Rainer Speer
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein interessanter Versuch. Allerdings ist die vergleichbare Regelung in Niedersachsen nicht zum Tragen gekommen. Vergleicht man, was Kommunen an Steuern erheben können, damit, was in Konkurrenz die Länder und der Bund praktisch tun, kommt man zu dem Ergebnis, dass das Einführen einer solchen Steuer nicht möglich ist. Gleichwohl gibt es Überlegungen im Wirtschafts- und Umweltministerium, ob über den Nutzen, den die dort Investierenden ziehen, hinaus die Beeinträchtigungen derjenigen, die im Umfeld solcher Windkraftanlagen leben, entsprechend berücksichtigt werden können.
Über das Ob und Wie kann ich keine Aussage treffen. Der Antrag der Stadt Luckau, auf den Sie Bezug nehmen, ist derzeit in Bearbeitung. Ich gehe allerdings davon aus, dass er abgelehnt werden wird. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde heute nicht das vorwegnehmen, was ich in der nächsten Landtagssitzung tun werde: für die Regierung einen Gesetzentwurf einbringen und das vom Landtag erbetene Konzept zur Stellenentwicklung bei der Polizei und zu den notwendigen Strukturänderungen im Detail vortragen. Der Zeitplan ist hier mehrfach besprochen worden. Wir sind im Plan. Unsere Bringepflicht haben wir erfüllt. Das Papier ist seit Dienstag, nachdem sich das Kabinett mit dem Thema befasst und sich den Vorstellungen angeschlossen hatte, im Internet abrufbar. Auch hier ist schon daraus zitiert worden.
Ansatzpunkt für die Reform - ich wiederhole das - ist die Aufgabe, die auch der Kommission gestellt wurde, Herr Goetz. Sie hat intensiv gearbeitet und sich auch mit dem Status quo und mit dem, was bisher an Reformen passiert ist, intensiv auseinandergesetzt.
Ansatzpunkt war: Wie gelingt es, das, was wir allenthalben mit dem Begriff „subjektives Sicherheitsempfinden der Bevölkerung“ beschreiben, sicherzustellen auch bei einer Personalstruktur, die der entspricht, die wir in vergleichbaren Ländern haben?
Herr Goetz, Sie müssen einmal erklären, wie wir das auch von der FDP immer vertretene und hochgehaltene Neuverschuldungsverbot - die Grenzen, die wir diskutiert haben, sind auf
grund der Vorstellungen Ihrer Fraktion im Bundestag in die Kommission eingebracht worden - erreichen wollen, wenn wir nicht zu mindestens vergleichbaren Personalstrukturen kommen. Das müssen Sie erklären. Wenn wir im Jahr 2020 7 000 Polizisten haben werden, wovon wir jetzt ausgehen, so sind das pro Kopf mehr als in anderen vergleichbaren Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Wollen Sie denn einen Solidarpakt III aufrufen, um das zu finanzieren? Sind wir nicht in der Lage, unsere Arbeit so zu gestalten, dass wir mit einem vergleichbaren Personalkörper gewährleisten können, was heute schon in vergleichbaren Ländern gewährleistet wird? Wir stellen uns dieser Aufgabe.
Gern.
Nein, ich habe eben eine andere Frage gestellt. Sie bezog sich auf eine Größenordnung von Personal im vergleichbaren Bereich. Da sind nicht die einzelnen Fragen, die Sie zum Ausdruck gebracht haben. Dass Sie hier in einem größeren Teil auch mit dem, was von dieser Kommission vorgelegt wurde, was sich die Regierung jetzt als eigene Vorstellungen auf die Fahnen geschrieben hat, einverstanden sind, nehme ich zur Kenntnis. Auch die CDU hat das hinsichtlich der Frage getan, wie man vernünftig auf der obersten Ebene und auf der Zwischenebene effektiv Polizeiarbeit organisieren kann.
Jetzt reden wir über die Frage der Anzahl der Wachen. Natürlich ist die Anzahl von 50 Wachen, wenn wir uns im Land umschauen, relativ hoch in Bezug auf die Bevölkerungsstruktur, die wir haben. Wir sind ein Flächenland. Dazwischen bewegt sich dann die Wahrheit. Wir müssen sehen, wie wir mit den großen Abständen zwischen den Zentren, die wir im Land haben, umgehen. Aber das kann nicht dadurch passieren, Herr Petke, dass wir sagen, alle Wachen werden aufrechterhalten, weil das Personal, das Sie brauchen würden, um das zu gewährleisten, dann bei dem fehlen würde, was wir vorhaben: Nämlich überdurchschnittlich, Herr Goetz, über dem Standard anderer Länder Revierpolizisten im Land mit Büros sichtbar
für die Bürger vorzuhalten und das Land überdurchschnittlich in Gegenden zu bestreifen, in denen die Kriminalitätshäufigkeit das heute eigentlich nicht rechtfertigt. Aber wir reden ja immer auch über das subjektive Empfinden der Menschen im Land. Wir wissen, dass es Differenzen in der Frage des Sicherheitsgefühls und der derzeitigen Ausstattung mit Polizeibeamten pro Kopf der Bevölkerung gibt.
Wir werden - das ist die Absicht - über dieses Konzept, das das Kabinett als Meinung der Landesregierung am letzten Dienstag übernommen hat, in den Ausschüssen intensiv reden. Das ist dann so, Herr Petke: Wir werden das in den kommenden Landtagssitzungen immer wieder haben.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Mit dem Vertrag der Koalitionsparteien, die diese Landesregierung bilden, haben wir den Auftrag erhalten, eine Gesetzesinitiative zu prüfen. Meinem Haus ist Ende Juli 2010 ein ähnlicher Gesetzentwurf vorgelegt worden, und wir beabsichtigen, damit in die politische Diskussion zu gehen. Wir sind heute durch Ihren Entwurf genau dort angelangt. Man kann beide Entwürfe miteinander vergleichen: Die Rechtsexperten des Hauses sagen, man könne, müsse aber nicht zu deren Umsetzung die Verfassung ändern.
Was wir brauchen, Herr Richter, ist eine vernünftige Übergangsregelung. Sie haben Unrecht, wenn Sie sagen, bis zur nächsten Kommunalwahl würden noch Jahre vergehen - die nächste Kommunalwahl findet in 10 Tagen in Potsdam statt. Für die Lösung der Frage, ab welchem Zeitpunkt das herabgesetzte Wahlalter gelten soll, muss man vernünftige Fristen festsetzen, damit sich Kommunen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften darauf vorbereiten können.
Wir Sozialdemokraten haben vor einigen Jahren eine Umfrage in Brandenburger Schulen durchgeführt und die Jugendlichen zu diesem Thema befragt. Das Interesse war mäßig - das sage ich offen. Wenn wir das Wahlalter herabsetzen - dafür gibt es gute Gründe -, sollte der Gram über das mögliche Ausbleiben der erhofften Wirkung anschließend nicht zu groß sein. Es wird zumindest - nach meiner Einschätzung - nicht dazu beitragen, dass wir leichter das um eine Direktwahl durchführen zu können notwendige Quorum bei den Landratswahlen erreichen. Das ist jedoch lediglich eine Einschätzung aus den Gesprächen, die wir in der Vergangenheit mit Jugendlichen darüber geführt haben. Gleichwohl können die hier im Landtag vertretenen Parteien die Debatte über den Antrag zum Anlass nehmen, die Diskussion in der Breite des Landes zu führen und auf den neuesten Stand darüber zu kommen, wie die Stimmungslage in der Bevölkerung ist. Die Regierung äußert sich offen für den Vorschlag. Wir werden ihn in den Ausschüssen diskutieren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die Entstehung dieser Überlegungen des zentralen ITDienstleisters und die Reaktionen darauf ist in der Presse informiert worden. Insofern kann ich nur das wiederholen, was wir der Öffentlichkeit gegenüber bereits festgestellt haben. Zunächst einmal stelle ich fest, dass es sich um ein Tippspiel, nicht um ein Wettspiel handelte, denn es erfolgte kein Wetteinsatz. Es war dazu gedacht, Aufmerksamkeit auf andere Angebote des IT-Dienstleisters zu lenken. Man kann unterschiedlicher Auffassung darüber sein, ob das ein glücklich gewählter Weg war. Ich bin der Auffassung, dass er nicht in Ordnung war. Deswegen wurde veranlasst, dass die Preise privat finanziert werden, was inzwischen erfolgt ist. Eine Schwelle, die mich veranlassen würde, dienstrechtlich vorzugehen, ist aus meiner Sicht nicht erreicht. § 266 des Strafgesetzbuches, den Sie nennen, ist nicht einschlägig.
Erste Frage: Nein.
Zweite Frage: Es ist alles getan worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Situation bei der Ausbildung in den Feuerwehren in Bezug auf die Führerscheine ist nicht erst durch den Antrag zutage getreten, sondern wir haben schon im letzten Jahr darüber diskutiert; dies als kleiner Hinweis. Die Anfrage hat ergeben, dass bei den Aufgabenträgern - wie es eben vom Kollegen Petke wiederholt wurde keine Notlage existiert. Gleichwohl sind die Kosten, die durch die Führerscheinausbildung für schweres Gerät entstehen, erheblich. Wir haben uns mit dem Landesfeuerwehrverband zusammengesetzt, um nach Lösungen Ausschau zu halten; das ist bereits angesprochen worden.
In Barnim ist zusammen mit dem Technischen Hilfswerk eine wenn man so sagen will - Sammelausschreibung auf den Weg gebracht worden. Die gemeinsame Ausbildung beginnt nach der Sommerpause; das ist als Pilotprojekt zu verstehen. Wir wollen schauen, welche Kosten dabei entstehen. SchönwaldeGlien hat sich dem angeschlossen; wir werden die Ergebnisse auswerten.
Darüber hinaus bin ich mit dem Kollegen Vogelsänger im Gespräch. Es geht darum, ein paar pragmatische Dinge zu regeln, nämlich erstens, dass die Erste-Hilfe-Ausbildung, die bei der Feuerwehr zu leisten ist, anerkannt wird. Das macht 16 Ausbildungsstunden aus. Zweitens, dass die Atemschutzuntersuchung der medizinischen Eingangsuntersuchung gleichgesetzt wird. Dabei handelt es sich um Kosten in Höhe von 130 Euro. Drittens, dass die Anmeldegebühren für die Fahrprüfung in Höhe von 42 Euro nicht zu erstatten sind. Alles zusammen ist das der Versuch, es für die Aufgabenträger preiswert zu gestalten. Ich werde weiter darüber berichten.
