anpassung des BerlHG so kurzfristig und mit Änderungsanträgen, die erst einen Tag vor der Ausschusssitzung eingebracht wurden, im Schweinsgalopp durchgepeitscht werden? Ich weiß auch, ehrlich gesagt, nicht, Herr Schulze, von welcher Anhörung Sie gerade gesprochen haben. Sie haben hier gerade erzählt, wir hätten uns wertvollen Input durch Anhörungen geholt. Den haben Sie von den Koalitionsfraktionen intern ausbaldowert. Wir haben keinen Input durch Anhörung bekommen im Ausschuss. Auf meine Kritik, dass wir keine Anhörung im Ausschuss durchgeführt haben zu dieser rechtlich sehr komplexen Frage, haben Sie nur die flapsige Antwort erteilt, wir hätten ja selber mit den Präsidenten und Rek
toren der Hochschulen reden und mit diesen einen entsprechenden Antrag vorbereiten können. Dabei wissen Sie sehr genau, Herr Schulze, dass die Präsidenten und Rektoren der Hochschulen nun einmal lieber mit Vertretern derjenigen Parteien reden, wo sie die Mehrheit im Abgeordnetenhaus vermuten, statt jetzt mit der Opposition einen Antrag vorzubereiten.
Genau um diesen privilegierten Zugang der Mehrheitsfraktionen zu den Entscheidungsträgern der Wissenschaft auszubalancieren, gibt es die Ausschussberatung und führen wir Anhörungen durch, wo dann auch die Opposition Gelegenheit bekommt, die vorgetragenen Argumente zu überprüfen und Vorschläge einzuspielen. Insofern spricht aus Ihrem Vorgehen, Herr Schulze, ein gerüttelt Maß an Missachtung der parlamentarischen Gepflogenheiten.
Ich will jetzt hier auch gar nicht das Thema erwähnen, inwiefern die Senatswissenschaftsverwaltung die Koalitionsfraktionen bei der Ausarbeitung dieses Antrags unterstützt hat, Herr Müller. Ich weiß nicht, ob Sie mir auch geholfen hätten, wenn ich auf Anregung von Herrn Schulze einen entsprechenden Antrag vorbereitet hätte. Ich vermute einmal, Sie wären da nicht so hilfreich gewesen wie bei den Koalitionsfraktionen, und das ist eigentlich nicht der Umgang, den wir im Ausschuss pflegen sollten.
Na ja, Herr Kohlmeier! Das ist nicht der Umgang, den wir in diesem Haus pflegen sollten.
Um jetzt zum Inhalt des Antrags etwas zu sagen: Der Teufel steckt ja oft im Detail und nicht alles ist immer so, wie es auf den ersten Blick scheint. So wurde der in dem Antrag zentrale Satz noch am Tag vor der Ausschusssitzung an entscheidender Stelle durch die Einfügung des Wörtchens „insbesondere“ wesentlich in seinem Sinn verändert.
Ich zitiere – ja, Herr Förster, hören Sie einmal zu! – mit Erlaubnis der Präsidentin. Ursprünglich hieß es in dem Antrag:
Kooperationen zwischen den Hochschulen und … außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, medizinischen Einrichtungen, dem Studierendenwerk sowie mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts liegen im besonderen öffentlichen Interesse.
Also klar definiert, um wen es geht. Aber jetzt plötzlich, einen Tag vor der Ausschusssitzung bringen Sie fol
(Dr. Ina Maria Czyborra)
genden Vorschlag, folgenden Änderungsantrag ein, das ist jetzt die Formulierung, über die wir hier heute abstimmen sollen:
Kooperationen zwischen den Hochschulen und … insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen, medizinischen Einrichtungen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder dem Studierendenwerk liegen im besonderen öffentlichen Interesse.
