Pia Schellhammer

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mitberatend mit dem Haushalt werden wir heute das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Mitbestimmung auf kommunaler Ebene sowie das Landesgesetz zur Erleichterung von Volksbegehren, eine Änderung des Landeswahlgesetzes, beschließen. Damit beschließen wir Meilensteine für die direkte Demokratie in Rheinland-Pfalz. Vorangegangen waren intensive Beratungen innerhalb der Enquete-Kommission. Rot und Grün waren sich auf Grundlage der Expertise der EnqueteKommission einig, wir setzen diese Forderung in Gesetzesänderung um.
Wir haben die klare Haltung, dass Politik besser wird, wenn man sie gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gestaltet, die klare Haltung, dass frühzeitige Beteiligung bis hin zu direkten Entscheiden Konflikte minimiert und lösen kann, die klare Haltung, dass wir den Bürgerinnen und
Bürgern nicht nur bei regulären Wahlen, sondern auch bei konkreten Sachfragen Entscheidungskompetenzen zutrauen.
Wir stärken die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz. Das ist ein wichtiger Schritt für Rot-Grün.
Zu dem Gesetzentwurf für die kommunale Ebene liegen einige kleinere Änderungsvorschläge vor, die mehr auf redaktionelle Änderungen eingehen. Insgesamt ist aber der Beschluss der beiden vorliegenden Gesetze ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der Demokratie in Rheinland-Pfalz. Frei nach dem Motto „Möge die Macht mit Ihnen sein“ wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, auch zwischen den regulären Wahlterminen über einzelne Sachfragen zu entscheiden.
Bürgerbeteiligung ist Markenkern rot-grüner Regierungsarbeit. Diesen Markenkern setzen wir mit den Gesetzesänderungen fort.
Aber wir teilen nicht nur Entscheidungsbefugnisse mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wir teilen auch unser Wissen mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wesentliche Grundlage für mehr Beteiligung sind die Informationen, die die Bürgerinnen und Bürger für die Meinungsbildung benötigen.
Um hierfür einen Beitrag zu leisten, werden wir im vorliegenden Haushaltsentwurf die entsprechenden Mittel für die Einführung der elektronischen Akte, aber auch zur Umsetzung des Landestransparenzgesetzes einstellen.
Die Landesregierung arbeitet mit Hochdruck an der Realisierung der Transparenzplattform. Ab Januar lichtet sich der Vorhang in unseren Amtsstuben. Stück für Stück teilen wir Daten und Informationen mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Damit aber diese wichtigen Informationen bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen und landesweit abrufbar sind, setzen wir unsere Strategie zum Ausbau schneller Breitbandnetze konsequent fort. Natürlich ist aufgrund der topographischen Beschaffenheit und der ländlichen Struktur die Wirtschaftlichkeitslücke in Rheinland-Pfalz größer als in anderen Bundesländern.
Daher ist es umso erfreulicher, dass die ergriffenen Maßnahmen der Landesregierung im Hinblick auf die Herstellung der Grundversorgung und die Ausbaudynamik – Herr Kollege Noss hat es beschrieben, wir sind auf Platz 2 bundesweit, was die Ausbaudynamik anbelangt,
dazu zählen die Maßnahmen der Landesregierung für den Breitbandausbau – gegriffen haben.
Wenn ich die Zwischenrufe der CDU vernehme, kann man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, zwischen 2011 und 2014 haben wir 22 Millionen Euro in die Hand genommen.
Es ist eine klare Entscheidung von Rot-Grün, diese Mittel in die Hand zu nehmen. Auch wenn es GAK-Fördermittel zum Ausbau der Grundversorgung sind, ist es eine klare politische Entscheidung, dass diese Förderung in den Ausbau der Grundversorgung fließt.
Damit haben wir insgesamt 156 Ausbauprojekte in 223 Gemeinden in Rheinland-Pfalz in dieser Legislaturperiode finanziert. Damit leisten einen wichtigen Beitrag für die Ausbaudynamik und werden schnelle Netze Zug um Zug realisieren.
Was kommt aber von der CDU in dieser Hinsicht? Ein Entschließungsantrag, der Unwahrheiten behauptet. Darin wird nämlich behauptet, das Land habe keine Förderrichtlinie für NGA-Netze,
also für den Ausbau schneller Netze. Tatsächlich, mit einem Blick auf die Homepage des Innenministeriums kann auch die CDU-Fraktion sehen, dass wir mit dem Beschluss unserer Förderrichtlinie sogar vor dem Beschluss der Bundesförderrichtlinie lagen.
Wir gehen hier wichtige Schritte. Aber diese, sagen wir einmal, etwas schlecht recherchierten Kritikpunkte der CDU zeigen nur, dass es vielleicht mit der Leidenschaft für den Ausbau schneller Netze nicht so weit her sein kann.
Rot-Grün schafft hingegen schnelle Netze für smarte Regionen. Wir setzen darauf, dass wir diese Ausbaudynamik auch im vorliegenden Haushalt mit weiteren Mitteln gut unterstützen werden.
Rot-Grün stärkt nicht nur Bürgerbeteiligung und das Recht auf Information. Neben dem Ausbau individueller Bürgerund Bürgerinnenrechte sorgen wir auch für den Schutz unserer Freiheit. Dabei gilt für uns als GRÜNE besonders der Grundsatz, Sicherheit ist immer nur im Dienste der Freiheit.
Die steigende Anzahl rechtsextremer Straftaten und die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus machen es erforderlich, dass im vorliegenden Haushalt ein Schwerpunkt auf die Sicherheitsarchitektur unseres Landes gelegt wird.
Auf den Bereich Polizei und Verfassungsschutz wird im Folgenden noch meine Kollegin Katharina Raue eingehen.
Lassen Sie mich aber einige Worte zur Prävention sagen.
Neben einer guten Ausstattung und Ausbildung der Polizei und einem effektiven Verfassungsschutz sind die Maßnahmen der Prävention ein besonders wichtiger Baustein für unsere Innere Sicherheit.
Prävention braucht aber auch immer einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Wir müssen uns als Gesellschaft fragen, was in Menschen vorgeht, die in rechtsextreme Ideologien abdriften oder sich islamistischen Terrororganisationen anschließen.
Diese Art von Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb begrüßen wir es, dass wir eine hervorragende Präventionsstruktur in Rheinland-Pfalz bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus haben. Das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus beispielsweise leistet hervorragende Arbeit im Hinblick auf Intervention und Prävention von rechten Tendenzen.
Mit dem vorliegenden Haushalt realisieren wir darüber hinaus ein Präventionskonzept zur Verhinderung islamistischer Radikalisierung junger Menschen in RheinlandPfalz. Ausnahmsweise stimme ich hier einmal mit dem BKA-Präsidenten Holger Münch überein, wenn er fordert, im Kampf gegen Islamismus geht es um den Kampf um die Köpfe. Dort hat nämlich die Prävention oberste Priorität, um Radikalisierungsverläufe zu verhindern.
Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich an dieser Stelle zitieren: „Furcht führt zu Wut. Wut führt zu Hass. Hass führt zu unsäglichem Leid.“ Diese weisen und zutreffenden Worte von Jedimeister Yoda verdeutlichen die Spirale der Radikalisierung bis hin zur Gewaltausübung. Diese Spirale von Hass und Zerstörung müssen wir durchbrechen.
Daher gehen unsere Sicherheitsbehörden mit allen Mitteln des Rechtsstaates gegen Menschenhasser vor.
Wenn Flüchtlingsunterkünfte brennen, dann müssen Täterinnen und Täter gefasst werden. Unsere Gesellschaft darf nicht den Eindruck haben, dass wir dieser Entwicklung machtlos gegenüberstehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, mit den jetzt beratenen Gesetzen und dem Einzelplan ist es Markenkern der rot-grünen Koalition, dass Bürgerrechte gestärkt werden, Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen Angelegenheiten beteiligt werden und durch mehr staatliche Transparenz mehr informiert werden. Das belegen wir auch mit den heute zu beschließenden Gesetzen.
