Jürgen Barth
Appearances
7/13
7/14
7/16
7/17
7/20
7/22
7/25
7/26
7/30
7/31
7/33
7/36
7/37
7/38
7/40
7/41
7/45
7/46
7/47
7/49
7/51
7/54
7/58
7/59
7/67
7/69
7/70
7/71
7/72
7/76
7/77
7/78
7/81
7/84
7/86
7/91
7/92
7/95
7/96
7/106
7/107
7/111
7/112
7/114
Last Statements
Danke sehr, Herr Präsident. - Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird gut, sagt man landläufig. Ich gehe davon aus, dass es auch gut wird, dass es zu einem guten Ende kommt.
Das Agrarstrukturgesetz hat eine langjährige Geschichte. Herr Daldrup, der von Anfang an in diese Gesetzvorlage eingebunden war, hat bereits darauf hingewiesen. Wir haben es in der vergangenen Legislaturperiode aus verschiedensten Gründen leider nicht geschafft, das Gesetz schon auf den Weg zu bringen. Ich möchte mich an dieser Stelle trotzdem bei dem ehemaligen Minister Dr. Aeikens bedanken; denn zum einen fußen wesentliche Aussagen des Gesetzes auf dem Entwurf aus der letzten Legislaturperiode, zum anderen hat uns auch sein Ministerium in Berlin, als er dort noch als Staatssekretär tätig war, bei der Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfs rechtlich zur Seite gestanden.
Wenn man es ganz genau nimmt, verwirklichen wir heute sozusagen einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Frau Eisenreich von der Opposition hat darauf hingewiesen. Ich gestatte mir, das an dieser Stelle auch zu tun. Ich denke, das ist eine Verpflichtung.
Warum hat das so lange gedauert? - Das erklärt sich von selbst. Die Fragen, die wir lösen mussten, waren sehr kompliziert. Es gab schon mehrere Entwürfe, die dann aber wieder verworfen wurden. Dann ging es wieder von vorn los. Vor diesem Hintergrund war das gar nicht anders möglich. Uns jetzt vorzuwerfen, wir würden jetzt im Galopp in der letzten Sekunde der Legislaturperiode ein Gesetz durch das Parlament peitschen, ist an dieser Stelle, denke ich, unangebracht.
Meine Damen und Herren! Ich muss an dieser Stelle gar nicht mehr auf die Einzelheiten des Gesetzentwurfs eingehen, das haben meine Vorredner bereits getan. Frau Frederking, Herr Daldrup und die Ministerin haben das ausführlich beschrieben. Ich möchte es, weil es mir wichtig ist, an dieser Stelle nicht versäumen, mich bei meinen Kollegen Herrn Daldrup und Frau Frederking zu bedanken. Ich will auch Herrn Dr. B. nicht
unerwähnt lassen und die Mitarbeiter aus dem Ministerium, die uns wirklich sehr gut zur Seite gestanden haben.
Die Zielstellung des Gesetzes ist simpel - das wurde bereits mehrfach erwähnt -: Unser einheimischer Ackerboden soll vor auswärtigen Investoren geschützt werden. Landwirtschaftliche Flächen bieten momentan eine solide Rendite und werden so für viele Investoren hochinteressant.
Herr Daldrup, ich würde es begrüßen, wenn wir nur bis nach Hamburg fahren müssten. Aber wahrscheinlich müssten wir uns ins Flugzeug setzen und müssten etwas weiter fliegen, um die Investoren zu besuchen, die bei uns in den Dörfern wirtschaften. Das ist eigentlich ein Grundprinzip, das wir immer beachten sollten: Die Landwirtschaft muss vor Ort stattfinden und die Köpfe müssen vor Ort sichtbar sein. Das sollte auch in Zukunft so bleiben; denn ansonsten wird alles anonymisiert, und es ist niemand mehr da, den man ansprechen kann. Machen wir uns nichts vor, auch die Betriebe vor Ort in den Dörfern sorgen dafür, dass das Leben in den Dörfern lebenswert ist. Ich denke nur an die Unterstützung bei den Feuerwehren und vieles andere mehr. Auch vor diesem Hintergrund sollten wir darauf achten.
Eines möchte ich an dieser Stelle auch sagen: Es ist natürlich nicht möglich, hundertprozentig alles so zu regeln, dass das verhindert wird. Gerade die Shares Deals sind sehr kompliziert. Die großen Gesellschaften haben ganze Heerscharen von Anwälten, die sich darum schon - in Anführungszeichen - kümmern werden. Vor diesem Hintergrund wäre es schön, wenn wir ihnen das erschweren könnten.
Jetzt noch ein Wort zur Mitwirkung. Alle Verbände sind aufgefordert, jetzt im Rahmen der parlamentarischen Arbeit Vorschläge zu machen. Es ist mehrfach darauf hingewiesen worden. Wenn vernünftige Vorschläge kommen, warum sollten wir sie nicht aufgreifen? - Wenn wir an dieser oder jener Stelle über das Ziel hinausgeschossen sind, dann kann man das doch revidieren. Aber von vornherein alles abzulehnen und im Vorfeld alles schlechtzureden, das mache ich nicht noch einmal mit. Das haben wir in der letzten Legislaturperiode durchgemacht. Das ist mit mir nicht zu machen.
Vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir diesen Gesetzentwurf in dieser Form vor uns liegen haben. Ich freue mich auf eine heiße Diskussion im Ausschuss. Ich hoffe, Sie alle machen mit. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 28. August 2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung den Zwischenbericht mit dem Titel „Teilgebiete“ vorlegt. In diesem Bericht wurden die Gebiete benannt, die aufgrund ihrer geologischen Beschaffenheit für ein Endlager geeignet wären. Darunter sind auch viele Gebiete in Sachsen-Anhalt und auch in meiner Heimat, der Altmark.
Natürlich schaut man sich diesen Bericht mit Sorge an; denn eines ist klar: Niemand möchte den Müll vor seiner eigenen Tür haben.
Aber genau das war der Grund, meine Damen und Herren, weshalb im Jahr 2013 das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager verabschiedet wurde. Es sollte ein gesellschaftlicher Konflikt um die endgültige Lagerung des Atommülls befriedet werden.
So sieht das Gesetz vor, dass in einem wissenschaftsbasierten Verfahren und unter Beteiligung der Öffentlichkeit der bestmögliche Standort gefunden wird. Es wurde auch festgelegt, dass der Prozess transparent ablaufen soll. Nur dann, wenn jeder einzelne Schritt und jede einzelne Entscheidung nachvollziehbar ist, kann eine Standortentscheidung zur Akzeptanz in der Bevölkerung führen. Dieser Messlatte muss sich der Verantwortungsträger im Bund stellen.
Wenn man das Wort „Beteiligung“ aus dem Amtsdeutschen übersetzt und sich anschaut, was dahinter steckt, dann endet der Prozess oftmals im
bloßen Informieren. Die reine Information der Bürgerinnen und Bürger wird in diesem Fall aber nicht ausreichen. Das wird keine Akzeptanz erzeugen. Daher muss die Öffentlichkeit in diesen Prozess intensiv eingebunden werden. Es müssen wirksame Mitspracherechte gewährleistet werden. Nur so kann ein fairer Prozess stattfinden.
Mit unserem Alternativantrag machen wir unsere Erwartungshaltung dazu noch einmal sehr deutlich. Das beinhaltet auch, dass die Kommunen in den infrage kommenden Teilgebieten aktiv zu den in Kürze startenden Fachkonferenzen eingeladen werden.
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen. Am Ende muss das Ergebnis natürlich auch fair sein. Daher darf kein Bundesland überfordert werden.
