Michael Heym

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Last Statements

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, man kann es kurz machen an der Stelle. Der Bericht vom Minister ist sehr umfangreich und auch aufschlussreich gewesen und ich möchte an der Stelle eigentlich nur noch auf einen Aspekt, Herr Dr. Schubert, Ihrer Ausführungen hier eingehen, und zwar auf den Vorwurf, dass unser Minister sich nicht gegen die ausgesprochene Idee vom Wirtschaftsminister zu Guttenberg gewendet hat, der von einer geordneten Insolvenz sprach. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich meine, dass die Variante, die jetzt mit der Bürgschaft gefahren wurde, auch die bessere ist. Denn ein Insolvenzverfahren hätte auch nur bedeutet, dass die Beschäftigten über drei Monate Insolvenzausfallgeld von der Bundesagentur für Arbeit bekommen hätten, und dann hätte in einem ordentlichen Insolvenzverfahren schon wieder aus dem Unternehmen heraus geschöpft werden müssen. Das hätte ich als sehr unwahrscheinlich angesehen und unser Wirtschaftsminister hat es auch gesagt, selbst mit dem Konzept von Magna wissen wir nicht, wie wir im Herbst dieses Jahres aussehen, und die 1,5 Mrd. € reichen bis zum Herbst dieses Jahres. Was danach kommt, muss man sehen. Von daher können wir hier sicherlich Anträge formulieren und uns hier im Plenum darüber unterhalten, das ist in Ordnung, aber letztendlich sollte man auch vermeiden, der Öffentlichkeit in Thüringen zu suggerieren, dass wir als Landtag dort eine maßgebliche Möglichkeit hätten, in diesen ganzen Prozess steuernd mit eingreifen zu können.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass die Ausführungen und Berichte zu dem, was Sie beantragt hatten, gegeben worden sind. Das Letzte war diese Einrichtung der Task Force. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir die Notwendigkeit so eines Gremiums in der Tat auch nicht sehen, weil auch durch
die Ausführungen von Minister Reinholz deutlich geworden ist, dass das Wirtschaftsministerium hier sehr wohl voll eingebunden ist und dort die Dinge entsprechend im Interesse von Thüringen, und damit meine ich im Interesse von Eisenach und den Zulieferern, mit begleitet. Von daher sehen Sie es uns nach, es ist nicht böse gemeint, wir können Ihrem Antrag in der Form nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Mitglieder meiner Fraktion, die im UA 4/1 mitgewirkt haben, lassen Sie mich einige wenige Anmerkungen zum Bericht machen. Zuerst möchte ich feststellen, dass wir in dem Untersuchungsausschuss eine, ich denke, konstruktive und auch kollegiale Arbeitsweise gepflegt haben. Wir haben Interessantes erfahren, haben uns manchmal gewundert und haben uns auch amüsiert. Das darf an der Stelle auch mal gesagt werden. So viel vielleicht zu den nicht ganz wichtigen Begleiterscheinungen. Ich möchte mich aber auch an dieser Stelle im Namen meiner Kollegen bedanken bei der Landtagsverwaltung, bei Dr. Poschmann, bei Frau Albrecht und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denn die Fülle an Anfragen, Antworten, Sachverhalten, das alles zu strukturieren, aufzuarbeiten, hat viele Mühen und Zeit in Anspruch genommen.
Da der vorliegende Bericht - und da gibt es scheinbar Parallelen zu dem Untersuchungsausschuss, der vor uns hier berichtet hat - auch im Ausschuss wesentlich in großer Einmütigkeit verabschiedet worden ist, möchte ich mich auch nur auf einige wesentliche Punkte beschränken. Auch nachdem Kollege Hauboldt und der Kollege Dr. Schubert das nun schon ziemlich in die Tiefe gehend getan haben, kann ich mich an der Stelle einigermaßen zurückhalten. Nicht alles, wie die Bewertungen hier vorgenommen worden sind, würden wir als Kollegen der CDU-Fraktion
in der Art und Weise unterstreichen. Trotzdem, übrig bleibt - und da wollen wir bei der Wahrheit bleiben: Es sind bei dem Fördervorgang Congress-Hotel Suhl schon einige Dinge sehr holprig gelaufen.
Aber man muss dazu sagen, das vielleicht Tragische an diesem Sachverhalt ist, dass der TAB und in diesem ganzen Verfahren auch rechtlich bewertet keine Vorwürfe zu machen sind. Rein rechtlich hat man im Rahmen der damals geltenden Richtlinien gehandelt.
Das ist mehrfach belegt. Aus heutiger Sicht und aus heutiger Bewertung kann man natürlich dort im Detail die Fragen stellen und kann sich natürlich fragen: Warum ist damals nicht schon tiefer eingestiegen worden, als man den ganzen Vorgang überhaupt in der TAB auf dem Tisch hatte? Aber, und das sei auch noch mal gesagt, das Ganze ist jetzt rund 13 Jahre her. Die Förderrichtlinien, die damals galten, sind längst ausgelaufen und es sind ja auch viele Schwächen und Lücken, die damals noch bestanden haben, längst in den Förderrichtlinien verschwunden und sind abgestellt worden.
Minister Reinholz hat das ja vorhin auch ausgeführt, selbst die Verfahren, die bei den Gerichten gelaufen sind, konnten keine ausreichenden Fakten darstellen und keine strafrechtliche Verfolgung der damaligen Vorgänge rechtfertigen. Das hat Dr. Schubert eben auch noch mal so ausgeführt. Von daher kommen wir schon fraktionsübergreifend zu demselben bewertenden Ergebnis.
Was aber auch gesagt werden muss: Bei allen erörterten, festgestellten und inzwischen auch abgestellten Unzulänglichkeiten ist in Suhl dieses Congress-Hotel entstanden. Damit hat die Stadt einen jahrelang währenden städtebaulichen Missstand in der Mitte, im Zentrum der Stadt beseitigen können. Über 50 Arbeits- und Ausbildungsplätze sind in diesem Haus entstanden und weitere Arbeitsplätze bei Lieferanten und Dienstleistern, die dann noch hinzuzurechnen wären. Das darf auch gesagt werden: Das Hotel an diesem Standort im Zentrum von Suhl gehört seit Jahren zu den am besten ausgelasteten Hotels von Südthüringen. Von daher kann man wenigstens sagen, dass der Zweck des Vorhabens, dort ein Hotel, was sich dann auch auf dem Markt behauptet, zu errichten, gelungen ist. Das ist das kurze Resümee, was ich an dieser Stelle hier ziehen muss.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden natürlich auch mit Interesse nun in ein paar
Wochen den zweiten Teil zum Dom-Hotel in die Hände bekommen und uns an dieser Stelle dann zu dem zweiten Teil noch verständigen und den auch bewerten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Ihrem Antrag verfolgt die Fraktion DIE LINKE hier im Plenum einen Bericht zu ihrem Gesetzentwurf. Dieses Begehren ist mehr als entbehrlich, denn mir stellt sich die Frage, was wir für einen Erkenntniszugewinn erreichen sollten, denn heute an dieser Stelle werden wir mit Sicherheit keine neuen Fakten zutage fördern als die, die wir bis heute ohnehin schon kennen. Nachdem wir eine schriftliche Anhörung durchgeführt haben - Kollege Wehner hat das schon ausgeführt -, sind die Antworten auf die Fragen, die der Gesetzentwurf aufgeworfen hat, mehr als dürftig. Aus diesem Grund haben wir im Ausschuss festgelegt, nochmals eine Bewertung durch den Wissenschaftlichen Dienst unseres Landtags vornehmen zu lassen. An dieser Stelle will ich noch gar nicht ins Detail einsteigen. Natürlich, Frau Kollegin Sedlacik, laufen wir in die hohe Wahrscheinlichkeit, dass damit der Gesetzentwurf der Diskontinuität unterfällt. Wir verab
schieden aber kein Gesetz, nur weil DIE LINKE das will, zumal wir von den wenigen Angehörten
berechtigte Skepsis bis klare Ablehnung erfahren haben.
Nur in Kurzform: Thüringer Landkreistag lehnt mit Nachdruck ab, weil ausreichende Regelungen bereits bestehen und außerdem Verstöße gegen die rechtsstaatliche Ordnung offensichtlich sind.
Ich kann auch sagen, auf was das Bezug nimmt. In dem Gesetzentwurf der LINKEN war festgeschrieben, dass mit Einreichen einer Petition eine aufschiebende Wirkung in jedem Fall erreicht wird, dass dort Verwaltungsverfahren angehalten werden. Das sind solche eklatanten Eingriffe in die Rechtsordnung, da ist es schon geboten, an dieser Stelle innezuhalten und das einer vertiefenden rechtlichen Bewertung zu unterziehen.
Der absehbare finanzielle Mehraufwand durch Petitionsausschüsse auf kommunaler Ebene ist zwar angesprochen, aber noch nicht konkretisiert worden. Wie bewertet man die rechtliche Konstellation - das haben Sie, Kollegin Sedlacik, eben selbst angesprochen -, wenn auf kommunaler Ebene Petitionsausschüsse eingerichtet würden? Wir haben nun einmal auf kommunaler Ebene keine Gewaltenteilung. Auch erhebt sich doch sehr deutlich die Frage: Wie gehen wir damit um, wenn wir auf kommunaler Ebene solche Gremien hätten? Man muss sich auch die Frage stellen: Was würde mit so einem Gesetz für eine Erwartungshaltung beim Bürger geweckt werden, der dann letztendlich zur Kenntnis nehmen muss, dass dieser Petitionsausschuss auf kommunaler Ebene nämlich gar nichts entscheidet, weil er gar nicht die Kompetenzen dazu hat?
Jetzt hat die Fraktion DIE LINKE noch einen Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf nachgeschoben, mit dem sie unter anderem vorgeschlagen hat, dass sich Verfasser einer öffentlichen Petition - die steht ja auch in Rede - hinter einem Pseudonym verstecken können. Das sind nur einige Dinge, die beispielhaft darlegen, dass wir weit davon entfernt sind, eine seriöse Bewertung dieses Gesetzentwurfs vornehmen zu können. Nur weil Wahlen sind, beschließen wir nicht schnell noch ein Gesetz.
Dass die Anhörungsergebnisse, der Rücklauf auf die Anhörungsschreiben gerade auch von einigen
Persönlichkeiten wie Verfassungsrechtlern, die wir angeschrieben hatten, so mäßig waren, das können Sie der CDU-Fraktion dieses Hauses schlecht vorwerfen.
Nach der Wahl arbeiten wir weiter an dem Entwurf und da ist Ihre sachliche Oppositionsarbeit auch wieder gefragt. Dann schauen wir, was wir mit dem Entwurf machen.
Damit möchte ich auch die heutige Bewertung dessen, was uns vorliegt, beenden und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist jetzt zwei Wochen her, dass wir über dieses Thema Opel geredet haben an dieser Stelle und jetzt liegen uns zwei Anträge von der SPD und von den LINKEN vor. Ob nun Opel-Holding oder Konsortium, das mag beides zunächst und auf den ersten Blick nicht schlecht klingen, aber man muss sich doch einmal überlegen, was haben wir denn heute für eine andere veränderte Ausgangslage? Seit der Debatte vor zwei Wochen an dieser Stelle hat sich wirklich nicht viel verändert, im Gegenteil. Die US-Regierung hat diese Woche General Motors weitere zwei Monate für die Vorlage eines nachvollziehbaren Sanierungskonzepts gewährt. Die Fragen der Bundesregierung, das hat der Minister schon ausgeführt, zu dem von Opel vorgelegten Restrukturierungskonzept sind noch nicht beantwortet und eigentlich kann man die Verantwortlichen von Opel ja auch verstehen, denn die sind ja auch darauf angewiesen, was wird bei GM entschieden, was trägt die US-Regierung mit? Wie es so schön heißt, alles hängt mit allem zusammen und deshalb kann es zum jetzigen Zeitpunkt nicht darum gehen, Strukturdebatten aus Thüringen heraus zu führen und sich im Aktionismus zu überbieten. Eigentlich, lieber Herr Hausold, habe ich hier eine andere Passage vorbereitet, aber nach Ihrem Vortrag muss ich schon einmal sagen, neben der Tatsache, dass Ihr Vortrag schon akustisch eine Zumutung ist, habe ich auch den Eindruck, dass Sie völligen Realitätsverlust haben. Wenn Sie der Meinung sind, dass in Thüringen eine separate Lösung für den Standort Eisenach herbeigeführt werden kann, dann muss ich sagen, dann wollen Sie die Leute für blöd verkaufen und Sie ma
chen hier einen Wahlkampfpopulismus, der eigentlich durch nichts mehr zu überbieten ist.
Ich habe Ihnen schon zugehört und ich will Ihnen noch sagen, wir dürfen den Rahmen unserer Handlungsfähigkeit nicht einschränken. Das ist oft genug gesagt worden und die Landesregierung ist in den Gremien, zum Beispiel in dem Bund-Länder-Wirtschaftsausschuss, angebunden und den Vorschlag von der Bundeskanzlerin, ein Verhandlungsteam zu bilden, begrüßt auch meine Fraktion. Wenn ich recht informiert bin, hat sie ja heute dieses Team gerade gebildet unter Führung vom hessischen Finanzstaatssekretär. Das ist ja alles am Laufen, aber Aktionismus oder Thüringer Alleingänge sind kein geeignetes Mittel und keine wirklich tragfähige Lösung für Opel, für den Standort Eisenach zu finden. Das sehen im Übrigen - und das hat auch der Minister gerade schon angesprochen - selbst die Opelaner genauso. Sie können sich sicher sein, diese Landesregierung und damit auch unsere Fraktion nehmen die Sorgen in Eisenach und bei allen anderen Betroffenen sehr ernst. Der Freistaat wird seine Möglichkeiten allesamt nutzen, um den Standort Eisenach zu sichern, aber ich bin mir sicher, das geht nicht durch eine separate Thüringer Lösung. Alle betroffenen Bundesländer, deren Landesregierungen sollten gemeinsam mit der Bundesregierung und GM nach einer möglichst europäischen Lösung suchen. Wir aus diesem Haus heraus helfen dabei gar nicht, wenn wir jede Woche ohne Eintreten neuer Sachstände Lösungsvorschläge formulieren, deren Tragfähigkeit durch nichts belegt ist. Wir verunsichern die Leute, der Chor der Ratgeber ist inzwischen so vielstimmig, dass es die Menschen schon jetzt nicht mehr verstehen. Beide Anträge, von den LINKEN sowieso, aber auch der von der SPD, werden von meiner Fraktion nicht unterstützt, weil sie zum jetzigen Zeitpunkt nichts wären als Aktionismus.
Herr Dr. Schubert, Sie haben Ihre deutschlandweite Lösung von der SPD-Seite angeboten. Wie können Sie denn davon ausgehen, dass Sie eine tragfähige Lösung haben, wenn Sie noch gar nicht wissen, wie der Konzern entscheidet, wie die Strukturen in den nächsten Wochen aussehen werden? Was haben wir für eine Ausgangslage, aufgrund derer Bundesregierung und die betroffenen Landesregierungen ihre Möglichkeiten ausloten können? Das wissen Sie doch noch gar nicht.
Ja, sind Sie denn der Meinung, dass das an anderer Stelle nicht vielleicht auch gemacht wird und man
kann doch einmal davon ausgehen, dass nicht alles, was diskutiert wird, auch auf dem Marktplatz ausgetragen wird. Davon können wir doch einmal ausgehen und das müssten Sie doch am besten wissen.
