Peter Strobel

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerpräsident hat eben schon wichtige Hinweise zu den Zukunftsprojekten in unserem Land gegeben. Deswegen möchte ich eher auf das Gesagte eingehen und auf das eine oder andere, was sonst an Anträgen gestellt worden ist. Ich komme zu einigen Hinweisen meinerseits. Den beiden Fraktionen in der Opposition will ich zunächst sagen, dass Sie tatsächlich die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten ignorieren. Ohne nachhaltige Finanzen kann es keine nachhaltige Politik geben. Nur der Konsolidierungskurs der letzten zehn Jahre hat uns die Möglichkeit gegeben, so kraftvoll zu reagieren, wie wir es in dieser Krise getan haben, und zwar nicht trotz - und das sage ich ausdrücklich -, sondern wegen der Schuldenbremse. Alexander Funk hat es aus meiner Sicht eben sehr gut dargestellt. Dafür vielen Dank. Das hat uns die Kraft gegeben, besser und anders zu reagieren, als andere Länder das können. Deswegen ist die Schuldenbremse nach wie vor richtig.
Wissen Sie, Herr Lafontaine, ganz abenteuerlich wird es dann, wenn Sie uns einerseits den hohen Schuldenstand des Landes vorwerfen und ihn kritisieren, andererseits aber fordern, dass das Saarland sich zukünftig höher verschuldet. Nur so sind die von Ihnen gestellten Anträge und Ihre Einlassungen zu verstehen. Jede neue und teure Maßnahme, die Sie hier vorschlagen, hat im Wesentlichen keine Gegenfinanzierung. Dann kritisieren Sie die Schulden. Die Bund-Länder-Finanzverhandlungen haben am Ende das Ergebnis von 400 Millionen gebracht. Auch das hat Alexander Funk gerade noch einmal wiedergegeben. Nach Ihrem Dafürhalten bauen wir weiter Schulden auf und andere bauen uns diese Schulden ab. Ich glaube, diese Rechnung wird nicht aufgehen. Wir sollten auch nicht versuchen, das irgendwo zu propagieren.
Sie haben von der Versuchung gesprochen, alles schön- beziehungsweise alles schlechtzureden. Ich rege an, dass wir eine objektive Betrachtung vornehmen. Das empfiehlt sich ganz besonders anhand der von Ihnen gestellten Anträge. Sie von den LINKEN schlagen weitgehend die Maßnahmen vor, die auch im Regierungsentwurf vorgeschlagen sind oder von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen werden, aber mit einem gravierenden Unterschied. Bei Ihnen folgt das Ganze immer dem Motto „Darf es ein bisschen mehr sein?“. Das betrifft insbesondere die Kommunen. An der Stelle will ich auf die Gegebenheiten eingehen. Der Ministerpräsident, Alexander Funk und auch Eugen Roth haben eben auf die Bedeutung des Saarlandpaktes hingewiesen, mit dem wir 1 Milliarde Schulden von den Kommunen übernehmen und ihnen noch Mittel zur Investition geben. Diesen Saarlandpakt sichern wir mit einem Schutzschirm ab, den wir gemeinsam beschlossen haben.
Ich will die Zahlen wiedergeben. Wir stabilisieren den Kommunalen Finanzausgleich auf Basis des Jahres 2020 in den Jahren 2020, 2021 und 2022 bei jeweils 700 Millionen Euro. Das tun wir mit einem enormen Mitteleinsatz. Alleine im Doppelhaushalt sind es 310 Millionen Euro für die Übernahme der Ausfälle bei Steuern, die weitere Stützung der KdU und die Stützung des Kommunalen Finanzausgleichs. Außer Hessen hat sich kein Land einen solchen Pakt für seine Kommunen einfallen lassen. Zudem hat sich kein Land einen Schutzschirm in dieser Größenordnung einfallen lassen. Das muss von der Opposition auch einmal anerkannt werden.
Herr Lafontaine, dann singen Sie immer das Lied der Investitionen. Sie haben in dem Zusammenhang zunächst den Industrieblock angesprochen und dabei eigentlich viel Lob für das gehabt, was wir als Regierung gemacht haben und was wir im Regierungsentwurf beziehungsweise im Entwurf zum Haushalt zeigen. Sie haben dann den Chinablock angesprochen. Dazu will ich etwas sagen. Es ist
auch ein paar Mal genannt worden. Ich war für diese Regierung in China und habe dort Gespräche geführt. Ich habe auch in meiner früheren Tätigkeit schon mit chinesischen Unternehmen zusammengearbeitet. Dazu kann ich nur sagen, dass man mit Chinesen arbeiten kann. Chinesen können und dürfen aber nicht unser einziger Partner sein. Wir müssen in der Zusammenarbeit mit unseren Partnern weiterhin auf Multilateralismus setzen, statt auf einzelne Strategien. Das müssen wir im Auge behalten. Insbesondere ist es für uns doch eine Maßgabe, unseren saarländischen Unternehmen und denjenigen, die im Saarland etwas bewegen wollen, den Weg zu ebnen, statt einseitig auf einen chinesischen Partner oder auf China als Partner zu setzen. Ich glaube, das ist der falsche Weg, den Sie hier aufzeigen. Wenn wir uns die Investitionen im Doppelhaushalt betrachten ‑ ‑
Wenn Sie sich ereifern, freut es mich, Herr Lafontaine. Das ist wenigstens eine Reaktion. 1,3 Milliarden Euro für Investitionen schreiben wir in den Doppelhaushalt 2021/2022. Es geht um das CISPA, Gewerbeflächen, das Rechenzentrum, Krankenhausfonds, Straßenbaumaßnahmen bis hin zu Baumaßnahmen im weiteren Sinne. Es ist ein Riesenprogramm, zu dem noch weitere Investitionen kommen. Die Nervenklinik in Homburg ist nur eines der Themen.
Ich sage noch etwas, da Sie immer den Bezug zu Statistiken herstellen wollen. Es gibt eine Unwucht zulasten der finanzschwachen Flächenländer West. Das ist Ihnen in der Antwort auf eine von Ihnen gestellte Anfrage hinreichend schriftlich erläutert worden. Ich will uns das hier ersparen. Lassen Sie uns die Kernhaushalte betrachten. Der Ministerpräsident hat das eben auch getan. Es gibt eine heterogene Situation. Im Vergleich beziehungsweise in der Vergleichsgruppe der finanzschwachen Flächenländer West steht das Saarland im Mittelfeld. Wir stehen dort gut da.
Wenn Sie selektiv einzelne Kriterien herausgreifen, dann kann ich nur sagen, dass Sie - wenn Sie schon vergleichen - richtig vergleichen müssen. Dann müssen wir nämlich kucken, wie hoch die Investitionen beim Land und bei den Kommunen sind. Allerdings spielen bei den Kommunen auch Extrahaushalte und alles, was dort dranhängt, auch Eigenbetriebe und kommunale Gesellschaften eine Rolle. Dann haben wir ein ganz anderes Bild. Dann steht das Saarland nämlich gar nicht so schlecht da, wie Sie es immer suggerieren. Darüber hinaus ist die Investitionsquote pro Kopf Unfug. Es geht um die Bruttoinvestitionen je Einwohner. Das ist eine Zahl, die man sich ankucken kann. Auch da stehen wir als Saarland in der Vergleichsreihe der finanzschwachen Flächenländer West eigentlich sehr gut da.
Alles in allem kann ich sagen, dass die Aussagen, die Sie hier getroffen haben, nicht zutreffen. Was den Bereich der Corona-Hilfen angeht, schreiben Sie, dass wir das erweitern beziehungsweise aufstocken sollen. Bund und Länder haben wirklich umfangreich Maßnahmenprogramme eingesetzt. Es sind nicht immer neue und weitere Programme, die wir brauchen. Das trifft vielleicht auf Details zu, also dann, wenn eine Wirkung bei einer bestimmten Gruppe ausbleibt. Das kann sein. Darüber kann man immer reden. Wirklich wichtig ist, dass die Zahlungen bei den Antragstellern zügig ankommen. Darum haben wir uns jetzt zu kümmern. Ich habe zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus meinem Geschäftsbereich ins Wirtschaftsministerium geschickt. Sie helfen dort, Anträge zu bearbeiten, damit wir schnell auszahlen können. Dass der Bund die Software offensichtlich noch nicht reif hat, um das zur Verfügung zu stellen, ist eigentlich ein Skandal. Da ist man in der Pflicht. Das Dringendste, was die Unternehmen, die einen Antrag gestellt haben, brauchen, ist Liquidität. Wir arbeiten jetzt an alternativen Programmen, um das auszubügeln, was der Bund an dieser Stelle möglicherweise vergeigt.
Ich will einmal Folgendes festhalten: Teure Projekte, die Sie beschreiben, strukturelle Mehrausgaben im Personalbereich et cetera ohne Gegenfinanzierung summieren sich per annum auf etwa 50 Millionen Euro. So, wie Sie es beschreiben, bedeutet das eine Mehrbelastung von rund 100 Millionen Euro für den Doppelhaushalt.
Herr Dörr, Sie haben beklagt, dass Sie hier keinen oder nur wenig Einfluss hätten. Sie haben die vollen parlamentarischen Rechte, die Sie nutzen können. Sie sprechen hier zu den Themen und Sie stellen Anträge. Die Ablehnung Ihrer Anträge liegt möglicherweise an der Qualität der Anträge. Da wäre ich auch einmal ein bisschen selbstkritisch. Sie genießen hier die vollen parlamentarischen Rechte. Ich habe die Bitte, das auch zu berücksichtigen.
Den Doppelhaushalt betreffend haben Sie darauf angespielt, dass man ihn nur alle zwei Jahre macht und dahinter ein bisschen Faulheit und Bequemlichkeit stecken könnte. Ich kann Ihnen sagen, dass ein Doppelhaushalt verglichen mit einem einzelnen Haushalt auch fast die doppelte Arbeit bedeutet. Wir mussten viel arbeiten. Wir legen eine Zweijahresplanung vor, weil das den Betroffenen Planungssicherheit bietet, da sie wissen, was auf sie zukommt. Ganz besonders in der Krise braucht man Planungssicherheit. Auf unvorhersehbare Entwicklungen müssen wir natürlich reagieren. Der Doppelhaushalt 2019/20 hätte hundertprozentig funktioniert. Kein Mensch hat geglaubt, dass es Corona gibt. Deshalb gab einen Nachtragshaushalt, der entsprechend ver
abschiedet worden ist. Genauso müssen wir das Instrument des Nachtragshaushaltes für unvorhersehbare Dinge nutzen. Für alles andere bedeutet der Doppelhaushalt Planungssicherheit. Deswegen setzen wir auf das Instrument des Doppelhaushaltes.
Sie haben weiterhin beklagt, dass dieser Haushalt ein Haushalt auf Pump sei und wir die Notsituation missbrauchen würden, um Projekte anzustrengen, die wir eigentlich immer schon einmal vorgehabt hätten. Dazu kann ich Ihnen, Herr Dörr, und Ihrem Kollegen von der AfD Folgendes sagen. Das gilt insbesondere auch für Herrn Hecker, der hier den Robin Hood gegeben hat, was man jetzt alles nicht machen darf. Sie haben dem Nachtragshaushalt, in dem all die Projekte, die jetzt im Doppelhaushalt stehen, schon dargestellt waren, zugestimmt. Wir haben einstimmig zugestimmt und waren der Meinung, dass das die richtige Reaktion auf die Probleme sei. Deswegen suggerieren Sie jetzt doch nicht, wir würden uns hier an irgendetwas bedienen. Nein, es war unsere gemeinsame Entscheidung. Es geht um das, was wir mit diesem ganzen Haus auf den Weg gebracht haben. Dafür will ich noch einmal Danke sagen.
Die AfD versucht außerdem, uns ein Stück weit hinter die Fichte zu führen. Mit Blick auf die innere Sicherheit suggerieren Sie besondere Sympathie für Justiz und Polizei. Auf die durchdachten und konzeptionell unterlegten Maßnahmen im Entwurf der Koalition legen Sie einfach noch eine Scheibe drauf. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Mehr macht es halt auch nicht. Das ist ein bisschen billig, was Sie hier vorgelegt haben. Ihre Gegenfinanzierung ist sozusagen Ihr ideologisches Spiegelbild. Sie streichen Mittel für Klimaschutz, ehrenamtliches Engagement im Sozialbereich und für alles, was irgendwie nach Integration aussieht. Das ist Ihr Weltbild, das Sie hier mit Ihren Anträgen Gott sei Dank einmal offenlegen. Am Ende bleibt auch bei Ihnen eine Deckungslücke von rund 14,7 Millionen Euro für diesen Doppelhaushalt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, alles in allem gibt dieser Doppelhaushalt eine vielversprechende Perspektive, insbesondere für die Zeit nach Corona. Er zeigt die Risiken und Chancen für unser Land. Lassen Sie uns gemeinsam den Risiken entgegentreten und die Chancen nutzen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern ein paar wesentliche Schwerpunkte im Bereich
des Einzelplans 04 - Ministerium für Finanzen und Europa - für den Doppelhaushalt 2021/22 vorstellen.
Traditionell ist es so, dass rund 90 Prozent der Gesamtausgaben Personalausgaben sind. Insofern ist es auch nicht überraschend, dass von den Ausgabensteigerungen in Höhe von 10,7 Millionen Euro gegenüber dem letzten Doppelhaushalt ein Großteil, nämlich 9,1 Millionen Euro, auf den Personalbereich entfällt. In Anbetracht komplexer Projekte und sich verändernder Herausforderungen nehmen wir im Personalbereich notwendige Ergänzungen vor. Zur Erinnerung: In diesem Jahr haben wir das Projekt Finanzamt 2020 erfolgreich abgeschlossen. Als Teil des Arbeitsprogramms „Zukunftssichere Landesverwaltung“ leistete dieses Strukturprojekt einen wichtigen Beitrag zur Sanierung des Landeshaushalts. In den saarländischen Finanzämtern wurden Stellen abgebaut, es wurde schon darauf eingegangen. Um es deutlich zu sagen: Die Steuerverwaltung hat ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung absolut vorbildlich geleistet!
Für die Bereitschaft, diesen Weg gemeinsam zu gehen, möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihren Vertretungen ganz herzlich bedanken. In der Corona-Krise sind sie gerade wieder sehr gefordert; all das, was in unserem Geschäftsbereich an Stundungen, an Herabsetzungen von Vorauszahlungen und an Aussetzung von Vollstreckungen gemacht wird, muss bearbeitet und eingegeben werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen das mit großem Engagement. Dafür bin ich ausgesprochen dankbar.
