Anja Jonas

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordneten! Vieles hat mein Kollege Alexander Krauß schon gesagt. Das möchte ich an der Stelle nicht wiederholen. Es war sportlich und in einem sehr engen Korsett, dass wir das Gesetz auf den Weg gebracht haben. Auch meine Fraktion möchte den Dank an alle beteiligten Ärzte, medizinisches Personal, Selbsthilfegruppen und die Ministerien noch einmal aussprechen.
Die Rede gebe ich zu Protokoll.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten befassen wir uns heute mit einem wichtigen Gesetz. Ich möchte kritisch anmerken, dass die Frist für die Behandlung im Landtag sehr kurz war. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Bedeutung, die diesem Gesetz für jene Menschen zukommt, die sich vor schwere Herausforderungen in der Lebensführung gestellt sehen. Psychische Krankheiten werden tabuisiert. Man schweigt darüber, und es fällt der Gesellschaft schwer, damit umzugehen. Eine entsprechend angemessene Zeit, um darüber zu beschließen, wäre dem Regelungsgegenstand würdig gewesen.
Mit dem Änderungsgesetz zum PsychKG passt der Freistaat die Rechtslage an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an. Es regelt darüber hinaus die Rechte und Zusammensetzung der Besuchskommissionen und die Fachaufsicht des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. So werden die nicht öffentlichen Krankenhausträger für die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Unterbringung durch das
SächsPsychKG mit hoheitlicher Gewalt beliehen. Sie werden für diese Zwecke der Fachaufsicht der Landesdirektion unterstellt. Dieses Verfahren gewährleistet die vom Verfassungsgericht geforderte ununterbrochene
Legitimationskette.
Das Gesetz regelt nun auch die Bestellung der in diesen Krankenhäusern tätigen Mitarbeiter. Dies erstreckt sich auf die Prüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit sowie die Anleitung dieser Mitarbeiter. Auch an die Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug hatte das Bundesverfassungsgericht umfangreiche Anforderungen gestellt, die nun Eingang gefunden haben.
Es wurde noch einmal ausdrücklich festgestellt, dass die Behandlung der Einwilligung des Patienten bedarf. Dies gilt selbst, wenn der Patient geschäftsunfähig ist; denn er kann trotzdem einwilligungsfähig sein. In der Anhörung
des Landtages wurde betont, dass ein Großteil der Patienten auch aktiv an seiner Behandlung mitwirkte.
Wir sind uns bewusst, dass damit die Rechtsgrundlage für empfindliche Eingriffe gelegt wird. Diese Regelung erfordert Weitsicht und eine entsprechende Kompetenz der Ärzte. Aber wir müssen die Möglichkeit eröffnen. Wir setzen auf diese Kompetenz und die ethische Verantwortung der Ärzte. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Patienten therapie- und perspektivlos in den Krankenhäusern verweilen. Es ist aus psychiatrischer Sicht in der Anhörung ausdrücklich betont worden, dass diese Regelung Rechtssicherheit schafft – für die Betroffenen, für die Ärzte und für die Richter.
Vor dem Hintergrund der Schwere möglicher Eingriffe sind die erweiterten Kompetenzen der Besuchskommission sehr zu begrüßen. Das gesetzlich normierte Zutrittsrecht – auch gegen den Willen des Hausrechtsinhabers – ist zu Recht verankert worden. Es bietet die Transparenz, die man hier erwarten kann. Jeder Zweifel an den Maßnahmen, jeder noch so kleine Verdacht muss ausgeräumt werden. Dafür ist ein uneingeschränktes Zutrittsrecht die Voraussetzung.
Ein wesentlicher Punkt des Gesetzes ist die Psychiatrieberichterstattung. Der größte Aufwand steckt hierbei in der Erhebung der Daten. Mit dem neu eingeführten § 8 a bis h wird die Basis für die Datenerhebung geschaffen. Er dient als Grundlage, um in einem fragmentierten und feingliedrigen System der Versorgung von psychisch Kranken eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen.
Wesentliche Änderungen ergeben sich nun im Maßregelvollzug. Aus den Vorgaben des Verfassungsgerichts an ärztliche Zwangsmaßnahmen resultiert die Anforderung einer unabhängigen Prüfung, die die Genehmigung des Amtsgerichts notwendig macht. Die Fachaufsicht des Maßregelvollzugs obliegt – wie bereits bei der Bestellung ausgeführt – dem Ministerium. Die Kontrolle, vor allem die politische Kontrolle durch das Ministerium, ist in der Anhörung begrüßt worden.
Lassen Sie mich noch kurz auf den Änderungsantrag eingehen. Wie bereits erwähnt, sind hier die Anregungen und Vorgaben des Datenschutzbeauftragten umgesetzt worden. Sie beziehen sich auf den Datenschutz im Maßregelvollzug. Mit dem Änderungsantrag erfolgt nun noch mal eine Anpassung der Anonymisierung. Ich danke den Ärzten, dem medizinischen Personal, den Einrichtungen und den Selbsthilfegruppen für die aktive Beteiligung im Entscheidungsprozess.
Dies ist das wichtigste Gesetz, das wir heute beschließen werden. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Der Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2013 liegt Ihnen vor. Ich als Vorsitzende möchte Ihnen gemäß unserer Geschäftsordnung diesen vorstellen und einbringen.
Da es auch der letzte Bericht in dieser Legislaturperiode ist, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen einen kurzen Rückblick über die Tätigkeit der gesamten letzten fünf Jahre zu geben.
Seit 2009 bis heute sind unserem Ausschuss 5 886 Schreiben zugegangen. Davon waren 4 082 als Petitionen einzustufen. Nun werden Sie sagen: Na ja, das ist gar nicht so viel. – Wenn man aber konkret darauf schaut und feststellt, dass allein im Bereich der Massen- und Sammelpetitionen 426 819 Personen ihre Unterschrift unter eine Petition gesetzt haben, bekommt das Ganze sicherlich aus Ihrer Sicht ein ganz anderes Gewicht. Das bedeutet, dass jeder neunte Einwohner unseres Landes sein verfassungsmäßig garantiertes Recht, sich zu beschweren, auch nutzte. Das zeigt mir ganz persönlich, dass sich die Menschen in unserem Land dafür interessieren, was hier passiert, und sich auch aktiv einbringen.
Diese Petenten nutzten also das Recht, besonders bei Gesetzesänderungen, bei anstehenden Haushaltsverhandlungen und bei Problemen, die regionale Änderungen zum Inhalt hatten, sich einzubringen.
In dieser Legislaturperiode gab es einen ganz besonderen Fall, auf den ich kurz eingehen möchte. Zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz gab es erstmals eine Petition für die Aufnahme und eine Petition gegen die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz.
Aber auch weitere Themen, wie die Schiffbarkeit im Leipziger Gewässerverbund, die Schließung von Geburtenstationen und – eine der größten Petitionen mit mehr als 70 000 Unterschriften, also mit einer der größten Unterschriftsraten – der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen, stießen auf lebhaftes Interesse.
Zum ersten Mal nahm in dieser Legislaturperiode ein gesamter Ausschuss an einem Vor-Ort-Termin teil. Dieser ergab sich aufgrund der großen Anzahl von Beschwerden aus einer JVA in Sachsen. Die Ausschussmitglieder haben sich so einen genauen Überblick über die konkrete Situation verschafft, um auch dadurch spezielle Lösungsmöglichkeiten für die dort existierenden Probleme finden zu können.
Ebenso haben wir auch erstmals in der Geschichte des Petitionsausschusses die Petition eines Kindes bearbeitet. Sie kam von einem jungen Mann, der sich beschwerte, dass die Jungen im Sportunterricht offensichtlich benachteiligt werden gegenüber der Leistungsfähigkeit der Mädchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, immer wieder erleben Bürger gefühlte und tatsächliche Ungerechtigkeiten. Der Petitionsausschuss dieses Landtags als wichtigste Schnittstelle zwischen Parlament und Bevölkerung hat sich deshalb auch der verschiedenen Sorgen und Nöte der Bürger angenommen. Es handelte sich um Eingaben von Bürgern, die sich von Behörden ungerecht behandelt fühlten, und um Anregungen zur Änderung bestehender Gesetze.
Immer wieder stand dabei auch die individuelle Situation eines Menschen im Raum, dessen Hoffnung, mithilfe des Petitionsausschusses eine Lösung zu finden, oftmals auch die letzte war – so bei Nachbarschaftskonflikten, Familienstreitigkeiten und individuellen Paarkonflikten. Hier muss man jedoch ganz klar sagen: Wir als Ausschuss haben nicht die Möglichkeit, alle Probleme zu lösen. Gerade auch beim Blick auf Gerichtsurteile und Ähnliches steht es uns nicht zu, selber Gesetze zu erlassen oder die Gerichtsbarkeit infrage zu stellen. Auch das mussten wir häufig Petenten mitteilen.
