Lothar Schnitzler

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Begleitung der Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei, Drucksache 14/596, wurde vom Plenum in seiner 26. Sitzung vom 25./26. Oktober 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Im Zuge der Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei werden Landeskriminalamt und Landespolizeidirektion durch eine einzige Behörde, das Landespolizeipräsidium, ersetzt.
Aufgrund dieser Änderung entfällt eine Vielzahl veralteter Behörden- und Amtsbezeichnungen, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angepasst werden. Darüber hinaus wird die Besoldung der Führungsebene der neuen Behörde geregelt. Die Besoldungsordnung B in der Anlage zum Saarländischen Besoldungsgesetz wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unter anderem dahingehend geändert, dass die Amtsbezeichnung „Landespolizeipräsident“ in der Besoldungsgruppe B 4 eingefügt wird und die Amtsbezeichnung „Landespolizeivizepräsident“ in der Besoldungsgruppe B 2.
Zudem wirft der Wegfall der bestehenden Personalvertretungen aufgrund der Verschmelzung der bisherigen Behörden die Frage der Personalvertretung und die Frage der Weitergeltung bestehender Dienstvereinbarungen auf, die gesetzlich zu lösen sind. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht insoweit die Einrichtung von Übergangspersonalräten vor. Die erstmalige Wahl des Personalrates im Landespolizeipräsidium erfolgt im nächsten regulären Wahlzeitraum (01. März bis 31. Mai 2013). Die bestehenden Dienstvereinbarungen gelten bis zu einer Neuregelung fort.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss am 03. November 2011 gelesen. Im Rahmen der Anhörung am 17.11.2011 wurden beteiligt der Saarländische Städte- und Gemeindetag, der in seiner schriftlichen Stellungnahme keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben hat, der Landkreistag Saarland, der eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat, die Gewerkschaft der Polizei, die Deutsche Polizeigewerkschaft und der Bund Deutscher Kriminalbeam
ter, die teils schriftlich und teils mündlich Stellung genommen haben, der Deutsche Richterbund und der Weiße Ring, die keine Stellungnahmen abgegeben haben, der Frauennotruf Saarland und der Deutsche Juristinnenbund, die sowohl schriftlich als auch mündlich Stellung bezogen haben, der Arbeitskreis Jugendhilfe und Justiz, der schriftlich vorgetragen hat.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, die Deutsche Polizeigewerkschaft und die Gewerkschaft der Polizei stimmen dem Gesetzentwurf grundsätzlich zu. Der Frauennotruf Saarland, der Deutsche Juristinnenbund und der Arbeitskreis Jugendhilfe und Justiz befürchten durch eine Zentralisierung von zurzeit in Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen dezentral organisierten Sachgebieten einen Rückschritt für den Opferschutz in Gestalt von verlängerten Anfahrtswegen zu einem zentralen Standort, verlängerten Bearbeitungszeiten und verschlechterten Vernehmungsbedingungen, zum Beispiel durch eine Reise von Vernehmungsbeamten und eine Vernehmung in fremden Diensträumen.
Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Abänderungsantrag Drucksache 14/657, der Ihnen als Tischvorlage vorliegt und vorwiegend redaktionelle Anpassungen und sprachliche Richtigstellungen zum Gegenstand hat, wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Landtagsfraktion bei Gegenstimmen der Landtagsfraktion DIE LINKE angenommen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Landtagsfraktion bei Gegenstimmen der Landtagsfraktion DIE LINKE die Annahme des Gesetzentwurfes zur Begleitung der Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei, Drucksache 14/596, nach Maßgabe des Abänderungsantrags Drucksache 14/657 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns heute Morgen parteiübergreifend gegen Rechtsextremismus in jeder Form ausgesprochen und der Opfer gedacht. Das war angemessen und notwendig. Aber was für uns auch klar sein muss: Wir brauchen eine Kultur des Miteinanders, die wir dagegensetzen müssen, wenn bestimmte Gruppierungen glauben, sie könnten unsere demokratische Grundordnung, das Leben und die Gesundheit von Mitbürgern, auch wenn sie Migrationshintergrund haben, gefährden oder sogar schädigen. Deshalb haben wir, so denke ich, mit den 100.000 Euro für Projekte gegen Rechtsextremismus das richtige Zeichen gesetzt. Wir werden auch noch viel Diskussionsbedarf haben, in welche Richtung wir gehen müssen.
Es gibt zurzeit eine große Berichterstattung über die Brände in Völklingen. Alle, die sich ein bisschen auskennen, wissen, dass das schon über viele Jahre ein Thema war, dass dahinter mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtsextreme Straftäter stehen. Aber wenn man nicht will, dass Trittbrettfahrer oder Nachahmungstäter aktiv werden, muss man an der richtigen Stelle vielleicht die Presse außen vor lassen. Aber ich denke, es ist ein günstiger Zeitpunkt, um noch einmal daran zu erinnern, dass es hier im Saarland schon genügend Taten gab, wo es sich lohnt, genauer hinzuschauen, und in welche Richtung wir uns im Saarland bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus bewegen wollen.
Es ist richtigerweise gesagt worden, dass wir eine Kultur des Miteinanders brauchen. Es geht darum, dass wir in einer humanen Gesellschaft eine kulturelle Vielfalt brauchen, Orte und Angebote, die es möglich machen, dass sich unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Neigungen und Interessen einbringen können. Wenn etwas verbindend ist, ist es bestimmt eine Kultur, die Menschen in gegenseitiger Akzeptanz und Rücksichtnahme aufeinander zusammenführt. Dies ist es, was das Saarland ausmacht. Eine Vielfalt von Gruppierungen, die vielfältige Angebote machen. Wir sind ja als Politiker in vielen Veranstaltungen dabei und sehen, was da alles möglich ist.
Insofern ist es uns wichtig, Herr Minister Toscani, vonseiten der LINKEN die Kultur noch einmal besonders in den Blick zu nehmen. Wir akzeptieren und sehen natürlich, dass Sie das neu übernommen haben. Wir wollen deshalb nicht besonders kritisch sein, sondern nur darauf hinweisen, dass auch wir der Meinung sind, dass der Kulturbericht, den der Kollege Jochem eben gefordert hat - ein Bericht, der den Kurs festlegt, wo wir in den nächsten Jahren hinwollen -, der richtige Weg sein könnte.
Das hat sich auch bei der Aufstellung des Haushaltes gezeigt. Es gab gerade bei kleinen Projekten Kürzungen, hier 2.000 Euro, da 8.000 Euro, die dann in den Nachtrags- und Änderungsanträgen korrigiert wurden, wo teilweise Erhöhungen stattgefunden haben. Wir finden das gut und begrüßen, dass im Nachhinein diese teilweise sehr kleinen Projekte doch Geld erhalten, um ihre Angebote machen zu können.
Ich möchte trotzdem auf einen Punkt hinweisen, Herr Toscani, der in der Haushaltsberatung kein großes Thema war, weil wir alle wissen, wir müssen sparen. Aber wir müssen uns die Frage stellen, ob wir in Zukunft im Bereich der Bibliotheken und bei der Leseförderung - das sind zwei Haushaltsstellen, die etwa 200.000 Euro umfassen - weiterhin sozusagen die rote Lampe im Vergleich aller Bundesländer behalten wollen, denn es ist ja in vielen Statistiken und Analysen festgestellt worden, dass das Saarland bei den Pro-Kopf-Ausgaben für die Lese- und Bibliotheksförderung ganz weit hinten liegt. Da könnte und müsste unserer Auffassung nach etwas geschehen, um dort eine verbesserte Angebotspalette zu erreichen. Denn das ist natürlich auch ein wichtiger Aspekt von Kultur in einem Land, das Menschen zusammenbringt, wenn sie das gleiche Lesevergnügen haben und die Möglichkeit, sich über Bücher andere, fremde Welten zu erschließen.
Deshalb wäre ein Appell von unserer Seite zu schauen, ob wir bei den Bibliotheken im Saarland nicht doch eine Verbesserung hinbekommen kön
nen. Wenn man sieht, dass etwa 2 Millionen Euro im Saarland in diesem Bereich verausgabt werden und dass davon alleine 1 Million von der Stadt Saarbrücken verausgabt wird, denke ich, tut es nicht besonders weh, dort die Mittel entsprechend zu erhöhen, um das Angebot zu verbessern.
Insofern sind wir der Meinung, dass auch die Neuschaffung einer Haushaltsstelle für pädagogische Filmarbeit eine gute Sache ist, die wir sehr begrüßen. Die 24.000 Euro, die da neu eingestellt worden sind, sind der richtige Schritt. Da müssen wir sehen, ob wir vergleichbar mit dieser Bibliotheksförderung etwas erreichen. Für uns alle muss das Ziel darin bestehen, alle Menschen in ihrer Vielfalt mitzunehmen, alle Menschen anzusprechen, denn nur das kann der Weg gegen Ausgrenzung und gegen Radikalisierung sein, die wir alle nicht wollen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehrehrenzeichens, Drucksache 14/567, wurde vom Plenum in seiner 25. Sitzung vom 21. September 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, angesichts einer Veränderung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehr und einer Verlängerung der aktiven Dienstzeit für Feuerwehrleute, durch das neu eingeführte bronzene Feuerwehr-Ehrenzeichen ein Ehrenzeichen zu schaffen, um alle maßgeblichen Etappen einer typischen Feuerwehr-Biografie insgesamt besser honorieren zu können.
Der Gesetzesentwurf wurde vom Ausschuss am 20. Oktober 2011 gelesen. Der Ausschuss hat auf die Durchführung einer Anhörung einvernehmlich verzichtet.
Worum geht es bei diesem Gesetz? Das Bronzene Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande wird als weitere Stufe zur Honorierung der ersten Etappe einer Feuerwehr-Biografie mit einer Dienstzeit von 25 Jahren eingeführt. Die Dienstzeiten des Silbernen Feuerwehr-Ehrenzeichens, das waren bislang 25 Jahre, und des Goldenen Feuerwehr-Ehrenzeichens, bislang 35 Jahre, verschieben sich hierdurch auf 35 Jahre beziehungsweise 40 Jahre. Aufgrund der Absenkung des Eintrittsalters auf 8 Jahre und der Verlängerung der aktiven Dienstzeit bis zum vollendeten 63. Lebensjahr kann eine maximale Dienstzeit von 55 Jahren erreicht werden.
Als Übergangsregelung sieht Artikel 2 des Gesetzes vor, dass Feuerwehrangehörige, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes mindestens 25 beziehungsweise 35 Jahre aktiv in einer Feuerwehr
Dienst getan haben, mit dem Silbernen beziehungsweise mit dem Goldenen Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande nach dem bisherigen Recht ausgezeichnet werden können. Das Gesetz sieht eine erneute Befristung bis zum 31. Dezember 2020 vor.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig und ohne Enthaltungen die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens, Drucksache 14/567, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften im Bereich des Brandschutzes und der Technischen Hilfe, Drucksache 14/568, wurde vom Plenum in seiner 25. Sitzung am 21. September 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die Geltungsdauer bestehender Vorschriften im Bereich des Brandschutzes und der Technischen Hilfe, die bis zum 31. Dezember 2011 befristet sind, zu verlängern, da die Vorschriften weiterhin benötigt werden. Des Weiteren trägt der Gesetzentwurf geänderten Ressortbezeichnungen der Ministerien und der Umfirmierung des „Rettungszweckverbandes“ in „Zweckver
band für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung“ Rechnung.
Der Gesetzesentwurf wurde vom Ausschuss am 20. Oktober 2011 gelesen. Der Ausschuss hat auf eine Anhörung einvernehmlich verzichtet, da mit dem Gesetzesentwurf keinerlei materielle Veränderungen einhergehen. Das Gesetz sieht eine erneute Befristung vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig und ohne Enthaltungen die Annahme des Gesetzesentwurfes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften im Bereich des Brandschutzes und der Technischen Hilfe, Drucksache 14/568, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren über eine Neuorganisation der saarländischen Polizei. Dazu liegt das Ergebnispapier einer Expertengruppe, zusammengesetzt aus dem Bereich der Polizei und dem Innenministerium, vor. Dieses Papier „Polizei 2020“ sei die Grundlage für die Diskussion darüber, wie viel innere Sicherheit wir uns noch leisten könnten. Ich sage aber: leisten wollen!
Was ist problematisch an der sogenannten Neuorganisation der saarländischen Polizei? Sie erbringt eben nicht nur organisatorische Neuheiten, sondern erfolgt vor dem Hintergrund der Spardiskussion und des defizitären Haushaltes des Saarlandes. Dazu drei Anmerkungen.
Erstens: Statt an allen Ecken und Enden immer nur sparen zu wollen, hätte die saarländische Landesregierung schon längst haushaltspolitisch Flagge zeigen müssen. Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer - sie ist leider gerade nicht anwesend - stellte im Zusammenhang mit der EuroRettung die Schuldenbremse im Grundgesetz infrage.
