Dagmar Heib

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Müller, dadurch, dass Sie Ihren Antrag noch einmal vorgelesen haben, ist er für uns nicht zustimmenswerter geworden. Wenn Sie meinen Ausführungen lauschen, dann werden Sie verstehen, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen werden. Das schon einmal vorab.
Meine Damen und Herren, wo stehen wir heute? Welche Erkenntnisse haben sich grundlegend geändert? Wir haben mittlerweile medizinische Vorgehensweisen, die den Patienten, die daran erkranken - den meisten jedenfalls, vielen auch nicht -, helfen, gut durch diese Krankheit zu kommen. Das ist eine äußerst positive Umsetzung der Erfahrungen der vergangenen Monate.
Haben sich der Weg der Übertragung und/oder die Wege der Viren geändert? Nein! Das Virus ist nach wie vor unterwegs und verbreitet sich über Kontakte. Folglich müssen wir die Kontakte weiterhin reduzieren. Wir müssen an Kontaktbeschränkungen festhalten. Die Infektionszahlen sind in den letzten Tagen leicht zurückgegangen. Vielleicht waren es auch nur der Montag und der Dienstag. Das hat sich wieder in der Statistik gezeigt. Bis vor ein paar Tagen konnten wir eine Stagnation feststellen, aber leider tageweise auf einem auf sehr hohem Niveau.
Der November-Lockdown, der Wellenbrecher, hat nicht für die gewünschte Entlastung gesorgt und auch nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz - der Ministerpräsident hat es in seiner Regierungserklärung angesprochen beträgt 124. Da sind wir von der Zahl 50 pro 100.000 Fälle noch weit weg. Wir sind noch nicht dran, auch wenn sich gestern gezeigt hat, dass es bei uns einige Landkreise gibt, die mittlerweile unter 100 waren. Toi, toi, toi.
Es ist im Bundesvergleich besser geworden. Dem ist so. Das verdanken wir zweifelsohne den Menschen, den Saarländerinnen und Saarländer. Sie verhalten sich weiterhin zu ganz großen Teilen diszipliniert und achtsam. Von daher von meiner Seite einen herzlichen Dank.
Aber um Weihnachten und den Jahreswechsel mit familiären und freundschaftlichen Kontakten begehen zu können, braucht es weitere Kraftanstrengungen. Das Weihnachtsfest und Silvester 2020 werden
anders sein. Wenn ich daran denke, dass man letztes Jahr um diese Zeit mit einem Auge den Blick auf Entwicklungen geworfen hat, die in China waren, und auf Geschehnisse, die sich dort ereignet haben, so hätte ich mir für dieses Jahr 2020 nicht vorstellen können - ich glaube, da kann ich für uns alle reden ‑, wo wir heute stehen und mit welchen Aufgaben wir in den letzten Monaten vereint zu tun hatten und weiterhin noch zu tun haben werden.
Auch in meiner Familie wird an Weihnachten das große Treffen an Heiligabend oder am ersten Weihnachtsfeiertag nicht stattfinden. Wir haben auch diese Tradition. Unsere Mitternachtsmette in der Gemeinde ist in eine andere Kirche verlegt worden, aber das traditionelle anschließende Zusammenkommen, um Weihnachten in Gemeinschaft zu erleben, wird nicht sein.
Wie von unserem Ministerpräsidenten Tobias Hans dargestellt, ist das Nachschärfen bis zum 20.12. notwendig. Wie es dann weitergeht, wird vom Infektionsgeschehen abhängen. Wir wünschen uns Lockerungen der Kontaktbeschränkungen zu Weihnachten, damit sich Familien und Freunde auch unter Corona-Bedingungen treffen können. Ob es darüber hinaus weitere Lockerungen auch für Gastronomie, Theater und Ähnliches geben soll, muss sehr gut überlegt sein.
Man muss sich die Frage beantworten, ob erreichte Erfolge durch eine kürzere Zeit gefährdet werden. Der Ministerpräsident hat folgenden Ausdruck gebracht: Die Zähne zusammenbeißen. Genau das ist es. Es geht darum, sich zusammenzureißen, um Rückschläge zu vermeiden. Rückschläge, das wissen alle, das liegt im Wort selbst, geben uns Schläge in den Rücken. Das wird uns in der Bekämpfung der Pandemie zurückwerfen. Von daher ist es sehr wichtig, darauf zu achten, wie es in den Tagen danach weitergehen kann und welche Lockerungen wirklich möglich sein werden.
Wir brauchen Lösungen und Ansätze, wie wir danach - nicht nur im Dezember, sondern darüber hinaus auch im kommenden Jahr - mit der Pandemie umgehen und leben wollen. Das sind Hausaufgaben, die sich uns allen noch dringender stellen als zuvor. Die Bekämpfung der Pandemie steht derzeit im Vordergrund. Staatliches Handeln muss sich darauf konzentrieren. Der Schutz der Gesundheit und des Gesundheitswesens will ich als Schlagworte nennen.
Wir haben gezeigt, dass wir als Land Verantwortung übernehmen, auch in finanzieller Hinsicht. Ich nenne nur den Nachtragshaushalt oder - wie vorhin angesprochen - die Schülertransporte, die wir in der Verantwortung des Landes regeln. Ich glaube, wir werden diese Verantwortung auch weiterhin übernehmen. Dann ist es an der Zeit, darüber zu diskutieren.
Je eher und deutlicher wir den Menschen Perspektiven und Lösungen bieten können, um gesellschaftliches Leben, Begegnungen und Kontakte trotz Pandemie zu ermöglichen, desto höher wird die Akzeptanz für all unsere derzeitigen Maßnahmen sein. Je länger die Pandemiebekämpfung dauert, desto stärker müssen wir für die Akzeptanz argumentieren, werben und einstehen.
Die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin kommen am 13.12. zu weiteren Beratungen zusammen. Wenn am 13.12. die Ministerpräsidentenkonferenz erneut tagt, um die geltenden Maßnahmen zu überprüfen und neue Beschlüsse zu fassen, dann sollten wir als Landtag ebenso noch einmal tagen, wie wir es heute tun, und zwar nicht, um der neuen Rechtsverordnung des Landes zuzustimmen, sondern um sie und ihre Auswirkungen zu diskutieren. Ich glaube, was wir heute tun, ist genau das, was ein selbstbewusstes Parlament tun sollte. Ich habe eben mit Zufriedenheit gehört, dass unser Ministerpräsident angekündigt hat, dass es danach wieder eine Debatte im Landtag geben wird. Dafür an dieser Stelle schon einmal herzlichen Dank. Unser Ministerpräsident handelt so. Vielen Dank, Herr Hans!
Es war in den letzten Tagen wieder verstärkt zu hören, dass der Landtag noch stärker an der Debatte um die Maßnahmen zur Eindämmung der CoronaPandemie beteiligt werden muss. Herr Müller, darauf zielt auch Ihr Antrag. So weit, so gut. Darin, dass er beteiligt werden muss, sind wir uns einig. Deshalb haben wir dem Antrag der DIE LINKE zur Einberufung zugestimmt, damit sich der Landtag heute mit der Rechtsverordnung beschäftigt. Wir stehen nämlich hinter Minderheitsrechten. Auch das sei Ihnen gegenüber gesagt, weil es für den Antrag der DIE LINKE-Fraktion der Zustimmung der anderen Fraktionen bedurfte.
Kontrolle ist eines der wichtigen Themen, die unser saarländisches Parlament seit Beginn dieser Krise beschäftigen. Richtig ist nämlich, das Parlament muss stets die Möglichkeit haben, sich ein Bild über die Maßnahmen zu machen, sie umfassend zu debattieren und dort einzugreifen, wo es Grenzen überschritten sieht. Das bildet doch den Kern unseres Mandats. Ich glaube, dass wir dieses Mandat in den vergangenen Wochen und Monaten ausgefüllt haben.
Ich will eine Zahl nennen. Ich schaue zum Kollegen Magnus Jung. 32 ist diese Zahl. 32-mal hat der Ausschuss für Soziales und Gesundheit seit Mitte März getagt. Wir haben uns dort von der Landesregierung und anderen Akteuren aus Politik, Wissenschaft, Kultur und allen Bereichen des öffentlichen Lebens berichten lassen und miteinander die Pandemie und
deren Bekämpfung diskutiert. Wir haben dort debattiert.
Hinzu kommen Sitzungen der Fachausschüsse, ob es Justiz und Verfassung, insbesondere Wirtschaft und auch Bildung waren. Alle haben sich mit Corona-Themen beschäftigt. Das haben wir viele Stunden lang getan. Das ist unser Job. Dazu stehe ich. Offene Fragen wurden, wenn schon nicht in der Sitzung selbst, dann aber doch schnellstmöglich schriftlich beantwortet. Dafür einen herzlichen Dank an die Landesregierung. Dazu zählen die betroffenen Ministerien, die vorhin angesprochen wurden. Diese haben wirklich andere Arbeiten zu tun, die in der Zeit sehr dringend waren. Aber das Parlament ist immer mitgenommen worden. Keine Information wurde vorenthalten.
Die Ausschüsse und Sondersitzungen wie die heutige geben uns die Möglichkeit zur Debatte. Der Streit der Argumente, was nun einmal eine Debatte ist, ist doch neben der Gesetzgebung und dem Haushaltsrecht die Kernaufgabe dieses Parlaments. Nicht zur Kernaufgabe zählt hingegen, dass wir stundenlang darüber sinnieren, ob es nun zwei, vier oder sechs Personen sind, die sich im öffentlichen Raum treffen sollen und wie einzelne Einrichtungen zu klassifizieren sind. Genau dafür gab es zu Beginn der Krise Allgemeinverfügungen, die durch Rechtsverordnungen abgelöst wurden, damit die Experten in den Ministerien schnell und fachlich richtig entscheiden konnten.
Genau darüber haben wir uns wöchentlich im Landtag berichten lassen. Wir haben kontrolliert und kritisch nachgefragt. Das ist unsere Parlamentsbeteiligung in all den Wochen und Monaten gewesen. Wir sind Legislative. Wir sind nicht Exekutive. Wir sind auch nicht Judikative. Der Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung ist uns doch allen bekannt. Die Konzentration jeder Gewalt auf ihre eigenen Kompetenzen und Stärken ist meines Erachtens genau der richtige Weg, um diese Pandemie zu bekämpfen.
Ich will es an dieser Stelle noch einmal betonen: Kein Gericht - es gab genügend Entscheidungen -, kein Verwaltungsgericht, kein Oberverwaltungsgericht, kein Verfassungsgericht hat Maßnahmen der Regierung bisher als falsch oder sinnlos abgestempelt. Es geht nicht darum, dass Rechtsverordnungen der falsche Weg sind, sondern darum, wie diese im Detail bei einzelnen Maßnahmen und Regelungen ausgestaltet sind. Das ist ein kleiner, aber sehr wichtiger Unterschied in dieser Debatte. Wir haben auch gemerkt - und das haben uns die Gerichte nicht nur im Saarland, sondern auch anderswo zugerufen -, dass diese Regelungen einen Rahmen, eine gesetzliche Grundlage brauchen. Gerade deshalb haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt - das Saarländische COVID-19-Maßnahmengesetz -, um diese Fra
gen zu klären und die Beteiligung des Parlaments zu stärken. Gemeinsam in einer Projektgruppe, in der alle Fraktionen beteiligt waren, haben wir Lösungen entwickelt.
Jetzt ist uns der Bund in weiten Teilen durch die Neufassung des Desinfektionsschutzgesetzes zuvorgekommen. Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz an sich gezogen. Wo uns noch Handlungsspielräume verbleiben, hat uns die öffentliche Anhörung der vergangenen Woche gezeigt. Auch das ist Föderalismus, meine Damen und Herren.
Ich will an dieser Stelle noch einmal klarstellen, dass unser Maßnahmengesetz in der Anhörung nicht zerpflückt oder zerrissen worden ist, denn auf die Gefahr, dass der Bund uns zuvorkommen könnte, haben wir in der Ersten Lesung des Gesetzgebungsverfahrens hingewiesen. Mein Kollege Fraktionsvorsitzender Alexander Funk - von dieser Stelle aus wünsche ich ihm gute Besserung, er ist heute nicht dabei - und andere Kollegen haben das in den Blick genommen, weil damals die ersten Pressemeldungen kamen, dass das geschehen sollte.
Wir haben darauf hingewiesen. Als es dann den ersten Gesetzentwurf auf Bundesebene gab und unser Gesetzentwurf schon in Erster Lesung war, gab es durchaus verschiedene Meinungen wie etwa die eines Rechtswissenschaftlers aus Frankfurt, der damals zu unserem Gesetzentwurf gesagt hat: inhaltlich weiterführend und um Längen besser als das, was die Regierungskoalition in Berlin auf den Weg bringen will. - Sie haben Gott sei Dank zur Zweiten Lesung nachgebessert und ein gutes Resultat auf den Weg gebracht. Das muss man an der Stelle schon sagen. All das war aber bekannt und es ist nicht so, dass unser Gesetzentwurf zerpflückt wurde. Er wurde sogar zurate gezogen, auch in Berlin. Dort hat er Ansatzpunkte geliefert, die dazu geführt haben, dass das Bundesinfektionsschutzgesetz heute besser und treffender ist, als es vorher war. Damit ist jetzt eine gute Grundlage geschaffen, um der Pandemie Herr zu werden. Zugespitzt formuliert könnte man vielleicht sagen, dass die Gesetzesinitiative aus dem saarländischen Landtag Berlin zum Jagen getragen hat. Ich finde gut, dass das Infektionsschutzgesetz geändert worden ist. Die Reform war notwendig.