Herr Petke, ich habe jetzt eine Minute und 50 Sekunden lang geredet - Sie stoppen ja immer die Zeit und messen dem Gewicht bei. Ich sage: Es kommt nicht darauf an, wie lange man gekünstelt redet, um die Lage zu dramatisieren, sondern darauf, zu sagen, was man zu sagen hat. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als George Bush 2003 in den Irak einmarschiert ist und sich die deutsche Regierung entschieden hat, aufgrund der - wie wir ja später gelernt haben - etwas dünnen Beweislage diesen Krieg mitzumachen, haben 15 Abgeordnete der CDU des Landtages Brandenburg einen Brief an George Bush geschrieben, in dem sie ihr Beschämen über die rot-grüne Außenpolitik zum Ausdruck gebracht haben.
Sie haben dies damit begründet, dass das unter dem Deckmantel der Erhaltung des Friedens nur so dahergesagt oder daherinterpretiert worden sei. Wenn ich mich richtig erinnere, Herr Dombrowski, waren Sie der geistige Vater dieser Peinlichkeit.
Wenn Amnesty International heute feststellt, dass wir es bei Guantánamo mit dem Gulag unseres Zeitalters zu tun haben, dann erwarte ich gerade von Ihnen, Herr Dombrowski, der Sie hier zu anderer Gelegenheit in DDR-Häftlingsuniform erschienen sind, bei diesem Thema mehr Sensibilität.
Die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland hat festgestellt:
„Eine Institution wie Guantánamo kann und darf auf Dauer so nicht existieren. Es müssen Mittel und Wege für einen anderen Umgang mit den Gefangenen gefunden werden.“
Nein.
Wir stehen vor der Aufgabe, der Bitte der USA zu entsprechen, von 250 Gefangenen in Europa 50 aufzunehmen. Bei diesen 50 handelt es sich nach Einschätzung der US-Behörden um Gefangene mit dem Status „cleared for release“. Das sind also auch nach Ansicht der Behörden der USA eigentlich Leute, die da nicht hineingehören. Das Problem ist, man bekommt sie da auch nicht so schnell heraus. Wenn die CDU hier andeutet, die Herkunftsländer seien in der Lage, sie aufzunehmen, dann wissen Sie genau wie ich, dass dies unmöglich ist, dass sie aufgrund des Status, den sie haben, auf Weiteres nicht in ihre Länder zurückkehren können.
Deswegen ist es Aufgabe Deutschlands, an der Stelle mitzuhelfen und einen Beitrag zu leisten. Wir sind den Amerikanern das haben Sie an anderer Stelle auch oft beschworen - historisch gesehen verbunden. Wenn sie diesen Fehler begangen haben und ihn beseitigen wollen, dann sollten wir unseren Beitrag dazu zu leisten. Ich bitte Sie daher weiterhin um Unterstützung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Tomczak, das Gutachten, das vor zwei Jahren gefertigt wurde, lag zumindest nicht hier in Schubladen, sondern ist der Stadt Oranienburg und dem Kreis Oberhavel zur Verfügung gestellt worden - mit der Einschränkung, dass es dort verwaltungsintern - das heißt für die Mitarbeiter und die Angehörigen des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung - einsehbar ist. Diese Einschränkung habe nicht ich zu verantworten. Als ich gefragt wurde, ob man dies öffentlich machen könne, habe ich geantwortet: Warum nicht! - Jetzt ist es öffentlich und bringt Diskussionen mit sich - verständlicherweise.
Herr Bommert, da sollte niemand jemand anderem unterstellen, dass er die Sache nicht ernst nähme. Nach meinen Dafürhalten wird sie von allen Seiten ernst genommen.
Die Frage, mit wie vielen Bomben wir es zu tun haben, kann niemand beantworten, auch dieses Gutachten nicht. Dieses Gutachten schätzt Gefährdungsstufen ein, nennt Gebiete, die aufgrund der Tatsache, dass wir Luftbilder von 1945 und Erfahrungswerte haben, als besonders gefährdet eingeschätzt werden. Wir wissen, dass mit der Bombensuche und -beseitigung nicht heute angefangen wird, sondern dass 1945 damit begonnen und diese auch während der gesamten Zeit des Bestehens der DDR sporadisch aber vollständig undokumentiert - vorgenommen wurde.
Auch 1990 wurde dies nicht dokumentiert. Erst seit 1992 wurde es ordentlich dokumentiert, sodass diese Hochrechnung als
das zu nehmen ist, was sie darstellt. Wir können die darin angenommene Zahl nicht belegen. Deswegen muss man davon ausgehen, dass es in dieser Größenordnung - über 300 Bomben mit chemischem Langzeitzünder - liegen kann. Das macht die Situation schwierig.
Wir haben für diesen Zweck - ich habe es hier angekündigt und auf Nachfrage immer wieder bestätigt - in diesem Jahr 6,5 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt und aus Rücklagen auf 9 Millionen Euro aufgestockt. Das ist keine Neuigkeit, sondern hier mehrfach zur Kenntnis gegeben und protokolliert worden. Deswegen ist die Unterstellung, das habe irgendwie mit dem heutigen Termin oder irgendwelchen öffentlichkeitswirksamen Äußerungen des Bürgermeisters oder des Landrats zu tun, unzutreffend. Sondern es hat damit zu tun, dass wir in diesem Jahr Aufträge ausgelöst haben, die zum Teil noch abgearbeitet werden, die den Betrag der 6,5 Millionen Euro minus 20 % das ist der Betrag der Haushaltssperre - in Beschlag genommen haben. Wenn die 2,5 Millionen Euro nicht reichen, werde ich einen Antrag auf Aufhebung der Haushaltssperre für diesen Punkt stellen.
Ich habe auch die Zusicherung, dass die Haushaltssperre dann selbstverständlich aufgehoben wird. Wenn dies nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit, eine außerplanmäßige, überplanmäßige Ausgabe zu tätigen. Auch dies ist haushaltsrechtlich möglich, wie Sie wissen.
- Auch in diesem Fall, denke ich, wird die Landesregierung zu dem stehen, was sie immer betont hat: dass sie Oranienburg mit diesen Problemen nicht alleinlässt.
Selbstverständlich können Sie, Herr Tomczak, bezüglich der Rechtslage, auch ein paar Gutachten erstellen lassen. Wenn man sich an der Frage, wer zuständig ist, erschöpfen will, kann man das wahrscheinlich noch in fünfzehn Jahren tun. Bezüglich der Frage, ob der Bund nun mit seiner Auslegung der Gesetzeslage, dass er nur für reichseigene Munition zuständig sei, richtig liegt oder nicht, können wir auch noch lange vor das Verfassungsgericht ziehen oder Ähnliches tun. Es wird aber nicht viel bringen, sondern wir müssen die Situation jetzt klären, und zwar zügig. Daher erinnere ich auch daran, dass jeder Verantwortung für sein Grundstück trägt.
Dies gilt für die Stadt, für den Kreis - die Verantwortung, die er jetzt wahrnimmt - und für das Land mit all seinen Aufgaben, die es wahrnimmt. Vor sämtlichen Baumaßnahmen wird die Fläche, auf der etwas errichtet werden soll, großflächig vernünftig untersucht, wie es sich nach den Regularien für solch besondere Situationen gehört. Das muss auch für den Bund bzw. für durch den Bund durchgeführte Baumaßnahmen gelten und gilt es auch. Bei einem großen Gebiet wie der Bahnlinie, die durch Oranienburg führt, könnten wir diesbezüglich auch ein wenig Beschleunigung vertragen, was wir entsprechend verdeutlichen werden.
Generell gilt: Wir als Land sind diejenigen, die die Munition letztlich entschärfen und beseitigen müssen. Männer - Mitarbeiter des Landes Brandenburg - mit hohem Sachverstand und unter Inkaufnahme von Gesundheitsschäden oder gar des
Todes nehmen diese Aufgabe wahr und verdienen allen Respekt, den wir hier gemeinsam aufbringen können.
Damit sie vernünftig arbeiten können, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Der von uns unterhaltene Kampfmittelräumdienst ist inzwischen in der Lage, mit neuester Technik eine Entschärfungsmechanik an den Bomben anzubringen, mit der die Bomben nicht mehr vor Ort gesprengt werden müssen; denn eine mechanische Entschärfung ist an der hier diskutierten Stelle unmöglich. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich das Verfahren durchsetzt. Es wurde bereits ausprobiert und bewährte sich auch im ersten Praxistest. Mit diesem Verfahren könnte die Gefahr für die umliegenden Gebäude und technischen Einrichtungen minimiert werden. Ich hege große Hoffnungen, dass wir dieses Verfahren in technologischer Hinsicht zum Durchbruch bringen können.
Meine Bitte - ich wiederhole sie noch einmal - ist ein vernünftiger Umgang mit diesem aufgeladenen Thema der verschiedenen Ebenen miteinander. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
Insofern sollte man nicht nur darüber sprechen, sondern handeln. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Republik gibt es 17 Ministerien für Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Gesundheit, und es gibt die Meinung darüber, wie diese Ressorts richtig gekoppelt werden. Die möglichen Konstellationen können Sie mit einer Formel mathematisch errechnen, die jenseits dessen liegt, was wir heute alles besprechen könnten. Wenn man sich die Konstellationen der Ressorts vom Saarland bis Nordrhein-Westfalen usw., wo die Parteien der Fraktionen hier, die die in Brandenburg gewählte Konstellation beklagen, in der Regierungsverantwortung sind, ansieht, dann wird man aus dem hier Vorgetragenen nicht ganz schlau. Herr Vogel, ich weiß nicht, was das alles mit dem Thema zu tun hat.
Das war der Versuch zu ganz großem Kino. Aber es war mir nicht einleuchtend. Es gibt da die verschiedensten Konstellationen, das wissen Sie alle. Wenn Sie einmal mit einem bisschen weniger Schaum vor dem Mund über die Landesgrenze schauen, werden Sie sehen, dass das überall praktiziert und gelebt wird.
Meine Vermutung ist, dass diejenigen, die Landwirtschaft und Umwelt zum Beispiel zusammengelegt haben wollen, dies aus unterschiedlichen Perspektiven für richtig halten. Der eine, weil er hofft, dass der Umweltbereich das Prä hat, und der andere, weil er hofft, dass der Landwirtschaftsbereich das Prä hat.
