Dieter Groß

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Werte Gäste! Dieser Tagesordnungspunkt hätte im Grunde genommen auch mit dem darauffolgenden verbunden sein können.
Ich möchte als Erstes der Landesregierung für die detaillierten, präzisen Antworten auf die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen danken.
Liebe Anja Heinrich, bevor ich nachher vielleicht nicht mehr dazu komme, möchte ich sagen: Ich finde, du hast Recht, wenn du dich, was den Erhalt der Kultureinrichtungen anbelangt, hier einbringst. Das ist auch unsere Position. Ein kleiner Hinweis für euch oder für die sachsen-anhaltinischen Verantwortlichen, die zum Beispiel von sechs Theatern drei Theater zu schließen beabsichtigen: Es wäre vielleicht ein Tipp, dies mit den dortigen Kollegen vor Ort zu beraten. Du kannst garantiert gute Unterstützung geben.
Diese Antworten auf die Große Anfrage geben ein gutes Bild über das in den vergangenen 20 Jahren auf dem Gebiet des Erhalts und der Weiterentwicklung von Kultureinrichtungen und kultureller Infrastruktur Geleistete. Sie zeigen auf, wo dringender Handlungsbedarf besteht, wichtige Kulturgüter und Einrichtungen vor dem Zerfall zu retten.
Wir haben es mit einer überaus interessanten Auflistung zu tun, die zahlreiche Initiativen und Aktivitäten aufführt. Vieles von dem ist zwar bekannt, aber so komprimiert dargestellt kann man ermessen, welche Leistungen in den vergangen Jahren vollbracht wurden. Dafür gilt allen Beteiligten Dank und großer Respekt. Vieles konnte gerettet, saniert, erhalten werden. Erinnern an dieser Stelle möchte ich nur an die 250 evangelischen und 66 katholischen Kirchen, die 1 489 Dorfkirchen, die 117 Friedhofskapellen und die 257 Pfarrhäuser.
Seit Gründung des Landes - Frau Heinrich hat schon darauf aufmerksam gemacht - wurden für Investitionen in die kulturelle Infrastruktur ca. 550 Millionen Euro Landesmittel, ca. 276 Millionen Euro Bundesmittel und ca. 215 Millionen Euro EU-Mittel ausgegeben. Dabei sind die Mittel der Kommunen, Maßnahmen der Wirtschaftsförderung in denkmalgeschützte Bauwerke und private Initiativen noch nicht einmal eingerechnet.
Die Antwort auf die Große Anfrage macht außerdem deutlich, wie verzweigt das Netz der Förderprogramme und -möglichkeiten ist - ein wahrer Dschungel, in dem sich ein Laie kaum zurechtfinden kann und der selbst einem Insider bei der Beantragung von Fördermitteln alles abverlangt.
Das macht aus meiner Sicht zweierlei deutlich: Erstens gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die unter Beweis stellen, welch hoher Stellenwert dem Erhalt der Kultureinrichtungen in
unserem Land beigemessen wird. Zweitens gibt es zeitlich und finanziell begrenzte Möglichkeiten der Förderung. Das macht immer wieder Antragstellungen und bürokratischen Aufwand nötig, um an Gelder zu kommen.
Deshalb plädieren wir dringend für eine kontinuierliche Förderung, weil es nach wie vor zahlreiche Baustellen gibt. Von den 430 denkmalgeschützten Anlagen - darauf ist aufmerksam gemacht worden - sind 149 gefährdet. Das sind immerhin 35 % der Schlösser und Gutshäuser, die sicherungs- bzw. sanierungsbedürftig sind. Daraus abzuleiten, dass das kulturelle Erbe des Landes verscherbelt werde, wie die verehrte Kollegin Anja Heinrich dies in ihrer Presseerklärung am 23.03. verlauten ließ, halte ich nicht nur für eine maßlose Übertreibung, sondern für politisch unverantwortlich.
Natürlich muss bei der Vielzahl der Objekte, die sanierungsbedürftig sind, und den vorhandenen finanziellen Ressourcen genau abgewogen werden, welches Objekt wann genau in Angriff genommen wird. Das ist immer ein Abwägungsprozess, bei dem es auch immer unterschiedliche Standpunkte geben wird.
Die bisherigen Förderinstrumente haben sich bewährt und sollen weitergeführt werden, wovon ja in der Antwort auf die Große Anfrage auch ausgegangen wird. Darüber hinaus sehen wir die Notwendigkeit, den Denkmalschutz auf sichere Füße zu stellen und kontinuierlich zu fördern. Deshalb haben wir in unserem Wahlprogramm die Schaffung eines Denkmalfonds vorgeschlagen - als ernstgemeinte Initiative und nicht, wie von der CDU behauptet, als Placebo gemeint.
Lassen Sie uns also gemeinsam aus der Großen Anfrage die Schlussfolgerung ziehen, dass auf dem Gebiet der Kultureinrichtungen und kultureller Infrastruktur in den vergangenen 20 Jahren Enormes geleistet wurde, dass wir aber noch große Anstrengungen vor uns haben, Denkmäler zu erhalten. Dabei dürfen wir gemeinsam nicht nachlassen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wissen Sie, Herr Kollege Lipsdorf, immer nach Ihnen zu sprechen lässt einen sehr nachdenklich werden. Über das, was Sie sagen, muss man sich wirklich auch inhaltlich mal Gedanken machen.
Ich habe gehört, dass Sie die Vorschläge aus dem heutigen Plenum mitbekommen und als Vorsitzender des AWFK in die Ausschusssitzung mitnehmen sollten.
Zum Thema: Sie, liebe Abgeordnete von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, haben durchaus Recht mit Ihrer Feststellung, dass Kunstwerke und Denkmale der Kultur laut brandenburgischer Verfassung unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände stehen. Sie haben Recht, dass es Aufgabe des Landes ist, langfristig und nachhaltig die Denkmalförderung zu sichern, um die reiche und vielfältige Kulturlandschaft Brandenburgs zu erhalten. Sie haben Recht, dass ohne Förderung dringend erforderlicher Sicherungsmaßnahmen viele bedeutende Denkmale Brandenburgs, insbesondere im ländlichen Raum, unwiederbringlich verloren zu gehen drohen. Soweit sind wir uns völlig einig.
Scharf widersprechen muss ich Ihnen, sehr geehrte Anja Heinrich, allerdings, wenn Sie behaupten, dass unter Rot-Rot die Mittel zur Sicherung von Denkmälern und Kulturgütern um 90 % - ich habe es so verstanden - zurückgegangen seien. Offensichtlich kann man auch Haushaltsdokumente sehr unterschiedlich lesen. Denn ich konnte beim Nachschlagen in den Haushaltsplänen keine Belege für die von Ihnen genannten Zahlen finden. Auch kann ich der Behauptung in Ihrem Antrag, dass die Arbeitsgemeinschaft sowie das MWFK eine Stiftung als das geeignetste Instrument zum Erhalt und zur Förderung der Denkmale eingeschätzt hätte, nicht ohne Weiteres zustimmen. Wir haben über den Bericht im AWFK ausführlich beraten. Eine Stiftung, welcher Art auch immer, wurde tatsächlich als eine Variante entwickelt, aber keinesfalls als alternativlos dargestellt. Ich bin durchaus der Auffassung, dass die Finanzierung des Denkmalschutzes grundsätzlich einer Änderung bedarf. Sie muss kontinuierlich erfolgen und vor allem planbar für die Akteure sein.
Dass eine Stiftung tatsächlich das geeignetste Instrument sein wird, ist aus meiner Sicht noch nicht zweifelsfrei bewiesen. Das wird entscheidend davon abhängen, welche Formen von Stiftungen gewählt werden und wie sie finanziell ausgestattet werden können. Ich könnte mir ebenso gut - das habe ich in meinem vorherigen Beitrag schon gesagt - einen Denkmalfonds vorstellen, der jährlich Zuschüsse vom Land erhält. Insofern halte ich es für verfrüht, die Gründung einer Stiftung vorzubereiten, und das umso mehr, als die finanziellen Rahmenbedingungen unklar sind und von uns in dieser Legislaturperiode auch nicht mehr geklärt werden können.
Ja, natürlich. Mit Herrn Lipsdorf zu sprechen macht immer Spaß.
Ja.
Wissen Sie, Herr Kollege Lipsdorf, wir können jetzt Baumann und Clausen spielen. Aber vielleicht können wir das auch einmal beim Kaffee diskutieren.
Auch die anderen Forderungen in Ihrem Antrag kann ich nur schwer nachvollziehen; ich halte sie zum Teil für schwierig, wenn nicht gar für kontraproduktiv. Für die Dissensverfahren gibt es ja gesetzliche Grundlagen, nach welchen Kriterien evaluiert werden soll; das ist problematisch. Sicher gibt es bei derartigen Verfahren immer einen gewissen Ermessensspielraum und möglicherweise auch Entscheidungen, die auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar sind, aber hier sollte man dem Sachverstand und dem Verantwortungsgefühl der Sachverständigen und Experten vertrauen.
Frau Kollegin Heinrich, Sie sprachen Abrissvorhaben in Elsterwerda und anderswo an. Diese Themen sollte man nicht einfach wegschieben, Ihre Intention kann ich nachvollziehen. Es gibt auch andere Fragen, ich denke nur an das Kulturhaus Plessa - darüber können wir auch einmal nachdenken -, wo Herr Lipsdorf auch engagiert mit eigener Meinung vor Ort aufgetreten ist. Auch Ihre Idee einer Rückstellung aller Entscheidungen zu Dissensverfahren ist aus meiner Sicht problematisch und zeugt von Misstrauen in die Arbeit der Obersten Denkmalschutzbehörde.
