Kirsten Muster

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Last Statements

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat es geschafft: Im Mai wurde das Paket mit drei Verträgen geschnürt. Der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ ist ein wichtiger Pakt. Der
große Wurf ist es allerdings nicht. Der Vertrag sichert die Finanzierung der Hochschulen bis 2027. Er gibt ihnen Planungssicherheit. Das ist ein außerordentlich gutes Zeichen. Finanziell auskömmlich ist er allerdings nicht.
Ab 2021 zahlen Bund und Länder jährlich 3,8 Milliarden Euro, ab 2024 sind es dann 4,1 Milliarden Euro. Insgesamt hat der Pakt weniger als 40 Milliarden Euro Gesamtvolumen. Ganz anders sieht es da schon beim Pakt Forschung und Innovation für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen Helmholtz und Co. aus. Sie können sich insgesamt über 160 Milliarden Euro freuen, eine Laufzeit bis 2030 und eine jährliche Dynamisierung von 3 %.
Schon diese kargen Zahlen zeigen Ihnen, wo das Herz der Konferenz schlägt. So ist es auch nicht verwunderlich, wenn der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes äußerte: Die Hochschulen werden in den nächsten Jahren lediglich mit dem Allernotwendigsten versorgt werden. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE träumt von einer neuen Gesellschaftsordnung und heute von einem neuen Hochschulfreiheitsgesetz. Für mich ist dieser Gesetzentwurf linke Anarchie. Die Staatsregierung konnte sich zu einer grundlegenden Reform des Hochschulfreiheitsgesetzes nicht durchringen. Wer aufmerksam den Koalitionsvertrag gelesen hat, konnte es schon daraus entnehmen. Tatsächlich kam es nur zu allernötigsten Änderungen.
Die LINKEN entwickelten in diesem Gesetzentwurf ein neues Gesellschaftsbild, und genau dieses Gesellschaftsbild, Herr Jalaß, lehnen ich und auch die Abgeordneten in der blauen Partei ab.
Deshalb lehnen wir auch Ihren Gesetzentwurf ab. Unstreitig ist das Hochschulfreiheitsgesetz stark reformbedürftig. Nicht umsonst haben die Rektoren der Universitäten sehr ausgiebig eigene Änderungsvorschläge erarbeitet. Es ist mir aber unklar, warum die LINKEN nicht die Veröffentlichung dieser Vorschläge abgewartet haben, schließlich sind die Rektoren die Anwender und Hauptbetroffenen dieses Gesetzes. Für mich ist dieser Gesetzentwurf über weite Strecken pure Ideologie.
Hier ein paar Ziele, die die Abgeordneten der blauen Partei vollständig ablehnen.
Erstens: Abschaffung des Lehrstuhlprinzips, stattdessen kollegiale Zusammenarbeit.
Zweitens: Einführung der Zivilklausel, Fokussierung auf zivile Forschung. Herr Jalaß, mich würde ja mal interessieren, wie Sie dort die Abgrenzung machen und welche Kriterien Sie erarbeitet haben. Dazu haben Sie noch
nichts ausgeführt, dazu habe ich auch Ihrem Gesetzentwurf nichts, aber auch gar nichts entnommen. Das ist eine wichtige Frage.
Drittens: Schaffung des Amtes eines Friedensbeauftragten.
Viertens: Abschaffung aller Studiengebühren, auch für Zweitstudium und Langzeitstudenten.
Fünftens: Stärkung der studentischen Selbstverwaltung. Die Abschaffung der Austrittsmöglichkeit aus der Verfassten Studierendenschaft ist eines Ihrer Ziele.
Sechstens: Einführung des Promotionsrechts für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Es wird Sie nicht wundern, auch das möchten wir nicht.
Siebentens: Verwendung einer gendergerechten Sprache. Diese Ziele lehnen wir rundweg ab. Aus Zeitgründen – als Juristin schmerzt mich das außerordentlich – werde ich jetzt nicht zur Verfassungswidrigkeit einiger Ihrer Punkte Ausführungen machen können.
Ich möchte nicht unterschlagen, dass der Gesetzentwurf auch Ziele nennt, die wir unterstützen: Hilfsangebote für leistungsschwache Studenten, Verbesserung der Hochschuldidaktik und Verringerung der befristeten Arbeitsverhältnisse im Mittelbau, das sind richtige Ziele. Die handwerklichen Fehler hat der Juristische Dienst in epischer Breite bereits dargestellt, und auch meine Kollegen haben darauf hingewiesen. Aus all diesen Gründen können wir Ihren Gesetzentwurf nur ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes ist überfällig. Die letzte Änderung dieses Gesetzes erfolgte im Jahr 2013. Seitdem ist viel passiert. Verschärfungen im Polizeirecht bedeuten automatisch strengere Regularien und massivere Eingriffsmöglichkeiten der Staatsgewalt. Unsere Gesellschaft hat sich verändert. Die Gesellschaft und jeder Einzelne ist Gefahren ausgesetzt, die neue Quantitäten, aber auch neue Qualitäten erreicht haben. Das neue Polizeigesetz erlaubt einschneidendere Eingriffe in die Freiheits- und Bürgerrechte jedes Einzelnen. Den Kritikern ist recht zu geben. Der Staat nutzt heute neue Überwachungsmöglichkeiten.
Aber unsere Freiheit braucht auch Sicherheit. Sicherheit kann jedoch nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie allein dem Schutz der Freiheit dient und nicht zum Selbstzweck des Staates verkommt. In einer Demokratie hat nach meiner Auffassung der Staat gläsern zu sein und nicht der Bürger. Transparenz, individuelle Rechtsschutzmöglichkeiten, aufsichtliche Kontrolle und auch Löschungspflichten sind ein wichtiges Detail des Rechtsstaates und für uns lebensnotwendig. Es wäre also ein Fehler, stolz auf das neue Polizeirecht zu sein. Teilweise wurde das neue Sächsische Polizeigesetz als Erfolgsweg beschrieben, der fortgesetzt wird.
Das halte ich für falsch. Der jahrelange Stellenabbau bei der sächsischen Polizei trotz steigender Kriminalitätsbelastung spricht für sich. Sachsen bestreitet bei der Neuregelung des Polizeirechts keinen Alleingang. Viele Bundesländer haben mittlerweile ihre Polizeigesetze überarbeitet oder sind gerade dabei. Auf Bundesebene wurden die Befugnisse des BKA angepasst. Ein Ziel des neuen BKA-Gesetzes ist die Steigerung der Effizienz bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt. Dazu wurde beispielsweise auch die Online-Durchsuchung in den Maßnahmenkatalog aufge
nommen. Die Bundesregierung und die Polizeibehörden begründeten die Notwendigkeit mit der Nutzung moderner Techniken durch Straftäter. Die Onlinedurchsuchung ist daher ein für die Verhinderung terroristischer Anschläge unverzichtbares Instrument. Die Onlinedurchsuchung und die Quellen-TKÜ hätten nach Auffassung der Abgeordneten der blauen Partei auch in das neue Polizeigesetz für Sachsen aufgenommen werden müssen. Leider fehlt der sächsischen SPD, Herr Pallas, dafür der Mut.