Nein, wenn wir Ihrem Antrag zustimmen würden, würden wir unsere Handlungsmöglichkeiten einschränken und das tun wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Ob Beteiligungen ja oder nein, kann nur von den Entscheidungen auf der anderen Seite des Atlantiks abhängig sein. Wie sauber - und das ist für mich eine entscheidende Frage - können die Opel-Standorte Europas von den Strukturen der Konzernmutter getrennt werden? Das Letzte, was wir brauchen - und das hat auch mein Kollege Günther vor zwei Wochen an der Stelle schon einmal gesagt - sind Staatsbetriebe. Im Bewusstsein unserer Verantwortung für den Standort Eisenach sollten wir uns an allem beteiligen, was uns einer europäischen Lösung näher bringt. Noch ist mit der Wirtschaft, sprich mit GM, das letzte Wort nicht geredet und bis das nicht vorliegt, sollten wir uns mit sicherlich an manchen Stellen gut gemeinten, aber zurzeit noch nicht tauglichen Vorschlägen schlicht auch ein Stück weit aus diesem Haus heraus zurückhalten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Datum vom 25. September dieses Jahres hat die Fraktion DIE LINKE unter der Drucksachen-Nr. 16-10385 den Entwurf eines neuen Petitionsgesetzes in den Deutschen Bundestag eingereicht. Heute liegt uns ein Gesetzentwurf für das Thüringer Petitionsrecht vor, auch von den Kollegen von der Linkspartei. Durch manche Sätze und Formulierungen ist unverkennbar, dass die Intentionen nahe beieinander liegen. Um das auch gleich zu sagen, das ist kein Vorwurf, in dem Entwurf der Bundestagsfraktion lese ich in der Erläuterung sogar Sätze, die ich selbst auch sofort unterschreiben würde. So teile ich zum Beispiel die Auffassung, dass das Petitionsrecht bis heute nicht die Beachtung und Bedeutung erfährt, die es haben sollte. Das gilt auch
für die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, die in diesen Ausschüssen arbeiten.
Die letzte Änderung unseres Thüringer Petitionsgesetzes, Kollegin Sedlacik hat es eben gerade gesagt, war Anfang letzten Jahres. In Vorbereitung auf die heutige Debatte habe ich unser Gesetz noch mal mit dem der anderen Länder verglichen und da komme ich wieder zu dem Schluss: Wir haben eines der besten Petitionsgesetze in Deutschland und auch die Arbeitsweise des Ausschusses ist effektiv wie kaum in einem anderen Land. Das ist auch ein ganzes Stück weit dem zuständigen Referat der Landtagsverwaltung hier zu verdanken.
Aber nichts - und da wird mir jetzt langsam schon unheimlich, wenn wir gedanklich dieselben Wege gehen, Frau Sedlacik - ist so gut, dass es nicht noch besser gemacht werden könnte.
Ja, schlimm. Die Kollegen von der Linkspartei haben sich unter diesem Vorzeichen auf den Weg gemacht und mit diesem neuen Gesetzentwurf einige Änderungen vorgesehen, die wir auch vor knapp zwei Jahren so noch nicht diskutiert haben. Ich möchte es zusammengerafft noch einmal so formulieren: Sie fordern die Möglichkeit, öffentliche Petitionen einzureichen. Sie fordern weiterhin die Einführung eines kommunalen Petitionsrechts und weiter begehren Sie - und das ist nun nicht neu - die Möglichkeit, ein Minderheitenvotum im Jahresbericht des Petitionsausschusses vortragen zu können. Weiterhin fordern Sie, dass, wenn die Gefahr besteht, dass während eines Petitionsverfahrens durch den Vollzug von Maßnahmen ein irreversibler Zustand zulasten des Petenten herbeigeführt wird, die zuständige Stelle die Aussetzung des Vollzugs anordnen soll. Nun weiß ich natürlich nicht, was Sie unter irreversibel verstehen. Erstens ist gesetzlich bereits geregelt, dass sich die Position eines Petenten nicht dadurch verschlechtern darf, nur weil er eine Petition eingereicht hat. Im Übrigen drängt sich an der Stelle Ihres Gesetzentwurfs der Eindruck auf, dass Sie dabei das Ausländerrecht und Asylverfahren im Blick haben und da sind wir ganz schnell bei bundesgesetzlichen Regelungen, wo wir als Landtag an unsere Kompetenzgrenzen stoßen, auch wenn das zur Kenntnis zu nehmen dem einen oder anderen hier im Haus schwerfällt.
Aber ich komme zurück auf die öffentlichen Petitionen: Die wurden im Bundestag 2005 eingeführt, damals noch mit einer Software aus einem schottischen Parlament. Seit diesem Jahr gibt es eine eigene
Software und die ermöglicht es den Bürgern, über das Internet, aber auch über die herkömmlichen Wege eine Petition einzureichen, aber die dann im Internet einzustellen und über dieses Medium auch um Unterstützung zu werben und sich an Diskussionsforen zu dem angesprochenen Thema zu beteiligen. Das sorgt für mehr Transparenz und das gibt den Abgeordneten möglicherweise auch mehr Hintergrundwissen und Detailinformationen. Man muss sagen, dass das Journal „Politik und Kommunikation“ dem Bundestag erst vor wenigen Tagen für diese Geschichte den Politik-Award verliehen hat. Nun sage ich ganz persönlich, natürlich sind Petitionen, die vom Bundestag behandelt werden, in aller Regel von bundesweitem Interesse einerseits, betreffen aber ausschließlich Probleme, die mit Gesetzen oder anderen Regelungen des Bundes im Zusammenhang stehen und schon deshalb ein wesentlich größeres Interesse unterstellt werden kann als bei den Petitionen, die größtenteils hier in unserem Landtag behandelt werden. Meiner Fraktion ist natürlich auch nicht entgangen, dass die öffentliche Petition bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um veröffentlicht zu werden. Da sehen wir überhaupt keinen Dissens. Der Vollständigkeit halber will ich das auch sagen, aber die Kollegin Sedlacik hat es hier auch schon einmal anklingen lassen, natürlich haben wir in Thüringen auch längst die Möglichkeit, über das Internet Petitionen einreichen zu können. Wer lesen und die Maus bedienen kann, der ist mit wenig Aufwand in der Lage, die Petitionen über dieses Medium an uns zu richten.
Zum Petitionsrecht auf kommunaler Ebene: Zunächst will ich sagen, dass mir kein Bundesland bekannt ist, welches ein Petitionsrecht auf dieser Ebene gesetzlich fixiert hat. Das ist aber weniger bedeutend, viel spannender ist die Frage, wie sich das Rechtsverhältnis in solch einem Fall darstellt. Ein Gemeinderat oder ein Kreistag ist kein Parlament im gesetzgeberischen oder die Verwaltung kontrollierenden Sinn. Gemeinderat und Kreistag sind Organ der Gemeinde oder des Landkreises, so wie der Bürgermeister und der Landrat. Eine Trennung von Legislative und Exekutive wie im Bund und den Ländern ist nicht vorhanden und es erhebt sich natürlich die Frage, was die Fraktion DIE LINKE mit einem gesetzlich festgeschriebenen Petitionsrecht in der Kommunalordnung für Ziele verfolgt.
Wenn der Petitionsausschuss auf kommunaler Ebene nicht nur eine „Laberbude“ sein soll, dann braucht es klare Abgrenzungskriterien, die definiert werden müssen.
Wir haben eigene und wir haben übertragene Wirkungskreise auf kommunaler Ebene und wir dürfen
nicht erwarten, dass der Bürger einen Unterschied macht, wenn er sich mit einem Anliegen an seine Kreistagsmitglieder oder Gemeinderäte wendet in der Hoffnung, dass ihm geholfen wird. Wenn es da zum Beispiel um eine Dorflampe geht, die schon ein halbes Jahr nicht brennt, dann mag der Petitionsausschuss im Gemeinderat ein wirksames Mittel sein, wenn sich ein Petent aber über einen nicht genehmigten Bauantrag beschwert, dann sieht die Welt schon anders aus. Dann ist der Petitionsausschuss des Kreistages ein zahnloser Tiger und der Bürger wird sich schnell fragen, was dieses Gremium denn soll, wenn auf dem Bescheid, den er erhalten hat, auf dem Briefkopf als Absender Landratsamt steht. Er wird so leicht nicht verstehen, warum ihm dann der Kreistag nicht helfen kann, wenn der schon einmal einen Petitionsausschuss eingerichtet hat. Anders sieht es wieder aus, wenn sich Bürger zum Beispiel über eine in Diskussion stehende Schließung eines Schulstandortes mit einbringen oder darüber beschweren. Aber selbst da sind die Grenzen dessen, was ein kommunaler Petitionsausschuss gegen die Vorstellung oder den Entscheidungsvorschlag seiner Verwaltung ausrichten kann, ziemlich fließend. Ich will mit diesem Beispiel nur deutlich machen, auf welch differenzierte Ausgangslagen wir treffen und dass man auch Gefahr läuft, dort schnell noch mehr Verdruss beim Bürger zu schaffen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Bürgermeister hurra rufen, wenn sie, wie das in Ihrem Gesetzentwurf geschrieben steht, in Größen unter 1.000 Einwohner einen Petitionsausschuss gründen können und in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern einen Petitionsausschuss einrichten müssen. Die Herleitung, warum aus der Kommunalordnung, die ist nachvollziehbar, aber ich habe meine Zweifel, ob das in den Kommunen vor Ort auch so gesehen wird.
Andererseits könnte solch ein Gremium durchaus eine Möglichkeit darstellen, die Bürger zum Beispiel nicht in ein Bürgerbegehren oder einen Bürgerentscheid zu treiben, wenn Probleme anstehen, die von allgemeinem kommunalpolitischen Interesse sind. Ich will damit für meine Fraktion sagen, dass wir durchaus das Interesse haben, Ihren Entwurf vertiefend zu diskutieren und auszuloten, was tatsächlich praktikabel ist. Dass wir das machen, das liegt nicht nur an der besinnlichen Adventszeit. Wir wollen wirklich prüfen, was hier an Möglichkeiten geht. Wir könnten uns auch vorstellen, dazu eine Anhörung durchzuführen, aber mindestens genauso wichtig ist eine rechtliche Bewertung der Vorschläge, die von der Fraktion DIE LINKE gemacht worden sind. Deshalb werden wir auch dafür stimmen, diesen Gesetzentwurf an den zuständigen Petitionsausschuss federführend und mitberatend an den Justizausschuss zu überweisen.
Von einer Illusion allerdings kann man Sie aber, glaube ich, schon heute befreien. Wie kommen Sie darauf, dass die Einrichtung eines solchen Ausschusses auf den kommunalen Ebenen keine Kosten verursacht? Diese Ausschüsse würden nur keine Kosten verursachen, wenn sie nichts machten. Ein Mehraufwand in der Verwaltung ist absehbar. Wenn wir unseren kommunalen Verwaltungen Glauben schenken dürfen, dass sie kapazitätsmäßig an der Kante sind, dann ist natürlich die Frage zu stellen, wie dieser Mehraufwand, der durch eingehende Petitionen entsteht, dann abgearbeitet werden soll und das nicht einmal mehr kosten darf.
Auf die anderen Vorschläge Ihres Gesetzentwurfs, wie Fristsetzungen, wo ich vollkommen, Kollegin Sedlacik, bei Ihnen bin, was uns da manchmal im Ausschuss vorgelegt wird, das ist wenig befriedigend. Auf die wieder aufgemachten Forderungen nach Öffentlichkeit der Petitionsausschuss-Sitzungen, Bildung von Unterausschüssen bei Massen- und Sammelpetitionen will ich an dieser Stelle auch mit Blick auf die Uhr heute nicht weiter eingehen. Im Ausschuss haben wir ausreichend Gelegenheit, uns mit den Inhalten zu befassen. Das schlage ich auch für Ihren weiteren Antrag, die Änderung der Geschäftsordnung betreffend, vor, der ja im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf von Ihnen steht. Also noch einmal: Meine Fraktion beantragt die Überweisung der beiden Anträge federführend an den Petitionsausschuss, mitberatend an den Justizausschuss. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir hören jeden Tag und lesen in den Medien zahlreiche und damit manchmal auch nicht mehr überschaubare Meldungen zu Konjunktur- und Wirtschaftserwartungen; selbst für die Experten sind die Aussichten für das nächste Jahr klar. Verunsicherung macht sich breit und Misstrauen unter den Bürgern, in die Wirtschaft wie auch die Unternehmer selbst
sind die Folge und das sind die falschen Signale. Entgegen der alten Einschätzungen geben die Wirtschaftsexperten und Währungshüter des Internationalen Währungsfonds neuerlich eine mit 0,8 Prozent Minus deutlich negativere Wirtschaftserwartung für Deutschland heraus. Hierbei aber sollten wir uns vergegenwärtigen, dass es sich um die Bewertung der weltwirtschaftlichen Konjunktureinschätzungen handelt und natürlich wird auch Deutschland von diesen Erwartungen nicht ganz freizusprechen sein, schließlich sind wir Exportnation, aber auch diese Situation sehen die Unternehmer durchaus unterschiedlich. Das hat auch der sogenannte Krisengipfel der IHK in Erfurt deutlich gemacht, auf den ich gleich noch mal zurückkommen werde. Ich möchte sagen, dass die Bundesregierung bereits Hilfe für die Exportunternehmen in Aussicht gestellt hat. Zudem hat die Bundesregierung mit ihrem 15-Punkte-Programm wiederum rasch auf die Lage reagiert und versucht, Anreize für Investitionen zu geben. Die einzelnen Punkte brauche ich hier nicht wiederzugeben, die dürften hinlänglich jedem bekannt sein.
Wichtig ist, die konjunkturstabilisierende Wirkung setzt richtige Impulse für Verbraucher und für die Wirtschaft, mehr als das aber schafft das Programm Vertrauen, und das ist in der jetzigen Situation das Wichtigste. Unser Kollege Günther hatte das in der letzten Debatte zum Thema bereits gesagt und ich kann es hier nur noch mal sagen, wir wollen auch die Situation dabei gar nicht herunterspielen. Die Finanzmarktkrise wird mit Sicherheit Auswirkungen auf die Realwirtschaft haben. Wie tiefgreifend und wie intensiv diese sich für Thüringen auswirken wird, kann man auch jetzt noch nicht mit Sicherheit absehen. Der DIHK - und da, Herr Gerstenberger, vertraue ich mehr auf die Kompetenz als auf Überschriften von MDR und ZDF - sagt, dass trotz gedämpfter Erwartungen für 2009 kein Anlass zur Panik besteht, und es wird vor übertriebenem Pessimismus gewarnt.
Ja, aber Sie feiern sich ja dabei, wenn Sie diese Krisenszenarien, die in den Medien - und wir wissen auch oft genug, dass das ja gezielt so gemacht wird - mit kräftigen Schlagworten in Überschriften gesetzt werden, die Sie dann natürlich gern aufgreifen.
Der DIHK sagt - ich sage es noch mal -, kein Anlass zur Panik und Warnung vor übertriebenem Pessimismus. Befragungsergebnisse, die im Verband durchgeführt worden sind, sprechen für eine Beschäftigungssituation auf dem Niveau des laufenden Jahres - also für 2009 - und die Investitionsplanungen seien zwar zurückgenommen worden, lägen aber immer noch über dem langjährigen Durchschnitt. Fakt ist,
die Thüringer Wirtschaft ist gut aufgestellt und konnte in den letzten Monaten ihre gute Wettbewerbsstellung weiter ausbauen. Auch sprechen die Wirtschaftsdaten für einen robusten Zustand, vor allem des industriellen Sektors in Thüringen. Unsere kleinteilige Struktur zeigt sich hier äußerst widerstandsfähig. Auch das wird vom DIHK so gesehen und ist zurzeit aktuell auf deren Internetseite zu lesen.
Herr Gerstenberger, wenn Sie noch was sagen wollen, müssen Sie hier vorkommen.
Wir sehen uns heute mit den völlig normalen Schwankungen des Konjunkturzyklus konfrontiert, zu dem durchaus noch die Auswirkungen der Finanzmarktkrise kommen.