Aus den genannten Gründen werden wir den gemeinsamen Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen. Herr Lipsdorf, der von Ihnen eingebrachte Entschließungsan
trag kommt aus meiner Sicht verfrüht, und ihm werden wir gleichfalls nicht folgen können. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Werte Gäste! Ich denke, es ist kein Zufall, dass wir heute über Sport reden. Die Olympischen Spiele in Sotschi haben wir hinter uns. Ich fand, es waren sehr bemerkenswerte, sehr tolle Spiele, völkerverbindend und mit hervorragenden sportlichen Leistungen. Holger, wenn du gesagt hast, wir hätten nicht so gut abgeschnitten, dann möge man beachten - das sage ich jetzt einmal als alter Leistungssportler -: Es gibt auch vierte, fünfte, siebente, achte und zwölfte Plätze, die ebenso aller Ehren wert sind. Wir sollten nicht immer allein nach den Medaillen schauen.
Wir haben aber nun eine Zwischenstation zwischen den Olympischen Spielen in Sotschi und den vor uns stehenden Paralympischen Spielen. Ich denke, es ist gut, dass heute der Sport auf der Tagesordnung steht. Ich bin auch froh, dass wir - die Parteien der Regierungskoalition und die CDU - gemeinsam hier einen Antrag eingebracht haben. Damit haben sich die großen Parteien erneut zu ihrer besonderen Verantwortung für den Sport bekannt.
Zusammengefasst - das ist hier schon ausgeführt worden - trägt das zur weiteren stabilen Finanzierung im Sportfördergesetz bei. Ich möchte an dieser Stelle den vielen Sportlerinnen und Sportlern - Tausenden Übungsleitern, Trainern und Funktionären in den Vereinen, den Kreissportbünden, im Landessport
bund und allen, die noch zum Sport dazugehören - gern sagen, dass sie in der Partei DIE LINKE glaubwürdige, gleichfalls engagierte - die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen treiben selbst Sport oder haben irgendwelche Sportfunktionen inne -, zuverlässige Partner an ihrer Seite haben. Insbesondere beim Sportfördergesetz hat die Linke sehr deutlich gemacht, worauf es auch in Zukunft ankommt. Ich denke, auch sagen zu dürfen: Wir leben nach Artikel 35 unserer Landesverfassung. Wer es nicht weiß - darin steht etwas zum Sport. Dazu gibt es auch einige nette Sprüche; ich denke, Joachim Ringelnatz kennt jeder. Er hat einmal gesagt:
„Sport stärkt Arme, Rumpf und Beine, kürzt die öde Zeit, und er schützt uns durch Vereine vor der Einsamkeit.“
Ich denke, darüber sind wir uns - so hoffe ich - in diesem Haus alle im Klaren, was die Bedeutung von Sport und Sportvereinen ist. Vereine sind Träger des gesellschaftlichen Lebens. Wir wissen sehr wohl, dass diese bedeutsame Tätigkeit des gemeinsamen Sporttreibens sowohl in der Gesunderhaltung als auch in der Vermittlung von Werten besteht. Wo werden denn Werte so stark vermittelt wie gerade im Sport - Toleranz, Akzeptanz, auch das Akzeptieren des anderen, des in der jeweiligen Sportart aktiv Mitwirkenden?
Zusammengefasst darf ich hier ausführen: Der Sport hat sich insbesondere auf die Weiterentwicklung der Schülermentorenausbildung und die spezielle Förderung des Spitzensports ausgewirkt. Dazu haben meine Vorredner schon einiges gesagt. Bei dieser Gelegenheit darf ich einmal Folgendes anmerken, lieber Holger Rupprecht und verehrte Kollegin Richstein: Ich denke, wir sind auch immer diejenigen drei aktiven sportpolitischen Sprecher, die sich bei Veranstaltungen des Landessportbundes aktiv einzubringen versuchen. Daher kennen wir natürlich auch die Sorgen und Probleme. Holger Rupprecht hat dazu schon eindeutige Ausführungen gemacht, denen ich eigentlich nichts weiter hinzuzufügen habe.
Wir von der Fraktion DIE LINKE denken, dass wir unseren Koalitionspartner und vielleicht auch die CDU überzeugen können, dass wir im Sportfördergesetz noch zulegen müssen. Wir haben da klare Vorstellungen als Linke; diese hatten wir auch schon bei der Gesetzesnovellierung und der Änderung der Förderhöhe auf 16 Millionen Euro.
Die Linke betrachtet den Sport als hohes Kulturgut, als unverzichtbar für die Selbstverwirklichung des Menschen, für seine Lebensqualität usw. Was uns auch wichtig ist, ist die Frage der Finanzierung von Stellen des Freiwilligen Sozialen Jahres. Dazu ist schon einiges ausführt worden, und dazu stehen wir. Dazu hat sich der Landtag im vergangenen Jahr in einem Beschluss schon einmal eindeutig bekannt. Diese Frage ist hier zu prüfen. Dabei hat natürlich die Finanzierung von Stellen - das ist eine eindeutige Position unserer Fraktion - nicht zulasten anderer Ressorts zu gehen.
Zum Goldenen Plan ist schon ausgeführt worden. Wir von der Fraktion DIE LINKE bedauern sehr, dass wir diesen Plan nicht mehr haben. Unter meinen Fraktionskollegen gibt es auch Kreistagsabgeordnete aus dem Havelland. Der Landrat des
Havellandes hat kürzlich gesagt, einen „Goldenen Plan Havelland“ zu verabschieden bzw. zu empfehlen sei zwar sehr ehrenwert. Aber wir werden natürlich auf der Seite der Kommunen stehen müssen, denn ihnen sind die Probleme vor Ort auch sehr bewusst. Wenn ich jetzt einmal den Landrat des Havellandes zitieren darf: Er sagt, dass der kostenfreie Zugang auch in Bezug auf die Barrierefreiheit, die Ordnungsmäßigkeit der Sportanlagen sowie der kostenfreie Zugang für Kinder und Jugend gewährleistet sein müsse. Ich bitte Sie, meine sehr geehrte Damen und Herren, bevor Sie für Ja oder Nein stimmen, darüber sehr wohl nachzudenken.
Es geht auch um Folgendes: Frau Kollegin Richstein, Sie sagten, Sie befürworteten es nicht, Kultur und Sport im Staatszielkatalog des Grundgesetzes zu verankern. Schaut man sich das Grundgesetz an, dann wird klar, dass das nicht nur unsere Landesverfassung betrifft, die darüber sehr klar und parzelliert Auskunft gibt, sondern dass es in den Bundestag hineinzutragen und dort zu entscheiden ist. Wir sollten uns sehr wohl auch nach der deutschen Einheit, in deren Zuge das Grundgesetz in eine neue Verfassung überführt wird, zu Fragen des Sports und der Kultur als Staatszielkatalog verständigen. Die Linke wird insofern, denke ich, zusammen mit ihrem Koalitionspartner sehr wohl dafür eintreten.
Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit und bei dieser Gelegenheit auch bei den Sportfreunden unter den Gästen. Ich denke, Sie haben alle irgendetwas mit Sport zu tun. Unseren Respekt und Dank haben Sie, und ich sage es noch einmal: In den Linken haben Sie vertrauensvolle und zuverlässige Partner. - Danke schön. Sport frei!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Brandenburg hatte bisher ein gutes Musikschulgesetz, auf dessen Grundlage die Musikschulen des Landes und ihr Landesverband sehr gute Arbeit geleistet haben. Dafür sei ihnen an dieser Stelle ausdrücklich gedankt.
Das vorliegende Gesetz zielt darauf ab, den Zugang zu musikalischen Bildungsangeboten der geförderten Musikschulen für alle an musikalischer Bildung Interessierten zu erleichtern sowie das hohe Qualitätsniveau und die Leistungsfähigkeit der geförderten Musikschulen langfristig zu sichern.
Dieses Gesetz hat eine lange Entstehungsgeschichte. Es ist aus meiner Sicht in Auswertung der Evaluierung und im Verlauf der parlamentarischen Debatten gelungen, wesentliche Verbesserungen durchzusetzen. Aus meiner Sicht liegen sie im Folgenden:
Die Integration der Kunstschulen in den Geltungsbereich des Gesetzes halte ich für außerordentlich wichtig. Damit werden erstmals gesetzliche Standards für den Betrieb von Kunstschulen in Brandenburg definiert und die Arbeit der Kunstschulen auf eine verlässlichere Grundlage gestellt.
Für durchaus richtig halten wir auch solche Maßnahmen, die zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes führen. Das sind zum Beispiel die Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Erteilung von staatlichen Anerkennungen oder die Berechnung der Förderbeiträge, die zukünftig aufgrund der Daten aus dem Kalenderjahr erfolgen soll, das dem Förderjahr vorausgegangen ist, nicht mehr aus dem laufenden.
Auch die vorgesehene Änderung der Bemessungsgrundlage für die Mittelverteilung hat unter anderem das Ziel, den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Gleichzeitig sollen die Musikschulen animiert werden, mit ihrem Unterrichtsangebot mehr Schülerinnen und Schüler als bisher zu erreichen und damit die Aufnahmekapazitäten zu erweitern. In der geänderten Bemessungsgrundlage wird daher nicht mehr nur die Anzahl der erteilten Jahresunterrichtsstunden, sondern die Anzahl der vertraglich gebundenen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Da das konkrete Verteilungsverhältnis bezüglich beider Parameter im Einzelnen einer Rechtsverordnung vorbehalten ist, erneuern wir an dieser Stelle nochmals unsere Forderung, nicht ein Verhältnis von 1:2, sondern eines von 1:3 vorzusehen.
Sehr froh sind wir darüber, dass die ursprüngliche Idee, die Anerkennung durch eine externe Zertifizierungsagentur vornehmen zu lassen, fallengelassen wurde und gegebenenfalls nur die Möglichkeit der Einbeziehung Dritter vorgesehen ist. Wir bitten das Ministerium, auch davon nur sehr sparsam Gebrauch
zu machen, damit die vorgesehenen staatlichen Zuschüsse tatsächlich für die Förderung der Musik- und Kunstschulen zur Verfügung stehen.
