Markus Nonninger

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Last Statements

Presseberichten zufolge war ein zentrales Element der so genannten Hartz-Reform die Personal-Service-Agentur. Zumindest im Landkreis Oberhavel erwies sich diese als ein Flop. Der Betreiber dieser PSA ging Pleite. Auch eine weitere PSA, die besonders für arbeitslose Jugendliche gedacht war, wurde vom Betreiber gekündigt.
Ich frage die Landesregierung: Wie gestaltet sich nach Ihrer Erkenntnis die Umsetzung dieses Bestandteils der Hartz-Reform in anderen Landkreisen und in den kreisfreien Städten?
Seit längerem wird in der Öffentlichkeit über die schwerwiegenden Mängel der Rechtschreibreform diskutiert. Anfang des Jahres forderten mehr als 50 deutsche und schweizerische Rechtsprofessoren in einem Appell an den Bundestag sowie an die Nationalräte von Österreich und der Schweiz die „sofortige Beendigung des Projekts Rechtschreibreform“. Ende Mai 2004 haben sich die Inhaber des Schulbuchverlages Stolz Verlags GmbH Düren als erste ihrer Zunft öffentlich gegen die Rechtschreibreform ausgesprochen, da sie sich als schlichtweg unbrauchbar erweise.
Für die Verlage entsteht nach Ansicht des Stolz Verlages ein unhaltbarer Zustand.
„Spätestens im nächsten Jahr werde aufgrund pausenloser Überarbeitung des Reformwerkes ein Großteil der jetzt aufgelegten Druckwerke wieder veraltet sein.“
Die Schulen werden mit ihren Schülerbibliotheken gar nicht nachkommen, mit der ständig nachgebesserten Rechtschreibung Schritt zu halten.
Ein Antrag der DVU-Fraktion auf eine Bundesratsinitiative zur Rücknahme dieser verfehlten Rechtschreibreform wurde von allen übrigen Fraktionen des Landtags abgelehnt.
Ich frage die Landesregierung: Werden den Schulen im Lande Brandenburg ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, damit sie alle Schüler stets mit Schulbüchern versorgen können, die der Rechtschreibreform in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen?
Herr Minister, es ist aber bekannt, dass jetzt schon damit angefangen wird, der Reform eine Reform anzusetzen, dass bereits jetzt wieder Reformvorschläge rückgängig gemacht werden. Deshalb frage ich Sie: Besteht nicht die Gefahr, dass die Schulbücher für die deutschen Schulen zwar nach der neuen Rechtschreibung gemacht werden, dass diese Rechtschreibung aber von Jahrgang zu Jahrgang unterschiedlich ist?
Die Bundesregierung plant die Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 1. Januar 2005. Für Brandenburger Kommunen und Landkreise bedeutet dieses Gesetz Mehrausgaben, die ihre Haushalte sprengen würden. Wie bereits häufiger von der DVU-Fraktion mahnend erwähnt, würden durch dieses Gesetz
Tausende von Brandenburger Bürgern ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung verlieren. Der Brandenburger Wirtschaft würde durch den weiteren Rückgang der Kaufkraft in weiten Teilen der Bevölkerung großer Schaden zugefügt.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Auswirkungen sieht sie bei der Einführung des Arbeitslosengeldes II auf die Haushalte der Kommunen und Landkreise zukommen?
Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen.
Erstens: Wie hoch schätzt die Landesregierung den Kaufkraftverlust in Brandenburg aufgrund der Einführung des Arbeitslosengeldes II ein?
Zweitens: Begrüßt die Landesregierung die geplante Einführung des Arbeitslosengeldes II oder wie steht sie zu diesem Gesetz?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die DVU-Fraktion misst der staatlichen Kulturpolitik große Bedeutung zu. Unser Grundverständnis der Kulturpolitik heißt Sicherung der Rahmenbedingungen für die künstlerische Selbstentfaltung sowie Förderung und Pflege der kulturellen Vielfalt in unserem Land. Ziel sollte es sein, dass sich viele Menschen kulturell betätigen bzw. an der Kultur teilhaben.
Unsere DVU-Fraktion steht für eine Sicherung der Freiheit des kulturellen Lebens ohne inhaltliche Vorgaben des Staates mit dem Willen zum offenen, kritischen und zugleich verantwortungsvollen Dialog zwischen Kultur und Politik. Wir fordern eine angemessene finanzielle Förderung seitens des Landes, auch in Zeiten schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen. Eine gleichgewichtige Förderung aller Sparten des kulturellen Lebens ohne ideologische Voreingenommenheit sehen wir als unabdingbar an. Die öffentliche Kulturförderung muss sich unter den Bedingungen öffentlicher Haushalte konsequent und begründet im Wettbewerb mit anderen Politikfeldern behaupten.
Dies wird uns nur gelingen, wenn die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von Kultur und Kulturförderung auch zukünftig gesellschaftlich und politisch akzeptiert und durchgesetzt wird.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung über die Einrichtung einer Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus wird von der DVU-Fraktion in der vorliegenden Form abgelehnt. Gegen die gewählte Rechtsform einer Stiftung ist generell nichts zu sagen, denn es kommt auf die Ausgestaltung des Gesetzes an. Es wurde versäumt, rechtzeitig mit den betroffenen Häusern zu einer einvernehmlichen und akzeptablen Lösung zu kommen. Gegen eine Zusammenführung der beiden Häuser Staatstheater und Kunstsammlungen ist nichts einzuwenden.
Hauptkritikpunkt der DVU-Fraktion ist die fehlende Planungssicherheit für die Stiftung. Für das Staatstheater ist eine Planungssicherheit von fünf Jahren absolut erforderlich. Dies wurde uns auch im Gespräch mit dem Intendanten, Herrn Schiller, ausdrücklich bestätigt.
Durch Artikel 2 Abs. 2 des Finanzierungsabkommens - ich zitiere - „Der Wirtschaftsplan der Stiftung ist entsprechend anzupassen.“ wird eine langfristige Planung unmöglich. Hier ist eine Korrektur unabdingbar. Die DVU-Fraktion fordert ohne Wenn und Aber finanzielle Sicherheit für die Kulturstiftung Cottbus.
Dass es auch anders als im vorliegenden Entwurf geht, beweisen übrigens Theaterverträge aus anderen Bundesländern. So hat sich zum Beispiel das Land Thüringen verpflichtet, für das Nationaltheater Weimar bis 2008 einen fixen Betrag zu zahlen. Die zu erwartenden Synergieeffekte der Zusammenlegung sind
nicht als Allheilmittel anzusehen. Die Einwerbung von Mitteln in einer extrem strukturschwachen Region wird immer schwieriger. Stellen wurden schon eingespart, so unter anderem die einzige Verwaltungsstelle, die die Kunstsammlung hatte. Auch eine weitere Erhöhung der Kartenpreise ist schlicht nicht durchzusetzen. So etwas könnte leicht nach hinten losgehen. Selbst wenn alle Gelder wie vereinbart fließen, wird es unmöglich werden, erwartete Tariferhöhungen für die Mitarbeiter zu finanzieren. Das ist die Wahrheit. Das belegen die Zahlen.
Noch ein Wort zum erstellten Wirtschaftsplan. Unsere DVUFraktion sieht auch hier erheblichen Korrekturbedarf. Ein Beispiel dafür ist Punkt 526 10 des Haushaltsplanes. Hier werden für Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten ganze 50 000 Euro veranschlagt. Dieser Betrag wird allein für fällige Beitragszahlungen an die Unfallkasse aufgebraucht. Selbst die Gutachter des Ministeriums errechneten hier für die gesamten Haushaltskosten einen Bedarf von ca. 500 000 Euro.
Sie sehen also, meine Damen und Herren Koalitionäre, es gibt erheblichen Klärungsbedarf. Suchen Sie endlich die Zusammenarbeit mit den Fachleuten und Betroffenen. Wir, die DVU-Fraktion, werden einer Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur zustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die DVU-Fraktion stellt der Denkmalschutz selbstverständlich eine wichtige Aufgabe dar. Denkmale sind identitätsstiftend und schaffen Zugehörigkeitsgefühl, sie ziehen Touristen an. Die Renovierung von Baudenkmalen setzt in erheblichem Maße andere Investitionen in Gang. Die Denkmalpflege fördert die Wirtschaft; schöne Städte führen zu Bürgerstolz und damit auch zur Bürgergesellschaft.
Die Kehrseite der Medaille sind die finanziellen Hilfen, die ein Land, das Denkmalschutz haben möchte, auch zwangsläufig bereitstellen muss. Denkmalschutz zum Nulltarif gibt es nicht. Bereits bei der 1. Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Denkmalschutzrechts hat unsere DVU-Fraktion eine ganze Reihe von Mängeln benannt. Wir haben insbesondere die neuen Belastungen kritisiert, die auf die Wirtschaft zukommen, sowie die mangelnde Entbürokratisierung und Deregulierung. In der Anhörung am 24. März dieses Jahres wurden diese Vorbehalte durch eine Vielzahl von Verbänden und Institutionen bestätigt. Ein breiter Kreis von Fachleuten äußerte erhebliche Bedenken gegenüber diesem Gesetzentwurf. Und nun wollen Sie, meine Damen und Herren der Koalitionsparteien, diesen Gesetzentwurf mit kleineren Korrekturen im Eiltempo im Parlament verabschieden.
Die DVU-Fraktion wird auch diesem neuen Entwurf ihre Zustimmung verweigern, da die Hauptkritikpunkte nach wie vor nicht beseitigt wurden. Die vielfach geäußerte Kritik am vorgesehenen nachrichtlichen Eintragungsverfahren bleibt weiterhin unberücksichtigt. Die Rechtsposition der Denkmaleigentümer wird dadurch erheblich verschlechtert. Diese Form des Verwaltungshandelns ist zutiefst undemokratisch und bürgerunfreundlich. Um einen gerichtlich überprüfbaren Verwaltungsakt zu erreichen, muss der Denkmaleigentümer einen Antrag auf Feststellung der Denkmaleigenschaft stellen. Dem Normalbürger werden hierbei immense Kosten - unter anderem für Juristen und Gerichte - entstehen. Die Anzahl der Denkmale wird sich in kürzester Zeit von 10 000 auf 30 000 bis 40 000 erhöhen. Die Wirklichkeit sieht jedoch so aus, dass das Land bereits jetzt mit dem qualitativen Erhalt der heute registrierten historisch wichtigen Zeugnisse sichtlich überfordert ist.