Wir haben in dem Projekt Finanzamt 2020 zentrale und zukunftsfeste Arbeitseinheiten etabliert und die Verwaltungseffizienz nachhaltig gesteigert. Selbstverständlich werden wir auch weiterhin Modernisierung, Digitalisierung und Risikoorientierung in den Geschäftsprozessen in den Finanzämtern weiter vorantreiben. In den kommenden Jahren gilt es nun, zielgerichtet dort zu personalisieren, wo neue Bedarfe aufgrund neuer Aufgaben entstehen. Das geschieht zum einen im Bereich des IT-DLZ, zu dem ich später noch etwas sagen werde, aber auch mit Blick auf die Grundsteuerreform.
Die Grundsteuerreform ist eine regelrechte Mammutaufgabe und die größte Reform im Finanzbereich seit vielen Jahren. Die bisherige Praxis, dass die Finanzbehörden die Grundsteuer für Häuser und unbebaute Grundstücke anhand von Einheitswerten berechnen, hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 für verfassungswidrig erklärt; es hat eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Ziel dieser Neuregelung ist es, das Grundsteuer- und Bewertungsrecht verfassungskonform und praktisch umsetzbar auszugestalten. Auf diesem Weg befinden wir uns. Das erfordert im Finanzressort einen erheblichen zu
sätzlichen Personalaufwand in den kommenden beiden Jahren. Nur so können wir die notwendigen Vollzugsvoraussetzungen für die Berechnung der Hebesätze durch die Kommunen bis zum ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 01. Juli 2022 realisieren. Die Voraussetzung zur Umsetzung der Grundsteuerreform wird vor allem im Bereich der Finanzämter geschaffen. Dort sind die Verbindungsdateien als Grundlage einer Grundstücksdatenbank fortgeführt und die zwingend erforderliche Aktualisierung der Adressdaten in den Bewertungsstellen vorgenommen worden. Insofern ist eine ausreichende Personalisierung dort unerlässlich.
Der zweite Schwerpunkt bei den Personalverstärkungen ist das IT-DLZ. Wir haben es in der vergangenen Legislaturperiode gegründet. Mit diesem zentralen IT-Dienstleister wurde die Professionalisierung der Informationstechnik in der Landesverwaltung eingeleitet. Um den stetigen Anstieg an technischen, IT-sicherheitsspezifischen, gesetzlichen sowie fachlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind in den Jahren 2021 und 2022 zusätzliche Stellen erforderlich. Die personelle Stärkung des IT-DLZ ist von großer Wichtigkeit, da eine moderne, leistungsfähige, sichere und stabile Informationstechnik eine zentrale Bedeutung für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung hat.
Neben ausreichendem Personal bedarf es allerdings auch ausreichender Sach- und Investitionsaufwendungen im IT-DLZ. Diese sind im Wirtschaftsplan dargestellt. Sie verteilen sich auf Kosten für Lizenzen, Hardware und Pflegekosten, sie betreffen sowohl neu einzuführende Verfahren als auch den laufenden operativen Betrieb. Diese Ausgaben sind die Voraussetzung für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie und des Onlinezugangsgesetzes.
Auch im Bereich des Statistischen Landesamtes gibt es wichtige Projekte. Eine der bedeutendsten Aufgaben ist der Zensus 2021. Nach europäischem Recht müssen alle zehn Jahre entsprechende Volkszählungen mit einem Zensusmodell durchgeführt werden. Um das zu leisten, sind erhebliche Sach- und Personalmittel vonnöten. Die finanziellen Erfordernisse erhöhen vorübergehend die Planansätze des Kapitels 04 13 und werden nach Abschluss des Zensus auch wieder zurückgeführt. Allerdings hat das Bundeskabinett die Durchführung des Zensus im September um ein Jahr, von Mai 2021 auf Mai 2022, verschoben. Eine Verschiebung wird nach vorläufigen Ermittlungen vermutlich auch zu Mehrausgaben führen. Hinzu kommen eventuell noch Kosten wegen coronabedingter Schutzmaßnahmen. Ob sich Letztere auf den vom Bund nach § 36 Zensusgesetz zu leistenden Kostenbeitrag auswirken werden, steht derzeit noch nicht fest. Geprüft wird außerdem, ob weitgehend kontaktarme Erhebungen möglich sind. Unabhängig davon bereitet sich das Saarland
wie auch die übrigen Länder auf die ordnungsgemäße Durchführung des Zensus im Jahr 2022 vor.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt einige wenige Schwerpunkte im Bereich des Europaministeriums vorstellen. Ja, ich kann den Vorrednern nur zustimmen, Corona hat uns einiges aufgetragen mit Blick auf das Thema Doppelbesteuerung, mit Blick auf das Thema Kurzarbeit im Besonderen, aber auch mit Blick auf die Fragen: Was bedeutet Quarantäne bei Pendlern und wie kommt das Ganze beim Arbeitgeber an? Eugen Roth hat dazu einiges gesagt. Wir bemühen - ich darf das an der Stelle sagen -, alle uns zur Verfügung stehenden Kanäle sowohl nach Berlin als auch die Kanäle, die uns auf der französischen Seite zur Verfügung stehen, um dieses Problem dort zu platzieren, um dafür zu sensibilisieren und am Ende auch eine Lösung herbeizuführen.
Ein Schwerpunkt in unserer Arbeit ist natürlich die Frankreichstrategie; die in der vergangenen Legislaturperiode von der Großen Koalition initiierte Frankreichstrategie wird konsequent fortgeführt. Ich betone an dieser Stelle noch mal ganz klar: Unsere Strategie fasst natürlich auch unsere Nachbarregion Luxemburg mit ins Auge, Herr Dörr. Ich weiß auch nicht, woher Sie die Erkenntnis nehmen, dass in Frankreich an dieser Frankreichstrategie niemand Interesse hätte. Das Gegenteil ist der Fall! Wir halten dort Vorträge und erklären, was wir machen, weil das Interesse daran so groß ist, dass die Franzosen sich sogar um eine Deutschlandstrategie bemühen. Für das, was wir mit der Frankreichstrategie vorhaben, gibt es ein hohes Maß an Interesse in Frankreich. Wir wollen nämlich das Saarland und die Großregion sprachlich, kulturell und wirtschaftlich zu einer europäischen Referenzregion überhaupt und insgesamt weiterentwickeln. Unser Ziel ist es dabei, bis 2043 das erste mehrsprachige Bundesland zu werden. Und natürlich, Frau Spaniol, ist das eine Langfrist-Strategie.
Dieses nach wie vor ambitionierte Vorhaben setzen wir schrittweise anhand einzelner von der gesamten Landesregierung getragener Maßnahmenkataloge, unserer sogenannten Feuille de Route, um. Mit der Feuille de Route III für die Jahre 2020 bis 2022 wollen wir die Frankreichstrategie nochmals verstärkt gemeinsam mit den Saarländerinnen und Saarländern weiterentwickeln. Um diesen partizipativen Ansatz mit Leben zu füllen, wurde das neue Mitmachportal geschaffen. Dabei handelt es sich um eine Plattform, auf der sich Bürgerinnen und Bürger informieren, aber auch aktiv ihre Vorschläge einbringen können.
Ein weiterer Schwerpunkt im Bereich Europa ist die Fortführung der Arbeit im Gipfel der Großregion. In diesem Zusammenhang will ich dem begleitenden Gremium, nämlich dem IPR, Dank sagen: Vielen
Dank für Ihre Bemühungen um Europa. Es ist sehr angenehm, die gemeinsame Arbeit sowohl im Gipfel der Großregion als auch mit dem IPR zusammen auszuführen. Vielen Dank an alle Parlamentarierinnen und alle Parlamentarier, die sich dort besonders engagieren.
Auch wenn wir im Januar des kommenden Jahres die Gipfelpräsidentschaft an Grand Est abgeben, werden die von Ministerpräsident Tobias Hans als Präsident gesetzten Impulse die Gemeinschaft noch lange beschäftigen und auch kommende Präsidentschaften weiterhin prägen. Zu nennen sind hier insbesondere die engere Zusammenarbeit in der Gesundheitsvorsorge, und das nicht nur mit Blick auf Corona. Das Bestreben, die Potenziale der Digitalisierung in der Großregion weiter auszuschöpfen, ist ein weiteres wichtiges Projekt.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch die saarländische Gipfelinitiative für eine IBA der Großregion erwähnen, Frau Johann hat eben schon darauf hingewiesen. Eine IBA ist mehr als eine reine Architekturausstellung. Sie stellt gesellschaftliche Entwürfe künftiger Lebenswelten zur Diskussion und entwickelt modellhafte Lösungen für aktuelle und künftige Probleme, sowohl in baukultureller als auch in ökonomischer, ökologischer, aber auch ganz besonders in sozialer Hinsicht. Die Herausforderungen des Strukturwandels sind kein rein saarländisches Problem, sondern vielmehr auch ein großregionales Problem. Vor diesem Hintergrund sieht es die Landesregierung des Saarlandes als ihre Aufgabe an, gemeinsam mit ihren Partnern in der Großregion an Lösungsansätzen für diese Herausforderungen des Strukturwandels zu arbeiten. Hierfür wurde unter Führung von Tobias Hans im Rahmen der sogenannten Prä(é)-IBA eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Mit deren Ergebnissen werden sich die Gipfelexekutiven beim Abschlussgipfel der saarländischen Präsidentschaft am 20. Januar 2021 beschäftigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Sommer dieses Jahres habe ich von der Kollegin in Rheinland-Pfalz den Vorsitz in der Europaministerkonferenz übernommen. Bis zum 30. Juni 2021 werden wir in der EMK noch einige Themen begleiten und mitgestalten. Ich denke dabei insbesondere an den Mittelfristigen Finanzrahmen der EU und damit ganz eng verbunden das Thema der Rechtsstaatlichkeit. Ich bin nicht bereit, dieses Thema auszublenden, wenn es um die Verteilung der Mittel innerhalb der EU geht. Das ist ein Thema, das uns bewegen muss. Was sich in Polen und Ungarn an Entwicklungen zeigt, können wir nicht kommentarlos hinnehmen.
Ich denke dabei aber auch ganz besonders an den Green Deal und die Handelsstreitigkeiten mit China und den USA sowie deren Bedeutung für unsere heimischen Industrien wie zum Beispiel die Stahlund Automobilindustrie. Wir werden sehen, wie dort die Vorzeichen, gerade im transatlantischen Verhältnis, gesetzt werden.
Daneben haben wir bewusst die Probleme der Grenzregionen zum besonderen Thema unseres Vorsitzes gemacht. Wir stoßen damit auch auf hohes Interesse, insbesondere bei den Partnern an den Ostgrenzen der Bundesrepublik, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Grenzregionen liegen nur geographisch am Rand; unser Europa wächst an seinen Binnengrenzen zusammen, deshalb müssen diese Nahtstellen in den Fokus unserer Politik von heute für morgen rücken.
Um unseren Bestrebungen den gebotenen Nachdruck zu verleihen, haben wir die erste EMK unter saarländischem Vorsitz im Dreiländereck in Schengen veranstaltet, und erstmals in der Geschichte der EMK, die es seit 1992 gibt, laden wir im ersten Halbjahr 2021 zu einer EMK nicht nach Brüssel, sondern zu unseren Nachbarn ins Großherzogtum Luxemburg ein. Luxemburg ist nicht nur ein wichtiger Standort europäischer Institutionen, sondern ein für uns zuverlässiger Partner, Herr Dörr, und Impulsgeber in der europäischen und in der großregionalen Zusammenarbeit. Deswegen ist die Entscheidung, nach Luxemburg zu gehen, unsererseits ein bewusstes politisches Signal.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so weit mein Überblick über die geplanten Schwerpunkte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Europa. Ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu Einzelplan 04. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der am 01. Juli 2012 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag sieht eine begrenzte Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter für einen Zeitraum
von sieben Jahren vor. Während dieser Zeit ist das staatliche Sportwettenmonopol suspendiert. Vorgesehen war, dass bis zu 20 Konzessionen an private Anbieter ausgestellt werden. Der Staatsvertrag konnte jedoch in der Vergangenheit nicht umgesetzt werden, weil die hessischen Verwaltungsgerichte die Erteilung der Konzessionen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache aufgeschoben hatten. Vor dem Hintergrund, dass nicht abschätzbar war, wann die Konzessionen tatsächlich erteilt werden können, und in diese Zeit das Verbot, Sportwetten als Privater im Internet oder terrestrisch anzubieten, nur schwer durchsetzbar ist, haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs auf den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag geeinigt, der am 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Parallel dazu wurde die Experimentierklausel in § 10a des Glücksspielstaatsvertrages, die bis zum 30.06.2019 befristet war, bis zum Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages am 30.06.2021 verlängert.
Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der am 01.01.2020 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass die Zahl der Konzessionen für die Dauer der Experimentierphase nicht beschränkt wird. Die Erlaubnisse für die Veranstaltung von Sportwetten werden zukünftig durch die nach § 9a Abs. 2 Nr. 3 des Glücksspielstaatsvertrages zuständige Behörde des Landes Hessen erteilt. Das ländereinheitliche Verfahren vermeidet ein Nebeneinander von 16 Erlaubnissen für jedes einzelne Land. Die weitere Zuständigkeit im Saarland soll hierfür weiterhin beim Landesverwaltungsamt liegen.
Der Sinn und Zweck des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrags ist es, das illegale Sportwettenangebot in geordnete, legale Bahnen zu überführen und damit den Vollzug gegen illegale Angebote zu erleichtern. Mit dem vorliegenden Ausführungsgesetz sollen insbesondere die bestehenden Regelungen für terrestrische Wettvermittlungsstellen an die geänderte Rechtslage angepasst werden. Wesentlicher Kern der Gesetzesänderung ist § 11, der die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis und das Betreiben einer Wettvermittlungsstelle regelt. Um weiter der Verpflichtung aus §10a Abs. 4 nachzukommen, die Zahl der Wettvermittlungsstellen zu begrenzen, werden Mindestabstände zu Wettvermittlungsstellen untereinander eingeführt. Um den Belangen des Kinder- und Jugendschutzes Rechnung zu tragen, sind bei der Erteilung der Erlaubnis zusätzliche Abstände zu Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, ebenso wie zu Suchtberatungsstellen einzuhalten. Auch gibt es zahlreiche sonstige Regelungen für Wettvermittlungsstellen. Um den Verpflichtungen der Betreiber von Wettvermittlungsstellen den notwendigen Nachdruck zu verleihen, wurden diesbezüglich die Ordnungswidrigkeitstatbestände auch ergänzt. Ich bitte um Zustimmung in Erster Lesung und Über
weisung an den Ausschuss für Inneres und Sport. Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Redezeit ist sehr früh am heutigen Tag verloren gegangen, zumindest einmal mit Blick auf die Regierung, aber getreu dem Motto „Das Beste kommt zum Schluss“ kommen wir jetzt zum Justizhaushalt, zu Einzelplan 10. Dass dieser von großer Bedeutung ist, zeigen schon zwei Zahlen: Etwa 5 Prozent der Ausgaben des Gesamthaushalts stecken in diesem Einzelplan, etwa 10 Prozent der Stellen der Landesbediensteten sind bei der Justiz angesiedelt. Das zeigt, dass es hier um etwas von Bedeutung geht. Deswegen nehme ich mir die Zeit und sage etwas zu den Belangen der Justiz. Ich hoffe, das findet Ihr Einverständnis.