In Sachsen-Anhalt haben wir mit Morsleben bereits ein Endlager für Atommüll. Das sollte bei der Suche nach einem Endlager ebenfalls eine Rolle spielen. Ich bin mir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes den Prozess aktiv begleiten werden und selbstbewusst ihre Position vertreten werden.
Auch als Landtag werden wir uns diesem Prozess nicht entziehen, sondern wir werden das Thema in den Ausschüssen weiterhin begleiten. Darum bitte ich darum, der Überweisung beider Anträge zuzustimmen. - Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleich vorweg, Herr Loth, zu Ihnen: Das, was Sie hier erzählt haben, dient der Legendenbildung. Wir haben uns mit dem Thema schon viel eher befasst.
Ich sage einmal, es hilft uns nicht weiter, wenn wir groß darüber debattieren, wer es erfunden hat. Ich denke, wir müssen handeln,
und da ist Polemik fehl am Platz, Herr Roi. - So viel dazu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schweinepest ist in Deutschland angekommen. Sie ist da. Wir haben Gott sei Dank schon vor Jahren dafür gesorgt, dass Präventivmaßnahmen eingeleitet wurden.
Ich freue mich, dass die Landkreise auch gehandelt haben. Gerade in meinem Landkreis ist es so, dass wir sehr viel gemacht haben. Zum Beispiel ist letzte Woche ein Brief an alle Jäger - es sind mehr als 600 - herausgegangen, in dem aufgeklärt wurde. Es sind noch einmal Röhrchen für Blut verschickt worden, damit die Jäger handeln können.
Ich hoffe und wünsche mir, wie es die Frau Ministerin erwähnt hat - sie hat die Maßnahmen geschildert -, dass sie alle greifen; denn es muss etwas passieren, damit nichts passiert, sage ich einmal an der Stelle.
Die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, dass wir im Osten Deutschlands den höchsten Schweinebestand haben. Die ersten Anzeichen sind schon da, was die Verluste betrifft. Die Preise sind im Keller, Exportverbot nach China usw. Wir wollen uns nicht ausmalen, was da noch alles kommen könnte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um auf unseren Änderungsantrag einzugehen: Wir haben ihn extra deshalb genommen, um aufgrund der aktuellen Situation den geeinten Antrag des Ausschusses noch einmal zu verschärfen. Ich denke, darin stehen gute Maßnahmen, die das belegen; zum einen diese 50 €, die nicht nur für das Auffinden toter Wildschweine, sondern auch für jedes jagdlich erlegte Wildschwein gezahlt werden.
Ich denke, auch die anderen Dinge wie die revierübergreifende Drückjagd zu ermöglichen, sind wichtige Mittel, präventiv vorzugehen. Ich denke aber, das Wichtigste, das wir beachten sollten, ist: Wir müssen die Jäger weiterhin motivieren. Denn sie sind diejenigen, die sich nachts bei der Kälte draußen hinsetzen und dafür sorgen, dass die Wildschweinbestände dezimiert werden.
Ich denke, dafür müssen alle Möglichkeiten gegeben werden. Da bin ich ein wenig enttäuscht, dass in dem Antrag selber die Zulassung von Nachtzielgeräten nicht explizit steht. Aber es gibt die Möglichkeit über Anträge.
So ist man jetzt aufgrund der Gesetzeslage fündig geworden, dass man in Ausnahmesituationen beim Bundeskriminalamt Einzelanträge stellen kann und dementsprechend die Jäger zum Ziel kommen und sich nicht nächtelang draußen hinsetzen, ohne Erfolg zu haben. Ich denke, das ist ein Mittel, die Bestände zu dezimieren.
Ich freue mich, dass wir das doch noch geschafft haben, und hoffe, dass der Krug an uns vorbeigeht. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Geflügelpest - das haben wir von den Vorrednern schon gelernt - handelt es sich um eine hochinfektiöse Tierseuche, die anzeigepflichtig ist und von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sind.
Um eine Ausbreitung zu verhindern, ist es wichtig, alle Geflügelbestände wirksam zu schützen. So empfiehlt zum Beispiel das Friedrich-LoefflerInstitut in einem Merkblatt besondere Maßnahmen zur Biosicherheit, unter anderem den Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, gesonderte Stallkleidung oder das Reinigen und Desinfizieren von Gerätschaften, Schuhen und Fahrzeugen. All das ist hier schon genannt worden - ich möchte es an dieser Stelle nur noch einmal wiederholen - und es ist auch schon in den Fragestellungen der AfDFraktion benannt worden.
Kurz zur aktuellen Situation. Es ist eine besondere Vorsicht geboten, da sich die Seuche zu Jahresbeginn sehr rasch in Europa ausbreitete. Auch im benachbarten Brandenburg wurde ein Fall festgestellt. Dort ist am 19. Januar 2020 bei einer tot aufgefundenen Wildgans die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Die Veterinärbehörden gingen von einem Einzelfall aus.
In Sachsen-Anhalt kam es im März 2020 ebenfalls zu einem Fall von Geflügelpest. Betroffen war ein Geflügelhof im Landkreis Börde. Das ist hier auch schon benannt worden. Hier setzt ein Teil der Großen Anfrage der AfD-Fraktion an und der Fall im Landkreis Börde wird näher beleuchtet.
Meine Damen und Herren! Leider nennt uns die Landesregierung nur die Risikobewertung mit Stand vom 5. Mai 2020. Die vorherige Risikobewertung wäre in diesem Fall wahrscheinlich interessanter gewesen, da man so bessere Rück
schlüsse auf die angewandten Biosicherheitsmaßnahmen hätte ziehen können.
Das Risiko einer Einschleppung der Vogelgrippe durch Wildvögel wird nach Auskunft der Landesregierung als gering angesehen. Das Risiko der Einschleppung durch Personen und Fahrzeugverkehr wird als mäßig bewertet. Die legale bzw. illegale Einführung aus Drittländern wird ebenfalls mit einem mäßigen Risiko bewertet. Nach dieser Risikoabschätzung war eine Aufstallung der Tiere nicht notwendig.
Am 27. März 2020 wurde dann der Verlust von 137 Tieren angezeigt. Am 29. März 2020 stellte der Amtstierarzt die Vogelgrippe fest. Durch die rasch eingerichtete Schutzzone und die Sperrbezirke konnte eine weitere Ausbreitung verhindert werden.
Eingeschleppt wurde die Infektion offensichtlich durch den Kontakt mit Wildvögeln und infektiösem Vogelkot. Darüber ist hier schon berichtet worden. Insgesamt mussten 33 000 Puten getötet werden. - Jetzt hat es vermutlich jeder gemerkt: diese Zahl ist heute zum vierten Mal genannt worden.
Wenn man einkalkuliert, dass es in Osteuropa zu einer raschen Ausbreitung kam und bei uns bisher nur ein Einzelfall auftrat, dann kann man das vorsichtige Fazit ziehen, dass unsere Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe derzeit greifen. Einzelfälle durch Wildvögel werden sich nicht hundertprozentig ausschließen lassen.
Wichtig ist, dass dann ein gutes Schutzkonzept greift. Im Fall des Landkreises Börde hat es gegriffen.
Meine Damen und Herren! Was passieren kann, wenn die Vogelgrippe nicht eingedämmt wird, konnten wir in den Jahren 2016 und 2017 sehen. Auch diesem Thema widmet sich die Große Anfrage. Zwar kann die Landesregierung nicht beziffern, welcher wirtschaftliche Schaden durch die Aufstallungspflicht entstanden ist, es kann aber benannt werden, welche Schäden den Betrieben durch die Tötung ihrer Geflügelbestände entstanden sind. Hierzu leistete die Landesregierung Entschädigungszahlungen in Höhe von 343 297 €. Zwei Betriebe mussten den Betrieb komplett einstellen. Auch das ist schon gesagt worden.
