Uwe-Volkmar Köck
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Last Statements
Meine Damen und Herren! Werte Präsidentin! Den zweiten Teil der Ausführungen wird Ihnen Frau Dr. Klein zu Gehör bringen.
Im Bahnhofsgebäude des so genannten Tunnelbahnhofs in Halle-Neustadt ist vor wenigen Tagen die Ausstellung „Shrinking Cities“ zu Ende gegangen. Sie markiert ei
ne Zwischenetappe der Internationalen Bauausstellung Stadtumbau Sachsen-Anhalt 2010.
Die Stadt Halle ist mit dem Thema „Balanceakt Doppelstadt“ an der IBA beteiligt. In einem Ende des Jahres 2005 erschienenen Berichtband wird die Gleichbehandlung, also die Balance zwischen Altstadt und Neustadt als entscheidend hervorgehoben. Der Erfolg des Urban21-Programmes für Halle-Neustadt steht und fällt mit dem Schicksal der das Zentrum markierenden fünf Hochhäuser, besser bekannt unter ihrer früheren Bezeichnung „Scheibe A bis E“. Wegen ihrer stadtarchitektonischen Bedeutung scheidet ein Abriss aus.
Bisher fand sich aber kein Kaufinteressent. Für das im Eigentum des Landes befindliche ehemalige Studentenwohnheim Scheibe C bleibt am Ende nur eine Nutzung durch Landesbehörden übrig. Der Vorschlag, die beiden Finanzämter hier einziehen zu lassen, ist bereits im Urban-21-Projektantrag der Stadt Halle aus dem Jahr 2001 enthalten.
Die wenigen Möglichkeiten, die das Land besitzt, um mit der Ansiedlung von Verwaltungseinrichtungen strukturpolitische Akzente zu setzen, müssen deshalb besonders verantwortungsbewusst genutzt werden. Unabhängig von der nutzenden Behörde ist für die Sanierung der Scheibe C mit Kosten von etwa 17,5 Millionen € zu rechnen, davon Planungs- und Baukosten in Höhe von 16 Millionen €.
Der Vorschlag für die Unterbringung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation wurde unter Hinweis auf die Höhe der Sanierungskosten ohne nähere Prüfung verworfen, mit dem bekannten Ergebnis, dass Mietkosten im City-Carré in Magdeburg fast in gleicher Höhe anfallen.
Gleiches gilt für die Einmietung des Landesverwaltungsamtes in das ehemalige Gebäude des Reichsbahnpräsidiums in der Ernst-Kamieth-Straße. Auch hierbei ließen die Zinsaufwendungen von etwa 750 000 € - per anno angesetzt - gegenüber der Einmietung sogar noch Tilgungen in Höhe von 2,5 Millionen € über eine Laufzeit von zehn Jahren zu. Hinzu käme aber noch, dass steigende Aufwendungen für die Sicherung des leer stehenden Gebäudes Scheibe C entfallen würden.
Beim Landesverwaltungsamt sind es aber bautechnische Mängel und ein Kapazitätsengpass, die einer Niederlassung in Halle-Neustadt entgegenstehen sollen. - Das sind die strukturpolitischen Signale, die die Landesregierung zurzeit aussendet.
Urplötzlich sollen nun doch die Finanzämter in die Scheibe C einziehen können. Aber warum prangt nicht schon seit drei Jahren auf den Steuerbescheiden als Absender: Scheibe C? Weil dieser uralte Vorschlag der Stadt möglicherweise nie ernsthaft geprüft worden ist, wird eine Umsiedlung der Finanzämter auch nur vorsichtig avisiert. „Avisieren“ heißt: die Lieferung einer Ware oder die Zahlung vorankündigen. Aber zwischen Avis und Ansiedlung einer Behörde oder eines Unternehmens kann allerhand passieren. Deshalb entwickle ich gegen eine solche Art von Avision allmählich eine hochgradige Aversion.
Das Streitobjekt am Bahnhof wurde von der DB AG als einziges zentral betriebsnotwendiges Gebäude der Bahn in Sachsen-Anhalt von der ehemaligen Reichsbahn übernommen. Für die Zeit nach der Sanierung sollten ab
dem Jahr 2001 zehn Konzerntöchter der DB dort ihren Regionalsitz haben sowie der Bundesgrenzschutz und weitere eng mit der Bahn verbundene Unternehmen als Nutzer einziehen. Das wären summa summarum 750 Arbeitsplätze.
Die Übernahme der Immobilie des ehemaligen Reichsbahnpräsidiums erfolgte aber ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Beteiligung des Landes an den Sanierungskosten. Dazu hat es offenbar eine verbindliche Zusage des Landes gegeben, wie einem vom Vorstandsvorsitzenden Herrn Mehdorn eigenhändig unterzeichneten Dankschreiben an den damaligen Verkehrsminister Dr. Heyer zu entnehmen ist. Ich zitiere:
„Die Modernisierung des Gebäudes kann nunmehr mit Fördergeldern des Landes zügig beginnen. Der Bahnstandort Halle erhält damit eine langfristige Sicherung.“
Die Förderung in Höhe von 6 Millionen € aus dem Bereich Städtebauförderung sollte über die Stadt Halle abgewickelt werden, die einen Eigenanteil von 2 Millionen € beisteuern sollte.
Meine Damen und Herren! Diese Summe sollten Sie sich auf der Zunge zergehen lassen: 6 Millionen €! Über das Urban-21-Programm fließen über die gesamte Laufzeit etwa 3,5 Millionen € an Fördermitteln nach HalleNeustadt. Erinnern Sie sich bitte: Für 6 Millionen € ließe sich die Scheibe C auch schon zu einem Drittel sanieren. Weil Angesichts dieser Rechnung der Stadtrat in Halle nicht mitspielen wollte, wurde der Ton erheblich rauer. Das Schreiben eines hochrangigen Vertreters der DB AG drei Tage vor der entscheidenden Stadtratssitzung im Oktober 2002 ist geradezu erpresserisch.
Darin wird deutlich gemacht, dass nur eine ausgelastete Immobilie für die Bahn wirtschaftlich vertretbar sei. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt oder an Zufälle glaubt: Nur kurze Zeit später mietet sich die Schulaufsichtsbehörde bei Herrn Mehdorn ein und Herr Leimbach findet Gefallen an den nicht nur für Archive gut geeigneten Kellerräumen.
Meine Damen und Herren! Es ist kein Wort darüber zu hören, dass die Vermietung nur deshalb notwendig wird, weil sich mittlerweile die Geschäftsphilosophie der Deutschen Bahn geändert hat und von den angekündigten zehn Firmen letztlich nur noch drei Firmen in Halle sind, davon wahrscheinlich nur noch eine Firma für längere Zeit. Doch was der Bahn recht ist, muss der öffentlichen Hand nun endlich auch billig sein, und das angesichts der Fülle öffentlicher Gebäude allein in Halle, für die die Limsa oder auch die Stadt händeringend geeignete Nachnutzer suchen.
Es ist auch nicht einzusehen, dass wir neben dem Verlust von Arbeitsplätzen bei der Bahn - in den letzten Jahren jährlich über 400 - auch noch für die Kosten des daraus folgenden Leerstandes aufkommen sollen.
Meine Damen und Herren! Ich fordere hiermit von der Landesregierung in aller Öffentlichkeit eine Revision ihrer Standortentscheidung oder aber, wenn dies aufgrund der eingegangenen Verpflichtungen gegenüber der DB nicht möglich sein sollte, zumindest die Offenlegung aller
damit im Zusammenhang stehenden Vorgänge. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Tullner, wieso wurde im Doppelhaushalt als Sitz für die Finanzbehörden das Gebäude am Gimritzer Damm vorgesehen, obwohl eine VE nicht festgelegt werden konnte, weil Sie die Höhe der Sanierungskosten noch nicht beziffern konnten? - Das steht nämlich im Kleingedruckten.
Das heißt, am Jahresende 2004 war vom Umzug der Finanzämter in die Scheibe C noch keine Rede. Aber die grünen Netze, die vor herabfallenden Betonteilen schützen sollen, waren schon dran.
Weil Sie vorhin bei den Zahlen waren, nur die eine Frage. Die muss ich immer wieder stellen. Im Jahr 1912 oder 1913 sind 18 Millionen t auf der Elbe transportiert worden - lange vor dem Ausbau. Können Sie sich erklären, wie das möglich war?
