Simone Schulze

Appearances

6/9 6/21 6/31 6/32 6/39 6/41 6/66 6/83 6/88 6/89 6/93 6/104 6/107 6/123 6/153 6/155 6/157

Last Statements

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Abgeordnete, zum Antrag der Landesregierung über die Einwilligung zum Flächentausch zwischen dem Freistaat Thüringen und der Stadt Erfurt: Die Fläche, die hier genannt wird, betrifft 64.000 Quadratmeter. Nach ei
nem Gutachten hat die Fläche aus dem Bestand des Landes einen höheren Wert. Deshalb wird im Zuge dieses Tauschs ein finanzieller Wertausgleich in Höhe von 1,6 Millionen Euro durch die Stadt Erfurt an das Land erfolgen. Durch diesen Grundstückskauf bleibt die staatliche landwirtschaftliche Grundfläche zwar gleich, aber im gesamten Land gesehen, müssen wir sagen, es wird wieder mal landwirtschaftlich genutzte Fläche versiegelt. Das finden wir ein Stück kritikwürdig. Die Kündigung der Pachtverträge für die landeseigenen Grundstücke erfolgte schon im September 2018. Die Entscheidungsvorlage der Thüringer Landgesellschaft ist auf den 20.12.2018 datiert, aber erst am 30.08.2019 erhielten die Mitglieder des Haushaltsund Finanzausschusses davon Kenntnis. Ich bin mal gespannt, ob die Ministerin was zur Dringlichkeit sagen kann, wie sich das gestaltet hat, denn ich denke mir mal, hier war eigentlich genügend Zeit.
Zurzeit ist der Bebauungsplan der Stadt Erfurt „Parkplatz Gothaer Straße/Wartburgstraße“ in Aufstellung. Hier sollen dieser große Park-and-RideParkplatz, ein Reisemobilhafen, ein Mehrzweckgebäude und Busstellplätze entstehen. Das ist ein großer Eingriff in die Natur. Nichtsdestotrotz haben wir uns die Unterlagen von der Stadt Erfurt im Vorfeld geben lassen. Wir bedanken uns dafür bei der Stadt Erfurt, dass die so umfangreich waren. Im Zuge der BUGA 2021 muss eine Lösung gefunden werden. Was die Flächenversiegelung betrifft, hatten wir schon gesagt, die ist kritikwürdig. Auch die Veränderungen des Umfelds für die Einwohner werden noch verschiedene Diskussionen herbeiführen. Nichtsdestotrotz müssen die Autos und die Busse irgendwo hin. Sie sollen aus der Stadt herausgebracht werden. Die CDU-Fraktion wird diesem Flächentausch zustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne! Herr Rudy, zu Ihnen komme ich nachher – er ist gleich gegangen, das ist jetzt schade. Herr Harzer, zu Ihrer Rede: Es war zwar niemand bei der Anhörung, aber der Protest ist da. Lassen Sie mich damit beginnen, heute bei meiner Rede mal etwas zu zeigen, und zwar aus den Orten – wenn man durchfährt, sind diese Zettel nicht zu übersehen. Und die hängen schon zwei Jahre. Also das kann man sich anschauen, diese Zettel sind nicht so klein wie die, die ich heute mitgebracht habe. Ich habe sie fotografiert, weil sie an jeder Hauswand kleben, weil sie an jedem Gartenzaun – DIN A 1 und größer – vorhanden sind. Das zeigt den Protest, dem die Bevölkerung gerade im ländlichen Bereich auf diese Weise ihren Ausdruck verleiht.
Die rot-rot-grüne Landesregierung und die Koalitionsfraktionen regieren über die Köpfe der Menschen hinweg – das ist der Beweis. Das beste Beispiel sind die Bürgerinitiativen im Bereich der Windkraft. Seit Jahren haben wir eine immer größer werdende Protestbewegung gegen den Bau von Windrädern. Auch die eingereichten Petitionen und die meist daraus folgenden öffentlichen Anhörungen zeigen den Unmut der Bürger. Das ist Ihre Politik – von oben herab. Statt den Menschen genügend Spielraum zu lassen, eigene Entscheidungen zu treffen, und damit die Akzeptanz für diese Form der Energiegewinnung zu erhöhen, arbeiten Sie mit einer Basta-Politik. Ein Jahr lagen die Widersprüche beim zuständigen Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Am 27.11.2018 reichte das Windkraftunternehmen, das Projektunternehmen eine Untätigkeitsklage gegen den Freistaat ein, reagiert hat die Behörde erst am 22.05.2019.
Die massive Umgestaltung in vier Ressortbereichen der Landesverwaltung und die Schaffung mehrerer großer Sonderbehörden lehnten wir bereits 2018
ab. Wir forderten den dreistufigen Verwaltungsaufbau und die Stärkung des Landesverwaltungsamts. Wir forderten damals schon die Landesregierung auf, ein Landesorganisationsgesetz mit einer umfassenden Aufgabenerhebung und anschließenden Aufgabenkritik auf den Weg zu bringen. Unser Antrag wurde abgelehnt. Und jetzt zeigt sich die Umstrukturierung an diesem Vorgang als nicht erfolgreich, zumindest bis jetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, lieber Herr Rudy – ich sehe, er ist doch da. Ich denke, ich weiß, worauf Sie mit Ihrem Antrag hinaus wollen, aber von meiner Kritik kann ich Sie jetzt hier leider nicht ausschließen. Sie sind etwas zu spät mit Ihrer Aktuellen Stunde. Sie hatten es ja schon pressewirksam angekündigt, aber in der Aktuellen Stunde mit 5 Minuten Redezeit für dieses Thema – ich habe viele Stunden in den letzten Jahren damit verbracht, ich konnte sie gar nicht mehr zählen. Im Petitionsausschuss, bei öffentlichen Anhörungen, bei Gesprächen mit Bürgerinitiativen, bei Sitzungen, öffentlichen Sitzungen des technischen Ausschusses, des Hauptausschusses, Stadtratssitzungen der Stadt Schmölln – immer stand dieses Thema an. Ich habe Sie dort nie gesehen.
Jetzt hier die ehrlichen Gefühle der Menschen zu benutzen und durch einen 5-Minuten-Redebeitrag den Menschen Glauben zu machen, jetzt ändert sich was, die Dinger werden wieder abgebaut – da bin ich sehr enttäuscht von Ihnen, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.
Wenn Sie sich intensiv damit befasst haben, müssten Sie das eigentlich wissen. Sie geben als Ihre Wissensquelle die öffentliche Presse an. Die AfD hat es doch eigentlich gar nicht so mit der [Lügen]presse – so will ich das jetzt mal umschreiben, weil ich dieses Wort nicht wieder im Protokoll haben möchte. Und zur sogenannten oberen Naturschutzbehörde, wie Sie das in Ihre Begründung mit reingeschrieben haben: Das ist ein und dieselbe Behörde, also das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ist die gleiche Behörde. Und zur Rolle des Landkreises, zum übertragenen Wirkungskreis: Machen Sie, wenn Sie Kreistagsmitglied sind, wirklich mal einen Kurs, was Sie zu entscheiden haben und was nicht.
Das ist ehrlich gemeint, ganz ehrlich. Ich kann Ihnen hier jetzt auch nicht helfen, meine Zeit ist gleich um.
Noch mal: Die Stadt Schmölln hat von einem Klageverfahren abgesehen, die Baugenehmigungen sind jetzt bestandskräftig und ich hoffe, dass in der neuen Legislatur mit einer neuen Landesregierung mehr auf die Akzeptanz gebaut und wirksam darauf eingegangen wird, dass man die Bürger mitnimmt. Dafür gibt es viele Möglichkeiten. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, mit diesem uns heute vorliegenden Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten, mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Mit dieser Richtlinie sollen den Menschen mit Behinderungen die Anwendungen öffentlicher Stellen besser zugänglich gemacht werden. Es werden Anforderungen an die Ausgestaltung und an die Umsetzung definiert. Dieser gesetzliche Regelungsbedarf in diesem Bereich hat sich bereits ab dem 23.12.2016 ergeben. Zu diesem Zeitpunkt wurde die EU-Richtlinie 2016/2102 verabschiedet. Zweck der Richtlinie ist es, dass digitale Produkte und Dienstleistungen öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich sind. Thüringen ist hier bei der Umsetzung schon lange in Verzug. Die Umsetzungsfrist ist bereits am 23. September 2018 abgelaufen. Es war genügend Zeit. Die CDU-Fraktion hat bereits mit ihrem Antrag vom 23. August 2017 auf die Umsetzung gedrungen, aber die Landesregierung hat nicht gehandelt.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Digitalisierung ist aus unser aller Leben nicht mehr wegzudenken. Wenn wir hier nicht für Barrierefreiheit sorgen, dann machen wir einen riesigen Fehler. Es ist wichtig, da gerade ein Mensch mit Behinderung noch mehr als jeder andere auf die Nutzung des Internets angewiesen ist. Ich will hier ausdrücklich betonen, dass Barrierefreiheit sehr wichtig ist und bei uns auch Unterstützung findet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Ablauf: In der Europäischen Union wurde aufgrund der Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Spezifikation und den Vorschriften für einen barrierefreien Zugang ein Regelungsbedarf gesehen. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission haben das Europäische Parlament und der Rat am 02.12.2016 die EU-Richtlinie über den barrierefrei
en Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen veröffentlicht. Durch diese EU-Richtlinie wird den EU-Bürgern, insbesondere jenen mit einer Behinderung, ein besserer Zugang ermöglicht. Die EU-Richtlinie verpflichtet öffentliche Stellen von der Bundes- über die Landesbis zur kommunalen Ebene zu barrierefreien Angeboten, das heißt, dass sich Verwaltung, beispielsweise Gerichte, Polizeistellen, öffentliche Krankenhäuser, Universitäten und Bibliotheken um die Barrierefreiheit intensiv kümmern müssen – und dies nach den Vorgaben der EU-Richtlinie im gesamten Gebiet der Europäischen Union.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Umsetzung in die Bundesgesetzgebung erfolgte bereits am 14.06.2018 im Bundestag. Die Umsetzung in einigen Bundesländern begann bereits im Jahr 2018. In Sachsen wurde am 18.04.2019 das barrierefreie Web-Gesetz verabschiedet. Darin ist keine Kostenerstattung für Kommunen vorgesehen. Dies führte zu einer heftigen Kritik aus der Fraktion der Linken in Sachsen. Die Abgeordnete spricht hier von Verfassungswidrigkeit, weil die Mehrbelastungen der Kommunen nicht ausgeglichen werden. In Sachsen-Anhalt wurde das Behindertengleichstellungsgesetz geändert und eine Kostenerstattung für Kommunen vorgesehen. Schleswig-Holstein hat die Änderung zum Landesbehindertengesetz bereits am 11. September 2018 vorgelegt. Zu der Thematik „Kosten“ trifft man dort die Aussage: Es werden Kosten für Verwaltungsaufwand entstehen.
Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist eine Umsetzung in Landesrecht beabsichtigt. In diesem Gesetz werden verschiedene Gesetze geändert: das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen, das Thüringer E-GovernmentGesetz, eine Verordnung wird mit Artikel 3 geändert. In Artikel 1 wird festgelegt, dass das Finanzministerium die Überwachungsstelle übernimmt, der Thüringer Bürgerbeauftragte die Aufgaben der sogenannten Durchsetzungsstelle, und die Berichtspflicht an den Bund wird näher definiert.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat die rechtzeitige Umsetzung der EU-Vorgaben verpasst. Allein zur Vermeidung eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens haben statt der Landesregierung die Koalitionsfraktionen den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Die sonst erforderliche zweimalige Kabinettsbefassung hätte eine rechtzeitige Verabschiedung dieses Umsetzungsgesetzes verhindert und es wäre vermutlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren gekommen.
Die CDU-Fraktion hat bereits ab 2017 mit Plenaranträgen mehrfach darauf gedrungen, die EU-Richtlinie umzusetzen. Nun haben wir heute ein weiteres Gesetz vorliegen, das im Eiltempo durch den Landtag gebracht wird. Der erforderliche Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum eigenen Gesetzentwurf zeigt – wie auch bei anderen Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen –, dass die nötige Sorgfalt und umfassende Betrachtung fehlen, so zum Beispiel bei der Aussage zu den Kosten. Da eine Überweisung an den Sozialausschuss zur Mitberatung von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde und der Haushalts- und Finanzausschuss zuständig ist, betrachten wir dies auch von dieser Seite.
Dem Zweck nicht dienlich finde ich im Gesetzentwurf die Aussage zu den Kosten. Unter dem Abschnitt zu den Kosten geben Sie an, ich zitiere: „Der Freistaat kommt seiner Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Rahmen seiner bestehenden Ressourcen nach.“ Bestehende Ressourcen – das hatte ich im letzten Haushaltsausschuss schon einmal angesprochen: Also wenn Personal-, Sachkosten frei gewesen wären vor dieser Aufgabe, dann hätte mich das gewundert.
Selbst die Bundesregierung führt in dem Gesetzentwurf zu Drucksache 19/2072 zur Umsetzung der EU-Richtlinie unter dem Punkt E 3 den Erfüllungsaufwand der Verwaltung für alle öffentlichen Stellen auf. Und weiter heißt es dort, ich zitiere: „Für die Länder entsteht alle drei Jahre Erfüllungsaufwand im Rahmen der Übermittlung des Berichts an den Bund in Höhe von geschätzt 640 Arbeitsstunden pro Bundesland, die zusammengenommen geschätzt Kosten in Höhe von voraussichtlich 420.000 Euro pro Bericht, also 140.000 Euro jährlich, verursachen.“ Der Behindertenbeauftragte gibt in seiner Zuschrift eine Aufstellung der zusätzlichen Kosten an. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen kritisiert in seiner Stellungnahme, dass es im Gesetz keine Folgenabschätzung und keine Kostenerstattungsregelung gibt, und verweist auf die Nachbarländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, bei denen die Kostenfolgeabschätzung enthalten war, und dass in Sachsen-Anhalt eine Kostenerstattungsregelung für die Kommunen aufgenommen wurde. Er forderte so auch eine Erstattung der nachgewiesenen erforderlichen Aufwendungen.
Bei der Kostenaussage hätte ich mir mehr Ehrlichkeit oder Gründlichkeit in der Gesetzesvorlage gewünscht. Höhere Standards und mehr Berichtspflichten erzeugen auch einen Kostenanstieg, weil der Aufwand steigt. Die inhaltliche Umsetzung der Richtlinie zum barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stel
len für Menschen mit Behinderungen unterstützen wir ausdrücklich.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie muss jetzt erfolgen, das ist Fakt. Sonst hat es Konsequenzen für Thüringen. Die Umsetzung ist für alle Menschen mit Behinderungen sehr wichtig. Aber bei der Betrachtung der Kostenfrage und Kostenerstattung an Gemeinden gibt es unterschiedliche Auffassungen. Zur Haushaltswahrheit und ‑klarheit gehört, dass man dies auch realistisch tut. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Musikalische Grundschule „Geschwister Scholl“ in Ponitz soll geschlossen werden
Wie „Ostthüringer Zeitung“ und „Osterländer Volkszeitung“ am 15. Juni 2018 berichteten, informierte das Schulamt Ostthüringen über die Auslagerung der Grundschule „Geschwister Scholl“ Ponitz nach Schmölln und Gößnitz für das Schuljahr 2018/2019 und die Schließung der Schule. Als Grund wird die Personalsituation angegeben; des Weiteren hört die jetzige Schulleiterin auf. Kritisiert wird die Vorgehensweise des Schulamts Ostthüringen sowie die Umsetzung der Informationspflicht gegenüber dem Schulträger, der Gemeinde, Eltern und Schülern. Die Eltern sollen sich bis 22. Juni 2018 entscheiden, ob ihr Kind in die Grundschule Schmölln oder Gößnitz geht.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen wurden seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport nach der Kündigung der Schulleiterin ergriffen, um die Stelle neu zu besetzen?
2. Wann hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport das Landratsamt Altenburger Land als staatlichen Schulträger über die Kündigung der Schulleiterin bzw. die Rückkehr der zwei abgeordneten Lehrer an ihre Stammschulen informiert?
3. Wann erfolgte die Abstimmung mit dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen über die Auslagerung der Schule für das Schuljahr 2018/2019 sowie mit den Schulleitern der aufnehmenden Grundschulen über die Aufnahme der neuen Schülerinnen und Schüler?
4. Mit welchem Ergebnis wurden die personellen und räumlichen Situationen der aufnehmenden Grundschulen in Schmölln und Gößnitz im Vorfeld geprüft?
Vielen Dank. Ich habe es akustisch nicht ganz verstanden. Also am 2. Juni erfolgte die Abstimmung – ist das so richtig?
Am 12. Vielen Dank. Zu meiner ersten Nachfrage: Es erfolgte ja, wie ich gehört habe, eine Kommunikation zwischen dem Schulamt und dem Ministerium, und zwar schriftlich. Meine Frage ist: Wieso hat das Ministerium erst dieser Auslagerung der Schule zugestimmt? Denn ich nehme an, das Schulamt hat nur daraufhin entschieden und die Schulkonferenz eingerichtet und ganz kurz hinterher kam dann der Stopp der ganzen Angelegenheit. So erfreulich wie das ist, aber mich interessiert der Ablauf des Verfahrens.
Ich hätte noch eine. Wir haben ja in Thüringen ein Lehrerproblem, also uns fehlen Lehrer. Jetzt hat die Schulleiterin gekündigt. Mit Erschrecken habe ich am Mittwoch zur Aktuellen Stunde vom Abgeordneten Wolf vernommen, dass die Schulleiterin nicht kooperieren wollte. Jetzt stellt sich mir die Frage: Wieso lassen wir eine Fachkraft, eine ausgebildete Lehrerin, die lange Zeit im Schuldienst ist, einfach so an eine andere Schule gehen? Welche Maßnahmen werden denn da unternommen, um solche Lehrer hier in Thüringen zu halten?