Ihre Analyse, wonach die Schuldenbremse noch vor der Wirtschafts- und Finanzkrise konzipiert worden sei, wie sie der Zeitung DIE WELT im September mitteilte, war richtig. Ich zitiere: „Wenn diese Voraus
setzung aber wegen der Folgen der Staatsschuldenkrise und der notwendigen Rettungsmaßnahmen nicht mehr gegeben ist, dann haben wir eine veränderte Geschäftsgrundlage.“ So formulierte sie. Nach dem scharfen Gegenwind durch ihre Parteifreunde zog sie aber flugs ihre Aussage zurück. So hat ja nicht nur der Unionsfraktionsvize Michael Meister mit dem Stopp von Bundeshilfen für das Saarland in Höhe von jährlich 260 Millionen Euro gedroht. Die Teilentschuldung, die damals Oskar Lafontaine als regierender Ministerpräsident des Saarlandes erkämpft hatte, war natürlich in einer ganz anderen Dimension.
Aber man kann schon feststellen: Die Parteifreunde von Annegret Kramp-Karrenbauer aus Berlin haben sie sozusagen am Nasenring durch die Manege geführt.
Nach den harten Gegenäußerungen, die zu ihrer ehrlichen Analyse vorgebracht wurden, bekannte sie sich schließlich doch zur im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse. Eigentlich schade, denn sie war ja auf dem richtigen Weg.
Zweite Anmerkung. Ich zitiere den Chef des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung, Gustav A. Horn.
Ja, ja, ich komme schon darauf zurück. Zunächst Zitat Gustav A. Horn: „Eine der Wurzeln der derzeitigen globalen Krise besteht in der zunehmenden Ungleichheit von Einkommen und Vermögen in den Industrieländern. Das gilt vor allem aus deutscher Sicht. Während sich das obere Einkommensdrittel unter Berücksichtigung der Preissteigerung in den vergangenen zehn Jahren finanziell deutlich verbessert hat, sind die mittleren und insbesondere die unteren Einkommen weit zurückgeblieben.“ Das bedeutet -
Ich wollte drei Vorbemerkungen machen, um deutlich zu zeigen, warum die Polizeireform hier im Saarland im Endeffekt nur ein Einsparkonzept ist und nicht ein wirkliches Neuerungskonzept moderner Polizeiarbeit, wie es erforderlich ist. Dazu sind diese drei Anmerkungen gedacht.
Dazu können Sie ja nachher noch etwas sagen.
Ich komme zur dritten Anmerkung. Es gibt einige Themen, die die LINKE immer wieder benennt; eines ist die Gegenüberstellung von Einnahme- und Ausgabenseite. Wir sagen, dass es notwendig ist, die Einnahmeseite zu verbessern. Dazu haben wir schon einige Vorschläge gemacht. Wäre es hier möglich gewesen, im saarländischen Landtag entsprechende Beschlüsse zu fassen, wie sie von der Fraktion DIE LINKE eingebracht worden sind, bräuchten wir vielleicht die Einschnitte im Bereich der Polizei nicht in dieser Härte und Klarheit vorzunehmen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir heute darüber reden müssen, dass bei der Polizei 300 Stellen gestrichen werden müssen.
Meine Damen und Herren, wir erkennen die Notwendigkeit an, Einsparungen im saarländischen Haushalt vornehmen zu müssen. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, in der die Polizei selbst darüber nachgedacht hatte, wie sie die innere Struktur der saarländischen Polizei straffen könnte, um damit bis 2020 jährlich 35 Millionen Euro Einsparungen zu erzielen, ohne die Sicherheit im Land in Gefahr zu bringen, ist zunächst einmal aller Ehren wert. Da wurde auch gute Arbeit geleistet. Aber das entbindet die Politik nicht von ihrer Verantwortung, die innere Sicherheit des Saarlandes zu gewährleisten. Und
dass das weiterhin der Fall ist, daran gibt es große Zweifel.
Nicht grundlos fordert der Direktor des Landeskriminalamts, Franz Josef Biesel, in einem internen Schreiben an das Innenministerium mehr Personal, denn andernfalls drohten Einschnitte bei der Verbrechensbekämpfung. Er befürchtet, dass die innere Sicherheit leiden werde. Biesel sieht derzeit über 10 Prozent der Stellen nicht besetzt, die das Landeskriminalamt seiner Meinung nach benötige, um seine Aufgaben wahrzunehmen. Die Arbeit des LKA - so Biesel - habe unter dem Personalmangel deutlich gelitten. Derzeit sind 48 Stellen im Bereich des LKA offen. Im Einzelnen nennt er unter anderem den Staatsschutz, der unter einem ständigen Personalwechsel leide. Beamte der Landespolizeidirektion und des Landeskriminalamts müssten bereits jetzt dort unterstützend tätig sein. Der LKA-Chef schließt Fehler und Lücken im Arbeitsablauf mit gravierenden Auswirkungen nicht aus, denn die Bearbeitungszeiten bei der Kriminaltechnik seien besorgniserregend. Es sei intern schon vom kriminalpolizeilichen Dienst an die Staatsanwaltschaft gemeldet worden, dass die Kriminaldienststellen keine weiteren Fälle annehmen könnten, da die Bearbeitungszeiten nicht mehr einzuhalten seien. Teilweise gebe es Wartezeiten von bis zu einem Jahr, während die gleichen Aufgaben in Rheinland-Pfalz in zwei bis vier Wochen erledigt würden.
Auch bemängelt Biesel, dass fehlende Beamte beim mobilen Einsatzkommando nicht ersetzt würden. Das bedeute spürbare Auswirkungen auf die Bekämpfung des Terrorismus und der Schwerkriminalität. Neue Aufgaben aus dem Bereich der Cyberkriminalität - ich erinnere nur an die Kinderpornografie im Internet oder den Bereich der Wirtschaftskriminalität - werden in der Neuorganisation nicht berücksichtigt. Was hilft es, wenn 17 Beamte mit einem selbstgebastelten Computerprogramm versuchen, bestens ausgerüstete Wirtschaftskriminelle aufzuspüren? Das ist so, als würde ein Smart-Fahrer einen Mercedes-S-Klasse-Fahrer verfolgen. Der Nicht-Erfolg ist gewiss. Aber das kann bei einer Wirtschaftspartei wie der CDU, die mit Geld nicht umgehen kann, auch gewollt sein. Das ist das Manko des vorliegenden Berichts, dass er nur die Einsparungen von 300 Stellen und die innere Neustrukturierung beschreibt und nicht die notwendige qualitative und quantitative Verbesserung in neuen Aufgabenfeldern einer modernen Polizei.
Meine Damen und Herren! Ich fasse die Problematik der Neuorganisation der Polizei in zwei Punkten zusammen. Erstens: Bei der Polizei im Saarland rumort es an verschiedenen Stellen. Die für Anfang kommenden Jahres geplante Neuorganisation der saarländischen Polizei sieht einen schrittweisen Abbau von 300 Stellen vor. Ob es wirklich bei dieser
Zahl bleibt bei konstant 100 Neueinstellungen pro Jahr, werden wir sehen. Wahrscheinlich werden es wesentlich mehr sein. Das PwC-Gutachten spricht von 650 bis 700 Polizisten, die im Bundesländervergleich eingespart werden könnten. Die Landesregierung gibt es nur nicht zu, dass sie diese Zahl anpeilt! Es sind unter der Hand ja schon andere Zahlen genannt worden.
Außerdem ist eine Verschmelzung des Landeskriminalamts mit seinen 423 Beamten und 120 Angestellten mit der Landespolizeidirektion vorgesehen. Diese Überlegungen stoßen auch innerhalb der Polizei auf Widerspruch, denn die Polizei hat bereits jetzt einen personellen Fehlbestand von bis zu 240 Beamten, wie in dem Bericht „Polizei 2020“ dokumentiert ist. Auch die Streichung der Ausgleichszahlung für in Pension gehende Polizisten von 4.091 Euro schafft spürbar Ärger. Was von dem sogenannten Generationenpakt Polizei bleibt, durch den ein Teil des Geldes in zusätzliche Beförderungen investiert werden soll, bleibt abzuwarten.
Zweite Anmerkung. Bei der Bevölkerung rumort es auch, denn sie merkt sehr deutlich, dass sie an der Nase herumgeführt wird. Die Umwandlung von Polizeiinspektionen, die rund um die Uhr besetzt sind, zu Teilinspektionen ohne Nachtschicht empfinden die Bürgerinnen und Bürger als Sicherheitsverlust. Das wissen Sie, deshalb haben Sie auf Ihrer Werbetour durchs Land immer wieder etwas versprochen, was Sie nicht halten wollen und können, nämlich dass alles bleibt, wie es ist, bei gleichzeitiger Einsparung von mindestens 300 Polizisten bis 2020.
Dass die Einsparung keine Minderung der inneren Sicherheit bedeutet, bleibt zu bezweifeln. Sie wollen die Bereitschaftspolizei von derzeit 110 auf 150 Stellen aufstocken und machen vor Ort den Menschen weis, dass ihre Polizeiinspektion oder ihr Polizeiposten erhalten bleibt. Aber ein blaues Hinweisschild mit der Aufschrift "Polizei" ist zu wenig, es muss auch Polizei drin sein, wenn "Polizei" draufsteht. Alles andere ist Irreführung und bei Ihnen so etwas wie Feigheit vor dem Feind, der in diesem Fall der Wähler ist.
Von den 20 Polizeiinspektionen, die derzeit eine Rund-um-die-Uhr-Besetzung haben, sollen zukünftig nur elf übrig bleiben. Bei neun Inspektionen wird das ausscheidende Personal nicht mehr nachbesetzt, sodass der Dienst zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr sukzessive abgebaut wird. Trotzdem tut die Landesregierung so, als würde nichts schlechter, als würde es im Gegenteil sogar teilweise besser. So wird versprochen, dass alle 37 Polizeiposten erhalten bleiben sollen. Die Sicherheit soll nachts durch den verstärkten Einsatz der Bereitschaftspolizei oder von benachbarten Dienststellen mit 24-StundenDienst gewährleistet werden.
Wenn man sich die Presseberichte anschaut, kann man nur staunen, was da alles diskutiert und ausgesagt wurde. So soll das Mandelbachtal auch nachts sicher sein, weil tagsüber die Polizeiposten Ommersheim und Gersheim erhalten bleiben sollen, obwohl die Polizeiinspektion in Blieskastel nachts nicht mehr besetzt sein wird. Die Polizeiinspektion Merzig bleibt in vollem Umfang erhalten, wie es auch bei anderen elf Polizeiinspektionen vorgesehen ist, so zum Beispiel Losheim. Auch sollen nach diesen Presseberichten alle Polizeiposten im Kreis erhalten bleiben. Beim Polizeiposten in Mettlach mit vier Polizisten soll sich fürs Erste nichts ändern, aber ausscheidende Beamte werden nicht nachpersonalisiert. Der Bezirk Wadern wird zukünftig keine 24Stunden-Präsenz mehr haben, aber die Polizei ist selbstverständlich vor Ort! Zukünftig sind die Inspektionen Merzig und St. Wendel zuständig für diesen Bereich. Die Polizeiinspektion Bous deckt Schwalbach mit ab, zukünftig ohne Nachtschicht. Aber es wird nichts schlechter!
Ich könnte mit dieser Liste ewig fortfahren und auch das zitieren, was in der Saarbrücker Zeitung und in der BILD-Zeitung immer wieder nachzulesen war. In Saarbrücken zum Beispiel, das nach der aktuellen bundesweiten Polizeistatistik zu den gefährlichsten Städten Deutschlands zählt - Platz acht von 80, wobei Körperverletzungen und Wohnungseinbrüche besonders zugenommen haben -, bleiben die vier Inspektionen mit ihren 300 Beamten in ihrer Qualität nicht vollständig erhalten. So wird beispielsweise die Polizeiinspektion Alt-Saarbrücken ihre Nachtschicht abbauen. Zukünftig soll es dort gleichberechtigte Polizeiinspektionen geben, was zu einer Zersplitterung der Führungsstruktur in der Stadt führt. Bisher war das in einer Hand, auf eine Person zugeschnitten.
Das alles sind Veränderungen, die unserer Meinung nach erhebliche Beeinträchtigungen und Minderungen der inneren Sicherheit bedeuten. Meine Damen und Herren der CDU, Sie sind nicht die Partei der inneren Sicherheit, sondern die Partei der inneren Unsicherheit. Sie geben nicht zu, dass bereits die erste Welle der Einsparungen bei der Polizei massive Auswirkungen in der Präsenz und in der Fläche mit sich bringt. Das wird mit Ihnen heimgehen. Spätestens dann, wenn die Saarländer bei ihrer Polizei vor verschlossenen Türen stehen. Aus diesen Gründen, weil die innere Sicherheit nicht gegeben, sondern nur vorgetäuscht ist, werden wir, die LINKE, diese Reform ablehnen.
Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes Drucksache 14/546 wurde vom Plenum in seiner 24. Sitzung vom 24. August 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Ziel des Gesetzes ist erstens die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Beleihung von Dritten mit der Rechnungslegung und Geltendmachung der Leistungsentgelte in der Luftrettung und zweitens notwendige Neubenennungen.
Zum ersten Punkt: Die Leistungsentgelte für den Rettungsdienst mit Luftfahrzeugen werden vom Ministerium für Inneres, Kultur und Europaangelegen
heiten - früher Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten - unter Beteiligung der ADACLuftrettung GmbH, die mit der Durchführung des Luftrettungsdienstes beauftragt ist, der Krankenkassen oder deren Verbänden und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. vereinbart. Wenn keine Vereinbarung zustande kommt, werden die Leistungsentgelte durch Verordnung festgesetzt.
In letztgenanntem Fall, also dem Fall, dass die Leistungsentgelte im Verordnungsweg festgelegt werden, fehlte bislang eine rechtliche Grundlage, um die ADAC-Luftrettung GmbH mit der Rechnungslegung und Geltendmachung der Leistungsentgelte beleihen zu können. Diese Grundlage soll durch den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/ 546 und den Abänderungsantrag Drucksache 14/ 587 geschaffen werden, wobei Vollstreckungsmaßnahmen beim Land als Aufgabenträger verbleiben sollen.
Zum zweiten Punkt: Daneben berücksichtigt der Gesetzentwurf geänderte Ressortbezeichnungen und die Umfirmierung des Rettungszweckverbandes in den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss am 08. September 2011 gelesen. Der Ausschuss hat auf eine eigene Anhörung einvernehmlich verzichtet und die im Rahmen der externen Anhörung der Regierung eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen herangezogen und ausgewertet. Der Ausschuss hat sich einen durch die Regierung eingereichten Abänderungsantrag zu eigen gemacht und diesem Abänderungsantrag, Drucksache 14/587, einstimmig, ohne Enthaltungen, zugestimmt. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, ohne Enthaltungen, die Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes Drucksache 14/546 nach Maßgabe des Abänderungsantrags Drucksache 14/587 in Zweiter und letzter Lesung. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, Drucksache 14/514, wurde vom Plenum in seiner 22. Sitzung vom 15. Juni 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, unter Wahrung des Prinzips der Freiwilligkeit die Kooperationsmöglichkeiten auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Vollstreckungswesens zu erweitern, indem die Möglichkeit geschaffen wird, Vollstreckungsaufgaben durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu übertragen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 14/514, schafft für Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts die Möglichkeit, die Vollstreckung eigener oder von ihrer Kasse zu vollstreckender Geldforderungen auf das Landesverwaltungsamt zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag, wobei der Gesetzentwurf den Mindestinhalt einer solchen Vereinbarung vorgibt. Zudem ist die Vereinbarung im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Letztlich wird in dem Gesetzentwurf klargestellt, dass das aufgrund einer Vereinbarung zuständige Landesverwaltungsamt landesweit zur Vollstreckung befugt ist.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Im Rahmen der Anhörung wurden der Saarländische Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag Saarland, die EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH und die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Vollstreckungsbeamter beteiligt, von denen alle eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben. Vertreter des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages und der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Vollstreckungsbeamter nahmen
auch an der mündlichen Anhörung am 11. August 2011 teil.
Ein wesentlicher Teil der Anhörung betraf die Frage, ob zur Stärkung der Kooperationsmöglichkeiten der Gemeinden neben der Vollstreckungsübertragung auf das Landesverwaltungsamt auch eine Vollstreckungsübertragung durch die Gemeinde auf den jeweiligen Gemeindeverband ermöglicht werden soll. Zu diesem Anliegen legten die SPD-Landtagsfraktion, die LINKE-Landtagsfraktion sowie die Regierungsfraktionen Abänderungsanträge vor. Es bestand im Ausschuss schließlich fraktionsübergreifend Einvernehmen darüber, nicht nur eine Übertragung der Vollstreckung auf das Landesverwaltungsamt, sondern auch auf den jeweiligen Gemeindeverband zu ermöglichen. Der von den Regierungsfraktionen vorgelegte Abänderungsantrag wurde mit den Stimmen aller Abgeordneten als gemeinsamer Abänderungsantrag des Ausschusses, Drucksache 14/555, angenommen. Der angenommene Abänderungsantrag stellt für den Fall der Übertragung der Vollstreckung durch eine Gemeinde auf den Gemeindeverband klar, dass eine Finanzierung über die Gemeindeverbandsumlage unzulässig ist und dass eine solche Vereinbarung im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen ist.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig ohne Enthaltungen - die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, Drucksache 14/514, nach Maßgabe des Abänderungsantrages, Drucksache 14/555, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Besucher! Wenn Sie sich umdrehen und am Theater vorbeischauen, von der Sichtachse des Abgeordneten Karl Rauber aus gesehen, blicken Sie genau auf den Rohbau des Vierten Pavillons. Bewundern Sie den Charme eines Hochbunkers, der mal der Vierte Pavillon, die früher sogenannte Galerie der Gegenwart, werden soll. Gegenwärtig sehen wir jedoch nur grauen Beton. Wir wissen noch nicht, was davor kommt, ob Milchglas, Butzenscheiben oder sonst etwas Billiges an Material.
Ich weiß nicht, warum der fünfte Entwurf gewählt wurde. Ich hätte gerne, dass sich der Abgeordnete Karl Rauber hier zu der Frage äußert, wie die Wahl für den fünften Preis zustande kam. Das würde mich sehr interessieren.
Es geht in meiner Rede um zwei Punkte. Der erste Punkt ist Murks am Bau. Was wir heute feststellen, in den Ausschüssen hören, tagtäglich in der Zeitung lesen und was durchsickert, ist: Dieser Bau ist von Anfang an vermurkst worden. Wir haben Vermutungen, wer dafür verantwortlich ist, wissen es aber noch nicht genau. Wir wissen aber, dass nichts stimmt: kein Hochwasserschutz, keine Glasfront, keine technischen Gewerke wie Alarmanlage, Beleuchtung, Klimaanlagen. All das ist unklar, irgendwelche Dilettanten haben rumgefummelt.
Es geht bei dem, was die Staatsanwaltschaft in der Sache Melcher untersucht, nicht mehr um die Frage, wie er sich bei dem Vierten Pavillon verhalten hat, sondern es geht um den ganzen Bereich der Neugestaltung der Museumslandschaft im Saarland. Die Schlosskirche war der erste Umbau, den Herrn Melcher betreut hat, da begann die ganze Geschichte. Und jetzt haben wir diesen Klotz, über den wir heute diskutieren.
Der zweite Punkt ist die Frage der Korruption bei der gesamten Neugestaltung der Museumslandschaft.
Da muss geschaut werden, wer was gemacht hat. Herr Ulrich, vielleicht waren Sie auch bei diesen luxuriösen Essenseinladungen dabei? Da hat eine Flasche Bordeaux 140 Euro und mehr gekostet. Ich hoffe, sie hat Ihnen geschmeckt.
Ich komme jetzt zu meiner Rede. Herr Kulturminister Toscani, bei aller Wertschätzung Ihrer Person, dass Sie mit fliegenden Fahnen die Positionen des Antrages der SPD und der LINKEN übernommen haben, den Sie ja im Vorfeld schon kannten, spricht für sich. Sie wollen das Amt des Kurators der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz von dem des Kultusministers trennen sowie eine Doppelspitze installieren, bestehend aus einem künstlerischen und einem verwaltungstechnischen Leiter, um das Vieraugenprinzip zu gewährleisten. Herr Melcher hatte alle Funktionen übernommen, er war sein eigener Controller. Wie es dann gelaufen ist, wissen sehr viele in diesem Raum.
Herr Minister, es ist löblich, dass Sie diesen Schritt gehen. Er findet unsere Unterstützung, er löst jedoch nicht das Problem des Vierten Pavillons und beantwortet nicht die Fragen der Neugestaltung der Museumslandschaft. Da haben wir noch viel Diskussionsbedarf.
Sehr geehrter Herr Minister Toscani, das Jahr 2011 war wohl auch Ihnen des Guten zu viel bei den zahlreichen Kulturpannen im Saarland, für die in der Jamaika-Koalition besonders die CDU, Herr Schmitt, verantwortlich ist. Vor allem, weil die CDU in zehn Jahren Alleinherrschaft dafür gesorgt hat, dass wir uns heute im Parlament um Missmanagement, Korruptionsverdacht und kulturellen Dilettantismus streiten müssen, anstatt friedlich über die Neugestaltung der Museumslandschaft sprechen zu können. Das gute Konzept hätte es möglich gemacht, wären da nicht die unsäglichen Umstände der Realisierung des Vorhabens, die mehr als störend sind. Herr Schmitt, ich stimme Ihnen zu, die Neugestaltung der Museumslandschaft im Saarland, vor allem hier in Saarbrücken, ist eine gute Sache. Die handelnden Personen, die Namen kommen früher oder später alle aufs Tapet, waren das Problem.
Ein gutes Konzept wurde zugrunde gerichtet durch dilettantische CDU-Vorleute, durch dilettantische Verantwortliche in den entsprechenden Gremien.
Sie können gerne nachher widersprechen. Das steht Ihnen ja frei.
Die Missstände in der CDU-Kulturpolitik sind schon aufsehenerregend. Man muss sich einmal vorstellen, was alles los ist. Während das Weltkulturerbe Völklinger Hütte still vor sich hinrostet, der Gondwana-Park zu einer Investitionsruine ohne absehbares Ende geworden ist, das industrielle, kulturelle Erbe des saarländischen Bergbaus schmählich vernachlässigt wird, spitzt sich der Skandal um den Vorsitzenden der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, um Ralph Melcher, immer mehr zu.
Aber wir würden uns gerne gemeinsam mit Ihnen erinnern. Herr Schmitt, ich lade Sie gerne zur Geschichtsaufarbeitung ein, damit Sie mir auf der Reise in das Grauen folgen können. Seit 2003 wird die Stiftung von Melcher geleitet. Eingestellt hat ihn der damalige Kulturminister Jürgen Schreier, heute oberster Spiele-Dealer des Saarlandes. Vorgesetzter war neben dem ehemaligen Kulturminister Karl Rauber von 2007 bis 2009 die jetzige Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, die damals nicht nur den Spatenstich an dem Vierten Pavillon vorgenommen hat, sondern auch das Gehalt von Ralph Melcher exorbitant erhöhte. Da gibt es Zahlen - 50 Prozent und mehr, Verdoppelung -, vielleicht können Sie dazu etwas sagen. Aber Karl Rauber weiß es bestimmt auch.
Genau. Er kann dazu etwas sagen. Er kann vor allen Dingen auch die Frage beantworten, ob dieser Spatenstich, Frau Ministerpräsidentin, von Ihnen damals bei Nacht und Nebel oder bei hellem Tageslicht stattgefunden hat. Ich vermute einmal das Zweite. Aber wir werden das hören, wenn Sie sich
dazu vielleicht äußern würden. Es würde mir sehr gut gefallen.
Es stellt sich die Frage, Frau Ministerpräsidentin, warum Sie damals das Gehalt von Ralph Melcher so exorbitant erhöht haben. Das muss doch einen Grund gehabt haben. Was wurde denn da ausgehandelt? Was hat dazu geführt, das Gehalt von Ralph Melcher damals schon so zu erhöhen?
Auch veranlassten Sie die mit unsäglichen Verträgen versehene Projektkoordination des Herrn Marx, seines Zeichens Innenarchitekt, ein sehr guter Bekannter von Jürgen Schreier, der bereits beim Umbau der Schlosskirche zu einem Museum für mittelalterliche Sakralkunst, unter anderem beim gläsernen Verbindungsbau zu dem Museum für Vor- und Frühgeschichte auf dem Schlossplatz der verantwortliche Architekt war. Schon da hat er die Finger im Spiel gehabt, also eine sehr interessante Figur in der Kulturpolitik der CDU.
Alle ehemaligen CDU-Minister sind dafür verantwortlich, dass schludrig mit den Geldern der Stiftung umgegangen wurde und dass Melcher außer Kontrolle geraten ist. Die Änderung der Stiftungssatzung soll hier Kontrollen einbauen, damit so etwas nicht mehr möglich sein kann. Das unterstützen wir. Das habe ich eben schon einmal gesagt, Herr Minister. An der Stelle haben Sie das sehr schön gemacht. Sehr schnell, sehr zügig. Ich wünsche mir weiterhin in dieser Angelegenheit ein entsprechendes Tempo.
