Protocol of the Session on February 27, 2015

....................................................................................................................................... 6009 Abg. Brandl, CDU:..................................................................................... 5999, 6001, 6002, 6004, 6009, 6014 Abg. Dötsch, CDU:............................................................................................................................ 5998, 6016 Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:......................................................................... 6004, 6019, 6023 Abg. Dr. Mittrücker, CDU:.................................................................................................................. 6020, 6023 Abg. Frau Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............................................................................. 6017 Abg. Frau Schleicher-Rothmund, SPD:....................................................................................................... 6026 Abg. Haller, SPD:........................................................................................................... 5997, 5998, 5999, 6015 Abg. Hürter, SPD:.......................................................................................................... 6006, 6007, 6021, 6024 Abg. Hüttner, SPD:...................................................................................................................................... 6008 Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................................................................................................. 6001 Abg. Pörksen, SPD:..................................................................................................................................... 6009 Abg. Schäffner, SPD:................................................................................................................................... 5998 Abg. Schlagwein, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN................................................................................. 6012, 6015 Abg. Schmitt, CDU:.............................................................................................. 6002, 6003, 6006, 6007, 6009 Abg. Schweitzer, SPD:...................................................................................................................... 6003, 6008 Abg. Seekatz, CDU:..................................................................................................................................... 6026 Abg. Sippel, SPD:.................................................................................................................... 6002, 6011, 6014 Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............................................................................... 6009, 6027 Frau Lemke, Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung:...... 5999, 6001, 6002, 6003............................................................................................................................. 6004, 6006, 6007, 6008, 6009........................................................................................................................................................... 6013, 6022 Frau Raab, Staatssekretärin:......................................................................................... 5997, 5998, 5999, 6018 Präsident Mertes:................................................................... 5997, 5998, 5999, 6001, 6002, 6003, 6004, 6006................................................................................................................................................. 6007, 6008, 6009 Vizepräsident Schnabel:........................................................ 6020, 6021, 6022, 6023, 6024, 6026, 6027, 6028 Vizepräsidentin Frau Schleicher-Rothmund:......................... 6011, 6012, 6013, 6014, 6015, 6016, 6017, 6018..................................................................................................................................................................... 6019

91. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 27. Februar 2015

Die Sitzung wird um 09:30 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.

Guten Morgen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie zur 91. Plenarsitzung begrüßen.

Herr Kessel und Herr Winter werden mich bei der Sitzungsleitung begleiten.

Unsere Liste der wegen Krankheit zu Entschuldigenden ist nicht kleiner, sondern größer geworden. Krank gemeldet sind Herr Baldauf, Frau Besic-Molzberger, Herr Günther, Herr Guth, Frau Hayn, Herr Klein, Herr Klöckner, Herr Lammert, Herr Presl, Frau Raue, Herr Schneiders, Frau Spiegel – sie ist nicht krank, sondern in Mutterschutz –, Herr Weiner und Herr Dr. Wilke. Aus der Landesregierung tritt Herr Staatsminister Lewentz hinzu.

Terminliche Verpflichtungen haben die Staatssekretäre Deufel, Gottstein und Langner.

Meine Damen und Herren, wir fahren in der beschlossenen Tagesordnung fort.

Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 16/4638 –

Gestern sind wir bis zur Frage 4 gekommen. Daher rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Martin Haller (SPD), Öffentliches WLAN in Rheinland-Pfalz – Nummer 5 der Drucksache 16/4638 – betreffend, auf, der auch vorträgt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Verfügbarkeit von öffentlichem WLAN in Rheinland-Pfalz?

2. In welchen Städten und Gemeinden von RheinlandPfalz gibt es nach Erkenntnissen der Landesregierung bereits öffentliches WLAN?

3. Gibt es Pläne der Landesregierung, die Verfügbarkeit von öffentlichem WLAN in rheinland-pfälzischen Städten und Kommunen auszubauen?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, in und um Dienstgebäude der Landesregierung öffentliches WLAN zur Verfügung zu stellen?

Frau Staatssekretärin Raab antwortet für die Landesregierung.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage Nummer 5 des Abgeordneten Martin Haller beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2, die ich sehr gerne verbinden würde, möchte ich ausführen, dass die Landesregierung alle Maßnahmen und Initiativen, die eine Verbreitung und Steigerung der Verfügbarkeit von Zugängen zum World Wide Web ermöglichen – sogenannte WLANZugänge oder WLAN-Hotspots können hierbei ein Weg sein –, ausdrücklich begrüßt. Den Zugang zum Internet auch fernab des heimischen Routers und des eigenen Internetanschlusses, beispielsweise auf Reisen oder unterwegs, zu ermöglichen, ist ein Ziel der Landesregierung.

