Claus-Dieter Weich
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Last Statements
Seit dem 1. April 2001 drohen Bußgelder und Fahrverbot bereits bei 0,5 Promille.
Ich frage die Landesregierung:
1. In wie vielen Fällen wurden in der Zeit vom 1. April 2001 bis zum 31. Dezember 2001 Bußgeldverfahren gemäß § 24 a Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (0,5-Promille-Gesetz) gegen Betroffene in Sachsen-Anhalt eingeleitet?
2. Liegen für den Berichtszeitraum Erkenntnisse über eine Reduzierung der Unfallhäufigkeit wegen Fahrens unter Alkoholeinwirkung auf der Grundlage der Repressionsdrohung des § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes vor?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bereich der Gerontopsychiatrie umfasst nicht nur die Dementen, sondern auch die Patienten, die im Alter an Depressionen oder Psychosen leiden. Dieser sehr große Personenkreis erfährt in Sachsen-Anhalt keine adäquate Versorgung. Im Land Sachsen-Anhalt liegen bisher zu wenige Angaben über die Zahl der Dementen vor. Es gibt einige Studien und Schätzungen, aber mehr nicht.
Laut der vorliegenden Beschlussempfehlung soll nun eine empirische Datenbasis geschaffen werden, die für die weitere Arbeit in diesem Bereich sehr dringend erforderlich ist.
Die Früherkennung der Demenz und der Altersdepression liegt meist in den Händen der Hausärzte. Deshalb sollten diese in der Lage sein, eine differenzierte Diagnostik durchzuführen. Das Problem besteht darin, dass oft ein nicht ausreichendes Wissen über das Erkrankungsbild und die Diagnostik vorliegt. Es reicht jedoch nicht, die Fort- und Weiterbildungsinhalte zu erweitern bzw. zu verändern. Es muss auch für den Arzt verpflichtend sein, diese Aus- und Weiterbildungsangebote anzunehmen. Doch viele Ärzte nehmen diese Angebote nicht wahr, oft auch aus Zeitmangel.
Es ist festzustellen, dass die Strukturierung in den Heimen sehr mangelhaft ist. Bisher gibt es nur wenige Einrichtungen, die eine Gruppenarbeit für betroffene Patienten anbieten. In den meisten Fällen sind die Patienten stationär untergebracht, obwohl sie nicht im eigentlichen Sinne pflegebedürftig sind. Auf der anderen Seite sind die ambulanten Angebote bei weitem nicht ausreichend und die wenigen völlig überlastet.
Insgesamt werden die Initiativen und Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von gerontopsychiatrisch Erkrankten auch ein finanzieller Kraftakt sein. In diesem Zusammenhang ist es schade, nein, eigentlich traurig, dass die Einrichtung bzw. Finanzierung eines Lehrstuhls für die Geriatrie innerhalb der medizinischen Fakultäten wohl eher ein Wunschtraum bleibt, obwohl der GBD darauf hingewiesen hatte, dass diese Möglichkeit durchaus bestünde.
Zitat Gronemeyer: „Alles dreht sich ums Geld. Anstatt uns den in Not geratenen Menschen zuzuwenden, was
bitter nötig wäre, verwenden wir all unsere Kraft und unseren Einfallsreichtum aufs Geld. Noch nie war Geld in ähnlichem Ausmaß Leitgedanke, ja höchstes Gut.“
Die Zukunft ist nicht nur eine Zukunft für Junge, wie oft suggeriert wird. Die Zukunft gehört zumindest zu gleichen Teilen auch den Alten. Doch deren Zukunft sieht mitunter nicht rosig aus.
Die vorliegende Beschlussempfehlung ist sicherlich ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung,
und wir können nur hoffen, dass dies auch alles so umgesetzt wird, wie wir es beschlossen haben. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts dessen, dass wir offenbar über gefälschte Statistiken diskutieren sollen, ist Aufklärung zunächst dringend angesagt. Deshalb möchten wir unseren Beitrag zu Protokoll geben. - Danke schön.
Das Thema ist zu ernst, als dass man daraus eine Jubelveranstaltung der roten Genossen von der SPD machen kann. Aber Sozialisten, die den Frieden herbeibomben, sind zu allem fähig. Leider wünscht man sich hier vergeblich: „Schuster bleib bei deinen Leisten, Herr Fikentscher.“
Der Aussagewert der polizeilichen Kriminalstatistik ist begrenzt, weil diese Datensammlung nur einen Ausschnitt aus der gesamten Kriminalität erfasst. Lediglich ein Teil aller begangenen Straftaten wird überhaupt entdeckt; von den entdeckten Straftaten wird wiederum nur ein Bruchteil zur Anzeige gebracht. Die Anzeigebereitschaft ist minimal, weil doch ohnehin nichts dabei herauskommt.
Der von den Strafverfolgungsbehörden registrierten Kriminalität steht je nach Art des Delikts ein mehr oder weniger großes Dunkelfeld gegenüber. Von den bekannt gewordenen Straftaten kann letztlich nur ein Bruchteil aufgeklärt werden. Nur ein Teil der ermittelten mutmaßlichen Täter wird rechtskräftig verurteilt. Die polizeiliche Kriminalstatistik vermittelt also nur ein unvollständiges und verzerrtes Bild der Kriminalitätsentwicklung. Noch fundamentaler ist die Kritik am Etikettierungsansatz, wonach sich in den offiziellen Statistiken nur das Ergebnis des willkürlichen Zuschreibungsprozesses durch die Verfolgungsinstanzen niederschlägt.
Dennoch kann man trotz mancher Einschränkungen den offiziellen Statistiken brauchbare Indikatoren für die Beurteilung der Kriminalitätsentwicklung entnehmen, und zwar insbesondere im Bereich der schweren Kriminalität. Hervorzuheben ist, dass Vergehen im Straßenverkehr nicht mehr in der polizeilichen Kriminalstatistik berücksichtigt werden. Aus dem Vorgenannten ist daher zu folgern, dass die Kriminalitätsstatistik alles und nichts belegt. Wegen weitgehend fehlender objektiver Kriterien kann man der Statistik das entnehmen, was man für eigene Positionen benötigt, und eben das haben die Genossen von der SPD getan.
Während sich der Innenminister in der Öffentlichkeit um objektive Positionen bemühte, kann man das vom sozialistischen Fraktionsvorsitzenden nicht gerade bekunden. Die Kriminalitätsstatistik 2001 beweist eben nicht, dass im Land eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung statt
findet. Sie belegt nur, dass eine bestimmte Anzahl von Straftaten realisiert und nach dem jeweiligen Stand der Ermittlungen ein gewisser Prozentsatz aufgeklärt wurde.
Geradezu unsinnig ist die Begründung des sozialistischen Antrages unter der Maßgabe, dass anderweitig mehr Kriminalität vorzufinden ist als im Lande. Die Fraktion der SPD hat bei dieser Aussage doch nicht mehr und nicht weniger getan, als die Koordinaten verschoben. Mit welchen Ländern wurde die Kriminalitätsentwicklung im Lande verglichen? Welche Deliktgruppierungen wurden einbezogen? Welcher Personenkreis wurde verglichen? Und welcher volkswirtschaftliche Schaden wurde in die Wertung einbezogen? Gar nichts von dem ist aufbereitet worden.
Nur thesenhaft wird bekundet, dass die Sicherheit im Lande gewährleistet sei. Stellt man die Gewährleistung der Sicherheit auf das Abzocken von Autofahrern ab, so kann man den Sozis zustimmen.
Dass die Polizei unter den jeweiligen Umständen noch erfolgreich arbeitet, grenzt an ein Wunder - werden ihr doch durch diese Landesregierung im Verbund mit den Kommunisten der PDS nur alle erdenkbaren Knüppel zwischen die Beine geworfen, um eine erfolgreiche Arbeit zu verhindern.
- Schutzwesten mussten erbettelt werden, - mannstoppende Munition wurde nach Bedrängung beschafft, - unzureichende gesetzliche Grundlagen werden sanktioniert, - keine Verdachtskontrollen auf übergeordneten Straßen, - kein polizeitypisches prozessrechtliches Festnahmerecht, - dienstliche Belastung der Polizei bis zur Schmerzgrenze, - Kernkrafteinsätze und Terrorismusfahndung, - Dienstruinen fallen mit Beamten zusammen, - Polizeialtruinen werden belegt, - Polizeineubauten unterbleiben, - Hundezwinger sind komfortabler als Diensträume der Polizei.