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne, die Zeit läuft, Redezeit für diesen emotional nicht so aufgeladenen Einzelplan 16 ist sehr kurz – 3 Minuten. Im Einzelplan 16 geht es um die Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnik mit einem Haushaltsvolumen in den Einnahmen von über 3 Millionen Euro in 2018 und 2019, in den Ausgaben mit über 120 Millionen Euro und 119 Millionen in 2019. Seit dem Doppelhaushalt 2016 gibt es einen eigenen Einzelplan für den Bereich, der die Landesverwaltung betrifft. Das ist gut und sinnvoll,
schafft es doch einen Überblick über den direkten Vergleich der eingeplanten Ausgaben und der tatsächlichen Ausgaben. Dieser Einzelplan beinhaltet nicht nur Ausgaben für die notwendige Technik, sondern alle IT-Maßnahmen in diesem Bereich: elektronisches Antrags- und Verwaltungsverfahren, ein zentrales Dokumentenmanagementsystem und vieles mehr. In den ersten zehn Kapiteln sind die ressorteigenen Ansätze etatisiert, die Bewirtschaftung erfolgt in den einzelnen Ministerien. In Kapitel 16 16 sind die ressortübergreifenden Vorhaben, in der Titelgruppe 71 gemeinsame IT-Maßnahmen mit Kommunen und in dem Kapitel 16 20 die Mittel für das Landesrechenzentrum eingestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren, während der Haushaltsberatung im Ausschuss wurde jedoch er
sichtlich, dass die Ist-Ausgaben im gesamten Einzelplan für 2016 nur circa 73 Prozent der eingestellten Mittel betrugen. Die Einsparungen oder das, was übrig blieb, waren 33 Millionen Euro. Die zum Beratungszeitpunkt ab 27.10. vorliegenden Ist-Ausgaben wiesen ebenfalls diese Tendenz auf. Die gleiche Problematik zeigte sich auch im Haushalt 2015. Jetzt wurden die Ausgaben wieder so hoch eingeplant trotz nicht verausgabter bzw. nicht benötigter Gelder. Ein seriöser Haushalt beachtet die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und bewirkt damit die bestmögliche Nutzung der Mittel. Dazu gehört auch zu prüfen, ob ein bestimmtes Ergebnis mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu erzielen ist. Es ist zwar schön, wenn sich die Landesregierung am Ende eines Jahres rühmen kann, gespart zu haben und die Rücklage zu füllen ist, aber wenn man reichlich und großzügig und zu viele Mittel bei der Haushaltsplanung eingestellt hat, ist das keine Kunst
oder gutes Haushalten, sondern einfach an den falschen Stellen eingeplantes und eingesetztes Geld, welches in anderen Bereichen sinnvoller wäre. Darauf zielten unsere Änderungsanträge ab. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne, wie aktuell unser Antrag ist, der bereits im September in die
Tagesordnung aufgenommen wurde, zeigt die Situation in den letzten Wochen und Monaten.
Wie ist die Situation für die Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten? Die Schließung der JVA Gera, die Verlagerung der Transportbehörde in die JVA Suhl-Goldlauter und nicht zuletzt der filmreife Ausbruch eines Häftlings aus dieser Anstalt sprechen für sich. Telefonkonferenzen, Drogenringe, alles das ereignet sich im Bereich des Ministeriums.
Weitere, für die Bediensteten nicht ungefährliche Vorfälle ereigneten sich in den letzten Jahren. Diese werden in vertraulichen Sitzungen besprochen, deshalb kann man hier nicht darauf eingehen. Dies begründet auch unser Berichtsersuchen zur Personalsituation. Denn ein hoher Krankenstand, viele Überstunden, Überlastung durch zu wenig Personal schaffen in den Justizvollzugsanstalten Situationen, die einen Ausbruch möglich machen. Die Vorfälle in den Justizvollzugsanstalten bringen unsere Bediensteten in Gefahrensituationen, dem werden Sie mir sicherlich alle zustimmen.
Der Freistaat Sachsen und der Freistaat Thüringen haben 2014 einen Staatsvertrag geschlossen. Zweck und Sinn war es, eine gemeinsame JVA in Zwickau zu errichten. Das sollte auch die Situation der Bediensteten verbessern.
Als wir heute Ihren Antrag, den Alternativantrag der Koalitionsfraktion, auf den Tisch bekommen haben, habe ich gedacht: Glückwunsch, jetzt haben Sie – da Sie ihn ja fast eins zu eins abgeschrieben haben – verstanden, dass in Ihrem Ministerium nicht alles rund läuft. Darauf kann man in der Rede und Begründung nachher noch mal eingehen. Das Handeln nach drei Jahren im Ministeramt sieht für mich anders aus. Wenn man als Minister anfängt, dann verschafft man sich einen Überblick und macht nicht einfach weiter. Aus der Situation heraus ist auch der Antrag der Koalitionsfraktionen entstanden. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne, zuallererst einmal einen herzlichen Dank an die Bediensteten und Angestellten in den Justizvollzugsanstalten in Thüringen für ihre Tätigkeit vor Ort!
Ihre Arbeit und die daraus resultierenden Belastungen stehen nicht so in der öffentlichen Wahrnehmung wie andere Berufe. Sie werden gebraucht, der Job ist anspruchsvoll, nicht immer ungefährlich, und die Dauerbelastung ist enorm. Also einen herzlichen Dank von hier aus an die Bediensteten für ihre Tätigkeit!
Wir haben es heute schon einmal gehört: Es muss nicht alles anders werden, aber wir können es viel besser. Das begleitet mich seit drei Jahren und ich schaue manchmal hin und sage: wo?
Nun kann man weder das „Anders“ noch das „Besser“ im Justizvollzug sehen. Die Bediensteten müssen viele Überstunden leisten, der Krankenstand ist durch die angespannte Personalsituation hoch. Trotz der derzeit sinkenden Gefangenenzahlen braucht es eine Analyse der Situation und ein auf
die Zukunft ausgerichtetes Landesentwicklungskonzept für den Strafvollzug und die Standorte der Justizvollzugsanstalten in Thüringen. Eine Betrachtung und eine Planung für die Zukunft kann ich nicht erkennen. Wie ich in meiner Begründung zum Antrag schon gesagt habe: Herzlichen Glückwunsch – die Koalitionsfraktionen haben verstanden, dass es in ihrem eigenen Ministerium nicht funktioniert, denn sonst hätte nach drei Jahren etwas vorgelegen oder man hätte etwas ablesen können.
Also: Wie entwickeln sich die Gefangenenzahlen zukünftig? Andere Länder machen es vor, sie schauen in die Zukunft und nehmen eine individuelle Planung auch in Bezug auf die Kriminalstatistik vor. Reichen die Plätze in den Justizvollzugsanstalten auch nach der Fertigstellung der neuen, gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen gebauten JVA Zwickau? Wie sieht die Bedarfsplanung aus? Wird oder kann die JVA Hohenleuben, wie einmal angedacht, geschlossen werden? Es stellen sich hier viele Fragen, Herr Minister. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag – der schon, ich betone es noch mal, im September gestellt wurde –, zu berichten, wie Ihre Planungen zur Zukunft der Standorte der Justizvollzugsanstalten in Thüringen denn nun eigentlich aussehen und welche Auswirkungen Ihre Planungen zu Standortentscheidungen für die Beschäftigten in den Strafvollzugsanstalten hatten. Denn wie uns bekannt ist und wie Frau Astrid Rothe-Beinlich vorhin gesagt hat, es wurde ja von einer Personalbedarfsplanung gesprochen, daraufhin wurden Arbeitsgruppen gegründet, die bereits im Jahr 2016 zu einem Ergebnis gekommen sind – bloß an der Umsetzung hapert es nach wie vor. Wir haben jetzt 2017 und es gibt immer noch keine Planung.
Weiter wollen wir wissen: Wie ist denn der Baufortschritt bei der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt? Der Baubeginn hat sich ja in die Zukunft verschoben. Wir wollen wissen, was bedeutet das, was bedeutet das für den Thüringer Landeshaushalt, den Stand der Ländervereinbarung hinsichtlich der dann dort Beschäftigten aus Thüringen und die Entwicklung der Einstellungen, Beförderungen, Pensionierungen bei den Beschäftigten. Schön wäre es gewesen – aber ich habe ja schon gehört, unser Antrag wird abgelehnt –, wenn Sie uns einmal berichtet hätten, wie dies in den Jahren 2015 bis 2025 ist und – was ganz wichtig ist, um den Haushalt anzusprechen – über die möglichen Be- oder Entlastungen des Landeshaushalts, was Ihre Planungen angeht.
Sehr geehrte Damen und Herren, immer zum Stichtag 31. März werden Gefangenenzahlen in der Statistik festgehalten. So waren ab dem Jahr 2003 über 2.000 Gefangene in Thüringen zu verzeichnen. Die Anzahl verringerte sich ab dem Jahr 2009 auf unter 2.000. 2015 – Herr Minister, da waren Sie schon im Amt – waren es 1.724, zum 31. März
2016 1.670, und dies führt sich fort, im März 2017 waren es wiederum weniger – die Statistik hat hier etwas andere Zahlen, deshalb sage ich „weniger“ – mindestens 100.
Die Entscheidung des Justizministers zur Schließung der JVA Gera ist zwar unter dem Aspekt dieser Entwicklung verständlich, doch sollte eine solche Entscheidung vorher gut durchdacht sein und auf einem Gesamtkonzept mit einer Prognose zu den zukünftigen Belegungszahlen und wirtschaftlichen Größen für einen längeren Zeitraum als bis zum Jahr 2020 basieren. Die zeitlichen Abläufe bei der Schließung der JVA Gera und die Verlegung des Verschubs zeigten keine umsichtige und langfristige Planung der Gesamtsituation für die Bediensteten der JVA.
Und ohne hier aus der Sitzung zu berichten: Die Strafvollzugskommission war damals kurzfristig in der JVA – da haben wir von den Bediensteten etwas anderes gehört; auf das Detail gehe ich hier nicht ein.
Ein zweiter betroffener Bereich in der JVA Gera war die umlaufleitende Transportbehörde, zuständig für den Transport der Gefangenen zwischen den Bundesländern und Thüringen. Für die Bediensteten der umlaufleitenden Transportbehörde ist nun die JVA Suhl-Goldlauter der Arbeitsort. Es stellt sich die Frage, ob am 2. Februar bei der Verkündung der Schließung der JVA Gera alle Konsequenzen bedacht waren. Wohl eher nicht, das kann man wirklich infrage stellen! Und dann, Herr Minister, kann man von Ihnen als Arbeitgeber in Bezug auf den Umgang mit Ihren Bediensteten etwas anderes erwarten.