Damit bin ich bei dem wichtigen Punkt der Finanzierung. Der Verband der Musik- und Kunstschulen hat zu Recht darauf hingewiesen, dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Musikschulen drastisch gestiegen ist, von 28 000 im Jahr 2001 auf über 35 000 gegenwärtig, die Finanzierung jedoch unverändert - bei 2,6 Millionen Euro jährlich - geblieben ist. Damit deckt das Land ca. 9 % des finanziellen Gesamtbedarfs ab. Weitere 50 % tragen die Kommunen und 40 % die Eltern. Die Fördersumme ist im Gesetz auf lediglich 2,69 Millionen Euro erhöht worden. Die dazugekommenen 90 000 Euro sind die Mittel, die bisher für die Förderung der Kunstschulen zur Verfügung gestellt wurden.
Wir alle kennen die finanzielle Situation des Landes und wissen, dass im Moment nicht mehr möglich ist. Dennoch plädiere ich für die Fraktion DIE LINKE dafür, bei der Aufstellung des nächsten Landeshaushalts ernsthaft zu prüfen, inwieweit die Fördersumme erhöht werden kann. Die vom Verband der Musik- und Kunstschulen geforderten 5,2 Millionen Euro sollten dabei eine ernstzunehmende Zielmarke sein.
Ich bitte, dem Beschlussvorschlag des Fachausschusses zuzustimmen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Lakenmacher, Sie sind von Beruf Bundespolizist. Eines habe ich mir von gestern gemerkt. Ihr Kollege Bretz, der heute schon zitiert wurde, sprach von geballter Kompetenz. Ich möchte Ihren Redebeitrag jetzt nicht kommentieren.
Moment, Herr Lakenmacher! Ihr Onkel, der Ex-Handballnationalspieler, war treffsicherer; das muss ich Ihnen sagen.
Meine Frage ist folgende: Wenn Sie kritisch die Polizeireform betrachten - Sie kritisieren ja nur Rot-Rot -, dann würde mich interessieren, welche Auffassung Sie zu den vom damaligen Innenminister Schönbohm eingeleiteten Reformen haben, was die Polizei betrifft. Zu deren Wirkungen in der heutigen Phase sagen Sie gar nichts. Ich denke, das gehört auch zur Wahrheit und zur Redlichkeit. Dazu würden mich Ihre persönliche Auffassung und die Ihrer Fraktion interessieren. - Danke.
Herr Minister, seit der Änderung des Fahrplanes - Stichwort: Ausdünnung RE 73, RE 74, jetzt, glaube ich, RB 73, RB 74 gibt es Probleme. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass die Schulkinder zeitnah zu ihrer Schule kommen. Allerdings gibt es insofern ernsthafte Probleme: Kinder sind gezwungen, weil die Züge nicht da sind, auf Busse umzusteigen, um zu ihrer Schule zu kommen. Dadurch erhöhen sich die Fahrzeiten für die Schulkinder, zum Beispiel zum Gymnasium nach Kyritz, um das Dreifache.
Meine Frage lautet: Welche Möglichen haben Sie, auf den VBB einzuwirken, welche Möglichkeiten haben Sie, auf den Betreiber einzuwirken? Garantiert wird jetzt Ihre Antwort sein: Das fällt in die Zuständigkeit der Landkreise. - Dennoch stelle ich die Frage: Welche Möglichkeiten haben Sie in Ihrer Zuständigkeit als Minister, auf die Landkreise einzuwirken, dass so etwas unterbleibt? - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Herr Kollege Eichelbaum, dem, was Sie so vorgetragen haben, wird noch einiges zu entgegnen sein; das erlaube ich mir dann noch in meiner Rede zu sagen.
Der Einzelplan des Ministeriums der Justiz ist für die beiden Haushaltsjahre 2013 und 2014 von Klarheit und Kontinuität geprägt. Die Koalition geht dabei den schwierigen und verantwortungsvollen Weg zur Sicherung des verfassungsrechtlichen Auftrags der Justiz und der Haushaltskonsolidierung weiter.
Das Angehen der Sanierung und der Erweiterung wichtiger Justizgebäude ist Teil der praktischen Umsetzung des Amtsgerichtskonzeptes der Justiz. So werden in den nächsten Jahren das Amtsgericht Königs Wusterhausen für 6 Millionen Euro und das Amtsgericht Luckenwalde für 1 Million Euro saniert und erweitert. Erhebliche Mittel fließen in Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an den Gerichten. Die Staatsanwaltschaft und die Sozialen Dienste in Eberswalde sollen für mehr als 5 Millionen Euro umgebaut und erweitert werden.
Das ist aber nur ein Teil, denn zu den Gerichten - das haben Sie, Herr Kollege Eichelbaum natürlich richtig gesagt - gehören Rechtspfleger, Richter, juristisches Personal und Wachtmeister, die in den Gerichten Entscheidungen treffen und eine ausgezeichnete Arbeit leisten. Da unternehmen wir, die Regierungskoalition, viel, unterstützen die weiteren Anstrengungen, um bei erhöhtem Klageaufkommen soweit als möglich die betroffenen Gerichtsbarkeiten zu stärken. Das war - das wissen Sie, Herr Kollege Eichelbaum - in den letzten Jahren nicht immer ganz so einfach, wofür es sicher verschiedene Gründe gegeben hat.
Mit dem Änderungsantrag hat die Koalition aber wiederholt gezeigt, dass sie gewillt ist, aufgelaufenen Verfahrensbeständen beispielsweise durch spezielle Altfallkammern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu begegnen. Auch die Sozialgerichte des Landes Brandenburg werden mit vielen Klagen infolge der durch die Jobcenter erteilten Hartz-IV-Bescheide konfrontiert. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt hier bei 16 Monaten.
Um die Möglichkeiten einer personellen Verstärkung durch Richter auf Probe weiterhin sicherzustellen, sind Personalmittel in Höhe von 873 000 Euro neu eingestellt worden. Insofern hoffen wir, dass mit dieser Entscheidung die Laufzeiten an den Verwaltungsgerichten langsam sinken und sich diese in der Sozialgerichtsbarkeit nicht erhöhen werden.
Herr Kollege Eichelbaum, mit dem, was Sie jetzt noch einmal zur Justizstandortreform geäußert haben, haben Sie nichts Neues gesagt. Ich vermisse von Ihnen als Opposition auch einen Änderungsantrag, den Sie hätten einbringen können. Herr Kollege Eichelbaum, nehmen Sie es mir persönlich nicht übel: Sie melden sich ja sonst zu jeder Wasserstandsmeldung, das muss ich einfach einmal so sagen; aber hier habe ich von Ihnen nichts Neues gehört. Wenn Sie schon so polemisieren, muss ich dazu sagen: In den letzten zehn Jahren vor Rot-Rot, als Sie dieses Ressort verantwortlich besetzt haben, hätten Sie mit Ihrem früheren Koalitionspartner doch einiges anpacken können; das haben Sie nicht.
Insofern darf ich Sie um Zustimmung zum Einzelplan 04 bitten. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Gäste! Es gibt sicherlich wenige Gesetze, die den Landtag in gleicher Form verlassen, wie sie eingebracht worden sind; dazu haben die Vorredner von CDU und SPD schon ausgeführt. Das vorliegende Gesetz gehört dazu, und zwar zu Recht.
Eigentlich ist den Argumenten, die wir in der 1. Lesung und im Ausschuss diskutiert haben, kaum etwas hinzuzufügen. Dennoch möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen, die an dem reichhaltigen Sportleben des Landes auf den verschiedensten Ebenen und in den unterschiedlichen Gebieten beteiligt sind, für ihr Engagement und ihren unermüdlichen Einsatz zu danken.
Wir hatten kürzlich die Landessportkonferenz. Frau Ministerin Dr. Münch und Herr Kollege Rupprecht waren dort zugegen. Brandenburg ist ein Sportland. Das heißt, im Schul-, Breitenund Leistungssport können wir uns sehen lassen. Die Ergebnisse der Olympischen Spiele und der Paralympics in London haben uns gezeigt, dass wir auf diesem Gebiet ganz vorn sind. Das soll und muss auch so bleiben.
Ich bin froh, dass es uns mit diesem Gesetz gelungen ist, die finanziellen Bedingungen für die Arbeit auf dem Gebiet des
Sports zu verbessern, die Schere, die zwischen der Fördersumme und den tatsächlich benötigten Mitteln klaffte, etwas zu schließen. Damit schaffen wir Bedingungen, die Strukturen im Kinder- und Jugendsport wie auch die weitere Vereinsförderung zu erhalten und vielleicht sogar auszubauen.
Hier wurde schon die Anerkennung des Ehrenamtes genannt. Wir dürfen ja wohl auch nicht vergessen, dass im Sport Werte vermittelt werden. Dort werden junge Menschen erzogen, dort treffen sich verschiedene Generationen, die ihre Freizeit sinnvoll verbringen. Dies wirkt auf jeden Fall auch auf andere gesellschaftliche Bereiche, die da und dort noch Nachholbedarf haben. Auf diese Weise können wir aus meiner Sicht einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
Ich bedaure allerdings, Herr Kollege Büttner - darüber haben wir schon in der 1. Lesung gesprochen -, dass wir dieses Gesetz nicht einstimmig annehmen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der FDP begründen ihre Nichtzustimmung mit der Befürchtung, es komme zu einer finanziellen Schwächung anderer Vereine und Träger, zum Beispiel auf dem Gebiet der Jugendarbeit. Dies können wir so nicht sehen. Zweifellos halten wir die Jugendarbeit für enorm wichtig; wir sind allerdings der Meinung, dass mit der Erhöhung der Fördermittel für den Sport durchaus auch etwas für die Jugendarbeit getan wird.
Ich darf Sie an dieser Stelle an die Diskussion zum Demografiebericht im zuständigen Ausschuss erinnern, in der Herr Gerlach vom Landessportbund über die zahlreichen Aktivitäten und Projekte im Kinder- und Jugendbereich berichtete und gleichzeitig oftmals fehlende Kontinuität aufgrund zu knapper finanzieller Mittel beklagte. Hier kann durchaus eine Lücke geschlossen werden. Wir hoffen, dass mit dieser zusätzlichen Million Euro der Landessportbund seine Arbeit mindestens auf dem jetzigen, wenn nicht auf einem höheren Niveau fortsetzen kann und für die nächsten Jahre Planungssicherheit hat.