Die CDU achtete auf die Koalitionstreue, weniger auf die Sicherheit ihrer Bürger. Herr Pallas, ich erinnere mich noch an Ihren Ausspruch bei der Anhörung, als Sie sagten, das mit der Quellen-TKÜ und der Onlinedurchsuchung fänden Sie eigentlich gar nicht schlecht. Aber könnte man das nicht insgesamt über das BKA-Gesetz ziehen?
Dann hätten Sie damit nichts zu tun. Ich denke, das zieht schon ziemlich genau das, was manchmal – –
Okay, dann können Sie ja sagen, ich habe falsch zitiert.
Ich habe es nach meiner Kenntnis so im Ohr, und es hat sich ganz fest eingebrannt. – Also: Alle Sachverständigen aus dem Bereich Polizei und BKA haben übereinstimmend Quellen-TKÜ befürwortet. Sie sprachen von Waffengleichheit zwischen Polizei und Straftätern. Das BKAGesetz mit seiner Erlaubnis der Quellen-TKÜ hat es vorgemacht. Es ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat dies ausdrücklich festgestellt.
Enttäuscht bin ich auch von dem Änderungsantrag der Koalition, der die aktuelle Rechtsprechung zur automatischen und stationären Kennzeichenüberwachung berücksichtigen wollte. Zwar liegt uns im Änderungsantrag der Koalition ein Anpassungsvorschlag vor. Dieser ist leider nach Aussage des Sächsischen Datenschutzbeauftragten nicht vollumfänglich gelungen. Der Datenschutzbeauftragte hatte sich daher mit seinen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht nur an den zuständigen Innenausschuss, sondern auch an die Öffentlichkeit gewandt und um eine weitere Verbesserung gebeten. Dieser Bitte ist die Koalition leider bis heute nicht nachgekommen. Demnach liegt uns hier ein datenschutzrechtlich bedenklicher Gesetzentwurf vor, Herr Anton, und das müssen wir einfach feststellen.
Es ist schade, dass die dringend notwendige Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes nur halbherzig erfolgte. Das war bei dieser Koalition nicht anders zu erwarten. Hier wackelt der Schwanz mit dem Hund – nicht andersherum.
Noch einmal ganz deutlich: In Sachsen opfert die CDU die Sicherheit ihrer Bürger auf dem Koalitionsaltar der SPD. Bereits bei der letzten Änderung des Polizeigesetzes im Jahr 2013 hat sich die SPD vehement gegen die Einführung der Regelung in § 42 zur Erhebung von Telekommunikationsdaten gewehrt. Nach dem Motto: „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“ werden wir trotzdem zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Abgeordneten der blauen Partei befürworten die Rundverfügung des Generalstaatsanwalts vom September 2018 und März 2019. Die erste Verfügung forciert die Anwendung des beschleunigten Verfahrens. Der alte Rechtsgrundsatz, die Strafe muss der Tat auf dem Fuß folgen, ist richtig und aktueller denn je.
Dem Generalstaatsanwalt traue ich zu, dass er rechts, links und religiös motivierten Extremismus und auch alle anderen Straftaten konsequent verfolgt.
Bei der zweiten Rundverfügung geht es um die Verfolgung von Bagatelldelikten. Herr Bartl, über Ihr Verhalten in den letzten zwei Tagen habe ich dann doch schon etwas gestaunt. Der Wortlaut der Normen Sachbeschädigung,
Diebstahl und das Erschleichen von Leistungen, also das Schwarzfahren, hat sich nicht geändert. Es ist immer noch ein Vergehen, liebe LINKE, liebe GRÜNE und auch SPD. Liebe LINKE und GRÜNE, vielleicht planen Sie ja wie beim Hanfkonsum auch in diesem Bereich eine Entkriminalisierung.
Herr Staatsminister Gemkow hat vorgerechnet, dass er mit dem vorhandenen Personal und einigen Aufstockungen auskommt. Hier habe ich allerdings große Zweifel. Auf keinen Fall darf die Verfolgung und Aufklärung schwerer Straftaten darunter leiden. Sollten meine Zweifel berechtigt sein, so wird sich das allerdings bis zum 1. September 2019 herausstellen und Sie, liebe Koalition, werden dafür die Quittung erhalten.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Herr Minister.
Hatten wir denn schon einmal eine Landesverkehrsgesellschaft, und zwar im Jahre 1991?
Und hat das die Erfolge gebracht, die Sie jetzt durch die neue Gründung herbeiführen wollen? Was waren die Gründe, damals diese Landesverkehrsgesellschaft wieder abzuschaffen?
Das ist für mich ein Zickzackkurs.
Das habe ich getan.
Ja, genau.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich habe jetzt vernommen, –
– dass wir uns 1991 entschieden haben, eine Landesverkehrsgesellschaft zu gründen. Wir haben uns dann für eine Kommunalisierung entschieden.
Als Mitglied des Kreistages Meißen muss ich sagen, –
– dass mein Landrat große Schwierigkeiten hat, – –
Haben Sie den Eindruck, dass Sie die ganzen CDU-Landräte, die die wesentliche Mehrheit ausmachen, von Ihrem Konzept überzeugt haben?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Abgeordneten der blauen Partei lehnen das Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab. Meine Erwartungen an diesen neuen Staatsvertrag waren hoch, der tatsächliche Inhalt ist eher überschaubar.
Der Telemedienauftrag wird ausgeweitet, wir haben darüber in der Aktuellen Debatte schon gesprochen. Diese Entwicklung war vorhersehbar. 2016 hat Prof. Dörr sein Gutachten „Legitimation und Auftrag des öffentlichrechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud“ veröffentlicht. Er hat in seinem Gutachten viele gute Gründe geliefert, warum der Rundfunk auf weitere Angebote ausgedehnt werden muss. Das war auch nicht verwunderlich: Auftraggeber war das ZDF.
Die Ziele, die jetzt in den Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeflossen sind, sind in der Politik unstreitig. Trotzdem hat die Umsetzung drei Jahre gedauert. Schon das ist bedauerlich. Dieser Vertrag enthält eine erhebliche Ausdehnung des Auftrags, ohne gleichzeitig die Strukturoptimierung anzugehen. Die seit vielen Jahren tagende Länderarbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ hat hierbei noch zu keinen nennenswerten Ergebnissen geführt – leider!
Die AG Dokumentarfilm legte mittlerweile das GersdorfGutachten vor. Danach erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Versorgungsauftrag nur dann, wenn er nicht nur bunte Unterhaltungsprogramme, sondern auch
Bildungs- und Informationsinhalte zur Hauptsendezeit ausstrahlt und diese nicht im Nachtprogramm versteckt. Diese Erkenntnisse sollte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk einmal sehr zu Herzen nehmen und auch tatsächlich umsetzen.