In der 1990 gegründeten Stiftung Saarländischer Kulturbesitz werden die vier größten Museen im Saarland vereint: Das Saarlandmuseum, vor das jetzt dieser Betonklotz gebaut wird, und bis zum Jahresende noch die Stadtgalerie Saarbrücken, die dann in die Trägerschaft der Stadt übergeht, das Museum für Vor- und Frühgeschichte, das auch sehr schön umgebaut worden ist - was die Umbautechnik betrifft, kann man zu dem historischen Teil grundsätzlich nichts Negatives sagen; aber im Detail schon, vor allen Dingen, welche Gelder wo geflossen sind - und schließlich noch das Deutsche Zeitungsmuseum in Wadgassen. Ralph Melcher bezieht dafür nicht nur ein äußerst üppiges Gehalt, das er mit dem damaligen Kulturminister Jürgen Schreier ausgehandelt hatte und das, wie ich eben schon erwähnte, von dessen Nachfolgerin Annegret KrampKarrenbauer, CDU-Kultusministerin von 2007 bis 2009, um mehr als 50 Prozent erhöht wurde. Zusätzlich erhielt er noch eine von dem ehemaligen Kulturminister Rauber veranlasste Pauschale, die der Projektmanager Marx dann noch mit zusätzlichen Zahlungen für geleistete Dienste des Herrn Melcher aufstockte. Da ist auch noch einmal Geld geflossen. Das alles ist in dieser Zeit passiert.
Die Frage stellt sich doch, wieso hier doppelt und dreifach verrechnet wurde. Auf jeden Fall kann man
sagen, dass der Vorsitzende der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz Ralph Melcher aus Sicht des Rechnungshofes überhaupt nicht kompetent war, genauso wenig wie der Innenarchitekt Marx. Beide haben sich da drangesetzt, ich vermute einmal, bei den Luxusessen, wo der Bordeaux mehr als 140 Euro kostete. Sie haben sich vermutlich dann, nachdem sie die zwei Architekten, die diesen fünften Entwurf eingereicht haben, diesen Klotz, den man da sieht, herausgeekelt haben, schön zusammengehockt, vielleicht vorm Kaminfeuer, und haben bei gutem Essen und guten Getränken gemeinsam den Bau geplant. Man hat fast den Eindruck, als wäre da mehr Wein als Verstand eingebracht worden.
Schon die missglückte Ausschreibung um den Wettbewerb des Vierten Pavillons hat gezeigt, dass hier Dilettantismus am Werk war. Das führte zu Kosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro, die für den Wettbewerb letztlich anfielen, und das Saarland musste sich die Pleite leisten, den fünftbesten Entwurf des Architektenwettbewerbs bauen zu müssen, nachdem der zweite Preisträger den ersten Preisträger wegen Nichteinhaltung der Wettbewerbsvorgaben erfolgreich verklagt hatte. Der Landesrechnungshof hat schon im Sommer 2010 darauf hingewiesen, dass ein Innenarchitekt für eine Projektsteuerung dieser Art nicht qualifiziert ist. Viel zu spät wurde jetzt die Reißleine gezogen. Die Linksfraktion sieht insbesondere die neue Ministerpräsidentin KrampKarrenbauer in der Pflicht. Ihre Rolle als zeitweise verantwortliche Kultusministerin in diesem bizarren Szenario muss aufgeklärt werden. Solche Projekte sind politisch verlässlich und finanzierbar umzusetzen. Alles andere schadet dem Ansehen von Kultur und Kunst.
Meine Damen und Herren, der Vierte Pavillon scheint der teuerste Billigbau der deutschen Museumslandschaft zu werden. Derzeit steht fest, dass es massive Probleme gibt, das Gebäude in seiner Bausubstanz sinnvoll als Museum zu nutzen. Die Kosten steigen, und alle Gewerke wurden und werden neu in Billigvarianten geplant: Eine Billigfassade in Milchglas oder Butzenscheiben, ein unzureichender Hochwasserschutz, dem ausreichende Pumpen fehlen, zu klein geplante Ausstellungsräume, ganz zu schweigen von den für ein Museum notwendigen technischen Gewerken wie Klimaanlagen mit gleichbleibender Temperatur und gleichbleibender Luftfeuchtigkeit, eine hochkomplexe Anlage also. Komplexe Lichtanlagen zur Ausleuchtung der Exponate, sichere Alarmsysteme und anderes mehr, all das ist noch in der Schwebe, keiner weiß, was da hinkommt. Kommen da Tranfunzeln hin, kommen da Halogenscheinwerfer hin oder kommt da irgendeine Leuchte aus der Jamaika-Koalition hin?
Wir wissen es nicht, meine Damen und Herren. Ich komme zum Ende, Herr Präsident, Sie werden mir die Zeit geben, hier einmal aufzuräumen.
In der Konkurrenz zu Metz und Luxemburg kann das Saarland sich einen extrem teuren Billigbau nicht leisten. Wir machen uns lächerlich und schaden bereits jetzt dem Image des Saarlandes, das einmal als Aufsteigerland bezeichnet wurde, wie eine Legende berichtet. Jetzt gab es einen unglaublichen Anstieg der Baukosten von anfänglich 9 Millionen Euro, dann kurz nach dem Wettbewerb von 12,5 Millionen Euro auf 18,7 Millionen Euro. Derzeit werden offen 35 Millionen Euro genannt, unter der Hand in Fachkreisen wird bereits von 45 Millionen Euro geraunt. Wenn man von den im Jahre 2006 von Jürgen Schreier genannten 9 Millionen Euro ausgeht, ist die neue Kalkulation ein Zeichen totaler Unfähigkeit der politisch wie fachlich Verantwortlichen. Ob die jetzt genannten Summen das Ende der Fahnenstange sind, bleibt zu bezweifeln. Deshalb fordern wir einen sofortigen Baustopp, Herr Minister, um den externen Kontroller, den Sie ja eingesetzt haben -
Ja genau, wenn man das Geld zugrunde legte, hätte ich noch unendlich Zeit zu reden.
Es dürfen auch keine weiteren Aufträge mehr vergeben werden, weil sonst die Kosten nicht kalkulierbar sind. Alles, was jetzt passiert, Herr Minister, unter Ihrer Leitung und Ihrer Verantwortung, was an Aufträgen herausgeht und an Geld verausgabt wird, wird Ihnen zur Last gelegt werden. Sorgen Sie dafür, dass der Bau gestoppt wird. Denken Sie über eine alternative Nutzung nach durch die Hochschule für Musik, weil die einen Anbau plant, der auch Geld kostet. Da muss man endlich mal deutlich werden und sagen: Es muss ein Ende haben mit dieser Geldverschwendung.
Meine lieben Jamaikaner, ich verstehe eure Erregung. Die jamaikanische Hitze macht halt heiß. Ich wünsche mir weiterhin eine rege Diskussion. Gehen Sie mal in sich und denken Sie über die finanzielle Notlage des Saarlandes nach - Herr Meiser, Sie auch! - Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Saarland befindet sich seit der Freilassung des extrem gefährlichen Straftäters Walter H. rechtlich gesehen in einer Ausnahmesituation. Ausgelöst hat dies ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das die deutsche Rechtspraxis, nachträglich Sicherungsverwahrung bei weiterhin gefährlichen Straftätern anzuordnen, als Verletzung der Menschenrechte ansah. Die Straßburger Richter
haben entschieden, dass sich die Sicherungsverwahrung in Deutschland nicht hinreichend von der vorangegangenen Haft unterscheide und damit dem Rückwirkungsverbot der Menschenrechtskonvention widerspreche. Dem hat sich nun im Mai vor dem Hintergrund vieler anstehender Klagen gegen die Verletzung der Menschenrechte aktuell Inhaftierter das Bundesverfassungsgericht - im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung - inhaltlich voll angeschlossen. Es hat alle bisherigen halbherzigen Bemühungen um eine Reform des deutschen Strafrechts für unzureichend erklärt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes fordert bis 2013 von der Bundesregierung eine grundsätzliche Reform der Sicherungsverwahrung, damit der Wildwuchs der unterschiedlichen Regelungen, die es während der vergangenen zwölf Jahre gegeben hat, vor allem auch bezogen auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung, ein Ende findet.
Was ist nun die Folge dieser neuen Rechtslage? Mindestens 80 Straftäter, die nach dem Absitzen ihrer Haft in Sicherungsverwahrung kamen, können sich nun auf das Urteil berufen und in den nächsten Monaten freikommen. Skeptiker gehen sogar von mehr als 200 Fällen aus. Walter H. war der erste Hochrisikohäftling, der aus dem Gefängnis freikam, nachdem entschieden wurde, dass die deutsche Sicherungsverwahrung zum Teil auf rechtswidrigen Gesetzen gründet. Und das Bundesverfassungsgericht hat dies ja spektakulär bestätigt, vor allem für jene Fälle, in denen schärfere „Wegsperrgesetze“ erst später, nach der Verurteilung, in Kraft traten und trotzdem rückwirkend geltend sollten.
Nun klagt die Stadt Saarbrücken, um Walter H. wieder hinter Gitter zu bringen. Ihr Rechtsdezernent Jürgen Wohlfahrt hat auf die Frage, weshalb die Stadt Saarbrücken nun klage, geantwortet: Weil dies politisch gewollt ist. - Diese Antwort eines ausgewiesenen Verwaltungsrechtlers zeigt, was dieser Gesetzentwurf, über den wir jetzt entscheiden, wert ist nämlich nicht einmal das Papier, auf das er gedruckt wurde.
Meine Damen und Herren, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung von extrem gefährlichen Gewalttätern und das im Mai erfolgte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben bei vielen Menschen Unsicherheit und Ängste hervorgerufen und den Ruf nach einer sicheren Unterbringung dieser extrem gefährlichen Straftäter laut werden lassen. Die Menschen und die Parlamente wurden von den Folgen der neuen Rechtsprechung überrascht. Nun wird hektisch versucht, extrem gefährliche Gewalttäter durch eine Neufassung der rechtlichen Regelungen wieder wirkungsvoll verurteilen zu können.
Bei der Lösung der Frage, wie sich einerseits die Gesellschaft vor extremen Gewalttätern schützen
kann und andererseits die Menschenrechte auch extremer Gewalttäter gewahrt werden können, ist unser Rechtsstaat nun besonders herausgefordert. Wie soll die Frage beantwortet werden, was zu tun ist mit extrem gefährlichen Gewalttätern, die in Haft kommen? Wie sie verwahren? Wie sie wieder in Freiheit entlassen? Wie können sie auf Dauer so untergebracht werden, dass ihre Menschenrechte nicht mit Füßen getreten werden, aber auch das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nicht verletzt wird? Diese Fragen stehen zurzeit im Raum und beschäftigen vor dem Hintergrund des Therapieunterbringungsgesetzes die Rechtsgelehrten und Rechtswissenschaftler sehr stark. Aus diesen Kreisen werden sehr viele kritische Stimmen geäußert.
Ein Staat erweist sich immer dann als wahrer Rechtsstaat, wenn er auch in besonders schwierigen, ja extremen Situationen das Recht des Einzelnen und die Würde und die Freiheit eines Jeden verteidigt. Nicht immer ist so etwas leicht nachvollziehbar. Dies gilt vor allem bei solchen extremen Straftätern wie Walter H., der durch dieses Urteil freigesetzt wurde und, da er noch immer als für die Allgemeinheit extrem gefährlich eingestuft wird, von Anfang an rund um die Uhr bewacht wird, von zunächst 16 und jetzt zehn saarländischen Polizisten. In diesem Fall versucht der Staat, den notwendigen Schutz der Bevölkerung aufwändig zu realisieren. Seit Mai 2010 ist Walter H. nach 22 Jahren Haft ein freier Mann und lebt in Saarbrücken. Er ist extrem gefährlich und sollte deshalb eigentlich den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen. Nun kam er frei, weil die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstößt. Diesem Sachverhalt müssen nun die Gesetzgeber Rechnung tragen, nach unserer Auffassung sehr schnell.
Meine Damen und Herren, Kollegen, die Frage der dauerhaften Unterbringung solch extremer Straftäter muss neu geregelt werden. Insoweit sind wir mit Ihnen einer Meinung, und diesbezüglich stehen wir auch keiner Lösung im Wege. Zu aktuellen Lösungsansätzen gehören das vom Deutschen Bundestag im Dezember 2010 beschlossene Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter, das sogenannte ThUG, und das saarländische Ausführungsgesetz, mit dem wir uns heute befassen. Es geht um die Therapieunterbringung psychisch schwer gestörter Gewalttäter. Oft handelt es sich dabei um Sexualstraftäter mit abnormen Persönlichkeitsstörungen, unter deren Abnormität die Gesellschaft leidet.