Herr Daehre, wenn Sie das, was Sie jetzt eben - - Lesen Sie es vielleicht später noch einmal im Protokoll nach und dann denken Sie wirklich einmal ernsthaft darüber nach! Vielleicht kommen Sie dann zu dem Schluss, dass die Position, die wir haben, dauerhaft die gangbare ist. Vergleichen Sie einmal die Rübelandbahn mit der Saale;
dann werden Sie bestimmte Übereinstimmungen feststellen.
Ich war bei der Reise des Ausschusses dabei. Herr Felke, können Sie mir sagen, wie der Hamburger Hafen profiliert ist? Ist das ein Eisenbahn-Bahnhof oder ein Schiffsbahnhof für das Hinterland?
Wie ist es mit dem Rotterdamer Hafen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Ministerin, im Grunde genommen tun Sie mir Leid.
Es ist so: Die Früchte der Arbeit - ich will das wirklich hoch schätzen, was hier geleistet worden ist
- nein, es ist mein Ernst -, die Früchte des Erfolgs, die wir hätten gemeinsam ernten können - auch die Opposition, wenn wir uns abgestimmt hätten -, werden zunichte gemacht. Nun wollen wir nicht nachtreten, sondern sollten überlegen, wie wir nach vorn kommen.
Das war jedenfalls meine Vorstellung von gemeinsamer Beratung, nicht das, was wir mit dem niedersächsischen Umweltausschuss im September in Wernigerode gemacht haben; das war Smalltalk. Es ist zu keiner echten sachlichen Zusammenarbeit gekommen, weil die lieben Kolleginnen und Kollegen nämlich erst zwei Tage vorher ihre Anhörung hatten. Sie waren dazu noch nicht aussagefähig. Die Protokolle waren noch nicht da. Gut, okay, geschenkt.
Im Protokoll steht - die Sitzung war nichtöffentlich, deshalb möchte ich es hier zitieren -:
„Abgeordneter Herr Dr. Köck hält fest, dass der allerletzte Termin für die Verabschiedung des Gesetzes in Sachsen-Anhalt die Landtagssitzung am 16./17. Februar sei; denn anschließend werde der Landtag neu gewählt und beide Länder könnten bezüglich der Fusion der Nationalparke mit leeren Händen dastehen. Der Abgeordnete schlägt vor, dass die Ausschussvorsitzenden mit Vertretern der Fraktionen in der heutigen Mittagspause über einen Zeitplan beraten sollten, nach dem der oben genannte Termin eingehalten werden könne.“
Also von mangelnder Konstruktivität kann ja wohl nicht die Rede sein.
Der Vorsitzende des niedersächsischen Umweltausschusses sieht nicht die Notwendigkeit, jetzt irgendwelche Arbeitsgruppen zwecks Einhaltung eines Zeitplanes zu bilden. Das Ergebnis sehen wir. Wenn man Verträge will, heißt das, man verhandelt. Wir sind offensichtlich auf dem falschen Bein erwischt worden, das heißt, in der letzten, entscheidenden Phase waren wir nicht mehr aufmerksam genug. Das ist doch der Punkt.
Wir haben noch nicht einmal einen Entschließungsantrag wie die Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen. Der Entschließungsantrag enthält den Auftrag, den Fahrplan für die Landesregierung, wie sie mit uns verhandeln soll. - Sie haben gar nichts.
Dort steht, dass bis spätestens April 2006 verhandelt werden soll. Nun höre man: Wir haben am 26. März 2006 Landtagswahlen. Welche Landesregierung will in den letzten 14 Tagen vor der Wahl noch ernsthaft verhandeln? Die andere Seite kann sich doch hinsetzen und Däumchen drehen und Sie laufen ins Leere. Wenn Sie Glück haben, können Sie nach der Wahl sofort weiterverhandeln, aber nur wenn Sie Glück haben.
Also, unser Angebot steht. Lassen Sie uns den Gesetzentwurf in den Ausschuss zurücküberweisen, in aller Ruhe die Dinge durchsprechen, gemeinsam von allen Fraktionen einen Entschließungsantrag mit dem Auftrag an die Landesregierung formulieren und im Januar dann in Ruhe das Gesetz verabschieden, ohne Aufregung.
- Was soll das bringen? Dann haben wir zumindest über die fachlichen Dinge gesprochen.
- Ja, sehen Sie, Frau Feußner. Genau das ist der Zugzwang. Es hat keinen einzigen fachlichen Disput mit den Kollegen aus Niedersachsen gegeben, weil sie sich verweigert haben. Herr Hacke hat darüber gesprochen. Es hat keinen Kontakt gegeben. Wir haben Briefe geschrieben. Es hat Einladungen gegeben. Es ist so! Wir wollen nicht nachtragend sein, aber lassen Sie uns wenigstens für die nächste Periode, für den Staatsvertrag, ordentliche Grundlagen schaffen. - Danke.
Herr Hacke, warum haben Sie nicht von Ihrem Recht als Ausschussvorsitzender Gebrauch gemacht und eine Ausschusssitzung einberufen, wenn Sie wussten, wie prekär die Sache ist?
Warum haben Sie als Ausschussvorsitzender nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Ausschuss einzuberufen? Sie wussten doch, was kommt. Auch ein Drittel der Ausschussmitglieder hätte das schriftlich beantragen können. Ich glaube, Sie sind sogar mehr als ein Drittel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die strategische Umweltprüfung, also die Prüfung von Umweltauswirkungen auf bestimmte Pläne und Programme, war eigentlich bis zum 21. Juli 2004 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Für Pläne und Programme im Bereich des Baugesetzbuches und im Bereich der Raumordnung wurden die Bestimmungen der SUP-Richtlinie durch den Bund bereits durch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches, also des Europarechtsanpassungsgesetzbuchs Bau, umgesetzt.
Wir sind also doch relativ spät dran mit der Umsetzung. Ich möchte aber bemerken - Herr Minister Daehre hat es bereits ausgeführt -: Wir bewegen uns nur im Bereich der Raumordnung, also der entsprechenden Raumordnungspläne der Regionen. Damit ist meines Erachtens noch ein beträchtlicher Teil der Umsetzung der strategischen Umweltprüfung offen, wie auch immer wir das im Land machen wollen.
Nach Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe a der SUP-Richtlinie handelt es sich um Pläne und Programme aus den Sachbereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Verkehr, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Telekommunikation, Fremdenverkehr, Raumordnung oder Bodennutzung, durch die der Rahmen für die künftige Genehmigung usw. gesetzt wird. All das sind Dinge, die natürlich mit diesem Gesetz nicht geregelt sind. Auch alle Pläne und Programme, die einen Bezug zu FFH-Gebieten haben, sind einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen. Hierbei wäre sogar das Naturschutzgesetz noch in irgendeiner Form zu berücksichtigen.
Herr Minister Daehre hat es bereits angedeutet - das ist auch für uns interessant -: Nach Artikel 2 Buchstabe a der SUP-Richtlinie sind auch Pläne und Programme erfasst, die in Form eines Gesetzes oder einer Rechtsver
ordnung erlassen werden können. Konkret bedeutet das, dass auch Gesetz- und Verordnungsentwürfe eines Ministeriums einer strategischen Umweltprüfung bedürfen.
Wir als Parlament, denke ich, sollten uns dann auch befleißigen, diese strategische Umweltprüfung in unserem Hinterkopf zu speichern. - Danke.
Ich habe zwei kleine Fragen.
Wiederholt ist die Geschwindigkeit betont worden, mit der man Raumordnungspläne und Ähnliches ändern will. Ist das nicht ein bisschen konträr zu dem Tagesordnungspunkt, den wir eigentlich behandeln, nämlich die strategische Umweltprüfung? Geht es nicht darum, vorsorgend in den Plänen darauf zu achten und nicht nach Geschwindigkeiten zu urteilen, mit denen man das machen kann? Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Meinen Sie, dass mit diesem Gesetzentwurf zum Beispiel die strategische Umweltprüfung der Luftreinhaltepläne und der Lärmminderungspläne
auch erfasst ist? Lärmminderungspläne und Luftreinhaltepläne sind nach der Vorgabe auch solche Pläne, die einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden müssen.
Zum Beispiel Lärmminderungspläne und Luftreinhaltepläne sind auch Gegenstand der strategischen Umweltprüfung. Meinen Sie, dass wir diese mit diesem Landesplanungsgesetz erfassen?