In der Sachverständigenanhörung beschwerte sich Herr Demmel vom Verband Privater Medien. Er sagte, der vorgelegte Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungs
staatsvertrag sei unausgewogen und wettbewerbsfeindlich. Er nannte insgesamt sechs Kritikpunkte. Unter anderem äußerte er: „Die Auftragserweiterung im Telemedienbereich ist nicht erforderlich. Die aktuelle Regelung der kurzen Verweildauer von sieben Tagen in Mediatheken ist ein Schutz der privaten Anbieter.“ Dieser Schutz wird jetzt aufgeweicht. Übrigens: Der Schutz der Verlage wurde mit dem Verbot der Presseähnlichkeit in diesen Vertrag neu eingefügt. Der Verband fordert eine inhaltliche Fokussierung, eine Reduktion des Gesamtangebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Zitat –: „... in der festen Überzeugung, dass der klare Fokus von ARD und ZDF in ihren Kernzeiten zu bis zu 70, 75 % auf einem Angebot mit einem gesellschaftlichen Mehrwert im Bereich Information, Bildung und Kultur liegt.“ Darauf muss hingearbeitet werden.
Nun ein wesentlicher weiterer Punkt, der mehrfach von meinen Kollegen angesprochen wurde: Mit dem Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird die Verweildauer in den Mediatheken von einer Woche auf bis zu vier Wochen ausgedehnt. Mehr Leistung müsste eigentlich zu höherer Vergütung führen. Das ist hier leider nicht der Fall. Die längere Verweildauer führt keinesfalls automatisch zu einer Erhöhung der Vergütung der Urheber und der Kreativwirtschaft.
Die lediglich in der Protokollerklärung aufgenommene Bitte möchte ich einmal zitieren: „ARD und ZDF werden daher gebeten, die Vertragsbedingungen insbesondere hinsichtlich des Telemedienangebotes zu aktualisieren und, soweit dies mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist, zu verbessern.“ Den Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kennen wir bereits aus der Protokollerklärung zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2009. Diese Protokollerklärung mit dem Hinweis auf den Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hat mittlerweile ihren zehnten Geburtstag und ist immer noch eine Absichtserklärung – ein trauriges Beispiel für keine Umsetzung!
Thomas Frickel von der AG Dokumentarfilm schrieb dazu in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ einen kritischen Artikel mit der Überschrift – Zitat –: „ARD und ZDF im Netz: Zum Plündern freigegeben“. Er sprach von einer Enteignung unabhängiger Produzenten. – So weit im ersten Teil.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte kurz darauf hinweisen, was ich im Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eigentlich erwartet, aber leider nicht gefunden habe. Das wird zukünftigen Staatsverträgen wahrscheinlich vorbehalten werden.
Wir wissen schon aus der Ankündigung: Die Auftragskonkretisierung, die Strukturoptimierung, die Einführung des Indexmodells und die Stärkung der Beitragsstabilität stehen ganz oben auf der Liste der AG Strukturoptimierung und Auftrag. Allerdings sind das Komponenten, die sich teilweise ausschließen. Ich möchte kurz darauf hinweisen, was schon jetzt bekannt ist:
Erster Punkt: Die Anstalten sollen eine Profilschärfung des Auftrages erhalten. Die Rundfunkkommission fordert eine klare Unterscheidbarkeit zwischen privaten und öffentlichen Angeboten. Quotenschlachten und Parallelprogramme sollen stark eingeschränkt werden. Der Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – nach meiner Auffassung, wie es in Artikel 5 des Grundgesetzes vorgesehen wird – soll geschärft werden. Das ist gut.
Der zweite Punkt: Die Anstalten werden von der Politik aufgefordert, eine gemeinsame Mediathek einzuführen. Nun muss man sagen, dass wir alle bei der Anhörung gehört haben, dass die ARD und ZDF, freundlich ausgedrückt, zurückhaltend waren. Ganz klar ausgedrückt, heißt das: Beide wollten es nicht. Das ist ein Appell der Politik. Wir wollen mal sehen, was daraus wird und ob es sich stärker konkretisiert.
Der dritte Punkt: Der Auftrag ist für die Anstalten künftig so auszugestalten, dass sie ihre Ausspielwege selbst bestimmen können. Das kann man nur wünschen, denn
wir haben ja mittlerweile eine Unmenge an Ausspielwegen.
Hierzu gehört eng der vierte Punkt der Verwendung der Rundfunkbeitragsgelder. Für ARD und ZDF soll es zukünftig Freiräume bei ihrer Budgetverwendung und Budgetplanung geben. Das ist gut. Eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Anstalten wird den Anstalten auch die Freiheit geben, sich mehr auszuleben. Wir sind gespannt, wie sie das für sich zu nutzen wissen.
Allerdings kommt auch dieser hässliche Satz dazu, der längst überfällig ist: Neue Aufgaben führen nicht mehr zu mehr Geld. Dieser Satz ist mir sehr wichtig. Ich spüre, dass wir in Zukunft noch viel mehr Rundfunkstaatsverträge erhalten werden. Wir sind jetzt drei Jahre hinterher, um zu realisieren, was das Dörr-Gutachten uns gebracht hat. Trotzdem sehe ich in dem jetzigen Appell ein Umsteuern, wenn auch in homöopathischen Dosen.
Ich hätte mir für die Zukunft gewünscht, dass Auftrag und Strukturoptimierung gemeinsam angegangen werden. Ich hätte mir auch ein beherztes Umsteuern und eine Kürzung des Rundfunkbeitrages um mindestens 5 Euro gewünscht. Darauf werde ich wohl noch etwas warten müssen. Das Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag –
– lehne ich, wie in der ersten Rederunde gesagt, ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag erweitert den Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Entwicklung war absehbar, und zwar spätestens nach dem vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst in Auftrag gegebenen Dörr-Gutachten von 2016: „Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud“.
Die Umsetzung dauerte immerhin drei Jahre. Im Jahr 2016 gründeten auch die MPs eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Namen „Auftrag und Strukturoptimierung“. Aber in diesem Staatsvertrag wird der Auftrag wieder für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erweitert, ohne gleichzeitig die Strukturoptimierung zu regeln. Das ist für mich ein sehr schlechtes Zeichen.
Dabei hätte der neue Staatsvertrag Folgendes regeln müssen: Erstens. Neue Aufträge führen nicht zu einem höheren Beitragsaufkommen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ist übrigens eine uralte Forderung aus dem SMS-Papier von Steinbrück, Milbradt, Stoiber aus dem Jahre 2003. Damals hieß es noch: „Gebot der Austauschentwicklung“.