Was ist nun vom Bund vorgesehen? Mit dem Therapieunterbringungsgesetz wollte die Bundesregierung neue Einrichtungen schaffen, in denen psychisch gestörte Schwerkriminelle untergebracht werden sollten, um nicht länger im normalen Strafvollzug verbleiben zu müssen. Letzteres wurde ja durch den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert. Zuständig für die Einweisung soll eine Zivilkammer des jeweiligen Landgerichtes sein.
Die Regierung sprach vollmundig von einer neuen Form des Vollzugs, die weder Psychiatrie noch Gefängnis sei. Ob dies tatsächlich so ist, muss hinterfragt werden. Behauptet wurde von der Bundesregierung, die Lebensführung der Betroffenen werde dort nur insoweit eingeschränkt, als dies für eine effektive Therapie unverzichtbar sei.
Ob das Gesetz zur Unterbringung extrem gefährlicher Straftäter so ausreichend ist, muss ernsthaft bezweifelt werden. Das sehen viele Rechtswissenschaftler so, und auch die Partei DIE LINKE ist insoweit gegenüber diesem Gesetz sehr kritisch eingestellt. Warum? Das vorliegende Therapieunterbringungsgesetz zielt auf Gefangene, die nach dem neuen Urteil vor der Entlassung stehen, weil ihre Sicherungsverwahrung zu Unrecht rückwirkend verlängert wurde. In dieser schwierigen Rechtslage verabschiedete der Gesetzgeber am 22.12.2010 dieses Therapieunterbringungsgesetz, um einen weiteren Freiheitsentzug für diesen Personenkreis abzusichern. In diesem Gesetz wird vom Vorhandensein einer psychischen Störung ausgegangen, und eine freiheitsentziehende Maßnahme mit Therapiecharakter zur Reduktion der Gefährlichkeit sollte verfügt werden. Die Straftäter sollten in Einrichtungen untergebracht werden, die sie von der Gesellschaft separieren, aber nicht einer Haftverlängerung entsprechen. Allein schon diese Wortwahl zeigt, wie schwierig diese Gratwanderung ist, von der die Kollegin Rehlinger gesprochen hat.
Die saarländische Landesregierung scheut sich nun, Konsequenzen aus dem Gesetz zu ziehen und eine rechtlich haltbare Lösung zu entwickeln. Sie versteckt sich hinter den Entscheidungen der anderen Bundesländer und hofft, in den anderen Bundesländern ihre Extrem-Straftäter unterbringen zu können. Damit wäre sie ihre Sorgen los. Die anderen Bundesländer denken aber doch nicht daran, für das Saarland eine Unterbringungsmöglichkeit vorzuhalten! Was aus einer Lösung gemeinsam mit Rheinland-Pfalz werden wird, das weiß man noch nicht so genau.
Also versucht die Landesregierung, mittels ihres Gesetzentwurfs Straftäter wie Walter H. in der Psychiatrie unterzubringen. Die bedankt sich aber herzlich! Die Therapeutenkammer des Saarlandes hat in der Anhörung sehr deutlich darauf hingewiesen, dass psychische Merkmale wie auffällige Persönlichkeitszüge, sonstige Verhaltensauffälligkeiten, verringerte Impulskontrolle, sexuelle Auffälligkeiten oder soziale Anpassungsprobleme in Verbindung mit erheblichen Straftaten in der psychiatrischen Praxis in der Regel nicht als psychische Erkrankung, geistige Behinderung oder eine andere seelische Abartigkeit oder
tiefgreifende Bewusstseinsstörung eingestuft werden, die die Schuldfähigkeit des Täters erheblich einschränken würden. Sie fordert deshalb, die Therapieunterbringung in speziellen Einrichtungen zu vollziehen, die ganz eindeutig vom Maßregelvollzug psychisch kranker Straftäter getrennt sein sollten.
Meine Damen und Herren, wir fordern einen angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern. Die Bewahrung rechtsstaatlicher Grundsätze zum Schutz der Menschenrechte fordert unseren Rechtsstaat heraus. Vor der Sicherungsverwahrung hat der Gesetzgeber nun hohe Hürden aufgebaut. Das ist der Grund, warum das nun vorgesehene Gesetz so schwierig in der Umsetzung ist. Es wird aus Sicht vieler ein Gesetz sein, das nicht greifen kann, da es nicht die vorhandene Rechtsprechung und Gesetzgebung abdeckt. Das hat die Anhörung in den Ausschüssen für Justiz und Inneres ergeben. So werden zukünftig Gutachten von zwei Gutachtern vorgesehen, in denen neben einer extremen Gefährlichkeit des Häftlings eine psychische Störung festgestellt werden muss. Rechtlich ist das schwer umzusetzen, denn Straftäter in Sicherungsverwahrung sind in der Regel voll schuldfähig, psychisch Kranke aber nicht. Hier versucht das Gesetz, Schuldfähigkeit und abnorme Persönlichkeitsstörungen zusammenzubringen, ohne eine wissenschaftliche Grundlage dafür zu haben.
Das vorliegende Gesetz ist auf Artikel 5 der Menschenrechtskonvention zugeschnitten, der ausdrücklich von rechtmäßiger Freiheitsentziehung bei psychisch Kranken spricht. Experten kritisieren das Gesetz als faulen Kompromiss, der nicht über die geltende Rechtslage hinausgehe. Sie verweisen darauf, dass psychisch kranke Menschen schon heute nach den Unterbringungsgesetzen der Länder eingesperrt werden dürfen.
Der Ausbau einer Sicherungsverwahrung ist nach den Plänen der Bundesregierung bis 2013 vorgesehen. Das soll den Ländern entsprechend Spielraum geben. Aber wir sehen, dass hier viel Zeit vertan wird und dass hier ein Problem gelöst werden soll, das eigentlich eine vernünftige und grundsätzliche Neuregelung der Sicherungsverwahrung erforderlich machen würde.
Meine Damen und Herren, Therapieren statt Wegschließen ist der Rechtsgrundsatz, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordert. Dem wird sich die deutsche Rechtsprechung nicht entziehen können. Gegen die jetzt vorliegenden gesetzlichen Planungen bringen wir als Kritik vor, dass es einerseits wohl kaum eine Anwendungsmöglichkeit geben wird, da die Verhängung der Sicherungsverwahrung volle Zurechnungsfähigkeit voraussetzt, während die Einweisung wegen einer psychischen Störungen dazu in Widerspruch steht. Professor Kinzig hat angemerkt - ich habe das sehr ernst genom
men -, dass seiner Ansicht nach auf Grundlage dieses Gesetzes erfolgende Unterbringungen keinen Bestand haben werden, wenn der Betroffene klagt. Das heißt im Falle Walter H.: Wenn er aufgrund des jetzt hier zu beschließenden Therapieunterbringungsgesetzes verurteilt würde, käme er nach einer entsprechenden Klage garantiert wieder frei. Vor diesem Hintergrund halten wir das Gesetz für Augenwischerei. Das bedeutet für uns, dass wir uns nicht wirklich ernsthaft als Gesetzgeber betätigen. Es wäre viel vernünftiger und viel besser, wenn die Landesregierung auf Bundesebene initiativ würde und eine entsprechende gesetzliche Neuregelung der Sicherungsverwahrung auf den Weg bringen würde und wenn sie vor allen Dingen den Prozess beschleunigen würde.
Wir wollen den Menschen keinen Sand in die Augen streuen und ihnen nicht Sicherheit vorgaukeln. Wir finden, hier wird blinder Aktionismus betrieben, der die Ängste der Menschen nicht ernst nimmt. Wir wollen eine ernsthafte Lösung des Problems und nicht nur so tun als ob. Deshalb lehnen wir diese Gesetzesvorlage ab. Wir wollen nicht dagegen stimmen, deswegen werden wir uns nur enthalten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Zuständigkeiten nach dem Staatsangehörigkeits- und dem Personenstandsrecht, Drucksache 14/397, wurde vom saarländischen Landtag in seiner 18. Sitzung am 17. Februar 2011 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht in Artikel 1 die Neuregelung der Zuständigkeiten für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen vor. Nach bisherigem Recht sind neben der Landeshauptstadt Saarbrücken und den Mittelstädten die jeweiligen Gemeinden für die Entgegennahme und Weiterleitung der Einbürgerungsanträge zuständig. Infolge der jetzt vorgenommenen Neuregelung wird diese Zuständigkeit auf die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken übertragen. Im Personenstandsrecht werden die infolge dieser Novellierung des Personenstandsgesetzes erforderlichen Anpassungen von Zuständigkeitsregelungen vorgenommen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde hierzu eine Anhörung durchgeführt unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sowie der von der Umsetzung direkt betroffenen Verbände und Organisationen. Änderungsbedarf hat sich im Zuge der Beratungen nicht ergeben. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes über Zuständigkeiten nach dem Staatsangehörigkeits- und dem Personenstandsrecht, Drucksache 14/397, in Zweiter und letzter Lesung. - Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Derzeit ist im Saarland der Datenschutz in zwei unterschiedliche Datenschutzstellen aufgeteilt. Der öffentliche Bereich untersteht der Landesbeauftragten für Datenschutz, der nichtöffentliche Bereich der Unternehmen, Betriebe und sonstiger nichtöffentlicher Stellen obliegt dem Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten. Der zunehmende elektronische Datenaustausch zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen und die rasante informationstechnische Entwicklung erfordern eine Zusammenführung beider Bereiche. Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes reagiert darauf und sieht die Einrichtung eines Datenschutzzentrums vor, das bei der Landesbeauftragten für Datenschutz angesiedelt ist.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Datenschutzgesetzes, Drucksache 14/443, wurde vom Plenum in seiner 20. Sitzung am 13. April 2011 in Erster Lesung bei Enthaltung der SPD-Landtagsfraktion und Zustimmung der übrigen Fraktionen einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Aufsicht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich auf die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu übertragen und dort das „Unabhängige Datenschutzzentrum des Saarlandes“ zu errichten. Damit wird es im Saarland nur noch eine Datenschutzkontrollstelle geben, die sowohl für den öffentlichen als auch für den nichtöffentlichen Bereich zuständig ist. Weiterhin ist vorgesehen, die Zuständigkeit für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Datenschutz sowie für den öffentlichen wie auch für den nichtöffentlichen Bereich auf die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu übertragen. Um der neuen Bedeutung des Amtes gerecht zu werden, wird das Vorschlagsrecht der Landesregierung für dieses Amt gestrichen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde hierzu eine Anhörung unter Beteiligung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern sowie weiterer Institutionen und Verbände durchgeführt. Ergebnis der Beratungen im Ausschuss ist der Ihnen als Drucksache 14/490 vorliegende Abänderungsantrag, der auf eine Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurückgeht und der Ihnen einstimmig zur Annahme empfohlen wird. Der Ihnen vorliegende Abände
rungsantrag zielt mit der Änderung in § 8 darauf ab, dass der behördliche Datenschutzbeauftragte in die Lage versetzt wird, seine Aufgaben kompetent zu erfüllen, indem ihm die verantwortliche Stelle die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht und die Kosten hierfür übernimmt. Mit der Änderung in § 25 soll die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gestärkt werden. Hiernach sollen Personalmaßnahmen nur noch im Einvernehmen mit ihr oder mit ihm erfolgen. So weit zu dem Ihnen vorliegenden Abänderungsantrag.
Ein von der SPD-Fraktion vorgelegter Abänderungsantrag, der weitergehende Änderungen im Datenschutzgesetz vorsah, wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt bei Zustimmung des Antragstellers und der Fraktion DIE LINKE. Im Ausschuss wurde Einvernehmen erzielt, dass im Rahmen der Anhörung angesprochene Änderungen nach der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zügig Eingang finden in ein Gesetzgebungsverfahren zum Saarländischen Datenschutzgesetz. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung des Saarländischen Datenschutzgesetzes, Drucksache 14/443, unter Berücksichtigung des Ihnen als Drucksache 14/490 vorliegenden Änderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das subjektive Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land muss mit dem objektiv festgeschriebenen Sicherheitsstandard, wie er im Saarländischen Polizeigesetz formuliert ist, in Einklang stehen, zwischen den Polen Sicherheit der Bevölkerung und Freiheit des Einzelnen. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht durch einen zu hohen Kontroll- und Eingriffszwang seitens der staatlichen Stellen - und hier besonders der Vollzugsorgane wie der Polizei - eingeschränkt oder gar verletzt werden. Die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und der staatliche Ordnungsrahmen bedingen sich gegenseitig. Deshalb müssen alle polizeilichen Maßnahmen vor den grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechten Bestand haben. Wie weit dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung hier entsprochen werden kann, ist immer eine heikle Gratwanderung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Gewiss, Leib und Leben, Eigentum und Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande zu schützen, ist die vornehmste Aufgabe eines demokratischen Rechtsstaats. Während ihrer Alleinregierungszeit - davon träumt noch mancher CDU-Abgeordneter hier im Hause - hat die CDU Saar mit ihrem Ministerpräsidenten und Justizminister, jetzt Bundesverfassungsrichter in spe, ihr Leitbild von 1999 „Opferschutz vor Täterschutz" doch etwas weit ausgelegt. So hatte sie nichts Eiligeres zu tun, als das Saarländische Polizeigesetz von 1989 sowohl in den Jahren 2001, 2007 als auch 2010 zu novellieren. Um die Gesetzesänderungen zu begründen, haben Sie, Herr Meiser, als damaliger Innenminister unverantwortlich mit den Ängsten der Menschen gespielt und ihnen vorenthalten, dass das Saarland eines der sichersten Bundesländer ist. Es liegt seit vielen
Jahren durchweg auf einem der ersten drei Plätze natürlich auch dank der hervorragenden Arbeit unserer Polizei. Deren Gewerkschaft GdP hat sich damals sehr kritisch zu den Vorhaben geäußert. Es gab und gibt de facto keinen Regelungsbedarf, trotzdem haben Sie das Gesetz zunehmend verschärft.