Es ist keine Nachfrage. Es geht um eine Korrektur für das Protokoll. Am Anfang hatten Sie gesagt, in „Halle
Peißen“. Das ist nicht korrekt. In „Peißen bei Halle“ muss es heißen.
Sie haben immer großen Wert auf die Anhörungen gelegt. Wenn aber die Anzuhörenden letztlich überhaupt nicht das Feedback erhalten, dass das, was sie sagen, auch in die Entscheidungen einbezogen wird, gerade im Bereich Anhalt, wie wollen Sie dann deutlich machen, dass das Ihre Entscheidungen beeinflusst hat?
Die Anhörung in Dessau war eindeutig für einen Regionalkreis Anhalt. Im Ergebnis kommt aber nicht nur eine schlechte, sondern möglicherweise die kleinste, eine unmögliche Lösung heraus, die überhaupt nicht zukunftsfähig ist.
Frau Fischer, ich habe eine ganze Reihe von Fragen. Ich hoffe, Sie können sie beantworten.
Ist Ihnen bekannt, dass das Vermessungsamt ursprünglich vollständig in der Hakeborner Straße - ich glaube, so heißt das, wo jetzt die Limsa einzieht - einziehen sollte und die Entscheidung für die Anmietung von Räumen im City-Carré sehr kurzfristig getroffen wurde? Ich glaube,
im Doppelhaushalt ist das Landesvermessungsamt sogar noch als bewirtschaftende Stelle für dieses Grundstück ausgewiesen worden.
Vorher war es ja anders.
Dann hätte ich noch eine zweite Frage: Ist Ihnen bekannt, dass ein anderer Teil der Behörde jetzt nach Staßfurt umziehen muss und nun ganze Mitarbeiterstämme dort ein recht ungünstiges Objekt beziehen müssen - natürlich auch aus wirtschaftlichen Gründen, das ist ganz klar - und letztlich der ursprüngliche Sitz der Behörde in Halle auf eine kalte Art und Weise nach Magdeburg verlegt worden ist?
Ich habe nur die Frage: Warum hat man es nicht am Standort Halle gemacht, wo ursprünglich die Regionalstelle für den Süden des Landes und die Zentrale ansässig waren? Warum hat man eine Verlagerung nach Magdeburg vorgenommen?
Das Objekt Barbarastraße steht leer. Die Kosten müssen Sie in Ihre Berechnung natürlich als laufende Kosten einbeziehen. Auch der Bereich des Landesrechenzentrums - das ist wohl jetzt noch teilweise in der Barbarastraße - ist in diese Berechnung nicht eingegangen.
Frau Ministerin, Sie hatten die integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte in den Mittelpunkt gestellt. Das ist nun wieder Papier, das mit Konzepten der letzten 15 Jahre beschrieben wird. Wir haben agrarstrukturelle Vorplanungen, wir haben die regionalen Entwicklungskonzepte, wir haben die Flächennutzungspläne sowie die Dorferneuerung. Überall sind lokale Planungen vorausgegangen. Nach dieser Konzeptphase ist dann die Luft ausgegangen. Immer wieder ist Papier beschrieben worden.
Kann man das nicht ein bisschen abkürzen und vielleicht schneller in die Kiste greifen? Die Projekte müssten eigentlich bereits vorhanden sein.
Ich befürchte, dass das nicht der Fall sein wird.
Sie haben Ihren Einstieg gewählt mit den vier Raumtypen nach dem Landesentwicklungsprogramm. Nun haben wir gestern den Landesentwicklungsplan aber verändert und haben die Kategorie des Ordnungsraumes eingeführt. Wie steht Ihrer Ansicht nach diese Kategorie nun im Zusammenhang mit den von Ihnen zitierten Typen des ländlichen Raums?
Herr Schrader, ich muss Ihnen ehrlich sagen - ich habe den Gesetzentwurf hin und her gewendet -, mir erschließt sich nicht die Investitionserleichterung durch die
Änderung des Naturschutzgesetzes. Erst einmal wird das Gesetz wesentlich unübersichtlicher, wesentlich dicker. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist: Mit den von Ihnen vorgeschlagenen Dingen schaffen Sie überhaupt keine Veränderung. Unsere Vogelschutzgebiete sind zugleich FFH-Gebiete. Sie müssen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Dazu ist auch bei Nichtvogelschutzgebieten immer die Vogelschutzrichtlinie heranzuziehen.
Wir werden uns im Einzelnen darüber sicherlich noch in den Ausschüssen unterhalten. Aber das scheint mir ein Schuss in die vollkommen falsche Richtung zu sein.
Meine Damen und Herren! Ein Blick auf die heutige Tagesordnung zeigt, dass wir heute eigentlich Raumordnungsfestspiele haben. Neben der Regierungserklärung werden wir uns allein in vier Tagesordnungspunkten mit unmittelbaren Raumordnungsthemen befassen und weitere drei weisen zumindest raumordnungsrelevante Teilaspekte auf; da hätten wir das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan, das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, das Dritte Investitionserleichterungsgesetz und neun Einzelgesetze zur Bestimmung der Kreissitze. Zumindest mit raumordnungsrelevanten Teilaspekten behaftet sind die Grundschulen in eingemeindeten Orten, die
Aussprache zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion zum ländlichen Raum und auch das Grünbuch der Europäischen Kommission für einen neuen Generationenvertrag.
Insofern verwundert es doch, dass der Minister die Mobilität zum zentralen Punkt seiner Regierungserklärung gemacht hat. Das deutet darauf hin, dass die Raumordnung in unserem Land ein Schattendasein fristet. Das kommt schon in der Bezeichnung des Ministeriums zum Ausdruck und auch der Name des Ausschusses wird nicht durch das Wörtchen „Raumordnung“ geziert. Dabei sind die Aufgaben der Raumordnung gesellschaftlich dem Verkehr übergeordnet:
die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Stoffkreisläufe, der Regenerationsfunktionen der Natur,
die Sicherung einer nachhaltigen Nutzung der Flächen für die zukünftigen Generationen und
der Ausgleich im Konflikt zwischen gesellschaftlich notwendigen, wünschenswerten und zulässigen Flächennutzungen, den privaten Nutzungswünschen und der Endlichkeit der Ressource Fläche.
Aus der Art und der Struktur der Flächennutzung, aus dem daraus resultierenden Austausch von Menschen und Waren entsteht Verkehr. Im Ergebnis der historischen Entwicklung haben sich die Siedlungsstrukturen herausgebildet, historische Wegenetze und Wegebeziehungen sind entstanden und ebenfalls historisch entstanden ist die Verantwortung der Gesellschaft für die Nutzbarkeit der Wegebeziehungen und die Sicherheit der Reisenden. Die Verantwortung wird auch von unserer Landesregierung wahrgenommen, in einer neuen, modernen Form durch das Wiederauferstehen des Straßenbaukombinats.
Trends in der Entwicklung der Gesellschaft mit Verkehrsauswirkungen sind zum einen die Produktivkraftfortschritte; erinnert sei an die Tertiarisierung der Ökonomie, die scheinbar zurückgehende Bedeutung der landwirtschaftlichen Urproduktion. Die Abhängigkeit von natürlichen Standortbedingungen nimmt scheinbar ab; die Globalisierung schreitet voran und durch die neuen technischen Möglichkeiten wird der Raumwiderstand immer besser überbrückbar. Tunnel, Brücken, Flugzeuge können Räume erschließen, die der Menschheit zuvor nicht zugänglich waren.
Ein besonderes Problem mit Wirksamkeit für die Verkehrsentstehung sind also die Skaleneffekte, die in der Produktion, in der Ökonomie, im Verhältnis zwischen Produktions- und Transportkosten entstehen. Sie haben Auswirkungen zum Beispiel auf die Pendlerbeziehungen, auf das Entstehen von Pendlerströmen überhaupt. „Just in time“ ist ein Schlagwort, das jeder kennt, das verkehrserzeugend wirkt. Die Zulieferer- und Abnehmerregionen vergrößern sich; sie werden teilweise sogar global. Das alles lässt Verkehr entstehen. Die Händler ziehen nach, der Versandhandel blüht auf. Die Spediteure wollen und müssen mitziehen. - So wird SachsenAnhalt zur Logistikdrehscheibe.