Wir halten es aufgrund der katastrophalen Situation des Denkmalschutzes im Land Brandenburg für nötig, die Standards der Denkmalpflege zu prüfen, zu analysieren und im Ergebnis dessen zu senken, zum Beispiel durch Einführung von Denkmalkategorien. Dann könnte zum Beispiel bei nur privat genutzten Wohnhäusern lediglich der äußere Teil unter Schutz gestellt werden.
Wir lehnen § 7 Abs. 4 und 5 - die Beweislast bezüglich der Unzumutbarkeit einer Erhaltungspflicht - in der jetzigen Form ab. Die Experten schätzen ein, dass es wohl keinem Normalbürger gelingen wird, derartige Nachweise zu erbringen. Unzumutbar hohe Kosten für Architekten, Ingenieure und Steuerberater wären zu erwarten.
§ 9 Abs. 4 regelt, dass bestimmte Arbeiten nur von Fachleuten oder unter der Leitung von Sachverständigen, deren Auswahl die Denkmalfachbehörde zustimmen muss, ausgeführt werden dürfen. Das hat mit Entbürokratisierung und Deregulierung nichts zu tun. Dies führt zu einer Einschränkung der Berufsausübung von Architekten und Ingenieuren. Ziel der Landesregierung sollte jedoch sein, Verfahren im Denkmalschutz zu vereinfachen und die Kosten der Sanierung zu senken.
Auch den berechtigten Forderungen der Investoren sollte man besser gerecht werden - siehe dazu auch den Koalitionsvertrag von SPD und CDU. Doch damit wird es wohl nichts. Der jetzige Gesetzentwurf ist vollkommen unausgereift. Es werden keine Erleichterungen geschaffen oder Standards gesenkt. Die Rechtssicherheit wird nicht erhöht, Rechtsstreitigkeiten werden nicht minimiert und das Investitionsklima wird nicht verbessert. Das ist mit der DVU-Fraktion nicht zu machen. Wir lehnen den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ab und haben daher drei Änderungsanträge eingebracht. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einen Monat vor der EU-Osterweiterung weisen die zehn Beitrittsstaaten noch immer gravierende Defizite auf. Im letzten Bericht des EUParlaments wird vor allem Polen als Problemfall angesehen. Polen werden erhebliche Versäumnisse bei der Bekämpfung der Korruption und beim Aufbau der Verwaltung vorgeworfen. Brandenburg steht vor dramatischen Folgen für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und den sozialen Frieden. Doch von all dem steht in diesem verspäteten Bericht nichts.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung, die Ängste und Sorgen der Bevölkerung können auch durch Ihren Dritten Bericht zur Vorbereitung des Landes auf die Erweiterung der EU nicht ausgeräumt werden. Nach neuesten Umfragen fürchten mittlerweile knapp 90 % der Bevölkerung zusätzliche Konkurrenz um Arbeitsplätze und fast 60 % sehen künftig Einbußen bei ihrem Lebensstandard auf sich zukommen.
Nach wie vor gibt es keine Mehrheit des Volkes für die Erweiterung zu diesem Zeitpunkt. Das wissen Sie genau, meine Damen und Herren der Koalitionsparteien. Deswegen wurde die deutsche Bevölkerung - wie auch bei der Einführung des Euro - bewusst nicht gefragt. Die DVU-Fraktion forderte schon mehrfach Volksentscheide als Zeichen von mehr Demokratie und als Grundlage für eine verantwortungsbewusste Europapolitik.
Mit dem vorgelegten Dritten Bericht zur Erweiterung wird klar, dass die vorhandenen strukturellen Defizite nicht beseitigt werden können und damit Brandenburg den Vorteil der geographischen Nähe zu den Beitrittsländern nicht genügend nutzen kann.
Das Ergebnis bezüglich der Grenzlandförderung, welche sich für die europäische Förderung der an die Beitrittsländer angrenzenden Regionen einsetzt, ist völlig unzureichend.
Es kann nicht sein, dass ein Finanzrahmen in Höhe von 195 Millionen Euro für fünf Jahre für insgesamt 23 Grenzregionen in fünf Mitgliedsstaaten das letzte Wort sein soll, noch dazu, wenn drei Viertel dieser Mittel für den Ausbau der transeuropäischen Netze vorgesehen sind. Hier muss mehr geschehen.
Auch hält die DVU-Fraktion die Regelungen zur Förderung des Arbeitsmarktes und zur Qualifizierung für völlig unzureichend. Hier ist sofortige Hilfe erforderlich. Wo sollen Brandenburgerinnen und Brandenburger noch Arbeit finden? Jeden Tag erreichen uns Hiobsbotschaften. Die Spirale der Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Osteuropa dreht sich immer schneller.
Nach einer Studie der IHK plant bereits jedes vierte Industrieunternehmen die Auslagerung von Produktion, Verwaltung und Logistik nach Osteuropa. Hauptgrund, wie wir alle wissen, sind Billiglöhne und niedrige Steuersätze. Jetzt macht auch Siemens Ernst. Über 10 000 Arbeitsplätze sollen in den Osten verlagert werden. Es sollen nicht nur einfache Fertigungsarbeitsplätze, sondern Hightechjobs verlagert werden.
Mittlerweile ist es schon so weit gekommen, dass die Industrieverbände die Unternehmen auffordern, ins Ausland zu gehen. Das sind die wahren so genannten Chancen der EU-Osterwei
terung. Leider haben die Millionen Arbeitslosen nichts davon. Der Wettbewerbsdruck für die noch verbliebenen Brandenburger Betriebe nimmt weiter zu. So stellte auch Ifo-Chef Sinn fest:
„Die Löhne im Osten müssen sinken.“
Weiter argumentierte er:
„Vorerst wird es entlang der polnischen und der tschechischen Grenze zu einer Entleerung der Gebiete auf deutscher Seite kommen.“
Noch einige Worte zu den Beitrittsländern. Auch die Beitrittsstaaten werden von der EU zu drastischen sozialen Einschnitten gezwungen. Das Mittel dafür sind die so genannten Beitrittskriterien. Diese Kriterien legen unter anderem fest, wie viel Geld ein Land für Sozialleistungen ausgeben darf. Betroffen sind dieselben Bereiche, die Herr Schröder in Deutschland mit der Agenda 2010 angreift: Rente, Arbeitslosenversicherung und Gesundheitswesen.
Der von der EU verordnete Sozialabbau in Osteuropa soll auch den Sozialabbau in den jetzigen EU-Staaten vorantreiben. Ein Papier der EU-Kommission nennt den weitgehenden Abbau von Sozialleistungen in Polen und der Tschechei „zukunftsweisend für die ganze EU“. Die Osterweiterung - so viel ist jetzt bereits abzusehen - wird keine harmonische Einheit des Kontinents herbeiführen. Vielmehr wird sie die politischen Krisen und die scharfen sozialen Gegensätze in ganz Europa und insbesondere in den Grenzregionen zu den Beitrittsländern verschärfen.
Die Landesregierung hätte sich diesen Dritten Bericht sparen können, denn er ist nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben wurde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wem an der Zukunft unseres Landes gelegen ist, der muss auch für personell und materiell gut ausgestattete Hochschulen Sorge tragen. Wissenschaft, Bildung und Forschung bilden Basis und Motor wirtschaftlicher und sozialer Innovation. Das ist unser aller Zukunft, die heute an den Hochschulen gesichert oder verspielt wird. Brandenburg wird nicht umhinkommen, insbesondere seine Hochschullandschaft frei zu fördern und seine Leistungsspitzen zu erhöhen. Darum hält unsere DVU-Fraktion die Verbesserung der Bedingungen an den Hochschulen für dringend erforderlich.
Ziel sollte es sein, dass Brandenburg als Forschungs- und Wissenschaftsstandort auch im internationalen Wettbewerb weiter vorankommt. Die Hochschulen müssen in die Lage versetzt werden, die besten Köpfe für Forschung und Lehre zu gewinnen und auf Dauer an sich zu binden.
Die Zahl der Studienanfänger nimmt in Deutschland und speziell in Brandenburg seit 1995 stetig zu. Auch in den kommenden Jahren wird mit einem Anstieg der Studierendenzahlen gerechnet. Die DVU-Fraktion sieht dringenden Handlungsbedarf seitens der Landesregierung.
Bereits bei der Diskussion über das Haushaltsgesetz wies unsere Fraktion auf den zu niedrigen Ansatz bei den Hochschulausgaben hin. Nur 2,3 % des Gesamtetats werden für den Hochschulbereich ausgegeben. Mit diesem Ergebnis liegt Brandenburg weiterhin am Ende der bundesweiten Skala. NordrheinWestfalen beispielsweise investiert 10,3 % seines Gesamthaushalts in den Hochschulbereich, Baden-Württemberg 8,5 % und Bayern immerhin noch 8,4 %. Das sind die Fakten.
Mit Sorge sehen wir, wenn die Bundesregierung populistisch Extrazuschüsse für Elite-Universitäten ankündigt, aber in gleichem Atemzug die Investitionsausgaben für die Hochschulen auf 925 Millionen Euro senkt und gleichzeitig die Hochschul
baumittel um 135 Millionen Euro kürzt. Dadurch wird auch in Brandenburg eine ganze Reihe wichtiger Maßnahmen im Hochschulbau gefährdet. Unter diesen Bedingungen ist es den Brandenburger Hochschulen nur schwer möglich, die deutlich gestiegenen und weiter steigenden Studentenzahlen zu verkraften und ihrer vorgegebenen Rolle als Standortfaktor gerecht zu werden.
Die verfehlte Politik der Bundes- und Landesregierung ist schuld an der zum Teil deutlichen Verschlechterung der Studienbedingungen. Das müssen wir ändern, wenn wir in diesem Bereich eine verantwortungsvolle Politik betreiben wollen.