Meine Damen und Herren, ich zitiere sinngemäß den damaligen Innenminister Klaus Meiser, der in der 11. Sitzung der 12. Wahlperiode am 24. Mai 2000 vollmundig erklärte, dass es bei der Fortschreibung der Polizeistruktur darum gehen müsse, die Führungsebenen zu straffen und mehr Polizei in die Fläche zu bringen. - Daran werden wir ihn und die CDU erinnern, wenn demnächst die Polizeireform hier im Plenum diskutiert werden wird. Wir haben schon erlebt, dass der Innenausschuss, der für dieses Thema zuständig ist, zu diesem Thema belogen und nicht informiert wurde. Donnerstags in der Sitzung des Innenausschusses hat ein subalterner Regierungsvertreter vor dem Innenausschuss erklärt, dass es noch keinen Zwischenbericht der Kommission Polizei 2020 gebe, und montags war Innenminister Toscani - er erinnert sich sicher noch daran - mit einem großen Bericht mit Bild in der Saarbrücker Zeitung, in dem er das Ergebnis der Arbeit dieser Kommission verkündete. Das ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, kein Regieren nach Gutsherrenart, sondern eine Missachtung des Parlaments, das bei diesem Vorhaben einer Polizeireform außen vor gelassen wird.
Ein Skandal, meine Damen und Herren, den sowohl die GRÜNEN wie auch die FDP decken. Der Jamaika-Koalition geht es schon lange nicht mehr um eine gute Politik für dieses Land,
sondern nur noch um den blanken Machterhalt. Wer Dienstwagen mit Chauffeur fährt, läuft nicht mehr gerne. Und wer in einem Ministersessel oder Staatssekretärsessel sitzt, klebt gerne daran.
So hat die CDU Saar den Grundsatz, dass eine wirksame Polizeiarbeit das vertrauensvolle Zusammenwirken aller staatlichen und privaten beziehungsweise gesellschaftlichen Institutionen erfordert, damals mit Füßen getreten - das wurde eben ja schon ausgeführt -, als sie gegen den hartnäckigen Widerstand der damaligen Oppositionsparteien GRÜNE, FDP und SPD Verschärfungen des Saarländischen Polizeigesetzes vorgenommen hat, die heute von den beiden Jamaika-Parteien GRÜNE und FDP stillschweigend mitgetragen werden, obwohl sie in ihrem Koalitionspapier eine Rücknahme
der vorgenommenen Verschärfungen festgeschrieben haben. Aber der jetzt vorliegende Antrag der SPD zwingt nun GRÜNE und FDP, sich eindeutig zu positionieren. Diese Kritik müssten Sie, Herr Schmitt, als Fraktionsvorsitzender der FDP, der sogenannten Freiheitspartei, doch mittragen.
Meine Damen und Herren, der Vollzugspolizei sollte mit der Neufassung des § 27 die Möglichkeit gegeben werden, Iosgelöst von einem Anfangsverdacht Personen- und Fahrzeugkontrollen durchführen zu können. Auch GRÜNE und FDP haben sich eindeutig gegen die zu weit gehende, von dem damaligen Minister Meiser euphemistisch so genannte lagebildabhängige Kontrolle mit Bild- und Tonaufzeichnungen ausgesprochen, die neu in das Saarländische Polizeigesetz eingeführt wurde. Dabei handelt es sich aber um eine verdachts- und ereignisunabhängige Bürgerkontrolle. Dazu gehört auch eine automatische Aufzeichnung von Kraftfahrzeugkennzeichen bis zu einer Entfernung von 30 Kilometern von der Staatsgrenze zur Abgleichung mit grenzüberschreitenden Fahndungsersuchen. Und die Ortspolizeibehörde - das sind die allseits beliebten sogenannten Hipos - wurde gesetzlich legitimiert, an öffentlich zugänglichen Orten offen Bildaufzeichnungen von Personen anzufertigen.
Was hier beschlossen wurde, ist größtenteils ein Witz! Der saarländischen Polizei fehlt bis heute das technische Gerät - Kameras und Software mit Computerhardware -, um überhaupt Kraftfahrzeugkennzeichen adäquat erfassen zu können. Sie haben damals eine Verschärfung auf den Weg gebracht, die Sie gar nicht umsetzen konnten und auch offensichtlich nie umsetzen wollten, weil die Mittel dafür nie zur Verfügung gestellt wurden! Auch die Ordnungspolizei hat wohl bis heute nicht verstanden, was ihre Aufgabe nach § 27 sein soll; denn noch keine einzige Maßnahme entsprechend der Novellierung wurde von ihr durchgeführt.
Insofern sind die Aussagen des damaligen Innenministers Klaus Meiser nur als Nebelkerzen zu verstehen. Er dramatisierte wider besseres Wissen die Gefahrenlage, sah überall illegale Schleusungen das können Sie im Protokoll nachlesen, Herr Kollege Meiser, das lässt sich auch zitieren - von Asylsuchenden, Autoschieberei, Menschenhandel und Rauschgiftdelikte, die das Saarland angeblich in eine extreme Gefahrenlage brächten. Er zog das Gesetz mit der alleinregierenden CDU durch und kaufte der Vollzugspolizei noch nicht einmal eine Kamera, damit sie die gesetzliche Vorgabe umsetzen konnte.
Die Gesetzesnovellierung greift weit in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ein und versagt - Gott sei Dank
- bei der Umsetzung. Auch bei dem Versprechen, Gewaltkriminalität durch lagebildabhängige Kontrollen einzudämmen, versagt der ehemalige Minister, da ihm die Kommunen mit ihrer Ordnungspolizei etwas husten, weil sie technisch gar nicht in der Lage sind, flächendeckend Videoüberwachungen anzubieten.
Es gab und gibt im Saarland keine Chaoten, keine Hooligans und keine rechtsextreme Szene, die eine Verschärfung des Unterbindungsgewahrsams von 24 Stunden auf acht Tage oder eine umfassende Videoüberwachung rechtfertigen.
Vielmehr ist eine gute personelle und sächliche Ausstattung der saarländischen Polizei, die in der Fläche präsent ist, Garant für Sicherheit und Ordnung und kein überzogenes, realitätsfremdes Gesetz, das Sie damals auf den Weg gebracht haben und das heute korrigiert werden muss.
Insofern ist der Gesetzentwurf der SPD zu begrüßen und sollte heute auch beschlossen werden, fährt er doch die Befugnisse der Polizei, die in den letzten Jahren als Folge der zunehmenden Angst der Bürger vor internationaler Kriminalität, der zunehmenden Gewalt in ihrem Umfeld und der diffusen Angst vor terroristischen Anschlägen immer mehr ausgeweitet wurden, wieder auf ein angemessenes und praktikables Maß zurück. Leider geht der Gesetzentwurf nicht auf die Änderung des polizeilichen Gewahrsams ein, der von 24 Stunden auf bis zu acht Tagen ausgedehnt wurde. Auch auf die Gesetzesnovellierung zum § 28 zur Informationserhebung aus Wohnungen von 2007 wird leider nicht eingegangen, obwohl es sehr kritische Stimmen aus dem Bereich der Polizei und von dem ehemaligen Datenschützer Herrn Lorenz, den ich hier persönlich begrüße, gegeben hat und große Bedenken gegen die Speicherung der Fingerabdrücke von Kindern, egal welchen Alters, geäußert wurden. Die CDU hat dies durchgedrückt, obwohl selbst die Polizei die Position vertreten hat, dass die alte Gesetzeslage bereits alles regelte. Die Rückführung auf den alten Stand wäre also angebracht.
Ich bin sehr gespannt, wie sich die Jamaikaner im Ausschuss verhalten werden, wenn wir - wie von Herrn Becker angekündigt das Polizeigesetz grundsätzlich auf den Prüfstand stellen. Herr Ministerpräsident - ach ja, er ist ja zugleich Justizminister -, als Ministerpräsident und Möchtegernverfassungsrichter haben Sie auch hier die Verfassungsrechte der saarländischen Bürgerinnen und Bürger zu weit einschränken lassen. Ob Sie das für Karlsruhe qualifiziert, ist fraglich.
Meine Damen und Herren, ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Änderung des Gesetzes über die Saarländische Verwaltungsschule, Drucksache 14/315, wurde vom Plenum in seiner 15. Sitzung am 18. November 2010 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.
Die im Jahr 1962 getroffene Regelung über die Zusammensetzung des Verbandsausschusses spiegelte die damalige Beteiligung der staatlichen und kommunalen Dienstherren an den Lehrgängen und an der Finanzierung der Saarländischen Verwaltungsschule wider. Danach sind das Land und die Gemeinden mit jeweils vier Mitgliedern, die Gemeindeverbände mit zwei Mitgliedern im Verbandsausschuss vertreten. Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich jedoch die Inanspruchnahme der Verwaltungsschule durch ihre Mitglieder und die damit verbundene finanzielle Beteiligung geändert. Insbesondere ist die Teilnahme von Landesbediensteten an den Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Verwaltungsschule rückläufig.
Der Gesetzentwurf trägt dieser Entwicklung durch eine Veränderung in der Besetzung des Verbandsausschusses Rechnung. Gleichzeitig wird die bisher vorgesehene Zwei-Drittel-Mehrheit bei den Beschlüssen des Verbandsausschusses auf die absolut wesentlichen Beschlüsse beschränkt. Die Amtszeit des Verbandsvorstehers wird von drei auf fünf Jahre verlängert. In dem geänderten Gesetz wird klargestellt, dass es sich bei der Aufsicht durch das Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten um eine reine Rechtsaufsicht handelt. - So weit zu den wesentlichen Änderungen des vorliegenden Gesetzentwurfs.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde hierzu eine Anhörung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sowie der berufsständischen Organisationen durchgeführt. Bedenken gegen den Gesetzentwurf wurden nicht geäußert.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes über die Saarländische Verwaltungsschule, Drucksache 14/315, in Zweiter und letzter Lesung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Änderung des Saarländischen Ministergesetzes und beamtenrechtlicher Vorschriften Drucksache 14/343 wurde vom Plenum in seiner 17. Sitzung am 19. Januar 2011 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Ziel des Gesetzentwurfes ist sicherzustellen, dass saarländische Mitglieder des Europäischen Parlaments künftig keine Doppelbezüge mehr erhalten. Hierzu wird mit Anrechnungsvorschriften auf das neue EU-Recht reagiert. Die durch die Tätigkeit als Abgeordneter oder Abgeordnete erworbenen Ansprüche auf Entschädigung, Übergangsgeld, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung, die auf der Grundlage des Abgeordnetenstatus des Europäischen Parlaments gezahlt werden, sollen künftig wie Leistungen nach dem Abgeordnetengesetz des Bundes angerechnet werden. Das bedeutet, dass die nationalen Leistungen für diesen Zeitraum ruhen oder gekürzt werden.
Soweit zum Regelungsinhalt des Gesetzentwurfes. Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Ministergesetzes und beamtenrechtlicher Vorschriften Drucksache 14/343 in Zweiter und letzter Lesung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich in meinen Ausführungen auf den Kulturbereich Kapitel 02 07 beziehen. Bei den Haushaltssparversuchen der Jamaika-Koalition ist dieses Kapitel aus unserer Sicht beispielhaft dafür, wie auf
der einen Seite scheinbar gespart werden soll, auf der anderen Seite aber sozial ungerecht und teilweise unlogisch vorgegangen wird.
