Axel Henschke
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei so viel Gemeinsamkeit möchte ich dann doch sagen: Moment mal, lasst uns noch einmal überlegen! Der Bericht, der vorgelegt wird, ist übrigens nach meiner Kenntnis der zweite Stadtentwicklungsbericht. Der erste Stadtentwicklungsbericht ist vor sieben Jahren vorgelegt worden und nannte sich „Starke Städte - Masterplan Stadtumbau“. Er ist kompakt, faktenreich, differenziert und geht in der Tat eher bescheiden mit den erreichten Erfolgen um. Bescheidenheit ist auch so eine Brandenburger Tugend, die sollte man an dieser Stelle auch pflegen.
Man kann mit den Handlungsfeldern, die aufgerissen werden, durchaus einverstanden sein, zumal sie sich in großen Teilen mit den Dingen decken, die wir der Regierung in unserem Landtagsbeschluss vor einem Jahr mitgegeben haben. Übrigens, Kollege Jungclaus hatte diesen Beschluss für überflüssig erachtet und das mit der Bemerkung bezeichnet: klarer Fall für die Abrissbirne. Bei dem Begriff Abrissbirne gehen bei mir immer alle Alarmleuchten an.
Moment mal, sage ich, weil ich mir nach wie vor nicht darüber im Klaren bin, ob wir dieses gesamte Thema nicht doch etwas zu reduziert betrachten. Wenn am 28. April 2014 der zweite Stadtentwicklungstag stattfinden wird, können wir sicher sein, dass uns die Damen und Herren, die dazu einladen - und bei denen wir uns ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit bedanken und für das, was an Positivem für das Land durch alle getan wurde -, sehr deutlich darauf verweisen werden, dass der erste Stadtentwicklungstag 10 Forderungen an die Landesregierung gerichtet hatte. Zu diesen 10 Forderungen haben wir ausdrücklich nicht komplett in diesem Stadtentwicklungsbericht Stellung bezogen. Sie gehören aber zu einer gedeihlichen Entwicklung der Brandenburger Städte. Ich versteige mich hier zu der These: Brandenburg stärken heißt Städte stärken.
Allerdings ist Forderung Nummer 1 eine Verbesserung der Kommunalfinanzierung. Dass das in diesem Bericht keine oder nur am Rande Erwähnung findet, haben wir mit der Auftragserteilung so gewollt. Wir werden uns aber spätestens am 28. April 2014 dazu zu verständigen haben. Deswegen, glaube ich, wird der dritte Stadtentwicklungsbericht, den wir hier entgegennehmen werden - wann auch immer -, endlich der Forderung 10 des Stadtentwicklungstages entsprechen. Er wird dann ein interministerieller Bericht sein, in dem alle Seiten der Entwicklung der Städte als Anker im Raum Berücksichtigung finden.
Nichtsdestotrotz, Herr Minister, ich halte jetzt nicht die Gegenrede zu der Berichterstattung. Wir waren ausdrücklich der Meinung, dass wir das MIL damit beauftragen. Ich möchte nur den Prozess beschreiben, um den es geht. Da hier so viel von Einmütigkeit oder Gemeinsamkeit die Rede war, möchte ich zum Schluss darauf hinweisen, dass das, was Herr Kollege Genilke hier angesprochen hat, die soziale Seite von Stadtentwicklung richtig zu begreifen und darauf zu reagieren, im Wesentlichen auch etwas damit zu tun hat, dass wir uns über deren Konsequenzen wirklich klar werden.
Ich möchte ein Teilfeld herausgreifen, das ist der Bereich der Wohnungspolitik. Vor diesem Hintergrund stellen sich im Land Brandenburg die Probleme sehr unterschiedlich dar. Sie haben aber mit einem Kern zu tun - egal, ob in Wachstumsregionen oder in Schrumpfungsregionen -: Was zuerst schrumpft, was zurückgeht, ist preiswerter Wohnraum. Er wird entweder in den Wachstumsregionen verdrängt oder er wird in den Schrumpfungsregionen abgerissen. Mit diesen Phänomenen müssen wir uns auseinandersetzen.
Ich kann Sie nur herzlich darum bitten, dass wir uns auch in der weiteren Bearbeitung vor allem mit der Stellungnahme interessanterweise des Gesamtverbands der Wohnungswirtschaft auseinandersetzen, der vor diesem Hintergrund nochmals darauf
aufmerksam macht, dass wir eine neue Verständigung - ich sage eine Renaissance - über die Weiterentwicklung des mehrgeschossigen Wohnungsbaus brauchen.
Das heißt im Land Brandenburg natürlich die Platte. - Damit bin ich am Ende und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann an den Beitrag des Kollegen Beyer anschließen. Zunächst einmal weise ich darauf hin, dass sich schon Sachsen in dieser Angelegenheit im Februar im Bundesrat eine blutige Nase geholt hat, Herr Kollege Bretz.
Wenn wir schon bei dem Terminus technicus sind: Wir beschäftigen uns hier mit Baurecht, insbesondere mit dem Baugesetzbuch. Dabei reden wir durchaus energiepolitisch über die Frage: Wollen wir die Aufhebung der unbeschränkten Privilegierung? - Das wollten interessanterweise im Mai im Bundesrat 14 Länder nicht. Soweit ich informiert bin, ist die Gruppe der SPD-Grün-regierten Länder nicht 14 Länder stark. Es müssen also auch CDU-regierte Länder dabei gewesen sein, die gesagt haben: Das machen wir nicht!
Nun kommt Horscht Seehofer.
Er sagt sich: Es wird in Bezug auf die Bayern-Wahl nicht ganz uninteressant sein, wenn ich diese Initiative unterstütze, weil sie auf zweierlei Weise verstanden werden kann, sowohl für die Windenergie als auch dagegen, insbesondere gegen die schönen Mühlräder in den Bayerischen Alpen.