Zweitens. Die Umsetzung der Forderung aus dem neuen Gersdorf-Gutachten. Demnach muss eine Schwerpunktsetzung beim Programm des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks auf Information, Bildung und Beratung zur Hauptsendezeit erfolgen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch beim Kohleausstieg haben wir ein gelebtes Demokratiedefizit. Bürgerbeteiligung – Fehlanzeige. Die Kohlekommission bestimmt über die Köpfe der Betroffenen die wichtigsten Parameter für den Ausstieg aus der Kohleenergie. Wir haben ja ein klassisches Beispiel für Energieplanwirtschaft.
Ökologisch soll es sein, also umweltverträglich. Dazu brauchen wir nicht nur den Ausstieg aus der Kohle, und nicht nur in Deutschland. Sozial verträglich soll es sein – also wirtschaftlich und bezahlbar. Die Milliardenbeträge mögen noch wechseln, aber klar ist, dass der deutsche Bürger sie mit seinen Steuern bezahlen wird. Deutschland hat schon jetzt mit die höchsten Strompreise der Welt.
Heißt Versorgungssicherheit eigentlich weiterhin, dass wir gerne, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht bläst, auf Strom aus uralten AKWs und aus Kohlekraftwerken aus Polen, Tschechien und Frankreich zurückgreifen, weil wir mit der Speichertechnologie leider nicht weiterkommen?
Hat man die Beihilfekontrollen der EU beachtet?
Die Abgeordneten der blauen Parteien stehen für ein bezahlbares, sicheres
(Valentin Lippmann, GRÜNE: „Parteien“? – Heiterkeit bei den GRÜNEN und den LINKEN – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ist das eine Ankündigung, Frau Muster? – Weitere Zurufe von den LINKEN und den GRÜNEN)
und umweltverträgliches Energiesystem. Das kann ich bei diesen Vorschlägen leider nicht erkennen.
Vielen Dank.
Ich fand Ihre Vorschläge auch zum Lachen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Modschiedler, der Bund macht den Ländern auf mehreren Gebieten Avancen, sie zu unterstützen. Justiz ist eine originäre Sache des Landes – Schule ist aber auch originäre Sache des Landes. Aber der Bund hat immer noch Wünsche, wie er sich selbst mit der Geldgabe verwirklichen kann. Welche Vorstellungen hat Sachsen, welche Spielregeln müssen eingehalten werden, wenn der Bund uns beim Thema Justiz Geld gibt?
Der Bund möchte uns Geld geben für Justiz. Justiz ist die originäre Aufgabe des Landes. Im Zweifel hat der Bund immer noch ein paar Spielregeln parat, die man beachten muss, wenn man das Geld bekommt. Welche Spielregeln hat Sachsen dem entgegenzusetzen bzw. welche Spielregeln müssen beachtet werden? Bei der Schule haben wir gesehen: Es sollte zunächst eine Verfassungsänderung und eine 50-%Gegenfinanzierung des Landes sein.
Ja.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Praktisches Jahr nicht zum Null-Tarif“ – so der Antrag der GRÜNEN. Dies ist eine vernünftige und längst überfällige Forderung. Die Abgeordneten der blauen Partei unterstützen diese Forderung voll und ganz. Am 16. Januar 2019 fand eine Demo der Dresdner Medizinstudenten vor dem Sächsischen Landtag statt. Wir hatten gerade Ausschusssitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses, als sich die Demo bemerkbar machte. Ich ging kurz hinunter, die Studenten konnten ihre Forderungen sehr gut begründen und hatten einen sehr guten Flyer dabei.
Zunächst wollte ich es nicht glauben, dass viele von ihnen überhaupt keine Entschädigung während des PJ bekamen, obwohl sie fast alle 40 Stunden pro Woche arbeiten mussten. Sie mussten auf ihr Erspartes zurückgreifen, die Eltern unterstützten sie oder sie gingen ganz einfach arbeiten. Insgesamt fand an diesem Tag an 36 Fakultäten
ein Aktionstag statt. Die begleitende Online-Petition für ein faires praktisches Jahr Medizinstudium läuft noch bis März. Sowohl die Online-Petition als auch dieser Aktionstag haben fünf Punkte, für die sie kämpfen.
Erstens. BAföG-Höchstsatz als Aufwandsentschädigung und bei über 25-jährigen Krankenversicherungen – diesen Punkt kann die blaue Partei gut unterstützen.
Zweitens. Die Gewährung von Krankheitstagen in gesplitteten Tertialen – auch das ist zustimmungsfähig.
Drittens. Mindestens vier Stunden Lehrveranstaltungen und mindestens acht Stunden Selbststudium pro Woche – hierbei habe ich persönlich Schwierigkeiten; ich halte vier Stunden Selbststudium pro Woche für völlig ausreichend und würde den Punkt ablehnen.
Viertens. Persönlicher Zugang zum Patientenverwaltungssystem. – Ich denke, dies sollte man erst einmal datenschutzrechtlich checken. Auch dem würde ich nicht zustimmen.
Fünftens. Eigene Arbeitskleidung und eigene Aufbewahrungsmöglichkeiten für diese Kleidung und persönliche Gegenstände. – Das ist eine Selbstverständlichkeit, der wir gern zustimmen.
Leider müssen wir feststellen, dass der Antrag der GRÜNEN diese fünf Punkte nicht aufgenommen hat, sondern sich lediglich mit der Vergütung oder Aufwandsentschädigung beschäftigt und viele zusätzliche Punkte dazu einbringt. Diese zusätzlichen Forderungen der GRÜNEN sind nach meiner Auffassung weitestgehend entbehrlich. Deshalb bitten wir um punktweise Abstimmung über diesen Antrag.
Der Berichtsteil über die Situation der PJler ist unproblematisch. Auch den Forderungen unter Nummer 2 und 3 können wir grundsätzlich zustimmen. Nicht nur die Studenten in den Universitätskliniken, sondern auch diejenigen an anderen Lehrkrankenhäusern und akademischen Lehrpraxen sollten zukünftig eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Es hat mich beruhigt, dass die Krankenhäuser des Landkreises Meißen, kurz Elblandkliniken genannt, hier Riesa und Radebeul, 400 Euro Aufwandsentschädigung bezahlen. Es sind Lehrkrankenhäuser der TU Dresden. Schade, dass die Unikliniken in Dresden und Leipzig nichts bezahlen!
Auch im Ländervergleich behandelt Sachsen seine Medizinstudenten schlecht. Der PJ-Aufwandsentschädigungsliste des Hartmannbundes können wir entnehmen, dass zum Beispiel Mainz 700 Euro an der Uniklinik bezahlt und die HELIOS Klinik Gotha auch 700 Euro. Es zeigt sich wieder, dass die sächsische Koalition ihre Großbaustellen nur halbherzig angeht. Selbstverständlich benötigen wir bei einem drohenden Ärztemangel auf dem Land auch attraktive PJ-Stellen.
