Janina Pfau

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Last Statements

Herr Präsident, ich wünsche ebenfalls, eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abzugeben.
Ich habe gegen das Polizeigesetz gestimmt, weil ich den Fachleuten in der Jugendarbeit, insbesondere der mobilen Jugendarbeit, zustimmen kann, die bereits in mehreren Schreiben – auch an alle Abgeordneten des Landtags – erklärt haben, dass diese Gesetze leider gegen die mobile Jugendarbeit arbeiten. Mit den verschärften Kontrollen und einer Kriminalisierung der Klienten, insbesondere der mobilen Jugendarbeit, wird die befriedende Wirkung, die die Jugendsozialarbeit eigentlich haben sollte, untergraben.
Mit dem gerade beschlossenen Gesetz ist zu befürchten, dass es vermehrte und tiefergehende Kontrollen geben wird, beispielsweise auch Aufenthalts- und Alkoholverbo
te, die zu einer weiteren Verdrängung und zur Kriminalisierung von Jugendlichen im öffentlichen Raum führen werden. Das Gesetz schränkt eindeutig die Verselbstständigung von jungen Menschen erheblich ein, und ihre Rechte werden darin nicht respektiert. Deshalb habe ich gegen das Gesetz gestimmt.
Danke, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Rohwer hat es bereits gesagt. Auch für uns war es fraglich, warum gerade heute ein Antrag und auch noch ein Prioritätenantrag vom August 2017 ins Plenum gebracht wird. Wir haben ja über das Problem bereits öfter gesprochen und ausführlich diskutiert, auch über die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Industrie in Sachsen.
Wenn Sie eine Frage haben, dann gehen Sie doch bitte an das Mikrofon. – Sie verlieren aber kein Wort in Ihrem Antrag über die Ursachen des Dieselskandals und verfehlen damit das zentrale Problem der gesamten Debatte. Schuld an der gesamten Misere mit den Fahrverboten und den daraus folgenden Konsequenzen sind die Autokonzerne. Deshalb werden wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen.
Stellen wir doch einmal die Ausgangslage fest. Einige Hersteller haben mit einer sogenannten Schummelsoftware die Abgasdaten manipuliert. Dieser millionenfache Betrug ist im Jahr 2015 aufgeflogen. Statt die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und zu verpflichten, den Mangel zu beseitigen, wie es im Normalfall eigentlich passieren müsste, hat sich die Bundesregierung hinter die Hersteller gestellt. Der Betrug bedeutete für den Einzelnen, dass die Abgaswerte massiv manipuliert wurden, um Schadstoffgrenzen einzuhalten. Die Werte liegen um den Faktor 4 bis 7 höher als vom Hersteller angegeben.
Das bedeutet für alle Fahrzeughalterinnen und -halter, dass sie im Glauben, ein einigermaßen umweltverträgliches Fahrzeugmodell erstanden zu haben, betrogen wurden. Für die Gesellschaft bedeutet das, dass über Jahre um ein vielfaches Mehr Schadstoff in die Luft geblasen wurde als gedacht, mit entsprechend negativen Folgen auf die Gesundheit. Seit nunmehr vier Jahren verschleppt die Bundesregierung eine klare Entscheidung, den Schaden an der Gesundheit, Luftverschmutzung und den betrogenen Autobesitzerinnen und -besitzern zu beheben.
Bis heute wurden die Verantwortlichen nicht zur Verantwortung gezogen – im Gegenteil, es wurden Gewinnrekorde eingefahren. Die leidtragenden Alleingelassenen von der Bundesregierung sind die Dieselbesitzerinnen und -besitzer, denen nur der Gang vor das Gericht bleibt. Wenn auch endlich Sammelklagen möglich sind, die Aussichten für die Klägerinnen und Kläger sind noch nicht vorhersehbar. Die vom Fahrverbot Betroffenen bekommen auch noch ein Schreiben vom Bundeskraftfahrzeugamt mit den Kontaktdaten der Hersteller. Das ist nicht nur dreist, nein: Eigentlich kann man es nicht mal als Schleichwerbung bezeichnen, es ist vielmehr eine Werbung für die Hersteller, die betrogen haben. Die angepriesenen Rabatte, die jetzt für den Kauf eines neuen Fahrzeugs gemacht werden, sind zudem unehrlich, da diese Rabatte beim Neukauf auch so möglich sind.
Die Fahrverbote in den verschiedenen Städten betreffen nicht nur Dieselfahrerinnen und -fahrer, deren Fahrzeuge vom Betrug betroffen waren – nein. Alle Fahrzeuge von Herstellern, die keine solche Schummelsoftware benutzt haben, sowie ältere Benziner sind genauso betroffen. Diese haben aber auch keine Möglichkeit hierbei anzusetzen, weil sie überhaupt keine Möglichkeit haben zu klagen. Alternativen beispielsweise für unsere Handwerker mit Dieseltransportern gibt es momentan auf dem Markt nicht.
Den Kommunen bleibt aber keine andere Möglichkeit, als betroffene Straßen zu sperren, weil die Abwägung zwischen Gesundheit und freier Fahrt für alle Fahrzeuge nicht verhältnismäßig ist. Für die Kommunen muss die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle stehen. Es ist falsch, sie wegen des Fahrverbots zu verurteilen.
Für die betroffenen Autobesitzerinnen und -besitzer sind die Fahrverbote jedoch bitter. Für viele ist es finanziell einfach nicht machbar, sich ein neues Auto zu kaufen oder das eigene Fahrzeug aufzurüsten. Für Euro-5-Diesel gehen die Wissenschaftler und der ADAC davon aus, dass eine Nachrüstung möglich ist und funktioniert. Die Kosten werden auf circa 1 500 Euro bis 3 300 Euro pro Fahrzeug geschätzt. Bislang gibt es allerdings noch kein zugelassenes Nachrüstsystem. Ebenfalls ungeklärt ist, ob sich aus der Nachrüstung Langzeitschäden ergeben. So fordert beispielsweise der ADAC, dass auch in Deutschland eine vergleichbare verbraucherfreundliche Wiedergutmachung wie in den USA den Kundinnen und Kunden angeboten wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein schneller, zuverlässiger und günstiger ÖPNV ist eine echte Alternative zum Auto und kann maßgeblich zur Entlastung des Straßenverkehrs beitragen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein besseres Angebot. Dazu gehört auch ein besseres Angebot an Park-and-ride- sowie Bike-and-ride-Anlagen. Auch wenn die Fahrverbote momentan nicht im ländlichen Raum im Gespräch sind, müssen hier Angebote geschaffen werden, damit man nicht auf das Auto angewiesen ist; denn momentan besteht im ländlichen Raum kaum die Möglichkeit, den Arbeitsweg oder die Freizeitaktivitäten mit dem ÖPNV zu bestreiten. Aber auch der Ausbau der Elektromobilität wurde leider in Sachsen verschlafen; denn die Infrastruktur dafür ist bei Weitem noch nicht ausgebaut.
Abschließend möchte ich noch feststellen, dass wir uns der Verbraucherzentrale anschließen, die fordert, dass die Hersteller endlich verpflichtet werden, Hardwarenachrüstungen kostenfrei anzubieten, damit auch ältere Fahrzeuge wieder in die Städte dürfen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden mit gesetzlichen Neuregelungen konfrontiert und sind in der Pflicht, den Schaden zu beseitigen. Die Industrie will sich hier aber wieder einmal aus der Verantwortung ziehen.
Die Konsequenzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind massiv. Die Hersteller bekommen nicht
einmal ein blaues Auge davon; denn wie die Überschrift des „Handelsblatts“ am 01.08.2018 titelt: „Rekordgewinne für Volkswagen trotz Dieselkrise“. Die Einhaltung von Abgasnormen darf nicht nur auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgetragen werden. Die Industrie muss sich des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt bewusst werden und die durch sie verursachten Versäumnisse endlich regulieren.
Danke.
Danke, Frau Präsidentin! Der Interessenverband der Schweinehalter appellierte im Zusammenhang mit den möglichen Leistungsansprüchen im Seuchenfall und aufgrund von negativen Erfahrungen im Geflügelbereich an seine Mitglieder, die tatsächlichen Tierbestände und – wichtiger noch – Veränderungen regelmäßig bei der Tierseuchenkasse zu melden. Liegen der Staatsregierung über Kontrollen der Veterinärbehörden in schweinehaltenden Betrieben belastbare Erkenntnisse vor, dass es in Sachsen zu größeren Abweichungen zwischen den in der Tierseuchenkasse gemeldeten und den tatsächlichen Tierbeständen gekommen ist? Wie wurde gegebenenfalls darauf reagiert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel unseres Gesetzes zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen ist es, Kindern und Jugendlichen die verbindliche Mitwirkung am demokratischen Prozess zu ermöglichen und ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen.
Ausgangspunkt für unser Gesetz ist § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII. Ich zitiere: „Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“ Artikel 12 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention besagt: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich seine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern und die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach 26 Jahren ist es endlich an der Zeit, dass die Partizipation von Kindern und Jugendlichen entsprechend der Konvention auch in Sachsen Berücksichtigung findet. Kinder und Jugendliche sind oft von Entscheidungen in ihren Gemeinden und Landkreisen betroffen, aber sie haben nur sehr wenige Möglichkeiten, sich aktiv in diesen Prozess einzumischen.
Unser Ziel ist es, Kinder so früh wie möglich an Entscheidungen zu beteiligen, die ihr direktes Lebensumfeld betreffen. Das fängt schon in der Familie oder in der Kita an. So ist es im Sächsischen Bildungsplan beispielsweise für Krippen, Kitas und Hort sowie in der Kindertages
pflege an verschiedenen Stellen festgeschrieben, dass Krippen, Kindergärten, Hort und Kindertagespflegestellen zu Orten entwickelt werden sollen, an denen alle Kinder Gelegenheit haben, Anerkennung und Lerngelegenheiten zu finden und an allen Prozessen im Alltag gleichberechtigt beteiligt zu sein.