Es bleiben aber dennoch Fragen aus unserem Gesetzentwurf offen. Wir haben zum einen die materiellen Kriterien zur jeweiligen epidemiologischen Lage das ist in § 2 geregelt -, und die Betonung der Religionsausübung sowie der Versammlungsfreiheit, die in unserem Gesetzentwurf stehen, sind zu regeln. Die Zuständigkeiten und eine Beteiligung des Parlaments sind ebenfalls zu regeln. Da haben wir weiterhin die Grundlage Art. 80 Abs. 4 Grundgesetz, auf
der wir handeln können. Die Regelungskompetenzen haben wir - das sagte ich bereits. Unser Koalitionspartner hat in der letzten Woche Anregungen vorgelegt. Wir werden nicht nur diese Überlegungen, sondern auch die Überlegungen aller anderen Fraktionen mitnehmen. Die Projektgruppe um den Landtagspräsidenten sollte die Anhörung reflektieren, sich die Entwicklung ansehen und diskutieren, wie wir in dieser Frage weiterarbeiten sollten.
Ich gebe noch einen Gedanken mit. Die Änderungen in § 28a Infektionsschutzgesetz haben Auswirkungen auf unser Kontaktnachverfolgungsgesetz, das wir schon beschlossen haben und das veröffentlicht wurde. Die Kontaktnachverfolgung wurde mittlerweile in § 28a aufgenommen. Ich denke, dass wir die Regelungen zur Nutzung der angeforderten Daten durch das Gesundheitsamt streichen müssen, da das im Bundesgesetz geregelt ist. Wir haben auch eigenständigen Regelungsgehalt in unserem Kontaktnachverfolgungsgesetz wie zum Beispiel die Wahrheitspflicht bei Angaben von Daten sowie Pflichten des Gaststättenbetreibers. Diese Regelungen könnten meines Erachtens nach auch bestehen bleiben. Ich denke, wir müssen noch mal ran. Es wäre gut, wenn die Projektgruppe das ebenfalls mit in die Überlegungen und in die Diskussion einbezieht.
Wir hatten letzte Woche noch eine andere Qualität der Kritik. Ich sehe zu Ihnen herüber, Herr Lafontaine. Sie haben gesagt, dass das Saarland verfassungswidrig handele, wenn das Parlament nicht weiter beteiligt werde. Ich habe es in meinen Ausführungen schon dargelegt, ich sage auch noch einmal hier die Zahl 32. Der Landtag ist damit befasst. Ich möchte weiterhin sagen - und das ist meine ganz persönliche Überzeugung -, dass sich im Ausschuss für Soziales und Gesundheit eine ganz ordentliche Beteiligung - ich will es nicht übertreiben - des Parlaments dargestellt hat. Das waren nicht nur die Kollegen, die originär in dem Ausschuss sind, sondern darüber hinaus gab es viele Kollegen, die in virtuellen Schalten dabei waren und mit dafür gesorgt haben, dass wir eine rege Beteiligung des Landtags in den ganzen Verfahren bieten konnten. Dafür meinerseits herzlichen Dank!
Wir haben als Landtag die Möglichkeit, eine Verordnung, die die Landesregierung erlassen hat, im Nachhinein abzuändern. Das ist uns möglich. Deshalb haben wir jetzt keine Notwendigkeit, das in einem neuen Antrag, wie von Ihnen vorgelegt, noch mal neu aufzunehmen. Wir haben die Rechtsverordnung. Die Landesregierung ist demokratisch legitimiert, meine Damen und Herren. Das Verfahren, dass die Landesregierung Rechtsverordnungen erlassen kann, ist gesetzlich festgelegt. Es gibt eine vernünftige gesetzliche Grundlage dafür. Es wird auch darauf geachtet, welche Einschränkungen er
folgen. Ich denke, das ist eine gute Grundlage. Darüber hinaus steht uns die Möglichkeit zu, Verordnungen einzukassieren. Mir erschließt sich nicht, warum man einen solchen Antrag stellt. Ich denke, wenn wir unsere Aufgabe in diesen Punkten vernünftig machen, ist eine Beteiligung des saarländischen Landtags immer gewährleistet.
An dieser Stelle muss ich eines noch mal loswerden. Herr Lafontaine, Sie haben mit dieser Bemerkung, das sei verfassungswidrig, die Öffentlichkeit bewusst getäuscht.
Es ist eine Täuschung, die Sie dort vorgenommen haben. Wir handeln verfassungsgemäß. Das ist die Grundlage, auf der wir auf jeden Fall weitermachen sollten.
Wir jedenfalls lassen uns nicht dadurch täuschen. Wir werden schon diese Woche in der Projektgruppe weitere Vorschläge erarbeiten, wie wir die Beteiligung unseres Parlaments formell absichern können. Wir wissen, dass die saarländische Regierung diese Schritte begleiten wird. Dass sie dazu nicht gezwungen werden muss, zeigen der heutige Tag und das Handeln der Landesregierung während der vergangenen Monate. Dafür auch meinen Dank. Ich denke, man sollte dort danken, wo es sich gehört. Ich kann diesen Dank im Namen von vielen Menschen aussprechen, mit denen ich Kontakt habe. Das wird vielen von uns so gehen. Viele Menschen fühlen sich durch das Handeln der Landesregierung und das Umsetzen der Maßnahmen in der Rechtsverordnung bestärkt.
Ich habe letzte Woche im Fernsehen einen Bericht über die Schweiz gesehen. Die Schweiz geht einen anderen Weg. Sie hat Infektionszahlen, die, wenn sie relationsmäßig mit unseren Zahlen verglichen würden, für uns bedeuten würden, dass wir tägliche Infektionszahlen von 48.000 bis 49.000 hätten. Diese hohen Zahlen haben wir Gott sei Dank nicht. Ich denke, das liegt darin begründet, wie die Rechtsverordnung aussieht. Wir haben das also nicht. In der Schweiz, meine Damen und Herren, sind die Krankenhäuser teilweise am Ende. Die Intensivstationen sind voll. Dort gilt eine Triage. Ich fand auch die Meldung, die wir in den letzten Tagen aus Berlin bekommen haben, besorgniserregend. Ich habe selbst einen Bekannten, der dort arbeitet. Da hört man von bedrohlichen Situationen. Ich denke, das wollen wir alle nicht. Das Vorgehen hier ist gut.
Lassen Sie mich noch mal aus gesundheitlicher Sicht etwas sagen. Es gab in den letzten Tagen verweise auf eine Studie der Initiative Qualitätsmedizin.
Ich glaube, Herr Lafontaine, Sie haben sich auch dazu geäußert und sie herangezogen. Die Studie kam zu dem Schluss, dass im ersten Halbjahr 2020 deutlich weniger Patienten mit Atemwegserkrankungen stationär behandelt wurden als im Vorjahreszeitraum. Beweist das, dass COVID‑19 harmloser ist als gedacht und eigentlich keine Auswirkungen auf unsere Krankenhäuser hat? - Ich glaube, dass dieser Schluss nur voreilig sein kann. Er spielt die Komplexität des Problems herunter.
Zwei Tatsachen möchte ich ansprechen: Erstens. Der Höhepunkt der Krankenhausaufnahmen lag fast immer punktgenau eine Woche nach dem Höhepunkt der Neuinfektionen. Das zeigt schon, dass viele Patienten tatsächlich gerade wegen Corona stationär behandelt werden mussten. Zweitens. Es gibt auch andere Faktoren, die insgesamt geringere Patientenzahlen mit Atemwegserkrankungen begründen. Die Grippewelle ist in diesem Jahr deutlich schwächer als im vergangenen Jahr. Das hat damit zu tun, dass viele Hygiene- und Abstandsregeln auch hier greifen, vom Händewaschen bis zum Tragen der Maske. Das Infektionsrisiko für andere Erkrankungen ist dadurch teils drastisch reduziert worden. Das zeigt einerseits, dass unsere Maßnahmen mit Blick auf Corona erfolgreich und richtig waren. Es zeigt andererseits, dass wir genau durch diese Maßnahmen verhindern, dass unsere Krankenhäuser an ihre Grenzen gelangen, nicht nur, weil wir entschlossen die Verbreitung von Corona eindämmen, sondern auch, weil Hygiene und Abstand Bremsklötze für die wilde Verbreitung vieler anderer Krankheiten sind.
Anstatt erleichtert zu sein, dass wir mit all diesen Maßnahmen die Belastung unseres Gesundheitssystems mildern konnten, nutzen andere sie, um Kritik zu äußern und alles negativ zu beleuchten. Ich denke, unsere Maßnahmen greifen. Das wird auch durch diese Studie belegt. Von daher sind sie an der Stelle nicht zu korrigieren oder zu revidieren, sondern sie sollten befürwortet und unterstützt werden. An der Stelle meinen herzlichen Dank an all diejenigen, die in unserem Gesundheitssystem seit März außerordentliche Arbeit leisten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen. Die nächsten Wochen werden noch einmal hart und schwierig werden. Ich denke, das muss uns allen bewusst sein. Wenn wir in den nächsten Wochen gemeinsam diesen Weg gehen, wenn es uns gelingt, noch einmal so zusammenzuhalten und so miteinander, nicht gegeneinander zu arbeiten, wie wir es zu Beginn der Pandemie und in den letzten Monaten getan haben, wenn es uns gelingt, in den kommenden Wochen noch einmal diejenigen, die ganz besonders unter den Maßnahmen leiden, so zu unterstützen, wie wir es zu Beginn der Pandemie getan haben - ich sage nur Einkaufshilfen für Senioren, Krankenhaus-, Arzt-, Rezeptgänge für
Senioren, das ist auch Schutz für die Menschen -, wenn es uns gelingt, schon heute darüber nachzudenken, wie wir dieses heimtückische Virus in den kommenden Wochen bekämpfen wollen, werden wir hoffentlich ein gemeinsames, friedliches Weihnachten feiern und an Silvester mit Zuversicht in das neue Jahr blicken können. So können wir dann irgendwann wieder unser Leben mit zahlreichen Kontakten und ohne Beschränkungen gestalten. Diese Zeit wird kommen, es ist beschrieben worden. Es gibt ein Licht am Ende des Tunnels. Da heißt es, weiterzugehen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den 1. Medienänderungsstaatsvertrag. Noch gestern bei den Vorbereitungen dachte ich mir, dass ich über dieses Wort in meiner Rede wohl noch stolpern würde. Sollte es dazu kommen, entschuldige ich mich bereits jetzt dafür.
Wir beraten heute hier ein sehr wichtiges Gesetz. Der Berichterstatter, der Kollege Frank Wagner, hat die wesentlichen Inhalte des Gesetzes schon vorgetragen. Zentraler Aspekt dieses Staatsvertrags ist die Anpassung des Rundfunkbeitrags. Der 1. Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiger, ein entscheidender Schritt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell und damit auch unseren Saarländischen Rundfunk mit einer bedarfsgerechten Finanzierung für die Zukunft fitzumachen. Was bedeutet das konkret? Auch das wurde bereits angesprochen, und wir hatten in den zurückliegenden Monaten auch schon zwei Debatten, die sich mit diesem Thema befasst haben. Im Februar 2020 hat die KEF, die
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, ihren 22. Bericht vorgelegt und eine Beitragserhöhung um 86 Cent pro Monat ab dem 01. Januar 2021 vorgeschlagen. Mit dem uns nun vorliegenden Entwurf eines Staatsvertrags soll dieser Vorschlag umgesetzt werden, um so auch sicherzustellen, dass der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin erfüllt werden kann.
Ein wesentlicher Aspekt bei den Beratungen über die Notwendigkeit einer Beitragserhöhung war für die Staatskanzlei das Erfordernis einer Anpassung des ARD-Finanzausgleichs. Auch die Vorrednerin hat ja schon herausgearbeitet, dass es die richtige Entscheidung in diesen Beratungen war, hier zu einer Änderung zu kommen. Aufgrund einer Reihe gemeinsamer Initiativen von Bremen und dem Saarland im Rahmen der Beratung der Rundfunkkommission zur Anpassung des Rundfunkbeitrags konnte im Februar 2020 eine Einigung der ARD-Intendanten zur Anhebung des ARD-Finanzausgleichs erzielt werden. Darüber hat der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Herr Professor Kleist - auch von meiner Seite einen guten Morgen an Sie! -, im Rundfunkrat berichtet. Ich konnte das unmittelbar miterleben, da ich ja Mitglied im Rundfunkrat bin. Sie haben auch festgestellt, dass sich der Einsatz aller Beteiligten gelohnt habe. Dieser Einschätzung möchte ich mich hier ganz klar anschließen - auch wenn es dem einen oder anderen hier nicht immer gefällt, wenn man Dank ausspricht, der notwendig und berechtigt ist.
Ein herzliches Dankeschön also an alle Beteiligten, an unseren Ministerpräsidenten Tobias Hans, an den Chef der Staatskanzlei, Herrn Henrik Eitel, aber auch an den SR insgesamt! Lieber Herr Professor Kleist, nehmen Sie das bitte mit: Herzlichen Dank an den SR, auch an Sie persönlich! Sie haben sicherlich Verständnis für meine nächsten Worte: Ich möchte hier auch Frau Stephanie Weber ausdrücklich danken. Sie hat in ihrer Eigenschaft als Verwaltungs- und Betriebsdirektorin in vielen Verhandlungen mitgewirkt. Soweit ich das beurteilen kann, war sie dabei eine Bank - für uns, für den SR. Sie wird den SR nun verlassen. Ich wünsche ihr alles Gute, und ich denke, diesem Wunsch kann man sich auch hier im Hause anschließen. Ich bin mir sicher, dass sie den SR und auch ihre Zeit beim SR nicht vergessen wird.