Erfolge über Erfolge für diese Landesregierung, wenn auch der kleine IM pflichtgemäß kundgab, dass ihm der Zwirn aus der Mütze geht. Heuchelei oder Ehrlichkeit?
Aufklärungsquoten des Jahres 2001 mit 1995 zu vergleichen, ist der Vergleich von Birnen und Äpfeln. Der Bereich der Polizeidirektion Magdeburg ist ein Kriminalitätssündenpfuhl. Prozentual unterscheidet er sich nicht von anderen Großstädten.
Magdeburg mit Hamburg zu vergleichen, ist ein Stück aus dem Tollhaus - waren es doch die Sozialisten, die Hamburg sicherheitsrechtlich verkommen ließen. Man mag den derzeitigen Innensenator von Hamburg nicht lieben, aber ein Müllabladeplatz für sozialistische Abfälle ist er auch nicht. Wie man sich bei 11 771 Verbrechen in Halle, 8 178 Straftaten in Dessau, 7 900 Delikten in Halberstadt und 7 431 Straftaten in Stendal sicher fühlen kann, kann nur von der Landesregierung als Orakel der griechischen Mythologie verfügt werden.
Die Landesregierung hat offensichtlich kein Gespür dafür, was es heißt, von einem Verbrechen betroffen gewesen zu sein. Sie sucht ja ohnehin ihr Wählerpotenzial bei den Randgruppen und hofiert sie, und es war kein
anderer als der SPD-Generalstaatsanwalt Bauer, der Zuchthäusler mit „liebe Kameraden“ anredete, sozusagen eine sozialistische Kameradschaft, und der AudiA8-Ministerpräsident publiziert seine Neigung zu Mördern.
Kühn sind die Bekundungen des kleinen IM, dass die so genannten Massendelikte wie Diebstähle geringwertiger Sachen, Erschleichen von Leistungen und Straftaten ums Auto die Statistik in die Höhe schnellen lassen. Folgt man dieser Terminologie, dann ist der Diebstahl geringwertiger Sachen ein Ladendiebstahl, sprachlich also der Diebstahl eines Ladens, und der Diebstahl ums Auto die Wegnahme von Gegenständen, die um das Auto herum liegen oder verbracht wurden. Frau Sitte kennt sich ja da aus.
Zutreffend ist, dass es in Sachsen-Anhalt keine Hamburger Verhältnisse gibt. Die Verhältnisse in SachsenAnhalt sind viel schlimmer. Gerade bei der Landesregierung erreichen sie psychopathische Dimensionen, die in die Öffentlichkeit katapultiert werden. Erfreulich ist, dass die Landesregierung lernunfähig ist. Sie wird deshalb künftig in Schulkasernen untergebracht und hat als arbeitsloses Gremium in Bernburg und Uchtspringe Gelegenheit, den Kriminalitätsmüll des Hamburger SPDSenats zur Verwaltung zu übernehmen. Sie kann dann zur Nachtzeit im Walde singen, um Angst und Geister zu vertreiben - anders ist der Ausflug des kleinen IM zum Richter Gnadenlos aus Hamburg nicht zu bewerten.
Dass der kleine IM den Bezug zur Realität verloren hat, ergibt sich aus seiner Bemerkung, dass es bei manchen Straftaten, zum Beispiel beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, keine Opfer gibt. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein abstrakter Gefährdungstatbestand, der regelmäßig in eine konkrete Folge einmündet, und zwar fahrlässige Tötung, Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Verkehrsgefährdung usw. Nach IM Püchel: Keine Folgen, weil Fahren ohne Fahrerlaubnis. Fahren ohne Fahrerlaubnis? Keine Folgen? Eine seltsame Folgenlosigkeit. Das Führerscheinalter könnte auf sechs Jahre herabgesetzt werden.
Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik sollte im Interesse des Bürgers objektiv betrachtet werden. Das Thema ist zu ernst, als dass daraus von der Landesregierung eine geschmacklose Brühe gekocht wird. Schaffen Sie die personellen, sächlichen, klimatischen, besoldungs- und planstellenmäßigen Voraussetzungen, damit die Polizei den schweren Dienst im Interesse des Bürgers bewältigen kann. Das Bemühen um einen Mörder reicht hier nicht aus.
Meine Fraktion hat bereits in der Vergangenheit genügend vorgetragen, aber sie ist auf taube Ohren gestoßen. Aus Selbstbefriedigungsgründen haben sich die rot-roten Genossen der PDSPD unseren Vorschlägen verschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist inhalts- und konzeptionslos. Er ist nicht konkret genug und bedarf einer Überarbeitung. Einen realitätsnahen Ausgleich für einen Mehrbedarf zu erwirken, liest sich schön. Wie soll es jedoch funktionieren? Was ist realitätsnah?
Über die Höhe der Anhebung liest man in dem Antrag nichts. Ebenso liest man nichts über die Möglichkeiten der Finanzierung. Soll eine Anhebung der Pauschbeträge generell oder gestaffelt nach dem Grad der Behinderung erfolgen?
Sicherlich decken die derzeitigen Pauschbeträge nicht den Aufwand bzw. den Mehraufwand aufgrund stetig steigender Kosten. Jedoch ist der Teil der Bevölkerung nicht der einzige, der über die geringe Höhe klagt. Auch Familien mit Kindern, besonders Alleinerziehende, erhalten über die Pauschbeträge in keiner Weise einen realitätsnahen Ausgleich.
Es können nun einmal nicht alle Wünsche erfüllt werden. Einen Nachtrag zur erfolgten Steuerreform zu erwirken, ist sehr unwahrscheinlich.
Der Antragsteller kommt zu spät bzw. ist zu früh. Meine Damen und Herren! Mit Geschenkeverteilen durch verspätete Weihnachtsmänner ist niemandem geholfen. Sie haben sich wieder eine Bevölkerungsgruppe herausgepickt, die Sie beglücken möchten.
Hätten Sie eine generelle Anhebung der Pauschbeträge insbesondere für Familien mit Kindern und Alleinerziehende beantragt, hätten wir diesem Antrag zugestimmt. Dieser Antrag ist ein Antrag der PDS, die - so wurde uns berichtet - vor der Landtagswahl im Jahr 1998 in die Alten- und Pflegeheime gegangen sein soll, um den alten Menschen zu sagen: Wenn ihr nicht PDS wählt, dann wird euch die Rente gestrichen. - Wir werden die Wahlkampfpraktiken dieser Lügen- und Schmutzparteien genau verfolgen. - Danke schön.
Die süddeutschen Länder haben umfangreiche AntiTerror-Programme nach den Ereignissen in den Vereinigten Staaten beschlossen und umfangreiche Geld, Sach- und Personalleistungen ausgewiesen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Polizeianwärter werden zusätzlich eingestellt, für welchen Euro-Betrag wird die Observationstechnik im Lande verbessert, wie viele Überstunden sind seit dem 11. September 2001 bei der Polizei angefallen und ist der Abbau der Überstunden durch Zeitabgeltung und/oder durch finanzielle Vergütung vorgesehen?
2. Wie viele neue Planstellen wurden dem Richterdienst, der Staatsanwaltschaft und dem Verfassungsschutz zugewiesen, wie viele Mitarbeiter des Verfassungsschutzes verfügen über eine islamwissenschaftliche Ausbildung, wie viele Verfassungsschützer haben die entsprechenden Sprachkenntnisse und in welcher Weise wird die technische Ausstattung des Katastrophenschutzes modernisiert?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit ihrem Antrag kehrt die kommunistische PDS zu den Wurzeln ihres Daseins zurück. Als schizophrene Partei stellt sie Anträge, um den Bürger finanziell auszubluten, und will sich dann zum Anwalt der kleinen Leute machen,
wenn ihr durch die Rechtsprechung die Rechtswidrigkeiten ihres Tuns aufgezeigt werden. Sie verfährt also nach dem Motto: Haltet den Dieb! - Frau Sitte, Sie
werden es bestätigen - und vergisst dabei, dass sie Freispruch für den Dieb begehrt.
Das Landesverfassungsgericht hat sein Urteil am 15. Januar 2002 gefällt und den § 6 Abs. 6 a Satz 1 und Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes SachsenAnhalt in der Fassung des Gesetzes vom 15. August 2000 für verfassungswidrig erklärt. Die Norm verstößt materiell gegen das grundsätzliche Verbot rückwirkender Gesetze. Das heißt konkret: Der Landtag hat kraft seiner Mehrheit das Kommunalabgabengesetz rückwirkend verändert und damit die obergerichtliche Rechtsprechung der Vergangenheit ins Unrecht gesetzt und zu korrigieren versucht.
Nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes ist demgemäß der Rechtszustand eingekehrt, der vor der Verabschiedung der rechtswidrigen Norm des § 6 Abs. 6 a des Kommunalabgabengesetzes bestand. Das ist aber in allen juristischen Leitfäden für Studenten des ersten Semesters der Jurisprudenz nachzulesen.
Berichterstattungsbedarf besteht nicht. Daher wird vorgeschlagen, anstelle der Berichterstattung die kommunistische Internationale zu singen.
Da die Sozialisten mitsingen werden, wird als Liedüberschrift „Kommunistische und sozialistische Internationale“ auszuweisen sein.
Die Fraktion der FDVP lehnt den vorliegenden Antrag der PDS-Fraktion ab. Sinnvoller wäre es, wenn sich diese rote NPD um ihre Opfer kümmern würde. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der gesamte Bereich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes wird in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Das hängt zum einen mit der zugunsten der Beschäftigten veränderten Rechtslage und zum anderen mit dem Altersdurchschnitt und der sich daraus ergebenden größeren Anfälligkeit für Arbeits- und Umweltbelastungen zusammen.
Die Voraussetzungen zur Durchsetzung der Beschäftigteninteressen durch die Ausdehnung des Geltungsbereiches der Arbeitsschutzgesetze auf alle Bereiche des öffentlichen Dienstes haben sich erheblich verbessert.
Die tatsächliche Umsetzung und Verankerung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf der Basis der Arbeitsschutzgesetzgebung steckt im Bildungsbereich aber immer noch in den Anfängen. Sowohl auf der Seite der Betriebs- und Dienststellenleitungen wie auch auf der Seite der Beschäftigten und ihrer Betriebs- und Personalräte bedarf es der Entwicklung von Sensibilität und Kompetenz.
Die Bildungseinrichtungen sind häufig von ähnlichen Problemen beim Gesundheits- und Arbeitsschutz betroffen. Wichtige Aufgaben im Bereich Gesundheits- und Arbeitsschutz sind zum Beispiel Folgende: Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Lehrern und pädagogischen Mitarbeitern in den Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen, aber auch für die Menschen, die diese besuchen, besonders für Kinder und Jugendliche; Entwicklung von Konzepten zur Gesundheitsförderung für den Bildungsbereich; empirische arbeitswissenschaftliche Studien zu arbeitsbedingten Erkrankungen im Schulbereich unterstützen und veranlassen; Schaffung eines Info-Netzwerkes.
Ist der Lehrerberuf eher ein bequemer Job oder ein Stressberuf oder ist der Lehrerberuf wohl doch ein Verschleißberuf? Was macht Lehrer wirklich krank? Warum gibt es bei Lehrern und Lehrerinnen die höchste Invalidisierungsquote? Welche Faktoren gefährden die Gesundheit von Lehrkräften? Welche Rolle spielen die psychischen Belastungen?
Nur jede sechste Lehrkraft erreicht die vom Gesetz vorgeschriebene Altersgrenze von 64 Jahren. Der Anteil der Frühpensionierungen im Lehrerbereich ist überdurchschnittlich hoch. Das Durchschnittsalter der Lehrerinnen und Lehrer, die wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert werden, liegt bei knapp 56 Jahren.
Bisher wird über die Ursachen nur spekuliert. Nur mithilfe von Gefährdungsbeurteilungen an jedem Arbeitsplatz können die Belastungen konkret ermittelt und danach Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergriffen werden. Gutachten besagen, dass Lehrerinnen und Lehrer Mehrfachbelastungen ausgesetzt sind.
In Bezug auf den traditionellen Arbeitsschutz muss unter anderem hinterfragt werden, ob es schädliche Bausubstanzen in Gebäuden gibt, wie es mit der Luftbeschaffenheit und mit der Beleuchtung steht, ob die Klassenraumgröße reicht und welche körperlichen Belastungen zum Beispiel durch Heben und Tragen von Mediengeräten entstehen.
In Bezug auf Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen muss recherchiert werden, wie weit sich die Klassenzusammensetzung auf die Zusammenarbeit und das Arbeitsklima auswirkt, an welchem Schultyp die Lehrkraft unterrichtet und wie sich das Lehrerbild der Öffentlichkeit auf die Motivation der Lehrkräfte auswirkt.
Durch die Entwicklung zum ganzheitlichen Arbeitsschutz sind neue arbeitswissenschaftliche Herausforderungen und Chancen gegeben. Die bisherige Orientierung am klassischen Arbeitsschutz ist nicht mehr ausreichend. Das gilt insbesondere für Berufe mit überwiegend psychosozialen Anforderungen und Belastungen, unter anderem für die Lehrerarbeit.
Das neue Selbstverständnis des modernen Arbeitsschutzes setzt sich auch in den traditionell eher technisch geprägten Zweigen erst langsam durch. Auch psychosoziale Bedingungen der Arbeitswelt sind jetzt in der
Arbeitsschutzpraxis als potenziell gesundheitsgefährdende Faktoren ernst zu nehmen und zu bekämpfen.
Dieser Antrag dient dem deutschen Volk in SachsenAnhalt. Die freiheitliche Fraktion stimmt dem Antrag zu.
Nahezu bundesweit wollen die Polizeien verstärkt gegen so genannte Disko-Unfälle vorgehen. Dabei setzt die Polizei auf intensive Gespräche mit den 18- bis 24-Jährigen, anschauliche Demonstrationen von Unfallfolgen, aber auch auf verschärfte Verkehrskontrollen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele so genannte Disko-Unfälle wurden im Lande Sachsen-Anhalt vom 1. Januar 2000 bis zum 30. Juni 2001 polizeilich erfasst, wie viele Tote und Verletzte waren zu beklagen und welches sind die verkehrsrechtlichen und persönlichen Hauptunfallursachen für die Disko-Unfälle?
2. Auf welche Maßnahmen setzte und setzt die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt bei der Bekämpfung von Disko-Unfällen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der ursprüngliche PDS-Antrag wie auch die vorliegende Beschlussempfehlung beinhalten die übliche Aufzählung von Schlagworten, mit denen eine gesellschaftliche Erscheinung eingedämmt werden soll. Die vorliegende Beschlussempfehlung beleuchtet nicht die Extremismusproblematik insgesamt; im Vordergrund steht wieder nur der Begriff des Rechtsextremismus.
Von einer freien Extremismusforschung kann kaum die Rede sein. Der Extremismus selbst, also die Schnittmenge aller Extremismen, ist nicht Gegenstand der Beschlussempfehlung. Das dürfte daran liegen, dass das Extremismuskonzept wegen seiner Eindimensionalität und seiner Fixierung auf den demokratischen Rechtsstaat der Komplexität der gesellschaftlich-politischen Wirklichkeit kaum gerecht wird.
Während im Bereich des Rechtsextremismus beachtliche Forschungsleistungen erbracht wurden, wird man auf der Suche nach Ergebnissen einer Linksextremismusforschung kaum fündig.
Als extremistisch gelten Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Als rechtsextremistisch werden extremistische Bestrebungen bezeichnet, die in nationalistischem und rassistischem Gedankengut wurzeln.
Zum Linksextremismus führt der Verfassungsschutzbericht 1999 Folgendes aus:
„Als erklärte Gegner der von ihnen als kapitalistisch, imperialistisch und rassistisch diffamierten rechtlichen und gesellschaftlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland streben Linksextremisten nach wie vor die revolutionäre, das heißt grundlegende Umwälzung der Ordnung an. Alle Linksextremisten bekennen sich dabei grundsätzlich zur revolutionären Gewalt. Ihre Aktivitäten zielen je nach ideologischer Ausrichtung auf die Errichtung eines sozialistisch-kommunistischen Systems ab. Eine freie empirisch orientierte Forschungsrichtung, die sich mit den Gemeinsamkeiten und Unterschiede linker und rechter und religiöser Extremisten befasst, ist nicht erkennbar.“
Ursächlich dafür ist die Eindimensionalität des Konzepts und seine Ausrichtung an einem normativen Demokratiebegriff. Damit wird es der Komplexität der Verhältnisse nicht gerecht. Es führt nicht zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern behindert sie eher.