Den für den Sport Engagierten möchte ich noch einmal ganz herzlich danken. Dies mag auch für sie Ermunterung sein, in ihrem Einsatz nicht nachzulassen. Ich mache es meinem Kollegen Rupprecht nach: Sport frei!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Zunächst, Herr Kollege Eichelbaum: Die Kollegin Mächtig ist leider gesundheitlich ans Bett gefesselt, daher werde ich hier sprechen - dies nur für den Fall, dass Herr Homeyer wieder eine Bemerkung bezüglich der Vertretbarkeit des fachpolitischen Sprechers macht.
Aber zur Sache. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist bundesgesetzlich im Neuordnungsgesetz zur Sicherungsverwahrung vorgesehen. Richter können diese als Mittel der Führungsaufsicht anordnen; dazu ist bereits ausgeführt worden. Deshalb muss das Land Brandenburg diese gesetzliche Regelung umsetzen, auch wenn sie voraussichtlich nur in wenigen Fällen zur Anwendung kommen wird.
Es geht also nicht um das Ob, sondern um das Wie; und diese wenigen Fälle werden erst in den nächsten Jahren wirklich zur Anwendung kommen können. Ob das so sein wird, lässt sich nicht wirklich voraussagen. Deshalb ist der vorgeschlagene Weg, sich der gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle in Hessen anzuschließen, sinnvoll. Wir als Linke stimmen dem Staatsvertrag zu. Ich wiederhole: Es sind nur sehr wenige Fälle, nach meiner Kenntnis bundesweit nicht einmal 30 Personen. Daher ist das, was Sie, Herr Kollege Eichelbaum, hier mit Ihrem Modellprojekt eingebracht haben - die Fälle, in denen sich Bürger dieser Maßnahme freiwillig unterziehen -, von der Anzahl her und vom Anliegen her mehr als fraglich. Insofern sehe ich keine tatsächliche fachlich oder wirtschaftlich bessere Alternative.
Die Anhörung, auf die Sie, Herr Kollege Eichelbaum, bereits hingewiesen haben, zeigt, dass mit der Aufenthaltsüberwachung ein umfassender Schutz nicht zu erreichen ist. Die Richter werden an unserer Richterakademie in Wustrau im nächsten Frühjahr mit den Möglichkeiten der Fußfessel vertraut gemacht. Auch die Datenschutzfragen sind mit der Übertragung an den Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen hinreichend geklärt.
Nun zu Ihrem Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU. Was wollen Sie mit einem solchen Antrag eigentlich erreichen und wem wollen Sie etwas versprechen? Können Sie Straftaten damit verhindern? Nein, das hat die Anhörung gezeigt, daran möchte ich erinnern. Die elektronische Fußfessel für alle Straftäter ist auch aus unserer Sicht der falsche Weg. Tatsächlich wird eine Fußfessel keine weiteren Straftaten verhindern.
Können Sie damit Straftaten aufklären? Nein, denn der Aufenthaltsort lässt sich nur eingeschränkt - Herr Kollege Eichelbaum, Sie sind vom Fach - feststellen. Ihr Modellprojekt lehnen wir ab. Bei dieser Gelegenheit: Es ist Ihnen doch bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht bereits eine Beschwerde zur Entscheidung über die Fußfessel angenommen hat, und auf das Urteil, denke ich, dürfen wir alle sehr gespannt sein. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat den Justizbehörden in allererster Linie die Aufgabe übertragen, alles dafür zu tun, dass einstmals gefährliche Straftäter in ein zukünftiges Leben ohne Straftaten entlassen werden können.
Der Schwerpunkt muss auf der Ausrichtung des Strafvollzuges und des Systems der Bewährungshilfe auf die eigentliche gesetzliche Aufgabe liegen: die Reintegration von Straftätern, auch von gefährlichen. Deshalb kommt es darauf an, bereits im Strafvollzug die Bemühungen um eine Resozialisierung deutlich zu verstärken, um eine Rückfälligkeit besser zu verhindern.
Dazu leistet der kürzlich veröffentlichte Entwurf des Justizvollzugsgesetzes unseres Justizministers einen wesentlichen Beitrag. Eine effektive und persönlich differenzierte Resozialisierung im Vollzug ist die beste Prävention
- hören Sie von der CDU doch einmal zu - und der beste Opferschutz, und kann helfen, die Wiederholungsgefahr einzudämmen. Eine gesetzliche Wiedereingliederung würde den Resozialisierungsprozess unterstützen, darüber wird man nachdenken müssen.
Zum Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist schon ausgeführt worden: Eine Evaluierung ist nach meiner Kenntnis auf Bundesebene vorgesehen und dort macht sie auch Sinn. Die wenigen Fälle, die wohl auf uns zukommen, lassen eine Evaluierung allein in Brandenburg wirklich nicht sinnvoll erscheinen.
Einen Satz bitte noch.
Deshalb lehnen wir - tut mir leid, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Ihren Antrag ab. Der Vorschlag des Justizministers, uns jährlich in einem Informationsbericht über den zuständigen Ausschuss Kenntnis über die aktuelle Situation zu geben, ist ausreichend. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten sportengagierten und sportbegeisterten Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe die Regierungsbänke und die Verwaltungsbänke mit ein, denn dort sitzen auch sehr engagierte Sportfreunde, wenn ich das so sagen darf.
Herr Kollege Büttner, vielleicht gleich eingangs: Ich denke, dass die Zwischenrufe meiner Kolleginnen bei Ihnen angekommen sein dürften. Sport hat natürlich auch mit Wertevermittlung und mit Bildung zu tun. Ich denke und hoffe, dass wir uns insoweit einig sind, dass dies, was hier auch schon vorab diskutiert wurde, so ohne Weiteres nicht abzutun ist.
Zu den Olympischen Spielen ist schon etwas gesagt worden auch zu der Tatsache, dass heute die Paralympics eröffnet werden. Ich kann mich dem nur anschließen. Für meine Fraktion darf ich noch erklären, dass wir nicht nur denen, die bei der Olympiade Edelmetall gewonnen haben, Respekt und Achtung entgegenbringen sollten, sondern ich denke, es ist auch zu berücksichtigen, dass jeder, der in die National- und Olympiamannschaft nominiert wird, Respekt und Achtung verdient hat. Ich denke, der eine oder andere, der dieses Mal nicht so gut abgeschnitten hat, hat auch unseren Respekt verdient.
Ich möchte all denjenigen ein großes Dankeschön sagen, die sich auf dem Gebiet des Sports engagieren. Das beziehe ich ausdrücklich - das wurde auch schon gesagt - nicht nur auf den Spitzensport. Auch den vielen ehrenamtlichen Übungsleitern, Trainern und Helfern sei gedankt, ohne die vieles weder im Breiten- noch im Spitzensport so nicht möglich wäre.
In Brandenburg gestalten immerhin ca. 60 000 Bürgerinnen und Bürger aktiv den organisierten Sport. Das sind ca. 19 000 Übungsleiter und Trainer sowie ca. 17 000 Kampfrichter, ca. 22 000 Menschen arbeiten in Vereinsvorständen mit. Doch auch im Sport geht - wie auch auf anderen Gebieten - nicht alles ausschließlich über das Ehrenamt. Dazu gehört eine gediegene Sportförderung - das umso mehr, als die Arbeit des Landessportbundes weit über die rein sportliche Betätigung hinausgeht und er auch vielfältige soziale und politische Aufgaben erfüllt.
Zur Frage der Wertevermittlung habe ich schon etwas gesagt; aber auch die Einbindung der Menschen mit Behinderung bzw.
die Integration und Migration habe ich hier hervorzuheben. Ich nenne auch die kooperativen Maßnahmen von Sportvereinen und Schulen, in die ca. 11 300 Schüler eingebunden sind. Auch denke ich an das Beratungswerk für Zivilcourage, gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit. Weiter erinnere ich an den jährlich stattfindenden Spieltag des Landesfußballbundes für Menschlichkeit, Toleranz und gegen Rassismus.
Wir sind sehr froh, dass es uns trotz der Haushaltskonsolidierung gelungen ist, das Sportförderungsgesetz zu ändern. Dort wollen wir hin und die Fördersumme von 15 Millionen Euro auf 16 Millionen Euro erhöhen. Wir Linken halten - angesichts der Entwicklung des Landessportbundes in den vergangenen Jahren - die Gesetzesentwicklung für dringend nötig und eigentlich längst überfällig.
Seit 2009 lag die Förderung konstant bei 15 Millionen Euro. Zu den Mitgliederzahlen ist schon einiges gesagt worden. Wenn man das vergleicht: 2005 lag die Förderung pro Mitglied sogar um fast 10 Euro niedriger. Seit 2005 - das ist schon gesagt worden - sind die Mitgliederzahlen um 12 % von 306 516 auf 315 876 gestiegen. Das bedeutet auch einen Mehrbetreuungsbedarf. Wir sind, glaube ich, gehalten, uns dem zu stellen.
Das heißt, die Schere zwischen der Fördersumme und den tatsächlich benötigten Mitteln klafft immer weiter auseinander. Der Landessportbund war versucht, diese Differenz durch rigorose Konzentration der Förderschwerpunkte, Beitragserhöhung oder die prozentuale Einschränkung der Förderung zu kompensieren. Doch auch bei derartigen Maßnahmen gibt es Schmerzgrenzen. Die waren nach unserer Auffassung nunmehr wirklich erreicht. Um einen Rückbau der Strukturen im Kinder- und Jugendsport oder eine weitere Verringerung der Vereinsförderung zu verhindern, waren dringend mehr Fördermittel nötig. Diese werden jetzt durch diese Gesetzesänderung zur Verfügung gestellt.