Die Ausschüsse des Bundesrates werden kurz vor der BayernWahl tagen. Gestatten Sie mir diese Anmerkung, Herr Bretz: Ich gehe mit diesem Antrag ganz entspannt um und empfehle uns allen, die vier Wochen noch abzuwarten.
Lasst uns schauen, wie sich Bayern dann zu diesen Dingen verhält. Lasst uns hier vor allem über die Dinge reden, die für uns im Land Brandenburg interessant sind.
Herr Bretz, wir werden über das Thema sicherlich auf die eine oder andere Art und Weise in dem einen oder anderen Ausschuss unseres Landtages diskutieren. Heute können wir Ihren Antrag auf jeden Fall ablehnen.
Danke, Frau Präsidentin. - Ich muss Sie wahrscheinlich doppelt enttäuschen. Zum einen bin ich nicht der Abgeordnete Büchel, zum anderen möchte ich den Livestream des Landtages nicht durch zusätzliche Datenmengen überlasten. Deswegen fasse ich mich besonders kurz, meine Damen und Herren.
Ich freue mich, dass im Feststellungsteil eines CDU-Antrages ein Novum auftaucht, dass nämlich die CDU den Landtag auffordert, die Initiative eines linken Wirtschaftsministeriums zu begrüßen - da ist sie auch wirklich gut aufgehoben -; danach kommt aber leider nichts Neues. Deswegen folgt jetzt auch schon mein Schlusssatz: Ein Schmalspurantrag befördert keine Breitbandinitiative - wir lehnen ihn ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nüchtern zusammengefasst, meinen Kritiker, ließe sich unser Antrag auf Punkt 2 reduzieren, nämlich Minister Vogelsänger zu beauftragen, dem Infrastrukturausschuss im Herbst einen Bericht zur Stadtentwicklung vorzulegen. Damit folgen wir, wie schon betont, der Forderung des ersten Brandenburger Stadtentwicklungstages vom Oktober 2011, nutzen aber zugleich - das ist unser Hauptanliegen - mit der Benennung von Prämissen die Gelegenheit, sowohl dem zu erwartenden Erfahrungs- und Ergebnisbericht einen Rahmen zu setzen als auch den gestaltenden Anspruch brandenburgischer Landespolitik mit Orientierung aus aktueller Entwicklung zu versehen und schließlich im Gesamtreigen der jeweiligen politischen Ebenen die Notwendigkeit der Fortführung von europäischer Förderung und Bundesförderung zu betonen. Eigene Kofinanzierung versteht sich von selbst. Wie in den Kommunen, den Landkreisen, den drei städtischen Arbeitsgemeinschaften, die hier bereits genannt wurden, durch beständige ideenreiche Arbeit vorgelebt, will hier Landespolitik mehr denn je orientieren, statt vorzuschreiben, zusammenführen, statt gegeneinanderzustellen, und flexibilisieren, statt festzusetzen. Vor Monatsfrist sprach ich hier von den sensiblen Stellschrauben so hoch komplexer und stark diversifizierter Prozesse, wie sie mit Stadt- und Regionalentwicklung verbunden sind, und warb für eine Politik der ruhigen Hand.
Nun denn, unserer Verantwortung entsprechend wollen wir landespolitisch sensible, zukunftsfeste und regionalspezifisch
notwendige Veränderung in Kontinuität von Erneuerung, gestützt auf die Kompetenz der Akteure, einleiten und umsetzen.
Eine Grundlage bildet die Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge auch durch die Stärkung der kommunalen Unternehmen. Vorliegender Antrag intendiert notwendige Schwerpunktverschiebungen, die mit erforderlicher Konsequenz und gebotener Vorsicht am besten gemeinsam bewusst zu machen und möglichst zugleich - umzusetzen sind. Es geht also zunächst um Prozesse, die sich hier zwischen den Ohren abspielen.
Drei Dinge möchte ich hervorheben. Erstens brauchen wir in unserem Land weiterhin einen Lernprozess, um Klarheit zur Stellung der Städte und ihrer Bedeutung als Motoren der Landesentwicklung und bestimmender Anker im Raum zu erlangen. Raumbezug, regionale Verantwortung und nüchterner Umgang mit Pendlerbewegungen sind Faktoren, deren Nutzung für Stadt und Land am weitesten trägt, wenn Bürgermeister und Stadtverordnete sie nicht nur als Dienstleistung für städtischen Eigennutz begreifen.
Stadtmauern sollen nicht mehr abgrenzen, sondern nur noch für Touristen Wirkung entfalten, und zwar anziehende. Zugleich braucht Land den Austausch mit Stadt, wird, zumal in schrumpfenden Städten und Regionen, die Tragfähigkeit der Regionalbeziehungen wesentlich über Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit entscheiden.
Brandenburg hat wie kein anderes Bundesland die im Antrag beschriebene besondere Situation ungleichmäßig diversifizierter regionaler Entwicklung. Zu oft wird sie grob und zu unscharf in Speckgürtel und erweiterten Metropolenraum unterteilt.
Zugleich ist es notwendig und verfassungsmäßig verankert, dass in allen Brandenburger Regionen gleichwertige Lebensverhältnisse zu gestalten sind. Diesem Anspruch auf der einen Seite und zugleich der Unterschiedlichkeit der Strukturen auf der anderen Seite zu entsprechen, wird helfen, wenn wir die Städte in den so verschiedenen Regionen stärken. Das bedeutet zunächst, diese Diversität zu akzeptieren und dementsprechend die Förderung nach den unterschiedlichen Ausgangslagen flexibel zu gestalten.
Daher ist es folgerichtig, diesen Zusammenhang in den strategischen Ansätzen ebenso bei den klassischen Instrumenten der Städtebauförderung, wie EFRE, ELER und ESF, zu spiegeln. Aufgabe der Landesregierung muss es sein, in der Umsetzung der neuen EU-Förderperiode diesen Grundsatz zu implementieren, damit er so zur Voraussetzung für die entsprechende Mittelvergabe und Kofinanzierung wird.