Leider ist dies in politischen Gremien nicht der Fall. Auch in der Sächsischen Gemeindeordnung ist die Einbeziehung bei der Planung von Vorhaben, welche die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, nur eine Sollbestimmung und keine Verpflichtung. Eine angemessene Beteiligung der unmittelbar Betroffenen wird somit in keiner Weise ermöglicht.
In unserem Gesetzentwurf wollen wir festschreiben, dass auf kommunaler Ebene Kinder- und Jugendvertretungen sowie kommunale Beauftragte für Kinder und Jugendliche eingerichtet werden und diese rechtzeitig zu beteiligen sind, wenn es um deren Belange geht. Genau damit wird ihren Gedanken und Ideen Gehör verschafft und ihnen die Gelegenheit gegeben, ihre Forderungen und Anliegen an die entsprechenden Stellen zu transportieren. Im Rahmen der Mitarbeit in den Jugendvertretungen erhalten sie ebenfalls die Möglichkeit, sich in konstruktiven Auseinandersetzungen zu üben und erzielte Erfolge als positiven Effekt zu erleben. Das kann man durchaus als Lebensschule bezeichnen.
Kinder und Jugendliche wissen am besten, was sie stört und was sie verändern wollen. Daher fordert der Gesetzentwurf Jugendvertretungen in den Kommunen und Landkreisen. Über die Ausgestaltung der Jugendvertretungen sollen sie die Form der Beteiligung selbst wählen, um somit auf lokale Gegebenheiten reagieren zu können.
Kinder haben meist sehr genaue Vorstellungen, wie sie ihre Umgebung gestalten möchten. Das zeigen immer wieder Beispiele von Jugendclubs oder Jugendtreffs, wo Kinder und Jugendliche schon bei der Einrichtung oder Umgestaltung integriert werden. Mit diesem gemeinsamen Arbeiten und Austauschen von kreativen Ideen wächst ebenso das Zusammengehörigkeitsgefühl und der positive Umgang miteinander. Das führt auch dazu, dass sich junge Menschen mit demokratischen Prozessen auseinandersetzen können.
Auch wenn jetzt sicherlich Bedenken aufkommen, dass Kinder die Tragweite ihrer politischen Entscheidungen nicht einschätzen können, können die Kritiker beruhigt sein, denn die endgültige Entscheidung obliegt immer noch den gewählten Kommunalvertretern. Dennoch wird den Kindern und Jugendlichen hiermit ein wichtiges Mittel für die Antragsrede und ein bedingtes Vetorecht ermöglicht, um den Entscheidungsprozess maßgeblich zu beeinflussen; denn es wird leider in den Kommunalparlamenten viel zu oft über Kinder und Jugendliche gesprochen als mit ihnen.
Insbesondere für Jugendliche müssen Entscheidungen transparent werden, damit Politik nicht nur Lernstoff aus Schulbüchern und somit Theorie ist. Gleichzeitig wird verhindert, dass die gesetzlich festgelegten Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zum Nachteil von Jugendlichen umgangen werden können.
Der zweite Teil des Gesetzes bezieht sich auf ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren. In Österreich können Jugendliche bereits seit dem Jahr 2007 ab 16 Jahren auf Landes- und Kommunalebene wählen. Auch in Deutschland haben schon vier Bundesländer – Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein – das Wahlalter von 16 Jahren eingeführt. Die SPD hat in ihrem Landtagswahlprogramm 2014 das Wahlalter ab 16 gefordert, aber im Koalitionsvertrag steht davon kein Wort.
Mehrere Studien belegen, dass Jugendliche mit 16 Jahren durchaus die geistige und soziale Reife haben, um sich an Wahlen zu beteiligen. In der Studie der Bertelsmann Stiftung „Wählen ab 16“ aus dem Jahr 2015 wurde festgestellt, dass die Senkung des Wahlalters auf 16 ein Baustein sein kann, um Menschen langfristig an demokratische Prozesse heranzuführen.
Die Zahl der Erstwählerinnen und Erstwähler ist im Vergleich zu anderen Gruppen unterdurchschnittlich. Je früher eine tatsächliche Beteiligung stattfindet, umso höher ist die langfristige Bindung an demokratische Prozesse. Das politische Interesse der Jugendlichen steigt. Laut Shell Jugendstudie von 2015 waren im Jahr 2002 nur 30 % der Jugendlichen an Politik interessiert. Im Jahr 2015 hat sich die Zahl auf 41 % erhöht. Laut der Jugendstudie von BRAVO und YouGov von 2017 gaben 50 % der Jungen und 20 % der Mädchen zwischen 14 und 17 Jahren an, sich intensiv und regelmäßig mit Politik zu beschäftigen.
Das Interesse bei Jugendlichen ist also vorhanden, aber leider fehlt es an Beteiligungsstrukturen und der Möglichkeit, wählen zu gehen. Laut dem Kinderreport Deutschland 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes sehen 50 % der befragten Kinder und Jugendlichen Mitbestimmung als sehr wichtig bzw. 46 % als wichtig an.
Mitbestimmung muss erlebbar werden. Lassen Sie uns deshalb jetzt beginnen, an dem Gesetzgebungsprozess zu arbeiten und Kindern und Jugendlichen in Sachsen mehr Beteiligungsmöglichkeiten zu geben und um durch die Senkung des Wahlalters junge Menschen frühzeitig an Wahlen zu beteiligen und damit einen Beitrag gegen die Politikverdrossenheit und für mehr Transparenz zu schaffen! Nutzen wir das noch unberücksichtigte Potenzial von jungen Menschen, sich bei der Gestaltung unserer Gesellschaft aktiv einzubringen und damit gleichzeitig weiterhin eine positive Zukunft für alle zu ermöglichen!
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion überrascht insoweit, dass nicht gegen Minderheiten gehetzt wird oder diese explizit ausgegrenzt werden sollen. Eine Leistung, zu welcher man eigentlich die AfD-Fraktion fast beglückwünschen möchte, wenn da nicht der Fakt wäre – und Herr Schreiber hat es vorhin gesagt –, dass sich die AfD mit diesem Antrag nicht an die demokratischen Spielregeln hält, denn eigentlich war es eine Verabredung der Obleute der Enquete-Kommission, dass wir vor der Veröffentlichung des Berichts keine parlamentarischen Initiativen zum Thema Pflege einbringen.
Durch die Pflege-Enquete hat der Landtag schon gezeigt, wie wichtig ihm das Thema Pflege ist. Deswegen sind auch die Punkte, die Sie im Teil 1 feststellen, eigentlich schon selbstverständlich für den Landtag, wie wichtig uns die pflegenden Angehörigen sind. Wir fänden es aber falsch, die Pflege durch Angehörige dahin gehend attraktiv zu gestalten, dass diese tatsächlich eine Alternative zur Pflege durch Pflegefachkräfte sein könnte, denn das funktioniert in der Praxis und auch in der Theorie nicht. Niemand kann eine ausgebildete Pflegefachkraft ersetzen. Denn eine Pflegefachkraft hat eine harte jahrelange Ausbildung hinter sich und hat sich bewusst für den Beruf entschieden, indem sie oder er pflegebedürftigen Menschen hilft. Das kann man in ein paar Schulungen und einer Ausbildung nebenher einfach nicht aufholen. Wir sollten auch nicht vergessen, dass zwei Drittel der pflegenden Angehörigen Frauen sind. Sie sind häufiger als Männer bei Pflegebeginn nicht oder nur geringfügig erwerbstätig. Frauen geben häufiger als Männer ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege von Angehörigen auf. Genau solche Unterbrechungen führen zu geringeren Rentenansprüchen und eigener Altersarmut.
Natürlich sind wir der Meinung, dass die Pflege von Angehörigen nicht mit einem Armutsrisiko einhergehen darf und dass es auskömmlicher finanzieller Unterstützung bedarf, denn es belastet die Familie doppelt. Sie sollen pflegen und müssen zugleich Einkommen und Vermögen einsetzen, um dann den Leistungsanspruch ihrer Pflegebedürftigen zu sichern. Doch dazu reicht es unserer Auffassung nach, das Pflegegeld zu erhöhen und eine bessere Anerkennung ihrer Tätigkeiten durch Rentenansprüche zu gewährleisten.
Ihr Antrag ist ein wenig der zweite Schritt vor dem ersten. Wir sollten jetzt erst einmal alles daran setzen, mehr Pflegekräfte und Auszubildende zu gewinnen, damit Menschen nicht aus Zwang, weil kein Heimplatz aufgrund fehlenden Fachpersonals verfügbar ist, ihre Angehörigen zu Hause pflegen müssen, sondern damit es wirklich eine freiwillige Entscheidung bleibt, ob und wie ich meine Angehörigen pflege. Es muss ein Akt der Liebe und des Wollens sein und darf nicht aufgrund fehlender Ressourcen in Form von fehlendem Fachpersonal oder Finanzen Mittel zum Zweck sein.
Daher werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen, da er auch wieder zeigt, dass die Alternative für Deutschland eben die falschen Gedanken zum richtigen Anliegen hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Kuge, Frau Lauterbach hat es zwar vorhin erklärt: Aber nein, es muss, wenn wir zentralisieren, nicht jeder nach Dresden fahren, um einen Antrag zu stellen, sondern es muss endlich auch einmal in Sachsen die Möglichkeit gegeben werden, diesen Antrag einfach online zu stellen, wie es heute eigentlich gang und gäbe ist bei vielen Anträgen.
Frau Pfeil-Zabel, natürlich gibt es wenige Kommunen in Sachsen, die auch einen Pass anbieten für ihre regionalen kulturellen Einrichtungen. Das Problem ist, es sind viel zu wenige in Sachsen. Mir ist keine kleine Gemeinde, wo natürlich auch Kinder leben, bekannt, die so etwas anbietet.
Ja.