Merken Sie den Unterschied, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Der Aussagegehalt durch die Einfügung des Wörtchens „insbesondere“ wurde entscheidend verändert. Wenn man den Satz genau liest, heißt das, dass neben den insbesondere genannten Formen im Prinzip auch alle anderen denkbaren Kooperationen mit wem auch immer im öffentlichen Interesse liegen könnten, Herr Müller, so ist das. Ich weiß nicht, auf wen Sie sich hier beziehen, auf was Sie hier abzielen, was Sie im Schilde führen. Jedenfalls eine präzisere Formulierung, eine präzisere Formulierung wie vielleicht in der ursprünglichen Vorlage wäre hier angebracht gewesen.
Alles in allem, Herr Schulze und Herr Müller, das hat uns nicht wirklich überzeugt.
Das Verfahren war leider nicht so transparent – Sie lachen, Herr Müller. Ich weiß gar nicht, was es da zu lachen gibt.
Ich muss Ihnen sagen, das Verfahren war nicht so transparent,
wie wir uns das gewünscht hätten, wie es hätte sein sollen. Deshalb bleibt uns trotz des berechtigten Anliegens der Hochschulen, Forschungskooperationen von der Umsatzsteuer auszunehmen, in diesem Fall nur die Enthaltung zu diesem vorliegenden Antrag. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Herr Förster! Ich weiß nicht, ob Sie bei meiner Rede geschlafen haben oder was Sie getan haben, aber Sie haben offensichtlich bei meinen Ausführungen nicht zugehört. Ich habe gesagt, Herr Schulze hat sich hier vorn hingestellt und gesagt – das ist jetzt kein Geheimnis, das hat er ja gerade gesagt –: Wir haben wichtigen Input durch Anhörungen bekommen. – Das haben Sie hier gesagt, Herr Schulze.
(Eva Marie Plonske)
Dann muss man schon darauf Wert legen, zu sagen, dass diese Anhörung nicht im Ausschuss stattgefunden hat.
Sie hat offensichtlich unter den Koalitionsfraktionen stattgefunden. – Herr Förster! Ich weiß ja nicht, ob Sie das Privileg hatten, an diesen exklusiven Meetings, Anhörungen, der Koalitionsfraktionen teilzunehmen.
Ich glaube schon, dass auch Sie vielleicht der wertvolle Input, von dem Herr Schulze hier gesprochen hat, zu diesem Antrag interessiert hätte. Ich weiß auch, Herr Förster, es ist nicht für jeden nachvollziehbar, dass ein Wort einen ganzen Satz in seinem Aussagegehalt verändern kann. Bei Ihnen wundere ich mich, dass Sie das nicht verstehen.
Durch das Einfügen dieses einen Wortes aber wird dieser Satz nun einmal in sein Gegenteil verkehrt, und das sollten auch Sie zur Kenntnis nehmen. Ich weiß ja, dass Sie hier ab und zu gern eine Philippika gegen die AfD ablassen, und Sie haben neulich im Ausschuss alles getan, um sich bei der Koalition ein bisschen lieb Kind zu machen. Das lasse ich Ihnen auch, Herr Förster. Sie dürfen lieb Kind der Koalition sein, dagegen habe ich gar nichts, aber Sie sollten an dieser Stelle sachlich bleiben.
Es ist nicht statthaft, dass der Senat zusammen mit den Koalitionsfraktionen interne Anhörungen mit Wissenschaftlern und Hochschulleitern durchführt. Das ist nicht in Ordnung.
Herr Müller! Mich würde schon einmal interessieren: Haben Sie bei der Ausarbeitung dieses Antrags der Koalitionsfraktionen mitgewirkt? – Na klar! Ich habe ja auch einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, darauf habe ich von Ihnen nie eine Antwort bekommen.
Die Hochschulrektoren haben natürlich ihre eigenen Vorstellungen.
Herr Förster! Ich weiß nicht, wie realistisch das ist, was Sie gerade gesagt haben. Natürlich haben die Hochschulpräsidenten und die Rektoren der Hochschulen ein Interesse daran, dass dieses Thema in einen Antrag umgesetzt wird, und dann gehen sie zu den Mehrheitsfraktionen und
diktieren das denen ein Stück weit in den Block, korrigieren das. Der Regierende Bürgermeister, der Wissenschaftssenat schaut sich das auch an. Es ist aber nicht im Interesse der Opposition, dass das so läuft.