Fazit: Aufgrund der raschen Ausbreitung in Osteuropa müssen wir auch zukünftig weiterhin wachsam sein. Die Gefahr einer Einschleppung ist real. Daher sollten die Konzepte für die Biosicherheit weiterhin gründlich umgesetzt werden. Kommt es zum Ernstfall, dann ist besonnenes und schnelles Agieren gefragt. Dass die Behörden schnell und gut reagieren, hat der Fall im März gezeigt. Sicherlich gibt es noch immer Ver
besserungsmöglichkeiten, gerade was das Personal betrifft. Aber ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Mögen wir geschützt sein vor einem neuen Ausbruch. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Heuer, nachdem Sie hier ausreichend Ministerschelte betrieben haben,
habe ich mich zu dieser Äußerung hinreißen lassen. - Ich stehe auch dazu. - Meine Frage ist: Ist Ihnen bekannt, dass es einen Aufsichtsrat der Salus Holding gibt, in der auch ein Vertreter des Altmarkkreises Salzwedel
sitzt, und dass dieser Aufsichtsrat den Entwurf der Konzeption - es war erst ein Entwurf - mitgetragen hat?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ministerin und Herr Daldrup haben schon darauf hingewiesen, dass wir uns im Ausschuss eingehend mit dem Thema befasst haben. Wir konnten herausarbeiten - -
- Deutlicher sprechen? - Im Ausschuss haben wir deutlich herausarbeiten können, dass wir die Problematik der Messstellen zukünftig besser regeln müssen, wenn ich das so allgemein bezeichnen darf. Ich freue mich an dieser Stelle, dass die
Frau Ministerin einen Weg aufgezeichnet hat, wie das zukünftig funktionieren soll.
Ich hoffe, dass die regionalen Bedingungen, die in Sachsen-Anhalt herrschen, auch eine Rolle spielen und dass die Messstellen somit belastbarer sind als die bisherigen.
Vor dem Hintergrund bin ich mir sicher, dass wir im Ausschuss noch ein paar Dinge bereden können. Deshalb brauche ich meine Rede nicht weiter auszudehnen.
Ich habe nur noch den Hinweis an die AfDFraktion: Sie haben aus unserer Stellungnahme sehr schön abgeschrieben. Wir folgen Ihrer Bitte, keine überhasteten Entscheidungen zu treffen, und beantragen die Überweisung des Antrages in den Ausschuss. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute nicht zum ersten Mal über dieses Thema. Wir haben uns in den Ausschüssen schon des Öfteren damit befasst. Wir können alle nur hoffen, dass uns die Schweinepest nicht erreicht. Aber so, wie es zurzeit aussieht, rückt sie immer näher an die deutschen Grenzen heran, und irgendwann werden wir damit doch konfrontiert. Daher ist es als Ziel geboten, dass man bestmöglich darauf vorbereitet ist, um die Auswirkungen dieser Seuche möglichst klein und gering zu halten.
Ich denke einmal, in den vergangenen Monaten wurden auch in vielen Landkreisen Vorkehrungen getroffen, um dann auch dort reagieren zu können. Ich denke nur an die Übungen, die gemeinsam mit dem Land gefahren worden sind, um die Wildschweine, die aufgefunden werden, vernünftig zu entsorgen.
Ich denke, auf die einzelnen Punkte in dem Antrag muss ich jetzt nicht eingehen, weil die Frau Ministerin ja schon alle Punkte hier ausreichend bewertet hat.
Was für mich noch wichtig wäre zu sagen, ist, dass wir uns über die Problematik der Autohöfe doch noch einmal näher unterhalten müssten. Denn ich denke, es ist doch im Interesse der Autohöfe selbst. Frau Ministerin hat es dargestellt und auch aus dem Schreiben des Ministeriums geht hervor, dass es eine privatrechtliche Angelegenheit ist. Da kann man nicht so ohne Weiteres eingreifen. Aber manchmal hilft ja auch ein klärendes Gespräch.
Ich würde vorschlagen, dass wir vielleicht auch im Ausschuss den Kontakt suchen, sozusagen als eine Möglichkeit, Einfluss auszuüben. Ansonsten, denke ich einmal, haben wir wenig Handhabe.
Aber es ist natürlich, sage ich einmal, nicht gut, wenn das Kind erst in den Brunnen gefallen ist und man hinterher etwas macht. Besser wäre es, wenn wir vorher etwas machen. Leider ist es auch so, dass Appelle allein manchmal nicht ausreichen, Dinge zu verhindern.
Vor dem Hintergrund würde ich es begrüßen, wenn wir wirklich mit den Trägern oder den Eigentümern dieser Autohöfe ins Gespräch kommen, um noch einmal auf die Dringlichkeit hinzuweisen.
Ja, meine Damen und Herren, alles andere ist, denke ich einmal, so weit gesagt worden. Wir würden den Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überweisen und uns dort noch einmal darüber verständigen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Loth, ich denke einmal, es wäre kein Problem, den Kommunen auch solche Aufkleber zur Verfügung zu stellen, damit sie auch an solchen Parkplätzen, sage ich einmal, informieren.
Wichtiger ist es aus meiner Sicht natürlich - das sehe ich in meinem Wahlkreis -, dass an den Fernverkehrsstraßen etwas gemacht wird. Wir haben bei uns auch Parkplätze an der B 71 neu gebaut. Da gibt es diese Hinweise. Aber, wie gesagt, das Problem ist immer, ob sie auch befolgt werden. Darin sehe ich das Problem.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Daldrup hat ja die Beschlusslage dargestellt. Ich denke einmal, es ist nicht viel hinzuzufügen.
In seiner Rede zu diesem Antrag hat er auch darauf hingewiesen, dass die Dinge teilweise schon überholt sind.
Frau Ministerin hat die Dinge ausgeführt und die Maßnahmen, die eingeleitet worden sind, erläutert, sodass ich gar nicht mehr darauf eingehen muss.
Für mich bleibt eigentlich nur noch, darauf hinzuweisen, dass mit der vorliegenden Beschlussempfehlung auch die Forschung weiter gefördert werden soll. Das sagte die Frau Ministerin auch. Das MULE soll sich natürlich in den zuständigen Fachministerkonferenzen dafür einsetzen, dass die Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet vorangetrieben werden. Wir müssen dementsprechend auch Gelder bereitstellen, wenn es dann hier in Sachsen-Anhalt stattfinden soll.
Dass wir uns auch in Sachsen-Anhalt zu den Standards auf der Bundesebene bekennen, ist, denke ich einmal, selbstverständlich und vor dem Hintergrund auch nicht weiter interessant.
Die Übergangszeit - darauf möchte ich einmal hinweisen - ist eigentlich auch klar. Sie soll dazu genutzt werden, um Glyphosat mit anderen Methoden und Wirkstoffen hinsichtlich des Klimaschutzes und des Umweltschutzes sowie der Bodenerosion zu vergleichen. Das Ziel ist uns allen klar, nämlich bis 2023 Glyphosat abzulösen. Das sollten wir nicht aus dem Auge verlieren.
Viel mehr ist dazu nicht zu sagen. Alles andere ist gesagt worden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. - Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu. Herr Loth, Ihr Änderungsantrag ist zwar gut gemeint, aber ich denke, er passt nicht zu dem, was wir als Ausfluss der Beratungen im Landwirtschaftsausschuss heute beschließen wollen.
