Protocol of the Session on November 10, 2000

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 47. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der dritten Wahlperiode. Dazu begrüße ich Sie, verehrte Anwesende, auf das Herzlichste.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Wir setzen nunmehr die 25. Sitzungsperiode fort. Wir beginnen heute die Beratung vereinbarungsgemäß mit dem Tagesordnungspunkt 12. Es handelt sich hierbei um die Wahlen zum Landesverfassungsgericht. Danach folgt unter Tagesordnungspunkt 5 die Aussprache zur Großen Anfrage.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Wahlen zum Landesverfassungsgericht nach dem Gesetz über das Landesverfassungsgericht (Lan- desverfassungsgerichtsgesetz - LVerfGG)

I. Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts

II. Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 3/3637

Meine Damen und Herren! Gemäß § 3 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und ihre Vertreter vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf Vorschlag des Ausschusses für Recht und Verfassung für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Das ist die erste Wahlhandlung.

Des Weiteren sind durch den Landtag gemäß § 4 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes aus den gewählten Mitgliedern mit der gleichen qualifizierten Mehrheit der Präsident und der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichtes zu wählen.

Die Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung mit den entsprechenden Wahlvorschlägen liegt Ihnen, wie bereits erwähnt, in der Drs. 3/3637 vor. Die Fraktionen haben sich in der 26. Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt, beide Wahlhandlungen gemäß § 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages als geheime Wahl mit Stimmzetteln durchzuführen. Die Einzelheiten zum Wahlablauf werde ich Ihnen vor Beginn der Wahlhandlung erläutern.

Zunächst jedoch erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verfassung, dem Abgeordneten Herrn Dr. Eckert, das Wort. Bitte, Herr Dr. Eckert, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kandidatinnen und Kandidaten! Wir beginnen die heutige Sitzung mit einer nicht alltäglichen Wahl, einer Wahl, die nur alle sieben Jahre - wie eben gehört - stattfindet.

Der Landtag wird heute zum zweiten Mal die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes wählen. Die Vorbereitungen dafür lagen in den Händen des Ausschusses für

Recht und Verfassung. Nach § 3 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes hat der Ausschuss die Aufgabe, die Wahlen zum Landesverfassungsgericht vorzubereiten und dem Landtag die Wahlvorschläge zu unterbreiten.

In mehreren Beratungen, beginnend mit einer Beratung im Dezember 1999 beim Landesverfassungsgericht in Dessau, hat sich der Ausschuss mit den Fragen zur Wahl eines neuen Landesverfassungsgerichtes beschäftigt. In der Sitzung im Juni 2000 verständigten sich die Ausschussmitglieder einvernehmlich auf eine Kandidatenliste sowie auf einen Termin zur Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten. Die Kandidatinnen und Kandidaten waren von den Fraktionen und von der Landesregierung dem Ausschuss benannt worden.

Am 21. September 2000 wurden in nichtöffentlicher Sitzung alle Kandidatinnen und Kandidaten vom Ausschuss angehört. Eine derartige Anhörung wird durch das Gesetz nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist lediglich die Vorlage und das Prüfen von Personalakten sowie gegebenenfalls die Einholung von weiteren Auskünften.

Die Mitglieder des Ausschusses haben sich - gerade weil dem Landesverfassungsgericht in unserem Rechtssystem hohe Bedeutung zuzumessen ist - für eine persönliche Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten entschieden.

Vor dem Ausschuss haben alle Anzuhörenden protokollwirksam erklärt, dass bei ihnen keine Ausschließungsgründe für die Wahl vorliegen. Vorgelegen haben dem Ausschuss auch die gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes geforderten Erklärungen.

Im Ergebnis der Anhörungen im Ausschuss wurde die Ihnen in der Drucksache 3/3637 vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen die Wahl der benannten Kandidatinnen und Kandidaten zu Mitgliedern bzw. zu stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes.

Für den Fall der Annahme des Wahlvorschlages empfiehlt der Ausschuss die Wahl von Herrn Dr. GerdHeinrich Kemper zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichts und von Herrn Erhard Köhler zum Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts.

Für den Wahlakt selbst ist zu beachten, dass das Gesetz über das Landesverfassungsgericht im § 3 vorschreibt, dass die Mitglieder und ihre Vertreter vom Landtag ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens mit der Mehrheit seiner Mitglieder auf Vorschlag des Ausschusses für Recht und Verfassung für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt werden.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Beschlussempfehlung im Ausschuss einstimmig beschlossen wurde. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der PDS - Zustim- mung bei der CDU)

Herr Abgeordneter Dr. Eckert, ich danke Ihnen.

Meine Damen und Herren! Ich erwähnte eingangs, dass die Wahl nach den Bestimmungen der Landesverfassung vom Landtag ohne Aussprache durchzuführen ist.