Der Hafen in Hamburg zeigt aber auch, dass es Grenzen gibt, die nicht überschritten werden können. Eine zweite oder dritte Elbvertiefung ist vielleicht noch möglich. Ein Ausbau des Mittellandkanals ist noch möglich, der Anbau einer weiteren Spur an die Autobahn ist auch noch möglich, aber nicht alle Verkehrswege lassen sich
unbegrenzt ausweiten. Das 2 000-Tonnen-Schiff, das auf dem Mittellandkanal verkehren kann, wird nie auf der unteren Saale verkehren können, auch mit einem Saalekanal nicht.
Wenn dem Druck der Wirtschaft auf die Politik nachgegeben wird - das ist auch von Herrn Sachse schon ausgeführt worden -, wird es dahin kommen, dass der 60-Tonnen-Laster auf unseren Straßen fährt, aber nur um den entsprechenden Nutzen für die Wirtschaft daraus zu ziehen. Die Kosten dieser Entwicklungen bleiben bei der Gesellschaft in ihrer Verantwortung für die Verkehrsinfrastruktur hängen.
Die Rede von Verkehrsminister Daehre ist das beste Beispiel dafür, wie versucht wird, diesem Druck mit den alten, klassischen Methoden zu entsprechen. Nur an wenigen Stellen wird deutlich, dass es dem Minister doch dämmert - manchmal auch nur in der Nacht, wenn er von Hamburg zurückfährt -, dass er in einem Hamsterrad sitzt. Ist die Verdreifachung des Güterverkehrs eine Vision oder ist es ein Albtraum? Das wird schnell verdrängt und die Verschiebung der Kosten für den Umweltverbrauch wird in Richtung Allgemeinheit vollzogen.
Wir haben es erlebt bei all den Dingen, die in der Verkehrsinfrastrukturentwicklung stattgefunden haben und die auch notwendig waren, um einen Rückstand aufzuholen; ich möchte das gar nicht schmälern. Aber parallel dazu erfolgte auch die Vernichtung der Verkehrsinfrastruktur Bahn. Wir hatten bei den Güterbahnhöfen - ich denke an Halle und an Bitterfeld - eine Verkehrsinfrastruktur, von der nichts mehr da ist. Jetzt fängt das wieder an. In den nächsten Jahren wird es vielleicht zu einer Renaissance der Bahn kommen, allerdings mit dem erneuten Bau von Linien, die schon einmal vorhanden waren. Die Folgen für den SPNV sind gravierend. Von Landesseite wird versucht gegenzusteuern. Ich will das, was von Minister Daehre dazu gesagt worden ist, ausdrücklich würdigen.
Aber auch der Autobahnbau hat Folgen, die wir alle nachher tragen müssen. Der Landschaftsverbrauch ist ein Preis. Wer früher von Halle nach Norden aufbrach, um sich zu erholen, konnte den Petersberg sehen. Jetzt sieht er die A 14 in der entsprechenden Dammlage. Wenn man von Halle nach Westen fährt, versperrt die A 143 den Blick ins Mansfelder Land. Oder nehmen wir die A 38. Herr Schröder ist anwesend. Ich weiß nicht, ob es ihm gefällt, wie das um Sangerhausen aussieht. Sicherlich ist das Projekt für die Verkehrsstruktur günstig, aber für die Landschaft ist das tödlich.
Die Politik wird also zunehmend von der Wirtschaft unter Druck gesetzt. Die Vorteile werden privat genutzt, die Lasten der Gesellschaft aufgebürdet.
Es gibt viele Beispiele, die zeigen, dass auch die Kommunalpolitiker unter Druck geraten. Erst heute früh wurde in den Nachrichten das neueste Beispiel gebracht. Die Vorsitzende unseres auch für Raumordnung zuständigen Ausschusses hat als Stadträtin sicherlich gestern der Entscheidung mit zugestimmt, am Stadtrand von Halberstadt ein neues Einkaufszentrum zu eröffnen. Ergebnis: Verkehr, Verkehr, Verkehr! Günthersdorf oder die Versuche, in Sangerhausen ein Factory-Outlet-Center zu errichten - all das erzeugt Verkehr.
Lassen Sie mich ganz kurz auf den Saalekanal und auf den Elbausbau zu sprechen kommen. Es ist nicht so, dass die Elbe kein Transportpotenzial hätte. Das haben
uns unsere Vorväter mit Kettenschiffen und mit Dampfschiffen, aber eben mit Tiefgängen bis 60 cm, vorgemacht. Das natürliche Potenzial der Elbe beträgt mindestens 13 Millionen t, aber eben mit Schiffen, die auf der Elbe fahren können, und nicht mit den Schiffen, die heute aufgrund der schon erwähnten Skaleneffekte wirtschaftlich sind. Die Unstrut ist noch heute voll schiffbar. Dort fährt aber kein Schiff und es besteht die ganz große Gefahr, dass der Ausbau des unteren Saaleteils zu spät kommt.
Seit vielen Jahren werden keine Euroschiffe mehr gebaut. Das 1 000-Tonnen-Schiff wird möglicherweise unwirtschaftlich sein, wenn der Saalekanal fertig ist, denn dann fährt das 2 000-Tonnen-Schiff entsprechend den Möglichkeiten vielleicht von Hamburg bis Magdeburg und lässt sich von hier mit Zulieferverkehren bedienen.
All diese Fragen müssen doch wenigstens gestellt werden dürfen. Diese Fragen sind legitim; denn oft genug haben wir erlebt, dass die Vorleistung der öffentlichen Hand dann nicht honoriert wurde. Das wird deutlich, wenn ich mir Peißen vor den Toren von Halle anschaue. Dort ist eine große Fußgängerbrücke errichtet worden, aber ich habe noch nie jemanden darüber laufen sehen.
500 m weiter befindet sich ein Tunnel unter der B 100, damit die Peißener Bürger im Einkaufscenter einkaufen gehen können. Auch durch diesen Tunnel geht niemand mehr. Es handelt sich auch dabei um Infrastruktur, die durch raumordnerische Fehlleistungen, durch das Nachgeben der Politik gegenüber der Wirtschaft erzwungen worden ist. Die Folge ist die Verödung der Innenstädte, die wir wiederum mit öffentlichen Mitteln durch die entsprechende Förderung, die nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, ausgleichen müssen.
Oder ich denke an die spektakuläre Entwicklung des Einfamilienhausbaus. Aber selbst Minimierungspotenziale werden nicht angenommen. Die Fläche ist ja frei verfügbar. Wenn ich mir das Autobahnkreuz Rippachtal anschaue, sehe ich einen maximalen Flächenverbrauch, um mit 130 km/h in die Kurven fahren zu können. In dieser Hinsicht waren unsere Vorväter weiser. Wenn man sich das Kleeblatt des Hermsdorfer Kreuzes in der Geschichte anschaut, findet man einen minimalen Flächenverbrauch, um einen kreuzungsfreien Verkehr an einem Autobahnkreuz gewährleisten zu können.
Die zaghaften Versuche, die Nutznießer von vorgehaltener Infrastruktur angemessen an den Kosten zu beteiligen, sind ausdrücklich zu begrüßen. Ich will das nicht weiter ausführen. Meine Vorredner haben das ausführlich getan. Aber das darf bitte nicht über die Ökosteuer geschehen, so der Minister. - Nein, ich könnte mir vorstellen, dass man alles über den Spritpreis regeln könnte. Dann würde die tatsächliche Fahrleistung in die Kostenstruktur einmünden. Wer einen schweren Laster fährt und mehr Sprit braucht, der muss auch mehr bezahlen. Das wäre das Einfachste. Dann brauchte man keine Maut-Systeme und ähnliche Dinge.
Das gewählte Thema „Mobilität gleich Verkehr und Verkehrsinfrastruktur“ greift viel zu kurz. Es bedarf einer umweltgerechten Mobilitätspolitik statt eines Vorrangs des Automobilverkehrs. Mobilität verstanden als Summe der Möglichkeiten, Interessen durch Ortsveränderung zu realisieren, ist von Verkehr zu unterscheiden. Grundsätzlich ist mehr Mobilität für alle mit weniger Verkehr möglich. Nicht der Verkehr, sondern die Mobilität der
Bürger sollte die zentrale Zielgröße der Verkehrs- und Mobilitätspolitik der Zukunft sein.