Dem Antrag, das Sportfördergesetz in den zuständigen Ausschuss zu verweisen, stimmen wir zu. Ich möchte mich meinem Kollegen Rupprecht anschließen. Ich finde es schön, dass man ab und zu auch einmal das Wort „Sport frei!“ im Brandenburger Landtag hört. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Der Bericht geht auf einen Landtagsbeschluss vom 25. Februar 2010 zurück und soll die Grundlage für eine eventuelle Novellierung des Musikschulgesetzes sein.
Zum Engagement der Musikschulen stimme ich den Ausführungen von Ihnen, Frau Ministerin Dr. Kunst, Frau Kollegin Heinrich und auch Frau Kollegin Theiss zu. Sie haben dazu schon ausgeführt, auch insbesondere zum überdurchschnittlichen Engagement vieler Beteiligter. Und was nicht ganz unbedeutend ist, verehrte Damen und Herren Kollegen: Wir haben im Gegensatz zu anderen Bundesländern ein Musikschulgesetz.
Zu den Optimierungsvorschlägen des Projektverantwortlichen gestatten Sie mir, kurz die Position der Fraktion DIE LINKE dazu darzulegen.
Wir unterstützen solche Maßnahmen, die zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes führen. So halten wir es durchaus für richtig, wenn die Berechnung der Förderbeiträge zukünftig aufgrund der Daten aus dem Kalenderjahr erfolgt, das dem Förderjahr vorausgegangen ist, und nicht mehr aus dem laufenden. Auch die vorgesehene Änderung der Bemessungsgrundlage zur Mittelerteilung hat das Ziel, den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Der zukünftige Verteilerschlüssel soll sich nicht mehr an der Zahl der Unterrichtsstunden, sondern an der Zahl der Schülerinnen und Schüler an den zertifizierten Musikschulen ausrichten. Das sehen wir mit großer Skepsis und können es nur dann mittragen, wenn gewisse für alle vertretbare Übergangslösungen gefunden würden. Unsere Skepsis begründet sich darauf, dass die Ausreichung der Landesmittel nach Schülerzahlen zu einem Abbau des kostenintensiven Einzelunterrichts führen könnte, den wir aber gerade benötigen, um Spitzenkräfte auszubilden.
Entgegen den Intentionen des Förderprogramms, die kostenintensiven Bereiche wie Talentförderung und studienvorbereitende Ausbildung zu fördern, werden bei einer Förderung nach Schülerzahlen explizit Bereiche wie die musikalische Früherziehung oder der Gruppenunterricht unterstützt, die bereits jetzt für die Träger in den meisten Fällen kostendeckend ausfinanziert sind. Wir aber brauchen beides. Außerdem führt die Förderung nach Schülerzahlen zu einer Ungleichgewichtung zwischen großen und kleinen Musikschulen. Sie birgt zudem die Gefahr in sich, dass Musikschulen die geringeren Landeszuschüsse durch eine Reduzierung der Personalkosten auszugleichen versuchen. Das hätte die Abnahme fester und die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse zur Folge. Deshalb halten wir zumindest eine Mischfinanzierung als Übergangslösung für dringend notwendig.
Am problematischsten ist für uns die Frage der Zertifizierung. Wir halten es durchaus für wichtig und notwendig, dass Musikschulen zertifiziert werden, ihnen praktisch ein Gütesiegel verliehen wird, sie die Bezeichnung „Anerkannte Musikschulen im Land Brandenburg“ führen dürfen und ihnen damit die Förderfähigkeit bescheinigt wird. Ernsthaft zu fragen ist allerdings, ob es neuer Qualitätskriterien bedarf oder ob die im Gesetz jetzt schon festgeschriebenen nicht ausreichend sind. Die Hauptfrage bleibt für uns, ob ein externes Zertifizierungsinstitut, wie es das MWFK übrigens nach anfänglicher Ablehnung jetzt plant, das richtige Instrument ist, vor allem angesichts der beabsichtigten Minimierung des Verwaltungsaufwandes oder auch aus finanziellen Gründen.
Außerdem plädieren wir dafür, die gegenwärtige Form der Ausreichung der Fördermittel beizubehalten. Sie erfolgt bislang durch Beleihung des LVdM im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben. Die Beleihung verlangt vom LVdM Objektivität und rechtskonformes Handeln, das er bisher auch an den Tag gelegt hat. Zu prüfen wäre allerdings, in welcher Weise zusätzlicher Verwaltungs- und Zeitaufwand zugunsten einer präziseren Prüfung der Förderungsvoraussetzungen zu erreichen wäre. Gerade in Bezug auf die Art der Zertifizierung und der Ausreichung der Fördermittel erwarten wir ein Aufeinanderzugehen von MWFK und LVdM und ein Aushandeln von Kompromisslösungen, die nachhaltig tatsächlich zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwandes führen.
Für zukunftsfähig halten wir die Aufnahme der Jugendkunstschulen in das Musikschulgesetz. - Ich sehe das rote Zeichen. Wenn Sie noch einen Satz gestatten? – Wir konnten uns bei der letzten AWFK-Sitzung davon überzeugen, welche positiven Wirkungen von einem Zusammengehen von Musik- und Jugendkunstschulen ausgehen und wie Potenziale dadurch gebündelt werden können. - Ich würde gerne noch etwas sagen. Aber ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der vorweihnachtlichen Zeit reden wir von Besinnlichkeit und von Sensibilität. Nutzen wir unseren Verstand auch in Bezug auf Kultur und Kunst. Aber auch im Umgang mit Respekt für Menschen und deren Lebensleistungen in unserer Gesellschaft empfehle ich, die Trauerreden, die jetzt zu Ehren von Christa Wolf durch Volker Braun und Günter Grass gehalten wurden, in diesem Hause zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind auch ein Beitrag zu Ehren der von uns insgesamt, denke ich, anerkannten Künstlerin.
Für die Legitimation von Kunst und Kultur als staatlicher Aufgabe bedarf es nach meiner Auffassung nicht der Suche nach immer neuen und zudem vordergründig noch mit ökonomischen Argumenten unterlegten Neuorientierungen. Die Beachtung, dass Kultur in vielfältiger Weise über sich hinausweist und dadurch zu einem unerlässlichen Bindemittel für den Einzelnen und für die Gesellschaft wird, macht sie so wichtig wie die Luft zum Atmen. Ich denke, die herausragende Bedeutung von Kultur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt haben bereits die Mütter und Väter der brandenburgischen Landesverfassung erkannt. Insofern erspare ich mir eine detaillierte Aufzählung; ich verweise einmal auf Artikel 34 unserer Landesverfassung.
Die Ausgaben - dazu haben die Vorredner schon einiges gesagt für die Kultur konnten weitgehend stabil gehalten werden. Das betrifft vor allem die Zuschüsse für die bekannten, renommierten Einrichtungen wie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, das Filmorchester Babelsberg wurde bereits genannt, die Stiftung für das sorbische Volk, die Jüdische Gemeinde und für die Musik
schulförderung. Zu den Gedenkstätten wurde auch schon etwas gesagt. Ich sage ganz deutlich: Die Linke respektiert natürlich die sachlich-ehrliche Aufarbeitung auch der DDR-Geschichte. Hier ist aber auch zu Recht von Frau Melior schon ausgeführt worden, dass es unsere gemeinsame Aufgabe und unser gemeinsames Ziel sein muss, auch die Gedenkstätten, die sich der Opfer des Nationalsozialismus, zum Beispiel im Klinkerwerk, widmen, hier in aller Würde und Ehre aufzuarbeiten bzw. einzurichten.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch daran erinnern, dass insbesondere die politisch-antifaschistische Bildung dazugehört, besonders für junge Menschen in unserem Land. Wir hatten ja heute früh zu Beginn der Landtagsdebatte vernehmen können, dass der Landtagspräsident die aktuelle Situation von Rechtsextremismus in Deutschland, insbesondere das Engagement junger Menschen, die sich auch mit der Geschichte des Dritten Reiches und deren Folgen befassen, sehr deutlich gemacht hat. Das gehört auch zur Kultur. Ich bin Ihnen, Herr Innenminister, sehr dankbar, dass Sie sich die Zeit für angedachte Initiativen junger Menschen nehmen, die sich insbesondere gegen rechtsextremistisches Gedankengut richten.
Vergessen wir dabei auch nicht, dass die Kulturförderung nicht nur auf die etablierten Institutionen beschränkt bleibt, vorhin hatte ich schon einige Leuchttürme genannt. Ich hatte noch vergessen, die Musikakademie und die Oper Rheinsberg zu erwähnen. Wir sollten uns auch auf die Kulturlandschaft in unserem großen, schönen Land konzentrieren, auf die freien Projekte, Theater, Ensembles und Einzelpersonen. Wir müssen natürlich auch sehr deutlich und ehrlich sagen, dass viele davon ohnehin schon am Rande der Existenz arbeiten und vielfach mit einem hohen Maß an Selbstausbeutung und Verzicht wirken. Das hört sich ein wenig dramatisch an, aber es ist so. Durch sie ist die Brandenburger Kulturlandschaft spannender und bunter geworden, und so soll und so muss es auch sein.
Ich hatte kürzlich die Gelegenheit, mich in Bezug auf die kulturellen Außenbeziehungen unseres Landes zu unseren unmittelbaren Nachbarn in Polen nach Schwedt/Oder zu bemühen. Ich hatte dort mit dem Intendanten Reinhard Simon, Intendant der Uckermärkischen Bühnen, ein längeres Gespräch, der insbesondere - das mag auch zur Nachahmung empfohlen werden - mit polnischen Künstlern den Austausch pflegt, so mit dem Theater in Szczecin, der Aufführung von zweisprachigen Stücken und mit dem Zurverfügungstellen der Räumlichkeiten des Theaters für Messen und Kongresse, wobei ein Veranstaltungsangebot - Unterhaltung und Service - mit jährlich immerhin über 145 000 Zuschauern und Gästen erreicht wird. Damit gehört Schwedt/Oder zu den Kulturstandorten Brandenburgs. Mit einem Einspielergebnis von rund 19 % sind die Damen und Herren dieser Uckermärkischen Bühne das am wirtschaftlichsten arbeitende Theater in Brandenburg.