Bereits heute bieten die großen Anbieter, wie Deutsche Telekom, Vodafone oder auch Kabel Deutschland, über unterschiedliche Modelle Zugänge zu WLAN-Hotspots an. Bereits im September 2013 konnten wir gemeinsam mit dem Anbieter Kabel Deutschland in der Mainzer Innenstadt – das gilt auch für Trier und Ludwigshafen – öffentlich zugängliche Hotspots von Kabel Deutschland freischalten.

Rheinland-Pfalz ist aber auch ein tourismusstarkes Land. WLAN-Hotspots oder Free-WiFi-Zonen sind gerade auch für ausländische Feriengäste von besonderem Interesse, wenn wir die hohen Roamingkosten betrachten, die auch anfallen, wenn wir touristische Angebote, wie die Tourismuskarten bei den Gastlandschaften Traumpfade, herunterladen wollen. So haben gerade Tourismusregionen – ich darf beispielsweise meine Heimatstadt Cochem an der Mosel nennen – Free-WiFiHotspots eingerichtet, um diese touristische Interessensgruppe bedienen zu können.

Einen besonderen Schwerpunkt bilden auch Bahnhöfe in Rheinland-Pfalz. Hier ist es ebenfalls möglich, für die Dauer von 30 Minuten kostenfrei über WLAN mit Laptop oder Smartphone im Internet nach einer relativ einfachen Registrierung zu surfen. Ähnliche Modelle gibt es auch vielfach in der Gastronomie. Es gibt große Coffeeshop-Ketten in Deutschland und Europa, die gerade mit dem Free WiFi einen großen Kundenkreis an sich zu binden versuchen.

Zu Frage 3: Die Landesregierung steht dem marktwirtschaftlichen Ausbau von WLAN-Hotspots positiv gegenüber, aber eine Förderung ist seitens der Landesregierung nicht möglich. Das Breitbandkompetenzzentrum prüft grundsätzlich, in welchen Regionen ein solcher Ausbau marktwirtschaftlich durch Dritte forciert werden kann.

Freie WLAN-Netze bieten Chancen und Potenziale für vielzählige Bereiche, aber gleichwohl muss die Rechtslage eindeutig im Sinne einer Rechtssicherheit für Betreiber – seien es private oder gewerbliche – sein. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch eine eindeutige Klärung der Frage nach der sogenannten Störerhaftung; denn nur wenn Betreiber öffentlicher WLAN-Netze ihre Dienste rechtssicher anbieten können, kann der Ausbau vorangehen.

In § 8 Abs. 1 Telemediengesetz ist vorgesehen, dass Diensteanbieter für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich sind, sofern sie erstens die Übermittlung nicht veranlasst, zweitens den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und drittens die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Betreiber eines offenen WLAN-Anschlusses als Störer für die Rechtsverletzungen anderer, die diese durch seinen ungesicherten WLAN-Anschluss begehen. Der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLANAnschlusses wäre adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen, die unbekannte Dritte durch den Einsatz dieses Anschlusses tätigen.

Es bestehe Haftung des WLAN-Anschlussinhabers auf Unterlassung, wenn er Prüfungspflichten verletzt hat. Geboten sei jeweils die zum Zeitpunkt des Routerkaufs für den privaten Bereich marktübliche Sicherung des Anschlusses. Der BGH wendet demnach die Privilegierung des § 8 Telemediengesetz für Privatpersonen nicht an. Das sogenannte Providerprivileg gilt nach Auffassung des BGH also nicht für Private.

Unter Diensteanbieter im Sinne des § 8 Telemediengesetz wird nach überwiegender Auffassung nämlich nur der klassische Access-Provider, wie beispielsweise die Deutsche Telekom, verstanden. Aktuell bejahen vereinzelte Instanzgerichte jedoch die Anwendung des Providerprivilegs für Privatpersonen, die einen offenen WLAN-Anschluss zur Verfügung stellen. Aktuell will die Bundesregierung die sogenannte Störerhaftung in § 8 des Telemediengesetzes überarbeiten. Das Land Rheinland-Pfalz begleitet diesen Prozess kritisch im Sinne einer praktikablen Lösung.

Zu Frage 4: Die IT-Zentralstelle im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur prüft derzeit, inwieweit die bereits vorhandene WLAN-Infrastruktur des Landes, die bisher ausschließlich für den dienstlichen Gebrauch vorgesehen ist, auch und unter welchen Voraussetzungen für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann.

Darüber hinaus müssen, bevor in und um Dienstgebäuden der Landesregierung öffentliche WLAN-Hotspots zur Verfügung gestellt werden, weitere Fragen abschließend geklärt sein. Beispielsweise muss das Thema Datensicherheit in freien WLAN-Netzen gewährleistet sein. Ebenso muss aber auch sichergestellt sein, dass Daten sicher über von Behörden angebotenen WLANInfrastrukturen ausgetauscht werden können. Verfügbarkeit, Performancesicherheit und kritische Infrastrukturen, wie zum Beispiel Polizei und Rettungsdienste, haben hierbei immer oberste Priorität. Öffentliche WLANHotspots, die auf diese Infrastruktur aufsetzen, müssen sich diesen Erfordernissen unterordnen.