Mobilität ist allerdings ein Wert unter vielen anderen, und es gibt keinen Grund, diesem Wert einen grundsätzlichen Vorrang vor anderen Werten zuzumessen. Qualitätsziele müssten also die Reduzierung der Luftschadstoffe oder des Verkehrslärms sein. Dazu hat Minister Daehre ausführlich Stellung bezogen; aber dabei handelt es sich eigentlich um die Reparatur begangener Unterlassungssünden.
Die Mobilitätschancen benachteiligter Gruppen müssten noch stärker als bisher in den Mittelpunkt gerückt werden. Wenn sich Herr Eckert sowohl in unserer Fraktion als auch in diesem Hause nicht permanent für die Gruppe der Mobilitätsbehinderten einsetzen würde, wären diese Fragen noch weniger Gegenstand der Beratung, als das jetzt der Fall ist.
In Bezug auf das Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen sollte man sich dem Ziel verpflichtet fühlen, einen Beitrag dazu zu leisten, dass in der Bundesrepublik nur noch 30 ha pro Tag versiegelt werden. Dazu bedarf es gewaltiger Anstrengungen auch im Land Sachsen-Anhalt.
Die verkehrspolitischen Strategien, um diese Fragen zu bewältigen, sind eigentlich bekannt. Sie sind neu zu bewerten, nicht in Rangigkeiten zu unterteilen, sondern gleichberechtigt zu verfolgen. Es geht um Verkehrsvermeidung, es geht um Verkehrsverlagerung. Selbstverständlich sind auch sämtliche Möglichkeiten der technischen Verbesserung sowohl der Verkehrswege als auch der Verkehrsmittel zu nutzen.
Die Aufgabe besteht darin, das Verkehrsaufkommen zu reduzieren und die Verkehrsströme besser zu lenken. Dazu sind, auch wenn viele davor zurückschrecken, vor allem ordnungsrechtliche Instrumente einzusetzen. Man muss auch über Geschwindigkeitsbeschränkungen nachdenken. Die Ökosteuer ist ein probates Mittel, ebenso die Straßennutzungsgebühren und die schon benannte Telematik. Vor allem aber ist es erforderlich, dass verkehrserzeugende Anreize in anderen Politikbereichen reduziert werden.
Es kommt darauf an, die Wirtschaftsentwicklung vom Verkehrswachstum abzukoppeln. Es geht darum, die Auswirkungen des Verkehrs bei Planungen rechtzeitig zu berücksichtigen. Darauf kommen wir heute noch einmal zu sprechen. Die Rolle der Pendlerpauschale und der Eigenheimzulage ist zu überdenken. Bei letzterem Instrument hat ein Nachdenken dahin gehend eingesetzt, nur zu fördern, wenn man sich im Wohnungsbestand eine Wohnung kauft. Das ist zu unterstützen, weil es zur Verkehrsvermeidung beiträgt. Also: Die Förderung der Innen- ist der Förderung der Außenentwicklung vorzuziehen und eine verkehrssparende Siedlungspolitik ist mit allem Nachdruck zu verfolgen.
Die folgenden Forderungen richten sich vor allem an die EU: Es geht darum, die Agrarpolitik und die Strukturpolitik auf eine Regionalisierung hin zu orientieren. Es geht nicht darum, unseren Globus als eine Region zu betrachten. Vernünftig abgegrenzte Regionen tragen dazu bei, dass man nicht Güter von Polen nach Frankreich fährt, sondern dass man eine osteuropäische, eine zentraleuropäische und eine südeuropäische Region hat, in denen bestimmte Waren erzeugt und verteilt werden. Das wird nicht bei allen Waren gehen. Das ist ganz klar.
Aber das sind Visionen, die ich habe und die auch in der PDS breiten Raum bei der Entwicklung von Lösungen zur Vermeidung eines Verkehrswachstums bei einer gleichzeitigen Verbesserung der Lebensqualität für alle einnehmen. - Recht herzlichen Dank.
Werte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist der große Vorteil einer freien Rede, dass man sehr schnell auf das vom Minister Gesagte reagieren kann. Es ging also um den Landesentwicklungsplan. Der Minister hat vor allen Dingen über die Metropolregion gesprochen.
Damit sind wir beim Zentrale-Orte-Konzept, das schon mehrfach angemahnt worden ist. Das Hauptproblem ist, dass die zentralen Orte letztlich die Steuerungsfunktionen nicht immer wahrnehmen. Das merken wir an den Diskussionen über die Kreissitze. Es gibt den Fachausdruck der opportunistischen Handhabung des ZentraleOrte-Prinzips. Es wird also nach politischen Gesichtspunkten entschieden und nicht nach den tatsächlichen raumordnerischen Bedürfnissen.
Bei den Metropolregionen stehen wir vor dem gleichen Problem: Der Wunsch nach Fördermitteln und nach Außenwerbung einer Region ist das Treibende und nicht die tatsächliche raumordnerische Relevanz der Metropolregionen.
Ich kann Herrn Minister Stolpe zitieren, der am 29. April 2005 sagte, der Begriff Metropolregion sei ein Prädikat, mit dem eine Region erfolgreich werben könne. Das kann aber nicht die Aufgabe der Raumordnung sein.
Eine Metropolregion ist genauso definiert wie zum Beispiel ein Verdichtungsraum. Herr Sachse wird immer damit abgespeist, dass es dafür Definitionen gibt. Eine Metropolregion ist eine regionale Agglomeration zentraler Einrichtungen mit internationaler Bedeutung in den Bereichen der Unternehmensverwaltung, des Finanzwesens, des Verkehrs, der Wissenschaft und Forschung und der Kultur und der Medien.
Ich weiß nicht, ob man die angedachte Metropolregion, die bis nach Dessau, Magdeburg und Thüringen reicht, bei der Vielzahl und der Großflächigkeit der ländlichen Räume nach außen hin vertreten kann. Ich denke, an dieser Stelle ist Ehrlichkeit angesagt.
Zum LEP nur eine kurze Bemerkung. Es ist bereits die dritte Änderung. Es kommen Änderungen auf dem Verordnungswege hinzu. Dabei passiert es sehr schnell, dass die Änderungen nicht mehr zum Gesamtwerk passen. Zum Beispiel wird im Zusammenhang mit den Ordnungsräumen unter Punkt 2 - Grundsätze - weiterhin auf die Verdichtungsräume Bezug genommen, obwohl es diese schon gar nicht mehr gibt.
Bezüglich der Träger der öffentlichen Belange ist zu sagen, dass mir die Ordnungsfunktion des Ordnungsraumes bis jetzt immer noch nicht bewusst ist. Auch die Diskussionen im Ausschuss haben diesbezüglich keinerlei Klarheit gebracht. Wir werden sehen, wie das im praktischen Vollzug geregelt wird. - Danke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Umweltverträglichkeitsprüfung für einzelne Vorhaben, der Eingriffsregelung im Rahmen des Naturschutzgesetzes und der FFH-Verträglichkeitsprüfung für die europäischen Schutzgebiete „Natura 2000“ ist jetzt eine weitere Prüfung für die Umweltbelange angesagt, die so genannte SUP oder auch, schlecht übersetzt, „strategische Umweltprüfung“, die sich jetzt bestimmten Plänen, vor allen Dingen Raumordnungsplänen, widmen soll. Darin eingeschlossen ist auch der Bereich Verkehr.
Pikant bei der ganzen Angelegenheit ist, dass es auf der Bundesebene zwei konkurrierende Umsetzungsvorschläge von zwei Ministerien gegeben hat. Letztlich hat sich das Bauministerium durchgesetzt, soweit ich das recherchieren konnte. Aber wie auch bei den drei anderen Prüfungen von Umwelteingriffen und von Auswirkungen von Maßnahmen sowie deren Bewertung wird es auch in diesem Fall so sein: Papier ist geduldig, selbst das der Gesetzblätter. Der Vollzug wird entscheiden, ob und wie die strategische Umweltprüfung ihrer Aufgabe gerecht werden wird, die Belange der Umwelt gerecht abzuwägen.
Ich habe diesbezüglich meine Zweifel, wenn ich auf das, was noch auf der Tagesordnung steht, das Dritte Investitionserleichterungsgesetz, schon einmal Bezug nehmen darf. Die Änderungen des Naturschutzgesetzes sind wirklich nur dadurch motiviert, die FFH-Verträglichkeitsprüfung über bestimmte Winkelzüge zu erleichtern, um - so steht in der Begründung - 20 Vorhaben in SachsenAnhalt zu ermöglichen. Das ist natürlich kein guter Ausgangspunkt.