Noch einmal zu der vom Land favorisierten Vorstellungen in Bezug auf die Oper und die Musikakademie in Rheinsberg: Hier sind natürlich auch noch Fragen offen. Frau Ministerin, Sie hatten die Gelegenheit, vor mir zu sprechen; ich möchte hier nur noch einmal gesagt haben: Es ist bedeutsam und wichtig, die künstlerischen und wirtschaftlichen regionalen Selbstständigkeiten einmal unbeschadet der Tatsache der Zielrichtung der Gesellschafter und deren Zielvorstellungen, die wir hier im Land haben, mit zu beachten und zu berücksichtigen.
Wir haben überfraktionell einen Antrag und Beschluss zur kulturellen Bildung hier im Landtag durchbekommen. Hier haben alle Fraktionen die Möglichkeit, das konzeptionell umzusetzen, was für uns im Land möglich und notwendig ist. Hier sind wir alle, alle Fraktionen in diesem Hause - die Opposition wie auch die Landesregierung bzw. die Regierungskoalition - gefragt. Man könnte die Fragen noch weiterführen; Kultur ist ein Staatsziel. Sicherlich wird auch in den Kreistagen und den Stadtverordnetenversammlungen oft die Frage gestellt, ob Kultur eine pflichtige Aufgabe sein könnte; noch ist sie eine freiwillige Aufgabe.
Weil ich den Hinweis auf die Zeit bekomme, möchte ich damit enden.
Vielleicht noch einen Gedanken zur Sprache: Damit möchte ich mich an den Justizminister wenden. Wir sprechen immer von der „Sicherungsverwahrung“. Folgende Empfehlung: Die deutsche Sprache ist ja sehr kreativ und schön. Vielleicht sollten wir lieber von „Sicherungsunterbringung“ reden; das halte ich für eine treffendere Formulierung.
Ich bitte Sie, dem Einzelplan 06 zuzustimmen. Bei dieser Gelegenheit wünsche ich Ihnen, wie zum Jahresende üblich, ein schönes Weihnachtsfest, dass Sie gut auf Ihre Kinder sowie auf das, was noch im Werden und Entstehen ist, aufpassen. Ich bedanke mich bei denen, die mir bei der Sterntaler-Aktion geholfen haben. Übrigens ist Solidarität mit den Bedürftigen auch ein Stück Kultur. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Stichwort Polizeieinsatz in Neuruppin. Vorab ganz deutlich: Auch für uns ist die Versammlungsfreiheit ein hohes und zu schützendes Gut in der Demokratie, mit der verantwortungsbewusst umzugehen ist.
Auf der genehmigten Demonstration gegen den Neonaziaufmarsch der sogenannten Freien Kräfte und - das muss man auch sagen - vermeintlich anderer Rechtsextremer am 24.09.2011 kam es zu einer mit polizeilichen Maßnahmen versehenen Auflösung einer ordentlich angemeldeten und von der Versammlungs- und Einsatzleitung genehmigten Versammlung durch die vor Ort wirkenden Polizeikräfte. Dabei wurden Demonstrantinnen und Demonstranten von der angemeldeten, zeitbefristeten Versammlung ausgeschlossen und andere während dieser Zeit von Polizeikräften mit Polizeifahrzeugen umstellt. Ich sage es deutlich: Auch ich war dabei. Wir wurden eingekesselt. Auch wurden Bürger, die an dieser zeitbefristeten Versammlung nicht weiter teilnehmen wollten - auch nach den Ankündigungen, den Raum zu verlassen -, genötigt, in dieser Räumlichkeit zu verbleiben.
Es gab zwischen vermittelnden Abgeordneten auch aus diesem Hause Gespräche mit der Versammlungs- und Einsatzleitung.
Ich frage die Landesregierung: War der Landesregierung das Einsatzkonzept bekannt, war es mit den zuständigen Verantwortungsbereichen abgestimmt? Gab es eine Abstimmung mit den Versammlungsleitern des Aktionsbündnisses von „Neuruppin bleibt bunt“?
Ich frage des Weiteren: Während der laufenden Vermittlungsgespräche zu der spontan angemeldeten Versammlung und des von den Demonstrantinnen und Demonstranten gewollten alternativen und friedlichen Rückzugs auf die genehmigte Demonstrationsstrecke ist mit der Räumung der umstellten Personen von der Straße und von den Bürgersteigen begonnen worden, trotz entgegenstehender Zusagen des Versammlungsleiters.
Ich bitte, meine etwas längere Frage zu entschuldigen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Kulturelle Bildung - ich denke, wir erleben heute ganz sicher einen seltenen Augenblick in unserem Parlament. Alle fünf Fraktionen sind sich so einig, dass sie einen gemeinsamen Antrag einbringen. Ein besonderes Dankeschön an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die die Grundlage dafür geliefert hat. Diese Einigkeit sollten wir als ein gutes Omen für die politische Kultur in diesem Hohen Haus werten. Sie ist aber wohl auch ein Beleg dafür, dass wir es mit einem schwierigen und zugleich dringlichen Problem zu tun haben. Dessen Lösung erfordert das Engagement aller. Insofern legen wir heute vielleicht die Grundlage dafür, mit der kulturellen Bildung ein Stück voranzukommen. Notwendig - darauf haben die Vorrednerinnen bereits aufmerksam gemacht - wäre das auf jeden Fall.
Gestatten Sie mir, dass ich bei der Gelegenheit den Blick auch etwas zurückwerfe. In der letzten Legislaturperiode - speziell im Jahr 2008 - hatte die Fraktion DIE LINKE bereits einen ähnlichen Antrag eingebracht. Allerdings konnten sich die damaligen Koalitionspartner SPD und CDU nicht dazu entschließen, ihm zuzustimmen, obwohl sie ihn für berechtigt hielten. Das ist heute zum Glück anders und vielleicht ein Beleg dafür, dass Koalition und Opposition auf dieser Strecke der kulturellen Bildung anders miteinander umgehen.
Ergebnis der damaligen Debatte war ein Bericht der Landesregierung, der zum Stand der kulturellen Bildung Aussagen beinhaltete, aber auch über Defizite und Probleme sprach. Er listete eine Vielzahl von Aktivitäten und Projekten auf, die es zweifelsohne in Brandenburg gibt. Es wurde aber auch ersichtlich, dass unter anderem die Projektförderung unsystematisch ist, es an der Koordination mangelt, die Kommunikation dringend verbessert werden muss, Förderkriterien definiert und Projekte evaluiert werden müssen. Auf der Grundlage dieses Berichts muss unbedingt aufgebaut, weitergearbeitet und das von uns eingeforderte Konzept entwickelt werden.
Seit Vorlage des Berichts wurde zwar viel über kulturelle Bildung debattiert, aber substanzielle qualitative Verbesserungen gab es kaum. Das war letztlich auch ein Grund dafür, dass sich das Projekt „Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg“ gebildet hat. Dies - das ist die Auffassung unserer Fraktion - sollte unbedingt zu dem zu erarbeitenden Konzept gehören und daran beteiligt werden.
Das Wort „kulturelle Bildung“ ist oft in aller Munde. Dennoch beklagen wir große Defizite auf diesem Gebiet. Da drängt sich unweigerlich die Frage auf: Woran liegt das? - Ich denke, es liegt vor allem daran, dass kulturelle Bildung eine Querschnittsaufgabe ist, die viele Politikbereiche betrifft und umfasst und nicht etwa nur das Bildungs- und Kultusministerium. Doch allein zwischen diesen beiden ist die Koordinierung schwierig. Die Akteure vor Ort - von Verbänden bis hin zu einzelnen Künstlern - beklagen oft, dass sie keinen Ansprechpartner finden. Wir bräuchten also ressortübergreifende Zuständigkeiten bzw. Anlaufstellen.
Ein zweites Problem - das wurde auch bereits angesprochen ist sicher die Art der Finanzierung. Das Land fördert phantastische Projekte mit sehr guten Ergebnissen, aber sie werden kaum evaluiert. Die gesammelten Erfahrungen werden kaum für spätere Projekte nutzbar gemacht. Die Akteure der kulturellen Bildung sind zumeist freie Träger, die sich oft von Projekt zu Projekt hangeln und ums Überleben kämpfen. Das erschwert Netzwerkbildung und Koordinierung. Zudem bleiben mögliche Synergieeffekte oft auf der Strecke. Es müssten also zum Beispiel Förderkriterien definiert werden, nach denen festgelegt wird, welche Mindestanforderungen an förderfähige Projekte der kulturellen Bildung zu stellen sind.
In den vergangenen Jahren ist sehr viel auf dem Gebiet der kulturellen Bildung von unten gewachsen. Unglaublich viele und kleine Projekte wurden mit enormem Engagement aller Beteiligten initiiert und durchgeführt. Erinnert sei nur an viele schulische bzw. außerschulische Projekte, an die Galerie „Sonnensegel“ oder an die Jugendkunstschulen...
... für die wir im Übrigen kein eigenes Gesetz schaffen wollen, sondern die wir gern in das Musikschulgesetz integrieren wollen.
Ich werbe für dieses Konzept und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Der Einzelplan 06 gehört - wie mehrfach schon von meinen Vorrednern betont - zu einem der wenigen Haushalte das ist bereits ausgeführt worden -, die angesichts der prekären Haushaltslage des Landes einen gewissen Zuwachs verzeichnen können.
Allerdings gehen die Aufwüchse zum größten Teil in die Wissenschaft und an die Hochschulen. Der Kulturbereich - der Kol
lege Markov würde sagen, es geht hier nicht nur um die Kultur, sondern auch um die Kunst - profitiert davon weniger. Dennoch konnten die Ausgaben für die Kultur weitgehend stabil gehalten werden. Frau Dr. Münch ist darauf schon gesondert eingegangen.
Das betrifft vor allem renommierte Einrichtungen wie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, das Filmorchester Babelsberg, die Stiftung für das Sorbische Volk und auch die Zuschüsse für die Jüdische Gemeinde und für die Musikschulförderung. Die Stiftung der Brandenburger Gedenkstätten ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu nennen.