Nach Meinung unserer DVU-Fraktion ist es trotz der prekären Haushaltslage dringender denn je erforderlich, den Hochschuletat deutlich zu erhöhen. Der Ausbau von Studienplätzen und die Einrichtung neuer Studiengänge darf nicht zulasten der Qualität von Lehre und Forschung gehen. Wir sagen es noch einmal klipp und klar: Die Hochschulentwicklung als landespolitische Aufgabe darf auch in Zeiten einer strikten Haushaltskonsolidierung nicht vernachlässigt werden. Selbst wenn es in einer späteren Phase für einen begrenzten Zeitraum kein weiteres Wachstum der gesamtdeutschen Studentenzahlen gäbe, wäre das Ziel richtig, aus strukturpolitischen Gründen Hochschulkapazitäten in Brandenburg weiter auszubauen. Die Ressource Mensch ist für die Modernisierung des Landes ein hohes Gut, dessen Entwicklung und Förderung keinen Aufschub duldet.
Dem Antrag der PDS-Fraktion wird die DVU-Fraktion zustimmen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor nicht allzu langer Zeit war von Bundesfinanzminister Eichel zu hören:
„Auch muss vor allem in Bildung, in Köpfe, in Fertigkeiten der Hände der nächsten Generation investiert werden; denn das ist deren und unser zukünftiger Reichtum.“
Angesichts der real existierenden Hochschulpolitik unseres Landes müssen die Studierenden, Professoren und Hochschulmitarbeiter Minister Eichels Worte als blanken Hohn empfinden.
Wie schon des Öfteren gesagt: Unsere DVU-Fraktion hält Einschnitte an den Hochschulen für schädlich und für vermeidbar. Vor Verschlechterungen der Bedingungen an den Hochschulen unseres Landes können wir nur eindringlich warnen. Unsere Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen müssen Wissen und Kompetenz vermitteln, die heute und morgen für den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Fortschritt und für den Umweltschutz nutzbar sind. Der sozialen Ausgrenzung muss vonseiten der Landesregierung die Chance auf Bildung und Ausbildung für jeden entgegengesetzt werden. Brandenburgs Hochschulen müssen noch stärker als bisher mit der Wirtschaft zusammenarbeiten und sich an den Bedürfnissen der Gesellschaft orientieren. Nur ein geringer Teil der Absolventen wird irgendwann eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen. Das Studium muss sie deshalb auch auf die Selbstständigkeit und auf Berufe in der Industrie und im Dienstleistungsbereich vorbereiten.
Was wir in Brandenburg brauchen, sind mehr Praktika, das heißt, mehr Jobbörsen, mehr Partnerschaften mit Betrieben und mehr Kontakte mit solchen. Ziel sollte es sein, dass Brandenburg als Forschungs- und Wissenschaftsstandort auch im internationalen Wettbewerb weiter vorankommt. Auf Schwerpunkte und ein unverwechselbares Profil der Hochschule kommt es an - in der Gegenwart, aber auch in der Zukunft.
Angesichts der von der SPD/CDU-Koalition zu verantwortenden katastrophalen Haushaltslage des Landes kündigte der Ministerpräsident an, dass Studenten künftig auch Hochschulkos
ten zu tragen haben werden. Das ist der falsche Weg, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank.
Unsere DVU-Fraktion fordert ebenso die Streichung von verdeckten Studiengebühren wie die so genannte Rückmeldegebühr.
Die Landesregierung preist den kürzlich geschlossenen Hochschulpakt, der mehr Freiheiten und neue Spielräume bringen soll, als Quelle der Innovation. Inzwischen ist den Hochschulen klar geworden, dass es vor allem der Mangel ist, den sie künftig selbst verwalten müssen. Dieser Pakt löst die Probleme nicht.
Die seit Jahren anhaltende Unterfinanzierung der Hochschulen wird nicht behoben. Für den Hochschulbereich gibt Brandenburg gerade einmal 2,3 % des Gesamtetats aus. Damit bleibt Brandenburg - wie von meinen Vorrednern schon erwähnt weiterhin Schlusslicht bei den Hochschulausgaben unter den Bundesländern. Das sind die bitteren Tatsachen.
Die Bundesregierung strebt populistisch Extrazuschüsse für Eliteuniversitäten an, hat aber für 2004 die Investitionsausgaben für die Hochschulen auf 925 Millionen Euro gesenkt und gleichzeitig die Hochschulbaumittel um 135 Millionen Euro gekürzt. Für Brandenburg hat das dramatische Auswirkungen.
Gefährdet ist der Baubeginn des Biotechniklabors an der Fachhochschule Senftenberg. Verschoben wird wahrscheinlich der Neubau eines Zentralgebäudes der Fachhochschule Potsdam mit Hörsälen und Bibliothek. Verzögern wird sich der Umbau eines Kasinos der Fachhochschule in Brandenburg an der Havel zum Hörsaalgebäude sowie der Bau eines neuen Hörsaalund Seminargebäudes für Juristen der Universität Potsdam.
Diese Liste mit gefährdeten wichtigen Maßnahmen im Hochschulbau könnten wir noch weiter fortsetzen. Unter diesen Bedingungen wird es den Brandenburger Hochschulen nur schwer möglich sein, die deutlich steigende Studentenzahl zu verkraften und ihrer vorgegebenen Rolle als Standortfaktor gerecht zu werden.
Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, wenn wir Ihre Politik kritisieren, reden wir nicht das Land Brandenburg schlecht. Nehmen Sie doch dies bitte einmal zur Kenntnis! Deshalb sollten Sie unsere Kritik in Zukunft ernster nehmen und nicht immer nur mit billiger Polemik abbügeln. Wir sind nicht dazu da, Ihnen Beifall zu spenden, wenn Sie dabei sind, mit Ihrer Finanzpolitik die Zukunft unserer Hochschulen zu verspielen. - Ich danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für uns als DVUFraktion haben Bildung, Wissenschaft und Forschung oberste Priorität. Die Hochschulen des Landes Brandenburg spielen eine entscheidende Rolle für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Die Brandenburger Hochschulen müssen national und international wettbewerbsfähig sein. Sie müssen in die Lage versetzt werden, die besten Köpfe für Forschung und Lehre zu gewinnen und auf Dauer an sich zu binden. Dem wissenschaftlichen Nachwuchs müssen attraktive berufliche Perspektiven geboten werden. Er soll früher als bisher eigenverantwortlich forschen und lehren können. Akademiker genießen in der Bevölkerung hohes Ansehen. Sie gestalten und prägen unser Land und unsere Gesellschaft maßgeblich mit. Je besser ihre Ausbildung ist, desto verantwortungsvoller können sie handeln und entscheiden.
Die Hochschulen müssen aufgrund eines schärfer werdenden Konkurrenzkampfes um Arbeitsplätze, bedingt durch die europäische Integration, mit einer Internationalisierung ihrer Lehrund Forschungsvorhaben reagieren, zum Beispiel durch ein abgestimmten Angebot an international anerkannten Abschlüssen, europäisch integrierten Studiengängen und fachspezifischer Fremdsprachenausbildung. Sie müssen dabei durch staatliches Handeln wie auch durch Privatinitiativen unterstützt werden. Nur ein auf die Globalisierung vorbereitetes Bildungswesen kann den deutschen Wohlstand auch weiterhin sichern. Er kann nur auf der Qualität der Ausbildung und dem daraus resultierenden technologischen Vorsprung beruhen.
Die DVU-Fraktion bekennt sich zu Wissenseliten in unserer Gesellschaft. Die Wissenschaft muss in einem gesellschaftlich verantwortbaren Rahmen stehen und darf dabei den Bezug zur Lebenswirklichkeit nicht verlieren. Politische Gängelung sowie ein permanenter Rechtfertigungsdruck der Wissenschaft werden von uns abgelehnt.
Mit dem 2002 in Kraft getretenen Fünften Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes soll also die Struktur des hauptamtlichen Personals grundlegend umgestaltet werden. Die Umsetzung in Landesrecht erfolgt nun in der Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Der neu gefasste § 33 Abs. 1 Satz 1 führt das hauptberufliche Personal auf. Dazu gehören künftig auch die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren.
Wenn die Regierung ernsthaft darum bemüht sein will, die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu erhöhen und nicht nur einzelne spektakulär erscheinende Fachrichtungen zu privilegieren, muss sie die Existenz- und Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses entscheidend verbessern. Der mit Aufgaben überbürdete Juniorprofessor wird da keine Entlastung bringen. Als zusätzliche Personalkategorie ist die Juniorprofessur sinnvoll, als flächendeckender Ersatz bewährter Assistenzkultur aber ist sie inakzeptabel. Unsere DVUFraktion befüchtet eine Überforderung durch Lehr- und Prüfungsverpflichtungen, was negative Auswirkungen auf die eigene wissenschaftliche Weiterqualifikation hat. In vielen Fächern hat sich die Habilitation als unverzichtbares Verfahren der Qualitätsfeststellung für den Beruf des Hochschullehrers erwiesen.
Wir als DVU-Fraktion begrüßen es, dass die vorgesehene Abschaffung der Verbeamtung von Hochschulprofessoren als
Brandenburger Alleingang doch noch abgewendet werden konnte. Damit werden erhebliche Wettbewerbsnachteile der Brandenburger Hochschulen verhindert.
Wir unterstützen die Forderung der brandenburgischen Studentenvereinigung nach Änderung von § 30 Abs. 1 a. Auch fordern wir die Streichung der Gebühr für die Immatrikulation und für die Rückmeldung in Höhe von 51 Euro. Diese Gebühr sollte auf die tatsächlichen Kosten begrenzt werden.
Des Weiteren kann unsere DVU-Fraktion der jetzigen Fassung des § 25 Abs. 5 nicht zustimmen. Eine Ausdehnung von Eignungs- und Feststellungsprüfungen auf alle Studiengänge lehnen wir ab. Stattdessen sollte der Ausbau der Beratung für Studienanfänger angestrebt werden. Das Abitur als Hochschulzugangsberechtigung sollte nicht diskreditiert werden.
