Erwin Rüddel

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mir anfangs die Frage gestellt, warum gerade dieses Thema zur Aussprache kommt und bin der SPDFraktion sehr dankbar, dass sie mir damit die Möglichkeit gibt, hier ein letztes Mal zum Thema „Pflege“ in diesem Hause reden zu dürfen.
Pflege kann nur verbessert werden, wenn Missstände klar benannt und diskutiert werden. Dabei ist es aber falsch, Missstände zu pauschalieren und damit Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Alle Akteure sind gefragt, sich für eine hochwertige und menschenwürdige Pflege zu engagieren.
Es gibt sehr viele gute Beispiele für gute Pflege, geleistet von hervorragenden Pflegekräften.
Gute wie schlechte Pflege hat Ursachen. Aus diesem Grund diskutieren und beraten wir unser neues Heimgesetz. Hier hat die CDU-Fraktion eine wichtige Vorreiterrolle übernommen. Uns ist besonders wichtig, dass die Rechte der Betreuten und Angehörigen gestärkt werden, die Transparenz von Betreuung und Pflege verbessert wird, eine Vielfalt an Einrichtungen existiert und diese Einrichtungen sich flexibel weiterentwickeln können.
Mehr Transparenz und Informationsmöglichkeiten wollen wir durch öffentlich zugängliche Informationsangebote und Prüfberichte erreichen. Die Träger werden verpflichtet, ihre Leistungsangebote in geeigneter Weise für alle Interessierten zugänglich zu machen und auch ihre Kunden darüber zu informieren.
Form und Inhalt der Prüfberichte sollen von den Einrichtungsträgerverbänden, der Heimaufsicht und den Kassen gemeinsam erarbeitet werden.
Wir wollen eine verbraucherfreundliche, also verständliche Darstellung der Qualität einer Einrichtung. Qualitätsmängel müssen aber auch bis ins kleinste Detail schonungslos ans Tageslicht kommen. Nur so schaffen wir Vertrauen in Einrichtungen und in Pflege.
Die Informationen, die der Verbraucher erhält, müssen also einfach im Verständnis und ehrlich in der Aussagekraft sein. Diese Herausforderung ergab sich als Folge des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes, als Selbstverwaltungsaufgabe der Vereinbarungspartner, der Pflegeselbstverwaltung. Diese wiederum arbeitete unter einem erheblichen zeitlichen Druck, der seitens des Berliner Gesundheitsministeriums aufgebaut war.
Heraus kam ein Schulnotensystem, da fast jeder Bürger sich unter dem Wert einer Note etwas vorstellen kann. Stationäre Pflegeeinrichtungen werden beispielsweise anhand von 82 Kriterien beurteilt, die wiederum in fünf Themenbereiche geordnet sind. Aus dem Ergebnis der ersten vier Themenbereiche wird dann eine Gesamtnote errechnet.
Kritiker bemängeln nun, dass die Gesamtnote für eine Pflegeeinrichtung kaum Aussagekraft habe, da alle 82 Kriterien und Themenbereiche miteinander verrechnet werden könnten. Durch die Bildung von Mittelwerten würden einzelne und strukturelle Mängel in der Gesamtnote untergehen. So könnte ein „mangelhaft“ bei schwe
ren Pflegemängeln durch andere positive Leistungen ausgeglichen werden.
Die Bewertung dieses Systems sollten wir uns vornehmen, wenn der erste offizielle Bericht vorliegt. Dann sollten wir auch diskutieren, ob es sinnvoll ist, sogenannte K.-o.-Kriterien einzuführen, wie das zum Beispiel bei der Stiftung Warentest möglich ist.
Grundsätzlich ist es aber für den Verbraucher auch heute schon nicht ausgeschlossen, wie in anderen Lebenssituationen auch, Noten zu hinterfragen. Das neue System erreicht sicherlich, dass der Verbraucher sensibilisiert wird. Er bekommt Orientierung, und als mündiger Bürger werden ihm Bewertungskriterien an die Hand gegeben.
Sollte sich dieses neue System nicht bewähren, muss es geändert und verbessert werden.
Aber wir sollten vorsichtig sein, bereits in der Aufbauphase schon wieder alles infrage zu stellen.
Im Sozialausschuss erhalten wir regelmäßig Auskunft über die Pflege in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich gut ist. Dieser Beurteilung schließe ich mich an, aber auch meine Fraktion. Deshalb sollten wir uns auch nicht wundern, wenn die Pflege gut ist, dass also jetzt in den Prüfkriterien bei der Gesamtnote herauskommt, dass 50 % der Einrichtungen mit gut oder sehr gut eingestuft werden.
Pflege in Rheinland-Pfalz ist gut. Sie ist deshalb gut, weil es viele verantwortungsvolle Träger und viele engagierte, kompetente und fleißige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt.
Wir müssen etwas tun für die Verbraucher, müssen aber auch etwas tun für diejenigen, die in der Pflege tätig sind. Deshalb müssen wir weiter an einer guten Pflegepolitik arbeiten.
Ich komme nun zum Schluss.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich zu bedanken, dass ich diesem Haus angehören durfte. Ich durfte Erfahrungen sammeln. Ich bin dankbar für die Möglichkeit, in interessanten Ausschüssen mitzuwirken. Gemeinsam haben wir um gute Positionen, wie ich denke, meistens in guter, angenehmer Atmosphäre gerungen.
Ich wünsche meinen Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag persönlich alles Gute für die Zukunft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Trotz zahlreicher Ankündigungen und Versprechen hat die Landesregierung die Versorgungslage mit schnellem Internet bis zum heutigen Tag nicht verbessern können.
Die Förderung ist zu gering, zersplittert und nur über komplizierte Verfahren zu erhalten. Gleichzeitig ist die Zusammenarbeit mit den großen Anbietern mangelhaft,
auch fehlen entsprechende Informationen über die Datennetze.
Es gibt zudem keine eigenständig finanzierten Landesprogramme zur Förderung der Breitbandstruktur in Rheinland-Pfalz.
Die Gelder des Landes sind lediglich der eigene Anteil am Gesamtprogramm des Bundes und der Länder. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Konjunkturprogramm II für das Leerrohrprogramm sind weit überzeichnet und bedürfen der Ergänzung durch Landesmittel.
Der jährliche Eigenanteil des Landes für die BreitbandInitiative liegt bei lediglich 800.000 Euro. Zum Vergleich: Baden-Württemberg gibt aus eigenen Mitteln 20 Millionen Euro für die Verfügbarkeit von schnellem Internet für seine Bürger aus. Dies ist beispielhaft. Unserer Landesregierung fehlt es hingegen an Ernsthaftigkeit bei diesem Thema.
Dem Land sind die Eröffnungsfeier am Nürburgring und der Werbeeinsatz von Boris Becker wichtiger als die vielen Menschen im Land,
die aufgrund schlechter Datennetze auf Lebensqualität oder Arbeit vor Ort verzichten müssen.
Wenn man den Medienberichten Glauben schenken darf, dann hat das Land für die Eröffnungsfeier am Nürburgring und für Boris Becker am Nürburgring mehr Geld verbraucht, als es an Eigenmittel für die Versorgung für schnelles Internet in der Fläche investiert hat.
Die Landesregierung interessiert nicht die junge Mutter, die einen Heimarbeitsplatz mit der Kinderbetreuung kombinieren könnte, aber aufgrund der langsamen Datennetze jeden Tag mit dem Auto zu ihrem entfernten Arbeitsplatz fahren muss. Die Landesregierung interessiert sich nicht für den Bürgermeister, der sein Gewerbegebiet für ortsnahe Arbeitsplätze nicht vermarkten kann, weil schnelles Internet im ländlichen Raum fehlt. Die Landesregierung interessiert sich auch nicht dafür, dass Grundstücke und Wohnungen im ländlichen Bereich nicht vermarktet werden können, weil kein schnelles Internet verfügbar ist. Dies führt zur weiteren Entleerung der bereits jetzt schon in vielfacher Weise gebeutelten ländlichen Region.