Warum ist im Vorfeld nicht mit dem Personalrat in Gera gesprochen worden? Im Vorfeld, also vor dem 2. Februar. – Sie haben es in der JVA bekannt gegeben und kurze Zeit später stand es in der Presse. Da erwarte ich eigentlich etwas anderes. Und wenn ich die Verbindung zur Wirtschaft ziehe, wie da geschimpft wird, wenn Arbeitgeber ihre Angestellten entlassen und ein Werk schließen – Sie machen das hier ebenso und reden vorher nicht mal mit dem Personalrat; schließlich haben sich die Bediensteten darauf eingerichtet, bis 2020 dort zu sein, die ganze Familienplanung ist dorthin gelaufen, es geht um Arbeitswege – also den Vorwurf müssen Sie sich hier schon gefallen lassen.
Wie stellt sich nun die finanzielle Belastung oder Entlastung im Haushaltsentwurf 2018/2019 dar?
Sehr geehrte Damen und Herren, gespannt und voller Erwartungen, was Einsparungen durch die Schließung der JVA Gera angeht, habe ich mir den Haushaltsentwurf des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz angesehen. Im Einzelplan 05 Kapitel 05 05 für die Justizvollzugsanstalten sind keine ersichtlich. So wurde in dem Bereich mit einer Erhöhung von 5 Millionen Euro gegenüber 2017 geplant – Gesamtausgaben für 2018: über 68 Millionen Euro. Der Freistaat Thüringen steht im Bereich des Strafvollzugs und insbesondere bei der Situation der Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten wie auch bei der Entscheidung über die Zukunft einzelner Standorte vor großen Herausforderungen. Sowohl die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten als auch der Personalkörper selbst müssen für die kommenden Jahre zukunftsfest gemacht werden. Dabei gilt es nicht nur auf die demografische Entwicklung zu reagieren, sondern die Bedingungen so zu gestalten, dass qualifiziertes Personal gewonnen und auch gehalten wird. Da man die gesamte Situation im Thüringer Justizvollzug betrachten muss, haben wir in unserem Antrag gebeten, zur Situation der Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten in Thüringen und den Auswirkungen von möglichen Standortentscheidungen zu berichten, verbunden mit der Aufforderung an die Landesregierung, ein umfassendes Landesentwicklungskonzept zum Justizvollzug mit Perspektive auf das Jahr 2025 vorzulegen. Wir haben den Termin ändern müssen, da unser Antrag zwar immer auf der Tagesordnung stand, aber nicht drangekommen ist. Wir haben ihn verlängert bis vor Ablauf des I. Quartals 2018. Die Koalitionsfraktionen haben das ein bisschen weiter gefasst, da geht es um die erste Hälfte des Jahres 2018, das heißt die Koalitionsfraktionen haben schon festgestellt, dass es kein Konzept gibt, und auch sie warten darauf. Schön zu wissen, dass das bei dem eigenen Ministerium so gehandhabt wird!
Wir beantragen die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Auch wenn Sie schon gesagt haben, Sie werden unseren Antrag ablehnen, möchte ich Sie doch bitten, die Situation im Einzelnen zu betrachten und den Antrag mit zu beraten. Vielen Dank.
Vielen Dank. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass eine monatliche statistische Abfrage zur Belegung und zu den Fallzahlen in den Justizvollzugsanstalten erfolgt?
Das haben Sie gerade gesagt. Dann müsste Ihnen eigentlich auch bekannt sein, wie die Belegung aktuell ist – wonach meine Kollegin gefragt hat.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Lehrermangel und Unterrichtsausfall an der Staatlichen Grundschule „Insobeum“ in Rositz
Nach Informationen der Fragestellerin herrscht in der Grundschule Rositz seit längerer Zeit ein dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bekannter Lehrermangel. Die Schulleiterin der Grundschule informierte im Januar 2017 die Eltern schriftlich, dass es aufgrund weiteren Lehrerausfalls und der Nichtbesetzung einer offenen Stelle zu Unterrichtsstundenkürzungen auf 41 Wochenstunden kommt. Im Einzelnen soll dies bedeutet haben, dass in der 2. Klasse im Schuljahr 2016/2017 über einen längeren Zeitraum nur zwei Stunden pro Tag unterrichtet wurden. Daraufhin wendeten sich am 4. Januar 2017 die Eltern mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulamtsleiter des Ostthüringer Schulamts an das Ministerium. Die Beschwerde wurde am 7. März 2017 durch das Ministerium als unbegründet abgewiesen, da – Zitat: „Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Schulamtes Ostthüringen als auch der Schulamtsleiter haben ihr Möglichstes zur Besetzung der Stellen an der Grundschule Rositz getan“. Am 18. April 2017 stellten die Eltern einen Auskunftsantrag gemäß Thüringer Informationsfreiheitsgesetz. Das Auskunftsersuchen bezog sich auf die Antwort des Ministeriums vom 7. März 2017. Der Antrag blieb unbeantwortet, sodass am 24. Juli 2017 ein weiteres Schreiben mit der Bitte um Beantwortung bis 7. August 2017 an das Ministerium gerichtet wurde. Bis zum 12. August 2017 ist erneut keine Beantwortung erfolgt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum erhalten die Eltern keine Antwort auf ihren Auskunftsantrag gemäß dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz?
2. Wurde die Rahmenstundentafel der Klassenstufe 2 im Schuljahr 2016/2017 gekürzt?
3. Wie viele Ausfallstunden im Schuljahr 2016/2017 sind in der Klassenstufe 2 in oben genannter Grundschule aufgetreten (bitte auch nicht fachge- rechte Vertretungen mit einbeziehen)?
4. Ist es richtig, dass die Klassenstufe 2 in der Grundschule Rositz über einen Zeitraum nur mit zwei Unterrichtsstunden pro Tag unterrichtet wurde und wenn ja, dann bitte den Zeitraum benennen?
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Meine mündliche Frage habe ich am Freitag letzter Woche eingereicht. Daraufhin erhielten jetzt die Eltern eine Zwischennachricht, wie Sie mir gerade gesagt haben. Warum haben denn die Eltern nicht schon viel eher eine Information erhalten? Welche Probleme traten denn auf im Ministerium?
Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage, und zwar: Wenn Kinder einer Grundschule in den Ferien in eine andere benachbarte Grundschule oder einen Hort müssen, wer bezahlt diese Fahrtkosten? Wie sollen die Kinder von A nach B kommen? Der Schulbusverkehr ist in den Ferienzeiten eingestellt.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne! Worum geht es in dem Antrag bzw. in unserem Antrag? Es geht in unserem Alternativantrag darum, Zinsen auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen zu halbieren. Steuern? In einem Gemeinwesen gibt es viele Aufgaben, die ein Einzelner oder eine Einzelne nicht lösen kann. Bildung, öffentliche Infrastruktur, Gesundheitswesen, soziale Absicherung, innere und äußere Sicherheit gehören beispielsweise auch dazu. Hier wird der Staat für uns alle tätig. Seine Leistungen finanziert er mit den Steuereinnahmen. Sie sind eine der wichtigsten Einnahmequellen. Ohne diese Gelder könnte er seinen gestalterischen Aufgaben überhaupt nicht nachkommen. Und wer Steuern zu spät zahlt, der zahlt Zinsen auf den Betrag. Und wer zu viel Steuern bezahlt hat, erhält Zinsen auf die Rückzahlung. Die Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen soll ein Ausgleich dafür sein, dass die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen zwar jeweils spätestens am Jahresende entstehen, aber zu unterschiedlichen Zeiten festgesetzt und fällig werden. Durch Verzinsung von Steuernachzahlungen sollen Vorteile abgeschöpft werden, die der Steuerpflichtige dadurch erlangt, dass er das Geld nutzen konnte, das dem Fiskus zusteht. Die eingenommenen Zinsen wiederum sollen die Nachteile für den Staat ausgleichen, da er das Geld nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt nutzen konnte. Bei den Steuererstattungen dagegen entgehen dem Steuerpflichtigen potenzielle Zinserträge, weil er das ihm zustehende Geld nicht zu einem früheren Zeitpunkt anlegen konnte. Hier geht es
zurzeit um einen monatlichen Zinssatz von 0,5 Prozent, 6 Prozent pro Jahr.
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die Zinsen am Markt ein historisches Tief erreicht haben, sehen auch wir hier Handlungsbedarf. Nun ist die Abgabenordnung – unser Mantelgesetz zum Steuerrecht – eine Angelegenheit in Bundesentscheidung. Eine Änderung der Höhe der Zinsen von Steuererstattungen und Steuerforderungen ist schon seit 2016 ein Diskussionsthema unter den Unionspolitikern. Deshalb fordern wir die Landesregierung in unserem Antrag auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die Senkung der Zinsen auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen nach § 238 Abgabenordnung einzusetzen. Wir fordern hier eine Halbierung von einhalb auf ein viertel Prozent pro Monat, damit die Zinshöhe nur noch maximal 3 Prozent pro Jahr beträgt.
Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, Ihren Antrag können wir nachvollziehen, ihm aber leider nicht zustimmen. Mit der Festlegung eines festen Zinssatzes hat man auch an die Praktikabilität gedacht. Eine Anpassung an den jeweiligen Marktzins oder an den Basiszins nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches würde wegen dessen Schwankungen auch zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten führen, da im Einzelnen für die Vergangenheit festgestellt werden müsste, welche Zinssätze für den jeweiligen Zinszeitraum zugrunde zu legen wären. Die Schaffung eines variablen Zinssatzes – so wie Sie es in Ihrem Antrag fordern – hätte bei mehrjährigen Zinsläufen – wie zum Beispiel bei Außenprüfungen, Einspruchsoder Gerichtsverfahren, was häufig der Fall ist – umfangreiche, höchst komplizierte und für den Steuerpflichtigen wie auch für die Mitarbeiter der Finanzbehörden schwer nachvollziehbare Zinsberechnungen zur Folge. Da so, wie Sie es vorschlagen, eine Kopplung an den Basiszins genau das bedeuten würde, lehnen wir diesen variablen Zinssatz ab. Noch etwas: Ob dieser Zins so niedrig bleibt und für die Zukunft bleiben sollte, ist auch offen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die gegenwärtige Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank enteignet nicht nur die Sparer in Deutschland, sie hat eine Immobilienblase in unseren Großstädten aufgeblasen und sie führt zu vielfältigen Verwerfungen. Ein Beispiel ist die eklatante Differenz zu den gesetzlichen Zinsen, wie ich es schon angemerkt habe, insbesondere zu den Steuernachzahlungen und Steuererstattungen nach § 238 Abgabenordnung. Dort beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent, sodass ab dem 15. Monat die Maximalverzinsung von 6 Prozent fällig wird. Gegenüber dem Marktzins für Einlagen und Kredite ist dies ein schwer erträgliches Ungleichgewicht, für das unsere Bürger und Unternehmen zunehmend das Verständnis verlieren. Deshalb fordern wir als CDU-Fraktion die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, diesen Zinssatz
zu halbieren. Wir unterstützen daher auch eine entsprechende Forderung aus unserem Nachbarland Hessen, die dieses schon 2016 gefordert hatte. Zuvorderst sehen wir hier den Gesetzgeber berufen, zu handeln, denn die teils öffentlichkeitswirksamen Verfahren vor den Finanzgerichten auch in Thüringen bis hinauf zu den höchsten Bundesgerichten leben nur von der Hoffnung, dass die Verfassungswidrigkeit der Zinshöhe festgestellt wird. Dieses Argument sehen wir als ein sehr schwaches an, denn weder handelt es sich um einen Bezug auf einen Marktzins, um dem Staat den Vorwurf des Wuchers machen zu können, noch tritt diese Zinsdifferenz über die Jahrzehnte in allen Zinsphasen auf. Denken Sie an die Hochzinsphase der 80er-Jahre. Der Gesetzgeber ist also berufen, dieses ständige Ärgernis zu beseitigen, er wird sich auch nicht vorwerfen lassen müssen, übermäßig oft Änderungen durchzuführen, denn seit mehr als 50 Jahren blieb der Zinssatz unverändert. Die gegenwärtigen Rekordsteuereinnahmen von Bund und Land geben auch nach der Mittelfristigen Finanzplanung für die nächsten Jahre ausreichend Gestaltungsspielräume für die Bürger und Unternehmen in Thüringen. Dieses Entlastungssignal kann sich in ein weit umfassenderes Entlastungsprogramm einfügen, das Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen verdient haben. Daher fordern wir insbesondere auch einen dauerhaften Abbau der kalten Progression sowie strukturelle Anpassungen im Tarifverlauf. Damit soll der Mittelstandsbauch abgeflacht werden und durch eine Anhebung des Betrags, bei dem der Grenzsteuersatz von 42 Prozent fällig wird, eine Entlastung erreicht werden. Diese liegt zurzeit bereits bei rund 54.000 Euro. Durch ein schrittweises Auslaufen des Solidaritätszuschlags können darüber hinaus alle Einkommen entlastet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich nun auf die Ursache der Zinsdifferenz zwischen dem § 238 A0 und dem Nullzins der Europäischen Zentralbank eingehen. Die Europäische Zentralbank bewegt sich mit ihrer Null-Zins-Politik und Negativzinsen für bestimmte Einlagen von Geschäftsbanken am Rande ihres Mandats zur Wahrung der Geldstabilität.
Durch ihre aktuellen Entscheidungen nimmt sich die Europäische Zentralbank geldpolitische Spielräume, die sie bei einer neuerlichen Bilanz- und Wirtschaftskrise brauchte. Mit ihren Maßnahmen stützt die EZB Regierungen und notleidende Banken in den Eurokrisenstaaten, statt sich mit Zinsen für die richtigen Anreize für die erforderlichen Strukturreformen und für den notwendigen Abbau von Risiken einzusetzen. Deshalb fordern wir von der Europäischen Zentralbank eine verlässliche Geldpolitik. Das Übergreifen der Negativzinsen auf immer mehr Märkte ist ein Krisensignal und droht
einen substanziellen Vertrauensverlust in die Geldpolitik zu befeuern, insbesondere wenn Geschäftsbanken die Negativzinsen bald auch an Privatkunden weitergeben, werden nicht nur Sparanreize genommen. Damit steht vielmehr die Zukunft der Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten auf dem Spiel. Schon jetzt hat die Zinspolitik der EZB erhebliche negative Auswirkungen auf die private Altersvorsorge in Deutschland. Ein Ausweichen auf andere Vermögensmärkte ist bereits festzustellen und die Bundesbank hat wiederum eine beginnende Blasenbildung am Immobilienmarkt festgestellt, wie sie schon bei der letzten globalen Finanzmarktkrise Hauptursache waren.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit im Steuerrecht an dieser überschaubaren Stelle der Abgabenordnung genügen. Hier kann der Bund angemessen auf eine der vielen Auswirkungen der verfehlten Geldpolitik der Europäischen Zentralbank reagieren. Vordringlich brauchen wir aber ein zügiges, verantwortungsbewusstes Ausstiegsszenario aus der Null-Zins-Politik der EZB. Den Antrag der AfD-Fraktion lehnen wir ab und bitten um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen – die Reihen sind noch recht leer, aber ich denke mal, die Kollegen können sich nach dem anstrengenden Vormittag alle noch ein Stückchen erholen –, liebe Besucher auf der Tribüne – auch da sind leider heute ganz wenige da, aber die Zuschauer im Internet, denke ich, sind sehr vielfältig –, mit dem Urteil vom 7. Oktober 2016
hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass die Erhebung der Kreisumlage 2007 durch den Landkreis Nordhausen gegenüber der Stadt Bleicherode in Höhe von 1,5 Millionen Euro rechtswidrig war. Zwischenzeitlich liegen die schriftlichen Urteilsgründe vor. Das Urteil ist rechtskräftig geworden und der Landkreis Nordhausen hat circa
1,5 Millionen Euro an die Stadt Bleicherode gezahlt. Die der Kreisumlage zugrunde liegenden Festsetzungen in der Haushaltssatzung des Landkreises waren nach Auffassung des Senats unwirksam, da sie nicht die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinde zur Erfüllung freiwilliger kommunaler Aufgaben berücksichtigten. Entgegen der bisherigen landesweiten Rechtsauffassung der Landkreise sei diese unmittelbar auf der Stufe des Erlasses von Satzungen über die Kreisumlage zu berücksichtigen, nicht etwa bei der Frage nach möglichen finanziellen Ausgleichsansprüchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb wollen wir, dass die Landesregierung in der Öffentlichkeit des Plenums dem Landtag darüber berichtet, welche Auswirkungen von dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts auf den Landeshaushalt, auf die Haushalte der Kommunen und auf den geltenden Kommunalen Finanzausgleich zu erwarten sind. Der Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hat bereits in der mündlichen Verhandlung am 29. September 2016, an der auch ein Vertreter des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales teilgenommen hat, deutlich gemacht, dass das Land aufgerufen ist, durch seine Verwaltung oder gegebenenfalls auch durch gesetzgeberische Maßnahmen die denkbaren Konfliktlagen auszugleichen.
Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Besucher
jetzt bin ich dran, Herr Kuschel –, von den Kommunen vernehmen wir, dass hier wesentliche Stellschrauben im Kommunalen Finanzausgleich neu ausgerichtet werden müssen. Deshalb wollen wir, dass die Landesregierung dem Landtag bis Juni 2017 einen Gesetzentwurf vorlegt, der den Kommunalen Finanzausgleich so gestaltet, dass die gerichtlichen Anforderungen an die Kreisumlagesatzung für Landkreise und Gemeinden in der kommunalen Praxis mit Blick auf die Aufstellung und Beratung der kommunalen Haushalte bereits in der zweiten Jahreshälfte 2017 handhabbar und planbar umgesetzt werden können. Da im Sommer mit dem Haushaltsgesetz 2018/2019 ein neuer Gesetzentwurf zum Kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2018/2019 zu erwarten ist, fordern wir die Landesregierung auf, diesen Anlass zu nutzen, um im Interesse der Gemeinden und Landkreise zur Planbarkeit der kommunalen Finanzausstattung auch über die Jahreshaushaltsgesetze des Landes hinweg zurückzukehren. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beiträge.
Das ist aber sehr nett. Herr Kuschel, ich weiß nicht, ob Sie das Gerichtsurteil im Detail gelesen haben. Ich meine, gelesen zu haben, dass es eine Ausführung gibt, dass es hier nicht um diese finanzielle Mindestausstattung ging, sondern lediglich um das Verfahren. Diese finanzielle Mindestausstattung war ein anderes Thema. Darauf hat das Gericht zwar verwiesen, aber die Höhe der Mindestausstattung war nicht Gegenstand in dem Gerichtsverfahren. Ich weiß nicht, sind Sie da mit mir einer Meinung?
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
In den Jahren 2010 bis 2013 kam es in Thüringen zu insgesamt 55 freiwilligen Zusammenschlüssen von kreisangehörigen Gemeinden. Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes – Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 293 – wurde die Gemeinde Starkenberg erweitert.