In Kapitel 02 07 kann man feststellen, dass die notwendigen Sparbemühungen gemäß den Vorgaben der Schuldenbremse gerade bei den kleinsten Haushaltsstellen im Kulturbereich zu Sparvorschlägen führen. Dies insbesondere bei Projekten und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche. Das ist über den Gesamthaushalt aus den einzelnen Teilplänen zu ersehen. Bei den großen Titeln des Kapitels 02 07, wie die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz mit über 4 Millionen Euro Etat, wird jedoch nichts eingespart. Wir sind für Kultur, und die kostet natürlich etwas. Wir gehen da gerne mit, Herr Kulturminister Rauber, aber es muss gerecht und nachvollziehbar sein, wenn gespart werden soll. - Frau Präsidentin, erlauben Sie mir, an dieser Stelle Marx zu zitieren.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie sollten vielleicht mehr lesen als schreien. Ich zitiere: „Ein Kapitalismus ohne Menschlichkeit, Solidarität und Gerechtigkeit hat keine Moral und auch keine Zukunft.“ - Das sollten Sie sich in Ihren Stammbaum schreiben, liebe CDUler.
In Ihr Stammbuch, Entschuldigung. Das Zitat stammt von dem Kardinal und ehemaligen Erzbischof von München und Freising sowie ehemaligen Bischof von Trier, Reinhard Marx, aus seinem Buch „Das Kapital: Ein Plädoyer für den Menschen“. Hätten Sie Ihre sozialpolitischen Positionen gelesen, die katholische Soziallehre verinnerlicht, dann hätten Sie das gewusst und nicht gleich losgeschrien. Wo Marx drauf steht, ist auch Marx drin, liebe CDUler, das sollten Sie sich merken.
Wo Sie mit Ihren Sparmaßnahmen hinwollen, ist noch nicht richtig zu sehen. Dass jedoch bei kleinen, aber wichtigen kulturellen und sozio-kulturellen Projekten gespart werden soll, wird in diesem Haushalt sehr deutlich.
Nur Geduld, Herr Schmitt, ich lese es Ihnen genau vor, damit Sie den Haushalt endlich verstehen. So wird beispielsweise der Titel 686 39 - Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche - von mageren 38.000 Euro auf 28.000 Euro gekürzt. Es entfällt also etwa ein Viertel der bisherigen Mittel.
Dies ist mit Verlaub nicht nur im Einzelplan 02 der Fall, sondern auch in anderen Einzelplänen wie et
wa im Einzelplan 05 bei sozio-kulturellen Projekten oder im Einzelplan 06 im Bereich der Bildung. So wurde die Förderung Pädagogische Filmarbeit - Titel 684 06 in Kapitel 05 06 - von 20.000 Euro genullt. Als es Proteste gab, haben Sie dem Kino achteinhalb zugesagt, dass die Summe aus einer anderen Haushaltsstelle jetzt doch zur Verfügung gestellt werden soll. Das ist ein mieser Trick, der dazu führen wird, dass sich in den nächsten Jahren viele Projekte um diese Haushaltsstelle prügeln werden. Dass Sie in Ihrem Nachtragshaushalt die entsprechende Rücknahme der Kürzungen vorgenommen haben, zeigt die Konzeptionslosigkeit, die Irrungen und Wirrungen Ihrer haushalterischen Arbeit, die Sie uns vorstellen und der wir zustimmen sollen. Das können Sie von uns so nicht verlangen.
Meine Damen und Herren, auf Einsparungen im sozio-kulturellen und bildungspolitischen Bereich werden wir im Laufe der weiteren Haushaltsberatungen zurückkommen, wenn diese aufgerufen werden.
Schauen wir uns im Einzelplan 02 die Kürzungen bei kleineren Einrichtungen an. Die Kunstförderung in Titel 681 32 wird von bisher 33.500 Euro um 16.800 Euro fast halbiert. Der Zuschuss für das Adolf-Bender-Zentrum wird von 10.000 auf 9.000 Euro und der für das Saarländische Museum von 133.000 auf 120.000 Euro gekürzt. Auch die Summe für den Förderverein Kunstzentrum Bosener Mühle wird von 20.000 auf 18.000 Euro gekürzt und die für den Europäischen Kulturpark Bliesbrück-Reinheim von 10.000 auf 9.000 Euro. In Kapitel 02 11 wird bei der Hochschule für Bildende Künste Titel 533 23 Durchführung von Ausstellungen - die Förderung von 45.000 auf 38.000 Euro gekürzt. Wenn man sich anschaut, bei welch kleinen Titeln Einsparungen vorgenommen werden, dann gewinnt man den Eindruck, als wolle Kulturminister Rauber die Spesen für den Vorsitzenden der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, Herrn Ralph Melcher, einsparen, damit dieser weiterhin in Luxusrestaurants speisen kann, mit Weinen im Wert von über 140 Euro, oder in Edelurlaubsorten wie Marbella übernachten kann, um zum Wohle des Saarlandes kulturell tätig sein zu können.
Ein großer Tourismusbetreiber beschreibt Marbella wie folgt. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Wo es früher bloß ein kleines Fischerdorf gab, finden wir heute einen der aufregendsten Ferienorte am Mittelmeer, in dem sich die Schönen und Reichen die Türklinke in die Hand geben.
In diesem Zentrum des Jetset und Showbusiness finden wir gepflegte Boulevards, Parks und Gartenanlagen und ein Zentrum mit jenen engen romantischen Gassen maurischer und andalusischer Tradition, die Marbella seine unverwechselbare Persönlichkeit verleihen.“ Meine Damen und Herren, das ist der Ort, zu dem der Leiter der Modernen Galerie mit seiner Gattin reisen muss, um ein neues Kunstexponat in Augenschein nehmen zu können. Was Herr Melcher dort kulturell gesichtet hat, überlasse ich Ihrer Phantasie. Mir verschließt sich das Ganze. Herr Minister Rauber, so wie Sie bei der Industriekultur gezeigt haben, wie man ohne Effekte Millionen Euro in die Schlackenhalde setzt, haben Sie auch im Umgang mit der Geldverschwendung Ihres obersten Kulturverwalters gezeigt, wie diese Regierung zu sparen versteht.
Zur Kultur gehören auch die Aufwendungen im Bereich des Denkmalschutzes und der Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern im Einzelplan 09 des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr. Wenn man sich dort die Kürzungen anschaut, hat man den Eindruck, meine Damen und Herren Jamaikaner, als hätten Sie das Saarland jetzt schon der Abrissbirne anheimgegeben. Hier werden in Kapitel 09 02 (Denkmalpflege) in Titelgruppe 92 die Mittel um 115.800 Euro, von 163.100 Euro auf 47.300 Euro, im Haushaltsjahr 2011 gekürzt, in Titelgruppe 93 - Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern - um 112.000 Euro, von 488.000 Euro auf 372.000 Euro. Das sind massive Kürzungen im Bereich des Denkmalschutzes und im Bereich der Denkmalpflege. Wenn das ihr Verständnis von Kulturpolitik ist, Herr Minister Rauber, dann fragen wir uns, was im Saarland noch übrig bleibt, wenn Sie Ihren Sparkurs so fortsetzen.
Ich weise noch kurz darauf hin, dass im Einzelplan 06 auch in dem Haushaltstitel, der die Schulkulturarbeit betrifft, Mittel massiv gekürzt wurden. Zum Beispiel wurden die Zuschüsse für Vereine und Verbände in Titel 684 96 um 102.000 Euro von 163.500 Euro auf jetzt 61.000 Euro gekürzt. Wer sich in der Schulpraxis auskennt, weiß, welche Auswirkungen das auf die Nachmittagsbetreuung Ihrer ach so gelobten Freiwilligen Ganztagsschulen hat, die wir immer schon abgelehnt haben, weil wir nämlich eine gute Pädagogik, eine gute Betreuung wollen und keine billige Verwahranstalt. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kulturminister Rauber, eines muss ich Ihnen zugestehen: gelernt ist gelernt. Wenn ich mir den bunten Reigen der Auslassungen vor Augen führe, den Sie hier veranstaltet haben, komme ich zu dem Schluss, dass Sie zu dem, was ich kritisch angemerkt habe, keine einzige Bemerkung gemacht haben. Sie haben nur erläutert, wo Sie die Millionen zu verausgaben gedenken, zum Beispiel bei den Hochschulen der Künste - wobei ich dazu gar nichts Negatives gesagt habe - oder der Galerie der Gegenwart oder der HBK-Galerie, die neu geschaffen wurde.
Sie haben von „Schöner Wohnen“ am Ludwigsplatz gesprochen.
Es hat ja niemand was dagegen, dass Sie sich Ihren Dienstsitz schön ausschmücken und ausmalen.
Ich bin ja selbst Alt-Saarbrücker und zufrieden, wenn der Ludwigsplatz schön gestaltet ist. Das macht aber nicht wett, dass Sie kein Wort gesagt haben zu den kleinen Kultureinrichtungen, denen Sie den äußerst schmalen Etat noch weiter gekürzt haben.
Sie haben beispielsweise kein Wort zum Adolf-Bender-Zentrum gesagt.
Sie haben auch nichts zur Bosener Mühle gesagt. Sie haben über alles Mögliche geredet, wo Sie Geld ausgeben, Sie haben aber kein Wort zu der Trinkkultur des Herrn Melcher gesagt. Vielleicht waren Sie daran beteiligt.
Ich bitte Sie, wenn Sie hier die Kulturpolitik darstellen, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie eine Politik betreiben, die immer mehr in eine Schieflage gerät, was die soziale Gerechtigkeit betrifft. Wenn man nur über hoch subventionierte Kultureinrichtungen spricht, an deren Angebote nur Menschen teilnehmen können, die sich die 100 oder 200 Euro für einen Theaterbesuch mit allem Drum und Dran leisten können, dann dürfen Sie nicht außer Acht lassen, dass Sie in anderen Bereichen, wo es darum geht, dass auch Kleinverdiener, Kinder und Jugendliche teilnehmen können, kürzen. In diesen Bereichen, wo normale Menschen den Zugang zur Kultur finden, beispielsweise indem sie an der Bosener Mühle an Kursen teilnehmen, wird gekürzt. Und in anderen Fällen tun Sie so, als könnten Sie weiterhin in Saus und Braus leben. Diese Schräglage sollten Sie korrigieren. Sie sollten das auch ehrlich bekennen und nicht so tun, als wäre Ihre Welt - die für Sie scheinbar immer noch eine Scheibe ist - in Ordnung. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat ihren ersten Haushalt vorgelegt, dessen Einsparungen der Schuldenbremse geschuldet sind. Zu den Sparplänen der Landesregierung bei der Besoldung der Landesbediensteten hat Kollege Rolf Linsler gestern schon auf den falschen Weg hingewiesen, vor allem beim öffentlichen Dienst massiv Einsparungen vornehmen zu wollen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat bereits Protest gegen die Sparpläne der Landesregierung angekündigt. Es geht dabei um die Nullrunde, die Halbierung des Beförderungsbudgets und die Absenkung der Eingangsbesoldung. Hier ist eine Grenze erreicht, die nicht überschritten werden sollte, wenn wir nicht wollen, dass der öffentliche Dienst kaputtgespart wird. Der öffentliche Dienst, das hat der Kollege Becker eben schon angedeutet, sollte und muss für Nachwuchskräfte attraktiv bleiben, wenn wir wollen, dass dieses Land weiterhin funktioniert.
Meine Damen und Herren, die innere Sicherheit darf durch die Sparbemühungen und Sparbeschlüsse der Jamaikaner nicht gefährdet werden. Wir wissen um die Schwierigkeiten bei der anstehenden Reform der Polizei, die zurzeit in einer vom Innenminister einberufenen Strukturreformkommission diskutiert wird.
Die Ergebnisse dieser Diskussionsrunde werden wir abwarten. Wenn die Ergebnisse mit Zustimmung aller Beteiligten erfolgen, werden wir uns den notwendigen Umsetzungen nicht verschließen, wobei wir aber ganz klar sagen, dass die Polizei in der Fläche bleiben muss, auch wenn die neue Integrierte Leitstelle eine schnellere und bessere Einsatzplanung ermöglichen sollte. Trotzdem, wir wissen, nichts ist präventiv wirksamer als die Polizei vor Ort. Welche wichtige Rolle ein funktionierender Polizeiapparat hat, zeigte sich zuletzt bei der Überwachung des
Walter H., als dieser von jetzt auf nachher aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurde. Da hat es sich gezeigt, was ein funktionierender Polizeiapparat für uns alle bedeuten kann.
Auch erkennen wir die Bemühungen der Landesregierung an, Polizeianwärter dem Personalbedarf entsprechend in Planstellen zu übernehmen. Ob das zurzeit ausreichend ist, wird unterschiedlich gewertet. Da ist, denke ich, noch nicht das letzte Wort gesprochen. Aber auch da ist die Kommission zur Neuorganisation gefordert, klare Richtzahlen zu erstellen. Vor diesem Hintergrund sind die Reduzierungen bei den sächlichen Ausgaben - die Titel kann ich mir sparen, sie sind ja bekannt -, Mieten, Pachten, Erwerb von Fahrzeugen, Polizeikosten, kritisch zu sehen. Eine Polizei, die funktionieren soll, muss technisch und sächlich gut ausgestattet sein. Gerade vor der zunehmenden Gewalt gegen Polizeikräfte ist eine gute Schutzausrüstung erforderlich. Das haben Sie, Herr Becker, angeführt. Dem tragen Sie in Titel 812 12 bei den technischen Geräten für die Vollzugspolizei Rechnung, denn hier geht es um Ausstattungsgegenstände, die Leib und Leben der Polizisten schützen. Ich denke, das ist in unser aller Interesse, dass man hier, wenn man das seriös angehen will, das Problem lösen muss.