Ein schneller Internetzugang ist längst zum Standortfaktor nicht nur für Wirtschaftsunternehmen geworden; vielmehr hängt die Attraktivität des ländlichen Raums als Wohnort zunehmend davon ab. Das Land muss endlich konsequent handeln. Deshalb fordern wir von der Landesregierung, die folgenden Ziele umzusetzen:
eine Initiative des Landes beim Bund zur Offenlegung der Kabelnetze im Breitbandatlas,
eine Unterstützung der Breitbandförderung über die vorhandenen Mittel hinaus in einem eigenen Landesprogramm,
eine Vereinfachung der Förderrichtlinien für die betroffenen Kommunen,
eine gesetzliche Bestimmung nach dem Beispiel Baden-Württembergs, wonach bei allen Straßenbaumaßnahmen im Land Leerrohre mitverlegt werden müssen und
die Versorgung der Kommunen mit schnellem Internet als Grundversorgung anzurechnen.
Die CDU steht ohne Wenn und Aber für die Stärkung des ländlichen Raums, und damit stehen wir ohne Wenn und Aber für eine flächendeckende Breitbandversorgung.
Wir appellieren in diesem Zusammenhang auch an alle Unternehmen, die über entsprechende Kabel in der Fläche verfügen, diese durch eine enge Kooperation für den DSL-Ausbau nutzbar zu machen.
Nicht zu akzeptieren ist auch die Ankündigung der Deutschen Telekom AG, den Breitbandausbau im ländlichen Raum zu überprüfen und gegebenenfalls Projekte zu stoppen. Als weltbekannter Anbieter hat die Telekom eine besondere Verantwortung. Die Landesregierung ist neben dem Ausbau eigener Programme maßgeblich gefordert, die Interessen der Bürger und Unternehmer nachhaltig bei den großen Anbietern zu vertreten. Ansonsten sind die Konsequenzen fatal.
Unser Ziel muss sein, dass jeder in Rheinland-Pfalz, egal, wo er wohnt und arbeitet, an den Chancen der Informationsgesellschaft teilhaben muss.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind nicht unzufrieden darüber, dass offensichtlich der Entwurf der CDU für ein Heim- und Wohnformen
qualitätsgesetz als Vorbild für den Gesetzentwurf der Landesregierung gedient hat.
Die Landesregierung ist unserem Entwurf in weiten Teilen gefolgt, aber leider nur in weiten Teilen, nicht überall. Gerade dort, wo sie uns nicht gefolgt ist, ist sie weit über das Ziel hinausgeschossen. Hätten Sie nur die Finger von eigenen Versuchen gelassen und hätten sich an unserem guten und vernünftigen Entwurf noch deutlicher orientiert!
Enttäuscht sind wir gerade darüber, dass der versprochene Bürokratieabbau in der jetzt vorliegenden Fassung nicht stattfindet. Er findet nicht nur nicht statt, sondern Experten bestätigen uns, dass mit diesem Gesetzentwurf die Einrichtungen mit mehr Bürokratie zu kämpfen haben werden. Wir müssen aber alles dafür tun, damit die Einrichtungen eine Pflege organisieren können, die am Menschen und nicht am Schreibtisch stattfindet. Die Chancengleichheit der unterschiedlichen Einrichtungsträger ist teilweise auch eingeschränkt. Bürgerschaftliches Engagement ist in der Pflege wichtig, aber das ehrenamtliche Engagement von Menschen verpflichtend zu regeln und als Kriterium für die Qualitätsprüfung zugrunde zu legen, schießt über das Ziel hinaus. Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.
Die CDU begrüßt, dass – wie im CDU-Entwurf – unterschiedliche Wohn- und Betreuungsformen über klassische Heime hinaus erfasst werden. Das gilt auch für die Informationspflichten und Transparenzbestimmungen, zum Beispiel gerade auch für ein Beschwerdemanagement in Einrichtungen. Beide Entwürfe sehen Bestimmungen zur Öffnung von Einrichtungen und zur verstärkten Teilhabe durch Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und weiteren Personen vor. Wir begrüßen auch die Erprobungsregelung für neue Wohn- und Betreuungsformen sowie die Bestimmungen zu regelmäßigen Prüfungen der Heimaufsicht für Heime bzw. entsprechende Wohnformen sowie die Regelung von Prüfprioritäten der Heimaufsicht und Kooperationsaufträge zum Beispiel mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
All das findet sich auch im CDU-Entwurf. Der Gesetzentwurf der Landesregierung bleibt bei der beanspruchten Entbürokratisierung aber auf halbem Wege stehen. Beispielhaft nenne ich hier, dass die Tages- und Nachtpflege nur unvollständig aus dem Geltungsbereich herausgenommen wird. Diese Herausnahme muss nach dem Vorbild des CDU-Entwurfs auch für in stationären Einrichtungen eingestreute Plätze gelten. Der Lebensmittelpunkt ist in beiden Fällen das Zuhause und nicht die Einrichtung.
Nach dem Regierungsentwurf haben die Träger von Einrichtungen ein Konzept zu den Zielen, Strukturen und Maßnamen, zur Förderung der Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner und der Beteiligung ihrer Angehö
rigen und weiterer Personen vorzulegen. Eine derartige Überwachung der inhaltlich nicht strittigen Maßnahmen ist nach unserer Meinung nicht notwendig. Auch bei den Anzeigepflichten von Einrichtungen wird Entbürokratisierung durch Reduzierung der verlangten Anzeigen nur halb oder inkonsequent betrieben. Missglückt sind im Entwurf der Landesregierung auch Anteile und Abgrenzungen der Einrichtungs- und Wohnformen.
Sie können ohne Not zu einer Diskriminierung bzw. negativen Etikettierung stationärer Einrichtungen führen, die sich als Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot gegenüber Einrichtungen mit höherer Selbstbestimmung und Teilhabe positionieren. Die Abgrenzung arbeitet überdies mit festen Platzzahlen, ohne dass klar würde, welche Bedeutung eine feste Platzzahl für strukturelle Abhängigkeiten hat.
Konkret wird von uns befürchtet, dass die vorliegenden Formulierungen dazu führen, dass in Rheinland-Pfalz bestehende und gewünschte Wohnformen als Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot behandelt werden und unter umfangreiche Verpflichtungen fallen, die sie in der Entwicklung behindern, ohne dass die entsprechenden Auflagen sachlich gefordert sind. Es kann nicht Sinn einer Regelung sein, die Weiterentwicklung von Wohn- und Betreuungsformen in Wirtschaftlichkeit und Existenz zu bedrohen. Der Lösungsansatz der CDU ohne feste Platzzahl, dafür aber mit konkreten Kriterien zur Gleichbehandlung für andere Wohnformen bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Größe, Leistung und Belegung erscheint flexibler und besser.
Wir brauchen also weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung der Pflege. Die zuständigen Einrichtungen und Stellen müssen sich auf ihre originären Aufgaben konzentrieren können. Es ist unserer Vorstellung nach ausreichend, von den Einrichtungen Darlegungen zu verlangen, dass die gestellten Anforderungen erfüllt werden. Es muss kein detailliertes Konzept vorgelegt werden.