Damit wurde dem Willen nach einer Stärkung der kommunalen Verwaltungsstruktur auf freiwilliger Grundlage Rechnung getragen. Aufgrund des herbeigeführten Zusammenschlusses der vorherigen Bestandsgemeinden, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, durften diese auf eine langfristige tragfähige Kommunalstruktur vertrauen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Kann die Gemeinde Starkenberg bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen
und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?
2. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung – bezogen auf die Gemeinde Starkenberg – im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?
Vielen Dank. Herr Wolf, Sie haben begründet, dass diese Erhöhung der Gebühren auch auf die erhöhten Lebensmittelausgaben zurückzuführen ist. Im Haushalt 2015 und 2016/2017 sind für die Spezialgymnasien jeweils die gleichen Haushaltsansätze gewählt worden. Im Vergleich zum Ansatz 2015, ich nehme jetzt mal das Sportgymnasium Oberhof, sind im Haushaltsansatz 240.000 Euro für diese Lebensmittel gewesen und in der Ist-Ausgabe 2014 waren es knapp 230.000 Euro. Dieses Prozedere zieht sich fort für das Spezialgymnasium in Jena.
Wie begründen Sie die Gebührenerhöhungen gerade im Bereich Lebensmittel? Wenn Sie den Part jetzt rausnehmen würden, müssten es ja geringere Gebühren sein. Es hat sich nicht bestätigt, dass die Lebensmittelkosten in dem Bereich erhöht worden sind.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne!
Soll ich Sie persönlich begrüßen?
Sehr schön. Herr Kuschel, ich begrüße Sie im Thüringer Landtag. Schön, dass Sie an dieser Sitzung teilnehmen.
Gehen wir mal zum Ernst der ganzen Angelegenheit. Wir haben hier ein ernstes Problem. Lassen Sie mich im Vorfeld sagen, das ist ein Problem, was wir alle haben, über die Fraktionen hinweg, alle Bürger im Altenburger Land. Wir haben im Altenburger Land den Riesenteersee „Neue Sorge“. Mit vielen Millionen Euro ist der in den letzten Jahren saniert worden. Wir haben die Aschehalde Fichtenhainichen, wir haben eine Schadstoffdeponie in Wintersdorf.
Liebe Kollegen und liebe Zuschauer, vergessen Sie bitte nicht, das Altenburger Land liegt nahe der Halden in Beerwalde mit dieser radioaktiven Belastung. Auch diese Sanierung hat lange gedauert und gibt noch Probleme. Da sind wir im Bund dabei, ja. Aber trotzdem betrifft das die Bürger. Die Bürger in Rositz und Schelditz hatten sich große Hoffnungen gemacht. Aus diesem Grund hatten sie wohl 2014 sogar Rot oder Grün gewählt. Die heutige Umweltministerin hatte im Wahlkampf viel versprochen. Sofort nach der Regierungsübernahme wollte sie mit Schwung an die Beseitigung der stinkenden Altlasten in Rositz gehen. Große Worte, die von der Realität eingeholt bald verhallten. Erst Petitionen der betroffenen Bürger bewegten etwas. Trotzdem sehen sich die Bürger vor Ort enttäuscht wie bei so vielen grünen Prestigeprojekten in Thüringen. Das grüne Umweltministerium hat über ein Jahr gebraucht, um nun endlich Vorplanungen für erste Sicherungsmaßnahmen vorstellen zu lassen. Aber das ist nun wirklich kein Grund, in Euphorie auszubrechen. Erste praktische Schritte sollen auch erst 2018 oder noch später folgen. Konkrete und schnelle Hilfe hatten sich die Bürger gewünscht. Aber Rot-Rot-Grün verstolpert auch dieses Vorhaben.
Sehr geehrte Damen und Herren, Dreh- und Angelpunkt der Sanierung ist die Finanzierung. Schon im November 2014 ging das Landratsamt Altenburger Land von circa 10 Millionen Euro Anfangskosten aus. Weder im Landeshaushalt 2015 noch im aktuellen Doppelhaushalt ist diese Summe untersetzt. Es bleibt also nur die Möglichkeit, dies im Haushalt 2018/2019 zu tun. Schon Ende 2014 wurde
von der LMBV ein Finanzvolumen für die ersten Arbeiten an den betroffenen Gebäuden in Schelditz in Höhe von 168.000 Euro veranschlagt. Die Planungen für den Ausbau des Gerstenbachs sollen sich auf 67.000 Euro belaufen. Die finanzielle Beteiligung der LMBV ist nach wie vor unklar. Der Vorsitzende des Umweltausschusses im Thüringer Landtag erwägt, den Betreiber des ehemaligen Teerverarbeitungswerks, die Deutsche Erdöl AG, an den Kosten der Sanierung zu beteiligen. Die durch die beiden beauftragten Büros ab 22. Januar 2016 vorgestellten Planungen beziehen sich in der Hauptsache auf oberirdische Maßnahmen wie den Abriss der acht Häuser, eine Kanalsanierung, die Anhebung der Talstraße, die Umverlegung des Gerstenbachs sowie den Bau von Bodenfiltern und Flächendrainagen. Die enorm teure eigentliche Grundwassersanierung ist auf längere Sicht nicht vorgesehen.
Durch zahlreiche Pegel der LMBV ist zumindest die ständige Beobachtung der Bewegung der Ölfraktion in den Grundwasserleitern abgesichert. Darüber sollte in regelmäßigen Abständen durch die LMBV an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, den Landtag und auch die örtliche Bürgerinitiative berichtet werden, um die Transparenz der Maßnahmen zu erhöhen. Den Bürgern in den betroffenen Gemeinden muss endlich durch die Landesregierung reiner Wein eingeschenkt werden. Eine schnelle Lösung der drängenden Umweltprobleme wird es hier nicht geben. Dazu muss das Umweltministerium auch einen Finanzplan erarbeiten, der in den kommenden Jahren auskömmlich genug ist, um die noch immer unklaren Kosten stemmen zu können. Die Bürger in Rositz und Schelditz haben ein Recht darauf.
Vielen Dank. Vielen Dank, ich bin auch zum Ende gekommen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich war natürlich bei der Veranstaltung dabei und habe mir das angeschaut. Eine Frage habe ich trotzdem noch. Und zwar wissen Sie ganz genau, dass, bevor eine Planung gemacht werden konnte, diese Lupe durch die LMBV erstellt werden musste. Und diese Lupe bedeutet: Wie ist das, was Sie gesagt haben, 2100? Wie entwickelt sich der Grundwasseranstieg? 1,5 Meter über dieser jetzigen Auenoberfläche sagt diese Lupe aus bei normalen Bedingun
gen. Die Reaktion, die Sie darauf hatten, war: Sie finden, Drainagemaßnahmen an Häusern und das Abpumpen von Wasser lösen hier das Problem nicht. Das war eine Aussage vom 15.03.2014 in der OVZ in Reaktion auf die Vorstellung dieses Projekts. Was ändert sich denn, wenn ich Fraktionsvorsitzende bin oder dann Ministerin? Wieso ändert sich diese Meinung in Bezug auf diese grundlegenden Sanierungen? Mir geht es darum, erste Reaktion: Häuser und Leute in Sicherheit gebracht – okay. Aber wie geht es dann weiter? Irgendwo sind diese Giftstoffe da. Gegen die müssen wir auch etwas machen. Und das konnte erst geschehen, seitdem das beauftragt worden ist, übrigens über das vorherige Ministerium, dass so eine Lupe mit der LMBV erstellt hat.
Darum hätte ich gern noch mal gefragt, wenn Sie die Möglichkeit haben, mir die Antwort zu geben – sonst bin ich gern bereit, dann doch noch mal schriftlich eine Anfrage zu stellen: Was ändert sich, wenn man Ministerin ist und vorher Fraktionschefin? Wieso ändern sich die Meinungen so?
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Evaluation „schulscharfer Stellenausschreibungen“ in Thüringen
Die gerechte Verteilung der neu eingestellten Lehrer auf die verschiedenen Schulen und Schularten in Thüringen ist der Fraktion der CDU ein wichtiges Anliegen. Das System schulscharfer Stellenausschreibungen kann dazu führen, dass Schulen, die schulscharf ausschreiben dürfen, von den jährlich 500 Neueinstellungen im Lehrerbereich besonders profitieren. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 hat die Landesregierung angekündigt, dieses Modell zu evaluieren.
Ich frage die Landesregierung:
1. Beabsichtigt die Landesregierung, das Modell schulscharfer Stellenausschreibungen zu evaluieren?
2. Wann kann mit einem Ergebnis dieser Evaluation gerechnet werden?
3. Werden künftig alle Schulen die Möglichkeit schulscharfer Stellenausschreibungen bekommen, wenn das System im Ergebnis der Evaluation positiv bewertet wird und wenn nein, warum nicht?
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Sie hatten in der Beantwortung gesagt, die Reisen oder Wandertage müssen angemessen sein. In dem Haushaltstitel stehen unter „Lernen am anderen Ort“ nicht nur Exkursionen, sondern einbezogen sind auch die Wandertage. Was ist für das Ministerium „ange
messen“, für eine Klasse im Schuljahr an Wandertagen zu veranstalten?
Die Haushaltsstelle weist das aber so aus. Im Jahr 2014 waren 1,4 Millionen eingestellt, im letzten Jahr hatten wir schon darauf hingewiesen, dass die 800.000 nicht ausreichen. Es sind wieder 800.000 Euro für alle Schulen in Thüringen eingestellt. Meine Frage: Schätzen Sie ein, dass Wandertage, Exkursionen, Auslandsreisen Dienstreisen für Lehrer sind oder sind das freiwillige Sachen, die sie in ihrer Freizeit machen?