Wenn auch nicht jeder dieser Petitionen abgeholfen werden kann, so tragen viele doch zu einem besseren Verständnis der Sachverhalte bei. Oftmals aber – das muss ich ganz klar anmerken – ist die Sprache unserer Behörden so kompliziert und unverständlich, dass sie die Petenten nicht erfassen können.
Der Jahresbericht zeigt die vielschichtigen Bereiche der Petitionsebene und verweist auf die erfolgreiche Arbeit des gesamten Ausschusses. Er ermöglicht die geforderte Transparenz der politischen Arbeit des Parlaments und soll Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaates auch weiterhin ermutigen, sich bei Problemen und Konflikten mit Ämtern und Behörden an diesen Ausschuss zu wenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den letzten Jahren ermöglichte eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit, eine Problemlösung für konkrete Einzelfälle zu erhalten. Ich möchte mich deshalb ganz herzlich bei allen Mitgliedern des Ausschusses und vor allem beim Referat für die fraktionsübergreifende kooperative Zusammenarbeit bedanken.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Ich möchte als Vorsitzende des Petitionsausschusses einige angesprochene Dinge richtigstellen. Die Mehrheit der Petitionen richtet sich nicht darauf, Verwaltungshandeln zu kritisieren oder die Rechtmäßigkeit infrage zu stellen, sondern sie orientiert sich an individuellen Problemlagen, die wir mit verschiedenen Möglichkeiten bearbeiten. Deswegen sind die vorgebrachten Sachverhalte nicht richtig.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Der Schutz, die Hilfe und die Unterstützung von Opfern von Gewalt ist eine der zentralen Aufgaben unserer Gesellschaft. Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes implizieren eben nicht nur die Verbrechensprävention und die Kriminalitätsbekämpfung, sie stehen auch für die notwendige Fürsorge und Unterstützung.
Es mag bezeichnend für unser Gemeinwesen sein, wenn die Strafverfolgung eine hohe Aufklärungsquote nachweisen kann, sich die Leidtragenden aber nicht trauen, als Opfer öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Zahlen sprechen hier leider eine sehr deutliche Sprache. Laut Kriminalitätsstatistik 2013 wurden im Freistaat Sachsen 38 308 Opfer registriert, davon 3 552 Kinder und 2 645 Jugendliche. Dennoch haben nur 1 500 Betroffene das Angebot einer Beratung der Opferhilfe Sachsen in Anspruch genommen. Das sind – da werden Sie mir sicher zustimmen – nur sehr wenige im Vergleich zur Gesamtopferzahl. Daher ist es unsere Aufgabe, unsere Hilfsstrukturen in diesem sensiblen Bereich fortwährend zu überdenken und so weit wie möglich zu verbessern. Dies ist keine leichte Aufgabe angesichts der vielfältigen psychologischen, sozialen, strukturellen und auch finanziellen Probleme, in denen sich Opfer, Angehörige, Leistungsträger und der Staat gegenüberstehen. Diese Bedingungen entbinden uns jedoch nicht von dieser Aufgabe, sondern fordern vielmehr dazu auf, gemeinsam und vor allem vernetzt vorzugehen.
An dieser Stelle richte ich meinen Dank an den sächsischen Justizminister und die Sozialministerin für ihre bisher geleistete Arbeit.
Die Unterstützung der Opferberatungsstellen oder – um nur ein Beispiel zu nennen – der Beschluss der jüngsten Justizministerkonferenz zum Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung und die erklärte Absicht, intensiv daran zu arbeiten, dass Opferrechte in übersichtlicher Form zur Verfügung stehen, sind wichtige Maßnahmen, um dieses Hilfssystem effektiver zu machen, und die ersten richtigen Schritte nach vorn.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Antrag möchten wir ein wichtiges Feld aus dem Bereich der Opferhilfe herausgreifen und damit konkret einen Verbesserungsvorschlag unterbreiten. Es geht um eine effektive und vernetzte Hilfe für traumatisierte Opfer. Ziel muss sein, traumatisierte Opfer von Straftaten als solche schnell zu erkennen und erforderlichenfalls rasch eine traumatherapeutische Behandlung aufzunehmen. Natür
lich müssen die Finanzierung und die Koordinierung sichergestellt werden.
Niemand, der ein Opfer von Gewalt ist und Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz hat, sollte sich angesichts der leidvollen Erfahrungen und in seiner psychischen und emotionalen Lage noch mit zusätzlichen komplizierten Anträgen auseinandersetzen oder lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Er muss schnell und einfach Hilfe bekommen.
Was können wir tun? Mit unserem Antrag unterbreiten wir zwei konkrete Änderungs- und Verbesserungsvorschläge. Zum einen brauchen wir jene vernetzte Opferversorgung, zum anderen brauchen wir die Kliniken mit ihren entsprechend ausgestatteten traumatherapeutischen Ambulanzen, die vom Opfer direkt oder über die Vermittlung der Opferhilfe aufgesucht werden können, in welcher der oder die Betroffene unmittelbar untersucht und gegebenenfalls behandelt werden kann.
Doch dazu bedarf es aus unserer Sicht nur Kooperationsvereinbarungen zwischen den beispielsweise im Traumanetzwerk Sachsen arbeitenden Kliniken, niedergelassenen Psychotherapeuten und den für die Opferentschädigung zuständigen Versorgungsträgern. Dass das möglich ist, haben uns Beispiele auch aus anderen Bundesländern gezeigt.
Zum anderen sehen wir einen Verbesserungsbedarf beim Opferentschädigungsgesetz. Hierzu ersuchen wir die Staatsregierung, die Verfahren zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Warum das wichtig ist, hatte ich Ihnen und auch mein Kollege schon deutlich gesagt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was hier realisiert werden soll, ist nicht die begleitende und unterstützende Beratung und Hilfeleistung, sondern es ist die medizinisch-psychotherapeutische Behandlung des
Opfers einer Straftat. Mit unserem Antrag regen wir an, dass über diese Kooperationsvereinbarung die Behörden und Einrichtungen des Opferschutzes in Sachsen noch enger zusammenarbeiten und eine flexible, bedarfsgerechte Leistung für traumatisierte Opfer zur Verfügung stellen.
Ich bitte Sie daher, auch im Namen meiner Fraktion und der einbringenden Fraktion, diesen Antrag zu unterstützen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Mit dem Blick auf die Große Anfrage zum Thema medizinische Versorgung im Freistaat Sachsen lässt sich feststellen, das die medizinische Versorgung gesichert ist. Die Anzahl der ambulant tätigen Ärzte ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Unsere Ärzte sind engagiert und dafür gilt ihnen unser ausdrücklicher Dank.
Hinzu kommen die in der Großen Anfrage nicht erfassten stationär tätigen Ärzte. Mehr als 15 000 Ärzte sind auch in dem stationären Sektor tätig.
Auf viele Zahlen sind meine Vorrednerinnen schon eingegangen. Ich möchte nur Folgendes ergänzen: Die Anzahl ausländischer Ärztinnen und Ärzte hat sich in den vergangenen neun Jahren mehr als verdreifacht. Insgesamt versorgte jeder niedergelassene Arzt im Jahr 2011 durchschnittlich 646 Einwohner. Im Jahr 1991 waren es vergleichsweise noch mehr als 900. Die bereits geschilderten Umstellungen durch die neue Bedarfsrichtlinie konnten schon ihre Wirkungen entfalten. Mit der Richtlinie müssen die Planungsbereiche künftig nicht mehr dem Territorium der Landkreise und der kreisfreien Städte entsprechen.
Ein demografischer Faktor wurde eingeführt, der nunmehr Anwendung findet. Damit lässt sich eine genauere und feingliedrigere Bedarfsplanung realisieren. Regionale Besonderheiten lassen sich konkret abbilden. Sofern es die Altersstruktur in den Regionen und die daraus resultierende höhere Morbidität oder sozioökonomische Faktoren erfordern, kann von der Bedarfsplanungsrichtlinie abgewichen werden. Es wurde schon darauf eingegangen, wo genau das erfolgt.
Die Große Anfrage zeigt nicht nur, dass die notwendige Neufassung in der Richtlinie Wirkung entfaltet. Sie zeigt auch Folgendes: Gesundheitspolitik ist ein wesentlicher Schwerpunkt der Koalition. Mit zahlreichen Maßnahmen hält der Freistaat Sachsen die Versorgung auf einem hohen Niveau. Besonders wichtig ist dabei auch die Sicherung des ärztlichen Nachwuchses.