Mit dem vorliegenden Einzelplan des Innenministeriums werden aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Herausforderungen dieser Zeit zielgenau angegangen. Wir stärken demokratische Teilhaberechte. Wir schaffen eine moderne und transparente Verwaltung. Wir unterstützen die Digitalisierung des Landes, und wir sorgen für größtmögliche Sicherheit bei Bewahrung individueller Freiheitsrechte. Daher wird die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem vorliegendem Einzelplan und selbstver
ständlich auch dem mitberatenen Gesetzespaket zur direkten Demokratie zustimmen.
Danke, Frau Präsidentin.
Herr Kollege Dötsch, ich kann Ihnen bestätigen, dass die Grundversorgung zu 99 % in Rheinland-Pfalz innerhalb dieser Legislaturperionde hergestellt wurde.
Ich kann Ihnen auch bestätigen, dass die Ausbaudynamik dazu geführt hat, dass 2011 – Vergleichswert – 27,2 % der Haushalte auf eine Datenübertragungsrate von 50 Mbit/s zurückgreifen konnten, und jetzt 2015 haben wir über 60 % der Haushalte mit 50 Mbit/s versorgt.
Noch einmal zwei weitere Fakten, die ich Ihnen gern bestätige: Rheinland-Pfalz fördert den Breitbandausbau seit 2008. Der Bund hat erstmals eine Förderrichtline 2015 vorgelegt. Bundesweit sind wir auf Platz 2, was die Ausbaudynamik anbelangt.
................. 7067 Abg. Anke Beilstein, CDU:........ 7068, 7071....................... 7072 Abg. Hans Jürgen Noss, SPD:...... 7069 Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur:.......... 7070 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 7071 Abg. Carsten Pörksen, SPD:....... 7072
Zuzug steuern, damit wir weiter helfen können und Kommunen nicht überlasten auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5810 –........... 7073
................. 7086
Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung...................... 7086
Landeskrebsregistergesetz (LKRG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5544 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 16/5788 –........... 7086
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir nehmen mit Entsetzen wahr, dass in den vergangenen Monaten die Agitation von Rechtsextremen und auch rechtspopulistischen Gruppierungen zunehmend sichtbar geworden ist. Ich sage, sichtbar geworden, weil wir wissen, dass gewaltbereite Rechtsextreme auch in Rheinland-Pfalz existieren. Wir sehen nun, dass sie zunehmend auch auf die Straße gehen, versuchen zu mobilisieren und versuchen, das Flüchtlingsthema für sich zu instrumentalisieren, und mit diesen Aktionen andere Menschen für ihre menschenverachtende Ideologie gewinnen wollen.
Es wird also sichtbar, was der braune Sumpf in RheinlandPfalz alles auf die Beine stellen kann. Anonyme Flugblattaktionen, gezielte Desinformation der Bevölkerung – auch über die sozialen Netzwerke – bis hin zu Bedrohungen von Unterstützerinnen und Unterstützern von Geflüchteten oder Schmierereien sind traurige Realität geworden. Immer wieder werden bestehende und geplante Flüchtlingsunterkünfte Ziel von Anschlägen, auch in Rheinland-Pfalz. Das können wir nicht tolerieren; denn jeder dieser Angriffe ist ein Angriff auf unsere Demokratie.
Wir müssen uns die Frage stellen, ob dies alles wirklich Einzeltaten sind oder ob sie nicht miteinander in Verbindung stehen, ob wir es mit einer neuen Form von rechtsextremistischem Terror zu tun haben. Dabei müssen wir genau hinschauen, wie die rechte Szene untereinander vernetzt ist. Sie ist in ihrer Propaganda sehr stark in sozialen Netzwerken aktiv, aber sie nutzt die sozialen Netzwerke auch, um gezielt für Aktionen zu mobilisieren. Unsere Sicherheitsbehörden in Rheinland-Pfalz müssen daher gezielt diese Zusammenhänge recherchieren und aufdecken.
Aber ich bin überzeugt, dass unser Innenministerium und die Sicherheitsbehörden sehr gezielt hinschauen; denn wir haben in dieser Legislaturperiode auch schon einige Erfolge im Kampf gegen die rechtsextreme Szene in Rheinland-Pfalz verzeichnen können.
Herr Lammert, deswegen läuft auch Ihre Kritik ins Leere,
wenn ich nur an die konzertierte Aktion gegen Old School Society, eine rechtsextreme Terrorzelle, erinnern darf.
Herr Lammert, deswegen hat Ihr Redebeitrag meines Erachtens auch zu kurz gegriffen. Wir dürfen nicht nur den Rechtsextremismus im Fokus haben, sondern wir müssen gerade auch die Verknüpfung zwischen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus sehen. Wissenschaftler bescheinigen uns, dass das Potenzial der sogenannten besorgten Bürger ein erheblich demokratiefeindliches Potenzial ist und die Rechtspopulisten den Nährboden für menschenverachtende Parolen bereiten. Sie wenden sich gezielt gegen political correctness, aber nur deswegen, um gezielt bestimmte Tabus brechen zu können, um Homophobie und Rassismus wieder salonfähig zu machen. Mit dieser Strategie dürfen wir Rechtspopulisten nicht durchkommen lassen.
Diese Menschen wollen gezielt unsere Willkommenskultur zerstören. Wir merken aber, wir lassen sie damit nicht durchkommen. Angst und Menschenhass dürfen in Rheinland-Pfalz nicht verbreitet werden, und die zahlreichen Menschen, die immer wieder bei Gegendemonstrationen auf die Straße gehen und geflüchteten Menschen helfen, zeigen doch gerade, es gibt das helle RheinlandPfalz. Es gibt die vielen ehrenamtlichen Menschen, die starke Zivilbevölkerung, die sich diesen Rechtspopulisten und Rechtsextremisten entgegenstellt.
Wir dürfen aber auch einen Fehler nicht begehen. Wir dürfen nicht nur auf rechtspopulistische und rechtsextreme Gruppierungen unser Augenmerk richten. Wir müssen sie beobachten, das ist klar; aber wir haben auch selbst eine Verantwortung. Es gibt nämlich einen trennscharfen Unterschied dazwischen, einerseits die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst zu nehmen und ihnen andererseits nach dem Mund zu reden und damit Ressentiments zu bedienen. Diese Trennschärfe müssen wir beachten.
Wir müssen uns klar und deutlich gegen jede Form von Menschenhass stellen. Dazu müssen wir auch darauf achten, mit welchen Worten wir über die derzeitigen Herausforderungen der Flüchtlingspolitik reden und welcher Subtext möglicherweise dabei mitschwingt, wenn wir einen Krisenjargon mit den Worten „Flüchtlingskrise“, „Flüchtlingskatastrophe“ oder „Flüchtlingswelle“ bedienen. Damit suggeriert man Dinge im Subtext, die meines Erachtens den Flüchtlingen nicht guttun und die nicht der Willkommenskultur in Rheinland-Pfalz entsprechen. Deswegen müssen wir genau darauf achten, mit welchen Worten wir der jetzigen Herausforderung begegnen.
Wir müssen uns als Politik in diesen schwierigen Diskussionen dafür einsetzen, dass sich Rheinland-Pfalz durch eine lebens- und liebenswerte Gesellschaft weiterhin auszeichnet, in der unterschiedliche Weltanschauungen und unterschiedliche Religionen willkommen sind.