Die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Hochschulen im Land Brandenburg ist eine für die Zukunft unseres Landes wichtige Aufgabe. Unsere DVU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, Sorge dafür zu tragen, dass Brandenburg sowohl für Studentinnen und Studenten als auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Anziehungskraft entfaltet. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Denkmalschutz ist selbstverständlich eine wichtige Landesaufgabe. Es geht hier
um die aktive Bewahrung dessen, was in dieser Gesellschaft als historisches Gedächtnis bezeichnet wird.
Denkmale und der Umgang mit ihnen gehören zu unserem alltäglichen Leben. Sie prägen unser Land in den Städten, aber auch im ländlichen Raum. Sie schaffen Identität und Zugehörigkeitsgefühl, was wir in unserer immer globaler werdenden Welt dringend brauchen. Von allergrößter Wichtigkeit ist auch die Wirkung von Denkmalschutz auf Standortentscheidungen von ansiedlungswilligen Firmen, nämlich Denkmalschutz als integraler Bestandteil von Kultur.
In vielen wissenschaftlichen Untersuchungen wurde die Wichtigkeit von aktiver Kulturpolitik, zu der Denkmalschutz ohne Zweifel gehört, bei Unternehmensentscheidungen bestätigt. Durch den vorgelegten Gesetzentwurf sieht die Wirtschaft allerdings neue Belastungen auf sich zukommen. So lehnt es die Wirtschaft ab, wenn Kosten des Denkmalschutzes auf die Eigentümer abgewälzt und amtliche Eingriffsmöglichkeiten in das Eigentum erweitert werden.
Unsere DVU-Fraktion unterstützt die IHK sowie die Ingenieurkammer Brandenburg in ihrer Kritik am vorgesehenen nachrichtlichen Eintragungsverfahren. Die Anzahl der Denkmale wird sich per Federstrich von derzeit ca. 10 000 in kürzester Zeit und ohne rechtsstaatliche Begründungsverfahren auf 30 000 bis 40 000 erhöhen. Die Praxis sieht doch so aus, dass das Land bereits jetzt mit dem qualitativen Erhalt der heute registrierten, historisch wichtigen Zeugnisse der Vergangenheit überfordert ist.
Gegen eine Eintragung können die Denkmaleigentümer rechtlich nicht vorgehen, da Widerspruch und Klage nicht möglich sind. Für Investitionen an Bauten gibt es dann keine Rechtssicherheit mehr. Bereits jetzt liegt durch eine falsche Politik der Regierenden die Bauwirtschaft in Brandenburg am Boden.
Der § 7 Abs. 4 und Abs. 5 bezüglich der Führung der Beweislast der Unzumutbarkeit einer Erhaltungspflicht durch den Denkmaleigentümer ist unzumutbar. Dem Denkmaleigentümer entstehen erhebliche Mehrkosten bei der Sanierung seines Denkmals, da er, um diesen Paragraphen zu erfüllen, auf einen Architekten, Ingenieur und Steuerberater zurückgreifen muss.
Unsere DVU-Fraktion ist für die Wiedereinführung eines eigenständigen Etats für die Landesdenkmalpflege. In allen anderen Bundesländern existieren zumindest entsprechende Denkmalfonds. In Brandenburg wurde dieser durch die SPD-Regierung abgeschafft.
Der vorliegende Entwurf stellt eine einseitige Interessensicherung der Denkmalfachbehörde dar, indem er eine Konzentration von Aufgaben des Denkmalschutzes auf die Denkmalfachbehörde beinhaltet. Eine weitere Stärkung der Position der Denkmalfachbehörde ist in der Zustimmungspflicht der Fachleute und Sachverständigen zu sehen, die Arbeiten am Denkmal ausführen dürfen. Der § 9 Abs. 4 führt zu einer Einschränkung der Berufsausübung von Architekten und Ingenieuren. Künftig will die Denkmalfachbehörde die Auswahl treffen, wer bestimmte Baumaßnahmen überhaupt ausführen darf. Der Bauherr hat die Zustimmung der Denkmalfachbehörde zur Auswahl der Fachleute oder Sachverständigen einzuholen. Das hat mit Entbürokratisierung und Deregulierung nichts zu tun.
Ziel der Landesregierung sollte es doch sein, Verfahren im Denkmalschutz zu vereinfachen und Kosten für die Sanierung zu senken. Investitionsbereitschaft sollte dadurch erhöht werden. Doch der Normalbürger hat es nach diesem Entwurf wiederum mit zwei Denkmalschutzbehörden zu tun. Die Rechtssicherheit wird sich für den privaten Denkmaleigentümer erheblich verschlechtern. Der Eigentümer muss künftig mehr tun, um rechtssichere Aussagen in Bezug auf die Denkmaleigenschaft zu bekommen.
Die DVU-Fraktion sagt klipp und klar, dass sie für den Denkmalschutz ist, aber nicht für einen Denkmalschutz gegen den Bürger. Der Denkmalschutz kann nur gemeinsam mit dem Bürger umgesetzt werden. Sie müssen zum Denkmalschutz stehen können. Das kann man von ihnen nicht erwarten, wenn Denkmalschutz nur zu ihren Lasten und auf ihre Kosten betrieben wird.
Die DVU-Fraktion lehnt daher den Gesetzentwurf ab, wird aber der Überweisung zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Stoiber hat am Aschermittwoch in Passau festgestellt:
„Deutschland hat es nicht verdient, von Banausen regiert zu werden.“
Recht hat der Mann. Aber Deutschland hat es auch nicht verdient, dilettantisch regiert zu werden, meine Damen und Herren.
Die so genannte Rechtschreibreform, die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vom 1. August 1998, ist ein Produkt von solchem politischem Dilettantismus. Das lässt sich in wenigen Sätzen erklären.
Sprache dient der Kommunikation zwischen Menschen. Das gilt für das geschriebene ebenso wie für das gesprochene Wort. Deshalb unterliegt der Gebrauch der Sprache seit jeher bestimmten Regeln.
Voraussetzung für eine reibungslose Verständigung ist, dass die Regeln eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für das geschriebene Wort. Das wiederum erfordert ein hohes Maß an Akzeptanz durch die Sprachanwender in den entsprechenden Sprach- und Kulturkreisen. Nur in den Grenzen dieser Akzeptanz sind insbesondere Rechtschreibregeln veränderbar. Solche Änderungen müssen der natürlichen Fortentwicklung der Sprache Rechnung tragen und dürfen nicht am grünen Tisch erfolgen.
Doch diese Grundanforderungen erfüllen die neuen Rechtschreibregelungen nicht. Es wird das beiseite geschoben, was jedem einleuchten soll. Es handelt sich um eine Reform vom grünen Tisch aus, die erstens die Traditionen beiseite schiebt, die zweitens zu sprachlichen Unschärfen und Ungenauigkeiten führt, die drittens deshalb auch zu völlig unzureichender Akzeptanz in unserer Bevölkerung führt und die viertens deswegen abgeschafft gehört.
Dies alles erfolgte obendrein vor dem Hintergrund, dass wir ja zuvor anerkannte bewährte Regeln insbesondere für Recht
schreibung und Interpunktion hatten. Das alles zusammen ist Dilettantismus, meine Damen und Herren. Etwas anderes fällt mir dazu nicht ein. Es wird etwas Bewährtes abgeschafft und das wird auch noch schlecht gemacht.
Die Folgen sind gewaltig. Was die Unsystematik und die Unschärfe der neuen Regeln angeht, haben wir in der Begründung unseres Antrages eine Reihe von Beispielen angeführt.
Eines der Hauptprobleme ist aber, dass heute in den Schulen trotz der schlechten Ergebnisse der PISA-Studie unseren Kindern zurzeit eine Rechtschreibung vermittelt wird, die außerhalb der Schule praktisch niemand in Gänze anwendet. Das heißt, eine ganze Generation lernt nach Regeln, die der Sprachgebrauch nicht für richtig hält. Schon 2002 hat eine Umfrage ergeben, dass rund zwei Drittel bis drei Viertel der erwachsenen Deutschen an der bewährten Schreibweise festhalten. Das Vordringen von Reformschreibweisen beruht also überwiegend auf Zwang und nicht auf Überzeugung. Meine Damen und Herren, solcher Zwang ist in der Demokratie immer schlecht.
Insbesondere wegen der Unsystematik und wegen der Unschärfe sind die neuen Regeln zudem auch der massiven Kritik von Literaten und Sprachwissenschaftlern ausgesetzt. Auch diese lehnen die Reform ganz oder überwiegend ab. Bereits 1998 haben 600 Professoren der Sprach- und Literaturwissenschaft festgestellt: Die so genannte Rechtschreibreform entspricht nicht dem Stand der sprachwissenschaftlichen Forschung. Dagegen ist kein Kraut gewachsen. Hier helfen auch keine Gutachten von Roland Berger oder McKinsey weiter. Hier gibt es nur eine Lösung: Abschaffen! Ansonsten entsteht nur noch mehr Schaden.
Letzteres droht in der Tat. Selbst die Verfasser der Neuregelungen sehen Bedarf für eine Reform der Reform, was von einer teilweisen Rücknahme der neuen Regeln bis hin zur propagierten allgemeinen Kleinschreibung reicht. Die Folge kann ersichtlich nur sein: Noch mehr Verwirrung in den Köpfen unserer Kinder.
Die allgemeine Kleinschreibung dürfte allenfalls für die hierzulande jeweils politisch Verantwortlichen interessant sein; denn auch das Wort „Reform“ wird dann künftig klein geschrieben. Vielleicht steht den Bürgern dann nicht mehr so sehr der Angstschweiß auf der Stirn, wenn sie es irgendwo lesen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klein, eine hervorragende Ausführung, aber leider am Thema vorbei.
Der Beitrag der PDS-Fraktion zur Rechtschreibung, den wir hier nun nicht gehört haben, weil sie anscheinend dazu nichts zu sagen hat, hat sich somit erledigt. Es kann nicht das Anliegen der DVU-Fraktion sein, in diesem Hause Redezeit mit einer Diskussion über Politikverständnis zu vertrödeln, deren Ziel oder Folge nur eine Gleichmacherei auf niedrigstem Niveau sein kann. Also wenden wir uns den politischen Kräften in diesem Hause zu, bei denen die Einsichtsfähigkeit noch am größten zu sein scheint. Vielleicht hat ja der eine oder andere von Ihnen noch nicht so richtig verstanden, worum es unserer DVU-Fraktion hier geht.