Von der Bundesrepublik sind im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes hierbei die richtigen Anreize gesetzt worden, nicht nur im Rahmen der bereits erwähnten Bedarfsplanungsrichtlinie. Ein Beispiel hierfür – dies wurde schon mehrfach angedeutet – ist: Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen fördert gemeinsam mit den Krankenkassen jene 20 Studenten, die ein deutschsprachiges Medizinstudium an einer ungarischen Universität absolvieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Freistaat selbst hat ein ähnliches Stipendienprogramm aufgelegt. Das soll dazu dienen, die Versorgung im ländlichen Raum langfristig zu sichern. Ab dem Wintersemester 2013/2014 gewährt der Freistaat eben jenes Stipendium für unsere Studenten. Diese verpflichten sich, nach Abschluss ihrer Ausbildung als Facharzt für Allgemeinmedizin in unterversorgten Gebieten in unserem Freistaat tätig zu werden. Das Programm gilt für drei Jahrgänge bis zum Wintersemester 2015/2016. Es hat ein Gesamtvolumen von 4,5 Millionen Euro.
Ebenso wurde ein Portal für Ärzte eingerichtet. Es bietet eine breite Übersicht und Lösungen für alle Fragen der Ärzte. Ärzte für Sachsen, so ist die Bezeichnung des Netzwerkes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle noch auf einen weiteren Baustein eingehen, der bereits angesprochen wurde. Medizinische Versorgungszentren sind ein wesentlicher Baustein der gesamten Gesundheitsversorgung. Mit ihnen können jene Leistungen aus verschiedenen Händen erbracht werden. Sie sind besonders attraktiv, weil unterschiedliche Fachärzte in der ambulanten Versorgung den Auslastungsgrad der Fachärzte erhöhen und sich Investitionen eher rechnen. Ich möchte an dieser Stelle wieder auf Folgendes hinweisen: Kein Arzt wird für den ambulanten oder den stationären Sektor ausgebildet. Unsere Ärzte können und sollten in beiden Bereichen aktiv werden.
Die medizinischen Versorgungszentren ermöglichen
darüber hinaus auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist ein wichtiges Anliegen unserer Fraktion.
Sie stellen einen besonders attraktiven Arbeitsplatz dar, auch im ländlichen Raum. Einzelne Universitäten sind, was die Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten anbelangt, schon weit vorangegangen. Beispielhaft dabei ist das Miniuniversum der Universität Leipzig, das eine Kinderbetreuung auch analog des Bedarfes der Betreuungszeiten gewährleistet.
Ein weiterer Eckpunkt ist der Abbau der Bürokratie. Unsere Ärzte sollen am Patienten arbeiten und keine Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Sie sollen frühzeitig damit beginnen, nachfolgende Ärztegenerationen in ihren Praxen in die Thematik des Hausarztes einzuarbeiten. Es geht um die Attraktivität des Berufsbilds.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausreichende finanzielle Ausstattung ist eine weitere wesentliche Bedingung. Unsere Universitäten müssen eben jene erhalten. Der öffentliche Gesundheitsdienst, Frau Neukirch hatte es angesprochen, darf nicht in den Hintergrund gelangen. Prävention, öffentliche Vorsorge und Ansprechpartner müssen dauerhaft gewährleistet werden.
Im Gesamtblick auf die Große Anfrage lässt sich aus Sicht unserer Fraktion Folgendes feststellen: Wir müssen die Menschen für diesen Beruf gewinnen, ohne dass immer nur die Frage nach dem Geld im Vordergrund steht. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Bürokratieabbau sind die Eckpunkte. Wir stellen fest, dass wir gut aufgestellt sind. Es gibt weiterhin viel zu tun. Wir sind aber auf einem guten Weg.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Ich möchte eines ganz klar und deutlich machen: Für unsere Fraktion gilt,
dass wir immer auf den niedergelassenen freiberuflichen Arzt als das Versorgungselement im ambulanten Bereich setzen, aber dass der Begriff der Versorgungssicherheit natürlich auch auf alle weiteren Formen ausgeweitet werden muss.
Was den Entschließungsantrag anbelangt, so ist auch aus unserer Sicht eine Erhöhung der Studentenzahlen nicht zielführend, weil wir eben nicht gewährleisten können, dass bei höheren Zahlen alle in Sachsen bleiben und die Versorgung in den Strukturen gewährleisten und aufnehmen. Die in dem Entschließungsantrag aufgemachten Forderungen tangieren massiv die Selbstverwaltung mit den verschiedenen Strukturen und den Zuständigkeiten, die gerade auch in Berlin so verschieden sind. Deswegen ist es aus unserer Sicht für uns heute notwendig, den Antrag abzulehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Selbstverständlich nehmen wir die Ergebnisse des Berichtes ernst. Weil die Staatsregierung die Ergebnisse ebenso betrachtet hat, ist sie mit einem 10-Punkte-Plan aktiv gegen Crystal mit einem Konzept aufgetreten, mit dem sie zukünftig das Problem der Methamphetamine aktiv bekämpfen und angehen will.
Der Suchtbericht selbst enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen den Problemen der Suchterkrankung entgegengetreten wird. Dazu zählt die Koordinierung der Maßnahmen über den Landespräventionsrat genauso wie die Arbeit der entsprechenden Fachausschüsse. Der Rat stimmt die Arbeit der verschiedenen landesweit aktiven Träger ab. Dazu zählen die Aktion Jugendschutz Sachsen, die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung und die Landesstelle für Suchtgefahren. Ebenso stellen die Schulen mit ihren Angeboten sowie die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe eine wichtige Ergänzung dar. Der Drogen- und Suchtbericht gibt Auskunft über das feingliedrige System des Freistaates. Besondere Bedeutung kommt den Suchtberatungsstellen und der externen Suchtberatung auch in den JVAs zu.
Beispielsweise wurde letzte Woche in Zeithain eine der ersten Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet eröffnet, die sich ausschließlich um Crystal Abhängige Strafgefangene kümmert und mit den entsprechenden Therapieplänen bereits für die Zukunft wichtige Weichen stellen will.
Der 10-Punkte-Plan gegen Crystal greift spezielle Probleme dieser gefährlichen Droge auf. Wir sind in Aktuellen Debatten und mit Anträgen oftmals darauf eingegangen. Er setzt auch auf Prävention durch Information. Gleichzeitig rücken die Angebote von Beratung und Behandlung in den Mittelpunkt. Onlineplattformen, Ansprechpartner und Informationskampagnen sollen in der Öffentlichkeit ein breiteres Problembewusstsein schaffen.
Wir werden dieses Problem jedoch nicht allein über Prävention per Information lösen können. Auch die Frage der Kontrollen der Polizei, der Kriminalität muss immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gestellt werden. Organisierte Kriminalität wie Drogenhandel kann nur wirksam bekämpft werden, wenn auch der Fahndungs
druck auf allen Seiten der Grenze möglichst hoch ist. Wir müssen in die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden, in den Personalaustausch, in die Verbesserung der Sprachkenntnisse und in eine bessere Technikabstimmung investieren. Wir dürfen aber nicht naiv sein. Wir dürfen auch nicht den Zeigefinger erheben und das Problem wegschieben und über Ländergrenzen ins Ausland blicken. Wir wissen alle, dass auch innerhalb von Sachsen Labors existieren, die mit Vertriebssystemen und Beschaffungskriminalität den Drogen immer wieder einen Ansatzpunkt bieten.
Wir müssen auch perspektivisch über Repression sprechen. Repression muss an Rehabilitation gebunden sein; die bereits erwähnte externe Suchtberatung und die Angebote in den JVAs sind dabei erste Schritte.
Wir dürfen auch den Blick nicht allein auf Crystal verengen. Ko- und Mehrfachabhängigkeiten sind oftmals Symbiosen, die miteinander vorliegen. Die meisten Konsumenten – unabhängig davon, ob ausschließlich Drogen, ob Alkohol, aber auch Sucht- und Glücksspielverhalten – agieren polytoxikoman. Genau das sind die Schwierigkeiten, die im medizinischen Alltag und bei den Suchtberatungen vorliegen.
Der Freistaat nimmt den Drogen- und Suchtbericht und die darin aufgeworfenen Fragen sehr ernst. Der Vielschichtigkeit des Problems wird mit den bereits geschilderten Maßnahmen entgegengewirkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer Bericht, der die Ressourcen der Staatsregierung bindet und die bereits beschriebenen Schritte noch nicht einmal vollziehen wird, wird uns nicht weiterhelfen. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Jederzeit einen Arzt zu finden – überall im Land – und möglichst noch in überschaubarer Nähe einen Facharzt konsultieren zu können – das ist es, was unsere Bürger unter flächendeckender medizinischer Versorgung verstehen. Die Gesundheitspolitik steht vor Herausforderungen, auf die sie mit neuen Ansätzen reagieren muss.