Die Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag der GRÜNEN ist eine große Enttäuschung. Wenn man weiß, wie Frau Stange für die ordentliche Bezahlung von Theatern und Orchestern im ländlichen Raum kämpfen
konnte und mal eben 7 Millionen Euro extra lockermachte, obwohl Kreise und Gemeinden originär zuständig sind,
ist Ihre Abwehrhaltung bei der Entlohnung des PJ für mich unverständlich und sehr enttäuschend. Das ist meine Auffassung, Frau Dr. Stange, die ich auch laut und deutlich äußern werde.
Die Vorschläge der GRÜNEN wurden einfach abgetan. Die Antwort der Staatsregierung las ich so, als hätte die zuständige Wissenschaftsministerin kein Interesse an einer finanziellen Verbesserung der PJ-Bedingungen. Die Staatsregierung betont, dass sie keine Einflussmöglichkeiten habe und die Universitätsklinik nicht zur Zahlung einer Vergütung verpflichten kann. Nun, ob es während oder nach dem Studium ist, Rechtsreferendare und Lehramtsreferendare müssen nach ihrem Studium eine praktische Ausbildung absolvieren. Die Unterhaltsbeihilfe der Rechtsreferendare liegt in Sachsen seit Januar 2018 bei 1 368,22 Euro brutto, und die angehenden Lehrer werden ja sogar auf Widerruf verbeamtet und erhalten monatlich 1 500 Euro, und wenn sie in den ländlichen Raum gehen noch einmal 1 000 Euro dazu.
Ich verstehe den Kunstgriff, dass die PJler überhaupt nicht bezahlt werden, in keiner Weise.
Den Punkt 4 finde ich überhaupt nicht in Ordnung.
Der letzte Satz: Die Urlaubsforderung der GRÜNEN läuft dem Konzept des PJ zuwider. Den Punkt 5 lehnen wir ab.
Ich bitte nochmals um punktweise Abstimmung.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Morgen, am 12. November 2018, feiern wir 100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland.
Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen ist ein Meilenstein für unsere Demokratie und für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Ich sage es noch einmal: Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Interessant ist für mich, dass dieses Thema die Koalition aufgebracht hat. Die Frauenquote der CDU in diesem Landtag beträgt knapp 20 % und ist damit sehr schwach.
Die CDU bemüht sich redlich, diese Quote in der nächsten Legislaturperiode auf 30 % zu heben. Nach Zeitungsartikeln hat sie damit Mühe. Frau Buddeberg hat es schon angedeutet.
Die Abgeordneten der blauen Partei lehnen starre Quoten für Frauen ab. Ganz herkömmlich nehmen wir – wie auch woanders – die Kriterien Eignung, Leistung und Befähigung. Ich bin übrigens gespannt, wann der erste Abgeord
nete mit der Geschlechtsbezeichnung „divers“ in den Sächsischen Landtag einzieht. Für die nächste Legislaturperiode setzen wir auf weniger Politprofis und mehr parteilose Fachleute. Hoffentlich nimmt damit die Politikverdrossenheit unserer Bürger etwas ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Kollegen haben bereits viel über die Abschaltung des Analogradios gesagt, deshalb möchte ich mich auf zwei wesentliche Punkte konzentrieren: Erstens, wie oft wurde der Abschalttermin hier in Sachsen bereits verschoben? Zweitens, welche zusätzlichen Änderungen des Privatrundfunkgesetzes hätten wir hier und heute auch verabschieden können?
Zum ersten Punkt, der Verschiebung des Abschalttermins: Einschlägig ist § 6 Abs. 4 des Privatrundfunkgesetzes. Im Juli 2008 wurde der Abschalttermin auf den 31.12.2014
festgelegt, im Juli 2014 – also knapp vor dieser Legislaturperiode – wurde er auf den 31.12.2018 festgelegt; das ist jetzt noch Gesetzeslage.
Mehrfach habe ich in der Zwischenzeit in der Staatskanzlei nachgefragt, ob an eine Verschiebung des Termins gedacht würde, und der Staatskanzleichef Jaeckel hat damals gesagt, eigentlich nicht. Jetzt sind wir wenige Tage vor diesem Abschalttermin und wir haben ein neues Gesetz und einen neuen Abschalttermin, den 31.12.2025 in Härtefällen.
Ich finde es richtig, das ist eine politische Entscheidung. Sie wollten die Kabel- und Antennengemeinschaften nicht verärgern, denn sie haben in der DDR-Zeit und danach Großes geleistet – das ist legitim. Aber man sollte auch dazu sagen, dass es so ist.
Zum zweiten Punkt, zusätzliche Änderungen des Privatrundfunkgesetzes. Ich gehe davon aus, wenn man ein Gesetz anfasst, dann sollte man all das darin regeln, was zu der Zeit möglich ist. Wir haben das Privatrundfunkgesetz schon im April dieses Jahres angefasst und die Datenschutzgrundverordnung eingepflegt; jetzt kam im Herbst eine Verlängerung der Abschaltfrist des Analogradios in Härtefällen von der Koalition. Leider, liebe Koalition, hatten Sie die Übergangsfristen vergessen. Für die Prüfzeiten der Sächsischen Landesmedienanstalt, mit Verlaub, für besondere Sorgfalt und versierte Handwerkskunst sprach das nicht.
Mittlerweile haben Sie die Übergangsfristen nach der Anhörung eingepflegt und Herr Deitenbeck von der Sächsischen Landesmedienanstalt hat zwei weitere Änderungen angestoßen: Erstens, zurückgegebene UKWFrequenzen sollen nicht wieder neu ausgeschrieben und vergeben werden, und, zweitens, die Ausschreibung von Plattformen über Verweis auf den Rundfunkstaatsvertrag soll ermöglicht werden.
Erstere Änderung haben Sie in diesen Gesetzentwurf eingepflegt – vielen Dank dafür –, letztere nicht. Unter dem Gesichtspunkt, lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wirkt schon ein wenig putzig, wenn die Regierungsparteien die Staatsregierung zu Selbstverständlichkeiten auffordern; nämlich ein Finanzierungsabkommen mit den Sorben rechtzeitig zu verhandeln. Meine Kollegen haben die Gründe dafür bereits genannt.
Ich persönlich hätte mir heute auch Anträge der Koalition zu solchen Themen wie ÖPNV, Schülerticket und Azubiticket, Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lehrer, Polizisten und Richter vorstellen können.