Im Interesse der Opposition ist, dass eine ordentliche Anhörung im dafür vorgesehenen Wissenschaftsausschuss stattfindet.
Es wundert mich sehr, Herr Förster, dass Sie Ihre Rolle als Opposition auf diese Art und Weise vernachlässigen, im Grund das Geschäft der Koalition machen und nicht sehen, wie wichtig es wäre, dass hier die demokratischen Gepflogenheiten eingehalten werden.
Ich bitte Sie sehr darum, doch mit Augenmaß an die Sache heranzugehen. Es sei Ihnen unbenommen, hier Ihre Philippika gegen die AfD vom Stapel zu lassen. Das machen die Kollegen anderer Fraktionen gelegentlich auch. Bleiben Sie aber bitte in der Sachfrage doch auch sachlich! – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Themen gute wissenschaftliche Praxis und wissenschaftliche Integrität sind zentrale Faktoren für eine erfolgreiche Zukunft von Wissenschaft und Forschung. Die Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung können nur dann überhaupt Anspruch auf Geltung erheben, wenn nachhaltig, transparent, nachprüfbar und vor allem ehrlich gearbeitet wird. Nur so ist die Verifikation und Falsifikation wissenschaftlicher Ergebnisse, also der gesamte Prozess des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns und des wissenschaftlichen Fortschritts, überhaupt möglich. Nur so ist Vertrauen in Wissenschaft möglich. Wer hier mit gezinkten Karten spielt, versündigt sich nicht nur an Fachkollegen und unmittelbar Betroffenen, sondern auch an der Gemeinschaft aller Wissenschaftler und an den Zukunftschancen kommender Generationen.
Deshalb ist es ja so ein erbarmungswürdiges Schauspiel, liebe Kollegen von der SPD, dass Sie einen Wissenschaftssenator, der in seinem Ressort gewiss vieles falsch gemacht hat, der aber ohne Abitur und Studium zumindest auf ehrliche Weise an die Spitze der Wissenschaftsverwaltung gekommen ist, ausgerechnet durch eine Politikerin ersetzen wollen, die in ihrer Doktorarbeit vorsätzlich gefälscht hat.
Das ist wirklich beschämend, und Sie sollten sich lieber zweimal überlegen, ob Sie diesen Glaubwürdigkeitsverlust den Wissenschaftlern und den Berlinern wirklich zumuten wollen. Am Ende werden Sie damit keine Wahlen gewinnen, sondern dem Wissenschaftsstandort Berlin und der Glaubwürdigkeit von Politik überhaupt einen Bärendienst erweisen.
Aber zurück zu unserem Antrag: Nicht nur Plagiate und bewusste Fälschung, auch das Übergehen von Kriterien guter wissenschaftlicher Praxis, ob bewusst oder unbewusst, stellt ein ernsthaftes Problem dar. Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele wissenschaftlichen Erkenntnisse keineswegs so gesichert sind, wie viele Menschen annehmen, sondern von jeweiligen, oftmals sehr speziellen, Vorannahmen einer Untersuchung und von vielem anderem mehr abhängen.
(Präsident Ralf Wieland)
Genau an dieser Stelle hakt der Open-Science-Ansatz ein und bietet Möglichkeiten der Gegensteuerung. Ein zentraler Aspekt ist dabei der offene Zugang zu den Resultaten wissenschaftlichen Arbeitens, aber auch zu allen Prämissen, Voraussetzungen und Forschungsanordnungen vor Beginn der jeweiligen Untersuchung, Stichwort: Open Data.
Aber Open Science erschöpft sich nicht in Open Data. Open Science zielt im Kern darauf ab, die Reproduzierbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen zu verbessern. Hintergrund ist etwas, was in den letzten Jahren im wissenschaftstheoretischen Diskurs verstärkt in den Fokus gerückt ist, und von Experten und Wissenschaftsjournalisten als die Replizierbarkeitskrise in den Wissenschaften bezeichnet wird. Dieser Terminus drückt aus, dass eine erschreckend hohe Zahl an Ergebnissen, die wissenschaftliche Studien liefern, durch eine Wiederholung der Studie gar nicht bestätigt werden können, sondern zum Teil etwas ganz anderes herauskommt.