Zweitens wird zu überprüfen sein, ob angesichts der sozialen Begleitprozesse demografischer Entwicklung der gutgemeinte Vorhalt - „Der Stadtentwicklung nützt, was allen Bürgern nützt; was gut für Besucher ist, hilft zugleich den Bewohnern.“ in dieser Vereinfachung trägt. Folgte man dem, verfestigte sich der Irrglaube, dass mit der Stärkung starker Schultern zugleich allen Schwachen geholfen wird.
Gestatten Sie mir zumindest den Schlusssatz? - Schließlich vertraue ich auf die solide gewachsene Zusammenarbeit der Administration des Landes mit den Akteuren vor Ort bei der Umsetzung der Herausforderungen.
Unendliche Verspätungen, mehrere Zugausfälle in Folge, aber auch die planmäßige Weiterfahrt von S-Bahnen, nachdem zuvor alle Fahrgäste wegen einer angeblich verkürzten Linienführung den Zug verlassen hatten: So sieht der Alltag Tausender und Abertausender Berufspendler zwischen Potsdam und Berlin aus, einiger Landtagsabgeordneter ebenfalls. Diese Erfahrungen machen auch Zehntausende Touristen, die gerade jetzt, in der Urlaubszeit, unsere Region täglich besuchen.
Ich frage die Landesregierung: Was tut sie, um die Deutsche Bahn endlich zur Einhaltung der gegenüber den Ländern und den Fahrgästen gegebenen Zusicherung zu bewegen, hier besonders für die stabile Verbindung der S 7 zu sorgen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe es immer ganz gut, wenn ich ans Rednerpult trete, dann sind die meisten Aussagen schon getroffen worden, und ich kann mich auf kurze Bemerkungen beschränken. Das kann ich diesmal auch wieder tun.
Es geht nicht so sehr um ein fachpolitisches Gesetz. Was wir hier besprechen, ist Haushaltstechnik, die wir miteinander zu vereinbaren haben. Da geht es im Wesentlichen in der Außenfunktion darum, dass wir dem Bund signalisieren, dass wir in Umsetzung einer aus unserer Sicht durchaus kritisch zu bewer
tenden Föderalismusreform nach wie vor an der Zweckbindung festhalten, um dann auch die entsprechende Botschaft auszusenden, dass eine Fortfinanzierung zumindest von 2015 bis 2019 überhaupt gesichert ist. Denn im Moment reden wir nur von einer Ausfinanzierung bis zum Jahr 2014. Das wäre also Punkt 1. Dem wollen wir gern folgen.
Punkt 2. Wir wissen natürlich um die Argusaugen unserer Haushälter, die den Gesamthaushalt im Blick haben. Auch bei diesem Thema haben wir eine Innenfunktion zu berücksichtigen. Ich denke, das ist auch gut zu leisten, nur nicht im Rahmen der Debatte zu diesem Gesetz. Dieses Gesetz erspart uns die Fachdebatte zu den Politikfeldern, um die es hier geht, überhaupt nicht. Es erspart uns auch nicht die souveräne Entscheidung, die wir als Haushaltsgesetzgeber in jedem Haushalt zu treffen haben. Wir setzen hiermit einen Rahmen, der so in Ordnung ist. Auch der Ausnahmetatbestand, der in diesem Gesetz geregelt ist, ist in Ordnung. Es wird Sie nicht verwundern, wenn die Fraktion DIE LINKE diesem Gesetzentwurf in unveränderter Fassung zustimmt, was einschließt, dass wir den Änderungsantrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Tomczak, die vorhin von Ihrem Fraktionsvorsitzenden geäußerte Befürchtung, hier werde zu viel Ideologie transportiert, könnte ich anlässlich dieses Tagesordnungspunkts ironisch aufgreifen. Von Planwirtschaft kann ja wohl keine Rede sein.
Aber Spaß beiseite: Wir diskutieren über einen Plan und über die Tatsache, dass wir eine veröffentlichte Radwegeplanung zunächst einmal nach dem Zustand der damaligen Erkenntnisse realistisch erarbeitet haben und dass wir weiterhin der Praxis folgen, dass zu jeder Planung immer eine Investitionsplanung einschließlich Haushaltsplanung dazugehören muss. Das ist dann die Stunde der Wahrheit.
Insofern war die Einschränkung des Ministers - bei aller Freude über das bisher Erreichte - berechtigt, wenn er im März anmerkte, dass der Haushaltsvorbehalt natürlich eine Hürde darstellte. Das vielleicht eine Woche später in einer öffentlichen Verlautbarung noch etwas schärfer zu formulieren, darum kann man sich sicherlich streiten.
Für die Jahre 2011 und 2012 haben wir als Haushaltsgesetzgeber unsere Entscheidungen getroffen. Das werden wir auch für den kommenden Doppelhaushalt tun - diese Aufgabe haben wir im Herbst. Wir werden ebenso wie in den vergangenen Jahren die Pflicht haben, alle Rahmenbedingungen in Betracht zu ziehen und in die Abwägung vor der Entscheidung einzubeziehen.
Alle reden davon, dass das Geld knapper wird. Aber wenn es eintritt, fällt es schwer, die Schlussfolgerungen abzuleiten. Erst dann, wenn wir wissen, welche Bundes-, EU- und Landesmittel wir wirklich zur Verfügung haben, werden wir ein deutliches Bild zeichnen können. Diesen Realitätssinn müssen wir aufbringen.