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, liebe Besucher, liebe Schüler – speziell auf den Tribünen! Das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wurde auf Beschluss des Landtags in seiner 26. Plenarsitzung am 11. September 2015 an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend und an den Innenund Kommunalausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Der federführende Haushaltsund Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 25. September 2015 und in seiner 17. Sitzung am 30. Oktober 2015 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf und ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zu dem dazu vorliegenden Änderungsantrag in der Vorlage 6/644 durchgeführt.
Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 4. November 2015 beraten. Die Annahme des Gesetzentwurfs wird mit den folgenden Änderungen empfohlen. Artikel 2 wird wie folgt geändert: Nummer 7 erhält folgende Fassung: „7. Anlage 1 Besoldungsordnung A wird wie folgt geändert: a) Dem Abschnitt II der Vorbemerkungen wird folgende Nummer 10 angefügt: ‚10. Zulage für die Verwendung bei Erstaufnahmeeinrichtungen – Beamte, die für mindestens einen Monat überwiegend bei einer Erstaufnahmeeinrichtung verwendet werden, erhalten für die Dauer der Verwendung eine Stellenzulage nach Anlage 8.‘“ – Die Anlage 8 liegt Ihnen in der Drucksache 6/1255 mit vor. – „‚Die Stellenzulage wird ab dem Beginn der Verwendung und längstens bis zum 31. Dezember 2017 gewährt.‘“ Diese Stellenzulage beinhaltet eine Höhe von 120 Euro, was Sie aus der Drucksache ersehen können.
Weitere Änderungen sind: „b) Die Besoldungsgruppen A 3, A 4 und A 5 werden aufgehoben. c) Es wird in der aa) Besoldungsgruppe A 13 unter dem Amt ‚Akademischer Rat‘, bb) Besoldungsgruppe A 14 unter dem Amt ‚Akademischer Oberrat‘, cc) Besoldungsgruppe A 15 unter dem Amt ‚Akademischer Direktor‘, dd) Besoldungsgruppe A 16 unter dem Amt ‚Leitender Akademischer Direktor‘ jeweils der Funktionszusatz ‚– in der Hochschulaufsicht –‘ eingefügt.“
Weitere Änderungen: „2. In Nummer 8 erhält Anlage 8 folgende Fassung: Zulagen in Monatsbeträgen“ – ich werde Ihnen das jetzt nicht alles vortragen. In der Drucksache 6/1255 sind, wie schon angemerkt, die Anlagen beigefügt und liegen Ihnen vor. In Artikel 3 enthält Anlage 8 – gültig ab September 2016 – wiederum Tabellen, deren Änderungen Ihnen vorliegen.
„In Artikel 4 wird Nummer 9 wie folgt geändert: 1. Der bisherige Inhalt in § 92 d wird Absatz 1.
2. Folgender Absatz 2 wird angefügt: (2) ‚Die am Tag der Verkündung des Thüringer Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften nach Maßgabe des Thüringer Besoldungsgesetzes in der bis zum 31. August 2015 geltenden Fassung vorhandenen Empfänger von Mindestversorgung nach § 21 Abs. 4 Satz 2 sowie Empfänger von Versorgungsbezügen, die auf Grundlage des § 21 Abs. 4 Satz 2 berechnet werden, die wegen des Vorlie
gens der Voraussetzungen des § 64 Abs. 1 für berücksichtigungsfähige Kinder einen Erhöhungsbetrag zum Familienzuschlag nach Anlage 6 in der bis zum 31. August 2015 geltenden Fassung des Thüringer Besoldungsgesetzes erhalten haben, erhalten den am 31. August 2015 zustehenden Erhöhungsbetrag weiter, solange für das jeweilige Kind ein Familienzuschlag nach § 64 gezahlt wird.‘“
Das war jetzt sehr theoretisch. Im Grunde genommen auch für die Besucher und die Schüler auf der Tribüne geht es in dieser Anpassung des Gesetzes um die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder vom März 2015. Demnach sollen die Beträge in der Besoldung ab September 2015 um 1,9 Prozent und ab September 2016 um 2,1 Prozent erhöht werden. Es erfolgt eine Erhöhung der Grundgehaltssätze aller Besoldungsordnungen sowie der Familienzuschläge, der Amtsund allgemeinen Stellenzulagen. Mindestens jedoch um 75 Euro wird diese Erhöhung in den Besoldungsgruppen stattfinden, gemindert natürlich um 0,2 Prozent, die der Versorgungsrücklage zugeführt werden. Erhöhungen gibt es auch bei der Mehrarbeitsvergütung sowie Erschwerniszulagen. Die Kinderzuschläge und die pflegebezogenen Zuschläge werden ebenfalls erhöht. Des Weiteren werden die Anwärtergrundbeträge um jeweils 30 Euro zu den genannten Terminen erhöht. Weitere Anpassungen, die sich aus der Rechtsprechung und aus der Anwendungspraxis ergeben haben, hier nenne ich einige Beispiele: Zum Beispiel ist es jetzt möglich, das Gehaltskonto auch im Ausland zu führen, des Weiteren wurde geändert: Der Begriff „Grundwehrdienst“ wurde ersetzt durch „Wehrdienst“. Änderungsgrund war, dass jetzt der Grundwehrdienst nicht mehr geleistet wird, sondern dass es auch einen freiwilligen Wehrdienst gibt und dass diese Zeiten mit berücksichtigt werden können. Des Weiteren gab es Regelungen zum Mindestruhegehalt.
Zu diesem Gesetzentwurf gab es zahlreiche Stellungnahmen. Die schriftliche Anhörung wurde von den kommunalen Arbeitgeberverbänden beantwortet, die keine Bedenken äußerten. Die Gewerkschaft ver.di kritisierte die zeitliche Verschiebung um sechs Monate und errechnete an einem Beispiel, dass die Beamten – übrigens auch Ihre Lehrer und Lehrerinnen und die Polizisten sind damit gemeint – durch diese Verschiebung einen Realeinkommensverlust von circa 721 Euro in den zwei Jahren auf sich nehmen müssen. Die Verbände der Thüringer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte kritisieren diese zeitliche Verschiebung auch. Sie verweisen aber auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2015, indem sie anmerken, dass es bei der abweichenden Übernahme des Tarifergebnisses in diese Besoldungsgesetzänderung einer qualifizier
ten Begründung bedarf und merken an, dass sie diese in dem Gesetzentwurf nicht finden, da fiskalische Gründe, die genannt werden, nicht zulässig sind. Ebenso die Gewerkschaft der Polizei: Da wird die Minderung der Mindesterhöhung um 0,2 Prozent, wie auch bei ver.di, kritisiert. Der Beamtenbund und die Tarifunion sehen ebenfalls diese Zeitverschiebung von einem halben Jahr kritisch. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisiert unter anderem noch zusätzlich, dass dieser Gesetzentwurf erst im November 2015 im Landtag verabschiedet wird, und meint dazu, dass dies eine weitere Verzögerung der Erhöhung der Gehaltszahlungen der Beamten nach sich zieht. In der Stellungnahme der Landesregierung, der Drucksache zum Gesetzentwurf mit beiliegend, begründet die Landesregierung die vorgesehene Lösung als fairen Kompromiss, der die Erwartungen und die finanziellen Möglichkeiten des Freistaats angemessen berücksichtigt. Auch der Thüringer Rechnungshof hat in der Vorlage 6/634 Stellung genommen und beziffert die Ersparnis für den Thüringer Haushalt mit 35,4 Millionen Euro, was natürlich zulasten der Besoldungserhöhung der Beamten, Richter, Lehrer und Polizisten geht. Problematisch sieht der Rechnungshof weiter Artikel 4 Nr. 1, weil im Ergebnis, in dem es um die Neufestsetzung des Mindestruhegehalts bzw. des Mindestunfallruhegehalts geht, ein Versorgungsempfänger mit Anspruch auf Familienzuschlag schlechtergestellt wird als nach der bisherigen Rechtslage. Das sind nur einige Auszüge aus den vielseitigen Stellungnahmen dazu. Nichtsdestotrotz, die Beamten möchten gern auch zeitnah ihre Bezahlungen und die Erhöhung des Tarifs angelehnt an den Tarifabschluss. Deshalb bedanke ich mich und hoffe, dass der Gesetzentwurf heute so verabschiedet wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne, vor den Bildschirmen, die CDU möchte Steuergerechtigkeit.
Das ist der erste Punkt, den wollen wir jetzt mal hier feststellen.
In welcher Form Sie hier Ihre Meinung darüber äußern, ob die kalte Progression abgeschafft werden sollte oder nicht, das wundert mich schon sehr, denn, sehr geehrte Damen und Herren, das ist gar nicht Ihr Geld. Das Geld verdienen die Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerinnen in unserem Land.
Dieses Geld erkämpfen sie sich durch Lohnerhöhungen und diese Lohnerhöhungen wollen sie am
Ende auch in der Tasche haben und möchten sich mindestens das Gleiche kaufen können wie vorher. Das bedeutet, wir haben bei der kalten Progression hier folgenden Effekt: Der Nominallohn steigt, aber der Reallohn, die Kaufkraft derjenigen, die jeden Tag in die Geschäfte gehen, ja, der ist entweder niedriger oder die Inflation hat ihn total aufgefressen. Das jetzt erst einmal vorneweg.
Herr Dr. Pidde, zu Ihnen, bevor ich mit meiner Ausführung beginne: Wenn Sie etwas gegen diese Entscheidungen haben,
die der Bundestag zusammen mit der SPD getroffen hat, also die CDU und SPD vereinbart haben, dann sagen Sie doch einfach, dass Sie keine Steuererleichterungen für die Bürger haben möchten. Das können Sie gern tun. Die Fraktion Die Linke hat uns das jetzt schon gesagt, also bitte schön, die Entscheidung steht Ihnen morgen frei. Wir kämpfen dafür, dass den Bürgern wenigstens der Betrag zukommt, der durch diese kalte Progression abgezogen wird, den sie jeden Tag im Laden mehr ausgeben für Lebensmittel, für Energie und Sonstiges.