Nun noch einmal kurz zum Bericht der KEF: Sie kommt in diesem Bericht zum Ergebnis, dass für die Rundfunkanstalten insgesamt ein Bedarf von mehr als 1,5 Milliarden Euro anzuerkennen ist; ich denke, das sind Beträge, die man auch nennen sollte. Nach Bewertung der KEF entfallen 858 Millionen Euro auf die ARD, 600 Millionen Euro auf das ZDF und rund
66,5 Millionen Euro auf Deutschlandradio. Aufgrund der insoweit getroffenen Feststellung empfiehlt die KEF die in Rede stehende Erhöhung, was konkret bedeutet, dass um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro erhöht wird. Das ist eine Erhöhung, aber eine, wie ich finde, moderate Erhöhung. Dies wäre, meine Damen und Herren, auch die erste Erhöhung des Rundfunkbeitrags seit 2009. Zwischenzeitlich gab es nur eine Senkung, im Jahr 2015 von 17,98 Euro auf 17,50 Euro.
Mit dieser nun für 2021 geplanten Erhöhung, die wir mit unserer Zustimmung hier auf den Weg bringen werden, wird auch der ARD-Finanzausgleich erhöht. Das hatte ich bereits ausgeführt. In der Summe soll das in den kommenden vier Jahren gut 33 bis 34 Millionen Euro für den SR ausmachen. Die Schritte verlaufen von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent und im Weiteren auf 1,8 Prozent des ARD-Nettobeitragsaufkommens.
Wir von der CDU-Fraktion stimmen der mit diesem Gesetz erfolgenden Erhöhung des Rundfunkbeitrags und natürlich auch der Anpassung des ARD-Finanzausgleichs zu. Damit stehen wir zweifellos für die Zukunft des SR ein. Wir stehen damit auch für die Zukunft der mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SR ein. Vor allem aber, meine Damen und Herren, stehen wir damit für die mediale Grundversorgung des Saarlandes insgesamt ein - zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir stehen dafür ein, dass der Gesetzesauftrag erfüllt werden kann.
Zweifelsohne profitiert das Saarland von den intensiven Berichterstattungen durch den SR, aber auch durch die Berücksichtigung im Angebot der gesamten ARD, des ZDF und auch von Deutschlandradio. Die Medienvielfalt am Medienstandort Saarland wäre ohne den SR und ohne die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich ärmer.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unverzichtbares Element unserer demokratischen Kultur. Gerade durch seine Unabhängigkeit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Gewaltenteilung und zur notwendigen medialen Begleitung des Handelns staatlicher wie auch privater Akteure. Das zeigte sich gerade, die Kollegin hat es angesprochen und wir haben das hier auch schon diskutiert, in den zurückliegenden Wochen und Monaten. Gerade in diesen Krisenzeiten schenken die Menschen den Angeboten und den Programmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstärkte Aufmerksamkeit und viel Vertrauen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist vor Ort, stellt sich der Aufgabe, die Menschen in der Region mit Information, Wissen und Rat zu versorgen. Er stellt sich aber auch der Aufgabe, die Menschen mit Film, Sport und Kultur in ihrem Alltag zu bereichern.
Es bedarf aber auch weiterhin gemeinsamer großer Anstrengungen, der politischen und auch der ge
setzgeberischen Unterstützung, damit er die Herausforderungen der Zukunft meistern kann. Lassen Sie mich insoweit einen kurzen Ausblick wagen: Natürlich geht es dabei, es wurde angesprochen, um die Herausforderungen durch die weltweit agierenden Mediengiganten. Ein anderer Aspekt ist aber auch die Infrastruktur, die allen Bürgerinnen und Bürgern einen freien Zugang zu Medieninhalten garantieren soll. Diese Infrastruktur muss krisenfest sein. In diesen Krisenzeiten wird sehr viel mehr von zu Hause gearbeitet, im Homeworking, es wird aber auch sehr viel gestreamt. Das Internet ist hierdurch belastet. Bisher wurden die Grenzen der Belastbarkeit noch nicht erreicht, gerade aber auch die internetgetriebene Datenübermittlung muss im Blick bleiben.
Für die Belastbarkeit der Infrastruktur müssen wir Sorge tragen, zugleich werden aber auch alternative Wege benötigt, um die Programme zu den Nutzerinnen und Nutzern zu bringen. Wichtige Schlagworte dabei sind Innovationskraft, die Entwicklung neuer Technologien - auch diesbezüglich ist der SR auf einem guten Wege - oder auch Kooperationen, die es auszubauen und zu fördern gilt. Das alles stellt nur einen kleinen Ausblick dar, es verdeutlicht aber, dass uns die Arbeit ganz sicher nicht ausgehen wird. Diese Arbeit lohnt sich aber auch.
Wir kommen heute hier unserer Verpflichtung nach, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den Weg in die Zukunft zu führen. Die CDU-Fraktion wird auch in Zweiter Lesung dem Gesetz betreffend den Medienänderungsstaatsvertrag zustimmen. Wir stellen uns der Verantwortung, die wir in unserem Land für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Rundfunk ist Ländersache, so ist das, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das reklamieren wir für uns. Angesichts dessen, so denke ich, muss jedes Land für sich entscheiden, die Parlamente sind gefragt. Es ist durchaus Bewegung im Geschehen. Auch die LINKE hat sich hinsichtlich ihrer Entscheidung bewegt. Was wir alle heute hier nun leisten können, ist, so denke ich, ein klares Votum auf den Weg zu bringen. Das Votum des saarländischen Landtags ebenso wie die in anderen Länderparlamenten bereits erfolgten Abstimmungen bieten deutliche Zeichen gerade an die Adresse derjenigen, die diese Abstimmung noch vor sich haben. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie bitte zu! - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Lander, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede das große Wort geschwungen, es gehe hier um Eingriffe in die Grundrechte. Sie haben in Ihrer einleitenden Anmerkung den Verfassungsgerichtshof beschworen. Allerdings haben Sie im weiteren Fortgang Ihrer Rede letztlich selbst zugegeben, dass der Verfassungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. August ein ganz besonderes Augenmerk auf die Datenschutzfrage gelegt hat, das war Gegenstand der Begründung. Auch Sie wissen doch, dass Eingriffe in die Grundrechte durchaus möglich sind. Es gibt den Gesetzesvorbehalt, und im Weiteren geht es darum, ob es einen legitimen Zweck gibt, ob Geeignetheit und Erforderlichkeit gegeben sind. Es geht auch um Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne. Ich will nun keine Vorlesung in Staatsrecht halten, mir geht es vielmehr um Folgendes: Wir sprechen heute über das Kontaktnachverfolgungsgesetz. Wir als Gesetzgeber sind nun zur Auseinandersetzung über diesen Gesetzentwurf in Zweiter Lesung aufgerufen.
Bei der Frage, wie ein Gesetz auszulegen ist, wird, das wissen Sie, hinsichtlich Kommentierung, Begründung und Interpretation immer auch das Gesetzgebungsverfahren an sich herangezogen, dabei spielen insbesondere auch Plenardebatten eine Rolle. Zudem haben wir im Bericht des Ausschussvorsitzenden, des Kollegen Reiner Zimmer, gehört, dass es um eine sperrige Materie geht, mit der wir uns hier befassen müssen. Ich erachte es angesichts dessen als sinnvoll, darüber noch einmal zu reden.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 28. August entschieden, dass es zur Regelung der Erfassung, Weitergabe und Nachverfolgung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Diese werden wir heute in Zweiter Lesung verabschieden.
Die Kontaktnachverfolgung von Infektionsketten hat sich als geeignete Maßnahme und als wichtiger Baustein in der Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes erwiesen. Dieses Gesetz ermöglicht es nun dem öffentlichen Gesundheitsdienst, rechtssicher und schnell die Kontakte von Personen, die an COVID-19 erkrankt sind, zu ermitteln, sie zu informieren und so dem Ziel, das Infektionsgeschehen einzudämmen, näherzukommen.
Der in Erster Lesung eingebrachte Gesetzentwurf wurde in einer umfassenden und breit angelegten Anhörung diskutiert, es sind auch im Zuge der Anhörung geäußerte Anregungen in den Abänderungsantrag eingeflossen. Ich möchte mich bei den Angehörten, den Experten und Sachverständigen, bedanken, aber auch bei allen Kolleginnen und Kollegen ich schließe mich dem Dank des Vorsitzenden Reiner Zimmer an - für die Diskussion und das Miteinander in den Beratungen. Ich denke, das zeigt sich auch deutlich im einstimmigen Ergebnis bei der Abstimmung über den Abänderungsantrag. Daher, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, bedauere ich es außerordentlich, dass Sie dem Gesetzentwurf heute wohl nicht zustimmen werden. Ich denke, es ist wichtig, auch das hat der Kollege Zimmer schon gesagt, dass die Vorlage auf breiter Basis als gerechtfertigt angesehen wird.
Auch Sie haben ja einen Abänderungsantrag eingereicht, der in vielen Punkten, fast durchweg, inhaltlich mit unserem Abänderungsantrag übereingestimmt hat. Angesichts dessen hatte ich so dahingesagt, dass wir dem jetzt zwar nicht zustimmen könnten, dass wir nun im Grunde eine Redaktionskommission einsetzen müssten, um uns auf gemeinsame Worte zu einigen. Ihre Einlassungen, Herr Lander, veranlassen mich aber, darüber noch einmal kurz nachzudenken.
Lassen Sie mich nun nur einige wesentliche Punkte ansprechen: In § 2 Abs. 1 werden diejenigen genannt, die zur Gewährleistung einer Kontaktnachverfolgung verpflichtet sind. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf neu hinzugekommen sind die Nr. 7 - Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen -, Nr. 8 - Besuche in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen -, Nr. 9 - die Hochschulen - und Nr. 10, mit der die körpernahen Dienstleistungen ebenfalls in diese gesetzliche Grundlage einbezogen werden. In der Anhörung war, wie Sie, Herr Lander, angemerkt haben, auch Aldona vertreten. Wir haben die Anregung aufgenommen und im Abänderungsantrag das Prostitutionsgewerbe genannt. Die
Verfolgbarkeit der Infektionsketten ist letztlich das entscheidende Kriterium, weshalb das Prostitutionsgewerbe im Gesetz verpflichtend beinhaltet ist.
Ausgenommen haben wir die Gottesdienste. Der Ausschussvorsitzende hat es bereits angesprochen, ich möchte das aufgrund der Bedeutung aber in meiner Rede noch einmal erwähnen. Wir wollen einen unzulässigen Eingriff in die Glaubens- und Religionsfreiheit, die mit Art. 4 GG geschützt ist, ausschließen. Niemand darf durch die Kontaktnachverfolgung in seiner Religionsausübung eingeschränkt werden. Diesbezüglich gab es auch interne Diskussionen, wir sind nun aber zu diesem Ergebnis gekommen und haben, wie ich denke, eine gute Lösung gefunden, hinter der wir alle stehen können. Das findet sich als Ausnahme unter Nr. 3: Gottesdienste und sonstige religiöse Veranstaltungen, soweit es sich nicht um Bestattungen handelt, politische sowie weltanschauliche und bekenntnisgeprägte Veranstaltungen sind von der Sicherstellung der Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ausgenommen. - Auch insoweit wollten wir also einen Eingriff in die Grundrechte ausschließen. Sofern diese Veranstaltungen allerdings in Gaststätten, in Kinos oder auch in Hotels stattfinden, müssen lediglich die Kontaktdaten des Veranstalters stellvertretend hinterlassen werden. Damit wird, so finde ich, ein guter Weg beschritten, um dennoch die Kontaktnachverfolgung zu sichern.
Sie haben es bereits angesprochen: Die Landesregierung kann die Kontaktnachverfolgung in weiteren Einrichtungen, Anlagen, Betrieben durch Verordnung nur dann anordnen, wenn das der Infektionsschutz gebietet. Das ist die geltende Rechtslage, sie ist nun auch ins Gesetz aufgenommen. Sie haben im Grunde auch das COVID-19-Maßnahmengesetz angesprochen, man muss allerdings differenzieren und die beiden Gesetzesvorhaben, die wir bezüglich dieser Problematik haben, unterscheiden. Der Abänderungsantrag ist allerdings mit dem Gesetzestext schlüssig.
Der zweite wesentliche Punkt ist der Datenschutz. Dieser findet sich in vielen Vorschriften wieder, oftmals geht es auch nur um eine Klarstellung: Je ein Vertreter der anwesenden Haushalte, Vor- und Zuname, Anschrift, schließlich auch die Erreichbarkeit. Bei der Erreichbarkeit haben wir reduziert auf entweder die Telefonnummer oder aber die E-Mail-Adresse. Wir haben uns diesbezüglich auch ausgetauscht und sind zum Ergebnis gekommen, dass es durchaus wichtig ist, zwei Möglichkeiten zur Verfügung zu haben, um jemanden zu kontaktieren, denn die eine Möglichkeit mag mitunter nicht funktionieren. Ebenfalls wichtig ist es, die Ankunftszeit aufzunehmen, dies als Orientierung für eine anonyme Anfrage.
Wichtig ist auch, auch das wurde bereits gesagt, dass, sofern Kontaktdaten angegeben werden müs
sen, diese auch wahrheitsgemäß mitgeteilt werden müssen. Insoweit geht es uns darum, eine Verpflichtung festzuschreiben und so auch denjenigen, der die Daten hinterlässt, in die Verantwortung zu nehmen.