Die Reform der SPD weist mittlerweile eine markante Eigendynamik auf. Deshalb spreche ich heute einmal speziell die größte Fraktion dieses Hauses an. Stellen Sie sich vor, Herr Abgeordneter Klein, meine Damen und Herren von der SPDFraktion: Die Woche neigt sich dem Ende zu, Ihre erste Schockstarre angesichts des Wahldesasters in Hamburg ist gewichen, und am Freitag steht in den Zeitungen in dicken Lettern auf den Titelseiten: Der Bundeskanzler wird am Sonntag zurücktreten. - Ja, was nun, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion? Was soll denn da passieren? - Nach den neuen Rechtschreibregeln ist das nicht eindeutig feststellbar. Es ist nämlich ein riesengroßer Unterschied, ob der Bundeskanzler „zurücktritt“ oder ob der Bundeskanzler „zurück tritt“. Im ersten Fall heißt das in Neudeutsch mit den Worten des Fußballtrainers Trappatoni ausgedrückt: Bundeskanzler hat fertig. Im zweiten Fall sind wohl eher die Gesäßgegenden von Reformnieten im Bundeskabinett gemeint.
Nun mag es dahingestellt bleiben, was für unser Land segensreicher wäre, „Bundeskanzler hat fertig“ oder „Die Schmidts, Stolpes oder Eichels sind getroffen“. Darum geht es hier ausdrücklich nicht. Entscheidend ist: Nach den bewährten alten Rechtschreibregeln ist dieser kleine, aber feine Unterschied problemlos darstellbar. Nach den Neuregelungen vom 1. August 1998 ist dies eben nicht der Fall.
Diese Unschärfen im Ausdruck haben anscheinend auch die Politik erreicht. Wie hört man derzeit überall? „Die SPD hat ein Kommunikationsproblem.“ Die Ergebnisse sind allenthalben sichtbar: Das Niveau sinkt allgemein, in der Bildung wie in der Politik. Siehe zum Ersten die PISA-Studie zur Sprachkompetenz in deutschen Schulen und zu Letzterem die Wahlergebnisse wie Mitgliederzahlen der SPD. Auch dort werden absehbar die Halbwertzeiten der ursprünglichen Ergebnisse und Zahlen bald erreicht sein. Sie sehen, Herr Abgeordneter Klein, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, es hilft sogar Ihnen, was wir hier beantragen.
Wir von der DVU-Fraktion wollen diesen Zyklus durchbrechen, den Zyklus von Halbwissen und Halbwertszeiten an un
seren Schulen wie in der Politik. Da hilft nur: Die so genannte Rechtschreibreform abschaffen, zurück zu den bewährten alten Regeln und neue Schulbücher drucken! Das gesamte Prozedere sollte schließlich auch zulasten des Bundes gehen; denn dieser hat ja das Dilemma maßgeblich mit verzapft.
Ich erwarte eigentlich, dass nun einige aufspringen und rufen: Der Herr Minister Hans Eichel hat kein Geld, ihm steht das Wasser eh bis zum Hals, wir haben „Land unter“, er ist blank! - Nun, da kann ich Ihnen versichern: Wenn wir diese Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vom 1. August 1998 nicht komplett rückgängig machen, wenn wir also dilettantisch an der deutschen Rechtschreibung doktern, müssen wir ebenfalls neue Schulbücher drucken. Wer gibt uns die Gewähr, dass dies die letzte Doktorei ist, abgesehen vom sinkenden Sprachvermögen in unseren Schulklassen? Es besteht dringender Grund zu der Annahme: Wenn wir nicht zum Bewährten, also zu den allgemein akzeptierten Rechtschreibregeln, zurückkehren, steht das Wasser im Ergebnis noch höher. Das heißt, der ohnehin Blanke Hans wird noch blanker.
Deshalb lade ich Sie nochmals ein, meine Damen und Herren: Seien Sie vernünftig und stimmen Sie unserem Antrag zu! - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere DVU-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Aktuelle Stunde zur EU-Osterweiterung. Vor allem die Folgen für die Wirtschaft, die Infrastruktur und den Arbeitsmarkt in Brandenburg bedürfen einer besonders eingehenden Analyse. Eine in der vorigen Woche veröffentlichte Emnid-Umfrage unter der sächsischen Bevölkerung fördert das wieder zutage: 88 % der Bevölkerung befürchten zusätzliche Konkurrenz um Arbeitsplätze und 58 % sehen zukünftige Einbußen an ihrem Lebensstandard. In Brandenburg ist die Stimmung nicht anders. Eine deutliche Mehrheit der Bürger ist gegen die Erweiterung.
Mitteldeutschland und gerade Brandenburg kann den Vorteil der geographischen Nähe zu den Beitrittsländern aufgrund der vorhandenen strukturellen Defizite nicht genügend nutzen. Selbstvergessenes Aufgehen in ein unter gleich welchen Vorzeichen vereinigtes Europa kann keine realistische Alternative sein.
Gerade Europa hat in seiner neueren Geschichte stets auf der Identität von Vaterländern beruht. Das wird auch in Zukunft so sein, ganz gleich, ob Deutschland als Ganzes sich nun auch wieder als Vaterland begreifen oder mehrheitlich darauf Verzicht leisten will.
Diesen Sachverhalt hat der französische Staatpräsident de Gaulle bereits um 1960 in voller Kenntnis der Mentalität seiner Landsleute und auch aus eigener tiefer Überzeugung gültig formuliert. Er vertrat damit zugleich die bestehende Anschauung von Briten, Italienern, Spaniern, Norwegern, Schweizern und wohl allen übrigen Nationen in Europa.
Die Möglichkeit, Produktion nach Osteuropa zu verlagern, wird von der Wirtschaft genutzt, um Löhne und Tarife in Westeuropa zu drücken.
Der Wettbewerbsdruck bei arbeitsintensiven Produkten nimmt einfach zu. Fakt ist, dass die Unternehmen des Niedriglohnsektors für Deutschland eine Tariföffnung fordern, um nicht durch zu hohe Löhne Wettbewerbsnachteile zu erleiden. Der Trend heißt somit: Lohnsenkungen in Deutschland, insbesondere in Brandenburg. Das ist die bittere Wahrheit.
Hinzu kommt eine wachsende Zahl von Immigranten, die der Not im Osten entgehen wollen, indem sie eine schlecht bezahlte Arbeit im Westen annehmen. Vor allem in grenznahen Regionen wie Brandenburg und in ganzen Branchen wie der Bauindustrie wird deshalb mit einem erheblichen Anstieg der Arbeitslosigkeit gerechnet. Nach einer Ifo-Studie ist mit einer Zuwanderung von vier bis sechs Millionen Osteuropäern nach Deutschland zu rechnen. Die Internationale Organisation für Migration, eine Abteilung der UNO, erwartet sogar, dass mehr als zwölf Millionen Zuwanderer nach Deutschland kommen werden. Wir sagen klipp und klar: Dies darf den Menschen unseres Landes nicht verschwiegen werden.
Eine Umfrage der IHK hat ergeben, dass Firmen mit weniger als 100 Beschäftigten die Osterweiterung vorwiegend als Risi
ko betrachten. Sie fürchten die Billigkonkurrenz aus dem Osten. Ohnehin ist die Stimmung der Handwerksbetriebe im Land Brandenburg auf den absoluten Tiefpunkt gesunken. Nach wie vor bewertet fast jeder zweite Betrieb seine Geschäftslage als schlecht. Das Handwerk bildet zudem immer weniger aus. Die Eigenkapitaldecke der Handwerks- und übrigen Mittelstandsbetriebe in Brandenburg war noch nie so dünn wie heute. Die Zahl der Firmenpleiten erreicht ständig neue Höchststände. Das sind die Tatsachen; das belegen die Zahlen.
Dass sich diese Lage, meine Damen und Herren, nach der vollzogenen EU-Osterweiterung geradezu katastrophal zuspitzen wird, ist allen Beteiligten klar. Unsere DVU-Fraktion im Landtag Brandenburg sieht daher mit Entsetzen, dass es keine festen Vereinbarungen für die Zeit nach 2006 bezüglich der weiteren EU-Förderung gibt. Es besteht nach wie vor die Gefahr, dass Brandenburg aus der Ziel-1-Förderung herausfällt. Diesbezüglich besteht dringender Handlungsbedarf, und es gilt mehr Druck gegenüber Berlin und Brüssel auszuüben; ansonsten wird Brandenburg wirtschaftlich weiter zurückfallen.
Noch ein Wort zur EU-Verfassung: Wir als DVU-Fraktion fordern für eine Maßnahme von so elementarer Bedeutung einen Volksentscheid bezüglich ihrer Rechtswirksamkeit - ohne Wenn und Aber. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Fraktion der Deutschen Volksunion in diesem Landtag begrüßen wir ausdrücklich die heutige Diskussion um die Innovations-, Forschungs- und Technologieleistungen des Landes Brandenburg. Die Hochschulen des Landes Brandenburg spielen eine entscheidende Rolle für seine Zukunftsfähigkeit. Das Potenzial unserer Universitäten und Fachhochschulen kann nur voll zur Geltung gebracht werden, wenn es gelingt, folgende Probleme zu lösen:
Die Zusammenarbeit der Hochschulen mit der Wirtschaft muss besser koordiniert und auf Schwerpunktaufgaben konzentriert werden. Denken Sie zum Beispiel an studentische Praktika in Betrieben, an die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bei der Erstellung von Diplomarbeiten und Dissertationen, an die Beratung von Absolventen oder an die wirtschaftsnahe Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Rahmen von Drittmittelprojekten. Diese wirtschaftsfördernde Wirkung der Hochschulen kann wesentlich gestärkt werden, wenn sich die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Hochschultypen - von der Universität über die Fachhochschule bis zur Berufsakademie - verbessert.