Sie treffen sich zwar hier, aber aus unterschiedlicher Intention, Herr Vogel, das weiß ich wohl aus meiner Vergangenheit und auch aus der Mitgliedschaft im NABU, die ich pflege. Lassen wir also die Kirche im Dorf. Ich bedanke mich für die Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein umstrittenes Thema seit Jahren! In der Innenministerkonferenz wird dieser Weg mehrheitlich und gerade von der politischen Ausrichtung, die hier Erstaunen hervorgerufen hat, Frau Nonnemacher, abgelehnt. Sie sind ja sonst immer Kronzeuge für die Wahrheit und die Richtigkeit bestimmter politischer Ansichten. Deswegen bleibt hier zu vermuten, weil es eben ein strittiges Thema ist, dass es gerade in dieser Zeit aufgegriffen wird.
Wir, die regierungstragenden Parteien, haben uns im Koalitionsvertrag verpflichtet, dass wir dieses Thema angehen, die Intention unterstützen, aber ausführlich mit den Gewerkschaften reden wollen, ob ein Weg besteht, dass die Akzeptanz, die wir hier auch als notwendig vorausgesehen haben, erreichbar ist. Dieser Diskussion müssen wir uns nunmehr stellen.
Ich persönlich unterstütze diesen Weg, dass namentliche Kennzeichnung der Schutzpolizei, Revierpolizei erfolgt, dass Einsätze in geschlossenen Einheiten auch individuell - ohne Namenszug - zurückverfolgt werden können. Dies stößt auf Ablehnung bei den Gewerkschaften. Wir haben eine Diskussion vor uns, davon zu überzeugen, dass dies eben kein Misstrauensbeweis ist, sondern dass es in einem vernünftigen Verhältnis zwischen Bürgern und denjenigen, die das Gewaltmonopol ausüben, in einer modernen Zeit dazugehört. Für diese Diskussion wünsche ich uns viel Erfolg. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man oberhalb von Frankfurt (Oder) Richtung Polen auf die Oder schaut, sieht man bis zum Horizont Wasser, das sehr friedlich wirkt. Es kommt im Wesentlichen infolge der starken Regenfälle von der tschechisch-polnischen Grenze herunter und hat in Polen, wie wir wissen, Schlimmes angerichtet. Es sind etliche Deichanlagen gebrochen, es sind Leute obdachlos geworden, und wir beklagen auch Tote in Polen im Einzugsgebiet sowohl der Oder als auch der Weichsel.
Wir haben, beginnend dann, als sichtbar wurde, dass diese Welle, die sich in Polen aufgebaut hat, auch Brandenburg erreicht, am 25. Mai das erste Mal die Katastrophenschutzleitung einberufen. Am 26. Mai hat der Katastrophenschutzstab die Arbeit aufgenommen und ist seither von 5 bis 22 Uhr besetzt, um die Maßnahmen, die landesseitig zu veranlassen sind und mit denen wir unterstützend tätig sind, zu koordinieren.
Welche Einrichtungen dort zusammenarbeiten, will ich Ihnen benennen. Das sind das Landesumweltamt mit dem Landesministerium selbst, der Landesbetrieb Forst, der Landesbetrieb Straßenwesen, die Landesschule & Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz, das Landeskommando Brandenburg der Bundeswehr, die Bundesanstalt für technische Hilfe, Hilfsorganisationen - DRK, DRLG etc. - und die Polizei. Am 31.05. waren 4 300 Einsatzkräfte am Deich.
Die Zusammenarbeit der Stäbe der Einsatzeinrichtungen der Feuerwehr war in diesem Jahr exzellent. Über die Jahre konnte auch die Zusammenarbeit mit Polen verbessert werden.
Wir haben eine internationale Konferenz zum Schutz der Oder eingerichtet, deren Thema auch das Management von Hochwasser ist. Wir wissen, dass wir unsere Verantwortung beim Schutz vor Hochwasser - das betrifft die Deiche - und auch beim passiven Schutz wahrnehmen müssen, indem wir zusätzliche Polderflächen schaffen. Die Neuzeller Niederung ist genannt worden. Sie wird zu einem großen Teil dort, wo sie nicht bewohnt ist, als Polderfläche vorbereitet. Das heißt aber nicht, dass wir dann sicher sind. Es muss in der internationalen Konferenz zum Schutz der Oder erheblich darauf hingewirkt werden, dass auch in Polen Schutzmaßnahmen ausgeweitet werden, ansonsten ergäbe unser Beitrag nicht viel Sinn, sondern bliebe eher symbolischer Natur. Der Kollege Woidke sprach die Wassermassen an, die da herunterkommen. Nur mit den Polderflächen sind wir nicht in der Lage, ihrer entsprechend Herr zu werden.
Bei der Auswertung der Zusammenarbeit wird sich zeigen, dass es sicherlich Dinge gibt, die wir besser machen müssen. Der Biber ist angesprochen worden. Aber, Frau Kaiser, die Frage ist nicht, ob der Biber das Management versteht, sondern die Menschen müssen es verstehen.
Da geht es um knallharte Interessen, nämlich darum, ob direkt hinter dem Deich der fruchtbare Boden genutzt werden kann, denn das ist die Futterstelle - je mehr Futter, desto kleiner sind die Kreise, in denen der Biber seine Reviere organisiert, das wissen wir.
Wie wir damit umgehen, hat auch damit zu tun, ob man in der Lage ist, Forderungen nicht bloß zu erheben - das richtet sich an die Grünen -, sondern auch mit den Leuten vor Ort zu diskutieren und Verständnis zu gewinnen. Wir haben das zwar in der Neuzeller Niederung, jedoch bislang nicht in der Ziltendorfer Niederung erreicht. Verständnis kann man wohlfeil fordern, aber die Diskussion muss man vor Ort führen, damit die Bereitschaft wächst, nicht bloß nichts mehr zu tun, was die Gefährdungslage vergrößert, sondern dazu zu kommen, dass die Ziltendorfer Niederung auch auf absehbare Zeit für solche Zwecke zur Verfügung steht.
Wir wissen, dass sich in Polen die Situation nicht entspannt hat. Die Welle in der Warthe geht auf Gorzów zu; dort sind 12 000 Einwohner bedroht. Deswegen unterstützen wir die Arbeit in Polen mit Material, aber auch mit Hilfskräften.
Ich möchte mich an dieser Stelle - das haben bereits viele getan - für die Zusammenarbeit, für die hohe Bereitschaft der Kameradinnen und Kameraden, die an den Stellen des Deichs, an
denen er Schwäche gezeigt hat, gearbeitet haben, bedanken. Das betrifft im Wesentlichen den Einsatzabschnitt Neuzeller Niederung, an dem Brandschutzeinheiten aus den Landkreisen Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Potsdam-Mittelmark zum Einsatz kamen und dort die Stabilisierung der Lage erreicht haben.
Ich möchte mich auch für die Bereitschaft der anderen bedanken, uns gegenüber Solidarität zu zeigen. Die Berliner Polizei und die Bundespolizei haben angeboten, uns mit ihren Bereitschaftskräften zu unterstützen, und die Bundeswehr hat ihre Kräfte, die hier in der Nähe stationiert sind, in Bereitschaft versetzt. Dafür im Namen der gesamten Landesregierung mein herzlicher Dank.
Es ist in der Tat richtig, dass sich einige Absolventen der Polizeischule entschieden haben, ihren Dienst in Berlin aufzunehmen, nachdem wir, einer entsprechenden Bitte aus Berlin folgend, gestattet hatten, dass sich die Schüler dort bewerben dürfen. Die Ausbildungskosten sind auf der Grundlage der real entstandenen Kosten ermittelt worden. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sturm, der sich aufgrund der Wetterlage am Pfingstmontag zuerst in Sachsen aufbaute, dort Schäden hinterließ und nach Mühlberg zog, hat - wie Sie dargestellt und wie auch die Zeitungen berichtet haben - erhebliche Schäden hinterlassen. Angesichts der vielen umherschwirrenden Dachziegel und herausgerissenen Bäumen etc. gleicht es einem Wunder, dass während des Sturms niemand verletzt wurde oder gar sein Leben ließ.
Bereits in der Nacht zum Dienstag begannen Aufräumarbeiten. Großflächig wurden Sicherungsmaßnahmen durch die Polizei vorgenommen. Am Dienstagmorgen hat man gesehen, dass Bürger selbst begonnen haben, ihre Dächer in Ordnung zu bringen. Feuerwehren waren unterwegs und haben Schäden beseitigt. Die Bürgermeisterin berichtete von der Solidarität regionaler Betriebe, die mit Kräften angerückt sind, um zu helfen. Das Bundesamt für Schifffahrt hat geholfen, der Landesbetrieb Forst Brandenburg und der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg sind mit Kräften angerückt, um das öffentliche Leben sicherzustellen, sprich die Infrastruktur wieder nutzbar zu machen. Die Stromversorgung ist binnen kurzer Zeit wiederhergestellt worden. All dies erfolgte mit großer Kraftanstrengung.
Es wird die Frage auftauchen, wer finanziell dafür aufkommt. Ich gehe davon aus, dass es hinsichtlich der Kosten für die Maßnahmen seitens der Landesbetriebe Forst und Straßenwesen eine interne Regelung gibt. Zum Zweiten habe ich der Bürgermeisterin zugesagt, dass die Stadt Mühlberg, wenn Maßnahmen veranlasst werden müssen, um bestimmte Gebäude vor Regenwassereinströmung oder Einsturz zu sichern, oder wenn es darum geht, die kulturhistorische Substanz der Stadt Mühlberg zu erhalten, mit den dadurch verursachten Kosten nicht alleingelassen, sondern aus dem Solidaritätsfonds unterstützt wird.
Ich habe ausgeführt, dass ich davon ausgehe, dass wir eine landesinterne Regelung hinsichtlich der durch den Einsatz der beiden Landesbetriebe entstandenen Kosten finden. Wenn der Stadt Mühlberg Kosten in Rechnung gestellt worden sind, so wird dies zurückgenommen.
Bei der Gelegenheit möchte ich noch Folgendes sagen: Die Art und Weise, wie die Bürgermeisterin in der Nacht zum 25. Mai und am folgenden Tag agiert hat, verdient unser aller Respekt. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte in den letzten Tagen aufgrund des Hochwassers mehrfach Gelegenheit, die Arbeit in Katastrophenschutzstäben - sei es nun auf der Landesebene oder auf den Kreisebenen - zu begutachten. Ich habe dabei feststellen können, dass diese Arbeit exzellent läuft.
Wer ernsthaft behauptet die Landesregierung handele konzeptlos, der tritt auch den Leuten entgegen, die dort 24 Stunden pro Tag ihren Dienst tun, um die Oder zu sichern. Wir haben im Land Brandenburg eine schlagkräftige Katastrophenschutzorganisation; das ist bewiesen und wird derzeit bewiesen. Ich bedanke mich bei allen, die dort ihren Dienst tun.