Zu dem, was Herr Daehre zum Raumordnungsverfahren Saalekanal gesagt hat, nämlich dort das Raumordnungsverfahren entscheiden zu lassen, muss ich sagen: Er weiß ganz genau, dass es für sämtliche dieser entsprechenden Prüfungen in den Gesetzen Ausnahmetatbestände gibt. Alle enthalten einen Paragrafen, nach dem es das Wohl der Allgemeinheit erlaubt, sich über die Interessen der Umwelt letztlich hinwegzusetzen.
Ich denke schon, dass bezüglich der strategischen Umweltprüfung der Vollzug entscheiden wird, wie ernst wir mit diesem Instrument - auch in Verantwortung für die zukünftigen Generationen - umgehen werden. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fast genau vor sechs Jahren, im Juni 1999, wurde der jetzt noch gültige Landesentwicklungsplan von diesem Parlament verabschiedet. Damals wurde er als wirtschaftsfeindlich verschrien. Es ist doch erstaunlich, dass die Bemühungen und vielen Gespräche, die die Ministerialbeamten in den vergangenen drei Jahren geführt haben, offensichtlich nicht zu dem Ergebnis geführt haben, der Landesentwicklungsplan sei nicht zukunftsfähig. Öffentliche Planungsträger, Wirtschafts- und Umweltverbände äußerten überraschenderweise keine grundsätzlichen Änderungsbedürfnisse. Insofern, lieber Peter, haben wir vor sechs Jahren vielleicht doch keine so schlechte Arbeit geleistet.
Bis zum Jahr 2010 soll dieser Landesentwicklungsplan noch den Rahmen für die Landesentwicklung bilden. Ich will noch einmal kurz daran erinnern: Aufgabe der Raumordnung ist es, die sozialen und wirtschaftlichen Nutzungsansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen mit Blick auf zukünftige Generationen in Einklang zubringen. Der Ordnungsauftrag betrifft den dreidimensionalen Raum und nicht nur die Fläche, siehe Problematik der Windenergieanlagen. Es soll also die Raumordnungskategorie des Ordnungsraumes und die Ausweisung von Entwicklungsachsen neu eingeführt werden. Ich will dazu nichts weiter ausführen; das ist eben gemacht worden und das ist sicherlich eine Frage der Details in den Ausschussberatungen.
Das Ziel - das hat Minister Kley sehr deutlich gemacht - soll eigentlich sein, die Raumordnung den Ansprüchen der Wirtschaft gefügiger zu machen bzw. in bestimmten Räumen die raumordnerische Messlatte für die Verträglichkeit von wirtschaftlichen Vorhaben möglichst nach unten zu hängen. Aber bereits der Raumordnungsbericht 2000 der Bundesregierung warnt davor, dass die
Ausweisung der Achsen nicht zu dem gewünschten raumordnerischen Ergebnis geführt hat, sondern dass es eher so ist, dass die Raumordnung am Ende so wie Goethes Zauberlehrling vor den Ergebnissen ihrer Bemühungen steht.
Ich kann nur sagen: Die einfache Verlängerung des Landesentwicklungsplans bedeutet heutzutage bestenfalls Stagnation auf dem Erkenntnisstand am Ende des vorigen Jahrtausends. Die demografische Entwicklung konnten wir damals noch nicht in ihrer vollen Schärfe erkennen. Auch die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte der Globalisierung waren in dieser vollen Schärfe vor sechs Jahren noch nicht erkennbar. Die Europäische Union hat im Jahr 1999 - nach der Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes - ihre Vorstellung in dem europäischen Raumordnungskonzept dargelegt.
Die Bundesregierung hat als Nachhaltigkeitsziel für die Raumordnung formuliert, die Flächeninanspruchnahme auf 30 ha pro Tag bundesweit zu senken. Damit liegen wir in Sachsen-Anhalt bereits höher und müssen an dieser Stelle unseren Beitrag leisten. Dem Anspruch des europäischen Raumentwicklungskonzept gerecht zu werden bedeutet mehr, als Entwicklungsachsen auszuweisen.
Man muss sich darüber im Klaren sein: Wenn Minister Rehberger sagt, wir wollen eine Logistikdrehscheibe für Europa werden, dann bedeutet Logistikdrehscheibe maximaler Umweltverbrauch, maximale Fläche, maximaler Lärm, maximaler Feinstaub bei einem Minimum an Wertschöpfung und bei einem Maximum an Kosten, die durch die öffentliche Infrastruktur zur Unterstützung einer solchen Logistikdrehscheibe entstehen. Es ist wichtig, dass man die Begleitumstände mitbedenkt.
Der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr war in Hamburg. Wir haben dort gesehen, wie viel neue Arbeitsplätze durch Logistikdrehscheiben geschaffen werden. Es ist vor allem eine Folge der Automatisierungstechnik, dass dort wenig Leute gebraucht werden.
Sachsen-Anhalt braucht eigentlich einen neuen Landesentwicklungsplan. Aber viel mehr braucht es eine Umorientierung in der Raumordnungspolitik. Der Schlüsselindikator, an dem sich die Raumordnungspolitik messen lassen muss, kann in Zukunft eigentlich nur noch der Flächenverbrauch sein. Immer weniger Sachsen-Anhalter verbrauchen stetig mehr Raum. Wir schließen Schulen, wir schließen Kitas, aber immer weniger SachsenAnhalter verbrauchen immer mehr Fläche.
Meine Damen und Herren! Ich sehe zwar das rote Lämpchen hier vorn, aber wir sind aufgefordert, die Rede frei zu halten. Deshalb muss ich darauf pochen, die Gedanken frei entwickeln zu können.
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, wer wunderbare Ackerböden für die x-te Fensterfabrik hergibt, darf nicht dafür werben, mit grüner Gentechnik den Welthunger zu besiegen.
Lassen Sie mich zum Abschluss meiner Rede die Aufgaben noch einmal kurz benennen. Es geht darum, den Flächenverbrauch zu minimieren, zu einem Flächenrecycling überzugehen und die Förderung darauf abzu
stimmen, eine solche Entwicklung zu fördern. Das Nachdenken über das Zentrale-Orte-Prinzip wurde schon genannt.
Ich denke, bei der Lösung der Stadt-Umland-Problematik und der Metropolregionen müssen wir auch die europäische Dimension im Auge behalten. Nicht dass am Ende festgestellt wird, Halle sei nur noch ein Appendix der Metropolregion Halle/Leipzig. Hierbei ist die Landesregierung gefordert, sind wir alle gefordert, wirklich etwas zur Lösung der Stadt-Umland-Problematik gerade im Bereich der Stadt Halle zu tun. - Danke.
Es geht um die Ausschussüberweisung. Bisher ist nur der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr als federführender Ausschuss benannt worden. Ich möchte ferner die Überweisung in die Ausschüsse für Umwelt, für Wirtschaft und Arbeit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen.
Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Gallert provoziert förmlich, Sie zu Ihrer Meinung zu dem zu befragen, was die sachsen-anhaltinische Wirtschaft in persona von Herrn Hatton und Herrn Dr. Peter Heimann in der letzten Ausgabe der Zeitschrift „Mitteldeutsche Wirtschaft“ aussagt. Sie fordern: Wir brauchen eine Freigabe der Löhne nach unten und dort, wo die Löhne für ein auskömmliches Einkommen zur Existenzsicherung nicht ausreichen, ist dann die solidarische Gesellschaft gefordert.
Sind auch andere Verbände und Vereine im Bereich anderer Ministerien betroffen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Während wir heute über das kommunale Neugliederungsgrundsätzegesetz debattieren, ist das nächste Gesetz, das eigentlich noch gar keine gesetzliche Grundlage hat, bereits in der Anhörung. Das ist für mich auch schon ein demokratischer Widerspruch.
Auf welcher Grundlage beruht denn das Gesetz, das in der Anhörung ist, wenn sich heute vielleicht noch alles ändert?
- Das ist es ja.
Wenn Sie die Begründung zu dem Gesetz, das noch keine Grundlage hat, lesen, finden Sie Erstaunliches.
Die Traditionslinie wird im Jahre 1999 mit Herrn Püchel aufgenommen. Der krönende Abschluss ist der Landtagsbeschluss in der Drs. 3/68/5222 B.
- So steht es im Gesetzentwurf.