Wichtig ist auch die Festschreibung, dass die Daten nur für Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten an die Gesundheitsämter übermittelt und durch die Gesundheitsämter zur Kontaktnachverfolgung beziehungsweise zur Anordnung von Quarantäne verarbeitet werden können. Das war auch im ursprünglichen Entwurf schon so vorgesehen. Neu ist hingegen die Frist zur irreversiblen Löschung der Daten: Im Abänderungsantrag steht hierzu eine Frist von 14 Tagen, zuvor war es ein Monat. Unberührt bleiben - das folgt dem Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht - die bundesgesetzlichen Vorschriften. Das heißt auch, dass die Zugriffsmöglichkeiten für Strafverfolgungsbehörden bestehen bleiben. Herr Kollege Lander, Sie haben in Ihren Ausführungen darauf abgestellt, wesentlich sei, um welches Delikt es sich gehandelt habe und ob der Datenzugriff deshalb begründet erscheine. Meines Erachtens ist aber doch jede Straftat zu verfolgen, dies insbesondere auch im Interesse der Opfer. Daher kann ich nur ausdrücklich begrüßen, dass das so vorgesehen ist.
In § 4 finden sich die Straftat- und Ordnungswidrigkeitstatbestände. Die zuständigen Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die Gemeindeverbände. Auch dieser Aspekt ist zu betonen.
Abschließend finden sich in § 6 Regelungen zum Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt haben wir uns ja schon über die Aufgabe von Befristungen unterhalten. In diesem Fall haben wir eine Befristung, und es ist auch sinnvoll, diese Befristung vorzusehen. Die Kontaktnachverfolgung ist eine konkrete Maßnahme, sie kann als zeitlich befristete Regelung ausgestaltet werden. Wir alle setzen ja darauf, dass uns diese Pandemie irgendwann auch wieder weniger beschäftigen wird, dass wir auch dieses Gesetz zur Kontaktnachverfolgung im Kontext der Corona-Pandemie nicht mehr brauchen werden.
Alle Maßnahmen, sei es dieses Gesetz, das wir heute in Zweiter Lesung beraten, sei es die Saarländische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, sei es das COVID-19-Maßnahmengesetz, verfolgen ein gemeinsames Ziel, das ich noch einmal in den Vordergrund rücken möchte: Es geht darum, die Infektionsdynamik des Corona-Virus SARSCoV-2 zu bremsen, die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe zu minimieren, am besten gegen Null, und letztlich jedem Infizierten in unserem Gesundheitswesen weiterhin die bestmögliche Behandlung
zu gewährleisten. Wir stimmen diesem Gesetz zu, denn es ist ein wichtiger Schritt in unser aller Interesse. Ich darf daher auch Sie um Ihre Zustimmung bitten. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist von vielen Rednern deutlich gemacht worden, welche Verantwortung jeder Einzelne von uns in der Corona-Pandemie und in deren Bekämpfung trägt und was jeder Einzelne tun kann und muss. Ich möchte mich in den nächsten Minuten darauf konzentrieren, was wir als Parlamentarier uns mit dem Gesetzentwurf aufgeben, den wir heute in Erster Lesung im Parlament besprechen.
Wir beschreiben in der Drucksache das Ziel, die Infektionsdynamik des Coronavirus zu verringern, die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe zu minimieren und jedem Infizierten in unserem Gesundheitswesen die bestmögliche Behandlung weiterhin zu ermöglichen. Das ist unser Ziel. Es ist beschrieben worden, in welcher Situation wir uns und weite Teile Europas sich derzeit befinden. Wir beobachten die sogenannte zweite Welle. Ich brauche dazu keine weiteren Ausführungen zu machen, denke ich. Das heißt, dass seit Monaten von allen Abstandsregeln und Hygieneregeln eingehalten sowie die Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden müssen. Dazu gehören auch darüberhinausgehende und tiefgreifende Grundrechtseingriffe.
Man muss keine Prophetin oder kein Prophet sein, um zu sagen, dass diese Eingriffe uns in unserem Alltag in der kommenden Zeit auch weiterhin bestimmen werden. Ich glaube, Ministerin Rehlinger hat einen sehr guten Hinweis gegeben: Es geht darum, dass wir uns von der Pandemie nicht bestimmen lassen dürfen. Deswegen denke ich, dass es gut ist, dass wir handeln. Wie gesagt, ich brauche keine Prophetin zu sein, um zu sagen, dass es uns noch lange beschäftigen wird, bevor ein Impfstoff oder Heilmittel gefunden ist. Heute wird sich nicht sagen lassen, wann das Ende der Pandemie sein wird. Diese Einschränkungen sind in der derzeitigen Rechtsverordnung, die auf der Rechtsgrundlage von § 28 und § 32 Infektionsschutzgesetz erlassen wurde, dargestellt. Die Rechtsverordnung ist über das Infektionsschutzgesetz legitimiert. Dort gibt es eine Ermächtigungsverordnung für die Landesregierung. Deshalb finde ich persönlich, dass es nicht notwendig war, dass der Landtag heute einen Beschluss oder eine Bestätigung der Rechtsverordnung auf den Weg bringt.
Sie gilt und fußt auf geltendem Recht. Sie ist aufgrund von geltendem Recht in Kraft getreten.
Wir alle kennen die Diskussionen der letzten Wochen und Monaten, wir führen sie selbst mit. Die Fraktionen haben schon seit Wochen Gesetzentwürfe erarbeitet.
Der Landtagspräsident hat den Verfassungsgerichtshof angesprochen. Der Gerichtshof hat uns seinen Beschluss mit auf den Weg gegeben. Ich möchte aus diesem Beschluss drei Stellen zitieren, weil ich denke, dass es für die Zuhörerinnen und Zuhörer wichtig ist, was der Verfassungsgerichtshof dazu festgestellt hat. Zunächst möchte ich nennen, was er zum Vorbehalt des Gesetzes ausgeführt hat: „(…) im Hinblick auf Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot“ hat der Gesetzgeber „in grundlegenden normativen Bereichen alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen“ und darf sie „nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen (…)“. - Des Weiteren hat er ausgeführt: Ein parlamentarisches Gesetz gewährleistet „die Debatte von Für und Wider vor dem Forum der Öffentlichkeit und damit ein wesentliches Element der repräsentativen Demokratie“. - An der Stelle ist auch wichtig, darauf zu verweisen, dass er auch festgestellt hat: „Daher mag in einer Notsituation, in der kurzfristiges Handeln einer Regierung zwingend erscheint, die Verordnung auf der Grundlage einer hinreichend bestimmten Ermächtigung ein notwendiges und wichtiges Instrument der Staatsleitung sein. Je länger grundrechtliche Belastungen von Bürgerinnen und Bürgern indessen andauern, desto wichtiger wird es indessen, die Regelung ihrer Grundlagen und Gesetze dem ohnehin orginär verantwortlichen parlamentarischen Gesetzgeber zu überlassen.“ - Entscheidend ist hier die Zeit als Faktor, deshalb machen wir das jetzt an der richtigen Stelle. Man hätte es vielleicht ein paar Wochen früher machen können, wenn wir in der Diskussion so weit gewesen wären. Ich denke, es ist gut, dass wir heute diesen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Er ist die Antwort auf unsere Verpflichtung als Gesetzgeber, tätig zu werden und diese Einschränkungen auf Gesetzesgrundlage zu stellen.
Ich bin auch dankbar - und das möchte ich ausdrücklich sagen -, dass dieser gemeinsame Gesetzentwurf auf den Weg gebracht wurde. Ich bin dem Landtagspräsidenten Stephan Toscani dankbar, dass er die Projektgruppe geleitet hat. Ich bin auch allen Fraktionsvorsitzenden dankbar, die sich dort konstruktiv eingebracht haben, diskutiert haben und uns den Gesetzentwurf als gute Diskussionsgrundlage geben. Wir als saarländischer Landtag, also als Gesetzgeber, werden die wesentlichen Grundrechtseingriffe und den Grundrechtsschutz nach transparenter Debatte und verantwortungsvollen Abwägun
gen regeln. Es wird eine öffentliche Anhörung geben. Auch über Plenardebatten hinaus wird damit die Öffentlichkeit an den Beratungen zu dem Gesetzentwurf teilnehmen können. Unsere Anhörungen sind öffentlich, das ist so festgeschrieben. Ich denke, das ist ein wichtiger Beitrag zur Transparenz und um letztendlich Vertrauen zu gewinnen, Zustimmung zu erhalten und eine größtmögliche Akzeptanz in dem Gesetzgebungsprozess zu erhalten.
Ich freue mich auf diese Anhörung und denke, dass wir ein besonderes Augenmerk auf die Diskussion legen sollten. Ich persönlich möchte zwei Anmerkungen dazu machen, wo wir hinschauen müssen. Wir haben in Absatz 1 des § 2 Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen vier Regelungsbereiche definiert. Ich kann mir vorstellen, dass es auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes durchaus noch Bereiche gibt, die ebenfalls mit einer Verordnung behandelt werden müssten. Wir sollten sie nicht ausschließen. Deshalb sollten wir eine Öffnung machen, sodass es nach wie vor möglich ist. Niemand will das notwendige Handeln der Regierung beschränken oder sogar verhindern. Das ist ein Punkt, den wir ansprechen müssen.
Wir hatten eine Anhörung zum Gesetz zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Corona-Pandemie, das wir nächste Woche in Zweiter Lesung beraten werden. Es gab eine umfassende Anhörung. In der Anhörung ist zum Beispiel auch darauf hingewiesen worden, dass COVID-19 als Begriff die Erkrankung selbst bedeutet. Es gibt also Symptome und man ist krank. Wenn wir von SARS-CoV-2 reden, ist nur der Virus gemeint. Wir sollten im Gesetz vielleicht noch einmal genau kontrollieren, ob wir die Begrifflichkeiten dort alle richtig stehen haben. Vor dem Inkrafttreten müssen wir das aufnehmen.
Vielleicht noch ein weiterer Hinweis. Es ist angesprochen worden, dass wir im Paragrafen 3 die Beteiligung des Landtages haben. Dort werde ich im Rahmen der Anhörung vorschlagen, dass wir das auf § 2 Abs. 1 abstellen. Wenn wir dies tun, können wir aufgrund des Infektionsschutzgesetzes auch andere Verordnungen vorlegen lassen. Ich denke, das wäre ein schlüssiges Handeln. Das können Punkte sein, die wir dann noch gemeinsam diskutieren.
Ich möchte an der Stelle ganz ausdrücklich der Landesregierung für ihr entschiedenes, besonnenes und verantwortungsvolles Handeln danken, das in den vergangenen Monaten gezeigt wurde. Es zeigt, dass es einen vernünftigen und verantwortungsvollen Umgang mit einer Ermächtigungsgrundlage gibt, die das Infektionsschutzgesetz hergibt. Die Landesregierung wird nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, nur weil wir in ein Gesetzgebungsverfahren eintreten und ein Gesetz machen. Liebe Landesregierung, ihr seid weiter in eurem Job drin! Das Wichtige ist, dass wir in dieser Gesetzgebung die Unterstützung des Landtages bei dieser schwierigen Aufgabe
sehen, die weiterhin besteht. Das vorliegende Gesetz schafft eine konkrete gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für besonders eingriffsintensive Regelungen mit konkreten Regelungsbereichen und konkreten Regelungsmaßnahmen. Das ist uns nach Art. 80 Abs. 4 GG genauso möglich. Ich denke, das vorgelegte Gesetz dient der parlamentarischen Stärkung der Verordnung zur Bekämpfung der CoronaPandemie. Das ist unser Ziel. Heute Morgen ist auch gesagt worden - und das findet sich auch in der Drucksache wieder -, dass das demokratische Legitimationsniveau der Verordnung durch die gesetzliche Grundlage erhöht wird. Insbesondere wird die Verhältnismäßigkeit der Regelung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in besonderer Weise betont. Das ist eine wichtige Voraussetzung.
Wir sind weiterhin in einem Prozess - auch das ist in den Redebeiträgen deutlich geworden. Mein Fraktionsvorsitzender Alexander Funk hat es angeführt. Es gibt auf Bundesebene Diskussionen. Wir werden auch diese Diskussionen im Blick behalten. Wenn es dort zu entscheidenden Gesetzgebungsverfahren kommt, werden wir das entsprechend zu berücksichtigen haben. Ich denke, wir bestreiten heute einen guten Weg. Wir als Gesetzgeber werden heute tätig. Es ist ein Weg - die Kollegin Petra Berg hat das auch angesprochen -, der elementarer Bestandteil unserer Demokratie ist, und zwar das Prinzip der Gewaltenteilung, die gegenseitige Kontrolle und die Machtbegrenzung für jeden Einzelnen.
Ich will am Schluss meiner Ausführungen nicht pathetisch klingen, aber meines Erachtens ist ganz deutlich beschrieben worden, welchen Stellenwert unsere Demokratie hat und wie wichtig es ist, für unsere Demokratie einzustehen und für sie zu streiten, um unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt beizubehalten. Ich denke, wir sind dazu bereit, ich rufe aber auch alle dazu auf, die die Gesellschaft bilden. An alle Zuhörer und Zuschauer richte ich meine Bitte: Machen Sie mit! Es gilt, unsere Demokratie zu unterstützen und zu erhalten. Wir wollen für sie streiten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wiederhole es auch gerne am Mikro, ich habe mich gerade bei den Saaldienern bedankt, das haben sie in jeder Sitzung verdient. Danke, Sie helfen uns, mit den Hygienevorschriften umzugehen und sie umzusetzen!
Wir haben gerade die Rede von Herrn Müller gehört. Ich bin froh, dass der Haushalt heute Morgen durch unseren Finanzminister eingebracht wurde, sonst wäre die nächste Reaktion, dass der Antrag der AfD dazu geführt habe, dass in der Justiz etwas passiert! Das können Sie alles schon im Entwurf nachlesen und ich freue mich auch auf die Beratungen.