Bei meinen Gesprächen und der Anhörung stellt sich immer wieder die Frage, wie es in der Zukunft weitergeht. Das ist logisch bedingt durch die abnehmende Zahl von Kindern und Jugendlichen im Land und speziell in den von Berlin entfernter liegenden Gegenden. Das ist ein Problem, das nicht durch Geld erschlagen werden kann. Das wissen wir alle. Die brutalstmöglichen Sparer, Frau Nonnemacher, die hier links und rechts von mir sitzen, sagen bei solchen Anträgen immer: Seid nicht so geizig, gebt da mehr Geld usw. - Sie verkennen aber die Tatsache, dass wir in der Zukunft weniger haben werden als jetzt. Deswegen ist die Frage, wie wir das im Land organisieren, eine entscheidende. Wir sind den Weg mit den Stützpunktfeuerwehren gegangen; das ist ein vernünftiger Ansatz, den wir weiterverfolgen. Wir sind einen zweiten Weg gegangen mit der Zentralisierung der Meldestellen, also der Leitstellen, die wesentlich häufiger im Land vertreten und wesentlich aufwendiger waren und unterhalten werden müssen. Wir werden diesen Weg auch beim Katastrophenschutz gehen.
Zu diesem viel gelobten Konzept, das Sie zuweilen ansprachen, ohne es zu kennen, aber gleichzeitig mitloben, weil Sie die finanziellen Auswirkungen dieses Konzepts schon im Vorhinein ungelesen rechtfertigen, sage ich: Das muss genauso überarbeitet werden. Es ist mein Anspruch, mit dem ich an diese Arbeit gegangen bin, zu schauen, was in diesem Land notwendig ist und welche Katastrophen anstehen. Das sind nun einmal links und rechts Oder und Elbe, das sind Bahnstrecken,
die wir im Land haben, auf denen gefährliche Güter transportiert werden, Autobahnen, Chemiebetriebe, die im Land existieren.
Es gibt immer noch das, was zuweilen aus diesen Konzepten atmet, nämlich die Angst vor anderen Katastrophen, die nicht auf natürlichem Wege oder durch Unfälle verursacht werden, sondern durch menschliches Tun in Form von Atomanschlägen oder Ähnlichem. Sich darauf in jeder Kommune in Gänze vorzubereiten halte ich nicht für zeitgemäß. Diese Diskussion werden wir führen. Ich habe sie schon mit den Landräten Ende des letzten Jahres geführt, wonach sich ergab, dass jeder Brandmeister gern über zwei ABC-Aufklärungswagen und über ABC-Behandlungswagen verfügen möchte. Nach meinem Dafürhalten ist auch bei dieser Frage genau zu klären, an welchen Standorten solche technisch aufwendigen und teuren Einrichtungen im Land stationiert sein müssen, um in entsprechender Zeit Hilfe zu leisten, wenn es zu einer wie vorhin beschriebenen Katastrophe kommt.
Der Punkt der Führerscheinausbildung ist in vielen Gesprächen, die wir geführt haben, nicht mit dem Stellenwert versehen worden, den Herr Petke hier vorgetragen hat. Das ist im Wege der Lösung zwischen den Kreisbrandmeistern, den Fahrschulanbietern und mit einer entsprechenden technischen Unterstützung ohne größeren Aufwand leistbar und muss nicht zusätzlich die kommunale Ausgleichsmasse betreffen.
Über die Nachwuchsgewinnung werden wir uns allesamt Gedanken machen müssen. Es ist eine Aufgabe nicht bloß für den Landtag und die Regierung, sondern für alle Kommunen dieses Landes, bei der Anerkennung des Ehrenamtes mehr Intensität hineinzustecken. Bezahlen können wir diese Aufgabe nicht, auch nicht in Form von Scheinarbeitsverhältnissen oder separaten Arbeitsverhältnissen, die begründet werden. Das wäre dann eine Berufsfeuerwehr. Damit wären die Kommunen dieses Landes und auch die Steuerzahler dieses Landes, wenn es auf Landesebene gemacht werden sollte, überfordert.
Wir werden die Aufgaben, die in dem Antrag gefordert sind, abarbeiten. Ich glaube, es gibt dann im zweiten Halbjahr genug Stoff zur Diskussion. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zurückdrängung nationalsozialistischen Gedankenguts und rechtsextremistischer Umtriebe im Land Brandenburg ist das Ergebnis einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung. Das hat auch dazu geführt, dass keine rechtsextreme Partei im Landtag ist. Gleichwohl ist das eine Momentaufnahme, und beabsichtigte Aktionen im Land belegen, dass die Gesellschaft in diesem Engagement nicht nachlassen darf.
Der Verfassungsschutz hat dabei seine Aufgabe. Er klärt auf, und er gibt Hinweise zur Prävention. Dies wird auch so bleiben. Alle Formen von Gewalt, besonders ideologischer Natur, gehören gleich geahndet. Das betrifft das Werfen von Hakenkrallen über Oberleitungen von Schnellzügen, das betrifft Aktionen, wenn es darum geht, seine Sorge vor Atomkraft militant in diesem Fall auch verbrecherisch - zum Ausdruck zu bringen, das betrifft das Zertreten von Genfeldern, das betrifft auch das Anzünden von Autos, auf denen DHL steht, was manche mit „Deutsche Heereslogistik“ übersetzen. All dies sind Straftaten, die in diesem Land gleich verfolgt und geahndet werden. Auch das wird so bleiben.
Wir haben aber sicherlich Unterschiede in der Bewertung, und je nach Standort gibt es immer wieder Reflexe. Deshalb betone ich noch einmal, dass für die Landesregierung die Ausrichtung und der Kampf gegen rechtsextremistische, fremdenfeindliche, ausländerfeindliche, in diesem Fall auch verfassungsfeindliche Aktivitäten den Schwerpunkt bilden und in dieser Legislaturperiode bilden werden. Der Verfassungsschutz hat dabei seine Aufgabe, die wird er auch behalten. Dazu brauche ich keine Hinweise. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt keine Erhebung, keine Anzeigepflicht, keine Statistik; deswegen kann ich die Frage nicht beantworten.
Nach dem hier umfangreich diskutierten und beschlossenen Gesetz sind die Aufgabenträger in der Wahl frei. Demzufolge, die erste Frage betreffend, ob es möglich ist, dass Erkenntnisse vorliegen, dass niemand Gebrauch macht: Es ist möglich, dass diese Erkenntnisse vorliegen. Ob jemand davon Gebrauch macht, kann ich nicht beantworten. Insofern ist auch möglich, dass jemand davon Gebrauch gemacht hat. Es tut mir wirklich leid. Wir haben darüber keine Erkenntnisse, weil dies dem Land gegenüber nicht anzeigepflichtig ist. Die Verbände sind frei in der Wahl der Mittel und tun dies eigenverantwortlich.
- Sie tun es eigenverantwortlich. Die Frage habe ich damit beantwortet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von mir eingesetzte Kommission hat den Auftrag, bis zum Sommer ein Ergebnis abzuliefern. Die Kommission selbst hat mir gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass das eine knapp bemessene Zeit ist. Wer die Materie einigermaßen durchdringt, Herr Petke, der wird nachvollziehen können, dass diese Reaktion verständlich ist.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie mit einer großen Mannschaft in die Polizeiwache Gransee eingeflogen sind und von dem dortigen Wachenleiter die Aussage haben wollten, dass es ganz und gar unumgänglich sei, diese Wache zu halten. Wenn ich es recht verstanden habe, dann haben Sie ihm auch noch hinterhergerufen, falls er sich nicht öffentlich dazu äußere, würde sich die CDU-Fraktion auch nicht für den Erhalt dieser Wache einsetzen.
Das ist eine Art und Weise des Umgangs miteinander, der beabsichtigten Verunsicherung und der gezielten Meinungsmache, die ich ganz und gar zurückweise. Herr Petke, Sie selbst waren es, der hier in diesem Landtag als Erster mit virtuellen Zahlen um sich geworfen hat, wie viele Wachen und wie viele Schutzbereiche etc. man sich vorstellen könne. Uns jetzt dieses vorzuhalten ist schon frech.
Wir haben hier mehrfach darüber geredet, und Sie werfen der Polizei des Landes Brandenburg vor, dass sie zu lasch mit Rockern und Ähnlichem umgehe. Ich zitiere einmal meinen Kollegen Schlie aus Schleswig-Holstein, der nicht, wie Sie behaupten, die gesamte Rocker-Szene verboten hat, sondern zwei sogenannte Chapter, wie wir es in Brandenburg auch getan haben. Er sagt: Ein Vereinsverbot spricht man entweder komplett aus, oder man lässt es bleiben. In dem einen wie in dem anderen Fall redet man aber vorher darüber nicht öffentlich. - Diese Meinung teile ich uneingeschränkt. Wenn Sie wollen, dass Verunsicherung und Spekulation beendet werden, dann fordere ich Sie auf: Beenden Sie Spekulationen und Verunsicherung!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als sich in den USA von den sogenannten Rockern 1 % abgespaltet hatten - das ist lange her -, ging es darum, dass sich diese als außerhalb des Gesetzes stehend bezeichnet haben. Das war ein Vorwurf, der allgemein von der Politik und den Behörden erhoben wurde, dass es sich da um Kriminelle handelt. Der Chef hat gesagt: Es geht dabei um höchstens 1 %. Sie haben sich dann zusammengefunden. Ich sage das deshalb, weil es überall auf der Welt Motorradklubs gibt. Man sollte nicht alle Motorradklubs dieser Welt gleich ins Rockermilieu stecken.
Die Ansage ist wichtig, denn sie hat mit dem Thema zu tun, das hier zu Sprache gekommen ist, dass es zum Beispiel eine Parallelgesellschaft gibt. Es handelt sich nicht um eine Parallelgesellschaft, das ist unsere Gesellschaft.
Die wirtschaftlichen Hintergründe, die hier genannt wurden, ob das nun Drogenhandel, Prostitution oder Waffenhandel sind, all dies findet innerhalb dieser Gesellschaft statt und ist Bestandteil dieser Gesellschaft. Es handelt sich um keine Parallelgesellschaft. Diese Phänomene müssen wir alle ernst nehmen und uns damit herumschlagen.
Bei Phänomenen, mit denen man sich herumschlagen muss und derer man nicht so schnell Herr wird, kommt schnell der
Ruf nach Verboten. Verbieten wir das Phänomen! Das ist gemeint. Man sagt: Wir könnten die Rocker verbieten und dann verschwindet das Phänomen. - Das ist ein Irrtum. Denn dieses Phänomen findet sich gerade in den Bereichen, in denen wir mit normalen Mitteln schwer herankommen, weil es eben diese Form von Verbrüderung, von scheinbaren Ehrbezeugungen gibt, dass niemand den anderen verrät. All dies kennen Sie zur Genüge. Das macht es schwer, sich mit diesen Formen der Kriminalität in der Strafverfolgung und in der Verurteilung auseinanderzusetzen.