Die Funktionstüchtigkeit und Wirkmächtigkeit unseres Rechtsstaates hängen neben den erforderlichen sachlichen Ressourcen auch und vor allem von der Einsatzbereitschaft und der hohen fachlichen Qualifikation der Menschen ab, die tagtäglich unsere Justiz unter schwierigen Rahmenbedingungen wie der aktuellen Pandemie nach außen repräsentieren. Deswegen ist die Haushaltsdebatte im Parlament der richtige Ort, ihnen allen zunächst für die hervorragende Arbeit und das große Engagement innerhalb der Justiz von ganzem Herzen zu danken. Herr Biegel, Herr Wollscheid, nehmen Sie den Dank bitte an unsere Mannschaft mit!
Die vielfältigen Herausforderungen, denen sich unser Rechtsstaat ausgesetzt sieht, bringen zahlreiche qualitative und quantitative Aufgabenzuwächse mit sich. Ich denke hier insbesondere aber nicht nur an den Bereich der Strafrechtspflege. Nirgendwo findet sich unsere Rechtsordnung derart unmittelbar herausgefordert wie im Bereich der Kriminalität. Wenn wir das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in eine funktionierende Justiz wirksam stärken wollen, müssen wir insbesondere hier ansetzen. Wir haben bereits einiges vorzuweisen. So haben wir den Personalbestand unserer Staatsanwaltschaft in den zurückliegenden drei Jahre spürbar erhöht und zwei zusätzliche Abteilungen zur Strafverfolgung geschaffen. Gerade erst zu Monatsbeginn hat beim Landgericht Saarbrücken eine neue, zusätzliche Strafkammer ihre Arbeit aufgenommen.
In dem Ihnen vorliegenden Haushaltsentwurf zeichnen wir diese Entwicklung auch nach. Nachdem bereits 2019 vier zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen wurden, sind nun weitere acht zusätzliche Stellen auszuweisen, die gegen Ende des Jahres 2021 besetzt werden können. Das Saarland setzt somit den Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern ganz im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft für eine funktionierende Justiz um. Hierfür nehmen wir nicht nur die be
reitgestellten Bundesmittel dankend entgegen, sondern wir investieren paritätisch eigenes Geld in die nachhaltige Stärkung unserer Rechtsprechung und unserer Strafverfolgung.
Wenn ich von Bediensteten spreche, denke ich aber nicht nur an Richter und Staatsanwälte. Den Entwurf für den Einzelplan 10 zeichnet aus, dass wir die Justiz als Ganzes sehen. Dazu gehören etwa auch unsere Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im gehobenen Justizdienst. Wir schaffen hier zehn neue Stellen für Nachwuchskräfte und tragen neben vielen anderen Entwicklungen auch der Digitalisierung Rechnung. Mit dem zusätzlichen Personal leisten wir notwendige Vorarbeiten für die Schaffung eines elektronischen Datenbankgrundbuchs. Das elektronische Grundbuch wird dann, wenn es an den Start geht, bieten können, was wir uns aus guten Gründen auch aus dem Gesamtprozess der Digitalisierung in der Justiz erwarten: Einen erhöhten Komfort gleichermaßen für Bedienstete wie für Rechtssuchende sowie kürzere Wege und zurückgehende Verfahrenslaufzeiten. Das ist eine gute Investition nicht nur in Köpfe, sondern auch in eine zeitgemäße Justiz.
Damit wir auch in den kommenden Jahren gut ausgebildete Köpfe und qualifizierten Nachwuchs gewinnen können, müssen wir aber noch weitergehen. Dafür weisen wir im Hause zusätzliche Anwärterstellen aus, wobei ich Ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf den mittleren Justizdienst lenken möchte, für den wir 24 zusätzliche Anwärterstellen vorsehen. Im Gesamtbild mit den 15 zusätzlichen Stellen für Anwärter und Anwärterinnen im gehobenen Dienst setzen wir damit die Ausbildungsoffensive fort, die wir bereits im Rahmen der bestehenden Kapazitäten in den zurückliegenden Jahren gestartet haben und die nun weiter verstärkt wird. Eine solche Ausbildungsoffensive ist aber nur dann von Erfolg gekrönt, wenn in hinreichendem Maße junge Nachwuchskräfte zur Verfügung stehen und sich für eine Zukunft in der Justiz interessieren. Um unseren vielfältigen Anstrengungen etwa im Bereich von Berufsmessen, aber auch durch offensive Anzeigenkampagnen im Haushalt sichtbar zu machen, finden Sie erstmals explizit einen Titel zur Nachwuchsgewinnung. Zudem wollen wir unsere ohnehin bereits vielfältig bestehenden Kontakte zur Universität des Saarlandes und dort insbesondere zur Rechtswissenschaftlichen Fakultät weiter intensivieren. So können wir schon sehr früh damit beginnen, angehende Juristinnen und Juristen für eine spätere Tätigkeit in der Justiz zu begeistern. Daher ist auch dieser Bereich durch einen neuen Titel abgebildet.
Neben der Gewinnung neuen Personals investieren wir auch in die Kolleginnen und Kollegen, die bereits seit vielen Jahren exzellente Arbeit machen, und gewährleisten damit die Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße Wahrnehmung der anfallenden Aufga
ben. Exemplarisch will ich auf den durch den Antrag der Regierungsfraktionen erhöhten Mittelansatz für die Fortbildung unserer Bediensteten im Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferschutz verweisen und dafür auch Ihnen ganz herzlich Danke sagen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Justiz als Ganzes denken, dazu gehört auch, den für unsere Sicherheit und Ordnung unverzichtbaren Bereich des Straf- und Maßregelvollzugs mit in den Fokus zu nehmen. Auch hier sendet der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf ein starkes Signal in Richtung unserer Bediensteten. Durch insgesamt 19 zusätzliche Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst sorgen wir für eine angesichts immer komplexer werdenden Aufgaben dringend notwendige Entlastung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir ermöglichen damit nicht zuletzt auch weitere Qualitätsverbesserungen im Bereich der Resozialisierung der Gefangenen, mit anderen Worten: Wir investieren in unsere Beschäftigten und damit investieren wir auch in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.
Äußerst positiv entwickelt sich die Situation der Arbeitsproduktivität in den Anstalten. Dies ist erfreulich sowohl im Sinne des Landeshaushalts, aber auch ganz besonders im Sinne der Gefangenen. Durch Qualifikation und Beschäftigung können sie durch selbstwirksame Teilhabe an ein Leben in Freiheit herangeführt werden. 2019 sind durch unsere Arbeitsbetriebe rund 1,8 Millionen Euro erwirtschaftet worden. Schön, dass gerade die Landesverwaltung gern auf die qualitativ hochwertigen und zugleich preisgünstigen Produkte etwa aus der Schreinerei oder Schlosserei zurückgreift. Die Marktorientierung in Corona-Zeiten zeigt besonders die Produktion von Spuckschutzwänden und Stoffmasken. Wir sind an dieser Stelle sehr flexibel, uns neuen Produkten anzunähern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die Justiz als Ganzes sehen, dann gehören auch der Maßregelvollzug und damit die Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie in den Blick. Wir haben uns in den letzten zwei Jahren insbesondere mit einem signifikanten Anstieg von suchtkranken Patienten konfrontiert gesehen, kein saarländisches Problem, sondern eine bundesweite Entwicklung. Gleichwohl ist die Klinik durch diese Entwicklung zeitweise räumlich an die Obergrenze ihrer Kapazität gestoßen. Um in der Folge zu verhindern, dass untherapierte verurteilte suchtkranke Straftäter per Gerichtsentscheid auf freien Fuß gesetzt werden, mussten wir rasch zusätzliche Kapazitäten schaffen. Durch die schnelle Einrichtung einer zusätzlichen Aufnahmestation für suchtkranke Straftäter in Merzig haben wir dieses Ziel erreicht. Die neue Station wurde Anfang September 2020 in einem besonders gesicherten Be
reich der Klinik eröffnet und ist gegenwärtig mit 25 Patienten belegt. Mein Dank gilt den wirklich sehr engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Klinik, die an dieser Kraftanstellung erfolgreich mitgewirkt haben. Meinen Dank möchte ich an dieser Stelle genauso an Herrn Staatssekretär Theis und an mein Team im Ministerium der Justiz richten. Gerade dort wurde dieses Projekt wie auch alles andere wirklich hervorragend behandelt. Vielen Dank dafür!
Wir investieren mit dem Doppelhaushalt allerdings nicht nur in die Haftanstalten und Kliniken, sondern auch gezielt in Projekte, mit denen wir verhindern wollen und in der Vergangenheit auch schon vielfach erfolgreich verhindert haben, dass gerade junge Menschen auf die schiefe Bahn geraten. Wir nehmen uns derjenigen an, die erste Straftaten begangen haben, und arbeiten mit ihnen gemeinsam daran, dass dies nicht der Beginn einer kriminellen Karriere wird. Den Mittelansatz für Projekte zu den sogenannten ambulanten Sanktionsalternativen erhöhen wir signifikant. Den eigentlichen Sinn dieses etwas sperrigen Begriffs kann man am besten mit dem Namen eines der geförderten Projekte umreißen, nämlich: „Schwitzen statt Sitzen“. Damit erkennen wir den hohen Einsatz der Projektbeschäftigen überall im Saarland an und verbessern deren Rahmenbedingungen für ihre wichtige Präventionsarbeit. In diesem Zusammenhang danke ich den Regierungsfraktionen herzlich für die Bewilligung weiterer 30.000 Euro zur Förderung der Projekte im Allgemeinen und zur Errichtung von Häusern des Jugendrechts im Besonderen. Auch dafür vielen Dank.
Es ist eine gute Investition in die Zukunft der dort betreuten jungen Menschen, aber eben auch und wiederum eine Investition in unser aller Sicherheit und zur Entlastung unseres Strafvollzugs in den kommenden Jahren. So richtig es ist, sich straffällig gewordener Menschen anzunehmen und sie auf eine gerade Bahn zurückzuführen, so bedeutsam ist es auch, die Opfer von Straftaten, zumal von schwerer Kriminalität, nicht alleine zu lassen. Wie wichtig es ist, für die Opfer schnell und unbürokratisch Hilfe direkt vor Ort, aber auch im Nachgang zu einer Tat und zu dem Erlebten zu organisieren, haben wir gerade durch die Amokfahrt in Trier wieder schrecklich eindrucksvoll vor Augen geführt bekommen. Zu den Empfehlungen des Beauftragten der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz im Jahr 2016 gehört die Einrichtung von Opferschutzbeauftragten auf Ebene der Länder. Das Justizressort nimmt sich dieser Aufgabe, wie Sie der dafür vorgesehenen Haushaltsstelle entnehmen können, verantwortungsbewusst an. Der Opfer
schutz und die Begleitung und Unterstützung der Leidtragenden schwerer Straftaten sind für die Aufarbeitung geschehenen Unrechts mindestens ebenso wichtig wie die Strafverfolgung, die Ahndung und dort, wo es möglich ist, die Resozialisierung der Täter. Nirgendwo wird dieser Aufgabendreiklang so wahrgenommen wie in unserem Kompetenzzentrum für ambulante Resozialisierung und Opferschutz, dem KARO in Saarbrücken. Dort wollen wir die oder den ehrenamtlichen Opferschutzbeauftragten verorten. Ich denke, das ist eines der wichtigsten Signale unseres Entwurfs.
Für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit zu später Stunde sage ich vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung zu Einzelplan 10. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist nun der Zeitpunkt gekommen, um auch Danke zu sagen. Das möchte ich an dieser Stelle tun. Zunächst einmal möchte ich mich bedanken für die Atmosphäre, in der wir diese Haushaltsberatungen geführt haben. Das war eine durchaus angenehme Atmosphäre.
Ich möchte Danke sagen den Kolleginnen Ministerinnen und Kollegen Ministern und ihren Staatssekretären. Gewiss, wir mussten die einzelnen Positionen intensiv beraten, aber auch das geschah in einer sehr angenehmen Atmosphäre. Herzlichen Dank möchte ich auch sagen meiner Staatssekretärin, der Finanzstaatssekretärin Anja Wagner-Scheid. Auch für uns war das eine robuste Zeit.
Ich möchte mich bedanken bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ressorts. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, diesen Dank auch wirklich in die Ministerien mitzunehmen. Dank gilt natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meinen Häusern.
Einen ganz besonderen Dank möchte ich in diesem Moment aber an die Haushaltsabteilung richten, an Wolfgang Förster und sein Team. Die Haushaltsabteilung im Ministerium für Finanzen und Europa hat einen Doppelhaushalt erarbeitet, das ist an sich schon ein aufwändiges Werk, davor und sozusagen zwischendurch war auch noch der Nachtragshaushalt zu erstellen. Wir hatten zudem tagtäglich Mittel
freigaben in Millionenhöhe, um den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu begegnen. In dieser besonderen Situation haben die „Finanzer“, die Haushälter, ihr Können unter Beweis gestellt. Sie waren in dieser besonderen Situation nicht die Bremser, sondern die Ermöglicher. Dafür sage ich ihnen vielen Dank.
Einen Dank möchte ich auch richten an die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, an Sie: Das war eine angenehme Auseinandersetzung, ein Ringen um den besten Weg mit einem, wie ich finde, guten Ergebnis. Herzlichen Dank sage ich sowohl an die Adresse der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen als auch an die Abgeordneten der Opposition. Vielen Dank für diese gute Zusammenarbeit, für die stringente Führung der Haushaltsberatungen! Dies geschah in weiten Teilen sachlich. Ich möchte auch noch einmal Danke sagen für die Kollegialität gerade auch beim letzten Tagesordnungspunkt. Ich glaube, das ist ein guter Beleg dafür, dass wir uns auch im Wettstreit immer noch mit einem zwinkernden Auge und mit großzügiger Geste gegenseitig helfen können.
Ich möchte Danke sagen dem Haushaltsausschuss, der wirklich eine harte Arbeit zu leisten hatte. Der Dank geht insbesondere an den Vorsitzenden Jochen Flackus für die bewährte Moderation, für die sachliche Führung. Vielen Dank auch dafür!
Einen herzlichen Dank auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktionen, Dank an die Landtagsverwaltung, an den Präsidenten, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gesamten Hauses! Ein besonders herzlicher Dank geht auch an unsere Saaldienerin und die Saaldiener. Sie hatten hier einen wirklich heftigen Job. Auch Ihnen dafür ein herzliches Dankeschön!