Ebenso sind die Anzeigepflichten der Einrichtungen zu reduzieren. Die hier im Regierungsentwurf etablierte Überregulierung wird von uns deshalb kritisiert, weil dadurch die allseits gewünschte Entstehung weiterer Wohnformen erschwert und behindert wird. Unser Eindruck ist, dass sich die Landesregierung mit ihrem Entwurf zu sehr einmischt und den Einrichtungen selbst nichts zutraut. Wir wissen, dass wir in Rheinland-Pfalz gute Einrichtungen mit verantwortungsvollen, kompetenten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben. Wir trauen denen etwas zu.
Die SPD-Fraktion hat in der Ausschusssitzung vom 26. Februar 2009 zum CDU-Gesetzentwurf ihr Interesse an einer gemeinsamen Lösung auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion, des Entschließungsantrags der SPD-Fraktion und dessen, was die Landesregierung dazu beitragen könne, bekundet. Die CDUFraktion hat nicht darauf bestanden, mit ihrem Gesetzentwurf allein in das parlamentarische Verfahren zu gehen. Für die CDU ist es wichtig, für die betroffenen Mitmenschen im Land ein gutes Ergebnis zu erreichen.
Die SPD muss allerdings bereit sein, die zentralen Beanstandungen konstruktiv aufzugreifen.
Beide Entwürfe werden sich jetzt einer Anhörung im Ausschuss stellen. Für die CDU-Fraktion gibt es viele Gemeinsamkeiten, aber nicht um jeden Preis. Ziel muss sein, älteren, behinderten und pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen. Deshalb sollen die Rechte der Betreuten und Angehörigen gestärkt, die Transparenz von Betreuung und Pflege verbessert, eine Vielfalt an Einrichtungen sowie deren flexible Weiterentwicklung gewährleistet werden. Fürsprache, Respekt, Würde, Sicherheit und Selbstbestimmung sind daher wichtige Grundvoraussetzungen, älteren Menschen die Angst vor einer Pflegebedürftigkeit zu nehmen. Die CDU-Fraktion ist bereit, mit der SPD und der FDP eine gemeinsame Lösung zu finden. Wir sind alle aufgerufen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die älteren, behinderten und pflegebedürftigen Menschen ein ihrer Selbstbestimmung und Würde entsprechendes Leben ermöglichen, orientiert an der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bereits im November 2007 hat die CDU-Fraktion ein Landessenioren-Gesamtkonzept gefordert. Im letzten Jahr hat der Landtag auf unsere Initiative hin ausführlich über Seniorenpolitik debattiert.
Frau Ministerin, wir haben nicht die Erwartungshaltung, dass Sie jedes Mal, wenn Sie unsere Anträge umsetzen, eine Regierungserklärung abgeben.
Wir sehen es als zentralen politischen Gestaltungsauftrag, eine verlässliche und kreative Politik für die ältere Generation zu machen. Ältere Menschen müssen spüren, dass die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse für sie einen Gewinn an Lebensqualität bringen und zu mehr Beteiligung und größeren Entscheidungsspielräumen führen.
Eine zukunftsorientierte Seniorenpolitik muss zudem berücksichtigen, dass Bedürfnisse, Fähigkeiten und Lebenslagen der 60- bis über 100-Jährigen höchst unterschiedlich sind. Ältere Menschen verfügen über Erfahrungen und Kompetenzen, auf die wir nicht mehr verzichten können. Daher muss alles getan werden, um deren aktive Teilhabe und Potenziale in allen Bereichen zu fördern.
Viele Seniorinnen und Senioren sind zu einer Fortsetzung ihres Engagements in Beruf, Wirtschaft, Familie und Gesellschaft bereit. Sie verfügen über ein reiches Erfahrungswissen aus ihrem Berufsleben und ihrer Familienarbeit. Dennoch haben es gerade ältere Arbeitnehmer oft schwerer auf dem Arbeitsmarkt. Viel zu häufig werden sie zu früh in Rente geschickt oder finden aus der Arbeitslosigkeit heraus keine neue Anstellung.
Unternehmen und Betriebe verschenken dadurch wertvolles Potenzial. Menschen in Deutschland leben heute fast 30 Jahre länger als noch vor gut 100 Jahren, scheiden aber immer früher aus gesellschaftlichen Funktions- und Verantwortungsbereichen aus. In Deutschland sind heute im Alter von 55 bis 64 Jahren gerade noch vier von zehn Menschen erwerbstätig. Dieser Weg ist falsch.
Die meisten Bürgerinnen und Bürger im fortgeschrittenen Alter wollen sich keineswegs völlig aus dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zurückziehen. Sie möchten sich mit dem ganzen Schatz ihrer kulturellen und beruflichen Lebenserfahrung einbringen und mit ihrer Bildung und ihrem Wissen aktiv bleiben.
Unsere Devise muss lauten: Lieber Weiterbildung mit 50 als Rente mit 60. – Die Forderung nach flächendeckenden Mindestlöhnen ist grundsätzlich der falsche Weg. Mindestlöhne vernichten geradezu Beschäftigungschancen in Deutschland. Mindesteinkommen und Mindestrente sind vernünftigere Forderungen.
Viele Senioren haben Zukunftssorgen. Rentenlasten, Gesundheitsausgaben und Pflegekosten wachsen in den nächsten Jahren enorm und ruhen auf den Schultern von immer weniger Menschen, die Beiträge in die Sozialversicherung zahlen. All das beschäftigt ältere Menschen mit der Sorge, auf diese Veränderungen nicht mehr ausreichend reagieren zu können. Wir dürfen bei der Lösung dieser großen Herausforderung weder die Jugend überfordern noch die Älteren im Stich lassen.
Doch das Thema „Alter“ darf nicht ausschließlich unter Kostenaspekten diskutiert werden. Betrachtet man, welche harten und schwierigen Lebensumstände viele Menschen der älteren Generation bewältigt haben und vergleicht man die Lebensumstände von damals mit denen von heute, so zeigen sich die Leistungen dieser Generation. Viele Ältere hatten es sehr viel schwerer und waren sehr viel stärker belastet. Einschränkungen und Verzicht sind der rote Faden in vielen Lebensläufen dieser Generation.
Die Bildungsmöglichkeiten waren eingeschränkt. Schwere Arbeit und wenig Freizeit prägten den Alltag. Dennoch hatten damals mehr Menschen den Mut, eine Familie zu gründen und Kinder großzuziehen. Sie hatten Freude an dem Zusammenleben mit Kindern und Vertrauen in die Zukunft.
Ich will die Vergangenheit nicht verklären, und ich will nicht abstreiten, dass der demografische Wandel die Gesellschaft vor gewaltige Hausforderungen stellt.
Gerade zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels müssen wir deutliche Veränderungen bewirken: im Arbeitsmarkt, bei den sozialen Sicherungssystemen, beim Abbau der Staatsverschuldung, bei der Anpassung der öffentlichen Infrastruktur und der kommunalen Daseinsvorsorge und nicht zuletzt in der Bildungs- und Familienpolitik.
Ganz wichtig ist dabei, das Alter nicht in pessimistischer Weise zu sehen oder mit vielen Fragezeichen zu betrachten, sondern vor allem die Chancen des Alters hervorzuheben.
Wir müssen den Mut haben, Neues auszuprobieren und aus guten Beispielen zu lernen. Der älteren Generation dies zu ermöglichen, ist eine wichtige Zukunftsaufgabe. Deshalb brauchen wir ein neues Altersbild, das die Fähigkeiten älterer Menschen für Wirtschaft und Gesellschaft anerkennt und wertschätzt.