Doch nun zu den Sorben: Die Sorben sind nach meiner Auffassung durch das absehbare Ende des Braunkohleabbaus in der Lausitz in einer existenzbedrohenden Lage. Sie müssen befürchten, dass viele ihrer Kinder das sorbische Siedlungsgebiet verlassen und sich neue Arbeitsplät
ze in anderen Teilen Deutschlands suchen. Die Braunkohlekommission hat sich hiermit schon beschäftigt. Die Sorben sollten im eigenen Interesse klären, wer ihre legitime Interessenvertretung ist: Domowina, Stiftung für das sorbische Volk, Rat für sorbische Angelegenheiten, und seit November haben wir auch den Serbski Sejm. Es wurden 24 Abgeordnete gewählt. Die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen haben dieses demokratisch legitimierte Parlament der Sorben und Wenden bisher nicht anerkannt. Eine Klärung ist nötig. Die Domowina hat mitgeteilt, dass heute zwischen 20 000 und
30 000 Menschen aktiv die ober- und niedersorbische Sprache beherrschen und täglich sprechen.
Sehr positiv ist das Schulverwaltungsprogramm und dass seit dem Schuljahr 2017/2018 quantitative Teilnehmerzahlen am Sorbischunterricht vorliegen. Ich wünsche den Staatsregierungen von Sachsen, Brandenburg und auch der Bundesregierung gute Verhandlungen. Ich hätte mir gewünscht, dass dieser Antrag Verhandlungsziele und Eckpunkte fixiert. Das ist nicht der Fall. Trotzdem werden wir diesem spärlichen Antrag zustimmen, weil er in die richtige Richtung geht und weil uns die Sorben wichtig sind.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als die Dresdner Synagoge brannte, wurde die Feuerwehr an Löscharbeiten gehindert. Dem Feuerwehrmann Alfred Neugebauer gelang es
dennoch, den Davidstern zu retten. Dieser Stern hat heute im Eingangsbereich der Neuen Dresdner Synagoge einen würdigen Platz gefunden.
Leider kommt es in Deutschland immer wieder zu antisemitischen Vorfällen. Die Abgeordneten der blauen Partei verurteilen dies aufs Schärfste. Es gibt aber auch gute Beispiele zur Stärkung jüdischen Lebens in Sachsen. Zwei Männer – Friedrich-Wilhelm Junge und Michael Simpfendörfer – setzten sich gleichzeitig für den Wiederaufbau der Dresdner Frauenkirche und der Dresdner Synagoge ein. Für die Dresdner Synagoge hat ihr Förderverein insgesamt 4 Millionen DM eingesammelt – ein gutes Ergebnis.
Unsere Landeszentrale für politische Bildung bietet jedes Jahr eine Studienreise nach Israel an. Solide Kenntnisse über Israel, das Judentum und den Holocaust sind das beste Bollwerk gegen Antisemitismus. Dieser Antisemitismus ist leider immer noch latent in unserer Gesellschaft vorhanden und wird zusätzlich von muslimischen Migranten unter Verletzung des Gastrechts ausgeübt. Auch die anti-israelische Propaganda zu SED-Zeiten wirkt immer noch nach.
Letzter Satz, Herr Präsident. – Das Judentum gehört zu Deutschland, verfassungstreue Muslime ebenso, der politische Islam nicht.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem vorgestellten Konzept sollen alle Kinder und Jugendlichen in den Genuss kultureller Bildung kommen. Das ist utopisch, wenn für ein solch umfangreiches Konzept insgesamt nur 7 Millionen Euro pro Jahr, davon 6 Millionen Euro für unsere Musikschulen, bereitgestellt werden.
Wir haben in Sachsen 30 Musikschulen und 67 000 Schüler. Bereits beim letzten parlamentarischen Abend wurde klar, dass nicht einmal JeKi flächendeckend gewährleistet werden kann. Die Musikschulen erhalten seit 2002 pro Jahr 6 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt. Genau diese 6 Millionen Euro sind auch für 2019/2020 eingepreist, und diese 6 Millionen Euro werden durch Ihr Konzept nicht um einen Cent erhöht, Frau Staatsministerin.
Zudem ist der Musikschullehrermarkt leergefegt. Herr Sodann und Frau Wilke haben recht. Musikschullehrer erhalten als Quereinsteiger im Schuldienst ab Januar 2019 rund 1 000 Euro mehr. In elf Musikschulen wird nicht einmal nach Tarif bezahlt. In der Musikschule Dreiländereck gab es vor Kurzem Streiks. Prekär bezahlte Honorarkräfte verschwinden vor allen Dingen im ländlichen Raum. Der Eigenanteil der Sitzgemeinden für Musikschulen soll in den nächsten Jahren deutlich erhöht werden. Wenn dies stimmt, müssen die ersten Musikschulen ab dem Jahr 2020 schließen.
Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir brauchen kein neues Konzept, wir brauchen sehr viel mehr Geld für unsere Musikschulen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir – wenn ich mich recht erinnere – bereits den fünften Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes.
Nicht nur der umfangreiche Gesetzentwurf an sich, sondern auch die Anhörungen und die sich daran anschließenden Diskussionen im Wissenschaftsausschuss haben wieder einmal gezeigt, wie dringend reformbedürftig das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz ist.
Es wird Sie nicht verwundern, sehr geehrte GRÜNE, dass wir Ihrem Gesetzentwurf als fraktionslose Abgeordnete der blauen Partei nicht zustimmen können. Dieser Gesetzentwurf ist sehr umfangreich und enthält viele Änderungsvorschläge. Viele Ideen haben wir allerdings schon öfter einmal gehört, beispielsweise bei dem Gesetzentwurf der LINKEN, den wir in diesem Jahr auch im Parlament beraten haben.
Es ist unstreitig: Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz muss überarbeitet werden. Doch die sächsische Koalition macht es diesmal nicht. Es steht nämlich nicht im Koalitionsvertrag. Das ist sehr schade, denn der dringende Novellierungsbedarf wird von allen Seiten angemahnt, auch von der Landesrektorenkonferenz. Sie beschäftigt sich gerade mit dem Gesetzentwurf und erörtert änderungsbedürftige Regelungen. Die Vorlagen der Änderungswünsche werden im ersten Quartal 2019 erwartet. Der dringende Änderungsbedarf beginnt schon beim Titel des Gesetzes – Hochschulfreiheitsgesetz. Das klingt vielversprechend und lässt mich zunächst an Unabhängigkeit, Flexibilität und Handlungsfreiheit für die Hochschulen denken. Tatsächlich berechtigt das Hochschulfreiheitsgesetz die Staatsregierung, den Hochschulen die Zielvorgaben zu diktieren und bei Nichteinhaltung eine empfindliche Mittelkürzung vorzunehmen.
Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf der GRÜNEN setzt sehr gut grüne Klientelpolitik um. Der Wunschzettel von Studenten, Doktoranden, Lehrbeauftragten, Gewerkschaften, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten wurde abgearbeitet. Aber selbst an Ihrem Gesetzentwurf hatte ihre Klientel etwas zu kritisieren. Noch sehr viel deutlicher wurde Prof. Barbknecht, der Rektor der TU Bergakademie Freiberg und gleichzeitig Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz. Er lässt kaum ein gutes Haar an diesem Gesetzentwurf. Er betont, dass sich die sächsischen Rektoren für die Hochschulautonomie aussprechen. Besonders wichtig für die Landesrektorenkonferenz sind die Themen Budgetierung – das kommt bei Ihnen überhaupt nicht vor – und Zusammensetzung der Gremien.