Ich will auf die Automobilbranche an dieser Stelle nicht eingehen, das wird ja nachher noch gemacht, aber weltweit haben wir derzeit doppelt so viele Produktionskapazitäten wie überhaupt Autos verkauft werden. Natürlich muss man solche Fakten im Blick haben und sich auch perspektivisch darauf einstellen. Falsch wäre es jetzt, nichts zu tun. Da gebe ich dem Antragsteller recht. Es muss alles unternommen werden, damit es nicht zum Verlust von Arbeitsplätzen kommt. Um das zu verhindern, haben sich Ende Oktober IHK, Wirtschaftsministerium, TAB, Bürgschaftsbank, LEG, GFAW und Agentur für Arbeit getroffen. Sie haben ein umfangreiches Maßnahmepaket zur Unterstützung der durch die aktuelle Situation in Schieflage geratenen Unternehmen abgestimmt und ihre Programme auch gebündelt. Da sieht man, dass das Netzwerk der beteiligten Akteure auch funktioniert. Die unter dem Namen Unternehmenssicherung laufenden Projekte beinhalten unter anderem den Einsatz von externen Spezialisten in den Firmen, finanziert über Mittel der IHK und der KfW-Mittelstandsbank. An Ort und Stelle werden konkrete Situationsanalysen erarbeitet, die Grundlage für weitere Maßnahmen sein werden. Ausweitung des Programms GuW Plus, ausreichende Ausstattung Konsolidierungsfonds, Ausbau des Programms BWTControl der Bürgschaftsbank, Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten für Beteiligungskapital bei den mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, qualifizierte Beratung durch die Agentur für Arbeit, Möglichkeit der beschleunigten Inanspruchnahme der Beratungsförderung des Landes über die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung, das sind nur Schlagworte, die ich hier ansprechen möchte.
Ja, noch zwei letzte Sätze: Das zeigt, dass, entgegen den Äußerungen von Ihnen, hier durchaus die Landesregierung sich ihrer Pflicht bewusst ist und auch schon gehandelt hat. Wir werden natürlich auch in den nächsten Monaten entsprechend weiter aktiv die Dinge beobachten und das Notwendige auch veranlassen.
Schade.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ausgehend von der Föderalismusreform und der damit verbundenen Grundgesetzänderung wurde mit Wirkung vom 1. September 2006 das Recht über die Gaststätten in die Regelungsbefugnis der Länder übertragen. Inzwischen ist es ca. die Hälfte der Bundesländer, die ein eigenes Gaststättengesetz haben. Thüringen verfolgt mit seinem Gesetzentwurf - das ist an der Stelle schon mehrfach gesagt worden - das Ziel von Deregulierung, Bürokratieabbau und mehr Wirtschaftsfreundlichkeit, was an dieser Stelle auch mal ganz pragmatisch wörtlich genommen werden kann.
Wir beraten das Gesetz heute in zweiter Lesung und nachdem der Regierungsentwurf am 9. April dieses Jahres im Plenum eingebracht worden ist, hat der Ausschuss am 20. Juni dazu eine Anhörung durchgeführt. Das ist schon mehrfach angesprochen worden. Vor dem Hintergrund, dass vielleicht auch aufgrund anderer, jüngerer gesetzlicher Regelungen das Thüringer Gastronomiegewerbe allein im I. Quartal dieses Jahres - die Zahlen sind in etwa genannt worden - einen Umsatzrückgang von 5,5 Prozent und einen Arbeitsplatzverlust von 8,3 Prozent zu verzeichnen hat - das sind die Aussagen der IHK -, sollten wir dem Wunsch der Branche nachkommen und heute das neue, wirtschaftsfreundlichere Gaststättengesetz verabschieden. Wesentlicher Punkt des Gesetzentwurfs ist dabei abweichend von der alten Regelung, dass das Erlaubnisverfahren abgelöst wird durch ein personenbezogenes Anzeigeverfahren. Mit der Abkehr von einer sowohl objekt- als auch personenbezogenen Konzession hin zu einer rein personenbezogenen Erlaubnis wird bewusst eine Entflechtung von unterschiedlichen Zuständigkeiten vollzogen. In der Anhörung wurde deutlich, dass diese Änderung sowohl auf Zustimmung als auch auf Bedenken gestoßen ist. Während der DEHOGA diese Vereinfachung begrüßt, haben Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag vorgetragen, dass durch mangelnde Information der Fachbehörden untereinander mögliche präventive Auflagen an den Gaststättenbetreiber nicht mehr möglich seien. Auf den ersten Blick scheint das sogar plausibel, allerdings haben die Kommunen die Organisationshoheit in ihren Verwaltungen und es ist durchaus regelbar, intern dafür zu sorgen, dass andere Fachbehörden, z.B. die Bauabteilung, informiert werden, denn die bauliche Gestaltung der Gaststätten unterliegt dem Baurecht und muss im Gaststättengesetz nicht berücksichtigt werden. Auch andere spezielle, z.B. hygienerechtliche Vorschriften bleiben unberührt und die spezifischen Schutzgüter bleiben gewahrt. Man kann sagen, auch weiterhin unterliegt der Gewerbetreibende, in diesem Fall der Gastwirt, einer im Sinne des Verbraucherschut
zes notwendigen Überwachung. Insofern sind die Vorträge der kommunalen Spitzenverbände zwar nachvollziehbar, aber auch aus Sicht meiner Fraktion unbegründet, weil, wie gesagt, durch die Organisationsgestaltung in den Verwaltungen alle relevanten Fachabteilungen eingebunden werden können und der Aufwand in den Verwaltungen sich verringern wird.
Damit sind wir bei den Aufwendungen und Kosten. In der Vergangenheit war es so, dass die Verwaltung für die Erteilung einer Konzession eine Gebühr erhoben hat, die sich nicht am Verwaltungsaufwand, sondern an der Größe und der Umsatzerwartung der Gaststätte orientiert hat. Das wird mit dem neuen Gesetz so nicht mehr möglich sein. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass auch in der Anhörung keine Zahl genannt wurde von den Anzuhörenden, die die bisherigen Einnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte aus der Konzessionsgebühr beziffert. Ich habe mich diesbezüglich beim Gewerbeamt meines Landkreises Schmalkalden-Meiningen befragt, um überhaupt selbst auch mal ein Gefühl dafür zu bekommen, über welche Größenordnungen wir überhaupt reden. In Schmalkalden-Meiningen wurden im letzten Jahr 2007 499 Gestattungen und 42 Konzessionen erteilt, wofür die Verwaltung rund 33.000 € eingenommen hat. Da muss ich sagen, gemessen an dem Verwaltungshaushalt insgesamt, liegt dieser Betrag im Promillebereich. Die Zahlen der Vorjahre - auch aus meinem Landkreis - bewegen sich in etwa auf demselben Niveau. Aber die Frage nach der Höhe der Einnahmeverluste der Kommunen durch das neue Gesetz stellt sich ab Ende nächsten Jahres sowieso nicht mehr, da ab diesem Zeitpunkt durch die Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie ohnehin nur noch kostendeckende Gebühren erhoben werden dürfen.
Ich möchte nun einige Anmerkungen zu den Änderungen machen, die meine Fraktion in der letzten Ausschuss-Sitzung zu diesem Gesetzentwurf eingebracht hat. Nach unserer Auffassung macht es Sinn, in § 2 einen Absatz aufzunehmen, der der eben schon angesprochenen EU-Dienstleistungsrichtlinie ausreichend gerecht wird, die unter anderem fordert, dass Dokumente, die zur Aufnahme einer Tätigkeit vorgelegt werden müssen, auch von anderen EUMitgliedstaaten als gleichwertig gegenüber unseren deutschen Dokumenten zu betrachten sind, wenn dadurch die entsprechende Forderung unserer Behörden erfüllt wird. Das betrifft den Nachweis der Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden, die nicht deutsche Staatsbürger sind, und unter bestimmten Voraussetzungen dort, wenn sie zum Beispiel erst kurze Zeit in Deutschland sind, eventuell auch auf Dokumente ihrer Heimatländer zurückgreifen müssen.
Die zweite Änderung betrifft Betreiber von Gaststätten, die ausschließlich alkoholfreie Getränke verkaufen und stellt aus unserer Sicht lediglich eine gebotene Deregulierung dar.
Mit dem weiteren Punkt unseres Änderungsantrags folgen wir einer Bitte aus der Anhörung. Das ist auch schon von meinem Kollegen Herrn Dr. Krapp hier angesprochen worden. Wir als CDU-Fraktion erachten es als ausreichend, wenn der Inhaber eines Gaststättenbetriebes sowie sein Stellvertreter oder mit der Leitung beauftragte Person zur Auskunftspflicht herangezogen werden, die in § 4 Abs. 1 des Regierungsentwurfs folgend angesprochene Rechtsverordnung wird dann gestrichen.
Mit Punkt 4 unseres Änderungsantrags ehemals greifen wir in § 8 Abs. 2 des Regierungsentwurfs das Missbrauchsverbot von Alkohol auf. Herr Dr. Schubert hat es auch schon angesprochen. Wir meinen, dass sich das Verbot von Alkoholmissbrauch nicht nur am Preis oder Festpreis orientieren kann, weil unterschiedliche Preiskategorien oder auch All-inclusive-Angebote dadurch nicht ausreichend berücksichtigt werden. Andererseits war es ein unbedingtes Anliegen meiner Fraktion, den Flatrate-Angeboten, die insbesondere bei Veranstaltungen bei vorwiegend jugendlichem Publikum im Trend sind, einen Riegel vorzuschieben. Deshalb unser Antrag mit der Formulierung: „Es ist verboten, alkoholische Getränke in einer Art und Weise anzubieten, die dazu geeignet sind, dem Alkoholmissbrauch Vorschub zu leisten.
„Dies ist insbesondere“ - der Landtag insgesamt ist keine Gaststätte - „dann der Fall, wenn der Alkohol in unbestimmten Mengen oder zu einem Preis abgegeben wird, der erheblich unter dem tatsächlich marktüblichen Preis liegt“. Wir meinen, mit dieser Formulierung eine praxistaugliche Formulierung gesetzt zu haben, die die entsprechenden Behörden in die Lage versetzt, die Möglichkeiten des Alkoholmissbrauchs in den Gaststätten zu unterbinden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf im Juni sind am Freitag dann 16 Wochen vergangen. Insofern hat es die Kollegen meiner Fraktion schon gewundert, dass die Kollegen der Fraktion DIE LINKE in der letzten Ausschuss-Sitzung zwar noch eigene Anträge angedeutet, aber nicht vorgelegt haben. Es verwundert auch, Kollege Gerstenberger, dass sich Ihre Ausführungen heute in der zweiten Lesung darauf beschränkt haben, aus dem Protokoll Ausführungen der Anzuhörenden zu zitieren und nicht selbst die Kraft gehabt zu haben, hier eigene Vorschläge
zu unterbreiten. Man kann nach 16 Wochen seit der Anhörung nicht davon reden, dass dieses Gesetz mit der heißen Nadel gestrickt worden sei. Insofern weisen wir das für unsere Fraktion zurück.
Wir - die Mitglieder meines Arbeitskreises - hatten unseren Änderungsantrag sicherlich auch zur letzten Ausschussberatung vorgelegt. Wir hatten das Bemühen, das noch rechtzeitig davor zu machen aus Gründen, die nicht - sagen wir einmal - in unserem Zuständigkeitsbereich lagen. Das ist auch ein bisschen knapp gewesen, aber ich denke einmal, wir hatten damit signalisiert, die Kollegen der anderen Fraktionen auch wissen zu lassen, wo unsere Intentionen hingehen. Ich bin Dr. Schubert ausdrücklich dankbar, dass er in der Argumentation im Wesentlichen den Positionen, die wir hier auch mit eingebracht haben, folgt.
Abschließend darf ich sagen, dass eine ganze Reihe von Argumenten von den Betroffenen schon Eingang in den Regierungsentwurf gefunden hatten, aber mit unserem Änderungsantrag auch noch einmal eine gewisse Anzahl von Argumenten der Anzuhörenden in diesen nun vorliegenden Entwurf Eingang gefunden haben. Ich denke, dass wir mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf ein modernes, praktikables Gaststättengesetz haben. Ich möchte Sie bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, unstrittig ist, denke ich, dass Thüringen eine Imagekampagne haben muss und dass die auch über Jahre laufen muss, wenn sie nachhaltig Erfolg haben soll.
Richtig ist auch, dass wir seit 2001 mit der Denkfabrik eine Kampagne haben. Als tourismuspolitischer Sprecher meiner Fraktion habe ich seinerzeit, als die Kampagne angelaufen ist, auch meine Bedenken geäußert, ob wir die richtigen Botschaften über unser Land nach draußen senden, gerade mit Blick auf den Tourismus. Aber das ist Jahre her. Inzwischen hat sich diese Kampagne mit unterschiedlicher Botschaft an unterschiedliche Zielgruppen erfolgreich gewendet. Es ist kein Widerspruch, sondern schlicht ein sinnvoller Bestandteil, wenn wir darstellen, dass wir auch die starke Mitte von Deutschland sind und andererseits der Urlaub in unserem Land mit anderen Slogans beworben werden muss, als mit der Begrifflichkeit „Denkfabrik“. Was aber viel wichtiger und auch erfreulicher ist, unsere Slogans werden durch ganz klar auch nachweisbare Fakten und sogar aktuelle Nachrichten bestätigt. Wenn die Denkfabrik Thüringen gerade in diesen Tagen erst wieder exzellente Bewertungen für ihre Bildungspolitik bekommen hat, dann ist unsere Kampagne belegt. Wenn der Thüringer Tourismus sich steigender Zahlen erfreut, was ja der Fall ist, dann können unsere Slogans und Botschaften auch so falsch nicht gewesen sein.
Wenn sich die Denkfabrik auch als starke Mitte bezeichnet, dann haben wir das auch erst gestern Abend in Suhl beim IHK-Empfang durch die Unternehmen bestätigt und belegt bekommen und auch durch den Vortrag vom Professor vom Weltwirtschaftsinstitut aus Hamburg. Aber, Herr Gerstenberger, offensichtlich ist Ihnen das zu viel gewesen und die Botschaft zum Beispiel von gestern Abend hat
Ihnen nicht in den Kram gepasst, denn Sie sind nicht bis zum Ende des Vortrags im Saal geblieben.
Dann haben Sie sich versteckt. Ja, leider, genau das „Leider“, weil Sie die positiven Botschaften über dieses Land nicht hören wollen, weil es nicht in Ihr Konzept passt.
Ich kann es sogar verstehen, dass das Ihrer Argumentationskette nicht dienlich ist, aber wenn gerade wie gestern Abend so deutlich zum einen die eigenen Unternehmen und zum anderen auch Externe, die von außen den Blick auf dieses Land haben, diesem Land eine positive Entwicklung bescheinigen und auch die Perspektive positiv darstellen, dann möge Sie das zwar ärgern, aber dann haben Sie schlichtweg einen Realitätsverlust, was dieses Land angeht.
Richtig ist auch, und das ist eben das Problem, was Sie haben, dass Sie mit Ihrem ständigen Schlechtreden über dieses Land eigentlich die Regierung treffen wollen, aber damit eigentlich die Leistungen der fleißigen Menschen, die in diesem Land ihren Dienst tun, schlechtreden. Auch Sie sollten sich befleißigen, das, was in den letzten 18 Jahren in diesem Land erreicht worden ist, anzuerkennen und zur Kenntnis zu nehmen, dass die Imagekampagne mit ihren unterschiedlichen Bestandteilen in diesem Land längst durch Leistungen, Ergebnisse und Fakten belegt worden ist. Es tut Ihrer Rolle als Opposition auch in den nächsten Jahren keinen Abbruch, wenn Sie die Imagekampagne mit ihren einzelnen Bestandteilen anerkennen und Ihren Teil dazu beitragen, dass das Erscheinungsbild von Thüringen nach außen hin wirklich das ist, was es ist, nämlich dass wir ein gut entwickeltes Land sind und uns von Ihnen die Leistungen, die hier gebracht worden sind in den letzten 18 Jahren, nicht schlechtzureden lassen brauchen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Wehner hat sich gerade gefragt, warum es jedes Mal - und das haben wir hier nun schon die letzten Jahre wiederholt erlebt - zu der Situation kommt, dass wir im Ausschuss diesen Bericht einvernehmlich verabschieden, es überhaupt keinen Kommentar gibt, hier und da ein paar Änderungen, die auch einvernehmlich in aller Regel vorgenommen werden - mir ist kein Fall erinnerlich, wo wir uns wegen des Berichts politisch motiviert auseinandergesetzt hätten -, und dann, wenn vom Vorsitzenden des Ausschusses der Bericht gegeben wird, Sie, Frau Kollegin Sedlacik, diese Stelle hier vorn nutzen, um Ihre Sicht der Dinge darzulegen. Das könnte jeder aus diesem Ausschuss genauso machen. Aber ich will Ihnen meine ganz persönliche Antwort auf die Frage vom Kollegen Wehner geben, warum das immer so ist. So wie wir das heute wieder verfolgen konnten, liegt es schlicht daran, dass Sie im Ausschuss keine vorbereitete Rede haben, die Ihnen geschrieben worden ist, um auf die Dinge so einzugehen, wie heute, wo Sie sich die Zeit nehmen konnten, sich auf den Tagesordnungspunkt vorzubereiten.