Zum einen haben wir zu dem Thema im Land schon Etliches gemacht, aber ich denke, das wäre ein extra Thema, das wir vielleicht noch einmal im Ausschuss diskutieren sollten. Deshalb passt das kurzfristig nicht zu diesem Antrag.
Die Dürre selbst beschäftigt uns nun mittlerweile schon seit ein paar Jahren. Wenn wir zurückdenken, war es in den Jahren 2018/2019 außergewöhnlich hart für die Landwirte; die Ertragsausfälle waren enorm. Die Frau Ministerin hat dazu Zahlen genannt, die ich gar nicht wiederholen möchte.
Die Mittel, die von Bund und Land bereitgestellt wurden, lagen bei mehr als 60 Millionen €. Es ist auch erwähnenswert, dass die Unterstützung in dieser Höhe gelaufen ist. Ich denke, dies wissen auch die Landwirte zu schätzen.
Das Problem, das wir allerdings haben, ist, wenn das so weitergeht - und davon kann man wohl ausgehen, wenn man die Klimamodelle alle so hört -, dass wir uns hierzu kurzfristig etwas einfallen lassen müssen. Dazu gibt es Modelle wie
zum Beispiel das Versicherungsmodell - Frau Ministerin hat es angesprochen -, das auf Bundesebene diskutiert und vorangebracht werden soll. Wir haben die Landesregierung beauftragt, ein Konzept für einen Extremwetterfonds voranzutreiben, das mit dem Bund abgestimmt werden soll und muss. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist, dass wir über Klimaanpassungsstrategien reden müssen. Das heißt, was können oder müssen unsere Landwirte zukünftig machen? Wie müssen oder können sie ihren Anbau umstellen? Welche Pflanzenarten kommen vielleicht wieder mehr zum Tragen, welche weniger?
Vor dem Hintergrund liegen noch schwere Aufgaben vor uns, und ich denke, die sollten wir anpacken. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich jetzt hier über die Wölfe rede, dann rede ich über die Wölfe in Sachsen-Anhalt und nicht über die 1 000 Wölfe, von denen Herr Gürth geredet hat. Das möchte ich kurz voranstellen.
Der Antragsteller stellt fest, dass sich der Bestand des Wolfes in Sachsen-Anhalt nach dem Monitoringbericht erhöht hat, und leitet daraus eine höhere Gefahr für Nutztiere ab.
Dieser Zusammenhang lässt sich nicht bestätigen. Zahlen zeigen eher, dass die Herdenschutzmaßnahmen wirken. Die Nutztierrissstatistik vom vergangenen Jahr weist zum Beispiel für das Jahr 2017 179 Risse, für das Jahr 2018 174 Risse und für das Jahr 2019 vorläufig 151 Risse aus. Aus dem Monitoringbericht ist auch zu ersehen - Zitat -:
„Im vorangegangenen Monitoringjahr 2017/ 2018 lag die Zahl der Vorfälle und getöteten Nutztiere spürbar höher, obwohl in diesem Monitoringjahr mehr Wolfsterritorien nachgewiesen wurden. Diese positive Entwicklung könnte im Zusammenhang mit insgesamt verbesserten Herdenschutzmaßnahmen stehen.“
So viel dazu. Die Maßnahmen, die das WZI anbietet, will ich bloß noch ganz kurz erwähnen, damit sie jeder ein bisschen verinnerlicht. Das ist zum einen die kostenlose und individuelle Herdenschutzberatung für die Tierhalter. Zum anderen kann für die Errichtung von Schutzmaßnahmen eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Außerdem wird für Schadensfälle Entschädigung geleistet.
Was ist jetzt neu? - Die Beschlüsse im Bundestag und im Bundesrat. Geändert wurde unter anderem § 45 Abs. 7 des Naturschutzgesetzes. Die Entnahme des Wolfes wird erleichtert. Sie ist jetzt zur Abwendung ernster Schäden zulässig. Bisher war es so, dass sie nur zur Abwendung erheblicher Schäden erlaubt war. Ausdrücklich wird geregelt, dass der Abschuss zukünftig auch dann erfolgen kann, wenn unklar ist, welcher Wolf Herdentiere angegriffen hat. Hören die Nutztierrisse nicht auf, dann wird mit dem Gesetz ermöglicht, weitere Rudeltiere zu töten. Im Endeffekt bedeutet das, dass das komplette Rudel entnommen werden könnte. Wichtig ist hierbei zu wissen: Es muss einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den Rissereignissen geben. - So viel zum Recht.
Herr Gürth hat darauf hingewiesen, dass es aber noch ein paar Dinge gibt, die nicht ganz geklärt sind. Ich möchte als Jäger sagen: Ich wüsste keinen Jäger, der aufgrund dieser rechtlichen Grundlage hier bei uns einen Wolf - auch auf Anweisung einer Behörde hin - tötet. Ich glaube nicht, dass das jemand macht. Deswegen müssen wir uns nach wie vor der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie der EU zuwenden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Über die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht haben wir schon so oft diskutiert. Sie nutzt uns allein überhaupt nichts, solange der
Wolf streng geschützt ist. Vor diesem Hintergrund ist das eine Scheindiskussion.
Ich sage abschließend noch einmal: Solange keine Rechtssicherheit gegeben ist, wird es so bleiben, wie es ist. - Danke für die Aufmerksamkeit.
- Herr Gürth, Sie haben eine Frage? - Bitte.
Zu der ersten Frage. Ich denke, es befassen sich schon ganze Heerscharen von Wissenschaftlern mit der Frage, wann der gute Erhaltungszustand erreicht ist. Also, ich selbst kann nicht beurteilen, ob dafür 1 000 oder 1 300 Tiere reichen. Die
Wissenschaftler sollten uns einmal sagen, wie sie das sehen.
- Ich kenne das nicht.
- Ja, gut. - Aber ich sage einmal, uns sollten dann wirklich fundierte wissenschaftliche Grundlagen dargelegt werden. Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wie wird das gewertet? Wird die Bundesrepublik insgesamt gesehen oder werden Sachsen und Sachsen-Anhalt gesehen? - Also, wie gesagt, ich bin gespannt darauf. Aber man sollte vielleicht wirklich einmal die Wissenschaftler fragen, wie weit man ist, um den Antrag hier stellen zu können.
Zu der zweiten Frage: Natürlich, für mich sind die Jäger die prädestinierten Leute, die das sozusagen umsetzen müssten. Aber wie gesagt: Nach meiner Auffassung ist es notwendig, dass man dazu noch mehr Rechtssicherheit schafft.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben hier schon mit konkreten Beispielen Dinge aufgeführt, die im Lande stattfinden und stattfinden werden. Frau Ministerin Dalbert hat hier darauf hingewiesen und einzelne Projekte auch schon vorgestellt. Deshalb kann ich mir das ersparen.
Ich will noch auf einen Aspekt hinweisen und einen Appell äußern. Herr Aldag ist darauf auch kurz eingegangen. Wir Menschen haben sicherlich einen großen Einfluss darauf, wie die Biodiversität bei uns voranschreitet. Deshalb brauchen wir in unserer Gesellschaft ein tiefgreifendes Umdenken bei jedem Einzelnen, damit es vorangeht. Das kann die Politik alleine nicht leisten. Wir können unterstützen oder Rahmenbedingungen
schaffen; aber letztendlich hängt es auch von jedem persönlich ab, inwieweit wir in diesem Bereich vorwärtskommen.
Den Antrag der LINKEN haben wir so verstanden, dass die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden sollen. Wir haben ihn in diesem Sinne
überarbeitet. Ich bitte darum, dass wir der Beschlussempfehlung in der uns nunmehr vorliegenden Fassung unsere Zustimmung geben.