Die vorliegende Beschlussempfehlung dokumentiert wieder einmal, dass der PDS ein Staat vorschwebt, der in
der Konsequenz mit der Gesellschaft zusammenfällt und in dem eine freie und möglicherweise von der herrschenden Meinung abweichende Interessenartikulation unmöglich ist. Für eine gesellschaftliche Opposition - ein Merkmal demokratischer Systeme, bei dem die Strategie der PDS ansetzt - wird in einem solchen Staat kein Platz mehr sein.
Die PDS will einen Staat, der darauf ausgerichtet ist, alle gesellschaftlichen Prozesse im Sinne eines vorgeblichen Gemeininteresses zu regeln. Aus ideologischer Sicht hat die PDS lediglich ein instrumentales Verhältnis zum Parlamentarismus entwickelt. Sie erkennt ihn nicht als demokratisches Prinzip an, sondern betrachtet ihn unter strategischen Gesichtspunkten. Parlamentarismus ist für sie politischer Spielball, der je nachdem ins Feld geführt wird, ob er dem Ziel des radikalen Umbaus von Gesellschaft und Staat dient oder nicht. Ihr parlamentarischer Aktivismus attestiert der PDS jedoch nicht automatisch Politikfähigkeit. Was die inhaltliche Arbeit angeht, zeigen sich diesbezügliche Schwächen. So ist die Themenvielfalt sehr begrenzt und hat Schlagseite.
Der Inhalt dieser Beschlussempfehlung dokumentiert dies. Und die Landesregierung ist auf dem linken Auge blind.
Junge Menschen erwarten eine Politik, die ihnen Chancen für die Zukunft bietet, jedoch keine ideologische Manipulation.
Die freiheitliche Fraktion lehnt den Antrag der PDS ab und stimmt dem Änderungsantrag der CDU zu. - Danke schön.
Geschwindigkeitsunfälle prägen das Bild der Verkehrsunfallanalyse insbesondere auf den Bundesautobahnen, denn sie belegen bei den Hauptunfallursachen ständig den ersten Platz. Bei der Bekämpfung der Unfallursache Nummer 1 ist die Verkehrsüberwachung jedoch vor erhebliche Probleme gestellt, welche ihre Möglichkeiten stark einschränken, insbesondere bei der Eigensicherung bzw. dem Arbeitsschutz und den technischen Gegebenheiten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wurden und werden durch die Polizei des Landes Geschwindigkeitsmessungen mit dem Radargerät Multanova 6F auf den Bundesautobahnen durchgeführt und in welcher Weise war und ist die Eigensicherung und der Arbeitsschutz der eingesetzten Beamten betroffen?
2. Welche Position bezieht die Landesregierung zur Einlassung von faseroptischen Sensoren in die Fahrbahn, um die Vereinbarkeit zu den vorhandenen Radarmessanlagen herzustellen, und welche Vorteile hat die Messung durch neue Messsensoren gegenüber der hergebrachten Radarmessung auf Bundesautobahnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung ist in Druck mit den Arbeitslosenzahlen. Kanzler Schröder verkündete vollmundig, bis zum Jahr 2002 die Arbeitslosenzahlen um eine halbe Million zu senken. Aber das Gegenteil bahnt sich an, hervorgerufen durch die Fiktion, unbedingt die Neuverschuldung bis zum Jahr 2005 auf null fahren zu wollen, und durch die Verschlechterungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die zum größten Teil hausgemacht sind. Ich möchte nur einige aufzählen: da wäre die Ökosteuer, das 630DM-Gesetz, die Steuerreform, die Kommunalbetriebe.
Die Arbeitslosigkeit ist gegenüber dem Jahr 2000 im Bundesdurchschnitt um 300 000 angestiegen. In Sachsen-Anhalt hat die Arbeitslosenquote um einen halben Prozentpunkt abgenommen. Das ist aber kein Verdienst der Landesregierung, sondern Ältere sind in die verschiedensten Formen des Ruhestands getreten und verbessern die Statistik.
Mit 243 000 Arbeitslosen - das sind 18,3 % - sind wir weiterhin einsame Spitze. Das größte Problem dabei ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen mit 39 %. In Zahlen ausgedrückt: 94 965 Bürger und Bürgerinnen von Sachsen-Anhalt sind seit einem Jahr oder länger ohne Arbeit - ein Ergebnis der Verwaltung des Stillstands und der Hilflosigkeit dieser Regierung.
Meine Damen und Herren! Über Vorschläge zum Abbau der Arbeitslosigkeit gibt es im Bundestag keine parteiübergreifende Einigung. Als die Alternative stellt Bundesarbeitsminister Riester das Job-Aqtiv-Programm vor. Es steht für „Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln“. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit von acht Monaten soll um mindestens eine Woche gesenkt werden. Rein statistisch gibt es durch die Umrechnung der Verkürzung der Arbeitslosigkeit um eine Woche auf die 3,8 Millionen Arbeitslosen 74 000 Arbeitslose weniger.
Das ist nach meiner Meinung einer der Hauptgründe des Job-Aqtiv-Gesetzes. Mit den erwarteten Einsparungen
von 2 Milliarden DM soll die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitslosen finanziert werden. Das ist schlicht und einfach ein Wunschdenken. Mit Druck auf Arbeitslose sollen Arbeitsplätze geschaffen werden.
Was offenbart sich da für eine Naivität! Wie kann denn eine verbindliche Eingliederung aller Erwerbslosen in ca. 1,5 Millionen unbesetzte Arbeitsplätze bei einem Arbeitsplatzdefizit von sechs Millionen noch real sein? In Sachsen-Anhalt müssten sich 300 000 Erwerbslose 13 000 freie Stellen teilen. Nach einer Statistik der Arbeitsverwaltung kommen in Sachsen-Anhalt auf eine offene Stelle 22 Arbeitslose.
Auch mit sehr viel Phantasie gerade im Bereich des Gutoder Schlechtredens kann ich mir nicht vorstellen, wie Eingliederungsvereinbarungen zur Integration auf dem Arbeitsmarkt führen sollen ohne zusätzliche Arbeitsplätze. Die zusätzlichen Arbeitsplätze sind nicht in Sicht, aber ein erheblicher Arbeitsplatzabbau. Auch die Beschäftigungszahlen im Mittelstand stagnieren. Die Großindustrie baut massenhaft Arbeitsplätze ab. Das einzige Positive daran ist, dass die Arbeitsämter selbst ihr Personal aufstocken müssen.
Völlig ungeklärt sehe ich die Rechte des Erwerbslosen, wenn keine Einigung zustande kommt.
Schon heute gibt es die entsprechenden Eingliederungsmaßnahmen im Arbeitsamt. Das ist absolut keine neue Erfindung von Minister Riester. Völlig nebulös ist, dass der Zugang zu Maßnahmen der Arbeitsförderung erleichtert werden soll, aber für neue Maßnahmen eine Warteschleife von drei Jahren vorgeschrieben wird.
Indiskutabel sind die zusätzlichen Sperrfristen für Arbeitslose aus den unterschiedlichsten Gründen. Dadurch sind Manipulationen jeder Art möglich, zum Beispiel geschönte Arbeitslosenstatistiken. Auf diese Weise kann man auch ein Wahlversprechen wie das, 2002 eine halbe Million weniger Arbeitslose zu haben, einlösen.
Die bisherige Regelsperrzeit beträgt zwölf Wochen. Bei wiederholten Sperrzeiten verliert der Bürger seinen Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung und fällt damit aus der Arbeitslosenstatistik. Wer bei zwei Vorstellungsgesprächen versagt, ist ein Erwerbsloser weniger in der Statistik.
Eine weitere Riester‘sche Glanzleistung ist die Erweiterung der Arbeitsverhältnisse zweiter Klasse bei Leihund Zeitarbeitsfirmen. Der Hauptanteil der neuen Arbeitsplätze besteht aus 630-DM-Jobs, von denen keiner leben kann. Bei Stellenausschreibungen geben die Arbeitsämter nicht mehr an, ob Vollzeit oder 630-DM-Jobs.
Dieses Gesetz ist diskussionsbedürftig. Die Begründung des Antrages der PDS zeigt aber ganz deutlich: Nicht die Verbesserung der Förderungsmaßnahmen im JobAqtiv-Gesetz ist ihr Ziel, sondern der Sozialismus.