Jetzt würde eigentlich die Einladung zum traditionellen Heringsessen folgen. Uns allen ist klar, dass das nicht stattfinden kann. Das ist nicht in der Haushaltssituation begründet, uns allen ist bewusst, warum das nicht möglich ist. Um noch einmal die Zahlen zu nennen: 454 neue Fälle und 9 Sterbefälle, das lehrt uns auch Demut.
Am Ende möchte ich mich für den fairen Umgang und die demokratische Debattenkultur in unserem Parlament noch einmal herzlich bedanken. Damit haben wir auch nach außen deutlich gemacht, wie lebhafte Demokratie funktioniert. Genau darum geht
es in unserem Handeln - zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Dass wir diesen Gedanken auch nach außen transportieren können, dafür möchte ich den Vertreterinnen und Vertretern der Medien danken.
Abschließend bleibt mir nun nur noch, noch einmal Danke zu sagen für die gute Zusammenarbeit. Ich wünsche jedem von Ihnen, gut ins neue Jahr zu kommen. Eine schöne weitere Adventszeit! Alles Gute! Bleiben wir, bleiben Sie gesund! Ich hoffe darauf, dass wir uns froh und munter und gesund wiedersehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung nimmt auch in der Justiz deutlich Fahrt auf. Der elektronische Rechtsverkehr ist im Saarland flächendeckend eingeführt. Der nächste Schritt ist die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften. Seit einigen Monaten pilotieren wir ein hochmodernes, fachspezifisches E-Akte-System beim Landgericht in Saarbrücken. Aufgrund der guten Erfahrung konnten wir das Projekt inzwischen bereits ausweiten, weitere Pilotierungen beim Amtsgericht und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit stehen bevor.
Diese neuen IT-Systeme werden die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich erleichtern. Sie sind das Fundament einer effektiven Strafverfolgung und einer leistungsfähigen Rechtsprechung. Sie werden aber auch einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass unsere Justiz an Bürgerfreundlichkeit gewinnen wird. So wird etwa die Akteneinsicht unkompliziert elektronisch möglich sein. Das lästige Fotokopieren entfällt, Termine können einfach und schnell abgestimmt werden. Der Sachbearbeiter am Telefon hat jederzeit Zugriff auf die
Akte und kann so schnell Auskunft zum Verfahren geben und so weiter.
Doch der Einsatz moderner Technik ist auch mit Risiken verbunden. In einer elektronischen Akte werden alle verfahrensgegenständlichen personenbezogenen Daten gespeichert sein. Das betrifft Steuerdaten, Geschäftsgeheimnisse, ärztliche Gutachten, die Identität von V-Leuten in der Kriminalitätsbekämpfung und vieles andere mehr. Anhand dieser Beispiele wird klar, dass diese Daten nicht in falsche Hände geraten dürfen! Das ist wichtig zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der informationellen Selbstbestimmung und des Eigentums, aber auch für die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen.
Die Bedeutung von IT-Sicherheit und Datenschutz gerade in der Justiz sind uns vor Kurzem erst wieder vor Augen geführt worden, als das Kammergericht in Berlin Opfer eines Hackerangriffs geworden ist. Dort mussten die kompletten IT-Systeme neu aufgesetzt werden. Bis dahin ging die IT des Gerichts für rund ein halbes Jahr vom Netz. Die Folgen des Angriffs waren gravierend. Käme es zu einem solchen Vorfall in einem Gericht, das schon mit der elektronischen Akte arbeitet, wären die Folgen nicht gravierend, sondern sie wären katastrophal. Das darf nicht passieren.
IT-Sicherheit und Datenschutz sind aber auch aus einem anderen Grund wichtig. IT-Sicherheit und Datenschutz sind wichtig, um das Funktionieren einer unabhängigen Justiz zu gewährleisten. Ein Richter oder eine Richterin muss sich darauf verlassen können, dass die elektronische Akte nicht von Unbefugten manipuliert werden kann. Ebenso muss er oder sie sicher sein, dass seine oder ihre entscheidungsvorbereitenden Notizen nicht von Unbefugten mitgelesen werden können. Auch muss ein Richter sich darauf verlassen können, dass seine Leistung nicht danach beurteilt wird, in welchen elektronischen Rechtsquellen er recherchiert und auf welche Weise er seine Entscheidungen relational vorbereitet.
Auf den ersten Blick klingt das alles wie eine Selbstverständlichkeit. Das ist zunächst einmal gut so und zeugt vom breiten gesellschaftlichen Konsens über die große Bedeutung eines funktionierenden Rechtsstaates in unserem Land. Wir brauchen aber gar nicht den europäischen Kontinent zu verlassen, um festzustellen, dass dieser Konsens keine Selbstverständlichkeit ist, sondern stets aufs Neue verteidigt und gesichert werden muss. Die Justiz nimmt eine ganz wesentliche Kontrollfunktion im Rechtsstaat ein. Ihre Unabhängigkeit muss deshalb über jeden Zweifel erhaben sein und verdient institutionellen, organisatorischen und technischen Schutz auf absolut höchstem Niveau.
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt diesen Schutz sicher. Er regelt die organisatorischen Rahmenbe
dingungen des Einsatzes der Informationstechnik bei den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften. Zudem verpflichtet er die Organisation und den Betrieb der Informationstechnik auf die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und der sachlichen Unabhängigkeit von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, des Legalitätsprinzips in der Strafverfolgung und natürlich auch der Gewaltenteilung. Er schützt die Entscheidungsprozesse und sichert die Funktionsfähigkeit der Justiz.
Mit Blick auf die besondere verfassungsrechtliche Stellung der Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen wir die Wahrnehmung von IT-Aufgaben für diese Einrichtungen dem Ministerium der Justiz zu. Zugleich schaffen wir eine verfassungskonforme, bereichsspezifische Ermächtigung zur Übertragung von IT-Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften auf das IT-Dienstleistungszentrum.
Diese flexible Regelung ermöglicht es, besonders sensible Aufgaben wie etwa die Administration von Fachanwendungen und Datenbanken durch justizeigenes Personal zu erfüllen, auf der anderen Seite ermöglicht sie, weniger sensible Bereiche unter größtmöglicher Ausnutzung von Synergien durch unseren leistungsstarken Landesdienstleister erfüllen zu lassen.
Die gewählte Lösung ist aber zugleich zukunftsfest. Sie gestattet die Realisierung noch weitaus größerer Synergien, etwa durch einen länderübergreifenden IT-Betrieb der Landesjustizverwaltungen, wie er bereits in der Bund-Länder-Kommission für die Informationstechnik in der Justiz geprüft wird.
Des Weiteren richten wir eine IT-Kontrollkommission ein, welche die Einhaltung der maßgeblichen Verfassungs- und Verfahrensgrundsätze für den IT-Betrieb der Justiz überwacht. In ihr sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften, aber auch die Personalvertretungen der Richterschaft, der Rechtspfleger und der Staatsanwälte vertreten. Die Kommission hat ein Auskunftsrecht gegenüber der die Daten verarbeitenden Stelle und kann bei Verstößen Beanstandungen aussprechen. Diese haben nicht nur politische Bedeutung, denn ein Richter kann etwaige Verstöße gegen die richterliche Unabhängigkeit dienst- und gegebenenfalls verfassungsrechtlich überprüfen lassen. Mit anderen Worten: Der Tiger bekommt auch tatsächlich Zähne. Damit gehört das Gesetz zu den fortschrittlichsten Justiz-IT-Gesetzen, die es in Deutschland gibt. Zugleich stellen wir auch die Datenverarbeitung der Gerichte und Staatsanwaltschaften auf eine moderne datenschutzrechtliche Grundlage. Wir ordnen die Wahrnehmung von ITAufgaben durch das Ministerium der Justiz als Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO ein. In gleicher Weise können wir dann auch die Auftragsverarbeitungsverhältnisse zwischen dem IT-Dienstleistungszentrum und den Ressorts der Landesregierung regeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher, dass wir mit dem Gesetzentwurf einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Justiz in unserem Land leisten können. Insofern bitte ich Sie ganz herzlich um Unterstützung und damit um Überweisung in den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vier Monate nach dem Beschluss über den Nachtragshaushalt
2020 stelle ich Ihnen heute den Regierungsentwurf der Landesregierung für den Haushalt der Jahre 2021 und 2022 vor. Damit liegen Ihnen dann auch die Haushaltszahlen für den Krisenzeitraum vor, von dem wir derzeit ausgehen müssen. Zwischen 2020 und 2022 werden wir aus heutiger Sicht die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie im Haushalt doch sehr deutlich spüren. Die Landesregierung geht jedenfalls davon aus, dass auch in den Jahren 2021 und 2022 ein Ausnahmetatbestand nach dem Haushaltsstabilisierungsgesetz besteht. Die Entscheidung des Landtags darüber ist anlässlich der Verabschiedung des Haushalts im Dezember erforderlich. Das Land muss auch in den Jahren 2021 und 2022 hohe pandemiebedingte Ausgaben tätigen und entsprechende Einnahmeverluste verkraften. Eine außerordentliche Kreditaufnahme ist zwingend erforderlich. Nur so werden wir in der Lage sein, die Krise wirtschaftlich zu meistern. Und das ist nun wirklich in unser aller Interesse.
Die materielle Situation ist mit der in den anderen Ländern vergleichbar. Absehbar fallen in allen Ländern mindestens bis 2022 pandemiebedingte Ausgaben an. In der haushalterischen Umsetzung gibt es aber durchaus Unterschiede. Manche Länder nehmen in 2020 oder 2021 hohe Vorratskredite auf, um zukünftige coronabedingte Ausgaben damit zu finanzieren. Wir gehören zu den Ländern, die die Ausgaben und die dafür notwendigen Kredite den Kalenderjahren zuordnen, in denen sie auch getätigt werden. Diese Unterschiede gehören zum föderalen System. Entscheidend ist, dass alle Länder mit der gleichen Entschlossenheit die aktuelle Krise bewältigen wollen. Und das kann man heute feststellen.
Die Planung für die Jahre 2021 und 2022 erfolgt auf der Grundlage der heute absehbaren Daten. Danach reicht die Krise derzeit absehbar bis ins Jahr 2022. Damit erreichen wir trotz der Unwägbarkeiten eine gewisse Planungssicherheit. Sollte aber eine überraschend schnelle Erholung eintreten, reagieren wir darauf, indem wir weniger neue Schulden aufnehmen. Machen wir uns nichts vor: Die Wirtschaftszahlen normalisieren sich zwar allmählich, aber weder bewegen wir uns schon wieder auf dem Vorkrisenniveau, noch ist die Pandemie überwunden. Die Maßnahmen, mit denen wir unser Land vor den Folgen dieser oder weiterer Pandemien schützen müssen, reichen bis in die nächsten Jahre hinein. Das sind wie beim Bund und den anderen Ländern nicht alles neue Maßnahmen. Es sind aber alles Maßnahmen, die in einem engen Zusammenhang mit der Pandemie stehen, weil sie unser Land resilienter also widerstandsfähiger - machen gegen die Folgen einer Pandemie.
Ganz Deutschland und damit auch das Saarland befinden sich nach dem massiven wirtschaftlichen Einbruch im Frühjahr noch immer in einer Wirtschafts
krise. Sehr viele Beschäftigte sind nach wie vor in Kurzarbeit, ganze Branchen kämpfen weiterhin um ihr Überleben. Viele Unternehmen sind von Insolvenz bedroht. Es wäre in dieser Situation aussichtslos, die Krise durch harte Sparmaßnahmen lösen zu wollen. Um genau solche Fehlentwicklungen zu vermeiden, enthalten die deutsche Schuldenbremse und auch unser saarländisches Haushaltsstabilisierungsgesetz Ausnahmetatbestände, die wir jetzt nutzen können. Die aktuelle Situation ist gewissermaßen eine Bewährungsprobe für unsere Fiskalregeln. Bisher können wir feststellen, dass sie sich durchaus bewähren. Unsere Regeln ermöglichen eine gute Balance zwischen Stabilitätsorientierung und notwendiger Flexibilität.
Ich bin froh, dass wir uns die Nutzung dieser Möglichkeiten auch aus finanzieller Sicht erlauben können. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Vor zehn Jahren wäre das kaum möglich gewesen. Vor zehn Jahren hatten wir ein strukturelles jahresbezogenes Defizit von deutlich mehr als 1 Milliarde Euro. Wir standen am Beginn eines sehr ehrgeizigen Konsolidierungsprozesses. Wir verfügten über Einnahmen, die deutlich geringer waren als diejenigen, die wir dem Haushalt jetzt zugrunde legen dürfen. In einer finanziellen Ausgangslage wie vor zehn Jahren wäre eine pandemiebedingte Neuverschuldung von insgesamt weiteren über 2 Milliarden Euro in der Krise nicht vorstellbar gewesen. Um es an dieser Stelle ganz klar zu sagen: Ohne die erfolgreiche Konsolidierungsstrategie der letzten zehn Jahre und ohne die erfolgreiche Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wären wir heute mit unserem Latein am Ende.
Beides, also Konsolidierung und Neuordnung des Finanzausgleichs, versetzen uns heute in die Lage, in der Krise die Maßnahmen zu finanzieren, die für unser Land erforderlich sind.
Unsere solide Haushaltspolitik der letzten Jahre hat uns die Chance eröffnet, die Krise kraftvoll anzugehen und kraftvoll zu handeln. Wir machen das, was den Saarländerinnen und Saarländern in der Krise hilft. Und wir machen das, was uns für die Zeit nach der Krise stärkt. Mit unserem Pandemie-Sondervermögen zeigen wir zudem transparent auf, was uns die Krise kostet. Deutschland insgesamt, aber auch das Saarland sind heute Anker der Verlässlichkeit. Dass wir das erreicht haben, war schon eine besondere Gemeinschaftsleistung. Dafür bin ich sehr dankbar, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Der Regierungsentwurf für den Haushalt der Jahre 2021 und 2022 gibt die richtigen Antworten auf die Herausforderungen der Pandemie: Er ist konjunkturgerecht, er genügt den Ansprüchen des Sanierungs
hilfengesetzes und er setzt die richtigen Zukunftsimpulse. Das will ich gerne im Detail erläutern.
Ein zentraler Punkt ist in jedem Jahr die Höhe der Neuverschuldung beziehungsweise der Nettotilgung. Wie Sie wissen, sind wir ab dem Jahr 2020 grundsätzlich zum Schuldenabbau verpflichtet. Gemäß Sanierungshilfengesetz müssen wir im Fünf-Jahresdurchschnitt jährlich 80 Millionen Euro netto tilgen. Dieser Verpflichtung kommen wir auch in den nächsten beiden Jahren nach. 80 Millionen Euro entsprechen genau dem Wert der Nettoschuldentilgung, den wir in 2021 und 2022 nach Ausklammerung von Konjunktur- und Pandemieeffekten erreichen. Der entsprechende Ansatz ist im Haushalt ausgewiesen.