Ich möchte sagen: Es ist zutreffend, das bestreitet ja kein Mensch, dass die saarländische Justiz aufgrund des konsolidierungsbedingten Stellenabbaus, den es seit 2013 in unserem Land gab, eine hohe Belastung zu schultern hat. Dafür an der Stelle auch einen herzlichen Dank an alle Kollegen in der saarländischen Justiz, die diesen Weg in der Zeit mitge
gangen sind. Dieser Belastung wird bereits gegengesteuert, und das nicht erst seit heute, sondern schon länger.
Bereits 2018 hat Herr Dr. Dornis zu Recht die Situation nach einer Mitgliederversammlung des Richterbunds geschildert, das wollen wir auch an der Stelle festhalten. Die eigentlich angekündigte und vorgesehene Diskussion des Richterbunds mit Vertretern der Politik ist ja leider Corona zum Opfer gefallen. Wir hätten uns alle auch sehr gerne schon dort mit Herrn Dr. Dornis und den Kolleginnen und Kollegen ausgetauscht, um diese Frage zu diskutieren.
Im Pakt für den Rechtsstaat sind Bundesmittel zum Einsatz gekommen, um gerade bei den Stellen, die zu 50 Prozent mit Landesmitteln finanziert werden, die Situation zu verbessern. Das Saarland hat bereits vier geschaffen und auch zum 01.12.2021 werden noch einmal acht weitere Stellen im höheren Justizdienst hinzukommen. Das ist auch schon entsprechend in den Haushalt geschrieben.
Infolgedessen ist auch der Stellenabbau seit 2018 gestoppt. Das können wir so festhalten. Seit 2019 bauen wir bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft neue Stellen auf. Dazu meinen herzlichen Dank an den Finanz- und Justizminister Peter Strobel und genauso an den Staatssekretär Roland Theis, die sich vehement dafür einsetzen und immer ein offenes Ohr für die Kolleginnen und Kollegen aus allen Geschäftsbereichen der Justiz haben.
Durch die neuen Stellen, die bei den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft zur besseren Bekämpfung von Kriminalität geschaffen wurden, kam es gerade in der letzten Zeit zu einer personellen Verstärkung in erheblichem Maße. Gegengesteuert wird auch in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes, auch das ist Ihrerseits angesprochen worden, ich erinnere nur an Eintragungen im Grundbuchamt und Ähnliches. Frühe Ruhestandsversetzungen und Kündigungen haben in diesem Bereich die Situation verschärft, aber darauf antworteten wir. Daher gibt es auch eine Ausbildungs- und Einstellungsoffensive, die gestartet wurde, um dort entgegenzuwirken.
Es werden derzeit so viele Bedienstete im mittleren Dienst und auch bei den Rechtspflegern ausgebildet, wie es seit Ewigkeiten nicht mehr der Fall war. Im Entwurf zum Doppelhaushalt 2021/22 sind darüber hinaus auch zehn neue Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und zusätzliche Stellen für Anwärter und Anwärterinnen, im gehobenen Dienst sind es 15 und im mittleren Dienst 28, vorgesehen. Auch in den Vollzugsanstalten hat der Haushaltsentwurf neue Stellen vorgesehen, und das, meine Damen und Herren, ist sehr wichtig. Ich freue mich an der Stelle auch auf die Haushaltsberatungen, die wir gerade im Einzelplan Justiz führen werden, um aufzeigen zu können, was dort bisher ge
schehen ist und was auch in den nächsten Jahren weiterhin geschehen wird.
Ich denke, es ist demonstriert worden, aber was dort mitgeteilt wurde, ist einem bekannt, wenn man kontinuierlich mit allen Vertretern im Gespräch ist. Vom Ministerium aus ist immer ein offenes Ohr da und das kann ich auch für meine Fraktion bestätigen. Wir sind immer Ansprechpartner und ich habe auch immer wieder in den Haushaltsberatungen meinen Dank gegenüber den Frauen und Männer im Bereich der Justiz ausgedrückt, weil sie uns helfen, dass unser Land ein sicheres Land ist.
Ich möchte heute vielleicht schließen, indem ich den Finanzminister zitiere, er hat heute Morgen so schön gesagt, dass Personalverstärkungen im Bereich der Justiz, bei den Gerichten und bei den Justizvollzugsanstalten sowie in der Klinik für Forensische Psychiatrie hinzukommen. Unsere Polizei und unsere Justiz werden gestärkt und dadurch auch in ihrer beruflichen Perspektive attraktiver. Das sind wichtige Maßnahmen im Interesse der Beschäftigten, aber auch im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. - Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind bei einem wichtigen Thema angelangt. Aufgerufen wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen, „Unabhängige Wohnberatung im Saarland flächendeckend anbieten“. Wir sind schon im Nachmittag und weit vorangekommen, aber wenn ich an heute Vormittag denke und daran, dass es im Nachtragshaushalt ich zitiere auch gerne unseren Ministerpräsidenten
um Zukunft, um Lebensentwürfe der Saarländerinnen und Saarländer ging, dann sehe ich, dass es auch heute in unserem Antrag darum geht.
Wir wissen alle, wir sagen es, wir reden, wir stellen es fest, wenn wir unterwegs sind, dass die meisten Menschen - die sagen uns das, von denen wissen wir das, auch von anderen, und wir können das auch alle nachempfinden - in ihrer Häuslichkeit alt werden wollen. Sie wollen so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit, am liebsten natürlich mit den Familienmitgliedern, verbleiben und am besten auch sterben. Ich denke, das geht den meisten so.
Von daher ist es auch ganz wichtig, dass wir uns gemeinsam mit den Menschen die Frage stellen: Wie sieht eine Häuslichkeit aus, wenn ich dort bis zum Ende meines Lebens verbleiben möchte? Das Altwerden hat auch viele schlechte Eigenschaften an sich. Wenn man mit den Menschen redet, die sich dort befinden, sagen sie nicht einmal, dass das Altwerden das Schlimme ist, sondern das Altsein sei die Herausforderung, der auch wir uns hoffentlich ich wünsche uns allen, dass es uns so vergönnt ist stellen müssen.
Das Altwerden hat viel mit Gebrechlichkeit zu tun, hat viel damit zu tun, dass wir uns nicht mehr so bewegen können, dass wir oft aufgrund von Gebrechen und Krankheit auf Pflege angewiesen sind. Das erleben auch viele unserer Bürgerinnen und Bürger schon in jüngeren Jahren, wenn es darum geht, mit einer Behinderung zu leben. Von daher ist das eine Herausforderung für viele Menschen in unserem Land. Wir sehen es dann auch als notwendig an, dass wir gerade den Menschen rechtzeitig beistehen müssen in ihrer Vorbereitung auf diese Lebensphase, das heißt, dass sie eine Wohnung haben, eine Häuslichkeit haben, die sie auch darin unterstützt, gerade auch in baulicher Art, dass sie dort leben können.
Es geht uns um baufachliche, um technische, gerontologische und letztendlich auch förderrechtliche Kompetenzen, die wir in diesem Bereich sichern wollen. Gerade aus dem Grund heraus, weil es uns in der Koalition ein Anliegen ist, haben wir das in unserem Koalitionsvertrag vereinbart. Wir wollen eine flächendeckende Wohnberatung, eine unabhängige Wohnberatung in unserem Land auf den Weg bringen und dazu ist unser Antrag auch hilfreich in der Frage, dass wir das Ziel oder die Vereinbarung unseres Koalitionsvertrages umsetzen wollen.
NRW haben wir auch in unserem Antrag angesprochen, das eine Wohnberatung umgesetzt hat. Es gibt ja auch Zahlen. Auf NRW bezogen hat man errechnet, dass allein, wenn man - mit einer Pflegestufe damals noch, das war aus 2014, da gab es noch nicht die Grade - eine Pflegedauer mit Pflegestufe 1 um einen Monat verkürzt und länger in der Häuslichkeit verbleiben kann, 45 Millionen Euro eingespart
werden. Auf Bundesebene berechnet kommt man auf Zahlen von circa 220 Millionen Euro. Wenn wir das nach dem Königsteiner Schlüssel runterbrechen auf unser Land, dann kommen wir auf einen Betrag von 2 Millionen Euro, einzusparen für die Pflegekassen oder auch für die Träger der Grundsicherung, die ja ebenfalls in dem Bereich der Pflegekosten mit herangezogen werden, und Familien, die ebenfalls mit herangezogen werden bei den Kosten der Pflege.
Das macht auch deutlich, selbst wenn wir diese Summen nicht einsparen, so kann man doch einen großen Teil einsparen, abgesehen davon, dass wir Menschen die Möglichkeit geben, ihr Lebensziel umzusetzen und es auch zu erleben. Das ist ein wichtiger Hinweis und wir haben in dem Bereich - um den Menschen zu ermöglichen, in ihrer Häuslichkeit zu bleiben - schon viel erreicht. Wir haben ambulante Strukturen geschaffen, wir haben Entlastungsmöglichkeiten landesweit geschaffen, um den Menschen Hilfestellung zu geben.
Wir wissen auch - hier noch einmal die Zahl -, zwei Drittel aller Menschen werden im Alter zu Hause gepflegt und nicht in Einrichtungen. Von diesen zwei Dritteln wird ein Drittel von ambulanten Pflegediensten, Einrichtungen gepflegt, und zwei Drittel von Angehörigen oder Freunden. Auch das sind Zahlen, die in diesem Zusammenhang wichtig zu nennen sind.
Ich verkenne nicht und sage das auch an der Stelle, wir kennen die Diskussion mit den Pflegekassen. Auch das ist wichtig, das habe ich vergessen zu sagen: Wichtiger Bestandteil in der schon bereits aufgebauten Struktur sind auch die Pflegestützpunkte, die ebenfalls von den Pflegekassen und von den Kreisen und dem Regionalverband mitgetragen werden. Und wir haben ja auch in unserem Koalitionsvertrag diese Finanzierungsmöglichkeit als erstrebenswert bezeichnet. Wir laden in unserem Antrag die Partner noch einmal ein, diese Diskussion mit uns beziehungsweise auch mit der Regierung zu führen, um zu diesem Ziel zu kommen.
Ich verkenne nicht, dass die Pflegekassen - wir haben das ja schon diskutiert -, die in dem Bereich unterwegs sind, zum Teil sagen, wir haben schon die Pflegestützpunkte, die wir finanzieren, wir sehen hier nicht die Notwendigkeit, auch noch eine unabhängige Wohnberatung zu finanzieren, diese Aufgabe wird von Pflegestützpunkten wahrgenommen. Dem ist so. Alle Beratungsstellen, alle Berater in den Pflegestützpunkten oder auch im Auftrag der Pflegestützpunkte tun das. Aber das ist keine Beratung von Fachleuten wie von Architekten in bautechnischer Art beziehungsweise darüber hinaus in Fragen finanzieller Art, wo Förderprogramme und Ähnliches sind.
Von daher ist es wichtig, eine solche unabhängige Wohnberatung mit auf den Weg zu bringen. Es gibt
ja auch Partner, der VdK und die Verbraucherzentrale haben sich auf den Weg gemacht, eine solche unabhängige Wohnberatung zu initiieren. Das sind gute Partner, die sind in der Frage der Unabhängigkeit landesweit angesehen, sie sind auch in der Fläche vernetzt, das wären gute Partner, die uns helfen könnten, dieses Vorhaben umzusetzen. Von daher sollten wir weitermachen in der Frage.
Ich bitte um Unterstützung für unseren Antrag, dass wir diese unabhängige Wohnberatung auf den Weg bringen, auch im Hinblick auf das Finanzierungsmodell, das angesprochen ist. Wir wünschen uns eine professionelle Wohnberatung im gesamten Land. Dazu gehört aber dann auch der Gang der Wohnberatung in die Fläche, sprich in die Landkreise, in die Pflegestützpunkte, um dort Ansprechpartner zu sein. Hier geht es auch um Prävention, weil wir die Pflegestützpunkte den Menschen anbieten, die sich frühzeitig darum kümmern wollen, wie es bei ihnen in einer Pflegesituation aussehen kann. In dem Sinne bitte ich um Unterstützung für unseren Antrag! Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Wir beraten heute in Zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Unterbringungsgesetzes; der Ausschussvorsitzende hat es gesagt. In der Ersten Lesung haben wir den Gesetzentwurf einstimmig ohne Aussprache angenommen und in den Ausschuss überwiesen.
Es gab der Corona-Pandemie geschuldet eine schriftliche Anhörung, in der es einige Anregungen gab. Sie finden sich auch in einem Abänderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wieder. Wir werden den Abänderungsantrag ablehnen, aber dem Gesetzentwurf in Zweiter Lesung zustimmen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 24.07.2018 gesetzliche Voraussetzungen im Hinblick auf Fixierungen benannt. Schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie Fixierungen könne der Gesetzgeber zwar grundsätzlich zulassen, jedoch müsse die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hinreichend bestimmt sein und als materielle Voraussetzung vorsehen, dass eine Fixierung nur als letztes Mittel angewendet werden darf, wenn mildere Mittel nicht oder nicht mehr in Betracht kommen. Wenn Sie sich erinnern, so hatten wir dies auch im Bereich des Datenschutzgesetzes in Zusammenhang mit der Justiz schon diskutiert. Auch dort ist diese Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 wichtig.