Die großen Potenziale der älteren Generation, insbesondere im Bereich des ehrenamtlichen Engagements müssen systematisch gefördert werden. Viele der älteren Menschen haben ein tiefes Bedürfnis, Bleibendes zu schaffen und Aufgaben auch jenseits der eigenen Familie zu übernehmen. Sie warten nur darauf, dass man sie mehr in die Verantwortung nimmt. Aber sie brauchen auch Impulse aus der Gesellschaft, sich zu engagieren. Hier muss unsere Politik ansetzen. Mitmischen statt zuschauen, aktiv bleiben und dazugehören, sind zentrale Wünsche der meisten Menschen. Dies verändert sich nicht, wenn das Berufsleben abgeschlossen ist und die Kinder groß sind.
Mit steigender Lebenserwartung von Frauen und Männern steigt auch die Zahl der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen. Auch die Zahl der Demenzerkrankungen wächst. Wir müssen den hilfe- und pflegebedürftigen Menschen Unterstützung, Schutz und Hilfe anbieten. Wichtig ist dabei, dass ein möglichst langer Lebensabschnitt in der gewohnten häuslichen Umgebung sichergestellt werden kann. Das wird uns nicht immer gelingen. Es muss sich aber jeder darauf verlassen können, dass die von ihm abgerufene Hilfe, ob ambulant oder stationär, einem hohen Qualitätsstandard entspricht.
Ein wichtiger Pfeiler einer guten Altenpolitik betrifft die Absicherung der Pflege und die Sorge für eine Qualitätssicherung in der Pflege. Der Wandel des Familienbildes stellt jene traditionellen Strukturen infrage, in die die Älteren und Pflegebedürftigen bislang eingebettet waren.
Wir haben einen bunten Strauß an Aufgaben im Interesse der ganzen Gesellschaft für die ältere Generation zu erfüllen. Die Schaffung eines modernen Heimgesetzes ist eine davon.
Die Landesregierung hat jetzt auf Basis der CDUKonzeption einen Entwurf vorgelegt, den wir in den nächsten Wochen diskutieren werden.
Zum Verfahren hätte ich mir mehr Kooperation gewünscht. Aber ich will meine Redezeit nicht dafür
verbrauchen, über den Stil der Landesregierung zu philosophieren.
Die CDU-Landtagsfraktion hat jedenfalls einen allseits geschätzten Entwurf für ein Heim- und Wohnformenqualitätsgesetz eingebracht. Ziel ist es, älteren, behinderten und pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen. Deshalb sollen die Rechte der Betreuten und Angehörigen gestärkt, die Transparenz von Betreuung und Pflege verbessert, eine Vielfalt an Einrichtungen sowie deren flexible Weiterentwicklung gewährleistet werden.
Die Situation einer Pflegebedürftigkeit ist ein gravierender Einschnitt im Leben eines betroffenen Menschen. Fürsprache, Respekt, Würde, Sicherheit und Selbstbestimmung sind dabei wichtige Grundvoraussetzungen, älteren Menschen Angst vor einer Pflegebedürftigkeit zu nehmen. Deshalb konzentriert sich unser Gesetzentwurf auf die Schwerpunkte mehr Qualität, mehr Mitwirkung und Mitbestimmung, mehr Transparenz und Informationsmöglichkeiten, mehr Innovation und weniger Bürokratie.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Ihre Unentschlossenheit in der Seniorenpolitik,
die sich schon im Wechsel des Themas Ihrer Regierungserklärung ausdrückt, hat uns dazu bewogen, einen Orientierung gebenden Initiativantrag einzubringen. Wir fordern unter IV Nr. 2 ein Landesseniorenkonzept.
Die meisten Senioren haben im Vergleich zu ihren Eltern und Großeltern viele gesunde und weitgehend beschwerdefreie Jahre gewonnen. Aber wie werden die gewonnenen Jahre gefüllt und genutzt? Wie sieht die Politik für eine Gesellschaft des langen Lebens aus? – Mit einem Initiativantrag „Dem Älterwerden aller Generationen gerecht werden“ entwickeln wir programmatische Aussagen zu einer seniorenpolitischen Zukunftsperspektive. Wir brauchen ein Landesseniorengesamtkonzept, das der Situation, dem Selbstverständnis, dem Potenzial und den Vorstellungen älterer Menschen in unserem Land gerecht wird.
Im Kern muss dieses Konzept folgende Rahmenbedingungen erfüllen:
Erstens müssen die Voraussetzungen für eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung gegeben sein. Hierzu gehören seniorengerechte barrierefreie Wohnangebote und Wohnformen, seniorengerechte Wohnumfelder und seniorengerecht gehaltene öffentliche Räume und Strukturen zur Gewährleistung von Sicherheit, Schutz vor Gewalt und geeignete Hilfs- und Dienstangebote gerade auch in der Fläche.
Zweitens müssen ältere Menschen durch Vermittlung von Erfahrung und Wissen eine aktive Lebensgestaltung im Alter führen dürfen. Hierzu zählt auch eine gezielte Förderung der Mobilität älterer Menschen.
Drittens muss eine seniorengerechte flächendeckende Gesundheits- und Pflegeversorgung unter hohen Quali
täts- und Transparenzanforderungen sichergestellt werden, auch unter besonderer Berücksichtigung von Prävention und Rehabilitation.
Viertens muss eine stärkere Integration älterer Menschen im gesellschaftspolitischen Leben erfolgen.
Fünftens müssen Beschäftigungschancen für ältere Menschen stärker genutzt werden.
Sechstens muss das Wissen über ältere Menschen vertieft werden.
Siebtens müssen seniorenpolitische Belange wie Verbraucherschutz gestärkt werden.
Achtens brauchen wir Generationensolidarität statt Generationenkonflikt. Hierzu gehört es, für ein Bild des Alters und des Alterns einzutreten, das der Leistung von Seniorinnen und Senioren gerecht wird. Das muss sich auch in einer nachhaltig gesicherten und berechenbaren Altersversorgung dokumentieren.
Neuntens muss die Vielfalt des Alters beachtet werden. Diese Vielfalt baut eine Brücke von der Prävention bis zur Endlichkeit des Lebens. Prävention in einem umfassenden Sinne bedeutet, das eigene Wohlbefinden und die eigene Leistungskraft durch gesunde Ernährung, körperliche Bewegung, geistige Betätigung und soziale Kontakte positiv zu beeinflussen.
Dies ist eine Leistung, die hohen Respekt verdient.
Noch mehr Respekt verdienen Menschen, die sich mit der Verletzlichkeit und Endlichkeit des Lebens auseinandersetzen und sich der Aufgabe stellen, sich mit dem Sterben auseinanderzusetzen und für sich und ihre Familie Vorsorge zu treffen.
Politik für eine Gesellschaft des langen Lebens baut Schulden ab. Wir wollen ein Land, das in die Zukunft seiner Kinder investiert und nicht auf deren Kosten lebt. Nur durch eine solide Finanzpolitik und eine konsequente Haushaltskonsolidierung gewinnen wir wieder Handlungsspielräume, um die finanziellen Folgen der demografischen Entwicklung für die öffentlichen Haushalte und in den sozialen Sicherungssystemen abzufedern.
Für die CDU-Fraktion gehört es zu den vitalen Zukunftsfragen unserer Gesellschaft, dass Ältere ihren Platz in der Mitte der Gemeinschaft behalten und ihr Leben aktiv und selbstbestimmt führen.
Die CDU-Fraktion fühlt sich deshalb der stetig wachsenden älteren Generation und einer Politik in besonderer Weise verbunden, die dem Älterwerden aller Generationen gerecht wird.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion legt heute einen eigenen Entwurf für ein Heim- und Wohnformenqualitätsgesetz vor. Der Entwurf ist auf rheinlandpfälzische Verhältnisse zugeschnitten. Ziel ist es, älteren, behinderten und pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen. Deshalb sollen die Rechte der Betreuten und Angehörigen gestärkt, die Transparenz von Betreuung und Pflege verbessert, eine Vielfalt an Einrichtungen sowie deren flexible Weiterentwicklung gewährleistet werden.