Aber nicht die Beantragung.
Ja, aber ich kann es doch nicht online abschicken.
Das muss ich abschicken und muss dann loslaufen und es einreichen. Es geht genau um das, dass ich es online beantragen kann, was eigentlich heute gang und gäbe sein sollte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Kindheit werden Chancen für das zukünftige Leben entscheidend bestimmt. Deshalb sehen wir den heutigen Antrag auch als einen kleinen Beitrag, den wir als Freistaat leisten können, um den Folgen von Kinderarmut entgegenzuwirken.
Durch die Armut der Eltern besteht bei den Kindern ein hohes Risiko, dass neben den verschiedensten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und mangelhaften Bildungskompetenzen auch die soziale Teilhabe eingeschränkt ist. Sie haben in der Regel kleinere soziale Netzwerke, können weniger an kulturellen oder sportlichen Aktivitäten teilnehmen, weil die Eltern einfach das Geld nicht haben, um die Musikschule, die Fahrt mit der Fußballmannschaft oder den Besuch im Museum zu bezahlen.
Der Besuch von kulturellen Einrichtungen wird für die Eltern zu einem massiven Problem, weil er schlichtweg
nicht finanzierbar ist. Dadurch entwickelt sich bei den Kindern ein geringeres Selbstwertgefühl. Von allen ausgeschlossen zu sein, lässt keinen Raum für eine glückliche Kindheit und schafft keine optimalen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft. Wenn die Armut chronisch wird, also über Jahre anhält und zu übermäßig vielen entmutigenden Lebenserfahrungen führt, schaffen es die Kinder häufig auch als Erwachsene nicht, sich daraus zu befreien. Sie landen wieder in Hartz IV oder im Niedriglohnbereich.
Es ist klar, dass die grundlegenden Ursachen von Kinderarmut auf Bundesebene bekämpft werden müssen; denn der Bund ist für diejenigen Gesetze zuständig, die systematisch Kinderarmut hervorbringen. Nur der Bund kann die Gesetze entsprechend ändern, um Kinderarmut effektiv und dauerhaft zu bekämpfen. Wir als LINKE fordern deshalb schon seit Jahren eine Kindergrundsicherung.
Dennoch können wir auf Landesebene einen notwendigen Beitrag leisten, um gegen Kinderarmut vorzugehen. Wir als LINKE fordern das seit Jahren. Leider ist die Koalition aus SPD und CDU nicht gewillt, hier aktiv zu werden.
Der Familienpass kann eine kleine Maßnahme auf Landesebene sein, um gegen Kinderarmut aktiv zu werden und deren Folgen abzumildern, indem er es Familien ermöglicht, kostenfrei oder kostengünstig am kulturellen Leben teilzuhaben. Jedoch ist die Einschränkung auf Familien mit mindestens drei Kindern bzw. einem Kind mit Behinderung oder auf Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern nicht sinnvoll.
Armut ist regional unterschiedlich ausgeprägt. Besonders betroffen sind Alleinerziehende. Kollege Zschocke hat es vorhin schon erwähnt. Das ist bereits ab dem ersten Kind der Fall. Es ist ein Problem, dass da noch kein Antrag auf einen Familienpass gestellt werden kann. In Leipzig lebt beispielsweise ein Viertel der Kinder in Armut. Familien mit zwei Kindern, die in Leipzig in Armut leben, können den Familienpass nicht beantragen.
Es ist interessant, dass selbst die Staatsregierung den Familienpass als Instrument der Armutsbekämpfung sieht. In der Antwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 6/12176, steht: „Gesetzliche Leistungen und ergänzende Angebote können mittelbar einen Beitrag zur Stärkung der Eigenverantwortung und zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten und somit einen präventiven Beitrag zur Vermeidung und Senkung von Armutsrisiko sein. Beispielhaft sei hier erwähnt das Landeserziehungsgeld und der Landesfamilienpass.“ Der Familienpass steht also schon an zweiter Stelle.
Gleichzeitig ist aber die Staatsregierung in keiner Weise gewillt, diese Möglichkeiten auszuschöpfen. Der Familienpass ist der Staatsregierung ganze 65 000 Euro wert. 2015 waren es 70 000 Euro, 2017 sind es 51 000 Euro gewesen.
Der Familienpass ist einfach nicht attraktiv und kommt offenbar nicht an. Die Mittel werden nicht ausgeschöpft. Meine Kollegin hat das schon gesagt.
Ich musste aber auch feststellen, dass selbst Personen, die in der Familienhilfe arbeiten, nicht wussten, dass es diesen Pass überhaupt gibt. Für viele der betroffenen Familien gäbe es aber in der jetzigen Form ohnehin keine Möglichkeit, diesen Familienpass zu nutzen.
In unserer Großen Anfrage zu „Kinderarmut in Sachsen – Herausforderungen und Initiativen“ wurde keine unserer Fragen zum Komplex Freizeitverhalten und gesellschaftliche Teilhabe beantwortet. Anscheinend ist der Staatsregierung noch nicht klar, wie wichtig dieser Bereich für Kinder und Jugendliche ist.
Wir können es nur unterstreichen: Arme Kinder in Sachsen haben nicht die gleichen Möglichkeiten bei der Freizeitgestaltung wie Kinder aus anderen Familien. Das wird durch das Bildungs- und Teilhabepaket nicht grundlegend geändert.
Auch wenn Sie jetzt alle schon mitgeteilt haben, dass Sie unseren Antrag ablehnen werden, sage ich: Springen Sie über Ihren Schatten. Stimmen Sie unserem Antrag zu, um einen kleinen Beitrag gegen Kinderarmut zu leisten. Zusätzlich würden Sie damit die kulturellen Einrichtungen unterstützen.
Danke.
Herr Schmidt, wir haben heute früh schon mehrmals über das Problem gesprochen, dass das obere Vogtland mehrfach von schweren Unwettern betroffen war. Deshalb meine Frage, ob neben den 15 Euro pro Einwohner für die Kommunen weitere Maßnahmen geplant sind, sowohl für die Kommunen als auch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, und zwar besonders in Hinsicht auf den Hochwasserschutz, weil wir feststellen mussten, dass der bestehende Hochwasserschutz einfach nicht ausgereicht hat.
Danke, Herr Präsident! Herr Staatsminister, Sie hatten vorhin die Talsperre Pirk angesprochen. Es war nicht das erste Mal, dass die Talsperre übergelaufen ist bzw. geöffnet wurde. Deshalb kam in der Bevölkerung die Frage auf, ob es nicht besser wäre, ein spezielles Rückhaltebecken für diese Talsperre einzurich
ten, um die Anwohner, die immer betroffen sind und deren Häuser förmlich absaufen, dadurch zu unterstützen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns darüber einig, dass Schulsozialarbeit wichtig und nötig ist. Dass durch dieses Landesprogramm viele Stellen geschaffen wurden, ist gut, auch wenn es am Anfang etwas sehr holprig zuging. Auch dass im Schulgesetz für die Oberschulen Schulsozialarbeit verpflichtend eingeführt wurde, ist sehr erfreulich für uns. Das darf aber nicht bedeuten, dass andere Schulen aufgrund der Finanzierung das Nachsehen haben.
In dem einen Jahr, wo wir die Schulsozialarbeit haben, tauchen – das ist am Anfang ganz klar – auch Probleme auf, die wir definitiv beheben müssen. Viele Träger haben mir aus der Praxis berichtet, dass es sinnvoll sei, noch eine Springerstelle einzurichten. Viele Träger haben ihre Stelle geteilt und dann kommt es immer wieder zu Ausfällen bei Krankheiten oder Urlaub. Um die Kontinuität zu sichern und für die Schülerinnen und Schüler einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, sei es wichtig, einen Springer einzusetzen. Das würde den Schulsozialarbeitern auch die Möglichkeit geben, an Weiterbildungen teilzunehmen.
Sehr lobenswert ist – und das hat Kollege Homann gerade schon gesagt –, dass ein großes Problem behoben wurde, nämlich, dass die Schulsozialarbeiter während der Ferienzeit arbeitslos waren. Nun ist es so, dass nicht alle Stellen besetzt werden können. Man hört immer wieder, es finde sich nicht genügend Personal. Auf die ausgeschriebenen Stellen gebe es nicht die nötigen Bewerber. Die Staatsregierung hat aber komischerweise keine Informationen über dieses Problem. Auf die Kleine Anfrage von Kollegen Zschocke gab die Staatsregierung beispielsweise die Auskunft: „Aussagen im Einzelnen können nicht getroffen werden. Gegenwärtig laufen noch Ausschreibungen der Landkreise und kreisfreien Städte, um Träger zur Umsetzung der Projekte zu finden.“ Auf meine Kleine Anfrage vor ein paar Wochen gab es die Antwort: „Inwie
fern die Landkreise und kreisfreien Städte eigenverantwortlich zum Einsatz kommunaler Mittel Vergabeverfahren für Angebote der Schulsozialarbeit durchführen, ist der Staatsregierung nicht bekannt.“ Das Problem ist, dass wir gar nicht wissen, ob alle Stellen, die die Kreise ausgeschrieben haben, überhaupt besetzt werden können bzw. wie viel mehr Personal wir brauchen.
Zusammenhängend mit der psychischen Belastung von Schülerinnen und Schülern und der Zunahme von Mobbing in den verschiedenen Lebenssituationen ist es auch an der Grundschule ganz, ganz wichtig, dass Schulsozialarbeit angeboten wird. Das ist momentan nur für einen kleinen Teil gegeben. Unser Antrag in der Drucksache 6/898, den wir Anfang 2015 eingebracht haben, forderte eine flächendeckende Schulsozialarbeit, um sozialräumliche Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen beim Bildungserwerb in Sachsen auszuräumen. Bei dieser Forderung bleiben wir immer noch. Das heißt aber auch: Wir brauchen viel mehr Geld in der Schulsozialarbeit, um eine langfristige Finanzierung zu sichern. Schulsozialarbeit ist eine Beziehungsangelegenheit zwischen Jugendlichen, Lehrern und Eltern und es braucht Zeit, diese Beziehung aufzubauen. Deswegen muss diese Förderung langfristig angesetzt werden.