Der Sozialismus ist tot. Ich halte es lieber mit den Worten Jörg Haiders - ich darf zitieren -:
„Dieses Jahrhundert wird das Jahrhundert der Freiheitlichen.“
Die freiheitliche Fraktion lehnt den Antrag der PDS ab und stimmt dem Alternativantrag der CDU zu. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer die Antwort des Ministerpräsidenten an die Unterzeichner des offenen Briefes liest, glaubt, sich in einem falschen Film zu befinden. Es fehlt nur noch die Nachricht, dass der nächste Siebenjahresplan beschlossen wurde und dass man schon jetzt den Erfolg feiern könne.
Obwohl die Daten des Statistischen Landesamtes zeigen, dass die Zahl der Gewerbeabmeldungen immer größer wird, feiert der Ministerpräsident sogar Negativmeldungen als Erfolg. Richtig und wichtig und vor allem die Pflicht einer Landesregierung ist es, die bodenständige Industrie mit geeigneten Mitteln zu stabilisieren.
Der Antrag der CDU mit dem Titel „Konsolidierungsdarlehen für mittelständische Unternehmen“ ist meines Erachtens vernünftig. Vielen kleinen und mittleren Betrie
ben würde sicherlich ein Konsolidierungsdarlehen helfen, um eine Kapitalschwäche zu überwinden. Die freiheitliche Fraktion stimmt dem Antrag der Fraktion der CDU zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem Jahr 1999 verhandeln die privaten Leistungserbringer über ihre Verbände mit der AOK über den Abschluss eines neuen Vertrages zur Erbringung häuslicher Krankenpflege nach § 132 a SGB V. Bisher konnte mit der AOK ein Vertragsabschluss nicht erzielt werden, weil die AOK sowohl durch immer neue Vergütungsangebote als auch durch Vorschläge hinsichtlich der Gestaltung von Leistungsinhalten und -strukturen die Verhandlungen unnötig in die Länge zieht.
Statt sich auf die Erzielung eines Ergebnisses zu verständigen, nutzt die AOK jede Gelegenheit, sich an die einzelnen Mitgliedsbetriebe zu wenden und diese zum Abschluss von Einzelverträgen zu bewegen. Den Pflegediensten werden dabei von der AOK ohne weitere Verhandlungen Preise aufgezwungen. Der Einwand der Pflegedienste, dass die geforderte hohe Qualität der Leistung im Vergleich zu den dafür angebotenen Vergütungen ein wirtschaftliches Handeln unmöglich macht, wird schlicht ignoriert.
Die ambulante Behandlung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen steht vor einem Kollaps. Dies ist das Fazit, das zum derzeitigen Stand der Verhandlungen zwischen den Trägerorganisationen der ambulanten Dienste und den gesetzlichen Krankenkassen gezogen werden kann.
Zunehmend wird die finanzielle Absicherung der häuslichen Pflege und Versorgung zum Spielball zwischen Krankenkassen, Pflegekassen, Politik und Trägern der ambulanten Pflege. Leidtragende sind die Pflegebedürftigen, aber auch die Pflegemitarbeiter, auf die der Druck weitergegeben wird. Dies gilt nicht nur für die Pflegedienste der freien Wohlfahrtspflege; auch privatgewerbliche Dienste können sich oft nur noch durch einen selbstausbeuterischen Arbeitseinsatz über Wasser halten.
Gleichwohl erwarten die Krankenkassen für die Mittel, die sie zur Verfügung stellen, immer mehr Leistungen zur Absicherung der ambulanten Krankenpflege, die Vorrang vor der Behandlung im Krankenhaus haben soll. Die Kostenübernahme wird bei Leistungen der pflegerischen Vorsorge sowie der psychiatrischen Krankenpflege von den Krankenkassen häufig abgelehnt. In unzähligen Fällen weigern sie sich auch, ärztlich verordnete Maßnahmen zu finanzieren. Hierbei ist eine zunehmende Entwicklung zu beobachten, kranke und pflegebedürftige Menschen nur mehr als Kostenfaktor zu sehen. Die Ablehnungsbescheide sind vielfach an Selbstherrlichkeit und Zynismus kaum zu überbieten.
Da es nicht zu einer Verständigung über die Vergütung kommt, werden veraltete und nicht mehr leistungsge
rechte Entgeltregelungen stillschweigend fortgeschrieben. Die Schlagwörter sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Zusammenhang mit Notwendigkeiten und Grundsicherung in der Pflege sowie eine neue Kultur des Helfens. Wenn diese jedoch, wie zu befürchten ist, hauptsächlich darin besteht, einer Billigpflege und damit der Absenkung der Qualität das Wort zu reden, hätte dies nicht nur für die Betroffenen fatale Auswirkungen.
Unerträglich sind dabei die Auseinandersetzungen über Finanzierungszuständigkeiten - Krankenkasse oder Pflegekasse - für Leistungen und die Frage, wer sie erbringen soll - Fachkraft oder Nichtfachkraft.
In diesem Zusammenhang wird auch viel von Wirtschaftlichkeitsreserven der ambulanten Dienste ge-sprochen. Von einem gewissen Punkt an sind Kostenreduzierungen durch verbesserte Organisation oder Umstrukturierungen nicht mehr erreichbar. Es verbleibt nur die Reduzierung der Qualifikation der Mitarbeiter bzw. die Absenkung der Bezahlung. Wenn dies gewollt ist, sollten die Verantwortlichen dies sagen und auf die Folgen für alle Beteiligten hinweisen, damit nicht falsche Hoffnungen entstehen.
Partnerschaftliche Lösungen, wie sie von der Politik gewollt sind, erfordern, dass die Interessen aller Beteiligten in fairer Weise ausgehandelt werden. Derartige Modelle der Selbstverwaltung funktionieren aber nur und führen nur dann zu einer Versorgung, die den Erfordernissen der Versicherten gerecht wird, wenn für den Konfliktfall neutrale Schiedsstellen vorgesehen sind.
Für die häusliche Krankenpflege existiert jedoch kein Schlichtungsverfahren. Damit ist von vornherein vorprogrammiert, dass sich die Träger der häuslichen Pflege in einer benachteiligten Position befinden. Die Praxis zeigt jedoch, dass hier ein Schlichtungsverfahren zwingend notwendig ist. Das Nachsehen haben aber die Pflegebedürftigen, wenn immer weniger ambulante Dienste häusliche Pflegeleistungen anbieten.
Die Krankenkassen sollten in den Verhandlungen die ernsthafte Bereitschaft zeigen, noch in diesem Jahr zu einem einvernehmlichen Vertragsergebnis mit den ambulanten privaten Pflegediensten zu kommen.
Die freiheitliche Fraktion stimmt dem Antrag zu. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jährlich fallen ca. 750 000 Unterrichtsstunden aus und etwa 1 000 qualifizierte Vollzeitlehrer fehlen. Die Eltern und Schüler können sich bei der unfähigen Landesregierung für dieses Defizit bedanken.
Ein hohes Maß an Bildung ist für die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen von höchster Bedeutung; denn nur mit einem hohen Grad an Bildung ist ihre spätere berufliche Entwicklung gesichert bzw. erst möglich. Am hart umkämpften Arbeitsmarkt hat nur der eine Chance, der über die bessere Ausbildung verfügt, und in Sachsen-Anhalt reicht auch das kaum aus, eine Beschäftigung zu finden. Mit der derzeitigen Situation, in der nicht einmal die ausreichende Ausbildung zum Beispiel in den Fächern Mathematik, Physik, Technik und Chemie gesichert ist, wird der künftigen Generation die Möglichkeit, sich an dem immer härter werdenden Arbeitsmarkt zu behaupten, entzogen.
Meine Damen und Herren! Die verfehlte Bildungspolitik der rot-roten Landesregierung in diesem Haus ist in vollem Maße für den desolaten Zustand an den Schulen Sachsen-Anhalts verantwortlich. Mit einer Experimentierfreudigkeit, deren Misserfolg seinesgleichen sucht, perfektionierte diese Landesregierung seit nunmehr sieben Jahren das Chaos an den sachsen-anhaltinischen Schulen. Das 13. Schuljahr, die so genannte Förderstufe oder der letzte Streich von Harms & Co., die Grundschule mit absolut festen Öffnungszeiten, besser als „Kinderknast“ bekannt, haben wir noch in bester Erinnerung.