Die strikte Trennung ambulanter und stationärer Leistungen kann dazu führen, dass die Versorgungskette zwischen Arzt und Patient gelegentlich unterbrochen wird. Medizinische Versorgungszentren bieten zahlreiche
Vorteile, mit denen genau an diesen Schwachstellen des Systems die derzeitige Gesundheitsversorgung verbessert werden kann und damit neue Modelle angeboten werden können. MVZ bieten Versorgung aus einer Hand und sichern dort den Ärztebedarf, wo frei werdende Arztplätze und Praxen keine Nachfolger finden. Kein Arzt wird ausgebildet entweder für den ambulanten oder für den stationären Bereich. Nicht jeder Arzt möchte sofort das wirtschaftliche Risiko mit der Übernahme von medizinischen Fachangestellten eingehen. Lange Arbeitszeiten, Notdienste und eine hohe Abrechnungsbürokratie stehen dieser oft vehement entgegen.
Die MVZ können kooperativ mit Krankenhäusern zusammenarbeiten, um auch die ideale Versorgung zu gewährleisten. Übrigens nutzen bereits jetzt alle Trägerformen unserer Krankenhäuser diese Möglichkeit, MVZ anzubieten. Ja, sie rücken damit in den Blick der Weiterentwicklung auch der sächsischen Gesundheitswirtschaft, vor allem aber der medizinischen Versorgungslandschaft.
Medizinische Versorgungszentren ermöglichen es, Ressourcen effizienter einzusetzen. Die Beschaffung und die Nutzung von Großgeräten durch viele Praxen erspart Kosten. Gerade vor dem Hintergrund steigenden Kostendrucks in der Versorgung, aber auch der Möglichkeiten, die hoch spezialisierte und teure Apparate bieten, setzt die Gemeinschaftsnutzung auch einen Anreiz für Investitionen. Es können Hürden abgebaut werden, mit denen sich Ärzte in der Selbstständigkeit konfrontiert sehen.
Ich möchte an dieser Stelle aber deutlich sagen: Wir wünschen uns den selbstständigen, eigenverantwortlichen Arzt, der wohnortnah die Versorgung sichert. Doch an jenen Stellen, wo dies nicht möglich ist, müssen wir über diese anderen – neuen – Modelle nachdenken. Ich betone dies vor allem mit Blick auf den ländlichen Raum; mein Kollege Wehner ist schon darauf eingegangen. Das vertraglich geregelte Angestelltenverhältnis ist derzeit auch bei Ärzten beliebt.
Gerade im ländlichen Raum sind Medizinische Versorgungszentren eine Antwort auf die Frage, wie neue Versorgungsstrukturen erhalten werden können. Klar ist: Wir haben an der einen oder anderen Stelle Nachholbedarf.
Knapp die Hälfte der Medizinischen Versorgungszentren sind in den Kernstädten angesiedelt; circa 15 % befinden sich im ländlichen Raum. Viele Medizinische Versorgungszentren verfügen übrigens inzwischen über Zweigstellen. Weite Wege für Hausbesuche stellen eine Herausforderung dar, aber mit den Zweigstellen kann man dieser Entwicklung Rechnung tragen. Einzelpraxen sind immer weniger anzutreffen. Das System des Arztsitzes mit lebenslanger Bindung auf dem Land bietet keine Attraktivität mehr. Es wird offensichtlich zum Auslaufmodell.
Auch durch das Aufheben der Residenzpflicht konnten wir diese Tendenz nicht stoppen.
Allerdings – auch das haben Umfragen ergeben – kann sich knapp die Hälfte der Mediziner vorstellen, befristet – ein, zwei, vielleicht auch fünf Jahre – auf dem Land zu arbeiten. Durch das Angestelltenverhältnis kann dieser Versuch gestartet werden, und man kann dadurch entsprechenden Bedarfen gerecht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen oft über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf; auch dazu leisten die Medizinischen Versorgungszentren einen wichtigen Beitrag. Auch junge Ärztinnen und Ärzte wünschen sich eine ausgeglichene Balance zwischen Beruf und Privatleben. Kinderbetreuung und Freizeit sind dabei wesentliche Schwerpunkte.
Aber – jetzt kommen wir zur finanziellen Seite – durch die Senkung der Vergütung für den Kooperationsfaktor sehen sich die Medizinischen Versorgungszentren einer wesentlichen Hürde gegenüber: Trotz der vielfachen Behandlungsleistungen, die den Patienten im MVZ zuteil werden, zählen sie nur als ein Behandlungsfall. Berechtigterweise spricht der Bundesverband der Medizinischen Versorgungszentren dabei von einem Nachteilsausgleich. Wir stehen fest an der Seite der Ärzte, wenn es darum geht, einen Kompromiss zu finden, der die leistungsgerechte Honorierung der ärztlichen Tätigkeit auch in dieser Form der Versorgung sichert.
Ihnen ist sicherlich klar, dass es für den Patienten keinen Unterschied gibt, ob er einen Arzt in einem Ärztehaus oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum konsultiert. Ihm sind auch die finanziellen Strukturen völlig egal. Wichtig ist ihm nur, dass er einen Arzt findet.
Wir sind gespannt, wie der Bund mit diesem wichtigen Themenkomplex weiter umgehen wird. Kommunen als MVZ-Betreiber – das ist nur ein Vorschlag, der vom Bund gekommen ist und im Raum steht. Ich bin gespannt, wie sich das umsetzen lässt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Medizinische Versorgungszentren sind nicht Lückenbüßer der Versorgung. Sie sind mit Sicherheit kein Geschenk an Krankenhäuser, sondern Bestandteile moderner Leistungserbringung. Es gilt hier mit wesentlichen Vorurteilen aufzuräumen. Genau dazu soll unser Antrag beitragen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Netzwerke funktionieren nur mit ihren Partnern. Die Akteure in einem Netzwerk müssen ihre Aufgaben und ihre Verantwortung klar kennen. Bei dem vorliegenden Antrag sind die Akteure mehrfach benannt. Die Ärztekammer, die Kassen und vor allem die Kassenärztliche Vereinigung sind die Akteure, die in den nächsten Wochen und Monaten aktiver zusammenrücken sollten.
Medizinische Versorgungszentren mit ihren Vorteilen einer Festanstellung, der Familienfreundlichkeit und der wirtschaftlichen Möglichkeiten müssen für die Zukunft der ambulanten Versorgung mehr in den Fokus gerückt werden. Das bereits angesprochene Netzwerk „Medizinische Versorgungszentren Sachsens“ hat sich auf den Weg gemacht, die Interessen auch gegenüber der Politik und den Leistungserbringern aktiv zu vertreten. Die Aufgabe des Kooperationsfaktors – auch das ist mehrfach angesprochen worden –, ist eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftlichen Strukturen. Weitere Aufgaben sind die Fragen der Versicherung und die Rolle der
Möglichkeiten von Zweitpraxen. Die Möglichkeit der ambulanten Versorgung ist in Gesamtsachsen und vor allem im ländlichen Raum die Herausforderung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen wird und muss bei der Lösung der Probleme der MVZ aktiv seinen Beitrag leisten und ihnen zur Seite stehen. Dieser Antrag gibt dazu die entsprechenden Impulse, um die Gesundheitsversorgung weiter auszubauen und zukunftsfest zu machen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem vorgelegten Antrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Krankenhausplan, welcher übrigens unter der Mitwirkung des Sächsischen Krankenhausplanungsausschusses erstellt wurde, hat der Freistaat ein Instrument in der Hand, um auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren zu können. Wir wissen, dass die Bevölkerungsentwicklung seit Jahren rückläufig ist. Seit dem Jahr 2001 hat sie sich um knapp 7 % reduziert.
Gleichzeitig hat der Anteil der über 65-Jährigen um 5 Prozentpunkte zugenommen. Die Bevölkerungsentwicklung schlägt sich in den Behandlungszahlen nieder. Mit der Zunahme des Anteils älterer Menschen wird es notwendig sein, unsere Krankenhäuser auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten. Bei den 60- bis 70-Jährigen wird ein Anstieg der stationären Behandlung von circa 19 % erwartet. Bei den über 80-Jährigen ist ein Anstieg von bis zu knapp 60 % zu verzeichnen. Doch aufgrund dieser Zahlen die Menschen zu verunsichern und Ängste zu schüren, können wir nicht akzeptieren.
Das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln hat in seiner letzten Analyse dargelegt, dass ein Ärztemangel, in absoluten Zahlen betrachtet, eigentlich nicht besteht. Deutschland liegt der Studie zufolge bei der Ärztedichte mit 3,84 Ärzten pro 1 000 Einwohner inzwischen in einer internationalen Spitzengruppe. Zwischen 1991 und 2011 hat sich die Zahl der Ärzte in Deutschland bei konstanter Bevölkerungszahl um rund 40 % erhöht.
Die sächsische Krankenhauslandschaft gehört zu den leistungsfähigsten der gesamten Bundesrepublik. 80 Krankenhäuser mit über 25 000 Betten ermöglichen die stationäre Behandlung von knapp einer Million Patienten jährlich. Die qualitativ hochwertigen Krankenhäuser sind ein Wirtschaftsfaktor, der mit 8 000 Ärzten und knapp 40 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtärztlichen Bereich auch auf den lokalen Arbeitsmarkt wesentlichen Einfluss hat. Damit das so bleibt, stehen im Rahmen des Zukunftssicherungsfonds bisher bereits 52 Millionen Euro für den Krankenhausbau für den nachfolgenden Zeitraum zur Verfügung. Meine Vorredner sind darauf schon detailliert eingegangen.