Nach den Regeln unseres Haushaltsstabilisierungsgesetzes befinden wir uns in den beiden kommenden Jahren in einer konjunkturellen Schwächephase. Wir spüren die konjunkturellen Belastungen bei den Steuereinnahmen. Nach den geltenden Regelungen dürfen wir diese Konjunktureffekte über Kredite finanzieren. Nach unserem Konjunkturbereinigungsverfahren sind dies Stand heute 85 Millionen Euro in 2021 sowie 62 Millionen Euro in 2022. Im konjunkturellen Aufschwung werden die Schulden zurückgeführt. Wann das sein wird, lässt sich heute noch nicht verlässlich prognostizieren. Das hängt von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung ab.
Wir tragen im Haushalt aber auch die Folgen der Pandemie, die nicht im Konjunkturbereinigungsverfahren erfasst werden können. Für die Finanzierung der Pandemiefolgen im Übrigen nehmen wir Schulden in Höhe von 409 Millionen Euro in 2021 und 296 Millionen Euro in 2022 auf. Sie werden separat im Sondervermögen Pandemie ausgewiesen.
Für alle Schulden des Sondervermögens Pandemie, also auch für die schon in diesem Jahr aufgenommenen, hat der Landtag bereits im Juni einen Tilgungsplan beschlossen. Die tatsächliche Tilgung wird von der Höhe der Schulden abhängen, die wir letztendlich wegen der Pandemie aufnehmen müssen. Insofern gilt: Je weniger, desto besser. Erwähnen will ich auch die Tilgungen, die wir im Rahmen des Saarlandpakts vornehmen. Wir müssen nach dem Saarlandpaktgesetz innerhalb von 45 Jahren die Schulden tilgen, die wir von den Kommunen übernehmen. In 2021 und 2022 streben wir eine Tilgung von jeweils 20 Millionen Euro an.
Jeder der eben beschriebenen Effekte ist mit den heute bekannten Fakten und Annahmen in sich gut begründet. Deswegen ist der saldierte Gesamtbetrag die notwendige Kreditaufnahme, die wir im Doppelhaushalt insgesamt benötigen. Rechnet man all diese Effekte zusammen, kommen wir nach dem Regierungsentwurf saldiert auf eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 394 Millionen Euro in 2021 so
wie 258 Millionen Euro in 2022. Nach den fast 1,2 Milliarden Euro, die in Summe für 2020 zu erwarten sind, befindet sich der Haushalt in den beiden kommenden Jahren also ganz klar auf dem Weg in Richtung Normalisierung. Unsere gemeinsame Aufgabe wird es sein, ab dem Jahr 2023 einen Haushalt aufzustellen, der sich wieder im normalen Fahrwasser bewegt.
Die Pandemie und ihre finanziellen Folgen wirken sich erheblich auf unsere Neuverschuldung aus. Wie eben ausgeführt, müssen wir das so hinnehmen. Nicht hinnehmen will die Landesregierung aber Kürzungen bei der der saarländischen Investitionsoffensive. Wir haben bereits im Jahr 2019 den Einstieg in die Investitionsoffensive begonnen. Für das laufende Jahr haben wir unsere Investitionsausgaben erheblich gesteigert. Ab 2021 wollen wir auf diesem Niveau fortfahren. Unabhängig von der umstrittenen Frage, wo genau wir im Ländervergleich stehen: Wir wollen unsere Investitionsausgaben steigern und wir steigern sie deutlich. Insgesamt enthält der Regierungsentwurf für die beiden kommenden Jahre Investitionsausgaben von fast 1 Milliarde, und das selbst dann, wenn man die Investitionsausgaben außen vor lässt, die im Sondervermögen Zukunftsinitiative veranschlagt sind. Dort sind für die Jahre 2021 und 2022 weitere 100 Millionen Euro vorgesehen.
Hinzu kommen verstärkte Ausgaben für den Bauunterhalt an Universität, htw und an der Uniklinik. Die energetische Sanierung von Landesliegenschaften wird im Interesse der Bekämpfung des Klimawandels gestärkt. Damit die Maßnahmen schneller umgesetzt werden können, verschlanken wir die Abläufe und Verfahren und verstärken die Personalisierung der Teile der Verwaltung, die für die Umsetzung der Investitionsoffensive von besonderer Bedeutung sind. Auch mittelbar löst das Land zusätzliche Investitionsimpulse aus. Exemplarisch nennen möchte ich die Investitionsförderung bei den Unternehmen, in den Kommunen oder die Anmietung von Liegenschaften dort, wo eine Realisierung von Baumaßnahmen durch die Einschaltung Dritter beschleunigt werden kann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stärkung unserer Kommunen ist der Landesregierung, aber auch mir persönlich ein ganz besonderes Anliegen. Wir brauchen im Saarland starke Kommunen, denn dort entscheidet sich, wie unser Land als Ganzes wahrgenommen wird. Attraktiv und innovativ, das ist unsere Zielvorstellung. Wir setzen alle Hebel in Bewegung, damit unsere Kommunen und unser ganzes Land sich attraktiv und innovativ entwickeln können.
Deswegen haben wir unter anderem den Saarlandpakt ins Leben gerufen. Deswegen übernehmen wir
zum einen kommunale Kassenkredite in Höhe von insgesamt 1 Milliarde Euro. Deshalb gewähren wir zum anderen den Kommunen pro Jahr 20 Millionen Euro mehr für Investitionen. Wir haben auf allen Ebenen dafür geworben, dass auch der Bund seinen Beitrag leistet und die noch verbliebene Hälfte der kommunalen Kassenkredite übernimmt. Leider waren unsere Bemühungen auf föderaler Ebene bisher noch nicht von Erfolg gekrönt, aber wir bleiben dran und arbeiten weiter an einer gesamtstaatlichen Lösung unter angemessener finanzieller Beteiligung des Bundes.
Aber auch ohne Beteiligung des Bundes gilt: Die Teilentschuldung der Kommunen durch das Land greift. Bis heute hat das Land den Kommunen Kassenkredite von rund 350 Millionen Euro abgenommen. Und diese Hilfe verpufft auch nicht: Trotz Corona-Krise sind die kommunalen Kassenkredite im ersten Halbjahr 2020 sogar stärker gesunken als das Land Schulden übernommen hat, nämlich um 460 Millionen Euro. Auch wenn das nur eine Momentaufnahme ist und die Krise sicher noch durchschlagen wird: Das ist ein ermutigendes Zeichen, das in die richtige Richtung weist und das vor allem zeigt: Unsere Hilfe wirkt bei den Kommunen.
Ein Risiko für den Prozess der Stärkung unserer Kommunen liegt sicherlich in den Pandemiefolgen. Einnahmen brechen weg, Mehrausgaben drohen. Kurzum, die Erwartungen, die wir landesseitig an die Umsetzung des Saarlandpakts knüpfen, sind gefährdet. Deswegen war es mir von Beginn an besonders wichtig, dass das Land alles Mögliche unternimmt, um die Wirksamkeit des Saarlandpakts abzusichern. Kein Land verhält sich in dieser Krise so kommunalfreundlich wie das Saarland. Unser kommunaler Schutzschirm sucht bundesweit seinesgleichen.
Im Jahr 2020 sind unsere Kommunen in der Summe von den Ausfällen bei der Gewerbesteuer komplett verschont. Bund und Land tragen je 50 Prozent der Ausfälle. Hinzu kommt, dass wir als Land auch die Hälfte der Ausfälle bei der Einkommenssteuer kompensieren. Außerdem geben wir zusätzlich zu der Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft einen Festbetrag des Landes. Neben den jährlich rund 50 Millionen Euro vom Bund kommen so weitere 25 Millionen Euro vom Land im Zeitraum bis 2022 hinzu. Das alles begrenzen wir nicht etwa auf das Jahr 2020. Vielmehr wollen wir unsere Kommunen auch in den Jahren 2021 und 2022 entsprechend unterstützen. Das wiederum ist ein Beleg dafür, dass die Ausnahmesituation, über die ich eingangs gesprochen habe, weiterhin anhält. Ich bin mir sicher, dass andere Länder unserem Beispiel noch folgen werden, und ich erwarte vom Bund, dass er seine Krisenhilfe für die Kommunen nicht Ende dieses Jahres auslaufen lässt. Da sind wir uns mit den anderen Ländern auch einig. Dem entspre
chend erheben wir auch Forderungen in Richtung Bund. Darauf können sich verlassen, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Dank der engagierten Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegerinnen und Pfleger sind wir bisher gut durch die Krise gekommen. Ihnen allen, aber nicht nur ihnen, gebührt unser großer Dank. Jenseits der Diskussion um Boni und die tarifliche Bezahlung einzelner Berufsgruppen in Gesundheit und Pflege kümmern wir uns um die dazugehörige Infrastruktur. Die Pandemie ist noch nicht vorbei und wir wissen auch nicht, ob beziehungsweise wann eine neue Pandemie ausbricht. Deswegen müssen wir uns alle fragen, ob unsere Gesundheitsinfrastruktur ausreichend gut aufgestellt ist. Die Pandemie hat sicherlich einige Schwachstellen aufgezeigt. Wir sehen als Land jedenfalls Handlungsbedarf beim baulichen Zustand etlicher Kliniken im Land und auch Optimierungsbedarf in der Struktur. Deswegen hat die Landesregierung die Einrichtung eines Krankenhaushausfonds vorgeschlagen und der Landtag hat diesen Fonds mit dem Nachtragshaushalt beschlossen. Bis zum Ende des Jahres 2022 stellen wir mit finanzieller Unterstützung durch den Bund und unter Einbeziehung der jährlichen Pauschalförderung von 12,5 Millionen Euro auf diesem Weg fast 260 Millionen Euro zur Modernisierung unserer Krankenhauslandschaft zur Verfügung.
Als Gewährträger unserer Universitätsklinik kommen weitere investive Mittel hinzu. Im Doppelhaushalt 2021/2022 sind für Baumaßnahmen in Homburg insgesamt 45 Millionen Euro vorgesehen. Ein Projekt von ganz herausragender Dimension stellt der Neubau unseres „Neurozentrums“ in Homburg dar. Voraussichtlich innerhalb von zehn Jahren stehen in diesem Zusammenhang verschiedene Bauprojekte mit einem Volumen in einer Größenordnung von insgesamt 400 bis 450 Millionen Euro zur Umsetzung an. Ich bin sehr zuversichtlich, dass mit all diesen Maßnahmen ein großer Schritt bei der Optimierung der Gesundheitsinfrastruktur im Saarland möglich ist.
Die Zukunft steht im Zeichen der Digitalisierung. Das gilt nicht nur für unser tägliches Leben, sondern insbesondere auch für die öffentliche Verwaltung. Es wird immer mehr zum Standard, dass Anträge oder Rechnungen und so weiter nicht mehr in Papierform eingehen und Anfragen nicht mehr telefonisch gestellt werden. Die Erwartungen vor allem der jüngeren Generationen gehen dahin, dass möglichst viel auf elektronischem Wege schnell, verlässlich und verbindlich erledigt werden kann. Diesen Erwartungen können und wollen wir uns als Land nicht entziehen. Vielmehr streben wir an, dass wir in diesem Bereich vorangehen. Das bedeutet, dass wir erfolg
reich implementierte Verfahren anderer Länder schnellstmöglich übernehmen, wir aber auch die Kraft haben, mit innovativen Lösungen Vorreiter zu sein. Das erfordert namhafte Investitionen in der Anfangszeit, verspricht aber auch Einsparungen auf der Zeitachse. Die Beträge, die wir im Haushalt hierfür bereitstellen, können sich sehen lassen, immer unter der Maßgabe, mit einem bestimmten Mitteleinsatz die größtmöglichen Effekte zu erzielen. Beispielhaft nenne ich die Stichworte Schulverwaltungssystem, Fördermittelinformationssystem und E-AkteSystem.
Digitalisierung ist nicht allein ein Thema für die Landesebene. Sie betrifft auch unsere Hochschulen, unsere Schulen, die Kommunen, die Unternehmen und die Privathaushalte. Im Mittelpunkt unserer Bestrebungen steht die Verbesserung der elektronischen Interaktion zwischen Verwaltung auf der einen Seite und den vielfältigen Nutzern auf der anderen Seite. In diesem Sinn investieren wir kräftig in die Digitalisierung.
Dass der Bildungsbereich für die Landesregierung ein Schwerpunktthema darstellt, haben wir schon des Öfteren diskutiert. Die Zahlen belegen das. Das Gewicht des Bildungshaushalts ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Das finanzielle Engagement drückt sich aber nicht nur in Haushaltszahlen, sondern auch in bildungspolitischen Fortschritten aus. Unabhängige wissenschaftliche Studien bestätigen das immer wieder. Pandemiebedingten Ausfällen begegnen wir mit weiteren 100 Lehrerinnen und Lehrern. Damit stehen wir auch im Bundesvergleich sehr gut da.
Der Ausbau der Ganztagsschulen kommt weiter voran. Mit der zugesagten finanziellen Unterstützung durch den Bund befinden wir uns auf einem guten Weg, um ein ausreichendes Angebot an Ganztagsschulplätzen insbesondere im Grundschulbereich zu ermöglichen. Für den Kita-Ausbau sind in den beiden kommenden Jahren über 17 Millionen Euro veranschlagt. Die Entlastung von Elternbeiträgen an den Kitas wird plangemäß umgesetzt. Dafür stellt das Land im Zeitraum des Doppelhaushalts 38 Millionen Euro bereit. Auch hier unterstützt uns der Bund. Für die Senkung der Elternbeiträge und zur Steigerung der Qualität der frühkindlichen Bildung erhalten wir in den Jahren 2021 und 2022 zusammen rund 46 Millionen Euro.
Auch der Kulturbereich ist von der Corona-Krise stark betroffen. Mit unseren Maßnahmen unterstützen wir die Kulturlandschaft in unserem Land nach Kräften. Sowohl in den Sondervermögen als auch im Kernhaushalt sind entsprechende Ansätze ausgewiesen, ob für das Staatstheater, für das Weltkulturerbe Völklinger Hütte oder für die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Verehrte Abgeordnete, Kultur ist
auch Standortfaktor. Insofern lohnen sich die Beträge, die wir hier bereitstellen. Auch dadurch gewinnt das Saarland an Attraktivität.
Ein besonders wichtiger Schwerpunktbereich der Landesregierung ist und bleibt die innere Sicherheit. Das zeigen auch die im Doppelhaushalt abgebildeten Maßnahmen. Wir verstärken die Ausbildungskapazitäten der Polizei, ermöglichen einen weiteren Aufbau der OpE-Flex, wir verstärken den polizeilichen Staatsschutz, wir geben dem Verfassungsschutz mehr Personal und wir investieren viel Geld in die Polizeiinfrastruktur. Das betrifft nicht nur die technische Ausstattung der Polizei, sondern auch die verschiedenen Baumaßnahmen des Landes und die für die Polizei geplanten Anmietungen.