Als Gründe für die mangelnde Replizierbarkeit vieler Studien kommen unterschiedliche Dinge in Betracht, angefangen von der selektiven Veröffentlichung der Ergebnisse, dem Weglassen von Daten, der fehlenden Zugänglichkeit zu Forschungsdaten für Dritte, fehlender Teststärke bis hin zu einer nachträglichen Anpassung der Hypothesen und gezielter Manipulationen.
Verschärfend wirkt sich in dieser Situation auch die Sensationslust vieler Medien und der große Wettbewerbsdruck um Fördermittel aus, der zur Folge hat, dass möglichst schnell möglichst viel publiziert werden muss.
In dieser Situation greifen wir Ideen auf, die sich bereits im angelsächsischen Wissenschaftsbetrieb bewährt haben, aber auch an Berliner Wissenschaftseinrichtungen zunehmend auf Resonanz stoßen. Mit unserem Antrag schlagen wir Ihnen vor, eine Netzwerkstelle für Open Science und Research Quality in Berlin zu errichten. Aufgabe dieser Netzwerkstelle soll es sein, in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, als Schaltstelle für die Umsetzung guter wissenschaftlicher Praxis zu agieren, Forscherinnen und Forscher aktiv zu unterstützen, aber auch Qualitätskriterien für das wissenschaftliche Arbeiten, wie die Präregistrierung von Studien und die Zugänglichmachung sogenannter Nullstudien zu etablieren.
Übergeordnetes Ziel der Netzwerkstelle soll es sein, das Bewusstsein für die Einhaltung wissenschaftlicher Standards zu stärken und Wissenschaftler dafür zu sensibilisieren. Denn die Förderung der Replizierbarkeit wissenschaftlicher Forschungsergebnisse ist ein Schlüssel zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, auch unter den Bedingungen der Digitalisierung und einer sich rasant wandelnden Forschungslandschaft.
Nur indem sich Wissenschaft und Forschung der Replizierbarkeitskrise stellen, kann das Vertrauen in die Ergebnisse zukünftiger Forschung bewahrt werden. Bitte unterstützen Sie diesen wegweisenden Ansatz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Debatte zeigt: Das Thema direkte Demokratie liegt unterschiedlichen Fraktionen dieses Hauses am Herzen. Deswegen durfte man durchaus gespannt sein, was sich die Koalition bei der Novellierung des Abstimmungsgesetzes einfallen lassen würde. Jetzt liegt der 35-seitige Antrag vor, und man muss leider feststellen, der rot-rot-grüne Berg kreißte und gebar eine Maus. Denn ein kräftiger Schub zur Stärkung der direkten Demokratie, den Sie sich ursprünglich auf die Fahnen geschrieben hatten, Herr Schneider, sieht wahrlich anders aus.
Klar, das wurde von meinen Vorrednern erwähnt, sind viele der vorgeschlagenen Änderungen gut und richtig. Zu nennen und zu begrüßen sind vor allem die bessere Verzahnung von direkter und indirekter Demokratie durch obligatorische Parlamentsberatung bereits nach der ersten Stufe des Volksbegehrens – das ist zweifelsohne gut –, außerdem die Festsetzung von Fristen, das wurde gerade auch von der FDP ganz stark beklatscht, für die Zulässigkeitsprüfung, deren zeitliche Unbestimmtheit in der Tat ein Ärgernis war. Auch die Zusammenlegung von Abstimmungen mit den Terminen für allgemeine Wahlen und die verbesserte Transparenz durch die Offenlegung der einfließenden Eigenmittel der Träger eines Volksbegehrens sind positiv hervorzuheben. Nicht zuletzt, es wurde erwähnt, stellt die Entlastung der Bezirksämter bei der Unterschriftenprüfung eine Verbesserung dar. Das ist alles zu begrüßen, aber beim besten Willen kein großer Wurf, vor allem, wenn man in Rechnung stellt, was noch vor einem Jahr in der SPD zu hören war und was gefordert wurde.
