Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 66. Sitzung des Landtags von Sachsen-Anhalt der dritten Wahlperiode. Dazu möchte Sie, verehrte Anwesende, auf das Herzlichste begrüßen.
Frau Fischer, im Namen des Hohen Hauses sowie persönlich gratuliere ich Ihnen recht herzlich. Ich wünsche Ihnen alles Gute, besonders Gesundheit.
Meine Damen und Herren! Mit Schreiben vom 26. November dieses Jahres hat das Mitglied des Landtags Herr Mirko Mokry mitgeteilt, er sei mit Wirkung vom gleichen Tage aus der Fraktion der FDVP ausgetreten. Herr Mokry hat somit den Status eines Abgeordneten ohne Fraktionszugehörigkeit. Die Stärke der Fraktion der FDVP verringert sich somit von bisher sieben auf nunmehr sechs Mitglieder. Die Sitzordnung im Plenarsaal wurde entsprechend geändert. Des Weiteren ergeben sich geringfügige Änderungen in der Redezeittabelle. Ich verweise auf die Unterrichtung in der Drs. 3/5171.
Ich komme zur Entschuldigung von Mitgliedern der Landesregierung. Frau Ministerin Budde entschuldigt sich für den heutigen Vormittag. Sie nimmt bei der Firma Bayer in Bitterfeld an einem - hoffentlich erfolgreichen Investorengespräch teil.
Zur Tagesordnung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Tagesordnung für die 36. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor.
Die Fraktion der CDU hat fristgemäß ein weiteres Thema für die Aktuelle Debatte eingereicht. Der Antrag zum Thema „Gefährdung von Arbeitsplätzen durch schlechte Zahlungsmoral“ liegt Ihnen in der Drs. 3/5183 vor. Ich schlage vor, dieses Thema als Tagesordnungspunkt 1 b auf die Tagesordnung zu nehmen.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Aktuelle Debatte als ersten Tagesordnungspunkt am morgigen Freitag zu behandeln. Des Weiteren schlägt der Ältestenrat vor, den Tagesordnungspunkt 6 als zweiten Tagesordnungspunkt am Freitag zu behandeln.
Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.
Noch eine Bemerkung zum zeitlichen Ablauf: Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat darauf verständigt, die heutige Sitzung gegen 19 Uhr zu beenden. Die morgige Sitzung beginnt um 9 Uhr. Die heutige Mittagspause werden wir entsprechend dem Verlauf der Debatte zum Haushalt, insbesondere der Generaldebatte, einordnen.
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002 - HG 2002)
Meine Damen und Herren! Zu diesem Tagesordnungspunkt haben sich die Fraktionen in der Sitzung des Ältestenrates am 6. Dezember 2001 auf das folgende Verfahren verständigt:
Zunächst erfolgt die Berichterstattung durch die Vorsitzende des Finanzausschusses zum Haushaltsgesetz sowie zum Haushaltsbegleitgesetz 2002.
Für die anschließende Debatte wurde eine Gesamtredezeit von 180 Minuten vereinbart. Nach der Redezeittabelle stehen den Fraktionen und der Landesregierung folgende Redezeiten zur Verfügung: CDU-Fraktion 44 Minuten, SPD-Fraktion 74 Minuten, PDS-Fraktion 39 Minuten, DVU-Fraktion 13 Minuten und FDVP-Fraktion zehn Minuten. Die Landesregierung verfügt über 74 Minuten Redezeit.
Ich bitte darauf zu achten, dass im Rahmen dieser Redezeiten Änderungsanträge und gegebenenfalls Entschließungsanträge mit einzubringen sind, und ich bitte insbesondere darum, die Redezeiten einzuhalten.
Traditionell beginnt die Debatte mit der so genannten Generaldebatte zum Einzelplan 02. Danach werden die Einzelpläne der Reihe nach, beginnend mit dem Einzelplan 01, aufgerufen.