Zusätzlich ist es noch sehr wichtig, dass wir eine langfristige Finanzierung haben, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Perspektive haben und nicht in andere Bereiche abwandern. Gleichfalls wiederhole ich an dieser Stelle noch einmal unsere Forderung, dass wir Schulsozialarbeit gern im Kultusministerium angesiedelt hätten, weil Schule und Schulsozialarbeit sinnvoll aus einem Topf finanziert werden können und nicht bei der Jugendhilfe angesiedelt sein sollten.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schreiber, natürlich ist es ein Problem, dass wir nicht genug für die Stellen finden, weil viele nicht Vollzeit arbeiten wollen.
Aber das liegt ganz einfach an dem Problem, dass viele gern Arbeit und Familie in Einklang bringen wollen. In die Altersarmut kommen sie mit guter Bezahlung nicht hinein.
Also kann ich auch weniger Stunden arbeiten. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Wenn die Staatsregierung schon keine Zahlen hat, weil die Kommunen nichts melden, dann ergibt sich daraus auch ein Problem für den Landesjugendhilfeausschuss. Ich werde es beim nächsten Mal anbringen, und wir können gern noch einmal nachfragen. Auch was die Vergabe in den Kommunen betrifft, gab es durchaus einige Probleme. Wir können das gern das nächste Mal im Landesjungendhilfeausschuss noch einmal besprechen.
Herr Homann, natürlich haben wir keinen perfekten Staat. Ich glaube, den bekommen wir auch nicht hin. Das Problem ist nur, dass es nicht sein kann, dass immer noch Kinder aufgrund der sozialen und wirtschaftlichen Grundvoraussetzungen der Eltern eine schlechtere schulische Ausbildung haben, obwohl wir so ein reicher Staat sind. Das geht doch einfach nicht, dass immer noch Kinder aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Eltern schlechtere Bedingungen und Ausgangspositionen haben.
Frau Wilke, Sie haben sich wieder einmal schön demaskiert, was Schulsozialarbeit bedeutet und was es für alle Schülerinnen und Schüler bringt und wie wichtig im Gesamtkontext die Jugendhilfearbeit ist. Das haben Sie anscheinend nicht verstanden oder wollen es nicht verstehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Debatte geht es auch um Chancengleichheit. Aber Chancengleichheit wird nicht nur erreicht, indem man Schulsozialarbeit an die Schulen bringt, sondern es müssen weitere Bedingungen und Voraussetzungen geschaffen werden. Studien belegen, dass die soziale Herkunft, der Wohnort bzw. die Region, in der man wohnt, und die wirtschaftliche Lage großen Einfluss auf den Bildungserwerb von jungen Menschen haben. Der Chancenspiegel 2014 der Bertelsmann Stiftung kam zu dem Ergebnis, dass der Anteil der Abgänger ohne Hauptschulabschluss in Sachsen im bundesweiten Vergleich nicht nur einer der größten ist, sondern dass innerhalb Sachsens große regionale Schwankungen bestehen. Je nach Region lag der Anteil zwischen 5,5 und 13,4 %. Schulabbrecher stammen aber auch meist aus Familien, die nicht viel Geld haben, also aus sozial schwachen Familien. Lehrer allein können dieses Problem natürlich nicht lösen, weil sie genug zu tun haben, Wissen zu vermitteln.
Zur Schulsozialarbeit gehört also auch eine vorbeugende Jugendarbeit. Mein Kollege Herr Zschocke hat es schon erwähnt, dass die offene und mobile Jugendarbeit immer mehr Probleme hat, Mitarbeiter zu finden, bzw. dass sie finanziell große Probleme hat, hier zu agieren. Ich hoffe einfach, wenn wir zum Beispiel an verschiedene Förder
mittel denken, die dieses Jahr sehr spät ausgezahlt wurden, dass in der offenen und freien Jugendarbeit im nächsten Haushalt etwas ganz Gravierendes passiert, um bessere Grundvoraussetzungen zu schaffen.
Zusätzlich gehört aber auch eine gute Berufsvorbereitung und Berufsorientierung an die Schulen, damit es nicht zu so vielen Ausbildungsabbrechern kommt. Eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen ist die von uns seit Langem geforderte Kindergrundsicherung. Dabei bleiben wir auch. Die finanzielle Ausstattung der Eltern durch eine Kindergrundsicherung ist ganz wichtig, damit die Kinder eine Chance haben, in dieser Gesellschaft ihren Platz zu finden.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen schon über das Thema Schulsozialarbeit und die Probleme gesprochen, die in diesem Bereich bestehen. Auch wenn wir wissen, dass beim Landesjugendhilfeausschuss das Problem des Personals ebenfalls bearbeitet wird, können eine erfolgreiche Analyse und daraus resultierende Handlungsempfehlungen nur durch das Vorhandensein einer Datenbasis erfolgen. Leider fehlt aber diese Datenbasis. Auf diesen Mangel wurde schon mehrmals bei den Stellungnahmen zum Sächsischen Kinder- und Jugendbericht hingewiesen. Bis heute hat sich aber – wie man an der Antwort der Staatsregierung sehen kann – hier leider nicht viel getan.
Das zeigt sich beispielsweise sehr schön bei der Beantwortung der Frage 24, in der wir fragten, welches Konzept denn die Staatsregierung zur Ermittlung des Personalausbildungs- und Qualifikationsbedarfs in der Kinder- und Jugendhilfe habe. Die Frage wird zwar beantwortet, aber nur im Bereich der Kitas. Es gibt in vielen Bereichen keine Statistik. Viele Träger in öffentlichen Stellen berichten uns aber, dass sie auf ihre ausgeschriebenen Stellen keine Bewerber bekommen. Nur durch eine Datenerhebung kann dieser Mangel auch mit Zahlen belegbar gemacht und können Lösungsansätze abgeleitet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich nur um einen bestimmten Bereich der Jugendhilfe oder den kompletten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe handelt. Die wenigen Daten, die das Ministerium erfasst, werden leider nur alle vier Jahre erhoben. Da sich die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen schnell verändern, braucht es einen kürzeren Zeitraum.
Auf den ersten Blick sind die Zahlen sehr erfreulich. Seit 2006 sind die Stellen in der Jugendhilfe deutlich gestiegen. Bei genauerem Hinsehen kann man aber feststellen, dass die Zahlen vor allem im Bereich der Kitas und in der Schulsozialarbeit gestiegen sind und ebenso auch im Bereich Drogen- und Suchtberatung sowie Pflegewesen. Das ist natürlich sehr zu begrüßen. Die Verlierer aber in diesem Bereich sind jene, welche die vorbeugende Arbeit leisten. In der Statistik der freien Jugendhilfe sind die Jugendgruppen, Jugendverbände und Jugendringe sowie die kleineren Träger die Verlierer. Dass aber gerade diese kleinen Verbände mit ihrer Arbeit einen sehr wichtigen Beitrag leisten, wird dabei anscheinend völlig außer Acht gelassen. An Vollzeitarbeitsverhältnissen gewann fast
ausschließlich der öffentliche Bereich. Bei den freien Trägern sind es vor allem Teilzeitstellen und Honorarverträge, die dort vorrangig zu finden sind. Wegen mangelnder finanzieller Ausstattung werden Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse zur Ausnahme.
Schaut man sich die Landkreise und kreisfreien Städte an, kann festgestellt werden, dass in einigen Landkreisen und kreisfreien Städten mehr Personal in der freien Jugendhilfe tätig ist, jedoch bei einem Großteil, insbesondere im ländlichen Raum, das Personal abgebaut wurde. Besonders betroffen sind von der Kürzung die Bereiche der offenen Arbeit in der mobilen Jugendarbeit. Allgemein ist der ländliche Raum eher vom Abbau geprägt. Der ländliche Raum sollte aber gestärkt werden. Da sind wir uns, glaube ich, mittlerweile alle einig. Das haben alle Fraktionen verkündet.
Speziell bei der Förderung der freien Jugendarbeit und der mobilen Jugendarbeit muss angesetzt werden – gerade im ländlichen Raum –, da Kinder und Jugendliche in besonderem Maße von den Angeboten der Jugendarbeit aufgrund der Situation im ländlichen Raum leider ausgeschlossen sind. Aufgrund beispielsweise von immer weniger ÖPNV-Angeboten besteht meistens nicht die Möglichkeit, in die nächstgelegene Stadt zu kommen, um ein Jugendangebot wahrzunehmen oder den Jugendklub zu besuchen, wenn das nicht gerade die Eltern übernehmen. Wenn man sich die Zahlen noch genauer anschaut, kann man beispielsweise am Vogtlandkreis sehen, dass es zwar mehr Beschäftigte im Bereich Förderung von Familie, Partnerschaft, Trennung und Scheidung gibt. Im Bereich der Jugendarbeit hingegen ist das viel weniger. In genauen Zahlen heißt das: Es gab 59,4 % der sogenannten Vollzeitäquivalente im Bereich Förderung der Familie und Beratung Partnerschaft, Trennung, Scheidung etc. Im Bereich der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gab es jedoch 10,3 % weniger. Bei den sogenannten anderen Aufgaben gab es sogar 32,8 % weniger.
Die Staatsregierung weist in ihren Ausführungen auf eine gesundheitsfördernde Ausgestaltung der Rahmenbedingungen des Arbeitsplatzes hin. Es besteht aber keine Datenerhebung besonders im Bereich der Langzeiterkrankungen. In der Statistik der Krankenkassen werden beschäftigte Personen in der Kinder- und Jugendhilfe in unterschiedlichen Bereichen erfasst, sodass eine genaue Analyse mit den Daten gar nicht möglich ist. Zusätzlich sollte der hohe Anteil an psychischen Erkrankungen analysiert werden.