Dieser Prozess wurde abgebrochen und erneut aufgenommen. Ich stelle fest, dass wir bei der Kreisgebietsreform einen Stillstand von fünf Jahren zu verzeichnen haben. Wir haben fünf Jahre Zeitverlust.
Es werden noch mehr Jahre werden, wenn wir den Weg über die Zweckverbände in dieser Form gehen.
Die Landesregierung schätzt ein, dass die mit der Kreisgebietsreform 1994 verfolgten abstrakten Ziele nicht zuletzt durch die demografische Entwicklung überholt wurden. Doch anstatt diese Erfahrung zu beherzigen - das waren Sie, die damals die Reform durchgeführt haben -, droht dem heutigen Leitbild von 150 000 Einwohnern im Jahr 2015 das gleiche Schicksal wie dem Leitbild des Jahres 1994. Es startet mit mindestens vier Ausnahmen.
Wie bereits in der ersten Wahlperiode wird die Koalition auch dieses Mal von den objektiven Erfordernissen zur Kreisgebietsreform getrieben. In die jetzige Kreisgebietsreform stolpert die Landesregierung regelrecht hinein. Ausdruck dessen ist das Zuständigkeitswirrwarr. Einmal ist Herr Jeziorsky dran, einmal Herr Daehre. Dazwischen meldet sich der Ministerpräsident zu Wort. Die Krone setzt dem Ganzen der qualifizierte Beitrag des Finanzministers in der „Volksstimme“ vom Dienstag auf.
Die Region Anhalt-Dessau ist geradezu ein Spiegelbild dieses Durcheinanders. Eine Region, die in geradezu idealer Weise die Voraussetzungen erfüllt, einen Landkreis mit zukunftsfähigem, europatauglichem regionalem Zuschnitt zu bilden und zur Musterregion zu werden, droht in Lokalpatriotismus und kommunaler Engstirnigkeit zu versinken.
Statt das Oberzentrum Dessau zum Verwaltungsmittelpunkt einer mit historischen Bezügen versehenen Region zu machen, wird mit den Kreisen umgegangen wie beim Würfelspiel. Ministerpräsident Böhmer hat sich nun leider auch unter die Würfelspieler eingereiht. Sein Vorschlag ist nur noch mit der Variante Köthen/Dessau/Wittenberg zu toppen. Bitterfeld geht dann nach Halle und über Anhalt-Zerbst kreisen sowieso schon die Geier.
Meine Damen und Herren! Ich bin Biologe, deshalb folgendes Gleichnis: Dessau könnte wie eine Spinne in der Mitte ihres Netzes sitzen, fest mit Hauptschnüren in Sachsen-Anhalt verankert, die von den jeweiligen Achsen Dessaus mit den Mittelzentren Köthen, Zerbst, Wittenberg und Bitterfeld gebildet werden.
Während jedoch in Magdeburg und in Halle Eingemeindungen strikt unterbunden werden sollen, wird Dessau förmlich zu solchen ermutigt. Herr Wolpert, das ist die Gleichbehandlung. Es war nur eine Frage der Zeit, wann
Dessau seine Forderungen zur Einverleibung des Wörlitzer Winkels erheben würde.
Der Landkreis Anhalt-Zerbst wird auf einem Altar geopfert, der da heißt: Dreistufigkeit der Verwaltung.
Es ist gesagt worden, dass das der Zentralismus des Landesverwaltungsamtes sei.
Die geistigen Korsettstangen werden mit § 6 Abs. 2 und 3 des Vorschaltgesetzes eingezogen. Mit der Dreistufigkeit des Verwaltungsaufbaus hält man die Korsettschnüre in der Hand und entscheidet, wie viel Luft zum Atmen den Landkreisen zukünftig gelassen wird.
Der Forderung nach einer echten Funktionalreform, die die kommunalen Spitzenverbände und die Landräte in den Anhörungen erhoben haben, wird nicht entsprochen. Aber auch den Parlamentariern der Regierungskoalition ist ein geistiges Korsett angelegt worden. Im Schnelldurchgang wird das Gesetzesvorhaben durchgewunken. Man bedankt sich noch beim Stenografischen Dienst für die geleisteten Überstunden, weil Sie nicht aus dem Knick gekommen sind.
Herr Wolpert, es macht einem Demokraten weiß Gott keinen Spaß, diese Behandlung im federführenden Ausschuss mitzuerleben. Es war keine Diskussion über sachliche Fragen möglich, weil die Zeit fehlte.
Die Anhörung diente nur dem Abhaken der gesetzlichen Vorgaben.
In ganzen zwei Punkten haben substanzielle Anregungen aus den Anhörungen und aus den Stellungnahmen zum Referentenentwurf überhaupt Eingang gefunden. Geradezu krampfhaft soll das Entstehen größerer Landkreise gerade dort verhindert werden, wo der mit dieser Kreisgebietsreform eingelegte Zwischenschritt übersprungen werden könnte. Von der Altmark war bereits die Rede. Aus raumordnerischer Sicht ist gerade die Altmark ein einheitlicher Raum, vielleicht der am meisten einheitliche Raum, den wir in Sachsen-Anhalt überhaupt haben.
Die Einheitlichkeit, das regionale Denken hätte vor manchen Problemen bewahren können. Dann wäre die Sicht anders gewesen. Ich möchte nur die Stichworte A 14, Theater der Altmark und die dortige Abfallbehandlung nennen.
Wir machen sogar eine konkurrierende Gesetzgebung auf - auch das ist schon gesagt worden -, sodass zukünftig Landkreise nicht nach der Landkreisordnung verschmelzen können, weil sie dann die entsprechenden Parameter überschreiten. - Es ist auch gesagt worden: Dieses Gesetz hat kein Verfallsdatum.
Geradezu auf das Prinzip Hoffnung läuft der Gesetzentwurf hinsichtlich der Lösungsvorschläge zu den StadtUmland-Problemen um Halle und Magdeburg hinaus.
Das war schon das Kennzeichen der Reform im Jahr 1994.
Die PDS teilt durchaus die in der Begründung in Bezug auf den dort dargestellten Problemaufriss der StadtUmland-Beziehungen getroffenen Einschätzungen, dass Eingemeindungen die Probleme der Suburbanisierung nicht lösen, sondern nur den Auftakt für die Bildung eines neuen Speckgürtels darstellen. Diese Auffassung vertritt die PDS schon seit Jahren. Ich verweise hierzu auf einen Redebeitrag von Roland Claus im Jahr 1993.
Der apostrophierte Vorteils-Lasten-Ausgleich innerhalb der Stadtregion wird jedoch mit dem vom Gesetz vorgegebenen Lösungsweg nicht erreicht werden können. Es wird zwar erwähnt, dass beabsichtigt sei, die Finanzbeziehungen neu zu gestalten, aber es wird kein Weg aufgezeigt, wie das vonstatten gehen soll. Das geht zumindest nicht mit einem Zweckverband zur Flächennutzungsplanung.
In den Stellungnahmen und in der Anhörung wurde das Zweckverbandsmodell bei der Flächennutzungsplanung entweder kategorisch abgelehnt oder als völlig unzulänglich eingeschätzt. Ich frage mich, wie Frau Weiß zu dem Eindruck gelangt ist, dass dies in der Anhörung überwiegend positiv aufgenommen worden sei.
Das Gesetz lässt nicht einmal Raum, um die Beispiele Stadtverband Saarbrücken, Stadt-Umland-Verband Stuttgart oder Region Hannover prüfen und spezifische Modelle für Halle und Magdeburg entwickeln zu können.
Der Koautor des so genannten Turowski-Gutachtens aus dem Jahr 2001 hat es der Landesregierung in seiner Stellungnahme ins Stammbuch geschrieben: Weshalb findet das Regionalkreismodell keine Reflexion?
Meine Damen und Herren! Was bereits in dem Beitrag des Frankfurter Planungsverbandes in der Anhörung deutlich wurde, geriet gestern Abend auf dem von der CDU-nahen kommunalpolitischen Vereinigung durchgeführten Vortragsabend zu einem Plädoyer für regional verfasste kommunale Gebietskörperschaften. Außer mir war leider niemand aus diesem Raum anwesend.
Dort hat der Vertreter aus Frankfurt gesagt: Machen Sie nicht denselben Fehler wie wir, machen Sie nicht nur Planungsverbände. Sie müssen auch die Umsetzung in die Hand bekommen, nicht nur die Planung. Sonst können Sie nur bunte Karten malen.