Wir kämpfen für dieses helle Rheinland-Pfalz. Menschenfeindliches Gedankengut hat bei uns keinen Platz.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir uns mit Rechtspopulismus und wachsen
dem Rechtspopulismus, der jetzt sichtbar wird, beschäftigen, dann ist es ganz entscheidend, dass wir uns dadurch auszeichnen, dass wir unsere Zivilgesellschaft stärken. In der Debatte ist noch nicht und vor allen Dingen noch nicht von Ihnen, Herr Lammert, die Frage nach der Prävention gefallen. Wie begegnen wir Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit? Das machen wir, indem wir die Zivilgesellschaft stärken durch Prävention, sei es „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, die unsere Landeszentrale für politische Bildung anbietet. Es sind die zahlreichen Thementage zu nennen, die das Netzwerk für Demokratie und Courage in den Schulen anbietet, aber auch die Interventions- und Präventionsstrategie unseres Beratungsnetzwerkes, das landesweit immer dann schaut, wenn Vorkommnisse auftauchen, sei es an einer Schule, in einer Dorfgemeinschaft, und dann interveniert das Beratungsnetzwerk und spricht mit den Menschen und versucht, rechten Tendenzen von Beginn an entgegenzuwirken.
Diese Präventionsmaßnahmen ziehen. Das zeigt der Erfolg unseres Aussteigerinnenprogramms. Wenn jüngere oder ältere Menschen in die rechtsextreme Szene abrutschen, dann haben wir ein Präventionsnetzwerk, das in Rheinland-Pfalz greift, das erfolgreich ist und unsere Zivilbevölkerung stärkt.
Ich bin sehr dankbar, dass wir uns einig sind, dass wir den Menschenhass hier in Rheinland-Pfalz und auch sonst wo nicht haben wollen. Ich würde trotzdem ganz klar appellieren, wir haben alle in dem Zusammenhang eine Verantwortung. Wir dürfen nicht die gleichen Ressentiments der rechtspopulistischen Gruppierungen bedienen.
Gerade im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik möchte ich anmahnen, dass wir hier alle besonders sensibel sind; denn jede rechtspopulistische Parole bestätigt gewaltbereite Rechtsextreme in ihrem Menschenhass. Jede solche Botschaft ist eine Botschaft an diejenigen, die gewaltbereit und bereit sind, ihren Menschenhass Menschen gegenüber zu äußern. Jede rechtspopulistische Parole fördert die, die der gewaltbereite Arm dieses Menschenhasses sind. Deswegen müssen wir gemeinsam immer wieder daran denken, wie wir mit den Sorgen der Bevölkerung umgehen, dass wir ihnen nicht insofern nach dem Mund reden, dass wir die Ressentiments noch bedienen.
Wir haben hier in Rheinland-Pfalz eine starke Zivilgesellschaft. Diese gilt es zu stärken. Das helle Rheinland-Pfalz geht immer wieder auf die Straße, um sich rechtem Menschenhass entgegenzustellen. Ich bin überzeugt davon, dass die Landesregierung mit ihrer Präventionsstrategie und mit ihrer klaren Repression gegenüber Rechtsextremen auf dem richtigen Weg ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Immer wieder beklagen wir uns über niedrige Wahlbeteiligungen. Wir beklagen uns über teilweise sinkende Zahlen an Parteimitgliedern. Wir beklagen uns darüber, dass das Interesse an Politik nicht ausgeprägt sei.
Manche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sprechen inzwischen von einer Krise der repräsentativen Demokratie, von einem Erodieren der Akzeptanz für staatliches Handeln. An dieser Stelle haben wir beispielsweise bereits über das Thema Übergriffe gegen Polizistinnen und Polizisten und andere staatliche Vertreter gesprochen. Uns liegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen vor, die sich mit diesen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen auseinandersetzen. Ein Anzuhörender in unserer Enquete-Kommission, Professor Roth, hat diese Entwicklung passend zusammengefasst. Er bezeichnet diese Entwicklung als – ich zitiere – partizipatorische Revolte gegen den Elitismus der repräsentativen Demokratie.
Wir müssen nachdenken, wir müssen Rückschlüsse aus der Entwicklung ziehen. Ein „Weiter so“ darf es nicht geben. Deswegen haben wir in diesem Landtag die EnqueteKommission eingerichtet, um intensiv darüber zu diskutieren, wie wir dem Wunsch nach Partizipation der Bürgerinnen und Bürger begegnen können.
Wir haben ein Bündel von Lösungen vorgeschlagen, wie wir mehr Offenheit für mehr Partizipation erzeugen können. Ein Teil dieser Lösungsansätze ist es, die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene zu stärken. Unser Wunsch ist es, in einer lebendigen Demokratie zu Hause zu sein. Daher muss schon möglichst für junge Menschen Mitbestimmung erlebbar sein, muss Mitbestimmung vor Ort beginnen und Mitbestimmung möglichst niedrigschwellig sein. Niedrige Hürden bei direkter Demokratie können dieses Ziel unterstützen. Sie sind ein Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger, dass wir ihre Meinung nicht nur im Wahlkampf, sondern permanent nicht nur ernst nehmen, sondern sie auch direkt über zentrale Fragen mitbestimmen können.
Wir wissen, dass wir die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz, nämlich 75 % der Rheinland-Pfälzerinnen und RheinlandPfälzer, hinter uns haben; denn sie wünschen sich mehr direkte Demokratie. Diesem Wunsch entsprechen wir auch für die kommunale Ebene.
Was in der ganzen Diskussion über die Bürgerbeteiligung meines Erachtens gerade bei den Kritikern zu kurz gekommen ist, ist die Frage, inwieweit Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie ein Einstieg in die Ratsarbeit sein können. Wir alle wissen, dass unsere Kommunen von zahlreichen Ehrenamtlichen stark gemacht werden, und zwar durch zahlreiche Menschen, die sich in den Feuerwehren, Vereinen und Bürgerinitiativen engagieren.
Wir wissen, dass wir engagierte Menschen auch für die kommunale Ratsarbeit gewinnen wollen. Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie vor Ort bringen die Menschen in Verbindung mit Kommunalpolitik. Es gibt unzählige Beispiele, dass Menschen über das Engagement in einer Bürgerinitiative ihren Weg in die kommunale Ratsarbeit gefunden haben. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie nicht als eine riesige Chance begriffen werden, die Kommunalpolitik zu beleben.
Nutzen wir doch dieses politische Interesse der Bürgerinnen und Bürger, gehen wir auf die Menschen und die Bürgerinitiativen zu, um sie kontinuierlich für unsere Ratsarbeit zu gewinnen. Es ist absolut bedauerlich, dass diese Chance zu selten gesehen wird.
Stattdessen wird ein Schreckensszenario aufgemacht, das bürgerschaftliches Engagement im Rahmen von Bürgerbeteiligung und Ratsarbeit gegeneinander ausspielt. Dieses Ausspielen sehen wir nicht. Gemeinsam wird ein Schuh daraus. Gemeinsam haben wir eine lebendige Demokratie vor Ort. Deswegen ist es so wichtig, dass wir die direkte Demokratie vor Ort stärken.
Wenn man weiß, dass wir unsere Demokratie kontinuierlich weiterentwickeln müssen, damit wir dem Partizipationsbedürfnis der Bevölkerung begegnen und sie wahrnehmen, und wenn wir auf der anderen Seite wissen, dass Bürgerbeteiligung vor Ort motivieren kann, vor Ort Verantwortung in der kommunalen Ratsarbeit zu übernehmen, dann reagieren wir mit Unverständnis auf das, was uns die kommunalen Spitzenverbände geschrieben haben. Wir sind sehr erschrocken darüber, dass die Haltung zur Bürgerbeteiligung derart ablehnend ist.
Ich danke unserem Fraktionsvorsitzenden in diesem Zusammenhang für seine klaren Worte.
Wir sind fest davon überzeugt, dass eine Stärkung der direkten Demokratie gerade in einem Bundesland, das sich derart durch das Ehrenamt auszeichnet, ein richtiger und
wichtiger Schritt ist. Die kommunale Ebene ist für viele Menschen die Ebene, in der sie direkt Betroffenheit von Politik spüren.