Das ist unlauter. Ich will etwas sagen über Ihre Äußerungen zur fehlenden Öffentlichkeit der Petitionen. Aus gutem Grund - und dabei bleibt es - sind die Sitzungen des Petitionsausschusses nicht geeignet, sie öffentlich durchzuführen, weil schlicht Rechte der Petenten geschützt werden müssen.
Wenn Sie sich erinnern, was wir mitunter an Petitionen zu behandeln haben, dann ist das auch sehr einleuchtend, weil wir schon des Öfteren erlebt haben, dass die Gefahr bestand, dass Leute wegen ihrer Petitionen auch Nachteile erleiden sollten.
Das können wir zuallererst damit auch ausschließen, dass wir im Interesse der Petenten ihre Angelegenheiten, die sie an uns herantragen, so vertraulich behandeln. Aber das ist nicht die Motivation von
Ihnen, Sie wollen den Petitionsausschuss politisch instrumentalisieren. Das haben Sie auch letztendlich hier zum Ausdruck gebracht. Sie sagen, dass Sie stärker dafür sorgen werden, dass Legislativpetitionen auch in diesen Plenarsaal hineingetragen werden. Die rechtlichen Möglichkeiten haben Sie jetzt schon, denn das, was Ihnen im Petitionsausschuss an Legislativpetitionen bekannt wird, können Sie in Ihre Fraktion mitnehmen und können dort alle möglichen Gesetzesänderungen oder Gesetzesvorschläge machen. Dann sind sie in dem Gang der Dinge.
Ich will Ihnen etwas sagen: Zu DDR-Zeiten habe ich es erlebt, da gab es eine Sendung am Montagabend mit so einer „Kanalratte“, die hieß Schnitzler. Und genau diesen Stallgeruch haben Sie.
Sie wollen den Petitionsausschuss benutzen, um den Rechtsstaat in Unruhe zu halten, weil Sie der Meinung sind, dass jede Petition, die eventuell ein Eingreifen in ein Gesetz erforderlich macht, auch so umgesetzt werden müsse. Das ist aber nicht Aufgabe eines Petitionsausschusses. Wir leben in einem Rechtsstaat, wir geben uns Rechtsgrundlagen und da wird es immer wieder vorkommen, dass Einzelfällen eben nicht entsprochen werden kann. Das kann aber nicht dazu führen, dass wir hier der Öffentlichkeit suggerieren, dass wir die Gutmenschen sind, also Sie, und meinen, für jeden Einzelfall, der an Sie herangetragen wird, der Ihnen zur Kenntnis kommt, ein Gesetz ändern zu müssen. Wenn wir das machen, haben wir an anderer Stelle andere Petitionen, die es wieder erforderlich machen, ein Gesetz zu ändern. Das kann nicht Philosophie eines Petitionsausschusses sein. Das wird mit uns auch nicht zu machen sein.
Ich möchte es noch mal betonen und es ist ja weiß Gott so, die Arbeit im Petitionsausschuss ist wirklich das ganze Jahr über von Sachlichkeit geprägt. Das Ganze eskaliert immer wieder zu den Zeiten, wenn hier der Bericht gegeben wird. Sie sollten sich wirklich nun langsam mal bemühen und den Sinn Ihrer Aufgabe im Petitionsausschuss begreifen, nämlich, dass die Leute, die sich mit Problemen an uns wenden, ein Recht haben, vertraulich behandelt zu werden möglichst mit dem Ergebnis, dass ihrem Begehr entsprochen werden kann. Dort, wo man das nicht kann, hat man sicherlich gute und sachlichte Argumente, um das den Leuten auch zu erklären. In aller Regel geht das ja auch geräuschlos über die Bühne. Aber sich jedes Mal hierher zu stellen und so ein Szenario zu veranstalten von dieser Stelle aus,
das haben die Petenten, die sich an uns wenden, nicht verdient.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz sieht weder die Beratung des Berichts noch ein Rederecht für den Bürgerbeauftragten im Plenum vor. Das hat zwei Gründe, die in den Beratungen zum neuen Bürgerbeauftragtengesetz mehrmals - wir erinnern uns - auch diskutiert worden sind. Zum einen weicht der Grundgedanke, der hinter dem Thüringer Bürgerbeauftragtenmodell steht, wesentlich von dem der Bürgerbeauftragten der anderen Länder ab, denn wir - und da waren sich bei der Gesetzesberatung alle Fraktionen einig - wollten gerade keinen zweiten Petitionsausschuss. Wir wollten aber auch mehrheitlich keinen sogenannten Bürgeranwalt, wie ihn DIE LINKE gern gehabt hätte. Wir wollten und wollen einen Bürgerbeauftragten, der diesem Titel auch gerecht wird und ein niederschwelliges Angebot für die Bürgerinnen und Bürger dieses Freistaats darstellt.
Es gibt einen zweiten Grund, warum wir von einer Beratung des Berichts des Bürgerbeauftragten im Plenum absehen wollten. Seit mehreren Jahren erleben wir und haben das heute wieder erlebt bei den Beratungen zum Bericht des Petitionsausschusses, wie hier die LINKEN zur Hochform auflaufen. An der Stelle sei von mir ganz persönlich einmal ein Dankeschön an die Kollegen der SPD-Fraktion ausgesprochen, insbesondere an die Kollegin Pelke, die
im Ausschuss das sagt, was sie auch im Plenarsaal sagt und tut. Dafür darf man an der Stelle auch einmal ein Dankeschön sagen.
Noch eines ist zu diesem Antrag zu sagen: Wenn die Kollegen von der LINKEN ernsthaft die Beratung dieses Berichts im Plenum hätten haben wollen, hätten sie ins Bürgerbeauftragtengesetz schauen können und dort - wenn sie es ernsthaft betreiben wollten - eine entsprechende Gesetzesänderung beantragen müssen.
Zu Punkt 2 Ihres Antrags: „Die Landesregierung wird gebeten, unter Berücksichtigung des Tätigkeitsberichts für das Jahr 2007 über ihre Erfahrungen nach der Novellierung des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes zu berichten.“ Dazu ist nicht viel zu sagen.
Erstens ist die Bürgerbeauftragte keine Beauftragte der Landesregierung und zweitens hat die Landesregierung auch keine Novellierung des Bürgerbeauftragtengesetzes vorgenommen. Warum sollte dann die Landesregierung auch hier die Folgen abschätzen? Für die CDU-Fraktion kann ich natürlich hier schlussfolgernd sagen, dass wir diesen Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bin schon verwundert über die Erkenntnisse, die Herr Baumann hier präsentieren konnte.
Er war weder bei den Sitzungen noch bei Anhörungen anwesend.
Lieber Rolf, ich würde dir schon empfehlen, hin und wieder noch einmal genau hinzuschauen, was da so aufgeschrieben wird, denn da sind einige Sachen
drin, die entbehren jeglicher Grundlage, die hier vorgetragen worden sind.
Um gleich noch einmal bei dieser Rede zu bleiben: Thüringen an dieser Stelle Nachholbedarf vorzuwerfen, das finde ich auch nicht ganz anständig. Wenn man sich mit den anderen Bundesländern vergleicht, dann hat Thüringen mit Sicherheit eine Vorreiterrolle und ist beispielgebend dafür, was für barrierefreien Tourismus in den letzten Jahren gemacht worden ist. Wir sind noch lange nicht am Ende des Weges,
das werden wir wahrscheinlich auch nie sein. Aber andere wären froh, wenn sie das zunächst als Grundlage hätten, was in Thüringen geschaffen worden ist.
Noch eine Anmerkung: Ich glaube, die Berichterstattung zu diesem Thema war umfänglicher als alle Redebeiträge, die es hier offensichtlich zu erwarten gibt. Es ist aber so, dass wir uns vor fast genau einem Jahr zum ersten Mal an dieser Stelle mit dem Antrag zum barrierefreien Tourismus von der Fraktion DIE LINKE beschäftigt haben, es war der 27. Januar 2007. Damals wurde der Antrag in den dafür zuständigen Ausschuss überwiesen. Dass der Bereich „Barrierefreiheit“ eine immer größere Rolle spielt, ist bei allen Fraktionen dieses Hauses unstrittig. Unstrittig ist auch, dass Thüringen auf dem Gebiet schon vor Jahren gehandelt hat, bei uns eine Vielzahl von Projekten, aber auch ganz konkrete Umsetzungen und Angebote realisiert worden sind. Wir haben erkannt, dass Barrierefreiheit nicht nur für Menschen mit Behinderungen eine gewichtige Rolle spielt, sondern auch für Familien, insbesondere mit Kleinkindern, aber auch für Senioren, die nun kein ausgewiesenes Handicap haben. Schlicht, die allgemeine demographische Entwicklung fordert eine weitere intensive Befassung mit dem Thema „Barrierefreiheit“.
Die im Zusammenhang mit der Behandlung des Antrags durchgeführte Anhörung - Kollege Grob ist schon darauf eingegangen - hat eine Reihe von Argumenten und Fakten offenbart, die den guten Weg, den wir eingeschlagen haben, bestätigen, die aber auch aufgezeigt haben, wo die Akteure die Schwerpunkte sehen, die nun in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden müssen. Wie gesagt, eine Vielzahl von Akteuren, angefangen von den einzelnen Tourismusverbänden, kommunalen Büros, Tourismusgesellschaften bis hin zu Hotels und anderen Leistungsträgern, die sich mit dieser Barrierefreiheit befassen. Ziel, und das wird bis heute diskutiert, ist eine Koordinierungsstelle, bei der zunächst alle relevanten Richtlinien, rechtlichen Grundlagen und Infos
zusammenlaufen, die dort abrufbar sind für die, die sie brauchen. Der Tourismus ist dabei allerdings nur ein Teilbereich von Barrierefreiheit. Es fängt beim ÖPNV an, geht weiter über städtebauliche Aspekte bis hin zu ganz pragmatischen Problemen wie abgesenkten Bordsteinen, behindertenfreundlichen Straßenbelägen, die nicht selten im Konflikt mit dem Denkmalschutz stehen, und geht weiter bis zu den Fragen, die anstehen, wenn sich ein Hotel barrierefrei ausrichten will.
Ich hatte mir die Einrichtung einer solchen Kompetenzstelle am Anfang auch leichter vorgestellt. Aber wir müssen bei unseren Überlegungen wirklich abwägen, ob eine Stelle die ganze Bandbreite überhaupt abdecken kann. Da erscheint mir das Andocken an die TTG für den touristischen Bereich noch das am ehesten lösbare Problem zu sein, aber wenn wir es richtig machen wollen, müssen wir den Blick weiter fassen.
Eine immer wieder gehörte Anregung ist - wie gesagt - auch die Vernetzung der Akteure in diesem Bereich. Zum Beispiel auf Ebene einer Stadt wie Erfurt kann durchaus eine Bündelung aller Aspekte, z.B. bei der Tourismus GmbH, zusammengefasst werden. Erfurt gehört, was die Barrierefreiheit angeht, ohnehin zu den Städten in Deutschland, die da schon weit vorgearbeitet haben. Seit 1999 - fast zehn Jahre - ist man kontinuierlich in Erfurt an diesem Thema. Allein bis September vergangenen Jahres hat Erfurt - also von Januar bis September vergangenen Jahres - über 60 Stadtführungen speziell für behinderte Gäste durchgeführt. Es kommen inzwischen immer mehr behinderte Individualgäste nach Erfurt, was sicher auch schon mit dem Image dieser Stadt auf diesem Gebiet zu tun hat. Aber auf Landesebene ist das alles etwas komplizierter.
Auch barrierefrei abrufbare Datenbanken gibt es in Deutschland schon. Aber da ist auch nichts so gut, als dass man es unkritisiert übernehmen sollte. Anknüpfend an die Ergebnisse des InnoRegio-Projekts muss in den nächsten Jahren an einer stärkeren Vernetzung gearbeitet werden und natürlich auch an der Vernetzung der Leistungsträger.
Diesem Bestandteil unseres Beschlussantrags widmet sich die Landesregierung bereits in ihren Anfängen. Die Gespräche mit den entsprechenden sich anbietenden Institutionen sind angelaufen, insbesondere nach der Anhörung hat das begonnen. Allerdings müssen wir, wenn wir mit diesem Thema ehrlich umgehen, auch sagen, dass in manchen Bereichen der Wunsch und das wirklich Machbare meilenweit auseinanderliegen. Wenn man bedenkt, dass für den behindertengerechten Umbau nur eines Hotelzimmers inklusive Nasszelle und allem, was dazugehört, ungefähr 15.000 € anzusetzen sind, dann
werden schnell die Grenzen des Machbaren offenbar. Gerade das Gastronomie- und Hotelgewerbe hat ohnehin große Hürden zu nehmen, wenn es einen Kredit von der Bank haben möchte. Und wenn das geschafft ist, will natürlich die Bank regelmäßig die Rückzahlung dieses Kredits. Da ist es verständlich, wenn die Branche sich nur zögerlich dem Thema „Barrierefreiheit“ nähert, denn ein Umbau des eigenen Hauses kann im Nachhinein existenzbedrohend werden.
Dennoch haben wir mit dem vorliegenden Antrag eine solide, auch realistische Handlungsgrundlage für die Regierung, um die Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen - natürlich insbesondere im Tourismus - weiterzuentwickeln. Ich darf mich im Namen meiner Kollegen, meines Arbeitskreises für die konstruktive Bewertung der Anhörungsergebnisse und des dann einstimmig verabschiedeten Beschlusses bedanken. Das gelingt nicht immer, aber es zeigt eben auch, dass wir in diesem Bereich die gleichen Ziele verfolgen. Ich möchte Sie bitten, dieser Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, als unser Haus den Gesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung behandelt hatte, war ich derjenige, der sich von diesem Pult aus kritisch dazu geäußert hat. Dabei habe ich eine alte Weisheit nicht beachtet: „Lächle, sei zufrieden, es hätte schlimmer kommen können.“ Ich habe nicht gelächelt, es kam schlimmer, denn das, was in den letzten Wochen zum Thema Rauchverbot an Argumenten ausgetauscht wurde, war, solange ich in diesem Haus bin, noch bei keinem Thema so sehr von persönlicher Sicht, Betroffenheit, Vorurteilen und manchmal auch schon militanten Zügen gekennzeichnet.
Dabei geht es - und daran muss man scheinbar immer wieder einmal erinnern - nicht darum, Raucher zu bekehren, sondern die Nichtraucher in öffentlich zugänglichen Bereichen zu schützen; sonst würde das Gesetz auch einen anderen Namen haben müssen. Frau Jung, Sie haben in Ihrem Redebeitrag den Beleg dafür abgeliefert, Sie haben nicht für Nichtraucherschutz gesprochen, Sie haben dafür gesprochen, das Rauchen einzuschränken und Raucher dazu zu bewegen, mit ihrem Laster aufzuhören. Ich will Ihnen sagen: Ich glaube, die Leute sind alle mündig genug und müssen bewusst mit ihrem Körper umgehen, dass sie den Ratschlag von Ihnen nicht unbedingt nötig haben.