Da hatte Kollege Kohlmeier noch die Einführung einer konsultativen Volksbefragung zum SPD-Ziel und Knackpunkt der Gespräche in der Koalition erklärt.
(Frank Zimmermann)
Was ist daraus geworden, Herr Kohlmeier? – Kein Wort davon auf 35 Antragsseiten, stattdessen ein Koalitionskompromiss auf kleinstem gemeinsamen Nenner. Da haben Ihnen die Kollegen Dr. Kahlefeld und Dr. Efler, die sich einer Ausweitung direktdemokratischer Instrumente widersetzen, ordentlich den Schneid abgekauft.
Herr Kohlmeier! Das kann man an der Stelle nicht anders sagen.
Aber ohne die Perspektive auf die Einführung eines konsultativen Referendums und dann in einem zweiten Schritt die Einführung eines fakultativen Referendums bleibt der Antrag leider nur Stückwerk – gut gemeint, aber politisch nicht mehr als ein Feigenblatt für demokratiepolitische Untätigkeit.
Meine Damen und Herren von der Koalition! Sie wären gut beraten gewesen, wenn Sie im vergangenen Jahr unserem Antrag zur Durchführung einer konsultativen Volksbefragung in der Frage des zusätzlichen Feiertags in Berlin gefolgt wären,
wie das auch der Wissenschaftliche Dienst für möglich erklärt hat.
Dann wären wir jetzt alle einen Schritt weiter und müssten hier nicht über Klein-Klein diskutieren, denn was Berlin jetzt und in Zukunft mehr denn je braucht, sind zusätzliche Instrumente der direkten Demokratie. Die Menschen wollen Politik aktiv mitgestalten und auch mitbestimmen können, ohne Angst haben zu müssen, dass die Politik die durch das Volk getroffenen Entscheidungen anschließend wieder zurückdreht, und das ist hier in Berlin ja immer noch die theoretische Möglichkeit. Das heißt, wir brauchen mindestens etwas Vergleichbares zu dem fakultativen Referendum in Hamburg, wo immerhin verhindert werden kann, dass erfolgreiche Volksentscheide anschließend wieder durch das Parlament ausgehebelt werden können.
Das ist das, was wir mindestens brauchen. Aber langfristig brauchen wir natürlich Regelungen zum fakultativen Referendum, wie sie bereits in Österreich und in der Schweiz erfolgreich praktiziert werden. Das sollten unsere Vorbilder sein. Das sind die Vorbilder, die wir in der AfD-Fraktion nennen.
Gern mit Blick in Richtung CDU können wir über etwas Vergleichbares reden zu dem Vorschlag vom Ministerpräsidenten Kretschmer aus Sachsen vor einem Jahr – ich hoffe, das war nicht nur ein Wahlkampfschlager –, der mit der Einführung eines sogenannten Volkseinwands die
Möglichkeit schaffen wollte, schlechte Gesetze durch das Volk rückabzuwickeln. Das ist genau das, was wir in Berlin auch brauchen.
Das alles sollte auch in Berlin keine Utopie bleiben. Ich kann Ihnen versichern: Wenn Sie sich da in Zukunft mehr zutrauen, Herr Dr. Efler, oder wenn Sie nach Mehrheiten schauen – Sie haben das angesprochen –, wird meine Fraktion dies in jedem Fall konstruktiv begleiten.
Ja, das werden wir machen. Sie werden sich noch wundern.
Der vorliegende Antrag als Resultat eines innerkoalitionären Kuhhandels ist allerdings kaum geeignet, der direkten Demokratie in Berlin den nötigen Schub zu geben. Trotzdem werden wir natürlich den sinnvollen Vorschlägen, die in ihm enthalten sind, nicht im Wege stehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 8. Mai jährt sich zum 75. Mal der Tag des Kriegsendes. Dieses Haus hat im Januar 2019 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossen, den 8. Mai im Jahr 2020 einmalig zum Feiertag zu machen. Was Sie vergessen haben und bis heute nicht nachgereicht haben, ist eine Erklärung für die Berliner, warum dieser Tag überhaupt Feiertag sein soll.