Die Situation einer Pflegebedürftigkeit ist ein gravierender Einschnitt im Leben eines betroffenen Menschen.
Fürsprache, Respekt, Würde, Sicherheit und Selbstbestimmung sind daher wichtige Grundvoraussetzungen, älteren Menschen auch Angst vor einer Pflegebedürftigkeit zu nehmen. Der demografische Wandel darf nicht dazu führen, dass ein stetig wachsender Teil der Gesamtbevölkerung ausgegrenzt und ins Abseits gestellt wird.
Infolge der Föderalismusreform im Jahre 2006 ist bekanntlich die Zuständigkeit für das Heimrecht auf die Länder übergegangen. Das seither noch geltende Heimgesetz des Bundes entspricht nach unserer Meinung nicht mehr den heutigen Vorstellungen vom Leben älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen. Auch das Angebotsspektrum stellt sich heute vollkommen anders dar. Viele Bundesländer haben mit Gesetzesinitiativen auf diese neuen Rahmenbedingungen reagiert.
Die Landesregierung hatte zwar zunächst einen Gesetzentwurf für Sommer 2008 angekündigt, aber dies nicht gehalten. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion ist es nicht akzeptabel, so lange zu warten. Die CDU hat gehandelt und im Herbst 2008 einen Vorentwurf vorgelegt und eine Expertenanhörung durchgeführt.
Die Intention zur Schaffung eines Landesgesetzes erhielt dabei viel Zustimmung. Schwerpunkte unseres Gesetzentwurfes sind mehr Qualitätssicherung und Transparenz, mehr Mitwirkung und Mitbestimmung, mehr Transparenz und Informationsmöglichkeiten, mehr Innovation, weniger Bürokratie. Mehr Qualitätssicherung und Transparenz für die Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen und mehr Pflege und Betreuungsqualität wollen wir durch bessere, intensivere und koordinierte Kontrollen erreichen. Grundsätzlich soll eine unangemeldete jährliche Qualitätsprüfung mit klaren Prioritäten für Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualität in entsprechender Abstimmung zwischen MDK und der Heimaufsicht für eine gesicherte gute Pflege- und Betreuungspraxis sorgen.
Zudem wird eine 50 %ige Fachkraftquote in unserem Entwurf gesetzlich verankert. Die Interessen der Heimbewohner sollen durch die Verpflichtung der Heimträger zur Einrichtung eines Qualitäts- und Beschwerdemanagements mit konkreten Anforderungen, regelmäßige Qualifizierungsangebote und die Vorhaltung einer direkten zentralen Ansprechstelle für akuten Hilfs- und Beratungsbedarf gestärkt werden. Wir wollen auch die Förderung eines Informationstelefons „Pflege“ der Verbraucherzentralen gesetzlich abgesichert sehen.
Die Landesregierung soll ein Qualitätssiegel „Pflege“ besonders für die Einrichtungen entwickeln, die nicht dem Heimgesetz unterliegen. Wir wollen mehr Mitwirkung und Mitbestimmung durch mehr Rechte für Heimbeirat und Angehörige. Die Heimbeiräte sollen künftig auch im Zusammenhang mit den Prüfberichten der Heimaufsicht eine Stellungnahme abgeben können. Angehörige und Betreuer sollen verstärkt im Heimbeirat integriert werden. Hinzu kommen die Option eines Angehörigen- und Betreuerbeirates und die Möglichkeit, sich für andere Mitwirkungsgremien mit entsprechenden
Rechten entscheiden zu können. Das fördert die Selbstbestimmung.
Neu aufgenommen haben wir auch die Verwirklichung einer Teilhabe der Heimbewohner am Leben der Gesellschaft als Ziel des Gesetzes und Auftrag der Einrichtung. Gegenüber dem Vorentwurf wurden durch Anregungen aus der Anhörung die Informationsrechte der Angehörigen noch einmal gestärkt und der Angehörigenbeirat unter Berücksichtigung der Einrichtungsgattung verbindlich verankert.
Mehr Transparenz- und Informationsmöglichkeiten wollen wir durch öffentlich zugängliche Informationsangebote und Prüfberichte erreichen. Die Träger werden verpflichtet, ihr Leistungsangebot in geeigneter Weise für alle Interessierten zugänglich zu machen und auch ihre Kunden intensiver zu informieren.
Darüber hinaus wird die Heimaufsicht zur verständlichen Ergebnisdokumentation ihrer Kontrollarbeit in Form von Prüfberichten verpflichtet. Die Prüfberichte sollen auch eine Stellungnahme der Einrichtung oder des Trägers beinhalten. Form und Inhalte der Prüfberichte können von den Einrichtungsträgerverbänden und der Heimaufsicht auch gemeinsam erarbeitet werden.
Daraus ergibt sich ein differenziertes Informationsangebot über die Bestimmungen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes des Bundes hinaus mit dem landesspezifischen Ansatz, der auch den Wettbewerb unter den Einrichtungen verstärken soll. Mehr Innovation erreichen wir durch den Ausbau der Erprobungsregelung und mehr Freiheit durch weniger Auflagen für neue Betreuungsformen.
An alternative Wohn- und Betreuungsformen werden reduzierte Arbeits-, Dokumentations- und Überwachungsanforderungen nach Größe und Charakter gestellt, um deren Entwicklung zu fördern und sie nicht zu überlasten.
Die schon bisher bestehende Erprobungsregelung des Heimgesetzes für neue Betreuungs- und Wohnformen ist nach dem Bundesheimgesetz auf vier Jahre befristet. Im Interesse der Weiterentwicklung der Angebote wird diese Dauer auf fünf Jahre verlängert und eine Verlängerung darüber hinaus ermöglicht.
Zudem wird die Schwelle zur Anwendung der Erprobungsregelung reduziert. Gegenüber unserem Vorentwurf ist das Spektrum der Einrichtungen mit reduziertem Geltungsbereich des Heimgesetzes weiter geöffnet worden. Wir wollen auch ein Signal in Richtung Entbürokratisierung und Konzentration auf die originären Aufgaben setzen.
Mit Entbürokratisierung sorgt der Gesetzentwurf dafür, dass sich die zuständigen Einrichtungen und Stellen auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Diesem Ziel dienen vor allem die Herausnahme der Tages- und Nachtpflege aus dem Anwendungsbereich, die Straffung der Anzeigenpflicht gegenüber dem Heimgesetz und der Verzicht auf eine Verordnungsermächtigung zur näheren Bestimmung der Anzeige- und Aufzeichnungspflichten, die das Heimgesetz noch vorgesehen hat.
Das einstweilen noch geltende Heimgesetz des Bundes entspricht nicht mehr den heutigen Vorstellungen vom Leben älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen.
Es bedarf eines auf rheinland-pfälzische Verhältnisse zugeschnittenen Landesgesetzes, das den Verbraucher stärkt, die Transparenz in Betreuung und Pflege verbessert, die Mitwirkung fördert, die Vielfalt und die Weiterentwicklung flexibel ermöglicht und damit Lebensqualität für die betroffenen Menschen gewährleistet.
Auch auf Landesebene muss auf das Pflegeweiterentwicklungsgesetz reagiert werden, um neue Qualitätsstandards durchzusetzen. Die SPD hat auf die Vorstellung unseres Vorentwurfs hilflos reagiert und Verfassungsbedenken geltend gemacht. Aufgrund der Föderalismusreform ist der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für das Heimgesetz nicht mehr zuständig.