Heute nach Wochen der Debatte stellen wir fest, das Thema ist quer durch alle Fraktionen zu einem Spaltkeil geworden, der die Fronten auf allen Seiten verhärtet hat. Dabei sind wir nur ein Spiegel der Gesellschaft, die heute insbesondere in Thüringen auf uns schaut, besonders derer, die von diesem Gesetz betroffen sind.
Bevor ich aber auf unseren Thüringer Gesetzentwurf eingehe, will ich noch ein paar allgemeine Bemerkungen machen. Kein Mensch bestreitet die gesundheitlichen Gefahren, die mit dem Rauchen einhergehen. Das will ich an der Stelle auch sagen: Wenn die Präsidentin unseres Hauses auch die Präsidentin der Deutschen Krebshilfe ist, dann habe ich vollstes Verständnis, wenn sie sich um die weitgehende Einschränkung des Rauchens im öffentlichen Raum bemüht. Sie ist dabei eine derjenigen, die sich eine stille Sachlichkeit bewahrt hat. Der Sozialausschuss hat eine Anhörung durchgeführt, aber auch innerhalb des Hauses und auch außerhalb mussten wir uns eine Menge an Argumenten anhören. Pünktlich vor unserer heutigen Entscheidung zum Gesetzentwurf
haben wir auch umfangreiches Material vom deutschen Krebsforschungszentrum aus Heidelberg erhalten. Das war sicher eine interessante Lektüre. Dass wir sie haben, privilegiert uns ein Stück weit, denn die Kollegen aus anderen Landtagen, die ich dazu befragt habe, haben sie nicht erhalten. Wenn man die Studie liest, kann man nur zu einem Schluss kommen: Bei der dort ausgeführten Gefahr, die durch das Rauchen entsteht, müsste - um die Volksgesundheit zu schützen - der Anbau, Handel und Konsum von Tabak sofort verboten werden.
Dass die Politik das nicht will und nicht kann, ist zum einem vielleicht einer starken Tabak-Lobby, aber vielleicht auch einer sprudelnden Steuerquelle zu verdanken.
Aber es liegt auch daran, dass das Rauchen in der Menschheitsgeschichte stets eine anerkannte und oft nicht unwichtige Rolle gespielt hat. Nicht ohne Grund haben die alten Indianer nach Streitigkeiten eine Friedenspfeife geraucht und kein Friedensbonbon gelutscht.
Wenn man liest, was in der Studie steht - und das meine ich überhaupt nicht lächerlich -, dann frage ich mich, wie ich mit meinem Lebenswandel es überhaupt bis in diese Tage geschafft habe.
Ich sage es noch einmal, kein Mensch, auch nicht der härteste Kettenraucher, wird die gesundheitlichen Gefahren durch das Rauchen infrage stellen. Es ist aber auch kaum von Erfolg gekrönt, wenn man sich mit dieser Studie als Nichtmediziner auseinandersetzen soll. Ich kann das nicht! Ich kann die Risiken, die da geschrieben stehen, nicht einschätzen und es ist ja ohnehin schon verwerflich, sich überhaupt öffentlich an solchen Studien zu reiben. Fest steht, von den 3.300 passiv rauchbedingten Toten - und das scheint ja nun mal Konsens auch von der Krebshilfe zu sein, dass das die Zahl ist -, die jährlich in Deutschland zu beklagen sind, ist nach Angaben des Krebsforschungszentrums ein Drittel über 85 Jahre und ein weiteres Drittel ist zwischen 75 und 85 Jahre. Was ich damit sagen will, ist, dass selbst unter Fachleuten umstritten ist, was denn nun das Passivrauchen überhaupt für eine Rolle in diesem genannten Sterbealter gespielt hat. Und weil es - ich
habe das schon gesagt - mit dem Rauchen auf der großen politischen Bühne so nicht gehen kann und weil wir föderal aufgestellt sind, macht sich nun jedes Bundesland auf den Weg, um den Nichtraucher vor dem Raucher zu schützen. Getrieben von Ehrgeiz, von einem Zeitgeist, einem dem Deutschen eigenen Hang zum Perfektionismus, einem Schaulaufen von Gutmenschen versuchen sich nun die Länderparlamente in einer handhabbaren Rechtsetzung. Einige Bundesländer haben schon ihre Erfahrungen mit der Praxis ihrer Gesetze gemacht und ich gehe auch noch darauf ein.
Um das noch mal deutlich zu sagen, es gibt wohl kaum jemanden, der sich darüber aufregt, wenn im Gesetzentwurf unserer Landesregierung festgeschrieben ist, dass in den öffentlichen Einrichtungen des Landes das Rauchen verboten wird. Das ist auch nicht der Lebensbereich, dem ich mich hier vordringlich widmen möchte. Öffentliche Bereiche, in denen das Land, seine nachgeordneten Einrichtungen oder auch Kommunalverwaltungen das Hausrecht haben und wo Menschen auch keine Wahl haben, ob sie dorthin gehen wollen oder nicht, diese Bereiche sind nicht Gegenstand meiner Kritik. Worum es mir und einer ganzen Reihe von Kolleginnen und Kollegen geht, sind die Gastronomiebetriebe. Nun habe ich in der ersten Lesung das Beispiel Irland ausgeführt. Ich habe es wieder stehen, ich würde es nicht noch mal benutzen. Es gab ja einige Debatten auch dazu und einigen Briefwechsel. Ich möchte nicht darauf eingehen, weil ich eine viel aktuellere Studie heute Nachmittag in die Hände bekommen habe - wenn es immer wieder darum geht, das mit den Umsatzeinbußen ist ja nicht so schlimm - mit heutigem Datum, eine Veröffentlichung der Industrie- und Handelskammer Kassel - also die IHK, nicht des DEHOGA. Ich denke, man muss der IHK nicht unbedingt unterstellen, dass sie nun dort das große Interesse hat, den Rauchern nahe zu stehen. Die IHK hat eine Umfrage gemacht unter den Gastronomiebetrieben und da wird offensichtlich: Ein Drittel der befragten Gastronomiebetriebe hat Umsatzeinbußen - also das bezieht sich auf Hessen und das Nichtraucherschutzgesetz wirkt auch seit 1. August - von über 25 Prozent. 15 Prozent der befragten Betriebe haben Einbußen von über 50 Prozent und die Hälfte der Befragten gibt an, dass sie befürchten, dass die Umsätze weiter sinken. Jetzt zitiere ich: „Die dramatische Nachricht jedoch, die sich im Zahlenwerk der IHK-Experten verbirgt, dass sich viele Kneipenbetreiber durch die Umsatzeinbußen in der nächsten Zeit zur Geschäftsaufgabe gezwungen sehen.“
Über diese Zahlen wird zu reden sein, stellt dann auch IHK-Geschäftsführer Ulrich Spengler fest und stellt in Aussicht, auf die Landesregierung zuzugehen, um zur Vermeidung von Insolvenzen und Arbeitsplatzverlusten eine Änderung des Gesetzes zu
bewirken - Hessen.
Ich könnte noch andere Beispiele aufführen aus anderen Bundesländern, in denen das Gesetz schon wirkt, möchte es aber an der Stelle nicht tun.
Ich möchte noch mal auf eine andere Regelung eingehen, die wir auch innerhalb Europas finden, nämlich in Spanien. Dort ist der Nichtraucherschutz so gestaltet, dass es eine Kennzeichnungspflicht für die Gaststätten generell gibt, und es ist auch eine handhabbare Regelung und kein Mensch regt sich in Spanien darüber auf.
Aber um uns auf unseren Gesetzentwurf einzustimmen, will ich auch ein paar Sätze voranstellen. Der fürsorgliche Staat macht Deutschland Schritt für Schritt zu einer Verbotsgesellschaft. Mit respektablen Argumenten schützt er die einen vor den anderen, hier die Nichtraucher vor den Rauchern und die Raucher vor sich selbst.
Die Regel, an die der Gesetzgeber sich halten könnte, lautet im Alltagsverständnis der Bürger so: Wenn der Schutz des einen vor den schädlichen Gewohnheiten des anderen einem Dritten am Markt die Existenz kosten kann, dann stehen Bürgerrechte zur Disposition, die der Staat zu schützen hätte. Aggressiver Nichtraucherschutz vonseiten der Politik als Auflage an Gastronomen soll davon ablenken, dass wirksamere Maßnahmen gar nicht erst geplant werden, den Menschen in einer wohlhabenden Gesellschaft so viel Lust auf ein gesundes, drogenfreies Leben zu machen, dass die Droge Nikotin zum Prestigekonsum völlig ungeeignet werde. Ich breche an der Stelle ab. Das sind nur einige herausgegriffene Sätze von Frau Prof. Höhler, einer international gefragten Publizistin zu einer Studie des Meinungsforschungsinstituts CHD Expert, die auch eine Meinungsumfrage erhoben haben in den Gastronomiebetrieben in Baden-Württemberg und Niedersachsen, wo das Rauchverbot seit 1. August schon gilt. Ihre Sätze beschreiben eigentlich treffend das Dilemma, auf das sich Politik an der Stelle eingelassen hat.
Aber zu unserem Gesetz und dem Bereich, der wohl mit am meisten streitbefangen ist - die Gastronomie. Dazu wirklich eine Frage: Wer kann plausibel erklären, dass Gaststätten ein öffentlicher Raum sind? Nach Meinung vieler ist die Gaststätte kein öffentlicher Raum, sondern bestenfalls ein offener Raum und es steht die Frage, ob der Gesetzgeber hier überhaupt eine Zuständigkeit hat.
An der Stelle beginnen die rechtlichen Auseinandersetzungen. Da in allen Bundesländern, in denen schon jetzt ein Nichtraucherschutzgesetz besteht, Verfassungsklage eingereicht bzw. vorbereitet ist, werden darüber die Richter zu entscheiden haben. Kollege Panse, Sie haben sich gefreut, dass die Bayern heute so abgestimmt haben. Auch der renommierte Rechtsanwalt, der die Verfassungsklage für die bayrischen Gastronomen führen wird, ist inzwischen schon benannt. Sie haben die Frage zu klären, die Richter, ob das Rauchverbot in Gaststätten ein Eingriff in das Recht auf freie Berufsausübung ist, verfassungsrechtlich geschützt. Die Verfassungsgerichte haben auch zu klären, ob insbesondere bei den Einraumgaststätten, die in der Regel inhabergeführt sind, das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums angegriffen ist, denn wenn die Möglichkeit der freien Berufsausübung derart eingeschränkt ist und Gaststätten in die Insolvenz getrieben werden, kommt dies de facto einer Enteignung gleich.
So müssen sich zum Beispiel der Landtagspräsident und der Justizminister von Rheinland-Pfalz auch bis zum 21. Januar nächsten Jahres gegenüber dem Verfassungsgericht zu einer Verfassungsbeschwerde und einer beantragten einstweiligen Anordnung äußern. Zumindest - und der ist ja auch nicht ganz unbekannt - der Verfassungsrechtler Rupert Scholz meint, dass die Politik bei ihrem Bemühen um Volksgesundheit hier an verfassungsrechtliche Grenzen stößt.
Der Thüringer Gesetzentwurf sieht nun vor - der Regierungsentwurf -, dass in mehrräumigen Gaststätten ein Raucherraum eingerichtet werden kann. Dem stimmen auch wir zu. Den Einraumgaststätten, die diese Möglichkeiten nicht haben, möchten die Unterzeichner unseres Änderungsantrags die Möglichkeit der freien Wahl mit einer Kennzeichnung einräumen,
1. weil sie sonst von vornherein gegenüber den mehrräumigen Gaststätten benachteiligt sind und
2. weil gerade die Einraumgaststätten in der Regel die einzige wirtschaftliche Grundlage ihrer Betreiber sind. Und wer in diese Einrichtung geht, besonders auch in unseren vielen Dörfern, dem muss man nicht lange erklären, warum diese Gaststätten - die Dorf- und Eckkneipen - den Verlust ihrer rauchenden Kundschaft niemals kompensieren können.
Wenn der Gast bei der mehrräumigen Gaststätte die Wahl hat zwischen Nichtraucher- und Raucherraum und die einräumige Gaststätte diese Wahl aus Objektgründen nicht bieten kann, dann sollte die Politik aus gebotener Zurückhaltung die Betrof
fenen selbst entscheiden lassen, den Wirt, will ich eine Raucher- oder Nichtraucherkneipe sein und das entsprechend kennzeichnen, und den Gast, der entscheidet, da gehe ich rein oder nicht. Ich meine, auch den Kolleginnen und Kollegen, die sich bis jetzt nicht unserer Meinung annähern konnten, sollte eine Zustimmung dazu möglich sein, denn wenn ein Wirt seine Gaststätte als Rauchergaststätte kennzeichnet und die Kundschaft deshalb vor der Tür bleibt, wird er sich beizeiten an das andere Ufer schlagen und das Ziel des Nichtraucherschutzes hätte sich auch da ganz von selbst eingestellt. Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, eine Berufsgruppe so elementar in ihrer Wirtschaftlichkeit zu gefährden, wie ein Kollege sagt, „den Weg frei zu schießen für die besseren Menschen“. Jede Partei hier im Saal bemüht das ganze Jahr das Argument vom mündigen Bürger, aber bei dem Thema mit dem Rauch meinen manche Politiker, die Leute bevormunden zu müssen. Bevormunden oder Entmündigung, das hat denselben Wortstamm. Die Frage ist: Ist das wirklich Aufgabe der Politik? Unser Änderungsantrag sieht weiterhin vor, die Vereine genauso zu behandeln wie die Gaststätten, schlicht, weil wir diese Einrichtungen gleichstellen wollen und weil es für eine abweichende Regelung auch keine plausible Argumentation gibt. Wir wollen gleiche Chancen für alle Akteure.
Und da will ich Ihnen sagen: In der Absprache zu diesem Änderungsantrag und in dem Gespräch mit dem DEHOGA fand der, dass wir diese Möglichkeiten auch den Vereinen einräumen wollen, gar nicht so toll, weil die Gaststätten ja schon seit Jahren in einer dauernden Konkurrenz zu den Vereinen, zu den Vereinsheimen sich bewegen müssen. Der DEHOGA hätte schon gern gesehen, wenn wir die Regelung für die Vereine herausgenommen hätten. Aber wenn wir konsequent sein wollen mit unserem Änderungsantrag, dann sind die Vereinsheime hier in diese Ausnahmeregelung mit einzubeziehen. Weiterhin wollen wir mit unserem Änderungsantrag den Diskotheken die Möglichkeit geben, auch einen Raucherraum einrichten zu können, an klare Kriterien gebunden, aber die Möglichkeit sollte gegeben werden.
Mit dieser Regelung sind wir auch keine Exoten in Deutschland. Von den 16 Bundesländern in Deutschland haben acht, also die Hälfte, genau diese Möglichkeit in ihrem Nichtraucherschutzgesetz eingeräumt. Dabei hat man sich sicher etwas gedacht, denn gerade auch die Betreiber von Diskotheken stehen vor derselben Frage wie die Gastwirte. Es ist ja in der Tat so, dass die Betreiber von Großraumdiskotheken meistens diese Einrichtungen als ihren einzigen wirtschaftlichen Erwerb haben. Wir konnten heute im „Freien Wort“ auf der Landesseite einen
ganzseitigen Artikel lesen, mit welcher Sorge die Leute bei den Diskotheken die Gesetzgebung, die wir heute hier vorzunehmen haben, beobachten, weil es massiv in ihre Wirtschaftlichkeit eingreift. Es ist ja wirklich so, dass bei den meisten Kolleginnen und Kollegen es schon eine Weile her ist, dass sie zum letzten Mal in einer Disko waren.