Deshalb bin ich skeptisch, ob ein generelles Verbot - was wollen Sie verbieten? - an der Stelle weiterhilft. Ich bin aber bereit, dies im Rahmen der Innenministerkonferenz zu diskutieren. Ich habe deshalb auch gesagt: Bevor man das an die Öffentlichkeit bringt, um den Anschein zu erzeugen, man täte etwas, man kümmere sich, sollte man erst einmal über Erfolgsaussichten solcher Überlegungen reden. Das ist wichtiger. Denn man kann sich da schnell blamieren, wie wir an anderer Stelle schon gesehen haben.
Es ist wichtig, dass wir den kriminellen Machenschaften auf die Schliche kommen, dass wir dies mit einer Organisation tun, die diesen gewachsen ist. Deswegen, Herr Petke, haben wir das bereits getan. Ihr Antrag kommt sechs Monate zu spät. Vor über einem halben Jahr haben wir diese Organisation geschaffen. Wir haben eine sehr gute Zusammenarbeit mit Berlin. Sie lässt in dieser Frage nichts zu wünschen übrig. Das funktioniert sehr gut. Das wird bestätigt. Wir sind gut vernetzt. Die Informationen fließen hin und her. Die Aktionen, von denen Sie jetzt häufiger in der Zeitung lesen, die wir regelmäßig durchführen, sind komplett abgestimmt und miteinander verabredet.
Wir werden in dem Bestreben, zu vereiteln, dass sich dort kriminelle Strukturen verfestigen, nicht nachlassen. Ich bin auch bereit, über den Fortgang jeweils im Innenausschuss zu berichten. Wenn Sie dazu einen Bericht der Landesregierung erwarten was kann die Landesregierung mehr dazu berichten, als in der Antwort auf die Kleine Anfrage 34 des Kollegen Eichelbaum steht? Herr Petke, ich weiß nicht, ob Sie sie gelesen haben. Nach der Formulierung Ihres Antrags gehe ich nicht davon aus; denn manche Sachen, die Sie infrage stellen, sind darin schon beantwortet. Vor dem Hintergrund müssen wir uns mit dem Thema auseinandersetzen. Dies ist in erster Linie Aufgabe der Polizei. In zweiter Linie ist es Aufgabe der Politik, dies zu unterstützen. Das tun wir in geeignetem Umfang. Meine Bitte ist, dies mit den Fachleuten im Innenausschuss dauerhaft weiter zu tun. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter, die Frage, ob dieses Urteil Auswirkungen auf das Polizeirecht in Brandenburg hat, ist etwas diffizil. Es hat keine unmittelbaren Auswirkungen, aber enthält, wie ich meine, einen Auftrag, sich mit den Regelungen in unserem Polizeiaufgabengesetz auseinanderzusetzen, speziell mit einer Vorschrift in § 33 b Abs. 6 Satz 2. Dort wird die Möglichkeit eröffnet, auf Verkehrsdaten, die bei den Telekommunikationsunternehmen vorgehalten werden, zuzugreifen. Nach meinem Dafürhalten - wir haben das bisher in der Landesregierung nicht abgestimmt - bedarf es dort einer Ausweitung des Richtervorbehaltes.
Wir werden das erst einmal innerhalb der Landesregierung ich mit dem Kollegen Schöneburg - diskutieren und auch im Innenausschuss, denke ich, mit der Frage verbinden: Machen wir das separat vorweg oder schließen wir es mit der Novelle zusammen, die sich eventuell aus der Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes ergibt, die wir miteinander verabredet haben?
In aller gebotenen Kürze: Das Verfahren läuft. Im Übrigen ist es wie bei allen Personalvorgängen, dass darüber in der Öffentlichkeit nicht berichtet wird. - Vielen Dank.
Sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen ein Gesetz zur Änderung einiger Rechtssetzungen in Brandenburg vorgelegt, um das, was durch die Regierungsneubildung an Änderungen auch im nachgeordneten Bereich vorgesehen ist, rechtssicher abzubilden. Es geht um Verordnungen und Zuständigkeiten im Bereich des Umweltrechts und der Gesundheit. Sie kennen die Zuschnitte der Ministerien, die dem vorausgegangen sind. Demzufolge müssen Landesoberbehörden neu strukturiert werden.
Im Ergebnis kommt es weder zu einer Neugründung von Behörden noch zu einem Aufwuchs, sondern die Änderungen sind in der Bilanz neutral und folgen lediglich den Zuständigkeitszuordnungen nach der Regierungsbildung. Die Regierung bittet um Unterstützung für diese notwendige Rechtssetzung. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich befinde mich nicht erst seit Regierungsantritt in dieser Legislaturperiode mit den Gewerkschaften hinsichtlich ihrer Sorgen und Nöte im Gespräch, sondern eine schon viel längere Zeit. Aufgrund dieser zahlreichen Gespräche in der Vergangenheit ist mir klar: Es ist für die die Polizei vertretenden Gewerkschaften - GdP, DPolG und Bund der Kriminalbeamten - enorm wichtig, eine Struktur zu haben, in der sie arbeitsfähig sind und nicht überbeansprucht werden. Die derzeitige Struktur - das ist eventuell auch eine wesentliche Ursache für den gegenwärtig hohen Krankheitsstand - entspricht diesen Anforderungen nicht.
In unzähligen Gesprächen mit den Gewerkschaften wurde ich darauf hingewiesen, dass es ineffiziente Systeme - unter anderem Computersysteme und Statistiken, die erstellt werden müssen - gibt, worüber sich Kollegen ärgern. Unter anderem muss ein Revierpolizist - nachdem er eine Anzeige zu Hause an seinem Schreibtisch aufgenommen hat - in die Wache fahren, um die Anzeige dort abzuschreiben, weil es an einer Transfermöglichkeit fehlt und die Computersysteme dies derzeit nicht leisten. Das ist schlecht und ineffizient.
Bei den insofern erforderlichen Änderungen müssen auch die Wünsche der Gewerkschaften beachtet werden. Dabei geht es um eine Vereinfachung der Arbeit und um die Erzeugung von mehr Zufriedenheit für ihre Arbeit; denn sie wollen nicht für den Papierkorb arbeiten oder etwas doppelt erledigen. Das ist eine Aufgabenkritik, Frau Nonnemacher, die bis zum Sommer geleistet werden muss. Schließlich gehört zur Aufgabenkritik nicht nur das Ob, sondern auch das Wie, wie man also Aufgaben erledigt. Es muss im Wesentlichen bis zum Sommer herausgefunden werden, an welchen Stellen man bei den Aufgaben im Aufgabenkatalog der Polizei Abstriche hinnehmen kann oder an welchen Stellen es Möglichkeiten gibt, Dopplungen zu vermeiden bzw. abzuschaffen. Das ist die wesentliche Aufgabe der Kommission.
Vor zwei Tagen berichtete mir jemand seine Erfahrungen, die er sammelte, als er im Jahr 1990 den Schutzbereich Brandenburg aufzubauen begann. Damals befanden sich 17 Kollegen im Stab. Ende der letzten Legislaturperiode waren es 45 Mitarbeiter. Die Frage, die sich stellt, ist: Warum gibt es so wenige Kollegen zur Besetzung der Streifenwagen? - Die Antwort darauf habe ich eben geliefert. In der Vergangenheit ist etwas falsch gelaufen, was geändert und repariert werden muss.
Ich fühle mich der Aufgabe verpflichtet, Arbeitsbedingungen für die Kollegen zu schaffen, bei denen sie sich nicht überbeansprucht fühlen. Vielmehr sollen sie wissen, dass die Vorgabe in Politik in Form von zur Verfügung gestellter Manpower auch leistbar ist und genau diese Manpower auch auf die abgeforderten Strukturen passt, dass bestimmte Dinge in diesem Land funktionieren, dass es einerseits Revierpolizisten und andererseits Streifenwagen in ausreichender Zahl gibt und dass auch die Spezialpolizei - die Kriminalpolizei oder auch andere unterstützend wirkende Einheiten der Polizei - richtig arbeiten kann.
All dies muss funktionieren, wofür wir Strukturen brauchen. Es ist klar, dass dies mit einer Zahl von 7 000 machbar ist.
Frau Nonnemacher, wir haben nicht nur mit 17 % gerechnet. Sie wissen das. Schließlich habe ich Ihnen die Unterlagen zur Verfügung gestellt. Vielmehr haben wir uns mit drei Methoden genähert und kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Insofern ist es immer eine politische Zahl, wie viel man von 40 000 an Kapazität zur Verfügung stellt. Das ist immer eine politische Entscheidung. Wir gehen davon aus, dass dieser Prozess zehn Jahre dauert. Insofern sind die 1 900 ins Verhältnis zweier Legislaturperioden zu setzen. Die Politik kann das künftig noch nachsteuern.
Ich sehe mich verpflichtet, für die Kollegen vernünftige Arbeitsbedingungen und Freiräume zu schaffen, Beförderungen in größerer Zahl vorzunehmen und Aufstiegschancen aus dem mittleren in den gehobenen Dienst zu gewährleisten. Daran wird gearbeitet. Das ist die Leitlinie meiner Politik für die nächsten Monate und Jahre. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Was erleben wir hier? Kollege Krause wirft der CDU vor, in der Uckermark gekungelt zu haben. Ich kenne einen Landrat der CDU, er wohnt in der Prignitz und ist nach unglaublich komplizierten Pirouetten der dortigen Linken - Begründungspiroutten, die nicht einmal mir eingefallen wären - in sein Amt gekommen.
- Herr Domres, wie man es hinbekommt, dass man eigentlich die Direktwahl unterstützt, ihn dann aber doch indirekt wählen muss, das war schon unglaublich.
Die Begründungsansätze, Verteidigungsansätze, die hier vorgebracht werden - Herr Goetz, Herr Dombrowski -, sind eigenartig. Irgendwie sind wir alle hier ein Stück weg unschuldig bzw. schuldig im Verhältnis von direkter zu indirekter Demokratie, da das Richtige zu finden. Ich frage in dem Zusammenhang: Was ist an indirekter Demokratie undemokratisch? Nichts! Gar nichts!