Die Gesetzgebungskompetenz für das Heimgesetz liegt bei den Ländern. Der Bund reklamiert allerdings für sich noch die Gesetzgebungskompetenz für die Ausgestaltung der vertragsrechtlichen Regelungen im Heimgesetz. Diese Bestimmungen gehören seit dem Inkrafttreten des Heimgesetzes allerdings zu dessen gewachsenen und eigentlich untrennbaren Bestandteilen.
Grundsätzlich erfordert die einheitliche Schutzfunktion des Heimrechts die Vermeidung einer Aufspaltung des Regelungsinhalts mit unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen.
Angesichts der strittigen Diskussion wurden von uns vertragsrechtliche Teile gegenüber dem Vorentwurf zunächst mit dem Hinweis auf die Fortgeltung der Bestimmungen des Heimgesetzes ausgespart, bis eine Klärung erzielt ist. Damit wird auch dem Wunsch angehörter Experten Rechnung getragen.
Das Verfassungsargument ist auch nach den Einschätzungen anderer Länder haltlos. Die SPD ist aufgerufen, sich inhaltlich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.
Die CDU-Fraktion ist bereit, auf der Grundlage dieses Entwurfs mit der SPD und der FDP eine gemeinsame Lösung zu finden.
Ich komme zum Schluss. Ältere Menschen müssen spüren, dass die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse auch für sie einen Gewinn an Lebensqualität bringen und
zu mehr Beteiligung und größeren Entscheidungsfreiräumen führen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDU hat mit ihrer Breitbandinitiative Bewegung in die Breitbandversorgung in Rheinland-Pfalz gebracht.
Grundsätzlich stehen wir aber noch am Anfang.
Die Landesregierung redet viel, macht viele Veranstaltungen, aber von neuen geförderten Projekten hört man nichts. Mit jährlich 2 Millionen Euro Fördermitteln für die Breitbandversorgung kann man in einem solchen Flächenland nicht viel erwarten.
Die Breitbandschere geht immer weiter auseinander. Um den ländlichen Bereich in Deutschland bei der Breitbandqualität auf Ballungsraumniveau zu bringen, rechnet die Deutsche Telekom derzeit mit 50 Milliarden Euro. Das ist sicherlich ein zu hoher Ansatz, zumal die technische Entwicklung weitere Kostensenkungen möglich machen wird.
Funk, WLAN, Nutzung von Rundfunkfrequenzen, KabelX-Technik oder Glasfaser im Abwasser-Rohr – an diesen Beispielen sieht man, dass sich in den letzten Jahren technisch viel getan hat. Aber derzeit sind nur die Ballungsräume Gewinner. Die Versorgung des ländlichen Raums bleibt hinter den Möglichkeiten zurück. Hier ist die Landesregierung stärker gefordert; denn ein flächendeckendes schnelles und preiswertes Breitbandnetz bedeutet Lebensqualität und wirtschaftliche Entwicklung zugleich.
Die Landesregierung muss gerade jetzt die Chancen des Konjunkturpakets II nutzen, um die Defizite im ländlichen Raum zu beseitigen. Hier erwarten wir eine klare Positionierung der Landesregierung für ein flächendeckendes, schnelles und breites Internet für jedermann.
Von gleicher Bedeutung wie ein gutes Straßennetz ist der Ausbau eines flächendeckenden schnellen Internets. Im Informationszeitalter ist die Breitbandanbindung ge
rade des ländlichen Raums von überragender Bedeutung. Leistungsfähige und überall verfügbare Breitbandnetze tragen heute im großen Umfang zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Innovationen bei.
Es müssen leistungsfähige Programme zur Förderung des Ausbaus von Breitbandkabel initiiert werden. Hier sind Bund und Land gleichermaßen gefordert. Mit dem Konjunkturprogramm II hat der Bund einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Dabei müssen die Möglichkeiten verbessert werden, neuer Technik eine Chance zu geben, Leitungsnetze des Verkehrs, des Wassers und der Energiewirtschaft sowie Funkstandorte und -maste für den Breitbandausbau im ländlichen Raum mit zu nutzen.
Um noch bestehende Versorgungslücken in der Fläche rasch zu schließen und die Leistungsfähigkeit unserer Telekommunikationsinfrastruktur weiter zu steigern, müssen wettbewerbskonforme Anreize für Investitionen in neue breitbandige Funk-, Kabel- und Glasfasernetze gesetzt werden.
Damit schaffen wir in der aktuellen konjunkturellen Krise Arbeit und Beschäftigung und sichern zugleich Wachstumsstandorte gerade in ländlichen Bereichen.
Die Deutsche Telekom und deren Konkurrenten müssen jetzt von der Landesregierung in die Pflicht genommen werden. Die Telekom hat bekanntlich in Aussicht gestellt, in den Jahren 2009 bis 2011 mit rund 2 Milliarden Euro an Investitionen ein bundesweites Netz mit einer Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s aufzubauen.
Die Telekom-Konkurrenten sprechen von flächendeckenden Übertragungsraten von mindestens 3 Mbit/s in zwölf bis 15 Monaten und Kosten von 1,5 Milliarden Euro in einem ersten Schritt für die Versorgung des ländlichen Raums. Diese Entwicklung muss von der Landesregierung moderiert und durch eigene durchgreifende Förderprogramme forciert werden. Alle Chancen müssen konsequent genutzt werden, und das nicht nur in Ballungsräumen, sondern gerade auch im ländlichen Bereich. Die Breitbandschere öffnet sich sonst noch weiter. Während in Städten über VDSL, Kabel- und Glasfasernetze Bandbreiten von 50 bis 100 Mbit/s angeboten werden, gilt in den ländlichen Gebieten die Einführung von DSL light oft schon als großer Erfolg.
Theoretisch sind zwar über 99 % der Haushalte DSLfähig, aber diese Netze sind oft nicht schnell und nicht preiswert. Viele müssen sich im ländlichen Raum mit Übertragungsraten begnügen, die nur gut 5-mal schneller sind als ISDN. Zum Vergleich: In Mainz wird jetzt ein Netz installiert, das bis zu 800-mal schneller ist als ISDN. In den Dörfern in der Eifel, im Hunsrück, in Rheinhessen oder im Westerwald wäre man bereits froh, mit Übertragungsraten arbeiten zu können, die lediglich 80-mal schneller wären als ISDN. Es ist daher absehbar, dass selbst nach Schließung der Versorgungslücken das Problem der Unterversorgung des ländlichen Raums, aber auch mancher städtischer Regionen fortbestehen wird. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, folgende Ziele umzusetzen:
eine stärkere Verzahnung und bessere Abstimmung der zahlreichen Initiativen von Bund, Land und EU zur Umsetzung einer flächendeckenden Breitbandversorgung,
die Schaffung von Transparenz über die Beantragung der Mittel durch die betroffenen Kommunen,
eindeutige Aussagen über die angestrebte flächendeckende DSL-Mindestübertragungsrate,
die Herstellung einer größeren Markttransparenz für Anbieter, Nutzer und Kommunen durch eine höhere geografische Präzision des Breitbandatlasses der Bundesregierung durch eine Regionalisierung des Kartenwerks für das Land Rheinland-Pfalz,
die Unterstützung der Breitbandversorgung insbesondere von Gewerbe und Industrie mit ihren speziellen Bedürfnissen in den unterentwickelten Gebieten,
die Förderung der schulischen Versorgung auf dem Land mit schnellem Internet.