Eine Verbesserung der Lehrersituation an SachsenAnhalts Schulen ist bei so viel fehlgeleiteter Initiative wohl kaum zu erwarten. Mit dem Ergebnis der mangelhaften Unterrichtsversorgung an den Schulen unseres Bundeslandes müssen sich die verbliebenen Lehrer herumschlagen. Der Umfang der angesammelten Überstunden ist erschreckend. Aber ohne diese Überstunden
ist eine Mindestausbildung an den Schulen unseres Bundeslandes kaum mehr möglich.
Die derzeitige Situation für die Lehrer in Sachsen-Anhalt muss sich deutlich verbessern. Eine vorübergehende Überschreitung der festgelegten Arbeitszeit mit - das betone ich an dieser Stelle besonders - einer angemessenen Vergütung ist tolerierbar, aber nur als Notlösung zu betrachten.
Andere, vor allem aber die alten Bundesländer sind für Lehreramtskandidaten, Referendare und Junglehrer weitaus attraktiver als Sachsen-Anhalt. Setzt sich diese Entwicklung weiter fort - damit ist zu rechnen -, ist trotz des dramatischen Geburtenrückganges in Zukunft mit einem eklatanten Lehrermangel in allen Fächern zu rechnen. Die massive Abwanderung angehender Lehrerinnen und Lehrer aus Sachsen-Anhalt muss mit attraktiven Anreizen sofort verhindert werden, um auch in Zukunft die nötige Qualität der Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
Die freiheitliche Fraktion stimmt diesem Antrag zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die mitteldeutschen Länder verlieren an Einwohnern. In Sachsen
Anhalt ist die Abwanderung in Richtung Westen dramatisch.
Ministerpräsident Höppner hat kürzlich gesagt, die Situation erinnere ihn an die 50er-Jahre. Damals wäre die DDR an einer solchen Entwicklung fast zugrunde gegangen. Aber was sich jetzt auf die Beine macht, übersteigt die Zahlen von damals. In exakten Zahlen ausgedrückt verließen im vorigen Jahr 58 000 junge Menschen Sachsen-Anhalt in Richtung Westen.
Seine Rede im Landtag am 6. April 2001 - ich bin optimistisch, dass die gegenwärtige Situation, in der die Abwanderung junger Menschen die Zuwanderung übersteigt, mittelfristig umgekehrt werden kann - erinnert mich fatal an seine Ungereimtheiten in der Talkshow „Sabine Christiansen“ am 17. Juni 2001.
Jetzt versucht die Regierung, Schadensbegrenzung zu machen mit stark nach unten gerundeten Zahlen. Das will bei dieser Minderheitsregierung schon etwas heißen.
Herr Minister Keller hat in der vorigen Woche dem Kabinett die regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung 1999 bis 2015 vorgelegt, mit dem Ergebnis - ich hätte es ohne Honorar und Studie gesagt -: In den Berechnungen ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen zu der 1998 vorgelegten ersten regionalisierten Bevölkerungsprognose. Die Bevölkerungszahlen nehmen in gleichem Tempo ab. Im inländischen Wanderungsprozess verlangsamt sich das Tempo der Bewegung von der Stadt in Richtung Land.
In der Variante 1 wird bis zum Jahr 2015 von bis zu 350 000 Einwohnern weniger ausgegangen. Das bedeutet für die höchsten Abgänge in der Stadt Dessau minus 21,4 %, in Magdeburg minus 15 % und im Kreis Bitterfeld minus 18,4 %. Die niedrigsten Abgänge haben der Ohrekreis mit minus 7,5 %, der Kreis Köthen mit minus 8,6 % und der Kreis Halberstadt mit minus 9,9%.
Andere Wirtschaftsinstitute gehen etwas realistischer an die Einwohnerzahlen heran und sagen, bei ähnlicher Regierungs- und Wirtschaftskonstellation in SachsenAnhalt wird es im Jahr 2015 knapp 1,75 Millionen Einwohner in Sachsen-Anhalt geben.
Deshalb muss sich die wirtschaftliche und politische Situation drastisch ändern. Dadurch würde sich die Abwanderung umkehren. Die jungen Menschen hätten wieder eine Perspektive. Das Geburtenverhalten normalisiert sich und der Lebensbaum steht wieder auf den Füßen. Sollte die hausgemachte wirtschaftliche Fehlentwicklung in Sachsen-Anhalt so weitergehen, würde sich die Einwohnerzahl im Jahr 2020 auf 1,5 Millionen Einwohner einpendeln, von denen zwei Drittel, also eine Million Menschen, im Rentenalter sind.
In der Variante 2 werden mögliche Zuwanderungsgewinne aus dem Ausland ins Auge gefasst. Diese Lösung ist für uns und für die meisten Bürger in Sachsen-Anhalt absolut indiskutabel.
Festzustellen bleibt, diese Regierung ist ein einziger Konkursfall, und zwar sowohl politisch-inhaltlich als auch finanziell. Ministerpräsident Höppner ist eine Belastung und eine Schande für Sachsen-Anhalt. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ideen- und Ratlosigkeit breiten sich bei den roten Fraktionen aus, so auch bei der PDS-Fraktion. Anders lässt sich der vorliegende Berichtsantrag nicht erklären. Die Landesregierung hat ihr Berichtswesen entrümpelt. Die PDS sieht das als Freibrief, den so gewonnenen Platz wieder auszufüllen - ohne Hinterfragen der dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten.
Kurz und knapp gesagt: Das Land Sachsen-Anhalt braucht keinen Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung. Die Landesregierung hat Ende letzten Jahres ein kinder- und jugendpolitisches Programm des Landes Sachsen-Anhalt vorgelegt. In diesem Programm sind alle von Ihnen geforderten Schwerpunkte enthalten. Es ist also kein Kinder- und Jugendbericht extra notwendig, ein Bericht über die Umsetzung dieses Programms ist völlig ausreichend.
Das kinder- und jugendpolitische Programm ist eine kreative Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Schwerpunkte sind, um es noch einmal deutlich zu machen, die Stärkung der öffentlichen Jugendhilfe, die Stärkung der Schule als Lern- und Lebensort, das Ausbildungsangebot für junge Leute sowie die Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an unserer Gesellschaft.
Letztlich ist das kinder- und jugendpolitische Programm im Ansatz auch eine Umsetzung der Kritikpunkte des Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung. Die Ergebnisse des Kinder- und Jugendberichts lassen sich ohne Weiteres auf das Land Sachsen-Anhalt anwenden. Insofern ist es also nicht notwendig, einen landesspezifischen Kinder- und Jugendbericht zu erstellen.
Ich möchte an dieser Stelle auf den Tagesordnungspunkt 30 verweisen. Wir fordern in unserem Antrag einen Bericht konkret zu diesem kinder- und jugendpolitischen Programm. Hierin sind die Ziele klar und deutlich abgesteckt. Ein Bericht auf der Basis des KJHG des Landes Sachsen-Anhalt ist uns zu unpräzise. Man kann sagen, es ist ein Antrag, wie gehabt, nach dem Motto: „Herr Lehrer, ich weiß etwas: Auf dem Klo brennt Licht“. Die Freiheitliche Fraktion lehnt diesen Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bekenntnis zur Familie darf in keiner Sonntagsrede eines Politikers fehlen: die Familie in ihrer Bedeutung für die Gesellschaft, in ihrer Vorbildfunktion und in ihrer Schutzwürdigkeit. Schöne Worte - die Realität sieht jedoch ganz anders aus.
Kinder gelten heute schon als hinderlich für die Karriere. Sie werden oft nur noch als Kostenfaktor gesehen. Doch die Politik unternimmt keinen ernsthaften Versuch, die Familie in der Gesellschaft finanziell besser zu stellen, auch Sie nicht, meine Damen und Herren von der PDS.
Nach der Freigabe der Erhöhung des Kindergeldes um 30 DM für das Jahr 2002 durch Bundesfinanzminister Eichel besteht keinerlei Anlass für die öffentlich zur Schau getragene regierungsamtliche Selbstzufriedenheit. Weder wird der Mindestbedarf der Kinder auf absehbare Zeit abgesichert, noch wird der Einkommensanteil von Eltern gegenüber Kinderlosen verringert. Diese Fehlentwicklung hat der Bundeskanzler zu verantworten, war er es doch, der sich über die Karlsruher Vorgaben hinweggesetzt hat und somit die Eltern in ihrer finanziellen Not allein gelassen hat.
Entgegen dem regierungsamtlich erzeugten Eindruck geht es hierbei nicht um finanzielle Wohltaten für die Familien, sondern um die Schaffung eines verfassungsgemäßen Zustandes, das heißt um den Abbau der jahrzehntelangen systematischen Benachteiligung der Familie, die durch parlamentarische Mehrheiten immer wieder sanktioniert wurde.