Wir stehen aber hier vor einer Herausforderung, die sich nicht allein mit Geld lösen lässt. Was uns wirklich weiterhilft, sind Ansätze, mit denen wir die bereits vorhandenen und ungenutzten Potenziale im Gesundheitssystem freilegen und nutzen können. Wir habe viele Ärzte im System. Aber wir müssen sie entlasten, damit sie ihrer eigentlichen Tätigkeit nachgehen können. Ich nenne hier nur den bürokratischen Aufwand. Jeder, der das schon einmal begleitet hat, weiß, wovon ich rede. Daraus folgt: Wir müssen die bürokratische Belastung verringern.
Des Weiteren stellt sich auch bei dem Berufsbild des Arztes die Herausforderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn es uns gelingt, das kompetenter zu gestalten, lässt sich auch für den Beruf Arzt mehr gewinnen, ohne dass der Staat dafür immer mehr Geld in die Hand nehmen muss. Ein Beispiel sind hier Betriebs-Kitas. Ich erwähne das „Miniuniversum“ der Universität Leipzig, das gerade bei der flexiblen Kinderbetreuung sehr guten Erfolg nachweisen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch kurz auf ein weiteres Potenzial eingehen. Die medizinischen Versorgungszentren sind weitere Bausteine, mit denen die verschiedenen Leistungen aus einer Hand erbracht werden können. Die medizinischen Versorgungszentren sind besonders aktiv, weil sie unterschiedliche Fachärzte in der ambulanten Versorgung haben und damit auch den Auslastungsgrad der Fachärzte erhöhen. Unsere Ärzte werden nicht für ambulant oder stationär ausgebildet; sie sind für ambulant und stationär ausgebildet.
Die Chancen der Zukunft bestehen also in der kompetenten Vernetzung, in der sektorübergreifenden Struktur, in der auch die Krankenhäuser eine wesentliche Rolle spielen. Wir brauchen intelligente Konzepte, um das Potenzial unseres Gesundheitssystems freilegen und nutzen zu können.
Ich habe Ihnen unsere Ansätze dargelegt. Der vorliegende Antrag hingegen ist aus unserer Sicht nicht zielführend, schon gar nicht, weil uns diese lange Zeitdauer Möglichkeiten der flexiblen Einflussnahme versagt.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Es gibt in der Medizin einige Fachbereiche, die als besonders schwierig für Ärzte und auch die Pflegekräfte beschrieben werden.
Mit dem vorliegenden Antrag zur Palliativmedizin und zur Palliativpflege im Freistaat Sachsen sprechen wir über eines dieser besonders emotionalen Fachgebiete. Alle, die mit Palliativpflege schon einmal zu tun gehabt haben, wissen auch, dass sie einer besonderen Belastung ausgesetzt sind. Sie kümmern sich um Patienten, deren Erkrankungen weit fortgeschritten sind. Im Vordergrund stehen dabei oft die Symptome von Schmerzen, Atemnot, massiven Ängsten und häufig auch gravierenden Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme. Dazu kommen ganz persönliche Leidens- und Schicksalssituationen. Ziel der stationären Aufnahme sind Symptomkontrollen und vordergründig natürlich die Verbesserung der Lebensqualität, was von einem multiprofessionellen Team aus Ärzten, Pflegepersonal, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten erreicht werden soll.
Dabei ist das große Ziel, den Patienten zu stabilisieren, um ihn dann wieder nach Hause in sein gewohntes Umfeld entlassen zu können. Jeder, der schon einmal Angehörige auf einer Palliativstation besucht hat, weiß, dass diese Stationen auch besonders wohnorientiert aufgebaut und eingerichtet sind. Die besondere Ausstattung macht den großen Unterschied zu anderen Stationen. Die Pflegefachkräfte und die Ärzte kümmern sich häufig nicht nur um die Patienten, sondern versorgen auch – zumindest im psychosozialen Bereich – die Angehörigen mit. Diese Form der pflegerischen Begleitung von schwerkranken Menschen fordert auch besondere Fähigkeiten und besondere emotionale Stärke. Das muss dementsprechend in der Ausbildung der Fachkräfte professionell und fachkompetent berücksichtigt werden.
Nach Entlassung aus dem stationären Bereich erfolgt meist eine Weiterversorgung im ambulanten palliativpflegerischen Bereich. Es gibt in Sachsen 70 Hospiz- und Palliativpflegedienste im gesamten Flächengebiet, aber wir müssen dafür sorgen, dass wir auch weiterhin flächendeckend in Gesamt-Sachsen diese Leistungen anbieten können. Die Herausforderung ist, flächendeckend mit kurzen Wegen die notwendigen Angebote aufzubauen und
erhalten zu können. Nur gemeinsam ist es Ärzten und Pflegefachkräften, Seelsorgern und Psychologen möglich, auch ehrenamtliche Helfer zu unterstützen und damit Teil des Pflegenetzwerkes Sachsen zu sein. Dort werden Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Informationen und Beratung angeboten. Im Zusammenwirken von Kommune, Pflegeanbieter, Pflegekassen, Medizinischem Dienst, Krankenkassen, der Ärzteschaft und den Organisationen von betroffenen Angehörigen erhalten Ratsuchende Hilfe und Unterstützung. Das zuletzt Genannte ist dabei ein wesentlicher Punkt. Der Betreuung und Begleitung der Angehörigen muss eine ebenso große Bedeutung beigemessen werden wie der eigentlichen Fürsorge und Pflege der Patienten.
Der vorliegende Antrag soll nicht allein die Arbeit aller Mitwirkenden der Palliativpflege würdigen und ihnen an dieser Stelle ausdrücklich unseren Dank und unsere Wertschätzung ausdrücken.
Wir sind dafür verantwortlich, dass die Rahmenbedingungen, die Ausbildungskomponenten und die Arbeitsgestaltung stimmen. Deshalb möchten wir in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Altenpflege auch auf eine verstärkte Befassung mit diesem Thema hinwirken. Demografischer Wandel und der Fortschritt der Medizintechnik lassen immer mehr Menschen mit vielfältigen, teils auch sehr schweren Erkrankungen in die Pflegebedürftigkeit geraten. In der bereits beschriebenen Anhörung durch meinen Kollegen wurden dazu schon weitere große Problemfelder aufgetan. Sachsen ist als Bundesland mit dem höchsten Altersdurchschnitt vom demografischen Wandel besonders betroffen. Wir wollen deshalb dem Thema in der Altenpflege den gleichen Stellenwert beimessen, wie es bereits durch die Änderung der Approbationsordnung im medizinisch-ärztlichen Bereich erfolgt ist.
Die medizinischen Fakultäten der Universität Leipzig und der TU Dresden sehen dafür entsprechende Lehrveranstaltungen vor. Mit ihren Palliativstationen in Kooperation von Fakultäten und Universitätskliniken kann das Lehrangebot weiter verbessert werden. Wir benötigen eben nicht nur Hausärzte, sondern zunehmend auch Hausärzte mit palliativmedizinischer Kompetenz. Das ist eine klare Forderung an unsere Ausbildungsstrukturen hier im Land. Weiterbildungen für Pflegekräfte sind im Sächsischen Weiterbildungsgesetz und in den Weiterbildungsordnungen geregelt. Bereits jetzt sind einzelne Themen Teil der Palliativ- und Hospizpflege, aber ich bin mir ganz sicher, dass es hier noch ein großes Entwicklungspotenzial gibt, das wir weiter ausbauen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Thema Palliativpflege und Palliativmedizin müssen wir verantwortungsvoll und respektvoll umgehen. Wir stehen damit aus meiner Sicht am Beginn einer begleitenden Entwicklung auf diesem Gebiet, und ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag reagiert die schwarz-gelbe Koalition auf eine Vielzahl aktueller Entwicklungen. Es sollte uns nachdenklich stimmen, wenn die Impfbereitschaft in der Gesellschaft mehr und mehr nachlässt. Natürlich ist es verständlich, dass das Bewusstsein für Krankheiten in den letzten Jahren und Jahrzehnten Stück für Stück nachgelassen hat,
weil Infektionskrankheiten wie Polio und Mumps aufgrund des Erfolges der Schutzimpfungen kaum noch auftreten. Sie werden damit nicht mehr wahrgenommen.
Man könnte sagen: Die Schutzimpfung wird Opfer ihres eigenen Erfolges.
Kinderlähmung und Mumps gelten beispielsweise in Deutschland seit 1960 oder 1970 als praktisch nicht mehr existent. Daraus erwächst die Gefahr, dass sich die Menschen nicht mehr impfen lassen und dadurch diese Krankheiten wiederkehren.