Was wir aber brauchen, ist eine aktualisierte Umsetzungsliste, um Kommunen auch Planungssicherheit zu geben. Enttäuschung in mehreren Etappen ist etwas Niederschmetterndes. Deshalb sollte der Anspruch sein, dass so viel wie möglich von der Radwegeliste umgesetzt wird. Es ist ja bereits in den vergangenen Wochen im Fachausschuss besprochen worden, dass sich der Ausschuss mit den Planungen befassen wird.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch einen Rückgriff auf die Debatte in der letzten Landtagssitzung: Es ist ja in dem Bericht der Landesregierung auch angesprochen worden, dass das Ziel, eine kommunale Arbeitsgemeinschaft zu diesem Thema zu bilden, nicht erreicht wurde. Ich denke, dass da Zusammenhänge existieren. Wenn auf dem Wege der Kleinen An
frage und der Verantwortlichkeit über die Wahlkreise stückweise der Radwegeplan umgesetzt wird, anstatt in der kommunalen Familie den Ausgleich und damit einen landespolitischen Ansatz zu finden, dann halte ich das auf jeden Fall für eine Frage, die wir erörtern sollten, das heißt, ob wir eine solche Praxis weiter fortführen wollen. Ich glaube, diese Form von Eingabenbearbeitung kann kein landespolitischer Ansatz sein.
Der Radewegeplan an sich war bislang nicht Beschlusslage. Die Straßenverkehrsplanung haben wir samt Etat zum Gesetz erhoben; das war schon schwer genug und wird durch Sie ja auch kritisiert, weil zu wenig Geld angefasst wird oder an den falschen Stellen.
Mich wundert es schon, dass ausgerechnet die CDU diesen Antrag stellt. Denn ich habe noch nicht gehört, dass beispielsweise die Bundesregierung den Verkehrswegeplan und andere Verkehrsprojekte eins zu eins umgesetzt hat. Da ist schon sehr viel gecancelt worden - manches auch zur Freude der Anwohner, siehe Schleuse Kleinmachnow. Ich denke, wir sollten uns hier den Blick für das Machbare erhalten. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde mich heute Abend wieder für zwei Stunden in den Sattel schwingen, und Sie werden sich wundern: Ich brauche dafür nicht einmal einen Radweg - ich meine mein Fahrradergometer zu Hause vor meinem Fernseher.
Das einzige Problem wird wahrscheinlich darin bestehen, dass ich Braunkohlenstrom dazu benötige.
Nun aber Spaß beiseite. Es ist hier zu diesem Thema von allen Vorrednerinnen und Vorrednern so viel gesagt worden, dass ich mir eine zusätzliche Aufzählung aus Sicht der Linken sparen möchte. Ich könnte sagen: Es ist schon alles gesagt worden, nur nicht von mir. Das will ich jetzt nicht wiederholen.
Gestatten Sie mir, dass ich versuche, auf zwei Dinge aufmerksam zu machen. Zum einen, denke ich, sollte es uns zu denken geben, warum es im Ergebnis der Untersuchung zum Punkt 10 unseres Beschlusses nun doch nicht zu einem kommunalen Zusammenschluss gekommen ist. Wir sollten uns fragen...
Herr Bretz, wenn es der Ertüchtigung dient.
Herr Kollege Bretz, das amüsiert mich. Erstens offenbaren Sie, dass Sie solch ein Gerät nicht kennen.
- Okay.
Zweitens will ich durchaus gerne eine rhetorische Schwäche von mir einräumen. Ich habe die Anführungszeichen bei Braunkohlenstrom nicht deutlich genug mitgesprochen.
Ich lade Sie mal zu mir nach Hause ein.
- Ja, das ist eine gute Idee. Hier wurde gerade gesagt, Sie dürfen dann treten und ich gucke fern.
Zwei Dinge möchte ich nennen, bevor hier die rote Lampe leuchtet. Wir sollten wirklich schauen, warum wir nicht zu diesem kommunalen Zusammenschluss kommen. Der eine Weg, den wir gehen könnten, ist: Wir vertrauen auf den Prozess. Ich bin auch immer sehr dafür, dass die Dinge von unten wachsen. Nichtsdestotrotz - glaube ich - besteht aber ein Hemmnis darin, dass sie von unten wachsen können, nämlich in der Erwartungshaltung, mit der wir nicht nur auf diesem Feld konfrontiert sind, nämlich dass man, wenn kommunale Zusammenschlüsse von der Landesebene angeregt werden, erwartet, dass das Land die entsprechende Führung und Koordinierung übernimmt, und sehr schnell dabei ist, das dann mit Kosten- und Personalfragen zu verbinden. Das ist in dem Fall der Ansprechpartner bzw. der Betrieb oder die Unterhaltung einer solchen Arbeitsgruppentätigkeit. Ich glaube, das ist eine Frage, die wir zunehmend nicht nur für dieses Thema bearbeiten müssen, weil nicht alles, was wir gemeinsam machen wollen, vom Land geführt und koordiniert werden sollte.
Das Zweite, was ich sagen möchte - damit will ich enden -: In meiner Region ist dies eindeutig geregelt, aber mit dem zunehmenden Radverkehr verbindet sich die Frage, wie die Einbindung in das Verkehrskonzept erfolgt und den wachsenden Anforderungen an Verkehrssicherheit gerecht wird. Ich sage das nicht nur, weil mir der Präsident der Landesverkehrswacht im Nacken sitzt, sondern auch, weil mit der Entwicklung moderner Fahrräder, der Elektrofahrräder, zusätzliche Probleme auf uns zukommen werden, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Dass eine direkte Verbindung zum Wegenetz zu suchen ist, mag man verstehen, nichtsdestotrotz: Ich kann mich gut daran erinnern, dass ich in einer Gegend Radfahren gelernt habe, in der es ohne ausgebaute Radwege ging. Dort hieß das Elektrofahrrad übrigens nicht Elektrofahrrad, sondern Fahrrad mit Hilfsmotor bzw. umgangssprachlich
Hühnerschreck. - Ich sehe, Sie erinnern sich. In diese Zeit wollen wir nicht zurück, aber vielleicht sollten wir trotzdem beachten, dass bei der Wegegestaltung nicht alle Blütenträume bis in den Exzess getrieben werden. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer die Mitte der Gesellschaft sucht, findet sie hier.