Dieser Inflationsausgleich soll bitte schön bei den Menschen bleiben.
Jetzt lassen Sie mich mal noch zwei oder drei Sätze zu den letzten Haushaltsdebatten sagen, denn so hatte ich, meine Damen und Herren, mir das eigentlich gedacht. In der letzten Sitzung konnten wir von einem Abgeordneten der Fraktion Die Linke hören: „Sie können doch einen Haushalt nicht nur auf der Ausgabenseite betrachten. Das machen Sie doch zu Hause auch nicht, sondern Sie betrachten auch die Einnahmeseite.“ Nun, das machen auch die Steuerzahler bei uns in Deutschland und in Thüringen. Weiter: „Man braucht kein großer Finanzexperte zu sein, um zu erkennen, dass der Landeshaushalt auf der Einnahmeseite anwächst, ohne dass wir hier im Landtag etwas tun müssen.“ Schön, habe ich mir gedacht. Wenn wir dafür hier nichts tun – nebenher gesagt: Ich bin da eigentlich nicht Ihrer Meinung, vom Nichtstun wird nämlich nichts. Eine erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, in Thüringen und eine weiter steigende Beschäftigung, wachsende Einkommen der privaten Haushalte und stabile Gewinne der Unternehmen – das hatten wir vorhin schon einmal gehört –, meine Damen und Herren, das äußert sich durch eine ordentliche Politik, durch eine wirtschaftskompetente Politik. Wer diese guten Rahmenbedingungen im Bund und in Thüringen dafür geschaffen hat, ist wohl auch klar ersichtlich. Wenn man jetzt diese Aussage vom Nichtstun noch mal
weiterdenkt, aber ich denke mir mal, davon gehen wir heute nicht aus.
Der Haushalt wächst, sagten Sie, durch Landesanteil an der Umsatzsteuer, weil die Konjunktur gut läuft, allgemeine Preisentwicklung, weil jede Preisentwicklung letztlich auf die Umsatzsteuer durchschlägt, der Landesanteil an der Einkommensteuer. Nun, es ist wirklich eine gute Entwicklung. Da kann man sich für Deutschland und Thüringen freuen.
Den Steuerzahlern können wir jetzt auch was zurückgeben, indem wir nämlich die kalte Progression auch ein Stückchen abmildern und aufgrund des Steuerprogressionsberichts, der dieses Jahr das erste Mal im Bundestag vorgelegt wurde und der in diesem morgigen Gesetz mit verankert ist, dass dies alle zwei Jahre neu überprüft werden soll. Ich denke mir mal, da können sich die Steuerzahler in Thüringen und in Deutschland freuen.
Die Prognose für 2016 bis 2019 aus der Steuerschätzung haben wir vorher bei den Vorrednern auch schon gehört. Die sagt: 7,8 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen, insgesamt 691 Milliarden Euro und für 2019 768 Milliarden Euro. Da bin ich der Meinung, wir können den Steuerzahlern in Deutschland und in Thüringen ein Stück zurückgeben. Ein Stück zurück bedeutet die Abmilderung auch der kalten Progression.
In dem vorliegenden Gesetz, das morgen zur Abstimmung steht, gibt es natürlich noch viele andere Entlastungen, Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger: über 5 Milliarden Euro. Ich denke mir, das ist ein gutes Gesetz und dem sollte auch zugestimmt werden. Ich werbe heute hier dafür, dass Sie alle diesem zustimmen, dass morgen im Bundesrat die Regierung beauftragt wird. Frau Taubert als Finanzministerin, ich denke mir mal, Sie wissen, dass die Bürger diese Steuerentlastung verdient haben.
Unser Antrag „Bürger entlasten – Abbau der kalten Progression vorantreiben“ hat mit den Menschen aus Thüringen zu tun. Mit jedem Prozent, was die Bürger und Bürgerinnen mehr an Einkommen erhalten, zahlen sie mehr Steuern, das ist logisch und richtig. Aber die Preissteigerungen bleiben außen vor und fließen nicht in diese Berechnung mit ein, wie ich eingangs schon genannt habe. Sollen die Bürger nun etwas mehr im Portemonnaie haben? Ja oder Nein? Also ich bin und wir als CDU-Fraktion sind der Meinung, sie sollten das haben.
Lohnerhöhungen, die allein höhere Preise ausgleichen, sollen künftig in der Geldbörse der Arbeitnehmer im Bund und in Thüringen landen. Das freut uns, das wollen wir mit dem Antrag erreichen. Was uns ganz besonders gefreut hat, dass sogar der Vizekanzler Gabriel von der SPD gesagt hat: Jawohl, der Aufschwung soll bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommen. Starke Wirtschaft,
stabiler Arbeitsmarkt, solide Finanzen – was spricht dagegen, ein Stück abzugeben?
Am morgigen Freitag wird die Bundesregierung, der Bundestag, ein Gesetz im Bundesrat zur Abstimmung stellen, wo sich alle Bürgerinnen und Bürger, denke ich mal, ein Stück darüber freuen können. Der Grundbetrag wird erhöht, das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und ein Entlastung auch in den progressiven Steuerbereichen.
Sehr geehrte Frau Finanzministerin, ich bitte Sie, auch dem Herrn Ministerpräsidenten Ramelow auszurichten, dass selbst der Bund der Steuerzahler der Meinung ist, dass diese Progression abgemildert werden sollte und dass es für die Zukunft diesen Inflationsausgleich geben muss. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Mitglieder des Thüringer Landtags, eine Aktuelle Stunde für Personen, für einen kleinen Ort, der wieder einmal Schlagzeilen macht. Schlagzeilen gibt es in Drogen, weil das Ortseingangsschild fehlt. Ich komme von dort, zwei Kilometer weit weg habe ich einmal gewohnt, deshalb kann ich hier aus dem Herzen sprechen. Jetzt, seit 2014, gab es Probleme mit der Besetzung des Gemeinderats. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, ich habe mich heute noch einmal erkundigt, weil ich engen Kontakt auch zu den möglichen Gemeinderatsmitgliedern halte, dass die Besetzung des Gemeinderats gesichert ist. Die Bürgermeisterin hat, wie Herr Kuschel schon gesagt hat, auf das Sam
meln von Unterschriften verzichtet. Das ist aber kein Einzelfall. Sie müssen sich vorstellen, in solchen kleinen Orten wird hinterm Gartenzaun erzählt und geredet und dort wird das manchmal schon im Vorfeld abgemacht. Ob das jetzt ein Problem war oder ist – ich würde es dem beimessen, die Gemeinde Drogen besteht aus zwei kleinen Orten, 134 Einwohner aktuell, 426 Hektar Fläche. Auch dieser Ort ist von der Überalterung betroffen, das wäre auch einmal eine Aktuelle Stunde Wert gewesen.
Jetzt muss ich Ihnen auf dieses Thema hin leider auch ein paar Zahlen präsentieren. Die Gemeinde hat 2014 von 113 Wahlberechtigten 71 Wähler gehabt. 2015 bei der erneuten Wahl waren es 59 Wähler. Sehr geehrte Damen und Herren, das zeigt mir trotz einer sinkenden Wahlbeteiligung, dass es den Menschen dort nicht egal ist, was passiert.
Schon vor Jahren beschloss der Drogener Gemeinderat nach einer Einwohnerversammlung, wie schon einmal erwähnt, mit der Stadt Schmölln zusammenzugehen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt eine Verwaltungsgemeinschaft, die aktuell circa 5.500 Einwohner hat. Auch diese Verwaltungsgemeinschaft kann auf die 134 Einwohner nicht verzichten. Die Entscheidung der Verwaltungsgemeinschaft, die Gemeinde Drogen nicht aus der Gemeinschaft zu entfernen, hat aber gezeigt, dass auch keine Lösung angeboten wurde, obwohl den Gemeinderatsmitgliedern und der Gemeinschaftsversammlung eigentlich die finanzielle Lage der Gemeinde Drogen klar war. Auch hier gilt es einzugreifen und Lösungsansätze anzubieten. Die Gemeinde Drogen arbeitet schon seit Jahren mit der Stadt Schmölln zusammen, und zwar im Brandschutz. Hier ist eine Zweckvereinbarung getroffen worden und die Schmöllner Feuerwehr kümmert sich mit um den Brandschutz in diesem Ort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die repräsentative Demokratie entstand als Reaktion auf zu große Machtfülle. Eine demokratische Staatsform bedeutet ein Recht auf Mitbestimmung über gewählte Vertreter. Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren, funktioniert nirgendwo ohne die Bürger, wie übrigens nichts ohne die Bürger funktioniert. Dies betrifft nicht nur das Ehrenamt im Gemeinderat, so ist es in vielen Bereichen unseres Lebens: Kultur, Feuerwehr, Sport, die Wohlfahrtsorganisationen, um nur einiges zu nennen. Also nicht nur im Bereich der kommunalen Wahlämter, überall braucht es Menschen, die sich dort entscheiden, Verantwortung übernehmen für andere und Entscheidungen treffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe, meine Redezeit ist zu Ende, obwohl ich doch noch etwas
auf meinem Zettel stehen habe. Eines noch: Mit den Menschen reden, das habe ich dort mit den Menschen getan und habe ihnen aufgezeigt, dass es keine Lösung ist, sich nicht in Verantwortung zu begeben. Herzlichen Dank.