Die Folgen davon sehen wir beispielsweise an katastrophalen Ausbrüchen. 2006 kam es zu einer Masernepidemie in Nordrhein-Westfalen. Keiner hätte damit gerechnet.
Die von der WHO geforderte Durchimpfungsrate von 95 % als wirksames Mittel zur Eindämmung von Krankheiten, wie eben der Masern, muss flächendeckend in Deutschland das Ziel sein.
In Gesamtdeutschland beträgt sie derzeit nur 73 % und ist damit ungenügend.
Sachsen hat hier aber eine Vorbildfunktion, und das sollte an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich erwähnt werden. 96,7 % aller Kinder waren im Jahr 2010/2011 in dem Schuljahr zur Kita-Untersuchung gegen Masern geimpft. Aber wir wissen, gerade bei Immunisierung gegen Masern benötigt es eben zwei Immunisierungen mit einem entsprechenden Abstand dazwischen.
Doch wir dürfen uns nun an dieser Stelle nicht ausruhen. Im Gegenteil. Im Juni berichtete das Robert-Koch-Institut über eine überdurchschnittliche Neuerkrankung an Masern in Sachsen. Bis zur 43. Kalenderwoche traten in ganz Mitteldeutschland insgesamt 100 Fälle auf. Letztes Jahr waren es zeitgleich zu diesem Zeitpunkt null Infektionen. Es gilt deswegen, das Problembewusstsein zu schärfen – für Eltern in ihrer Funktion für ihre Kinder.
Es müssen geeignete Maßnahmen und Methoden gefunden werden, um eben jene Durchimpfungsrate zu erhöhen. Hier sollten wir auf allen Ebenen und vor allem auch in allen Altersklassen ansetzen. Vorsorgeuntersuchungen müssen bereits frühzeitig das Thema aufgreifen und – ähnlich einer Stufenleiter – über Kita, Schule immer wieder weiterführen.
Es ist ein ganzheitlicher Ansatz notwendig. Einzelne Institutionen müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Hierbei können wir ruhig auch einmal Kritik üben, um die Ergebnisse zu hinterfragen: Wie steht es um die Rolle und die Wertschätzung des öffentlichen Gesundheitsdienstes? Lässt sich die Bedarfsplanung der Kinderärzte optimieren? Wer berät Eltern kompetent?
Mit dem Hygienemaßnahmenpaket haben wir im letzten Haushalt auch die Landesuntersuchungsanstalt gestärkt. Sie spielt eine wesentliche Rolle. Sie wird immerhin im Mittelpunkt der Anstrengungen stehen, wenn es darum geht, die Verhütung und die Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Freistaat aktiv zu unterstützen. Tuberkulose und Masern sind glücklicherweise sehr selten. Dennoch beschäftigen sie auch in Sachsen unsere Landesuntersuchungsanstalt.
Kontrovers bleibt die Frage, ob wir eine Impfpflicht benötigen.
Hier stehen sich zwei Meinungen gegenüber, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Das Recht auf einen eigenverantwortlichen Umgang mit seinem Körper und auf Selbstbestimmung steht auf der einen Seite. Das ist
uns sehr wichtig. Dies steht im Konflikt zu dem Allgemeinwohl und dem Schutz der Gesellschaft, ihrer einzelnen Mitglieder vor Ansteckung und Krankheit.
Gerade Kinder sind besonders schutzbedürftig. Gibt es ein Grundrecht auf den Schutz vor Krankheiten? Haben Kinder nicht ebenjenes Recht auf Schutz vor Krankheiten? Es bleibt zu fragen, ob man dem mit einem entsprechenden Modell gegenübertreten kann.
Welche Anreize müssen gefunden werden, um Eltern diese Notwendigkeit und die Bedeutung klarzumachen? Wir müssen daher vorrangig auf Prävention und Aufklärung setzen. Uns ist dabei auch völlig klar, dass es immer wieder Gründe geben wird, die ein Impfen aktuell oder permanent nicht zulassen, wo Interessen dem entgegenstehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schließlich müssen wir auch einen Blick auf den Impfschutz des Personals in unseren Einrichtungen werfen und entsprechend beratend darauf Einfluss nehmen. Wir müssen Möglichkeiten prüfen, wie die Informationsrechte über Impfraten in Kitas gestärkt werden könnten, welche Erfahrungen die Träger damit haben.
Wir haben mit diesem Thema noch viel vor. Das bisher Erreichte ist ein Erfolg, aber auch ein Weg, den wir konsequent weitergehen müssen. Lassen Sie uns daher gemeinsam gegen eine in Sachsen drohende Impfmüdigkeit vorgehen. Schauen Sie selbst einmal wieder in den eigenen Impfausweis, gleichen Sie – hoffentlich nicht bestehende – Defizite und Lücken aus und unterstützen Sie durch das Impfen das Wohl unserer Kinder und unserer Gesellschaft. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die vielen Beiträge der Kolleginnen und Kollegen, die dazu beigetragen haben, das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit zu bringen.
Es ist die Entscheidungskompetenz der Eltern, die die Fürsorge für die Kinder haben, deshalb liegt auch dort der klare Unterschied zwischen Ihrem Antrag, liebe Kollegen von den LINKEN, und unserem. Wir stellen die Kinder in den Fokus und sagen ganz klar: Zwang mag in der Tradition ein Mittel gewesen sein. Wir distanzieren uns von vornherein davon, zu sagen, Zwang ist der einzige Weg, sondern setzen auf Prävention, um erst einmal all diese Möglichkeiten auszuschöpfen.
Die Partner, die uns in den nächsten Wochen und Monaten in der Diskussion begleiten werden, sind klar genannt: Kinderärzte, Institutionen, die Träger der Kitas, der Horte, der Schulen werden Gesprächspartner sein. Wir müssen mit dem Lehrpersonal, gerade in den Grundschulen – auch da ist der Grund angesprochen worden – sprechen. Die Ärztekammer ist ebenfalls als Partner immer an unserer Seite. Sachsen ist vorbildlich, Sachsen muss vorbildlich bleiben. Wir haben die Verantwortung für unsere Bürgerinnen und Bürger, für die Kinder, die selbst nicht entscheiden können, und gerade deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag, weil er den Zwang nur als letztes Mittel nach einer langen Zeit sieht.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine Krebsdiagnose zu erhalten stellt einen der gravierenden Einschnitte im Leben eines Menschen dar. Es ist die Pflicht von Gesundheitswesen und Politik, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die bestmöglichen Heilungschancen für den Betroffenen oder die Betroffene zu eröffnen. Die Therapie von Krebs ist eine der wichtigsten Felder der Gesundheitspolitik. Jedes Jahr – mein Vorredner hat es schon angedeutet – erkranken 490 000 Menschen in Deutschland neu an Krebs. 221 000 Menschen sterben jedes Jahr daran. Experten schätzen, dass die Zahl der Krebserkrankungen bis zum Jahr 2050 um circa 30 % zunehmen wird. Krebs ist noch immer die zweithäufigste Todesursache in Deutschland.
Der Nationale Krebsplan sieht die wichtige Stärkung der Früherkennung vor. Darüber hinaus sollen auch die onkologischen Versorgungsstrukturen weiter ausgebaut werden. An dieser Stelle geht ein Dank an die Sächsische Krebsgesellschaft für ihr Engagement und an die vielen Selbsthilfegruppen, die sich um die Fürsorge von Betroffenen bemühen.
Das Früherkennungs- und Registrierungsgesetz schreibt die klinischen Krebsregister in den einzelnen Ländern vor. Die Krebsregister bieten umfangreiche Informationen, die beim Kampf gegen Krebs genutzt werden müssen. Der Zugriff auf diese Informationen zur Verbesserung der Therapiechancen und zur Erfassung der räumlichen Verteilung ist wichtig, um frühzeitig auf den Heilungsprozess Einfluss nehmen zu können. In den bevölkerungsbezogenen, den sogenannten epidemiologischen Krebsregistern, erfolgt eine Archivierung der Vorfälle, wobei das Krankheitsbild regional erfasst wird.
Die klinischen Krebsregister hingegen sind ein Instrument, mit dem es ermöglicht wird, die Qualität der Behandlung zu erfassen. Die Deutsche Krebshilfe gibt zu bedenken, dass sich die Heilungschancen von Krebspatienten umso mehr erhöhen, je mehr Patienten mit der gleichen Erkrankung in einer Klinik behandelt werden. Kliniken, die ihre Patienten auch im Rahmen von Studien behandeln, können oftmals höhere Qualitätssicherungen anbieten. Ebenjener Gedanke liegt den klinischen Krebsregistern zugrunde. Mit der Archivierung und der Nutzbarmachung der Daten können Krankheitsverläufe und auch die daraus resultierenden Erfolge für neue Therapieansätze genutzt werden.