Die Abstimmung erfolgt folgendermaßen. In einem ersten Abstimmungsteil stimmen wir ab über den Haushalt 2002 in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 3/5165 in folgender Reihenfolge: Abstimmung über die Einzelpläne einschließlich der zum jeweiligen Einzelplan vorliegenden Änderungsanträge, soweit vorhanden, Abstimmung über den Haushaltsgesetzentwurf, die Einzelbestimmungen einschließlich vorliegender Änderungsanträge, die Gesetzesüberschrift, das Haushaltsgesetz in seiner Gesamtheit sowie, sofern vorhanden, Abstimmung über die zum Haushaltsgesetz vorliegenden Entschließungsanträge. In einem zweiten Abstimmungsteil erfolgt die Abstimmung über das Haushaltsbegleitgesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung in Drs. 3/5166.
Meine Damen und Herren! Ich erteile nunmehr der Abgeordneten Frau Krimhild Fischer das Wort. Bitte, Frau Fischer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag befasst sich heute in zweiter Lesung mit dem Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2002. Der Entwurf des Haushaltsplans wurde von der Landesregierung in der 61. Sitzung des Landtages am 13. September 2001 eingebracht. Vom Plenum erging der Auftrag an alle Ausschüsse, die entsprechenden Einzelpläne zu
beraten und dem Finanzausschuss anschließend die erarbeiteten Empfehlungen vorzulegen, die Teil der Beratungsgrundlage im Finanzausschuss sein sollten.
Rechtzeitig wurden im Finanzausschuss die Termine für die Beratung der jeweiligen Einzelpläne festgelegt, sodass den Ausschüssen ein Zeitrahmen von wenigstens sechs Wochen zur Verfügung stand, um ihren Teil des Landeshaushaltes durchzuarbeiten und, wenn es für notwendig erachtet wurde, dem Finanzausschuss Änderungen anzutragen. Das war in jedem Jahr so.
So wie in jedem Jahr war auch dieses Mal allen Beteiligten bewusst, dass es mit der Anmeldung einer gewünschten Änderung allein nicht getan ist. Die Ausschüsse mussten sich auch in diesem Jahr bemühen, die Deckung für die beantragten Aufwüchse, also für Mehrausgaben, im Rahmen des jeweiligen Einzelplans zu finden, sodass jeweils ein möglichst ausgeglichener Einzelplan den Beratungen des Finanzausschusses zugrunde lag. Das war sicherlich nicht immer einfach.
Es gelang auch nicht immer. Dies bedeutete dann, dass die Finanzpolitiker die Entscheidung zu fällen hatten und eine Lösung suchen mussten, um schließlich einen in seinen Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Etat des Landes vorzulegen. Um solche Lösungen haben die Mitglieder des Finanzausschusses kräftig gerungen.
Wir begannen unsere diesjährigen Haushaltsberatungen am 24. Oktober 2001 mit der Generaldebatte und mit der Beratung über die Einzelpläne 01, 02 und 16. Wir konnten, wie es im Zeitplan vorgesehen war, am 28. November 2001 mit der Bereinigungssitzung den Schlussstrich unter alle Einzelpläne, die der Landeshaushaltsplan umfasst, ziehen.
Das Ergebnis der fünfwöchigen Arbeit liegt Ihnen, verehrte Abgeordnete, nunmehr in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen vor.
Wie Sie unschwer erkennen können, ist es dem Finanzausschuss auch in diesem Jahr gelungen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, wie es seine Aufgabe ist. Wir mussten Entscheidungen treffen, die schmerzlich sein können, Entscheidungen, die unpopulär sein können, Entscheidungen, die nicht allen gefallen müssen. Es sind aber Entscheidungen, meine Damen und Herren, die meiner Meinung nach für eine verlässliche Haushaltspolitik sorgen. Nur daran werden wir gemessen, in der Öffentlichkeit, durch die Bürgerinnen und Bürger des Landes, durch unsere Nachbarbundesländer und nicht zuletzt durch Sie, die Sie vor mir sitzen.
In meiner Berichterstattung möchte ich zunächst auf allgemeine Daten des Haushaltes 2002 hinweisen. Ich möchte Schwerpunkte benennen und wesentliche, alle Einzelpläne umfassende Kernelemente aufzeigen.