Die Entscheidung beinhaltet, zudem müsse die gesetzliche Grundlage auch Verfahrensanforderungen zum Schutz der Grundrechte der untergebrachten Person vorsehen, die auf verfassungsmäßige Sicherung ihres Freiheitsrechts in ganz besonderer Weise angewiesen sei. Hier sind besonders zu nennen die Anordnung und Überwachung der Fixierungsmaßnahmen durch einen Arzt, die in Fällen der Fünfpunkt- oder Siebenpunktfixierungen grundsätzlich von einer Eins-zu-eins-Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal begleitet werden.
Weiterhin ist die Dokumentation der maßgeblichen Gründe dafür zu nennen, genauso auch die Dokumentation der Durchsetzung. Darüber hinaus ist die Dokumentation der Dauer sowie der Art und der Überwachung ein wichtiges Element, das in diesem Urteil angesprochen wurde.
Das Bundesverfassungsgericht sprach ebenfalls von der Verpflichtung, die Betroffenen nach Beendigung der Maßnahme auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass es auch im Nachhinein zulässig sei, die durchgeführte Fixierung gerichtlich prüfen zu lassen. All das hat der Vorsitzende in seinen Bericht aufgenom
men, genauso auch, dass diese Entscheidung damals die Gesetze von Bayern und Baden-Württemberg betraf. Das betraf darüber hinaus auch für uns den Bedarf zur materiellrechtlichen Anpassung für unser Unterbringungsgesetz.
Die Grundrechte, die hier besonders im Fokus stehen, sind zum einen die Unverletzlichkeit der Freiheit der Person und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Beides findet sich in den Sätzen 1 und 2 von Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz. In den betreffenden Fällen geht der Eingriff über die bloße Unterbringung hinaus. Das Recht auf Freiheit der Person ist so stark tangiert, dass ein Richtervorbehalt eingeführt wird. Ein Richter muss über diese Maßnahmen entscheiden. Nur wenn es sich beispielsweise um wutentfesselte oder aggressive Personen handelt davon spricht man bei Gefahr in Verzug -, ist es möglich, die Maßnahme ohne richterlichen Vorbehalt durchzuführen. Aber die richterliche Zustimmung kann auch unverzüglich nachgeholt werden.
Sollten die Maßnahmen über eine längere Dauer vorgenommen werden, so kann eine regelmäßige gerichtliche Überprüfung der Maßnahme erfolgen im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Maßnahmen. Die normierte Dokumentationspflicht, die ich genannt habe, und die Informationspflicht dienen gerade dem Grundrechtsschutz der Betroffenen insbesondere im Rahmen der richterlichen Überprüfung. Gründe für Fesselung oder zur Berechtigung der Anwendung des unmittelbaren Zwangs werden normiert. Auch das ist wichtig.
Das Gesetz, das wir heute in Zweiter Lesung diskutieren und verabschieden wollen, ist vor allem zeitlich erforderlich. Wir haben derzeit keine Rechtsgrundlage für die zuständigen Richter, die diese Fälle bearbeiten und entscheiden müssen. Deshalb gibt es den zeitlichen Druck, um diese Rechtssicherheit geben zu können.
In diesem Zusammenhang ist Folgendes wichtig. Der uns vorliegende Gesetzentwurf ist eng abgestimmt mit den zuständigen Richtern der Amtsgerichte, den Amtsrichtern. Das war letztendlich ein Ergebnis der externen Anhörung, die vom Ministerium durchgeführt worden war. Ich glaube, das gibt uns Sicherheit in der Frage, dass dieses Gesetz genau dort ansetzt und die Formulierung und Änderungen beinhaltet, die für die Praktiker, die damit arbeiten müssen, wichtig sind.
Sie haben in Ihrem Änderungsantrag Anregungen aus der Anhörung aufgenommen, zum Beispiel, dass Fixierungen von Frauen nur durch weibliches Personal und von Männern nur durch männliches Personal durchgeführt werden sollen. Ich glaube, Sie verkennen in dieser Situation, dass es vielleicht gerade beruhigend oder förderlich sein kann, dass eine Person des anderen Geschlechts dabei ist. Sie verkennen auch, dass es in der Praxis durchaus
möglich ist, dass in einer solchen Situation derart Kräfte freigesetzt werden und dass vielleicht auch eine Frau solche Kräfte freisetzen kann, die eine Mitarbeiterin in der Situation gar nicht beherrschen kann. Dann kann es durchaus notwendig sein, dass ein männlicher Kollege zu Hilfe gezogen wird. Von daher ist eine Festschreibung, wie Sie sie vorsehen, nicht zielführend, weil es durchaus Fälle geben wird, bei denen es anders nötig sein wird.
Sie spezifizieren, dass der Arzt oder die Ärztin entsprechend telefonieren muss; das sehe ich nicht als zielführend an. Im Gesetzentwurf ist von der behandelnden Einrichtung die Rede. Meines Erachtens sollte das so beibehalten werden. Es kann in der Situation sogar erforderlich sein, dass gerade eine andere Person - zweifelsohne vom Arzt beauftragt diesen Anruf tätigen muss, weil der Arzt oder die Ärztin gefordert ist, um in der Situation bei dem Betroffenen zu bleiben.
Die Anhörung hat gezeigt, dass es mehrere Gründe gibt, die für eine Weiterentwicklung unseres Unterbringungsgesetzes sprechen. Diesbezüglich spreche ich gar nicht dagegen, dass es da einen Bedarf gibt. Wir sind das einzige Bundesland, das ein Unterbringungsgesetz hat. Alle anderen Bundesländer haben ein Psychisch-Kranken-Gesetz auf den Weg gebracht. Es gab in der Anhörung zum Beispiel die Anregung für eine Besuchskommission. Es ist eine wertvolle und wichtige Entscheidung, eine Besuchskommission auf den Weg zu bringen. Davon kann man profitieren. In den anderen Ländern wird das auch so gesehen. Mittlerweile hat es sich dort gezeigt, dass es wichtig ist, gerade die Rechte der Betroffenen zu stärken.
Zum heutigen Zeitpunkt ist es notwendig, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden, damit die rechtliche Grundlage da ist. Wir sollten eine grundlegende Neuregelung unseres Unterbringungsgesetzes im Hinblick auf ein Psychisch-Kranken-Gesetz im Saarland auf den Weg bringen. Ich fühle mich dazu verpflichtet. Ich glaube, dass man das in Zukunft angehen kann. Heute bitte ich darum, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden, damit für unsere Amtsrichter eine gesetzliche Grundlage zum Treffen ihrer Entscheidungen gegeben ist. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren im Zuschauerraum! Auch Ihnen ein herzliches Willkommen meinerseits. Wir haben heute einen Antrag der AfD vorliegen, der sich noch einmal dadurch auszeichnet, dass er im Großen und Ganzen einen Satz umfasst, der hier mit entsprechender verbaler Begründung ausgebaut und ausgefüllt wird, aber meines Erachtens an vielen Dingen vorbeigeht und die Interessen unseres Landes nicht berücksichtigt. Die Interessen unseres Landes sind auch die Interessen der Saarländer und Saarländerinnen. Manchmal fällt mir ein, wie ich Ihren Antrag bezeichnen wollte, aber das wären unparlamentarische Worte. Ich sage Ihnen ‑ ‑
Nein, eine Rüge vom Präsidenten ist mir das nicht wert, wenn ich hier eine entsprechende Bezeichnung abgeben wollte. Ich konzentriere mich auf den Antrag und komme zu meinen Ausführungen. Lassen Sie mich grundsätzlich erst einmal sagen, wir haben die KEF - sie ist ja von Ihnen genannt worden ‑, das Verfahren ist beschrieben worden. Die KEF ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Sie hat ihren 22. Bericht am 02. Februar 2020 veröffentlicht. Die KEF kommt in ihrem Bericht zum Ergebnis, dass für die Rundfunkanstalten insgesamt ein Bedarf von mehr als 1,5 Milliarden Euro anzuerkennen ist. Hiervon entfallen nach ihrer Bewertung 858 Millionen Euro auf die ARD, 600,8 Millionen Euro auf das ZDF und 66,5 Millionen Euro auf das Deutschlandradio. Aufgrund dieser Feststellung empfiehlt die KEF eine Anpassung des Rundfunkbeitrags von bisher 17,50 Euro auf 18,36 Euro ab dem 01.01.2021. Dies wäre die erste Erhöhung des Rundfunkbeitrags seit 2009. Der Rundfunkbeitrag wurde zudem im Jahr 2015 von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt.
Mit dieser für Anfang 2021 geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrags wird nach dem derzeitigen Stand der Beratungen, die bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. März - das ist morgen, sofern sie denn stattfindet; ich gehe einmal davon aus - fortgeführt werden, voraussichtlich auch der ARD-Finanzausgleich in diesem Zuge erhöht werden. Das ist sehr wichtig aus saarländischer Sicht Diese Erhöhung des ARD-Finanzausgleichs - intensive Beratungen auf Fachebene und auch letztendlich in der Rundfunkkommission gingen dem voraus - wird dem SR in den nächsten vier Jahren gut 34 Millionen Euro zusätzlich bringen. Sie wird aber nur möglich sein, wenn alle Bundesländer zustimmen, das heißt, auch das Saarland. Von daher ist es wichtig, dort auch zuzustimmen.
Grundsätzlich zu Ihren Anmerkungen, warum jeder einen Rundfunkbeitrag zahlen muss. Das ist ein gesetzlicher Auftrag und vom Bundesverfassungsgericht in mehr als einer Entscheidung festgestellt worden. Dort spricht man von den besonderen Verantwortungsbeziehungen der Allgemeinheit letztendlich auch zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Diese besonderen Verantwortungsbeziehungen gelten gegenüber jedem Mann und jeder Frau unabhängig von Alter, unabhängig von Einkommen oder unabhängig von der Herkunft et cetera. Das gilt es, noch einmal grundsätzlich festzustellen.
Sie haben angesprochen, dass hier auch Geld in eine nicht hohe Qualität fließt, sei es bei Produktion, Sendung, Berichterstattung et cetera. Ich sage es einmal ein bisschen verklausuliert, der eine oder andere wird es, glaube ich, ganz deutlich verstehen. Wir machen uns Gedanken darüber, öffentliches Geld in eine hohe Qualität einfließen zu lassen, aber es werden auch öffentliche Gelder wie Diäten und einiges ebenfalls unabhängig davon gezahlt, ob man jetzt vielleicht eine hohe Qualität dafür erlangt oder nicht. So viel dazu.
Wir werden also Ihren Antrag ablehnen. Das wundert Sie nicht nach meinen Eingangsbemerkungen. Zum einen ist Ihr Antrag, ich habe es beschrieben, nur ein Satz. Es ist auch ein unbestimmter Antrag wie so oft von Ihnen, auch inhaltlicher Art.
Sie sprechen von einem notwendigen Maß. Sie setzen an zum Sprung, aber der Sprung landet nirgendwo, beziehungsweise Sie kommen meines Erachtens auch gar nicht in die Luft zum Sprung. Sie übernehmen keinerlei politische Verantwortung in dem Bereich, wenn Sie sagen, man solle auf ein vernünftiges Maß zurückführen. Sie müssten auch konkret beschreiben, wie dieses Maß aussieht und wohin die Einsparungen, die mit diesem Maß verbunden sind, führen sollten. Das ist für mich noch einmal kennzeichnend für Sie und Ihre Anträge. Von daher aus dem Grund ebenfalls keine Zustimmung.
Unser Land - das ist ganz deutlich - profitiert durch die intensive Berichterstattung des SR. Mein Kompliment, Herr Intendant, nehmen Sie das bitte mit in die öffentlich-rechtliche Anstalt und geben Sie das weiter von hier aus, unser Land profitiert aber auch durch die Berücksichtigung in den Angeboten der ARD, des ZDF oder auch des Deutschlandradios. Die Medienvielfalt wäre in unserem Land ohne den SR und ohne die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich ärmer. Das, denke ich, ist eine wichtige Aussage. Wer gegen den öffentlichen Rundfunk in der Gestalt ist, wie wir ihn derzeit haben, spricht sich gegen die Interessen des Saarlandes, gegen die Interessen der Saarländerinnen und Saarländer aus.
Ich gehe auch so weit zu sagen, wer sich gegen die vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags stellt, stellt sich damit auch gegen die erreichte Einigung der ARD, den Finanzausgleich entsprechend zu erhöhen. Noch einmal - ich habe es eben ausgeführt -: Hier geht es um die Zukunft des SR. Mit der Zukunft des SR untrennbar verbunden ist auch die Zukunft der über 600 Beschäftigten beim SR und es geht hier auch um die mediale Grundversorgung unseres Landes. Meine Damen und Herren, ich bin dafür, wir sollten uns klar dafür aussprechen. Das heißt auch, die Senkung, die Sie beantragen, würde dagegen arbeiten und dagegen sprechen. Deshalb Ablehnung an der Stelle.
Eine verfassungsrechtliche Betrachtung möchte ich auch anführen. Man kann durchaus sagen, dass der Antrag gegen Verfassungsrecht verstößt. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die Rundfunkanstalten einen individuellen, gerichtlich einklagbaren Anspruch auf eine funktionsadäquate Finanzierung. Das ist mehrfach vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden. Die Ausprägung dieser Entscheidungen des Verfassungsrechts ist die Arbeit der KEF. Die Einsetzung der KEF, die Arbeit der Kommission, führt zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, weil dort festgestellt wird, wie der Anspruch ist, wie er zu verteilen ist.
Dort kam es durchaus schon einmal zu Absenkungen nach dem Bericht der KEF. Dieses geordnete Verfahren ist Ausfluss der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Wenn Sie sich jetzt gegen die Erhöhung aussprechen, sprechen Sie sich gegen das Verfahren aus, das auf verfassungsrechtlicher Basis steht, und somit sind Sie auch gegen die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dem, meine sehr geehrten Herren der AfD, können wir auf keinen Fall zustimmen.