Vielen Dank.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Haller.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.

Sie haben den Pferdefuß Störerhaftung angesprochen. Wie ist denn da der aktuelle Sachstand? Die Bundesregierung hatte die Absicht, da entsprechende Regelungen zu treffen.

Ich kann bisher nur aus Zwischenberichten referieren. Es gibt mittlerweile einen Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes. Das BMWi führt derzeit die Ressortabstimmung in einem beschleunigten Verfahren durch. Parallel zur Ressortabstimmung soll nunmehr auch die Zuleitung an die Länder, Verbände und Fachkreise zur Stellungnahme erfolgen. Auf die offizielle Zuleitung warten wir noch.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dötsch.

Frau Staatssekretärin, Sie sprachen die Störerhaftung an. Einerseits haben wir offene Netze, also freie Netze, aber andererseits haben wir auch die Bedürfnisse der Inneren Sicherheit, die Bedürfnisse gerade auch im Rahmen der Terrorbekämpfung und die Frage der offenen Datennetze insgesamt zu berücksichtigen. Welchen Widerspruch sehen Sie einerseits darin, dass man natürlich zur Terrorbekämpfung auf entsprechende Datensätze zugreifen möchte und muss, aber andererseits auch solche WLAN-Netze öffentlich zugänglich sein sollen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dötsch, das Thema der Störerhaftung, über das momentan intensiv diskutiert wird, will im Moment das Einloggen oder das Registrieren in offene oder teilweise geschützte WLAN-Gesetzes ermöglichen.

Freie Zugänge oder andere mobile Zugänge ins World Wide Web können bereits jetzt schon über mobile Internetlösungen wie LTE oder 3G ermöglicht werden. Insofern stellt sich diese Frage grundlegend und nicht nur bei dem Thema von öffentlichen WLAN-Hotspots.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schäffner.

Frau Staatssekretärin, wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Freifunk-Initiativen, beispielsweise in Mainz?

Wir haben in Rheinland-Pfalz sechs Freifunk-Communities, nicht nur in Mainz. Sicherlich ist das eine der aktivsten. Ich darf auch sagen, im Verdichtungsraum Rhein-Neckar, Westpfalz/Trier, Mayen-Koblenz und Köln/Bonn werden insgesamt, wenn ich es richtig weiß, ungefähr 140 Freifunk-Knoten betrieben. Die Angehörigen der Mainzer und der Rhein-Neckar-Community sind mittlerweile eingetragene Vereine.

Hinter der Idee Freifunk steht der Aufbau von selbstverwalteten Funknetzen. Ich will nicht auf die technischen Dinge eingehen.

Die Freifunk-Netzwerke mit den WLAN-Hotspots werden eigentlich für die Vereinsmitglieder aufgebaut. Diese brauchen keine entsprechende Breitbandinfrastruktur oder hohe Bandbreiten. An den WLAN-Hotspot muss eine hohe Breitbandverfügbarkeit gegeben sein.

Das heißt, da sie hier in einem Bereich des Freifunks sind, ist das auch eine Zone, in der man versucht, das Thema Störerhaftung zu umgehen und eine andere Zone zu schaffen, um sich diesen Regulierungen nicht zu unterwerfen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Haller.

Frau Staatssekretärin, Sie haben angesprochen, dass die Zentralstelle IT gerade prüft, inwieweit die dienstlich genutzten WLAN-Netze in und um Dienstgebäude der Landesregierung freigegeben werden können. Gibt es durch die Zentralstelle IT schon einen konkreten Zeitplan oder erste Erkenntnisse?

Ich gebe ganz offen zu, dass gerade die Landesregierung, die ein hohes Sicherheitsbedürfnis an die ITInfrastruktur richtet, sehr sorgfältig prüft, wie sie mit dem Zugang zu öffentlichen WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum umgeht. Wir verwalten die sensibelsten Daten der Bürgerinnen und Bürger. Ich glaube, das brauche ich an dieser Stelle nicht auszuführen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir das jetzt an einem sehr schönen Beispiel gezeigt haben, dass das möglich ist.

Als Frau Ministerpräsidentin Dreyer in der vergangenen Woche den Beteiligungsprozess zum Transparenzgesetz freischaltete, haben wir in der Staatskanzlei ein öffentlich zugängliches WLAN-Netz geschaffen, mit dem wir die Möglichkeit eröffnet haben, die ich eben dargestellt habe, nämlich dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer – es haben über 120 Gäste an der Veranstaltung teilgenommen – das Free WiFi nutzen konnten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.