Ich darf bei der Gelegenheit daran erinnern, dass die ganze Frage der Erinnerungskultur sowie der Sorge und Entwicklung der Zivilgesellschaft - darüber gab es kürzlich eine Veranstaltung in Sachsenhausen - zu berücksichtigen ist. Ich persönlich habe an der Veranstaltung in Sachsenhausen teilnehmen dürfen. Von diesem Hohen Hause war neben Frau Dr. Münch und mir kein weiterer Abgeordneter zugegen. Das ist ein kollegialer Hinweis an alle Fraktionen. Ich denke, solch wichtige historische Fragen sind für die Aktualität wichtig und sollten ernsthaft wahrgenommen werden. Im Übrigen ist der Herr Staatssekretär Gorholt ebenfalls anwesend gewesen.
Die Brandenburger Gedenkstätten werden zwar stabil gefördert, doch wir müssen auch ehrlich sein: Die Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf auch nur annähernd zu decken. Mittlerweile kann die Stiftung nur etwa 50 % - das ist Realität der Anfragen beantworten. Jährlich müssen etwa 90 000 Besucher durch private Firmen geführt werden.
Eine ähnlich stabile Förderung konnte allerdings nicht allen kulturellen Bereichen und auch nicht allen Kunstbereichen zuteil werden. Bei den Freien Trägern kam es zu Kürzungen, die zwar mit 37 000 Euro geringfügig sind, aber bei der äußerst knapp bemessenen Projektförderung doch ins Gewicht fallen. Wir müssen - da gibt es, glaube ich, Übereinkunft hier im Hohen Hause - wirklich aufpassen, dass wir die Kulturförderung nicht so sehr auf große und etablierte Institutionen beschränken. Wir sollten uns nicht nur auf Leuchttürme fokussieren.
Sie sind aber zweifellos für unser Kulturland wichtig, und wir brauchen sie auch dringend.
Ebenso benötigt Brandenburgs Kulturlandschaft aber auch die kleinen freien Träger - Theater und Ensembles - und weitere Projekte, die ohnehin schon am Rand der Existenz arbeiten und vielfach nur durch ein hohes Maß an Selbstausbeutung und Verzicht überhaupt noch am Leben sind. Gäbe es sie nicht, wäre die Brandenburger Kulturlandschaft wesentlich ärmer und farbloser.
Das sollten wir nicht zulassen. Ich sehe es auch als eine Herausforderung für die Landespolitik in einem Flächenland wie Brandenburg an, die kulturelle Grundversorgung in allen Landesteilen auf einem solchen Niveau sicherzustellen, dass allen Familien und allen Kindern die Möglichkeit gegeben wird, an Kunst und Kultur teilzuhaben. Nicht zuletzt ist dies ein Auftrag in unserer Landesverfassung - ich verweise dabei auf Artikel 34 - , die Teilnahme am kulturellen Leben zu unterstützen und den Zugang zu den Kulturgütern zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es mir auch als Vertreter der nördlichen Regionen und Nordwestbrandenburgs ein Bedürfnis, einmal dafür zu werben, dass wir neben unserem Engagement für den Erhalt der sorbischen Sprache und Kultur auch der niederdeutschen Sprache Aufmerksamkeit widmen. Frau Kollegin Dr. Münch, Sie erinnern sich bestimmt: Wir haben am Montag den Termin, bei dem wir uns dieser Frage stellen, vielleicht auch mit dem Hinweis darauf, dass hier wirklich eine fantastische Arbeit gemacht wird - wir wissen, wovon wir reden -, dass gerade auch in Kitas und Schulen der fast schon vergessenen Sprache Niederdeutsch noch nachgegangen wird, auch kulturell, weil wir auch ein Theater dort haben. Das wollte ich einmal als kleinen Werbeblock hier aufführen.
Gerade auf diesem Gebiet geht es auch darum, die Zusammenarbeit mit dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern auszuweiten. Ich denke, das ist nicht nur eine Frage für den Kulturbereich, sondern auch für den Bildungsbereich.
Neue Initiativen, die sich auf kulturell-künstlerischem Gebiet gründen, sollten wir durchaus ernst nehmen und so gut es geht fördern. Ich denke hier beispielsweise an die Plattform „Kulturelle Bildung“, ein Netzwerk, in dem sich im Juni 2010 über 50 Akteure der kulturellen Bildung zusammengefunden haben. Künstler, Institutionen sowie Verbände aus den unterschiedlichsten Bereichen künstlerischen und kulturellen Schaffens wollen sich gemeinsam in den Dialog um die Zukunft des Landes Brandenburg einbringen.
Der Kommission, die sich mit der Kunst im neuen Landtag befasst, befassen muss, würde ich gern auch mit auf den Weg geben, bei den entsprechenden Ausschreibungen, so gut es geht auch Künstler aus den verschiedenen Regionen unseres Landes zu berücksichtigen und ihnen die Chance zu eröffnen, sich mit ihren Werken dort vorzustellen. Insbesondere, wenn wir unsere Rundreise machen, gerade an den Kunstschulen usw., stellen wir fest: Das ist eine sehr gute Sache, gerade auch im Rahmen der Identität unserer Region.
Als positiv werte ich - das wurde von den Vorrednern auch schon gesagt -, dass wir die Aufstockung der Mittel für die Musikschulen um 1,3 Millionen Euro verstetigt haben und dadurch in der Lage sind, auch weiterhin sozial-integrative Projekte der musischen Bildung in den Kindertagesstätten, den Schulen, aber auch in den Ganztagsschulen sowie Schulen in komplexen Problemlagen, Förderschwerpunkten der Sonderpädagogik oder in karitativen Einrichtungen zu fördern. Wir hoffen, dass diese Förderung sehr schnell den Kinderschuhen entwächst, damit die Kinderkrankheiten, die sich in der Anfangsphase unbestritten gezeigt haben, schnell überwunden werden und die mit der Einstellung dieser Mittel verbundenen Anliegen, vor allem soziale Aspekte der Musikschularbeit, unterstützt werden und voll zum Tragen kommen.
Frau Kollegin Heinrich, ich höre Ihnen immer gern zu; Sie hatten das ja auch aufgeführt. Ich denke, ein kleiner Hinweis: In Ihrem Kreis - aber das war auch in anderen Landkreisen der Fall - hat man, was die Gebührensetzung bzw. die Entgeltordnung betrifft, hat die CDU-Kreistagsfraktion, der Sie angehören, ganz schön zugelangt. Ich meine, das ist eigentlich nicht das Ansinnen, das wir hatten, auch mit der Förderung in Höhe von 1,3 Millionen Euro und auch dem Personenkreis. Aber das ist nur als kleiner Hinweis gedacht.
Wir sind uns allerdings auch darüber im Klaren, dass beispielsweise der Landesmusikrat, der sich um Schulensembles, Chöre oder das Jugendblasorchester kümmert und von dieser Förderung nicht profitiert, weiterhin unserer Unterstützung bedarf. Die zarten Pflänzchen, die durch ihn auf den Weg gebracht worden sind, müssen weiterhin bewahrt und geschützt werden.
Sie hatten, Frau Kollegin Heinrich, auch noch einmal zu der Frage der Förderung bzw. Unterstützung des Denkmalschutzes gesprochen. Hier sollten wir nicht ganz vergessen, dass 2009 über 900 000 Euro mit in die Förderung eingeflossen sind. Das sollte man auch einmal mit Respekt und in Würdigung der Leistungen, die vom Land mit erbracht wurden, berücksichtigen.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch einige wenige Worte zum kulturellen Erbe und zum Erhalt von Denkmälern. Das ist eine Daueraufgabe für viele Generationen. Brandenburg kümmert sich seit Jahren um die Denkmalpflege. Das Landesdenkmalamt leistet - so schätzen wir das ein - eine hervorragende Arbeit, zugegebenermaßen unter schwierigen Bedingungen. Fakt ist, dass es für Denkmalschutz sicher nie genügend Geld geben wird. Insofern würde ich Herrn Lipsdorf noch einmal zu seinem Vorschlag direkt ansprechen: Einen Denkmalfonds in Höhe von 1 Million Euro einzurichten ist sicherlich wünschenswert, Herr Kollege, aber letztlich auch nur der bewusste Tropfen auf den heißen Stein. Wir hatten genau diese Debatte bereits zum Haushalt 2010 geführt, wie Sie schon erwähnten. Heute liegt uns der gleiche Antrag wie damals vor. Aus unserer Sicht brauchen wir die Debatte an dieser Stelle nicht zu wiederholen. Die Situation ist unverändert: Da wir das Geld nur einmal ausgeben können und wir Wissenschaft, Bildung und Forschung Priorität beimessen, müssen wir auch weiterhin die bisherigen Wege gehen. Neben den Landesmitteln müssen wir für Denkmalschutz weiterhin Fördermittel einwerben.
Damit höre ich jetzt auf; ich bitte um Zustimmung zu diesem Teil des Haushalts. Ich darf Ihnen an dieser Stelle bereits jetzt, auch wenn wir noch zwei Tage mit hoffentlich schönen Debatten zusammensein werden, frohe Weihnachten wünschen. Denjenigen, die unser Land Brandenburg mit Kindern verstärkt haben, wünsche ich eine frohe und gesegnete Weihnacht.
- Ich schaue sowohl zur rechten als auch zur linken Seite. Auch denen, die in Erwartung dessen sind, wünsche ich viel Glück, Gesundheit und noch einen schönen Abend. - Danke.
Die Koalition von CDU und FDP in Berlin hat das Sonderförderprogramm „Goldener Plan Ost“ - gewissermaßen in einer Nacht- und Nebelaktion - aus dem Bundeshaushalt gestrichen. Die Bundesregierung hat jedoch versprochen, die Fertigstellung der im Bau befindlichen Maßnahmen dennoch abzusichern. Im Land Brandenburg gibt es sechs Sportstätten, die mithilfe des „Goldenen Plans Ost“ gefördert werden und sich am 01.01.2010 noch im Bau befanden.