Freiberufler sind ein starker Faktor für Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Ausbildung, Kultur, Gesundheit der Menschen und in Summe auch der größte Arbeitgeber in unserem Lande. Das ist eine gewaltige Größe. Wir nehmen sie aber Gott sei Dank so wahr, wie sie tatsächlich existiert, nämlich hoch differenziert und heterogen. Ich will aber auch meine These wiederholen: Wer die Mitte der Gesellschaft sucht, findet sie hier.
Ich meine, das wird vor allem in dem Spannungsfeld, in dem sich Freiberufler bewegen, deutlich. Das ist also das Antipodenpaar von Freiheit und Sicherheit. Freiberufler legen sehr großen Wert auf die freie Entfaltung ihrer Individualität. Sie wollen ihre Dienstleistung selbstbestimmt erbringen. Aber sie wünschen sich natürlich auch die Sicherheit eines gutsituierten Systems.
Wir befinden uns im Spannungsfeld von Innovation, Kreativität, aber zugleich auch von Beständigkeit und Bewahrung. Ich nenne nur ein Stichwort in dieser Richtung, zum Beispiel die aktuelle Diskussion, die wir um das Berufsbild und den
Stand des Restaurators führen. Ohne freiberufliche Leistung lässt sich keine Wertschöpfungskette dauerhaft knüpfen. Das ist die eine Seite der Medaille.
Auf der anderen Seite entzieht sich freiberufliche Leistung in vielen Fällen der nunmehr globalen und dominierenden Wertschöpfungslogik, weil sie auf die eigentliche materielle und geistige Leistung fixiert ist. Das lässt sich in betriebswirtschaftlichen Kennziffern nur sehr schwer messen. Da das alles Bestandteil des Gesamtkomplexes der Landesentwicklung ist, tun wir uns mit der Diskussion zu dieser Großen Anfrage etwas schwer. Wir wissen, dass es gut ist, jetzt einen Überblick über die Komplexität dieser Problematik zu haben. Aber wir wissen auch, dass wir sie im Rahmen der Antwort auf eine Große Anfrage nicht erfassen können. Dazu gehört, dass wir viele, viele Einzelkonzeptionen, Landespläne und die Gesamtentwicklung mit im Auge haben müssen. Deswegen, meine ich, sind wir am besten beraten, wenn wir den Mittelstand bzw. die Existenz der freien Berufe an der Umsetzung jeder einzelnen Konzeption messen. Ich stimme meinem Kollegen Kosanke vollkommen zu: Wir müssen dann an der Konkretisierung arbeiten. Ich glaube auch, dass wir, insbesondere was die Ingenieure angeht, etwas tun müssen, um den Bologna-Prozess in dieser Richtung noch einmal zu durchleuchten.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Bitte äußern. Ich fand es am vergangenen Montag gut - einige unserer Kolleginnen und Kollegen hatten die Gelegenheit, Gast des Neujahrsempfangs der Kammern und Verbände zu sein -, einmal die geballte Kraft dieser Kompetenz zu spüren zu bekommen. Dennoch erwarten alle, auch die berufsständischen Vertretungen, von uns dann die konkrete Hilfe und die Rahmensetzung. Wir sollten aber den Blick aufs Ganze nicht verlieren. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach so viel Einigkeit, die wir gestern noch demonstriert haben, ist es vielleicht auch einmal an der Zeit, miteinander über Unterschiede zu reden. Ich denke, der vorliegende Antrag, den wir, wenn ich mich richtig erinnere, noch gemeinsam in den Ausschuss überwiesen haben - und das war auch gut so -, bietet jetzt die Gelegenheit zur Auseinandersetzung.
Zunächst will ich auch hier noch einmal deutlich erklären: Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass man, wenn das Land für sich einklagt, sparen zu wollen und zu müssen, man auch auf der Bundesebene durchaus davon ausgehen kann und ausgehen soll. Nichtsdestotrotz bleibt dann immer noch die Frage offen, warum man nun ausgerechnet bei den Erfolgsmodellen der Förderprogramme so drastisch kürzen will.
Ich kann mich entsinnen, dass wir, als diese Absichten der Bundesregierung bekannt wurden - das ist heute von Ihnen auch erklärt worden -, uns einig waren, dass wir etwas dagegen unternehmen sollten. Ich möchte es beim besten Willen nicht als Wehklagen verstehen, sondern als eine Argumentation, die helfen soll, auf der Bundesebene Klarheit für diese Position zu erlangen.
Zum Zweiten will ich allerdings auch sagen, dass wir vor diesem Hintergrund gut beraten sind, wenn wir uns auf kommende Bedingungen einstellen. Wir haben für das Jahr 2011 feststellen können, dass mit der Sicherung des Haushalts und mit den Verhandlungen auf der Bundesebene eine Veränderung der Position eingetreten ist. Deswegen halte ich es auch jetzt für richtig, dass wir uns mit diesem Antrag wiederum an die Bundesebene wenden, weil das eine wichtige Position ist und bleibt. Dann werden wir zum Jahresende sehen, was bei den Haushaltsverhandlungen herauskommt; denn jetzt steht in der mittelfristigen Planung nach wie vor die Absenkung um die Hälfte, das muss man berücksichtigen. Deswegen lohnt es sich, weiter zu kämpfen. Es muss nicht das ideologische „Verkämpfen“ sein.
Zum Dritten möchte ich zur Landesebene zurückkehren: Wir haben uns im März dieses Jahres auf den Weg gemacht und gesagt: Wir müssen eine intelligente Verzahnung - ich konzentriere das jetzt mal - der Wohnungspolitik in den ländlichen Räumen mit den Städten auf die Reihe bekommen. Deshalb brauchen wir eine intelligente Verflechtung bisher noch nebeneinander existierender Förderinstrumente. Da läuft jetzt eine ganze Menge auf den Minister zu, der dazu gut ausgestattet ist, weil er nämlich Chef sowohl der Landwirtschaft als auch der Infrastruktur ist. Wir erwarten von ihm im März 2011 - so ist der Auftrag des Landtages - einen intelligenten Vorschlag, wie man damit umzugehen hat.
Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage: Müssen wir jetzt, Kollege Jungclaus, darüber zu reden anfangen, wie wir das konkret ausgestalten wollen, oder wollen wir diesen Freiraum lassen, der die Regierung bis März in die Lage bringt, unsere Intention zu tragen? Diese haben wir mit dem Antrag im März beschrieben. Sie war in Ihrem Ursprungsantrag beschrieben und ist durch den Beschluss des Ausschusses mit aufgenommen worden. Deshalb scheint mir der Entschließungsantrag, so wie er jetzt von Ihnen eingereicht worden ist, doch ein bisschen sehr mit der heißen Nadel gestrickt zu sein. Schauen Sie sich mal Ihren eigenen Begründungstext an! Dabei werden Sie sehr schnell feststellen, dass das schwierig wird.
Gestatten Sie mir bitte eine letzte Bemerkung, was die Unterscheidung angeht. Der Ursprung des Stadtumbauprogramms Ost war ein wohnungswirtschaftlicher. Wir stellen jetzt fest, auch vor dem Hintergrund solch für Brandenburg wichtiger Themen wie das Thema Fachkräftesicherung, dass Wohnen für Lebensentscheidungen von Menschen immer wichtiger wird. Da rückt zumindest der wohnungspolitische Gesichtspunkt für mich stärker in den Mittelpunkt, und da kann ich nur sagen: Altschuldenentlastung war ein notwendiges Mittel, um die Wohnungsgesellschaften in die Lage zu versetzen, zu investieren und zurückzubauen.
Jetzt kommt es aber darauf an, in der Wohnraumstruktur, in der Angebotsstruktur intelligent etwas zu verändern, und das werden wir mit dem privaten Markt allein nicht richten können. Deshalb glaube ich auch, dass uns Ihre Ausführungen, die Sie gestern zum Thema Altschuldenentlastung gemacht haben, genügend Anlass bieten werden, uns auch in Zukunft in der Fachdebatte auseinanderzusetzen, ohne den Konsens im Haus zu verlieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Oh, meine Redezeit ist schon abgelaufen!
Ich will auf einen kleinen Widerspruch aufmerksam machen. Der Antrag lautet: Erfolgsmodell. Für diesen Erfolg haben sich nun mittlerweile sehr viele Mütter und Väter gefunden; natürlich wollen wir auch dazu gehören. Es ist ein Widerspruch, wenn dieses Erfolgsmodell als letzter Tagesordnungspunkt behandelt wird. Diese Sache gibt mir ein wenig zu denken; sie reizt mich auch, auf Probleme aufmerksam zu machen, die wir noch nicht miteinander geklärt haben. Für mich ist nach wie vor unbegreiflich - ich kann es nicht verstehen -, warum ausgerechnet die beiden erfolgreichsten Bundesförderprogramme nun tatsächlich gekürzt werden sollen. Ich versuche, es zu begreifen, aber es gelingt mir nicht. Ich kann allerdings auch nicht verstehen, wie wir hier vor einem Hintergrund, der sich mittlerweile viel komplexer darstellt, als es die Fördersystematik hergibt, über die Fragen miteinander diskutieren können.
Ich hatte das Glück, in nun mittlerweile 17 Programmkommunen zu Gast gewesen zu sein, und überall haben mir die Bürgermeister bestätigt, dass sie zwei Wünsche haben - erstens den Wunsch nach Planungssicherheit. Den kann man sehr gut verstehen und nachvollziehen. Zweitens den Wunsch nach Flexibilität; man kann es auch anders ausdrücken: Den Wunsch nach Anpassung der Fördersystematik an die tatsächlichen Bedürfnisse vor Ort. Das ist der Punkt, an dem wir sowohl die Chancen in Ihrem Antrag erkennen, aber eben auch die Probleme sehen müssen. Es liegt eine Chance im Zusammenführen, in der mangelnden Abgrenzung wiederum ein Risiko.
Wie meine ich das? Natürlich werden wir nach wie vor Wert darauf legen müssen, dass der Hauptschwerpunkt in der Städtebauförderung auf der vollen Fortsetzung des Stadtumbaus Ost liegt. Das ist tatsächlich eine Frage von bundespolitischer Bedeutung, damit eben die Switch-Wirkung, die Sie, Herr Jungclaus, befürchten, nicht eintritt, nämlich dass nun Stadtumbau Ost gegen Stadtumbau West ausgespielt wird.
Wir haben es aber zum Zweiten mit der Tatsache zu tun, dass sich die Kommunen wünschen - offensichtlich haben die Kommunen da die ausschließliche Kompetenz, auf der Kreisebene stellen sich die Probleme etwas anders dar -, dass eine höhere Flexibilität innerhalb der Förderprogrammatik zugelassen wird. Wenn Sie nun - vielleicht aus Erfahrung - nicht die Austauschwirkung zwischen den Titeln wollen, sondern sie festgeschrieben haben wollen, dann kann ich Ihre Bedenken verstehen, halte aber die Forderung an dieser Stelle nicht für gerechtfertigt. Darüber sollten wir miteinander reden.
Es gibt - darüber bin ich besonders glücklich - zum Dritten den Punkt, dass wir in unserem Land Brandenburg begreifen, dass starke Städte nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie mit der Region verknüpft werden. Wohnen ist auf dem flachen Land wie in der Stadt ein Thema. Insofern sind die in diesem Antrag gelieferten Ansatzpunkte, die wir übrigens im März in diesem Landtag schon einmal beschlossen haben - dass ländliche Entwicklung und Stadtentwicklung in der Fördersystematik gemeinsam gedacht und konstruiert wird -, vollkommen richtig. Darüber sollten wir miteinander intensiver ins Gespräch kom
men; das diskutieren wir gern mit Ihnen im Ausschuss. Dann wissen wir sicherlich auch, was der Bundestag dazu beschlossen hat. Dann können wir uns mit dem Haushalt konkret auseinandersetzen. Bis dahin, glaube ich, fallen uns noch viele spannende Ideen ein.