Wir waren erst, Herr Ministerpräsident, das ist richtig. Wir waren, das ist noch nicht so lange her. Aber ich habe manchmal so den Eindruck in der Diskussion, dass manche Leute noch denken, das sind vier Wände, Dach drauf, Pressluftschuppen, dicke Luft drin und dann geht’s los. Aber wer sich mal der Mühe unterziehen möchte, das jüngste Beispiel ist unten im Erfurter Hof der Music-Park. Wir sind mit unserem Wirtschaftsarbeitskreis dort gewesen und haben uns die Investitionen angeschaut, die getätigt worden sind, die die Leute vorgenommen haben, auch um zunächst erst einmal eine attraktive Einrichtung anzubieten, aber auch, um dort die Luftentsorgung vorzunehmen. Es sind Entlüftungsanlagen eingebaut worden, deren Kosten sich im fünfstelligen Bereich bewegen und wo sich die Leute jetzt fragen, was damit passiert. Und sie wissen genau, wenn das generelle Rauchverbot kommt, dass die Leute ausweichen. Bestes Beispiel dafür ist wieder die Diskothek MAD in Eisenach, die ja ganz deutlich beschreibt, dass dort zu einem großen Teil die Kundschaft auch aus Hessen kommt. Wenn das Rauchverbot in Thüringen für Diskotheken generell eingeführt wird, werden die nicht mehr kommen. Die werden in andere Bereiche ausweichen, Schwarzgastronomie, Schwarzdiskothek, Zelte und was es da alles für alternative Überlegungen gibt, die letztendlich aber dazu führen, dass den Leuten die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird.
Ein Weiteres streben wir mit unserem Änderungsantrag an, das ist das Inkrafttreten zum 1. Juli 2008. Das ist ja schon von mehreren Vorrednern angesprochen worden. Es ist eigentlich nur die logische Konsequenz unserer Änderungsanträge, denn wenn wir den betroffenen Gaststätten und Einrichtungen eine wirkliche Chance lassen wollen, sich auf dieses Gesetz einzustellen, dann heißt das, sie müssen planen, umbauen, brauchen dazu gar eine Baugenehmigung; sie brauchen Zeit, um sich geordnet darauf einstellen zu können. Sie brauchen nicht nur Zeit, sie brauchen auch das Geld. Da scheint ein Vorlauf von sechs Monaten angemessen und realistisch. Mit dem Bestandteil unseres Antrags folgen wir im Wesentlichen auch der Bitte und den Vorschlägen der IHK Erfurt, die sich mit entsprechenden Schreiben an die drei Fraktionsvorsitzenden dieses Hauses gewandt hat.
Das ist auch ein bemerkenswertes Phänomen, dass sich die IHK Südthüringen dafür ausgesprochen hat, keine Ausnahmen vom Rauchverbot zuzulassen, obwohl ich von vielen Gastwirten im Süden weiß, dass sie ihre Bedenken und Sorgen dort artikuliert haben. Wer Herrn Grusser kennt von der IHK Erfurt, und das sind wohl die meisten hier im Haus, der weiß, dass er sich seinen Brief, den er an die Fraktionsvorsitzenden geschrieben hat, weiß Gott nicht leicht gemacht und sicherlich wohlüberlegt hat. Aber er hat erkannt, dass die Sorgen der Betroffenen nicht aus der Luft gegriffen sind. Im Übrigen - das hat ja mein Vorredner, Herr Panse, schon gesagt - hat auch die IHK Ostthüringen im Wesentlichen dieselben Positionen bezogen.
Ein Wort zur Umsetzung dieses Gesetzes: Zuständig für die Verfolgung und Ahndung werden die Landkreise und kreisfreien Städte; verantwortlich für die Umsetzung des Rauchverbots sind die Leiter der jeweiligen Einrichtungen, die das Hausrecht haben. Nun möchte ich eine Frage stellen, wie sie das Leben auch ganz schnell bereithält: Was passiert, wenn unser Altbundeskanzler Helmut Schmidt den Oberbürgermeister von Erfurt im Rathaus besucht? Das ist ja nicht unrealistisch. Geht dann der Oberbürgermeister mit vor die Tür auf den Fischmarkt oder stellt er sich nach dem Besuch von Herrn Schmidt selbst ein Raucherknöllchen aus?
Das ist alles so weit weg vom realen Leben, wie es genau auch der Münchener Oberbürgermeister Ude vor ein paar Tagen in einem Interview mit der „Südthüringer Zeitung“ gesagt hat. Das ist zwar Bayern, aber die Regelungen sind ja dieselben. Der Oberbürgermeister Ude hat gesagt, er wird nicht einschreiten, wenn in einem Festzelt, wo sich 7.000 Leute befinden, irgendwo an der Mitte des Tischs auf einmal der blaue Rauch nach oben steigt. Der Wiesnwirt wird es auch nicht machen. Der Wiesnwirt wird dann die Sondereinsatzkräfte, die das Bayerische Innenministerium während der Zeit des Oktoberfestes bereithält, informieren und dann sollen bitte die Sondereinsatzkräfte vom Bayerischen Innenministerium dort die erforderlichen und rechtmäßigen Zustände in den Bierzelten herstellen. Wer meint, dass das umsetzbar ist, der ist wirklich nicht in diesem Leben.
Aber das ist auch nicht so schlimm, das schleift sich schon alles ein. Selbst der Vorsitzende von der CSUFraktion im Bayerischen Landtag, der ja nun von seinen Gastwirten in Bayern inzwischen als „SchüttelSchorsch“ bezeichnet wird, ist gefragt worden, wie das denn sei. Gelte denn nun mit der Verabschie
dung des Gesetzes heute - Inkrafttreten 1. Januar - ab dem jetzt absehbaren Silvester um 00.00 Uhr das Rauchverbot? Da hat der Herr „SchüttelSchorsch“ gesagt, dass man da sicherlich Ausnahmeregelungen finden wird.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird auch uns in der Sache begegnen: Wegsehen, ignorieren und nach Umgehungen suchen.
Aber lassen Sie mich abschließend noch mal meine Bedenken herleiten: Gerade wir Abgeordneten könnten es uns leicht machen, dem Nichtraucherschutz zuzustimmen. Unser Geld kommt jeden Monat auskömmlich. Wir haben die Gutmenschen zu sein. Es ist nicht leicht, gerade bei diesem Thema, wenn man Bedenken formuliert. Man wird persönlich vorverurteilt, auch gerade durch die Medien stigmatisiert. Hat sich aber schon mal jemand Gedanken gemacht, wie viele Gläser Bier aus einem Hahn laufen müssen, wie viele Essen aus einer Küche getragen werden müssen, um eine Familie davon zu ernähren? Unsere Wirte haben oft noch Schulden, weil sie vor Jahren ihre Einrichtungen attraktiv gestalten wollten. Sie haben zu kämpfen mit ständig steigenden Fixkosten - ich sage nur Energie - und jeder weiß, dass diese Branche gerade bei uns und auch auf dem Land wirtschaftlich auf ganz dünnen Beinen steht. Umsatzeinbußen von nur 10 Prozent - das ist die Größenordnung, ab der es sich in anderen Ländern bewegt - durch den eingeführten Nichtraucherschutz reichen aus, um das Sterben des Gastgewerbes gerade auf dem Land einzuläuten.
Ich bitte Sie wirklich, noch einmal eindringlich zu überlegen, wenn wir mit einem liberalen Gesetz zwar die Nichtraucher schützen, aber die betroffenen Menschen nicht damit in den Ruin treiben.
Abschließend möchte ich mich bei allen, insbesondere auch den vielen nicht rauchenden Kolleginnen und Kollegen bedanken, die den Änderungsantrag mitgetragen haben und denen man wahrlich keine persönliche Betroffenheit unterstellen kann, die aber gemeinsam mit mir die Sorge teilen, dass wir heute eine Entscheidung treffen, die uns, schneller als wir glauben, einholt.
Ich möchte noch drei Sätze zu den Vorrednern verlieren. Frau Jung, das ist ja genau das Problem; Sie haben gesagt, durch den aktiven Nichtraucherschutz könnte man eine Minderung der horrenden Kosten im Gesundheitswesen herbeiführen. Richtig. Man sagt ja, dass die Einnahmen durch die Tabaksteuer und die damit verbundene Mehrwertsteuer sich um
die 15 Mrd. € im Jahr bewegen und dass die Aufwendungen, die Kosten im Gesundheitssystem, die durch die Folgen der Schädlichkeit des Rauchens entstehen, mit 17 Mrd. € beziffert werden. Ich stelle noch mal die Frage: Wenn das alles so ein Teufelszeug ist, warum gehen wir nicht her, sind konsequent und verbieten Anbau, Handel und Konsum? Warum machen wir das nicht? Das ist ja keine Frage an irgendeine politische Partei; wir sehen ja auch hier, dass die Positionen quer durch alle Lager gehen.
Ich möchte noch mal auf die vom Kollegen Panse ausgeführte Selbstverpflichtung des DEHOGA eingehen. Ja, ich stimme Ihnen zu, es ist in der Selbstverpflichtung vereinbart gewesen und das Ziel ist nicht erreicht worden. Hat man sich aber vonseiten der aktiven Nichtraucherschützer mal Gedanken gemacht, warum das die Gastronomie nicht erreicht hat? Die haben das doch nicht gemacht, weil sie nun so das absolute Faible fürs Rauchen haben. Sie sind nicht weitergekommen, weil die Kundschaft, die die Gaststätten aufsucht, zu einem ganz wesentlichen Teil raucht. Es wird immer von einem Drittel gesprochen, von 30 Prozent. Ich habe mich mit den Zahlen von Rheinland-Pfalz befasst, dort sind es über 40 Prozent der Männer und 36 Prozent der Frauen, die rauchen. Übrigens hat in Rheinland-Pfalz die SPD damals einem beantragten Rauchverbot an Schulen nicht zugestimmt. Hier geht wirklich die Bandbreite über alle Lager hinweg.
Noch eine Anmerkung zu den Ausführungen vom Kollegen Panse. Was wir einsparen, wenn wir keine raucherbedingten Lüftungssysteme mehr einbauen müssen, Herr Panse, das ist so was von abwegig. Die Leute brauchen dann überhaupt nichts mehr zu investieren, weil keiner in die Kneipen geht. Die aktuellen Zahlen von Hessen belegen es. Die wegbleibenden Raucher werden nicht durch nichtrauchende Gäste kompensiert, die dort eventuell für mehr Umsatz in den Gaststätten sorgen.
Wir sprechen heute darüber, aber wir werden uns wieder sprechen und wir werden Ihnen auch die Thüringer Zahlen beweisen. Schlimm ist, dass dann wahrscheinlich das Kneipensterben auf dem Land schon angefangen hat.
Eine letzte Bemerkung - das Schreiben von Frau Münnich zum Rauchen in der Disco: Es ist schon ein bisschen unverschämt diese Formulierungen, den Jugendlichen dort die Möglichkeit zu gestatten, einen Raucherraum einzurichten. Natürlich hat sie geschrieben „die Jugendlichen“, aber wir haben ein Jugendschutzgesetz, in dem schon einmal eine ganze Menge geregelt ist; daran wird sich auch gehalten, das wird ja auch durch die entsprechenden Land
ratsämter kontrolliert. Aber sich hierher zu stellen und Frau Münnich zu unterstellen, dass genau das die Zielrichtung wäre, das ist unanständig und das hat Frau Münnich so auch nicht gemeint.
Ansonsten möchte ich wirklich ganz herzlich dafür werben und darum bitten, dass wir heute - es ist ein ganz entscheidender Tag für die gastronomische Landschaft in unserem Land - durch kluge Entscheidungen wirklich Schlimmeres verhindern. Viele Bundesländer haben uns bewiesen, dass sie mit forschen Gesetzgebungen inzwischen eingeholt werden. Wir haben in Thüringen die Möglichkeit, das zu verhindern. Lassen Sie uns klug entscheiden, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu und sorgen Sie dafür, dass wir in den nächsten Jahren auch noch eine wirklich vorzeigbare Gastronomielandschaft in unserem Freistaat haben. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir gehören so ziemlich zu den letzten Bundesländern, die ein Nichtraucherschutzgesetz auf den Weg bringen. Die meisten haben das bereits getan und ab 1. Januar werden wir voraussichtlich in ganz Deutschland Nichtrauchergesetze in allen Bundesländern haben. Aber das ist auch das Einzige, was einheitlich an der Sache ist, denn der Flickenteppich ist unübersehbar, aber dazu mehr. Damit das auch gleich am Anfang klargestellt ist, dass das Rauchen gefährlich ist, steht nicht nur seit Jahren auf den Zigarettenschachteln, sondern gilt sicherlich auch selbst aus Sicht der härtesten Raucher als unbestritten. Unstreitig ist auch, dass die Folgen des Passivrauchens nicht unterschätzt werden dürfen.
Warum nun seit einiger Zeit die emotional völlig überfrachtete Debatte um das gesetzliche Rauchverbot so hochkocht, mögen weder Raucher noch Nichtraucher so richtig verstehen. Ich könnte mich als tourismuspolitischer Sprecher meiner Fraktion und damit jemand, dem die Sorgen der Thüringer Gastronomiewirtschaft vielleicht etwas näher am Herzen liegen als manchem Kollegen hier im Saal, auch zurücklehnen und mir sagen, das wird schon nicht so schlimm. Mit dem Rauchverbot an Schulen - es ist hier vorhin angesprochen worden - haben wir ja auch unseren Frieden geschlossen und ich frage mich, ob sich schon jemand darum gekümmert hat, wie das von uns beschlossene Verbot eingehalten wird. Mein Kollege Michael Panse scheint ja damit zufrieden zu sein. Ich könnte Ihnen Schulen nennen, in denen man eine Koalition der Schweigenden geschlossen hat. Da rauchen Lehrer an bestimmten Stellen außerhalb des Schulgeländes und die Schüler stehen auch dabei und rauchen auch. Alle sind zufrieden. Das Gesetz wird eingehalten und ansonsten wollen wir das nicht weiter thematisieren.
Schöne Gesellschaft, könnte man sagen und man musste kein Prophet sein, um vorauszusagen, wie das kommen würde.