Wir brauchen Chancengleichheit im Wettbewerb der Regionen. Der ständig steigende Breitbandbedarf lässt gerade in ländlichen Regionen die gefühlte Unterversorgung größer werden. Datenraten von weniger als 1 Mbit/s können auch im ländlichen Raum künftig selbst den Bedarf von Privathaushalten nicht decken. Das in der Vergangenheit beobachtete dynamische Wachstum durch Bitratenbedarf der Nutzer wird sich künftig fortsetzen. Umfangreichere Updates, aber auch neue Anwendungen mit Videodiensten lassen den Breitbandbedarf kontinuierlich wachsen. Hinzu kommen Anwendungen im Bereich der beruflichen und schulischen Weiterbildung. Die aktive Nutzung des Internets erfordert daher deutlich schnellere Anschlüsse. Hier ist die Landesregierung mehr denn je gefordert.
Für den Verbraucher bedeutet Breitband mehr Komfort, größere Vielfalt und eine höhere Qualität der Inhalte. Unternehmer profitieren durch neue Vertriebswege, mehr Entwicklungsmöglichkeiten, Einsparpotenziale und neue Märkte. Das Internet hat in den letzten Jahren die Art, wie wir arbeiten, wie wir einkaufen, wie wir uns informieren, wie wir lernen und wie wir miteinander kommunizieren, stark verändert. Dies gilt sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Umfeld. Der Einfluss auf den Wandel der Wirtschaft, aber auch der Gesellschaft ist unbestreitbar. Dies wird deutlich, wenn man versucht, sich den beruflichen und privaten Alltag ohne Internet einmal vorzustellen.
Die Breitbandtechnologien können den Strukturwandel nachhaltig unterstützen und langfristig die Leistungsfähigkeit eines Landes erhöhen. Im Vergleich zu früheren Einführungen von Basistechnologien wie Eisenbahn oder Elektrizität wird der Einfluss von Breitbandtechnologien auf Wirtschaft und Gesellschaft stärker sein. Mo
derne Hochgeschwindigkeitsnetze bilden das infrastrukturelle Rückgrat der Informationsgesellschaft und sind ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes und einer Region in der Wissensgesellschaft.
Die Verfügbarkeit einer hochleistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur ist im internationalen Standortwettbewerb ein bedeutender Erfolgsfaktor. Die positiven volkswirtschaftlichen Effekte entstehen unter anderem durch die Steigerung von Innovationsrate, eine Stärkung der regionalen Entwicklung sowie eine deutliche Entlastung der Umwelt durch Substitution von Verkehr durch Kommunikation.
Das Ziel, neben der Flächenversorgung auch einen Handlungsrahmen für höhere Bandbreiten zu entwickeln, ist wichtig. Unser Ziel muss sein, dass jeder in Rheinland-Pfalz, egal wo er lebt und arbeitet, an der Chance der Kommunikationsgesellschaft teilhaben kann.
Keiner darf wegen fehlender Zugangsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bürger nimmt derzeit wahr, die Rundfunkgebühr steigt wie immer. Gleichzeitig haben wir eine in der Öffentlichkeit durch Marcel Reich-Ranicki ausgelöste Qualitätsdiskussion.
Viele fragen sich: Kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Einnahmen von jährlich 8 Milliarden Euro aus Gebühren und Werbung ein besseres Angebot zur Verfügung stellen? Brauchen wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirklich immer mehr Quote, oder brauchen wir mehr Qualität, oder beides? Jedenfalls hat das Bundesverfassungsgericht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erlaubt, unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen Programm zu gestalten. Uns ist auch die Krux bewusst, dass ausschließlich anspruchsvolle Angebote die Quote sinken lassen und hohe Quoten den Unterschied zu den Privaten verwischen.
Auch muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Frage beantworten, ob er nicht an Ansehen und Akzeptanz verliert, wenn er sich in Programmangeboten nicht mehr wesentlich von den Privaten unterscheidet. Dies hätte wiederum eklatante Auswirkungen auf die Gebührenrechtfertigung.
Wir befinden uns in einer spannenden Phase. Die Landtage kommen derzeit jedenfalls ihrem Gestaltungsauftrag nach. Wir werden in den nächsten Monaten Auftrag und Finanzierungssystematik des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu definieren.
Mit dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird heute letztmalig eine Gebührenanpassung auf der Grundlage der derzeit geltenden Rundfunkfinanzierung erfolgen. An diese Gebührenanpassung sind wir quasi verfassungsrechtlich gebunden. Wir akzeptieren das, wenn auch mit einem Bauchgrimmen.
Die nächste Gebührenanpassung wird 2011 unter ganz neuen Rahmenbedingungen diskutiert werden. In den nächsten Monaten werden wir grundlegende Entscheidungen für die Zukunft unseres dualen Rundfunksystems treffen. Wir diskutieren, ob die Expansion des öffentlich-rechtlichen Angebots begrenzt werden soll oder alles von ihnen Wünschenswerte und Machbare mit den GEZ-Gebühren der Bürger finanziert wird. Dabei ist uns bewusst, dass eine bezahlbare Grundversorgung mit Information, Bildung und Unterhaltung, die sich durch journalistische Qualität positiv vom privaten Angebot abhebt, immer die Akzeptanz der Bürger finden wird.
Aber auch Leitmedien wie ARD und ZDF müssen nicht immer Quotensieger oder in jedem Genre vertreten sein. Das duale System will den Wettbewerb. Für die künftige Auftragsdefinition von ARD und ZDF wird die Politik definieren, in welchen Feldern sie unabhängig von privaten Angebot stark sein sollen, in welchen Feldern sie zurückstehen, wenn es private Angebote gibt, und in welchen Feldern sie Defizite des privaten Angebots ausgleichen müssen.
Es wird nicht einfach. Dort die zeitversetzte, jederzeit abrufbare Nutzung, die die zeitgleiche klassische Me
diennutzung ablöst, hier die Konkurrenz von immer mehr Medien um das Zeitbudget des Einzelnen.
Neue Konkurrenz ist nunmehr auch zwischen Zeitungen und Rundfunkanstalten im Verbreitungsmedium Internet herangewachsen. Die technischen Möglichkeiten, gepaart mit Kreativität, schaffen ungeahnte Geschäftsfelder. In dieser Gemengelage müssen sich die Länder als Gesetzgeber im Sinne des Gebührenzahlers als handlungs- und reformfähig erweisen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seine Angebote über die Verbreitungswege verbreiten können, mit denen die sichere Erreichbarkeit einer größtmöglichen Zahl von Rundfunkteilnehmern gewährleistet ist. Auch das Internet ist ein solcher Verbreitungsweg, sowohl zeitgleich mit der Fernsehausstrahlung wie auch zeitversetzt auf Abruf in einem Zeitfenster von sieben Tagen.
Nicht zur Diskussion steht, dass ARD und ZDF grundsätzlich gebührenfinanziert werden. Sie schaffen durch ihre Angebote einen öffentlichen Wert, der anders nicht zuverlässig und dauerhaft bereitgestellt werden könnte. Die Gebühren sollten aber mittelfristig die einzige Finanzierungsquelle darstellen.
Wir brauchen aber auch eine Modifizierung der Gebührensystematik mit mehr Transparenz. Die unerquickliche und komplizierte GEZ-Gebühr sollte durch eine an der Entwicklung vom Nettoeinkommen gedeckelte Haushalts- und Betriebsstättengebühr abgelöst werden.
Ich komme zum Schluss. Dann brauchen wir auch keinen, teils am Rande der Sittenwidrigkeit agierenden GEZ-Außendienst.
Wir arbeiten an der Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir stimmen dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu und bitten um Überweisung und positive Beratung unseres Entschließungsantrags im Medienausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben tagelang eine große Aufgeregtheit erlebt. Man fragt sich, ob wir nicht mehr in der Lage sind, Chancen zu bewerten. Freuen wir uns doch, dass die Bundesregierung nahezu einer Million an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen neue Perspektiven für ihre Situation eröffnet.