Ich frage die Landesregierung: Ist die Finanzierung dieser Maßnahmen tatsächlich gesichert?
Aufgrund der seit Jahren geänderten und fehlenden Möglichkeiten einer Geburtenidentifikation insbesondere in den Städten Pritzwalk, Wittstock und Kyritz infolge lokaler Konzentration der Entbindungsstationen bzw. deren Schließungen dürfen, wie der Presse zu entnehmen war, seit diesem Jahr die Ruppiner Kliniken keine Neugeborenen mehr versorgen, die deutlich zu früh auf die Welt kommen und deren Gewicht unter einen bestimmten Wert fällt. Grund sei eine Neuregelung, nach der die sogenannten Frühchen in spezielle Kliniken verlegt werden, die es nur in Potsdam, Cottbus und Berlin gibt. Damit sind die Ruppiner Kliniken nicht einverstanden, denn sie verfügen sowohl über die Technik als auch das ärztliche Personal zur Versorgung der Frühchen.
Man ist der Ansicht - das ist auch die Frage -, dass durch diese Neuregelung die Neonatologie des Landes zerstört wird. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diese Entwicklung bzw. diese Neuregelung?
Seit 2001 gibt es für Jugendliche zwischen 16 und 26 Jahren die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr - abgekürzt FSJ
Kultur zu absolvieren. Diese Jugendlichen arbeiten freiwillig in Kultureinrichtungen und erhalten Impulse bei der Suche nach persönlichen Zukunftsperspektiven und beruflicher Orientierung. Federführend bei dem FSJ ist die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung - abgekürzt BKJ - e. V. Brandenburger Jugendliche, die das FSJ Kultur absolvieren, werden von Berlin aus betreut. In Brandenburg gibt es nach meiner Kenntnis keinen direkten Ansprechpartner.
Ich frage die Landesregierung: Welche Vorstellungen hat sie von der Betreuung Brandenburger Jugendlicher, die sich für das FSJ Kultur interessieren, durch eine entsprechende Einrichtung im Land Brandenburg?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ich begrüße insbesondere die Verantwortlichen der Volksinitiative. Herzlich willkommen! Sie gestatten mir zu Beginn meiner hier für fünf Minuten vorgesehenen Rede, den Initiatoren der Volksinitiative Glückwünsche auszusprechen. Insbesondere ihre unglaubliche Arbeit, mehr als 30 000 Unterschriften in einem kurzen Zeitraum zu sammeln, zeugt einerseits von enormem Engagement und großem Verantwortungsbewusstsein der Initiatoren und andererseits vom
großen Interesse bei Eltern, Großeltern, Lehrern, Schülern und allen direkt und indirekt Betroffenen.
Wir als Linke haben diese Initiative von Anfang an unterstützt und uns mit ihren Hauptforderungen identifiziert. Das soll auch so bleiben.
Die Musikschulen, meine sehr geehrten Damen und Herren, erfüllen einen wichtigen gesetzlichen Bildungsauftrag. Das ist hier von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon angeführt und dargestellt worden. Im Unterschied zu den allgemeinbildenden Schulen, bei denen die Schülerzahlen in den vergangenen Jahren stetig zurückgingen, sind sie an den Musikschulen kontinuierlich gestiegen und liegen heute bei ca. 31 000. Die
öffentlichen und gemeinnützig orientierten Musikschulen haben knapp 400 Unterrichtsstandorte im Land Brandenburg. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit 9,5 % an den Gesamtausgaben der Musikschulen. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren trotz steigender Schülerzahlen leider nicht angewachsen. Daher halten wir eine Erhöhung der Landesförderung für notwendig, um eine weitere Mehrbelastung der Kommunen und der Familien zu verhindern bzw. um Angebotseinschränkungen vorzubeugen.
Auch wenn wir heute die Volksinitiative in ihrer Gesamtheit es ist sicherlich nicht einfach, das hier darzustellen - nicht annehmen können, hängt das in erster Linie mit der angespannten Haushaltslage zusammen. Es bedeutet keineswegs, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir deren Ansinnen grundsätzlich zurückweisen oder ablehnen, im Gegenteil, das Anliegen der Volksinitiative, die hohe Qualität der musikalischen Erziehung an Musikschulen zu sichern und fortzuentwickeln und den Kreis der davon profitierenden Kinder und Jugendlichen kontinuierlich zu erweitern, findet - das können wir Ihnen hier zusichern - nach wie vor unsere volle Zustimmung.
Mit unserem Entschließungsantrag haben wir die Hauptforderung der Volksinitiative aufgegriffen. Wir wollen das Musikschulgesetz bis Ende 2010 evaluieren und auf dieser Grundlage novellieren, um mehr Kindern und Jugendlichen eine musikalische Bildung zu ermöglichen, Begabungen besser zu erkennen und zu fördern sowie junge Menschen auf ein mögliches Studium der Musik vorzubereiten. Gerade dieser letzte Punkt ist für uns Brandenburger von erheblicher Bedeutung, da Brandenburg leider das einzige Bundesland ist, das über keine Musikhochschulen oder Konservatorien verfügt und daher die Musikschulen die einzige Quelle für die Heranbildung des Nachwuchses an Musikern und Musiklehrern sind. Wir sind froh, erstens, dass es uns gelungen ist, die Musikschulen des Landes mit zusätzlich 1,3 Millionen Euro zu fördern, trotz der überaus - wie schon gesagt - angespannten Haushaltssitiation, zweitens, dass diese Mittel zusätzlich in den Haushalt für Wissenschaft, Forschung und Kultur eingestellt werden, das heißt, andere Kulturprojekte dafür nicht bluten, damit konnte ein „kulturinterner Kannibalismus“, wie das Herr Falk, der Geschäftsführer des Landesverbandes der Musikschulen, treffend auf den Punkt brachte, verhindert werden, und drittens, die Mittel bereits in diesem Jahr zur Verfügung gestellt werden und nicht erst nach Evaluierung und Novellierung des Musikschulgesetzes. Mit diesen zusätzlichen Mitteln, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollen einmal die sozialintegrativen Projekte der musischen Bildung in Kindertagesstätten und Schulen gefördert werden, vor allem in Ganztagsschulen und Schulen in Stadtteilen mit komplexen Problemlagen, mit Förderschwerpunkten der Sonderpädagogik oder in karitativen Einrichtungen. Zum anderen werden Mittel für Projekte gemeinnütziger Träger zum Musizieren im Klassenverband sowie zur Förderung von Talenten zum Ensemblespiel bereitgestellt. Schwerpunktmäßig sollen die sozialen Aspekte der Musikschularbeit unterstützt und ausgeweitet werden.
Gestatten Sie mir noch zwei, drei Bemerkungen. Vor allem sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sollen in ihrer musisch-künstlerischen Ausbildung von der zusätzlichen Förderung profitieren.
Wir haben all dies in seiner Gesamtheit in unseren Entschließungsantrag aufgenommen. Das Musikschulgesetz wird evaluiert und novelliert, um mehr Kindern und Jugendlichen eine musikalische Bildung zu ermöglichen und Begabungen besser zu erkennen und zu fördern.
Vorrangig sollen sozial benachteiligte Kinder - das wurde von der Kollegin Melior schon ausgeführt - bei ihrer musisch-künstlerischen Ausbildung davon profitieren. Wir werden damit den Bildungschancen aller Kinder Schritt für Schritt Verbesserungen zusagen und sichern können.
Ich darf mich hinsichtlich des Antrags der FDP insoweit auf die Ausführungen der Kollegin Melior beziehen. Ich denke, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, Sie sollten den Verantwortlichen und den Leuten, die genug Sachverstand haben, so viel Vertrauen schenken.
Den Betroffenen mit Gutscheinen zu kommen, das halte ich nicht nur für … Das ist … Aber bitte, denken Sie selbst nach. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Es ist schon einiges gesagt worden. Aber der Korrektheit halber, Herr Kollege Dombrowski, sei nur noch einmal auch in Rücksprache mit Ihrem Fraktionskollegen Herrn Prof. Schierack gesagt: Es ist tatsächlich so, dass wir uns ich denke, die Mitglieder des Ausschusses werden es mir bestätigen - im Ergebnis der Aussprache letztlich auf den genaueren
Antrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Sie hatten das schon richtig erwähnt, geeinigt haben.
Im Ergebnis dessen haben Kollege Prof. Dr. Schierack und Frau Kollegin Heinrich von der CDU-Fraktion den Antrag sogar formell insoweit zurückgezogen, sodass wir uns hier inhaltlich - da sind wir nicht auseinander, das ist korrekt - über diese gemeinsame Ausschussempfehlung zu erklären haben. Es ist eine tolle Sache, dass wir einen fraktionsübergreifenden Konsens zu einer wichtigen, das Land Brandenburg betreffenden Angelegenheit herbeigeführt haben, bei dem im Vordergrund steht, den Wissensstandort Brandenburg zu stärken.
Sicherlich ist bei der Frage der Relevanz nicht so bedeutsam, ob das Institut nun in Cottbus oder anderswo errichtet wird, Hauptsache es kommt nach Brandenburg. Aus der Presse ist bekannt, dass die Universität in Freiberg auch Interesse artikuliert. Für die, die es nicht wissen: Freiberg liegt in Sachsen.
Auch unsere Fraktion richtet ihren Dank an die zuständige Ministerin Dr. Münch. Wir alle sind gehalten zu appellieren. Ich denke dabei auch an die Fraktion der CDU. Sie haben wie natürlich auch wir über unsere Bundestagsfraktion den direkten, ich denke, guten Kontakt zu dem zuständigen Ressort und zum Ministerium der Frau Dr. Schavan: Machen Sie! Unterstützen Sie! Die Würfel sind, wie gesagt, noch nicht gefallen. Das steht auch nicht in unserer Macht. Aber unser aller Unterstützung sollte hier im Vordergrund stehen. Wie gesagt: Entsprechend der Ausschussempfehlung stimmen wir dem Antrag zu. Ich bitte auch um Ihre Zustimmung.