Was mich aber eben hier nach vorn getrieben hat, ist die tiefe und eben auch begründete Sorge unseres Gaststättengewerbes. Wohl wissend, dass unser Thüringer Gesetzentwurf nicht so scharf gehalten ist, wie in manchem anderen Bundesland, sind die Bedenken des DEHOGA jedoch nicht vom Tisch zu wischen. Dabei will ich gleich die Begründung des uns vorliegenden Gesetzentwurfs aufgreifen und darauf eingehen. Da heißt es, dass einschlägige Studien aus den USA, Norwegen, Kanada und Irland keine Umsatzverluste festgestellt hätten. Nun wissen
wir alle, wie das mit Studien ist, wer sie benutzt und jeder versucht natürlich, die Interpretation in seinem Sinne glaubhaft rüberzubringen. Ich habe mich nicht mit jedem dieser Länder befasst, aber zu Irland will ich Ihnen aus der „Times“ vom 27. Februar dieses Jahres zitieren, also keine Institution, die in dem Verdacht steht, vielleicht von der einen oder anderen Seite beauftragt worden zu sein. Die „Times“ schreibt: „Nach Einführung des Rauchverbots im Sommer 2006 werden wahrscheinlich die ländlich gelegenen Pubs am stärksten von Geschäftsaufgaben betroffen sein. Warnungen aus der Provinz erhalten Rückendeckung aus Dublin durch offizielle Zahlen, die zeigen, dass die Kneipenschließungen auf dem Land auf Rekordniveau liegen. Im Jahr 2006 wurden ca. 440 Schanklizenzen weniger ausgegeben oder verlängert als im Vorjahr. Der höchste Rückgang, den Irland je zu verzeichnen hatte.“ Und eine Wirtin aus Killmore in der Grafschaft Galway bringt es auf den Punkt: „Voll sind die Kneipen nur noch bei einer Beerdigung oder bei anderen größeren Veranstaltungen.“ In Schottland sieht es ähnlich aus. Unter dem Titel „Arbeitsplatzvernichtung - unselige Folge des Rauchverbots“ kann man lesen: 34 Prozent haben bereits Personal freigesetzt, bei nur 3 Prozent gab es Neueinstellungen. Und so könnte man die Latte der Fakten fortsetzen. Der DEHOGA in Baden-Württemberg hat eine Umfrage in gastgewerblichen Kleinbetrieben durchgeführt. Dort gilt das Rauchverbot - es ist von meinen Vorrednern angesprochen worden - seit ein paar Wochen, seit dem 01.08. dieses Jahres. Die Umfrage unter Kleinbetrieben hat ergeben: Jeder zweite Betrieb fürchtet um seine Existenz, mehr als zwei Drittel rechnen mit Arbeitsplatzverlust. 63 Prozent der Kleinbetriebe haben Umsatzverlust von ca. 20 Prozent. Über 60 Prozent der Diskotheken sehen sich in ihrer Existenz bedroht, haben Umsatzrückgänge von rund 30 Prozent. 53 Prozent der Einraumbetriebe fürchten um ihre Existenz. 70 Prozent melden Umsatzverluste und reden vom Arbeitsplatzabbau. Ich habe am letzten Dienstag im Ordnungsamt eines Landratsamts in Baden-Württemberg angerufen und mit dem zuständigen Abteilungsleiter gesprochen und nach seinen bisherigen Erfahrungen mit dem Gesetz gefragt. Dort ist es so, dass - genau wie das bei uns geregelt werden soll - die Ordnungsämter die Bußgelder von den sündigen Rauchern eintreiben sollen. In Baden-Württemberg sind es 40 €, im Wiederholungsfall 50 €. Bei uns geht es bis 200 € nach dem Gesetzentwurf. Der hat mir gesagt, dass man keine Probleme hat, weil man nicht rausgeht und kontrolliert. Aber die Polizeieinsätze haben spürbar zugenommen, weil sich die Anwohner über lärmende Gäste vor den Kneipentüren beschweren. Damit, muss ich sagen, habe ich eigentlich gar nicht gerechnet, dass das in so einer Dimension aufschlägt, dass das dann auch von den entsprechenden polizeilichen Institutionen mit aufgegriffen werden muss.
Nebenbei bemerkt, der Sozialminister Dr. Zeh ist in seinen Ausführungen auch schon darauf eingegangen, dass der DEHOGA in dieser Woche erklärt hat, dass er zwei Wirte - einer ist aus Baden-Württemberg und einer aus Niedersachsen - bei einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen wird, weil das Rauchverbot in die verfassungsmäßigen Rechte der Kleingastronomen eingreift, unter anderem durch Behinderung der freien Berufsausübung und Verletzung der Gleichbehandlung. Die Klage wird noch in diesem Jahr in Karlsruhe eingereicht. Man darf gespannt sein, denn die Gesetzesvorlage, die wir heute erstmals beraten - und ich gehe davon aus, dass sie auch an den Ausschuss überwiesen wird -, deckt sich im Wesentlichen mit den Regelungen in Baden-Württemberg.
Damit will ich auf unsere Thüringer Gegebenheiten kommen. Zwischen 30 und 40 Prozent unserer Gaststätten in Thüringen haben nur einen Raum, können sich also kein Raucherseparee zulegen. Ohne unser geplantes Rauchverbot lag der Umsatzrückgang im Gastgewerbe in Thüringen im letzten Jahr bei 2,6 Prozent, der Beschäftigungsrückgang bei 1,5 Prozent. Der DEHOGA Thüringen schätzt ein, dass der Beschäftigungsabbau durch Umsatzverluste, die durch das Rauchverbot zu erwarten sind, bei 10 bis 15 Prozent liegt, und das heißt ein Wegfall von zwischen 5.000 und 7.500 Arbeitsplätzen im Thüringer Gastgewerbe, zumindest temporär. Was wird mit den Gastwirten, die noch Kredite für ihr Geschäft laufen haben? Notwendige Umarbeiten, die eine Trennung von Rauchern und Nichtrauchern garantieren, können von den Gastwirten preiswirksam nicht auf die Gäste umgelegt werden. Bei den Discotheken in Thüringen sieht man das von mir schon einmal aus Baden-Württemberg aufgezeigte Problem ähnlich. Menschenansammlungen vor den Discos im Freien, die die Anwohner dann stören.
Die Frage stellt sich: Darf in dauerhaft aufgestellten Zelten geraucht werden? Kann im Raucherzimmer eine Theke stehen, diese betrieben werden und dort auch Personal eingesetzt werden? Es sind, wie gesagt, viele Fragen aus der Gastronomiewirtschaft, die hier noch eine Beantwortung erfordern.
Auch unser Thüringer Hotel- und Gaststättenverband befürwortet grundsätzlich den Nichtraucherschutz, aber er hat recht, wenn er meint, dass eine Gaststätte zwar ein offener, aber kein öffentlicher Raum ist. Es gibt keinen Zwang, eine Gaststätte aufzusuchen, und so sollte es für den Gastwirt auch keine Pflicht geben, das Rauchen zu verbieten. Die im Grundgesetz verankerte Entscheidungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden.
Mit einer Kennzeichnungspflicht darüber, ob in ihrer Gaststätte geraucht wird oder nicht, hätte man den Wirten, gerade der Kleinbetriebe, eine Entscheidungsfreiheit lassen können.
Mit einer solchen Deklarationspflicht gäbe es eine klare, für jeden sofort erkennbare Abgrenzung, dann wäre es an jedem mündigen Gast, sich frei zu entscheiden, und auch die Gastronomen wären in ihrer Entscheidung nicht entmündigt und könnten die beste Entscheidung für ihr Unternehmen treffen. Das ist das, was mich in meiner Ansicht sicherlich von meinem Kollegen Panse unterscheidet, Konsequenz in dieser Sache sieht da etwas anders aus. Ich komme darauf aber noch zurück.
Nun haben wir mit dem Gesetzentwurf auch noch vor, das Rauchen in Vereins- und Gemeindehäusern zu verbieten, in Klammern steht: „soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind“. Das Positive an der Regelung ist, dass es wenigstens eine Gleichbehandlung mit den konzessionierten Gaststätten gibt. Als „Gleichheit im Elend“ könnte man das auch bezeichnen.
Aber wie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht so etwas in der Praxis aus? Ich will es an einem Beispiel machen. Wir haben ja nicht nur reiche Vereine. Es gibt hier und da Vereine, die kein eigenes Gebäude haben. Jetzt geht der Feuerwehrverein, wie gesagt, das ist ja ein armer, in ein Gemeindehaus und will feiern. Die aktiven Feuerwehrleute sind meist auch alle im Verein und eine ganze Menge sind Raucher. Nach dem fünften Bier, wenn eine Zigarette erst so richtig schmeckt, mahnt der Bürgermeister - weil der ja auch eingeladen ist - seine Kameraden, dass man zum Rauchen bitte vor die Tür gehen muss, weil sonst ein Bußgeld von bis zu 200 € fällig wird, auch wenn es draußen gerade tüchtig regnet. Wer meint, dass so etwas funktioniert, dem kann man auch erzählen, dass die Erde eine Scheibe ist.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ordnungsbehörden auftauchen, ist gering, weil die Kontrollen nur stichprobenartig oder anlassbezogen sind, so steht es im Gesetzentwurf, was umgangssprachlich auch heißt, sie kommen nur, wenn einer den anderen angeschissen hat.
Oder es funktioniert doch, nämlich so, wie mit dem Beispiel mit der Schule, was ich eingangs erzählt
habe.
Dann noch eine Anmerkung: Ich habe mich diese Woche mit meinem Kollegen aus dem Sächsischen Landtag unterhalten. Sachsen-Anhalt hatte ursprünglich auch dieses Rauchverbot in kommunalen, in Gemeindehäusern in den Gesetzestext geschrieben. Sie haben das zurückgehalten, weil man selbst aus dem Ministerium heraus juristische Bedenken darüber hat, ob der Freistaat, in diesem Fall eben das Land Sachsen-Anhalt, überhaupt rechtlich in der Lage ist, über diese kommunalen Einrichtungen zu befinden. Wir haben keine juristischen Bedenken, aber wir hatten ja die in den seltensten Fällen in den vergangenen Jahren; wir werden dann eben immer bloß durch Gerichtsurteile wieder eingeholt.
Wenn die Politik beim Thema „Nichtraucherschutz“ konsequent wäre, müsste man das Rauchen ganz verbieten und auch keinen Tabak mehr verkaufen. Der Bundesfinanzminister müsste dann auf rund 17 Mrd. € Steuern verzichten, 14 Mrd. € aus der Tabaksteuer und noch mal 3 Mrd. € aus der Mehrwertsteuer. Das ist aber gar nichts gegenüber den Kosten, die wir ausgeben, um die Folgen des Rauchens zu heilen oder oft genug das auch nicht schaffen, und das meine ich ohne Ironie. Wieso finden wir keine juristische Grundlage, um deutschlandweit das Rauchen zu verbieten, keinen Tabakverkauf mehr zuzulassen und somit alle Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen des Rauchens zu schützen? Oder ist es uns mit dem Nichtraucherschutz vielleicht doch nicht so ernst? Oder: Warum regelt das nicht Europa, die doch eh schon glauben, alles steuern zu müssen?
Die EU würde dabei sogar fast 1 Mrd. € Subventionen jährlich für den Tabakanbau sparen. Erst 2010 läuft diese Subvention aus. Der zuständige Kommissar Markos Kyprianou hat sich zum Ziel gemacht, bis zum Ende seiner Amtszeit 2009 ein öffentliches Rauchverbot in allen EU-Staaten durchzusetzen. Im EU-Parlament gab es das Verbot, das hat genau sechs Wochen gehalten, dann wurde es wieder aufgehoben, weil sich keiner daran gehalten hat.
Und das sollen wir nun jemandem erklären. Deshalb sage ich: Was mit diesem Gesetzentwurf auf unserem Tisch liegt, ist auch nur ein scheinheiliges Feigenblatt für dieses Parlament. Wirkliche Konsequenz müsste anders aussehen. Deshalb habe ich auch Verständnis für die Kolleginnen und Kollegen, die genau aus diesem Grund, weil es eben inkon
sequent ist, diesem Entwurf nicht zustimmen können.
Ich möchte mich an der Stelle auch bei den vielen nicht rauchenden Kolleginnen und Kollegen aus unserem Haus bedanken, die wenigstens auf den Fluren ihr Unverständnis über den vorliegenden Gesetzentwurf teilen. Da ich hier im Saal von einer Mehrheit für diesen Gesetzentwurf ausgehe und der Sozialausschuss die Bearbeitung innehat, bitte ich wirklich inständig, sich mit den ernsten Sorgen der Gastronomen auseinanderzusetzen, diese anzuhören und ihre Belange möglichst wirklich zu berücksichtigen. Ich bedanke mich.
Ja.
Ich habe Ihnen bloß ein Beispiel gesagt, wie es damit ist, wenn wir meinen, hier etwas Gutes getan zu haben in diesem Haus und eigentlich schon bei der Beschlussfassung hätten wissen müssen, dass es so nicht umsetzbar ist. Wir können hier in dieser Retorte Landtag, Plenarsaal, viel beschließen, wir können hier die Gutmenschen sein, die Realität draußen sieht anders aus. Gerade das Rauchverbot an Schulen und die praktische Umsetzung zeigen ja, wie erfolgreich wir damit gewesen sind.
Wenn sie nicht so schwer ist.
Ja, Kollege Panse, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass offensichtlich unsere Lehrer, zum Teil auch Beamte, sich gemeinsam mit den rauchenden noch nicht 18-jährigen Schülern nicht an die Gesetze des Bundes und des Landes halten, weil die Lebenswirklichkeit ganz einfach eine andere ist.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zuerst das Erfreuliche: Es ist gut, dass es uns gemeinsam gelungen ist, die Beratung zur
Novellierung des Petitionsgesetzes und des Bürgerbeauftragtengesetzes so konzentriert und engagiert durchzuführen, dass wir die beiden Gesetze heute in zweiter Lesung verabschieden können.
Lassen Sie mich zunächst noch einige Worte zum Petitionsgesetz sagen. Wir haben eine sehr interessante schriftliche Anhörung durchgeführt, die im Grunde vor allem unsere Bestrebungen bestätigt hat, die derzeit sowohl im Thüringer Petitionsgesetz als auch in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags niedergelegten Vorschriften für den Petitionsausschuss in einem Gesetz zusammenzuführen. Damit werden wir ein gutes Stück Klarheit und Transparenz in den Bestimmungen des Petitionswesens erreichen. Insbesondere die Stellungnahme des Thüringer Datenschutzbeauftragten hat uns gezeigt, dass es notwendig war, das bisherige Verfahren des Petitionsausschusses bezüglich der Übermittlung personenbezogener Daten an die Landesregierung zu überdenken. Auch die Stellungnahme des Bündnisses für Mehr Demokratie hat uns einige Anregungen gegeben, die sich in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wiederfinden. Kollege Wehner ist in seiner Berichterstattung schon darauf eingegangen. So weit zum Konsens.
Aber, meine Damen und Herren, es gab und gibt - wir haben es gerade vernehmen können - auch noch eine ganze Reihe streitbefangener Themen. Dazu gehört zuallererst die Frage der Öffentlichkeit der Petitionsausschuss-Sitzungen. Hier, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei, kann ich nur feststellen, dass es Ihnen wohl doch mehr um politisches Schaulaufen geht als um eine Systematik, die sich bewährt hat, weil sie richtig ist. Sie können auch in den Diskussionen, wie wir sie erlebt haben, immer wieder auf den Bayerischen Landtag verweisen, dessen Eingabenausschuss seit jeher öffentlich tagt. Aber - und das ist genau der Punkt, den Sie offenbar nicht verstehen - in Bayern gibt es sowohl hinsichtlich der Öffentlichkeit der Sitzungen und vor allem hinsichtlich der Behandlung von Petitionen ein völlig anderes System, dessen einzelne Parameter sich unserer Ansicht nach nur schwer auf den Thüringer Landtag übertragen lassen. Die Bescheidung von Petitionen folgt in Bayern dem Fachausschussprinzip. Das heißt, dass Eingaben eben nicht vom Eingabenausschuss, sondern vom jeweils zuständigen Fachausschuss bearbeitet werden. Wenn Sie die Stellungnahme des Bayerischen Landtags richtig gelesen haben, dann stellen Sie fest, dass sich dieses System nicht nur bewährt hat. Es gibt auch Kritik, dass die Fachausschüsse die Petitionen als lästigen Mehraufwand zu ihrer eigentlichen Arbeit betrachten. Und - das ist ein weiterer Punkt, der die Vergleichbarkeit beider Systeme zweifelhaft macht - sämtliche Ausschüsse des Bayerischen Landtags tagen öffentlich. Der Eingabeausschuss ist dort nicht
die Ausnahme, sondern er ist die Regel. In Thüringen jedoch hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, die Ausschüsse in der Regel nicht öffentlich tagen zu lassen, insbesondere bei der oft diffizilen Arbeit des Petitionsausschusses sehe ich keinerlei Anlass, sich von dieser Regel abzuwenden. Ich bin auch froh darüber, dass wir in diesem Punkt einig mit der SPD waren und sind, denn - und das habe ich auch bereits in der ersten Beratung hier an diesem Pult gesagt - die Probleme, mit denen sich die Menschen an den Thüringer Landtag wenden, sind nicht geeignet, mit ihnen öffentlich Politik zu treiben. Es ist wirklich schade, meine Damen und Herren von der Linkspartei, wenn sich die Leute mit Problemen an den Thüringer Landtag wenden, dass Sie auf Ihren Forderungen herumreiten und dieselben - und wir haben es jetzt eben vom Kollegen Hahnemann gehört - Forderungen wieder aufmachen und das letztendlich nichts anderes ist als das, was wir vor gut zwei Monaten hier schon einmal an der Stelle gehört haben. Wir tauschen dieselben Argumente aus und das lässt den Schluss zu, dass es Ihnen vielleicht doch nicht wirklich um die Sache selbst geht, sondern um stereotype Wiederholung von Oppositionsphrasen.