Aber, meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Integrationsdebatte in Deutschland ist es unverständlich, dass die Landesregierung die Mittel für Integrationsmaßnahmen kürzen wollte. Während die Wirtschaft dringend eine Zuwanderung fordert, leisten wir es uns im Saarland immer noch, Familien mit unsicherem Aufenthaltsstatus abzuschieben, obwohl der Vater Arbeit hat, den Unterhalt der Familie also bestreiten kann, und die Kinder gute oder sehr gute Schüler sind. Deshalb ist die Anhebung in Titel 684 81 um 100.000 Euro auf 451.000 Euro zu begrüßen.
Diese Mittel beziehen sich auf die Betreuung der in der Aufnahmestelle Lebach untergebrachten Asylsuchenden. Herr Becker, die von Ihnen genannten rund 6 Millionen Euro Aufwendungen für den Bereich der Asylsuchenden und Migranten enthalten in hohem Maße auch die Kosten für die Abschiebungen. Diese Abschiebungen sind in jedem Falle immer eine tragische Geschichte. Ich wäre da nicht so fahrlässig in der Formulierung, dass man das als ein normales und reguläres Instrument in der Asylpolitik ansehen solle. Das ist ein sehr heikler Punkt, wo wir auch in Zukunft, denke ich, noch trefflich streiten müssen.
Aber auch bei Zuwanderern mit sicherem Aufenthaltsstatus muss mehr getan werden. Insofern zeigt die Anhebung der Mittel in Titel 684 02 im Einzelplan 05 - das wäre der Bereich von Ministerin Kramp-Kar
renbauer -, dass Sie gelernt haben, Frau Ministerin. Dass Sie auf die ursprünglich geplante Kürzung, die zu der Schließung von vielen wichtigen Integrationsprojekten geführt hätte, reagiert haben, zeigt Ihre Lernfähigkeit. Denn die hervorragende Integrationsarbeit dieser Einrichtungen vor Ort, die vielen Menschen mit Migrationshintergrund hilft, sich im Saarland beruflich und sozial zu integrieren, ist unbestritten. Gerade Einrichtungen wie die Arbeitsstelle für Migration und gegen Fremdenfeindlichkeit in Völklingen ist weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt und ein geschätzter Ansprechpartner bundesweiter Institutionen. Das sollte man einmal zur Kenntnis nehmen, dass eine hervorragende Arbeit in diesen Einrichtungen geleistet wird. Man sollte damit nicht fahrlässig umgehen.
Sie haben das erkannt. Da sage ich Ihnen an dieser Stelle ein ausgesprochenes Lob, denn wir müssen diesen Bereich sehr sorgsam entwickeln und schauen, wie das in Zukunft aussieht.
Liebe Jamaikaner, wer die Praxis der Integrationsarbeit kennt, weiß, dass nur niederschwellige Angebote vor Ort Menschen mit Migrationshintergrund erreichen. Da hilft der Verweis auf das Landesinstitut für präventives Handeln in keiner Weise. Eine solche unglaubwürdige Politik lehnen wir als LINKE natürlich ab. Wir vertreten das Prinzip der niederschwelligen Angebote vor Ort. Alles andere ist fachlich und sachlich nicht gerechtfertigt. Kürzungen bei der Integrationsarbeit würden die sozioökonomischen Benachteiligungen für Migrantinnen und Migranten, vor allem von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, weiter verfestigen und überdies mit gesellschaftspolitischen Folgekosten in weit größerem Umfang, als der kurzfristige Spareffekt versprechen sollte, verbunden sein.
Deshalb ist die Kürzung der Mittel in Einzelplan 06 Bildung -, Herr Minister Kessler, in Titel 671 01 für die Kosten für Schulunterricht und Hausaufgabenhilfe von Migrantenkindern nicht akzeptabel. Eine Reduzierung um 37.000 Euro, das heißt von 105.000 Euro auf jetzt 68.000 Euro, läuft den Forderungen einer besseren Integration von Kindern mit Migrationshintergrund zentral zuwider. Wenn man weiß, dass Bildung der Schlüssel für die Zukunft und für die Verbesserung der Lebensbedingungen dieser Menschen ist, dann ist das abzulehnen. Aus diesem Grunde lehnen wir den Haushalt 05 ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Änderung des Feiertagsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften, Drucksache 14/266, wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung am 15. September 2007 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen eine Verlängerung der Befristungsregelungen bis zum 31. Dezember 2020 vor. Das Feiertagsgesetz in Artikel 1 und das Saarländische Datenschutzgesetz in Artikel 2 werden erstmalig befristet. Weiterhin wird die Zuwiderhandlung gegen das in § 8 Abs. 2 des Feiertagsgesetzes verankerte Betriebsverbot von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen in den Ordnungswidrigkeitenkatalog des § 14 des Feiertagsgesetzes aufgenommen. - So viel zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzentwurfes.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen, und es wurde eine Anhörung unter Beteiligung der Kirchen, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Kammern durchgeführt. Inhaltlich äußerten sich lediglich die beiden Kirchen, die dem Ausschuss ihre Stellungnahme aus der externen Anhörung der Landesregierung zuleiteten. Ein von der SPD-Landtagsfraktion vorgelegter Abänderungsantrag, der Ihnen auch als Drucksache 14/322 - neu - vorliegt, wurde im Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen des Antragstellers und der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, bei Ablehnung der SPD-Landtagsfraktion und der Landtagsfraktion DIE LINKE, die Annahme des Gesetzes über die Änderung des Feiertagsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften, Drucksache 14/266, in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes Drucksache 14/265 wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung am 15. September 2010 einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Ziel des Gesetzentwurfes ist die Verlängerung der Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2020. Änderungen inhaltlicher Art sind nicht vorgesehen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde eine Anhörung unter Beteiligung unter anderem der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern, der Journalistenorganisationen, der Medien, der Verbraucherzentrale sowie des Datenschutzes durchgeführt. Von der Landesregierung wurde ein Erfahrungsbericht vorgelegt. Im Rahmen der Anhörung wurden auch Korrekturen inhaltlicher Art reklamiert, die die Fraktionen in einem weiteren Schritt angehen wollen. Hierzu signalisierten Sprecher von Oppositions- und Koalitionsfraktionen ihre Bereitschaft.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes Drucksache 14/265 in Zweiter und letzter Lesung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Willger-Lambert, ich bin wirklich etwas ratlos darüber, wie ich Ihre Äußerungen zu verstehen habe. Ich habe Sie inhaltlich so gut wie nicht verstanden.
Ich sage Ihnen auch, warum. Unsinn bleibt Unsinn. Ich möchte darauf hinweisen, dass das vorliegende Gesetz auf das Bundesinformationsfreiheitsgesetz verweist. Und das besteht aus einer Vielzahl von teilweise unklaren Ausnahmen und lässt so der Verwaltung viele Hintertürchen, durch die sie
- ja, ich komme noch darauf zurück - vor dem Auskunft begehrenden Bürger die Flucht ergreifen kann. Das ist vor allem so, wenn es Verträge mit Privatfirmen oder Personen betrifft und nicht ihre hoch gepuschte Erzählung über staatsanwaltliche Ermittlungen. Frau Willger-Lambert, es geht hier um ganz normale Fragen, die sich die Bürger stellen. Ich habe hier zu einem Fall die Unterlagen vorliegen und bin gerne bereit, sie auch anderen zukommen zu lassen. Ein Bürger hat in einer Stadt in diesem Lande über einen PPP-Vertrag Auskunft begehrt. Dabei geht es um einen Vertrag, der mit einem Unternehmen zu Konditionen, die niemand kennt, über 37 Jahre geschlossen wurde. Diese Anfrage wurde von der betreffenden Stelle mit dem Verweis auf das KSVG und nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt. Also auch da zeigen die Behörden ein beeindruckendes Ausmaß an Wirrwarr und Unklarheit. Es zeigt sich, dass das so nicht funktionieren kann.
Das ist es, was uns bewegt. Das Gesetz ist für die Bürger unhandlich und wenig brauchbar. Gerade hier wäre aber Transparenz gefordert, da es um das Geld der Bürger geht.
Meine Befürchtungen bezüglich Ihres Verhaltens, Frau Willger-Lambert, die sich bei der Beratung des Gesetzes im Innenausschuss eingestellt haben, haben sich bestätigt. Sie haben 2006 das Gesetz bei der Einbringung wegen fehlender Klarheit und feh
lender innerer Geschlossenheit kritisiert. Dieser Grund für Kritik ist nunmehr allerdings auch auf Ihr Verhalten anzuwenden, sowohl auf Ihr Verhalten hier im Plenum als auch auf Ihr Verhalten im Innenausschuss. Wie weit, liebe grüne Jamaikaner, müssen Sie sich eigentlich noch verbiegen, um an der Macht zu bleiben? Das, was Sie früher gesagt haben, gilt heute überhaupt nicht mehr. Auf eine fast unanständige Art und Weise haben Sie nicht nur hier Ihre Positionen, die Sie noch in Ihrer Zeit in der Opposition vertraten, aufgegeben. Wo „Grün“ draufsteht, ist schon lange nicht mehr Grün drin, Frau Willger-Lambert!
Meine Damen und Herren, nachdem zum 01. Januar 2006 das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft getreten war und im gleichen Jahr auch noch ein Gesetz betreffend die Weiterverwendung von Informationen, wollte das Saarland durch Verabschiedung des Gesetzes am 12. Juli 2006 die notwendigen Schritte in Richtung einer offeneren und transparenteren Verwaltung einleiten. Durch einen breiten Informationszugang sollte eine bessere bürgerschaftliche Kontrolle des Verwaltungshandelns ermöglicht werden.
Was aber ist geschehen? Rufen wir uns noch einmal in Erinnerung, was in der Anhörung dazu gesagt wurde; darauf wurde hier bereits hingewiesen. Die vortragenden Vertreter der Organisationen haben durchweg Einwände vorgebracht und Kritik geübt und damit belegt, dass dieses Gesetz der Nachbesserung bedarf. Es darf nicht sein, meine Damen und Herren, dass das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz dazu führt, dass Journalisten bei ihren Recherchen gegenüber dem normalen Bürger benachteiligt werden.
Der Saarländische Journalistenverband hat eine umfangreiche Stellungnahme eingereicht, in der auf diesen Missstand hingewiesen wird. Um ihn zu beheben, muss schleunigst das Saarländische Pressegesetz geändert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen diesbezüglich im Wort, denn alle haben das im Innenausschuss so gesehen. Es darf beim Informationsfreiheitsgesetz keine Bürger erster und zweiter Klasse geben.
Dies gilt umso mehr, als Journalisten in ihrer Funktion als die sogenannte vierte staatliche Gewalt auf umfangreiche Recherchemöglichkeiten angewiesen sind. Diesbezüglich muss nachgebessert werden, es kann nicht beim Bestehenden bleiben. Das wurde hier ja auch schon angesprochen.
Meine Damen und Herren, beim Festakt zum 175. Jahrestag des Landgerichtes hat Ministerpräsident Peter Müller die Regelungswut der Gesetzgeber kritisiert. Er sagte, diese führe zu einer nicht mehr überschaubaren Flut von Gesetzen, die der einzelne Bürger gar nicht mehr verstehen könne. Er persönlich wünsche sich einfache Gesetze, die nicht nur für einen Zeitpunkt gelten, die nicht für einen Zeitpunkt gemacht seien, sondern dauerhaft gelten. Er sprach von „klugen Gesetzen“, die zeitlos gültig seien. Der Ministerpräsident ist nicht anwesend, vielleicht kann ihm ein Mitglied der Regierungsmannschaft meine Frage übermitteln.
Ich möchte ihn fragen, warum er mit seinem Stil, die Gesetze durchweg zu befristen, eine riesige ABMaßnahme für uns Abgeordnete schafft?
Wir jagen andauernd irgendwelchen Gesetzen nach, weil man ihre Gültigkeit zeitlich befristet hat. So ist es ja auch bei diesem Gesetz. Das ist blanker Unsinn, das muss abgestellt werden. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag, so, wie es auch im Bundesinformationsfreiheitsgesetz in § 15 gehandhabt ist, die Befristung herausgestrichen. Es ist die Ebene des Bundesgesetzes, auf die Sie verweisen. Es ist Unfug, das Gesetz zu befristen. Das macht keinen Sinn.