Wir werden hier im Hohen Hause zu dem Thema in der Zukunft sicherlich noch weitere Diskussionen führen. Die Diskussion heute wird sicherlich nicht ausreichen. Ich denke, das ist auch vernünftig und richtig.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der Fraktion der LINKEN für den Antrag und sage vorweg: Wir werden uns im Ausschuss darüber unterhalten.
Zur Sachlage. Der Geo Exploration Technologies GmbH wurde am 28. Juni 2019 vom Landesamt für Geologie und Bergwesen eine Erlaubnis zur Aufsuchung der bergfreien Bodenschätze, Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen, für gewerbliche Zwecke erteilt. Die Aufsuchungserlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.
Zunächst möchte ich sagen, auch an dieser Stelle gilt die Weisheit: Bevor es zur Förderung kommen kann, muss erst einmal etwas gefunden werden.
Der Minister hat darauf hingewiesen, dass als Erstes eine Recherche in den Archiven stattfinden wird. Hierzu kann ich nur sagen: Ich wohne in dem Gebiet und habe erlebt, wie dort seinerzeit die Suche stattgefunden hat. Man hat wirklich jeden Zentimeter der Altmark umgedreht, mit einer Technik - wer es nicht weiß -, bei der Löcher gebohrt und Sprengladungen eingebracht wurden. Dann wurde gesprengt. Das wurde aufgezeichnet und man konnte Hohlräume nachweisen. Ich denke, dieses Verfahren wird dort sicherlich nicht zur Anwendung kommen. Ich bin sehr optimistisch, dass dort gar nichts zur Anwendung kommen wird. Ich habe im Vorfeld Fachleute gefragt, die seinerzeit an führender Stelle diese geologischen Untersuchungen durchgeführt haben. Dazu gehört auch Landrat Ostermann; er war einer der Chefgeologen bei dieser Firma. Er hat mir versichert: Dort ist nichts. So.
Nun kann man sich darüber streiten, aber gut. Ich gehe davon aus, dass die Geologen zu jener Zeit auch nicht ganz dumm waren. Deshalb gehe ich davon aus - wie der Herr Minister es vorhin angeführt hat -, dass das ganze Ding nach der Recherche abgeblasen wird, und dann war es das.
Nichtsdestotrotz ist es so: Wenn es zu der Förderung käme - wovon ich nicht ausgehe -, wäre dies
vor Ort mit dem Tourismus nicht in Übereinstimmung zu bringen. Vor diesem Hintergrund wäre das nicht gut. Aber wir müssen uns jetzt nicht über Dinge unterhalten, von denen wir, sage ich einmal, nicht wissen, ob sie überhaupt stattfinden werden.
Was mich natürlich umtreibt - das muss ich an dieser Stelle so deutlich sagen -, ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Hierzu wurden im Landtag in Niedersachsen von der SPD-CDU-Koalition in der vergangenen Woche Beschlüsse gefasst, um die Öffentlichkeit besser informieren zu können. Dazu - das hat der Minister auch angeführt - müssen wir das Gesetz ändern. Ich denke, wir sollten unsere Landesregierung auffordern, sich für eine Anpassung im Bundesberggesetz einzusetzen, damit man diesen Erfahrungen Rechnung trägt.
Man sollte auch darüber nachdenken, eine Umweltverträglichkeitsstudie zur Pflicht zu machen. Ich denke, das ist in diesem Fall sicherlich angebracht. Die Sensibilität der Bürger vor Ort ist, sage ich einmal, heutzutage viel, viel höher. Vor diesem Hintergrund wäre es richtig und gut zu versuchen, zumindest auf Bundesebene Einfluss auszuüben, um das Gesetz dementsprechend zu ändern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem vorher Gesagten gibt es eigentlich nichts weiter hinzuzufügen. Ich freue mich auf die Beratungen im Umweltausschuss und im Wirtschaftsausschuss und wünsche Ihnen allen geruhsame Feiertage. - Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns sicherlich in diesem Hohen Haus darüber einig, dass solche Vorfälle, wie sie im August 2019 in der Bode passiert sind, nicht passieren dürfen. Aber es ist nun einmal so, dass immer wieder Dinge passieren, die man so nicht vorhersehen kann und die dementsprechend Folgen für unsere Natur, in dem Fall natürlich insbesondere für die Fische, haben.
Es ist hier zum Ausdruck gekommen, dass die genauen Ursachen nicht bekannt sind. Die Staatsanwaltschaft hat keinen Anhaltspunkt dafür gefunden. Das ist zwar traurig, aber wir können es leider nicht ändern. Zeugen berichteten von stinkendem Schleim in der Nähe der Einleitstelle. Aber das lässt sich im Nachgang alles nicht mehr überprüfen.
Vor dem Hintergrund macht es sicherlich Sinn, dass man im Vorfeld versucht, möglichst wenige Einträge in die Gewässer zuzulassen, und wenn doch, dann müssen diese kontrolliert werden.
Ich will an dieser Stelle nicht weiter auf Einzelheiten eingehen, weil die Frau Ministerin in ihrer Rede bereits im Detail geschildert hat, welche Maßnahmen die Landesregierung in der Vergangenheit aufgelegt hatte, um Messungen durchzuführen, falls Verstöße festzustellen sind.
Wir haben uns im Ausschuss - davon ist heute auch schon die Rede gewesen - schon mit dem Thema befasst. Deshalb gibt es vielleicht nur noch im Detail Fragen, die wir zu klären hätten.
Ich will darauf hinweisen, dass wir im Gegensatz zu Herrn Schumann - es gab Abstimmungsprobleme zwischen den Koalitionspartnern; das gebe ich hier offen zu - eine Überweisung beider Anträge in den Umweltausschuss - allerdings nur in den Umweltausschuss - mittragen werden. Dort können wir all die Dinge, die in den Anträgen der LINKEN und der AfD unterstellt werden, untersuchen. Unsere Meinung ist: Die Landesregierung hat im Prinzip alles getan, um diese Messungen vorzunehmen.
Vor dem Hintergrund freue ich mich auf die Diskussion im Umweltausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Loth, Sie haben zu Recht auf den Koalitionsvertrag hingewiesen. Wir haben das seinerzeit nicht umsonst in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben; denn wie Sie sicherlich wissen, sitzen hier für die Koalition einige Kollegen, die auch schon in der vergangenen Legislaturperiode an diesem Thema gearbeitet haben. Aus den Erfahrungen daraus haben wir natürlich gelernt, und wir haben den Weg so gewählt, dass wir mit dieser Lenkungsgruppe einen Gesetzentwurf erarbeiten.
Wir haben unter uns vereinbart, dies möglichst still und leise zu tun, weil wir - auch aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit - wussten, dass die berufsständischen Vertretungen sicherlich mit Recht dieses und jenes zu kritisieren haben. Wir wollten uns aber unsere Arbeit nicht im Vorfeld zerreden lassen.
Ich denke - Herr Daldrup hat darauf hingewiesen -, es ist sehr wichtig, dass dieses Gesetz rechtssicher erarbeitet wird. Sie kennen sich in der Thematik anscheinend aus; dann wissen Sie, dass wir uns bei den Sharedeals auch mit Kartellrecht befassen müssen und dass das Grundgesetz eine Rolle spielt. Es sind tausend Dinge zu beachten. Diese müssen wir im Vorfeld bedenken, damit uns dieses Gesetz nicht vor Gericht durch die Anwälte der großen Firmen zerpflückt wird.
Vor diesem Hintergrund sage ich: Lassen Sie uns noch ein paar Tage Zeit. Herr Daldrup hat darauf hingewiesen, dass wir einen entsprechenden Entwurf einbringen werden. Wir tagen zum Beispiel auch morgen wieder - damit Sie beruhigt sind und sehen, dass wir arbeiten. Vor diesem Hintergrund ist mir nicht bange.