Das bringt mich zu dem nächsten Punkt, über den im Petitionsausschuss keine Einigkeit erzielt werden konnte, die Behandlung von Massen- und Sammelpetitionen. Mir ist immer noch nicht verständlich, warum Sie, liebe Kollegen von der Linkspartei, Massen- und Sammelpetitionen gegenüber Einzelpetitionen privilegieren wollen. Für mich gibt es da nur einen nachvollziehbaren Grund: Sie suchen verzweifelt nach einem Podium für plakative Politik. Es ist Ihnen unbenommen, den Begehren der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land mit Anträgen oder Gesetzentwürfen entgegenzukommen. Das war mit der alten Gesetzeslage so und das bleibt auch für die Zukunft so. Aber - und das hat sich offenbar im Vergleich zur ersten Beratung des Petitionsgesetzes nicht geändert - Sie wollen oder können die parlamentarischen Möglichkeiten, die Sie eigentlich mit der alten Gesetzeslage auch schon hatten, nicht ausreichend nutzen. Vielleicht gewinnen wir ja in der nächsten Zukunft die Weisheit, insbesondere Ihre Kollegen, dass Petitionen in erster Linie die persönliche Angelegenheit von Menschen sind. Jede dieser Angelegenheiten verdient es, umfassend und vor allem unpolitisch behandelt zu werden.
Einen weiteren Punkt möchte ich hervorheben. Die Linkspartei wollte eine Formulierung in das Petitionsgesetz aufnehmen, dass der Petitionsausschuss Maßnahmen der Exekutive bis zum Abschluss des Petitionsverfahrens aussetzen kann. Über diesen Passus haben wir auch lange im Ausschuss diskutiert, aber rein rechtlich kann der Ausschuss keine Maßnahmen der Exekutive aussetzen. Wir können als Petitionsausschuss die Landesregierung oder die
zuständige Behörde ersuchen, beispielsweise eine mögliche Abschiebung auszusetzen bis das Petitionsverfahren erledigt ist. Aber ich halte es eben für falsch - und nicht nur ich, sondern auch die Kollegen meiner Fraktion -, diese oder eine ähnliche Formulierung im Gesetz zu verankern. Ich sage Ihnen auch warum: Mit jeder Feststellung derartiger Wünsche in einem Gesetz wecken wir Hoffnungen, die wir und Sie nicht erfüllen könnten. Der Petitionsausschuss kann zwar ersuchen, bitten oder begehren, wie auch immer man es nennen will, ob die Behörde oder die Landesregierung diesen Bitten aber folgt, ist allein ihre Entscheidung. Das ist - einfach ausgedrückt - der Grundsatz der Gewaltenteilung.
Wir werden mit der Verabschiedung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen einen großen Schritt zu einem modernen Petitionsrecht gehen. Mit der Erweiterung der Befugnisse des Petitionsausschusses, insbesondere der Möglichkeit, direkt an die jeweiligen Behörden herantreten zu können, mit der Festschreibung der Rechte der Strafvollzugskommission und nicht zuletzt mit der Vereinigung aller dem Petitionsausschuss betreffenden Bestimmungen in einem Gesetz, können wir guten Gewissens sagen, dass wir ein gutes Stück Arbeit vollbracht haben. Insofern kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, warum Sie, Frau Sedlacik, in einer Pressemitteilung am 19. April titeln, dass die CDU-Fraktion - und ich zitiere: „an ihren bürgerunfreundlichen Petitionsregelungen festhält“. Frau Kollegin Sedlacik, damit beweisen Sie, dass es Ihnen entweder an Verständnis für die vorliegenden Gesetzentwürfe mangelt oder es geht Ihnen nur um das schlechte Futter für die Presse. Wenn sich Ihre Verständnislosigkeit nur auf die Entwürfe der CDU-Fraktion beziehen würde, könnte man das ja auch noch politisch nachvollziehen, aber offenbar haben Sie sich auch mit den Entwürfen Ihrer eigenen Fraktion nur unzureichend auseinandergesetzt, aber dazu komme ich später noch.
Damit komme ich zum Bürgerbeauftragten: Wir sind mit zwei völlig verschiedenen Gesetzentwürfen in die Ausschussberatungen gegangen, zum einen der Entwurf der CDU-Fraktion mit dem eine Trennung der Zuständigkeiten des Petitionsausschusses einerseits und des Bürgerbeauftragten andererseits durchgesetzt werden sollte. Da, lieber Kollege Hahnemann, verstehe ich Ihre Argumentation von diesem Pult aus nicht, weil Ihre Kollegen im Ausschuss genau auch diese Trennung zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss immer wieder gefordert haben. Und dann kommen Sie hier vor, der auch in der Gesetzesberatung bei keiner Veranstaltung dabei gewesen ist, und erzählen uns hier das völlige Gegenteil. Also, das muss einem jemand mal erklären, wie Sie innerhalb Ihrer eigenen Truppe hier argumentieren und Ihre Positionen austauschen.
Doch, und keine gute, nicht unbedingt.
Die Argumente, warum wir hier eine Trennung zwischen Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragtem vorgenommen haben, sind das Resultat einer siebenjährigen Erfahrung mit dem Amt des Bürgerbeauftragten und zum anderen die feste Überzeugung, dass es Angelegenheiten gibt, in denen der Bürgerbeauftragte effektiver und unkomplizierter helfen kann, aber dass es auch Angelegenheiten gibt, deren Bearbeitung durch den Petitionsausschuss sinnvoller ist.
Zum Zweiten hatten wir den Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS zu beraten, der den Bürgerbeauftragten vollkommen umgestalten will. Es wäre auch überflüssig und nicht zielführend, heute noch mal auf alle Ungereimtheiten dieses Gesetzentwurfs einzugehen. Das haben wir bereits in der ersten Beratung ausreichend getan. Aber einige Fragen des Amts des Bürgerbeauftragten sollten doch noch mal diskutiert werden.
Auch zu den Gesetzentwürfen für ein neues Bürgerbeauftragtengesetz haben wir die Anhörung durchgeführt. Sinnvollverweise haben wir dabei vor allem die Bürgerbeauftragten der anderen Länder angehört und alle Stellungnahmen ähneln sich in drei Punkten. Erstens sind sich die Kollegen der anderen Länder einig, dass der Bürgerbeauftragte mit der einfachen Mehrheit der Mitglieder des Landtags gewählt werden sollte. Vor allem der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der RheinlandPfälzer Bürgerbeauftragte, den Sie hier ja auch schon mehrfach bemüht haben in Ihrer Rede, haben sehr eindringlich verdeutlicht, warum sie Bedenken gegen die von den Oppositionsfraktionen vorgeschlagene Zweidrittelmehrheit haben. Damit es wenigstens auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, will ich die Argumentation des rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten hier noch mal vortragen, der in seiner Anhörung geschrieben hat: „Hinsichtlich der von den Fraktionen von SPD und Linkspartei vorgeschlagenen Änderungen zur Wahl des Bürgerbeauftragten ist anzumerken, dass nach den Erfahrungen in Rheinland-Pfalz die Wahl mit einfacher Mehrheit der breiten Akzeptanz des Bürgerbeauftragten in Parlament und Bevölkerung keineswegs geschadet hat. Insofern wird eine wie von den Fraktionen von SPD und Linkspartei vorgeschlagene Änderung, dass der Bürgerbeauftragte mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden soll, nicht für erforderlich erachtet. Vielmehr hat sich in Rheinland-Pfalz in den vergange
nen 30 Jahren gezeigt, dass das Amt des Bürgerbeauftragten in allen Landtagsfraktionen und der Bevölkerung hohes Ansehen genießt. Dies wird unter anderem auch durch die alltägliche konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fraktionen des Landtags und dem Petitionsausschuss deutlich. Die Wahl des Bürgerbeauftragten mit einer Zweidrittelmehrheit könnte angesichts der jeweiligen politischen Verhältnisse im Übrigen auch dazu führen, dass eine Wahl zum einen nur schwer möglich wird und zum anderen eine politische Diskussion um das Amt des Bürgerbeauftragten entsteht, bei der das Amt eventuell bereits im Vorfeld beschädigt wird.“
Genau das, lieber Kollege Hahnemann, ist der Punkt, was Sie hier schon geschafft haben. Sie reiten mit Ihrer Scheinheiligkeit von mehr Demokratie auf einer Zweidrittelmehrheit rum und erfüllen damit genau die Befürchtungen, die der rheinland-pfälzische Bürgerbeauftragte in seiner eben vorgetragenen Argumentation verwendet, die Bedenken, um von einer Wahl mit Zweidrittelmehrheit abzusehen. Das ist insofern verwunderlich, weil Ihnen die Stellungnahme dieses Bürgerbeauftragten eigentlich auch zugänglich gewesen ist.
Mit der Wahl des Bürgerbeauftragten eng verbunden ist das Vorschlagsrecht. Alle Stellungnahmen beinhalten übereinstimmend den Hinweis, dass der Bürgerbeauftragte schon aufgrund seiner Ansiedlung beim Landtag und seines Kontrollrechts gegenüber der Landesregierung von den Fraktionen vorgeschlagen werden sollte. Da sich die CDU-Fraktion im Gegensatz zur Opposition einleuchtenden Argumenten nicht verschließt, haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, der nun noch Bestandteil der Beschlussempfehlung geworden ist.
Einen dritten Punkt haben alle eingegangenen Stellungnahmen gemeinsam. Jeder der angehörten Bürgerbeauftragten ist in erster Linie von dem Modell seines Landes überzeugt. Das ist gut so. Wir können alle auch noch mal das loben und für gut heißen, aber wir haben eben nun einmal auch in Thüringen einen eigenen Weg eingeschlagen, bei dem man jetzt nicht anfangen kann, von allen das, was am schönsten klingt, zusammenzuschreiben und einen Flickenteppich zu basteln, auch wenn sich gerade die Linkspartei dabei für keinen Systembruch zu schade ist. Gerade die unterschiedlichen Stellungnahmen sollten dazu führen, dass wir die einzelnen Anregungen, die wir bekommen haben, auch immer am Thüringer System des Eingabewesens messen müssen. Wir können uns nicht überall nur ein paar Stückchen aus dem Kuchen herausreißen und dieses Stückwerk dann als unser Thüringer Gesetz verkaufen.
Wenn ich zum Beispiel die Befugnisse und Zuständigkeiten des erfolgreichen Rheinland-Pfälzer Bürgerbeauftragten auf seinen Thüringer Amtskollegen übertragen will, dann muss ich konsequenterweise auch das Rheinland-Pfälzer Modell des Petitionswesens übernehmen. Das würde aber bedeuten, dass der Bürgerbeauftragte grundsätzlich alle Petitionen bearbeitet und der Ausschuss erst dann ins Spiel kommt, wenn der Bürgerbeauftragte eine Angelegenheit nicht erledigen kann. Der Ausschuss erhält dann den Vorschlag des Bürgerbeauftragten für die Art der Erledigung und kann dann darüber entscheiden. Das führt zum schwierigsten Punkt der Novellierung des Bürgerbeauftragten- und Petitionsgesetzes, der Abgrenzung der Aufgaben beider Institutionen.
Fraktionsübergreifend einig sind sich die Mitglieder des Petitionsausschusses, dass die Bearbeitung von Petitionen allein dem Petitionsausschuss obliegt. Hintergrund dieser Einigkeit ist die praktische Erfahrung, dass die Arbeit im Ausschuss sachorientiert und unpolitisch erfolgt. Mit dieser Prämisse hat die CDU-Fraktion versucht, in einer Art Negativabgrenzung die Aufgaben des Bürgerbeauftragten zu beschreiben. Er soll die Angelegenheiten bearbeiten, die keine Petition im Sinne des Petitionsgesetzes sind. Ich bin sehr dankbar für die Anregung des derzeit amtierenden Thüringer Bürgerbeauftragten, eine besondere Regelung hinsichtlich der Auskunftsbegehren und Informationsersuchen zu schaffen. Diese würden per Definition eigentlich dem Petitionsrecht unterliegen, aber gerade hier zeigt sich die Stärke des Bürgerbeauftragten gegenüber dem Petitionsausschuss. Wenn ein Bürger eigentlich nur wissen will, welche Behörde für sein Anliegen zuständig ist oder wo er sich über die Entscheidung einer Behörde beschweren kann, dann kann der Bürgerbeauftragte schnell und unbürokratisch helfen und das soll er auch. Ich möchte an dieser Stelle nochmals unterstreichen, dass der Bürgerbeauftragte nach dem Gesetzentwurf der CDU gerade kein Anhängsel des Petitionsausschusses ist, wie uns vorgeworfen wird und wie Sie es, Herr Kollege Hahnemann, gerade wieder getan haben. Wenn Sie die Stellungnahme z.B. des ausgeschiedenen Bürgerbeauftragten Dr. Wilsdorf aufmerksam gelesen hätten, er hat sich gerade auch dazu geäußert und hat gesagt, wenn der Bürgerbeauftragte alle Petitionen zunächst auf seinen Tisch bekäme und dann abarbeitet und das, was er nicht zu regeln in der Lage ist, dem Petitionsausschuss übergibt, ist er de facto ein Anhängsel des Petitionsausschusses. Genau das hat Herr Dr. Wilsdorf damals erkannt und die CDU-Fraktion ist mit ihrer Ansicht dort völlig bei ihm. Deshalb ist es richtig, wenn wir hier eine Aufgabentrennung vornehmen, wenngleich ich sagen will, dass man es per Definition nicht unbedingt haarscharf hinbekommt. Wir werden in den nächsten Jahren sehen, wie sich diese Trennung in der Arbeit auch umsetzen lässt.
Dadurch, dass es eine strikte Trennung der Aufgabenbereiche geben soll, kann und soll sich der Bürgerbeauftragte mit seiner eigentlichen Aufgabe befassen, die in § 1 unseres Gesetzentwurfs festgelegt ist und ich zitiere ihn noch einmal: „Der Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande zu wahren und die Bürger im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen.“ Das soll er nicht als Speerspitze der Bürger gegen die Verwaltung tun, nein, er soll einerseits darauf hinwirken, dass Verfahren der Verwaltung im Rahmen der bestehenden Gesetze möglichst bürgernah erfolgen, andererseits soll er die Bürger dahin gehend beraten und ein Stück weit auch aufklären, dass die Arbeit der Verwaltung nicht nur den Interessen des Einzelnen dient, sondern stets auch und vor allem die Interessen der Allgemeinheit im Blick hat. Zudem hat der Bürgerbeauftragte nach dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zum einen weiterhin ein Selbstaufgriffsrecht. Seine Befugnisse wurden erweitert und denen des Petitionsausschusses angeglichen, um zwei verschiedene und gleichberechtigte Instanzen zu schaffen, die sich den Angelegenheiten der Thüringerinnen und Thüringer widmen. Genau dieses Verständnis des Miteinanders von Bürgern und Verwaltung unterscheidet unseren Gesetzentwurf von dem der Linkspartei.PDS.
Im Verlauf der Beratungen habe ich mehr und mehr den Eindruck gewonnen, dass es den Kollegen der Linkspartei.PDS nicht wirklich ernst mit ihrem Gesetzentwurf gewesen ist. Beispiel 1: In der ersten Beratung hat Herr Hahnemann eine feurige Rede für den Bürgeranwalt nach dem Modell der Linkspartei.PDS gehalten, er ist im Fernsehen aufgetreten und es gab Pressekonferenzen. Aber - und das habe ich vorhin schon einmal von meinem Platz aus reingerufen - wo sind Sie denn gewesen während der Ausschussberatungen, wo sind denn Ihre Kompromissvorschläge gewesen während der Ausschussberatungen? Da habe ich Sie nicht gesehen. Heute gehen Sie an das Pult und reden wieder über Sachen, über deren Zustandekommen Sie keinerlei Ahnung haben.