Die Abwanderung von Brandenburger Absolventen, besonders
im Bereich der Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften, in andere wirtschaftlich aufstrebende Regionen Deutschlands muss gestoppt und der Trend umgekehrt werden. Doch das wird nur möglich sein, wenn wir unseren Absolventen zukunftsfähige Netzwerke und wirtschaftliche Kommunikationskerne, verbunden mit einer wissenschafts- und wirtschaftsnahen Infrastruktur, anbieten können. Strukturelle Defizite in der Personalausstattung bis hin zu Deckungslücken bei den Betriebskosten sind jedoch für alle Hochschulen des Landes zum Problem geworden und können nur teilweise durch Enthusiasmus und Opferbereitschaft kompensiert werden. Doch besonders im wissenschaftlichen und im Ausbildungsbereich gilt die These, dass halbe Investionen doppelte Verluste bedeuten.
In unserer globalisierten Welt sind Wissenschaft und Forschung nicht nur Motor für den technischen Fortschritt. Das gilt vielmehr für Industriestaaten und besonders für unsere Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg, die nur dann bestehen kann, wenn sie an der Spitze des Fortschritts steht und innovative Produkte anbietet. Aus der Erkenntnis heraus, dass wirtschaftlicher Wohlstand nur dann gesichert werden kann, wenn Wissenschaft und Forschung bedeutend gefördert werden, gilt es dem Ausbau der Forschungslandschaft einen hohen Stellenwert einzuräumen.
Aber es geht zukünftig insbesondere auch um die Frage, wie das vorhandene wissenschaftliche Potenzial bezüglich der Umsetzung der Forschungskapazitäten in innovative Produkte und Dienstleistungen besser genutzt werden kann. Hier liegen große Reserven und hier sollte man ansetzen. Umso verwunderlicher ist es, wenn die Damen und Herren auf der Regierungsbank ständig von Innovations- und Netzwerken zwischen Wissenschaft und Wirtschaft reden, aber - wie bereits in den zurückliegenden Jahren - auch im Jahr 2004 keinerlei Mittel für Unternehmensgründungen aus dem Bereich der Hochschulen heraus oder auch für Verbundforschung zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft zur Verfügung stellen.
Unsere DVU-Fraktion setzte sich dafür ein, sowohl für Unternehmensgründungen als auch für Verbundforschung entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen, und brachte dazu entsprechende Anträge ein. Die Gründung kleiner, technologieorientierter Unternehmen aus dem Hochschulbereich heraus könnte eine echte wirtschaftliche Zukunftschance für Brandenburg bedeuten.
Die DVU-Fraktion begrüßt es daher, im Ausschuss eine breite Diskussion mit Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft zu diesem Themenspektrum zu führen. Weitere Berichte und Gelaber brauchen wir nicht.
Den Antrag der PDS-Fraktion lehnen wir ab. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn du nicht mehr weiter weißt, dann gründe einen Arbeitskreis aber bitte transparent und nicht am Bürger vorbei! Politikverflechtungen in Deutschland betreffen vor allen Dingen den Bereich der Gemeinschaftsaufgaben des Bundes und der Länder. Die Länderregierungen arbeiten in einer Vielzahl von Koordinierungsrunden, Länderarbeitsgemeinschaften, Arbeitsgemeinschaftsausschüssen, Projektgruppen und ähnlichen Gremien, ohne dass der Bürger davon viel Substanzielles erfährt. Gerade im Bereich der Gemeinschaftsaufgaben des Bundes und der Länder sollen durch solche Gremien Erfahrungen gebündelt werden, die in einem Bundesstaat mit Gewaltenteilung, mit vielgestaltiger Selbstverwaltung, pluralistischer Interessendifferenzierung und politischer Meinungsvielfalt gemacht werden. Speziell in Deutschland spricht man vom so genannten kooperativen Föderalismus. Ein Negativwort dafür ist „Kompromissföderalismus“.
Wir als Interessenvertreter der Bürgerinnen und Bürger des Landes haben einzig und allein, wenn wir die Politikverflechtungen betrachten, die Landesinteressen, das heißt die Interessen unserer Brandenburger Bürgerinnen und Bürger, im Auge. Deshalb frage ich mich, warum die Landesregierung ein solches Geheimnis daraus macht und nicht einmal meine Kleinen Anfragen - Drucksachen 3/6219 und 3/6437 - zu diesem Thema klar und eindeutig beantwortet.
Betrachtet man das System der Politikverflechtungen insbesondere im Bereich der Mischfinanzierungen und der Gemeinschaftsaufgaben, so stößt das staunende Auge des Normalbürgers auf unterschiedliche Verflechtungsstrukturen in Form horizontaler und hierarchischer Abhängigkeiten, auf ein bilaterales und multilaterales Verbundsystem. Zum Beispiel bedarf der Normalbürger schon fast einer Steuerberaterausbildung, damit er eine Ahnung davon bekommt, wohin seine Steuerleistung fließt und welche Ebenen die jeweiligen Steuern unter Einfluss welcher anderen administrativen Ebenen verwalten.
Aber es geht nicht nur um Steuern, sondern auch um eine formelle Verflechtung. So sind Bundes- und Landesverwaltung am engsten im Bereich der so genannten Mischverwaltung verflochten. Das hat konkret die Auswirkung, dass die Bundesregierung durch Erlass von Verwaltungsvorschriften und über die Fachaufsicht direkt in die Landesverwaltung bis in die Personalhoheit der Länder eingreifen kann; denn auch das Personal wird in diesen Bereichen nach den Richtlinien der Bundesregierung ausgebildet.
Die Gefahr der Politikverflechtung ist in Deutschland mittlerweile ein zentrales gesellschaftliches Thema und findet nicht zuletzt ihren Niederschlag im Föderalismuskonvent. Der Öffentlichkeit ist damit die Gefahr nicht verborgen geblieben, dass die Länder durch den mehr oder weniger schleichenden Prozess der Kompetenzabgabe an den Bund langsam überflüssig werden, da sie immer weniger Zuständigkeiten für originäre Landesaufgaben haben und keine klaren Verantwortungsbereiche von Bund und Ländern sichtbar sind. Das wird durch ein stetiges Vordringen der Ministerialbürokratie sichtbar.
Genau dieser Entwicklung wollen wir als DVU-Fraktion und als Verfechter des im Grundgesetz verankerten Subsidiaritätsprinzips mit unserer politischen Arbeit entgegenwirken. Dies sollten alle anderen demokratischen Fraktionen dieses Hauses genauso vehement vertreten; denn es geht um Kompetenzen auch dieses Landtages, meine Damen und Herren. Deswegen - und nur deswegen - benötigen wir alle die mit diesem vorliegenden Antrag meiner Fraktion geforderten Informationen von der Landesregierung. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Vietze, unser Antrag war bereits für die Dezembersitzung vorgesehen. Er ist damals auf Januar verschoben worden. Deswegen stand dort noch Januar, das stimmt natürlich.
- Da ist ein kleiner Fehler unterlaufen, da gebe ich Ihnen ausnahmsweise Recht, auch wenn Sie sonst nichts Gescheites quatschen.
Als heute über tote Abgeordnete, also verstorbene Kollegen, schlecht geredet wurde, hat sich auch niemand aufgeregt.
Das war keine Tatsache.
Es ist uns allen bekannt, dass es sich die Vorredner der anderen Fraktionen zur Aufgabe gemacht haben, grundsätzlich gegen alles zu sein, was von meiner Fraktion gefordert wird - und sei es noch so notwendig und sinnvoll. Ein trauriges Bild für ein Parlament, meine Damen und Herren! Wie notwendig es gerade für jeden Parlamentarier in diesem Hause ist, darüber Bescheid zu wissen, mit wem die Landesregierung welche Abstimmungen vornimmt, versteht sich jedoch aus der Kontrollfunktion des Landtages sowie aus der legislativen Kompetenz von selbst.
Meine Damen und Herren, wenn ich von Politikverflechtungen spreche, meine ich nicht notwendige informelle Treffen der Ministerpräsidenten und Ressortminister einzelner Bundesländer oder leitender Beamter. Ich meine auch nicht Treffen der Behördenchefs, also der Leiter der Staats- und Senatskanzleien, zum Zweck des Erfahrungsaustausches bezüglich des Gesetzesvollzugs. Ich spreche hier vielmehr von so genannten
Bund-Länder-Gremien, die mit dem Ziel der Koordination in allen gemeinsamen Zuständigkeitsbereichen eingesetzt werden. Es dürfte gerade an Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, als Noch-Angehörige einer Koalitionsregierung nicht vorübergegangen sein, dass die verflochtenen Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern eine Vielzahl von Institutionen hervorgebracht haben, durch welche die Politikverflechtung noch intensiviert wird.
Ich möchte einige Beispiele nennen: Die Konferenz der Kultusminister tagt im Abstand von ca. sechs Wochen, verfügt über ein Sekretariat und kann sowohl ständig als auch ad hoc Ausschüsse einrichten. Untereinheiten dieser Konferenz sind zum Beispiel der Schulausschuss, der Ausschuss für Kunst und Erwachsenenbildung sowie der Ausschuss für Auslandsschulwesen.
Des Weiteren gibt es in Deutschland eine ausgeprägte Planungsverflechtung in Form einer Koordination der staatlichen Planung von bund- und länderspezifischen Aufgabenbereichen, in denen die Länder die primäre Kompetenz haben.
Es gibt eine so genannte Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, die den langfristigen Bildungsetatplan mit dem dazugehörigen Budget bearbeitet.
Auch gibt es den so genannten Wissenschaftsrat, welcher Schwerpunkte der Wissenschaftsförderung setzt und Empfehlungen für die Verwendung der Haushaltsmittel gibt. Des Weiteren darf ich den Finanzplanungsrat erwähnen, welcher Empfehlungen für eine Koordination der Finanzplanungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden gibt.
Außerdem darf ich den so genannten Konjunkturrat nennen, welcher sich zu konjunkturpolitischen Maßnahmen und zur Erfüllung der Stabilitätsgesetze berät, Möglichkeiten zur Dekkung des Kreditbedarfs erörtert usw.