Zu der gebotenen Umverteilung von Reich zu Arm muss die Umverteilung von Haushalten ohne Kinder zu Haushalten mit Kindern hinzukommen. Genau davor aber schrecken bislang alle Parteien mit Blick auf das schwindende Wählergewicht zurück. Familien haben in Deutschland keine wirkliche Lobby, die sich dagegen stellt. Wer sich für Kinder entscheidet, wählt die Armut. Abtreibung wird in 80 % aller Fälle mit finanziellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten begründet, da zum Beispiel die Zahlung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt keineswegs das Existenzminimum überschreitet.
Eine deutliche Kindergelderhöhung ist der eigentliche Verfassungsauftrag und somit ist Ihr Antrag nur ein Tropfen auf den heißen Stein und geht letztendlich nicht weit genug. Wir könnten diesem Antrag zustimmen. Jedoch fehlt es uns an einem wichtigen inhaltlichen Detail. Wir sind dagegen, dass alle Kinder in Ihre Forderung einbezogen werden. Wir sehen das anders. Es müssen deutlich die deutschen Familien und die deutschen Kinder gefördert werden.
Wenn Sie diese Änderung nachträglich in Ihren Antrag aufnehmen, können wir diesem zustimmen. Den Antrag in der vorliegenden Fassung lehnt die FDVP-Fraktion grundsätzlich ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wahrscheinlich sollte der Antrag der PDS ursprünglich in Form einer Kleinen Anfrage eingebracht werden. Genau so ist Ihr Antrag formuliert. Entweder handelt es sich hierbei um einen Irrtum Ihrerseits oder Ihnen war der Umfang der Tagesordnung nicht umfangreich genug. Wer keine Arbeit hat, der macht sich welche.
Der FDVP-Fraktion wird immer wieder vorgeworfen, sie würde beispielsweise durch Kleine Anfragen die Arbeit der Landesregierung lahm legen. Meine Damen und Herren! Eine so umfangreiche Berichterstattung, wie Sie sie hier fordern, hat genau denselben Effekt. Einem
jüngsten Zeitungsbericht zufolge hat die Landesregierung ihr Berichterstattungsvolumen aus finanziellen und inhaltlichen Erwägungen gekürzt, aber sicherlich nicht, um sich mit neuen Berichterstattungen wieder zuschütten zu lassen.
Nun kann man über den Sinn und den Zweck von Berichterstattungen durchaus geteilter Meinung sein. Man braucht aber dem Frauenvollzug nicht mehr Beachtung zukommen zu lassen, als es bis jetzt der Fall gewesen ist, zumal die Anzahl der Häftlinge im Frauenvollzug in Sachsen-Anhalt nicht so groß ist wie im Männervollzug.
Das Ganze hat wieder diesen fadenscheinigen Beigeschmack der übertriebenen Gleichberechtigung und Frauenförderung. Vor dem Gesetz sind alle gleich, so heißt es. Somit sind sowohl männliche als auch weibliche Inhaftierte so zu behandeln. Alles andere widerspricht dem Gleichheitsprinzip. Privilegien sollten hier nicht verteilt werden.
Sie ziehen in der Begründung Ihres Antrages nur voreilige Schlüsse. Es bleibt erst einmal der Bericht - er wird Ihnen gegeben, dessen sind wir uns sicher - abzuwarten. Erst wenn die Ergebnisse vorliegen, ist eine Entscheidung darüber zu treffen, ob überhaupt Handlungsbedarf in Form von Anträgen besteht.
Um es Ihnen noch einmal zu verdeutlichen, die richtige Reihenfolge wäre, derartige Fragen in Form einer Kleinen Anfrage einzureichen und in deren Ergebnis den einen oder anderen Antrag zu stellen. Das Thema ist sicherlich interessant, aber eine Debatte zu einer als Antrag formulierten Kleinen Anfrage zu führen, geht unseres Erachtens ein wenig zu weit. In dieser Landtagssitzung gibt es eine Vielzahl von PDS-Anträgen, die eigentlich nur Kleine Anfragen sind.
Man kann nicht nur die Landesregierung mit zusätzlichen Berichterstattungen arbeitsunfähig machen. Aufgrund dieses Antrages wird das Plenum mit in die Diskussion einbezogen, obwohl es wichtigere Themen gibt. Hiergegen sollte etwas unternommen werden.
Sicher wäre es interessanter, über die von Ihnen gebauten Frauengefängnisse einen Bericht zu bekommen; denn die Frauen in DDR-Gefängnissen waren jeder Art von Folter ausgeliefert. Die FDVP-Fraktion lehnt den Antrag der blutbesudelten PDS-Fraktion ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie gravierend ist die Situation denn nun wirklich? Es hat jüngst wieder Unruhen in Mazedonien am Rande der Hauptstadt Skopje gegeben. Der Abzug der Albanerrebellen ist vollzogen. Die EU fordert die Ausdehnung des Waffenstillstandes auf das ganze Land und keine weitere Bewaffnung. Die Situation ist also nicht so dramatisch, wie sie die Landtagskommunisten sehen.
Meine Damen und Herren! Der Antrag der Kommunisten ist ein Unsinnsantrag. Er widerspricht dem Bundesrecht und kann nur mit beißendem Spott bewertet werden. Herr Fikentscher hat den Frieden im Kosovo herbeibomben lassen, und da Frieden im Kosovo eingetreten ist, ist es Pflicht der Kosovo-Albaner, das Gastland zu verlassen und in der Heimat Aufbauhilfe zu leisten.
Deutschland kann nicht die gesamte Welt aufnehmen und der Finanzrahmen ist ausgeschöpft. Eine Kuh kann nur so lange gemolken werden, wie sie im Futter steht. Dem deutschen Arbeitnehmer wird zwischenzeitlich das Futter entzogen. Damit ist es eine Frage der Zeit, wann das Sozialsystem in Deutschland zusammenbricht.
Ich schlage vor, anstelle des kommunistischen PDSAntrages folgenden Antrag zu beschließen:
„Der Landtag fordert alle PDS-Mitglieder auf, Kosovo-Albaner aufzunehmen, sie zu hegen und zu pflegen, Rentenansprüche aus eigenem Vermögen zu sichern und für den Import von Rauschgift zu sorgen.“
Mit diesem Antrag wäre den Interessen der PDS-Kommunisten entsprochen und sie hätten alle Möglichkeiten, wahrhaftige Samariterdienste zu leisten. Soweit dennoch eine Rückführung der Kosovo-Albaner auf der Grundlage des Bundesrechts unumgänglich ist, wird vorgeschlagen, dass bei einer Ausreise der Kosovo-Albaner die PDS-Genossen diese zu begleiten, im Kosovo ihren Wohnsitz zu nehmen und das gemeinsame Vermögen aufzubrauchen haben.
Eine Rückführung der Begleitpersonen nach Deutschland wird ausgeschlossen.
Am interessantesten wird es im vierten Absatz Ihres Antrages. Wieso soll denn nur den in den ostdeutschen Ländern lebenden Kosovo-Albanern ein Aufenthaltsrecht eröffnet werden? Wieso wird hier eine Differenzierung zwischen Ost- und Westdeutschland vorgenommen? Aber wahrscheinlich, nein, mit Sicherheit geht es hierbei nur um eine Sicherstellung von potenziellen Wählern.
Daher ist der Unsinnsantrag der Kommunisten abzulehnen. Außerdem ist es Zeit, dass Sie sich um Ihre Opfer kümmern und Ihre eigenen Verbrechen nicht herunterspielen.
Leider nein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder ein Scheinantrag der PDS, diesmal auf Kosten der Waldarbeiter. Von Personalabbau in Verbindung mit sozialverträglichen Maßnahmen ist in dem Antrag die Rede. Die Anwendung des Sozialtarifvertrages ist zu prüfen.
Meine Damen und Herren! Bis zum heutigen Tag ist mir keine Streichung von Arbeitsplätzen bekannt, die sozial verträglich war. Vergleiche bei der Arbeitsplatzvernichtung gibt es in Sachsen-Anhalt dank PDS und SPD sehr viele.
In unverschämter Weise äußerte Herr Höppner sich regelrecht menschenverachtend: Was meinen Sie, wie schwer es ist, 200 Waldarbeiter rauszukriegen? Wie immer werden die Gewerkschaftsführer hier im Parlament bellen. Aber sonst? - Na ja, man kennt sich ja.