Es gibt einen Bundespräsidenten, es gibt eine Kanzlerin, es gibt einen Außenminister, es gibt einen amerikanischen Präsidenten - alle nach unterschiedlichen Methoden, aber alle indirekt gewählt. Dieses System hat sich als stabil herausgestellt, es wird gelebt, und indirekte Demokratie ist keineswegs undemokratisch. Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen in diesen kleinteiligen Diskussionen, die machtpolitisch immer auf der Kreisebene geführt werden und die sich hier mit persönlichen Erklärungen zu einem Thema, das eher in die Kreistage als hierher gehört, wiederholt haben.
Auch eine Synchronisation von Wahlen, die Sie theoretisch ins Feld führen, um eine größere Wahlbeteiligung zu erzielen, ist dann schon wieder undemokratisch; denn Sie müssen erklären, wie ein abgewählter oder ein zurückgetretener Landrat drei Jahre ersetzt ist, wenn er zwei Jahre nach Amtsausübung aufhört. Das alles synchronisieren zu wollen werden Sie nicht hinbekommen. Das ist der Föderalismus, das ist kommunale Selbstverwaltung, das ist demokratische Legitimation. Daraus entstehen Wahlperioden. Auch dieser Landtag hat das demokratische Recht, sich aufzulösen, und ist nicht gezwungen, sich an Wahlperioden auf Kreisebene binden zu lassen. Insofern ist dieser Versuch theoretischer Demokratie von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Wir werden die Frage der Direktwahl erörtern. Es ist beim letzten Mal schon gesagt worden - jetzt haben wir wieder einen Antrag -: Warten wir doch einmal die Wahlen in der Uckermark ab. Dann haben wir voraussichtlich 2013 die nächsten Landratswahlen. Dazwischen habe wir alle Zeit der Welt, dieses Thema vernünftig zu diskutieren.
Ich hoffe, dass jeder die Beispiele, die er aus „seinem“ Kreistag kennt, ein wenig zurückstellt und für sich die Frage beantwortet: Was muten wir den Bürgern zu? Ist das ein Geschenk oder eine Zumutung? Jeder sollte ein bisschen wertfreier damit umgehen, als es hier den Anschein hat. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, mit Ihrer Frage machen Sie deutlich, dass die Zuständigkeit bei
den Kreisen liegt. Deswegen ist mir nicht vollständig bekannt, ob der Vorwurf zutrifft; im Einzelfall vielleicht. Zumindest ist mein Eindruck so, dass das generell nicht zu bestätigen ist.
Wenn berechtigte Zweifel an der biologischen Verwandtschaft oder an der sozialen Familiensituation bestehen, kann die Behörde einen Antrag auf Überprüfung stellen, aber sie kann es nicht anordnen. Die Justiz entscheidet darüber. Dieses Verfahren kann durch einen freiwilligen Beleg abgekürzt werden. Darum geht es eventuell.
Wir haben anlässlich der Anfrage der Kollegin Nonnemacher die Kreise gebeten, uns dies genauer aufzuschreiben. Diese Antwort steht noch aus. Sie werden es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Nonnemacher nachlesen können.
Das ist auch nicht vom Recht intendiert, sondern intendiert ist die Möglichkeit zu reagieren, wenn es einen Zweifel gibt. Es muss belegbar sein, dass beides nicht zutrifft, also die soziale und die biologische Vaterschaft oder Mutterschaft, wobei es weniger wahrscheinlich ist, dass die Frage bei der Mutterschaft auftaucht.
Wenn Zweifel bestehen, kann ein Antrag gestellt werden.
Noch einmal: Es liegt nicht in der Kompetenz der Landkreise, dieses zu entscheiden, sondern das liegt in der Kompetenz der Justiz. Es wird dann nach rechtlichem Ermessen entschieden werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dankbar dafür, dass die Ankündigung, die wir hier am 21.01. vollzogen haben, umgehend einen Regelungsentwurf vorzulegen, aufgenommen wurde und wir über die Fraktionen zu einer sehr zügigen Behandlung kommen. Was das allgemeine Rückwirkungsverbot von Gesetzen betrifft, ist das rückwirkende Inkrafttreten an dieser Stelle nach unserer Einschätzung die ist auch durch Rechtsprechung vielerorts untermauert möglich, da an diesem Tag die Rechtssetzungsabsicht öffentlich wurde, durch die Landesregierung angekündigt wurde und ein Vertrauensschutz nicht mehr unterstellt werden kann. Es ist für jeden nachlesbar gewesen und auch über die Medien transportiert worden, dass wir eine entsprechende Rechtsänderung vorhaben und der unbeabsichtigt eingetretene Zustand geändert wird, und zwar so schnell es irgend geht.
Herr Petke, ich habe es neulich schon einmal gesagt: Man sollte sich vor sterilen Aufgeregtheiten hüten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herrn! Eine Änderung des entsprechenden Gesetzes ist nicht notwendig. Die Frage ist, ob binnen kürzerer Zeit zweimal gewählt werden muss. Das ist wahrscheinlich der Hintergrund Ihrer Frage. Dies kann nur umgangen werden, wenn die entsprechenden Ressorts die notwendigen Regelungen zügig umsetzen. Meine Unterstützung haben sie dabei.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin nicht immer in der Lage, tiefschürfende Sätze zu sagen. Deswegen habe ich mich, weil ich mich mit diesem Thema auseinandergesetzt habe, aber auch in Anbetracht der Debatte darüber, wie wir mit anderen Themen im Land umgehen, mit dem Begriff Verantwortung noch einmal auseinandergesetzt. Da kommt man sehr schnell zu Max Weber. Er setzt ein Mindestmaß an Gesinnung mit dem unabdingbar nötigen Augenmaß ins Verhältnis und sagt, Politiker dürften nicht „steril aufgeregt“ sein. Die Gesinnung müsse authentisch sein.
Ich wehre mich vehement und in viele Richtungen gegen sterile Aufgeregtheiten. Mit sterilen Aufgeregheiten hat man oft zu tun, wenn man sich mit den Themen auseinandersetzt und die Frage stellt: Wie muss unser Land aussehen, damit wir es mit allen Aufgaben, die wir haben, bis 2020 vernünftig verwalten können? Herr Goetz, dazu gehört - wenn man den starken Staat predigt -, dafür zu sorgen, dass der Staat leben kann. Dazu gehören, wie Sie sagen, die Polizei als großer bzw. noch größerer Personalkörper, die Lehrer, die Mitarbeiter der Universitäten und das von Ihnen genannte Justizpersonal. Sie haben die Steuerverwaltung vergessen, weil Sie die wahrscheinlich ganz klein machen wollen, zumindest in Bezug auf die Unternehmen.
Wenn man einen Staat gestalten will, braucht man dafür Geld. Wir haben unter Rot-Grün und auch unter Schwarz-Rot in den letzten Jahren erhebliche Steuersenkungen in diesem Land erreicht, sodass wir zu einer Steuerquote gekommen sind, die in Europa nicht an der Spitze, sondern zum Beispiel deutlich hinter der der skandinavischen Länder - was Bildungssysteme betrifft - liegt. Ich sage das an der Stelle wertfrei.
Dann sagen Sie: Das müssten noch mehr bekommen, Hoteliers und andere. Gleichzeitig sollen wir eine für jeden zugängliche Bildung organisieren, die zu einer hohen Qualifikation führt. Bei der Polizei darf sich auch nichts ändern. Das geht nicht zusammen. Das passt nicht und entspricht nicht der Verantwortung, die wir hier in diesem Hause auch für die Vorprägung dessen, was die nächsten Generationen durch unser Tun erlangen, haben.
Insofern begreife ich meine Aufgabe so, dass wir ohne sterile Aufgeregtheit in der Lage sind, mit klarem Blick zu formulieren, wie viele dieser 40 000 Bediensteten, die wir vor dem Hintergrund einer normalen weiteren Steuerentwicklung in diesem Land als auskömmlich definiert haben, dann letztendlich Polizisten sind. Diese Frage untersuchen wir derzeit intensiv. Wir werden die Antwort darauf Mitte Februar - so ist die Zielsetzung - auch als politische Zahl in die Kommissionsarbeit einspeisen.
Daran muss sich auch die Frage messen: Welche Aufgaben sind in welcher Struktur leistbar? Man kann immer wieder eine grundsätzliche und tiefschürfende Aufgabenkritik fordern. Aber bei der Polizei kommen wir relativ schnell zu dem Ergebnis, dass die wesentlichen Aufgaben nicht zur Disposition stehen. Es ist auch die Auffassung dieser Koalition, dass die wesentlichen Aufgaben der Polizei - Verkehrssicherheit, allgemeine Sicherheit, Verbrechensvorbeugung und -bekämpfung, Kampf gegen organisierte Kriminalität, Kampf gegen Rechtsextremismus - nicht zur Debatte stehen, sondern die Frage ist: Wie organisiert man, dass die Polizei so effizient und gezielt arbeiten kann, dass mehr Zufriedenheit auch mit dem Beruf einkehrt? Es ist eines der wesentlichen Ziele, die ich für meine Arbeit in dieser Legislaturperiode definiert habe, dass die Zufriedenheit, die Motivation bei der Polizei besser wird, und zwar dadurch, dass sie Aufgaben in Strukturen erfüllt, in denen sie sie erfüllen kann. Es darf nicht zu einer Überbeanspruchung kommen, weil man etwa zu wenig Strukturen ändert. Die Strukturen müssen so beschaffen sein, dass in ihnen die notwendigen Arbeiten ausgeführt werden können. Denn es macht keinen Sinn, viele Wachen zu haben, die nur halb besetzt sind. Es macht keinen Sinn, große Schutzbereiche vorzuhalten, die nur unzureichend besetzt sind. Es ist die Hauptaufgabe, die Führungsstrukturen unter die Lupe zu nehmen und das zu erreichen, was dann möglich ist: die Führungsstrukturen so schmal und so flach wie möglich zu gestalten. Das hat noch den Nebeneffekt, dass manche Information besser läuft als derzeit.
In diesem Sinne hoffe ich auch in Richtung der Opposition auf Unterstützung bei diesem Weg. Wir werden Mitte des Jahres Ergebnisse der Kommission haben, die nicht unabhängig ist, Herr Petke, sondern natürlich den Verantwortungsbereich der Polizei in diesem Land ausmacht, und die die Unterstützung der Gewerkschaften und der Staatsanwaltschaft hat. Der letztgenannte Punkt ist wesentlich, da die Polizei als Arm der Staatsanwaltschaft bei der Verbrechensaufklärung und der Beweiserhebung tätig ist.
Wir werden in einem halben Jahr die Debatte darüber führen, welche Änderungen aus meiner Sicht im gesetzgeberischen Bereich notwendig sind, um dies umzusetzen. Wir haben bis dahin noch viel Zeit, die dann eventuell anstehenden Änderungen intensiv zu diskutieren. Ich bitte auch darum, Hinweise, wenn Sie welche haben, in geeigneter Form in die Arbeit der Kommission einzubringen. - Vielen Dank.