Lassen Sie mich abschließend noch einen kurzen Blick auf die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in unserer Demokratie werfen. Der unabhängige, finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unabhängig von der Finanzierung durch Mäzene, durch Sponsoren oder durch die Wirtschaft oder andere vorstellbare Finanzquellen. Gerade dieser unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet durch seine Unabhängigkeit einen wichtigen Beitrag zur medialen Gewaltenteilung und zur notwendigen medialen Begleitung des Handelns staatlicher wie auch privater Akteure. Das haben wir auch gesetzlich normiert. Nehmen Sie nur die §§ 3 und 4 des Saarländischen Mediengesetzes. Auch dort ist das festgeschrieben.
Dieser Aufgabe kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei uns im Land, der SR, nur nachkommen, wenn er auch auskömmlich finanziert ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht öfters festgestellt und wir stellen das auch noch einmal fest. Sie kennen es aus der Praxis, denke ich. Herr Kleist, es ist Ihr tägliches Brot, festzustellen, wie die auskömmliche Finanzierung ist, wie wir unserem gesetzlichen Auftrag nachkommen können. Dazu gehört die gesunde Ausstattung in finanzieller Form. Wir als
CDU-Fraktion stehen dahinter und lehnen Ihren Antrag ab. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben gerade eine recht verworrene Begründung für den uns vorliegenden Gesetzentwurf gehört. In ihm geht es darum, den Artikel 60 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes zu erweitern um den Satz: Das Saarland ist ein Freistaat.
Das ist der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, über den wir jetzt im Moment debattieren sollten. In der Begründung gab es unterschiedliche Stränge, die herangezogen wurden, die auch nicht unbedingt bei diesem Tagesordnungspunkt liegen. Ich will sagen, das war wirklich verworren und nicht unbedingt schlüssig für mich. Lassen Sie mich nur zwei, drei Argumente ansprechen, warum dieser Gesetzentwurf, wie Sie ihn einbringen, für uns abzulehnen ist.
Sie haben es richtig gesagt, der Begriff Freistaat ist die deutsche Bezeichnung für einen Staat, der von keinem Monarchen regiert wird, den sogenannten
freien Staat. Sie haben selbst zitiert, Sie haben auch, davon gehe ich aus, Art. 60 Abs. 1 der saarländischen Verfassung im Vorfeld Ihres Gesetzesänderungsantrages gelesen, dort steht: „Das Saarland ist eine freiheitliche Demokratie und ein sozialer Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland.“ Das sagt eindeutig aus, dass der republikanische Charakter eines freien Staates bereits derzeit in der Verfassung des Saarlandes aufgenommen ist und dass auch wirklich zum Ausdruck kommt, was das Wort sagt. Damit ist die zusätzliche Charakterisierung eines Freistaats, wie Sie das sagen, meines Erachtens auch gar nicht erforderlich.
Es gibt auch - das sehen Sie meines Erachtens falsch - keinen Unterschied zwischen den 16 Bundesländern, egal, ob ein Bundesland den Zusatz Freistaat oder Freie Hansestadt trägt oder Ähnliches. Jedes Bundesland ist gleich. Wir haben keine unterschiedlichen Kategorien von Bundesländern, nur weil man in der Bezeichnung etwas Weiteres führt. Die Bezeichnung ist historisch, das haben Sie ja auch angesprochen, und hat keinerlei tatsächliche Bedeutung.
Sie haben den Freistaat Bayern angesprochen, darüber hinaus gibt es Sachsen, Thüringen und auch die Freie Hansestadt Hamburg, all dies liegt in dieser Tradition, ist aus der Geschichte geboren, und zwar aus der speziellen Geschichte eines jeden Landes. Deshalb wird der Freistaat als Begriff zusätzlich geführt. Ich darf auch erinnern, Sie haben selbst Bayern angesprochen, Bayern wurde am Ende des Ersten Weltkriegs in der Nacht vom 07. auf den 08. November 1918 von dem Sozialisten Kurt Eisner in München als Freistaat Bayern ausgerufen. Später wurde er dann von den Arbeiter- und Soldatenräten zum Ministerpräsidenten bestimmt.
Wir wissen auch, am 09.11.1918 wurde in Berlin Deutschland als Republik ausgerufen. Aus dieser Historie heraus haben sich diese Republiken den Namen Freistaat dazugegeben. Das ist auch ein eindeutiger Beleg dafür, dass der Begriff Freistaat ausschließlich im republikanischen Begriffskontext zu verwenden ist und auch nichts mit Demokratie staatlicher Strukturen und Ähnlichem in diesem Bereich zu tun hat.
Gleichzeitig, und das ist für mich noch ganz wichtig am Schluss meiner Ausführungen, habe ich gesagt, der Freistaat wurde gewählt aus der speziellen Historie der jeweiligen Länder. Wir haben vor dem letzten Plenum hier im Hohen Haus „100 Jahre Saarland“ debattiert. Es war auch richtig, dass dieser Rahmen eingeräumt wurde. Sie selbst sind ja damals noch mit anderen Vorschlägen gekommen, um
diesem herausgehobenen Datum entgegenzukommen.
Dadurch, dass Sie jetzt den Freistaat wollen, wollen Sie eigentlich dem Saarland das Bild einer Geschichte auflegen, die unser Land einfach nicht hat. Von daher werden hier falsche Signale gegeben und auch falsche Bilder von unserem Saarland geschaffen.
Ich gehe noch einen Schritt weiter: Dadurch, dass Sie das machen wollen, schaffen Sie nicht nur ein falsches Bild, Sie negieren die Geschichte des Saarlandes - Sie wollen sie eigentlich totschweigen - diese 100 Jahre Saarland, die uns wichtig sind, wo wir mehrmals die Zugehörigkeit gewechselt haben, Größe und Zuschnitte sich geändert haben. Daraus ist unsere Identität gewachsen, viele Menschen sind darauf stolz.
Ich erinnere auch daran, viele Menschen haben in diesen 100 Jahren ein Schicksal erlebt, für das es heute noch ein Bedauern gibt. Das sollten wir auch genau mit unserer Geschichte aufrechterhalten und auch genau dazu stehen. Dazu passt ein Freistaat als Begriff in unserer Verfassung nicht. Von daher lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank!
Es geht mir eigentlich nur um eine Sache. Mich erinnert das Ganze im Moment ein bisschen an die Geschichte von dem Biologiestudenten, der über den Rüssel des Elefanten zum Regenbogen kam. Ich wollte Ihnen nur Folgendes sagen, Herr Kollege Dörr: Lesen Sie sich doch nachher am besten noch einmal das Protokoll durch. Dann sehen Sie meine Rede noch einmal und dann sehen Sie, um welche inhaltliche Auseinandersetzung es in Ihrem Antrag ging. Auch Sie sollten sich an I h r e n Gesetzesantrag halten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht Ihnen um Rechtssicherheit in Ihrem Antrag, verehrte Kollegin Spaniol. Rechtssicherheit ist allerdings nicht über Gutachten oder Aussagen von Medienrechtlern herbeizuführen, Rechtssicherheit gibt es in unserem Rechtsstaat meistens durch letztinstanzliche Urteile. Dies einmal vorweg.
Die Grundlage des Wahlverfahrens ist § 58 des Saarländischen Mediengesetzes. Dieses Verfahren ist in der von Ihnen angesprochenen Aussprache im
November zu Ihrem Gesetzentwurf noch einmal im Landtag bestätigt worden. Es gab keine Änderung. Im Abs. 1 Satz 1 heißt es: „Die Direktorin oder der Direktor wird vom Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren gewählt.“
Abs. 3: „Scheidet die Direktorin oder der Direktor vorzeitig aus, ist innerhalb von drei Monaten eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für den Rest der Amtszeit zu wählen.“
Die von den saarländischen Wählerinnen und Wählern demokratisch gewählten Männer und Frauen, die Abgeordneten, wählen in diesem Verfahren. Das Besetzungsverfahren wurde auf Beschluss des Präsidiums mit einer Ausschreibung im November letzten Jahres eingeleitet. Der Ausschreibungstext wurde im Präsidium verteilt, die Ausschreibung ist rechtlich nicht zwingend erforderlich gewesen, aber im Sinne von Transparenz entsprechend erfolgt. Die eingegangenen Bewerbungen, drei an der Zahl, wurden an jeden einzelnen Abgeordneten und jede einzelne Abgeordnete verteilt. Aufgrund der aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen konnte sich jeder/jede ein Bild von dem Bewerber und den Bewerberinnen machen. Es gab auch persönliche Gespräche.
Die Frage, ob für sieben Jahre oder den Rest der Amtszeit zu wählen rechtmäßig ist, bedarf der Auslegung. Das hat die Landtagsverwaltung im Vorfeld der Ausschreibung getan und kam zu dem Ergebnis, die Stelle für sieben Jahre auszuschreiben. Wichtig ist hier, in die Vergangenheit zu schauen. Das Saarländische Mediengesetz ist 2002 in Kraft getreten. Bis dato befanden sich die Regelungen die Landesmedienanstalt betreffend im Saarländischen Rundfunkgesetz. Früher wurde die Landesmedienanstalt von einem Vorstand geleitet, der sich aus zwei ehrenamtlichen Mitgliedern und einer hauptamtlichen Direktorin beziehungsweise einem Direktor zusammensetzte. Das war im damaligen § 77 geregelt. Der Vorstand wurde einheitlich vom Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Wenn ein Mitglied, ob haupt- oder ehrenamtlich, vorzeitig ausschied, war nach § 77 Abs. 2 Satz 6 innerhalb von drei Monaten die Nachfolge für den Rest der Amtszeit zu wählen.
Auf diese Weise wurde die Einheitlichkeit der Amtszeit des Vorstandes gewahrt und eine möglichst hohe personelle Beständigkeit erreicht. Mit der Ablösung des Rundfunkgesetzes durch das Saarländische Mediengesetz wurde die Leitung der Landesmedienanstalt neu geregelt. Nunmehr gibt es die Direktorin oder den Direktor, die oder der mit Zweidrit
telmehrheit gewählt wird. Obwohl die Ausgestaltung der Leitung sich grundlegend verändert hat, wurde die Vorschrift über die Nachwahl wortgleich - lediglich der Begriff „Mitglied“ wurde durch die Begriffe „Direktor/Direktorin“ ersetzt - in § 58 Abs. 3 übertragen. Der ursprüngliche Sinn und Zweck der Vorschrift ist zu diesem Zeitpunkt entfallen gewesen.
Legt man die Wahlvorschriften von § 58 Abs. 1 und Abs. 3 systematisch aus, ergibt sich Folgendes: Dem Landtag werden zwei Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, die Direktorin oder den Direktor bei vorzeitigem Ausscheiden des vorherigen Direktors oder der vorherigen Direktorin zu bestimmen. Entweder wird mit einer Zweidrittelmehrheit für eine neue Amtszeit von sieben Jahren gewählt oder mit einer einfachen Mehrheit für die verbleibende Amtszeit. Das Gesetz unterscheidet insofern zwischen den beiden Wahlmöglichkeiten und ordnet für eine volle Amtszeit ein höheres Quorum und für eine kürzere ein niedrigeres Quorum zur Wahl an. Wenn schon eine Wahl mit geringeren Anforderungen zulässig wäre, muss eine Wahl, die höheren Anforderungen genügt, erst recht zulässig sein. Diese Möglichkeiten hat der Landtag, hier zu unterscheiden. Dieser Auslegung folgend ist die Rechtmäßigkeit einer heutigen Wahl gegeben, meine Damen und Herren.
Die vorliegenden qualifizierten Bewerbungen zeigen, dass man sich durch die Nominierung der Kollegin im Vorfeld der Ausschreibung nicht von einer Bewerbung hat abhalten lassen. Die Nominierung als solche ist nicht bindend, die Bewerbungen sind allen zugegangen. Jede Einzelne und jeder Einzelne von uns ist frei in ihrer und seiner Entscheidung, wie es das Gesetz vorsieht. Von daher werden die CDUFraktion und auch die SPD-Fraktion den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Änderung der Tagesordnung und Verschiebung der Wahl ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! 10.000 Kinder und Jugendliche erleiden jedes Jahr sexuelle Gewalt in der eigenen Familie, im sozialen Umfeld, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Bildungseinrichtungen oder bei der Nutzung digitaler Medien. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist im Saarland alleine für 2018 insgesamt 128 erfasste Fälle auf. Das sind mehr als zwei Kinder pro Woche. Die Dunkelziffer ist um ein Vielfaches höher. Statistisch ist jedes siebte bis achte Kind betroffen, Mädchen doppelt so häufig wie Jungen. Immer wieder werden Missbrauchsfälle im familiären Kontext, aber auch in Institutionen und Organisationen öffentlich. Der Missbrauchsfall von Lüdge, der besonders durch das dort geschehene Ausmaß erschüttert, ist zu nennen und in den letzten Monaten auch der Fall von Bergisch-Gladbach, wo mehrere Männer ihre eigenen Kinder sexuell missbraucht und sich gegen
seitig Bilder davon zugeschickt haben sollen. Denken wir an die Missbrauchsvorwürfe und -vorfälle im Bereich der Kirchen und Orden, denken wir an die Aufarbeitung der Verdachtsfälle von Missbrauch im Bereich des UKS, was uns im Untersuchungsausschuss beschäftigt.