Vielleicht noch einen Satz zum Abschluss: Sachsen-Anhalt ist das einzige ostdeutsche Bundesland, das sich ernsthaft mit diesem Thema befasst. Die anderen trauen sich an dieses Thema überhaupt nicht heran. Das muss man auch einmal deutlich sagen.
- Brandenburg ist jetzt aufgewacht, jawohl, aber ansonsten - -
- Ja, ja, dank der GRÜNEN jetzt, aber ansonsten passiert dort nichts Ernsthaftes.
Lassen Sie uns unsere Arbeit machen und wir werden den Entwurf in Kürze dem Ausschuss vorstellen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Loth, um es vorweg klarzustellen: Es bedarf sicherlich nicht Ihres Antrages, um hier Haushaltsmittel einzufordern. Das werden wir als Koalition schon selbst machen. Dafür brauchen wir Sie garantiert nicht.
Meine Damen und Herren! Ich möchte hier überhaupt nicht auf die Zahlen eingehen, die heute bereits genannt worden sind. Das Bundesprogramm ist ein gutes Programm, das wir umsetzen sollten. Ich will nur auf zwei, drei Dinge eingehen, die durch meine Vorredner nicht so gesagt worden sind.
Zum einen finde ich es gut, dass die Bundesministerin angestoßen hat, dass es einen nationalen Waldgipfel beim Bund geben soll, bei dem sich die Länder wiederfinden und bei dem man vielleicht Dinge koordiniert absprechen kann, wie wir zukünftig in Deutschland mit unserem Wald umgehen wollen.
Zu den Aufforstungsmitteln für das Land. Wir werden bei den Haushaltsberatungen sehr darauf achten, dass wir die Mittel auch kofinanzieren können. Das Prozedere ist noch nicht ganz klar. Es ist bereits dargestellt worden.
Herr Heuer, vielleicht noch eines. Herr Heuer!
Herr Heuer, bitte! Es ist gut und schön, wenn Sie die CDU so herausstellen. Aber ich möchte nur daran erinnern, dass die zwei anderen Koalitionspartner mit dafür gesorgt haben.
- Nein, Sie haben gesagt, die CDU habe dafür gekämpft.
Wir haben natürlich auch unseren Anteil dazu beigetragen, was ich an dieser Stelle noch einmal betonen möchte,
damit Sie das nicht vergessen.
Ich möchte an dieser Stelle auf eines hinweisen: Bei allem Elend, was wir zurzeit im Wald sehen, ist es für mich erfreulich, dass sich im Land viele Initiativen gebildet haben, die mit bürgerschaftlichem Engagement dabei sind, Bäume zu pflanzen. Darunter sind auch Jugendliche. Es gibt hierzu vielfältige Projekte im Land. Das ist ein positives Zeichen, dass sich etwas tut und dass die Wertschätzung des Waldes auch in der Bevölkerung vielleicht aufgrund der großen Schäden höher wird. Das lässt mich optimistisch in die Zukunft blicken.
Wir werden in den Haushaltsberatungen dafür kämpfen, dass es dem Wald in unserem Land nach wie vor gutgeht. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Eisenreich, Sie haben wahrscheinlich Herrn Daldrup vorhin nicht zugehört, der erwähnt hat, was wir in den letzten Jahren alles für unsere Schaf- und Weidetierhalter getan haben. Deshalb will ich darauf noch einmal hinweisen.
Ansonsten möchte ich Sie bitten, unserem Alternativantrag zuzustimmen. Darin ist alles gesagt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, in den vergangenen zwei Jahren haben nicht nur die Bauern und die Waldbauern mit der Dürre zu kämpfen gehabt, sondern auch die Angler. Viele Gewässer sind trocken gefallen. Sie haben die Medienberichte sicherlich alle verfolgt. Ich konnte hautnah erleben, wie es aussieht; denn ich habe ein kleines Angelgewässer an den Anglerverband verpachtet. Dieses Gewässer ist auch trocken gefallen. Die Angler konnten aber im Vorfeld - Gott sei Dank! - die Fische abfischen und in ein sicheres Gewässer bringen, sodass sich die Verluste in Grenzen gehalten haben.
Es ist heute schon angesprochen worden: Wir müssen wirklich schauen, wie wir mit solchen Situationen umgehen, um diese Gewässer künftig zu erhalten, indem wir ein Wassermanagement betreiben, Brunnen usw. anlegen oder auch Wasser zuführen, was heutzutage auch nicht einfach ist. Das wurde an dieser und jener Stelle auch gemacht. Es ist aber natürlich mit einem hohen Aufwand verbunden.
Mir bleibt an dieser Stelle auch nur, den Anglern von unserer Seite her recht herzlich Dank zu sagen; denn die Bedingungen in den vergangenen zwei Jahren waren nicht gut. Sie haben mit sehr
viel Engagement und Arbeits- und Zeitaufwand Schlimmeres verhindert.
Zu den Strukturen haben meine Vorredner, insbesondere Herr Höppner, schon einiges gesagt. Ich möchte an dieser Stelle nur ergänzen, dass zum Gewässerfonds des Anglerverbandes eine Gesamtfläche von 12 000 ha gehört mit 1 200 Gewässern, unter anderem die Elbe mit 1 987 ha und die Saale mit 1 030 ha.
Die Jugendarbeit ist heute schon mehrfach angesprochen worden. Ich denke, sie ist ein ganz wichtiger Bestandteil der Arbeit der Angelverbände; denn schauen wir uns einmal an, welchen Freizeitbeschäftigungen sich die Jugend heutzutage widmet.
Es ist doch wirklich interessant, dass es noch Vereine gibt, die die Jugend dazu animieren, in der freien Natur ihre Freizeit zu verbringen. Ich denke, hierbei leisten die Angelverbände eine sehr gute Arbeit. Auch das Verfahren zur Erlangung des Jugendangelscheines trägt dazu bei, das Verständnis für die Natur und für den Umgang mit der Natur bei unserer Jugend zu verbessern.
Ich will Ihnen an dieser Stelle ganz kurz ein paar Zahlen nennen aus meiner persönlichen Erfahrung im Biosphärenreservat Drömling, um Ihnen einmal die Dimension darzustellen, welche Summen das Land und der Bund auch bei uns ausgeben, um die ökologische Durchgängigkeit der Hauptfließgewässer im Biosphärenreservat Drömling zu erhalten. Wir haben zum Beispiel in den Jahren 2012 bis 2019 Umgehungsgerinne für eine Summe von 990 000 € gebaut. Wir planen weiterhin - das bezieht sich nur auf den kleinen Bereich Drömling -, im Zeitraum von 2021 bis 2023 970 000 € für solche Bauwerke in der Ohre einzusetzen. Hinter diesen Zahlen verbirgt sich ein hoher finanzieller Aufwand, den wir gern bereit sind mitzutragen.
Ein Wort noch zu den Anglern: Diese haben zurzeit Probleme mit gewissen Tierschutzorganisationen, die ihre Arbeit diskreditieren. Wir sollten in der öffentlichen Diskussion aufpassen, dass die Angler nicht in ein Licht gerückt werden, in das sie nicht gehören; denn Angler sind in erster Linie Naturschützer. Vor diesem Hintergrund kann man es eigentlich nicht gutheißen, was teilweise in der Medienwelt abläuft.