Ich muss den Präsidenten enttäuschen. Er hat mir eine Vorgabe gemacht, die ich nicht erfüllen werde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Petke, im Koalitionsvertrag steht: „nach den Landratswahlen“.
Wir sind vor den Landratswahlen.
Sie fragen schon wieder vorher, welche Schlussfolgerungen wir nachher zu ziehen gedenken. Über die Kriterien wird bei der Frage des Quorums allenthalben diskutiert. Welche Schlussfolgerungen gibt es? Beim letzten Wahlwochenende war es natürlich das schlechte Wetter und bei weiterer Auslegungen bestimmter Sprichworte: „Wer ist schuld an Wind, Wetter und Schnee? - Die SPD!“
Da könnte man sagen, wir hätten es herbeigerufen, um zu beweisen, dass die Bevölkerung nach dieser Form der direkten Demokratie nicht unbedingt lechzt.
Wir haben, wenn man sich die Wahlbeteiligung vor Augen führt, festzustellen, dass es Unterschiede zwischen den Landkreisen, aber vor allem signifikante Unterschiede zwischen der Wahl der Landräte und der der Bürgermeister gibt. In Rheinsberg betrug die Wahlbeteiligung fast 50 %. Es lag also ganz eindeutig nicht am Wetter, sondern an der Frage, wie nach dem eigenen Mitwirkungsempfinden dieses Angebot angenommen wird. Wir werden abzuwarten haben, was bei der Stichwahl passiert. Dann ist noch eine Wahl im März, wie Sie wissen. Davor werden wir gar nichts tun, sondern diese abzuwarten haben. Die nächsten regulären Wahlen stehen für 2013 an, also haben wir davor alle Zeit, die notwendig ist, das intensiv miteinander zu diskutieren. - Vielen Dank.
Ich bin der Auffassung, dass man alles tun sollte, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Nun muss der Eindruck vermieden werden, dass dies eine Werbung für sich selbst ist.
Demzufolge, das wissen Sie, Herr Dombrowski, sind wir da im Kontakt mit dem betreffenden Landrat und haben ihn aufgefordert, dies klarzustellen. Nach meinem Kenntnisstand ist er dem mit einer entsprechenden Mitteilung am heutigen Tage nachgekommen. Gleichwohl ist klar, dass dies, was zu lesen war, nicht
zulässig ist. Das ist eindeutig, hat aber mit der eigentlichen Frage wenig zu tun. - Vielen Dank.
Zunächst ein Wort zur Kriminalstatistik: Ein Fall wird statistisch aufgenommen, wenn er abgeschlossen ist, entweder durch Abgabe an die Staatsanwaltschaft oder durch Einstellung. Demzufolge sind die statistischen Daten, die ich jetzt nenne, auf den Ausgang bezogen; eine andere Statistik wird nicht erstellt. Es geht um den von Ihnen angesprochenen Zeitraum 01.10.2009 bis 11.01.2010. Erfasst sind sämtliche Arten von Einbrüchen und Diebstählen, zum Beispiel Einbrüche in und Diebstähle von Kfz. Der größere Teil sind Diebstähle. Erfasst ist aber auch der einfache Ladendiebstahl. Ich wähle bewusst diese Formulierung, damit klar wird, dass nicht nur schwere Formen dieser Deliktsarten erfasst werden. In dem genannten Zeitraum betrug die Gesamtzahl der entsprechenden Delikte in Kleinmachnow 126, davon waren 92 Diebstähle; in Stahnsdorf 106, davon waren 71 Diebstähle; in Nuthetal 64, davon waren 35 Diebstähle; in Teltow 152, davon waren 77 Diebstähle. Hinweise auf bandenmäßiges Vorgehen liegen der Polizei nicht vor. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Zugang zu den Gerichten ist grundgesetzlich garantiert und wird auch durch die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nicht eingeschränkt, wie Sie es suggerieren. Die bloße Existenz eines kommunalen Unternehmens ist kein Klagegrund. Das wird durch diese Kommunalverfassung klargestellt - nicht mehr und nicht weniger.
Die CDU hat - das ist in der Debatte deutlich geworden, die wir in der letzten Legislatur geführt haben - in ihrer teilweise heftig ausgeprägten Marktreligiosität Verstärkung von den Freien Demokraten bekommen. Ob Sie sich darüber freuen sollten, ist Ihre Sache.
Wenn Sie, Herr Goetz, in Ihrem Antrag schreiben - ich muss zitieren; sonst käme mir das nicht über die Lippen -:
„Staatswirtschaft“
- Sie benutzen den Begriff sicherlich in diffamierender Absicht -,
„auf kommunaler Ebene mit all ihren Gefahren der Vetternwirtschaft, unsachgemäßen und unwirtschaftlichen Aufgabenerledigung und personeller Verquickung vor Ort ist damit Tür und Tor geöffnet.“
dann ist das eine unglaubliche Diffamierung dessen, was die Kommunen in Brandenburg tun.
Nicht zuletzt bei der Debatte über die Funktionsfähigkeit der Berliner S-Bahn haben wir die Frage von privater Aufgabenerledigung diskutiert, und Sie schließen daraus, dass man die S-Bahn privatisieren müsste, damit sie funktioniert. Wir schließen daraus, dass dieser Irrglaube, man müsse nur genug Shareholder-Value ans Firmament malen, um dann die Deutsche Bahn für den Börsengang richtig verkaufen zu können, der falsche Weg ist. Da bleiben wir unterschiedlicher Auffassung auch in diesem Haus.
Es ist eins ums andere Mal deutlich geworden, dass es auch bei privater Aufgabenerledigung - ich will das nicht verteufeln; wir haben ja in Brandenburg sehr viele Beispiele dafür, dass das bei bestimmten Aufgaben gut klappt -, wenn wir uns die großen Elektrizitätswerke in den USA angucken, zu Störungen kommt, es zu Versorgungsunsicherheiten kommt, und zwar nicht deshalb, weil dies anders organisiert ist, sondern weil auch dort der Gewinnabsicht zu viel und der Versorgungssicherheit zu wenig Wert beigemessen wird.
Deswegen sind wir der Auffassung, es ist in Brandenburg richtig geregelt. Die Kommunen können dies selbst entscheiden. Da, wo sie verlässliche Partner haben, können sie die wählen; da, wo sie sie nicht haben, können sie es selber machen. Es soll dabei bleiben. - Vielen Dank.
Gewohnt kurz: Erstens,
was die Grundaufgaben betrifft: - Ich bin unterschiedlicher Auffassung. Ich beobachte, dass in den USA Teile dessen, was das Militär zu leisten hat, inzwischen privatisiert sind.
Das ist etwas, was ich als gesellschaftliche Entwicklung grundsätzlich für falsch halte, dies zu tun - mit all seinen negativen Auswirkungen, die wir dabei betrachten.
Es gibt Bereiche, da ist es unterschiedlich bedeutbar und eindeutbar, was eine Kommune freiwillig entscheiden kann, und wir geben ihnen vor Ort die Möglichkeit, dies nach ihren sachlichen Einschätzungen, Erfahrungen zu bestimmen. Sie wollen sie bevormunden.
Ich sage einmal mit Blick auf die kürzlich ausgebrochene Finanz- und Weltwirtschaftskrise: Die Sparkassen in Deutschland waren der wesentliche Pfeiler dabei, dass wir für den Mittelstand nach wie vor Kredite haben.
Es sind die Sparkassen in Deutschland, die anders geführt werden als private Unternehmen. Deswegen, glaube ich, ist es ganz gesund, wenn wir uns da in dieser Republik mehrere Pfeiler leisten.
Auch ich kann es kurz machen. Nur als Erwiderung: Es ist sinnvoll, erst nachzudenken, dann zu reden und zu entscheiden. Das ist der Weg, für den wir uns entschieden haben, und er ist logisch.
Ich habe im Haus, Herr Petke, ein Wachenkonzept vorliegen. Darin ist der entscheidende Satz enthalten, dass es sich verbietet, über die Legislaturperiode hinaus zu denken. Diese Ansicht teile ich nicht. Wir beginnen auch über diese Legislaturperiode hinaus zu denken; die Auswirkungen, die wir jetzt durch Strukturentscheidungen treffen, werden über eine Legislaturperiode hinaus spürbar sein. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich der Einschätzung an. - Wo ist denn der Kollege Petke? Ist er weggelaufen? - Da ist er.
- Ich weiß nicht. Nein, vor mir doch nicht.
Die Erfahrung zeigt, dass Sie keine Gelegenheit auslassen, gar keine, an der polnischen Grenze irgendetwas zu vermuten, was die Unsicherheit bei den Bürgern steigern soll. Wenn es nicht real passiert, dann erfinden oder vermuten Sie etwas. Ich möchte ein Beispiel nennen, das zeigt, wie schwierig es ist, Statistiken zu interpretieren. Wir haben in Schwedt einen Anstieg von Verfahren wegen Straftaten gegen polnische Bürger zu verzeichnen. Das sind alles junge Frauen, die in Schwedt illegal ihre Kinder zur Welt gebracht haben. Das zählt als Straftat. Deswegen wird es in der Statistik des Jahres 2009 gerade an
der Grenze in Schwedt zu einer besorgniserregenden Steigerung kommen. Ich kann mir schon jetzt vorstellen, wie Sie das wieder bewerten werden. Allerdings ist daran außer der Tatsache, dass es eine nicht legale Form der Geburt war, nichts Kriminelles zu finden. Das hat nichts mit Schleuserkriminalität zu tun, obwohl einer kommt und zwei wieder gehen.
Aber wir müssen uns fragen, wie es mit der Entwicklung der Schleuserkriminalität aussieht. Die Zahlen sind genannt worden. Sie sind im Zeitraum von 2004 bis 2009, in dem wir die Daten erfasst haben, und nach meinem Eindruck auch weiterhin rückläufig. Wir können die Frage der Bekämpfung dieser Kriminalitätsform an der Brandenburger Grenze natürlich nicht so im Blick haben wie bisher. Deswegen haben wir zusammen mit dem Zoll und der Bundespolizei eine Arbeitsgruppe beim Landeskriminalamt eingerichtet, die sich diesem Phänomen widmet; denn auch wir müssen unseren Beitrag leisten, obwohl wir nicht mehr direkt an der Schengenaußengrenze sind, Herr Goetz, damit diese Kriminalitätsform bekämpft werden kann. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2009 wird auch einen Hinweis auf die Entwicklung dieser Kriminalitätsform geben. Deswegen halte ich den Bericht, der hier gefordert wird, für überflüssig. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist in diesem Fall nicht rechtzeitig und darüber hinaus auch nicht richtig auf entsprechende Nachfragen geantwortet worden.