Hinzu kommen Personalverstärkungen im Bereich der Justiz, bei den Gerichten und bei den Justizvollzugsanstalten sowie in der Klinik für Forensische Psychiatrie. Unsere Polizei und unsere Justiz werden gestärkt und dadurch auch in ihrer beruflichen Perspektive attraktiver. Das sind wichtige Maßnahmen im Interesse der Beschäftigten, aber auch im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Ich glaube, da sind wir uns sehr einig, sehr geehrte Damen und Herren.
Für die Zukunft unseres Landes ist eine gut und breit aufgestellte Forschungs- und Entwicklungslandschaft von ganz entscheidender Bedeutung. Seit vielen Jahren setzt sich die Landesregierung für die Stärkung unserer Forschungslandschaft ein. Wir können heute eine außergewöhnliche Dichte an weltweit führender Exzellenz vorweisen. Im Saarland sind inzwischen alle großen deutschen Forschungsgesellschaften mit Instituten vertreten. Exemplarisch nenne ich das Fraunhofer-Institut für Zerstörungsfreie Prüfverfahren, das Leibniz-Institut für Neue Materialien, das Steinbeis-Forschungszentrum Material Engineering Center Saarland, die MaxPlanck-Gesellschaft für Informatik, das Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland sowie selbstverständlich das DFKI.
Die Anerkennung des CISPA als Helmholtz-Zentrum ist sicherlich ein Meilenstein in dieser Entwicklung. Weltweit anerkannte IT-Spezialisten betreiben hier Exzellenzforschung im Bereich der IT-Sicherheit. Inzwischen sind es bereits über 230 Personen. Das Zentrum wächst. Der Erweiterungsbau ist auf den Weg gebracht. Die Vorbereitungen für weitere bauliche Maßnahmen laufen. Wir können festhalten: Wir schaffen im Land die Voraussetzungen für eine dynamische Entwicklung der Forschungslandschaft insgesamt. Sie ist elementarer Bestandteil des Strukturwandels im Saarland.
Forschung und Entwicklung sind das eine; eine leistungsfähige Wirtschaftsstruktur mit stabilen und attraktiven Arbeitsplätzen ist das andere. So investieren wir in den Jahren 2021/2022 insgesamt 126 Millionen Euro in die Wirtschaftsförderung und in die Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen.
Die COVID-19-Pandemie trifft uns im Saarland ganz besonders hart. Wichtige Branchen unserer stark exportorientierten Wirtschaft sind im Mark getroffen. Die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie wird uns noch eine ganze Zeit begleiten. Bereits mit dem Nachtragshaushalt 2020 hat die Landesregierung etliche Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, mit denen Unternehmen und Arbeitsplätze gesichert werden können. Die Eigenkapitalbeteiligungsgesellschaft, die derzeit vorbereitet wird, ist mit einem Eigenkapitalvolumen von 40 Millionen Euro eines von mehreren Projekten, die im Rahmen der Haushaltsberatungen sicherlich noch intensiv erörtert werden.
Die Modernisierung unseres öffentlichen und individuellen Nah- und Fernverkehrs ist ein anderer wesentlicher Schwerpunkt im Doppelhaushalt 2021/2022. Voranstellen möchte ich hier die Tarifreform im ÖPNV, die im kommenden Jahr starten soll. Mit 17,5 Millionen Euro im Jahr 2021 sowie 25 Millionen Euro im Jahr 2022 leistet das Land einen erheblichen finanziellen Beitrag, damit mehr Menschen den ÖPNV nutzen, um so die Umwelt und unsere Innenstädte zu entlasten. Mit diesen Maßnahmen zugunsten des ÖPNV leisten wir zugleich einen weiteren Beitrag zur Entlastung der Kommunen, die eigentlich hierfür zuständig sind.
Aber die Landesregierung stärkt nicht nur den öffentlichen Personennahverkehr, auch den Straßenbau haben wir auf unserer Agenda. Im Zuge der Investitionsoffensive sowie im Zusammenhang mit der Gründung der Bundesautobahngesellschaft erhält der Landesbetrieb für Straßenbau mehr Mittel und mehr Personal, damit wir die Sanierung unserer Straßen voranbringen können. Schließlich tritt die Landesregierung mit aller Kraft dafür ein, dass das Saarland auch im Fernverkehr sowohl im Bereich Tourismus als auch für Geschäftsreisende und Wissenschaftler gut erreichbar ist.
Die wirtschaftliche Entwicklung hängt auch davon ab, wie schnell und kompetent Genehmigungsprozesse laufen. Dies gilt insbesondere auch bei Verfahren, in denen ökologische Belange selbstverständlich berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund sieht der Doppelhaushalt auch bei den Genehmigungsbehörden im Umweltministerium eine personelle Verstärkung vor.
Im Bereich der Landwirtschaft sind wir mit unseren stark auf den Ökolandbau ausgerichteten Agrarbetrieben sicher viel besser aufgestellt als viele andere Länder. Gleichzeitig werden wir bei der Mittelvertei
lung bisher relativ stark benachteiligt. Deswegen ist es wichtig, dass endlich unser Anteil an den Fördermitteln steigt. Die geplante Änderung des Verteilschlüssels zahlt sich in barer Münze aus. Unsere Landwirte erhalten dadurch mehr Mittel als nach dem bisherigen Schlüssel. Das ist eine erfreuliche Nachricht.
Der Saarforst ist in finanzieller Hinsicht derzeit ein Sorgenkind. Borkenkäfer und regenarme Jahre setzen unserem Wald zu, die Holzpreise sinken, der Zuschussbedarf steigt. Diese Entwicklung prägt auch die Haushaltsansätze für 2021 und 2022. Wir erhöhen also nicht den Einschlag, sondern geben dem Wald die Gelegenheit, sich zu regenerieren. Hier leiten uns auf jeden Fall ökologische Erwägungen vor den ökonomischen. Ich glaube, auch das ist eine wichtige Botschaft dieses Haushalts.
In diesem Januar hat der Ministerrat die dritte Etappe der Frankreichstrategie beschlossen. Mit dem Maßnahmenkatalog feuille de route 3 wurden die Projekte für die Jahre 2020 bis 2022 festgelegt. Die Frankreichstrategie ist ein gemeinsames Projekt der gesamten Landesregierung. Ihr Ziel ist es, dass das Saarland bis 2043 mehrsprachig wird. Dieses Ziel ist nach wie vor ehrgeizig und verlangt große Anstrengungen - nicht nur von der Landesregierung. Die Frankreichstrategie ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt, das von den Organisationen, Institutionen und Verbänden im Saarland gemeinsam getragen wird. Die Landesregierung ist überzeugt, dass sich diese Anstrengung lohnt. Mit der dritten feuille de route soll der Spracherwerb in der Grundschule weiter ausgebaut werden. Zudem geht es um die wirtschaftliche Dimension der Frankreichstrategie.
Ein weiteres Ziel ist außerdem die Schaffung eines deutsch-französischen Instituts für künstliche Intelligenz im Sinne des Aachener Vertrages. Durch die Frankreichstrategie hat das Saarland wirtschaftspolitisches Profil gewonnen und seine Vernetzung mit der französischen Wirtschaft intensiviert. Daher ist es Ansporn und Verpflichtung zugleich, diesen Weg konsequent weiterzugehen.
In meinen Ausführungen bin ich an verschiedenen Stellen auf notwendige und angemessene Personalsteigerungen eingegangen. Ja, es ist richtig, dass wir im Ergebnis in verschiedenen Bereichen nachjustieren, wenn die Bedarfslage es erforderlich macht. Genau für diesen Weg haben wir bereits in den vergangenen Jahren eine Personalentwicklung auf der Grundlage objektiver Bedarfe angekündigt. Dort, wo es die Entwicklung erfordert, personalisieren wir im notwendigen Umfang. Dies gilt für die Bildung genauso wie für den Bereich der inneren Si
cherheit. Wir personalisieren im Bereich Investitionsoffensive wie im Bereich der Digitalisierung. Wir stärken das Landesamt für Soziales genauso wie das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz und den Bereich der Finanzverwaltung. Überall dort, wo zusätzliche Aufgaben wie zum Beispiel die Grundsteuerreform den Einsatz von mehr Personal erforderlich machen, handeln wir.
Das Saarland braucht eine leistungsfähige und kompetente Verwaltung. Dass wir diese auch in Zeiten knapper Kassen haben, ist das Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ressorts und in allen nachgeordneten Behörden. Dafür sage ich heute von dieser Stelle aus einen herzlichen Dank!
Ich habe es bereits eingangs erwähnt: Bei den Haushaltsansätzen für die steuerabhängigen Einnahmen handelt es sich um Werte aus der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres. Inzwischen liegen die Werte aus der Zwischen-Steuerschätzung von September vor. In wenigen Wochen, konkret im November, findet die nächste reguläre Steuerschätzung statt. Sie wird wieder neue Zahlen liefern.
Angesichts der bestehenden Unsicherheiten sind wir gut beraten, wenn wir dem Haushalt 2021/2022 die dann aktuellsten Zahlen zugrunde legen. Das soll auf Grundlage einer Ergänzungsvorlage der Landesregierung erfolgen. Es werden sich Verschiebungen ergeben. Dennoch ist es sinnvoll, für die beiden kommenden Jahre einen Doppelhaushalt aufzustellen. Die öffentliche Verwaltung braucht gerade in unsicheren Zeiten eine Planungsgrundlage. Sollten Entwicklungen eintreten, die eine Anpassung erforderlich machen, können wir dies im Rahmen von Nachtragshaushalten tun. Das ist nichts Ungewöhnliches, sondern gehört in vielen Bundesländern zum Tagesgeschäft.
In welche Richtung Änderungen eintreten, können wir heute noch nicht einschätzen. Es kann besser laufen als heute absehbar und die Wirtschaft kann sich schneller erholen, wenn bald ein Impfstoff in ausreichender Menge verfügbar ist. Es kann schlechter laufen, wenn uns neue Infektionswellen auf breiter Front begegnen. Wir müssen unsere Entscheidungen auf der Grundlage des heutigen Kenntnisstands treffen. Dramatisieren hilft niemandem, verharmlosen aber auch nicht.
Als Finanzminister muss ich noch auf etwas anderes aufmerksam machen. Unser Land würde unausweichlich auf die schiefe Bahn geraten, wenn es den Kurs einer angemessenen und nachhaltigen Haushalts- und Finanzpolitik verlassen würde. Genau das würde aber passieren, wenn wir ohne Rücksicht auf die absehbare Höhe unserer Einnahmen Ausgabeentscheidungen treffen, die auf Dauer keinen Bestand haben können. Das sollten wir als verantwortungsvolle Entscheider unbedingt beachten.
Die Corona-Krise bedeutet eine konkrete Gefahr für den Landeshaushalt, sie schafft aber auch Möglichkeiten und Chancen. Manchmal sind Krisen sogar Katalysator für notwendige Entwicklungen. Die COVID-19-Pandemie ist zunächst eine große Gefahr. Sie ist eine Gefahr, weil sie das Potenzial hat, Konsolidierungserfolge zu zerstören, die wir mit viel Mühe über eine Dekade hinweg zusammen erreicht haben. Wir sehen uns konfrontiert mit gewaltigen Einnahmeeinbrüchen, die ab dem Jahr 2023 nur zu einem geringen Teil als konjunkturell verbucht werden können. Das ist ein Problem, das nicht nur wir, sondern auch alle anderen Länder haben. Das müssen und das werden wir im Stabilitätsrat diskutieren.
Neben den Einnahmeeinbrüchen sind es aber auch die Ausgaben, die den Haushalt in den Jahren des Doppelhaushaltes belasten werden. Wir wissen heute nicht, wie lange uns die Krise begleiten wird. Aber wir müssen jetzt mit der Pandemie leben und mit ihr umgehen. Deshalb bin ich froh um die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um Wirtschaft und Gemeinwesen zu schützen und unser Land krisenfest zu machen. In diesem Sinne sehe ich die Pandemie auch als Treiberin für notwendige Entwicklungen. Wir sind dabei, Strukturen zu schaffen, die die Krise überwinden helfen. Das ist wichtig. Das steht im Vordergrund unserer Bemühungen.
Nur vor dem Hintergrund der Krise und der Ausnahmesituation dürfen wir diese Ausgaben tätigen. Aber diese Strukturen werden die Krise überdauern und wir werden auf diesen Strukturen aufbauen können. Vieles, was vor ein paar Monaten undenkbar schien - in Sachen Homeoffice oder Homeschooling -, wurde während der Krise ein Stück weit zur Normalität.
Ich glaube, dass diese Entwicklungen zumindest partiell nach der Krise Bestand haben werden. Online-Formate werden so manche Reise ersetzen. Die damit verbundene Ressourcenschonung können wir auf dem Nachhaltigkeits-Konto verbuchen. Ebenso nachhaltig muss aber auch unsere Finanzpolitik sein. Einnahmerückgänge und drastische Ausgabensteigerungen belasten den Haushalt. Das ist unverkennbar. Die Krise hinterlässt tiefe Spuren im Doppelhaushalt.
Wir legen heute auch die Mittelfristige Finanzplanung vor und wir sehen, dass die Auswirkungen der Krise auch in den Folgejahren erkennbar sind. Das manifestiert sich in relativ großen Handlungsbedarfen für die Jahre 2023 und 2024. Auch das ist kein rein saarländisches Problem, sondern betrifft auch den Bund und die anderen Länder. Die wesentliche Ursache für diese Handlungsbedarfe liegt im prognostizierten Einbruch der Steuereinnahmen. Sie wachsen, aber sie wachsen ausgehend von dem jetzt niedrigeren Niveau.
Ich will deshalb bewusst den Blick auf diese Jahre 2023 und 2024 richten, denn wir wären schlecht beraten, nur kurzfristig an den Doppelhaushalt zu denken. Es wird eine Zeit geben, da die Krise überwunden ist und wir zur haushalterischen Normalität zurückkehren müssen. Dann werden wir die Schuldenbremse und die Vorgaben des Sanierungshilfengesetzes einzuhalten haben.
Das wird uns nur gelingen, wenn wir uns an das erinnern, was uns in den zurückliegenden zehn Jahren geleitet hat. Wir können auf Dauer nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen. Und wir müssen auch bereit sein, gelegentlich manche Ausgabenpositionen kritisch zu hinterfragen. Wie der Bund und die meisten anderen Länder auch müssen wir rechtzeitig einen Anpassungspfad definieren, der den Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben ohne Kredite wieder ermöglicht.