Wir wünschen uns, dass auch die Oberbürgermeister und Landräte sich für mehr Beteiligung und Mitbestimmung öffnen. Unsere Demokratie ist immer im Wandel und niemals fertig. Wenn aber unsere Demokratie stehen bleibt und sich nicht dem Partizipationsbedürfnis der Menschen öffnet, dann sich wird die Spirale aus Politikverdrossenheit und Akzeptanzverlust weiter drehen.
Wir sind in diesem Parlament und auf der Grundlage der Beschlüsse der Enquete-Kommission zu wichtigen und konkreten Verbesserungsvorschlägen gekommen. Weniger Bürgerbeteiligung ist mit uns nicht zu machen. Wieder aufs Neue gilt, mehr Demokratie wagen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vier Jahre führen wir nun schon die Diskussion über ein Transparenzgesetz. Genauer gesagt sind wir mit der Diskussion am 26. Oktober 2012 gestartet, indem wir eine umfangreiche Anhörung in unserer EnqueteKommission durchgeführt haben. Diese Diskussionen sind weitergegangen. Heute werden wir dieses Gesetz beschließen. Das ist wirklich ein wichtiger Meilenstein für eine moderne Demokratie, ein Kulturwandel für unsere öffentliche Verwaltung hin zu mehr Offenheit und Partizipation.
Ich freue mich deswegen sehr, dass Rheinland-Pfalz als erstes Flächenbundesland dieses Rechtsgebiet weiterentwickelt und in Gesetzesform gießt, dass wir uns mehr Offenheit auch der öffentlichen Verwaltung wünschen.
Wir setzen damit die Chancen auch der Digitalisierung für unsere Demokratie in Gesetzesform um. Für eine digitalisierte Wissensgesellschaft ist der schnelle Zugriff von Informationen rund um die Uhr und anonym erforderlich. Das realisieren wir mit dem Veröffentlichungskatalog, den dieses Gesetz vorsieht. Ministerratsbeschlüsse, Gutachten, Studien, Protokolle, Verträge, Geodaten und vieles mehr werden zukünftig mit einem Klick zur Verfügung stehen. Dass es ein Erfolg ist, hat auch die Anhörung gezeigt. Wenn man sich nämlich die Entwicklung der Klick-Zahlen in Hamburg ansieht, das seit einem Jahr sein Portal am Start hat – man denkt immer, wenn ein solches Portal an den Start geht, dann gehen die Klick-Zahlen erst einmal hoch –, sieht man, sie sind konstant hoch geblieben. Deswegen blicken wir auch optimistisch der Realisierung der Transparenz-Plattform entgegen.
Auf ein paar Regelungen wurde eben Bezug genommen. Ein wichtiger Punkt in unseren Anhörungen war auch die Frage von Transparenz und Hochschulen. Die jetzt im Gesetz vorliegende Regelung bedeutet, dass Informationen via Antragsverfahren verfügbar sind, wenn die Hochschulen im Sinne einer nachgeordneten Behörde Verwaltungstätigkeiten erfüllen. Dann ist die Information auf Antrag möglich. Es ist etwas ein Denkfehler der CDU in Bezug auf die Drittmittelforschung. Klar ist, dass die Informationen zu Drittmitteln nur bei abgeschlossenen Forschungsvorhaben veröffentlicht werden. Das heißt, ein Hemmnis für die Inno
vation kann hier überhaupt nicht der Fall sein. Ihre Kritik und auch die Kritik der Unternehmer läuft hier ins Leere. Wir kriegen zukünftig mehr Transparenz in der Drittmittelforschung – aber bei abgeschlossenen Forschungsvorhaben – in der Höhe der Drittmittel, der Geber der Drittmittel und der entsprechenden Laufzeit. Das ist ein wichtiger Schritt, um mehr Transparenz an den Hochschulen zu realisieren.
Auch bei den Kammern und Sparkassen geht dieses Gesetz ein Stück weiter im Vergleich zum Landesinformationsfreiheitsgesetz. Es hat klar eine Aufforderung zu mehr Transparenz. Sie sorgen in eigener Verantwortung für Transparenz und Offenheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist eine klare Botschaft auch an die Kammern und Sparkassen. Wir werden als Gesetzgeber auch im Rahmen der Evaluation spätestens schauen, wie diese Verantwortung realisiert wird.
Zu Ihrem Änderungsantrag: Was wegfällt, wenn Ihr Änderungsantrag realisiert werden würde, wäre nämlich genau das Transparenzportal. Das heißt, Sie wollen streichen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einem Klick schnell an Informationen kommen. Das ist gerade der Kern und der Vorteil, dass Informationen nicht nur verfügbar sind, sondern sie auch auffindbar sind. Dann nämlich steht die Information auch wirklich niedrigschwellig für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Das heißt, Sie wollen den Kern dieses Gesetzes streichen. Das werden wir nicht mitmachen.
Sie wollen in Ihrem Antrag eine Reihe von Informationen – Tagesordnung, Beschlussvorlagen, Beschlüsse, Niederschriften – den Kommunen verpflichtend zur Veröffentlichung geben. Ich glaube, da hilft ein Blick in die Gemeindeordnung, was § 15 und § 27 sagen. Gerade zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und öffentlichen Bekanntmachung sind solche wichtigen wesentlichen Angelegenheiten schon mit befasst. Dafür brauchen wir auch nicht Ihren Änderungsantrag, um das den Kommunen zu sagen. Generell finden wir darin keine klaren Umsetzungsanweisungen. Unser Gesetzentwurf ist da viel klarer. Deswegen werden wir Ihren Änderungsantrag ablehnen, auch wenn ich mich an dieser Stelle sehr, sehr deutlich freue, dass auch Sie den Zusammenhang zwischen Information und demokratischer Teilhabe in dem Gesetzeszweck anerkennen. Da bin ich sehr, sehr dankbar, dass wir da eine gemeinsame Haltung haben.
Insgesamt ist das heute ein wichtiger Schritt hin zum mehr Offenheit und Partizipation als Grundverständnis unseres staatlichen Handelns. Die Digitalisierung bietet uns hier die Chance, auch unsere Demokratie mit den Bürgerinnen und Bürgern weiterzuentwickeln. Mehr Transparenz ist ein unabdingbarer Teil einer modernen Demokratie. Wir geben den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig die Möglichkeit, den Durchblick über staatliches Handeln, Verwaltungshandeln durch mehr Transparenz und Beteiligung zu bekommen. Ich freue mich daher sehr, dass wir heute dieses Gesetz beschließen.
Das Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und der Gemeindeordnung wurde mit Beschluss des Landtags vom 24. September 2015 an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat sich in seiner 58. Sitzung am 1. Oktober 2015 damit befasst. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 5. November beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch unsere Fraktion unterstützt den vorliegenden Gesetzentwurf zur Bildung einer neuen Verbandsgemeinde. Ich kann mich den Ausführungen meiner Vorredner zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich anschließen.
Ich möchte einen Punkt besonders hervorheben, wenn man auch andere Fusionsprozesse und Diskussionen vor Ort bei Verbandsgemeinden, die Gebietsänderungsbedarf haben, verfolgt, dann gilt es besonders hervorzuheben, wie konstruktiv und offen hier auch die Verbandsbürgermeister an diese Diskussion herangegangen sind, indem sie gesagt haben, es ist wichtig, hier nach vorn zu diskutieren, und dass es auch gut für die Region ist. Deswegen ist es immer wieder bedauerlich, wenn wir bei anderen Fusionen in diesen Zusammenhängen Blockadehaltungen wahrnehmen müssen. Wir sind hier auf dem Weg, die Kommunalund Verwaltungsreform weiter fortzuführen. Deswegen ist es sehr zu begrüßen, wenn eine solche Fusion auf eine so breite Unterstützung vor Ort stößt. Das hat aber wesentlich damit zu tun, wie man in eine solche Diskussion hineingeht, nämlich konstruktiv. Deswegen auch einen ausdrücklichen Dank von unserer Fraktion für diese Konstruktivität vor Ort.