[Torsten Schneider (SPD): Das ist ja absurd! – Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Das ist selbsterklärend! – Weitere Zurufe von der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN]
Das ist eben nicht selbsterklärend. – Jetzt steht der 8. Mai unmittelbar vor der Tür, und die Bürger fragen zu Recht: Worum geht es eigentlich, außer um einen arbeitsfreien Tag? –
Für dieses Versäumnis der Koalitionsfraktionen ist auch die Coronakrise keine Entschuldigung. Meine Fraktion hat damals den Feiertagsbeschluss aus gutem Grund abgelehnt. Wir sind aber durchaus der Auffassung, dass dies ein wichtiger Jahrestag ist – nicht zuletzt für unser demokratisches Selbstverständnis –, zu dem das Abgeordnetenhaus auch in Zeiten von Corona nicht einfach schweigen kann. Die Berliner haben ein Recht darauf, zu erfahren, warum der 8. Mai ein so besonderer und so schwieriger Tag ist.
Deswegen kommen wir als AfD-Fraktion unserer Aufgabe als Oppositionsfraktion nach und legen Ihnen einen Entschließungsantrag vor, der der besonderen Bedeutung und vor allem auch der schwierigen Ambivalenz des 8. Mai gerecht wird.
Ich weiß gar nicht, warum Sie so aufgeregt sind, Herr Albers.
Der Antrag bietet die Möglichkeit, eine historisch abgewogene Erklärung zu verabschieden, in der der antitotalitäre Konsens der Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck kommt und die allen Opfern des Zweiten Weltkriegs gerecht wird.
Herr Schneider! Sie lachen. Sie hätten ja einfach selbst eine Erklärung einbringen können, statt über diesen Jahrestag hinwegzugehen. Sie haben den Feiertag doch
beschlossen, dann sollten Sie auch sagen, warum Sie das getan haben, Herr Schneider.
[Antje Kapek (GRÜNE): Weil das das Ende des Zweiten Weltkriegs ist! – Weitere Zurufe von der LINKEN und den GRÜNEN – Franz Kerker (AfD): Ruhe da drüben bei der SED!]
Wir geben dem Haus die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Dies ist heute die letzte Plenarsitzung vor dem 8. Mai. Lassen Sie uns diese Chance nicht verstreichen! Wir glauben, dass das Abgeordnetenhaus zu diesem wichtigen Jahrestag nicht schweigen darf und nicht schweigen kann. Daher beantragen wir, dass der Entschließungsantrag „‘Erlöst und vernichtet zugleich‘ – 75. Jahrestag des Kriegsendes: Tag der Mahnung und der Erinnerung“ heute mit Dringlichkeit zur Abstimmung gestellt wird. – Ich danke Ihnen.
[Beifall bei der AfD –
Beifall von Andreas Wild (fraktionslos) –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass wir heute den Weg freimachen für die Aufklärung der Umstände, die zur Entlassung von Hubertus Knabe geführt haben, ist eine gute Nachricht – eine gute Nachricht für Hohenschönhausen, aber auch eine gute Nachricht für die Aufarbeitung des SED-Unrechts insgesamt und nicht zuletzt eine gute Nachricht für die Opfer des SEDRegimes. Ich begrüße in diesem Zusammenhang alle ehemaligen Bürgerrechtler und Opfer des SED-Regimes auf der Besuchertribüne.
Insbesondere begrüße ich Tatjana Sterneberg und Wolfgang Holzapfel, die ich sehe; Wolfgang Holzapfel hat selbst neun Monate Einzelhaft in Hohenschönhausen verbracht.