Die Pressearbeit der Polizei ist im Land Brandenburg dezentral organisiert. Die Schutzbereiche haben jeweils einen hauptamtlich dafür zuständigen Pressesprecher. Diese Organisation ist bewährt und wird auch beibehalten. Der angesprochene Fall wird entsprechend bewertet, und es wird mit dem Kollegen besprochen, damit sich das nicht wiederholt.
Die Aufarbeitung der Geschichte der DDR sollte uns weder den Atem noch den Verstand rauben.
Das ist meine Bitte in dem Zusammenhang.
Wir haben in der Vergangenheit, auch in den 90er Jahren, eine sehr intensive Auseinandersetzung über das Thema Stasi, Rolle der Kirche usw. in diesem Haus geführt. Es ist ja nicht so, wie manche uns in den letzten Tagen glauben machen wollen, dass es hier keine Auseinandersetzung gab. Die Frage war: Wie gehen die Fraktionen im Nachhinein mit diesem Thema um, und wie gehen die Einzelnen damit um? Die Hoffnung war, dass man durch die Überprüfung Anfang der 90er Jahre einfach einmal durch war. Viele sind ja in Kreistagen oder sonstwo überprüft worden, ich inzwischen, wie ich glaube, viermal, und mitunter findet sich doch noch etwas.
Wir haben jetzt erfahren, dass es durch weitere Untersuchungen Hinweise gibt, die neue Fragen aufwerfen. Denen muss man sich stellen, ohne dass einem der Atem dabei wegbleibt, sondern mit dem nötigen Respekt vor dem Einzelnen. Der ist zuweilen in den letzten Tagen abhandengekommen. Da ist auch mehr instrumentalisiert worden, als dass - ich unterstelle das wirkliche Aufarbeitungsinteressen hinter einzelnen Vorfällen, die hier diskutiert wurden, stecken.
Wir als Landesregierung haben uns auch erklärt. Auch wir werden noch einmal überprüft; diejenigen, die viermal überprüft worden sind, nun das fünfte Mal. Wir werden uns auch mit den Ergebnissen auseinandersetzen. Aber die Bitte ist, auch in der Aussicht, dass wir heute eine Beauftragte wählen, dass wir uns
ein Stück von diesen Schuldzuweisungen, die dann auch noch parteipolitisch zugeordnet werden, wegbewegen. Der Ministerpräsident ist nicht an allem Schuld, was in der DDR an Missund sonstiger Wirtschaft stattgefunden hat, auch wenn Sie das durch Nachfragen oder sonstwie glauben machen wollen.
- Heute Morgen, mit der Frage, was er als Vertreter der Regierung, als Vorsitzender der Regierung, von einzelnen Personalien in diesem Haus halte. Das ist nicht seine Aufgabe.
Das ist nicht seine Aufgabe. Das können Sie sich selbst beantworten
und daraus Ihre Schlussfolgerungen ziehen, genauso wie er es als Abgeordneter kann. Sie fragen ihn aber als Ministerpräsidenten, und Sie fragen, wo er jetzt sei. Er ist entschuldigt. Die Vorwürfe, die Sie gezielt in seine Richtung senden, haben nur zum Ziel, Sie in ein besseres Licht zu stellen,
als Sie sich vielleicht befinden und hingehören. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Goetz, ich kann Sie ganz und gar beruhigen: Zwischen uns herrscht Vertrauen.
Falls Sie das beunruhigt, kann ich Ihnen diese Sorge nehmen.
Herr Petke, erinnern Sie sich, dass der von Rot-Grün auf Bundesebene vorgelegte Gesetzentwurf zur Zuwanderung,
der aus meiner Sicht eher ein Zuwanderungsbeschränkungsgesetz als ein Zuwanderungsförderungsgesetz darstellte, im Bundesrat an der fehlenden Zustimmung Brandenburgs gescheitert ist und wir dabei fast das Ende unserer rot-schwarzen Regierung heraufbeschworen haben? Es ist in diesem Fall nicht an der SPD gescheitert, sondern an der CDU, weil da über die Bande gespielt wurde, und zwar in übelster Art und Weise. Wir hatten zuvor noch versucht, viele Bedenken der CDU aufzunehmen, und es ist nicht gelungen. Die Mär, dass Rot-Grün an der Stelle nichts unternommen, sondern etwas versäumt habe, ist einfach falsch.
Wir haben die Situation, dass wir nach der Rechtseinschätzung auf der Grundlage geltender Gesetze etwas bewegen können. Das ist aber aus meiner Sicht nicht ausreichend. Deswegen gibt es Bestrebungen dahin gehend, auf Bundesebene an der Stelle Lockerungen zu erwirken, und da setze ich, Herr Goetz, auf die Unterstützung der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Gern.
Ich warte nicht ab. Ich habe schon mit dem Kollegen Körting darüber gesprochen. Er hat einen Brief von mir erhalten, in dem ich zum Ausdruck brachte, dass in beiden Ländern, Berlin und Brandenburg, auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung Rechtsverordnungen erlassen werden könnten, die es ermöglichten, dass ein hier lebender Asylbewerber mit der SBahn durch Berlin nach Bernau fährt. Das soll gewährleistet werden. Dazu brauchen wir aber die Zustimmung Berlins. In Berlin wird die Rechtssicht der Brandenburger Seite geprüft. Ich hoffe, dass die Prüfung zu einem positiven Ergebnis führt. Noch besser und einfacher wäre es, auf der Grundlage eines geänderten Bundesgesetzes zu Regelungen zu kommen. Dazu gibt es derzeit wenig Bereitschaft der in Berlin regierenden Koalition. Da können Sie ja ein Übriges tun. Wir werden das, was wir umsetzen können, in Brandenburg und - so hoffe ich auch in Berlin umsetzen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe etliche Tiefflüge über dieses Gelände erlebt; das erste Mal im Jahr 1979, beim Manöver „Waffenbrüderschaft“. Ich war als Feind eingeteilt.
- Ich weiß gar nicht, warum.
Das zweite Mal sind wir mit einem Fahrrad in der Gegend unterwegs gewesen. Ich habe erlebt, wie an einem Wochenende eine ganze Siedlung neue Dächer bekommen hat. An einem Wochenende wurden sämtliche Dachdecker des Bezirks Potsdam zusammengerufen. Sie mussten dort am Wochenende Dächer neu decken, weil die Russen eine Rakete verloren hatten. Die ist gegenüber der Straße ins Feld eingeschlagen. Da war ein schöner großer Trichter. Einige Scheunen haben das Dachdecken nicht heil überstanden, sie waren schon zu morsch.
Herr Homeyer, es ist nicht ganz richtig, was Sie sagen: Es ist bis dato nicht entschieden, ob der Bund diese Fläche der militärischen Nutzung entzieht. Ich habe versucht, eine aktuelle Auskunft vonseiten des Bundesverteidigungsministeriums zu erhalten. Da hat man momentan andere Sorgen. Da ist momentan keine Auskunft zu erhalten.
Die Frage, ob es weiterhin militärisch genutzt wird, ist offen. Insofern ist die Forderung, keinen großen Truppenübungsplatz für welche Zwecke auch immer - zu errichten, legitim. Würde das Areal als Truppenübungsplatz genutzt, wären mitnichten dort nur drei Feuerwerker zugange, sondern es fänden Übungen der ganz anderen Art statt, die wir uns alle vorstellen können.
Insofern ist die Frage der weiteren Nutzung eine Grundsatzfrage. Zunächst einmal geht das Vermögen des Verteidigungsministeriums in das allgemeine Bundesvermögen über. Dann ist der Bund zuständig zu entscheiden, wie damit weiter umzugehen ist. Die Eigentumsfrage ist nicht von der Landesregierung
zu klären. Eigentum verpflichtet, und der Eigentümer muss über den weiteren Umgang eine Entscheidung treffen.
Wir sagen bloß: Es soll irgendwie in das Konzept der Gesamtentwicklung der Region passen, für die wir uns einen sanften Tourismus vorstellen. Dazu passt eine abgestufte Naturschutzvorstellung für das Areal. Sie geht auch einher mit der Überlegung, dass man das Gebiet nicht auf einen Schlag entmunitionieren kann. Wie auf dem Gebiet der Döberitzer Heide, wo über Jahre Schritt für Schritt einzelne Wanderwege und Reitwege entstehen, wird es auch in der Kyritz-Ruppiner Heide vonstattengehen können.
Das passiert aber nicht von ungefähr, sondern es muss zunächst die Grundsatzentscheidung getroffen werden: Was passiert? Wird die militärische Nutzung aufgegeben? Das ist nicht entschieden. Deswegen fordern wir vom Bund, dass er diese Entscheidung trifft und erst einmal eine klare Zukunftsoption eröffnet. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist unsere Aufgabe, gesetzgeberisch dafür zu sorgen, dass das Recht eines Abgeordneten nicht geschmälert wird. Er ist kein Abgeordneter zweiter Klasse. Genauso ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass vier Abgeordnete, wenn sie gemeinsam auftreten, nicht zu Abgeordneten erster Klasse werden. Die Formulierungen, die von der grünen Seite und von der FDP gebracht wurden, unterstellen dies.
Die Frage stand ja hier schon im Raum, welche denn die richtigen Zahl sei: zwei, drei oder vier. Ich habe etwas von 7,5 % gehört. Es macht keinen Sinn, die Frage der Größe einer Fraktion in Zusammenhang mit der 5%-Klausel zu bringen, die für Landesparlamente gilt und ausdrücklich nicht für Kommunalparlamente, auch nicht in Brandenburg, auch wenn dies in einen Zusammenhang mit der Frage gestellt wird, ab wann denn der Fraktionsstatus gilt. Wir haben hier mit dem Gesetz, das durch die beantragte Änderung wiederum geändert werden soll, eine Konstellation nicht nur in Bezug auf die reine Größe, sondern auch, was die Rechte von Fraktionen betrifft, hergestellt. Die Rechte von Fraktionen sind im Verhältnis zu denen, die der einzelne Abgeordnete hat, nicht gestärkt worden, sondern wir haben sie mit diesem Gesetzentwurf und mit dem derzeit geltenden Gesetz eher zugunsten des einzelnen Abgeordneten korrigiert. Das war die Intention, und es ist auch aus gutem Recht hier vertretbar, dass es so gilt.
Das Wesen des Föderalismus, Herr Goetz, ist, dass sich die Länder unterschiedlich organisieren dürfen. Das ist ausdrücklich so gewollt.
Gern.