Freuen wir uns doch, dass mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Ist es nicht eine gute Idee, diese beiden Chancen zu kombinieren? Arbeitslose und Demenzkranke profitieren gleichermaßen. Es soll niemand ersetzt werden. Es soll keine Fachkraft durch eine Hilfskraft ausgetauscht werden. Die Fachlichkeit bleibt in vollem Umfang erhalten. Zusätzliche Kräfte sorgen für eine deutliche Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen.
Mit dem Vorschlag wird den Pflegeheimen rasch die Möglichkeit gegeben, zusätzliche Hilfskräfte einzustellen. Es ist damit zu rechnen, dass die Heime etwa 10.000 neue Stellen einrichten. Hiermit wird in den Pflegeheimen eine Lücke geschlossen, um Hilfen wie Vorlesen oder Basteln anzubieten, für die das Fachpersonal oft keine Zeit hat.
Da es sich um zusätzliche Stellen handelt, besteht keine Gefahr der Billigpflege. Voraussetzung für den Einsatz im Pflegeheim muss aber sein, dass die Arbeitslosen Interesse an diesem Job haben und dazu nicht gezwungen werden.
Grundsätzlich gibt es unter Arbeitslosen viele Menschen mit sozialer Kompetenz und sozialer Intelligenz. Wer diesen neuen Betreuungsjob in Pflegeheimen ausüben will, muss grundsätzlich eine positive Haltung gegenüber Kranken, Behinderten und älteren Menschen haben. Zudem setzt die neue Tätigkeit kommunikative Fähigkeiten voraus, ebenso wie Einfühlungsvermögen, Beziehungsfähigkeit, Gelassenheit mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von demenziellen und psychischen Krankheiten und die Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von mehreren Menschen mit Demenz.
Es sind soziale, rechtliche und psychologische Grundkenntnisse nötig.
Ich halte es für selbstverständlich, dass die Arbeitsagenturen und die Pflegeeinrichtungen ein besonderes Interesse haben, dass diese aufgezeigten Kriterien beachtet werden. Obwohl die Tätigkeit unter Anleitung von Fachkräften erfolgt, halte ich einen Vorbereitungskurs von 160 Stunden für zu kurz gegriffen. Neben einem Einführungspraktikum sollte der neuen Tätigkeit ein etwas umfassenderer Einführungs- und Auffrischungskurs vorgeschaltet sein.
Der Einsatz von Arbeitslosen ist zwar nicht die Rettung des Systems, er kann aber helfen, die Situation etwas zu entspannen. Die zusätzlichen Betreuer können eine aktivierende Pflege und Betreuung für Demenzkranke unterstützen. Dazu gehören Gespräche und Spiele, die bislang wegen der Personalsituation häufig zu kurz kommen.
Durch Begleitung oder Beschäftigung kann auch einer latenten Weglauftendenz bei Demenzkranken entgegengewirkt werden. Es gibt viele wertvolle Tätigkeiten, die zusätzlich in den Pflegeeinrichtungen erbracht werden können.
Die Pläne der Bundesregierung sollten nicht schlechtgeredet werden. Vielmehr sollte man jede Chance nutzen, Pflege und Betreuung attraktiver und noch besser zu machen.
Grundsätzlich dürfen keine Arbeitslosen von diesen Tätigkeiten ausgeschlossen werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Wenn man aber weiß, dass derzeit etwa 15.000 Erwerbslose, die früher pflegerisch tätig waren, zurück in den Beruf wollen, versteht man die Aufregung und die Herabsetzung der Arbeitslosen nicht.
Den potenziell 10.000 neuen Stellen in Pflegeheimen stehen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit zurzeit etwa 35.000 Altenpfleger und Altenpflegenhelfer gegenüber, die arbeitslos gemeldet sind. 63.000 Menschen aus diesen Berufen sind derzeit als arbeitsuchend registriert. Diese Zahlen belegen, dass Menschen in diesen Betreuungsjob drängen werden, die bereits Erfahrung mit der Pflege gesammelt haben. Wenn diese Erfahrungen aufgefrischt werden und diese neuen Betreuungskräfte in enger Kooperation und fachlicher
Absprache mit den professionellen Pflegekräften und den Arbeitsteams die Betreuung unterstützen,
dann wird die Lebensqualität der Pflegebedürftigen insgesamt verbessert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben heute in großer Einmütigkeit festgestellt, dass die Bundesregierung einen hervorragenden Vorschlag gemacht hat. Dieser Vorschlag bedeutet, dass Pflegebedürftige mehr Zuwendung, mehr Aktivierung, mehr Wertschätzung, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben erhalten.
Zur Ehre der gut ausgebildeten Pflegekräfte muss aber auch festgehalten werden: Pflegen kann nicht jeder, aber bei der Pflege helfen können viele, die Grundkenntnisse über die Krankheit Demenz erlernen, Geschick und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen mitbringen und den Wunsch haben zu helfen.
Wir müssen aber auch andere Projekte voranbringen. Wir müssen den Menschen die Angst vor dem Heim
nehmen. Die gute Qualität der Pflege muss auch in die Bevölkerung hineingetragen werden. Das geht nur über Transparenz. Wir brauchen eine einheitliche Bewertung der mehr als tausend Pflegeheime. Wir sollten anfangen, uns auf das Wesentliche und mehr auf Chancen und nicht nur auf Risiken zu konzentrieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU hat mit ihrer Breitbandinitiative in Rheinland-Pfalz viel erreicht. Unsere Ideen und Vorstellungen sind von der Landesregierung aufgegriffen worden.
Erste Schritte zur Beseitigung von weißen Flecken sind in Aussicht gestellt. Es gibt hierzu viele Möglichkeiten. All diese Chancen müssen konsequent genutzt werden, und das nicht nur in Ballungsräumen, sondern gerade auch im ländlichen Bereich.
Die Breitbandschere öffnet sich hier zunehmend. Während in den Städten über VDSL, Kabel und Glasfasernetze Bandbreiten von 50 oder 100 Megabit pro Sekunde angeboten werden, gilt in den ländlichen Gebieten die Einführung von DSL light oftmals schon als großer Erfolg. Es ist daher absehbar, dass selbst nach der Schließung der Versorgungslücken das Problem der Unterversorgung der ländlichen Räume, aber auch mancher städtischer Regionen künftig fortbestehen wird.
Viele der heute verfolgten Lösungen stellen offenkundig Interimslösungen dar, die zwar kurzfristig einen wichtigen Versorgungsbeitrag leisten, aber mittelfristig durch den ständig steigenden Bandbreitenbedarf aus der Sicht der meisten Bürger und Unternehmer als unzureichend empfunden werden.
Eine gute Breitbandversorgung ist Chance und Lebensqualität zugleich. Deshalb brauchen wir flächendeckende, schnelle und preiswerte Internetverbindungen. Schnelle Zugangsmöglichkeiten zum Internet sind für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes von grundlegender Bedeutung.
Eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum, Innovation und Arbeitsplätze auch in Rheinland-Pfalz.
Laut einer Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie können bei schnellem flächendeckendem Ausbau moderner und leistungsfähiger Datenautobahnen in Deutschland in den nächsten zwei Jahren ein Wirtschaftswachstum von 50 Milliarden Euro und 200.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, folgende Ziele umzusetzen:
Eine stärkere Verzahnung und bessere Abstimmung der zahlreichen Initiativen von Bund, Land und EU zur Umsetzung einer flächendeckenden Breitbandversorgung.
Die Schaffung von Transparenz über die Beantragung von Mitteln durch die betroffenen Kommunen.
Eindeutige Aussagen über die angestrebte flächendeckende DSL-Mindestübertragungsrate.