Insgesamt bleibt abschließend nur zu sagen, wir wünschen der neuen Verbandsgemeinde – dann Verbandsgemeinde Landstuhl – alles Gute. Wir werden selbstverständlich dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
................. 7038 Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur:.......... 7039
Einstimmige Annahme in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.......... 7039
Landesgesetz zur Änderung Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5616– Erste Beratung............... 7039
Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend –, an den Wirtschaftsausschuss und an den Rechtsausschuss............. 7039
Landesgesetz zur Änderung des Kurortegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5634 – Erste Beratung............... 7039
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir im Gegensatz zur Debatte heute Morgen jetzt so einmütig über das vorliegende Landesgesetz zur Neuregelung des Melde-, Pass- und Ausweiswesens sprechen können. Die Regelungsgegenstände hat Kollege Henter schon umfänglich dargestellt,
mir bleibt nur noch, auf einen Aspekt hinzuweisen, nämlich eine Anmerkung zum Bundesmeldegesetz. Das hat damals unter Schwarz-Gelb eher eine Chronik einer sehr unrühmlichen Entstehung im Bundestag gehabt. Während bei der EM das Spiel Italien gegen Deutschland lief, gab es dort eine umfangreiche Regelung zur Opt-in-Lösung, dass die Bürgerinnen und Bürger Widerspruch einlegen müssen bei der Wiedergabe ihrer Meldedaten an Adresshändler und Werbeunternehmer. Also nicht so, wie wir es hier haben, eine Opt-out-Regelung, dass man einwilligen muss, wenn die Daten weitergegeben werden, sondern man hat damals mir nichts dir nichts in einer Haurucksitzung diese Opt-in-Lösung realisiert und somit der Adresshändlerlobby diese Möglichkeit gegeben.
Deswegen bin ich sehr dankbar, dass sich damals mehre Bundesländer über den Bundesrat, unter anderem auch Rheinland-Pfalz, dafür eingesetzt haben, dass wir jetzt die Opt-out-Regelung im Bundesmeldegesetz haben und die Bürgerinnen und Bürger einwilligen können, wenn sie ihre Daten weitergegeben haben wollen. Das ist wichtig, denn wir wissen alle, dass Werbeunternehmen und Adresshändler nur darauf warten, unsere Daten zu haben, um uns zielgenau Werbung schicken zu können.
Wir haben die Aufgabe, darauf zu achten, dass wir gerade die Daten, die wir durch ein staatliches Zwangsverhältnis – das ist das Meldewesen – von Bürgerinnen und Bürgern erheben, nicht an Dritte zu ihrem Schaden weitergeben. Deshalb haben auch unsere Meldebehörden eine verantwortungsvolle Aufgabe in diesem Zusammenhang, die sie auch hier in Rheinland-Pfalz sehr gut wahrnehmen.
Ein weiterer Punkt, der auch schon angesprochen wurde, ist die Erleichterung für ausländische Staatsangehörige. Das begrüßen wir seitens der Fraktion der GRÜNEN sehr. Die Serviceorientierung gerade für ausländische Staatsangehörige mit einem elektronischen Aufenthaltstitel wird hier verbessert.
Fazit: Wir werden dem Gesetz natürlich auch zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
................. 6945, 6947 Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU:..... 6946, 6948 Abg. Hans Jürgen Noss, SPD:...... 6949 Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur:.......... 6950
Gemeinsamer Aufruf der Tagesordnungspunkte 28 und 29. Überweisung der Gesetzentwürfe – Drucksachen 16/5578/5579 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 6951
Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5572 –........... 6951
Einstimmige Annahme............. 6951
Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2013 Antrag der Landesregierung – Drucksache 16/4425 –........... 6951
Entlastung des Rechnungshofs RheinlandPfalz für das Haushaltsjahr 2013 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 16/4445 –........... 6951
Jahresbericht des Rechnungshofs 2015 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 16/4650 –........... 6951
dazu:
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 16/5583 –........... 6952
Kommunalbericht 2015 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 16/5150 –........... 6952
................. 6961 Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur:.......... 6961
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags.... 6963
Steigende Gewalt gegen Polizisten – Eigenen Straftatbestand einführen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5031 –
dazu:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5593 –........... 6963
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie haben sich die Zahlen der Brandanschläge und sonstigen Angriffe (Körperverletzung, Beleidigungen, Sachbeschädigung) gegen Flüchtlingsunterkünfte in den letzten vier Jahren entwickelt?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Bedrohungslage der Flüchtlinge aufgrund rechtsextremer Umtriebe?
3. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind aufgrund rechter Agitation notwendig, um Flüchtlinge zu schützen?
Wir haben in der letzten Woche beispielsweise im „REPORT MAINZ“ hören müssen, dass inzwischen Unterstützerinnen und Unterstützer, aber auch Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker möglicherweise von Bedrohung betroffen sind, wenn sie Flüchtlinge unterstützen. Das Thema wurde eher im Bundesvergleich angesprochen. Wie bewertet es die Landesregierung, wenn sich die Bedrohungslage nicht nur auf Flüchtlinge, sondern auch auf die Personen fokussiert, die die Flüchtlinge vor Ort unterstützen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es bewahrheitet sich das, was ich in der letzten Debatte über die Kommunal- und Verwaltungsreform gesagt habe. Es geht nicht geräuschlos ab. Die Debatte jetzt zeigt wieder, dass es immer dann, wenn es um kommunale Fusionen geht, hoch hergeht. Das war schon bei der Kommunal- und Verwaltungsreform in den 70er-Jahren genauso in diesem Hohen Haus.
Wie schon bereits vom Kollegen Pörksen dargestellt wurde, umfasst der vorliegende Gesetzentwurf zwei Aspekte, die auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, nämlich zum einen die Rahmenbedingungen der kommunalen Zusammenarbeit. Sie werden weiterentwickelt und der aktuellen Regelung der Gemeindeordnung angepasst. Zum anderen betrifft es Übergangsregelungen für die Verbandsgemeinden, die im Zeitraum bis 2019 voraussichtlich fusionieren werden.
Das Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit – ursprünglich aus dem Jahr 1982, da war ich noch nicht einmal geboren – regelt die Möglichkeit der kommuna
len Zusammenarbeit. Es ist jetzt erforderlich, dass wir es weiterentwicklen und an die aktuelle Regelung der Gemeindeordnung anpassen.
Nach derzeitiger Rechtslage müssen die kommunalen Gebietskörperschaften zwingend die Stimmen- und Mitgliedermehrheit in einem Zweckverband stellen. Nach diesem Entwurf wäre es zukünftig ausreichend, wenn kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten im Sinne der Gemeindeordnung und gemeinsame kommunale Anstalten oder Zweckverbände die Stimmen- und Mitgliedermehrheit in einem Zweckverband stellen.
Ebenso sollen zukünftig auch Zweckverbände Träger einer gemeinsamen kommunalen Anstalt sein dürfen. Hierdurch wird der Gestaltungsspielraum der kommunalen Gebietskörperschaften bei der gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben erweitert. Das entspricht auch dem, was wir in der kommunalen Praxis erleben, dass nämlich unsere kommunale Zusammenarbeit lebendig ist. Das wollen wir auch mit dieser gesetzlichen Regelung erweitern.
Darüber hinaus gibt es eine Fristverlängerung, damit die Aufsichtsbehörden und auch andere Behörden unter Umständen in die jeweilige Entscheidung über die Genehmigung des Abschlusses oder der Änderung einer Zweckvereinbarung einbezogen werden können.