Im Bereich der Aus- und Weiterbildung ist in der einen Anhörung zum Thema soziale Berufe eindeutig festgestellt worden, dass es durchaus notwendig ist, die Studienplatzanzahl zu erhöhen. Auch die Absolventen in den Hochschulen, die im sozialen Bereich studiert haben, sind zumeist im sozialen Bereich geblieben. Aufgrund der rasanten gesellschaftlichen Veränderungen sind zusätzliche Bereitstellungen auch im Bereich der Weiterbildung notwendig und wichtig. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in sozialen Berufen müssen die Möglichkeit bekommen, immer auch den aktuellen Stand der Anforderungen für ihre Tätigkeit in die Aktualität überführen zu können.
Jugendarbeit orientiert sich aber immer an der Lebenswelt der Jugendlichen. Deshalb ist es unabdingbar, das Wissen über die aktuelle Lebenswelt junger Menschen auf dem neuesten Stand zu halten, beispielsweise was Suchtverhalten, Wohnsituation oder Freizeitverhalten anbetrifft. Öffentliche Räume werden heute beispielsweise völlig anders genutzt als vielleicht noch vor fünf oder zehn Jahren.
Nach den Angaben des Ministeriums sind mehr Interessenten für die Weiterbildung des Angebotes des Landesjugendamtes vorhanden, als Plätze zur Verfügung stehen. Leider haben sich auch die Veranstaltungstage von angebotener Weiterbildung an sich verringert. Aus diesem Grund ist der Ausbau der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sehr wichtig. Zusätzlich wird mir immer wieder berichtet, dass kleine Träger das Problem haben, Weiterbildungsangebote überhaupt anzunehmen, da die Träger meist den Ausfall einer Person, die bei der Weiterbildung ist, nicht ausgleichen können, das heißt beispielsweise, wenn eine Sozialarbeiterin gerade zur Weiterbildung ist, muss der Jugendklub verkürzt öffnen oder sogar geschlossen bleiben. Hier muss eine Lösung gefunden werden.
Die weiteren Fortbildungen werden über die Förderrichtlinie überörtlicher Bedarf gedeckt. In diesem Bereich gibt es aber immer wieder große Probleme, sei es im letzten Jahr, als die Förderrichtlinie völlig überzeichnet war, sodass Weiterbildungsmaßnahmen nur noch zu 60 % gefördert werden konnten. Oder schauen wir in dieses Jahr – ganz aktuell –, als die Auszahlung erst in den letzten Wochen stattfand. Solch eine späte Auszahlung geht überhaupt nicht. Allgemein erfolgt sie aber in dem Bereich der Fördermittel im Kinder- und Jugendbereich und in der Familienförderung immer verspätet und stellt viele Träger, besonders die kleinen, vor große Probleme. Es bedarf einer stabilen Finanzierung und nicht eines weiteren Verdrängens in die Projektfinanzierung. Im Koalitionsvertrag steht die Forderung nach der Prüfung einer mehrjährigen Förderung. Die Legislatur ist aber fast vorbei und passiert ist nichts. In diesem sensiblen Bereich wären Verpflichtungsermächtigungen ein wichtiger
Ansatz, um die Träger zu stabilisieren und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Perspektiven zu schaffen.
Viele glauben, dass im ländlichen Raum die offene Jugendarbeit nicht nötig wäre, da es verschiedene Vereine gibt, die diese Aufgabe übernehmen könnten. Aber die Aufgabe der offenen Jugendarbeit ist viel mehr, als die Kinder und Jugendlichen einfach zu beschäftigen. Sie haben vielmehr damit zu tun, dass sie sich ihrer politischen Verantwortung klar werden. So erhalten sie die Möglichkeit, mit eigenen Ausdrucksformen experimentieren zu können, neue Erfahrungen in das Bild von sich selbst zu integrieren und Anerkennung durch andere Menschen zu finden, um nur einige Aspekte zu nennen. Besonders wichtig ist, dass in Jugendklubs und offenen Jugendtreffs alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft oder wie es ihnen zu Hause wirtschaftlich geht, zugelassen werden.
Der Weg von der Kindheit in die Jugendzeit ist so für viele schon schwer genug. Neben der Suche nach Akzeptanz und Zugehörigkeit kommt noch ein zunehmender Leistungsdruck. Zusätzlich sind die Bedingungen nicht für alle jungen Menschen gleich. Sie werden von unterschiedlichen sozioökonomischen Lebenslagen beeinflusst. Durch die offene und mobile Jugendarbeit bekommen die jungen Menschen die dringend benötigten Freiräume und ihre Probierfelder, durch welche die eigene Persönlichkeit entfaltet werden kann. Damit werden alle jungen Menschen angesprochen, unabhängig von ihrer individuellen zur Verfügung stehenden sozialen oder ökonomischen Situation. Offene Jugendarbeit bestimmt nicht, sondern sie gestaltet gemeinschaftlich.
Es gibt immer wieder Kritik, Jugendklubs oder Begegnungszentren weiter zu finanzieren, obwohl die Anzahl der jungen Menschen abnimmt. Das liegt aber meistens nicht an dem Angebot vor Ort, sondern wie bereits erwähnt an dem Problem der Mobilität im ländlichen Raum. Aber auch fünf Jugendliche brauchen einen Ort, wo sie sich treffen können. Es müssen nicht in jedem Jugendklub ganz viele Jugendliche sein. Wenn kein Bus mehr vom Jugendklub nach Hause fährt, kann der Jugendklub eben nicht genutzt werden. Trotz immer geringer werdender Freizeit ist es aber so, dass junge Menschen und Kinder und Jugendliche gern den Teil ihrer wenigen Freizeit in einem Jugendklub oder in einer anderen Jugendeinrichtung verbringen. Die räumliche Nähe ist dabei aber ganz wichtig. Offene Jugendtreffs können ihrer Aufgabe nur gerecht werden, wenn sie während eines großen Teils der freien Zeit der Zielgruppe täglich geöffnet haben und damit genutzt werden können. Gleichzeitig aber brauchen sie dafür ausreichend gut qualifiziertes Personal – alles eine Frage der Finanzierung.
Abschließend kann gesagt werden, dass neben der Datenerhebung die Bereitstellung der bedarfsdeckenden notwendigen Ressourcen zwingend erforderlich ist. Die Personalsituation in den Einrichtungen sowie die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte müssen besonders in der freien Jugendarbeit verbessert werden, um langfristig qualifiziertes Fachpersonal in den Arbeitsfeldern binden zu können und eine gute Bezahlung abzusichern. Gleichzeitig soll Arbeitsplatzsicherheit gewährleistet werden,
um damit eine Planungssicherheit zu erzielen. Die Belastung durch Tätigkeiten über physische und psychische Grenzen hinaus und schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen näher analysiert und behoben werden.
Die Ausbildungs- und Nachqualifikationsangebote müssen erhöht werden, ohne dass die Qualifikationsstandards aufgeweicht werden. Zusätzlich bedarf es aber – das ist ganz wichtig – einer grundlegenden Bemühung um gesellschaftliche Anerkennung für das soziale Arbeitsfeld, mag es in der Jugendhilfe, mag es im sozialen Bereich sein, beispielsweise in der Pflege, um den Beruf in der Gesellschaft besser zu verankern, und das nicht nur für unsere jungen Leute, sondern für alle in der Gesellschaft.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dierks, sicher ist es wichtig, dass der Jugendhilfeausschuss analysiert, was die Bedingungen sein werden. Aber diese brauchen auch eine Datengrundlage und diese Datengrundlage haben wir nicht. Sie können nicht den Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses auch noch aufbürden, dass sie diese Daten sammeln sollen. Das funktioniert so nicht. Auch wenn immer die Rede davon ist, kommunale Probleme solle man dann im Landesjugendhilfeausschuss ansprechen – man hat ja gesehen, wenn wirklich mal ein kommunales Problem kommt, dann kommt als Antwort: Das ist kommunale Aufgabe, damit haben wir nichts zu tun.
Herr Homann, ja, Sie haben den überörtlichen Bedarf überall erhöht, das stimmt schon, aber Sie müssen auch mal aufpassen, wie die Auszahlung ist. Ich habe vorhin erklärt, was für Probleme beim überörtlichen Bedarf waren, und genauso hatten wir die Probleme. Wenn Sie geschaut haben, was im April schon in den Förderrichtlinien ausgezahlt worden ist, das war ja erschreckend. Also, schön ist es, wenn man – –
Ja, ich komme jetzt dazu; ich wollte das nur noch einmal feststellen.
Was wollen wir im Entschließungsantrag? Dass der Landtag erst einmal feststellt, dass keine Statistiken im Land oder der Staatsregierung vorliegen, die die Situation der Kinder und Jugendhilfe im Ganzen widerspiegeln. Die Zahl der Beschäftigten in der Schulsozialarbeit bzw. den Kindertagesstätten hat zwar zugenommen, bleibt aber im gesamten Niveau hinter dem Jahr 2002 zurück.
Der Staatsregierung liegen keine Daten über die Arbeitsbelastung und die Krankenstände im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe vor. Um sich einen genauen Überblick über die aktuelle Situation machen zu können, fordern wir im Entschließungsantrag, eine Studie in Auftrag zu geben, die Aufschluss über die Einkommensstruktur und -entwicklung gibt.
Zusätzlich fordern wir, dass die vorbeugende Jugendarbeit nicht auf Kosten des Ausbaus der Kindertagesstätten und anderer Bereiche der Jugendhilfe passiert, sondern dass genügend getan wird, dass zur Bekämpfung des Fachkräftemangels sowie zur Sicherung des Ausbaus der Jugendhilfestrukturen im ländlichen Raum ein Konzept für die Ermittlung des Personal-, Ausbildungs- und Qualifikationsbedarfes erstellt wird und eine Ausweitung der Fort- und Weiterbildungsangebote erfolgt.