Das sind aber nur einige wenige Beispiele aus einer unübersichtlichen Zahl von Gremien, welche den zunehmenden Kompetenzverlust der Länder mit verursachen und damit die Gefahr zunehmender finanzieller Abhängigkeit der Länder vom Bund und untereinander vergrößern. Jedenfalls sind die meisten dieser Gremien nur Eingeweihten bekannt. Das ist zumindest nach unserem Demokratieverständnis - merkwürdig. Stimmen Sie unserem Antrag zu; denn nur so hätten wir endlich einen Eindruck und eine Übersicht über die Stellen, die letztendlich auch unsere Kompetenzen als Landesparlament unmittelbar betreffen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die EU-Osterweiterung wirft ihre Schatten voraus. Dies erkennt man auch am vorliegenden Antrag. Die Schatten der EU-Osterweiterung sind, wie die sich anbahnende Debatte über die Höhe der Fördersätze aus dem EU-Strukturfonds zeigt, lang. Zu den vergleichsweise armen mitteldeutschen Bundesländern werden sich die noch ärmeren Staaten östlich unserer Grenze gesellen. Sie alle werden ein Höchstmaß an Förderung von der EU fordern, die sie aufgrund ihrer faktischen EU-Unreife auch brauchen werden. Es wird viel politischen Lobbyismus brauchen, damit das Land Brandenburg dabei auf der Förderleiter nicht weiter nach unten rutscht.
Das Auslaufen der Ziel-1-Förderung ab 2007 steht bereits drohend im Raum. Wenn dieses Szenario eintritt, verbunden mit der allgemeinen desolaten Haushaltslage des Bundes und des Landes mit rigorosen Kürzungen an allen Ecken und Enden, kann es geschehen, dass Brandenburg von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt bleibt und nur noch eine Transitstrecke zwischen den wirtschaftlich leistungsfähigen westlichen Bundesländern und einer aufstrebenden polnischen und osteuropäischen Wirtschaftsmacht ist.
Bereits jetzt schauen beispielsweise die Einwohner der Uckermark neidvoll auf das benachbarte Stettin auf der anderen Seite der Grenze, das eine rasante wirtschaftliche Entwicklung nimmt und eine um ein Vielfaches niedrigere Arbeitslosenquote aufweist. Angesichts der EU-Osterweiterung ist das Verhältnis zwischen der Brüsseler EU-Kommission und Deutschland mehr als gespannt. Es gibt zwischen der Kommission und der Bundesregierung einen heftigen Konflikt um die deutschen Beitragszahlungen, um den künftigen EU-Haushalt nach 2006. Bereits heute trägt Deutschland als größter EU-Nettozahler des EU-Haushalts 2004 ein Fünftel des ca. 100 Milliarden Euro betragenden EU-Haushaltsvolumens und damit den weitaus größten Teil der finanziellen Belastungen in der Europäischen Union.
Die Maximalforderung der EU-Kommission sieht nun vor, dass die Obergrenze des Beitragssatzes von 1,24 % des Brutto
inlandsproduktes der einzelnen Mitgliedsstaaten künftig voll ausgeschöpft werden soll. Möglicherweise kommen sogar weitere Prozentpunkte für die Entwicklungsaufgaben hinzu.
Die Bundesregierung lehnt mit anderen Nettozahlern wie Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Österreich eine Ausweitung der Gemeinschaftsausgaben im Zuge der EU-Erweiterung entschieden ab. Die Bundesregierung beharrt auf der Marke von 1 % des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts. Die von der Kommission vorgeschlagene Erhöhung würde die deutschen Beiträge an den EU-Haushalt um einen zweistelligen Milliardenbetrag erhöhen, und dies in einer Zeit, in der sich Bund und Länder in Deutschland finanziell am Rande des Ruins bewegen und darüber hinaus Deutschland von Brüssel unter Androhung von Milliardenstrafen immer wieder zu eisernem Sparen gedrängt wird. Deutschland als größter EU-Nettozahler zahlte in den vergangenen beiden Jahren jeweils über 5 Milliarden Euro mehr in die EU ein, als von dort nach Deutschland zurückfloss.
Bei einer Erhöhung des EU-Beitragssatzes auf 1,24 % des Bruttoinlandsprodukts wird ein Anstieg des deutschen EU-Jahresbeitrages von derzeit über 20 Milliarden Euro um weitere 14 Milliarden Euro befürchtet. Und da kommen Sie, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, und fordern mit dem vorliegenden Antrag, der Landtag solle die Landesregierung dazu bewegen, sich gegenüber der Bundesregierung für die Erfüllung der überzogenen EU-Finanzpolitik mit Ausweitung der deutschen Nettozahlungen einzusetzen.
Umgekehrt, meine Damen und Herren, wird ein Schuh daraus. Wir als DVU-Fraktion, die wir die geplante EU-Osterweiterung ohnehin sehr skeptisch sehen, treten dafür ein, die deutschen EU-Nettozahlungen, ähnlich wie es Großbritannien unter Margret Thatcher getan hat, durch Verhandlungen mit der EU auf Ministerratsebene auf ein vertretbares Maß abzusenken und die eingesparten Mittel stattdessen den neuen Bundesländern, beispielsweise mittels GA-Förderung, zukommen zu lassen. Dies wäre der einzige sinnvolle und vernünftige Weg. Den vorliegenden Antrag der PDS-Fraktion lehnen wir daher ab. Dem vorliegenden Entschließungsantrag der SPD- und CDUFraktion werden wir zustimmen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das kulturelle Erbe Preußens in Potsdam kann geradezu eine Verpflichtung für unsere Landeshauptstadt sein, sich um den ehrenvollen Titel einer Kulturhauptstadt Europas zu bewerben. Diese Ehre wäre auch ein positives ideelles Ziel, auf das hinzuarbeiten sich lohnen würde, für das man Menschen mobilisieren könnte. Solche positiven Ziele sind dank der langjährigen SPD-Herrschaft in Brandenburg leider Mangelware.
Doch bevor man sich auf solch eine Aufgabe einlässt, muss geprüft werden, ob die Fundamente, auf die ein Erfolg gegründet werden kann, überhaupt tragfähig sind. Bevor Brandenburg solche Anstrengungen unternimmt, müsste mit einem umfassenden und ehrlichen Kassensturz festgestellt werden, welche Substanz überhaupt vorhanden ist, welche Finanzlöcher zu stopfen sind, ehe man sich solch ehrgeizigen Zielen widmet. Allerdings müsste die Landesregierung nach einer solchen ehrlichen Bestandsaufnahme vermutlich den Bankrott des Landes erklären. Sie drückt sich nicht umsonst davor.
Es ist für den Nachfolger der SED, die Potsdam mit ihren sozialistischen Hochhäusern verschandelt hat, leicht, das Land zur Unterstützung für die Landeshauptstadt aufzufordern.
Wie üblich sparen Sie sich jeden Hinweis darauf, wie diese Unterstützung bezahlt werden soll. Herr Ministerpräsident Platzeck, der leider nicht anwesend ist, als ehemaliger Oberbürgermeister von Potsdam und derzeitiger Landesvater von Brandenburg wird sicherlich die Bewerbung Potsdams zur Kulturhauptstadt Europas 2010 unterstützen, soweit dies der Landeshaushalt zulässt. Für ein paar nette Briefe des Herrn Ministerpräsidenten und ein paar Aktivitäten der brandenburgischen Landesvertretung muss man nicht den Landtag bemühen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der PDSFraktion zur öffentlichen Daseinsvorsorge im Lichte der EU-Liberalisierungspolitik enthält zwar den einen oder anderen Ansatz, den die DVU-Fraktion unterstützen könnte. Dennoch lehnen wir den Antrag ab, meine Damen und Herren von der PDSFraktion. Die Ausgangslagen sind nämlich grundverschieden.
Während der PDS-Antrag erkennbar darauf abzielt, im Bereich der Daseinsvorsorge alles und jedes möglichst in Staatshand mit einer Bestandsgarantie zu versehen, zielt die Politik unserer DVU-Fraktion darauf ab, die Kernbereiche der Daseinsvorsorge im Sinne des Sozialstaatsprinzips des Grundgesetzes bei voller Geltung des Leistungsprinzips nicht aushöhlen zu lassen.
Die Politik der DVU-Fraktion als zugleich der individuellen Freiheit, dem Gemeinwohl verpflichteten Kraft mit bürgerlichdemokratischem Grundverständnis wendet sich dagegen, Neoliberalismus über die EU oder auf sonstigem Wege sozusagen durch die Hintertür nach Deutschland zu importieren. Spielarten, die auf Manchester-Kapitalismus hinauslaufen, halten wir für nicht vereinbar mit den Grundwerten des Grundgesetzes, Freiheit, Demokratie und Sozialstaatlichkeit. Kurzum: Aufgabe internationaler politischer Zusammenarbeit kann und darf nicht sein, Dritte-Welt-Zustände nach Deutschland zu importieren. Aufgabe kann nur sein, durch internationale Zusammenarbeit auch anderen Ländern Gelegenheit zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen zu geben, jedoch ohne in Deutschland erreichte Grundstandards zu gefährden.
Schon aus diesen Gründen hält die DVU-Fraktion unabdingbar am Primat des Nationalstaates mit demokratischer Legitimation fest und lehnt - schon da scheiden sich wohl die Geister jedwede Bestrebung in Richtung europäischer Superstaat ab.
Die für eine EU-Osterweiterung notwendigen Bedingungen sind gegenwärtig nicht gegeben. Es sind nach wie vor insbesondere politische wie sozial schwerste Verwerfungen zu befürchten, die in besonderem Maße zulasten wirtschaftlich schwächerer Kreise unserer Bevölkerung gehen.
Die DVU-Fraktion sieht nicht - der Antrag der PDS-Fraktion schweigt sich dazu bezeichnenderweise aus -, wie unter den aktuellen finanzpolitischen Möglichkeiten Deutschlands und anderer EU-Staaten Abhilfe geschaffen werden könnte. Zudem liegt Ihrem Antrag ein von unserer Politik verschiedener Ansatz des Verhältnisses von Subsidiarität und Solidarität zugrunde. DVUPolitik ist zuallererst Garant der individuellen Freiheit der Bürger.
Das Prinzip der Subsidiarität, dieser bürgerlich-demokratische Grundansatz, erschöpft sich eben nicht in der kommunalen
Selbstverwaltung. Er geht sozusagen durch das ganze Land, beginnt beim Einzelnen und seiner Familie, geht über die örtliche Gemeinschaft, über die Landesebene, die Bundesebene als nationale Einheit bis zur europäischen Ebene als Wertegemeinschaft der europäischen Nationalstaaten.