Für Tatjana Sterneberg und Wolfgang Holzapfel war die Entlassung von Hubertus Knabe wie für viele andere SED-Opfer wie ein Schlag in die Magengrube. Sie haben aber die Hoffnung, dass doch noch Klarheit geschaffen wird, nie aufgegeben. Auch deswegen stehen wir jetzt in der Pflicht, endlich dafür sorgen, dass alle offenen Fragen zügig und transparent beantwortet werden können.
Mittlerweile wissen wir, dass die Befürchtungen vieler Bürgerrechtler, die Entlassung von Hubertus Knabe könnte nur der Auftakt zu einem größeren Rollback der Aufarbeitung sein, nur allzu berechtigt waren. Spätestens nach der berüchtigten Tagung der Amadeu-AntonioStiftung vom Februar 2019 ist klar: Ehemalige StasiMitarbeiter versuchen, Hand in Hand mit linken Historikern und linken Politikern die Arbeit und das Erbe von Hubertus Knabe zu beschädigen und die Aufarbeitung insgesamt in Misskredit zu bringen. Auch deswegen wollen die Bürgerrechtler jetzt endlich Klarheit, und ich denke, das sind wir ihnen auch schuldig.
Dass der Untersuchungsausschuss jetzt tatsächlich kommt, ist nicht zuletzt der Erfolg meiner Fraktion.
Ja, hören Sie zu, Herr Schneider! – Denn wir waren es, wir haben von Anfang an eine unabhängige, umfassende Aufklärung gefordert, und wir haben mit der Aktuellen Stunde vom Dezember 2018 dafür gesorgt, dass das Thema hier in aller Ausführlichkeit diskutiert und eben nicht unter den Teppich gekehrt wurde.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Ausschussvorsitz. Es ist gut und richtig, dass die Linksfraktion, die den zuständigen Senator stellt, auf den Vorsitz verzichtet hat. Ich bin mir aber nicht ganz so sicher, ob es wirklich eine gute Idee ist, jetzt ausgerechnet die Vorsitzende des Kulturausschusses auch zur Vorsitzenden des LedererUntersuchungsausschusses zu machen. Frau Bangert hat ja mit ihren Äußerungen bisher zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Untersuchung nicht für erforderlich hält, und außerdem muss sie jetzt befürchten, dass sich ihr bekanntermaßen enges Verhältnis zum Kultursenator eintrüben
(Christian Hochgrebe)
könnte, sollte sie als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses eine Entscheidung treffen müssen, die dem Senator vielleicht nicht passt.
Bitte schön!
Bitte erst mal eine!
Niemand bestreitet das Recht Ihrer Fraktion, einen Ausschussvorsitz zu stellen. Herr Wesener! Es ist doch klar, dass Frau Bangert ein – und natürlich meine ich das politisch – enges Verhältnis zum Kultursenator hat. Das ist doch auch jedes Mal im Kulturausschuss zu beobachten, wie eng dieses Verhältnis ist.
Und ich habe einfach die Sorge, dass sie, wenn sie Entscheidungen als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses treffen muss, die unangenehm für den Kultursenator sein könnten, dann in die Bredouille kommt oder in die Gefahr kommt und überlegt: Na ja, will ich das wirklich, oder will ich das nicht?
Normalerweise sollten Sie eigentlich dem – –
Wissen Sie, es gibt die Besorgnis der Befangenheit. Ich weiß nicht, ob Sie das kennen, Herr Schneider. – Und es wäre eigentlich Ihre Aufgabe gewesen, Herr Wesener – Ihrer Fraktion –, diesem Interessenkonflikt vorzubeugen und vielleicht einen anderen Vertreter aus Ihrer Fraktion zum Ausschussvorsitzenden zu bestimmen. Das muss doch nicht ausgerechnet die Vorsitzende des Kulturausschusses sein, die ohnehin sehr eng mit dem Kultursenator zusammenarbeitet, einen engen Draht zu dem Kultursenator hat und auch auf einen engen Draht zu dem Kultursenator angewiesen ist.
Hätten Sie doch jemand genommen, der nicht im Kulturbereich tätig ist, dann hätten Sie diesen Verdacht und diese Besorgnis ausräumen können, Herr Wesener. Aber so ist Ihnen das nicht gelungen.