Deswegen ist es wichtig, die klinischen Krebsregister im Freistaat hinsichtlich der Rahmenbedingungen für Meldung, Datenübermittlung, Datenhaltung und des länderübergreifenden gemeinsamen Krebsregisters gleichzustellen. Die Behandlung erfolgt mit individuellen, auf jedes einzelne Krankheitsbild abgestimmten Methoden und den entsprechenden Betreuungsformen. Mit den klinischen Registern lassen sich daher im besonderen Maße Synergieeffekte erzielen. Sie bieten die Möglichkeit, bereits erprobte Therapieansätze auf ähnliche Krankheitsbilder anzuwenden. Wir verbinden damit die Hoffnung, schon frühzeitig, in der Phase der Früherkennung, anknüpfen zu können und Fortschritte im Heilungsprozess der Patienten damit auch zu erzielen.
Dieser Antrag schließt sich auch unserem Engagement an, eine höhere Beteiligung beim Mammografie-Screening zu erreichen. Damit ist Sachsen fortschrittlich und hat sehr gute Erfolge zu verzeichnen.
Durch die Verarbeitung der standardisierten Daten in den klinischen Krebsregistern lässt sich aber nicht nur die Lebensqualität der Patienten verbessern. Sie ermöglichen ebenso die Kontrolle über die Güte der Therapie, das
heißt die Frage der Qualitätssicherung. Mit den Daten lässt sich nun prüfen, ob die Prozessstandards eingehalten werden und ob interdisziplinäre Absprachen und Ansätze auch Eingang in diese Heilverfahren erhalten. Mit einer engeren Einbindung der klinischen Krebsregister des Freistaates in die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement regionaler Abläufe können die Erkennung und die Behandlung onkologischer Erkrankungen, so hoffen wir, nunmehr weiter verbessert werden.
In Sachsen ist der Ausbau der klinischen Krebsregister bereits weit fortgeschritten. Allerdings bestehen hier Unterschiede in den verschiedenen Regionen von rein klinikinternen Registern bis hin zur vollständigen Erfassung der Situation in ganzen Regionen. Es gilt, die bereits vorhandenen Strukturen nunmehr weiter zu erhalten, auszubauen und vor allem zu optimieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Verbesserung der Struktur der Krebsregister lässt sich mit einem relativ geringen Aufwand ein großer Nutzen für die Betroffenen erzielen. Die Register sind lebenserhaltende Archive, mit denen auf das Wissen und die Erfahrungen ganzer Regionen zurückgegriffen werden kann.
Wir bitten deshalb um die Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Sie können dem vorliegenden Bericht entnehmen, dass sich auch im vergangenen Jahr viele Bürgerinnen und Bürger mit Bitten und Petitionen an den Sächsischen Landtag wandten. Insgesamt erhielten wir 901 Schreiben, von denen 654 auch als Petition eingestuft werden konnten. Das Entscheidende hierbei ist die Anzahl der Personen, die sich daran beteiligten.
Allein an Sammel- und Massenpetitionen haben sich knapp 100 000 Menschen beteiligt, deutlich mehr als im Vorjahr. Die meisten Unterstützer bei Sammelpetitionen fanden die Themen „Novellierung des Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes“ und „Stellenkürzungen an sächsischen Hochschulen“. Ebenfalls eine sehr hohe Beteiligung erhielten die verschiedenen Massenpetitionen zum Thema „Schutz des Wolfes im Jagdrecht“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine der Hauptproblematiken der eingegangenen Schreiben im Jahr 2012 war der Justizvollzug. Hier erreichten unseren Ausschuss insgesamt 81 Petitionen und auffällig viele davon aus der JVA Torgau.
Zum ersten Mal nahmen fast alle Mitglieder des Petitionsausschusses gemeinsam an einem Vor-Ort-Termin teil. Wir besichtigten die Justizvollzugsanstalt gemeinsam mit Vertretern des Staatsministeriums der Justiz, dem Leiter der JVA, einer Mitarbeiterin des Psychologischen Dienstes und dem Vorsitzenden des Anstaltsbeirats. Der bauliche Zustand und die daraus resultierenden Problematiken waren offensichtlich zu erkennen.
Ein halbes Jahr nach unserem Termin konnten schon die ersten Ergebnisse der besprochenen Änderungen in einer Stellungnahme des Staatsministeriums der Justiz und für Europa bekanntgegeben werden. Zudem wurden im aktuellen Doppelhaushalt insgesamt 4,5 Millionen Euro für den Umbau und die Sanierung der Anstalt eingestellt. Ferner wurde ein sozial- und suchttherapeutischer Schwerpunkt errichtet. Dem Anliegen vieler Petitionen
konnte damit in entsprechender Weise zumindest die Aufmerksamkeit gegeben werden.
An dieser Stelle möchte ich mich bei Herrn Staatsminister Dr. Jürgen Martens für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weitere wesentliche Themenschwerpunkte für Petitionen waren das neue Finanzierungsmodell des Rundfunkbeitrages sowie
Fragen zur Bildungspolitik. Zahlreiche Petitionen betrafen auch die Gewährung von Sozialleistungen und die Infragestellung von medizinischen Gutachten.
Von allen Petitionen aus dem Jahr 2012 ist mir eine in Erinnerung geblieben. Stellen Sie sich vor, eine alleinerziehende Mutter bat bei der Überprüfung der Mitarbeiterin eines Jugendamtes und deren Arbeitsweise um Hilfe. Verschwundene Unterlagen, unsachgemäße Forderungen standen im Raum. Ebenjene Mutter traf in dem Jugendamt auf eine zuständige Sachbearbeiterin, die über längere Zeit ein intensives Beziehungsverhältnis zu ihrem eigenen Partner, zum Vater ihrer Kinder hatte. Auch wenn die fachliche Eignung und die Arbeitsbereitschaft der Mitarbeiterin nicht anzuzweifeln waren, bestand doch zumindest – auch aus Sicht des Ausschusses – eine gewisse zwischenmenschliche Befangenheit. Diese konnten wir durch Absprache und Rücksprache mit dem Jugendamt vorerst beheben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Instrument der Petition ist ein sehr wichtiges Instrument in unserer Gesellschaft und hat einen berechtigten Grund, auch in der Verfassung garantiert zu werden. Es wird wahrgenommen, wie der vorliegende Bericht zeigt.
Ich danke auch im Namen meines Kollegen Tino Günther den Mitarbeitern der Ministerien und des Referates Petitionsdienst sehr herzlich.
Vielen Dank für die bisherige gute Zusammenarbeit. Diesen Dank möchte ich auch explizit an alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss richten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung zu dem vorgelegten Jahresbericht.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Seit über
150 Jahren vertrauen wir unseren Tierärzten die Gesundheit unserer Tiere an. Das machen wir aus gutem Grund, denn der Tierarzt besitzt die gebündelte Kompetenz, was Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Verbraucherschutz angeht. Tierärzte besitzen eine besondere Kompetenz, auch wenn es um Medikamente geht. Sie dürfen im Gegensatz zu Humanmedizinern Arzneimittel vorrätig halten und gegen ein Entgelt an die Tierbesitzer abgeben oder direkt den Tieren verabreichen. Es bedarf also keiner Apotheke, in der sich der Tierhalter die Medikamente erst besorgen muss.
Diese Befugnis geht auf eine lange Tradition zurück. Dass es für die Tierärzte solche Regelungen gibt, hat seine besonderen Gründe, und es hat sich bewährt. Denn dieses
sogenannte Dispensierrecht hat sich als effektive, kostengünstige und zeitnahe Arzneimittelversorgung herausgestellt.
Ganz besonders die landwirtschaftlichen Nutztierbestände profitieren davon. Denn für sie bedeutet eine enge zeitliche Bindung der Arzneimittelabgabe an die Diagnosestellung und Beratung auch eine schnelle Zeitschiene. Diese Praxis sichert einen schnellen Beginn der Therapie. Der Arzt besitzt also die tierärztliche Notfallapotheke.
Dieses sogenannte Dispensierrecht war noch nie so sehr in Gefahr wie heute. Vor allem die Kollegen der GRÜNEN fordern regelmäßig, den Tierärzten ebendieses Recht zu nehmen. Das wollen wir nicht! Das tierärztliche Dispensierrecht muss im Interesse des Tierschutzes und der Verbraucher erhalten bleiben!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das fadenscheinige Argument, warum man die Tierärzte um eben dieses Recht der Medikamentenabgabe beschneiden will, lautet meist: Antibiotikaresistenzen sollen eingedämmt werden. Gerade gestern hat Kollegin Giegengack ganz lautstark
darauf hingewiesen, dass es anscheinend einen offensichtlichen Zusammenhang gibt.