Da sich die Welt der Kinder und Jugendlichen schnell verändert, soll die Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht mehr alle vier Jahre erarbeitet, sondern auf den Zeitraum von zwei Jahren verkürzt werden.
Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wollen wir es doch einfach einmal ganz genau sagen: Es ist traurig, dass in einem so reichen Land wie Deutschland horrende Summen für den Militäretat ausgegeben werden,
aber für Menschen, die nicht genug haben, um Lebensmittel zu kaufen, ist leider nicht genug da. Das sagt auch der jährlich erscheinende Armutsbericht.
Jahr für Jahr steigt die Zahl der Menschen, die betroffen sind, und jährlich appellieren auch die Sozialverbände, endlich etwas zur Armutsbekämpfung zu tun. Passiert ist leider nicht viel.
Um es ganz einfach anzusprechen: Wann gingen denn die Zahlen hoch in den Tafeln? – Das war mit der Einführung von Hartz IV, mit seinen unsäglichen Sanktionen, natürlich auch mit den Problemen der Bedarfsgemeinschaften, dass junge Menschen nicht ausziehen können, sondern in der Familie bleiben müssen und dementsprechend auch weniger Geld bekommen, und natürlich auch mit den Problemen, die wir in vielen Kommunen in Sachsen haben, der Kosten der Unterkunft.
Ja.
Also, wie viel, den genauen Wert, weiß ich natürlich nicht, wie es in Ihrer Tafel ist. Ich kenne es nur von „meinen“ Tafeln, die ich in meiner Umgebung habe. Natürlich ist es eine Möglichkeit, dass sich die Menschen in den Tafeln mit Lebensmitteln versorgen, und es ist auch gut. Ansonsten müssten sie hungern.
Doch. Ich werde später noch einmal darauf kommen. Es reicht nicht aus, um sich ausreichend gesund ernähren zu
können. Natürlich gibt es Länder, in denen es den Menschen schlechter geht. Das kann doch aber kein Maßstab sein für ein Land, das einen horrenden Militäretat hat.
So. Ich hatte schon erwähnt, das Problem war die Einführung von Hartz IV.
Hinzu kommt ein anderes Problem, über das die Tafeln in den letzten Jahren ganz oft berichten: dass es immer mehr Menschen gibt, die nach langer, mühevoller Arbeit einfach nicht mehr von ihrer Rente leben können. Sie sind dann gezwungen, zu Tafeln zu gehen. Das ganz große Problem bei älteren Menschen ist, dass sie sich oftmals sogar schämen, zu den Tafeln zu gehen, und dann lieber weniger essen, als sich die Blöße zu geben, zu den Tafeln zu gehen.
Insgesamt haben wir 6,4 Millionen Menschen, die im Hartz-IV-System gefangen sind. Hinzu kommen 2,7 Millionen Menschen, die älter als 65 Jahre sind und die von Armut bedroht sind, und 1,7 Millionen Kinder wachsen in Deutschland in Armut auf.
Die Tafeln unterstützen täglich – das ist eine bundesweite Zahl – ca. 1,5 Millionen Personen. Davon sind 53 % Erwachsene im erwerbsfähigen Alter. Wir reden von ALG-II- Empfängern, Sozialgeldempfängern und anderen sozial benachteiligten Personen.
23 % der Menschen, die zu den Tafeln kommen, sind Rentnerinnen und Rentner, wobei ich schon angemerkt habe, dass die Zahlen steigen.
19 % sind alleinerziehend. Wir hatten schon in mehreren Debatten auf das Problem von alleinerziehenden Müttern und Vätern in Deutschland und in Sachsen hingewiesen.
Hinzu kommt, leider, die horrende Zahl von 23 % Kindern und Jugendlichen, die betroffen sind und sich bei den Tafeln ihr Essen holen müssen, natürlich meistens über die Eltern.
Oft – das wurde vorhin schon angemerkt – ist es nicht nur so, dass die Tafeln Lebensmittel weitergeben, sondern das Gute ist, dass auch die Möglichkeit besteht, dass die Menschen dort Kleidung bekommen, weil viele Tafeln eine Kleiderkammer haben. Sie versuchen auch, in bestimmten gesellschaftlichen Bereichen tätig zu sein. Zum Beispiel bei der Arbeitsvermittlung oder bei der Integration in den Arbeitsmarkt machen die Tafeln sehr viel.
Vorhin wurde schon die Aussage gebracht, die der neue Gesundheitsminister getroffen hat, dass auch ohne die Tafeln jeder hierzulande leben könne und nicht hungern müsse. Versuchen Sie doch aber einmal, mit rund 3 Euro am Tag ein Kind zu ernähren – gesund und ausreichend.
Aus diesem Grund und weil es vorhin schon angesprochen wurde, wer hier Lösungen fordert: Wir hätten Lösungen. Wir sind schon die ganze Zeit, von Anfang an, dafür, Hartz IV abzuschaffen.
Wir fordern eine Grundsicherung für alle und zusätzlich – das haben wir in diesem Haus schon ganz oft gefordert – eine Grundsicherung für Kinder in Höhe von 564 Euro monatlich.
Unser großes Ziel – das sollte eigentlich das Ziel von uns allen sein – ist es, dass Tafeln künftig einfach überflüssig sind, weil alle von ihrem Einkommen gut leben können.
Jetzt noch zur AfD. Bis jetzt hat Sie das Thema Tafeln anscheinend nicht wirklich interessiert. Auch unsere Anträge, die in den Bereich Armutsbekämpfung gingen, sei es für Kinder, sei es für Rentnerinnen und Rentner, haben Sie sehr stark kritisiert.
Es ist aber natürlich nicht unentdeckt geblieben, dass Ihre Kommunalpolitiker in letzter Zeit zufällig bei den Tafeln auftauchen und fragen, was es für Probleme gebe. Wissen Sie was, die fragen nicht, was die Probleme der Betroffenen vor Ort sind, sondern sie fragen: Haben Sie Probleme mit Ausländern? Ich weiß auch, wie die Antwort der meisten dort vor Ort ist oder eigentlich aller, bei denen Sie jetzt waren: Sie haben kein Problem. Unsere sächsischen Tafeln können gut alles abdecken.
Ein besonderer Dank an die vielen Freiwilligen, die helfen!
Ich möchte nur einmal sagen, mit Ihrer Debatte, die Sie hier aufmachen, versuchen Sie wieder einmal, die Schwachen gegeneinander auszuspielen. Das Spiel machen wir natürlich nicht mit.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich müsste jetzt meine Kollegin Frau Schaper die Rede zu diesem Antrag halten, da sie von Anfang an darauf hingewiesen hat, wie wichtig das Thema ist. Frau Schaper befindet sich aber, wie jedes Jahr, gerade in Vietnam und hilft dort Kindern. Wir möchten ihr von hier aus viel Erfolg bei der Behandlung der jungen Patientinnen und Patienten wünschen.
Als ich das erste Mal von der Platzierung dieses Antrags der Koalition auf der heutigen Tagesordnung hörte, war mein erster Griff zum Tablet, denn ich hatte dessen Inhalt in Zeiten des Internets nicht im Kopf und es ist schließlich auch nicht mein Fachgebiet; zusätzlich können wir unsere Dokumente ja alle online abrufen. Zum Glück gibt es seit Kurzem im Landtag überall WLAN. Zusätzlich war ich auch noch in Dresden in einem Gebiet mit relativ schnellem Internet.
Als wir im letzten Jahr mit dem Sozialausschuss in Vietnam waren, haben wir dort feststellen können, dass es in einer sozialistischen Republik in jeder Ecke WLANVerbindung gab. Zu Hause im Vogtland sieht es schon ganz anders aus. Ich weiß, am Ausbau wird gearbeitet, aber eine ordentliche Abdeckung im ländlichen Raum wird noch länger auf sich warten lassen.
Im heutigen Antrag handelt es sich wieder einmal darum, dass von der Staatsregierung weitgehend Berichte abgefordert werden, Anträge, die nicht abgelehnt werden können, weil sie immer stimmen, aber auch keine wesentlichen Beiträge zur Entwicklung in Sachsen leisten können, eben weil sie vordergründig dazu dienen, über die Pressemitteilungen der Ministerien hinaus darauf hinzuweisen, dass irgendetwas getan wird.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich hält DIE LINKE das Thema E-Health mit all den schon jetzt praktizierten, bereits entwickelten, immerhin geplanten und auch noch nicht vorstellbaren auf elektronischer Datenverarbeitung beruhenden Anwendungen im Gesundheitssystem für so wichtig, dass es unbedingt einen höheren Stellenwert bekommen sollte. Es gibt eine Menge Chancen für eine Verbesserung und individuellere medizinische Versorgung, die in peripheren Regionen ebenso zur Anwendung kommen können wie in den urbanen Räumen. Ich meine damit zum Beispiel die telemedizinischen Möglichkeiten des Expertenaustauschs oder die Beratung von Patientinnen und Patienten, die Führung elektronischer Gesundheitsakten, auch über die Sektorengrenzen von ambulant und stationär hinaus, oder die Online-Geschäftsstelle einer Krankenkasse. Ohne Frage, es gibt schon jetzt viele Beispiele, die beweisen, dass die
Digitalisierung viel Potenzial für die Entwicklung eines modernen patientenorientieren Gesundheitswesens
enthält.
Selbstverständlich gibt es, wie bei jeder neuen Technologie, nicht zu unterschätzende Risiken, zum Beispiel die Gefahr, ethisch vertretbare Grenzen aufgrund von Technikgläubigkeit und Machbarkeitswahn zu überschreiten. Ich denke, sie dürfen nicht unterschätzt werden, aber wir werden lernen damit umzugehen; denn ob wir wollen oder nicht, wir können uns technologischen Entwicklungen nicht entziehen. Deshalb ist es mit Sicherheit klüger, sich mit diesem Thema wesentlich intensiver und offensiver zu befassen, und zwar mit den Chancen ebenso wie mit den Risiken. Leider ist davon im Freistaat bisher noch nicht besonders viel zu merken. Da es bei diesem Thema insbesondere auch um Geld geht, fange ich damit an.