Im Bereich der Kommunal- und Verwaltungsreform – das haben wir schon gehört – gibt es den Vorschlag, den wir auch schon bei anderen Fusionen praktiziert haben, dass es Übergangsregelungen gibt, dass bestimmte Personen benannt werden können, zum einen von der Kreisverwaltung oder in einem Fall von der ADD, die dann die Geschäfte, bis tatsächlich die Fusion herbeigeführt wurde, regeln können. Eine Besonderheit ist dann noch der Fall in Heidesheim. Hier wird vorgeschlagen, dass eine Wahl für eine begrenzte Amtszeit von drei Jahren vorgesehen wird.
Insgesamt steht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der parlamentarischen Beratung und der vorgeschlagenen Änderung positiv gegenüber. Wir sind sehr gespannt, was jetzt noch weiter in der Diskussion vorgebracht wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vor vier Jahren fast auf den Tag genau wurde in diesem Haus die Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“ einstimmig eingesetzt. Von Anfang an war klar, diese Enquete-Kommission wird keine Alibiveranstaltung, sondern wir wollen konkrete Veränderungen aus den Untersuchungsgegenständen hier beraten. Seitdem die EnqueteKommission tätig geworden ist, sind zahlreiche Initiativen – sei es das Wahlalter mit 16, die Erweiterung der Bildungsfreistellung oder das Landestransparenzgesetz – in dieses Parlament getragen worden. So ist es nur konsequent, dass wir weitere Schritte gehen. Das sind die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe.
Gesellschaft war und ist immer im Wandel, und genauso wandeln sich auch die Partizipationsbedürfnisse der Menschen. Diesen Partizipationsbedürfnissen müssen auch wir durch eine Weiterentwicklung der Demokratie Rechnung tragen.
Wir wissen, dass in Rheinland-Pfalz eine überwältigende Mehrheit, nämlich 75 % der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, für mehr direkte Demokratie sind und dass sie sich die Möglichkeit von Volks- und Bürgerentscheiden wünschen. Diesem Partizipationswunsch entsprechen die regierungstragenden Fraktionen mit den nun vorliegenden Gesetzesänderungen.
Unsere Demokratie wird durch das Zusammenwirken von konsultativer Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie als Ergänzung – ich betone, als Ergänzung – zu unserem repräsentativen System erst lebendig. Konsultative Bürgerbeteiligung ist schon gelebte Praxis auf der kommunalen Ebene, aber auch auf der Landesebene. Ich sage nur: Beim Nationalpark, beim Klimaschutzkonzept oder beim Landestransparenzgesetz haben wir konsultative Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Nun nehmen wir auch die direkte Demokratie in den Fokus und schlagen konkrete Gesetzesänderungen in diesem Hause vor.
Konkret wollen wir die Gemeindeordnung, aber auch daran anknüpfend die Landkreisordnung und die Bezirksordnung ändern. Wir wollen die Hürden für den Einwohnerantrag senken. Dabei wollen wir den Mindestabstand von fünf auf zwei Jahre verkürzen, aber auch das Mindestalter von 16 auf 14 Jahre senken. Damit laden wir gerade die jungen Menschen bei uns in den Kommunen vor Ort ein – sie sind
zentral von den Entscheidungen der kommunalen Gremien betroffen, sei es Busverbindung, Schulgebäudebau und dergleichen –, damit auch die jungen Menschen in den Kommunen besser mitwirken können.
Darüber hinaus staffeln wir die Unterschriftenanzahl für Bürgerbegehren neu und passen sie dementsprechend an, damit sie bei zunehmender Gemeindegröße gleichmäßig absinken. Damit erhöht sich die Möglichkeit, dass auch in größeren Kommunen erfolgreiche Bürgerbegehren angestrengt werden können.
Das Erfordernis des Kostendeckungsvorschlags entfällt, und künftig werden wir in der öffentlichen Bekanntmachung eine Pro-/Kontra-Darstellung haben. Sie wird also nicht nur die Haltung der Gemeindevertreterinnen und -vertreter vor Ort enthalten, sondern auch beispielsweise der Bürgerinitiative, die ein Bürgerbegehren angestrengt hat.
Das sind alles Erleichterungen, die es möglich machen, auch vor Ort in den Kommunen direkte Demokratie zu leben.
Grundlage für eine Bürgerbeteiligung ist natürlich auch immer Transparenz und Information. Deswegen ist es für uns ein wichtiger Schritt, auch einen Paradigmenwechsel bei den Ausschusssitzungen durchzuführen, nämlich grundsätzlich die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen herbeizuführen. Wenn sich die Leute im Rat alle einig sind, können sie künftig auch Livestreaming einführen. Wenn sich alle einig sind, können wir künftig die Übertragung von Ratssitzungen erleben.
Wahrscheinlich wird von Ihnen in der Debatte noch vorgetragen, dass immer wieder ein Widerspruch zwischen Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie im kommunalen Ehrenamt aufgemacht wird. Da ganz klar an die Adresse der CDU gerichtet: Das ist kein Widerspruch.
Mir sind viele Fälle von Menschen bekannt, die sich vorher in einer Bürgerinitiative engagiert haben und jetzt ein kommunales – – –
Es geht nur um Demokratie.
Von der letzten Kommunalwahl sind zahlreiche Fälle bekannt, wo sich Menschen vorher in einer Bürgerinitiative
engagiert haben und jetzt ein kommunales Ehrenamt oder Mandat bekleiden. Das heißt, diesen Widerspruch zwischen Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie sehe ich nicht. Ich sehe auch nicht, dass Bürgerbeteiligung eine Bedrohung des kommunalen Ehrenamtes ist.
Auf der Landesebene gehen wir weitere Schritte, und zwar die Schritte, die für uns einfachgesetzlich möglich waren.
Wir ermöglichen es, dass die Unterschriften auf freien Plätzen, öffentlichen Straßen und Wegen gesammelt werden können, so wie wir es erleben, wenn Infostände angemeldet werden. Dann werden zukünftig sozusagen diese Sammlungen angemeldet.
Wir führen etwas anderes ein, was in anderen Bundesländern, die viel direkte Demokratie haben, ein Thema ist. Das betrifft die Transparenz der Geldmittelgeber und Initiatoren von Volksbegehren. Hier senken wir die Hürden, die wir einfachgesetzlich senken konnten.
Weiterhin appellieren wir, wir brauchen für wirklich direkte Demokratie auf Landesebene eine Verfassungsänderung. Es ist außerordentlich bedauerlich, dass die Blockadehaltung der CDU weiter anhält.
Heute haben sie 11.000 Unterschriften von „Mehr Demokratie e.V.“ bekommen. Vielleicht denken Sie noch einmal darüber nach.
Frau Kohnle-Gros, Sie haben sich in Ihrem Wortbeitrag selbst widersprochen. Am Anfang haben Sie gesagt, gut, dass wir überhaupt nicht verhandelt haben. Am Ende haben Sie behauptet, wir hätten die Tür zugeschlagen.
Vielleicht geht die eine Aussage mit der anderen nicht zusammen. Wenn Sie endlich eingestehen, dass Sie nie wirklich verhandelt haben, dann bin ich sehr dankbar, weil Sie immer gesagt haben, Sie sind gesprächsbereit.
Zwischen jedem Zwischenbericht haben wir gesagt, wir wollen uns auf eine gemeinsame Linie einigen. Ich habe immer darauf gewartet, dass wir eine Möglichkeit haben, uns konkret zu verständigen. Beim letzten Bericht, dem Abschlussbericht, haben wir uns auf ein gemeinsames Verfahren verständigt, sechs Wochen vor dem Abschlussbericht die Texte auszutauschen. Von der CDU-Fraktion kam nie etwas. Sie wollten nie mit uns verhandeln.
Sie wollten nie verhandeln, Sie haben den einstimmigen Beschluss der Enquete-Kommission damit verlassen. Warum? Sie durften nie verhandeln. Ihre Fraktionsvorsitzende hat Ihnen das nicht erlaubt. Sie hat immer in den Gesprächen darauf hingewiesen, erst muss die EnqueteKommission ihren Abschlussbericht vorlegen. Wir konnten in der Enquete-Kommission nie mit Ihnen darüber diskutieren.