Lassen Sie mich noch ein paar Worte zur Verschleppung des Einsetzungsbeschlusses und zum Streit um die Rolle von Frau Grütters bei der Untersuchung sagen. Die FDPFraktion hat ja bereits im Januar 2019 einen aus unserer Sicht tragfähigen und beschlussfähigen Antrag zur Einsetzung vorgelegt, und dann hat es ein Dreivierteljahr gedauert, bis es der CDU-Fraktion dann schließlich gelungen war, die Untersuchung der Rolle von Staatsministerin Grütters im Stiftungsrat wieder herauszuverhandeln – kann man so sagen. Herr Evers! Es war also zunächst die CDU-Fraktion, die durch diese Verschleppung den Untersuchungsauftrag erst mal in durchschaubarer Art und Weise verzögert hat. Meine Fraktion hat dann im Rechtsausschuss sofort einen Änderungsantrag eingebracht, der darauf abzielte, wie ursprünglich von der FDP geplant, auch die Rolle der Bundesbeauftragten im Stiftungsrat näher zu durchleuchten. Nach einer weiteren Verzögerung sind dann schließlich auch die Koalitionsfraktionen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Rolle der Kulturstaatsministerin betrachtet werden muss, und so sieht jetzt letztlich der Untersuchungsauftrag vor, dass sowohl die Rolle des Kultursenators als auch die Rolle der Bundesbeauftragten durchleuchtet werden sollen. Das ist alles statthaft, wie die beiden Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes eindeutig gezeigt hatten. Aber das hätten wir alles schon vor einem Jahr haben können, ganz einfach, wenn die CDU bereit gewesen wäre, dem ursprünglichen FDP-Antrag zuzustimmen. Dazu kann man
nur sagen: Besser spät als nie. Wichtig ist, dass die Aufklärung jetzt endlich losgeht. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erfolgreiche Politik hat etwas mit Berechenbarkeit und Stetigkeit zu tun, gerade auf dem sensiblen Feld der Geschichtspolitik.
Die Bürger in unserer Stadt erwarten zu Recht, dass heute noch gilt, was vor wenigen Jahren gesagt wurde, und dass Politiker ihr Fähnchen nicht in den Wind hängen.
Liebe Kollegen von der SPD! Liebe Frau Kitschun! Damit wir uns nicht falsch verstehen: Es ist Ihr gutes Recht, Ihre Meinung zu Hindenburg zu ändern, aber dann müssen Sie Ihre Meinungsänderung auch überzeugend darlegen,
und das ist Ihnen leider nicht gelungen. Sie müssen darlegen können, warum Sie heute eine Streichung Hindenburgs befürworten, die Sie noch vor Kurzem abgelehnt haben, und vor allem müssen Sie sagen, warum gestandene Sozialdemokraten wie Annette Fugmann-Heesing, Axel Lubawinski und Walter Momper irrten, als Sie eine Streichung aus der Ehrenbürgerliste ablehnten.
[Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Das hat sie ja gemacht! Ihr Manuskript ist nicht mehr aktuell! – Regina Kittler (LINKE): Können Sie mal die Kladde wechseln?]
Das ist Ihnen nicht gelungen – jedenfalls nicht in diesen Beratungen, Frau Kitschun.
Sie bleiben eine überzeugende Begründung für ihren Sinneswandel schuldig, und so zerstören Sie weiter Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Politik.
Ich erspare Ihnen jetzt die Zitate von Walter Momper, weil Sie die bereits kennen. – Walter Momper hat uns gerade vor ein paar Tagen in einem Artikel in der „B.Z.“ erneut ins Stammbuch geschrieben, dass wir es uns zu leicht machen, wenn wir Hindenburgs Fehlentscheidung vom 30. Januar 1933 zum zentralen Kriterium für seine Beurteilung machen.
Was mich an der Debatte in der ersten Lesung und im Kulturausschuss erstaunt hat, war die Chuzpe, mit der Linke und Grüne in dieser geschichtspolitisch sensiblen Debatte mit DDR-Vokabular um sich geworfen haben.