In der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag stehen zwei wesentliche Sätze zu Finanzierungsmitteln, die der Freistaat zu E-Health aufbringt. Der eine lautet: „Der Freistaat Sachsen fördert die Digitalisierung im Gesundheitswesen gegenwärtig mit 10 Millionen Euro im laufenden Doppelhaushalt.“
Der zweite Satz heißt: „Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung stellt der Freistaat darüber hinaus im Zeitraum 2014 bis 2020 Mittel in Höhe von rund 28,6 Millionen Euro für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung, mit denen Investitionen in der sächsischen Gesundheits- und Pflegewirtschaft gefördert werden.“
Manche sagen dazu vielleicht: Na ja, das wird sicherlich nicht reichen, aber immerhin ganz stattlich. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass meine Kollegin Frau Schaper schon in den Haushaltsberatungen 2015/2016 höhere Investitionen für die Telemedizin gefordert hatte – höhere, als jetzt zur Verfügung stehen –, was aber von Ihnen abgelehnt wurde.
Auf den ersten Blick sehen die Summen relativ hoch aus. Das Problem ist nur: Auf ein einzelnes Jahr bezogen ist das ein sehr kleiner Tropfen auf einen sehr heißen Stein. Warum? Von den eben genannten 28,6 Millionen Euro EFRE-Mitteln entfallen im Jahr 2018 circa 3,9 Millionen Euro auf die entsprechende Richtlinie des SMS. Das ist eine öffentlich zugängliche, aber für die Allgemeinheit durchaus schwer zu findende Angabe aus der Fördermitteldatenbank in Sachsen.
In der Stellungnahme der Staatsregierung steht wenig deutlich: Von diesen 3,9 Millionen Euro wurden schon 1,4 Millionen Euro für NeuroESP, das schon erwähnte Assistenzsystem zur Warnung vor epileptischen Anfällen, aufgewendet. Damit bleiben aus EFRE-Mitteln für 2018 also nur noch 2,5 Millionen Euro übrig.
Ich will damit übrigens keineswegs den Mitteleinsatz kritisieren, sondern lediglich deutlich machen, dass Hochtechnologien sehr kostenintensiv sind, sodass mindestens 10 Millionen Euro oder besser 100 Millio
nen Euro notwendig wären, um tatsächlich spürbare Fortschritte zu erzielen.
So ähnlich sieht es übrigens auch bei den erstgenannten 10 Millionen Euro aus. Zunächst ist also einmal klarzustellen, dass es hier um jährlich nur 5 Millionen Euro geht. Ganz geheimnisvoll wird es dann aber erst, wenn man den Versuch unternimmt, die Förderrichtlinie EHealthSax 2017/2018 in der Fördermitteldatenbank zu finden. Fehlanzeige!
Nun weiß auch ich, dass das Ministerium nicht gezwungen ist, eine Richtlinie zu veröffentlichen, zum Beispiel wenn es dabei tatsächlich nur um einen kleinen, überschaubaren Kreis von potenziell Begünstigten geht.
Aber das kann meiner Ansicht nach bei diesem Thema überhaupt nicht der Fall sein. Sehr viele Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen haben ein Interesse an der Digitalisierung und an Innovationen. Ich habe also nach einer Erklärung für die Nichtveröffentlichung gesucht.
In der Pressemitteilung des SMS vom 24. Januar 2018 wird über das fünfte Treffen des Fachbeirats zu Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen, dem sogenannten E-Health-Beirat, berichtet. Dort steht geschrieben: „Im Mittelpunkt des Treffens stand der fachliche Austausch über Förderanträge nach der neuen Richtlinie EHealth Sax des SMS.“ In der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag hingegen liest sich das etwas anders: „Neben gegenseitigem Erfahrungsaustausch werden
ausgewählte sächsische Projekte der Telemedizin/EHealth erörtert. Der Beirat ist dabei ausschließlich in beratender Funktion tätig und arbeitet nach den Grundsätzen der Vertraulichkeit.“
Diese Aussage lässt nun auch den vorliegenden Antrag in etwas anderem Licht erscheinen. Offensichtlich ist die Arbeit der Staatsregierung zum Thema E-Health eine derart vertrauliche Verschlusssache – und damit intransparent –, dass sich selbst die Koalitionsparteien gezwungen gesehen haben, per Antrag etwas mehr Licht in die Aktivitäten der Exekutive zu bringen.
Aufgrund dieser gutwilligen Interpretation unsererseits werden wir diesem Antrag natürlich zustimmen. Wir denken aber, dass der entsprechende Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019/2020 deutlich aufgestockt werden muss.
Was wir ebenfalls im Blick hatten und haben: Für die im Bericht geforderte schnelle Datenleitung braucht es zusätzlich auch eine finanzielle Ausstattung, um sich Hardware und Software und andere notwendige technische Geräte erst einmal anschaffen zu können. Andernfalls wäre das Resultat, dass wir zwar sehr teuer eingebuddelte Kabel hätten, aber keine E-Health-Möglichkeit im Gesundheitswesen.
Bekanntlich wurde der riesige Investitionsstau im Hinblick auf den Einsatz alter Geräte und zur Beschaffung von IT-Technik von der Krankenhausgesellschaft Sachsen
im letzten November mit mindestens 200 Millionen Euro jährlich beziffert. Für diese Investition ist der Freistaat zuständig. Deshalb brauchen die sächsischen Krankenhäuser im neuen Doppelhaushalt vor allem wesentlich mehr Geld aus der Pauschalförderung.
Zum Schluss noch ein paar grundsätzliche Bemerkungen. Auch wenn ich mich als Vogtländerin und als Mitglied des Krankenhausausschusses natürlich über das Projekt „Telematik-Unterstützung für die Impulsregion Vogtland 2020“ gefreut habe, ist es wichtig, dass nicht vorrangig kleine Kreise oder kleine Krankenhäuser die Modelle entwickeln, sondern dass unsere großen Krankenhäuser in die Lage versetzt werden müssen, als Leuchttürme zu agieren, um anschließend in den ländlichen Raum ausstrahlen zu können, denn es gibt noch so viele Probleme und Fragen zu klären, mit denen kleine Krankenhäuser oft einfach nur überfordert sind.
Angesichts dessen, was im Bereich E-Health technisch notwendig und ethisch noch auszuhandeln ist, können wir im Moment in Sachsen noch nicht einmal von Leuchttürmen, sondern bestenfalls von gut zu hütenden Feuerstellen sprechen. Das sollte allen bewusst sein. Fangen Sie also endlich richtig an, damit alle hier in Sachsen etwas davon haben.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder haben eigene Rechte. Das hat nicht nur das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, sondern viele Vereine, NGOs und andere gesellschaftliche Akteure kämpfen schon viele Jahre für die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz.
Jetzt hat das Land Brandenburg mit Unterstützung durch Thüringen, Berlin und Bremen in den Bundesrat einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, der die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten vorsieht, um die Rechtsstellung und das besondere Schutzbedürfnis von Kindern klar zum Ausdruck zu bringen.
Meine Fraktion fordert mit diesem Antrag die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dieser Forderung anzuschließen, um endlich die Rechtsstellung und die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern klarer zu verankern. Kinderrechte brauchen endlich einen offiziellen und verbindlichen Status. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie brauchen zusätzliche Förder- und Schutzrechte. Deshalb reichen die allgemeinen Menschenrechte für Kinder nicht aus. Gleichzeitig müssen Kinder allzu oft mit den Rahmenbedingungen zurechtkommen, welche ihnen die Erwachsenen vorgeben.
In den letzten 28 Jahren wurde von verschiedenen Verbänden und Initiativen immer wieder versucht, diese Grundgesetzänderung zu erreichen. Es handelt sich hier nicht um den ersten Antrag, der zu diesem Thema im Bundesrat auf der Tagesordnung steht, und es ist auch nicht das erste Mal, dass wir das Thema als Landtagsfraktion aufgreifen. Schon im November 2014 hatten wir anlässlich des Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention einen Antrag mit dem Titel „25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ eingebracht. Schon in diesem Antrag forderten wir, dass sich die Landesregierung im Rahmen einer Gesetzesinitiative im Bundesrat für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einsetzen soll. Die Staatsregierung empfahl damals, den Antrag abzulehnen.
Dies macht deutlich, dass die Staatsregierung den grundlegenden Gedanken der Kinderrechtskonvention bis heute nicht verinnerlicht hat. Aber ich wiederhole den Grundgedanken gerne noch einmal. Kinder sind gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft und haben als eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde einen Anspruch auf Individualität und Anerkennung. Dass es sich nicht allein um die Forderungen einzelner Parteien handelt, zeigt auch, dass die Justizministerkonferenz im Herbst 2016 den Vorschlag der Jugend- und Familienministerkonferenz begrüßte, in einer gemeinsamen Bundes- und Länderarbeitsgruppe einen Formulierungsvorschlag für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu prüfen.
Derzeit berücksichtigt das Grundgesetz als leitendes, über allen anderen in Rechtsnormen stehendes Gesetz das Kindeswohl und die Kinderrechte nur unzureichend. Im Grundgesetz finden Kinder zwar im Rahmen des Artikels 6 Erwähnung, sind dort jedoch keine originären Rechtsobjekte, sondern nur Regelungsgegenstand der Norm. Unicef und das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ haben einen klaren Formulierungsvorschlag erarbeitet.
Erstens. Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Zweitens. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes, sie unterstützt die Eltern beim Erziehungsauftrag.
Drittens. Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Viertens. Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.
