Meine Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 51. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der vierten Wahlperiode. Ich begrüße Sie dazu recht herzlich und bitte, dass auch die Letzten ihre Plätze einzunehmen.
Herr Ministerpräsident Professor Dr. Böhmer entschuldigt sich für die heutige Sitzung wegen der in Berlin stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz. Wegen seiner Teilnahme an der Sitzung des Bundesrates und einer Sitzung der Föderalismuskommission wird der Ministerpräsident in der Sitzung des Landtages am Freitag nur in der Zeit von 11 Uhr bis 13 Uhr anwesend sein können.
Herr Staatsminister Robra entschuldigt sich wegen der Ministerpräsidentenkonferenz für die heutige Sitzung des Landtages bis 14 Uhr und für die morgige Landtagssitzung wegen der Sitzung der Föderalismuskommission ab 13 Uhr.
Die Minister Becker und Professor Dr. Paqué nehmen am Freitag an der Sitzung des Bundesrates teil und entschuldigen sich deshalb ganztägig.
Herr Minister Professor Dr. Olbertz entschuldigt sich heute wegen seiner Teilnahme an der Kultusministerkonferenz. Am Freitagabend nimmt der Kultusminister an einem Festakt in Quedlinburg teil und müsste die Sitzung des Landtages um 18.30 Uhr verlassen.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zur Tagesordnung für die 27. Sitzungsperiode. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, die Tagesordnungspunkte 2, 3, 4 und 23 in dieser Reihenfolge als erste Tagesordnungspunkte am morgigen Beratungstag zu behandeln. Gibt es Bemerkungen zur Tagesordnung? - Herr Dr. Thiel, bitte sehr.
Wir haben beantragt, die Tagesordnungspunkte 18 und 26 zusammen zu behandeln und dazu eine verbundene Debatte zu führen.
Das ist in den Zeitplan so aufgenommen worden. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Ich stelle fest, dass die Tagesordnung so beschlossen worden ist.
Meine Damen und Herren! Bevor wir in den Tagesordnungspunkt 1 einsteigen, begrüße ich auf der linken Seite der Besuchertribüne Damen und Herren der Zeitzer Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Seien Sie recht herzlich willkommen im Landtag!
Auf der rechten Seite der Besuchertribüne sitzen Herren der Polizeigewerkschaft, die wechselweise unsere Sitzung verfolgen werden.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass sich der Ältestenrat zu Beginn der Mittagspause zu einer Sondersitzung im Beratungsraum des Ältestenrates trifft.
Zum zeitlichen Ablauf möchte ich darauf hinweisen, dass die heutige Landtagssitzung spätestens gegen 19.30 Uhr beendet wird. Im Anschluss wird uns der Rundfunk- und Jugendchor Wernigerode im Plenarsaal mit einem weihnachtlichen Konzert auf das bevorstehende Weihnachtsfest einstimmen. Ich bitte Sie daher, im Anschluss an die Sitzung im Plenarsaal zu verbleiben. Ich glaube, nach einem arbeitsreichen Tag wird uns dieser musikalische Genuss gut tun.
b) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 (Haushaltsgesetz 2005/2006 - HG 2005/2006)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1788 und Ergänzungsvorlage zum Gesetzentwurf vom 8. September 2004
Die erste Beratung zu beiden Gesetzentwürfen fand in der 45. Sitzung des Landtages am 16. September 2004 statt.
Ich kann Ihnen weitere Vorbemerkungen nicht ersparen, bevor wir in die Debatte eintreten. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir wie folgt verfahren werden: In einem ersten Abstimmungsteil werden wir die Abstimmung zum Haushaltsbegleitgesetz vornehmen und in einem zweiten Abstimmungsteil über den Haushaltsplan 2005/2006 mit den entsprechenden Änderungsanträgen abstimmen. In einem dritten Teil wird die Abstimmung über das Haushaltsgesetz mit den Entschließungsanträgen erfolgen. - So weit zu meinen Vorbemerkungen.
Ich erteile nunmehr der Abgeordneten Frau Dr. Weiher als Berichterstatterin des Ausschusses für Finanzen zur Begründung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlungen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatterin habe ich den Auftrag, im Namen des Finanz
ausschusses die Berichterstattung über die Beratung zum Haushaltsgesetz 2005/2006 nebst Haushaltsbegleitgesetz vorzunehmen.
Es ist unmöglich, alle Änderungen aufzunehmen; dafür gab es, wie aus der Beschlussempfehlung ersichtlich, viel zu viele. Ich kann mich daher nur auf die wichtigsten konzentrieren. Das wird allerdings aufgrund des Doppelhaushaltes und der Vielzahl der diskutierten und geänderten Punkte etwas länger dauern als im Vorjahr. Ich bitte daher bereits jetzt um Nachsicht. Ich bin aber der Meinung, dass die Schwerstarbeit in den Ausschüssen im Plenum entsprechend gewürdigt werden sollte.
So hielt der Finanzausschuss insgesamt 13 Sitzungen nur zum Haushaltsplan ab. Darüber hinaus musste eine Sondersitzung anberaumt werden, um die ausstehenden Gesetze, die uns zur Mitberatung überwiesen worden waren, beraten zu können.