Bereits in der Debatte zur ersten Lesung am 13. September 2001 war zu erkennen, dass auch der Haushalt 2002 kein einfach zu strickendes Muster aufweist. Nach dem Bekanntwerden der ersten Eckdaten schlugen die Wellen nicht nur in den Printmedien hoch.
Der Entwurf der Landesregierung sah mit einem Volumen von insgesamt 10,4 Milliarden € einen leichten Anstieg vor. Das war zunächst erfreulich. Erfreulich war auch, dass der Ansatz für die Personalausgaben keine Erhöhung aufwies, sondern um knapp 8 Millionen € unter dem Ansatz des Jahres 2001 lag und dass die Nettoneuverschuldung entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung um rund 150 Millionen € niedriger veranschlagt war.
Dass aber auch die Zuweisungen an die kommunalen Haushalte gegenüber dem Haushaltsansatz 2001 um rund 180 Millionen € reduziert wurden, war doch ein gewaltiger Brocken. Darüber blieben andere Betrachtungen in Bezug auf den Haushalt außen vor. Landesweit gab es nur noch dieses eine Thema.
Meine Damen und Herren! So waren auch die Diskussionen zu Beginn der Beratungen im Finanzausschuss davon gekennzeichnet, dass die Fraktionen der CDU, der PDS und der SPD überlegten, wie den Kommunen trotz der schwierigen Haushaltslage des Landes zu helfen wäre. - Aber der Reihe nach.
Der Finanzminister Herr Gerhards brachte in wesentlichen Punkten den Haushalt ein und erläuterte die Eckdaten. Dabei betonte er gleich zu Beginn, dass die Steuereinnahmen für das Jahr 2002 auf konservativer Basis veranschlagt worden seien.
Er bemerkte, es sei zu befürchten, dass die Steuerschätzung Mitte November 2001 keinen warmen Regen bringen werde. Er stimmte unsere Erwartungen dahin gehend nicht gerade hoffnungsvoll ein; denn der Minister prognostizierte dem Finanzausschuss Mindereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. Diese Aussicht dämpfte schon einmal so manche Erwartung bezüglich möglicher Spielräume.
Die Rückführung der Zuweisungen an die Kommunen auf den Durchschnitt der ostdeutschen Bundesländer auf einen realistischen Wert, wie es der Finanzminister ausdrückte - sei schmerzlich, aber notwendig. Herr Gerhards kündigte an, dass auch die Landesregierung prüfen werde, ob Verbesserungen für die Kommunen möglich seien.
Die Investitionsquote, die nach den Ansätzen im Haushaltsplanentwurf auf 20,7 % zurückgehen würde, sollte nach der Meinung des Ministers nicht durch die Aufnahme zusätzlicher Kredite erhöht werden.
Das Fazit war, insgesamt sei der Spielraum für das Haushaltsjahr 2002 sehr eng und die Situation werde sich mit der Steuerschätzung im November 2001 möglicherweise noch verschärfen. - Das waren keine günstigen Aussichten für die Beratungen im Finanzausschuss. Auch der Vertreter des Landesrechnungshofes, Herr Seibicke, konnte nicht mehr Licht in Aussicht stellen.
Bevor die Beratung über die Einzelpläne begann, trat der Finanzausschuss in die allgemeine Aussprache zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2002 ein.
Für die PDS-Fraktion liege der Schwerpunkt in den Haushaltsberatungen auf der Erhöhung der Kommunalfinanzen, sagte Herr Professor Trepte. Er räumte jedoch ein, dass die Einsparmöglichkeiten im Haushaltsplanentwurf zugunsten der Kommunalfinanzen eher marginal seien.
Für die CDU-Fraktion betonte Herr Scharf, dass es seine Fraktion als ihre politische Aufgabe ansehe, für die Kommunen eine deutliche Verbesserung in den Haushaltsberatungen auszuhandeln. Er warb im Ausschuss um Unterstützung für das Anliegen, den Kommunen 200 Millionen DM - das sind rund 100 Millionen € - in Form einer kommunalen Investitionspauschale zusätzlich zur Verfügung zu stellen.