Auch während der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 gab es Steuerausfälle in bis dahin nicht gekannter Größenordnung. Auch damals mussten wir gewaltige Handlungsbedarfe in unserer Finanzplanung ausweisen. Die Krise war allerdings schneller überwunden als zunächst befürchtet. Die Steuereinnahmen stiegen in den Folgejahren deutlich stärker, als während der Krise zu erwarten war.
Auch heute ist ein ähnlicher Verlauf zumindest nicht auszuschließen. Wenn die Unsicherheiten abnehmen und wenn es einen Durchbruch bei der Erforschung geeigneter Impfstoffe gibt, dann könnten sich die Steuereinnahmen schneller erholen, als es heute erwartet werden kann. Wir wissen es nicht. Trotzdem haben wir andere Krisen gemeistert und wir werden auch diese Krise meistern.
Wir geben jedenfalls auf Basis des heutigen Kenntnisstandes mit dem Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt die richtigen Antworten für die beiden kommenden Jahre. Und wir werden die richtigen Antworten auch für die Folgejahre finden. Lassen Sie uns diese Antworten gemeinsam finden, gemeinsam im Sinne unseres Landes und im Sinne der Saarländerinnen und Saarländer. - Ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Regierungsentwurf in Erster Lesung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um ein ressortübergreifendes Gesetz, das alle Ministerien gleichzeitig betrifft, nicht nur ein bestimmtes Fachministerium. Es geht darin um die organisationsrechtliche Anpassung und die Entfristung der Geltungsdauer von Vorschriften des Landesrechts.
Hierzu ist Folgendes zu sagen: Die Befristung von Gesetzen wurde bis vor einigen Jahren in vielen Fällen grundsätzlich vorgenommen. Damals sah man eine Ursache für schwaches Wachstum und hohe Arbeitslosigkeit in einem Übermaß an Bürokratie, an staatlichen Regulierungen, an Gesetzen und Vorschriften. In diesem Zug gab es von verschiedenster Seite eine ganze Reihe von Vorschlägen, wie man der Überbürokratisierung Einhalt gebieten könnte. Einer dieser Vorschläge war, Gesetze und Vorschriften grundsätzlich in ihrer Geltungsdauer zu befristen. So bestand die Möglichkeit, das geltende Recht einer wiederkehrenden, permanenten Evaluierung zu unterziehen. Auch wir im Saarland haben vor diesem Hintergrund zahlreiche Gesetze grundsätzlich befristet.
Mittlerweile haben wir uns von dieser Praxis ein Stück weit entfernt. Die Evaluation unseres Normenbestandes ist heute auch ohne eine starke Befristungspraxis gegeben. Heute findet die Überprüfung des Landesrechts bereichsspezifisch und kontinuierlich statt. Vor diesem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss eine ganze Reihe von Gesetzen heute entfristet werden. Diese Gesetze unterliegen derzeit noch einer befristeten Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2020. Da diese Gesetze landesrechtlich unverzichtbar sind, wird von einer erneuten Befristung auch abgesehen. Zur Gewährleistung der Normentransparenz und besseren Übersichtlichkeit haben wir diese Gesetze thematisch nach den jeweiligen Ressortzuständigkeiten geordnet. Gleichzeitig sieht das Gesetz organisatorische und terminologische Anpassungen in den einzelnen Stammgesetzen vor, die aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Änderungen in Bereichen der obersten Landesbehörden notwendig wurden. - In diesem Sinne möchte ich Sie herzlich um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf bitten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja gute Tradition, dass man auf das antwortet, was gesagt worden ist. Ich will mit dem letzten Redner beginnen. Herr Hecker, ich habe gestern versucht, es darzustellen; ich glaube, es ist auch gelungen. Trotzdem versuchen Sie, das Fass wieder aufzumachen. Natürlich haben die Maßnahmen, die wir auf den Weg gebracht haben, einen engen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Es geht zum Beispiel um den Gesundheitsfonds, um Teile der Digitalisierung insbesondere im Bildungsbereich, wo wir gelernt haben, dass Videokonferenzen und Homeschooling heute ein Thema sind und es auch zukünftig sein werden. Wir haben die Schutzschirme auf den Weg gebracht. All das sind Maßnahmen, die natürlich in einem engen Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen. Ansonsten hätten wir das so nicht machen können. Wir sind auch Rechenschaft schuldig und wir können diese Rechenschaft eindeutig und guten Gewissens abgeben, darauf können Sie sich verlassen.
Ich weiß auch nicht, woher Sie die Selbstsicherheit nehmen, die Strategien infrage zu stellen, die die Experten im Gesundheitswesen uns mit auf den Weg gegeben haben. Ich verlasse mich gern auf das, was uns Mediziner und Virologen sagen, das sind nämlich diejenigen, die davon Ahnung haben. Wenn Sie bessere Informationen haben, dann lade ich Sie ein, uns die vorzustellen. Aber ich glaube, wir sind gut beraten, auf die Experten zu hören, damit treffen wir gute Entscheidungen im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger. Wie gesagt, wenn Sie da andere Informationen haben, sind Sie herzlich eingeladen, das offenzulegen.
Herr Dörr, Sie haben uns unterstellt, wir hätten bei der Organisation unseres Haushalts fragwürdige Beweggründe zugrunde gelegt. Sie haben gesagt, Corona wird gebraucht, unter Umständen auch missbraucht. Es wundert mich ein Stück weit, dass Sie bei diesem Gebrauchen und Missbrauchen zumindest mit Blick auf den Nachtragshaushalt 2020 mitgemacht haben, genau wie Herr Hecker auch!
Insofern muss ich schon daran zweifeln, wenn Sie solche Behauptungen aufstellen. Sie haben weiter gesagt, es gebe keine oder zu wenig Investitionen. Ich will Ihnen sagen, wir haben über all die Jahre investiert, natürlich auf einem niedrigeren Niveau, aber mit einer ordentlichen Investitionsquote, und wir investieren jetzt im Rahmen des Doppelhaushalts 1,1 Milliarden Euro mit Betrachtung der Sondervermögen. Das ist eine erhebliche Summe! Wir kommen damit auf eine Investitionsquote von 10,2 Prozent. Damit liegen wir an der Spitze der finanzschwachen Flächenländer West. Das sind Zahlen, die nicht lügen. Deswegen bitte ich Sie doch, bei der Wahrheit zu bleiben, wenn Sie hier vortragen.
Die Kollegin Berg und der Kollege Thielen haben Einzelheiten der Investitionsoffensive angesprochen, deswegen brauche ich darauf nicht näher einzugehen. Herr Flackus, Sie haben gestern schon die Situation der Kommunen angesprochen, Sie haben dabei gesagt, das wäre ja alles ganz gut - ich gebe es mal etwas salopp wieder - bis auf das Kleingedruckte. Da frage ich Sie jetzt einfach mal: Was soll das Kleingedruckte denn sein? Es gibt kein Kleingedrucktes. Unsere Hilfen sind vollumfänglich. Wir übernehmen die Hälfte der Gewerbesteuerausfälle, der Bund übernimmt in diesem Jahr die andere Hälfte. Wir übernehmen 50 Prozent der Anteile aus den Lohnsteuerausfällen, wir geben den Festbetrag von 25 Millionen Euro noch zusätzlich zur Übernahme der KdU. Wir stützen den KFA zukünftig mit Zuschüssen und mit Vorfinanzierung, wir stützen den ÖPNV, wir stützen die Elternbeiträge, der Saarlandpakt läuft weiter - ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo
Sie Kleingedrucktes finden. Das Ganze beläuft sich im Übrigen für die Jahre von 2020 bis 2022 auf ein Volumen von 450 Millionen Euro. Jetzt sagen Sie mir mal, wo hier das Kleingedruckte ist!
Der Kollege Stefan Thielen hat eben sehr schön ausgeführt, dass wir uns sehr wohl auf allen uns zur Verfügung stehenden Ebenen in Berlin für eine Altschuldenregelung eingesetzt haben und nach wie vor daran arbeiten. Dass dieses Werben von Erfolg gekrönt war, kann ja niemand infrage stellen. Die weitere Übernahme von 50 bis jetzt auf 74 Prozent der KdU durch den Bund ist doch eine Folge dieser Diskussion, die wir geführt haben, dass die finanzschwachen Kommunen Unterstützung brauchen. Die Übernahme der KdU in diesem Maß kommt doch gerade den Kommunen zugute, die unter Druck stehen! Insofern ist das doch eine Hilfestellung, die direkter Ausfluss dessen ist, was wir in Berlin an Protest organisiert haben, und unserer Kampagne für die Altschuldenübernahme. Dass es dazu nicht gekommen ist, ist bedauerlich. Wir arbeiten weiter hart daran. Aber der Erfolg, dass bei den KdU etwas passiert ist, den können Sie uns nicht absprechen.
Herr Flackus, Sie kritisieren interessanterweise die Personalkosten, aber loben die Einstellungen. Das ist ein bisschen schräg, möchte ich sagen. Dabei sind die Bereiche, in denen wir Personalsteigerungen vornehmen, wohl unstrittig. Es gibt mehr Personal bei Polizei und Justiz, das wurde schon ausgeführt. Wir brauchen für die Umsetzung der Grundsteuerreform Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir haben 126 Lehrerstellen mehr geschaffen, beim Landesbetrieb für Straßenbau müssen wir nachbessern, weil dort Teile zur Bundesgesellschaft abgegangen sind. Im Bereich des Landesamts für Umweltschutz haben wir einfach die Notwendigkeit, Personal einzustellen, das die Anträge bescheiden kann. Das sind alles Notwendigkeiten, denen wir damit nachkommen. Zu der Frage: „Wie viele Stellen sind es denn?“, kann ich nur sagen, es gibt überhaupt keine Unklarheit darüber. Es geht um netto 361 Stellen, das kann man nachlesen. Ich habe hier den Haushaltsplan, dort findet man auf Seite 173 die Veränderung der Stellen in den Einzelplänen für 2021 - plus 298 Stellen -, und wenn man zwei Seiten weiter blättert, findet man plus 63 Stellen im Jahr 2022. Es gibt überhaupt keine Diskussion darüber, die Sache ist gar nicht unklar!
Sie haben davon gesprochen, dass die schwarze Null aufgegeben wird. Es geht aber nicht um die schwarze Null, sondern es geht um den notwendigen Ausgleich zwischen Flexibilität und Stabilität. Sie haben die Formulierung gewählt, wir würden
endlich vom Betriebswirt zum Volkswirt werden. Damit meinen Sie wohl, der eine ist derjenige, der spart, und der andere ist derjenige, der investiert. Aber diese Sicht ist ein Irrglaube! Für beide gilt doch, sowohl für den Betriebswirt als auch für den Volkswirt, dass rentierliche Investitionen sich immer lohnen. Eines ist auch für beide Seiten klar: Man kann nicht auf Dauer mehr ausgeben als man einnimmt! Das sind Wahrheiten, die man nicht wegdiskutieren kann, da gibt es auch keinen Unterschied zwischen dem Volkswirt und dem Betriebswirt. Herr Flackus, ich glaube, Sie sehen das Thema schwarze Null und Stabilität aus einem Blickwinkel, der nicht objektiv ist.
Herr Flackus, Sie haben dann gemeinsam mit Herrn Dörr und auch mit dem Kollegen Hecker kritisiert, dass wir einen Doppelhaushalt vorlegen. Sie haben dabei von Unklarheit gesprochen. Das entspricht aber nicht den Tatsachen; die Dinge sind relativ klar. Es gibt Verschiebungen, das habe ich gestern gesagt. Diese Verschiebungen sprechen geradezu für einen Doppelhaushalt. Die Steuerschätzungen zeigen unterjährige Verschiebungen in den Jahren 2020 bis 2022 in einem erheblichen Maße. Das spricht doch gerade dafür, dass wir die Jahre 2021 und 2022 gemeinsam betrachten. Wir geben uns ja in diesem Doppelhaushalt, flankiert durch das Sondervermögen Pandemie, auch Spielräume. Da bitte ich Sie um ausreichend Vertrauen, dass wir mit diesem Doppelhaushalt keine Spielchen treiben, sondern dass Entscheidungen auf neutralen Grundlagen getroffen werden. In den Jahren 2021/2022 wird es diese unterjährigen Verschiebungen geben - auf der einen Seite gehen die Mindereinnahmen ein bisschen hoch, dann gehen sie im nächsten Jahr ein bisschen runter, die Kosten, die wir aufbringen müssen, gehen mal ein bisschen hoch und mal ein bisschen runter. Wie das genau sein wird, kann keiner genau sagen. Deswegen lohnt es sich, diese Jahre 2021 und 2022 in einem Doppelhaushalt gemeinsam zu betrachten.
Sie haben von Hoffnung gesprochen, Herr Dörr hat, glaube ich, irgendwo das Wort Zufall erwähnt. Hoffnung und Zufall sind Substantive, die vielleicht die Situation vor einem Parteitag der LINKEN oder der AfD kennzeichnen. Dort muss man mit Zufall rechnen und mit Hoffnung hineingehen.
Aber Zufall und Hoffnung sind keine Kennzeichen für die Arbeit, die im Finanzministerium des Saarlandes geleistet wird. Ich sage Ihnen: In unserem Finanzministerium im Saarland, und das ist nicht mein Verdienst, arbeiten bundesweit anerkannte Expertinnen und Experten, Volkswirte, Betriebswirte und andere Berufsgruppen. Die arbeiten tagtäglich im Sinne unseres Landes. Die werden in den Arbeitskreis Steu
erschätzung berufen, die werden angefragt für Veranstaltungen des Bundesfinanzministeriums und der Länder, weil sie Experten sind. Und auf die lasse ich nichts kommen!
Die Schuldenbremse ist allgemein gegeißelt worden. Dazu will ich auch noch etwas sagen. Sie haben, glaube ich, gesagt, wer jetzt nach der Schuldenbremse agiert, ist gaga. Ich kann nur sagen, wir handeln eins zu eins nach den Regeln der Schuldenbremse und nach den Regeln unseres Haushaltsstabilisierungsgesetzes. Der Kollege Thielen hat es ausgeführt, das bietet uns die Stabilität und die Flexibilität, die wir brauchen. Wir haben die Instrumente an die Hand bekommen, wir haben die Notsituation erklärt, wir müssen sie für 2021 und 2022 erklären. Wie es danach weitergeht, werden wir mit dem Stabilitätsrat beraten, das wird der Bund für sich beurteilen, das werden die Länder für sich beurteilen. Ich habe großes Vertrauen in die Regelungen der Schuldenbremse und in die Regelungen unseres Haushaltsstabilisierungsgesetzes. Sie haben uns in die Lage versetzt, auf die Krise so zu reagieren, wie wir reagiert haben. Sie bieten uns die notwendige Flexibilität. Und natürlich ist es danach auch erforderlich, dass wir wieder zu den Regularien zurückkehren.