Als so genannter Landesvater sollte Herr Höppner als einzige Konsequenz seinen Abschied einreichen. Andere vor ihm sind schon wegen weniger brisanten Äußerungen zum Rücktritt veranlasst worden.
Liebe Genossen, in diesem Punkt nützt Ihr vermeintlicher Antrag weder den betroffenen Waldarbeitern noch der Glaubwürdigkeit Ihrer doch sonst um die Gunst der großen Schwester SPD buhlenden Partei. Mit der Unterstützung durch die PDS gelang es der SPD in SachsenAnhalt einmal mehr, Arbeitsplätze einzustampfen und den Verfall der Wirtschaft in unserem Bundesland wieder ein großes Stück weiter voranzutreiben. Mit Blick auf den Stellenwert Sachsen-Anhalts in der Arbeitslosenstatistik ist das für uns nicht nachvollziehbar.
Statt angekündigter Verwaltungsreformen bleibt der kostenintensive Wasserkopf erhalten und der einfache Arbeiter muss gehen. Wohin das führt, sehen wir jeden Tag von neuem in Sachsen-Anhalt: Massenarbeitslosigkeit, Abwanderung, Wohnungsleerstand, Pleitewellen, fortschreitende Inflation und Hoffnungslosigkeit in der Bevölkerung. Danke, liebe Genossen, ihr seid wie immer die Besten.
Ihr Antrag, werte PDS, ist ein schlechter Witz und geht eindeutig auf Kosten der Waldarbeiter. Erst unterstützen Sie die SPD in ihrem Vorhaben und versuchen jetzt, sich scheinheilig mit Ihrem inhaltslosen Antrag, der nichts an der Lage der Betroffenen ändern wird, vor den Waldarbeitern reinzuwaschen. Ohne uns, liebe Genossen!
Wir unterstützen den Inhalt des Antrages der PDS, denn das sind wir den Waldarbeitern schuldig, aber die Absicht und die Verlogenheit der PDS in ihrem Antrag
lehnt die FDVP-Fraktion ab. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Anhörung im Februar des Jahres 2001 kam von 90 % der anwesenden Vertreter der größten Wirtschaftsverbände von Sachsen-Anhalt ein klares Nein zu diesem Gesetzentwurf.
Dieses Gesetz gegen die eigentliche Zielgruppe Bauwesen zu verabschieden macht doch überhaupt keinen Sinn. Eine Überregulierung nach der anderen ergibt doch mehr Schaden als Nutzen. Oder haben wir hier die Ursache für das Finanz- und Wirtschaftsdesaster im Land Sachsen-Anhalt gefunden?
Wir haben gerade in diesem Bereich, der zu den ältesten Wirtschaftszweigen überhaupt gehört, genug Gesetzeswerke und Verwaltungsvorschriften. Zur Erinnerung für die linksextremen Parteien möchte ich die wichtigsten Vorschriften nennen:
Erstens die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teile A, B und C, zweitens das Bürgerliche Gesetzbuch, drittens das Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen, viertens das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, fünftens die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, sechstens die Gewerbeordnung, siebentens die Bauträgerverordnung, achtens das Gesetz über die Sicherung der Bauanforderungen und neuntens die Baustellenverordnung.
Fakt ist, dass die Bauwirtschaft des Landes SachsenAnhalt in einer tiefen Krise steckt, wobei ein Ende noch nicht in Sicht ist. Erschwerend für die Landesregierung kommt hinzu, dass diese Krise hausgemacht ist. Wie kann man in dieser Situation die Mittel für Investitionen um rund 500 Millionen DM kürzen?
Lösungswege für dieses Dilemma gibt es nur wenige. Die Landesregierung kennt keine. Ein Weg wäre die ordnungsgemäße Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einer Sicherung von auskömmlichen Preisen für den Bieter.
Hierin liegt der Hauptmangel dieses Gesetzentwurfs. Das Vergabegesetz ist der Versuch, nur die Tariftreue per Landesgesetz durchzusetzen. Andererseits ist der öffentliche Auftraggeber völlig von der Pflicht entbunden, für auskömmliche Preise des Unternehmens zu sorgen. Hier sollte man sich nicht das Vergabegesetz Bayerns zum Vorbild nehmen, was an sich schon etwas seltsam ist - Rot-Röter kupfert von Schwarz ab -, sondern hier sollten doch die Erfahrungen unseres Nachbarlandes Niedersachsen übernommen werden.
Der Runderlass zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs bei der Vergabe von Bauleistungen sowie zur Vermeidung illegaler Beschäftigung ist absolut ausreichend und von Fachleuten erstellt worden. Nachfolgekriterien, die im Hinblick auf ursächliches Lohn- und Preisdumping entscheidend sind, fehlen im vorliegenden Gesetzentwurf völlig.
Mittelpreisbildungen sind zur Findung des wirtschaftlichsten Angebots ungeeignet. Der niedrigste Preis ist nicht ausschlaggebend. Aber bei einer Abweichung von 10 % zum nächsthöheren Angebot muss sich die Vergabestelle zwingend mit der Kalkulation des billigsten Angebots beschäftigen. Der Bieter muss die ordnungsgemäße Kalkulation seines Angebots nachweisen. Das gilt auch bei Preisunterschreitungen in wesentlichen Teilbereichen.
Ein Ausschluss ist erst möglich, wenn der Bieter dem nicht nachkommt. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe mitzuteilen, welche Leistungen an Nachunternehmen weitervergeben werden sollen. Der Auftraggeber darf bei fehlender Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit die Zustimmung zur Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer verweigern.
Was soll mit diesem Gesetzentwurf eigentlich erreicht werden? In der VOB, im Tarifvertragsgesetz ist jeder Schritt geregelt und muss nur konsequent umgesetzt werden.
Insgesamt ist der Gesetzentwurf als nicht verfassungskonform einzustufen. Wir lehnen eine solche Überregelung ab und stellen fest: Überregulierungen sind das Kennzeichen linker Politik. Sie behindern den Markt und seine Mechanismen. Vor allem aus den Reihen der linksextremen SED/PDS wird immer wieder - egal, worum es geht - der Ruf nach einer gesetzlichen Regelung laut.
Wenn dann noch der Satz „Nach Geld muss man nicht gleich fragen“ hinzugefügt wird, wie es Frau Krause vor Behinderten tat, sollte sich keiner mehr darüber wundern, dass der Schuldenstand des Landes bereits auf 28,3 Milliarden DM angewachsen ist.
Wir setzen auf ein freies und handlungsfähiges Unternehmertum, das sich seiner sozialen Verantwortung be
wusst ist. Die Fraktion der Freiheitlichen Deutschen Volkspartei lehnt diesen Gesetzentwurf ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Aufholprozess der neuen Bundesländer und ganz besonders des Landes Sachsen-Anhalts ist ins Stocken geraten. Die Schere zwischen Ost und West klafft immer weiter auseinander. Derzeit gehen noch 82 % aller Transferleistungen in die mitteldeutschen Länder. Sachsen-Anhalt hat seit 1991 225 Milliarden DM für den Aufbau Ost erhalten. Von der EU erhält das Land 6,5 Milliarden DM für den Zeitraum 2001 bis 2004.
Die sicherlich berechtigten Forderungen der CDU können schon deshalb nicht ernst genommen werden, weil man weiß, dass sich viele Menschen fragen, ob man die CDU überhaupt noch ernst nehmen kann. Schwarzgeldaffäre, König-Kurt-Affäre, Briefe schreiben an die SPD, Führungs- und Kopflosigkeit - tiefer kann eine Partei nicht mehr fallen.
Wir wissen, dass der Bettelkünstler Höppner nicht auf die eigenen Fähigkeiten der Menschen setzt, sondern auf Schmarotzertum. Geldverschwendung ist an der Tagesordnung - Möwe, Dienstwagenaffäre usw. -, aber das ist ja allen bekannt. Solange in diesem Land sozialdemokratisch-kommunistisch regiert wird - denken wir an den wirtschaftlichen Niedergang der DDR! -, bleibt Sachsen-Anhalt in finanzieller Hinsicht ein Fass ohne Boden.
Eine immer profillosere CDU, die sich als Sanierungspartner der SPD anbietet, ist das Letzte, was SachsenAnhalt gebrauchen kann.
Da reichen auch die schauspielerischen Qualitäten eines Herrn Böhmer nicht aus.