Nun können wir uns auf den Rest der Veranstaltung vorbereiten. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir vier Bemerkungen. Erstens: Herr Genilke, zum Thema Sparbüchse Einzelplan 11: Den Besorgnissen können wir uns nur gemeinsam widmen. Deshalb halte ich es auch für angemessen, dass wir im Bereich Stadtentwicklung, für den ich hier sprechen möchte, zunächst erst einmal zur Kenntnis nehmen mussten, dass Schwarz-Gelb diesen Bereich zur Sparbüchse gemacht hat,
denn wir bekommen 7 Millionen Euro weniger vom Bund. Demzufolge kommen auch 7 Millionen Euro weniger aus dem Landesetat. Das ist dann, Herr Jungclaus, wenn ich das richtig verstanden habe, tatsächlich eine ziemlich klare Umsetzung der Devise „Bildung statt Beton“; denn da hat eine haushaltspolitische Umschichtung stattgefunden, und die halten wir auch für richtig.
Zweitens: Zum Thema „Beteiligung statt Beton“: Ich bin auch der Auffassung, wir sollten uns insbesondere bei der Städte
bauförderung noch mehr auf die Kompetenzen vor Ort verlassen. Das heißt im Klartext, dass die Umschichtungsfähigkeit in den einzelnen Haushaltspositionen auch von der Landesregierung so begriffen wird, dass die kommunale Kompetenz insbesondere bei der Umsetzung der integrierten Stadtentwicklungskonzepte dann auch genutzt und nicht so stringent als goldener Zügel verstanden wird. Insofern hielten wir diese Anträge der Grünen für verzichtbar.
Drittens: Zu den Regionalen Planungsgemeinschaften: Ich glaube, wir sollten es auf keinen Fall als einen Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen verstehen. Wir wissen, wie wichtig in den Kommunen die Korrespondenz mit dem Umland ist. Wir sollten es als Stärkung, als Begleitung verstehen, und wenn wir uns auf den Weg machen, die entsprechenden Vorbereitungen für noch mehr erneuerbare Energien zu treffen, dann ist das genau der Schritt in die richtige Richtung.
Über die ersten drei Bemerkungen kann man in diesem Hohen Haus sicherlich unterschiedlicher Meinung sein; aber ich hoffe, bei der vierten Bemerkung können wir uns wieder treffen. Ich erinnere daran, dass wir hier parteiübergreifend einen Antrag zum Stadtumbau beschlossen haben. Darin haben wir alle uns dazu bekannt, uns auch auf Bundesebene dafür einsetzen zu wollen, dass die Altschuldenentlastung erteilt wird. Warum wiederhole ich das, obwohl der Minister bereits dazu gesprochen hat? Erstens halte ich es für unsinnig, dass dazu überhaupt ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Das ist leider kein Blödsinn, denn dahinter bauen sich Lobbyvertreter auf; sie werden sich auch in unserem Land aufbauen. Deswegen kann ich nur darum bitten, wenn zum Beispiel „Haus und Grund“ vorstellig wird, dass wir alle an unserer Position festhalten und uns dafür einsetzen, dass die Altschuldenentlastung bei uns auf dem Tableau bleibt. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich meiner Freude Ausdruck verleihen, dass sich hier in diesem Hohen Haus sowohl die Vertreter der SPD als auch der Linken, der CDU und der FDP darüber einig sind, dass dieses Stadtumbauprogramm Ost fortzuführen ist und bei diesem der Bund nach wie vor in hoher Verantwortung steht. Ich bin geradezu begeistert, wenn ich mitbekomme, wie sehr man sich hier in diesem Hause auch dafür einsetzen will, dass die Bundesregierung, also die schwarz-gelbe, in dieser Verantwortung verbleibt und sich auch bei der Altschuldenhilferegelung engagiert. Man hört da zurzeit etwas fragwürdige Bemerkungen.
Nun aber zurück zu dem, was wir selbst zu verantworten haben. Wir haben unseren Antrag „Stadtumbau Ost auf hohem Niveau und mit neuen Akzenten fortsetzen“ überschrieben. Meine Kollegin Alter hat zu den Details bereits Stellung genommen; deswegen kann ich mich vielleicht auf einige wenige etwas grundsätzlichere Bemerkungen beschränken.
Die Art und Weise, wie der Stadtumbauprozess im Land Brandenburg durchgeführt worden ist, hat vom Ausgangspunkt her der Ausgangspunkt war die Wohnungswirtschaft, die Initiatoren waren die Wohnungsunternehmen und deren Verbände, die sich auf den Weg gemacht haben - schon sehr stark zur Entlastung geführt. Diesen wohnungswirtschaftlichen Prozess weiter fortzuführen halten wir für dringend geboten. Nichtsdestotrotz gewinnen wir jetzt zusätzlich Freiheit, wohnungspolitisch stärker steuernd einzugreifen. Was meine ich damit? Wenn wir Flexibilisierung fordern, dann, glaube ich, haben wir zwei gegenläufige Prozesse mit zu beachten. Wir folgen dem demografischen
Trend; wir müssen zurückbauen. Wir gehen beim Rückbau auch von unsaniert auf teilsaniert, zum Teil auch auf vollsaniert. Das wird eine Konsequenz sein. Aber wir haben jetzt viel stärkere Möglichkeiten, den Wohnungsmarkt nun endlich noch stärker auf die neuen Erfordernisse auszurichten. Die neuen Erfordernisse heißen nicht nur, der wegwandernden Bevölkerung hinterher abzureißen, sondern den Abriss so auszurichten, dass wir angesichts des zu erwartenden Fachkräftemangels, der prognostiziert ist, ein Wohnungsangebot für Fachkräfte vorhalten, das attraktiv ist. In Zukunft werden Menschen ihre Entscheidung über ihren Lebensort wieder stärker von ihrem Wohnbedürfnis abhängig machen. Insofern ist Brandenburg in der Verantwortung, den Wohnungsmarkt in dieser Richtung zu entwickeln.