Meine Damen und Herren! Wir werden beide Anträge überweisen und können uns dann in Ruhe im Ausschuss darüber unterhalten. Sie wissen alle, wir stehen in komplizierten Haushaltsverhandlungen. Wir werden dann sehen, was wir machen können. Ich freue mich auf die Gespräche im Ausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Regelung bezüglich der Personenzusammenschlüsse alten Rechts ist auch aus unserer Sicht schon lange überfällig; das ist heute schon mehrfach zum Ausdruck gebracht worden. Wir begrüßen deshalb den Gesetzentwurf.
Es entspricht auch der Auffassung der SPD und meiner Fraktion, die Personenzusammenschlüsse alten Rechts aufzulösen und deren Vermögen im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge den Gemeinden zu übertragen, so wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist.
Allerdings - Herr Daldrup wies auch schon darauf hin - muss garantiert werden, dass die Mittel zweckgebunden für Unterhaltungsmaßnahmen an Wegen und sonstigen gemeinschaftlichen Anlagen dienen. Ich gehe davon aus, dass dies die Kommunalaufsicht dann auch so sieht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir freuen uns daher auf eine rege Diskussion in den
Ausschüssen, und wir freuen uns auch darauf, Vorschläge, die dort gemacht werden, eventuell zu übernehmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesjagdgesetzes am 21. November 2018 in erster Lesung behandelt hat, beschließen wir diese Gesetzesvorlage nunmehr heute in zweiter Lesung.
Der Ausschussvorsitzende hat schon ausführlich über die Inhalte berichtet, Frau Ministerin auch. Deshalb kann ich mich an dieser Stelle eigentlich recht kurz fassen. Es sind ja auch nur drei Minuten Redezeit vorgesehen.
Wenn auch nicht alle unsere Vorschläge und diejenigen aus der Anhörung realisiert werden konnten, so kann man letztlich doch sagen, dass wir mit dem Ergebnis zufrieden sein können. Insbesondere - die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen - die Aufnahme der Nilgans in das Jagd
recht ist angesichts des rasanten Anstiegs der Population in den vergangenen Jahren und der damit verbundenen Folgen für die einheimischen Vogelarten von großer Bedeutung.
Auch die Möglichkeit, Schalldämpfer einzusetzen und zur Jagd zu benutzen, wird positiv bewertet. Die jetzt eindeutige Regelung zur Benutzung von Kraftfahrzeugen während der Erntejagd zur Jagdausübung war lange überfällig. Das freiwillige Jagdmoratorium in Bezug auf den Abschuss des Rebhuhns für die Jägerschaft begrüßen wir ausdrücklich.
Schade ist, dass wir uns nicht auf den Einsatz von Nachtsichtzielgeräten zur Wildschweinjagd durchringen konnten. Angesichts der drohenden Wildschweinpest wäre das sicherlich hilfreich gewesen. Aber vielleicht regelt der Bund dieses Problem in naher Zukunft in eigener Zuständigkeit.
Bedanken möchte ich mich abschließend beim Landesjagdverband sowie bei den Ministerien und den Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich stelle an dieser Stelle fest, dass wir heute sicherlich kein Gesetz für die Ewigkeit beschließen. Ich gehe davon aus, dass Sie sich in nächster Zukunft wiederum mit dem Thema Jagdgesetz beschäftigen werden. In diesem Sinne wünsche ich dem jetzigen Gesetzentwurf viel Erfolg in der Praxis. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Bewohner eines ehemaligen Grenzkreises habe ich das Grenzregime noch ganz deutlich vor mir. Ich hatte das Privileg, einen Passierschein zu besitzen, da ich aus dienstlichen Gründen auch bis an die Grenze heran musste, weil wir einen landwirtschaftlichen Betrieb hatten, dem ich als Produktionsleiter vorstand, und dementsprechend privat direkt an der Grenze war.
Deshalb ist das Bild noch in mir. Ich freue mich, dass es auch bei uns noch Rudimente der Grenzanlage gibt, die jetzt nicht so exponiert im Fokus stehen wie zum Beispiel Hötensleben oder die Grenzübergangsstelle Marienborn. Aber es gibt noch Reste, und diese Reste sollten vor Ort erhalten werden. Ich denke hierbei gerade an Böckwitz-Zicherie. Da gibt es auch noch einen Rest der Sperranlagen, der Mauer und der Grenzbefestigung. Ich denke, das alles sollte erhalten werden. Nun bietet sich uns die Möglichkeit, diese Dinge mithilfe des Grünen Bandes für die Zukunft zu erhalten.
Ich möchte im Einzelnen auf die Punkte gar nicht eingehen. Die Frau Ministerin hat in ihrer Rede
zur Geschichte, zum Anlass und zur Sache gesprochen. Deshalb lassen Sie mich ganz kurz unseren Standpunkt als SPD-Fraktion darlegen:
Meine Damen und Herren! Für uns in der Fraktion war es nie eine Frage, dass wir bis zum 30. Jahrestag der friedlichen Revolution dieses Gesetz verabschieden, um der Erinnerungskultur - das ist auch Bestandteil des Grünen Bandes - ein Zeichen zu setzen.
Deshalb freue ich mich, dass wir nach langen, intensiven Beratungen im Rahmen der Koalition jetzt einen Weg gefunden haben, dieses Gesetz bis zu diesem Datum auf den Weg zu bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, auszugsweise aus einer Stellungnahme des Kuratoriums „Naturmonument und Grünes Band Sachsen-Anhalt“ zu zitieren:
„Wir haben uns mit sehr unterschiedlichen parteipolitischen Hintergründen in den
Dienst der Sache gestellt, weil wir überzeugt sind, dass unter dem Leitgedanken vom Todesstreifen zur Lebenslinie auch in Sachsen-Anhalt ein nachhaltiges Projekt wider des Vergessens entstehen kann.
Wenn unsere Generation der Zeitzeugen das nicht macht, wird das nicht mehr erfolgen. Auf welch positives Echo das Vorhaben stößt und mit wie viel Hoffnung es begleitet wird, haben wir vor Ort erleben können. Endlich, so ein Aspekt der Erwartungen von Betroffenen, eröffnet sich die Chance, dauerhaft ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, dass das Grenzregime der DDR nicht erst 1961 mit der Berliner Mauer, sondern an der Westgrenze bereits im Mai 1952 eingeführt wurde.
Wichtig ist uns der organisatorische Ansatz des Vorhabens anlässlich des 30. Jahrestages der Grenzöffnung, den gesetzlichen Rahmen für einen anschließenden Gestaltungsraum in den Bereichen Ökologie und Erinnerungskultur zu schaffen. Dadurch wird ein lebendiger Prozess ermöglicht, der viele in das nicht zuletzt identitätsstiftende Vorhaben der Koalition einbindet. Dass das ausschließlich auf Freiwilligkeit und bewusstes Mittun, aber auch aus Verantwortung gegenüber den Opfern setzt, stand für uns außer Frage.“
Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich den Kuratoriumsmitgliedern für ihre geleistete Arbeit - und das aus ganzem Herzen - und möchte mit diesem Zitat meine Rede schließen. Es ist alles gesagt. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der Folgen des Klimawandels, insbesondere der Dürre, die uns im letzten Jahr vor Augen führte, wohin es führen kann, und aufgrund der Sturmereignisse der vergangenen Jahre ist der Zustand des Waldes insbesondere in Sachsen-Anhalt als besorgniserregend einzuschätzen.
Als Folge der Schäden aufgrund von Wetterereignissen breiten sich auch immer mehr Schädlinge aus - nicht nur konkret in den Wäldern. Wer an den Landstraßen Bäume betrachtet, der kann Eichenprozessionsspinner und Miniermotten an Kastanien feststellen. Ein bedeutender Schädling ist für uns aber natürlich der Borkenkäfer. Ein Riesenproblem gerade in den Kiefernwäldern bei mir in der Altmark ist auch der Pilz, also der Diplodia, der zum Triebsterben der Kiefer führt. Ich könnte die Liste mit den Schädlingen, die uns überkommen, sicherlich noch weiterführen.