Auch wir in Sachsen können den Blick nicht davor verschließen, dass der Freistaat nicht perfekt ist, wenn es um die Umsetzung der Kinderrechtskonvention geht. Immerhin leben im Freistaat viele Kinder in Armut. Wir haben in den letzten Jahren mehrmals darauf hingewiesen, wie beispielsweise im Antrag „Kinderarmut im Freistaat Sachsen gemeinsam beseitigen“, welchen Sie im Mai abgelehnt haben. Meine Kollegin Frau Schaper wird Sie in der zweiten Runde nochmals auf die sozialen Probleme von Kindern in Sachsen hinweisen.
Es gibt in unserer Umgebung weitere Probleme, bei denen viel zu oft weggeschaut wird. Es reicht ein kleiner Blick ins deutsch-tschechische Grenzgebiet, dass das im Jahr 2000 von Deutschland unterzeichnete sogenannte Kinderhandelprotokoll, welches ein Zusatzprotokoll der Kinderrechtskonvention ist, eine stärkere Verankerung im Grundgesetz dringend braucht. Die Arbeit gegen Kinderprostitution ist momentan ein Kampf gegen Windmühlen. Das hängt auch damit zusammen, dass man sich auf beiden Seiten der Grenze schwer tut, dieses Problem erkennen zu wollen. Eine Aufnahme auch dieser Punkte wäre ein wichtiges Signal in Richtung unserer Nachbarn, sich endlich konsequenter für das Wohl der Kinder einzusetzen und gleichfalls eine stärkere Selbstverpflichtung für Sachsen.
Trotz wichtiger Reformen in der Vergangenheit kommt es immer wieder zu Gefährdungen durch Vernachlässigung oder Gewalt. Im Gegensatz zum jetzigen Zustand könnte bei einer Verletzung von in der Verfassung verankerten Rechten endlich Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Das führt zu einer deutlichen Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Für die Kinder brächte eine solche Verankerung einige Vorteile in weiteren Lebensbereichen, vor allem aber würde es die Rolle der Eltern und des Staates bei der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten für Kinder, sich stärker am Kindeswohl zu orientieren, neu definieren.
Mit einer entsprechenden Aufnahme von Kindergrundrechten würde sich auch die Bedeutung bereits bestehender Artikel im Grundgesetz wandeln. So wäre die im Artikel 6 festgehaltenen Befugnisse der Eltern gegenüber den Kindern dann vor allem als Recht der Kinder auf Erziehung und Pflege zu verstehen. Eine Aufnahme der
Kinderrechte ins Grundgesetz wird sicherlich keinem Kind in einer akuten Notlage helfen. Es ist auch kein Schutzschild gegen Gewalt an Kindern. Jedoch ist klar, dass die Aufnahme eines entsprechenden Artikels ein stabiles Fundament für eine gute Kinder- und Jugendpolitik bilden würde.
Bevor Sie jetzt wieder Gründe suchen, um unseren Antrag abzulehnen, möchte ich darauf hinweisen, dass sich diese Forderungen auch in den Wahlprogrammen von SPD und CDU wiederfinden. So zitiere ich aus dem Programm der CDU: „Auch Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte ins Grundgesetz aufnehmen.“ In diesem Sinne können Sie, liebe CDU-Fraktion, gern unserem Antrag zustimmen, denn er stimmt mit Ihrem Wahlprogramm überein.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Modschiedler, in Ihrem Programm steht es eindeutig. Sie widersprechen sozusagen konsequent Ihrem eigenen Wahlprogramm, also dem Wahlprogramm der CDU.
Die SPD hat im Endeffekt nicht einmal nach Gründen gesucht, um unseren Antrag abzulehnen, sondern einfach festgestellt, dass sie ihn aus Koalitionsgründen ablehnen muss.
Dass die AfD behauptet, dass sie die Schutzpartei der Kinder sei, hat sie mit ihren Ausführungen wunderschön widerlegt. Sie hat eindeutig gezeigt, dass ihr der Schutz unserer Kinder völlig unwichtig ist.
Zum Schluss möchte ich sagen, dass Kinder nicht nur die Unterzeichnung einer Konvention brauchen. Vor
28 Jahren, als diese Konvention entstanden ist, war daran die Bedingung geknüpft, dass der Schutz der Kinder endlich in einem Gesetz verankert wird. Deshalb fordern wir hier noch einmal, das Recht der Kinder endlich in unserem Grundgesetz zu verankern.
Kinder brauchen einen besonderen Schutz. In diesem Sinne bitte ich in der vorweihnachtlichen Zeit um Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele sind sicherlich der Meinung, dass es gut sei, dass wir von unseren Lebensmittelkontrolleuren nicht viel in der Zeitung lesen können. Das ist prinzipiell auch gar nicht falsch; denn Lebensmittelkontrollen schaffen es nur in die Medien, wenn gefährliche Rückstände festgestellt wurden, Proben auffällig waren oder gar ein Skandal aufgedeckt wurde.
In Sachsen allerdings kann man sich nicht in Sicherheit wiegen, wenn man nichts von den Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren hört. Es könnte auch schlicht und einfach sein, dass keine Kontrollen durchgeführt wurden, da das Personal fehlt.
So hat die Antwort auf die Große Anfrage ergeben, dass der Personalnotstand im Bereich der Lebensmittelkontrollen mittlerweile so groß ist, dass Proben einfach liegen bleiben, weil das Personal fehlt, um diese auszuwerten.
Das, meine Damen und Herren, bedeutet aber nichts anderes, als dass unbeabsichtigte Fehler in der Lebensmittelproduktion ebenso wie schwarze Schafe unentdeckt bleiben können, zumal wir es heute mit einem Lebensmittelmarkt zu tun haben, dessen Reichweite enorm ist, weshalb die einwandfreie Kontrolle der Betriebe umso wichtiger ist. Das hat auch das jüngste Beispiel, die Fipronil-Eier, ausdrücklich gezeigt.
Unsere Kontrolleurinnen und Kontrolleure in Sachsen leisten durchaus sehr engagierte und sehr gute Arbeit, aber – auch das geht aus der Antwort der Staatsregierung hervor – der rigide Sparkurs der Landesregierung macht es ihnen unheimlich schwer. Es fehlt an allen Ecken und Enden. Schon die einfachsten Mittel stehen nicht zur Verfügung.
Zugleich steigen aber die Anforderungen stetig. Die Produktion von Lebensmitteln wird immer komplexer. Schon 2012 hat der Präsident des Bundesrechnungshofs in einem Gutachten über die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes darauf hingewiesen: „Die Anforderungen an die amtliche Kontrolltätigkeit haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Die rechtlichen Vorgaben sind komplexer geworden. Die Ernährungswirtschaft zudem hat sich grundlegend strukturell gewandelt.“
So haben Menge, Vielfalt und Verarbeitungstiefe der angebotenen Produkte erheblich zugenommen. Handel und Herstellung vieler Lebensmittel konzentrieren sich auf wenige Unternehmen, deren Marktanteil tendenziell
steigt. Warenströme verlaufen häufig überregional und grenzüberschreitend.
Es zeigt sich ein eklatantes Missverhältnis. Den wachsenden Anforderungen und Herausforderungen stehen immer weniger Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure gegenüber. Das zeigt sich auch an der geltenden Lebensmittelkontrollverordnung aus dem Jahr 2001. Diese Verordnung wird den steigenden Anforderungen schon lange nicht mehr gerecht und muss dringend überarbeitet werden. Es wäre also schön – oder vielmehr: höchste Zeit –, wenn sich die Ministerin auf Bundesebene dafür einsetzen würde, dass die Verordnung überarbeitet und den aktuellen Herausforderungen angepasst wird.
Nur eine gute Aus- und Fortbildung gewährleistet, dass unsere Kontrolleurinnen und Kontrolleure ordentlich arbeiten können und dass wir genügend Nachwuchs für die kommenden Jahre finden.
Prinzipiell liegt die Hauptverantwortung für sichere Lebensmittel in Deutschland beim Produzenten. Die sogenannte Eigenkontrolle stellt im Rahmen der Lebensmittelsicherheit einen wichtigen Faktor dar. Staatliche Kontrollen sind jedoch unverzichtbar. Leider zeigt sich aber, dass im Bundesdurchschnitt nicht einmal die Hälfte der lebensmittelproduzierenden Betriebe kontrolliert werden können. Auch wenn bei den Kontrollen glücklicherweise nur wenige Probleme gefunden werden, ist es dennoch notwendig, dass auch vermeintlich kleine Probleme, beispielsweise bei der Hygiene, beseitigt werden.
Aber nicht nur die Hygiene ist ein wichtiger Punkt. Auch die Kontrolle der Belastung von Lebensmitteln ist ein wichtiger Bereich der Lebensmittelsicherheit. Ich möchte hier nicht das Standardbeispiel des sächsischen Weins anbringen, auch wenn das allen sicherlich noch sehr präsent sein wird. Vielmehr will ich, weil der Landtag ja schon seit geraumer Zeit seinen eigenen Honig herstellt, das Beispiel Honig nennen. In Proben sächsischen Honigs wurden Pestizidrückstände nachgewiesen. Wir sprechen hier nicht nur von einem Pestizid, sondern von Rückständen von zwei oder drei Pestiziden in einer Honigprobe.
Auch hier zeigt sich also, dass Kontrollen schlichtweg erforderlich sind, um genau solche Belastungen festzustellen und, wenn nötig, diese Lebensmittel vom Markt zu nehmen.
Zusätzlich steigt in Sachsen weiterhin die Beanstandungsquote der in der Landesuntersuchungsanstalt kontrollierten Proben. Sie stieg in den letzten Jahren leicht an und lag 2016 bei 14,9 %. Auch die Zahl der als gesundheitsgefährdend eingestuften Proben hat im Vergleich zu den letzten Jahren leicht zugenommen.
All das zeigt: Es braucht genügend Personal, um die Lebensmittelproduktion in Sachsen sorgfältig zu überprüfen. Genau hier wird besonders gut sichtbar, dass die Staatsregierung ihrer Pflicht in den letzten Jahren nicht nachgekommen ist.