So wie diese Subsidiaritätsebenen schnittmengenartig übereinander liegen, so besteht für die DVU-Fraktion die Vermutung für die Regelungszuständigkeit der jeweils unteren Ebene, wobei - das ist an der gegenwärtigen Reformdebatte zu kritisieren keine dieser Ebenen vom Einzelnen über die Familie unter dem Stichwort „Eigenverantwortung“ in seiner Leistungsfähigkeit überfordert oder etwa nach mittelalterlich bis feudal anmutender Art mit einer Kopfsteuer oder mit Kopfbeiträgen mit Leistungsstärkeren über einen Leisten geschlagen werden darf.
Zugleich ergeben sich aus dem so verstandenen Subsidiaritätsprinzip vier Dinge, meine Damen und Herren der PDS-Fraktion: erstens die Beschränkung der Daseinsvorsorge in Staatshand auf das zur Absicherung gegen Lebensrisiken sowie zur Sicherung der elementaren Lebensgestaltung erforderliche Maß, zweitens die Verpflichtung unter Berücksichtigung der Effizienz, staatliche Daseinsvorsorge in jeder Hinsicht räumlich und organisatorisch so dicht wie möglich an die Menschen zu bringen, drittens die Verpflichtung eines jeden Trägers der Daseinsvorsorge, nach den Grundsätzen der Betriebswirtschaft ein möglichst günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis für die Empfänger seiner Leistung zu erzielen, viertens ein Primat zur Verbesserung der Bedingungen für kleine und mittelständische Betriebe als diejenigen, bei denen sich unser Land wie die Familie in demographischer und wirtschaftlicher Hinsicht regeneriert.
Dieser Politikansatz ist mit dem Ihrigen, der natürlich auch Ihrem Antrag zugrunde liegt, nicht zu vereinbaren, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gesetzesänderung wird die brandenburgische Bildungsmisere nicht beheben, aber sicherlich ist es ein erster Schritt in die richtige Richtung, den Zugang von Lehrern aus anderen Bundesländern und von Seiteneinsteigern in das Lehramt in Brandenburg zu erleichtern. Die Ausbildung und Weiterbildungssituation der vorhandenen Lehrer sowie die Anforderung an neue Lehrkräfte gehören in das Mosaik der Gründe, die beispielsweise zum miesen Abschneiden Brandenburgs in der PISA-Studie geführt haben. Verbesserungen in diesen Bereichen gehören zu den Maßnahmen, die gegen die Bildungsmisere unternommen werden müssen.
Doch es darf bezweifelt werden, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes ausreichen, um Junglehrer oder erfahrene Kräfte aus anderen Bundesländern, beispielsweise aus Berlin, nach Brandenburg zu locken. Ich habe noch nie gehört, dass die brandenburgischen Lehrer von ihren Kollegen aus Berlin um ihr Gehalt oder ihre Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen beneidet werden. Umgekehrt scheint mir das eher der Fall zu sein. Aber vielleicht ändert sich das ja angesichts der Berliner Schuldenmisere. Vielmehr hätte es sich ändern können, wenn Brandenburg nicht ebenfalls von seiner Regierung in den Schuldensumpf gefahren worden wäre. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich erfuhr, dass ich bei diesem Tagesordnungspunkt meine erkrankte Kollegin Fechner vertreten darf, wollte ich meine Vorbereitungen darauf zunächst mit der Lektüre des zu ändernden Gesetzes beginnen. Es war gar nicht so einfach, eine aktuelle Version des Kita-Gesetzes zu finden. Die Verlage, die Gesetzestexte zur Verfügung stellen, kommen anscheinend mit dem Neudruck nicht hinterher.
Wir debattieren heute über die siebte Änderung dieses Gesetzes; die letzte Änderung stammt von Anfang Juni. Sieben Änderungen - das empfinde ich bei einem Gesetz, das es erst seit elf Jahren gibt, schon als heftig.
Wir debattieren heute über eine Änderung des Kita-Gesetzes, die nötig geworden war, weil die Landesregierung mithilfe der SPD- und der CDU-Abgeordneten dieses Hauses verfassungswidrige Änderungen an diesem Gesetz vorgenommen hatten. Diese Änderungen waren durchgepeitscht worden, obwohl Bedenken hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit bekannt waren.
Wir debattieren heute, wenn man der Begründung der Gesetzesänderung Glauben schenken darf, über Änderungen, die aufgrund von systematischen Fehlern und Unklarheiten in dem bereits sechsmal geänderten Gesetz nötig sind.
Was machen eigentlich die hoch bezahlten Mitarbeiter des Bildungsministeriums die ganze Zeit, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, einen verfassungsmäßig eindeutigen und systematisch richtigen Gesetzentwurf vorzulegen?
Seit letztem Donnerstag wissen wir es: Sie bereiten sich auf die Übernahme eines Ministerpostens vor.
Aber Scherz beiseite, liebe Kolleginnen und Kollegen, und nichts für ungut, Herr Minister Szymanski.
Wir werden das Kita-Gesetz der Verfassung anpassen müssen. Wir werden die Fehler der Landesregierung und der Koalitionsmehrheit dieses Hauses ausbügeln müssen.
Verbesserungen zugunsten der Kinder und Eltern, welche von diesem Gesetz betroffen sind, wird es nicht geben. Diese müssen froh sein, dass die Landesregierung an verfassungsmäßige und bundesgesetzliche Vorgaben gebunden ist und deswegen den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung nicht abschaffen kann.
Die DVU-Fraktion wird einer Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Dort wird noch einiges an diesem Gesetzentwurf zu reparieren sein. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere DVU-Fraktion hat Ihnen einen Antrag vorgelegt, der darauf abzielt, im Wege einer Bundesratsinitiative die Anrechnung von Kapitalanlagen auf die Sozialleistungen der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sowie des künftigen Arbeitslosengeldes II herauszunehmen, da diese dem Zweck der Vorsorge für das Alter dienen und die Beibehaltung des bisherigen Lebensstandards sichern sollen. Damit wären diese privaten Formen der Altersvorsorge der so genannten Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge gleichgestellt.
Betroffen ist hiervon eine Vielzahl von Menschen in Deutschland und insbesondere auch in Brandenburg. Es sind sowohl Arbeitnehmer, die zum Beispiel langjährige Kapitallebensversicherungen oder andere Geldanlagen mit vertraglich eingeräumter Verrentungsmöglichkeit zur Aufbesserung der gesetzlichen Rente haben, als auch mittelständische Selbstständige, die seit Jahren bis Jahrzehnten ausschließlich hiermit ihre Altersabsicherung betreiben. In Brandenburg haben nach der Wiedervereinigung rund 80 % der Menschen zusätzlich Lebensversicherungen oder ähnliche Verträge abgeschlossen.
Unsere DVU-Fraktion hält gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Reformdiskussion das Anliegen dieser Bundesratsinitiative für sozialpolitisch von höchster Dringlichkeit, und zwar aus folgenden Gründen:
Erstens: Quer durch alle im Bundestag vertretenen Parteien werden die Menschen dazu aufgefordert, für das Alter privat
Vorsorge zu treffen. Ihnen wird erklärt, dass die gesetzliche Rente ihren Lebensstandard im Alter nicht mehr sichern wird.
Zweitens: Zugleich sollen die Bezugszeiten für das Arbeitslosengeld auf maximal 18 Monate begrenzt, das Renteneintrittsalter womöglich auf 67 Jahre heraufgesetzt und die Möglichkeiten des Vorruhestandes bei Arbeitslosigkeit abgebaut werden.
Drittens: Durchschnittlich erfolgt der Eintritt in den Ruhestand derzeit mit 60 Jahren. Gerade in den neuen Ländern haben die allermeisten Menschen ab dem 50. Lebensjahr angesichts der desolaten Lage auf dem Arbeitsmarkt größte Schwierigkeiten, einen neuen Job zu finden. Die Möglichkeit des vorgezogenen Ruhestandes bei Arbeitslosigkeit soll aber wohlgemerkt beschnitten werden und nach maximal 18 Monaten soll es kein Arbeitslosengeld, sondern nur noch das Arbeitslosengeld II geben. Dieses wiederum ist seinem Wesen nach eine Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe; damit ist es von Bedürftigkeit abhängig.
Vermögen ist darauf bis auf einen geringen Teil Selbstbehalt, der im Übrigen nach den Plänen in Berlin auch noch gekürzt werden soll, anzurechnen. Das heißt, es muss für den laufenden Lebensunterhalt verwendet werden.
Gegenwärtig bezieht sich das auch auf die von unserem Antrag erfassten Geldanlagen für die Altersvorsorge. Nach wie vor sind nur die so genannte Riester-Rente, betriebliche Rente und die gesetzliche Rente ausgenommen. Das wurde im Übrigen jüngst auch seitens des Landessozialgerichts Berlin bestätigt. Konkret heißt das für die Bertoffenen: Die Verträge müssen gekündigt, das Geld muss verwertet werden und die private Altersvorsorge ist futsch.
Wie wollen Sie, meine Damen und Herren, die Menschen so zur privaten Altersvorsorge animieren? Beispiel: Der Bürger hört auf die Politik und schließt privat einen entsprechenden Vertrag. Er wird - wie eben die meisten - zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr arbeitslos und findet keine neue Stelle mehr oder erleidet - wie bei 45 000 Pleiten in diesem Jahr inzwischen üblich - mit seinem Betrieb Schiffbruch. Das 65. oder 67. Lebensjahr ist noch weit. Die Höhe der gesetzlichen Rente liegt - er bekommt seine 45 Versicherungsjahre nicht mehr voll - unter 40 % des letzten Bruttoeinkommens. Arbeitslosengeld gibt es maximal noch 18 Monate; das dann folgende Arbeitslosengeld II ist aber von der Bedürftigkeit abhängig. Der Bürger muss dann seine private Altersvorsorge kündigen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die private Altersvorsorge ist futsch und in vielen Fällen zahlt dann das Sozialamt den Verbrauch bis zur Bahre.