Ich sage: Mitnichten wird das der Fall sein. Denn das, was als Weltverbesserung verstanden wird, führt in der Praxis einmal mehr dazu, Antibiotika in Umlauf zu führen. Resistenzen werden so keinesfalls eingedämmt. Permanente Verbote und Einschränkungen führten eben nicht zur Wunscherziehung.
Was würde die Abschaffung des Dispensierrechts tatsächlich bedeuten? – Erfahrungen aus anderen Ländern wie beispielsweise Dänemark zeigen, dass sich die Antibiotikaresistenzen nicht verändern, ob das Medikament durch den Tierarzt oder durch eine Apotheke verabreicht wird. Die Menge des Arzneimittelverbrauchs bleibt konstant, liebe Kollegen der GRÜNEN. Aber das scheinen Sie dann doch konsequent zu ignorieren.
Die Debatte um Tiergesundheit und Kompetenzen der Tierärzte endet erfahrungsgemäß in einer ideologischen Schlammschlacht. Es folgt der Vorwurf, Tierbestände werden zu groß. Und das alles endet dann in der derzeit geführten Kampagne der sogenannten Massentierhaltung, gern auch mit großen rosa Plastikschweinen auf Marktplätzen. Dies ist ein Schlag ins Gesicht der Bauern und Tierhalter. Die Größe der Tierbestände hat nun einmal nichts mit der Gesundheit zu tun – im Gegenteil!
Mittlerweile haben die neuen Ställe die höchsten Standards. Tiere allein in dunklen Ställen zu halten, hat überhaupt nichts mit artgerechter Tierhaltung zu tun. Nimmt man den Tierärzten die Verantwortung für die Medikamentenabgabe und schaltet neue Akteure ein, wie beispielsweise Apotheker oder das Internet, sprechen wir von mehr oder weniger kurzen Vertriebswegen. Eine lückenlose Dokumentation ist dann nicht mehr möglich. Die Transparenz wird deutlich eingeschränkt. Im Gegenteil, wir haben dann keine durchgängige Überwachung mehr und befördern ganz klar das Ausweichen der Tierhalter auf den Internethandel. Wer übernimmt dann die Verantwortung für die Temperaturbeständigkeit, die Lagerkontrolle oder die Frage nach dem Verfallsdatum? – Selbst die Apotheker stehen dieser Aufgabe sehr kritisch gegenüber, Tierarzneimittel abzugeben. Im Ausbildungsprogramm der Pharmazeuten sind diese Bereiche extrem gering.
Auch für den gesundheitlichen Verbraucherschutz ist das Dispensierrecht relevant. Es gibt keinen freien Handel der Arzneimittel, sondern die Abgabe ist an eine ordnungsgemäße Behandlung durch den Tierarzt gekoppelt. Gerade für große Nutztierbestände werden Medikamente häufig in entsprechend angepassten Gebinden abgegeben. Auch das bedingt nur das besondere Verhältnis zwischen Tierärzten und Tierhaltern. Doppelte Wege und damit erhöhte Kosten sind die Folge, wenn Tierärzte erst die Medikamente verschreiben, der Halter diese dann erwirbt und in die Apotheke anliefert. Dann muss der Tierarzt ein zweites Mal den Tierhalter besuchen, um die Medikamente zu verabreichen. Das ist doch nicht zielführend!
Das betrifft übrigens auch die ärztliche Kleintierbehandlung von Hund, Katze, Meerschwein, Zwergkaninchen und Wellensittich. Der Tierhalter würde demnächst erst zum Tierarzt gehen, die Rezepte holen, die Medikamente in der Apotheke kaufen und wieder zurück zum Arzt, wenn er sie nicht selbst verabreichen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Tierärzte geht es beim Thema Dispensierrecht um sehr viel, nämlich um die Beibehaltung ihrer Rechte. Die Aktualität dieses Themas wurde in einer großen Podiumsdiskussion in der Ärztekammer im letzten Jahr sehr deutlich.
Wir wollen den grünen Träumereien oder in dem Fall besser gesagt Albtraumträumereien eine Absage erteilen und fordern, dass die Verschreibung und die Abgabe von Medikamenten weiterhin sehr verantwortungsvoll aus der Hand des Tierarztes erfolgen. Das Ziel, Antibiotikaresistenzen einzudämmen, ist richtig; unbestritten. Es wird jedoch nicht mit der Abschaffung des Dispensierrechts erreicht. Das sind zwei völlig verschiedene Themenkomplexe. Ich weise an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin.
Hier müssen viel speziellere Maßnahmen Anwendung finden. Mit Ideologie und Polemik schaden wir nur den Tierhaltern und den Tierärzten. Sie helfen uns bei der Klärung dieser Fragen keinesfalls weiter. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank.
Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass es in der gesamten Diskussion um alle Medikamente und nicht nur um Antibiotika geht und worauf sich dieser Antrag auch bezieht? Ist Ihnen ferner bewusst, dass es sich um alle Tiere handelt und nicht nur um Nutztiere und dass es gravierende Unterschiede zu den Ausführungen gibt, die Sie jetzt gerade gemacht haben?
Darf ich noch eine Nachfrage stellen?
Das heißt, Ihnen ist völlig klar, dass Sie alle Tierhalter, auch die Kleintierhalter, mit enorm hohen Zusatzkosten versehen, wenn das Dispensierrecht in der jetzt geltenden Form aufgehoben wird?
Natürlich, du hast doppelte Wege, logisch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Die Diskussion um das Dispensierrecht war notwendig. Ich bin froh, dass wir mit dem heute vorliegenden Antrag ebendiese Probleme der Tierärzte aufgegriffen und auch den Weg für den weiteren Fortgang auf Bundes- und EU-Ebene mit dieser Initiative aufgegriffen haben. Die Debatte hat gezeigt, dass es notwendig ist, die Rechte der Tierärzte zu wahren.
Die Eingriffe, die von manchen Fraktionen angedacht sind bzw. vorgeschlagen werden, vertragen sich eben nicht mit dem jetzigen System des Tierschutzes und der hohen Qualität der tierärztlichen fachlichen Versorgung. Es gilt, dem permanenten Misstrauen einzelner Fraktionen gegenüber Tierärzten, Lebensmittelkontrolleuren, Tierhaltern und den aufsichtführenden Behörden entgegenzuwirken. Das ist unser Stil. Wir setzen auf Vertrauen statt auf permanente Bevormundung. Ich wiederhole an der Stelle noch einmal: Es geht um alle Tiere, nicht nur um Nutztiere, es geht um alle Medikamente, nicht nur um Antibiotika. Ich glaube, auch das ist von Einzelnen nicht verstanden worden.
Herr Pellmann, was die Information anbelangt, wissen Sie als Historiker am besten, dass Lesen und Informationsaustausch zur Meinungsbildung und Informationsgewinnung beitragen. Deswegen sind wir sehr wohl in der Lage, diese Themen fachkompetent hier im Hohen Haus zu diskutieren. Damit wird übrigens auch der Vorteil, was bestimmte Designfehler von angelegten Studien und damit auch falschen Ergebnissen, die heute hier vorgestellt worden sind, ganz klar verdeutlicht. Wir distanzie
ren uns an dieser Stelle von bloßer Ideologie, von Verurteilung und Bevormundung und setzen auf die Weiterführung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Tierärzten, Tierhaltern und auch denjenigen, die in der Tierproduktion arbeiten. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Es fragt sich wohl, wie mag es sein: Da kommt ein drei Jahre alter Antrag daher und das, was uns ja immer unterstellt worden ist, trifft wahrscheinlich dann auch auf Sie zu. Ach ja, da war ja am Sonntag was, klar, es sind Wahlen.
Leider handelt es sich bei Ihrem Antrag zur Bürgerversicherung nicht um ein qualitativ hochwertiges Getränk, was vom langen Lagern besser wird, sondern unter dem solidarisch Bürgerversicherungsnahen verbirgt sich etwas ganz anderes. Es handelt sich hier ausnahmslos um die Zwangsmitgliedschaft aller Bürger, also nichts anderes als um eine Einheitsversicherung, die Wettbewerb und Vielfalt abschafft und – so habe ich das wahrgenommen – einem staatlichen Einfluss unterliegen soll. Der Staat ist nicht die beste Krankenversicherung.
Nicht umsonst haben sich in Deutschland 8,9 Millionen Menschen aktiv und eigenverantwortlich für die private Krankenversicherung entschieden. Die Existenz der privaten Krankenversicherung ist Ausdruck von Wahlfreiheit, Beitragsfreiheit, Service und Leistungswettbewerb. Eben diesen Wettbewerb möchten wir als Liberale auch erhalten.
Entgegen Ihrer Ansicht, dass Wettbewerb immer etwas Schlechtes sei, führt dieser Wettbewerb zu einem besseren Gesamtniveau, und auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Wettbewerb für die Versicherten Vorteile erreicht, so, wie auch alle Bürger übrigens von der Abschaffung der Praxisgebühr profitiert haben.