Das Zweite, was ich in diesem Zusammenhang sagen möchte, ist, dass in einer Prognos-Studie signalisiert worden ist, dass es wieder Wohnungsmangel geben wird. Den soll es auch in den neuen Bundesländern geben, und zwar in einem ganz konkreten Wohnungssegment, nämlich dem, das wir immer als „bezahlbaren Wohnraum“ bezeichnen. Wir haben es hier in Brandenburg nach wie vor mit Niedrigeinkommen zu tun. Vor diesem Hintergrund müssen wir den Spagat hinbekommen, wirklich solide, gute Wohnungsangebote für Menschen zu entwickeln, die auf lange Zeit mit niedrigen Einkommen hier in Brandenburg ihr Leben gestalten wollen.
Zum Dritten möchte ich darauf aufmerksam machen, dass wir nicht den Fehler begehen sollten, aus diesem Antrag eine eierlegende Wollmilchsau machen zu wollen. Hier ist bei den Antragstellerinnen und Antragstellern vielleicht ein kleines methodisches Problem aufgekommen. Wir meinen mit diesem Antrag selbstverständlich das Stadtumbauprogramm Ost - und nur das.
Insofern ist die Öffnungsklausel im vierten Punkt des Antrags etwas missverständlich. Frau Alter hat es deutlich gemacht, da geht es um ein anderes Förderprogramm. Im Stadtumbau Ost steht ohnehin weniger Geld zur Verfügung, und wir wollen nun nicht auch noch hinsichtlich der Verteilung im ländlichen Raum kämpfen müssen. Für den ländlichen Raum muss es einen anderen Topf geben. Die Zusammenhänge sind erkennbar.
- Wenn die Lampe blinkt, ist meine Redezeit zu Ende?
Das habe ich nicht gesehen. Nichtsdestotrotz, Herr Präsident, danke ich für die Belehrung. Ich glaube, dass damit die Dinge klar sind. Wir sollten zustimmen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese große Baustelle verliert gerade ihre weiße Jungfräulichkeit. Der Bauminister hat den heute geschenkten Spaten schon geschultert. Nun kann es also losgehen.
Daran schuld - darüber können wir uns einig sein - ist dieses Mal ausnahmsweise nicht das Parlament, sondern die Sonne. Aber was ich hier erleben darf, das kann ich ehrlich gesagt nicht so recht nachvollziehen.
Meine Damen und Herren, für mich ist nicht relevant, wie die Vorgänger in diesem Parlament beschlossen haben. Fakt ist: Es ist beschlossene Sache. Es hat ein Verfahren gegeben. Soweit ich weiß, hat meine Fraktion das heftig kritisiert. Aber es ist ein Beschluss gefasst worden.
Wenn nun darüber sinniert wird, ob eine Baukommission etwas bringen kann, dann frage ich mich nach wie vor, wozu sie wirklich eingesetzt werden soll. Dabei interessieren mich folgende Momente:
Erstens das Moment der Legitimation. Ich kann nur sagen, es gibt eine Entscheidung, und es gibt - soweit ich weiß - auch ein eingesetztes Gremium. Meine Kollegin Geywitz hat dazu gesprochen. Dem ist nichts hinzuzufügen. Insofern darf ich die Frage stellen, ob dieser Antrag vielleicht in die Richtung gehen soll, dass man der eigenen Kompetenz, der eigenen Fähigkeit, die Probleme dort zu erörtern, wo es sinnvoll ist, nämlich im Präsidium, nicht so richtig traut. Wenn das so ist, dann wäre es mit einer Baukommission auch nicht zu regeln.
Zweitens das Moment der Partizipation. Es ist schon sehr viel gesagt und geschrieben worden. Es findet sich auch heute wieder in der Presse der Streit darüber, ob alle bürgerschaftlichen Interessenvertretungen in dem laufenden Verfahren eine ordentliche Berücksichtigung finden. Da gibt es eine Offenheit für den Diskurs. Aber auch der hat ganz klare rechtliche und vertragliche Grundlagen. Insofern wird ein zusätzliches Instrument nicht zusätzlich hilfreich sein.
Drittens das Moment der Funktionalität. Kollegin Geywitz hat dazu gesprochen. Ich denke, die Dinge sind klar. Wenn wir uns darüber beklagen, dass wir zu wenige Informationen erhalten haben, dann halte ich das durchaus für überlegenswert. Das ist nur nicht mit der Schlussfolgerung zu verbinden, dass dafür eine eigene Kommission einzurichten ist. Lasst uns das dort be
halten, wo wir es vorgesehen haben; ich will es nicht wiederholen.
Viertens das Moment der Rationalität. Ich glaube, die Ausschüsse des Landtages werden sich noch sehr intensiv mit der Frage befassen, wie das Verhältnis von Bau, Baufortschritt, Baukostenentwicklung sein wird. Das wird auch mit einer Baukommission nicht anders gehandelt werden können bzw. zu regeln sein.
Lange Rede kurzer Sinn: Vor einer Baukommission, meine Damen und Herren, noch dazu zur Regelung von speziellen Detailfragen, kann ich nur dringend warnen.
Wenn wir die Entscheidung getroffen haben, dann sollten wir die Fachleute arbeiten lassen und uns in den Ausschüssen, wo es hingehört, berichten lassen. Ich glaube, so bringen wir es auf einen guten Weg und müssen die Schuld nicht der Sonne zuschieben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sache ist dargestellt. Sie gehört in den Ausschuss. Dort können wir trefflich beraten. Mir hat man beigebracht, man soll auf die Frauen hören. Frau Ministerin Lieske und Frau Alter haben die Dinge genannt. Meine Fraktion beantragt die Überweisung.