Bevor wir zum eigentlichen Wahlakt kommen, erlauben Sie mir bitte, ein paar notwendige Bemerkungen zum Prozedere zu machen. Es werden zwei Wahlgänge erforderlich sein. In einem ersten Wahlgang werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Vertreter gewählt. In einem zweiten Wahlgang sind aus den gewählten Vertretern der Präsident und der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts zu wählen. Das Landesverfassungsgerichtsgesetz legt fest, dass in beiden Wahlen eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch die Mehrheit der Mitglieder des Landtages, also mindestens 59 Abgeordnete, für den Wahlvorschlag stimmen muss.

In der Drs. 3/3637 wird unter Abschnitt I vorgeschlagen, folgende Mitglieder und deren Vertreter zu wählen - die zu Wählenden sind unter uns, rechts auf der Tribüne -: Herrn Dr. Gerd-Heinrich Kemper, Herrn Erhard Köhler, Herrn Dr. Günther Zettel, Herrn Prof. Dr. Winfried Kluth, Frau Dr. Edeltraud Faßhauer, Frau Anneliese Bergmann - sie ist nicht anwesend -, Frau Margrit Gärtner.

Ich komme jetzt zu den Vertretern: Herrn Detlef Schröder, Herrn Dietmar Fromhage, Herrn Klaus-Günther Pods, Herrn Prof. Dr. Heiner Lück - nicht anwesend -, Herrn Dr. Peter Willms, Frau Veronika Stringe, Frau Carola Beuermann.

Die Wahl wird, wie bereits erwähnt, mit Stimmzetteln durchgeführt. Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 3/3637 unter Abschnitt I seine Zustimmung geben möchte, kreuzt bitte auf dem Stimmzettel bei Ja an, wer gegen ihn stimmt, kreuzt bei Nein an, wer sich der Stimme enthalten will, kreuzt bei Enthaltung an.

Sie werden durch einen Schriftführer namentlich aufgerufen, erhalten hier vorn einen Stimmzettel und gehen damit direkt in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie mit dem dort vorhandenen Stift so eindeutig an, dass kein Zweifel über die Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend werfen Sie bitte den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Der Vollständigkeit halber muss ich hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen, Kennzeichen oder dergleichen versieht, macht seine Stimme ungültig.

Ich bitte jetzt folgende Schriftführerinnen und Schriftführer, das Präsidium bei der Wahldurchführung zu unterstützen: für den Namensaufruf den Abgeordneten Herrn Rothe, für die Ausgabe der Stimmzettel die Abgeordnete Frau Dirlich, für das Führen der Wählerliste Frau Helmecke; die Aufsicht an der Wahlkabine übernimmt Herr Jüngling, die Aufsicht an der Wahlurne Herr Hacke.

Um einen zügigen Verlauf der Wahlhandlung zu gewährleisten, bitte ich die Abgeordneten, bis zum Aufruf ihres Namens auf dem Platz zu bleiben und nach der Stimmabgabe unverzüglich wieder Platz zu nehmen. Ich bitte die Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen.

Schriftführer Herr Hacke überzeugt sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist und bestätigt mir das bitte.

(Schriftführer Herr Hacke bestätigt, dass die Wahl- urne leer ist)

Ich bitte nun Herrn Rothe, den Namensaufruf vorzunehmen.

(Schriftführer Herr Rothe ruft die Abgeordneten namentlich zur Stimmabgabe auf)

Nun geben die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführer und sodann der Sitzungsvorstand ihre Stimmen ab.

Ich frage nunmehr: Ist ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahl ab.

Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung für zehn Minuten.

Unterbrechung: 9.42 Uhr.

Wiederbeginn: 9.51 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Den Wahlgang haben Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Dessau verfolgen können. Wir begrüßen sie ganz herzlich.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Es wurden 107 Stimmen abgegeben. Darunter waren keine ungültigen Stimmen, es gab somit 107 gültige Stimmen.

Bei der gesetzlichen Zahl von 116 Abgeordneten und an der Wahl teilnehmenden 107 Abgeordneten mussten 72 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag abgegeben werden. Für den Wahlvorschlag stimmten 96 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag stimmten acht Abgeordnete. Es gab drei Stimmenthaltungen. Damit sind die in der Beschlussempfehlung in der Drs. 3/3637 unter Abschnitt I aufgeführten Damen und Herren zu Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes bzw. zu deren Vertretern gewählt.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Im Namen des Hohen Hauses beglückwünsche ich die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und deren Vertreter zu ihrer Wahl. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Amtsführung für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger.

Zugleich möchte ich es nicht versäumen, im Namen des Hauses den ausgeschiedenen Mitgliedern und deren Vertretern für ihre Tätigkeit und ihr Engagement außerordentlich zu danken. Sie haben sich um unser Gemeinwesen verdient gemacht.

(Beifall im ganzen Hause)

Ihnen allen beste Gesundheit und Wohlergehen.