Bevor wir überhaupt etwas nach draußen kommuniziert haben, haben wir gesagt, das sind unsere Ideen, können wir nicht zusammenkommen. Auch die kommunalen Themen waren ein Gegenstand. In der Enquete-Kommission hätten wir dieses ominöse Gesamtpaket, das Sie plötzlich aus dem Ärmel gezogen haben, besprechen können. Als die Enquete-Kommission abgeschlossen war, ging es nicht mehr darum, erst abzuwarten, dass die EnqueteKommission abgeschlossen war, sondern plötzlich ging es um ein Gesamtpaket.
Bis heute haben Sie nicht gesagt, was in dem Gesamtpaket stehen soll. Das ist alles eine scheinheilige Tour,
die Sie mit der Verfassungsänderung und mit der Gesprächsbereitschaft über die Weiterentwicklung unserer Demokratie gespielt haben. Eine solche scheinheilige Tour.
Das ist verantwortungslos. Ich bin sehr enttäuscht, dass wir entgegen dem, wie wir in der Enquete-Kommission immer zusammengearbeitet haben, so veräppelt wurden.
Die Enquete-Kommission hatte den Auftrag, Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Dass man sich nicht inhaltlich im Rahmen einer solchen Enquete-Kommission auf gemeinsame Ziele verständigen kann, das leistet Politikverdrossenheit Vorschub.
Ich bin sehr dankbar, dass wir jetzt die einfachgesetzlichen Regelungen hier vorlegen und nicht auf den SanktNimmerleins-Tag warten, bis Sie irgendwann tatsächlich konkret mit uns über die Verfassungsänderung sprechen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ein Einbruch in die Wohnung, in den intimsten Lebensbereich, hat neben den wirtschaftlichen Folgen oft gravierende psychische Auswirkungen auch für die Menschen. Deswegen müssen wir uns selbstverständlich diesem Phänomen intensiv widmen. Es wurde schon dargestellt, dass bundesweit die Zahlen nach oben gehen. Deswegen war es gut, dass wir uns im Rahmen einer Anhörung genau diese Frage gestellt haben.
Wir teilen aber nicht die Einschätzung oder die Antworten, die die CDU in ihrem vorliegenden Antrag auf dieses Phänomen gibt. Für uns ist besonders wichtig, dass eine umfassende Prävention stattfindet.
Kein Zweifel, die bauliche Ertüchtigung von Wohneigentum ist hierfür ein wirksamer Beitrag. Sie liegt – das hat die Anhörung im Innenausschuss auch gezeigt – im Interesse eines jeden einzelnen Wohnungsinhabers, eines jeden einzelnen Hauseigentümers und jeder Hauseigentümerin.
Hier zeigen sich aber auch die Schwächen des vorliegenden Antrags. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in Teilen nicht wirksam und in höchsten Maße auch unsozial. Kosten von Sicherungsmaßnahmen steuerlich abzusetzen bedeutet, dass es die begünstigt, die am meisten Steuern zahlen, die also auch die höchsten Einkünfte haben. Belastet wird im Gegenzug die Allgemeinheit. Belastet werden die Kommunen, deren Steueraufkommen in der Folge sinkt.
Das hat uns in der Anhörung auch der Oberbürgermeister der Stadt Worms dargelegt.
Eine solche ungerechte und unsoziale Politik wollen wir nicht mittragen. Wir haben auch Antworten auf das Phänomen der steigenden Wohnungseinbrüche. Diese Antwort lautet auch: umfangreiche Prävention.
Das Land hat ein solches umfangreiches Präventionskonzept. Es umfasst, dass hier mit großem Einsatz auf Aufklärung bei der Bevölkerung hingewirkt wird.
Wir haben darüber hinaus ein Rahmenkonzept des Landeskriminalamtes mit gezielten Maßnahmen zum Opferschutz, und wir haben zentrale Ermittlungseinrichtungen bei jedem Polizeipräsidium, was Herr Kollege Schwarz schon dargestellt hat. Wir haben eine vorrangige und systematische Auswertung der gesicherten Spuren. Das sind wichtige Bausteine. Seltsamerweise fehlen diese wichtigen Bausteine im vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion.
Der Antrag ist generell etwas unterkomplex für dieses sehr komplexe Phänom der steigenden Wohnungseinbrüche. Unsere Polizei betreibt eine sehr gute und eine sehr sicherheitstechnisch ausgerichtete Beratung der Bevölkerung. Sie spricht Bürgerinnen und Bürger bei den sogenannten Haustürgesprächen gezielt auf Sicherungsmaßnahmen an und bietet spezifische Präventionsveranstaltungen auch vor Ort in den jeweiligen Kommunen an.
Es freut mich, dass den Kriminalpräventiven Räten bei der Anhörung im Innenausschuss auch bescheinigt wurde, dass die Zusammenarbeit vor Ort mit der Polizei in den Kommunen sehr wirksam ist.
Wir sehen die Belastung, die den Betroffenen bei Wohnungseinbrüchen widerfährt. Wir halten es aber deshalb nicht für sinnvoll, dass tatsächlich ein solcher Schritt gegangen wird. Wie schon erwähnt, der vorliegende Antrag ist entsprechend dem Phänomen der steigenden Wohnungseinbrüche unterkomplex. Er hilft den Menschen nicht weiter. Ihm ist allein darin zuzustimmen, dass ein Einbruch in den innersten räumlichen Bereich der Privatsphäre als sehr belastend empfunden wird. Ideen, wie dem zu begegnen wäre, hat die CDU in diesem Antrag nicht. Der Antrag ist unwirksam und ungerecht, und wir lehnen ihn deswegen ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns alle einig, jede einzelne Gewalttat ist eine zu viel. Gewalt, egal gegen welche Person sie sich richtet, hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Das bringt unsere Rechtsordnung so deutlich zum Ausdruck.
Die Abschnitte 16 und 17 des Strafgesetzbuches verurteilen jeden Angriff gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit Strafen, die von Geldstrafe über die zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe reichen. Das ist das Maß, in dem die Richterinnen und Richter urteilen können, wenn es um Gewalttaten geht. Es liegt in den Händen der Justiz, hier zu urteilen. Das ist richtig und gut so.
Die Strafbarkeit ist das letzte Mittel, das dem Rechtsstaat in die Hand gegeben ist, um Unrecht zu verfolgen. Es ist aber nicht geeignet, unrechtes Handeln zu verhindern, so wie Sie sich das mit Ihrem Antrag wünschen. Das zeigen uns die vielen Fälle von Gewalt und Übergriffen immer wieder. Sie sind jetzt schon strafbar und finden dennoch statt.
Wer nun aber fordert, eine bestimmte Berufsgruppe aus dem Kreis der von Gewalt Betroffenen herauszuheben und Übergriffe gegen diese härter zu bestrafen als gegen andere Bürgerinnen und Bürger, muss eine Reihe von Fragen beantworten. Ist eine Erweiterung der Strafbarkeit wirksam, um Übergriffe zu verhindern? Wird sie den Anliegen der Betroffenen gerecht? Ist sie vielleicht sogar kontraproduktiv, das heißt, würde sie den Anreiz zur Gewalttätigkeit eventuell noch verstärken? Wäre ein solches Vorhaben überhaupt verfassungsgemäß?
Genau diesen Fragen haben wir uns in der Anhörung intensiv gewidmet. Die Kriminologin vom Zentrum für Kriminologie und Polizeiforschung, die Dozentin der Hochschule der Polizei und der Professor der Juristischen Fakultät Trier sind zu einem gleichen Ergebnis gekommen, eine Ausweitung der Strafbarkeit ist nicht geeignet, unsere Polizeibeamtinnen und -beamten vor Übergriffen zu schützen.