Der Gesetzentwurf liefert diesbezüglich keine Verbesserungen. Die von Prof. Barbknecht vorgetragene Liste mit berechtigter Kritik ist lang. Ich kann hier nur Ausschnitte nennen. Wesentliche Themen wie die angemessene nachhaltige finanzielle Ausstattung werden im Gesetzentwurf nicht geklärt. Die aktuelle Rechtsprechung zur Kanzlerbeschäftigung und -besoldung wird nicht berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht hat die befristete Verbeamtung des Kanzlers als verfassungswidrig erklärt. Da es in Sachsen Kanzler gibt, die diesen Status haben, besteht Handlungsbedarf.
Ferner ist die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren als ein Regulierungsinstrument zur Minimierung von Studienzeitverlängerungen nicht hilfreich. Das lehnen wir ab. Ein Teilzeitstudium ist für die Hochschulen weder leistbar noch planbar. Sie sollten dann auch einmal an die
BAföG-Regelungen denken, die angepasst werden müssten.
Die Verlagerung der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung auf den Arbeitsunfähigkeitsbegriff ist auch nicht zweckdienlich. Das lehnen wir ab.
Nun zum Promotionsrecht für die Fachhochschulen. Eine Erweiterung des Promotionsrechts lehnen wir ab. Dies hatten Prof. Barbknecht und auch der Kanzler der TU Dresden sehr deutlich gesagt. Wir brauchen eine Unterscheidbarkeit von Universitäten und Hochschulen.
Aus all diesen Gründen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist zu begrüßen, wenn wir uns im Sächsischen Landtag an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom
10. Dezember 1948 erinnern. Die Fraktion DIE LINKE hat uns daran erinnert; hierfür gebührt ihr unser Dank. Vielen Dank!
Die Abgeordneten der blauen Partei unterstützen Ziffer 1 Ihres Antrags. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat keine rechtsverbindliche Wirkung. Sie richtet sich zuallererst an die Weltgemeinschaft. Sie kann keinesfalls Rechtsgrundlage für die Geltendmachung von Rechten einzelner Menschen sein. Rechtsgrundlage hierfür sind zum Beispiel die UN-Menschenrechtspakte von 1966.
Warum Sie eine solch weltumspannende Regelung wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gerade in Sachsen diskutieren, ist mir unklar.
Ich hoffe, es geht Ihnen nicht wieder nur um billigen Populismus. Herr Bartl, ich habe Ihnen sehr genau zugehört und die Rede verfolgt. Realismus sieht für mich anders aus, Maß und Mitte auch.
Wenn Sie Ihre Antragsziele wirklich ernst nehmen, dann müssten Sie diesen Antrag zuerst im EU-Parlament und dann im Bundestag stellen. Einen weiteren Bericht zur Menschenrechtslage in Sachsen als nur einem Bundesland in Deutschland erscheint wenig zielführend und greift nach meiner Auffassung viel zu kurz.
Inhaltlich bleiben Sie sich treu, wenn Sie unter Ziffer 2 fordern, einen weiteren Bericht zu erstellen. Es gibt in Deutschland bereits eine Vielzahl von Berichten zur Einhaltung von Menschenrechtsverträgen. Der von den LINKEN geforderte Bericht soll von der Staatregierung und von linken Lobbyvereinen erstellt werden. Ihre Fragestellungen sind tendenziös.
Unter Ziffer 2 fragen Sie die gegenwärtigen und zukünftigen Gefährdungen ab. Ihnen geht es um Gefährdungen, Herr Bartl, nicht um Verletzungen. Die spannende Abgrenzung „Gefährdung versus Verletzung von Rechten“ kennen wir doch noch aus der Diskussion zum Polizeigesetz. Jetzt verwenden Sie den Ausdruck „Gefährdung“.
Sie bemühen sich nicht einmal um einen breiten, demokratischen Konsens, sondern versuchen bereits bei der Festlegung der Autoren, bei den Fragestellungen und der Zielrichtung des Berichts, Ihnen wichtige Ziele unterzubringen.
Die Einberufung einer Weltmenschenrechtskonferenz sollte sicherlich vom EU-Parlament oder vom Bundestag ausgehen. Die Partei DIE LINKE ist in beiden Gremien vertreten. Versuchen Sie es doch dort einmal.
Die Abgeordneten der blauen Partei regen getrennte Abstimmung an. Ziffer 1 würden wir zustimmen, die Ziffern 2 und 3 ablehnen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für das heikle Thema Organspende gilt in Deutschland die Einwilligungslösung. Jetzt bringt Jens Spahn eine Widerspruchslösung ins Spiel. Er tut dies im echten Alleingang und zur Unzeit.
Richtig, es gibt in Deutschland viel zu wenige Organtransplantationen; im letzten Jahr waren es knapp 800. Das muss sich unbedingt ändern.
Jens Spahn hat die eigentliche Großbaustelle bereits genannt. Es sind die Kliniken. Er hat vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf vorgelegt zur Stärkung der Stellung des Transplantationsbeauftragten, zur besseren Bezahlung der Krankenhäuser, für Vorhaltekosten, und auch kleinere Krankenhäuser sollen mit externer Hilfe Organe entnehmen können. Diese Ziele werden von den Abgeordneten der blauen Partei vollumfänglich mitgetragen.
Den Wechsel von der Einwilligung zur Widerspruchslösung lehnen wir allerdings strikt ab. Noch einmal: Unser Grundgesetz sagt in Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die menschliche Existenz beginnt nicht mit der Geburt, und sie endet auch nicht bereits mit dem Tod. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, der Theologieprofessor Peter Dabrock, hat sich ausdrücklich gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen. Nach seiner Auffassung ist dies ein tiefer Eingriff in das Selbstverfügungsrecht über den eigenen Körper. Dem können die Abgeordneten der blauen Partei nur zustimmen.
Vielen Dank.
Danke für diese Möglichkeit, Frau Schaper. Hat der Ethikrat auch das Hirn ausgeschaltet?
Vielen Dank, Frau Schaper. Hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass nach unserer Verfassung das Leben mit der Geburt beginnt und mit dem Tod endet?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle haben erst vor ein paar Tagen die unvorstellbare Nachricht vernommen, dass in Deutschland jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet wird. Frau Buddeberg hat darauf hingewiesen, dass im Jahr 2016 circa 110 000 Frauen Opfer von Mord, Totschlag, Körperverletzung, Bedrohung, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung im häuslichen Umfeld wurden.