Allein in der Bereinigungssitzung, die erstmals über zwei Tage ging, wurden vonseiten der Koalitionsfraktionen 120 Anträge eingebracht. Grund dafür waren im Übrigen nicht nur die aus der November-Steuerschätzung ersichtlichen Steuermindereinnahmen, sondern darüber hinaus aus den Einzelplanberatungen aufgeschobene Probleme und eine Reihe von Änderungen, die zum Teil in den Fachausschüssen nicht vorberaten werden konnten, wie beispielsweise vier neue Wirtschaftspläne und umfangreiche Stellenverlagerungen. Auch die von der SPD-Fraktion und von der PDS-Fraktion eingebrachten neun bzw. sieben Anträge wurden abschließend beraten.
Der Haushaltsplanentwurf und die Ergänzungsvorlage wurden in erster Lesung am 16. September 2004 in den Landtag eingebracht und in alle Ausschüsse außer dem Petitions- und dem Wahlprüfungsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Zu diesem Zeitpunkt lag die Schätzung zu den zu erwartenden Steuereinnahmen noch nicht vor. Allerdings meinten die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung, dass das Tief der vergangenen Jahre überwunden sei. Dieser Meinung konnte sich insbesondere die PDSFraktion nicht anschließen.
Der Entwurf der Landesregierung sah zu diesem Zeitpunkt einen Haushaltsumfang von 9 940 588 200 € für 2005 und 9 908 328 500 € für 2006 vor, wobei die Summe der Verpflichtungsermächtigungen auf 1,915 Milliarden € für 2005 und auf 684 Millionen € für 2006 festgelegt war.
Der Finanzminister benannte als weitere Eckpunkte der Landesregierung eine Nettokreditaufnahme von 893,7 Millionen € für 2005 und von 797,01 Millionen € für 2006, eine Investitionsquote von 17,9 % bei 939,1 Millionen € eigenfinanzierten Investitionen für 2005 und von 17,2 % bei 898,8 Millionen € eigenfinanzierten Investitionen für 2006. Darüber hinaus ist ein Stellenabbau von 55 745 Planstellen im Jahr 2004 auf 51 832 Planstellen im Jahr 2005 und 50 482 Planstellen im Jahr 2006 geplant.
Die bei der Einbringung des ersten Doppelhaushaltes für Sachsen-Anhalt benannten Zielstellungen der Landesregierung - die Fortsetzung des Konsolidierungskurses und die Herausführung des Landes aus dem Teufelskreis der höher werdenden Verschuldung und wachsender Zinslasten - sollen insbesondere in den Jahren 2005
und 2006 durch Personalabbau und andere Maßnahmen, zum Beispiel die Gründung von Landesbetrieben, die Privatisierung und die Einschränkung konsumtiver Ausgaben, erreicht werden, so Minister Paqué in der Haushaltsdebatte. Diese Auffassung wurde naturgemäß durch die Fraktionen der CDU und der FDP unterstützt.
Insbesondere die CDU wertete den Doppelhaushalt als Richtungsentscheidung ihrer Politik. Schwerpunktsetzungen lagen für die CDU-Fraktion insbesondere bei den Personalkosten, aber auch im Bereich der Fördermittel und damit zusammenhängend der Wirtschaftspolitik. Für eine mögliche haushalterische Belastung der Haushaltsjahre 2005 und 2006 hielt die CDU-Fraktion die Ausgabenrisiken des laufenden Haushaltsjahres 2004.
Die FDP-Fraktion sah insbesondere im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung im Land neue Aufgaben auf den Landeshaushalt zukommen. Auch von ihr wurden als Schwerpunkte in der Haushaltsdebatte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, Personalpolitik und der kommunale Finanzausgleich genannt.
Die PDS-Fraktion bewertete den Entwurf des Doppelhaushaltes als Dokument des Scheiterns eines neoliberalen Staatsverständnisses. Sie benannte als Schwerpunkte für die Diskussionen in den Haushaltsberatungen ebenfalls die Personalkosten, aber auch die Fragen der Verschuldung, der Verfassungskonformität des vorgelegten Haushaltes und des Umgangs mit Zukunftsinvestitionen.
Für die SPD-Fraktion stellte der vorgelegte Doppelhaushalt die Rechenschaft für die Versprechungen zu Beginn der Legislaturperiode dar. Ihrer Meinung nach sollten ebenfalls besonders Fragen der Personalpolitik, des Verwaltungsabbaus, aber auch der Förderpolitik einer umfassenden Diskussion unterzogen werden.
Diese bei der Einbringung durch die einzelnen Fraktionen besonders hervorgehobenen Schwerpunkte und Problembereiche spielten auch in den Haushaltsberatungen eine besondere Rolle und wurden dort mit unterschiedlicher Intensität diskutiert.
Der geringere Umfang der Ausgaben wurde durch den Finanzminister vor allem mit drei Umständen erklärt: mit dem Wegfall der Lehrerarbeitszeitkonten und der Hochwassermittel sowie mit dem bereits etatisierten Jahresfehlbetrag von 2003 im Nachtragshaushalt.
Eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetz enthielt eine Reihe von Änderungen, wie die Festsetzung einer globalen Minderausgabe in Höhe von jeweils 3,75 Millionen € bei den medizinischen Fakultäten im Jahr 2006, die Erhöhung der Schülerbeförderungskosten im Jahr 2006 um 7,5 Millionen €, die Verringerung der Zinsausgaben um 15,3 Millionen € bzw. 18,8 Millionen € in den Jahren 2005 und 2006, um nur einiges zu nennen. Insgesamt wurde durch die Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf der Haushaltsumfang für 2005 um 18 Millionen € und für 2006 um 5 Millionen € verändert.