Übergriffe geschehen ganz überwiegend im alltäglichen Einsatz bei Personenkontrollen, die eskalieren, beim Einsatz in Fällen häuslicher Gewalt. Diese affektiven Täter
werden durch eine erhöhte Strafbarkeitsandrohung nicht erreicht. Dieses Täterpotenzial – das hat die Anhörung klar gezeigt – wird sich nicht abschrecken lassen, indem die Strafbarkeit in dem Bereich höher wäre, im Gegenteil. Die Anhörung hat Anlass zu der ernsthaften Befürchtung gegeben, dass die Polizei durch eine solche Gesetzesänderung in bestimmten Situationen eher verstärkt Opfer werden könnte, weil eventuell die Priorisierung kritisiert werden könnte. Das wurde in dem Kontext in der Anhörung erläutert.
Ein weiterer Punkt wurde auch durch die Anhörung eindeutig bestätigt. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist möglicherweise verfassungswidrig.
Aber es bleibt unser aller Verpflichtung, für den Schutz unserer Einsatzkräfte Sorge zu tragen. Das steht außer Zweifel. Dies tun wir durch umfangreiche Maßnahmen bereits in Rheinland-Pfalz durch Prävention, durch eine gute Schutzausrüstung und eine gute Ausbildung.
Wenn wir uns generell das Phänomen anschauen, dass in der Gesellschaft staatliche Institutionen und bestimmte Berufsgruppen immer mehr Opfer von Gewalt, Übergriffen und Beleidigungen werden, dann müssen wir uns auch die Metafrage stellen, warum die Akzeptanz solcher Institutionen erodiert. Was passiert sozusagen in der gesamtgesellschaftlichen Ebene, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcentern Übergriffen ausgesetzt werden? Was passiert innerhalb der Gesellschaft, dass die Akzeptanz solcher Institutionen verloren geht? Ich glaube, dieser Frage müssen wir uns viel intensiver widmen und nicht reflexartig fordern, die Strafbarkeit auszuweiten und zu sagen, das ist ein Allheilmittel, das verhindert, dass Polizistinnen und Polizisten Opfer von Gewalt werden.
Ganz klar ist, jede Form von Gewalt hat in unserer offenen Gesellschaft keinen Platz. Das ist unmissverständlich. Das gilt auch bei Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten. Die ächten wir hier im Haus gemeinsam. Polizistinnen und Polizisten machen einen hervorragenden Dienst hier in Rheinland-Pfalz. Sie sollen nicht Opfer von Gewalt werden.
................. 6559, 6561 Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU:..... 6560, 6562 Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD:.... 6562 Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen:........ 6563 Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz:.... 6564
Mehrheitliche Annahme des Antrags..... 6564
Flüchtlingen eine Perspektive bieten – Verantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen fair verteilen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5203 –
dazu:
Für eine schnellere und bessere Integration von Flüchtlingen und Asylbewerben mit Bleibeperspektive Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5228 –........... 6565
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heiraten muss heute glücklicherweise niemand mehr, aber manche möchten es und können es leider nicht. Mit dieser Form der rechtlichen Diskriminierung befasst sich der vorliegende Antrag. Wir drücken mit unserer parlamentarischen Initiative aus, dass wir Liebe nicht mit zweierlei Maß messen und uns hier im Landtag RheinlandPfalz klar dahin gehend positionieren möchten, dass die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare endlich erfolgen muss.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2001 war ein großer Erfolg der Lesben- und Schwulenbewegung. Aber von Anfang an war klar, das ist nur eine Übergangstechnologie. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen in mehreren Entscheidungen die rechtliche Annäherung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe vorangetrieben: Beamten- und Steuerrecht, Hinterbliebenenversorgung, Sukzessivadoption.
Dennoch bestehen diese beiden Rechtsinstitute weiter nebeneinander. Was sagt uns das? Das sagt nichts anderes,
als dass es eine Ungleichbehandlung gibt. Aber Liebe und Verantwortung sind gleich, egal ob in gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften. Hier muss endlich eine Öffnung der Ehe her, um zu sagen: gleiche Rechte, gleiche Liebe.
Es war die rot-grüne Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die eine Bundesratsinitiative gestartet hat, die 2013 erstmals für eine Mehrheit in einem deutschen Verfassungsorgan, nämlich im Bundesrat, für die Öffnung der Ehe gesorgt hat. Ich danke sehr dafür, dass es erneut eine Bundesratsinitiative gab. Das zeigt, die Landesregierung ist hartnäckig im Kampf gegen Diskriminierung. Daher ein ausdrücklicher Dank von unserer Seite!
Inzwischen merken wir, dass viele Länder die Ehe geöffnet haben, zuletzt Irland, Grönland, Mexiko, und mit einem großen Paukenschlag hat sich der Supreme Court der USA dergestalt positioniert, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare jetzt auch landesweit möglich ist. Sie sehen, hier ist wirklich eine Öffnung insgesamt zu vollziehen.
Man muss auch sehen, die Justizministerkonferenz von Deutschland hat sich ebenfalls klar positioniert. Da ist es besonders interessant, dass folgendermaßen argumentiert wird: Es gibt einen Wandel im verfassungsrechtlichen Eheverständnis. Dieser Wandel soll sich auch durch eine Öffnung der Ehe ausdrücken. Diese Öffnung ist ohne eine Änderung des Grundgesetzes möglich, nämlich ganz einfach durch eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch. – Diese Öffnung sollte unserer Meinung nach erfolgen.
Was zeigt das Ganze? – Es zeigt insgesamt die positive Haltung unserer Bevölkerung gegenüber der Öffnung der Ehe; es zeigt, dass sich nicht nur das verfassungsrechtliche Eheverständnis gewandelt hat, sondern dass die Gesellschaft insgesamt offener geworden ist. Das ist ein großer Erfolg der Akzeptanzarbeit und vor allen Dingen dem kontinuierlichen Engagement der Lesben- und Schwulenbewegung, auch in Rheinland-Pfalz, zu verdanken. In Rheinland-Pfalz wurde hier viel durch ehrenamtliche Arbeit geleistet, sodass wir sagen können: Auch Rheinland-Pfalz ist offener geworden, und Lesben und Schwule sind in Rheinland-Pfalz herzlich willkommen. Sie sollten endlich auch dieselben Rechte haben.
Wir möchten mit unserem Antrag Folgendes ausdrücken: Dort, wo Liebe ist, soll der Staat nicht scheiden.
Liebe CDU-Fraktion, wir laden Sie ein, diesem Antrag zuzustimmen. Wir wissen auch durch Umfragen, dass zwei Drittel der Unions-Anhängerinnen und -Anhänger für die Öffnung der Ehe sind. Stimmen Sie für die Öffnung der Ehe, und zeigen Sie ein Herz für die Lesben und Schwulen in Rheinland-Pfalz! Die rechtliche und die gesellschaftliche Anerkennung sind erforderlich. Wir müssen endlich mit dieser Diskriminierung aufhören. Deswegen ist der Antrag sehr wichtig.
Sehr geehrte Frau Kohnle-Gros, Sie sind darauf eingegangen, dass bei einer Adoption das Kindeswohl im Fokus steht. Das steht außer Frage. Das Kindeswohl hat oberste Priorität, wenn es um Adoptionen geht. Die jeweils damit betrauten Behörden prüfen das ganz genau. Dann ist es völlig egal, ob es sich um eine Einzelpersonadoption handelt, die jetzt schon möglich ist, um eine Sukzessiv- oder Stiefkindadoption oder um eine gemeinschaftliche Adoption. Ich vertraue den Behörden, dass sie jede Adoption gut überprüfen und darauf ausrichten, dass das Kindeswohl im Fokus steht.
Wenn man sagt, das Kindeswohl steht im Fokus, muss man sich die jetzige rechtliche Situation anschauen. Homosexuelle Menschen können schon jetzt eine Einzelkindadoption durchführen. Durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts können inzwischen auch Stiefkindadoptionen und Sukzessivadotpionen durchgeführt werden.