Alles in allem kann ich nur noch mal festhalten, wie ich es gestern schon getan habe: Wir geben mit diesem Doppelhaushalt die derzeit beste Antwort auf die Herausforderungen, die vor uns liegen. Deshalb bitte ich noch einmal um Zustimmung zu dem Entwurf in Erster Lesung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lander, vorab ein Wort an Sie. Die Freunde Europas benennen die Schwächen, die Probleme und Unzulänglichkeiten. Die Freunde Europas betonen aber auch die Stärken und Errungenschaften, um Europa gegen seine Feinde und Kritiker zu verteidigen. Mit Ihren Einlassungen haben Sie sich selbst eingeordnet.
Der Befund, dass Europa sich zweifelsohne in einer schwierigen Situation befindet, ist absolut richtig, und das alles natürlich eingebunden in die deutsche EU-Ratspräsidentschaft, auf die sich alle Augen richten! Ich nenne einmal den Haushalt, den mittelfristigen Finanzrahmen der Europäischen Union 2021 bis 2027, den Green Deal, auch die Förderpro
gramme der EU stehen zur Disposition, die CoronaFolgen mit dem Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“, die Verträge mit Großbritannien post Brexit was für ein Theater da läuft, kann man jeden Tag verfolgen -, eine gemeinsame Migrationsstrategie, die durch die Vorgänge auf Lesbos und in Moria traurige Aktualität zurückgewonnen hat. Um es klar zu sagen: Die Bundesrepublik Deutschland leistet hier ihren Beitrag. Es ist auch richtig, dass die Bundesrepublik dies tut, aber sie kann die Probleme nicht alleine lösen.
Im Übrigen ist auch Folgendes klar: Höchstrichterlich hat der EuGH festgestellt, dass nach der letzten Flüchtlingskrise die Staaten, die sich ihrer Verpflichtung entzogen haben, sich rechtswidrig verhalten haben. Auch das muss zukünftig von Wirkung sein. Deshalb sage ich noch mal: Deutschland wird seiner Verantwortung in dieser Frage gerecht. Und das ist auch richtig so!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke dem Europaausschuss für diesen Antrag. Er greift vieles von dem auf, was die Landesregierung in den letzten Wochen, Monaten und Jahren gemeinsam mit ihren Partnern in der Großregion, auf Bundesebene oder bilateral bereits angepackt hat. Die Zusammenarbeit zwischen dem Gipfel der Großregion und dem IPR als Parlament der Großregion hat bereits gute und lange Tradition. Diese möchten wir im Sinne einer engen Verzahnung auch in Zukunft fortführen und vertiefen. Ich danke mit Blick darauf ganz besonders dem Präsidenten dieses Hohen Hauses, aber auch den Mitgliedern des IPR ganz herzlich für ihre Arbeit und für das immer fortwährende klare Europaprofil, das dem Saarland durch den Landtag und die Regierung eindeutig zugeordnet ist.
Ich will an dieser Stelle gerne auf ein paar Punkte des Antrags eingehen. Von besonderer Bedeutung in der Pandemie ist die grenzüberschreitende Gesundheitskooperation. Noch nie ist uns das so klar geworden wie in den letzten Monaten. Grenzüberschreitende Kooperation kann Leben retten. In diesem Zusammenhang will ich auf etwas verweisen, was es schon eine Weile gibt, nämlich das Programm MOSAR - ich schaue einmal zur Gesundheitsministerin -, in dem Patientenversorgung in besonderen Bereichen grenzüberschreitend sichergestellt ist, etwa in der Kardiologie, aber auch mit Blick auf die Versorgung von Schwerverletzten. Natürlich haben wir auch französische COVID-19-Patienten aufgenommen. Dies war dank des Einsatzes vieler Menschen möglich. Ich möchte meinen ausdrücklichen Dank allen aussprechen, die sich hier eingesetzt haben, insbesondere den Verantwortlichen in den Krankenhäusern, den Ärztinnen und Ärzten und
den Pflegekräften, die das alles möglich gemacht haben.
Das Gravierende, was uns so schwerfällt, ist, dass wir das Ganze als Besonderheit empfinden. In Zukunft darf es keine Besonderheit mehr sein. Wir müssen doch zu dem Punkt kommen, wo ein Mensch, der in Forbach lebt, die medizinische Versorgung in Anspruch nimmt, die ihm am nächsten ist, nämlich die in Saarbrücken. Grenznähe, grenzüberschreitend, das sind die Themen, die wir voranbringen müssen. Das muss Normalität werden. Das ist der Auftrag, den wir aus der Corona-Krise mitnehmen!
Als es in Frankreich einen Engpass bei den Schutzmasken gab, hat der Ministerpräsident schnelle Hilfe zugesagt. Wir haben die Einwegmasken bei unseren französischen Nachbarn und Freunden angeliefert. Umgekehrt, da bin ich mir sicher, hätten unsere französischen und luxemburgischen Freunde dies für uns in einer Krisensituation genauso getan. Ich glaube, Corona hat gezeigt, dass es gut ist, wenn wir Europa in Regionen denken, über nationalstaatliche Grenzen hinweg. Da sind wir mittlerweile auch ein Stück weitergekommen.
Die Pandemie hat aber auch eines deutlich gemacht: Wir sind in der grenzüberschreitenden Gesundheitskooperation noch nicht da, wo wir sein sollten und wo wir hin müssen. Wir müssen und können besser werden, wenn wir es gemeinsam angehen. Deshalb haben wir beim Zwischengipfel der Großregion am 18. Juni unter saarländischer Präsidentschaft beschlossen, dass wir im Gesundheitswesen stärker kooperieren wollen. So wird sich die AG Gesundheit und Soziales des Gipfels der Großregion nächste Woche im Haus der Regionen in Esch treffen. Ziel ist es, eine Unterarbeitsgruppe Task Force Pandemie fest zu installieren. Wir wollen in Zukunft für den Ernstfall besser gewappnet sein. Deswegen sind auch gemeinsame grenzüberschreitende Pandemiepläne wichtig. Monika Bachmann im Gesundheitsministerium arbeitet an diesen Pandemieplänen gemeinsam mit den Freunden in Luxemburg und Frankreich.
Das ist aber nichts, was von heute auf morgen geht. Es muss dezidiert ausgearbeitet werden. Wir alle wissen, dass die Wege manchmal nicht ganz einfach zu finden sind, aber die Problematik ist klar geworden. Monika Bachmann arbeitet Tag für Tag daran, dass diese Pandemiepläne so schnell wie möglich kommen, wie gesagt nicht von heute auf morgen, aber die Arbeit daran wird auf jeden Fall geleistet. Am Ende wird sie, da bin ich mir sicher, von Erfolg gekrönt sein.
Seit Beginn der Krise haben wir feststellen müssen, dass wir uns noch mehr austauschen müssen, um die Lage richtig bewerten und gemeinsam agieren zu können. Das Saarland hat frühzeitig initiiert, dass Informationen zu COVID-19 aus den Teilregionen gesammelt und zur Verfügung gestellt wurden und werden. Seit Anfang März, direkt zu Beginn der Corona-Krise, seinerzeit täglich, heute mindestens wöchentlich, gibt es eine Telko im sogenannten GRÜZFormat. Ich will nennen, wer immer mit dabei ist: das Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, die französische Gesundheitsagentur A.R.S, Grand Est, die Präfektur, das Bundesinnenministerium, das Auswärtige Amt, die Départements Moselle, HautRhin, Bas-Rhin, der Eurodistrict SaarMoselle, das Deutsche Konsulat in Straßburg und das französische Innenministerium plus TRISAN.
Wenn Sie, Herr Lander, eben gefragt haben, wieso keiner den Hörer in die Hand genommen und einfach mal auf der anderen Seite angerufen habe, so antworte ich Ihnen, dass Sie nicht im Geringsten beurteilen können, wie oft der Ministerpräsident, ich und andere mit Herrn Xavier Bettel, Herrn Jean Asselborn, Corinne Cahen, Amélie de Montchalin, Jean Rottner, Patrick Weiten und anderen telefoniert haben.
Das wissen Sie gar nicht. Sie müssen es auch nicht wissen, aber Sie können nichts vorwerfen, wovon Sie keinen blassen Schimmer haben.
Mit TRISAN hat das Saarland eine Schnittstelle zu einem anderen großen Kooperationsraum hergestellt, der Oberrheinkonferenz, in der Grand Est, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und fünf schweizerische Kantone zusammenarbeiten. Das Informationssystem der Großregion kann jetzt mit dem bestehenden System am Oberrhein arbeiten und bietet somit einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger in beiden Grenzregionen inmitten von Europa.
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Sinne sind wir beispielgebend. Es war für mich als Vorsitzender der Europaministerkonferenz von daher ebenso selbstverständlich wie eine Ehre, auch und gerade unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie und unter Einhaltung der Regeln die französischen Regionen und die deutschen Bundesländer im eigentlichen Wortsinne an einen Tisch zu bekommen. In Perl-Nennig haben wir nicht nur ein wichtiges Zeichen in schweren Zeiten gesetzt, wir haben auch ganz konkret die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Regionen und auf die deutschen Bundesländer diskutiert - gesundheitspolitisch, wirtschaftspolitisch, aber auch gesellschaftspolitisch. Auch hier gilt wie in unserer Großregion:
Der Blick über den eigenen Tellerrand hinaus lohnt sich immer. In diesem Zusammenhang waren die Grenzschließungen für uns als überzeugte Europäerinnen und Europäer schmerzliche Einschnitte. Sie haben auch gezeigt, wie wichtig unsere Kooperation ist und wie wichtig es ist, uns immer wieder dafür einzusetzen.
Europa ist keine Selbstverständlichkeit, sondern muss Tag für Tag neu mit Leben gefüllt werden. Das gilt auch für offene Grenzen - eine Freiheit, die es zu schätzen und zu verteidigen gilt. Es ist mehr denn je wichtig, dass wir zusammenstehen, auch und gerade, wenn wir Abstand halten müssen. Ich möchte rückblickend sagen, dass uns dies trotz der bekannten Irritationen, die gar nicht wegzudiskutieren sind, am Ende gelungen ist. Der Vergleich zwischen der Situation in Nordrhein-Westfalen an der belgischniederländischen Grenze und im Saarland an der französisch-luxemburgischen Grenze hinkt im Übrigen, was eine stellvertretende Präsidentin des Ausschusses der Regionen eigentlich wissen müsste und muss. Aber Besserwisserei ist ja viel einfacher als brauchbare Vorschläge in der konkreten Situation.
Bloße Grenzschließungen können in Zukunft nicht mehr die Antwort auf pandemische Ereignisse sein.
Gemeinsame Anstrengungen und gemeinsames Handeln sind die Instrumente der Zukunft. Dazu ein Zitat aus berufenen Mund. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in ihrer Regierungserklärung gesagt: Nur nationale Entscheidungen zu treffen, war verständlich, aber unvernünftig. - Dem ist nichts hinzuzufügen.
In der Krise hat sich die Arbeitsweise vieler Menschen geändert. Die Telearbeit hat in viele Betriebe und auch in die Verwaltung Einzug gehalten beziehungsweise hat sich dort ausgedehnt. Das betrifft auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger in unserer Region. So freut es mich, dass es uns gelungen ist, hierfür praktische und vor allem unbürokratische Lösungen zu finden. Mit Luxemburg haben wir beispielsweise vereinbart, dass die Arbeitstage der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die von zu Hause arbeiten, in Luxemburg wie normale Arbeitstage behandelt werden. Damit wird vermieden, dass sich krisenbedingt die Besteuerungssituation nachteilig für diese Beschäftigten ändert. Diese sogenannte Verständigungsvereinbarung gilt so lange, bis eine Seite sie aufkündigt. Bislang wurde sie stillschweigend jeden Monat verlängert. Mit Blick auf die Doppelbesteuerung kann ich sagen, lieber Eugen, dass bei der letzten Finanzministerkonferenz dieses Thema schon einmal angesprochen worden ist. Wir
sind also, so glaube ich, auf dem Weg, eine Klärung herbeizuführen.
Beim Zwischengipfel der Exekutiven der Großregion am 12. Juni 2020 haben wir uns auch über weitere Bereiche ausgetauscht, in denen wir noch enger zusammenarbeiten wollen. Das gilt zum Beispiel für den Bereich der Digitalisierung, den Sie in Ihrem Antrag ebenfalls ansprechen. Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Life Sciences sind mitunter die Querschnittstechnologien unserer zukünftigen Entwicklung als Großregion, aber auch als Gesellschaft insgesamt. Sie sind auch wichtiger Baustein der Souveränitätsstrategie der EU, um uns unabhängiger und entsprechend krisenfest zu machen.
Unsere Perspektive ist, dass sich die Großregion zur Herzkammer von Innovation in Europa entwickelt. Dazu leistet die Universität der Großregion einen wichtigen Beitrag. Die neuesten deutsch-französischen Kooperationen im Bereich Cybersicherheit und KI erfüllen diese Vision mit Leben. Ich verweise in diesem Zusammenhang gerne auf die internationale Bedeutung des CISPA. Mit großem Interesse folgten unsere Gäste aus den französischen Regionen und den Bundesländern der EMK den Ausführungen von Professor Slusallek zu den wegweisenden Forschungen seines Teams des DFKI.
Es ist hoch motivierend zu sehen, wie sich Europa ganz konkret im Forschungsnetzwerk CLAIRE mit 50 Millionen Euro für eine wahrlich grenzüberschreitende Plattform einsetzt und wie stark unser Land hier vorangeht. Daneben gilt es auch, die Unternehmen im Bereich KI-Technologieentwicklung in der Großregion weiter zu vernetzen und KI-Ökosystemstrukturen zu etablieren.
Aktuell bereitet die EU-Kommission im Programm Digitales Europa neue Förderinstrumente vor. Hier gilt es, als Großregion gemeinsam aufzutreten und den Rahmen zu schaffen, um aus unserer Forschungslandschaft heraus Innovationen zur Förderung und deren Marktreife zu ermöglichen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Innovationskraft der Großregion zu stärken und zu verzahnen.
Besonders freue ich mich über den Erfolg der Universität des Saarlandes bei der Ausschreibung europäischer Hochschulen. Die Saar-Uni ist gerade dabei, das Projekt Transform4Europe voranzubringen. Sie hat sich damit in einem hochkompetitiven Wettbewerb durchgesetzt. Dabei waren ihr sowohl die Unterstützung durch das Land als auch die Erfahrung im UniGR-Verband besonders wertvoll. Ich bin mir sicher, dass davon nicht nur die Universität, sondern auch das Saarland und die Großregion profitieren werden. Ein herzliches Wort des Dankes an alle Beteiligten, die dazu ihren Beitrag geleistet haben, ganz besonders an den Ministerpräsidenten, der bei einer Vielzahl von Veranstaltungen für die UdS als europäische Universität geworben hat.