Zweifellos ist es ein wichtiges Anliegen, Mädchen und Frauen vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Bundesfamilienministerin Giffey hat bei ihrem Amtsantritt völlig zu Recht einen Aktionsplan gegen Gewalt gegen Frauen angekündigt. Der Berliner Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich den Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen vor. Der Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen unter Vorsitz von Frau Giffey hat bereits getagt. Es wäre sinnvoll, erst einmal einen einheitlichen Plan für alle Bundesländer auszuarbeiten. Sächsische Alleingänge sind aus meiner Sicht kontraproduktiv. Wir brauchen nicht nur in Sachsen mehr Frauenhäuser, sondern in allen Bundesländern.
In Ihrem Antrag fehlen ferner Maßnahmen zum ausreichenden Schutz bedrohter Männer, denn wir brauchen in Sachsen auch mehr Männerschutzhäuser. Sie haben es in Ihrem Redebeitrag erwähnt; in Ihrem Antrag konnte ich es nicht finden.
Ja, einmal, im Antrag selbst aber gar nicht.
Ich wundere mich auch darüber, wie selektiv Sie die Istanbul-Konvention hier präsentieren. Konkrete Schritte zur Umsetzung des Verbots von Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien und Zwangsabtreibung fehlen in Ihrem Antrag vollständig.
Nun möchte ich noch einige Worte zur IstanbulKonvention generell sagen. Das Abkommen stammt aus dem Jahr 2011, wurde aber erst Ende 2017 vom Bundestag ratifiziert, also erst in dieser Legislaturperiode. Die Istanbul-Konvention ist seit Februar 2018 geltendes Recht in Deutschland.
Artikel 3 der Konvention bestimmt, das Geschlecht nicht als biologische Gegebenheit, sondern ausschließlich als soziale Zuordnung zu betrachten: Der Begriff Geschlecht bezeichnet „die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht“.
Damit ist die Istanbul-Konvention das erste internationale Abkommen überhaupt, das das Geschlecht im Sinne der Gender-Ideologie definiert. Sehr geehrte CDU, mir ist völlig unklar, wie Ihre Kollegen im Bund der IstanbulKonvention zustimmen konnten. Zu meinem christlich geprägten Weltbild passt das nicht.
Unsere Verfassung geht in Artikel 3 von einer biologischen Bestimmung des Geschlechts aus. Die Abgeordneten der blauen Partei lehnen die Gender-Ideologie in Gänze ab.
In Artikel 12 heißt es, es seien „Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, zu beseitigen“. Nehmen Sie es mir nicht übel, für mich klingt das nach Umerziehung. Ich mache mir Gedanken, ob der Volkstanz, Heimatabende und die schwäbisch-alemannische Fastnacht auch ein Opfer Ihrer Regelung werden.
Was wird aus Hänsel und Gretel nach der Umgestaltung?
Nach Artikel 14 der Konvention ist sogar die Aufhebung der Rollenzuweisung in die offiziellen Lehrpläne und auf allen Ebenen des Bildungssystems aufzunehmen. Die Vertragsstaaten – –
Ich zitiere lediglich aus der Istanbul-Konvention. Ich verstehe Ihre Aufregung gerade nicht.
Die Vertragsstaaten haben sich auch verpflichtet, eng mit den relevanten NGOs, bestehend aus all den GenderFeministinnen vor Ort, zusammenzuarbeiten und deren Aktivitäten auch noch finanziell zu unterstützen. So viel Ideologisierung bringt deutliche Eingriffe in Grundrechte wie Meinungsfreiheit, elterliche Erziehungsrechte und die Religionsfreiheit mit sich. Die Konvention ahndet jedwede Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und öffnet Rechtsmissbräuchen Tür und Tor. Wir lehnen die Istanbul-Konvention ab.
Aus den genannten Gründen halten wir Ihren Antrag für unnötig.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit etwas Positivem beginnen. Hinter der Idee, dezentrale Energiequellen zu nutzen, steht auch die Idee, den privaten Stromverbrauch ein Stück weit unabhängig zu gestalten. Das ist grundsätzlich positiv. Dass dafür jedoch die aktuellen Solartechnologien und die Speicher auf Lithiumbasis das Mittel der Wahl sein sollen, bezweifle ich stark.
Natürlich ist es theoretisch kein Problem, landeseigene Gebäude mit Solaranlagen und Stromspeichern auszurüsten. Wir wissen alle, dass beispielsweise Solarwatt in Dresden genau damit sein Geld verdient.
In den vorangehenden Debatten haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass für den großflächigen Einsatz von Solaranlagen und Batteriespeichern immense Mengen seltener Erden und kritischer Rohstoffe benötigt werden. Diese werden oft in extrem konfliktreichen Regionen abgebaut. Die Abbaubedingungen sind dabei sowohl in sozialer Hinsicht als auch für die Umwelt katastrophal. Im Vergleich dazu müssten Sie die deutschen Braunkohletagebaue als absolut umweltfreundlich und sozialverträglich bejubeln.
Nein, im Moment nicht.
Allein, das passt nicht in Ihr angeblich so ökologisches Weltbild. Aber bleiben wir bei der Kombination von Solaranlage und Speicher.
Schauen wir uns einmal die derzeitig gängigen Planungen an. Ich kenne die Angebote einiger Berater. Entscheidend ist die erreichbare Selbstversorgungsrate, die durch die Speicherung vom Solarstrom erreicht werden kann. Diese schwankt selbstverständlich je nach Dachausrichtung, verfügbarer Fläche, Anzahl der Sonnenstunden und – wie wir diesen Sommer erfahren haben – auch der ebenfalls von der Sonne abhängigen Außentemperatur. Der Amortisationszeitraum liegt bei mindestens zehn Jahren, unter der Annahme weiterhin deutlich steigender Strompreise
und falls die Installation keine besonders hohen Investitionen in die Gebäudetechnik benötigt.
Wir alle wissen auch, dass die Gebäude des Freistaates Sachsen nicht für die Installation von Solaranlagen und Speichern vorbereitet sind.
Es sind also weitere, teils hohe Investitionen notwendig. Eine hohe Leistungsfähigkeit der Speicher wird aktuell allerdings nur für maximal zehn Jahre garantiert, wobei Langzeiterfahrungen unter tatsächlichen Praxisbedingungen noch gar nicht existieren. Der überschüssige Strom wird dann vollkommen unplanbar in die Stromnetze gespeist und verursacht dort weitere immense Kosten.
In der Praxis ergeben sich zahlreiche Probleme, die Sie Ihren Wählern wieder einmal verschweigen. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Kollege! Gewisse Ansätze von Spuren sind bei genauerem Hinsehen durchaus zu erahnen. Es wird noch sehr lange dauern, bis wir mit diesem Weg Erfolg haben, und auch die Quote an Rohstoffen, die dann bei uns zu finden sind, wird nur sehr gering sein. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat vorgestern erklärt: „Nach allem uns vorliegenden Material hat es in Chemnitz keine Hetzjagd gegeben.“