Es ist ein Thema, über das wir nicht gerne reden. Es bedrückt, verunsichert und verursacht jedem, der darüber redet oder reden muss, Beklemmungen. In der Fastenzeit hatte ich die Gelegenheit, im Rahmen einer Vesperpredigt im Trierer Dom zu sprechen. Ich habe damals auch dieses Thema aufgenommen. Viele Betroffene bleiben ihr Leben lang durch die Missbrauchserfahrungen geprägt. In groß angelegten Studien konnten Zusammenhänge zwischen den belastenden Erlebnissen und einer Vielzahl psychischer und körperlicher Auffälligkeiten nachgewiesen werden, etwa Gefühle der Wertlosigkeit, Scham, Schuld, Wut, emotionaler Rückzug und soziale Isolation, Depression, Angstzustände, Schlaf- und Essstörungen, Alkohol- und Drogenmissbrauch.
Kinderschutz, meine Damen und Herren, muss weiter im Fokus unseres politischen Handelns stehen, Verbesserungen im Kinderschutz müssen weitergehen. Wichtige Schritte waren die Verschärfungen im Sexualstrafrecht, die zur Verbesserung des Kinderschutzes beigetragen haben. Mit der Verschärfung des Strafrahmens in § 176 und den damit in Einklang stehenden § 176a und § 176b Strafgesetzbuch wird deutlich, dass solche Gräueltaten immer ein Verbrechen sein müssen, denn sie sind es.
Die Täter sind hoch kriminell. Die Erhöhung des Strafrahmens wird dem Unrechtsgehalt der Handlung gerecht. Natürlich kann man darüber hinaus auch noch an eine Erhöhung des Strafrahmens im Zusammenhang mit dem Besitz von Kinderpornografie denken oder auch im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Dort gibt es ebenfalls noch kleine Gesetzeslücken und Diskussionen, die derzeit geführt werden. Es wird als juristische Frage auch die Verjährungsfrist diskutiert. Wir haben bei sexuellem Missbrauch eine besondere Regelung zur Verjährungsfrist. Normalerweise beginnt im Strafrecht die Verjährung mit Beendigung der Tat. Die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch beginnt allerdings erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. Die Verjährungsfrist richtet sich dann nach der Schwere der Tat und kann zwischen 5 und 30 Jahren liegen. Das ist im Strafgesetzbuch so geregelt. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche für Opfer. Die gesamte Verjährungszeit liegt bei 30 Jahren. Es wird dann nicht mehr nach der Schwere des Delikts unterschieden.
Auch dazu, meine Damen und Herren, gibt es Diskussionen, die noch nicht abschließend geführt sind. Das Bundesjustizministerium hat sich bisher gegen die Verschärfung des Strafrahmens von § 176 ausgesprochen. Wichtiger als die Höhe der Strafe sei die Stärkung der Ermittlungsbehörden und der Justiz in diesem Bereich. Meine Damen und Herren, das ist richtig. Ich kritisiere diese Aussage auch nicht, aber es geht nicht darum, was wichtiger ist. Ich denke, beide Zielrichtungen sind gleich wichtig. Deshalb muss auch beides erfolgen.
Ebenso, meine Damen und Herren, müssen Hilfssysteme für die Betroffenen gestärkt und ausgebaut werden. Ich möchte einen Vergleich ziehen: Wir kennen die anonyme Spurensicherung bei sexueller Gewalt gegen Frauen. Eine Dokumentation oder eine anonyme Spurensicherung werden in diesem Zusammenhang geprüft und diskutiert, es geht um die Möglichkeit, Beweise zu sichern, unabhängig von zeitlichen Druck auf die Opfer. Auch diese Fragen kann man in diesem Kontext durchaus diskutieren. Die Innenministerkonferenz hatte die Thematik ebenfalls besprochen. Dabei ist deutlich geworden, dass Ermittler und Staatsanwaltschaften im Kampf gegen den Kindesmissbrauch inzwischen besser ausgestattet sind und stärker auf eine gemeinsame Datenbank zurückgreifen. Eine Datenbank, in der kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos aus dem gesamten Bundesgebiet gesammelt und kategorisiert werden, auch das hilft in der Verfolgung und letztendlich bei den Ermittlungsergebnissen und natürlich in der Strafverfolgung.
Kinder stark machen oder auch Prävention sind eigene Kapitel beim Missbrauch von Kindern, die ausgesprochen wichtig, aber nicht Gegenstand des heutigen Antrags sind. Sie nehmen von daher einen gesonderten Raum ein.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch einen Themenkomplex ansprechen, gerade im Hinblick auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE. In Berlin wurde die Verstetigung der Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die des Betroffenenbeirats umgesetzt, ebenso die Verlängerung der Aufarbeitungskommission. Wer Johannes-Wilhelm Rörig erleben durfte - ich hatte schon ein paar Mal die Gelegenheit dazu, ihn in seiner Arbeit kennenzulernen -, kann feststellen, welch wertvolle Arbeit er macht und wie er diese Arbeit vorantreibt.
Wir haben im Saarland im vergangenen Jahr den folgenden Weg gewählt. Es war ein wichtiger Schritt, von daher danke ich an der Stelle unserer Sozialministerin Monika Bachmann. Mit der Etablierung der
unabhängigen Kommission Kinderschutz im Saarland können wir den Herausforderungen eines zeitgemäßen effektiven Kinderschutzes beim Missbrauch, aber auch bei Misshandlungen und Vernachlässigung aktiv begegnen.
Wir sind den Weg gegangen, wir haben Experten in einer Kommission zusammengerufen. Diese Kommission - das ist ganz wichtig - ist in ihrer Arbeit unabhängig und kann selbst gestaltend agieren. Sie kann zum Beispiel Handlungsempfehlungen erarbeiten, die anschließend vom Ministerium umgesetzt werden. Bestehende Schutzsysteme sollen überprüft und gegebenenfalls deren Anwendung verbessert werden. Ein Kinderschutzscheck steht ganz oben auf der Agenda.
Es gab eine Strukturanalyse in Vorbereitung der Kommission. Auch dort sind schon Fragen aufgeworfen worden. Als wichtig erachtet wurde die Einrichtung eines Kinderschutzportals Saarland oder auch - was Sie in Ihrer Forderung aufnehmen - die Benennung eines unabhängigen Ombudsmanns für sexuellen Missbrauch beziehungsweise eines Kinderschutzbeauftragten.
Die Mitglieder der Kinderschutzkommission sind bekannt gemacht worden. Die Namen wurden genannt. Jeder Einzelne dort ist Ansprechpartner und kann genutzt werden, wenn ich einen neutralen Ansprechpartner haben will. Ich schaue unsere Ministerin an; unsere Ministerin ist auch immer eine Ansprechpartnerin in all diesen Fällen. Sie ist immer eine vertrauliche Ansprechpartnerin. Ich habe hier schon vor Jahren gesagt, das Saarland hat eigentlich 51 Männer und Frauen im Landtag sitzen, die ebenfalls Beauftragte in diesen Fragen sind und immer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Nichtsdestotrotz verstehe ich Ihre Anregung, weil es eine Anregung war, die vom Bundesbeauftragten gekommen ist. Zum heutigen Tag sehe ich diesen Antrag nicht als entscheidungsreif an. Ich glaube, wir sollten die Arbeit der Kinderschutzkommission abwarten. Auch die kann das vorschlagen, je nachdem, wie die Arbeit aussieht. Dann kann man eine solche Anregung diskutieren und schauen, wie man auf dem Feld weiterarbeiten wird oder ob man dem Wunsch nach einem Ombudsmann nachkommen kann. Zum heutigen Zeitpunkt ist diese Sache nicht entscheidungsreif. Es muss noch Arbeit von der Kommission erfolgen. Von daher werden wir dem nicht zustimmen.
Über das hinaus, was ich geschildert habe und was sich die Kinderschutzkommission vorgenommen hat, sind nach wie vor weitere Schritte erforderlich, weil es uns heute gerade um den Schutz der Schwächs
ten unserer Gesellschaft geht. Das sind die Kinder. Dieser Schutz ist zu verbessern. Ich erinnere an die Debatte, die wir vor ein paar Wochen im Hohen Haus geführt haben, als es darum ging, Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. Auch dort waren diese Fragen Gegenstand der Diskussion, wie wichtig es für uns ist, Kinder zu schützen.
Die Kinder sind unsere Zukunft. Sie sind das Wichtigste, was uns anvertraut wurde, zum einen persönlich als Kinder in der Familie und zum anderen insbesondere als Staat. Sie bedürfen des besonderen Schutzes. Das steht außer Frage, denn sie sind die schwächsten unserer Gesellschaft. Ich möchte aufgreifen, dass sie diesen besonderen Schutz brauchen, aber auch andere Schwache, die aufgrund ihrer Schwäche besonders wehrlos und verletzlich sind.
Mit der Verschärfung des Strafrahmens des § 176 beziehungsweise § 176a und § 176b wird deutlich, dass solche Gräueltaten Verbrechen sind. Darauf liegt der heutige Fokus. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie alle um Unterstützung. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zur Verbesserung des Kinderschutzes weitergehen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich muss zwei Anmerkungen machen. Herr Kollege Lander, wenn man darüber nachdenkt, dass Kinder als Zeugen natürlich besonders zu schützen sind, dann sollte man sich auch Gedanken machen. Es gibt das Mainzer Modell - das wird unter Juristen diskutiert -, das ge
rade dazu beiträgt, dass eine Zeugenvernehmung von Kindern in einem geschützten Raum erfolgen kann, damit sie nicht mit den Tätern konfrontiert werden. Ich glaube, man muss in dem Zuge auch mit ansprechen, dass es das durchaus gibt. Das kann man im Interesse der Kinder auch machen.
Ich habe mich hier aber auch noch in meiner Funktion als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zu Wort gemeldet. Herr Lander, ich frage mich, warum Sie überhaupt noch mitarbeiten. Sie stehen hier, Sie stellen alles fest, Sie nehmen alles als bewiesen an, Sie denken überhaupt nicht über eine Unschuldsvermutung nach. Wir arbeiten nach StPO. Wir kennen eine Unschuldsvermutung, auch im Strafprozess. Das stellen Sie alles infrage. Sie haben alle Erkenntnisse parat. Für Sie ist alles erledigt. Ich frage mich an der Stelle, ob Sie wirklich an einer konstruktiven Aufklärung im Untersuchungsausschuss interessiert sind. Das stelle ich für mich derzeit ganz groß infrage. Ich glaube, Sie sollten sich das noch einmal überlegen und in sich gehen, denn nur so können wir wirklich gemeinsam arbeiten. Wir - die Koalitionsfraktionen und Ihre Fraktion - haben uns gemeinsam den Untersuchungsauftrag gegeben.
Ich denke, wir sollten auch gemeinsam an dieser gründlichen und auch objektiven Untersuchung interessiert sein und keine Feststellungen im Vorfeld machen. Ich bin da manchmal erschüttert.
Sie wissen letztendlich auch, wie oft ich in den Sitzungen predige, dass wir eine ganz besondere Verantwortung haben, wenn es darum geht, was wir aus dem Ausschuss heraus sagen und wie wir bewerten. Es gibt die Unschuldsvermutung. Der von Ihnen genannte S. ist verstorben. Das sind alles Sachen, die wir wahrnehmen müssen. Es gibt Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen und Lebenden. Da ist eine ganz besondere Sorgfaltspflicht notwendig. Deshalb bitte ich Sie wirklich, damit objektiv umzugehen. Treffen Sie keine unnötigen oder vorweggenommenen Entscheidungen beziehungsweise - für Sie - Schlussfolgerungen. Denken Sie daran, dass eine Unschuldsvermutung gilt. Wir wollen gemeinsam ein gutes Ergebnis erzielen im Interesse gerade derer, die durch diese Geschehnisse ganz besonders betroffen und verletzt wurden. - Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Begrifflichkeiten haben wir schon von den Vorrednern erfahren, das wird auch bei mir nicht anders sein. Wir haben es hier mit einem sperrigen Thema zu tun, nicht nur aufgrund der Begrifflichkeiten, sondern auch insgesamt. Fixierungen und Ähnliches sind keine Wohlfühlthemen.
Herr Zimmer hat in seinem Bericht aus dem Ausschuss schon gesagt, Ausgangspunkt waren hier zum einen die Datenschutz-Grundverordnung, die uns allen hinlänglich bekannt und in vielen Bereichen begegnet ist, und gleichzeitig die weitere Richtlinie 2016/680, die zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung entsprechend zugrunde gelegt wurde.
Auftrag dieses Gesetzes ist es, diese Richtlinie in unser Gesetz zu überführen. Ich werde Ihnen im Folgenden aufzeigen, dass es hier durchaus eine faire Balance gibt zwischen Grundrechteschutz auf der einen Seite und Akzeptanz und auch Möglichkeiten der Praxis auf der anderen Seite.
Es ist schon dargelegt worden, was in die einzelnen Artikel - wir haben ja ein Artikelgesetz - aufgenommen wurde. Zu Artikel 1 - Artikel 2 entsprechend - ist unter anderem die Fixierung genannt worden, zu der ich später noch einmal kommen wollte. Darüber hinaus ist sie ebenfalls in Artikel 3 und 4 aufgenommen, aber wichtig erscheint es mir, hier noch einen Satz zu verlieren. In Artikel 3 werden die Voraussetzungen geschaffen dafür, dass Strafgefangene eine strukturierte Möglichkeit erhalten, Geld für die Entlassung freiwillig und - wichtig auch - pfändungsfrei anzusparen. Das hat sich in der Vollzugspraxis als sinnvoll erwiesen und es ist auch gut, dass das hier im Gesetz so aufgenommen wird.
Die weiteren Artikel enthalten ebenfalls diese Anpassungen, beispielsweise im Gesetz der ambulan