Allerorts gibt es Meldungen aus den Medien: Der deutsche Wald stirbt. Ich sage an dieser Stelle: sicherlich nicht. Aber wir müssen etwas dafür tun, dass er nicht dahinsiecht. In Sachsen-Anhalt sind wie in keinem anderen Bundesland dramatische Folgen aufgrund der Geschehnisse der vergangenen Jahre zu verzeichnen.
In diesem Hause haben wir schon mehrmals über dieses Thema diskutiert. Auch meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen. Wir haben auch in diesem Jahr schon darüber gesprochen. Deshalb kann ich mir die Einzelheiten dazu sparen.
Wichtig ist für uns, dass den Waldbesitzern möglichst unbürokratisch geholfen wird. Damit sind wir bei dem Punkt, den Herr Daldrup angesprochen hat. Frau Ministerin, vielleicht können wir doch einmal überlegen, was wir machen können, damit die Anträge schneller bearbeitet werden und der Abfluss der Geldmittel besser läuft.
Sie haben angedeutet, dass das in der neuen Förderphase der EU der Fall sein soll. Wir müssen wirklich darauf achten, dass diese der Praxis angepasst werden und die Anträge dort vorliegen, damit das Geld auch wirklich abfließt. Ich denke, das ist ein Anliegen, das wir alle haben. Denn wir müssen dafür sorgen, dass unsere Wälder nach diesen Ereignissen wieder aufgeforstet werden. Dafür ist der geforderte
30-prozentige Anteil von Laubbäumen richtig und wichtig.
Ich möchte einen Punkt nicht unerwähnt lassen, den mein Kollege von der CDU schon angesprochen hat und um den Sie, Frau Ministerin, auch wissen. Wir halten es für sehr kontraproduktiv, in dieser Phase eine Umstrukturierung bei den Forstämtern vorzunehmen.
Wir haben Ihnen das schon mehrfach gesagt. Ich als Altmärker sage Ihnen das auch noch einmal sehr deutlich. Es ist nicht gerade ein gutes Signal an die Region um Letzlingen herum, dort das historische Forstamt aufzulösen. Sie wissen auch, dass die Zusammenlegung mit Flechtingen sachlich nicht passt. Denn wir haben vornehmlich Kiefernwälder und in Flechtingen gibt es mehr Mischwald. Die Flächenausdehnung ist auch relativ groß.
Vor diesem Hintergrund wäre es wirklich wenig zielfördernd, wenn wir diese Strukturen veränderten, zumal die Arbeit dort zurzeit wirklich gut funktioniert. Sie reagieren auch auf die Dinge, die vor Ort passieren. Ich erinnere nur an die vergangenen Jahre mit den Schäden, die es in den Kiefernwäldern gab. Es wird natürlich zu Beschränkungen führen, wenn man jetzt Umstrukturierungen vornimmt. Ich denke, das wäre wirklich kontraproduktiv.
Meine Damen und Herren! Den Waldwegebau sollten wir zukünftig auch mehr im Auge haben. Frau Ministerin hat darauf hingewiesen. Die Ereignisse des letzten Sommers mit den Bränden haben wir hier auch schon thematisiert. Wir müssen zusehen, dass wir die Wege so instand halten, dass die Feuerwehren reinkommen, wir brauchen Löschwasserstellen usw. Ich denke, daran sollten wir zukünftig weiter arbeiten.
Ein kurzer Satz zur Zusammenarbeit. Ich denke, gegenseitige Schuldzuweisungen sind wenig hilfreich in einem Disput. Ich hoffe, dass die Irritationen der Vergangenheit mit den Waldbesitzerverbänden und auch mit anderen Vertretern der Forst aus dem Weg geräumt worden sind. Denn wir sollten die Gespräche lösungsorientiert angehen, um Dinge zu lösen.
Es gibt einen Punkt, der uns im Hohen Haus betrifft. Ich mache keinen Hehl daraus: Es geht nichts ohne Geld. Wir befinden uns wieder in den Haushaltsverhandlungen. Es ist wichtig, dass wir mit dem Doppelhaushalt die Mittel bereitstellen, um unsere Waldbesitzer wirklich in die Lage zu versetzen, die Maßnahmen durchzuführen, die notwendig sind, damit wir zukünftigen Generationen den Wald erhalten.
Dazu ist heute schon ein anderer Punkt angesprochen worden. Die Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat Holz sollte verbessert werden. Mit ihm ist ein breites Expertengremium vorhanden, mit dem man gemeinsame Lösungen suchen kann. Es ist wirklich notwendig, dass man dazu noch intensiver ins Gespräch kommt, um die Vorschläge, die aus diesem Gremium kommen, in die Tat umzusetzen.
Ein letzter Aspekt noch. Frau Ministerin, Sie haben es auch angesprochen. Ich denke, dass der Aktionsplan 2025 eine gute Grundlage für unsere zukünftige Arbeit zum Thema Forst- und Holzwirtschaft ist. Wir sollten zügig daran arbeiten, um diesen Plan dann später auch in die Tat umsetzen zu können. Denn der Bürger misst uns nicht an unseren Worten, sondern an unseren Taten. Die sollten wir folgen lassen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
- Herr Heuer, darf ich anfangen? - Bekommt er nicht einmal mit.
Die Zahl ist heute schon mehrfach genannt worden: Eine Million Arten sind von Aussterben bedroht. Das geht aus dem Bericht des Weltbiodiversitätsrates hervor. Die Ergebnisse dieses Berichtes sind allseits bekannt. Ich möchte eigentlich nur zwei Punkte von den fünf Faktoren, die von den Wissenschaftlern als die maßgeblich verantwortlichen für die negative Entwicklung auf der Welt identifiziert wurden und die natürlich auch für Sachsen-Anhalt zutreffen, kurz einbringen.
Zum einen wäre die unzureichende Vielfalt der angebauten Kulturen in der Landwirtschaft zu nennen. Das Thema ist hier schon mehrfach angesprochen worden. Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - das muss man auch einmal ganz deutlich sagen - zwingt der Markt die Landwirtschaft zum Anbau von Kulturen, wie Raps und Mais in Größenordnungen, um ihr Überleben zu sichern.
Wenn das so, dann ist nicht nur allein die Landwirtschaft dafür verantwortlich, sondern dann ist es ein gesamtgesellschaftliches Problem.
Darüber müssen wir einmal nachdenken. Wir beschweren uns darüber, dass der Urwald abgeholzt wird, um Soja zu produzieren. Das Soja wird dann nach Deutschland geliefert und wir füttern unsere Kühe damit.
Das ist natürlich auch eine Frage, über die man einmal diskutieren kann. Ich kenne etliche Betriebe, die kein Soja einsetzen, sondern Raps füttern, den man selber anbauen kann. Diese Betriebe gehen auch nicht pleite.
Wie gesagt: Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Darum sollten wir uns kümmern, damit hier ein Umsteuern passiert und die Biodiversität im ländlichen Raum wieder besser wird, dass wieder mehr Kulturen angebaut werden usw.
Eiweißprodukte werden in Deutschland kaum noch angebaut. Anbauflächen für Luzerne beschränken sich auf nur noch wenige Hektar.
Nun zum zweiten Punkt, den ich noch ganz kurz ansprechen wollte. Anliegen muss es auch sein, die invasiven Arten in Deutschland, die wir ja auch haben, zurückzudrängen. Dafür gibt es gute Beispiele.