Zweckverbände - das ist Stellvertreterdemokratie. Dort sitzen nämlich keine gewählten Vertreter, sondern Abgesandte, Verwaltungsbeamte.
Die Stadt Halle hat eine ganze Reihe von Angeboten. Für die einzelne Kommune im Stadtumland bedeutet das einen oder zwei Verträge. Für die Stadt Halle sind das 15, 20 oder - wenn es hoch kommt - 30 Verträge über alle möglichen Dinge. Wer soll das bewältigen? Alle
erwarten von der starken Stadt, dass sie die Hauptlast des Vertrages trägt.
Mit der Verschmelzung von zwei Landkreisen, wie Sie sie jetzt vorhaben, wird einfach auf der Basis der jetzt bestehenden Landkreisordnung auch die Zahl der Mandate festgelegt. Man muss doch darüber nachdenken, dass vielleicht schon bei den jetzigen größeren Kreisen das kommunale Mandat in Gefahr ist. Vielleicht könnte man dem begegnen, indem man die Zahl der Abgeordneten erhöht.
Es reicht also nicht, die Eingemeindungswünsche der beiden Großstädte einfach nur abzuwehren, ohne ordentliche Alternativen für die Lösung ihrer berechtigten Sorgen in Aussicht zu stellen. - Ich möchte an dieser Stelle Schluss machen. Vielleicht gibt es dann noch Fragen.
Vielleicht noch ein Letztes. Die PDS sieht sich zumindest durch die Anhörung und auch durch den gestrigen Abend in ihrer Auffassung bestärkt. Die einer Parteinahme gänzlich unverdächtige Akademie für Raumforschung und Landesplanung sowie die Deutsche Akademie für Städtebau führen unter anderem folgende Handlungsstrategien für Großstadtregionen im 21. Jahrhundert an:
- die jeweilige Großstadtregion muss als Gebietskörperschaft verfasst werden,
- es muss eine regional ausgerichtete Wirtschaftspolitik betrieben werden,
- soziale Probleme sind in regionaler Verantwortung und auf der Basis eines regionalen Lastenausgleichs zu lösen.
Sie sagen aber auch: Regionalplanung und Bauleitplanung müssen zusammengeführt werden und es muss Flächenkreislaufwirtschaft betrieben werden.
Wir denken schon, dass der SPD-Antrag unsere Zustimmung findet. Eigentlich müssten wir eine dritte Lesung beantragen, damit über diese Fragen noch einmal in aller Ruhe diskutiert werden kann.
- Sie nicht. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP, weshalb vermuten Sie hinter jedem Antrag der Opposition etwas Böses?
Lesen Sie doch bitte erst einmal die Begründung. Mit Ihrem Alternativantrag kastrieren Sie das Grundanliegen des vorliegenden Antrages.
Sie schneiden - in Anführungszeichen - genau den reproduktiven Teil weg, der darauf gerichtet ist, sich den
drängenden Problemen des ländlichen Raumes zu stellen, die sich aufgrund der demografischen Entwicklung für die Infrastruktur abzeichnen. Die Grundaussagen des Berichts, den Sie mit Ihrem Alternativantrag einfordern, kann ich Ihnen jetzt schon nennen. Ich zitiere dazu aus der Mitteilung der Landesregierung vom 9. Mai 1997 zum Beschluss des Landtages aus dem Jahr 1996 zu dem Thema „Genehmigung siedlungsspezifischer Abwasserbehandlungsanlagen“:
„Die Wasserbehörden handeln bei der Genehmigung von siedlungsspezifischen Abwasserbehandlungsanlagen nicht restriktiv. Derartige Anlagen werden überall dort zugelassen, wo dies vom Einleitungsgewässer her möglich ist. Ihr Bau kann gefördert werden, soweit er die wirtschaftlichste Lösung darstellt und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Siedlungsspezifische Abwasserbehandlungsanlagen werden von den Wasserbehörden ebenso als dauernde Lösungen akzeptiert wie zentrale überörtliche Anlagen.
Dezentrale Abwasserbehandlungsanlagen werden in Bereichen, die auf absehbare Zeit nicht zentral entsorgt werden können, als langfristige Lösungen zugelassen. Für bestimmte Gebiete werden zurzeit“
- also 1997 -
„Abwasserbeseitigungspläne erarbeitet, deren Festlegungen bindend sind. Die Entwürfe dieser Pläne enthalten sowohl siedlungsspezifische Abwasserbehandlungsanlagen sowie auch Gebiete, in denen dezentrale Abwasserbehandlungsanlagen vorgesehen sind.“
Man muss sich fragen, ob die Bedingungen von 1997 noch aktuell sind oder ob nicht eigentlich die Erkenntnisse der Gegenwart zu anderen Überlegungen zwingen.
Herr Hacke, ich will ausdrücklich - das unterscheidet sich von den Aussagen, die die Frau Ministerin vorhin getroffen hat - Ihr Engagement hervorheben und auch das der Landesregierung würdigen bei den Bemühungen, ein Modellvorhaben zur Organisation der dezentralen Abwasserbeseitigung über öffentlich-rechtliche Aufgabenträger in Sachsen-Anhalt anzuschieben. Aber sehr viel mehr als ein Modellversuch ist es bisher noch nicht.
Eine Frage wäre zum Beispiel: Könnte dieses Modell das Modell der Zukunft für den ländlichen Raum werden oder nicht?
Positiv ist auch die Novelle zum Wassergesetz in diesem Punkt zu werten. Die Gemeinden und Verbände haben nun die Befugnis erhalten, auf der Grundlage eines genehmigten Abwasserbeseitigungskonzepts eine Selbstbefreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht vorzunehmen, das heißt, das Abwasser per Satzung aus der kommunalen Beseitigungspflicht ganz oder teilweise auszuschließen.
Aber diese Regelung läuft ins Leere, weil die Behörden ihre eigenen Gesetze haben: den Abwasserbeseitigungsplan. Sie müssen diese Konzepte prüfen. Das dauert mindestens anderthalb Jahre. In dieser Zeit werden auch die letzten Gebiete, die noch nicht zentral angeschlossen sind, an eine zentrale Kläranlage angeschlossen. In den Abwasserbeseitigungsplänen sind allenfalls Splittersiedlungen mit wenigen Einwohnern von solchen Lösungen ausgenommen.
Lassen Sie mich einen Blick in die Praxis werfen. Die Ortschaften Krüden, Senst, Bornum, Kleinleitzkau, Polenzko, Bornstedt, Salzfurtkapelle, Schortewitz, Krosigk, Dankerode, Neudorf, Stangerode - die Liste der Orte ließe sich noch verlängern - baten uns in den vergangenen Jahren um Unterstützung, um siedlungsspezifische Abwasserlösungen realisieren zu können. Erfolgsquote: null.
Selbstverständlich gab es in jedem Fall ein plausible Begründung dafür, dass eine siedlungsspezifische Lösung gerade in dem speziellen Fall nicht möglich war. Ein treuer Augenaufschlag bei den Beamten im Ministerium oder im RP war die Zugabe. Grundsätzlich sei man Kleinkläranlagen und siedlungsspezifischen Lösungen gegenüber ausgesprochen wohlwollend eingestellt. Aber wie der Zufall so spielt: Bedauerlicherweise hatte ich jedes Mal die Ausnahme erwischt, die der Grundsatz zulässt.
In der Regel lief es so ab: Die Gemeinde hat eine dezentrale Lösung beschlossen. Prompt folgten Vorgaben mit höheren Einleitbedingungen, das Angebot einer überdurchschnittlich hohen Förderung für die Überleitung in eine große, zentrale Kläranlage. Zog auch das nicht, erfolgte die Versagung der wasserrechtlichen Erlaubnis, gab es keine Fördermittel für Alternativlösungen. Blieb die Ablehnung der Gemeinde trotzdem bestehen, kam der Druck - so weit die Praxis.
Die Erschließung der letzten Gebiete, die für eine zentrale Abwasserentsorgung vorgesehen sind, steht unmittelbar bevor. Dabei handelt es sich durchweg um ländliche Räume.
Deshalb - damit komme ich zum Ausgangspunkt zurück - sollten alle Planungen und vor allem die Abwasserbeseitigungspläne nochmals kritisch überprüft werden. Ich hätte zu gern erfahren, wie sich die Landesregierung dieser Problematik stellt.